Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: 2000-054/2

Transcrição

Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: 2000-054/2
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: 2000-054/2
Luftfahrt-Bundesamt
ersetzt: 2000-054
Datum der Bekanntgabe: 04.05.2000
Muster: Boeing
BOEING 757
AD der ausländischen Behörde:
FAA AD 2000-05-09 Amdt. 39-11618
Geräte-Nr.:
2845
Technische Mitteilungen des Herstellers:
Boeing Alert Service Bulletin 757-30A0018 Revision 1 vom
17.09.1998
Boeing Service Bulletin 757-30A0018 Revision 2 vom
09.09.1999
Boeing Service Bulletin 757-76-0005 vom 05.05.1988
Boeing Service Bulletin 757-76-1 vom 18.05.1984
Betroffenes Luftfahrtgerät:
Boeing
BOEING 757
- Baureihen:
Alle 757-200, -200PF und -200CB mit Rolls-Royce RB211-535C/E4/E4-B Triebwerk
- Werk-Nrn.:
Alle
Betrifft:
Triebwerksbedienung (RB211-535): Seilzug-Installation der Schubregelung (Engine Thrust Control Cable
Installation (ATA: 76)). Ein Versagen der Seilzüge zur Leistungsregulierung der Triebwerke kann bei der
Landung zu schweren asymetrischen Schubzuständen führen und eine reduzierte Steuerbarkeit des
Flugzeuges verursachen.
Maßnahmen:
INSPEKTIONSVERFAHREN / INSTANDSETZUNG
Für alle Flugzeuge: "Thrust Control Cable Inspection Procedure" Inspektionsverfahren für die Seilzüge der
Schubregelung gemäß AD 2000-05-09 Paragraph (a) in Verbindung mit AD Appendix 1 (und Figure 1).
Beschädigte/fehlende Komponenten sind gemäß Boeing 757 Maintenance Manual (AMM) zu ersetzen.
INSPEKTION / AUSWECHSLUNG
Für Flugzeuge mit den Line-Nrn. 1 bis 636: Inspektion der 8 Seilrollen der Schubregelung in den beiden
Triebwerkträger-Struts (4 Seilrollen pro Strut) zur Feststellung der Part-Nummer (P/N) gemäß AD
2000-05-09 Paragraph (b). Alle Seilrollen mit der P/N 65B80977-1 oder BACP30M4 sind gegen Seilrollen
der P/N 255T1232-7 gemäß Boeing 757 Maintenance Manual (AMM) auszuwechseln.
HINWEIS 1: Der zutreffende Einbauort der Seilrollen ist in den Boeing 757 Illustrated Parts Catalog (IPC)
Chaptern 53-11-53-04, 76-11-52-01 und 76-11-52-02 beschrieben.
MODIFIKATIONEN
Für Flugzeuge gemäß Boeing Service Bulletin 757-76-1 (Line-Nrn. 9 bis 29): Ausbau des Guide-Brackets
am Vorderholm der rechten Tragfläche gemäß Service Bulletin 757-76-1.
Für Flugzeuge gemäß Boeing Service Bulletin 757-76-0005 (Line-Nrn. 2 bis 22): Auswechslung der
Seilzüge und Ausbau der Seilstop-Baugruppen für die Schubregelung im Tragflächenbereich gemäß
Service Bulletin 757-76-0005.
Für Flugzeuge gemäß Boeing Service Bulletin 757-30A0018 Revision 2 (757-200 mit Line-Nrn. 2 bis 764):
Installation eines Support-Brackets an den Kabinenfußbodenträgern im vorderen Gereäteraum für die
elektrische Verkabelung der rechten Scheibenheizung und Sicherstellung eines ausreichenden
Sicherheitsabstandes zu den Seilzügen der Schubregelung gemäß Alert Service Bulletin 757-30A0018
Revision 1 oder der Service Bulletin 757-30A0018 Revision 2.
(LTA-Nr.: 2000-054 vom 24.02.2000)
Aktenzeichen: (01)M124-502.1/2000-054/2
Seite 1 von 2
Fristen:
INSPEKTIONSVERFAHREN / INSTANDSETZUNG
Das "TRUST CONTROL CABLE INSPECTION PRODUCE" Inspektionsverfahren gemäß AD 2000-05-09
Paragraph (a) ist innerhalb von 24 Monaten oder 6.000 Flugstunden nach Bekanntgabe der LTA 2000-054
(AD 99-27-06) am 24.02.2000 durchzuführen und ist danach in einem Intervall von 24 Monaten oder 6.000
Flugstunden zu wiederholen, maßgebend ist immer der zuerst eintretende Zeitpunkt. Wenn bei den
Inspektionen Beanstandungen festgestellt werden, ist vor dem nächsten Flug die erforderliche
Instandsetzung durchzuführen.
INSPEKTION / AUSWECHSLUNG
Die Inspektion der Seilrollen gemäß AD 2000-05-09 Paragraph (b) ist innerhalb von 24 Monaten oder 6.000
Flugstunden nach der Bekanntgabe der LTA 2000-054 am 24.02.2000 duchzuführen, maßgebend ist der
zuerst eintretende Zeitpunkt. Wenn Seilrollen mit den zutreffenden Part-Nummern installiert sind, ist vor
dem nächsten Flug die Auswechslung durchzuführen.
MODIFIKATIONEN
Die Maßnahmen gemäß BOEING SERVICE BULLETIN 757-76-1 sind innerhalb von 24 Monaten oder
6.000 Flugstunden nach der Bekanntgabe der LTA 2000-054 am 24.02.2000 durchzuführen, maßgebend ist
der zuerst eintretende Zeitpunkt.
Die Maßnahmen gemäß BOEING SERVICE BULLETIN 757-76-0005 sind innerhalb von 24 Monaten oder
6.000 Flugstunden nach der Bekanntgabe der LTA 2000-054 am 24.02.2000 durchzuführen, maßgebend ist
der zuerst eintretende Zeitpunkt.
Die Maßnahmen gemäß BOEING ALERT SERVICE BULLETIN 757-30A0018 Revision 1 oder 2 sind
innerhalb von 60 Tagen nach der Bekanntgabe der LTA 2000-054 am 24.02.2000 durchzuführen.
Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der
FAA AD 2000-05-09 Amdt. 39-11618
Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es
erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder
zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.
LTAs werden auch im Internet unter http://www.lba.de publiziert
***
(LTA-Nr.: 2000-054 vom 24.02.2000)
Aktenzeichen: (01)M124-502.1/2000-054/2
Seite 2 von 2