Das Wichtigste zum Widerrufsjoker - Daten und Fakten
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Das Wichtigste zum Widerrufsjoker - Daten und Fakten
WHITE PAPER Die wichtigsten Fakten zum Widerrufsjoker Stand: April 2016 mzs Rechtsanwälte Telefon 0211-69 002-0 Goethestraße 8-10 Telefax 0211-69 002-24 D-40237 Düsseldorf www.mzs-recht.de INHALT Historie: die Enstehung des „Widerrufsjokers“ und seine teilweise Abschaffung zum 21.06.2016 ...................................3 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) tritt zum 01.11.2002 in Kraft ..............................................................3 Widerrufsrecht erlischt nicht mehr automatisch ...........................................................................................................4 Reglementierung durch Gesetzgeber zum 21.06.2016 ..................................................................................................5 Chancen und Risiken ...........................................................................................................................................................6 Finanzielle Vorteile und Beispielrechnung ......................................................................................................................6 Hürden des Widerrufs.....................................................................................................................................................7 Wechselseitige Nutzungsentschädigung ........................................................................................................................9 Kosten mit und ohne Rechtsschutzversicherung ..........................................................................................................11 Was können Kreditnehmer jetzt noch bis zum 21. Juni 2016 tun? ..............................................................................13 Anhang ..............................................................................................................................................................................14 Grafik: Leitfaden für den Widerruf ...............................................................................................................................14 Seite 2 HISTORIE: DIE ENTSTEHUNG DES„WIDERRUFSJOKERS“ UND SEINE ABSCHAFFUNG ZUM 21.06.2016 ÄNDERUNG DES BÜRGERLICHEN GESETZBUCHS (BGB) TRITT ZUM 01.11.2002 IN KRAFT Verbrauchern steht beim Abschluss von Immobilienkreditverträgen ein Widerrufsrecht zu. Das heißt, Darlehensgeber (Banken, Bausparkassen und Versicherungen) müssen bei Immobilienfinanzierungen, Ratenkrediten, Annuitätendarlehen und anderen Verbraucherdarlehen die Verbraucher über ihr zweiwöchiges Widerrufsrecht belehren. Grundlagen sind die §§ 495 Abs. 1, 355 BGB. Die Anforderungen: Über das Widerrufsrecht und die Details wie etwa den Beginn der Widerrufsfrist muss der Kreditnehmer deutlich, richtig und verständlich informiert werden. Das gilt auch für Darlehensverträge der Kreditanstalt für Wideraufbau, so genannte KfW-Darlehen, wenn diese Darlehen nicht – wie fast nie - direkt mit der KfW abgeschlossen wurden. Das Justizministerium erstellte 2002 eine Muster-Widerrufsbelehrung, die von den Kreditgebern benutzt werden konnte. Die meisten taten dies aber nicht. Denn auch diese Vorlage enthielt Fehler. Viele der Bankverlage und Bankjustiziare veränderten die Vorlage auf eigene Faust. Mit dem Ergebnis, dass es hunderte verschiedene fehlerhafte Formulierungen gibt1. Schon ein einzelnes Wort wie „frühestens“ kann den Sachverhalt entscheidend beeinflussen. Zum einen werden inhaltliche Fehler bemängelt, zum Beispiel fehlerhafte oder widersprüchliche Formulierungen. Zum anderen muss die Widerrufsbelehrung aber auch optisch hervorgehoben und für den Verbraucher klar im Darlehensvertrag erkennbar sein. Fachliche Schätzungen, unter anderem von den Verbraucherzentralen, gehen davon aus, dass 80 % der Widerrufsbelehrungen aus dem Zeitraum von 2002 bis 2010 fehlerhaft sind. 1 Beispiel: Eine kleine Fußnote hat in einem unserer Verfahren dafür gesorgt, dass die Sparkasse Leverkusen ein Darlehen über 120.000 Euro rückabwickeln muss (Landgericht Köln, Az.: 22 O 241/15 – nicht rechtskräftig). In dem Dokument war eine Fußnote ergänzt worden. Unterhalb der Umrahmung der Widerrufsbelehrung fand sich dann der Fußnotentext: „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“. Laut Landgericht Köln sei hier unklar, wer genau die Widerrufsfrist prüfen müsse. Die Widerrufsbelehrung sei nicht eindeutig und führe zu Irritationen auf Seiten des Kreditnehmers, was nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes einen deutlichen Mangel darstellt. Seite 3 WIDERRUFSRECHT ERLISCHT NICHT MEHR AUTOMATISCH Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder nicht hinreichend optisch hervorgehoben, fängt bei ab dem 01.11.2002 geschlossenen Darlehensverträgen die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht an zu laufen. Der Verbraucher kann einen Vertrag ohne Angabe von Gründen dann noch Jahre später widerrufen. Nicht ohne Grund wird daher häufig von einem „ewigen Widerrufsrecht“ gesprochen. Wegen der vielen Fehler und den großen Vorteilen für die Verbraucher wird daher häufig auch vom so genannten „Widerrufsjoker“ gesprochen. Dennoch: Selbst, wenn die Widerrufsbelehrung eindeutig fehlerhaft ist und dies auch dargelegt und begründet werden kann, heißt das in der täglichen Praxis noch nicht, dass die Darlehensgeber den Widerruf ohne Weiteres akzeptieren. Nur Banken, die sich formal und inhaltlich komplett an die Musterbelehrung des Ministeriums gehalten haben, sind auf der sicheren Seite2. Es gilt: Ein Kreditgeber, der die Musterbelehrung des Justizministeriums 1:1 verwendet hat, darf nicht wegen der dort enthaltenen Fehler Nachteile erleiden. Bei Kreditgebern, die die Musterbelehrung NICHT im Original verwendet haben, gilt: Enthält die Widerrufsbelehrung Fehler, hat die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen begonnen, wenn die Belehrung nicht den inhaltlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entspricht, also nicht deutlich, richtig und verständlich formuliert und optisch deutlich hervorgehoben ist. Hatte eine Bank ihren Fehler erkannt, so konnte sie ein etwaiges „ewiges Widerrufsrecht“ noch nachträglich zu Fall bringen, indem sie die Kunden auf Basis der früher geltenden Fassung des § 355 Abs. 2 BGB eine so genannte Nachbelehrung erteilte. Sie hätte ihren Kunden dazu einfach nur nachträglich mitteilen müssen, dass der Kunde jetzt noch einmal die Möglichkeit hat, seinen – mitunter schon vor Jahren abgeschlossenen– Vertrag zu widerrufen. Davon machten die Banken aber nur sehr selten Gebrauch und setzten stattdessen auf – letztlich erfolgreiche – Lobbyarbeit bei der Bundesregierung. 2 https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=15.08.2012&Aktenzeichen=VIII%20ZR%20378/11 Seite 4 REGLEMENTIERUNG DURCH DEN GESETZGEBER ZUM 21. JUNI 2016 Im Januar 2016 leitete das Regierungskabinett per Gesetz die Abschaffung des ewigen Widerrufsrechts ein3. Das Widerrufsrecht für zwischen dem 01.11.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossene Kreditverträge erlischt am Dienstag, 21. Juni 2016. Das heißt: Spätestens an diesem Tag muss der Widerruf dem Kreditgeber zugegangen sein. Unsere Grafik zeigt, welche Altverträge die besten Chancen auf einen Widerruf haben. Voraussetzung ist natürlich, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteilt wurde. Wie viele Verträge sind betroffen? 4 Nach einer Studie von Eickholt unter Verweis auf die Europäische Kommission werden in Deutschland jährlich über 500.000 Immobilienfinanzierungen abgeschlossen. Weiter gibt die Verbraucherzentrale die Quote der Immobilienfinanzierungen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen von 1.11.2002 bis Juni 2010 mit 80% an. 80 von 100 Immobilienkrediten aus diesem Zeitraum sind also mit fehlerhaften Unterlagen abgeschlossen worden und sind somit bisher - wie höchstinstanzlich entschieden - mit einem ewigen Widerrufsrecht ausgestattet. Die Bundesbürger haben demnach in 7 2/3 Jahre unter den rund 500.000 Verträgen zu 80% fehlerhafte Belehrungen. Das entspricht einer Summe von 3 Millionen Verträgen. 3 4 http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/01272016_Ewiges_Widerrufsrecht.html http://tinyurl.com/j2j2cdz Seite 5 Fallzahlen: Eine Zahl für erfolgreich widerrufene Krediverträge zu nennen, ist außerordentlich schwierig. Denn nicht selten streben die Banken eine gerichtliche oder außergerichtliche Einigung mit dem Kreditnehmer an, um ein öffentliches Urteil zu 5 verhindern. Dabei bestehen die Darlehensgeber nahezu immer darauf, dass sich der Kunde im Rahmen der Einigung zur Verschwiegenheit über die Einigung mit dem Darlehensgeber verpflichtet. Es dürfte tausende solcher Einigungen geben, die wegen einer Verschwiegenheitsklausel der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Auch bei Verbraucherkreditverträgen seit 11.06.2010 ist die Nutzung des Widerrufsjokers nicht ausgeschlossen, allerdings sind die Fehler seitens der Banken seltener. Nach unserer internen Schätzung liegt die Anzahl der seit 11.06.2010 abgeschlossenen, und wegen fehlerhafter Information des Kunden heute noch widerrufbaren Darlehensverträge bei etwa 50%. CHANCEN UND RISIKEN FINANZIELLE VORTEILE UND BEISPIELRECHNUNG Die aktuelle Niedrigzinsphase kann der Verbraucher für sich nutzen. Für die Kreditnehmer ist der Widerrufsjoker ein wichtiges Instrument, um wegen fehlerhafter Unterlagen aus hoch bezinsten Kredit-Altverträgen aussteigen zu können. Die Folgen einer Darlehensvertrages: fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines - bisher: der Vertrag kann in der Regel ohne Einhaltung einer Frist, sprich „ewig“, widerrufen werden - nach Gesetzesänderung: Altverträge können bis Dienstag, 21. Juni 2016 widerrufen werden - grundsätzlich unabhängig davon, ob das Darlehen bereits umgeschuldet, getilgt oder auf andere Art abgewickelt wurde - die Ersparnis für den Verbraucher liegt meist im fünfstelligen Bereich Beispiel: Eine Familie hat vor fünf Jahren einen Kreditvertrag über 220.000 Euro unterzeichnet. 5 http://www.finanzmarkt-recht.de/rechtsprechung/bgh-bank-verhindert-erneut-grundsatzurteil/ Seite 6 Der Zinssatz beträgt 4,25 Prozent. Die anfängliche Tilgung 2%. Bei einer monatlichen Rate von 1.145 Euro beträgt die Restschuld noch 195.000 Euro. Bis zum Laufzeitende in fünf Jahren würden 38.000 Euro an Zinsen anfallen. Die Familie widerruft erfolgreich und der neue Kreditzins beträgt 2,5 Prozent. Bei gleicher Ratenhöhe müsste die Beispielfamilie lediglich 22.000 Euro zahlen – 16.000 Euro gespart. Geld, das im Idealfall für die Tilgung aufgewendet werden kann. HÜRDEN DES WIDERRUFS 1. Zunächst steht natürlich die Hürde im Raum, ob die formellen Voraussetzungen für den Widerruf gegeben sind. Dies kann durch eine Prüfung durch Fachanwälte, die meist kostenlos angeboten wird, geklärt werden. Verbraucherzentralen bieten die Prüfung im Schnitt gegen eine Gebühr von 70 € an. 2. Das naheliegendste Problem bei der praktischen Durchsetzung des Widerrufs ist natürlich, dass die Bank ihn zurückweist. Selbst die Fälle, dass die Banken gar nicht erst auf den Widerruf antworten und Briefe ignorieren, gibt es. 3. Kann der Verbraucher die Rechtschutzversicherung bei einem Widerruf von Immobilienfinanzierungen in Anspruch nehmen? Die Antwort ergibt sich nach der Überprüfung der Vertragsunterlagen (Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). In der Praxis gibt es allerdings eine Vielzahl weiterer Fallgestaltungen, in denen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten zu übernehmen haben, selbst wenn sie es beispielsweise durch die Baurisikoausschlussklausel ausschließen wollte. 6 SIEHE AUCH -> KOSTEN MIT UND OHNE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG 4. Beide Seiten – Kreditgeber und Kreditnehmer – sind durch den Widerruf so zu stellen, als habe es den Vertrag nicht gegeben. Das heißt aber auch, dass bei erfolgreichem Widerruf die Restsumme innerhalb von 30 Tagen getilgt werden muss, falls das Darlehen noch nicht ausgelöst wurde. Deswegen sollte ein Widerruf erst 6 http://www.widerrufs-recht.de/rechtsschutzversicherung-beim-widerruf-von-darlehen-0 Seite 7 vollzogen werden, wenn eine Anschlussfinanzierung gesichert ist, beispielsweise durch eine Kreditzusage. Hier liegt eine weitere Hürde, denn der Kredit zur Umschuldung ist oftmals ohne Grundschuld nicht zu bekommen. Bei der Entscheidung, ob die Umfinanzierung durch eine andere Bank oder das Verhandeln mit der bisherigen Bank über die Zinskonditionen erfolgversprechender sind, können Fachanwälte für Bankund Kapitalmarktrecht helfen, die bereits über ausreichend Erfahrung mit den einzelnen Bankhäusern verfügen. Es gibt Banken, bei denen die im fraglichen Zeitraum verwendeten Widerrufsbelehrungen besonders oft falsch sind und deren Verbraucherkreditnehmer ihr Darlehen besonders häufig erfolgreich widerrufen können. Die Top 10 der „Widerrufsbanken“ 7 1. Sparkassen 2. Volks- und Raiffeisenbanken 3. BHW Bausparkasse 4. PSD Bank 5. Sparda Banken 6. DSL Bank 7. ING Diba 8. Commerzbank 9. diverse Versorgungswerke (z.B. Nordrheinwestfälische Ärzteversorgung (NÄV), Münsterländische Ärzteversorgung) 10. diverse Versicherungen (z.B. Gothaer, Allianz u.a.) 5. Eine eventuelle Hürde kann eine erfolgte Laufzeitverlängerung/Prolongation darstellen. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob dem Verbraucher infolge der Vertragsänderung zugleich ein neues Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird. 7 Rangliste erstellt aufgrund von Erfahrungswerten der mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf Seite 8 Das heißt: Handelt es sich um einen Vertrag mit - unechter Abschnittsfinanzierung, bei der nach Ablauf der Zinsbindungsfrist lediglich neue Konditionen für die Zukunft vereinbart werden -> meist kein Widerrufsrecht! - echter Abschnittsfinanzierung, bei der es nach einem zuvor festgelten Zeitraum zu einem neuen Darlehensvertrag mit neuem Kapitalnutzungsrechtkommt –> Widerrufsbelehrung erforderlich - Prolongation nach Ablauf der Gesamtzeit: Verlängerung des Vertrages nach Ablauf der Gesamtzeit des Darlehens bedeutet neues Kapitalnutzungsrecht –> Widerrufsbelehrung erforderlich WECHSELSEITIGE NUTZUNGSENTSCHÄDIGUNG Wird ein Kreditvertrag erfolgreich widerrufen, sind beide Parteien so zu stellen, als wäre der Vertrag nicht abgeschlossen worden. Das heißt: 1. Beide Parteien gewähren die einander erbrachten Leistungen zurück: der Kunde muss also die noch offenen Darlehensvaluta an die Bank zurückzahlen. Im Gegenzug bekommt er alle Sicherheiten von der Bank zurück. 2. Beide Parteien bekommen wechselseitig eine Nutzungsentschädigung. Die Bank darf daher grundsätzlich die gezahlten Zinsen als Nutzungsentschädigung für die Kapitalnutzung behalten , aber auch der Kunde erhält eine Nutzungsentschädigung. Deren Höhe beläuft sich bei der Finanzierung einer durchschnittlichen Immobilie regelmäßig auf etwa 5.000 bis 15.000 €. Seite 9 Praxisbeispiel 1: Darlehenssumme am 1.1.2009: € 240.000,-, abgerufen Mitte 2009 Zinssatz: 4,9%, Tilgung 2% pro Jahr, Sondertilgung, Wertsteigerung ca. 25% Heute: Darlehensvaluta ca. € 200.000,Umfinanzierungsangebot zu 1,9%, Nutzungsentschädigung gut € 15.000,Wirtschaftlicher Vorteil: jährlich 3% auf € 200.000,-, also € 6.000,- bis Ende 2019 zzgl. € 15.000,- also insgesamt € 39.000,- (4 x € 6.000,- + € 15.000,-) Praxisbeispiel 2: Darlehenssumme am 1.1.2010: € 300.000,-, abgerufen Mitte 2010 Zinssatz: 5,0%, Tilgung 1% pro Jahr, Wertsteigerung ca. 5% Heute: Darlehensvaluta ca. € 285.000,Umfinanzierungsangebot zu 2,75%, Nutzungsentschädigung gut € 13.000,Wirtschaftlicher Vorteil: jährlich 2,25% auf € 285.000,-, also € 6.400,- bis Ende 2020 zzgl. € 13.000,- also insgesamt € 45.000,- (5 x € 6.400,- + € 13.000,-) Seite 10 KOSTEN MIT UND OHNE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG Kosten mit Rechtsschutzversicherung Im besten Fall kann bereits eine Deckungszusage bei der Versicherung eingeholt werden, bevor ein Anwalt mit der Durchsetzung des Widerrufsrechts beauftragt wird. Regelmäßig empfiehlt es sich aber, schon die Frage der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung von einem Anwalt überprüfen zu lassen und ihn damit zu beauftragen, eine Deckungsanfrage zu stellen. Vor allem, wenn eine Fallkonstellation vorliegt, bei der für den Versicherungsnehmer nicht klar ist, ob eine der im Rechtsschutzversicherungsvertrag vereinbarten Risikoausschlussklauseln greift. Denn nach der Baurisikoausschlussklausel sind vor allem Rechtsstreitigkeiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn das Darlehen dem Erwerb eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks oder dem Neubau oder der genehmigungspflichtigen Veränderung eines Gebäudes dient. Bedenken sollte der Versicherungsnehmer auch, dass ein Rechtsverstoß erst mit der Ablehnung eines gerechtfertigten Widerrufs eintritt, das heißt erst und nur dann greift die Rechtsschutzversicherung. Häufig weisen ablehnende Rechtsschutzversicherungen auch auf die so genannte Vorvertraglichkeit hin. Damit ist gemeint, dass eine Versicherung die Kosten nicht zu übernehmen hat, wenn die strittige Aktion bereits vor Abschluss der Versicherung stattfand. Das heißt, wenn der Kreditvertrag noch vor der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde. Hier können sich Versicherte allerdings auf ein BGH-Urteil vom 23. April 2013 berufen: Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung unmissverständlich festgestellt, dass der maßgebliche Rechtsverstoß der Bank darin liegt, das Widerrufsrecht zu verweigern und nicht in der behaupteten mangelhaften Information, also der fehlerhaften Widerrufsbelehrung, bei Vertragsschluss. Abgesehen vom vereinbarten Selbstbehalt muss eine VertragsRechtsschutzversicherung oder eine Familienversicherung grundsätzlich alle Kosten zahlen, wenn kein Neubau finanziert wurde! Bei Altbau dürfen Umbauten nicht genehmigungspflichtig sein. Normale Renovierungen schaden aber nicht. Mit einigen Rechtsschutzversicherungen ist zudem eine Ausschlussklausel vereinbart, wenn das finanzierte Objekte nicht selbst genutzt werden, sondern z.B. vermietet werden sollte. Seite 11 Kosten ohne Rechtsschutzversicherung Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet sich die Anwaltsvergütung nach der Höhe des Streitwerts. Bei außergerichtlichen Verhandlungen darf der Rechtsanwalt aber Rabatte geben und so auf der Basis des wirtschaftlichen Vorteils für seinen Mandanten rechnen. durchschnittliche außergerichtliche Kosten ohne Rechtsschutz Erfolgreiche Einigung mit der Bank (nach RVG grob gerundet): bei Wert € 40.000: Anwaltshonorar ca. € 3.000,- bei Wert € 25.000: Anwaltshonorar ca. € 2.000 Erfolglose Verhandlungen mit der Bank (nach RVG grob gerundet): bei Wert € 40.000: Anwaltshonorar ca. € 1.500,- bei Wert € 25.000: Anwaltshonorar ca. € 1.000,- gerichtliche Kosten ohne Rechtsschutz Wer den Gerichtsprozess verliert, trägt nicht nur die eigenen Anwaltskosten, sondern auch die des Gegners und die Kosten des Gerichts. Die Summe dieser Kosten nennt man Prozesskostenrisiko. Das Prozesskostenrisiko beträgt in der I. Instanz: - bei Streitwert € 100.000 ca. € 12.000 - bei Streitwert € 200.000 ca. € 17.000 - bei Streitwert € 250.000 ca. € 20.000 - bei Streitwert € 300.000 ca. € 22.500 Eine etwaige II. Instanz kostet nochmals ca. 120% der I. Instanz. Seite 12 Fazit: In guten Fällen kann zur Not auch ein Prozess auf eigene Rechnung geführt werden. Weil die Risiken nach Einreichung einer Klage bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung vor allem bei der Bank liegen, ist eine Einigung (so genannter „Vergleich“) mit der Bank gerade in einem Prozess auch sehr gut denkbar. In einer solchen Einigung trifft man dann auch eine Regelung über die Kosten. Mit Rechtsschutz dürfte sich auch in kritischen Fällen zumeist eine Klage empfehlen. Auch hier sind Vergleiche oder die vollständige Durchsetzung des Widerrufsrechts gut möglich. WAS KÖNNEN KREDITNEHMER JETZT NOCH BIS ZUM 21.06.2016 TUN? Eine Vorprüfung, die die meisten Anwaltskanzleien kostenfrei anbieten, zeigt, ob die erhaltenen Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind und ob nach derzeit geltendem Recht ein Widerruf möglich ist auch wenn die Banken sich oftmals zunächst quer stellen. Ein zusätzlicher Tipp betrifft diejenigen, die ihr Darlehen vorzeitig zurückbezahlt haben und eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen mussten. Auch hier gibt es eine Chance, das bereits gezahlte Geld – zuzüglich Nutzungsentschädigung - von der Bank zurückzubekommen. Seite 13 ANHANG GRAFIK: LEITFADEN FÜR DEN WIDERRUF Download als PDF (http://www.mzs-recht.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Mindmap.pdf) Seite 14 Über die mzs Rechtsanwälte GbR mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf, ist eine der größten Fachkanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland. Im Jahr 1954 von Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer gegründet, wird die Kanzlei seit 2011 von den Rechtsanwälten Gustav Meyer zu Schwabedissen, Martin Wolters, Dr. Jochen Strohmeyer, Dr. Thomas Meschede und Arne Podewils LL.M. geführt. Derzeit beraten 14 Anwälte, darunter 7 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzdienstleister, Anleger und Vertriebe. Aufgrund ihrer Erfolge und ihres Engagements ist die Kanzlei Kooperationspartner der ARAG Rechtsschutzversicherung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Weitere Informationen zu mzs Rechtsanwälte finden Sie unter www.mzs-recht.de. Über aktuelle finanzmarktrechtliche Themen berichtet die Kanzlei auch in ihrem Blog unter www.finanzmarktrecht.de. Kontakt: Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer (verantwortlich nach § 5 TMG) mzs Rechtsanwälte GbR Goethestr. 8-10 D-40237 Düsseldorf Telefon: +49 211 69 002-0 Telefax:+49 211 69 002-24 info(at)mzs-recht.de Diese Zusammenstellung ist rein informativer Natur und ersetzt keine einzelfallbezogene Rechtsberatung. Seite 15