Dortmund-Unna BR 2016_DEMO IGM BR 06

Transcrição

Dortmund-Unna BR 2016_DEMO IGM BR 06
§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 17523-280
Telefax: 0211 17523-197
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Das DGB-Bildungswerk NRW ist
qualitätszertifiziert nach EFQM:
Recognised for Excellence 4 star
wissen und
bewegen
Seminare für betriebliche
InteressenvertreterInnen
42
Bildungsregion
Dortmund-Unna
42
Bildungsregion
Dortmund-Unna
2016
wissen und
bewegen 2016:
Vorwort | 3
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
„Digitalisierung der Arbeitswelt“, Industrie 4.0“, „Arbeit 4.0“ aber
auch alte Bekannte wie „Fachkräftemangel“ und „Demographischer Wandel im Betrieb“ kreisen derzeit durch die Arbeitswelt
und die an ihr orientierte Presse, allerdings mehr nebulös als von
klaren Perspektiven und Handlungslinien geprägt. Mit unseren Seminaren für betriebliche Interessenvertretungen, die die IG Metall
Bildungsregion Dortmund-Unna in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. auch dieses Jahr wieder für Dich anbietet,
wollen wir die Grundlagen bilden, um auch solche schwierigen Anforderungen kompetent und im Interesse der Belegschaften angehen zu können. Dabei werden die betrieblichen Handlungsbedingungen und Gestaltungsoptionen grundlegend von Gesetzen und
Tarifverträgen geprägt, mit dem Betriebsverfassungsgesetz an erster Stelle. Um betriebspolitisch handlungsfähig zu werden, reicht
Wissen über Paragraphen nicht aus; es ist notwendig, sich auch
die praktische Anwendung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu erarbeiten, um etwas im Interesse der Kolleginnen
und Kollegen bewegen zu können.
In unseren Seminaren bekommst Du neben Antworten auf Fragen
rund um die betriebliche Interessenvertretung auch jede Menge
Unterstützung hinsichtlich konkreter Problemlagen, die Dir in
Deinem Betrieb begegnen und Du erhältst die Möglichkeit, Dich
mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben
über Lösungsstrategien auszutauschen.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten der Grundlagenseminare kommen aus Betrieben aus Deiner Region und haben
theoretisches Wissen und jahrelange Praxiserfahrung.
Bei Spezialthemen unterstützen uns unsere handlungskompetenten Expertinnen und Experten.
Alle Interessierten sind in unseren Seminaren willkommen. Wenn
Du noch Fragen hast, kannst Du uns jederzeit ansprechen. Auch
wenn Du spezielle Themen hast, die wir noch nicht in unser Seminarangebot aufgenommen haben, freuen wir uns, gemeinsam mit
Dir passende Lösungen zu finden.
Wir sehen uns!
Michael Niggemann
Gewerkschaftssekretär
IG Metall Dortmund
Sonja Dammann
Gewerkschaftssekretärin
IG Metall Unna
Elke Hülsmann
Geschäftsführerin
DGB-Bildungswerk NRW e. V.
Martin Freitag
Fachbereichsleiter IG Metall
DGB-Bildungswerk NRW e. V.
4 | Inhalt
Seminare
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ................................. 6
BR I Vertiefung: Grundlagen der Betriebsverfassung ................. 9
Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I) ....................................10
Entgeltgestaltung I (EG I) ...........................................................11
era. kompakt ............................................................................ 13
era. Leistungsbeurteilung ..........................................................14
Aktuelle Themen im Aufgabenbereich der
Schwerbehindertenvertretung ...................................................17
Suchtprävention als Aufgabe der betrieblichen
Interessenvertretung ................................................................. 18
Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 1:
Rente – Was ist möglich vor 67? ............................................... 20
Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 2:
Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche
und tarifliche Regelungen? ........................................................21
Der Wirtschaftsausschuss ........................................................ 22
Industrie 4.0: Was ist das und wo steht unser Betrieb? ............. 26
Ein Plus für die Vereinbarkeit? „Alte“ und neue
Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit ................................... 28
Wahlvorstandsschulung für die Wahl der
Jugend- und Auszubildendenvertretung 2016 ...........................29
Informatives
Jahresüberblick 2016 .............................................................. 24
Tagungshäuser ........................................................................ 32
Seminardurchführung .............................................................. 37
Ratgeber Freistellung ............................................................... 38
Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 40
Vorgehen bei Streitigkeiten ...................................................... 43
Musterschreiben ...................................................................... 44
Anschrift der IG Metall vor Ort .................................................. 46
Seminaranmeldung .................................................................. 47
| 5
Seminare
6 | Wochenseminare Betriebsräte
Wochenseminare Betriebsräte | 7
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und
Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen,
sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der
Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden
ebenfalls behandelt.
❚ Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig
Beschäftigten
❚ Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer
Rechtsordnung
❚ Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes
❚ Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von
Interessen der ArbeitnehmerInnen
❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen
❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach
dem Betriebsverfassungsgesetz:
❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
❙ §§ 33 und 37 Rechte und Pflichten des einzelnen
Betriebsratsmitglieds
❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit
❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
❙ §§ 99 – 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
bspw. Einstellungen/Kündigungen und andere
Weitere BR I-Seminare, zu denen Ihr herzlich willkommen seid,
findet Ihr unter: www.dgb-bildungswerk-nrw.de/BR1
29.02. – 04.03.2016
Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 705,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165205-137
25.4. – 29.04.2016
Bad Laasphe, Landhotel Doerr
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 595,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165207-137
25.07. – 29.07.2016
Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum
Hinweis: Mit kostenfreier Kinderbetreuung buchbar!
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 705,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165210-137
Wochenseminare Betriebsräte | 9
Martin Böhmer und Christian Gabriel, stellvertr.
Betriebsratsvorsitzender und Betriebsrat der
ThyssenKrupp Rothe Erde GmbH Dortmund,
ehrenamtliche Referenten der IG Metall Bildungsregion Dortmund-Unna
Praxiswissen von Betriebsräten
für Betriebsräte
BR I Vertiefung: Grundlagen der
Betriebsverfassung
Im Seminar werden Grundkenntnisse der Betriebsverfassung und
der Betriebsratstätigkeit vermittelt. Neben den Rechten und
Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds steht die Beteiligung
des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten im
Mittelpunkt des Seminars.
❚ Aufgaben und Stellung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz
❚ Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds
❚ Überblick über die Beteiligung des Betriebsrats bei der betrieblichen Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen
❚ Einführung in die Mitwirkung und Mitbestimmungsrechte des
Betriebsrats bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen
(nach §§ 99 – 102 BetrVG)
❚ Einführung in die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in
ausgewählten Feldern (z.B. Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt usw.)
der sozialen Angelegenheiten (nach § 87 BetrVG)
Teilnahmevoraussetzung ist der Besuch eines BR I-Seminars!
„Wir haben uns entschieden, als Betriebsräte die
Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen zu vertreten. Kein einfacher Job. Deshalb empfinden wir
es als Verpflichtung uns bestmöglich weiterzubilden. Es macht Spaß, zu sehen wie wir das auf dem
Seminar erlernte Wissen im Betrieb umsetzen. Wir
können nur jedem und jeder die Seminare des
DGB-Bildungswerks NRW e.V. und der IG Metall
weiterempfehlen.“
14.11. – 18.11.2016
Bad Laasphe, Landhotel Doerr
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 595,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165216-137
10 | AuG I
Entgelt und Leistung | 11
Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I)
Entgeltgestaltung I
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats
und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb.
Veränderte ökonomische Rahmenbedingungen und Angriffe der
Unternehmen auf die Arbeits- und Leistungsbedingungen erfordern von den Betriebsräten, sich intensiv mit den tarifvertraglichen
Handlungsmöglichkeiten vertraut zu machen.
Dieses Grundlagenseminar bietet Betriebsräten einen ersten
Überblick über die tariflichen Bestimmungen von Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung. Anhand
von Fallbeispielen wird der Umgang mit den zuvor diskutierten Bestimmungen trainiert. Die Abgrenzung von betrieblichen und tarifvertraglichen Handlungsebenen ist ein weiterer Gegenstand des
Seminars.
❚ Definition des Gesundheitsbegriffs
❚ Zielsetzung im betrieblichen Arbeits-und Gesundheitsschutz
❚ Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des
Arbeitsschutzes (§§ 80-82 BetrVG)
❚ Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
❚ Einführung in den Arbeitsschutz und die Mitbestimmungsrechte
des Betriebsrats (§ 87 BetrVG; §§ 89-91 BetrVG)
❚ Überblick über das Arbeitsschutzrecht
❚ Differenzierung zwischen Gesetzen und Verordnungen
❚ Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen
wie Bezirksregierung, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen
und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII)
❚ Einführung in Grundbegriffe der Tarifpolitik
❚ Bedeutung von Tarifverträgen und rechtliche Grundlagen des
Tarifvertragssystems
❚ Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts
❚ Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
❚ Prinzipien der Grundentgeltdifferenzierung
❚ Kennenlernen der unterschiedlichen Entgeltgrundsätze
und Entgeltmethoden
❚ Möglichkeiten der Leistungsregulation
19.09. – 23.09.2016
13.06. – 17.06.2016
Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 705,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165214-137
Ascheberg, Hotel Clemens-August
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 495,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165208-137
Entgelt und Leistung | 13
Willkommen
DGB-Bildungswerk NRW
e.V.
era. kompakt
Das Entgelt-Rahmen-Abkommen ist in den Betrieben mittlerweile
eingeführt. Aber Betriebsräte müssen sich trotzdem in die era.-Systematik einarbeiten, um die in § 80 BetrVG angeführten Aufgaben
zu erfüllen. Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse und
Grundlagen für die praktische Anwendung der era.-Tarifverträge.
in 0 Sekunden geht es
weiter
Immer wieder mal reinschauen!
Alles, was unsere Website zu bieten hat:
Seminarangebot, Termine, Buchung, AnsprechpartnerInnen, Rat zur Freistellung und vieles
mehr, funktioniert auch auf dem Smartphone.
❚ Überblick über die tarifliche und betriebliche Entgeltgestaltung
und die Beteiligung des Betriebsrats
❚ Grundlagen zur Eingruppierung der Beschäftigten nach era.
❚ Arbeitsaufgabenbeschreibungen
❚ Niveaubeispiele
❚ Akkord, Prämie und Zielvereinbarungen
❚ Kostenneutralität
❚ Überschreiter/Unterschreiter
❚ Anpassungsfonds
Mit unserer kostenlosen Bildungswerk-App auf
kurzem Weg direkt zu uns – einfach im
„Play Store“ , „App Store“ oder „Windows
Phone Store“ herunterladen.
Wir freuen uns auch über Anrufe und stehen
gern persönlich mit Rat und Tat zur Seite.
Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
18.04. – 22.04.2016
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-169584-041
14 | Entgelt und Leistung
Fit für den Vorsitz I | 15
Das Seminar wendet sich an Betriebsräte aus Unternehmen, in
denen era. bereits eingeführt wurde und in denen Leistungsbeurteilungen durchgeführt werden bzw. werden sollen. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Durchführung der neuen Leistungsbeurteilung. Dabei werden die von den Arbeitgebern favorisierten
Modelle zur Umsetzung thematisiert und auf ihre Folgen für die
Betroffenen bearbeitet. Möglichkeiten und Wege der tarifkonformen Umsetzung im Betrieb werden vorgestellt und diskutiert.
Damit die Teilnehmenden später als Betriebsräte die Betroffenen
unterstützen können, wird im Seminar ein Schwerpunkt auf Fragen der Reklamations- und Beanstandungsmöglichkeiten gesetzt.
❚ Überleitungsvorschriften im Überblick
❚ Beurteilungsverfahren und Anwendung der Kriterien bei der individuellen Leistungsbeurteilung
❚ Anwendung der tariflichen Korrekturverfahren: Soll- und KannVorschriften; betriebliche Auswirkungen
❚ Beanstandungen und Reklamationsverfahren
❚ Freiwillige Betriebsvereinbarung zur Gestaltung eines abweichenden Beurteilungsverfahrens
❚ Erste Hinweise zur Anwendung von Zielvereinbarungen
im Betrieb
❚ Kombination von Entgeltmethoden: Rahmenbedingungen im
Tarifvertrag; Hinweise für die betriebliche Ausgestaltung
Fit für den
Vorsitz!
Seminare 2016
, stellvertretende BR-Vorsit
Für Betriebsratsvorsitzende
der
und freigestellte BR-Mitglie
2016
era. Leistungsbeurteilung
zende
Bezirk NRW
en
Gemeinsam weiterbild
Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende,
stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder:
Kompetenz, Führungsqualität und
Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit.
Information und Programm gibt es beim
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
26.10. – 28.10.2016
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 280,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D12-169593-041
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Benjamin Weigel
[email protected]
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 175 23-263
Fax: 0211 175 23-197
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm
16 | BR-kompakt
SBV | 17
BR kompakt
Aktuelle Themen im Aufgabenbereich
der Schwerbehindertenvertretung
Eine Ausbildungsreihe
für Betriebsräte
Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit
BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit
eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an.
Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das
gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt
weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren.
Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen
Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung.
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Einführung in die
Betriebsratsarbeit
(BR I)*
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer informieren sich über aktuelle
Entwicklungen, die für ihre Arbeit als Schwerbehindertenvertrauenspersonen relevant sind. Ein Schwerpunkt des Seminars sind
die Aufgaben der SBV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung:
Bei Beschäftigten mit und ohne Behinderungen ergeben sich
Unterschiede hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung. Dementsprechend sind besonders gestaltete Arbeitsschutzmaßnahmen
zu ergreifen und von der SBV anzuregen. Darüber hinaus sollen
innerbetriebliche Ansätze und Strategien zur Integration gesundheitlich beeinträchtigter und behinderter MitarbeiterInnen im Rahmen einer Betriebsbesichtigung vorgestellt werden. Schließlich
wird die aktuelle Rechtsprechung zu Themen der Schwerbehindertenvertretung behandelt.
❚ Aufgaben und Rolle der Schwerbehindertenvertretung
im Prozess der Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG)
❚ Exkursion zum VW-Werk Kassel/Baunatal
❚ Innerbetriebliche Integrationsansätze und Arbeitsplätze
für Schwerbehinderte
❚ Kollegiale Beratung in der Praxis
❚ Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit mit den
gesetzlichen Reha-Trägern gem. § 6 SGB IX (Erfahrungen &
Problemstellungen), Entwickeln eigener Arbeitsschritte
❚ Aktuelle Rechtsprechung zu Fragen der Schwerbehindertenvertretung
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* »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation
mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 6
** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit der
IG Metall oder in einem unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden.
*** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten.
12.09. – 16.09.2016
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165213-137
18 | Suchtprävention
Suchtprävention als Aufgabe der
betrieblichen Interessenvertretung
Einführungs- und Aufbauseminar
Dieses Seminar bietet Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen einen Einstieg in das Thema Suchtprävention: Wie lässt
sich Suchtverhalten im Betrieb erkennen? Welche Möglichkeiten
zur Prävention gibt es und wie kann sich die betriebliche Interessenvertretung daran beteiligen?
Parallel können betriebliche InteressenvertreterInnen, die bereits
an einem Seminar zu Suchtprävention teilgenommen haben, dieses Seminar als Fortsetzung besuchen und ihr bestehendes Wissen durch aufbauende Seminareinheiten erweitern. Ein Schwerpunkt des Seminars ist der Zusammenhang von psychischen
Belastungen am Arbeitsplatz mit Suchterkrankungen.
❚ Erkennen von Suchtverhalten am Beispiel Alkohol,
Medikamente, illegale Drogen, Arbeitssucht u.a.
❚ Überblick über betriebliche Analyseinstrumente der Ursachen
von Suchtverhalten
❚ Möglichkeiten der Suchtprävention
❚ Professionelle Hilfe bei Suchterkrankung im Betrieb
❚ Betriebliche Suchtprävention in Zusammenhang mit
psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
❚ Einführung in rechtliche Grundlagen zum Thema Alkohol/
Suchtmittel im Betrieb
❚ Mitwirkungsrechte der Interessenvertretung im Umgang mit
Suchtkrankheiten und aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
erwachsende Handlungsanforderungen
❚ Suchterkrankung und Betriebliches Eingliederungsmanagement
(BEM) im Betrieb
❚ Überblick zur inhaltlichen Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
26.09. – 28.09.2016
Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 280,- Euro (zzgl. USt.)
Seminar-Nr. D14-165215-137
Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit
nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.
AWbG novelliert:
Jetzt auch
Bildungsurlaub
für AZUBIS
*
Bildungsurlaub –
5 Tage, die den Kopf verändern und
Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag,
dazulernen, anders denken, sich mit
Gleichgesinnten austauschen.
Das Recht auf Bildungsurlaub ist seit
30 Jahren in NRW gesetzlich verankert und geschützt. Wir informieren
gern dazu ...
Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.
20 | Ausstieg aus dem Erwerbsleben
Ausstieg aus dem Erwerbsleben | 21
Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 1
Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 2
Rente – Was ist möglich vor 67?
Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche und tarifliche
Regelungen?
Die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen, sind durch
die Rentenreform und die neuen tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit wieder verändert worden. Die Beurteilung der Möglichkeiten zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Höhe der
zu erwartenden Leistungen ist damit auf eine neue Basis gestellt
worden. Für Betriebsräte gilt es, ein möglichst genaues Bild über
die allgemeine und individuelle Ausgangslage zu entwickeln, um
bei Maßnahmen zur Beschäftigungsentwicklung und Personalplanung die betroffenen Beschäftigten vor Fehleinschätzungen mit
gravierenden Folgen schützen zu können. Dazu gehört auch die
Einflüsse von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Rentenhöhe
abschätzen zu können.
❚ Die verschiedenen Altersrenten und die Berechnung der
jeweiligen geminderten und ungeminderten Rentenbeginne
❚ Auswirkung von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die
Ausstiegstermine und die Rentenhöhe
❚ Erreichen eines Rentenzugangs in Verbindung mit Krankheit
❚ Brutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung,
Besteuerung
❚ Praktische Berechnungsübungen zu Rentenbeginn und
Rentenhöhe mit excelbasierten Programmen
❚ Hinweise zu Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit
einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben
❚ Möglichkeiten und Grenzen bei der Beratung der Beschäftigten
Durch die Rentenreform und die neuen Tarifverträge stellt sich für
Betriebsräte in der Metall- und Elektroindustrie die Frage, ob im
Betrieb der neue TV FlexÜ oder bestehende bzw. angepasste Betriebsvereinbarungen gelten sollen da die Anwendung des neuen
TV FlexÜ für die Beschäftigten zu deutlich anderen materiellen Ergebnissen führen kann. Um als Betriebsrat die Folgen für die betriebliche Praxis und die Beschäftigten einschätzen zu können,
werden umfassende Kenntnisse zum Tarifvertrag und zur Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit und der Aufstockung
benötigt, die im Seminar behandelt werden.
❚ Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen
der Altersteilzeit
❚ Was muss bei Betriebsvereinbarungen beachtet werden?
❚ Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit der
persönlichen Regelaltersrente und weiteren geminderten
und ungeminderten Rentenbeginnen
❚ Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche
Rentenbeiträge
❚ Altersteilzeitentgelt (§ 5 TV FlexÜ) und Regelarbeitsentgelt
(§ 6 AltTZG)
❚ Berechnung der Aufstockung (§ 6 TV FlexÜ)
❚ Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit, Progressionsvorbehalt
❚ Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit
Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Renteninformationen vorliegen.
Die Seminarversion der Berechnungsprogramme kann auch für die spätere betriebliche
Praxis genutzt werden.
Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Abrechnungen vorliegen.
Die Seminarversion der Berechnungsprogramme kann auch für die spätere betriebliche
Praxis genutzt werden.
02.03. – 04.03.2016
17.10. – 19.10.2016
Rheda-Wiedenbrück, Hotel Reuter
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 340,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D8-166426-044
Rheda-Wiedenbrück, Hotel Reuter
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 340,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D8-166439-044
22 | Wirtschaftsausschuss
von profis für profis | 23
Der Wirtschaftsausschuss
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben des
Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend von den
typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit in den
Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der eigenen
Arbeit. Ziel ist es eigene Forderungen besser wirtschaftlich begründen und betriebswirtschaftliche Argumentationen besser hinterfragen zu können. Es vermittelt grundlegende betriebswirtschaftliche
Kenntnisse zum Unternehmensrecht und eine Einführung in das
betriebliche Rechnungswesen.
❚ Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
❚ Organisation des Wirtschaftsausschusses: Grundlinien einer
Geschäftsordnung, Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung
(§§ 107 – 108 BetrVG)
❚ Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten nach
§ 106 BetrVG
❚ Entscheidungsprozesse in Unternehmen – externes und
internes Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen
für den Wirtschaftsausschuss
❚ Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz),
Grundlage und Bewertung
❚ Grundlagen eigener Informationssysteme zur Arbeitsorganisation des Wirtschaftsausschusses, arbeitsorientierte Kennzahlen
❚ Rechtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven
Informationspolitik (§§ 109 – 110 BetrVG)
Seminare 2016
ExpertInnenwissen zur Gest
altung der Arbeitswelt
en
Gemeinsam weiterbild
ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt:
Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und
DGB-Bildungswerk NRW e.V. aktuelle Herausforderungen
im Betrieb meistern.
Information und Programm gibt es beim
Bei Interesse am Seminar „Der Wirtschaftsausschuss“
informieren wir gerne zu Seminarterminen für das Jahr 2016.
Bitte meldet Euch bei Eurer IG Metall Verwaltungsstelle oder beim
DGB-Bildungswerk NRW unter Tel.: 0211-17523-280.
Seminartermine, zu denen Ihr herzlich willkommen seid, findet Ihr
auch unter www.dgb-bildungswerk-nrw.de.
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Anne Wellnitz-Kraus
Katharina Rischke
[email protected]
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-281
Fax: 0211 17523-197
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/expertInnenwissen
24 | Jahresüberblick 2016
Jahresüberblick 2016 | 25
Hier alle Seminare auf einen Blick. Tagesseminare sind nicht aufgeführt.
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Erwerbsleben Teil I
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era. kompakt
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Entgeltgestaltung I
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Sommerferien
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September
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Oktober
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AuG I
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November
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Erwerbsleben Teil II
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Suchtprävention
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era. Leistungsbeurteilung
Herbstferien
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TS
TS
Schwerb.
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BR I - Vertiefung
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Weihnachtsferien
Dezember
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01. Januar
25. März
28. März
01. Mai
Neujahr
Karfreitag
Ostermontag
Tag der Arbeit
05. Mai
16. Mai
26. Mai
03. Oktober
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam
Tag der Deutschen Einheit
01. November
24. Dezember
25. Dezember
26. Dezember
Allerheiligen
Heiligabend
1. Weihnachtstag
2. Weihnachtstag
Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2017.
26 | Tagesseminar
Industrie 4.0: Was ist das und wo steht unser
Betrieb?
In diesem Tagesseminar werden Definitionen vorgestellt und
Kenntnisse dazu vermittelt, was unter „Industrie 4.0“ zu verstehen
ist. Einzelne Bausteine von Industrie 4.0 und ihre Ausprägungen
und Anwendungen in der betrieblichen Praxis werden behandelt.
Das Seminar verschafft den Teilnehmenden einen Überblick zum
Thema Industrie 4.0 und gibt erste Antworten auf die Fragen: Wo
steht unser Betrieb und welche Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten bieten sich für den Betriebsrat?
❚
❚
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Fabian Hunsdiek und Onur Kildan,
Jugend- und Auszubildendenvertreter,
Durable Hunke & Jochheim GmbH & Co. KG
Wer durchblickt, kann besser
handeln
Definition von Industrie 4.0
Kurze Entwicklung und Bedeutung
Bausteine von Industrie 4.0
Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte
23.02.2016
Dortmund, IG Metall Verwaltungsstelle
Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung: ca. 25,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165206-137
„Durch den Besuch des JAV-Seminars hat man
nicht nur neues Wissen erlangt, sondern viele gute
Ideen gesammelt, um das Gelernte im Betrieb umzusetzen. Die JAV-Seminare oder auch andere Seminare des DGB Bildungswerks NRW und der IG
Metall sind eine gute Basis für die Arbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung und auch für
die spätere Arbeit im Betriebsrat. Die Möglichkeit
sich auf Seminaren auch einmal mit Kolleginnen
und Kollegen aus anderen Betrieben auszutauschen
hat uns dabei besonders gefallen.“
28 | Tagesseminar
Tagesseminar | 29
Ein Plus für die Vereinbarkeit? „Alte“ und neue
Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit
Wahlvorstandsschulung für die Wahl der
Jugend- und Auszubildendenvertretung 2016
Gesetzliche Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld sollen die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranbringen, die Kenntnisse
zur Umsetzung der gesetzlichen Möglichkeiten sind allerdings
noch nicht in allen Betrieben angekommen. Zudem bietet das seit
dem 01.07.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung des „Elterngeld Plus“ neue Gestaltungsmöglichkeiten in Kombination mit
dem Basis-Elterngeld und Verbesserungen bei Teilzeiterwerbstätigkeit. Im Seminar werden Kenntnisse zu den gesetzlichen Regelungen zu Elternzeit praxistauglich vermittelt.
Das Seminar vermittelt Kenntnisse in Fragen der Gestaltung und
Durchführung der JAV-Wahl im Betrieb. Neben den rechtlichen
Grundlagen und den aktuellen Neuerungen sollen Vorschläge zur
betriebsspezifisch optimalen Durchführungs- und Vorgehensweise
vorgestellt werden.
❚ Bisherige und neue Regelungen im Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz (BEEG):
❙ Elterngeld und Elternzeit: Anspruch, Dauer, Aufteilung
❙ Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit
Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit
❚ Zumutbarer Arbeitsplatz nach der Rückkehr aus der Elternzeit
❚ Kündigungsschutz bei Mutterschutz und Elternzeit
❚ Aktuelle Rechtsprechung
❚ Mitwirkungsrechte und Handlungsoptionen der betrieblichen
Interessenvertretungen
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❚
Allgemeine Vorschriften zur JAV-Wahl
Zeitpunkt und Einleitung der Wahl
Die Aufgaben des Wahlvorstands
Aktuelle Rechtsprechung zur JAV-Wahl
Das vereinfachte und normale Wahlverfahren
Anfechtung und Nichtigkeit der Wahl
Wahlschutz und Kosten der Wahl
25.08.2016
Mercure Hotel Kamen Unna
Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung: ca. 56,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165211-137
07.06.2016
31.08.2016
Dortmund, IG Metall Verwaltungsstelle
Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung: ca. 25,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165209-137
Mercure Hotel Kamen Unna
Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung: ca. 56,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D14-165212-137
| 31
Informatives
BEFRAGUNG
1. Halbj. 2015
1,4
Bewertet werden die Organisation, das Seminar, die Seminarunterlagen, die ReferentInnen und das Seminarhaus.
Gesamtnote
Regelmäßig bitten wir um feedback: Wie
beurteilen uns unsere Teilnehmenden?
Aktuell ist für 97 % „das Erlernte hilfreich in
der betrieblichen Praxis“.
99 % schätzen die „angenehme und
kollegiale Lernatmosphäre“.
Wir danken Ihnen/Euch für diese Mühe –
denn Zufriedenheit ist unser Maßstab.
Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.
32 | Tagungshäuser
Tagungshäuser | 33
Tagungshäuser
IG Metall-Bildungszentrum
Mercure Hotel Kamen Unna
Otto-Brenner-Str. 100
45549 Sprockhövel
Tel.: 02324 706-0
Fax: 02324 706-330
www.igmetall-sprockhoevel.de
[email protected]
Kamen Karree 2
59174 Kamen
Tel.: 02307 969-0
Fax: 02307 969-666
www.mercure-hotel-kamen.de/
[email protected]
Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen
Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit
zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume,
bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer
entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen,
Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die
schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit
der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV,
Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in
waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind
kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal.
Hotel Haus Rasche
Wilhelmstr. 1
59505 Bad Sassendorf
Tel.: 02921 55501
Fax: 02921 55516
www.haus-rasche.de
[email protected]
Das Hotel findet man in zentraler Lage von Bad Sassendorf, direkt am
Bahnhof, nur wenige Gehminuten vom Thermalbad, Kurpark und Kurmittelhaus entfernt. Das stilvoll eingerichtete Haus mit nettem Restaurant,
idyllischem Biergarten und gemütlicher Bierstube verfügt über zeitgemäß
komfortable Gästezimmer mit Dusche/WC, Telefon und TV.
Das Mercure Hotel Kamen Unna ist das ideale 4-Sterne-Domizil in
unmittelbarer Nähe zur Ruhrgebietsmetropole Dortmund. Mit einer riesigen Konferenz- und Veranstaltungsfläche auf zwei Etagen mit 13 Seminar- und 7 Gruppenräumen sowie exklusiver Raumausstattung bietet
dieses Haus die besten Seminarbedingungen. Das modern eingerichtete Restaurant bietet internationale, nationale und regionale Spezialitäten.
Alle Hotelzimmer verfügen neben Dusche/WC über TV/Pay-TV, Telefon,
Föhn, Wireless-LAN, Klimaanlage und Minibar. Entspannen können die
Gäste im hoteleigenen Fitnessbereich mit Minigym, Sauna und Infrarotkabine. Weitere Freizeitmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Landhotel Doerr
Sieg-Lahn-Straße 8 – 10
57334 Bad LaaspheFeudingen
Tel.: 02754 370-0
Fax: 02754 370-100
Frau Briel/Frau Doerr
[email protected]
www.landhotel-doerr.de
Das Landhotel Doerr liegt im Kreis Siegen-Wittgenstein im südlichen
Sauerland. Es verfügt über komfortabel ausgestattete Zimmer und einen
großzügig angelegten Wellnessbereich. Schwimmbad und Saunen stehen
den Hotelgästen kostenlos zur Verfügung. Die Tagungsräume tragen
durch moderne Technik und ein Wohlfühlklima zum Gelingen der Tagung
bei.
34 | Tagungshäuser
Betriebliche Gesundheitsförderung | 35
Hotel Reuter,
Rheda-Wiedenbrück
Bleichstraße 3
33378 Rheda
Tel.: 05242 9452-0
Fax: 05242 9452-44
www.hotelreuter.de
[email protected]
Das Hotel Reuter ist ein authentisches 3-Sterne-Hotel im Herzen von
Rheda-Wiedenbrück, das sich seit mehr als 110 Jahren in Familienbesitz
befindet. Man legt allergrößten Wert auf einen persönlichen Stil, der sich
sowohl im Hotel als auch im Restaurant widerspiegelt.
33 Zimmer bieten wir ein persönliches Ambiente, in dem Tradition und
Moderne vereint sind. Im Restaurant genießen die Gäste die kreative
Gourmetküche von Iris Bettinger. Iris Bettinger wurde im Jahre 2008 in
den exklusiven Kreis der Jeunes Restaurateurs – bekannt als Deutschlands junge Spitzenköche – aufgenommen.
Bei aller Begeisterung für die Haute Cuisine gerät aber auch die traditionelle Küche hier nicht in Vergessenheit: Im Bistro werden regionale Gerichte zeitgemäß interpretiert.
Hotel Restaurant
Clemens-August
Burgstraße 54-58
59387 Ascheberg-Davensberg
Tel.: 02593 604-0
Fax: 02593 604-178
www.hotel-clemens-august.de
[email protected]
Die familiäre Führung des Hotels sorgt für eine angenehme Atmosphäre.
Die Lage des Hotels lädt zu Wanderungen im Waldgebiet Davert ein. Im
Hotel stehen u.a. Sauna, Solarium, eine elektronische Dartscheibe und
4 Bundeskegelbahnen zur Verfügung. Die wunderschöne Umgebung lässt
sich mit dem 12er-Tandem oder dem „Clemens-August-Express“ erkunden.
Aber auch im nahe gelegenen Münster lässt sich sehr abwechslungsreich
die Freizeit verbringen. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit
Dusche und WC, Telefon und TV.
Modulare Fortbildung:
Betriebliche Gesundheitsberaterin (IfG)
bzw.
Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG)
Institut für Gesundheitsförderung (IfG) in Kooperation mit dem
DGB-Bildungswerk NRW und der AOK NordWest
Zur Unterstützung und Begleitung der betrieblichen Gesundheitsförderung ist eine modular gegliederte Fortbildung entwickelt worden,
die die Qualifizierung zum „Betrieblichen Gesundheitsberater (IfG)”
zum Ziel hat und mit einem entsprechenden Zertifikat abschließt.
Ziel: Vermitteln von Basiskenntnissen und -kompetenzen zu arbeitsbezogenen Gesundheitsstörungen (insbesondere psychische Störungen und suchtbezogene Belastungen) und eine von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannte Ersthelfer-Ausbildung.
Sie wünschen weitere Informationen?
Bitte melden Sie sich und/oder fordern Sie unseren Flyer an:
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Anne Wellnitz-Kraus
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-269
Fax: 0211 17523-261
[email protected]
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/betriebliche-gesundheitsberater
Qualität ist uns wichtig:
Wir sind EFQM – zertifiziert
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Ein Kooperationsprojekt mit:
DER GEWERKSCHAFTEN
Gemeinsam weiterbilden
36 | Notizen
Seminardurchführung | 37
Seminardurchführung
......................................................................................................
Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare
liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e. V. in Händen von Susanne Grimm.
Kosten
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale,
Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei
Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und
Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen.
Seminarabsage
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung
der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen.
Anmeldung
......................................................................................................
In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht
Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e. V.
Besser ist es, sich früher anzumelden!
......................................................................................................
Ausfallkosten
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
......................................................................................................
Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen,
d. h. 20 – 4 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1 – 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen
wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für
Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese
ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche
vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab
6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr und
ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet.
Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach
Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach
§ 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (§ 96 (4)
SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach § 37 (6)
BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden.
Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden
versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende
Lösung zu finden.
38 | Ratgeber Freistellung
Ratgeber Freistellung
Erforderliches Wissen
Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung
erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit,
muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen,
sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang
mit der Seminarteilnahme entstehen.
Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen
aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es
gibt keine zeitliche Beschränkung.
Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien:
Grundlagen- und Spezialwissen.
Grundlagenwissen
Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig
von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums
– einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes
Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es
sich um folgende Themenfelder:
❚ Betriebsverfassungsgesetz
❚ Allgemeines Arbeitsrecht
❚ Arbeitssicherheit/Unfallverhütung
Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist)
muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich
regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen
Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen.
Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an
den Grundlagenseminaren teilnehmen.
Speziell erforderliches Wissen
Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben
des Arbeitgebers (z.B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.B. konkrete Hinweise
auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts
der Interessenvertretung (z.B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben.
Ratgeber Freistellung | 39
Beschlussfassung
Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht
nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend.
Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die
Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss
das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter
Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den
Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6
P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will
deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen,
worauf sich seine Zweifel gründen.
Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h.
auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z.B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben.
Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt
„Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam!
Der Beschluss umfasst folgende Punkte:
❚ Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen)
❚ Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen
erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind)
❚ Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch
Reisekosten hinzukommen)
❚ Anbieter
❚ Themenplan
Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung
verhindern?
Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit
bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist
abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 43).
Weiterführende Literatur/Links:
❚ www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber
❚ Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung –
Bund-Verlag
40 | Der Weg zur Teilnahme
Der Weg zur Teilnahme
für Betriebsrats-Mitglieder
nach § 37 (6) BetrVG
Der Weg zur Teilnahme | 41
Der Weg zur Teilnahme
für Schwerbehindertenvertretungen
nach § 96 (4) SGB IX
Tagesordnung
BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt
„Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/
der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare
frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein.
Auswahl
Auswahl
BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen
aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums
und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind
und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage)
genug berücksichtigen.
Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind.
Entscheidung
Beschluss
Anmeldung
Mitteilung an
Arbeitgeber
Ausfallkosten
Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die
Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung
über die Lehrgangsteilnahme.
Anmeldung
Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
Mitteilung an
Arbeitgeber
Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in
diesem Heft).
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW
e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.
Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat
(gerne auch per Fax 0211 17523-197)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit
(siehe Musterschreiben in diesem Heft).
Ausfallkosten
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage
kommende Veranstaltungen aus und überprüft,
ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind.
BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das
DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Siehe Seite 37
Siehe Seite 37
Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die
Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und
der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten.
Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss
ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen.
Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
Vorgehen bei Streitigkeiten | 43
42 | Die Seminarprofis
Das DGB-Bildungswerk NRW:
die Seminarprofis!
Susanne Grimm
Sandra Shebeika
Vorgehen bei Streitigkeiten.
Wenn der Arbeitgeber blockt
Der Arbeitgeber bestreitet die
Erforderlichkeit des Lehrgangs.
Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend
berücksichtigt.
Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn
er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will.
Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über
die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber.
Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen,
dass der BR an der Schulung festhält
und die Erforderlichkeit ordentlich
begründen. Den Beschluss mit der
Begründung dem Arbeitgeber
mitteilen.
Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen.
Beschließen, dass der BR an der
Schulung festhält und entsprechend
begründen.
Kompetenz
Seit mehr als 20 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen
wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle
Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien,
Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute
stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern
her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung
und allen Fragen der Freistellung.
Zugehörigkeit
Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren
wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und
Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare
richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber
auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen.
Vertrauen
Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder
besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000
Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund
2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen.
Das BR-Mitglied kann gegen den Willen
des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen.
wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht
auf den Beschluss des Betriebsrats
reagiert oder kurzfristig ohne vorherige
Ankündigung die Seminarteilnahme
verhindern will.
wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig
(ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am
Seminar verhindern will.
Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung
der Seminarkosten und des Entgeltausfalls.
Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den
Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen.
Weitere Informationen:
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
oder Telefon: 0211 17523-280
DER GEWERKSCHAFTEN
Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall
im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall
einschalten und Rechtsschutz beantragen.
44 | Musterschreiben
Musterschreiben | 45
Musterschreiben
BETRIEBSRATSBESCHLUSS
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ...............................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN
An den Arbeitgeber
Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung
Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung
am ...................................................................... entschieden,
dass ........................................................................... in seiner
Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an
der Schulungsveranstaltung
..................................................................................................
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ................................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie
beiliegenden Ausschreibung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt.
Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der
beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte
hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung,
damit ich diese ggf. berücksichtigen kann.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
46 | Anschrift
Seminaranmeldung | 47
Die Anschrift der
IG Metall Verwaltungsstellen vor Ort
IG Metall Verwaltungsstelle Dortmund
44135 Dortmund, Ostwall 17 - 21
Tel.: 0231 57706-0
Fax: 0231 57706-35
[email protected]
www.dortmund.igmetall.de
Seminaranmeldung 2016
IG Metall Bildungsregion Kopieren und faxen an
Dortmund-Unna
DGB-Bildungswerk NRW
Fax: 02 11 17 52 3- 19 7
Hiermit melde ich mich verbindlich an:
Name, Vorname ......................................................................................
Straße .....................................................................................................
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