Antragsunterlagen gemäß § 4 des Bundes
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Antragsunterlagen gemäß § 4 des Bundes
Antragsteller: MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Schwaigerbreite 17 94469 Deggendorf Telefon: 0991 330 0 Telefax: 0991 330 180 Antragsunterlagen gemäß § 4 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes Neuerrichtung und Betrieb eines Materiallagers am Standort Wildtier in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Standort: Wildtier 17 94265 Patersdorf Flur Nr.: 1017 Antragsteller: Ort, Datum: Deggendorf 04.12.2015 .............................................................. Hubert Ruderer Geschäftsführer MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 1 INHALTSVERZEICHNIS 0 Deckblatt Inhaltsverzeichnis Antragsformular 1 Blatt 4 Blatt 4 Blatt 1 Allgemeine Angaben 1.1 Name und Anschrift des Antragstellers 1.2 Ansprechpartner für Rückfragen 1.3 Standort und Umgebung der Anlage 1.4 Antragsgegenstand 1.5 Kurzbeschreibung des Vorhabens 1.6 Entfällt 1.7 Investitionskosten 1.8 Baubeginn und Inbetriebnahme 1.9 Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse 4 Blatt Seite 1 Seite 1 Seite 2 Seite 2 Seite 3 2 Standort und Umgebung der Anlage 2.1 Standort der Anlage 2.2 Umgebung 2.3 Übersichtsplan M 1:25.000 (Anhang 2.3/1) 2.4 Übersichtsplan M 1:5.000 (Anhang 2.4/1) 2.5 Entfällt 2.6 Entfällt 2.7 Flurkarte M 1:1000 2.8 Luftbilder M 1:250 Anhänge 2.1/1 Pachtvertrag 11 Blatt Seite 1 Seite 2 Seite 3 Seite 4 Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\0_Inhaltsverzeichnis.doc Seite 4 Seite 4 Seite 4 Seite 6 Seite 7 16 Blatt MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 2 3 Anlagen und Betriebsbeschreibung 3.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens 3.2 Detaillierte Betriebsbeschreibung 3.3 Baubeschreibung 3.4 Anlagenleistung 3.5 Auswahlgründe 3.6 Entfällt 3.7 Fließbilder Anhänge 3.3/1 Eingabeplan 3.7/1 Fließbild 5 Blatt Seite 1 Seite 1 Seite 3 Seite 4 Seite 5 4 Gehandhabte Stoffe 4.1 Art, Menge und Beschaffenheit aller Einsatzstoffe 4.2 Lagermenge 4.3 Darstellung der Stoffströme 2 Blatt Seite 1 Seite 2 Seite 2 5 Luftreinhaltung 5.1 Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen und Immissionen 2 Blatt Seite 1 6 Lärm- und Erschütterungsschutz 6.1 Schallleistungspegel 6.2 Entfällt 6.3 Betriebszeiten 6.4 Betriebsbedingte Verkehrsgeräusche 6.5 Teilbeurteilungspegel 6.6 Entfällt 6.7 Vorbelastung nach Nr. 2.4 TA Lärm 6.9 Schalltechnische Stellungnahme 6.10 Sonstige Immissionen Anhänge 6 Schalltechnisches Gutachten 2 Blatt Seite 1 Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\0_Inhaltsverzeichnis.doc Seite 5 1 Blatt 1 Blatt Seite 1 Seite 1 Seite 1 Seite 2 Seite 2 Seite 2 18 Blatt MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 3 7 Anlagensicherheit 7.1 Mögliche Betriebsstörungen 7.2 Brandschutz 7.3 Maßnahmen zur Vorbeugung von Betriebsstörungen 7.4 Anwendung der Störfallverordnung 2 Blatt Seite 1 Seite 1 Seite 1 Seite 2 8 Abfälle 8.1 Abfallvermeidung und -verwendung 8.2 Abfallentsorgung 1 Blatt Seite 1 Seite 1 9 Entfällt 10 Ausgangszustand des Anlagengrundstücks 10.1 Zustand des Anlagengrundstücks insb. Altlasten Anhänge 10 Bodengutachten 1 Blatt Seite 1 12 Blatt 11 Bauordnungsrechtliche Unterlagen 11.1 Bauantrag 11.2 Lageplan 11.3 Bauzeichnungen 11.4 Brandschutznachweis 11.5 Bescheinigung Brandschutznachweis 11.6 Standsicherheitsnachweis 11.7 Entfällt 11.8 Entfällt 11.9 Entfällt 12 Arbeitsschutz und Betriebssicherheit 12.1 Arbeitsschutz während des Betriebs 12.2 Arbeitsschutz während der Bauzeit Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\0_Inhaltsverzeichnis.doc 2 Blatt Seite 1 Seite 2 MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - 13 Gewässerschutz 13.1 Erläuterungen zur Entwässerung 13.2 Anlagen zum Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen gemäß § 62 WHG 13.2.1 Erläuterungen und Pläne wie die Anforderungen der Verordnung zum Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen erfüllt werden 13.2.2 Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\0_Inhaltsverzeichnis.doc Seite: 4 2 Blatt Seite 1 Seite 1 Seite 2 MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Landratsamt Regen Umweltamt Poschetsrieder Str. 16 94209 Regen (Name/Vorname, Name/Vorname, Firmenname des Antragstellers) Schwaigerbreite 17 (Straße) 94469 Deggendorf (PLZ, Ort) 0991 330 0,, 0991 330 180, [email protected] (Telefonnummer, Telefonnummer, Faxnummer, EE-Mail-Adresse) Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 1. Antragsteller: Name/Firma: MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Geschäftsführer: (nach § 52 a BImSchG) Straße, Hausnummer: Hubert Ruderer PLZ, Ort: 94469, Deggendorf Ansprechpartner: Johann Seiderer Straße, Hausnummer: Schwaigerbreite 17 PLZ, Ort: 94469, Deggendorf Telefonnr.: 0991 330 751 E-Mail: [email protected] [email protected] Schwaigerbreite 17 Fax-Nr.: 0991 330 749 Antragsteller ist Eigentümer des Grundstückes: ja nein, dann zusätzlich Nr. 2 (Grundstückeigentümer) ausfüllen 2. Grundstückseigentümer: (nur auszufüllen, wenn nicht personengleich mit Antragsteller; Pachtvertrag oder entsprechende Einverständniserklärung zum Vorhaben ist vorzulegen) Name: Granitwerk Wildtier GmbH Straße, Hausnummer: Wildtier 1 PLZ, Ort: 94265, Patersdorf 1 Eigentümerart: 3. Betreiber der Anlage: (nur auszufüllen, wenn nicht personengleich mit Antragsteller) Name: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: 4. Standort des Vorhabens: Ort, Straße, Hausnummer: Patersdorf, Wildtierstraße, 17 Gemarkung, Flurnummer: Patersdorf, 1071 Grundstücksgröße in m²: 222.299 m² 5. Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung: Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Neuanlage (§ 4 BImSchG) Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer bestehenden Anlage (§ 16 BImSchG) nur bei Antrag für wesentliche Änderung einer Anlage nach Spalte 1 der 4.BImSchV (Öffentlichkeitsbeteiligung) Wird beantragt, von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens, der Auslegung des Antrags und der Unterlagen abzusehen? (bitte Begründung dem Antrag beilegen) ja nein Zulassung des vorzeitigen Beginns (Errichtung) (§ 8a BImSchG) Begründung des berechtigten Interesses des Antragstellers am vorzeitigen Beginn und Verpflichtungserklärung auf Wiederherstellung des früheren Zustandes gemäß § 8 a BImSchG liegt bei Teilgenehmigung (§8 BImSchG) über Errichtung und/oder Betrieb eines Teils der Anlage Vorbescheid (§ 9 BImSchG) über Standort bzw. Genehmigungsvoraussetzungen 2 Dem Antrag sind folgende Unterlagen beigefügt: Übersichtspläne (M 1 : 5.000) 8 fach Lageplan (M 1 : 1.000) 8 fach Bauvorlagen (Lageplan, Baubeschreibung, Bauzeichnungen usw.) 8 fach Betriebs- und Verfahrensbeschreibung *) 8 fach Schematische Darstellung (Fließbild, Stoffkreisläufe) 8 fach Maschinenaufstellungsplan fach Sonstige Unterlagen fach Feuerungstechnische Angaben fach fach fach Als Unterlagen, die ein Geschäftsgeheimnis enthalten, sind folgende gekennzeichnet: Unterlagen mit Geheimnisgehalt: Zur Veröffentlichung bestimmte Ersatzunterlagen: *) Betriebs- und Verfahrensbeschreibung mit folgenden Angaben: Menge und Zusammensetzung aller Einsatz-, Zwischen- und Endprodukte Größtmögliche Leistung der Anlage unter Angabe zugrundegelegter Betriebsstunden Technische Angaben zu Geräten und Maschinen Abgasmengen in m³/h im Normzustand an den einzelnen Emissionsquellen Auslegungsdaten von Kaminen und Abluftstutzen (Höhe über Erdgleiche, Obere lichte Weite, Temperatur) Betriebszeiten und Betriebsablauf Art, Wege, Zeiten und Umfang des Werks- und Lieferverkehrs Vorhandene Schallschutzmaßnahmen 3 6. Beantragt wird: Bezeichnung des Vorhabens: Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 50 Tonnen oder mehr Einstufung nach der 4. BImSchV: (soweit bekannt): Ziff. 8.12.1.1 Verfahrensart G/E Anlage gem. Art. 10 der RL 2010/75/EU Umfang/Leistung der Anlage: Maximale Lagermenge von 1.900 t Gegenstand der Änderung: (der bestehenden Anlage) 7. Inbetriebnahme: Die Anlage soll voraussichtlich im April 2016 in Betrieb genommen werden. 8. Kosten des Vorhabens: Gesamtkosten: 80.000 € davon Kosten Anlagetechnik: € davon Baukosten: 80.000 € 9. Unterschrift: Ort, Datum Unterschrift Antragsteller: Deggendorf, 04.12.2015 ……………………………………. …………………………………………………………… 4 MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - 1 Allgemeine Angaben 1.1 Name und Anschrift des Antragstellers MAX STREICHER GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien Schwaigerbreite 17 94469 Deggendorf Tel.: Fax: Email: 0991 330 0 0991 330 180 [email protected] 1.2 Ansprechpartner für Rückfragen Johann Seiderer Tel.: Fax: Email: 0991 330 751 0991 330 749 [email protected] Standort: MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Hohensteiner Straße 1 94560 Offenberg Deutschland Hauptsitz: MAX STREICHER GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien Schwaigerbreite 17 94469 Deggendorf Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\1_Allgemeine-Angaben.doc Seite: 1 MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 2 1.3 Standort und Umgebung der Anlage Standort Der Standort befindet sich in: Wildtierstraße 17 94265 Patersdorf Flurstück: 1071 1.4 Antragsgegenstand Beantragt wird die Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Neuanlage nach § 4 BImSchG. - Errichtung und Betrieb einer Lagerhalle zur Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch Die maximal mögliche Lagermenge beträgt 1.900 t. Aufgrund der wassergefährdenden Bestandteile (PAK) von teerhaltigem Straßenaufbruch ist dieses Material als gefährlicher Abfall eingestuft. Bei der Anlage handelt es sich um einen Anlagentyp, welcher im Anhang 1 der 4. BImSchV aufgeführt ist. Ziff. 8.12.1.1 Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen (ausgenommen von nach § 2 Absatz 2 Nummer 12 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes von der Geltung dieses Gesetzes ausgeschlossenen Abfällen), auch soweit es sich um Schlämme handelt, ausgenommen die zeitweilige Lagerung bis zum Einsammeln auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle und Anlagen, die durch Nummer 8.14 erfasst werden bei gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 50 Tonnen oder mehr. Die Einstufung des Zwischenlagermaterials erfolgt nach dem Europäischen Abfallverzeichnis, Schlüssel- Nr.: AVV 17 03 01 AVV 17 03 03 kohlenteerhaltige Bitumengemische Kohlenteer und teerhaltige Produkte Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\1_Allgemeine-Angaben.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 3 1.5 Kurzbeschreibung des Vorhabens Die Fa. MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA betreibt auf dem Gelände der geplanten Nutzung eine Asphaltmischanlage. Es sind hierzu bereits Lagerflächen für Sand, Kies, Splitte und Ausbauasphalt vorhanden. Es ist geplant auf einem Teil der vorhandenen Lagerflächen eine Lagerhalle zu errichten und künftig teerhaltigen Straßenaufbruch hier zu lagern. Die Zwischenlagerung ist erforderlich, da es wirtschaftlich unrentabel ist, Kleinmengen zu einer weit entfernten Deponie oder Verwertungsstelle zu bringen. Auch aus ökologischer Sicht ist es sinnvoll, die Kleinmengen zu sammeln und mit nur einem Transport der Verwertung zuzuführen. Bei der Sanierung von Bundesstraßen kann es auch erforderlich sein, anfallende größere Ausbaumengen kurzzeitig zwischenzulagern, falls keine geeigneten Transportkapazitäten gegeben sind. Bisher gibt es im Landkreis Regen keine Annahmemöglichkeit für teerhaltigen Straßenaufbruch. Durch den Ausbau des Breitbandnetzes, bei der Sanierung von Rohrleitungs- und Kabelnetzen und allgemeinen Straßenbauarbeiten sehen wir hier einen Bedarf zur Errichtung eines Zwischenlagers, da hier oftmals teerhaltiges Material zu entsorgen ist. Teerhaltiger Straßenaufbruch fällt bei Rückbau, Umbau und Ausbau sowie bei Instandsetzungsmaßnahmen von Straßen, Wegen und sonstigen Verkehrsflächen an. Er stammt hauptsächlich aus Schichten des Straßenoberbaus und wird durch lagenweises Fräsen oder durch Aufbrechen einer Schicht oder eines Schichtpakets in Schollen gewonnen. Bis Ende der siebziger Jahre wurden Straßenbaustoffe unter Verwendung pechhaltiger Bindemittel hergestellt. Herstellungsbedingt sind kohlestämmige Peche, Teere und Öle unterschiedlich zusammengesetzte Aromatengemische, die einen hohen Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Phenolen enthalten. Für PAK dieser Herkunft ist die krebserzeugende Wirkung nachgewiesen worden. Aus diesem Grund ist teer- und pechhaltiger Straßenaufbruch als stark wassergefährden eingestuft (WGK 3). Die Zwischenlagerung stellt eine nach BImSchG genehmigungsbedürftige Anlage zur Lagerung von gefährlichem Abfall dar. Der bei Bauarbeiten anfallende teerhaltige Straßenaufbruch ist einer geeigneten Verwertung/Entsorgung zuzuführen. Durch die Errichtung der geplanten Lagerhalle soll es ermöglicht werden, Kleinmengen, die auf verschiedenen Baustellen anfallen, zentral zu sammeln und fachgerecht zwischenzulagern. Die maximale Lagermenge beträgt 1.900 t. Sobald geeignete Transportkapazitäten frei sind, wird das Material zu unserer Tochterfirma Hartsteinwerke Vogtland GmbH & Co KG verbracht, welche am Standort Lauterbach eine genehmigte Anlage zur Immobilisierung von teerhaltigem Material betreibt. Das Material wird hier aufbereitet und kann anschließend z.B. als Frostschutz im Straßenunterbau genutzt werden. Somit wird die nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geforderte vorrangige Verwertung vor der Beseitigung erfüllt. Durch die Errichtung und den Betrieb des Zwischenlagers werden keine schädlichen Umweltbelastungen erwartet. Die Lagerung erfolgt unter Dach in einer allseitig geschlossenen Lagerhalle mit einer stoffundurchlässigen Lagerfläche. Das fachkundige Personal der Asphaltmischanlage, die vorhandene Fahrzeugwaage und der vorhandene Radlader werden zum Betrieb des Zwischenlagers mit genutzt. Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\1_Allgemeine-Angaben.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 4 1.6 Umwelt-Audit Entfällt 1.7 Investitionskosten Planung, Statik Rohbaukosten Stahlbau Gesamt 10.000,00 € 30.000,00 € 40.000,00 € 80.000,00 € 1.8 Baubeginn und Inbetriebnahme Es ist geplant, mit der Errichtung der Lagerhalle im April 2016 zu beginnen. Die erste Einlagerung von Material soll ab Mai 2016 möglich sein. 1.9 Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse In den Antragsunterlagen sind keine Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\1_Allgemeine-Angaben.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 1 2 Standort und Umgebung der Anlage 2.1 Standort der Anlage Standort Der Standort befindet sich in: Wildtierstraße 17 94265 Patersdorf Flurstück: 1071 Örtliche Lage Der mittlere Anlagenstandort wird durch folgende Gauß-Krüger-Koordinaten (Bezugsellipsoid nach Bessel) beschrieben: Mittelpunkt Asphaltmischanlage Rechtswert [m] 4571219 Hochwert [m] 5429762 Höhe ü NN [m] 517 Der Anlagenstandort befindet sich ca. 2 - 3 km nordwestlich von Ruhmannsfelden auf dem Werksgelände der Firma Granitwerke Wildtier GmbH. Außerhalb des Geländes schließen sich landwirtschaftliche Nutzflächen in Form von Acker- und Weideland sowie Waldflächen an. Eigentumsverhältnisse Das Flurstück 1071 ist Eigentum der Fa. Granitwerke Wildtier GmbH, es besteht ein rechtsgültiger Pachtvertrag zur Nutzung der Fläche für das geplante Vorhaben. (Anhang 2.1/1) Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\2_Standort-Umgebung.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 2 2.2 Umgebung Entfernung zu Wohngebieten Die nächste Wohnbebauung befindet sich ca. 200 m nördlich und nordöstlich. - Wohnhaus, Haselgasse 10 Fl. Nr. 1104 Wohnhaus Haselgasse 15 Fl. Nr. 1125 Wohnhaus Wildtierstraße 16 Fl. Nr. 1125/2 Patersdorf Patersdorf Patersdorf Verkehrsanbindung Die Anbindung des Betriebsgeländes an das öffentliche Straßennetz erfolgt über die Bundesstraße 11 Deggendorf – Patersdorf und der Wildtierstraße. Bauplanerische Einordnung Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Patersdorf ist der Standort als Industriegebiet dargestellt. Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\2_Standort-Umgebung.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - 2.3 Übersichtsplan M 1:25.000 (Anhang 2.3/1) Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\2_Standort-Umgebung.doc Seite: 3 MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - 2.4 Übersichtsplan M 1:5.000 (Anhang 2.4/1) Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\2_Standort-Umgebung.doc Seite: 4 MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - 2.5 Flächennutzungsplan Entfällt 2.6 Bebauungspläne Entfällt Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\2_Standort-Umgebung.doc Seite: 5 MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - 2.7 Flurkarte M 1:1.000 (Anhang 2.7/1) Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\2_Standort-Umgebung.doc Seite: 6 MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - 2.8 Luftbilder M 1:250 Quelle BayernAtlas, (Anhang 2.8/1) Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\2_Standort-Umgebung.doc Seite: 7 0 10 20 30 40m Maßstab 1:1.250 Gedruckt am 11.08.2015 11:06 http://v.bayern.de/sxb3g © Bayerische Vermessungsverwaltung 2015 MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Anhang: - 2.1/1 Pachtvertrag Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\2_Standort-Umgebung.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 1 3 Anlagen und Betriebsbeschreibung 3.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens Siehe Abschnitt 1.5 3.2 Detaillierte Betriebsbeschreibung Neben Ausbauasphalt fällt bei Bauarbeiten teilweise auch vor allem bei älteren Straßenbelägen teerhaltiger Straßenaufbruch an. Dieser ist als stark wassergefährdend (WGK3) eingestuft. Zur ordnungsgemäßen Zwischenlagerung ist geplant, am Standort Wildtier ein Zwischenlager zu errichten. Das Materiallager soll eine maximale Kapazität von 1.900 Tonnen aufnehmen können. Die Lagerung erfolgt in einer geschlossenen Lagerhalle, diese wird mit 3 Meter hohen umlaufenden Betonwänden versehen. Frei bleibt nur der Bereich des Zufahrtstors an der Gebäude Längsseite. Auf den Betonwänden wird eine Stahlbauhalle mit Trapezblechverkleidung errichtet. Das Zufahrtstor wird als Sektionaltor ausgeführt. Der Boden der Lagerhalle, sowie der Vorplatz im Bereich der Einfahrt, wird in stoffundurchlässiger Bauweise errichtet. Durch die geschlossene Bauweise (Halle) wird eine sichere Handhabung gewährleistet. Der Zutritt zur Halle ist verschlossen und somit nur befugten Personen und Abladefahrzeugen möglich. Zur Dokumentation der An- und Abfuhr werden die Lkw auf der Fahrzeugwaage der Asphaltmischanlage verwogen und mit einem Lieferschein belegt. Teerhaltiger Straßenaufbruch unterliegt als gefährlicher Abfall auch dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Somit unterliegen Abfallerzeuger, Beförderer und Entsorger nach § 42 KrW-/AbfG der Registerpflicht und der Nachweisverordnung zur Führung von Nachweisen und Registern bei der Entsorgung von Abfällen ((Wiederverwendungsverbot, Transportgenehmigungspflicht, Vorabkontrolle / Entsorgungsnachweis, Verbleibskontrolle / Begleitschein). Die Annahme von teerhaltigem Straßenaufbruch erfolgt deshalb nur in Verbindung mit einem gültigen Ausgangs-Entsorgungsnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 2 des KrW-AbfG um zu gewährleisten, dass die weitere Entsorgung gewährleistet ist. Die Entsorgung unterliegt für alle Beteiligten der Nachweispflicht. Es sind Einzelentsorgungsnachweise und Begleitscheine unter Anwendung des eANV grundsätzlich für jede Anfallstelle („Baustelle“) zu führen. Den Transport zur Entsorgungsanlage darf nur ein Beförderer vornehmen, der eine entsprechende Transportgenehmigung bzw. alternativ ein entsprechendes Entsorgungsfachbetriebezertifikat besitzt. Alle am Entsorgungsvorgang Beteiligten benötigen eine vom LUA vergebene, eindeutige Registriernummer (als Erzeuger, Transporteur oder Entsorger) und müssen sich bei der ZKS Abfall registrieren lassen. Es ist auch möglich, dass der Auftragnehmer (Bauunternehmer) die Sachherrschaft über die Abfälle übernimmt (gültiger Entsorgungsnachweis) und dann als Abfallbesitzer auftritt, wodurch die Kommune nicht mehr aktiv am eANV teilnehmen muss. Bei Einsammlung (Abholung) von teerhaltigem Straßenaufbruch mit Sammelentsorgungsnachweis bis 20 t je Baustelle im Kalenderjahr erfolgt die Dokumentation durch einen Übernahmeschein. Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\3_Anlagen-und_Betriebsbeschreibung.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 2 Die am Standort vorhandenen Telekommunikationseinrichtungen können zur erforderlichen digitalen Nachweisführung genutzt werden. Die am Anlagenstandort bestehende Asphaltmischanlage bleibt vom Betrieb unberührt. Die Verwendung von teerhaltigem Material zur Zugabe an der Asphaltmischanlage ist nicht erlaubt. Betriebsbeschreibung Die ankommenden LKW melden sich beim verantwortlichen Anlagenführer, dieser kontrolliert die angelieferte Fuhre sowie den Begleitschein/Übernahmeschein. Nach Anweisung des Anlagenpersonals kippen die LKW innerhalb der Lagerhalle das Material ab. Es handelt sich um Material sowohl von eigenen Baustellen als auch von Fremdfirmen. Es erfolgt keine weitere Behandlung (Brechen) am Zwischenlager, das teerhaltige Material wird in Form von Fräsgut oder in Schollen angeliefert. Mit einem Radlader wird das gelagerte Material hochgestapelt, ohne es zu befahren, um Verdichtungserscheinungen zu vermeiden. Damit ist der Vorgang der Zwischenlagerung abgeschlossen. Zum Abtransport befahren die LKW die Lagerhalle und werden mit dem Radlader innerhalb des befestigten Bereichs beladen. Auch die Zufahrtsflächen zum Lager werden befestigt, um evtl. verschlepptes Material wieder aufnehmen zu können. Vor dem Verlassen des Geländes wird der LKW verwogen und mit einem Lieferschein dokumentiert sowie ein gültiger Begleitschein übergeben. Das beantragte Materiallager fällt unter Nr. 8.12.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Es handelt sich daher um ein Zwischenlager für eine Lagerzeit <1 Jahr. Um zu gewährleisten, dass die gelagerten Abfälle innerhalb eines Jahres verwertet oder entsorgt werden, wird der verbleibende Materialbestand spätestens zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres zur Verwertung verbracht. Im darauffolgenden Jahr wird zum Saisonbeginn (ca. Ende Februar) wieder mit der Lagerung der Abfälle begonnen. Die vorhandenen Kapazitäten (Radlader, Fahrzeugwaage, Personal, Sanitäranlagen usw.) der Asphaltmischanlage werden mit genutzt. Das Bedienpersonal der Asphaltmischanlage überwacht die Anlieferung und den Abtransport. Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\3_Anlagen-und_Betriebsbeschreibung.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 3 3.3 Baubeschreibung Es wird eine geschlossene Lagerhalle mit den Abmessungen 12,0 m breite und 25,0 m Länge errichtet. Diese wird mit 3 Meter hohen umlaufenden Betonwänden der Güte C25/30 mit Betonstahl B 500 A ausgeführt. An einer Seitenwand wird eine ca. 5 Meter breite Zufahrt freigehalten. Das Zufahrtstor wird als Aluminium Sektionaltor mit Lichtbahn ausgeführt. Auf den Betonwänden wird eine freitragende Überdachung aus Stahlträgern der Güte S235 JRG errichtet, diese wird mit Stahl Trapezblechen verkleidet. Die Dacheindeckung wird ebenfalls mit Trapezblechen ausgeführt die Träger und Pfetten werden auch aus Stahl S235 JRG nach statischen Erfordernissen ausgeführt. Die Anforderungen an die Lagerflächen werden durch die Errichtung der Bodenplatte aus stoffundurchlässigem Beton nach DIN 1045 erfüllt. Die Fugen sind dicht und beständig gegen anfallendes Niederschlagswasser nach den Anforderungen des WHG und der VAwS ausgeführt. Der Aufstellungsplan ist als Anhang 3.3/1 beigelegt. Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\3_Anlagen-und_Betriebsbeschreibung.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 4 3.4 Anlagenleistung Beantragt wird die Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Neuanlage nach § 4 BImSchG. - Errichtung und Betrieb einer Lagerhalle zur Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch Teerhaltiger Straßenaufbruch ist als gefährlicher Abfall eingestuft (WKG3). Die maximal mögliche Lagermenge am Standort beträgt 1.900 t. Die Betriebszeiten der Anlage sind täglich von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Da Bauarbeiten saisonal bedingt von März bis November durchgeführt werden, erfolgt auch der Betrieb des Zwischenlagers in diesem Zeitraum. Bei der Anlage handelt es sich um einen Anlagentyp, welcher im Anhang 1 der 4. BImSchV aufgeführt ist. Ziff. 8.12.1.1 Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 50 Tonnen oder mehr Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\3_Anlagen-und_Betriebsbeschreibung.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 5 3.5 Auswahlgründe Durch die am Anlagenstandort vorhandene Asphaltmischanlage der Fa. Streicher ist bereits eine Infrastruktur vorhanden, die den Betrieb an diesem Standort begünstigt. Das vorhandene Anlagenpersonal überwacht die Anlieferung und den Abtransport des teerhaltigen Straßenaufbruchs. Durch den ständigen Betrieb der Asphaltmischanlage ist auch das Zwischenlager ständig besetzt. Durch die fachkundige Ausbildung im Umgang und der Herstellung von Asphaltmischgut ist das Personal ideal geeignet, den teerhaltigen Straßenaufbruch zu handhaben. Auch aus wirtschaftlicher Betrachtung erweist sich der Betrieb des Zwischenlagers als ideal, da kein zusätzliches Personal zum Betrieb des Zwischenlagers erforderlich ist. Die sanitären Einrichtungen der Asphaltmischanlage, Aufenthalts- und Umkleideräume sind ebenfalls am Standort bereits vorhanden. Die vorhandene geeichte Fahrzeugwaage dient zur Erfassung der angelieferten und auch wieder abtransportierten Mengen und muss somit nicht an einem anderen Standort neu errichtet werden. Der vorhandene Radlader beschickt die Asphaltmischanlage. Im Nebenbetrieb kann dieser im Zwischenlager eingesetzt werden, um das Material innerhalb der Halle hochzustapeln und zum Abtransport wieder auf LKW zu verladen. Anlieferer von teerhaltigem Straßenaufbruch holen auch meist für die Baustellen wieder Asphaltmischgut ab. Somit fallen weniger Leerfahrten zum Standort an. 3.6 Maschinenaufstellungspläne Entfällt 3.7 Fließbilder Siehe Anhang 3.7/1 Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\3_Anlagen-und_Betriebsbeschreibung.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Anhang: - 3.3/1 Eingabeplan Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\3_Anlagen-und_Betriebsbeschreibung.doc Ansicht von Osten Ansicht von Norden M=1:100 M=1:100 OK Gelände OK Gelände Ansicht von Westen Ansicht von Süden M=1:100 M=1:100 OK Gelände OK Gelände GRUNDRISS 5.15 4.80 15 30 M=1:100 3,0% 3,0% Neubau einer Lagerhalle QUERSCHNITT Pfetten aus Kanthölzern 5.00 ±0.00 3,0% Bauherr: 3,0% 3.90 4.00 12.50 4.00 5.00 24.30 24.90 Bauherr: 3,0% 5.00 15.15 3.10 3.53 3,0% -0.10 Bauort: Pfetten aus Kanthölzern 30 Nachbarn: 3,0% 3,0% Kastenrinne mit WHG-Zulassung z. B. BIRCOdicht Entwurfsverfasser: 30 30 3,0% -0.10 -0.28 4.80 43 Kastenrinne BIRCOdicht o. ä. -0.28 30 11.90 15 ±0.00 30 43 3,0% 25 ±0.00 -0.10 10.58 (Außenkante Tragkonstruktion) 3.28 3.53 3.10 Wandverkleidung aus Kanthölzern und Trapezblech o. ä. 3.00 4.70 4.52 Wandverkleidung aus Kanthölzern und Trapezblech o. ä. 6.72 7.05 18 Stahlträger nach stat. Erfordernissen 12.40 OK Gelände 33 Dachdeckung aus Trapezblech o. ä. Einfahrtsrampe Neigung 1:10 Kastenrinne mit WHG-Zulassung z. B. BIRCOdicht 4.60 M=1:100 30 11.90 12.50 30 Deggendorf, den 24.11.2015 MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Anhang: - 3.7/1 Fließbild Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\3_Anlagen-und_Betriebsbeschreibung.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 1 4 Gehandhabte Stoffe 4.1 Art, Menge und Beschaffenheit aller Einsatzstoffe Eingänge (Zwischenlagerung) In das beantragte Vorhaben gehen folgende Stoffe ein: Die Einstufung des Zwischenlagermaterials nach der Europäischen Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 22 des Gesetzes vom 24. Februar 2012, Schlüssel- Nr.: AVV 17 03 01 kohlenteerhaltige Bitumengemische AVV 17 03 03 Kohlenteer und teerhaltige Produkte Teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch wird als gefährlicher Abfall eingestuft und ist von einer Verwertung ausgeschlossen, wenn der Gehalt an der für Teer maßgeblichen Konzentration des Benzo[a]pyren 50 mg/kg [ppm] oder der PAK Wert 1000 mg/kg übersteigt. Der teerhaltige Straßenaufbruch liegt als Fräsgut oder in Form von Schollen vor. Wassergefährdungspotenzial von teerhaltigem Straßenaufbruch Als Pyrolyseprodukt von Steinkohle enthalten Teerpeche erhebliche Anteile polycyclischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK), von denen zumindest einige Verbindungen, wie z.B. das 1,2Benzpyren (Benzo[a]pyren), als krebserzeugend gelten. Steinkohlenteerpech wurde deshalb in der MAKund BAT-Werte-Liste als krebserzeugender Stoff (Kategorie 1 in Abschnitt III) eingestuft. Als weitere problematische Stoffe enthalten Teerpeche phenolische Substanzen, die wegen ihrer relativ guten Wasserlöslichkeit durch Niederschlagswasser leicht eluiert werden können. Nach Literaturangaben [Environmental Protection Agency (U.S. Umweltbehörde)] und vorliegenden Analysenergebnissen kann der PAK-Gehalt (nach EPA2) von Straßenpechen in einem relativ weiten Bereich von ca. 5 - 25 Gew.-% bzw. 50 bis 250 g/kg schwanken. Auch der relative Anteil der Einzelsubstanzen kann von Probe zu Probe erheblich variieren. Geht man von einem Bindemittelgehalt von ca. 5 % in einer Mischung aus, so resultiert für teerhaltigen Straßenaufbruch im Mittel ein PAK-Gehalt von ca. 7,5 g/kg. Der hohe PAKGehalt geht einher mit einer erheblichen Auslaugtendenz, die mit der Größe der Materialoberfläche noch zunimmt, also bei Granulat bzw. bei Fräsgut größer ist als bei Schollen. PAK-Konzentrationen liegen im DEV S4-Eluat bei etwa 0,15 mg/l; es wurden aber auch schon Konzentrationen von bis zu 18 mg/l festgestellt. Aufgrund dieses hohen Wassergefährdungspotentials wurde Steinkohlenteerpech, wie es auch in teerhaltigem Straßenaufbruch anfällt, in die Wassergefährdungsklasse 3 (stark wassergefährdend) eingestuft. Da keine weitere Behandlung stattfindet fallen keine Zwischenprodukte an. Ausgänge Alle dem Zwischenlager zugeführten Mengen werden unbehandelt wieder abtransportiert. Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\4_Gehandhabte-Stoffe.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 2 4.2 Lagermenge Die maximale Lagermenge beträgt 1.900 t in Form von Fräsgut, durch einen großen Anteil an Hohlräumen bei der Lagerung von Schollen ergibt sich hier eine geringere Lagermenge. Die maximale Lagermenge wird nur in Ausnahmefällen voll ausgenutzt. Aufgrund der Einstufung des teerhaltigen Straßenaufbruchs in WGK 3 erfolgt die Lagerung in einer allseitig umschlossenen Lagerhalle auf einer stoffundurchlässigen Lagerfläche. Die Grundfläche der Lagerhalle beträgt 12,5 m Breite und 25,0 m Länge. 4.3 Darstellung der Stoffströme Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann keine absolute Jahresmengenbilanz aufgestellt werden, da die Eingangswerte nur annähernd (geschätzt) zur Verfügung stehen. Diese Schätzung beläuft sich auf ca. 5.000 – 6.000 t / Jahr. Eingänge und Ausgänge werden sich annähernd die Waage halten, nur differierend um Lagerbestandsänderungen bei den Eingangsstoffen. Die Mengenbilanz je Stunde liegt bei ca. 60 t in der Anlieferung sowie bei der Abfuhr. Es fallen keine Zwischenprodukte an. Ein Fließbild der Stoffströme ist als Anhang 3.7/1 angefügt. Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\4_Gehandhabte-Stoffe.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 1 5 Luftreinhaltung 5.1 Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen und Immissionen Darstellung von der Anlage ausgehenden Emissionen Beim An- und Abtransport von teerhaltigem Straßenaufbruch ist mit geringen Staubemissionen zu rechnen. Nennenswerte Geruchsemissionen finden nicht statt. Der charakteristische Geruch von teerhaltigen Substanzen entwickelt sich kaum bei Umgebungstemperaturen von ca. 20° C. Nur höhere Temperaturen (60 – 70° C) würden diese Dämpfe bewirken. Auf dem Gelände des beantragten Materiallagers betreibt die Firma MAX STREICHER bereits eine Asphaltmischanlage. Die genehmigten Grenzwerte werden regelmäßig gemessen und eingehalten, der Betrieb verursacht keine schädlichen Umwelteinwirkungen. Durch die Errichtung der Lagerhalle und der darin stattfindenden Zwischenlagerung ist keine erhöhte Belastung zu erwarten. Weitere Emissionen sind nicht zu erwarten. Darstellung der Staubemissionen Einzelquellen der Staubemission können sein: - die Anlieferung und das Abkippen - der Lastkraftwagen- sowie der Radladerverkehr auf dem Gelände - die Beladung der Lastkraftwagen - Es ist hierbei zu berücksichtigen, dass: das beim Fräsen der Straßendecken entstehende Fräsgut, dessen Anteile aus Gestein und Bindemittel bestehen, an den Bruchstellen des Bindemittels zum überwiegenden Teil sofort wieder verklebt. - in Schollen angeliefertes Material so gut wie keine Staubaufwirbelungen verursacht. - die Lagerung in einer geschlossenen Lagerhalle erfolgt. Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\5_Luftreinhaltung.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 2 Die Schadstofffreisetzung ist vor allen Dingen ein physikalischer Prozess. Aufgrund der Feinheit der im Fräsgut enthaltenen Stäube werden diese beim freien Fall beim Abkippen in einen Schwebezustand versetzt. Durch die innenwohnende kinetische Energie breiten sie sich in der Umgebungsluft aus und werden außerdem durch Luftbewegungen fortgetragen. Um diese zu minimieren, können folgende Maßnahmen ergriffen werden: Eventuelle Staubemissionen werden durch eine Reihe von Maßnahmen verhindert bzw. minimiert: Die Fahrer der LKW und des Radladers werden unterwiesen, während des Auf- und Abladens die Minimierung der Staubemission zu beachten. - Die Fahrwege auf dem Gelände sind asphaltiert und befestigt und werden regelmäßig mit einem Kehrfahrzeug gereinigt. - Das Abkippen erfolgt innerhalb der umseitig geschlossenen Lagerhalle somit erfolgt kein Staubaustrag aus dem Lager. - Durch die Staubschutzmaßnahmen, der Lagerung in einer geschlossenen Lagerhalle sowie dem vorliegen des Materials in gebundener Form erwarten wir keine wesentliche Staubentwicklung. Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\5_Luftreinhaltung.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 1 6 Lärm- und Erschütterungsschutz 6.1 Schallleistungspegel Die wesentlichen Geräuschemissionen werden durch den Fahrverkehr auf dem Gelände verursacht. Der Fahrverkehr durch die Anlieferung und den Abtransport verursacht eine minimale Steigerung der Geräuschemissionen. Der Radlader wird bereits an der Asphaltmischanlage eingesetzt, der zusätzliche Arbeitseinsatz am Materiallager stellt keine wesentliche Lärmquelle dar. Zur Beurteilung, des durch den Betrieb des Zwischenlagers zusätzlich entstehenden Lärm, wurde eine schalltechnische Stellungnahme der Fa. GeoPlan erstellt. Dieses Gutachten ist im Anhang 6 enthalten. 6.2 Vorgesehene Schutzmaßnahmen Entfällt 6.3 Betriebszeiten Die Betriebszeiten des Lagers sind täglich von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr an Werktagen. Da Bauarbeiten saisonal bedingt von März bis November durchgeführt werden, erfolgt auch der Betrieb des Zwischenlagers in diesem Zeitraum. 6.4 Betriebsbedingte Verkehrsgeräusche Die Anlieferung und der Abtransport erfolgt durch LKW. Die erwartete Verkehrsbelastung liegt bei zwei bis drei Ladungen (insgesamt ca. 60 t) je Stunde. Ein Großteil der Anlieferer werden als Rückfracht Asphaltmischgut von der Asphaltmischanlage laden. Ein deutlich erhöhtes Transportaufkommen ist also nicht zu erwarten. Der Betrieb des Radladers zum Beladen der LKW erfolgt nur zum Abtransport und Gelegentlich zum Aufstapeln des Material in der Lagerhalle. 6.5 Teilbeurteilungspegel Siehe Gutachten Anhang 6 6.6 Messberichte von Anlagenteilen Entfällt Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\6_Lärm-und_Erschütterungsschutz.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 2 6.7 Vorbelastung nach Nr. 2.4 TA Lärm Siehe Gutachten Anhang 6 6.9 Schalltechnische Stellungnahme Siehe Gutachten Anhang 6 6.10 Sonstige Immissionen Es treten keine weiteren Immissionen wie Licht, Wärme, elektromagnetische Strahlung und Erschütterungen auf. Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\6_Lärm-und_Erschütterungsschutz.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Anhang: - 6 – Schalltechnische Stellungnahme Fa. Geoplan Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\6_Lärm-und_Erschütterungsschutz.doc GEOPLAN GmbH – Donau-Gewerbepark 5 – D-94486 Osterhofen Max Streicher GmbH & Co. KG aA Herrn Angel Bibov Schwaigerbreite 17 94469 Deggendorf Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom S1508039 Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Durchwahl, Name Datum 102423 SS 27.08.2015 Neubau Lagerhalle Wildtier schalltechnische Stellungnahme Vorgang Die Max Streicher GmbH & Co. KG aA beabsichtigt den Neubau einer Halle zur Lagerung von Sand, Kies, Splitte, Ausbauasphalt und teerhaltigem Straßenaufbruch auf dem Standort Teilfläche Fl.Nr. 1071, Gemarkung Patersdorf, Gemeinde Patersdorf. Im Umgriff der geplanten Lagerhalle befindet sich bereits die Asphaltmischanlage der Fa. Streicher, sowie weiter nordwestlich eine Brecheranlage. Die vorliegende schalltechnische Stellungnahme zeigt die vom Betrieb der Lagerhalle ausgehenden Geräusche auf und berücksichtigt die damit verbundenen Fahrzeugbewegungen. Im Falle einer Überschreitung der zulässigen Orientierungswerte bzw. der Immissionsrichtwerte werden, wenn möglich, entsprechende Abhilfemaßnahmen, die eine Einhaltung sicherstellen sollen, aufgezeigt. Beurteilungsgrundlagen Bei der Überprüfung der Auswirkungen der zu beplanenden Flächen bzw. deren dort stattfindender Betrieb auf die vorhandene Wohnbebauung in der Nachbarschaft, wurde die „TALärm“ (vom 26. August 1998), die DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, der Technische Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 2, Wiesbaden 2004) und der technische Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen herangezogen. b Im Beiblatt 1 der DIN 18005 sind die folgenden schalltechnischen Orientierungswerte (Gewerbelärm) genannt: Mischgebiet Tag Nacht 60 dB(A) 45 dB(A) Die oben genannten schalltechnischen Orientierungswerte entsprechen den in Nummer 6.1 (b – d) TA-Lärm festgesetzten zulässigen Immissionsrichtwerten. Da sich im Umfeld der geplanten Lagerhalle bereits Gewerbe bzw. eindeutige Vorbelastung befindet (Asphaltmischanlage, Brecheranlage) wurde in Anlehnung an die TA-Lärm ein reduzierter Immissionsrichtwert (-6 dB(A)) herangezogen, so dass kein relevanter Beitrag zum Summenpegel mehr zu erwarten ist. Auszug TA-Lärm: „Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG) ist vorbehaltlich der Regelungen in den Absätzen 2 bis 5 sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 nicht überschreitet. Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehenden Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unterschreitet. ….“ Beurteilungszeitraum Tag Der Beurteilungszeitraum Tag erstreckt sich von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Nacht Ein Nachtbetrieb (22.00 Uhr- 06.00 Uhr bzw. in den Ruhezeiten) findet nicht statt, daher wurde auf eine Überprüfung der Nachtrichtwerte verzichtet. 2 von 5 b Ausgangsdaten der Berechnung Betriebsbeschreibung Die Fa. Max Streicher GmbH & Co KG aA betreibt auf dem Gelände der geplanten Nutzung seit 1966 eine Asphaltmischanlage. Es sind hierzu bereits Lagerflächen für Sand, Kies, Splitte und Ausbauasphalt vorhanden. Es ist geplant auf einem Teil der vorhandenen Lagerflächen eine Lagerhalle zu errichten und künftig teerhaltigen Straßenaufbruch hier zu lagern. Nach Angaben des Betreibers werden Lkw, welche Asphalt von der bereits bestehenden Asphaltmischanlage abtransportieren, das zu lagernde Material bei Anfahrt abliefern. Dies wird bei ca. der Hälfte aller anfahrenden Lkw der Fall sein. Ein zusätzliches Aufkommen von Lkw ist daher nur in geringem Maße anzunehmen. Durch die bereits bestehende Asphaltmischanlage ist ein maximales Lkw-Aufkommen von 42 Lkw/Tag anzunehmen sowie für die alleinige Anlieferung von Material für die Lagerhalle max. 20 Lkw/Tag (gem. Betreiberangaben). Um auf der sicheren Seite zu rechnen, wurden für die Lagerhalle, zusätzlich 25 Lkw/Tag für die alleinige Anlieferung von Material in den Berechnungen berücksichtigt. Die Anlieferungen finden in der Zeit von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr (LKW-Verkehr) statt. Die Zufahrt zur Lagerhalle erfolgt über die Bundesstraße B11 und die Wildtierstraße. Die Halle soll im nordwestlichen Bereich der vorhandenen Asphaltmischanlage platziert werden. Das Abladen der verschiedenen Materialien erfolgt entsprechend der dafür vorgesehenen Lagerungsstellen innerhalb oder vor der Halle. Um auf der sicheren Seite zu rechnen, wurde das Abladen der Schüttgüter vor der Halle angenommen. Emissionsorte Zur Berechnung des Lagerhallenbetriebs wurden folgende Tätigkeiten bzw. Lärmquellen angenommen: Bezeichnung Lkw-AnAbfahrt Pegelart Schallleistung Quelle in dB(A) =63 dB(A) HLUG, „Techn. 25 pro d Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen ….“ Abladen Lw (Schüttgeräusch) =102 dB(A) VDI 3733 5 min/Lkw Rohrleitung beim Transport von Kunststoffgranulat Lkw-Leerlauf =100 dB(A) (Erfahrungswert) 3 von 5 u. Lw‘ Einwirkzeit bzw. Anzahl Lw 5 min/Lkw b Hindernisse Gebäude fanden als Hindernisse in die Berechnung, wenn nötig Eingang. Geländekanten wurden ebenfalls berücksichtigt. Immissionsort In Richtung Südosten, Osten, Nordosten und Norden wurden vier Immissionsorte in ca. 200 350 m Entfernung in die Berechnungen aufgenommen. Die Lage der herangezogenen Immissionsorte ist der Anlage zu entnehmen. Ihre Höhe wurde mit 4,5 m über GOK angesetzt. Die Immissionsorte wurden als MI (Mischgebiet) gemäß Flächennutzungsplan bzw. den örtlichen Gegebenheiten eingestuft. Ergebnis An den Immissionsorten errechnet sich durch den Betrieb der Lagerhalle ein Beurteilungspegel von: Immissionsort Immissionsrichtwert in dB(A) reduzierter IRW in dB(A) Beurteilungspegel in dB(A) IM 1 60 54 30,7 IM 2 60 54 48,9 IM 3 60 54 42,7 IM 4 60 54 39,5 An den Immissionsorten entsteht durch den Betrieb der Lagerhalle keine Überschreitung des reduzierten IRW. 4 von 5 b Zusammenfassung Es war zu prüfen, ob der Betrieb einer Lagerhalle für Sand, Kies, Splitte, Ausbauasphalt und teerhaltigem Straßenaufbruch auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Flur-Nr. 1071, Gemarkung Patersdorf, Gemeinde Patersdorf, aus schallschutztechnischen Belangen möglich ist. Durch den Betrieb der Lagerhalle auf dem Standort mit der Flur-Nr. 1071, Gemarkung Patersdorf, im beschriebenen Umfang und zu den angegebenen Betriebszeiten, sind bei den Anwohnern keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte zu erwarten. Mit freundlichen Grüßen Sabrina Sepp Techn. Umweltfachwirtin Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan Anlage 2: Lageplan Berechnung Anlage 3: Ergebnistabellen Anlage 4: Eingabedaten 5 von 5 Anlage 1 #_ Lage d ntersuchungsgebiets Neubau Lagerhalle Wildtier Auftraggeber: Streicher mbH o. aA Bearbeitung: Übersichtsplan Sabrina Se Datum: Anlage: 27.08.2015 Maßstab: 1 : 50.000 Kartenvorlage: TK Bayern Donau-Gewerbepark 5 94486 Osterhofen Tel.: +49 (0)9932 9544-0 Fax.: +49 (0)9932 9544-77 1 Blatt : 1 Projekt-Nr.: S1508039 Anlage 2 Gauß-Kr eifenbreite 3°); Potsdam (Bessel) 3 5429800 5429800 Geoplan GmbH Donau-Gewerbepark 5 94486 Osterhofen 5429900 5429900 1 ariante 0 5430000 5430000 Neubau Lagerhalle Wildtier, Patersdorf 2 1071/1 e Wildtierstra Legende 1118 1112 5429600 5429600 0 IMMI 2015-1 06/2015 M :3500 250 m 1 5429500 5429500 5429700 5429700 1071 Lagerhalle Hilfslinie Höhenpunkt Immissionspunkt Gebäude Leerlauf Lkw (EZQi) Abladen (EZQi) LKW (LIQi) [ Variante 0 ] -- Gauß-Krüger (Streifenbreite 3°); Potsdam (Bessel) 5429840 5429840 Neubau Lagerhalle Wildtier, Patersdorf Geoplan GmbH Donau-Gewerbepark 5 94486 Osterhofen 5429820 5429820 5429800 5429800 1071/1 Legende 5429760 5429760 5429780 5429780 Lagerhalle 5429740 5429740 0 IMMI 2015-1 06/2015 M :750 50 m Hilfslinie Höhenpunkt Immissionspunkt Gebäude Leerlauf Lkw (EZQi) Abladen (EZQi) LKW (LIQi) Anlage 3 Firma: Geoplan Gm Bearbeiter: abrina epp Projekt: rhalle tier Kurze Liste issi un berechnung sberechnung ariante 0 Beurteilung nach TA L Einstellung: renzeinstellung erktag (6h-22h) r Pkt P 60 30 Pkt002 P2 60 48 Pkt003 P3 60 42 Pkt004 P4 60 39 F MM ken um nweise u weiteren Features u erhalten. M MM _Daten Bere lle il tier. eite Firma: Geoplan Gm Bearbeiter: abrina epp Projekt: rhalle tier ittlere Liste issi un berechnung sberechnung Beurteilung nach TA L 1 ariante 0 Einstellung: x renzeinstellung 47 m 5429474 34 m 528 82 m 5429792 47 m 04 m 30 m 65 m m 526 47 m erktag (6h-22h) kw-Fahrt 005 Abl 006 r r 30 30 ttgut 30 lauf kw 30 umme 30 2 ariante 0 Einstellung: x renzeinstellung 28 m erktag (6h-22h) kw-Fahrt 005 Abl 006 ttgut lauf kw r r 48 48 35 48 33 48 umme 3 ariante 0 Einstellung: x renzeinstellung 49 m erktag (6h-22h) kw-Fahrt 005 Abl 006 ttgut r r 40 40 37 lauf kw 35 42 umme ariante 0 Einstellung: x renzeinstellung 80 m 5429987 erktag (6h-22h) 005 Abl ttgut kw-Fahrt 006 lauf kw r r 36 36 34 38 33 39 umme MM M MM _Daten 39 Bere lle il tier. eite Anlage 4 Firma: Geoplan Gm Bearbeiter: abrina epp Projekt: rhalle tier Eigensch Projektvorlage: DAT Bere hnung Prognose p: Prognoseart: m (nationale Normen) Beurteilung na h: TA m N izen Arbeitsbereich K inaten K inat em: Gauß-K tum: Pots ( treifenbreite 3 m (Bessel) x Gel in u rdnung von ... bis ... 4570470 00 4572000 00 00 5429320 00 00 820 00 -30 00 550 00 580 00 xmin max ( 4) 527 00 xmax max ( 3) 00 xmin min ( 530 00 xmax min ( 2) 500 00 n Ele entgruppen zu den arianten ariante 0 Gruppe 0 + PKT_ + PKT_G + PKT_D + _F T_NA + _F + _ + G _N + G _ A PT + F T G_ + F T K_ + PKT_ MM PKT_ + _OD + PKT_G_OD + F + T_ _ er gbare aster Name x min aster 0 x max 4570470 00 4572000 00 min max 5429320 00 eche un berechnung Anpassung Gel kanten al s rhebungsgebietes an ie i eflexionsfl .0 .0 bei aster instellung ei hweite von u iu Mi m (Abst Projektion m um iu m um P herum: Teilst f in Pro ent inf s inf Keine eferen einstellung Nein Nein Nein Nein Nein Nein e Teilst s Abst Abst .0 .0 e: P- uelle Nein skriterium mpfung abwei s Keine uelle herum: ariable Min. MM uelle- P) begren en: B: iu us. Faktor f .0 Nein llen kung f .0 llen Projektion von Fl stl Arbeitsberei asterberechnung Nein eferen einstellung Projektion von ini Mi 0 00 uellen begren en: st-Pegelabst Be relativ i hen henausgaben Art 42 hen uellen wi 77 PKT mmissionspunkte aus: weißer 20 00 Berei isse erbesserte nterpolation in Freifel vor 20 00 Be ug renzeinstellung ell Gleit nx 00 Berechnungseinstellung f Fl .25 k punkten lementgruppen f Aus .0 von egelwerk: Nein Nein .0 Nein mpfung begren en: M MM _Daten Bere lle il tier eite he Firma: Geoplan Gm Bearbeiter: abrina epp Projekt: rhalle tier Berechnungseinstellung eche renzeinstellung ell un berechnung Gren wer Bf infa hbeugung: Gren wer Bf Mehrfa hbeugung: Ab hirmung bei Bere hnung eitli her mweg eitli her mweg bei piegel 2720 asterberechnung O llen Nein Nein Nein Nein P m: Nein Nein B: Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein eflexion eflexion (max. O u iu m (Abst u uelle- P) begren en: iu ei hweite von ius um Mi efl.Fl hen begren en: uelle st-Pegelabst piegel Keine llen h Projektion efl. bei vollst trahlen al iger Ab hirmung ilfslinien si hern Mehrfa hreflexion Teilst -Kontrolle Teilst -Kontrolle na h Teilst -Kontrolle au h f hall 03: egelwerke: Be hleunigte eration (N Gef te Genauigkei wi B: henergebnisse an eigen: 0 0 Nein Nein ale ara eter renzeinstellung oreinstellung von G außerhalb von DBOD- lementen 0 00 Temperatur relative Feu hte ohnfl 70 he pro inw m ( 0.8 Mittlere to werks rutto) 40 00 in m 2 80 Pau hale Meteorologie (Dire ive 2002 49 ): Tag Pau hale Meteorologie (Dire ive 2002 49 ): 2 00 ara eter der Bibli h Mit- i Na ht 00 S 0 00 renzeinstellung etterlage ereinfa hte Formel (Nr. 7.3.2) f f B mpfung bei iger Bere hnung f Nein iger Bere hnung nur Abst i is Ab ug A A smaß bere hnen(veraltet) mpfung - au h negative B Nein mpfung ab iehen Nein hstens bis - itional re omm Nein tions - OT B i htigt Bewu hs- lemente B i htigt Bebauungs- lemente B i htigt B lemente Beurteilungszeitr T1 Wer T2 S nntag g T3 Nacht h h h ariante 0 issi nspun Ele ent Bezeichnung Pkt P Gruppe 0 Pkt --- --- Pkt002 P2 Gruppe 0 Pkt --- --- Pkt003 P3 Gruppe 0 Pkt --- --- Pkt004 P4 Gruppe 0 Pkt --- --- Bezeichnung Abl un E S 005 ruppe arstellung L nge l he / ariante 0 S ttgut 0 00 he --- issi n ist L nge / --- i. ariante Bere lle il tier Nein uelle L nge M MM _Daten 99999 00 Wir radius Gruppe 0 ruppe Kn enzahl MM Kn enzahl hallleistungspegel mission D mmung u w) hlag eite 2 Firma: Geoplan Gm Bearbeiter: abrina epp Projekt: rhalle tier un S ariante 0 S l --- he / Beurteilungs TA rschri Spitzenpegel m mi uhe ei u / eitz ne auer /h i. ar. L uschlag Tag 00 - - 00 Nacht 00 - - 00 uhe 00 - - T n uschlag 0 dB erktag 0 n erktag 00 2 00 5 00 dLi /dB 93 uhe 0 00 00000 -99 00 25 00 0 08333 -8 85 uhe 0 00 2 00000 -99 00 uhe 0 00 5 00000 -99 00 - 9 00 Tag 0 00 9 00000 -99 00 2 00 uhe 0 00 2 00000 -99 00 00 Na ht 0 00 00000 -99 00 0 00 00000 -99 00 uhe ei u 00 (6h-7h) 00 erktag (7h-20h) erktag 93 uhe 00 Tag 20h-22h) 2 00 onntag (6h-22h) 25 00 0 08333 -8 85 uhe 0 00 2 00000 -99 00 uhe 0 00 5 00000 -99 00 00 6h-9h 20h-22h) 5 00 - o 9 00 Tag 0 00 9 00000 -99 00 o 2 00 uhe 0 00 2 00000 -99 00 00 Na ht 0 00 00000 -99 00 Na ht (22h-6h) lauf kw Bezeichnung Gruppe 0 ruppe 0 00 he Nein uelle L nge --- issi n ist L nge / --- i. ariante hallleistungspegel mission --- he / Beurteilungs rschri Spitzenpegel pul - Beurteilungszeitra uhe ei u / eitz ne D mmung u auer /h i. ar. L uschlag 00 - - 00 Nacht 00 - - 00 uhe 00 - - 0 dB B(A) Tag T n uschlag 00 n . uschlag 0 n al E r 0 Ein r zeit /h uschlag dLi /dB 0 L r /dB hlag: erktag (6h-22h) erktag 00 (6h-7h) 00 erktag (7h-20h) erktag uhe 0 00 00000 25 00 0 08333 -8 85 uhe 0 00 2 00000 -99 00 uhe 0 00 5 00000 -99 00 00 Tag 20h-22h) onntag (6h-22h) 2 00 -99 00 00 6h-9h 20h-22h) 5 00 - o 9 00 Tag 0 00 9 00000 -99 00 o 2 00 uhe 0 00 2 00000 -99 00 00 Na ht 0 00 00000 -99 00 -99 00 Na ht (22h-6h) uhe ei u erktag 00 (6h-7h) 00 erktag (7h-20h) erktag - hlag: erktag (6h-22h) uhe 0 00 00000 25 00 0 08333 -8 85 uhe 0 00 2 00000 -99 00 uhe 0 00 5 00000 -99 00 00 Tag 20h-22h) onntag (6h-22h) 2 00 00 6h-9h 20h-22h) 5 00 - o 9 00 Tag 0 00 9 00000 -99 00 o 2 00 0 00 2 00000 -99 00 M MM _Daten w) hlag B(A) m o 99999 00 Wir radius Kn enzahl o - hlag: erktag o 0 L r /dB o erktag (6h-22h) ohne r zeit /h o ohne MM Ein uschlag - 00 6h-9h 20h-22h) Na ht (22h-6h) mi E r 0 al 00 Tag 20h-22h) onntag (6h-22h) TA 00 n . uschlag 00 (6h-7h) erktag (7h-20h) l B(A) hlag: erktag (6h-22h) o pul - Beurteilungszeitra E B(A) Bere lle uhe il tier eite 3 Firma: Geoplan Gm Bearbeiter: abrina epp Projekt: rhalle tier un S ariante 0 S Na ht (22h-6h) Linien S L 001 00 Na ht 00000 -99 00 ariante 0 S kw-Fahrt Bezeichnung 99999 00 Wir radius Gruppe 0 ruppe 0 00 53 Kn enzahl he 07 issi n ist L nge / 72 i. ariante Beurteilungs rschri Spitzenpegel uhe ei u erktag Pegel auer /h i. ar. L uschlag B(A) B(A) Tag 63 00 - - 94 00 63 00 Nacht 63 00 - - 94 00 63 00 uhe 63 00 - - 94 00 T n uschlag 0 dB erktag 00 n . uschlag 0 n al E r 0 Ein r zeit /h dLi /dB 0 L 2 00 63 0 00 0 00000 r /dB -99 00 63 25 00 00000 94 uhe 63 0 00 0 00000 -99 00 uhe 63 0 00 5 00000 -99 00 00 6h-9h 20h-22h) 5 00 - o 9 00 Tag 63 0 00 9 00000 -99 00 o 2 00 uhe 63 0 00 2 00000 -99 00 00 Na ht 63 0 00 00000 -99 00 63 0 00 0 00000 -99 00 Na ht (22h-6h) uhe ei u erktag 00 (6h-7h) 00 erktag (7h-20h) erktag - hlag: erktag (6h-22h) 64 uhe 00 Tag 20h-22h) onntag (6h-22h) 2 00 63 25 00 00000 94 uhe 63 0 00 0 00000 -99 00 uhe 63 0 00 5 00000 -99 00 00 6h-9h 20h-22h) 5 00 - o 9 00 Tag 63 0 00 9 00000 -99 00 o 2 00 uhe 63 0 00 2 00000 -99 00 00 Na ht 63 0 00 00000 -99 00 Na ht (22h-6h) M MM _Daten 63 00 uschlag 64 uhe 00 Tag 20h-22h) onntag (6h-22h) o w m) hlag 00 (6h-7h) erktag (7h-20h) ohne u hlag: erktag (6h-22h) o pul - / eitz ne D mmung B(A) m Beurteilungszeitra mi l mission --- he / TA Nein uelle L nge l MM 0 00 Bere lle il tier - eite 4 MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 1 7 Anlagensicherheit 7.1 Mögliche Betriebsstörungen Während der Zwischenlagerung sind keine Betriebsstörungen oder Freisetzungen zu erwarten. Mögliche Betriebsstörungen können bei der Anlieferung oder dem Abtransport auftreten: - Falsches Abkippen außerhalb der Lagerhalle - Verschleppen von teerhaltigem Material aus der Lagerhalle. 7.2 Brandschutz Das Straßenaufbruchmaterial und Fräsgut ist mit seinem Teerbestandteil von ca. 6 Masse- % wie alle Kohlenwasserstoffe zwar als grundsätzlich brennbar einzustufen, jedoch ist die Möglichkeit eines Brandes als sehr gering einzuschätzen, da durch den hohen Gehalt an Gesteinsmaterial die dazu nötige Zündenergie kaum zur Verfügung stehen wird. Mögliche Brandgefahren gehen von den eingesetzten Geräten in der Technologiekette aus. Brandursachen - Heißlaufende Lager - Heißlaufende Motoren - Kabelbrände durch Kurzschlüsse Für diese Fälle werden eine Reihe von Handfeuerlöschern verschiedener Typen (Löschmittel) am Zwischenlager und am Radlader vorrätig gehalten. Brennender teerhaltiger Straßenaufbruch soll nicht mit Wasser im Vollstrahl gelöscht werden. Die Verwendung von Schaummitteln soll hier vorgesehen werden. 7.3 Maßnahmen zur Vorbeugung von Betriebsstörungen Um evtl. Betriebsstörungen wie unter 7.1 genannt vorzubeugen, werden folgende Maßnahmen getroffen: - Betriebsanweisung zum Ab- und Beladen nur nach Anweisung des Personals. - Der Bereich der Zufahrt zum Materiallager wird befestigt, verschlepptes Material aus der Lagerhalle wird sofort aufgenommen und dem Zwischenlager wieder zugeführt. Das Anlagenpersonal überwacht den Betrieb des Zwischenlagers. Durch trotzdem evtl. eintretende Betriebsstörungen sind keine wesentlichen Umweltgefährdungen zu erwarten. Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\7_Anlagensicherheit.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 2 7.4 Anwendung der Störfallverordnung Im Rahmen des Antrages soll die Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch beantragt werden. Dieser ist aufgrund der enthaltenen Stoffe als gefährlicher Abfall eingestuft. Deshalb soll auch die Anwendbarkeit der Störfallverordnung (12. BImSchV) vom 26.04.2000, in der Fassung vom 08.06.2005 zuletzt geändert am 14.08.2013 geprüft werden. Die Vorschriften des zweiten und vierten Teils mit Ausnahme der §§ 9 bis 12 gelten für Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe in Mengen vorhanden sind, die die in Anhang I Spalte 4 genannten Mengenschwellen erreichen oder überschreiten. Für Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe in Mengen vorhanden sind, die die in Anhang I Spalte 5 genannten Mengenschwellen erreichen oder überschreiten, gelten außerdem die Vorschriften der §§ 9 bis 12. An dem Materiallager werden keine Stoffe in relevanten Mengen gehandhabt, so dass keine Einordnung in die Störfallverordnung erforderlich ist. Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\7_Anlagensicherheit.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 1 8 Abfälle 8.1 Abfallvermeidung und -verwendung Bei dem beantragten Vorhaben fallen technologisch bedingt keine Abfälle an. 8.2 Abfallentsorgung Evtl. anfallende Abfälle häuslicher Art werden mit den Abfällen der Asphaltmischanlage entsorgt. Der Betrieb des Radladers erfolgt hauptsächlich an der Asphaltmischanlage. Hier ist auch eine Werkstatt vorhanden, in der Ölwechsel und Wartungen durchgeführt werden können. Diese erfolgen durch Händlerfirmen oder die Werkstatt der MAX STREICHER GmbH. Anfallendes Altöl und Restmengen an Fetten/Schmieröl werden zentral gesammelt und dann durch autorisierte Fachfirmen entsorgt. Darin eingeschlossen sind auch verbrauchte Ölbindemittel, die für Havariefälle in ausreichender Menge vorgehalten werden. Sollte versehentlich Material angeliefert werden, welches nicht der genehmigten Abfallart zugeordnet werden kann, wird dies durch das firmeneigene Baustofflabor oder ein externes Labor geprüft und ordnungsgemäß zu einer der Abfallart entsprechenden Deponie verbracht. Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\8_Abfälle.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 1 10 Ausgangszustand des Anlagengrundstücks 10.1 Zustand des Anlagengrundstücks insb. Altlasten Durch die Fa. Geoplan wurde ein Gutachten über den Zustand des Bodens im Bereich des Hallenneubaus erstellt. Ein Gefahrenverdacht wurde hierbei nicht festgestellt. Das Gutachten ist im Anhang 10/1 enthalten. Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\10_Grundstueck.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Anhang: - 10/1 Bodengutachten Fa. GeoPlan Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\10_Grundstueck.doc #_ StationeryEnableStationeryFirstPage 1 _# #_ StationeryPathStationeryFirstPage O:\OWDATEN\Briefpapier\Briefpapier_2013.pdf _# #_ StationeryOnTopStationeryFirstPage 0 _# GEOPLAN GmbH Donau-Gewerbepark 5 D-94486 Osterhofen Max Streicher GmbH & Co. KG aA Herrn Angel Bibov Postfach 19 61 94469 Deggendorf Projektleiter: Abteilung: Tim Unger Umwelt Sachbearbeiter: Telefon: Telefax: E-Mail: Tim Unger +49 (0)9932 9544-23 +49 (0)9932 9544-77 [email protected] Vorgangs-Nr.: Datum: 103014 15.09.2015 Fax: 0991 330 180 U1508155 Analytik NB Lagerhalle Granitwerk Wildtier Umwelttechnische Stellungnahme 1. Vorgang Die Max Streicher GmbH & Co. KG aA plant auf dem Gelände des Asphaltmischwerks und Granitwerkes Wildtier, Patersdorf, den Neubau einer Lagerhalle für die temporäre Lagerung von teerhaltigem Asphaltbruch. Das IB Geoplan wurde im Rahmen dieses Bauvorhabens von der Max Streicher GmbH & Co. KG aA, vertreten durch Herrn Bibov, mit der Durchführung einer umwelttechnischen Bewertung der im vorgesehenen Gründungsbereich anstehenden Böden beauftragt. Die Lagerhalle soll am westlichen Rand des Werksgeländes neben der bestehenden Asphaltmischanlage errichtet werden. Die Gründung der Lagerhalle ist, sofern aus umwelttechnischer Sicht keine Einwände bestehen, direkt auf den vor Ort anstehenden Böden bzw. Auffüllungen geplant. Die genauen Dimensionen sowie die Gründungsweise des geplanten Gebäudes sind uns nicht bekannt. Auf dem Gelände lagerten zum Zeitpunkt der Ortsbegehung noch Asphalthaufwerke, weshalb eine Beurteilung des Untergrundes nur im südlichen Gründungsbereich des geplanten Gebäudes möglich war. 2. Feld- und Laboruntersuchungen Zur Erfassung und Bestimmung möglicher umweltrelevanter Belastungen im Gründungsbereich der geplanten Lagerhalle wurde am 27.08.2015 durch einen Projektingenieur des IB Geoplan ein Baggerschurf im südlichen Teil des geplanten Gebäudes vorgenommen. Auf Grund der sehr dichten Lagerungsdichte der unterhalb einer ca. 15 cm mächtigen Asphaltdecke angetroffenen sandigen Granitschotterlagen konnte der Schurf lediglich bis 1,15 m unter Geländeoberkante (GOK) durchgeführt werden. Von den erkundeten aufgefüllten Schottern wurde jeweils eine Laborprobe des Tiefenbereiches 0,15 m – 0,60 m u. GOK (SCH 1 E 3) sowie 0,60 m – 1,15 m u. GOK (SCH 1 E 5) entnommen. Diese wurden vor Ort organoleptisch als unauffällig eingestuft und zur weiteren Analyse einem akkreditierten Prüflaboratorium (Wessling GmbH) übergeben. 3. Umwelttechnische Bewertung gemäß Slg-LfW Merkblatt 3.8/1 Zur Durchführung einer umwelttechnischen Bewertung wurden die bestimmten Parameter der chemischen Analytik den Stufenwerten nach Slg-LfW Merkblatt 3.8/1 gegenübergestellt, die bei einem geplanten Verbleib Seite 1 von 2 b des vorliegenden Materials in eingebautem Zustand heranzuziehen sind. Die gesamte tabellarische Aufstellung der bestimmten Werte sowie der entsprechenden Prüf- und Hilfswerte ist in Anlage 1 beigefügt. Gemäß der Gegenüberstellung mit den Stufenwerten nach Slg-LfW Merkblatt 3.8/1 sind die Proben SCH 1 E 3 sowie SCH 1 E 5 der Stufe < Hilfswert 1 zuzuordnen. Für die erkundeten sandigen Granitschotter gilt somit die Gefahr einer erheblichen Grundwasserverunreinigung als ausgeräumt. Grund- oder Schichtwasser konnte im Rahmen der Ortseinsicht nicht festgestellt werden. Bei den erkundeten Böden handelt es sich um anthropogene Auffüllungen oberhalb des ursprünglichen Geländeniveaus. Auf Grund der Lage des Untersuchungsgebietes im kristallinen Grundgebirge des bayerischen Waldes ist durch Erfahrungswerte zudem davon auszugehen, dass Grundwasser hier nicht flächig sondern eher in größeren Tiefen als Kluftwasservorkommen anzutreffen ist. Daher kann hier auf eine umwelttechnische Bewertung der erkundeten Granitschotter hinsichtlich des Wirkungspfades Boden – Grundwasser verzichtet werden. 4. Zusammenfassende umwelttechnische Beurteilung und Handlungsempfehlung Die im südlichen Teil des geplanten Gebäudes beprobten Schotterauffüllungen gilt der Gefahrenverdacht gemäß LfW-Merkblatt 3.8/1 mit der Unterschreitung des HW 1 als ausgeräumt. Aus umwelttechnischer Sicht bestehen daher keine Einwände gegen einen Verbleib der sandigen Granitschotter im eingebauten Zustand sowie die Verwendung dieses Materials als Gründungssohle für den geplanten Neubau der Lagerhalle. 5. Schlussbemerkungen Mit den durchgeführten Felduntersuchungen können naturgemäß nur punktuelle Aufschlüsse gewonnen werden. Des Weiteren sind gemäß DIN 4020 Aufschlüsse in Boden und Fels als Stichproben zu bewerten. Für die dazwischenliegenden Bereiche lassen sich nur Wahrscheinlichkeitsaussagen machen. Sollten sich im Zuge der Aushubarbeiten Abweichungen von den hier gemachten Aussagen ergeben, ist aus ökonomischer und umweltrechtlicher Sicht die erneute Rücksprache mit dem Umweltgutachter notwendig. Dies gilt in diesem Fall besonders für den nördlichen Gründungsbereich der geplanten Lagerhalle, der hier auf Grund der vorliegenden Überdeckung durch Asphalthaufwerke nicht beprobt werden konnte. Für weitere Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen GEOPLAN GmbH Tim Unger Birgit Baumeister M.Sc. Angewandte Geowissenschaften Dipl. Ing. (FH) Umweltsicherung Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Tabellarische Auflistung der Untersuchungsergebnisse zu den geltenden Hilfs-, Prüf- und Stufenwerten (1 Seite) Analytikergebnisse Labor Wessling GmbH (7 Seiten) Seite 2 von 2 Anlage 1 b Tabellarische Auflistung der Untersuchungsergebnisse zu den geltenden Hilfs-, Prüf- und Stufenwerten Projekt-Nr.: NB Lagerhalle, Granitwerk Wildtier U1508155 AG: Max Streicher Untersuchungsparameter Probenahme vom 27.08.15 Einheit SCH 1 E3 SCH 1 E5 BODENPROBEN Stufenwerte Slg -LfW Merkblatt Nr. 3.8/1, Tabelle 1 Hilfswert 1 Hilfswert 2 10 50 10 50 400 2000 5 25 100 500 10 50 100 100 100 100 2 10 2 100 500 50 50 5 500 50 1000 500 500 500 500 10 50 10 500 2500 250 - Originalsubstanz Antimon Arsen Barium Beryllium Blei Cadmium Chrom, gesamt Kobalt Kupfer Molybdän Nickel Quecksilber Selen Thallium Vanadium Zink (Zn) Zinn (Sn) Cyanid gesamt Cyanid, l. freis. Fluorid Untersuchungsparameter mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg mg/kg <5 3,5 160 0,3 7,4 <0,3 17 13 7,7 <1 9,9 <0,1 <5 <0,5 45 68 <5 <0,1 <0,1 470 <5 <5 160 0,8 9,9 <0,3 14 11 7,7 <1 8,2 <0,1 <5 <0,5 38 59 <5 <0,1 <0,1 402 Einheit Stufenwerte Slg-LfW Markblatt Nr. 3.8/1, Tabelle 1 BODENPROBEN Hilfswert 1 Hilfswert 2 5 25 1 5 Eluat PAK, gesamt Naphtalin mg/kg mg/kg EOX mg/kg LHKW gesamt mg/kg LHKW karzinogen mg/kg PCB gesamt mg/kg mg/kg PCB a. Einzelstoff mg/kg PBSM gesamt PBSM a. Einzelstoff mg/kg MKW mg/kg BTEX mg/kg Benzol a. Einzelstoff mg/kg Phenolindex n. Destillation mg/kg Chlorphenole, gesamt mg/kg Chlorbenzole, gesamt mg/kg <0,02 <0,02 <0,5 <0,01 <0,01 <0,01 <0,01 <0,01 <0,01 <10 <0,01 <0,01 <0,1 <0,1 <0,01 <0,02 <0,02 <0,5 <0,01 <0,01 <0,01 <0,01 <0,01 <0,01 12 <0,01 <0,01 <0,1 <0,1 <0,01 3 - 1 - 0,1 - 1 0,1 5 1 100 10 1 1 1 1 10 1 1000 100 10 10 Anlage 2 Über die Gemeinde Nr. im Bau- / Abgrabungsantragsverzeichnis der Gemeinde Anlage 1 Nr. im Bau- / Abgrabungsantragsverzeichnis des Landratsamts Patersdorf An (untere Bauaufsichts- / Abgrabungsbehörde) Eingangsstempel der Gemeinde Eingangsstempel des Landratsamts Landratsamt Regen Poschetsriederstraße 16 94209 Regen Erstschrift Zweitschrift Drittschrift weitere Ausfertigung Antrag auf Baugenehmigung Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Antrag auf Abgrabungsgenehmigung (Art. 64 BayBO) (Art. 7 BayAbgrG) Änderungsantrag zu einem beantragten / genehmigten Verfahren Aktenzeichen des bisherigen Antrags: Genehmigungsdatum: Antrag auf Vorbescheid (Art. 71 BayBO, Art. 9 Abs. 1 Satz 4 BayAbgrG) Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO, Art. 6 Abs. 2 BayAbgrG) Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans i. S. v. § 12 / § 30 Abs. 1 oder 2 BauGB. Es hält alle Festsetzungen ein. Nr. des Bebauungsplanes / Bezeichnung: Es wird beantragt, die Vorlage als Antrag auf Baugenehmigung weiter zu behandeln, falls die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. 1. Antragsteller / Bauherr Name Vorname MAX STREICHER GmbH & Co.KG aA Straße, Hausnummer PLZ, Ort Schwaigerbreite 17 94469 Deggendorf Telefon (mit Vorwahl) 0991/330-0 Fax 0991/330-180 E-Mail [email protected] Vertreter des Antragstellers / Bauherrn Name Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon (mit Vorwahl) Fax E-Mail 2. Vorhaben Genaue Bezeichnung des Vorhabens Neubau einer Lagerhalle Gebäudeklasse nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 Nr. BayBO BayBO Mittelgarage (§ 1 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 GaStellV) Großgarage (§ 1 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 GaStellV) Eine Prüfung des Standsicherheitsnachweises ist nicht erforderlich; die Erklärung des Tragwerksplaners über die Prüffreiheit nach dem Kriterienkatalog gemäß Anlage 2 der BauVorlV (s. Anlage 1a) liegt bei. Brandschutznachweis soll bauaufsichtlich geprüft werden (Angabe nur erforderlich bei Bauvorhaben i. S. v. Art. 62 Abs. 3 Satz 3 BayBO) wird durch Prüfsachverständigen bescheinigt bauliche Anlage mit Arbeitsstätte mit einem höheren Gefährdungspotential (§ 2 Satz 3 BauVorlV) Ein zusätzlicher Plansatz zur Weiterleitung an das Gewerbeaufsichtsamt liegt bei Das Bauvorhaben bedarf einer Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) Abweichung (Art. 63 Abs. 1 BayBO – soweit nicht Bescheinigung durch Prüfsachverständigen erfolgt) denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis (Art. 6 Abs. 1 DSchG) Einzelbaudenkmal Vorbescheid zu diesem Antrag wurde 3. beantragt Ensemble erteilt abgelehnt Nähe Denkmal Aktenzeichen: Baugrundstück Gemarkung Patersdorf Flur-Nr. 1071 Straße, Hausnummer Wildtier 17 Gemeinde Patersdorf Gemeindeteil Verwaltungsgemeinschaft Bestehende Dienstbarkeiten auf dem Baugrundstück Abstandsflächen Geh- und Fahrtrechte Überbaurechte Stellplätze andere Rechte: Bestehende Abstandsflächenübernahme Auf das Grundstück wurden Abstandsflächen aufgrund einer Erklärung i. S. v. Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO übernommen. Flur-Nr. und Gemarkung des herrschenden Grundstücks / Bezeichnung des Begünstigten: 4. Entwurfsverfasser Name Vorname MAX STREICHER GmbH & Co.KG aA Christian Ammerer, Dipl.-Ing. (Univ.) Straße, Hausnummer PLZ, Ort Schwaigerbreite 17 94469 Deggendorf Telefon (mit Vorwahl) 0991/330-0 Fax E-Mail bauvorlageberechtigt nach Art. 61 BayBO Abs. 2 Nr. 1 Abs. 2 Nr. 2 keine Bauvorlageberechtigung Abs. 3 Listen- / Architektennummer 52527 Abs. 4 Land Berufsbezeichnung Bauingenieur Abs. 6 – 8 Abs. 9 Land der Niederlassung Bauvorlageberechtigter Anzeige / Bescheinigung ist erfolgt in (Bundesland) sog. „Besitzständler“ (Art. 61 Abs. 5 BayBO in der bis zum 31.07 2009 geltenden Fassung) 5. Nachbarn Allen Eigentümern benachbarter Grundstücke sind die Bauzeichnungen und der Lageplan zur Unterschrift vorzulegen. Bitte angeben: Flur-Nr., Gemarkung, alle Eigentümer mit Name, Vorname, Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort, Telefon a) Fl. Nr. 1071/1 Unterschrift wurde erteilt ja b) Fl. Nr. 720 Unterschrift wurde erteilt ja c) Fl. Nr. 722 nein Unterschrift wurde erteilt ja d) nein nein Unterschrift wurde erteilt ja e) nein Unterschrift wurde erteilt ja f) nein Unterschrift wurde erteilt ja g) nein Unterschrift wurde erteilt ja h) nein Unterschrift wurde erteilt ja nein Antrag auf Benachrichtigung der Eigentümer benachbarter Grundstücke, deren Unterschriften fehlen, durch die Gemeinde gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO ja nein Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO ja nein Antrag auf Nachbarbeteiligung durch öffentliche Bekanntmachung ja nein weitere Nachbarn siehe Beiblatt (nur bei baulichen Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes geeignet sind, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, zu benachteiligen oder zu belästigen, Art. 66 Abs. 4 BayBO) 6. Bei Antrag auf Vorbescheid: Frage(n), über die im Vorbescheid zu entscheiden ist, siehe Beiblatt 7. Anlagen Anzahl Amtlicher Lageplan (§ 3 Nr. 1 BauVorlV) 1 Bauzeichnungen (§ 3 Nr. 2 BauVorlV) 1 Baubeschreibung (§ 3 Nr. 3 BauVorlV) 1 Standsicherheitsnachweis (§ 3 Nr. 4 BauVorlV) Anzahl Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme / Abstandsübernahme (§ 3 Nr. 8 BauVorlV) Antrag auf Ausnahme / Befreiung / Abweichung mit Begründung (§ 3 Nr. 9 BauVorlV) UVP-Unterlagen statistischer Erhebungsbogen Kriterienkatalog gemäß (§ 3 Nr. 4 BauVorlV) Anlage 2 der BauVorlV 1 Brandschutznachweis (§ 3 Nr. 5 BauVorlV) 1 1 Weitere Anlagen Berechnungen (§ 3 Nr. 7 BauVorlV) GFZ 8. GRZ BMZ Hinweise zum Arbeitsschutz Bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens sind die Anforderungen der Baustellenverordnung zu beachten. Sofern es sich bei dem Bauvorhaben um die Errichtung oder Änderung einer Arbeitsstätte zur Beschäftigung von Mitarbeitern handelt, sind zusätzlich die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu beachten. 9. Datenschutzrechtliche Hinweise Die Angaben in dem Antrag und in den nach der Bauvorlagenverordnung beizufügenden Unterlagen werden für das Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. für die Prüfung des Antrags benötigt. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich. 10. Vollmacht Mit nachstehender Unterschrift bevollmächtigt der Antragsteller / Bauherr den Entwurfsverfasser, Verhandlungen mit der Bauaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit diesem Antrag zu führen und Schriftverkehr mit Ausnahme von Bescheiden und Verfügungen bis zur Entscheidung über den Antrag in Empfang zu nehmen. ja 11. Unterschriften Entwurfsverfasser MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA 08.12.2015 Datum, Unterschrift Antragsteller / Bauherr Vertreter 08.12.2015 Datum, Unterschrift nein Anlage 1a An (untere Bauaufsichts- / Abgrabungsbehörde) Nr. im Bau- / Abgrabungsantragsverzeichnis der unteren Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der unteren Bauaufsichtsbehörde Landratsamt Regen Poschetsriederstraße 16 94209 Regen Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs gemäß Anlage 2 der BauVorlV 1. Antragsteller / Bauherr Name MAX STREICHER GmbH & Co.KG aA Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Schwaigerbreite 17 94469 Deggendorf Telefon (mit Vorwahl) 0991/330-0 Fax 0991/330-180 E-Mail [email protected] Vertreter des Antragstellers / Bauherrn Name Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon (mit Vorwahl) Fax E-Mail 2. Ersteller des Standsicherheitsnachweises (Werden die Standsicherheitsnachweise durch mehrere Tragwerksplaner erstellt, erfolgt die Koordinierung durch den Unterzeichner) Name Vorname MAX STREICHER GmbH & Co.KG aA Christian Ammerer, Dipl.-Ing. (Univ.) Straße, Hausnummer PLZ, Ort Schwaigerbreite 17 94469 Deggendorf Telefon (mit Vorwahl) 0991/330-0 Fax E-Mail Nachweisberechtigung nach Art. 62 Abs. 2 Satz 1 BayBO nein 3. ja Beruf Bauingenieur Baugrundstück Gemarkung Patersdorf Straße, Hausnummer Wildtier 17 Verwaltungsgemeinschaft Flur-Nr. Gemeinde Patersdorf 1071 Gemeindeteil 4. Vorhaben (Besteht ein Vorhaben aus mehreren baulichen Anlagen, so ist der Kriterienkatalog für jede bauliche Anlage gesondert auszufüllen) Genaue Bezeichnung des Vorhabens Neubau einer Lagerhalle 5. Kriterienkatalog gemäß Anlage 2 der BauVorlV Nr. 1 a) b) Nr. 2 a) b) Nr. 3 a) b) Nr. 4 a) b) Nr. 5 a) b) Nr. 6 a) b) Nr. 7 a) b) Nr. 8 Die Baugrundverhältnisse sind eindeutig und erlauben eine übliche Flachgründung entsprechend DIN 1054. ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein Die tragenden und aussteifenden Bauteile gehen im Wesentlichen bis zu den Fundamenten unversetzt durch. ja nein Ein rechnerischer Nachweis der Gebäudeaussteifung, auch für Teilbereiche, ist nicht erforderlich. ja nein Die Geschossdecken sind linienförmig gelagert und dürfen für gleichmäßig verteilte Lasten (kN/m²) und Linienlasten aus nichttragenden Wänden (kN/m) bemessen werden. ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein Es liegen keine Gründungen auf setzungsempfindlichem Baugrund vor. Bei erddruckbelasteten Gebäuden beträgt die Höhendifferenz zwischen Gründungssohle und Erdoberfläche maximal 4 m. Einwirkungen aus Wasserdruck müssen rechnerisch nicht berücksichtigt werden. Angrenzende bauliche Anlagen oder öffentliche Verkehrsflächen werden nicht beeinträchtigt. Nachzuweisende Unterfangungen oder Baugrubensicherungen sind nicht erforderlich. Geschossdecken ohne ausreichende Querverteilung erhalten keine Einzellasten. Die Bauteile der baulichen Anlage oder die bauliche Anlage selbst können mit einfachen Verfahren der Baustatik berechnet oder konstruktiv festgelegt werden. Räumliche Tragstrukturen müssen rechnerisch nicht nachgewiesen werden. Besondere Stabilitäts-, Verformungs- und Schwingungsuntersuchungen sind nicht erforderlich. Außergewöhnliche sowie dynamische Einwirkungen sind nicht vorhanden. Beanspruchungen aus Erdbeben müssen rechnerisch nicht verfolgt werden. Besondere Bauarten wie Spannbetonbau, Verbundbau, Leimholzbau und geschweißte Aluminiumkonstruktionen werden nicht angewendet. Die vorgenannten Kriterien wurden ausnahmslos mit ja beantwortet. Eine Prüfung des Standsicherheitsnachweises ist daher ja nein nicht erforderlich. erforderlich. 6. Unterschriften Ersteller des Standsicherheitsnachweises 08.12.2015 Datum, Unterschrift Antragsteller / Bauherr Vertreter 08.12.2015 Datum, Unterschrift Anlage 2 An (untere Bauaufsichts- / Abgrabungsbehörde) Nr. im Bau- / Abgrabungsantragsverzeichnis der unteren Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der unteren Bauaufsichtsbehörde Landratsamt Regen Poschetsriederstraße 16 94209 Regen Zutreffendes bitte ankreuzen Baubeschreibung zum Bauantrag vom 1. oder ausfüllen (Datum) Antragsteller / Bauherr Name Vorname MAX STREICHER GmbH & Co.KG aA Straße, Hausnummer PLZ, Ort Schwaigerbreite 17 94469 Deggendorf Telefon (mit Vorwahl) 0991/330-0 Fax 0991/330-180 E-Mail [email protected] Vertreter des Antragstellers / Bauherrn Name Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon (mit Vorwahl) Fax E-Mail 2. Vorhaben Genaue Bezeichnung des Vorhabens Neubau einer Lagerhalle Gebäudeklasse: 1 Gebäudehöhe: (Art. 2 Abs. 3 Satz 2 BayBO) Sonderbau (Art. 2 Abs. 4 BayBO) Einzelbaudenkmal / Ensemble Teile des Baues Zu verwendende Baustoffe, Bauteile, Bauarten (nur auszufüllen, soweit die Angaben nicht den Bauzeichnungen entnommen werden können) Außenwände einschl. Putz, Dämmstoffe, Bekleidungen Stahlbetonwand ca. 3,10m hoch, darauf Wandverkleidung aus Kanthölzern und Trapezblech ca. 4,5m - 6,7m hoch Tragende Wände, Stützen Stahlprofile Trennwände Brandwände, Wände anstelle von Brandwänden Decken Fußbodenaufbau Tragwerk des Daches Stahlträger Pfetten aus Kanthölzern Dachhaut, Dämmstoffe Dachdeckung aus Trapezblech Treppen Treppenraumwände einschl. Türen Wände notw. Flure einschl. Türen Sonstige ergänzende Angaben 3. Baugrundstück Gemarkung Patersdorf Flur-Nr. 1071 Straße, Hausnummer Wildtier 17 Gemeinde Patersdorf Gemeindeteil Verwaltungsgemeinschaft (nur auszufüllen, soweit die Angaben nicht den Bauzeichnungen entnommen werden können) Höchstgrundwasserstand: 4. Baugrund: Angaben zum Vorhaben öffentlich zugängliche bauliche Anlage Art der öffentlichen Nutzung: Besucher- und Benutzerbereiche barrierefrei Ausnahmetatbestände, aufgrund derer nicht barrierefrei gebaut werden kann (Art. 48 Abs. 2 Satz 5 und Abs. 4 Satz 1 BayBO): Verkaufsstätte Fläche der Verkaufsräume einschließlich Ladenstraßen m² Verkaufsstätte nach VkV Versammlungsstätte Fläche der Versammlungsräume insgesamt m² Anzahl der Besucherplätze Versammlungsstätte nach VStättV Gaststätte Fläche der Gasträume: m² Anzahl der Gastplätze in den Gasträumen Freischankfläche: Gastplätze der Freischankfläche Versammlungsstätte nach VStättV Beherbergungsstätte Anzahl der Beherbergungsräume: Anzahl der Betten: Beherbergungsstätte nach BStättV Arbeitsstätte mit höherem Gefährdungspotential Zahl der Beschäftigten: Art der Tätigkeit: Art der zu verwendenden Rohstoffe: Art der herzustellenden Erzeugnisse: Lagerung der Rohstoffe und Erzeugnisse, soweit sie explosionsgefährlich oder gesundheitsgefährdend sind: Chemische und physikalische Einwirkungen auf die Beschäftigten und die Nachbarschaft: weitere Angaben siehe Anlage m² 5. Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung 5.1 Feuerstätten (Art, Verwendungszweck, Brennstoffart, Nennleistung in kW) 5.2 Abgasleitungen und Kamine (Schornsteine) Anzuschließende Feuerstätten Abgasleitung Bauart, Baustoffe oder Kamin Art Lichter Querschnitt Zahl Rechteckig: Rund: cm x cm Durchmesser cm 1 2 3 5.3 Brennstofflagerung Art des Brennstoffes 6. Lagermenge Lagerort Stellplätze Stellplätze errichtet Es werden auf dem Baugrundstück auf dem Grundstück Fl.Nr. ; Sicherung durch Anzahl der Stellplätze für Menschen mit Behinderung: Stellplätze abgelöst. Es werden 7. Kinderspielplätze Kinderspielplatz / -plätze mit der Größe von Es wird / werden m² errichtet; auf dem Baugrundstück auf dem Grundstück Fl.Nr. ; Sicherung durch 8. Grundflächenzahl / Geschossflächenzahl / Baumassenzahl Grundstücksfläche (nach § 19 Abs. 3 BauNVO) Grundfläche (nach § 19 Abs. 2 und 4 BauNVO) 311,25 m² m² Geschossfläche (nach § 20 Abs. 2 und 3 BauNVO) Baumasse (nach § 21 BauNVO) Berechnungen siehe Beiblatt 222.299,00 m² 2.793,47 m³ Grundflächenzahl 0,001 Geschossflächenzahl Baumassenzahl 0,01 9. Wohnfläche / Gewerbliche Nutzfläche / Brutto-Rauminhalt / Fläche der Nutzungseinheiten Wohnfläche (nach Wohnflächenverordnung) Gewerbliche Nutzfläche 311,25 m² m² Brutto-Rauminhalt nach DIN 277-1 in m³ (Gebäude, Gebäudeteil) 311,25 x 7,80 = 2.427,75m³ (311,25 x 2,35)/2 = 365,72m³ Brutto-Grundfläche der Nutzungseinheiten nach DIN 277-1 in m 2.427,75 + 365,72 = 2.793,47m³ 2 12,50 x 24,90 = 311,25m² Anzahl der Wohnungen: davon barrierefreie Wohnungen nach Art. 48 Abs. 1 BayBO: 10. Abbaufläche (bei Abgrabungen) Beantragte Abbaufläche: m² Noch nicht rekultivierte/renaturierte Fläche: m² (bei Erweiterungsvorhaben) 11. Baukosten Baukostenberechnung nach DIN 276, Kostengruppen 300, 400, 500, 620, 700, getrennt nach Gebäuden Gebäude Grundfläche Bruttorauminhalt € je m³ bzw. € je m² Gesamtkosten inkl. MWSt. Lagerhalle a) 311,25 m² 2.793,47 m³ 20,00 € 55.869,40 € b) m² m³ € € c) m² m³ € € d) m² m³ € € e) m² m³ € € f) m² m³ € € g) m² m³ € € Gesamtkosten Berechnungen siehe gesonderte Anlage 12. Sonstige ergänzende Angaben siehe Beiblatt (z. B. Erläuterung der Werbeanlage, des Abbruchs, der Rekultivierung/Renaturierung usw.) 13. Unterschriften Entwurfsverfasser MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA 08.12.2015 Datum, Unterschrift Antragsteller / Bauherr Vertreter 08.12.2015 Datum, Unterschrift 55.869,40 € Anlage 3 An (untere Bauaufsichts- / Abgrabungsbehörde) Landratsamt Regen Poschetsriederstraße 16 94209 Regen Nr. im Bau- / Abgrabungsantragsverzeichnis der unteren Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der unteren Bauaufsichtsbehörde Nr. im Bau- / Abgrabungsantragsverzeichnis der Gemeinde Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Stellungnahme der Gemeinde (§ 36 BauGB, Art. 64 Abs. 1 BayBO und Art. 7 Abs. 1 BayAbgrG) 1. Antragsteller / Bauherr Name Vorname MAX STREICHER GmbH & Co.KG aA Christian Ammerer, Dipl.-Ing. (Univ.) Straße, Hausnummer PLZ, Ort Schwaigerbreite 17 94469 Deggendorf Telefon (mit Vorwahl) 0991/330-0 Fax 0991/330-180 E-Mail [email protected] 2. § 12 / § 30 BauGB Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich folgenden qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 BauGB) / vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§§ 12, 30 Abs. 2 BauGB): Gebietsart nach BauNVO Nr. / Bezeichnung 3. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen ja nein Im Bebauungsplanverfahren wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt ja nein ja nein § 34 BauGB Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (§ 34 Abs. 1 BauGB) im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans (§ 30 Abs. 3, § 34 Abs. 1 BauGB); Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplans Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem der Baugebiete nach der BauNVO (§ 34 Abs. 2 BauGB) ja nein Wenn ja, welchem? Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wahrt die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und beeinträchtigt das Ortsbild nicht (§ 34 Abs. 1 BauGB) Es liegt eine Satzung vor nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB ja nein § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB 4. § 35 BauGB Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§35 BauGB) Gebietsart nach BauNVO: im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplans Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB Öffentliche Belange stehen entgegen ja Öffentliche Belange werden beeinträchtigt Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB ja Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. BauGB Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB nein Öffentliche Belange, ausgenommen die in § 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB genannten, werden beeinträchtigt ja nein Öffentliche Belange, ausgenommen die in § 35 Abs. 6 Satz 1 BauGB genannten, werden beeinträchtigt ja 5. nein nein § 33 BauGB Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich folgenden Bebauungsplans, für den die Aufstellung beschlossen ist (§ 33 BauGB): Nr. / Bezeichnung Gebietsart nach BauNVO Besitzt der Bebauungsplan die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB? ja nein Das Bauvorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen ja nein ja nein ja nein ja nein Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB ja nein Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB ja nein ja nein Der Antragsteller hat die künftigen Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger anerkannt (Erklärung nach § 33 BauGB liegt bei) Das Bauvorhaben kann vor Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugelassen werden (§ 33 Abs. 2 und 3 BauGB) Die Beteiligung nach § 33 Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde durchgeführt 6. § 31 BauGB Das Einvernehmen wird erteilt zu 7. §§ 14, 15 BauGB Zu Ausnahmen von der Veränderungssperre wird das Einvernehmen erteilt Zurückstellung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird beantragt Aussetzung der Entscheidung nach § 15 Abs. 3 BauGB wird beantragt Vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB, Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayBO, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. e BayAbgrG wird beantragt 8. Örtliche Bauvorschriften (Art. 81 BayBO) Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich folgender örtlicher Bauvorschriften nach Art. 81 BayBO: Nr. / Bezeichnung Zu Abweichungen wird das Einvernehmen erteilt ja nein 9. Abstandsflächen (Art. 6 Abs. 7 BayBO) Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich einer Satzung nach Art. 6 Abs. 7 BayBO die Vorgaben der Satzung werden eingehalten die Vorgaben der Satzung werden nicht eingehalten einer Abweichung von der Satzung wird zugestimmt 10 Zufahrt Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche (Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 BayBO) nach Art. 4 Abs. 2 Nr. 1 BayBO nach Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 BayBO Die Zufahrt ist nicht gesichert nach Art. 4 Abs. 3 BayBO Die Zufahrt ist nicht erforderlich 11 Wasserversorgung Die Wasserversorgung ist gesichert durch Zentrale Wasserversorgung eigenen Brunnen sonstige Wasserversorgung Die Wasserversorgung ist nicht gesichert Die Wasserversorgung ist nicht erforderlich 12 Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Kanalisation im Mischsystem Trennsystem Kleinkläranlage sonstige Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung ist nicht gesichert Die Abwasserbeseitigung ist nicht erforderlich 13 Schutzgebiete Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt in einem Naturschutz-/Landschaftsschutzgebiet Wasserschutzgebiet Überschwemmungsgebiet sonstigen Schutzgebiet 14. Sonstige Angaben Das Vorhaben betrifft Belange des Denkmalschutzes ja nein Das Vorhaben liegt in einem Gebiet nach § 142 BauGB ja nein Das Vorhaben liegt in einem Gebiet nach § 165 BauGB ja nein Das Vorhaben liegt in einem Gebiet nach § 171d BauGB ja nein Das Vorhaben liegt in einem Gebiet nach § 172 BauGB ja nein Das Vorhaben liegt im Bereich des Flurbereinigungsverfahrens ja nein Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt in der Nähe (bitte jeweils Entfernung in Metern angeben) einer Bundesautobahn m einer Bundesstraße m einer Staatsstraße m einer Kreisstraße m einer Eisenbahnanlage m einer m eines Waldes m eines öffentlichen Gewässers m eines Flughafens m einer Flugsicherungsanlage m eines militärischen Schutzbereiches m Sonstiges: m kV-Starkstromleitung 15. Verfahren Der Lageplan weist folgende Mängel auf: Die Nachbarunterschriften sind vollständig ja nein Auf Antrag des Antragstellers / Bauherrn wurden Nachbarn, deren Unterschrift fehlt, benachrichtigt ja (Nachweis bzw. Verweigerung liegt bei) 16. Schlussfeststellung Das Vorhaben wurde behandelt mit Beschluss vom Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt Auf die beigefügten Unterlagen (Anl. 1 bis als Angelegenheit der laufenden Verwaltung ja ) wird Bezug genommen. 17. Unterschrift Datum Gemeinde Unterschrift (Siegel) nein nein Anlage 6 An (untere Bauaufsichtsbehörde) Landratsamt Regen Poschetsriederstraße 16 94209 Regen Nr. im Bauantragsverzeichnis der unteren Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der unteren Bauaufsichtsbehörde Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Bestimmung des Verantwortlichen für die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen an die Standsicherheit bei der Bauausführung gem. Art. 77 Abs. 3 Satz 1 BayBO bei Vorhaben im Sinn des Art. 62 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BayBO 1. Antragsteller / Bauherr Name Vorname MAX STREICHER GmbH & Co.KG aA Straße, Hausnummer PLZ, Ort Schwaigerbreite 17 94469 Deggendorf Telefon (mit Vorwahl) 0991/330-0 Fax 0991/330-180 E-Mail [email protected] Vertreter des Antragstellers / Bauherrn Name Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon (mit Vorwahl) Fax E-Mail 2. Vorhaben Genaue Bezeichnung des Vorhabens Neubau einer Lagerhalle Das Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen des Art. 62 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BayBO 3. Baugrundstück Gemarkung Patersdorf Straße, Hausnummer Wildtier 17 Verwaltungsgemeinschaft Flur-Nr. Gemeinde Patersdorf 1071 Gemeindeteil 4. Verantwortlicher gemäß Art. 77 Abs. 3 Satz 1 BayBO Ersteller des Standsicherheitsnachweises (Art. 77 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 BayBO) Anderer Tragwerksplaner (Art. 77 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BayBO) Name Vorname MAX STREICHER GmbH & Co.KG aA Christian Ammerer Dipl.-Ing. (Univ.) Straße, Hausnummer PLZ, Ort Schwaigerbreite 17 94469 Deggendorf Telefon (mit Vorwahl) 0991/330-0 Fax E-Mail Listen- / Architektennummer 60672 Berufsbezeichnung Bauingenieur 5. Unterschriften Verantwortlicher 08.12.2015 Datum, Unterschrift Antragsteller / Bauherr Vertreter 08.12.2015 Datum, Unterschrift Land Deutschland Neubau einer Lagerhalle MAX STREICHER GmbH & Co KG aA Schwaigerbreite 17 94469 Deggendorf MAX STREICHER GmbH & Co KG aA Schwaigerbreite 17 94469 Deggendorf Ansicht von Osten Ansicht von Norden M=1:100 M=1:100 OK Gelände OK Gelände Ansicht von Westen Ansicht von Süden M=1:100 M=1:100 OK Gelände OK Gelände GRUNDRISS 5.15 4.80 15 30 M=1:100 3,0% 3,0% Neubau einer Lagerhalle QUERSCHNITT Pfetten aus Kanthölzern 5.00 33 Dachdeckung aus Trapezblech o. ä. Einfahrtsrampe Neigung 1:10 Kastenrinne mit WHG-Zulassung z. B. BIRCOdicht ±0.00 3,0% Bauherr: 4.60 M=1:100 MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Schwaigerbreite 17 94469 Deggendorf 3,0% 12.40 30 11.90 24.30 24.90 30 5.00 Wandverkleidung aus Kanthölzern und Trapezblech o. ä. 10.58 4.70 4.52 Wandverkleidung aus Kanthölzern und Trapezblech o. ä. 6.72 7.05 18 Stahlträger nach stat. Erfordernissen -0.10 -0.28 Bauort: Wildtier 17 94265 Patersdorf Flur Nr.: 1017 (Außenkante Tragkonstruktion) Kastenrinne BIRCOdicht o. ä. 30 3,0% 11.90 12.50 3.10 3.53 15.15 -0.28 3,0% 5.00 ±0.00 -0.10 43 43 3,0% 25 ±0.00 -0.10 Pfetten aus Kanthölzern 30 3,0% Kastenrinne mit WHG-Zulassung z. B. BIRCOdicht 4.80 Entwurfsverfasser: 30 Die Dachentwässerung wird an die bestehende Hofentwässerung angeschlossen 3,0% 15 OK Gelände 3,0% 3.00 3.28 3.53 3.10 Nachbarn: 30 11.90 12.50 30 Deggendorf, den 07.12.2015 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung BG Statistik der Baugenehmigungen Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der beigefügten Unterlage, die Bestandteil dieses Fragebogens ist. Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen die dazugehörigen Erläuterungen. Sst 1–11 6 SA 3214242 Identifikationsnummer ( Blockschrift ) 1 Bauherr/Bauherrin Name/Firma: Anschrift: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung - Team Bautätigkeit Postfach 1163 97401 Schweinfurt ... Neubau ( für jedes Gebäude 1 Erhebungsbogen ). ... Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude. ... Änderung des Nutzungsschwerpunkts zwischen Wohnbau und Nichtwohnbau ( bitte zusätzlich einen Abgangsbogen ausfüllen ). Sie erreichen uns unter Telefon: (09721) 2088-325 Telefax: (09721) 2088-380 E-Mail: [email protected] Vom Bauamt bzw. der Gemeinde auszufüllen Bauscheinnummer/Aktenzeichen 1 Allgemeine Angaben Füllen Sie den Fragebogen aus bei ... MAX STREICHER GmbH & Co.KG aA Ja Nein x Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO .......... 1 Bauaufsichtliche Zustimmung nach Art. 73 BayBO .... 9 Datum der Baugenehmigung bzw. Genehmigungsfreistellung 12 2 0 15 Monat Jahr ( Sst 13–18 ) ....... 2 Es handelt sich um eine Tektur Schwaigerbreite 17 Ansprechpartner/-in für inhaltliche Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name: 94469 Deggendorf Lage des Baugrundstücks Straße, Nummer: Telefon oder E-Mail: 3214242 Gemeinde: Sst 19–21 Patersdorf Sst 22–24 2 Errichtung eines neuen Gebäudes – überwiegend ( Sst 28 ) in konventioneller Bauart ...................................................... 1 im Fertigteilbau ....................................................................... 2 Baumaßnahme an bestehendem Gebäude ......................... 3 Bei Baumaßnahme an bestehendem Gebäude ( Sst 29 ) Ändert sich der Nutzungsschwerpunkt des Gebäudes zwischen Wohnbau und Nichtwohnbau ? ....... Falls „Ja“, bitte frühere Nutzung angeben: Ja 1 Nein 2 Ja Wurde ein Abgangsbogen ausgestellt ? X ( Sst 30 ) ........... 1 Nein 2 ( Sst 31 ) ........... 1 1 Unternehmen Wohnungsunternehmen .. 2 Immobilienfonds .............. 3 Sonstige Unternehmen Land- und Forstwirtschaft, Tierhaltung, Fischerei .... 4 Produzierendes Gewerbe .......................... 5 noch: Sonst. Unternehmen Handel, Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe, Dienstleistungen sowie Verkehr- und Nachrichtenübermittlung ............... 6 X Privater Haushalt .......... 7 Organisation ohne Erwerbszweck ............... 8 Wohngebäude ( ohne Wohnheim ) ( Sst 33 ) ohne Eigentumswohnungen ............................................... 1 mit Eigentumswohnungen ................................................... 2 Wohnheim ................................................................................. 3 Nichtwohngebäude – Bitte Nutzungsart angeben: Lagerhalle ( z. B. Bankgebäude, Werkhalle, Kirche, Schule ) Haustyp des Wohngebäudes Ja Wurde ein Abgangsbogen ausgestellt ? Öffentlicher Bauherr .... Sst 34–36 ( Sst 37 ) Nein Einzelhaus ....................... 1 Gereihtes Haus .............. 3 2 Doppelhaushälfte ........... 2 Sonstiger Haustyp ......... 4 Überwiegend verwendeter Baustoff/Tragkonstruktion ( Sst 38 ) Ziegel ............................... 1 Stahl ................................ 5 Kalksandstein .................. 2 Stahlbeton ...................... 6 Porenbeton ...................... 3 Holz ................................. 7 Leichtbeton/Bims ............ 4 Sonstiges ........................ 8 X X Vorwiegende Art der Beheizung ( Sst 39 ) BG Fernheizung .................... 1 Etagenheizung ............... 4 Blockheizung ................... 2 Einzelraumheizung ........ 5 Zentralheizung ................ 3 Keine Heizung ................ 6 X Nur bei Errichtung eines neuen Gebäudes Bei Wiederaufbau, Ersatzbau, Wiederherstellung In welchem Jahr wurde das Gebäude ( Gebäudeteil ) abgebrochen, zerstört o. Ä. ? ............. 3 ( Sst 32 ) Bei allen Baumaßnahmen Nur Neubau Sst 25–27 Bei Baumaßnahmen 3 Angaben zum Gebäude Bauherr Gemeindeteil: 2 Art der Bautätigkeit Identifikationsnummer Seite 1 3214242 Identifikationsnummer 4 Größe des Bauvorhabens Verwendete Energie ( B itte jeweils eine Position ankreuzen. ) 42–43 Warmwasserbereitung Primär Sekundär 40–41 44–45 46–47 Keine ................ 00 00 Keine ................ 00 00 Öl ...................... 02 13 Öl ...................... 02 13 Gas ................... 03 14 Gas ................... 03 14 Strom ................ 04 15 Strom ................ 04 15 05 16 06 17 Primär Sekundär Fernwärme/ Fernkälte .......... 05 16 Fernwärme/ Fernkälte .......... Geothermie ...... 06 17 Geothermie ...... Umweltthermie ( Luft/Wasser ) .. 07 18 Umweltthermie ( Luft/Wasser ) ... 07 18 Solarthermie ..... 08 19 Solarthermie .... 08 19 Holz .................. 09 20 Holz .................. 09 20 10 21 Biogas/ Biomethan ....... 10 21 Biogas/ Biomethan ....... Sonst. Biomasse 11 22 Sonst. Biomasse 11 22 Sonst. Energie . 12 23 Sonst. Energie . 12 23 Falls „Sonstige Energie für Heizung“, bitte hier erläutern: Falls „Sonstige Energie für Warmwasserbereitung“, bitte hier erläutern: Einsatz von Lüftungs- und Kühlungsanlagen Anlagen zur Lüftung ( Sst 48 ) mit Wärmerückgewinnung ...................... 1 ohne Wärmerückgewinnung ...................... 2 keine Nutzung ............... 3 Anlagen zur Kühlung ( Sst 49 ) elektrisch ....................... 1 thermisch ....................... 2 keine Nutzung .............. 3 Art der Erfüllung des EEWärmeG Mehrfachnennungen möglich. 01 27 9 4 1 Anzahl der Vollgeschosse ( laut LBO ) ...................... neuer Zustand in vollen m² Nutzfläche ( DIN 277; ohne Wohnfläche ) ............ 03 Wohnfläche ( WoFlV ) der Wohnungen ............. 04 Anzahl der Wohnungen mit ( Räume, einschließl. Küchen ) 3 1 1 02 alter Zustand in vollen m² 05 06 neuer Zustand alter Zustand 1 Raum ...................... 07 15 2 Räumen ................. 08 16 3 Räumen ................. 09 17 4 Räumen ................. 10 18 5 Räumen ................. 11 19 6 Räumen ................. 12 20 7 Räumen oder mehr .............. 13 21 Anzahl der Räume in Wohnungen mit 7 oder mehr Räumen ..................... 14 22 5 Veranschlagte Kosten des Bauwerks ( Sst 50 –61 ) 5 bzw. der Baumaßnahme ( Kostengruppe 300, 400 DIN 276 ) Erneuerbare Energie ( Wärme, § 5 ) Holz, Bioöl, Biogas, Biomethan ........................................ 01 Sonstige ( z. B. Umwelt-, Geo-, Solarthermie ) ................ 02 Erneuerbare Energie ( Kälte, § 5 ) ........................................ 03 Kraft-Wärme-/Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung ( §7 ) ......... 04 Wärmerückgewinnung ( § 7 ) ................................................ 05 Sonstige Abwärme ( § 7 ) ....................................................... 06 Energieeinsparung ( Übererfüllung EnEV, § 7 ) ................. 07 Fernwärme oder Fernkälte ( § 7 ) ......................................... 08 Gemeinschaftliche Wärmeversorgung ( § 6 ) z. B. Quartierslösung ............................................................... 09 Ausnahme( regelung ) ( § 9 ) .................................................. 10 Befreiung ( § 9 ) ........................................................................ 11 Sonstiges ................................................................................ Falls „Sonstiges“, bitte hier erläutern: 12 Kosten in 1 000 Euro ( einschließlich MwSt ) ................... 24 23 5 6 Straßenschlüssel MAX STREICHER GmbH & Co.KG aA Bauherr/Bauherrin bzw. der mit der Baubetreuung Beauftragte 08.12.2015 Ort, Datum, Unterschrift Bei allen Baumaßnahmen Seite 2 Rauminhalt – Brutto in m³ ( DIN 277 ) ..... Bei allen Baumaßnahmen – bei Neubau ist nur der neue Zustand auszufüllen Nur bei Errichtung eines neuen Gebäudes Heizung 4 Werte ohne Kommastellen angeben. Nur Neubau noch: 3 Angaben zum Gebäude BG 0 9.0 00 20. 29 18. .90 24 48 0 9.0 50 3 8.2 12. 10. MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 1 12 Arbeitsschutz 12.1 Arbeitsschutz während des Betriebs Durch die Errichtung des Lagerplatzes ergeben sich keine zusätzlichen Arbeitsplätze, da die Anlage im Nebenbetrieb zur Asphaltmischanlage erfolgt. Es sind daher auch keine ständigen Arbeitsplätze in unmittelbarerer Nähe zum Zwischenlager vorhanden da immer nur kurzzeitig abgeladen oder wieder beladen wird. Alle technischen Arbeitsmittel sind entsprechend den zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beschaffen und entsprechen den Vorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes, so dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung Personen vor Gefahren geschützt sind. Die Vorschriften des staatlichen Arbeitsschutzrechtes werden beachtet. Insbesondere sind das: DGUV Vorschrift 1 DGUV Vorschrift 3 DGUV Vorschrift 6 DGUV Vorschrift 9 DGUV Vorschrift 38 DGUV Regel 100-500 Grundsätze der Prävention Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Arbeitsmedizinische Vorsorge Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz Bauarbeiten Betreiben von Arbeitsmitteln Diese Auflistung ist nicht abschließend, spiegelt aber den Anwendungsrahmen innerhalb des Vorhabens wieder. Die Arbeitnehmer werden regelmäßig unterwiesen. Das Materiallager unterliegt den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der Verordnung zum Schutz vor Gefährlichen Stoffen. Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen zu den Arbeitsverfahren und eingesetzten Geräten sind vorhanden. Ein Kontakt zu den im teerhaltigen Straßenaufbruch enthaltenen Stoffen ist dem Mitarbeitern und Fahrer der LKW möglich. Es sind deshalb Maßnahmen vorzusehen, die einen unmittelbaren Kontakt der Arbeitnehmer ausschließen oder auf das höchst zulässige Maß beschränken. Eine unmittelbare Gefährdung ist auf den nachstehenden Pfaden möglich: Hautkontakt Bei Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten sind staub- und flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe zu tragen. Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\12_Arbeitsschutz.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 2 Kontakt durch Einatmung Eine Aufwirbelung schadstoffbehafteten Staubes ist durch das Handling der gelagerten Stoffe nicht auszuschließen. Um dies zu vermeiden bzw. um eine Ausbreitung zu verhindern und damit den Kontakt mit den Arbeitnehmern und mittelbar beteiligten zu minimieren, werden folgende Maßnahmen angewandt: Kein Aufenthalt von Personen innerhalb des Lagers während des Abkippens. LKW haben die Fenster geschlossen zu halten. Der Radlader ist mit einem Luftfilter in der Belüftung ausgestattet, dadurch wird das Eindringen staubhaltiger Luft vermieden. Eine Gefährdungsbeurteilung nach § 7 GefStoffV wird erstellt, hierbei sind folgende Punkte zu beachten: - Gefährliche Eigenschaften der Teer- und pechhaltigen Ausbaustoffe aus dem Straßenbau - Sicherheitsdatenblätter nach § 6 GefStoffV für teer- und pechhaltige Stoffe - Ausmaß, Art und Dauer der Exposition unter Berücksichtigung der Expositionswege - Physikalisch chemische Wirkung - Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffe - Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte - Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen - Erforderliche Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Die Maßgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 551 – Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischen Material vom 01.07.1999 geändert am 05.05.2003 BArBl Nr. 6/2003 S. 90 sind zu berücksichtigen. Den beschäftigten werden persönliche Schutzausrüstungen wie Kopf-, Augen-, Gesichts-, Körper-, Fuß-, Atemschutz, etc. zur Verfügung gestellt. 12.2 Arbeitsschutz während der Bauzeit Die Errichtung der Lagerhalle erfolgt in Alleinleistung der Fa. Streicher. Es sind keine Fremdfirmen beteiligt und somit kein Koordinator erforderlich. Die Arbeitsschutzvorschriften werden auch hier eingehalten. Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\12_Arbeitsschutz.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 1 13 Gewässerschutz 13.1 Erläuterungen zur Entwässerung Bei der Lagerung von teerhaltigem Material fallen keine Abwasser oder Sickerwasser an. Schadstoffeinträge in das Grundwasser aus dem teerhaltigen Lagermaterial sind nicht zu befürchten, da die Lagerung in einer geschlossenen Halle erfolgt. Das Vorhaben befindet sich nicht in oder an oberirdischen Gewässern. Die Entwässerung der Entwässerungsschacht. Niederschlagswasser der Dachrinne erfolgt in den vorhandenen 13.2 Anlagen zum Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen gemäß § 62 WHG 13.2.1 Erläuterungen und Pläne wie die Anforderungen der Verordnung zum Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen erfüllt werden Bauausführung: Die Fa MAX STREICHER GmbH & Co KG aA ist aufgrund einer Zertifizierung als Fachbetrieb nach § 19 VAwS qualifiziert die Planung und Ausführung für WHG – Flächen des Bauprojekts durchzuführen. Die Anforderungen an die Lagerflächen werden durch die Errichtung der Bodenplatte aus stoffundurchlässigem Beton nach DIN 1045 erfüllt. Die Fugen sind dicht und beständig gegen anfallendes Niederschlagswasser nach den Anforderungen des WHG und der VAwS ausgeführt. Die Überprüfung wird nach Fertigstellung durch den TÜV SÜD Industrie Service durchgeführt. Betrieb der Anlage: - Für den ordnungsgemäßen Betrieb wird ein Verantwortlicher benannt - Es werden Betriebsanweisungen die den ordnungsgemäßen Betrieb sowie Maßnahmen die bei Betriebsstörungen zu ergreifen sind beschrieben. - Erkannte Schäden an Betriebsflächen und Fugen werden unverzüglich ausgebessert. Durch diese Maßnahmen soll ein störungsfreier und ordnungsgemäßer Betrieb sichergestellt werden. Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\13_Gewaesserschutz.doc MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf - Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch - Seite: 2 13.2.2 Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung Das Straßenaufbruchmaterial und Fräsgut ist mit seinem Teerbestandteil von ca. 6 Masse- % wie alle Kohlenwasserstoffe zwar als grundsätzlich brennbar einzustufen, jedoch ist die Möglichkeit eines Brandes als sehr gering einzuschätzen, da durch den hohen Gehalt an Gesteinsmaterial die dazu nötige Zündenergie kaum zur Verfügung stehen wird. Mögliche Brandgefahren gehen von den eingesetzten Geräten in der Technologiekette aus. Brandursachen - Heißlaufende Lager - Heißlaufende Motoren - Kabelbrände durch Kurzschlüsse Für diese Fälle werden eine Reihe von Handfeuerlöschern verschiedener Typen (Löschmittel) am Zwischenlager und am Radlader vorrätig gehalten. Brennender teerhaltiger Straßenaufbruch soll nicht mit Wasser im Vollstrahl gelöscht werden. Die Verwendung von Schaummitteln soll hier durchgeführt werden. Es wird hierbei nur eine geringe Menge Wasser eingesetzt die vom vorhandenen Lagermaterial aufgenommen wird. Ein ablaufen von Löschwasser kann durch die Aufkantung der flüssigkeitsdichten Bodenfläche im Bereich der Einfahrt nicht erfolgen. Es verbleibt somit innerhalb der Lagerhalle. Da die Lagerhalle aus nicht brennbarem Material errichtet wird, ist hier keine Brandgefahr gegeben. Aufgrund der geringen Brandgefahr und der beschriebenen Maßnahmen wird auf die Errichtung einer weiteren Löschwasserrückhaltung verzichtet. Dezember 2015 / Sei Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\13_Gewaesserschutz.doc