Verkehrsunfall - VDP Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH

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Verkehrsunfall - VDP Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH
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Kreisgruppe
Verkehrsunfall
Richtig verhalten
Gewerkschaft der Polizei
www.VDPolizei.de
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pressto – agentur für medienkommunikation, Köln
Redaktion: Thomas Eckelmann, Walter Liedtke,
Robert Sedlak, Simone Wroblewski, Jan Ritterbach
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Verkehrsunfall
Richtig verhalten
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© 2010
12/2010/xx
VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH
Anzeigenverwaltung
Vorwort ...........................................................0
Immer weniger Verkehrstote ...............................0
Eignungsmängel...............................................0
Unfallfolgen .....................................................0
Tipps für das richtige Verhalten am Unfallort ........0
Abwicklung nach dem Unfall .............................0
Nützliche Rufnummern und Links.........................0
Vorwort
VORWORT
In den Medien ist häufig die Aussage „…hat sich ein Unfall ereignet…“
zu hören und zu lesen. Doch beschreibt diese Formulierung den Vorgang
eines Verkehrsunfalls tatsächlich richtig? Ich meine nein.
Ein Verkehrsunfall „ereignet“ sich höchst selten. Nur dann wäre es
gerechtfertigt, das Geschehene – nur – mit diesem Wort zu charakterisieren. In der Mehrheit aller Fälle wäre es korrekter zu sagen: „…wurde
ein Unfall verursacht…“
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holt oder nicht rechtzeitig gebremst werden konnte.
Ich will mit diesem Ausflug in die Tiefen
der Wortbedeutungen eines klarstellen:
Vor nahezu allen Verkehrsunfällen steht
ein menschliches Verhalten, sei es als Tun
oder als Unterlassen, das in der konkreten Situation falsch war und in der Folge
zum Verkehrsunfall geführt hat.
Betrachtet man jetzt noch die Frage, ob dieses Verhalten vorsätzlich, grob fahrlässig
oder „nur“ einfach fahrlässig war, so mag
sich jeder selbst hinterfragen, in wie vielen Situationen er selbst nur deshalb keinen Unfall verursacht hat, weil irgendein
anderer aufgepasst hat.
Verkehrsunfälle haben in unserer
Rechtslandschaft eine merkwürdige
Stellung. Dies wird deutlich, wenn der
Vergleich zwischen zwei getöteten Menschen gezogen wird.
Der eine wurde bei einem Banküberfall
vom Täter erschossen. Er ist landläufig das
Mordopfer und darf sich des Aufschreis
der Menschheit sicher sein.
Der andere wird von einem betrunkenen
Autofahrer, der das Rotlicht missachtet hat,
auf dem Fußgängerüberweg zu Tode
gefahren. Hier spricht die Gesellschaft vom
tragischen Unfalltod eines Fußgängers.
Während der Erstgenannte lebenslang
hinter Gitter geht, kommt der zuletzt
genannte mit einem Jahr auf Bewährung
davon.
Noch plastischer wirkt die Schieflage,
wenn ein Todesopfer im Kindesalter ist.
Dabei macht es praktisch überhaupt keinen Unterschied, wann, wo und wie ein
Mensch zu Schaden kommt oder gar tödlich verletzt wird. Lediglich unsere Rechtsordnung neigt dazu, häufig vorkommende Ereignisse zu bagatellisieren, während
im Prinzip gleichartige Vorgänge, die selten auftreten, noch dazu von den Medien
in den Fokus der Öffentlichkeit gestellt,
skandalisiert werden.
Dabei liegt es an jedem Einzelnen, sich so
zu verhalten, dass niemand geschädigt
oder gefährdet wird, so wie es die StVO
verlangt. Das heißt konkret, sich in Situationen, die gefährlich werden könnten,
einfach etwas zurück zu nehmen.
Dann können sich Unfälle – zumindest
theoretisch – wirklich nur noch „ereignen“, wie z. B. bei technischen Unfallursachen oder wirklicher höherer Gewalt. In
solchen Fällen spielt dann das menschliche Zutun tatsächlich keine Rolle mehr.
Frank Richter
Gewerkschaft der Polizei
Mitglied Geschäftsführender Bundesvorstand
Fachbereich Verkehrspolitik
Daniel Bujack - fotolia.com
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Der semantische Unterschied zwischen
beiden Begriffen ist bei näherer Betrachtung offensichtlich. Der sich ereignende
Unfall abstrahiert von der Frage nach dem
Warum, während der verursachte Unfall
ausdrücklich darauf hinweist, dass es eben
kein Zufall war, der das Geschehene zugelassen hat.
Höhere Gewalt scheidet in jeder Form aus,
sei es Zufall oder gar Vorsehung. „Verursachen“ ist grammatikalisch gesehen ein
Verb, ein Tu-Wort, wie wir es früher noch
gelernt haben. Es wird also etwas getan,
im strengen juristischen Sinne auch etwas
unterlassen, das wir im konkreten Fall hätten tun müssen. Diese Frage spielt aber
hier keine Rolle.
Was haben wir also getan, damit es zum
Unfall kommen konnte? Möglichkeiten
gibt es derer viele. Sei es, dass zu schnell
gefahren, die Vorfahrt verletzt, falsch über-
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Verkehr
EIGNUNGSMÄNGEL
Persönliche Eignungsmängel
Ordnungswidrigkeiten zum Thema Alkohol
(Quelle: Kraftfahrtbundesamt – KBA)
Alkoholgehalt im Blut 0,3 bis unter 0,5 Promille
(wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen)
für Fahranfänger oder Fahranfängerinnen
• in der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) und
• vor Vollendung des 21. Lebensjahres:
250 Euro Geldbuße, 2 Punkte (§ 24c Abs. 1 StVG)
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Während der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt ein absolutes
Alkoholverbot am Steuer. Für das „begleitete Fahren ab 17“ gilt für den Fahrer
ebenfalls ein Alkoholverbot, für die Begleitperson die 0,5 Promille-Grenze.
Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille
(wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen / § 24a Abs. 1 StVG)
für Fahranfänger oder Fahranfängerinnen (§ 24c StVG)
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1. dauerhaft:
Einige Erkrankungen sowie körperliche
und geistige Beeinträchtigungen können
dazu führen, dass Fahrzeuge nicht oder
nur eingeschränkt geführt werden dürfen.
Dazu gehören etwa:
• mangelndes Sehvermögen
• Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit
• Gleichgewichtsstörungen
• Bewegungsbehinderungen
• Herz- und Gefäßkrankheiten wie
Herzrhythmusstörungen, zu hoher
oder niedriger Blutdruck, Herzinfarkte oder Herzleistungsschwächen
• Zuckerkrankheit
• Krankheiten des Nervensystems wie
Verletzungen des Rückenmarks,
Parkinsonsche Krankheit, kreislaufabhängige Störungen der Hirntätigkeit, Schädelhirnverletzungen oder
Anfallsleiden
• Psychische Störungen wie organische
Psychosen, schwere Altersdemenz,
geistige Behinderungen, Manien,
schwere Depressionen oder
schizophrene Psychosen
• Nierenerkrankungen
• Schwere Lungen- und Bronchialerkrankungen
Dabei kommt es darauf an, wie ausgeprägt
die Krankheiten oder Mängel sind und für
welche Fahrzeugklasse die Eignung bestehen soll. Ob im Einzelfall eine Eignung
oder nur eine bedingte Eignung vorliegt,
kann durch ein ärztliches Gutachten, ein
medizinisch-psychologisches Gutachten
oder das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmt werden.
Genaue Informationen sind in Anlage 4
der Fahrerlaubnisverordnung zu finden.
2. temporär:
Alkohol, Drogen und manche Medikamente haben Einfluss auf die Konzentrations-, Reaktions- und Koordinationsfähigkeit. Zusätzlich wird die Wahrnehmung beeinträchtigt; die Sehfähigkeit und
die Raumeinschätzung verringern sich.
Hinzu kommt, dass man im berauschten
Zustand enthemmter und risikobereiter
• in der Probezeit nach § 2a StVG oder
• vor Vollendung des 21. Lebensjahres
sowie
für andere Kraftfahrzeugführer (§ 24a Abs. 1 StVG):
1. Erstverstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot
2. Zweitverstoß: 4 Punkte, 1.000 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
3. Weiterer Verstoß: 4 Punkte, 1.500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
ist: Die eigenen Fähigkeiten werden häufig überschätzt. Ebenfalls nicht oder nur
eingeschränkt bedient werden dürfen
Fahrzeuge daher bei
• Alkoholmissbrauch und oder
-abhängigkeit
• Einnahme von Betäubungsmitteln
(berauschenden Mitteln) oder anderen
psychoaktiv wirkenden Stoffen und
bestimmten Arzneimitteln
Zu den berauschenden Mitteln zählen:
• Cannabis
• Heroin
• Kokain
• Morphin
• Amphetamin
• DesignerAmphetamin
• Metamphetamin
Feststellungstechniken:
Besteht der Verdacht auf Trunkenheit am
Steuer, kann die Polizei eine Atemalkoholmessung vornehmen. Diese ist jedoch im
Strafverfahren nicht als Beweis vor Gericht
zugelassen. Je nachdem wie die Messung
ausfällt, kann daher anschließend eine
Blutalkoholanalyse angeordnet werden.
Dazu kann dem Fahrer auch gegen seinen
Willen Blut abgenommen werden.
Bei Verdacht auf Drogenkonsum kann
zunächst ein Vortest (Speichel- oder
Schweißtest) vor Ort sowie zusätzlich
eine Blut- und (nach Einwilligung) auch
eine Urinuntersuchung durchgeführt
werden. Auch über eine Haarprobe lässt
sich Drogenkonsum nachweisen. Diese
kann angeordnet werden, wenn der Verdacht auf längerfristigen Drogenkonsum
besteht.
Sicher ans Ziel
Generell sollten Sie sich nur ausgeruht
hinter das Steuer setzen und regelmäßige Pausen – etwa alle zwei Stunden für
mindestens 15 Minuten – einlegen.
Außerdem sollte, wenn möglich, regelmäßig ein Fahrerwechsel stattfinden.
Lässt die Konzentration nach und Sie
werden müde, zwingen Sie sich auf keinen Fall zur Weiterfahrt – es droht der so
genannte Sekundenschlaf.
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Verkehr
Straftaten zum Thema Alkohol
(Quelle: Kraftfahrtbundesamt – KBA)
Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 bis unter 1,1 Promille,
wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
Für alle Kraftfahrzeugführer wenn es zu keinem Verkehrsunfall kommt:
• 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
• Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
• 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
• Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
• Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille:
• 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
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• Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
• Autobatterie
• Kühlwasser
• Schlauch- und Steckverbindungen
im Motorraum
• Getriebe- und Motoröl
• Bremsflüssigkeit und Bremsbeläge
• Keilriemen
• Lichtanlage
• Scheibenwischanlage
• Reifen.
Auch wenn die gesetzliche Mindestprofiltiefe bei 1,6 mm liegt, ist zu beachten,
dass die Verkehrssicherheit mit jedem
Zehntel Millimeter weniger Profil – auch
oberhalb der Pflichtgrenze – abnimmt. Die
empfohlenen Profiltiefen liegen bei
• Sommerreifen bei 2,5 mm
• Breitreifen bei 3 mm
• Winterreifen bei 4 mm
Die Prüfung von Anzeichen der Fahrunsicherheit ist ab diesem Promillegehalt nicht
erforderlich. Ab diesem Wert gilt der Kraftfahrzeugführer als absolut fahruntüchtig.
2. Wartung und Ausrüstung:
PKW und Motorräder müssen alle 24
Monate zur so genannten Hauptuntersuchung (HU). Diese Untersuchung wird
durch Mitarbeiter einer amtlich anerkannten Prüfungsorganisation (TÜV, DEKRA,
etc.) durchgeführt und soll sicherstellen,
dass alle in Deutschland zugelassenen
Fahrzeuge ohne schwere Sicherheitsmängel betrieben werden. Die Untersuchung
beschränkt sich deshalb auch auf die dafür
relevanten Bauteile wie beispielsweise Reifen oder Bremsen, da von diesen Komponenten die höchsten Sicherheitsrisiken
ausgehen. Vom TÜV festgestellte Mängel
müssen innerhalb einer Frist von vier
Wochen behoben werden, um die entsprechenden Plaketten zu erhalten. Regelmäßig kontrolliert werden sollten außerdem:
4. Beladung:
Generell darf das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs nicht überschritten
werden. Die Ladung darf auch bei einer
eventuellen Gefahren- bzw. Vollbremsung
oder bei einem Ausweichmanöver nicht
verrutschen.
Daher:
• zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs überprüfen (siehe Fahrzeugschein)
• Dachgepäckträger nicht zu schwer
und zu hoch beladen (Herstellerangaben beachten)
• schwere Gegenstände/Gepäckstücke
möglichst tief und mittig platzieren
• Alles, was nicht unbedingt auf den
Vorder- oder Rücksitzen benötigt
wird, gehört in den Kofferraum.
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sen werden. Die Versicherung kann sich
weigern, für den entstandenen Schaden
aufzukommen. Der Unfallgegner kann
außerdem Schadenersatzansprüche geltend machen.
3. Ausrüstung:
Das Mitführen von Warndreieck und Verbandskasten (nach DIN13164) ist für PKWFahrer verpflichtend. In vielen europäischen Ländern muss außerdem eine Warnweste im Fahrzeug vorhanden sein.
Außerdem ist der Fahrer nach § 2, Absatz
3a der Straßenverkehrsordnung dazu verpflichtet, „die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“. Dies bedeutet
etwa, dass Winterreifen aufzuziehen sind,
wenn es die Witterung erfordert. Auch
wenn hier vom Gesetzgeber keine konkreten Angaben gemacht werden, lautet die
Empfehlung von Experten, das Fahrzeug
„von Oktober bis Ostern“ (also etwa
März/April) mit Winterreifen auszustatten.
Strafen zum Thema Drogen
Wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
• Beim ersten Verstoß: 4 Punkte, 500 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot
• Beim zweiten Verstoß: 1.000 Euro Bußgeld, 3 Monate Fahrverbot
• Beim dritten Verstoß: 1.500 Euro Bußgeld, 3 Monate Fahrverbot
Stellt die Polizei darüber hinaus Fahrunsicherheit fest, drohen eine Freiheitsstrafe
oder eine empfindliche Geldstrafe sowie der Entzug des Führerscheins.
Technische Eignungsmängel:
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1. Erloschene Betriebserlaubnis:
Die Betriebserlaubnis eines Wagens
erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten
verschlechtert wird.
(§ 19 Abs. 2 und 3 StVZO)
Die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug
erlischt ebenfalls, wenn für ein Bauteil eine
Anbauabnahmepflicht besteht, dieser
jedoch nicht nachgekommen wurde.
Ist die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs
erloschen, kann das Fahrzeug umgehend
stillgelegt werden, wenn etwa erhebliche
Mängel vorliegen. Außerdem drohen Bußgelder sowie Punkte in Flensburg. Wird
ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis in
einen Unfall verwickelt, kann dem Besitzer mindestens eine Teilschuld zugewie-
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Verkehr
TIPPS FÜR DAS RICHTIGE
VERHALTEN AM UNFALLORT
Notrufnummern international
P
Die Telefonnummer 112 ist mittlerweile in allen 27 EU-Staaten und sieben weiteren Ländern die einheitliche Nummer in Notfällen. Auch in allen Handynetzen
verbindet die Nummer 112 mit der zuständigen Notrufzentrale.
Die Notrufnummer 112 gilt für Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen,
Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Tschechien, Ungarn und Zypern.
Darüber hinaus gelten folgende nationale Notrufnummern:
Rettungsdienst
Polizei
110
101
Bulgarien
150
166
Deutschland
112
110
Frankreich
17
17
Griechenland
166
100
Großbritannien
999
999
Irland
999
999
Italien
118
113
Kroatien
94
92
Luxemburg
112
113
Mazedonien
94
92
Norwegen
113
112
Österreich
144
133
Polen
999
997
Rumänien
061
055
Russland
03
02
Schweiz
144
117
Slowakei
155
158
Slowenien
112
113
Spanien
112
062
Tschechien
155
158
Türkei
112
155
Ungarn
104
107
Land
Belgien
©
VD
1. Bewahren Sie Ruhe!
2. Verschaffen Sie sich einen Überblick:
a. Wurde jemand verletzt?
b. Ist Öl oder Benzin ausgelaufen?
c. Wo genau befindet sich die Unfallstelle?
d.Sind weitere Helfer in der Nähe?
3. Legen Sie Ihre Warnweste an. Eine solche Weste ist empfehlenswert. Sie ist in
Deutschland bislang aber nur für Fahrer gewerblich genutzter Fahrzeuge
eine Pflicht.
4. Sichern Sie die Unfallstelle mit Warndreieck, -leuchten oder -kegel. Bitten
Sie ggf. andere Personen, Ihnen dabei
zu helfen. Bringen Sie sich nicht unnötig selbst in Gefahr, insbesondere auf
Schnellstraßen, sondern warten Sie in
sicherem Abstand, z. B. hinter der Leitplanke, bis die Polizei eintrifft. Es besteht immer die Gefahr von Nachfolgeunfällen durch unaufmerksame Verkehrsteilnehmer.
5. Wenn es Verletzte gab: Rufen Sie den
Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 an; geben Sie die Angaben
durch, die Sie sich im Überblick verschafft haben (zusätzliche Telefonnummern für das Ausland: s. Tabelle).
6. Leisten Sie Erste Hilfe, so gut Sie es
können. Dafür gibt es eine moralische
Verpflichtung: Denn es sterben erheblich mehr Menschen durch unterlassene Hilfeleistung als durch falsche Erste
Hilfe. Es gibt aber auch gesetzliche Regelungen: Unterlassene Hilfeleistung
kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet
werden.
7. Sichern Sie Beweise: Orientieren Sie
sich an den „fünf W´s“: Was? Wann?
Wo? Wer? Wie?
a. Füllen Sie gleich an Ort und Stelle einen Unfallbericht mit Skizze aus.
Formulare dafür erhalten Sie bei Ihrem Versicherer und auch bei den
Automobilclubs. In der Skizze sollten die Fahrzeuge, die Begrenzungen und Einmündungen der Straßen
3
Verkehr
Tipps für das richtige
Verhalten bei Unfällen mit
Verletzten
Was ist die
„stabile Seitenlage“?
P
In der stabilen Seitenlage können die
Atemwege freigehalten werden und die
1. Die Verletzten mit einer zusätzlicher
verunglückte Person liegt in einer sicheJacke oder einer Wolldecke warm halren Position. Die stabile Seitenlage wird
ten.
durchgeführt, indem man in der Rücken2. Die Unfallopfer ansprechen. Sie müslage einen Arm unter den Körper legt,
sen das Gefühl haben, nicht allein zu
das Bein dersein. Das lindert Schockselben Seite
zustände.
anwinkelt
3. Bewusstlose Unfallopfer
und dann die
(die nicht ansprechbar
Person auf
sind, aber regelmäßig atdiese Seite
men) in eine stabile Seirollt.
Der
tenlage bringen (s. Abandere Arm
bildung).
wird ange4. Unfallopfer, die nicht atwinkelt und
men, per Mund-zudiese Hand
Mund-Beatmung
unter
das
wiederbeleben. Dafür
Kinn gelegt.
sollte man den Erste-HilDen
Kopf
fe-Kurs aus der Fahrüberstrecken,
schulzeit unbedingt eindamit
die
mal auffrischen!
Atemwege
5. Wenn Benzin ausläuft:
frei sind.
Schaffen sie die Unfallopfer schnellstmöglich
Quelle: http://www.drk-oberhausen-rheinhausen.de/
stabile Seitenlage.html
aus dem Fahrzeug.
Wenn Gefahr im Verzug ist, ist die Lebensrettung in jedem Fall wichtiger
Erste Hilfe-Kenntnisse
als das Vermeiden zusätzlicher Schäauffrischen!
den durch einen möglicherweise unsachgemäßen Umgang mit den Verletzten.
Die großen Hilfsorganisationen wie bei6. Platz- und Schnittwunden versorgen:
spielsweise das Deutsche Rote Kreuz, die
Verbandskasten öffnen, Handschuhe
Johanniter Unfallhilfe und der Malteser
überziehen, Verbandspäckchen aufHilfsdienst bieten in Kooperation mit dem
reißen, komplett auf die Wunde drüADAC Erste-Hilfe-Kurse an, die kompakt
cken und warten, bis die professioneldas nötige Wissen vermitteln. Während
le Hilfe vor Ort ist.
solche Kurse früher in der Regel acht Dop7. Wenn verunglückte Motorradfahrer
pelstunden umfassten, kann man heute in
nicht ansprechbar sind, nehmen Sie
nur 90 Minuten die wichtigsten Maßnahihnen den Helm ab. Der Grund: Wenn
men der Ersten Hilfe erlernen. Angeboten
sie bewusstlos sind, können sie sich
werden die zwei Module „Fit in Erster Hilerbrechen und am Erbrochenen erstife – Verkehrsunfall“ und „Fit in Erster Hilcken. Zum Absetzen greift der Helfer
fe – Wiederbelebung“, die unabhängig
in den geöffneten Helm, spreizt ihn
voneinander besucht werden können. Das
seitlich und zieht ihn vorsichtig über
erste Modul umfasst die Themen „AbsiNase und Ohren vom Kopf ab. Wenn
chern der Unfallstelle“, „Notruf“, „Retten
man zu zweit helfen kann, muss der
aus dem Gefahrenbereich“ sowie „Erste
andere Helfer den Hals und den Kopf
Hilfe bei Bewusstlosigkeit“. Im zweiten
des Verunglückten währenddessen
Modul geht es um die Herz-Lungenwaagerecht festhalten. Wenn jemand
Wiederbelebung sowie das richtige Verohnmächtig wird oder zu werden
halten bei Herzinfarkt und Schlaganfall.
droht, legen Sie die Person hin und laDie Kosten liegen bei 10 bis 12 Euro pro
gern Sie die Beine hoch.
Kurs. Eine Investition, die sich lohnt.
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sowie die relevanten Verkehrszeichen zu erkennen sein.
b. Machen Sie Fotos der Unfallstelle
(aus verschiedenen Perspektiven, diagonal). Für spätere Bewertungen
können folgende Aspekte wichtig
sein: Die Lage des Unfallortes und
die Beschilderung am Unfallort, der
Zustand der Fahrbahn, das Wetter,
die Beleuchtungsverhältnisse durch
Straßenlaternen, der allgemeine Zustand der Fahrzeuge, Reifenspuren
auf der Fahrbahn sowie die akuten
Beschädigungen an den Fahrzeugen.
c. Notieren Sie sich die Namen und die
vollständigen Anschriften der anderen Unfallbeteiligten sowie von Zeugen. Schreiben Sie sich auch die
Fahrzeugmarke, den Typ und das
Kennzeichen der anderen in den Unfall verwickelten Fahrzeuge auf.
d.Klären Sie die Frage der Kostenübernahme am besten im Gespräch mit
den anderen Unfallbeteiligten. Die
Polizei muss nicht generell gerufen
werden; sie ist auch nicht verpflichtet, jeden so genannten Bagatellschaden (mit Instandsetzungskosten von
weniger als 700 Euro) aufzunehmen.
Fast jeder zweite Verkehrsunfall
wird heute allein unter den Beteiligten geregelt.
e. Blockieren Sie die Straße nicht länger
als notwendig.
©
Was tun als Beobachter
oder Zeuge?
1. Wenn Sie als Erster am Unfallort sind:
Ignorieren Sie den Unfall nicht, sondern halten Sie an.
2. Stellen Sie das eigene Fahrzeug mit ausreichend Abstand vor der Unfallstelle ab
und schalten Sie die Warnblinkanlage
ein. Legen Sie die Warnweste an, falls
Sie schon eine besitzen, und stellen Sie
das Warndreieck auf. Das ist bei Dunkelheit und schlechten Sicht- und Straßenverhältnissen besonders wichtig.
3. Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung. Das ist für Sie zwar mit Aufwand verbunden, aber bedenken Sie:
Wenn Sie selbst einmal in einen Unfall
verwickelt werden, sind Sie froh, wenn
jemand eine Zeugenaussage zu Ihren
Gunsten machen kann.
4
Verkehr
NÜTZLICHE
RUFNUMMERN UND LINKS:
Land
Festnetz
Handy
Dänemark
45 93 17 08
0045 45 93 17 08
Frankreich
0825 800 822
0033 825 800 8 22
Griechenland
21 09 60 12 66
0030 21 09 60 12 66
039 210 41
0039 039 210 41
Kroatien
01 344 06 66
00385 1 344 06 66
Niederlande
0592 39 05 60
0031 592 39 05 60
Österreich
01 251 20 60
0043 1 251 20 60
Polen
061 831 98 88
0048 61 831 98 88
Rumänien
021 223 45 25
0040 21 223 45 25
Serbien
011 333 1111
00381 11-333 1111
Spanien
935 08 28 28
0034 93 508 28 28
Handy-Notruf der deutschen Autoversicherer ist rund
Tchech. Republik
2 61 10 43 51
0042 02 61 10 43 51
um die Uhr und 365 Tage im Jahr erreichbar
Türkei
0212 288 71 90
0090 212 288 71 90
Ungarn
061 345 17 17
0036 1 345 17 17
1 888 222 13 73
001 888 222 13 73
• Polizei: 110
• Rettungsdienst/Feuerwehr: 112
VD
• Euronotruf: 112 (EU-weite Notrufnummer)
P
Italien
• 0800 NOTFON D (0800 6683663): gebührenfreier
• ADAC: 22 22 22 / +49 (0)89 22 22 22
ADAC-Notruf im Ausland (Tabelle rechts):
Links:
USA
ADAC: www.adac.de
©
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
http://www.bmvbs.de (enthält u.a. Bußgeldkatalog, Straßenverkehrsordnung)
Webseiten des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR):
Fahrerassistenzsystemen: http://www.bester-beifahrer.de/
Verkehrssicherheitsprogramme: http://www.verkehrssicherheitsprogramme.de/
Sprit sparen: http://www.spritsparstunde.de/
Sicherheit im Reisebus: http://www.sicherheit-im-reisebus.de/
Sicherheit innerörtlicher Verkehr: www.innerorts-gemeinsam-sicher-leben.de
Reifensicherheit:
http://www.reifensicherheit.de/
http://www.sommerreifen-na-klar.de/
http://www.pro-winterreifen.de/
Angebote für junge Fahrer: http://www.junges-fahren.de/
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