Dortmund-Unna BR 2016_DEMO IGM BR 06
Transcrição
Dortmund-Unna BR 2016_DEMO IGM BR 06
§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-280 Telefax: 0211 17523-197 E-Mail: [email protected] Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 4 star wissen und bewegen Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen 42 Bildungsregion Dortmund-Unna 42 Bildungsregion Dortmund-Unna 2016 wissen und bewegen 2016: Vorwort | 3 Liebe Kollegin, lieber Kollege, „Digitalisierung der Arbeitswelt“, Industrie 4.0“, „Arbeit 4.0“ aber auch alte Bekannte wie „Fachkräftemangel“ und „Demographischer Wandel im Betrieb“ kreisen derzeit durch die Arbeitswelt und die an ihr orientierte Presse, allerdings mehr nebulös als von klaren Perspektiven und Handlungslinien geprägt. Mit unseren Seminaren für betriebliche Interessenvertretungen, die die IG Metall Bildungsregion Dortmund-Unna in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. auch dieses Jahr wieder für Dich anbietet, wollen wir die Grundlagen bilden, um auch solche schwierigen Anforderungen kompetent und im Interesse der Belegschaften angehen zu können. Dabei werden die betrieblichen Handlungsbedingungen und Gestaltungsoptionen grundlegend von Gesetzen und Tarifverträgen geprägt, mit dem Betriebsverfassungsgesetz an erster Stelle. Um betriebspolitisch handlungsfähig zu werden, reicht Wissen über Paragraphen nicht aus; es ist notwendig, sich auch die praktische Anwendung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu erarbeiten, um etwas im Interesse der Kolleginnen und Kollegen bewegen zu können. In unseren Seminaren bekommst Du neben Antworten auf Fragen rund um die betriebliche Interessenvertretung auch jede Menge Unterstützung hinsichtlich konkreter Problemlagen, die Dir in Deinem Betrieb begegnen und Du erhältst die Möglichkeit, Dich mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben über Lösungsstrategien auszutauschen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten der Grundlagenseminare kommen aus Betrieben aus Deiner Region und haben theoretisches Wissen und jahrelange Praxiserfahrung. Bei Spezialthemen unterstützen uns unsere handlungskompetenten Expertinnen und Experten. Alle Interessierten sind in unseren Seminaren willkommen. Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du uns jederzeit ansprechen. Auch wenn Du spezielle Themen hast, die wir noch nicht in unser Seminarangebot aufgenommen haben, freuen wir uns, gemeinsam mit Dir passende Lösungen zu finden. Wir sehen uns! Michael Niggemann Gewerkschaftssekretär IG Metall Dortmund Sonja Dammann Gewerkschaftssekretärin IG Metall Unna Elke Hülsmann Geschäftsführerin DGB-Bildungswerk NRW e. V. Martin Freitag Fachbereichsleiter IG Metall DGB-Bildungswerk NRW e. V. 4 | Inhalt Seminare Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ................................. 6 BR I Vertiefung: Grundlagen der Betriebsverfassung ................. 9 Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I) ....................................10 Entgeltgestaltung I (EG I) ...........................................................11 era. kompakt ............................................................................ 13 era. Leistungsbeurteilung ..........................................................14 Aktuelle Themen im Aufgabenbereich der Schwerbehindertenvertretung ...................................................17 Suchtprävention als Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretung ................................................................. 18 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 1: Rente – Was ist möglich vor 67? ............................................... 20 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 2: Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche und tarifliche Regelungen? ........................................................21 Der Wirtschaftsausschuss ........................................................ 22 Industrie 4.0: Was ist das und wo steht unser Betrieb? ............. 26 Ein Plus für die Vereinbarkeit? „Alte“ und neue Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit ................................... 28 Wahlvorstandsschulung für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung 2016 ...........................29 Informatives Jahresüberblick 2016 .............................................................. 24 Tagungshäuser ........................................................................ 32 Seminardurchführung .............................................................. 37 Ratgeber Freistellung ............................................................... 38 Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 40 Vorgehen bei Streitigkeiten ...................................................... 43 Musterschreiben ...................................................................... 44 Anschrift der IG Metall vor Ort .................................................. 46 Seminaranmeldung .................................................................. 47 | 5 Seminare 6 | Wochenseminare Betriebsräte Wochenseminare Betriebsräte | 7 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden ebenfalls behandelt. ❚ Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten ❚ Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung ❚ Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes ❚ Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der ArbeitnehmerInnen ❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen ❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: ❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats ❙ §§ 33 und 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds ❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit ❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ❙ §§ 99 – 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw. Einstellungen/Kündigungen und andere Weitere BR I-Seminare, zu denen Ihr herzlich willkommen seid, findet Ihr unter: www.dgb-bildungswerk-nrw.de/BR1 29.02. – 04.03.2016 Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 705,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165205-137 25.4. – 29.04.2016 Bad Laasphe, Landhotel Doerr Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 595,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165207-137 25.07. – 29.07.2016 Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Hinweis: Mit kostenfreier Kinderbetreuung buchbar! Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 705,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165210-137 Wochenseminare Betriebsräte | 9 Martin Böhmer und Christian Gabriel, stellvertr. Betriebsratsvorsitzender und Betriebsrat der ThyssenKrupp Rothe Erde GmbH Dortmund, ehrenamtliche Referenten der IG Metall Bildungsregion Dortmund-Unna Praxiswissen von Betriebsräten für Betriebsräte BR I Vertiefung: Grundlagen der Betriebsverfassung Im Seminar werden Grundkenntnisse der Betriebsverfassung und der Betriebsratstätigkeit vermittelt. Neben den Rechten und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds steht die Beteiligung des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten im Mittelpunkt des Seminars. ❚ Aufgaben und Stellung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz ❚ Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds ❚ Überblick über die Beteiligung des Betriebsrats bei der betrieblichen Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen ❚ Einführung in die Mitwirkung und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen (nach §§ 99 – 102 BetrVG) ❚ Einführung in die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in ausgewählten Feldern (z.B. Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt usw.) der sozialen Angelegenheiten (nach § 87 BetrVG) Teilnahmevoraussetzung ist der Besuch eines BR I-Seminars! „Wir haben uns entschieden, als Betriebsräte die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen zu vertreten. Kein einfacher Job. Deshalb empfinden wir es als Verpflichtung uns bestmöglich weiterzubilden. Es macht Spaß, zu sehen wie wir das auf dem Seminar erlernte Wissen im Betrieb umsetzen. Wir können nur jedem und jeder die Seminare des DGB-Bildungswerks NRW e.V. und der IG Metall weiterempfehlen.“ 14.11. – 18.11.2016 Bad Laasphe, Landhotel Doerr Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 595,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165216-137 10 | AuG I Entgelt und Leistung | 11 Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I) Entgeltgestaltung I Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. Veränderte ökonomische Rahmenbedingungen und Angriffe der Unternehmen auf die Arbeits- und Leistungsbedingungen erfordern von den Betriebsräten, sich intensiv mit den tarifvertraglichen Handlungsmöglichkeiten vertraut zu machen. Dieses Grundlagenseminar bietet Betriebsräten einen ersten Überblick über die tariflichen Bestimmungen von Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung. Anhand von Fallbeispielen wird der Umgang mit den zuvor diskutierten Bestimmungen trainiert. Die Abgrenzung von betrieblichen und tarifvertraglichen Handlungsebenen ist ein weiterer Gegenstand des Seminars. ❚ Definition des Gesundheitsbegriffs ❚ Zielsetzung im betrieblichen Arbeits-und Gesundheitsschutz ❚ Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (§§ 80-82 BetrVG) ❚ Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten ❚ Einführung in den Arbeitsschutz und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (§ 87 BetrVG; §§ 89-91 BetrVG) ❚ Überblick über das Arbeitsschutzrecht ❚ Differenzierung zwischen Gesetzen und Verordnungen ❚ Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen wie Bezirksregierung, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII) ❚ Einführung in Grundbegriffe der Tarifpolitik ❚ Bedeutung von Tarifverträgen und rechtliche Grundlagen des Tarifvertragssystems ❚ Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts ❚ Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ❚ Prinzipien der Grundentgeltdifferenzierung ❚ Kennenlernen der unterschiedlichen Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden ❚ Möglichkeiten der Leistungsregulation 19.09. – 23.09.2016 13.06. – 17.06.2016 Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 705,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165214-137 Ascheberg, Hotel Clemens-August Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 495,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165208-137 Entgelt und Leistung | 13 Willkommen DGB-Bildungswerk NRW e.V. era. kompakt Das Entgelt-Rahmen-Abkommen ist in den Betrieben mittlerweile eingeführt. Aber Betriebsräte müssen sich trotzdem in die era.-Systematik einarbeiten, um die in § 80 BetrVG angeführten Aufgaben zu erfüllen. Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse und Grundlagen für die praktische Anwendung der era.-Tarifverträge. in 0 Sekunden geht es weiter Immer wieder mal reinschauen! Alles, was unsere Website zu bieten hat: Seminarangebot, Termine, Buchung, AnsprechpartnerInnen, Rat zur Freistellung und vieles mehr, funktioniert auch auf dem Smartphone. ❚ Überblick über die tarifliche und betriebliche Entgeltgestaltung und die Beteiligung des Betriebsrats ❚ Grundlagen zur Eingruppierung der Beschäftigten nach era. ❚ Arbeitsaufgabenbeschreibungen ❚ Niveaubeispiele ❚ Akkord, Prämie und Zielvereinbarungen ❚ Kostenneutralität ❚ Überschreiter/Unterschreiter ❚ Anpassungsfonds Mit unserer kostenlosen Bildungswerk-App auf kurzem Weg direkt zu uns – einfach im „Play Store“ , „App Store“ oder „Windows Phone Store“ herunterladen. Wir freuen uns auch über Anrufe und stehen gern persönlich mit Rat und Tat zur Seite. Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. www.dgb-bildungswerk-nrw.de 18.04. – 22.04.2016 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-169584-041 14 | Entgelt und Leistung Fit für den Vorsitz I | 15 Das Seminar wendet sich an Betriebsräte aus Unternehmen, in denen era. bereits eingeführt wurde und in denen Leistungsbeurteilungen durchgeführt werden bzw. werden sollen. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Durchführung der neuen Leistungsbeurteilung. Dabei werden die von den Arbeitgebern favorisierten Modelle zur Umsetzung thematisiert und auf ihre Folgen für die Betroffenen bearbeitet. Möglichkeiten und Wege der tarifkonformen Umsetzung im Betrieb werden vorgestellt und diskutiert. Damit die Teilnehmenden später als Betriebsräte die Betroffenen unterstützen können, wird im Seminar ein Schwerpunkt auf Fragen der Reklamations- und Beanstandungsmöglichkeiten gesetzt. ❚ Überleitungsvorschriften im Überblick ❚ Beurteilungsverfahren und Anwendung der Kriterien bei der individuellen Leistungsbeurteilung ❚ Anwendung der tariflichen Korrekturverfahren: Soll- und KannVorschriften; betriebliche Auswirkungen ❚ Beanstandungen und Reklamationsverfahren ❚ Freiwillige Betriebsvereinbarung zur Gestaltung eines abweichenden Beurteilungsverfahrens ❚ Erste Hinweise zur Anwendung von Zielvereinbarungen im Betrieb ❚ Kombination von Entgeltmethoden: Rahmenbedingungen im Tarifvertrag; Hinweise für die betriebliche Ausgestaltung Fit für den Vorsitz! Seminare 2016 , stellvertretende BR-Vorsit Für Betriebsratsvorsitzende der und freigestellte BR-Mitglie 2016 era. Leistungsbeurteilung zende Bezirk NRW en Gemeinsam weiterbild Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Kompetenz, Führungsqualität und Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. 26.10. – 28.10.2016 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 280,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D12-169593-041 DGB-Bildungswerk NRW e.V. Benjamin Weigel [email protected] Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 175 23-263 Fax: 0211 175 23-197 www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm 16 | BR-kompakt SBV | 17 BR kompakt Aktuelle Themen im Aufgabenbereich der Schwerbehindertenvertretung Eine Ausbildungsreihe für Betriebsräte Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. ** *** *** ** Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)* Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer informieren sich über aktuelle Entwicklungen, die für ihre Arbeit als Schwerbehindertenvertrauenspersonen relevant sind. Ein Schwerpunkt des Seminars sind die Aufgaben der SBV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung: Bei Beschäftigten mit und ohne Behinderungen ergeben sich Unterschiede hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung. Dementsprechend sind besonders gestaltete Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen und von der SBV anzuregen. Darüber hinaus sollen innerbetriebliche Ansätze und Strategien zur Integration gesundheitlich beeinträchtigter und behinderter MitarbeiterInnen im Rahmen einer Betriebsbesichtigung vorgestellt werden. Schließlich wird die aktuelle Rechtsprechung zu Themen der Schwerbehindertenvertretung behandelt. ❚ Aufgaben und Rolle der Schwerbehindertenvertretung im Prozess der Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG) ❚ Exkursion zum VW-Werk Kassel/Baunatal ❚ Innerbetriebliche Integrationsansätze und Arbeitsplätze für Schwerbehinderte ❚ Kollegiale Beratung in der Praxis ❚ Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Reha-Trägern gem. § 6 SGB IX (Erfahrungen & Problemstellungen), Entwickeln eigener Arbeitsschritte ❚ Aktuelle Rechtsprechung zu Fragen der Schwerbehindertenvertretung *** *** *** * »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 6 ** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit der IG Metall oder in einem unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. *** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten. 12.09. – 16.09.2016 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 822,- Euro (USt. frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165213-137 18 | Suchtprävention Suchtprävention als Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretung Einführungs- und Aufbauseminar Dieses Seminar bietet Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen einen Einstieg in das Thema Suchtprävention: Wie lässt sich Suchtverhalten im Betrieb erkennen? Welche Möglichkeiten zur Prävention gibt es und wie kann sich die betriebliche Interessenvertretung daran beteiligen? Parallel können betriebliche InteressenvertreterInnen, die bereits an einem Seminar zu Suchtprävention teilgenommen haben, dieses Seminar als Fortsetzung besuchen und ihr bestehendes Wissen durch aufbauende Seminareinheiten erweitern. Ein Schwerpunkt des Seminars ist der Zusammenhang von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz mit Suchterkrankungen. ❚ Erkennen von Suchtverhalten am Beispiel Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Arbeitssucht u.a. ❚ Überblick über betriebliche Analyseinstrumente der Ursachen von Suchtverhalten ❚ Möglichkeiten der Suchtprävention ❚ Professionelle Hilfe bei Suchterkrankung im Betrieb ❚ Betriebliche Suchtprävention in Zusammenhang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ❚ Einführung in rechtliche Grundlagen zum Thema Alkohol/ Suchtmittel im Betrieb ❚ Mitwirkungsrechte der Interessenvertretung im Umgang mit Suchtkrankheiten und aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erwachsende Handlungsanforderungen ❚ Suchterkrankung und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Betrieb ❚ Überblick zur inhaltlichen Gestaltung von Betriebsvereinbarungen 26.09. – 28.09.2016 Bad Sassendorf, Hotel Haus Rasche Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 280,- Euro (zzgl. USt.) Seminar-Nr. D14-165215-137 Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. AWbG novelliert: Jetzt auch Bildungsurlaub für AZUBIS * Bildungsurlaub – 5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit Gleichgesinnten austauschen. Das Recht auf Bildungsurlaub ist seit 30 Jahren in NRW gesetzlich verankert und geschützt. Wir informieren gern dazu ... Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. 20 | Ausstieg aus dem Erwerbsleben Ausstieg aus dem Erwerbsleben | 21 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 1 Ausstieg aus dem Erwerbsleben – Teil 2 Rente – Was ist möglich vor 67? Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche und tarifliche Regelungen? Die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen, sind durch die Rentenreform und die neuen tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit wieder verändert worden. Die Beurteilung der Möglichkeiten zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und der Höhe der zu erwartenden Leistungen ist damit auf eine neue Basis gestellt worden. Für Betriebsräte gilt es, ein möglichst genaues Bild über die allgemeine und individuelle Ausgangslage zu entwickeln, um bei Maßnahmen zur Beschäftigungsentwicklung und Personalplanung die betroffenen Beschäftigten vor Fehleinschätzungen mit gravierenden Folgen schützen zu können. Dazu gehört auch die Einflüsse von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Rentenhöhe abschätzen zu können. ❚ Die verschiedenen Altersrenten und die Berechnung der jeweiligen geminderten und ungeminderten Rentenbeginne ❚ Auswirkung von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Ausstiegstermine und die Rentenhöhe ❚ Erreichen eines Rentenzugangs in Verbindung mit Krankheit ❚ Brutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung, Besteuerung ❚ Praktische Berechnungsübungen zu Rentenbeginn und Rentenhöhe mit excelbasierten Programmen ❚ Hinweise zu Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben ❚ Möglichkeiten und Grenzen bei der Beratung der Beschäftigten Durch die Rentenreform und die neuen Tarifverträge stellt sich für Betriebsräte in der Metall- und Elektroindustrie die Frage, ob im Betrieb der neue TV FlexÜ oder bestehende bzw. angepasste Betriebsvereinbarungen gelten sollen da die Anwendung des neuen TV FlexÜ für die Beschäftigten zu deutlich anderen materiellen Ergebnissen führen kann. Um als Betriebsrat die Folgen für die betriebliche Praxis und die Beschäftigten einschätzen zu können, werden umfassende Kenntnisse zum Tarifvertrag und zur Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit und der Aufstockung benötigt, die im Seminar behandelt werden. ❚ Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen der Altersteilzeit ❚ Was muss bei Betriebsvereinbarungen beachtet werden? ❚ Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit der persönlichen Regelaltersrente und weiteren geminderten und ungeminderten Rentenbeginnen ❚ Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche Rentenbeiträge ❚ Altersteilzeitentgelt (§ 5 TV FlexÜ) und Regelarbeitsentgelt (§ 6 AltTZG) ❚ Berechnung der Aufstockung (§ 6 TV FlexÜ) ❚ Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit, Progressionsvorbehalt ❚ Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Renteninformationen vorliegen. Die Seminarversion der Berechnungsprogramme kann auch für die spätere betriebliche Praxis genutzt werden. Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Abrechnungen vorliegen. Die Seminarversion der Berechnungsprogramme kann auch für die spätere betriebliche Praxis genutzt werden. 02.03. – 04.03.2016 17.10. – 19.10.2016 Rheda-Wiedenbrück, Hotel Reuter Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 340,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D8-166426-044 Rheda-Wiedenbrück, Hotel Reuter Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 340,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D8-166439-044 22 | Wirtschaftsausschuss von profis für profis | 23 Der Wirtschaftsausschuss Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend von den typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit in den Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der eigenen Arbeit. Ziel ist es eigene Forderungen besser wirtschaftlich begründen und betriebswirtschaftliche Argumentationen besser hinterfragen zu können. Es vermittelt grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse zum Unternehmensrecht und eine Einführung in das betriebliche Rechnungswesen. ❚ Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses ❚ Organisation des Wirtschaftsausschusses: Grundlinien einer Geschäftsordnung, Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung (§§ 107 – 108 BetrVG) ❚ Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten nach § 106 BetrVG ❚ Entscheidungsprozesse in Unternehmen – externes und internes Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen für den Wirtschaftsausschuss ❚ Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz), Grundlage und Bewertung ❚ Grundlagen eigener Informationssysteme zur Arbeitsorganisation des Wirtschaftsausschusses, arbeitsorientierte Kennzahlen ❚ Rechtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven Informationspolitik (§§ 109 – 110 BetrVG) Seminare 2016 ExpertInnenwissen zur Gest altung der Arbeitswelt en Gemeinsam weiterbild ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt: Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und DGB-Bildungswerk NRW e.V. aktuelle Herausforderungen im Betrieb meistern. Information und Programm gibt es beim Bei Interesse am Seminar „Der Wirtschaftsausschuss“ informieren wir gerne zu Seminarterminen für das Jahr 2016. Bitte meldet Euch bei Eurer IG Metall Verwaltungsstelle oder beim DGB-Bildungswerk NRW unter Tel.: 0211-17523-280. Seminartermine, zu denen Ihr herzlich willkommen seid, findet Ihr auch unter www.dgb-bildungswerk-nrw.de. DGB-Bildungswerk NRW e.V. Anne Wellnitz-Kraus Katharina Rischke [email protected] Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-281 Fax: 0211 17523-197 www.dgb-bildungswerk-nrw.de/expertInnenwissen 24 | Jahresüberblick 2016 Jahresüberblick 2016 | 25 Hier alle Seminare auf einen Blick. Tagesseminare sind nicht aufgeführt. 1 2 3 Januar 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do 29 30 31 Fr Sa So Do Weihnachtsferien Fr Sa So Mo Februar BR I TS Mo Di März Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do BR I Di Erwerbsleben Teil I Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Fr Sa Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa era. kompakt Osterferien April Fr Sa So Mo So Mo Di Mi Osterferien So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Mai BR I Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Sa Mo Di Mi Do Fr Sa Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Do Fr Sa Pfingstferien So Mo Di Mi Do Fr Juni Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa TS Mi Do Fr Sa So Mo Di So Di Entgeltgestaltung I Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Juli Sommerferien BR I Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo August Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Sommerferien Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa September So Mo Di Mi Do Fr Sa Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Oktober So Mo Di Mi Do AuG I Fr Sa So Mo Di Mi So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa November So Erwerbsleben Teil II Mo Di Mi Fr Sa So Mo Di Do Fr Mi Suchtprävention Do Fr Sa So Mo Di Mi era. Leistungsbeurteilung Herbstferien Sa So TS TS Schwerb. Do Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Mo BR I - Vertiefung Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Weihnachtsferien Dezember Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 01. Januar 25. März 28. März 01. Mai Neujahr Karfreitag Ostermontag Tag der Arbeit 05. Mai 16. Mai 26. Mai 03. Oktober Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Tag der Deutschen Einheit 01. November 24. Dezember 25. Dezember 26. Dezember Allerheiligen Heiligabend 1. Weihnachtstag 2. Weihnachtstag Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2017. 26 | Tagesseminar Industrie 4.0: Was ist das und wo steht unser Betrieb? In diesem Tagesseminar werden Definitionen vorgestellt und Kenntnisse dazu vermittelt, was unter „Industrie 4.0“ zu verstehen ist. Einzelne Bausteine von Industrie 4.0 und ihre Ausprägungen und Anwendungen in der betrieblichen Praxis werden behandelt. Das Seminar verschafft den Teilnehmenden einen Überblick zum Thema Industrie 4.0 und gibt erste Antworten auf die Fragen: Wo steht unser Betrieb und welche Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten bieten sich für den Betriebsrat? ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ Fabian Hunsdiek und Onur Kildan, Jugend- und Auszubildendenvertreter, Durable Hunke & Jochheim GmbH & Co. KG Wer durchblickt, kann besser handeln Definition von Industrie 4.0 Kurze Entwicklung und Bedeutung Bausteine von Industrie 4.0 Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte 23.02.2016 Dortmund, IG Metall Verwaltungsstelle Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 25,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165206-137 „Durch den Besuch des JAV-Seminars hat man nicht nur neues Wissen erlangt, sondern viele gute Ideen gesammelt, um das Gelernte im Betrieb umzusetzen. Die JAV-Seminare oder auch andere Seminare des DGB Bildungswerks NRW und der IG Metall sind eine gute Basis für die Arbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung und auch für die spätere Arbeit im Betriebsrat. Die Möglichkeit sich auf Seminaren auch einmal mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben auszutauschen hat uns dabei besonders gefallen.“ 28 | Tagesseminar Tagesseminar | 29 Ein Plus für die Vereinbarkeit? „Alte“ und neue Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit Wahlvorstandsschulung für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung 2016 Gesetzliche Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranbringen, die Kenntnisse zur Umsetzung der gesetzlichen Möglichkeiten sind allerdings noch nicht in allen Betrieben angekommen. Zudem bietet das seit dem 01.07.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung des „Elterngeld Plus“ neue Gestaltungsmöglichkeiten in Kombination mit dem Basis-Elterngeld und Verbesserungen bei Teilzeiterwerbstätigkeit. Im Seminar werden Kenntnisse zu den gesetzlichen Regelungen zu Elternzeit praxistauglich vermittelt. Das Seminar vermittelt Kenntnisse in Fragen der Gestaltung und Durchführung der JAV-Wahl im Betrieb. Neben den rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Neuerungen sollen Vorschläge zur betriebsspezifisch optimalen Durchführungs- und Vorgehensweise vorgestellt werden. ❚ Bisherige und neue Regelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): ❙ Elterngeld und Elternzeit: Anspruch, Dauer, Aufteilung ❙ Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit ❚ Zumutbarer Arbeitsplatz nach der Rückkehr aus der Elternzeit ❚ Kündigungsschutz bei Mutterschutz und Elternzeit ❚ Aktuelle Rechtsprechung ❚ Mitwirkungsrechte und Handlungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretungen ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ Allgemeine Vorschriften zur JAV-Wahl Zeitpunkt und Einleitung der Wahl Die Aufgaben des Wahlvorstands Aktuelle Rechtsprechung zur JAV-Wahl Das vereinfachte und normale Wahlverfahren Anfechtung und Nichtigkeit der Wahl Wahlschutz und Kosten der Wahl 25.08.2016 Mercure Hotel Kamen Unna Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 56,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165211-137 07.06.2016 31.08.2016 Dortmund, IG Metall Verwaltungsstelle Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 25,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165209-137 Mercure Hotel Kamen Unna Seminarkostenpauschale: 179,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 56,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D14-165212-137 | 31 Informatives BEFRAGUNG 1. Halbj. 2015 1,4 Bewertet werden die Organisation, das Seminar, die Seminarunterlagen, die ReferentInnen und das Seminarhaus. Gesamtnote Regelmäßig bitten wir um feedback: Wie beurteilen uns unsere Teilnehmenden? Aktuell ist für 97 % „das Erlernte hilfreich in der betrieblichen Praxis“. 99 % schätzen die „angenehme und kollegiale Lernatmosphäre“. Wir danken Ihnen/Euch für diese Mühe – denn Zufriedenheit ist unser Maßstab. Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. 32 | Tagungshäuser Tagungshäuser | 33 Tagungshäuser IG Metall-Bildungszentrum Mercure Hotel Kamen Unna Otto-Brenner-Str. 100 45549 Sprockhövel Tel.: 02324 706-0 Fax: 02324 706-330 www.igmetall-sprockhoevel.de [email protected] Kamen Karree 2 59174 Kamen Tel.: 02307 969-0 Fax: 02307 969-666 www.mercure-hotel-kamen.de/ [email protected] Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume, bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen, Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal. Hotel Haus Rasche Wilhelmstr. 1 59505 Bad Sassendorf Tel.: 02921 55501 Fax: 02921 55516 www.haus-rasche.de [email protected] Das Hotel findet man in zentraler Lage von Bad Sassendorf, direkt am Bahnhof, nur wenige Gehminuten vom Thermalbad, Kurpark und Kurmittelhaus entfernt. Das stilvoll eingerichtete Haus mit nettem Restaurant, idyllischem Biergarten und gemütlicher Bierstube verfügt über zeitgemäß komfortable Gästezimmer mit Dusche/WC, Telefon und TV. Das Mercure Hotel Kamen Unna ist das ideale 4-Sterne-Domizil in unmittelbarer Nähe zur Ruhrgebietsmetropole Dortmund. Mit einer riesigen Konferenz- und Veranstaltungsfläche auf zwei Etagen mit 13 Seminar- und 7 Gruppenräumen sowie exklusiver Raumausstattung bietet dieses Haus die besten Seminarbedingungen. Das modern eingerichtete Restaurant bietet internationale, nationale und regionale Spezialitäten. Alle Hotelzimmer verfügen neben Dusche/WC über TV/Pay-TV, Telefon, Föhn, Wireless-LAN, Klimaanlage und Minibar. Entspannen können die Gäste im hoteleigenen Fitnessbereich mit Minigym, Sauna und Infrarotkabine. Weitere Freizeitmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe. Landhotel Doerr Sieg-Lahn-Straße 8 – 10 57334 Bad LaaspheFeudingen Tel.: 02754 370-0 Fax: 02754 370-100 Frau Briel/Frau Doerr [email protected] www.landhotel-doerr.de Das Landhotel Doerr liegt im Kreis Siegen-Wittgenstein im südlichen Sauerland. Es verfügt über komfortabel ausgestattete Zimmer und einen großzügig angelegten Wellnessbereich. Schwimmbad und Saunen stehen den Hotelgästen kostenlos zur Verfügung. Die Tagungsräume tragen durch moderne Technik und ein Wohlfühlklima zum Gelingen der Tagung bei. 34 | Tagungshäuser Betriebliche Gesundheitsförderung | 35 Hotel Reuter, Rheda-Wiedenbrück Bleichstraße 3 33378 Rheda Tel.: 05242 9452-0 Fax: 05242 9452-44 www.hotelreuter.de [email protected] Das Hotel Reuter ist ein authentisches 3-Sterne-Hotel im Herzen von Rheda-Wiedenbrück, das sich seit mehr als 110 Jahren in Familienbesitz befindet. Man legt allergrößten Wert auf einen persönlichen Stil, der sich sowohl im Hotel als auch im Restaurant widerspiegelt. 33 Zimmer bieten wir ein persönliches Ambiente, in dem Tradition und Moderne vereint sind. Im Restaurant genießen die Gäste die kreative Gourmetküche von Iris Bettinger. Iris Bettinger wurde im Jahre 2008 in den exklusiven Kreis der Jeunes Restaurateurs – bekannt als Deutschlands junge Spitzenköche – aufgenommen. Bei aller Begeisterung für die Haute Cuisine gerät aber auch die traditionelle Küche hier nicht in Vergessenheit: Im Bistro werden regionale Gerichte zeitgemäß interpretiert. Hotel Restaurant Clemens-August Burgstraße 54-58 59387 Ascheberg-Davensberg Tel.: 02593 604-0 Fax: 02593 604-178 www.hotel-clemens-august.de [email protected] Die familiäre Führung des Hotels sorgt für eine angenehme Atmosphäre. Die Lage des Hotels lädt zu Wanderungen im Waldgebiet Davert ein. Im Hotel stehen u.a. Sauna, Solarium, eine elektronische Dartscheibe und 4 Bundeskegelbahnen zur Verfügung. Die wunderschöne Umgebung lässt sich mit dem 12er-Tandem oder dem „Clemens-August-Express“ erkunden. Aber auch im nahe gelegenen Münster lässt sich sehr abwechslungsreich die Freizeit verbringen. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche und WC, Telefon und TV. Modulare Fortbildung: Betriebliche Gesundheitsberaterin (IfG) bzw. Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG) Institut für Gesundheitsförderung (IfG) in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW und der AOK NordWest Zur Unterstützung und Begleitung der betrieblichen Gesundheitsförderung ist eine modular gegliederte Fortbildung entwickelt worden, die die Qualifizierung zum „Betrieblichen Gesundheitsberater (IfG)” zum Ziel hat und mit einem entsprechenden Zertifikat abschließt. Ziel: Vermitteln von Basiskenntnissen und -kompetenzen zu arbeitsbezogenen Gesundheitsstörungen (insbesondere psychische Störungen und suchtbezogene Belastungen) und eine von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannte Ersthelfer-Ausbildung. Sie wünschen weitere Informationen? Bitte melden Sie sich und/oder fordern Sie unseren Flyer an: DGB-Bildungswerk NRW e.V. Anne Wellnitz-Kraus Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-269 Fax: 0211 17523-261 [email protected] www.dgb-bildungswerk-nrw.de/betriebliche-gesundheitsberater Qualität ist uns wichtig: Wir sind EFQM – zertifiziert www.dgb-bildungswerk-nrw.de Ein Kooperationsprojekt mit: DER GEWERKSCHAFTEN Gemeinsam weiterbilden 36 | Notizen Seminardurchführung | 37 Seminardurchführung ...................................................................................................... Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e. V. in Händen von Susanne Grimm. Kosten ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen. Anmeldung ...................................................................................................... In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e. V. Besser ist es, sich früher anzumelden! ...................................................................................................... Ausfallkosten ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... ...................................................................................................... Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h. 20 – 4 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1 – 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach § 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (§ 96 (4) SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach § 37 (6) BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden. 38 | Ratgeber Freistellung Ratgeber Freistellung Erforderliches Wissen Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen. Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums – einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: ❚ Betriebsverfassungsgesetz ❚ Allgemeines Arbeitsrecht ❚ Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z.B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.B. konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z.B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. Ratgeber Freistellung | 39 Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6 P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z.B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam! Der Beschluss umfasst folgende Punkte: ❚ Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) ❚ Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) ❚ Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) ❚ Anbieter ❚ Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 43). Weiterführende Literatur/Links: ❚ www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber ❚ Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung – Bund-Verlag 40 | Der Weg zur Teilnahme Der Weg zur Teilnahme für Betriebsrats-Mitglieder nach § 37 (6) BetrVG Der Weg zur Teilnahme | 41 Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach § 96 (4) SGB IX Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt „Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/ der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. Auswahl Auswahl BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind. Entscheidung Beschluss Anmeldung Mitteilung an Arbeitgeber Ausfallkosten Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme. Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Mitteilung an Arbeitgeber Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Ausfallkosten Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind. BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Siehe Seite 37 Siehe Seite 37 Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. Vorgehen bei Streitigkeiten | 43 42 | Die Seminarprofis Das DGB-Bildungswerk NRW: die Seminarprofis! Susanne Grimm Sandra Shebeika Vorgehen bei Streitigkeiten. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs. Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt. Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen. Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und entsprechend begründen. Kompetenz Seit mehr als 20 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien, Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung und allen Fragen der Freistellung. Zugehörigkeit Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen. Vertrauen Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund 2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen. Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrats reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will. wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen. Weitere Informationen: www.dgb-bildungswerk-nrw.de oder Telefon: 0211 17523-280 DER GEWERKSCHAFTEN Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. 44 | Musterschreiben Musterschreiben | 45 Musterschreiben BETRIEBSRATSBESCHLUSS gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt in ............................................... die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. MITTEILUNG AN ARBEITGEBER FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung am ...................................................................... entschieden, dass ........................................................................... in seiner Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung .................................................................................................. MITTEILUNG AN ARBEITGEBER Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt in ................................................ die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme. vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Mit freundlichem Gruß Unterschrift 46 | Anschrift Seminaranmeldung | 47 Die Anschrift der IG Metall Verwaltungsstellen vor Ort IG Metall Verwaltungsstelle Dortmund 44135 Dortmund, Ostwall 17 - 21 Tel.: 0231 57706-0 Fax: 0231 57706-35 [email protected] www.dortmund.igmetall.de Seminaranmeldung 2016 IG Metall Bildungsregion Kopieren und faxen an Dortmund-Unna DGB-Bildungswerk NRW Fax: 02 11 17 52 3- 19 7 Hiermit melde ich mich verbindlich an: Name, Vorname ...................................................................................... Straße ..................................................................................................... IG Metall Verwatungsstelle Unna 59423 Unna, Bahnhofstr. 74 - 78 Tel.: 02303 253220-0 Fax: 02303 25322-50 [email protected] www.unna.igmetall.de PLZ, Ort .................................................................................................. Telefon privat ........................................................................................... Telefon beruflich....................................................................................... E-Mail ...................................................................................................... DER GEWERKSCHAFTEN DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-280 Fax: 0211 17523-197 [email protected] www.dgb-bildungswerk-nrw.de Firma ....................................................................................................... Seminartitel ............................................................................................. Seminartermin ......................................................................................... Seminarnummer ...................................................................................... Beschlussfassung am .............................................................................. Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der SeminaroSganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Datum.................................... Unterschrift ..............................................