Limmattaler Zeitung, vom: Freitag, 28. Juni 2013
Transcrição
Limmattaler Zeitung, vom: Freitag, 28. Juni 2013
Teilrevision Gebührenverordnung • Mit Beschluss vom 17. Juni 2013 hat der Stadtrat die Gebühren für die Erteilung von Bewilligungen zur Führung von Kinderkrippen und Kindertagesstätten neu festgesetzt. Diese betragen zwischen Fr. 700.– und Fr. 1200.–. • Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 24. Juni 2013 eine Teilrevision der Gebührenverordnung erlassen: Im Abschnitt F (Vormundschaftsamt) sind die Gebühren für die vormundschaftlichen Massnahmen, das amtliche Inventar und das Kindesvermögen inkl. Verschiedenes geregelt. Dieser Abschnitt der Gebührenverordnung wird ersatzlos aufgehoben, da infolge Einführung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die Stadt Dietikon für diesen Bereich nicht mehr zuständig ist. Die Verordnung kann während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten am Schalter der Stadtkanzlei, Stadthaus, Bremgartnerstrasse 22, 1. Stock, eingesehen werden. Gegen diesen Beschluss kann gemäss § 152 Gemeindegesetz i. V. m. § 19 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Eingabe muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen. Baugespann Gerber, Hungerbühler & Partner AG, Postfach 2836, 8033 Zürich Vorentscheid mit Drittverbindlichkeit; Einbau Produktionsstätte für Frischfleischund Teigwarenprodukte mit Fabrikladen in bestehendes Gebäude, Kat.-Nr. 10201, Lerzenstrasse 8, 8953 Dietikon (Industriezone) / ohne Aussteckung. Planauflage Die Pläne liegen auf dem Bausekretariat, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon, vom Datum der Ausschreibung an während 20 Tagen zur Einsicht auf. Rechtsbehelfe Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung beim Bausekretariat schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG). Bauausschreibung Öffentlicher Gestaltungsplan Leuen-Waldegg Festsetzung Die Gemeindeversammlung vom 22. Mai 2013 hat den öffentlichen Gestaltungsplan Leuen-Waldegg bestehend aus – Gestaltungsplanvorschriften – Situation Gestaltungsplan 1:1000 – Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV ohne Änderungen in Anwendung von § 88 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und Art. 12 der Gemeindeordnung vom 1. März 2008 festgesetzt. Die von der Gemeindeversammlung festgesetzten Unterlagen liegen vom 28. Juni bis 28. Juli 2013 beim Schalter der Gemeindeverwaltung während der ordentlichen Öffnungszeiten (Montag von 8.00 bis 11.30 und von 14.00 bis 17.30 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 8.30 bis 11.30 und von 14.00 bis 16.30 Uhr, Freitag von 8.30 durchgehend bis 14.30 Uhr) öffentlich zur Einsicht auf. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. 28. Juni 2013 Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheids wird eine Gebühr von pauschal Fr. 35.– verlangt. Bürgerrechtserteilungen Einbürgerung von Ausländern Folgende Einbürgerungen sind rechtskräftig: Gondek Malgorzata, geb. 1973, mit den Kindern Maria-Laura, geb. 1999, und Alberto, geb. 2002, wohnhaft Obstbaumstrasse 7, bisher polnische Staatsangehörige Ferreira Soares Liliana, geb. 1994, wohnhaft Badenerstrasse 39, bisher portugiesische Staatsangehörige Dastoli Maria, geb. 1988, wohnhaft Gjuchstrasse 10, bisher italienische Staatsangehörige John Neetu Renji, geb. 1995, wohnhaft Schöneggstrasse 50, bisher österreichische Staatsangehörige Bytyqi Suela, geb. 1997, wohnhaft Arnikastrasse 3, bisher kosovarische Staatsangehörige Özkaytan Nevruz, geb. 1992, wohnhaft Schöneggstrasse 165, bisher türkische Staatsangehörige Thiliaganathan Sasikumar, geb. 1979, mit dem Kind Sasikumar Shaveena, geb. 2011, wohnhaft Bergstrasse 24, bisher sri-lankische Staatsangehörige Dos Santos Paulo Amizade, geb. 1995, wohnhaft Buchsackerstrasse 7, bisher angolanischer Staatsangehöriger Fa Stefan, geb. 1996, wohnhaft Schöneggstrasse 51, bisher serbischer Staatsangehöriger Bauausschreibungen Bauherr: Projektverf.: Quartierplan Leuen-Waldegg Festsetzung Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 24. Juni 2013 den amtlichen Quartierplan Leuen-Waldegg bestehend aus – Nr. 01 Grundeigentümerverzeichnis – Nr. 02 Technischer Bericht – Nr. 03 Alter Bestand – Nr. 04 Landabzugsplan – Nr. 05 Neuer Bestand – Nr. 06 Projektplan Werkleitungen – Nr. 07 Kostenverteilerplan – Nr. 08 Vorläufige Gewässerraumlinie – Nr. 09 Neuzuteilungstabelle – Nr. 10 Arealabrechnung – Nr. 11 Grundbuchliche Umschreibungen in Anwendung von § 158 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) festgesetzt. Der Beschluss wird den beteiligten Grundeigentümern schriftlich mitgeteilt. Die vom Gemeinderat festgesetzten Unterlagen liegen vom 28. Juni bis 28. Juli 2013 beim Schalter der Gemeindeverwaltung während der ordentlichen Öffnungszeiten (Montag von 8.00 bis 11.30 und von 14.00 bis 17.30 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 8.30 bis 11.30 und von 14.00 bis 16.30 Uhr, Freitag von 8.30 durchgehend bis 14.30 Uhr) öffentlich zur Einsicht auf. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung bzw. des Empfangs dieses Beschlusses an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. 28. Juni 2013 Der Gemeinderat Projekt: S. + F. Dietz und H. + M. Faske Sennhüttenstrasse 25 + 27a 8903 Birmensdorf Erdin & Koller Architekten Bruggerstrasse 37, 5400 Baden Neubau Doppeleinfamilienhaus Grundstück Kat.-Nr. 3983/8984 Sennhüttenstrasse 8903 Birmensdorf Zone W2/30% mit Gestaltungsplan Bauherr: Marija und Matthias Hess Lindenweg 26, 2503 Biel Projektverf.: Erdin & Koller Architekten Bruggerstrasse 37, 5400 Baden Projekt: Neubau Doppeleinfamilienhaus, Grundstück Kat.-Nr. 3981/3982 Sennhüttenstrasse 8903 Birmensdorf Zone W2/30% mit Gestaltungsplan Planauflage: Die Pläne liegen im Bausekretariat, Stallikonerstrasse 9, während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an, zur Einsicht auf. Rechtsbehelf: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG). Für die Zustellung wird eine Pauschale von Fr. 40.– verlangt. Birmensdorf, 28. Juni 201 Der Gemeinderat Dienstleistungen und Geschäfte Malergeschäft Ch. Aemmer. Sämtl. Arbeiten innen/aussen, Tap., Farbberatung usw. 30-j. Erf. Sauber, prompt. N 079 386 05 80, G 056 493 42 67 / Spezial-Rabatte E l e k t r o s m o g – E r d s t r a h l e n – Wa s s e r a d e r n fast jedes Problem ist dauerhauft lösbar W. Ve t t e r l i – Te l e f o n 0 7 9 6 7 7 0 8 9 4 Reitferien für Kinder, Anfänger und Fortgeschrittene mit Ponis und Pferden, viel Reitenlernen und Pflegen. Info Tel. 079 404 05 51 oder www.reithof-homberg.ch Der Gemeinderat Bauherrschaft Moscariello Johnny und Magdalena, Bergstrasse 3 8902 Urdorf Bauprojekt Neubau EFH mit Garage Kat. Nr. 4674, Bergstrasse (Zone W2/30%) Planauflage Die Pläne liegen bei der Planungs- und Bauabteilung, Bahnhofstrasse 46, Gebäude A, UG 13, während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an, zur Einsicht auf. Rechtsbehelf Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen, von der Ausschreibung an gerechnet, beim Gemeinderat schriftlich einzureichen. Elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314–316 PBG). Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheids wird eine Gebühr von Fr. 50.– verlangt. 8902 Urdorf, 28. Juni 2013 Planungs- und Bauabteilung Einbürgerungen Mit Beschlussfassung vom 17. Juni 2013 hat der Gemeinderat Weiningen folgende Bewerber in das Gemeindebürgerrecht aufgenommen: – Lamarca Domenico, Italien, Fahrweidstrasse 3, 8951 Fahrweid-Weiningen – Lamarca geb. Farro Ruiz Rosa Irene, Italien, Fahrweidstrasse 3, 8951 Fahrweid-Weiningen – Lamarca Fabio, Italien, Fahrweidstrasse 3, 8951 Fahrweid-Weiningen – Lamarca Carmela Irene, Italien, Fahrweidstrasse 3, 8951 Fahrweid-Weiningen – Fassini Timoteu Andressa, Brasilien, Brunaustrasse 171, 8951 FahrweidWeiningen – Asani geb. Polozhani Egzona, Mazedonien, Fahrweidstrasse 3, 8951 Fahrweid-Weiningen – Gabrieli Luana, Italien, Hardwaldstrasse 10, 8951 Fahrweid-Weiningen – Tutic Faris, Serbien, Wirtwisstrasse 11, c/o F. und E. Tutic, 8951 Fahrweid-Weiningen Die Aufnahme erfolgt unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidg. Einbürgerungsbewilligung. Weiningen, 28. Juni 2013 Der Gemeinderat