18. Januar 2005
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18. Januar 2005
NIEDERSCHRIFT zur öffentlichen Sitzung des Stadtrates der STADT WOLFRATSHAUSEN Dienstag, 18. Januar 2005 Rathaus Wolfratshausen - Sitzungssaal Vorsitzender: 1. Bgm. Berchtold Reiner Niederschriftenführerin Verw. Angest. Stümpges, Regina TOP 1 Bürgerfrageviertelstunde TOP 2 Änderung der Kindergartengebührensatzung Beschluss: Die Stadt Wolfratshausen beschließt die in Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Kindergartengebührensatzung mit Wirkung vom 01.09.2005. Abstimmung: Anwesend: 23 Dafür: 23 Dagegen: 0 TOP 3 Mobilfunk a) Errichtung eines 50m-Masten auf dem Grundstück Fl.Nr. 908/19, Gemarkung Wolfratshausen, südlich der Auffahrt zur Marienbrücke Beschluss 3a): Die Errichtung eines 50m-Masten kann wegen der erheblichen Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes nicht hingenommen werden. Das Bebauungsplanverfahren soll daher mit der Maßgabe weitergeführt werden, dass im östlichen Bereich des Grundstückes der Straßenmeisterei (Fl. Nr. 643, Gem. Weidach) ein 30m-Mast errichtet werden darf. Abstimmung: Anwesend: 23 Dafür: 8 Dagegen: 15 Beschluss 3b): Die Errichtung eines 50 Meter Masten kann wegen der erheblichen Beeinträchtigung des Ortsund Landschaftsbildes nicht hingenommen werden.Das Bebauungsplanverfahren soll daher mit der Maßgabe weitergeführt werden, dass im westlichen Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 908/19 Gemarkung Wolfratshausen ein 30 Meter Mast errichtet werden kann. Den Mobilfunkbetreibern wird freigestellt für die Errichtung des 30 Meter Masten auf dem Grundstück Fl.Nr.908/19 einen Antrag auf Vorbescheid über die Stadt an das Landratsamt Bad Tölz zu richten. An der grundsätzlichen Eignung des Baugrundes südlich der Marienbrücke bestehen keine Zweifel, nachdem in diesem Bereich früher die Straße verlief. Ein gutachterlicher Nachweis im Einzelnen durch die Stadt oder auf deren Kosten abgelehnt. Abstimmung: Anwesend: 23 Dafür: 15 Dagegen: 8 Beschluss 3c): Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einschaltung eines geeigneten Büros einen Plan für ein flächendeckendes Netz an Mobilfunkstationen zu erarbeiten. Zunächst sind die Kosten für diese Maßnahme zu ermitteln. Abstimmung: Anwesend: 23 Dafür: 1 Dagegen: 22 Beschluss 3d): Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Planung eines flächendeckenden Netzes an Mobilfunkstationen zu ermitteln. Abstimmung: Anwesend: 23 Dafür: 23 Dagegen: 0 TOP 3 Mobilfunk b) Petition zur Reduzierung der deutschen Grenzwerte im Mobilfunk und Einführung einer allgemeinen Genehmigungspflicht für Mobilfunkanlagen Beschluss 4a): Die Stadt Wolfratshausen schließt sich der Petition nach dem Muster der Gemeinde Seeshaupt an und fordert von der Bundes- und Landesgesetzgebung eine Reduzierung der deutschen Grenzwerte auf den eine optimale Mobilfunkversorgung gewährleistenden minimalsten Wert unter Berücksichtigung thermischer und athermischer Effekte. Hier ergeht der Vorschlag, sich an dem im Februar 2002 angeglichenen „neuen Salzburger Vorsorgerichtwert“, das sind 10µW/m² im Freien und 1µW/m² im Innern, zu orientieren. Abstimmung: Anwesend: 23 Dafür: 23 Dagegen: 0 Beschluss 4b): Die Stadt Wolfratshausen schließt sich der Petition nach dem Muster der Gemeinde Seeshaupt an und fordert von der Bundes- und Landesgesetzgebung die Einführung einer allgemeinen Genehmigungspflicht für Mobilfunksendeanlagen durch die Kommune. Hier ergeht der Vorschlag die Prüfung eines Bedarfs (ähnlich den Bestimmungen zur Gewerbeansiedlung) der Kommune anheim zu stellen. Abstimmung: Anwesend: 23 Dafür: 0 Dagegen: 23 Beschluss 4c): Die Stadt Wolfratshausen schließt sich der Petition nach dem Muster der Gemeinde Seeshaupt an und fordert von der Landesgesetzgebung die Einführung einer allgemeinen Genehmigungspflicht für Mobilfunksendeanlagen. Abstimmung: Anwesend: 23 Dafür: 15 Dagegen: 8 TOP 4 Anfragen und Bekanntgaben Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Reiner Berchtold 1. Bürgermeister Regina Stümpges Niederschriftführerin