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Preußische Treuhand GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Sitz: 40002 Düsseldorf, HRB 52575
Aufruf
an unsere Aktionäre, an Freunde und Förderer, an alle deutschen Heimatvertriebenen,
die einen gerechten Ausgleich für die Ihnen zugefügten Vermögensschäden fordern:
Kaufen Sie Aktien der Preußischen Treuhand!
Unsere Gesellschaft bereitet eine Kapitalerhöhung vor, damit folgende Maßnahmen sicher
finanziert werden können.
1. (in Polen) Prozeßkostenunterstützung für weitere Kläger, die als Erben von
Spätaussiedlern nach einer Entscheidung des höchsten polnischen Gerichtshofes vom
Juli 2012 berechtigte Aussichten auf eine Rückgabe ihrer enteigneten Immobilie oder
auf eine angemessene Entschädigung haben.
2. (EGMR) Umfassende Unterstützung eines Klägers aus dem sogenannten Stettiner
Gebiet auf Restitution bzw. Entschädigung vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte ( EGMR) in Straßburg
Die erste von der Preußischen Treuhand vor dem EGMR vertretene Klage auf
Rückgabe von konfisziertem Grundeigentum (23.Kläger) wurde im Jahre 2008
bekanntlich abschlägig beschieden. Dabei hat sich das Gericht im Wesentlichen auf
das sogenannte ‚Potsdamer Abkommen’ berufen.
Nicht unter dieses ‚Abkommen’ kann der EGMR die Vertreibungen und Enteignungen
subsumieren, die in der Stadt Stettin westlich der Oder und in deren westlichem
Hinterland von Polen erst nach Beendigung der Potsdamer Konferenz vorgenommen
worden sind. Denn die Abmachungen der Siegermächte in der Konferenz bezogen sich
strikt nur auf die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie.
3. (EGMR) Im März 2011 haben 6 Beschwerdeführer beim Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe Beschwerde gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin
eingelegt. Die Preußische Treuhand hat die Beschwerdeführer umfassend unterstützt.
In der Beschwerde ist gründlich und umfassend dargelegt worden, daß es sich bei den
Vertreibungen und den damit einhergehenden Enteignungen um schwerste
Menschenrechtsverletzungen gehandelt hat, die geheilt werden müssen. Die deutsche
Regierung sei aus dem Grundgesetz her verpflichtet, diese Heilung mit allen ihr zu
Gebote stehenden friedlichen Mitteln für die betroffenen Staatsbürger zu betreiben.
Diese Pflicht dürfe sie nicht zu Gunsten bloß freundschftlicher Beziehungen zu
Nachbarstaaten einfach aufgeben.
Erst im Februar 2016, also nach fast 5 Jahren Bearbeitungszeit hat das BVerfG die
Beschwerde aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen zu einer Entscheidung nicht
angenommen. Mit anderen Worten: Das BVerfG hat sich einer Entscheidung über den
sachlichen Kern der Verfassungsbeschwerde entzogen.
Die Preußische Treuhand bezeichnet dieses Vorgehen des Gerichts als einen Verstoß
gegen den Grundsatz auf ein faires Verfahren, wie es in Artikel 6 der Europäischen
Menschenrechtskonvention gefordert wird. Sie wird daher die Beschwerdeführer
umfassend unterstützen, damit sie dagegen eine weitere Beschwerde vor dem EGMR
in Straßburg erheben können.
Wir planen, die Ausgabe neuer Aktien im September zu starten. Sie können dann die
dazu erforderlichen Zeichnungsscheine unter folgender Adresse schriftlich anfordern:
Preußische Treuhand
Am Ostbahnhof 14
40878 Ratingen
Für den Vorstand
für den Aufsichtsrat
A. Doepner
R. Pawelka, Vors.