Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: 2000-054/2
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Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: 2000-054/2
Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: 2000-054/2 Luftfahrt-Bundesamt ersetzt: 2000-054 Datum der Bekanntgabe: 04.05.2000 Muster: Boeing BOEING 757 AD der ausländischen Behörde: FAA AD 2000-05-09 Amdt. 39-11618 Geräte-Nr.: 2845 Technische Mitteilungen des Herstellers: Boeing Alert Service Bulletin 757-30A0018 Revision 1 vom 17.09.1998 Boeing Service Bulletin 757-30A0018 Revision 2 vom 09.09.1999 Boeing Service Bulletin 757-76-0005 vom 05.05.1988 Boeing Service Bulletin 757-76-1 vom 18.05.1984 Betroffenes Luftfahrtgerät: Boeing BOEING 757 - Baureihen: Alle 757-200, -200PF und -200CB mit Rolls-Royce RB211-535C/E4/E4-B Triebwerk - Werk-Nrn.: Alle Betrifft: Triebwerksbedienung (RB211-535): Seilzug-Installation der Schubregelung (Engine Thrust Control Cable Installation (ATA: 76)). Ein Versagen der Seilzüge zur Leistungsregulierung der Triebwerke kann bei der Landung zu schweren asymetrischen Schubzuständen führen und eine reduzierte Steuerbarkeit des Flugzeuges verursachen. Maßnahmen: INSPEKTIONSVERFAHREN / INSTANDSETZUNG Für alle Flugzeuge: "Thrust Control Cable Inspection Procedure" Inspektionsverfahren für die Seilzüge der Schubregelung gemäß AD 2000-05-09 Paragraph (a) in Verbindung mit AD Appendix 1 (und Figure 1). Beschädigte/fehlende Komponenten sind gemäß Boeing 757 Maintenance Manual (AMM) zu ersetzen. INSPEKTION / AUSWECHSLUNG Für Flugzeuge mit den Line-Nrn. 1 bis 636: Inspektion der 8 Seilrollen der Schubregelung in den beiden Triebwerkträger-Struts (4 Seilrollen pro Strut) zur Feststellung der Part-Nummer (P/N) gemäß AD 2000-05-09 Paragraph (b). Alle Seilrollen mit der P/N 65B80977-1 oder BACP30M4 sind gegen Seilrollen der P/N 255T1232-7 gemäß Boeing 757 Maintenance Manual (AMM) auszuwechseln. HINWEIS 1: Der zutreffende Einbauort der Seilrollen ist in den Boeing 757 Illustrated Parts Catalog (IPC) Chaptern 53-11-53-04, 76-11-52-01 und 76-11-52-02 beschrieben. MODIFIKATIONEN Für Flugzeuge gemäß Boeing Service Bulletin 757-76-1 (Line-Nrn. 9 bis 29): Ausbau des Guide-Brackets am Vorderholm der rechten Tragfläche gemäß Service Bulletin 757-76-1. Für Flugzeuge gemäß Boeing Service Bulletin 757-76-0005 (Line-Nrn. 2 bis 22): Auswechslung der Seilzüge und Ausbau der Seilstop-Baugruppen für die Schubregelung im Tragflächenbereich gemäß Service Bulletin 757-76-0005. Für Flugzeuge gemäß Boeing Service Bulletin 757-30A0018 Revision 2 (757-200 mit Line-Nrn. 2 bis 764): Installation eines Support-Brackets an den Kabinenfußbodenträgern im vorderen Gereäteraum für die elektrische Verkabelung der rechten Scheibenheizung und Sicherstellung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes zu den Seilzügen der Schubregelung gemäß Alert Service Bulletin 757-30A0018 Revision 1 oder der Service Bulletin 757-30A0018 Revision 2. (LTA-Nr.: 2000-054 vom 24.02.2000) Aktenzeichen: (01)M124-502.1/2000-054/2 Seite 1 von 2 Fristen: INSPEKTIONSVERFAHREN / INSTANDSETZUNG Das "TRUST CONTROL CABLE INSPECTION PRODUCE" Inspektionsverfahren gemäß AD 2000-05-09 Paragraph (a) ist innerhalb von 24 Monaten oder 6.000 Flugstunden nach Bekanntgabe der LTA 2000-054 (AD 99-27-06) am 24.02.2000 durchzuführen und ist danach in einem Intervall von 24 Monaten oder 6.000 Flugstunden zu wiederholen, maßgebend ist immer der zuerst eintretende Zeitpunkt. Wenn bei den Inspektionen Beanstandungen festgestellt werden, ist vor dem nächsten Flug die erforderliche Instandsetzung durchzuführen. INSPEKTION / AUSWECHSLUNG Die Inspektion der Seilrollen gemäß AD 2000-05-09 Paragraph (b) ist innerhalb von 24 Monaten oder 6.000 Flugstunden nach der Bekanntgabe der LTA 2000-054 am 24.02.2000 duchzuführen, maßgebend ist der zuerst eintretende Zeitpunkt. Wenn Seilrollen mit den zutreffenden Part-Nummern installiert sind, ist vor dem nächsten Flug die Auswechslung durchzuführen. MODIFIKATIONEN Die Maßnahmen gemäß BOEING SERVICE BULLETIN 757-76-1 sind innerhalb von 24 Monaten oder 6.000 Flugstunden nach der Bekanntgabe der LTA 2000-054 am 24.02.2000 durchzuführen, maßgebend ist der zuerst eintretende Zeitpunkt. Die Maßnahmen gemäß BOEING SERVICE BULLETIN 757-76-0005 sind innerhalb von 24 Monaten oder 6.000 Flugstunden nach der Bekanntgabe der LTA 2000-054 am 24.02.2000 durchzuführen, maßgebend ist der zuerst eintretende Zeitpunkt. Die Maßnahmen gemäß BOEING ALERT SERVICE BULLETIN 757-30A0018 Revision 1 oder 2 sind innerhalb von 60 Tagen nach der Bekanntgabe der LTA 2000-054 am 24.02.2000 durchzuführen. Diese Lufttüchtigkeitsanweisung entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der FAA AD 2000-05-09 Amdt. 39-11618 Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen. LTAs werden auch im Internet unter http://www.lba.de publiziert *** (LTA-Nr.: 2000-054 vom 24.02.2000) Aktenzeichen: (01)M124-502.1/2000-054/2 Seite 2 von 2