Antragsunterlagen gemäß § 4 des Bundes

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Antragsunterlagen gemäß § 4 des Bundes
Antragsteller:
MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
Schwaigerbreite 17
94469 Deggendorf
Telefon: 0991 330 0
Telefax: 0991 330 180
Antragsunterlagen
gemäß § 4 des
Bundes- Immissionsschutzgesetzes
Neuerrichtung und Betrieb eines Materiallagers am
Standort Wildtier in 94265 Patersdorf
- Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch -
Standort:
Wildtier 17
94265 Patersdorf
Flur Nr.: 1017
Antragsteller:
Ort, Datum:
Deggendorf 04.12.2015
..............................................................
Hubert Ruderer
Geschäftsführer
MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
- Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch -
Seite: 1
INHALTSVERZEICHNIS
0 Deckblatt
Inhaltsverzeichnis
Antragsformular
1 Blatt
4 Blatt
4 Blatt
1 Allgemeine Angaben
1.1
Name und Anschrift des Antragstellers
1.2
Ansprechpartner für Rückfragen
1.3
Standort und Umgebung der Anlage
1.4
Antragsgegenstand
1.5
Kurzbeschreibung des Vorhabens
1.6
Entfällt
1.7
Investitionskosten
1.8
Baubeginn und Inbetriebnahme
1.9
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
4 Blatt
Seite 1
Seite 1
Seite 2
Seite 2
Seite 3
2 Standort und Umgebung der Anlage
2.1
Standort der Anlage
2.2
Umgebung
2.3
Übersichtsplan M 1:25.000 (Anhang 2.3/1)
2.4
Übersichtsplan M 1:5.000 (Anhang 2.4/1)
2.5
Entfällt
2.6
Entfällt
2.7
Flurkarte M 1:1000
2.8
Luftbilder M 1:250
Anhänge
2.1/1 Pachtvertrag
11 Blatt
Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Dezember 2015 / Sei
Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\0_Inhaltsverzeichnis.doc
Seite 4
Seite 4
Seite 4
Seite 6
Seite 7
16 Blatt
MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
- Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch -
Seite: 2
3 Anlagen und Betriebsbeschreibung
3.1
Kurzbeschreibung des Vorhabens
3.2
Detaillierte Betriebsbeschreibung
3.3
Baubeschreibung
3.4
Anlagenleistung
3.5
Auswahlgründe
3.6
Entfällt
3.7
Fließbilder
Anhänge
3.3/1 Eingabeplan
3.7/1 Fließbild
5 Blatt
Seite 1
Seite 1
Seite 3
Seite 4
Seite 5
4 Gehandhabte Stoffe
4.1
Art, Menge und Beschaffenheit aller Einsatzstoffe
4.2
Lagermenge
4.3
Darstellung der Stoffströme
2 Blatt
Seite 1
Seite 2
Seite 2
5 Luftreinhaltung
5.1
Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen und Immissionen
2 Blatt
Seite 1
6 Lärm- und Erschütterungsschutz
6.1
Schallleistungspegel
6.2
Entfällt
6.3
Betriebszeiten
6.4
Betriebsbedingte Verkehrsgeräusche
6.5
Teilbeurteilungspegel
6.6
Entfällt
6.7
Vorbelastung nach Nr. 2.4 TA Lärm
6.9
Schalltechnische Stellungnahme
6.10
Sonstige Immissionen
Anhänge
6
Schalltechnisches Gutachten
2 Blatt
Seite 1
Dezember 2015 / Sei
Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\0_Inhaltsverzeichnis.doc
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1 Blatt
1 Blatt
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Seite 2
Seite 2
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18 Blatt
MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
- Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch -
Seite: 3
7 Anlagensicherheit
7.1
Mögliche Betriebsstörungen
7.2
Brandschutz
7.3
Maßnahmen zur Vorbeugung von Betriebsstörungen
7.4
Anwendung der Störfallverordnung
2 Blatt
Seite 1
Seite 1
Seite 1
Seite 2
8 Abfälle
8.1
Abfallvermeidung und -verwendung
8.2
Abfallentsorgung
1 Blatt
Seite 1
Seite 1
9 Entfällt
10 Ausgangszustand des Anlagengrundstücks
10.1
Zustand des Anlagengrundstücks insb. Altlasten
Anhänge
10
Bodengutachten
1 Blatt
Seite 1
12 Blatt
11 Bauordnungsrechtliche Unterlagen
11.1
Bauantrag
11.2
Lageplan
11.3
Bauzeichnungen
11.4
Brandschutznachweis
11.5
Bescheinigung Brandschutznachweis
11.6
Standsicherheitsnachweis
11.7
Entfällt
11.8
Entfällt
11.9
Entfällt
12 Arbeitsschutz und Betriebssicherheit
12.1
Arbeitsschutz während des Betriebs
12.2
Arbeitsschutz während der Bauzeit
Dezember 2015 / Sei
Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\0_Inhaltsverzeichnis.doc
2 Blatt
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MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
- Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch -
13 Gewässerschutz
13.1
Erläuterungen zur Entwässerung
13.2
Anlagen zum Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen gemäß §
62 WHG
13.2.1 Erläuterungen und Pläne wie die Anforderungen der Verordnung
zum Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen erfüllt werden
13.2.2 Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung
Dezember 2015 / Sei
Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\0_Inhaltsverzeichnis.doc
Seite: 4
2 Blatt
Seite 1
Seite 1
Seite 2
MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
Landratsamt Regen
Umweltamt
Poschetsrieder Str. 16
94209 Regen
(Name/Vorname,
Name/Vorname, Firmenname des Antragstellers)
Schwaigerbreite 17
(Straße)
94469 Deggendorf
(PLZ, Ort)
0991 330 0,, 0991 330 180,
[email protected]
(Telefonnummer,
Telefonnummer, Faxnummer, EE-Mail-Adresse)
Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
1. Antragsteller:
Name/Firma:
MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
Geschäftsführer:
(nach § 52 a BImSchG)
Straße, Hausnummer:
Hubert Ruderer
PLZ, Ort:
94469, Deggendorf
Ansprechpartner:
Johann Seiderer
Straße, Hausnummer:
Schwaigerbreite 17
PLZ, Ort:
94469, Deggendorf
Telefonnr.:
0991 330 751
E-Mail:
[email protected]
[email protected]
Schwaigerbreite 17
Fax-Nr.:
0991 330 749
Antragsteller ist Eigentümer des Grundstückes:
ja
nein, dann zusätzlich Nr. 2 (Grundstückeigentümer) ausfüllen
2. Grundstückseigentümer: (nur auszufüllen, wenn nicht personengleich mit Antragsteller;
Pachtvertrag oder entsprechende Einverständniserklärung zum Vorhaben ist vorzulegen)
Name:
Granitwerk Wildtier GmbH
Straße, Hausnummer:
Wildtier 1
PLZ, Ort:
94265, Patersdorf
1
Eigentümerart:
3. Betreiber der Anlage: (nur auszufüllen, wenn nicht personengleich mit Antragsteller)
Name:
Straße, Hausnummer:
PLZ, Ort:
4. Standort des Vorhabens:
Ort, Straße, Hausnummer:
Patersdorf, Wildtierstraße, 17
Gemarkung, Flurnummer:
Patersdorf, 1071
Grundstücksgröße in m²:
222.299 m²
5. Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung:
Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Neuanlage (§ 4 BImSchG)
Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer bestehenden Anlage (§ 16 BImSchG)
nur bei Antrag für wesentliche Änderung einer Anlage nach Spalte 1 der 4.BImSchV
(Öffentlichkeitsbeteiligung)
Wird beantragt, von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens, der Auslegung des
Antrags und der Unterlagen abzusehen? (bitte Begründung dem Antrag beilegen)
ja
nein
Zulassung des vorzeitigen Beginns (Errichtung) (§ 8a BImSchG)
Begründung des berechtigten Interesses des Antragstellers am vorzeitigen Beginn und
Verpflichtungserklärung auf Wiederherstellung des früheren Zustandes gemäß § 8 a
BImSchG liegt bei
Teilgenehmigung (§8 BImSchG) über Errichtung und/oder Betrieb eines Teils der Anlage
Vorbescheid (§ 9 BImSchG) über Standort bzw. Genehmigungsvoraussetzungen
2
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beigefügt:
Übersichtspläne (M 1 : 5.000)
8 fach
Lageplan (M 1 : 1.000)
8
fach
Bauvorlagen (Lageplan, Baubeschreibung, Bauzeichnungen usw.)
8
fach
Betriebs- und Verfahrensbeschreibung *)
8
fach
Schematische Darstellung (Fließbild, Stoffkreisläufe)
8
fach
Maschinenaufstellungsplan
fach
Sonstige Unterlagen
fach
Feuerungstechnische Angaben
fach
fach
fach
Als Unterlagen, die ein Geschäftsgeheimnis enthalten, sind folgende gekennzeichnet:
Unterlagen mit Geheimnisgehalt:
Zur Veröffentlichung bestimmte Ersatzunterlagen:
*) Betriebs- und Verfahrensbeschreibung mit folgenden Angaben:








Menge und Zusammensetzung aller Einsatz-, Zwischen- und Endprodukte
Größtmögliche Leistung der Anlage unter Angabe zugrundegelegter Betriebsstunden
Technische Angaben zu Geräten und Maschinen
Abgasmengen in m³/h im Normzustand an den einzelnen Emissionsquellen
Auslegungsdaten von Kaminen und Abluftstutzen (Höhe über Erdgleiche, Obere lichte
Weite, Temperatur)
Betriebszeiten und Betriebsablauf
Art, Wege, Zeiten und Umfang des Werks- und Lieferverkehrs
Vorhandene Schallschutzmaßnahmen
3
6. Beantragt wird:
Bezeichnung des Vorhabens:
Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen
Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 50 Tonnen
oder mehr
Einstufung nach der
4. BImSchV: (soweit bekannt):
Ziff. 8.12.1.1 Verfahrensart G/E
Anlage gem. Art. 10 der RL 2010/75/EU
Umfang/Leistung der Anlage:
Maximale Lagermenge von 1.900 t
Gegenstand der Änderung:
(der bestehenden Anlage)
7. Inbetriebnahme:
Die Anlage soll voraussichtlich im April 2016 in Betrieb genommen werden.
8. Kosten des Vorhabens:
Gesamtkosten:
80.000 €
davon Kosten Anlagetechnik:
€
davon Baukosten:
80.000 €
9. Unterschrift:
Ort, Datum
Unterschrift Antragsteller:
Deggendorf, 04.12.2015
…………………………………….
……………………………………………………………
4
MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
- Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch -
1 Allgemeine Angaben
1.1 Name und Anschrift des Antragstellers
MAX STREICHER GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Schwaigerbreite 17
94469 Deggendorf
Tel.:
Fax:
Email:
0991 330 0
0991 330 180
[email protected]
1.2 Ansprechpartner für Rückfragen
Johann Seiderer
Tel.:
Fax:
Email:
0991 330 751
0991 330 749
[email protected]
Standort:
MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
Hohensteiner Straße 1
94560 Offenberg
Deutschland
Hauptsitz:
MAX STREICHER GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Schwaigerbreite 17
94469 Deggendorf
Dezember 2015 / Sei
Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\1_Allgemeine-Angaben.doc
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MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
- Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch -
Seite: 2
1.3 Standort und Umgebung der Anlage
Standort
Der Standort befindet sich in:
Wildtierstraße 17
94265 Patersdorf
Flurstück: 1071
1.4 Antragsgegenstand
Beantragt wird die Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Neuanlage nach § 4 BImSchG.
- Errichtung und Betrieb einer Lagerhalle zur Zwischenlagerung von
teerhaltigem Straßenaufbruch Die maximal mögliche Lagermenge beträgt 1.900 t.
Aufgrund der wassergefährdenden Bestandteile (PAK) von teerhaltigem Straßenaufbruch ist dieses
Material als gefährlicher Abfall eingestuft.
Bei der Anlage handelt es sich um einen Anlagentyp, welcher im Anhang 1 der 4. BImSchV aufgeführt ist.
Ziff. 8.12.1.1
Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen (ausgenommen von nach § 2 Absatz 2 Nummer 12 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes von der Geltung dieses Gesetzes ausgeschlossenen Abfällen), auch
soweit es sich um Schlämme handelt, ausgenommen die zeitweilige Lagerung bis zum Einsammeln auf
dem Gelände der Entstehung der Abfälle und Anlagen, die durch Nummer 8.14 erfasst werden bei
gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 50 Tonnen oder mehr.
Die Einstufung des Zwischenlagermaterials erfolgt nach dem Europäischen Abfallverzeichnis,
Schlüssel- Nr.:
AVV 17 03 01
AVV 17 03 03
kohlenteerhaltige Bitumengemische
Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Dezember 2015 / Sei
Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\1_Allgemeine-Angaben.doc
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Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
- Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch -
Seite: 3
1.5 Kurzbeschreibung des Vorhabens
Die Fa. MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA betreibt auf dem Gelände der geplanten Nutzung eine
Asphaltmischanlage. Es sind hierzu bereits Lagerflächen für Sand, Kies, Splitte und Ausbauasphalt
vorhanden. Es ist geplant auf einem Teil der vorhandenen Lagerflächen eine Lagerhalle zu errichten und
künftig teerhaltigen Straßenaufbruch hier zu lagern.
Die Zwischenlagerung ist erforderlich, da es wirtschaftlich unrentabel ist, Kleinmengen zu einer weit
entfernten Deponie oder Verwertungsstelle zu bringen. Auch aus ökologischer Sicht ist es sinnvoll, die
Kleinmengen zu sammeln und mit nur einem Transport der Verwertung zuzuführen. Bei der Sanierung von
Bundesstraßen kann es auch erforderlich sein, anfallende größere Ausbaumengen kurzzeitig
zwischenzulagern, falls keine geeigneten Transportkapazitäten gegeben sind.
Bisher gibt es im Landkreis Regen keine Annahmemöglichkeit für teerhaltigen Straßenaufbruch. Durch den
Ausbau des Breitbandnetzes, bei der Sanierung von Rohrleitungs- und Kabelnetzen und allgemeinen
Straßenbauarbeiten sehen wir hier einen Bedarf zur Errichtung eines Zwischenlagers, da hier oftmals
teerhaltiges Material zu entsorgen ist.
Teerhaltiger Straßenaufbruch fällt bei Rückbau, Umbau und Ausbau sowie bei
Instandsetzungsmaßnahmen von Straßen, Wegen und sonstigen Verkehrsflächen an. Er stammt
hauptsächlich aus Schichten des Straßenoberbaus und wird durch lagenweises Fräsen oder durch
Aufbrechen
einer
Schicht
oder
eines
Schichtpakets
in
Schollen
gewonnen.
Bis Ende der siebziger Jahre wurden Straßenbaustoffe unter Verwendung pechhaltiger Bindemittel
hergestellt. Herstellungsbedingt sind kohlestämmige Peche, Teere und Öle unterschiedlich
zusammengesetzte Aromatengemische, die einen hohen Gehalt an polyzyklischen aromatischen
Kohlenwasserstoffen (PAK) und Phenolen enthalten. Für PAK dieser Herkunft ist die krebserzeugende
Wirkung nachgewiesen worden. Aus diesem Grund ist teer- und pechhaltiger Straßenaufbruch als stark
wassergefährden eingestuft (WGK 3).
Die Zwischenlagerung stellt eine nach BImSchG
genehmigungsbedürftige Anlage zur Lagerung von gefährlichem Abfall dar.
Der bei Bauarbeiten anfallende teerhaltige Straßenaufbruch ist einer geeigneten Verwertung/Entsorgung
zuzuführen. Durch die Errichtung der geplanten Lagerhalle soll es ermöglicht werden, Kleinmengen, die auf
verschiedenen Baustellen anfallen, zentral zu sammeln und fachgerecht zwischenzulagern. Die maximale
Lagermenge beträgt 1.900 t. Sobald geeignete Transportkapazitäten frei sind, wird das Material zu
unserer Tochterfirma Hartsteinwerke Vogtland GmbH & Co KG verbracht, welche am Standort
Lauterbach eine genehmigte Anlage zur Immobilisierung von teerhaltigem Material betreibt. Das Material
wird hier aufbereitet und kann anschließend z.B. als Frostschutz im Straßenunterbau genutzt werden.
Somit wird die nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geforderte vorrangige Verwertung vor der
Beseitigung erfüllt.
Durch die Errichtung und den Betrieb des Zwischenlagers werden keine schädlichen Umweltbelastungen
erwartet. Die Lagerung erfolgt unter Dach in einer allseitig geschlossenen Lagerhalle mit einer
stoffundurchlässigen Lagerfläche. Das fachkundige Personal der Asphaltmischanlage, die vorhandene
Fahrzeugwaage und der vorhandene Radlader werden zum Betrieb des Zwischenlagers mit genutzt.
Dezember 2015 / Sei
Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\1_Allgemeine-Angaben.doc
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Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
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1.6 Umwelt-Audit
Entfällt
1.7 Investitionskosten
Planung, Statik
Rohbaukosten
Stahlbau
Gesamt
10.000,00 €
30.000,00 €
40.000,00 €
80.000,00 €
1.8 Baubeginn und Inbetriebnahme
Es ist geplant, mit der Errichtung der Lagerhalle im April 2016 zu beginnen. Die erste Einlagerung von
Material soll ab Mai 2016 möglich sein.
1.9 Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
In den Antragsunterlagen sind keine Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten.
Dezember 2015 / Sei
Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\1_Allgemeine-Angaben.doc
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2 Standort und Umgebung der Anlage
2.1 Standort der Anlage
Standort
Der Standort befindet sich in:
Wildtierstraße 17
94265 Patersdorf
Flurstück: 1071
Örtliche Lage
Der mittlere Anlagenstandort wird durch folgende Gauß-Krüger-Koordinaten (Bezugsellipsoid nach Bessel)
beschrieben:
Mittelpunkt
Asphaltmischanlage
Rechtswert [m]
4571219
Hochwert [m]
5429762
Höhe ü NN [m]
517
Der Anlagenstandort befindet sich ca. 2 - 3 km nordwestlich von Ruhmannsfelden auf dem Werksgelände
der Firma Granitwerke Wildtier GmbH. Außerhalb des Geländes schließen sich landwirtschaftliche
Nutzflächen in Form von Acker- und Weideland sowie Waldflächen an.
Eigentumsverhältnisse
Das Flurstück 1071 ist Eigentum der Fa. Granitwerke Wildtier GmbH, es besteht ein rechtsgültiger
Pachtvertrag zur Nutzung der Fläche für das geplante Vorhaben. (Anhang 2.1/1)
Dezember 2015 / Sei
Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\2_Standort-Umgebung.doc
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Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
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2.2 Umgebung
Entfernung zu Wohngebieten
Die nächste Wohnbebauung befindet sich ca. 200 m nördlich und nordöstlich.
-
Wohnhaus, Haselgasse 10 Fl. Nr. 1104
Wohnhaus Haselgasse 15
Fl. Nr. 1125
Wohnhaus Wildtierstraße 16 Fl. Nr. 1125/2
Patersdorf
Patersdorf
Patersdorf
Verkehrsanbindung
Die Anbindung des Betriebsgeländes an das öffentliche Straßennetz erfolgt über die Bundesstraße 11
Deggendorf – Patersdorf und der Wildtierstraße.
Bauplanerische Einordnung
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Patersdorf ist der Standort als Industriegebiet dargestellt.
Dezember 2015 / Sei
Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\2_Standort-Umgebung.doc
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Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
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2.3 Übersichtsplan
M 1:25.000 (Anhang 2.3/1)
Dezember 2015 / Sei
Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\2_Standort-Umgebung.doc
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2.4 Übersichtsplan
M 1:5.000 (Anhang 2.4/1)
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2.5 Flächennutzungsplan
Entfällt
2.6 Bebauungspläne
Entfällt
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der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
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2.7 Flurkarte
M 1:1.000 (Anhang 2.7/1)
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2.8 Luftbilder
M 1:250 Quelle BayernAtlas, (Anhang 2.8/1)
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Seite: 7
0
10
20
30 40m
Maßstab 1:1.250
Gedruckt am 11.08.2015 11:06
http://v.bayern.de/sxb3g
© Bayerische Vermessungsverwaltung 2015
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Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
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Anhang:
- 2.1/1 Pachtvertrag
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Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
- Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch -
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3 Anlagen und Betriebsbeschreibung
3.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens
Siehe Abschnitt 1.5
3.2 Detaillierte Betriebsbeschreibung
Neben Ausbauasphalt fällt bei Bauarbeiten teilweise auch vor allem bei älteren Straßenbelägen
teerhaltiger Straßenaufbruch an. Dieser ist als stark wassergefährdend (WGK3) eingestuft. Zur
ordnungsgemäßen Zwischenlagerung ist geplant, am Standort Wildtier ein Zwischenlager zu errichten.
Das Materiallager soll eine maximale Kapazität von 1.900 Tonnen aufnehmen können. Die Lagerung
erfolgt in einer geschlossenen Lagerhalle, diese wird mit 3 Meter hohen umlaufenden Betonwänden
versehen. Frei bleibt nur der Bereich des Zufahrtstors an der Gebäude Längsseite. Auf den Betonwänden
wird eine Stahlbauhalle mit Trapezblechverkleidung errichtet. Das Zufahrtstor wird als Sektionaltor
ausgeführt. Der Boden der Lagerhalle, sowie der Vorplatz im Bereich der Einfahrt, wird in
stoffundurchlässiger Bauweise errichtet. Durch die geschlossene Bauweise (Halle) wird eine sichere
Handhabung gewährleistet. Der Zutritt zur Halle ist verschlossen und somit nur befugten Personen und
Abladefahrzeugen möglich.
Zur Dokumentation der An- und Abfuhr werden die Lkw auf der Fahrzeugwaage der Asphaltmischanlage
verwogen und mit einem Lieferschein belegt. Teerhaltiger Straßenaufbruch unterliegt als gefährlicher
Abfall auch dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Somit unterliegen Abfallerzeuger, Beförderer und
Entsorger nach § 42 KrW-/AbfG der Registerpflicht und der Nachweisverordnung zur Führung von
Nachweisen und Registern bei der Entsorgung von Abfällen ((Wiederverwendungsverbot,
Transportgenehmigungspflicht, Vorabkontrolle / Entsorgungsnachweis, Verbleibskontrolle / Begleitschein).
Die Annahme von teerhaltigem Straßenaufbruch erfolgt deshalb nur in Verbindung mit einem gültigen
Ausgangs-Entsorgungsnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 2 des KrW-AbfG um zu gewährleisten, dass die
weitere Entsorgung gewährleistet ist.
Die Entsorgung unterliegt für alle Beteiligten der Nachweispflicht. Es sind Einzelentsorgungsnachweise
und Begleitscheine unter Anwendung des eANV grundsätzlich für jede Anfallstelle („Baustelle“) zu führen.
Den Transport zur Entsorgungsanlage darf nur ein Beförderer vornehmen, der eine entsprechende
Transportgenehmigung bzw. alternativ ein entsprechendes Entsorgungsfachbetriebezertifikat besitzt. Alle
am Entsorgungsvorgang Beteiligten benötigen eine vom LUA vergebene, eindeutige Registriernummer (als
Erzeuger, Transporteur oder Entsorger) und müssen sich bei der ZKS Abfall registrieren lassen. Es ist auch
möglich, dass der Auftragnehmer (Bauunternehmer) die Sachherrschaft über die Abfälle übernimmt
(gültiger Entsorgungsnachweis) und dann als Abfallbesitzer auftritt, wodurch die Kommune nicht mehr
aktiv am eANV teilnehmen muss. Bei Einsammlung (Abholung) von teerhaltigem Straßenaufbruch mit
Sammelentsorgungsnachweis bis 20 t je Baustelle im Kalenderjahr erfolgt die Dokumentation durch einen
Übernahmeschein.
Dezember 2015 / Sei
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der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
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Die am Standort vorhandenen Telekommunikationseinrichtungen können zur erforderlichen digitalen
Nachweisführung genutzt werden.
Die am Anlagenstandort bestehende Asphaltmischanlage bleibt vom Betrieb unberührt. Die Verwendung
von teerhaltigem Material zur Zugabe an der Asphaltmischanlage ist nicht erlaubt.
Betriebsbeschreibung
Die ankommenden LKW melden sich beim verantwortlichen Anlagenführer, dieser kontrolliert die
angelieferte Fuhre sowie den Begleitschein/Übernahmeschein. Nach Anweisung des Anlagenpersonals
kippen die LKW innerhalb der Lagerhalle das Material ab. Es handelt sich um Material sowohl von eigenen
Baustellen als auch von Fremdfirmen. Es erfolgt keine weitere Behandlung (Brechen) am Zwischenlager,
das teerhaltige Material wird in Form von Fräsgut oder in Schollen angeliefert. Mit einem Radlader wird
das gelagerte Material hochgestapelt, ohne es zu befahren, um Verdichtungserscheinungen zu vermeiden.
Damit ist der Vorgang der Zwischenlagerung abgeschlossen.
Zum Abtransport befahren die LKW die Lagerhalle und werden mit dem Radlader innerhalb des befestigten
Bereichs beladen. Auch die Zufahrtsflächen zum Lager werden befestigt, um evtl. verschlepptes Material
wieder aufnehmen zu können. Vor dem Verlassen des Geländes wird der LKW verwogen und mit einem
Lieferschein dokumentiert sowie ein gültiger Begleitschein übergeben.
Das beantragte Materiallager fällt unter Nr. 8.12.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Es handelt sich
daher um ein Zwischenlager für eine Lagerzeit <1 Jahr. Um zu gewährleisten, dass die gelagerten
Abfälle innerhalb eines Jahres verwertet oder entsorgt werden, wird der verbleibende Materialbestand
spätestens zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres zur Verwertung verbracht. Im darauffolgenden Jahr
wird zum Saisonbeginn (ca. Ende Februar) wieder mit der Lagerung der Abfälle begonnen.
Die vorhandenen Kapazitäten (Radlader, Fahrzeugwaage, Personal, Sanitäranlagen usw.) der
Asphaltmischanlage werden mit genutzt. Das Bedienpersonal der Asphaltmischanlage überwacht die
Anlieferung und den Abtransport.
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3.3 Baubeschreibung
Es wird eine geschlossene Lagerhalle mit den Abmessungen 12,0 m breite und 25,0 m Länge errichtet.
Diese wird mit 3 Meter hohen umlaufenden Betonwänden der Güte C25/30 mit Betonstahl B 500 A
ausgeführt. An einer Seitenwand wird eine ca. 5 Meter breite Zufahrt freigehalten. Das Zufahrtstor wird
als Aluminium Sektionaltor mit Lichtbahn ausgeführt. Auf den Betonwänden wird eine freitragende
Überdachung aus Stahlträgern der Güte S235 JRG errichtet, diese wird mit Stahl Trapezblechen
verkleidet. Die Dacheindeckung wird ebenfalls mit Trapezblechen ausgeführt die Träger und Pfetten
werden auch aus Stahl S235 JRG nach statischen Erfordernissen ausgeführt.
Die Anforderungen an die Lagerflächen werden durch die Errichtung der Bodenplatte aus
stoffundurchlässigem Beton nach DIN 1045 erfüllt. Die Fugen sind dicht und beständig gegen anfallendes
Niederschlagswasser nach den Anforderungen des WHG und der VAwS ausgeführt.
Der Aufstellungsplan ist als Anhang 3.3/1 beigelegt.
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3.4 Anlagenleistung
Beantragt wird die Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Neuanlage nach § 4 BImSchG.
- Errichtung und Betrieb einer Lagerhalle zur Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch Teerhaltiger Straßenaufbruch ist als gefährlicher Abfall eingestuft (WKG3).
Die maximal mögliche Lagermenge am Standort beträgt 1.900 t.
Die Betriebszeiten der Anlage sind täglich von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Da Bauarbeiten saisonal bedingt
von März bis November durchgeführt werden, erfolgt auch der Betrieb des Zwischenlagers in diesem
Zeitraum.
Bei der Anlage handelt es sich um einen Anlagentyp, welcher im Anhang 1 der 4. BImSchV aufgeführt ist.
Ziff. 8.12.1.1
Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 50
Tonnen oder mehr
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3.5 Auswahlgründe
Durch die am Anlagenstandort vorhandene Asphaltmischanlage der Fa. Streicher ist bereits eine
Infrastruktur vorhanden, die den Betrieb an diesem Standort begünstigt.
Das vorhandene Anlagenpersonal überwacht die Anlieferung und den Abtransport des teerhaltigen
Straßenaufbruchs. Durch den ständigen Betrieb der Asphaltmischanlage ist auch das Zwischenlager
ständig besetzt. Durch die fachkundige Ausbildung im Umgang und der Herstellung von Asphaltmischgut
ist das Personal ideal geeignet, den teerhaltigen Straßenaufbruch zu handhaben. Auch aus
wirtschaftlicher Betrachtung erweist sich der Betrieb des Zwischenlagers als ideal, da kein zusätzliches
Personal zum Betrieb des Zwischenlagers erforderlich ist.
Die sanitären Einrichtungen der Asphaltmischanlage, Aufenthalts- und Umkleideräume sind ebenfalls am
Standort bereits vorhanden.
Die vorhandene geeichte Fahrzeugwaage dient zur Erfassung der angelieferten und auch wieder
abtransportierten Mengen und muss somit nicht an einem anderen Standort neu errichtet werden.
Der vorhandene Radlader beschickt die Asphaltmischanlage. Im Nebenbetrieb kann dieser im
Zwischenlager eingesetzt werden, um das Material innerhalb der Halle hochzustapeln und zum
Abtransport wieder auf LKW zu verladen.
Anlieferer von teerhaltigem Straßenaufbruch holen auch meist für die Baustellen wieder Asphaltmischgut
ab. Somit fallen weniger Leerfahrten zum Standort an.
3.6 Maschinenaufstellungspläne
Entfällt
3.7 Fließbilder
Siehe Anhang 3.7/1
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- 3.3/1 Eingabeplan
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Ansicht von Osten
Ansicht von Norden
M=1:100
M=1:100
OK Gelände
OK Gelände
Ansicht von Westen
Ansicht von Süden
M=1:100
M=1:100
OK Gelände
OK Gelände
GRUNDRISS
5.15
4.80
15
30
M=1:100
3,0%
3,0%
Neubau einer Lagerhalle
QUERSCHNITT
Pfetten aus
Kanthölzern
5.00
±0.00
3,0%
Bauherr:
3,0%
3.90
4.00
12.50
4.00
5.00
24.30
24.90
Bauherr:
3,0%
5.00
15.15
3.10
3.53
3,0%
-0.10
Bauort:
Pfetten aus
Kanthölzern
30
Nachbarn:
3,0%
3,0%
Kastenrinne mit
WHG-Zulassung
z. B. BIRCOdicht
Entwurfsverfasser:
30
30
3,0%
-0.10
-0.28
4.80
43
Kastenrinne BIRCOdicht o. ä.
-0.28
30
11.90
15
±0.00
30
43
3,0%
25
±0.00 -0.10
10.58
(Außenkante Tragkonstruktion)
3.28
3.53
3.10
Wandverkleidung aus
Kanthölzern und
Trapezblech o. ä.
3.00
4.70
4.52
Wandverkleidung aus
Kanthölzern und
Trapezblech o. ä.
6.72
7.05
18
Stahlträger nach
stat. Erfordernissen
12.40
OK Gelände
33
Dachdeckung aus
Trapezblech o. ä.
Einfahrtsrampe
Neigung 1:10
Kastenrinne mit
WHG-Zulassung
z. B. BIRCOdicht
4.60
M=1:100
30
11.90
12.50
30
Deggendorf, den 24.11.2015
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Anhang:
- 3.7/1 Fließbild
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4 Gehandhabte Stoffe
4.1 Art, Menge und Beschaffenheit aller Einsatzstoffe
Eingänge (Zwischenlagerung)
In das beantragte Vorhaben gehen folgende Stoffe ein:
Die Einstufung des Zwischenlagermaterials nach der Europäischen Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10.
Dezember 2001, zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 22 des Gesetzes vom 24. Februar 2012,
Schlüssel- Nr.:
AVV 17 03 01 kohlenteerhaltige Bitumengemische
AVV 17 03 03 Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch wird als gefährlicher Abfall eingestuft und ist von einer Verwertung
ausgeschlossen, wenn der Gehalt an der für Teer maßgeblichen Konzentration des Benzo[a]pyren 50
mg/kg [ppm] oder der PAK Wert 1000 mg/kg übersteigt.
Der teerhaltige Straßenaufbruch liegt als Fräsgut oder in Form von Schollen vor.
Wassergefährdungspotenzial von teerhaltigem Straßenaufbruch
Als Pyrolyseprodukt von Steinkohle enthalten Teerpeche erhebliche Anteile polycyclischer
aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK), von denen zumindest einige Verbindungen, wie z.B. das 1,2Benzpyren (Benzo[a]pyren), als krebserzeugend gelten. Steinkohlenteerpech wurde deshalb in der MAKund BAT-Werte-Liste als krebserzeugender Stoff (Kategorie 1 in Abschnitt III) eingestuft. Als weitere
problematische Stoffe enthalten Teerpeche phenolische Substanzen, die wegen ihrer relativ guten
Wasserlöslichkeit durch Niederschlagswasser leicht eluiert werden können. Nach Literaturangaben
[Environmental Protection Agency (U.S. Umweltbehörde)] und vorliegenden Analysenergebnissen kann
der PAK-Gehalt (nach EPA2) von Straßenpechen in einem relativ weiten Bereich von ca. 5 - 25 Gew.-%
bzw. 50 bis 250 g/kg schwanken. Auch der relative Anteil der Einzelsubstanzen kann von Probe zu
Probe erheblich variieren. Geht man von einem Bindemittelgehalt von ca. 5 % in einer Mischung aus, so
resultiert für teerhaltigen Straßenaufbruch im Mittel ein PAK-Gehalt von ca. 7,5 g/kg. Der hohe PAKGehalt geht einher mit einer erheblichen Auslaugtendenz, die mit der Größe der Materialoberfläche
noch zunimmt, also bei Granulat bzw. bei Fräsgut größer ist als bei Schollen. PAK-Konzentrationen
liegen im DEV S4-Eluat bei etwa 0,15 mg/l; es wurden aber auch schon Konzentrationen von bis zu 18
mg/l festgestellt. Aufgrund dieses hohen Wassergefährdungspotentials wurde Steinkohlenteerpech,
wie es auch in teerhaltigem Straßenaufbruch anfällt, in die Wassergefährdungsklasse 3 (stark
wassergefährdend) eingestuft.
Da keine weitere Behandlung stattfindet fallen keine Zwischenprodukte an.
Ausgänge
Alle dem Zwischenlager zugeführten Mengen werden unbehandelt wieder abtransportiert.
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4.2 Lagermenge
Die maximale Lagermenge beträgt 1.900 t in Form von Fräsgut, durch einen großen Anteil an Hohlräumen
bei der Lagerung von Schollen ergibt sich hier eine geringere Lagermenge. Die maximale Lagermenge wird
nur in Ausnahmefällen voll ausgenutzt.
Aufgrund der Einstufung des teerhaltigen Straßenaufbruchs in WGK 3 erfolgt die Lagerung in einer
allseitig umschlossenen Lagerhalle auf einer stoffundurchlässigen Lagerfläche. Die Grundfläche der
Lagerhalle beträgt 12,5 m Breite und 25,0 m Länge.
4.3 Darstellung der Stoffströme
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann keine absolute Jahresmengenbilanz aufgestellt werden, da die
Eingangswerte nur annähernd (geschätzt) zur Verfügung stehen.
Diese Schätzung beläuft sich auf ca. 5.000 – 6.000 t / Jahr.
Eingänge und Ausgänge werden sich annähernd die Waage halten, nur differierend um Lagerbestandsänderungen bei den Eingangsstoffen.
Die Mengenbilanz je Stunde liegt bei ca. 60 t in der Anlieferung sowie bei der Abfuhr. Es fallen keine
Zwischenprodukte an.
Ein Fließbild der Stoffströme ist als Anhang 3.7/1 angefügt.
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5 Luftreinhaltung
5.1 Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen und Immissionen
Darstellung von der Anlage ausgehenden Emissionen
Beim An- und Abtransport von teerhaltigem Straßenaufbruch ist mit geringen Staubemissionen zu
rechnen.
Nennenswerte Geruchsemissionen finden nicht statt. Der charakteristische Geruch von teerhaltigen
Substanzen entwickelt sich kaum bei Umgebungstemperaturen von ca. 20° C. Nur höhere Temperaturen
(60 – 70° C) würden diese Dämpfe bewirken.
Auf dem Gelände des beantragten Materiallagers betreibt die Firma MAX STREICHER bereits eine
Asphaltmischanlage. Die genehmigten Grenzwerte werden regelmäßig gemessen und eingehalten, der
Betrieb verursacht keine schädlichen Umwelteinwirkungen. Durch die Errichtung der Lagerhalle und der
darin stattfindenden Zwischenlagerung ist keine erhöhte Belastung zu erwarten.
Weitere Emissionen sind nicht zu erwarten.
Darstellung der Staubemissionen
Einzelquellen der Staubemission können sein:
- die Anlieferung und das Abkippen
- der Lastkraftwagen- sowie der Radladerverkehr auf dem Gelände
- die Beladung der Lastkraftwagen
-
Es ist hierbei zu berücksichtigen, dass:
das beim Fräsen der Straßendecken entstehende Fräsgut, dessen Anteile aus Gestein und
Bindemittel bestehen, an den Bruchstellen des Bindemittels zum überwiegenden Teil sofort wieder
verklebt.
- in Schollen angeliefertes Material so gut wie keine Staubaufwirbelungen verursacht.
- die Lagerung in einer geschlossenen Lagerhalle erfolgt.
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Die Schadstofffreisetzung ist vor allen Dingen ein physikalischer Prozess. Aufgrund der Feinheit der im
Fräsgut enthaltenen Stäube werden diese beim freien Fall beim Abkippen in einen Schwebezustand
versetzt. Durch die innenwohnende kinetische Energie breiten sie sich in der Umgebungsluft aus und
werden außerdem durch Luftbewegungen fortgetragen. Um diese zu minimieren, können folgende
Maßnahmen ergriffen werden:
Eventuelle Staubemissionen werden durch eine Reihe von Maßnahmen verhindert bzw. minimiert:
Die Fahrer der LKW und des Radladers werden unterwiesen, während des Auf- und Abladens die
Minimierung der Staubemission zu beachten.
- Die Fahrwege auf dem Gelände sind asphaltiert und befestigt und werden regelmäßig mit einem
Kehrfahrzeug gereinigt.
- Das Abkippen erfolgt innerhalb der umseitig geschlossenen Lagerhalle somit erfolgt kein Staubaustrag
aus dem Lager.
-
Durch die Staubschutzmaßnahmen, der Lagerung in einer geschlossenen Lagerhalle sowie dem vorliegen
des Materials in gebundener Form erwarten wir keine wesentliche Staubentwicklung.
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6 Lärm- und Erschütterungsschutz
6.1 Schallleistungspegel
Die wesentlichen Geräuschemissionen werden durch den Fahrverkehr auf dem Gelände verursacht.
Der Fahrverkehr durch die Anlieferung und den Abtransport verursacht eine minimale Steigerung der
Geräuschemissionen. Der Radlader wird bereits an der Asphaltmischanlage eingesetzt, der zusätzliche
Arbeitseinsatz am Materiallager stellt keine wesentliche Lärmquelle dar.
Zur Beurteilung, des durch den Betrieb des Zwischenlagers zusätzlich entstehenden Lärm, wurde eine
schalltechnische Stellungnahme der Fa. GeoPlan erstellt. Dieses Gutachten ist im Anhang 6 enthalten.
6.2 Vorgesehene Schutzmaßnahmen
Entfällt
6.3 Betriebszeiten
Die Betriebszeiten des Lagers sind täglich von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr an Werktagen. Da Bauarbeiten
saisonal bedingt von März bis November durchgeführt werden, erfolgt auch der Betrieb des
Zwischenlagers in diesem Zeitraum.
6.4 Betriebsbedingte Verkehrsgeräusche
Die Anlieferung und der Abtransport erfolgt durch LKW. Die erwartete Verkehrsbelastung liegt bei zwei bis
drei Ladungen (insgesamt ca. 60 t) je Stunde. Ein Großteil der Anlieferer werden als Rückfracht
Asphaltmischgut von der Asphaltmischanlage laden. Ein deutlich erhöhtes Transportaufkommen ist also
nicht zu erwarten.
Der Betrieb des Radladers zum Beladen der LKW erfolgt nur zum Abtransport und Gelegentlich zum
Aufstapeln des Material in der Lagerhalle.
6.5 Teilbeurteilungspegel
Siehe Gutachten Anhang 6
6.6 Messberichte von Anlagenteilen
Entfällt
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6.7 Vorbelastung nach Nr. 2.4 TA Lärm
Siehe Gutachten Anhang 6
6.9 Schalltechnische Stellungnahme
Siehe Gutachten Anhang 6
6.10 Sonstige Immissionen
Es treten keine weiteren Immissionen wie Licht, Wärme, elektromagnetische Strahlung und
Erschütterungen auf.
Dezember 2015 / Sei
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Anhang:
- 6 – Schalltechnische Stellungnahme Fa. Geoplan
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GEOPLAN GmbH – Donau-Gewerbepark 5 – D-94486 Osterhofen
Max Streicher GmbH & Co. KG aA
Herrn Angel Bibov
Schwaigerbreite 17
94469 Deggendorf
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom
S1508039
Unser Zeichen, unsere Nachricht vom
Durchwahl, Name
Datum
102423
SS
27.08.2015
Neubau Lagerhalle Wildtier
schalltechnische Stellungnahme
Vorgang
Die Max Streicher GmbH & Co. KG aA beabsichtigt den Neubau einer Halle zur Lagerung von
Sand, Kies, Splitte, Ausbauasphalt und teerhaltigem Straßenaufbruch auf dem Standort
Teilfläche Fl.Nr. 1071, Gemarkung Patersdorf, Gemeinde Patersdorf. Im Umgriff der geplanten
Lagerhalle befindet sich bereits die Asphaltmischanlage der Fa. Streicher, sowie weiter
nordwestlich eine Brecheranlage.
Die vorliegende schalltechnische Stellungnahme zeigt die vom Betrieb der Lagerhalle
ausgehenden Geräusche auf und berücksichtigt die damit verbundenen Fahrzeugbewegungen.
Im Falle einer Überschreitung der zulässigen Orientierungswerte bzw. der Immissionsrichtwerte
werden, wenn möglich, entsprechende Abhilfemaßnahmen, die eine Einhaltung sicherstellen
sollen, aufgezeigt.
Beurteilungsgrundlagen
Bei der Überprüfung der Auswirkungen der zu beplanenden Flächen bzw. deren dort
stattfindender Betrieb auf die vorhandene Wohnbebauung in der Nachbarschaft, wurde die „TALärm“ (vom 26. August 1998), die DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung
im Freien“, der Technische Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von
Baumaschinen (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 2, Wiesbaden 2004) und
der technische Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen
von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen herangezogen.
b
Im Beiblatt 1 der DIN 18005 sind die folgenden schalltechnischen Orientierungswerte
(Gewerbelärm) genannt:
Mischgebiet
Tag
Nacht
60 dB(A)
45 dB(A)
Die oben genannten schalltechnischen Orientierungswerte entsprechen den in Nummer 6.1 (b –
d) TA-Lärm festgesetzten zulässigen Immissionsrichtwerten.
Da sich im Umfeld der geplanten Lagerhalle bereits Gewerbe bzw. eindeutige Vorbelastung
befindet (Asphaltmischanlage, Brecheranlage) wurde in Anlehnung an die TA-Lärm ein
reduzierter Immissionsrichtwert (-6 dB(A)) herangezogen, so dass kein relevanter Beitrag zum
Summenpegel mehr zu erwarten ist.
Auszug TA-Lärm:
„Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG)
ist vorbehaltlich der Regelungen in den Absätzen 2 bis 5 sichergestellt, wenn die
Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6
nicht überschreitet.
Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der
Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt
werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den
Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der
zu beurteilenden Anlage ausgehenden Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte nach Nummer
6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unterschreitet. ….“
Beurteilungszeitraum
Tag
Der Beurteilungszeitraum Tag erstreckt sich von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Nacht
Ein Nachtbetrieb (22.00 Uhr- 06.00 Uhr bzw. in den Ruhezeiten) findet nicht statt, daher wurde
auf eine Überprüfung der Nachtrichtwerte verzichtet.
2 von 5
b
Ausgangsdaten der Berechnung
Betriebsbeschreibung
Die Fa. Max Streicher GmbH & Co KG aA betreibt auf dem Gelände der geplanten Nutzung seit
1966 eine Asphaltmischanlage. Es sind hierzu bereits Lagerflächen für Sand, Kies, Splitte und
Ausbauasphalt vorhanden. Es ist geplant auf einem Teil der vorhandenen Lagerflächen eine
Lagerhalle zu errichten und künftig teerhaltigen Straßenaufbruch hier zu lagern.
Nach Angaben des Betreibers werden Lkw, welche Asphalt von der bereits bestehenden
Asphaltmischanlage abtransportieren, das zu lagernde Material bei Anfahrt abliefern. Dies wird
bei ca. der Hälfte aller anfahrenden Lkw der Fall sein. Ein zusätzliches Aufkommen von Lkw ist
daher nur in geringem Maße anzunehmen. Durch die bereits bestehende Asphaltmischanlage
ist ein maximales Lkw-Aufkommen von 42 Lkw/Tag anzunehmen sowie für die alleinige
Anlieferung von Material für die Lagerhalle max. 20 Lkw/Tag (gem. Betreiberangaben). Um auf
der sicheren Seite zu rechnen, wurden für die Lagerhalle, zusätzlich 25 Lkw/Tag für die alleinige
Anlieferung von Material in den Berechnungen berücksichtigt.
Die Anlieferungen finden in der Zeit von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr (LKW-Verkehr) statt.
Die Zufahrt zur Lagerhalle erfolgt über die Bundesstraße B11 und die Wildtierstraße. Die Halle
soll im nordwestlichen Bereich der vorhandenen Asphaltmischanlage platziert werden. Das
Abladen der verschiedenen Materialien erfolgt entsprechend der dafür vorgesehenen
Lagerungsstellen innerhalb oder vor der Halle. Um auf der sicheren Seite zu rechnen, wurde das
Abladen der Schüttgüter vor der Halle angenommen.
Emissionsorte
Zur Berechnung des Lagerhallenbetriebs wurden folgende Tätigkeiten bzw. Lärmquellen
angenommen:
Bezeichnung
Lkw-AnAbfahrt
Pegelart Schallleistung Quelle
in dB(A)
=63 dB(A)
HLUG,
„Techn. 25 pro d
Bericht
zur
Untersuchung
der
Geräuschemissionen
durch
Lastkraftwagen ….“
Abladen
Lw
(Schüttgeräusch)
=102 dB(A)
VDI
3733 5 min/Lkw
Rohrleitung
beim
Transport
von
Kunststoffgranulat
Lkw-Leerlauf
=100 dB(A)
(Erfahrungswert)
3 von 5
u. Lw‘
Einwirkzeit
bzw.
Anzahl
Lw
5 min/Lkw
b
Hindernisse
Gebäude fanden als Hindernisse in die Berechnung, wenn nötig Eingang. Geländekanten
wurden ebenfalls berücksichtigt.
Immissionsort
In Richtung Südosten, Osten, Nordosten und Norden wurden vier Immissionsorte in ca. 200 350 m Entfernung in die Berechnungen aufgenommen. Die Lage der herangezogenen
Immissionsorte ist der Anlage zu entnehmen. Ihre Höhe wurde mit 4,5 m über GOK angesetzt.
Die Immissionsorte wurden als MI (Mischgebiet) gemäß Flächennutzungsplan bzw. den
örtlichen Gegebenheiten eingestuft.
Ergebnis
An den Immissionsorten errechnet sich durch den Betrieb der Lagerhalle ein Beurteilungspegel
von:
Immissionsort
Immissionsrichtwert in
dB(A)
reduzierter
IRW in dB(A)
Beurteilungspegel in
dB(A)
IM 1
60
54
30,7
IM 2
60
54
48,9
IM 3
60
54
42,7
IM 4
60
54
39,5
An den Immissionsorten entsteht durch den Betrieb der Lagerhalle keine Überschreitung des
reduzierten IRW.
4 von 5
b
Zusammenfassung
Es war zu prüfen, ob der Betrieb einer Lagerhalle für Sand, Kies, Splitte, Ausbauasphalt und
teerhaltigem Straßenaufbruch auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Flur-Nr. 1071,
Gemarkung Patersdorf, Gemeinde Patersdorf, aus schallschutztechnischen Belangen möglich
ist.
Durch den Betrieb der Lagerhalle auf dem Standort mit der Flur-Nr. 1071, Gemarkung
Patersdorf, im beschriebenen Umfang und zu den angegebenen Betriebszeiten, sind bei den
Anwohnern keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Sabrina Sepp
Techn. Umweltfachwirtin
Anlagen:
Anlage 1:
Übersichtslageplan
Anlage 2:
Lageplan Berechnung
Anlage 3:
Ergebnistabellen
Anlage 4:
Eingabedaten
5 von 5
Anlage 1
#_
Lage d
ntersuchungsgebiets
Neubau Lagerhalle Wildtier
Auftraggeber:
Streicher mbH
o.
aA
Bearbeitung:
Übersichtsplan
Sabrina Se
Datum:
Anlage:
27.08.2015
Maßstab:
1 : 50.000
Kartenvorlage:
TK Bayern
Donau-Gewerbepark 5
94486 Osterhofen
Tel.: +49 (0)9932 9544-0
Fax.: +49 (0)9932 9544-77
1
Blatt :
1
Projekt-Nr.:
S1508039
Anlage 2
Gauß-Kr
eifenbreite 3°); Potsdam (Bessel)
3
5429800
5429800
Geoplan GmbH
Donau-Gewerbepark 5
94486 Osterhofen
5429900
5429900
1
ariante 0
5430000
5430000
Neubau Lagerhalle Wildtier, Patersdorf
2
1071/1
e
Wildtierstra
Legende
1118
1112
5429600
5429600
0
IMMI 2015-1 06/2015
M :3500
250 m
1
5429500
5429500
5429700
5429700
1071
Lagerhalle
Hilfslinie
Höhenpunkt
Immissionspunkt
Gebäude
Leerlauf Lkw (EZQi)
Abladen (EZQi)
LKW (LIQi)
[ Variante 0 ] -- Gauß-Krüger (Streifenbreite 3°); Potsdam (Bessel)
5429840
5429840
Neubau Lagerhalle Wildtier, Patersdorf
Geoplan GmbH
Donau-Gewerbepark 5
94486 Osterhofen
5429820
5429820
5429800
5429800
1071/1
Legende
5429760
5429760
5429780
5429780
Lagerhalle
5429740
5429740
0
IMMI 2015-1 06/2015
M :750
50 m
Hilfslinie
Höhenpunkt
Immissionspunkt
Gebäude
Leerlauf Lkw (EZQi)
Abladen (EZQi)
LKW (LIQi)
Anlage 3
Firma:
Geoplan Gm
Bearbeiter: abrina epp
Projekt:
rhalle
tier
Kurze Liste
issi
un berechnung
sberechnung
ariante 0
Beurteilung nach TA L
Einstellung:
renzeinstellung
erktag (6h-22h)
r
Pkt
P
60
30
Pkt002
P2
60
48
Pkt003
P3
60
42
Pkt004
P4
60
39
F
MM
ken um
nweise u weiteren Features u erhalten.
M MM _Daten
Bere
lle
il tier.
eite
Firma:
Geoplan Gm
Bearbeiter: abrina epp
Projekt:
rhalle
tier
ittlere Liste
issi
un berechnung
sberechnung
Beurteilung nach TA L
1
ariante 0
Einstellung:
x
renzeinstellung
47 m
5429474 34 m
528 82 m
5429792 47 m
04 m
30 m
65 m
m
526 47 m
erktag (6h-22h)
kw-Fahrt
005
Abl
006
r
r
30
30
ttgut
30
lauf kw
30
umme
30
2
ariante 0
Einstellung:
x
renzeinstellung
28 m
erktag (6h-22h)
kw-Fahrt
005
Abl
006
ttgut
lauf kw
r
r
48
48
35
48
33
48
umme
3
ariante 0
Einstellung:
x
renzeinstellung
49 m
erktag (6h-22h)
kw-Fahrt
005
Abl
006
ttgut
r
r
40
40
37
lauf kw
35
42
umme
ariante 0
Einstellung:
x
renzeinstellung
80 m
5429987
erktag (6h-22h)
005
Abl
ttgut
kw-Fahrt
006
lauf kw
r
r
36
36
34
38
33
39
umme
MM
M MM _Daten
39
Bere
lle
il tier.
eite
Anlage 4
Firma:
Geoplan Gm
Bearbeiter: abrina epp
Projekt:
rhalle
tier
Eigensch
Projektvorlage:
DAT
Bere hnung
Prognose p:
Prognoseart:
m (nationale Normen)
Beurteilung na h:
TA
m
N izen
Arbeitsbereich
K
inaten
K
inat
em:
Gauß-K
tum:
Pots
( treifenbreite 3
m (Bessel)
x
Gel
in
u rdnung
von ...
bis ...
4570470 00
4572000 00
00
5429320 00
00
820 00
-30 00
550 00
580 00
xmin
max ( 4)
527 00
xmax
max ( 3)
00
xmin
min (
530 00
xmax
min ( 2)
500 00
n Ele entgruppen zu den arianten
ariante 0
Gruppe 0
+
PKT_
+
PKT_G
+
PKT_D
+
_F
T_NA
+
_F
+
_
+
G
_N
+
G
_ A PT
+
F
T
G_
+
F
T
K_
+
PKT_
MM
PKT_
+
_OD
+
PKT_G_OD
+
F
+
T_
_
er gbare
aster
Name
x min
aster 0
x max
4570470 00
4572000 00
min
max
5429320 00
eche
un berechnung
Anpassung
Gel
kanten al
s rhebungsgebietes an ie
i
eflexionsfl
.0
.0
bei
aster
instellung
ei hweite von
u
iu
Mi
m (Abst
Projektion
m um
iu
m um P herum:
Teilst
f
in Pro ent
inf
s
inf
Keine
eferen einstellung
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
e
Teilst
s Abst
Abst
.0
.0
e:
P- uelle
Nein
skriterium
mpfung abwei
s
Keine
uelle herum:
ariable Min.
MM
uelle- P) begren en:
B:
iu
us. Faktor f
.0
Nein
llen
kung
f
.0
llen
Projektion von Fl
stl
Arbeitsberei
asterberechnung
Nein
eferen einstellung
Projektion von ini
Mi
0 00
uellen begren en:
st-Pegelabst
Be
relativ
i hen
henausgaben
Art
42
hen
uellen
wi
77
PKT
mmissionspunkte
aus: weißer
20 00
Berei
isse
erbesserte nterpolation in
Freifel vor
20 00
Be ug
renzeinstellung
ell
Gleit
nx
00
Berechnungseinstellung
f
Fl
.25 k
punkten
lementgruppen
f
Aus
.0
von
egelwerk:
Nein
Nein
.0
Nein
mpfung begren en:
M MM _Daten
Bere
lle
il tier
eite
he
Firma:
Geoplan Gm
Bearbeiter: abrina epp
Projekt:
rhalle
tier
Berechnungseinstellung
eche
renzeinstellung
ell
un berechnung
Gren wer
Bf
infa hbeugung:
Gren wer
Bf
Mehrfa hbeugung:
Ab
hirmung bei
Bere hnung
eitli her
mweg
eitli her
mweg bei piegel
2720
asterberechnung
O
llen
Nein
Nein
Nein
Nein
P m:
Nein
Nein
B:
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
eflexion
eflexion (max. O
u
iu
m (Abst
u
uelle- P) begren en:
iu
ei hweite von
ius um
Mi
efl.Fl
hen begren en:
uelle
st-Pegelabst
piegel
Keine
llen
h Projektion
efl. bei vollst
trahlen al
iger Ab
hirmung
ilfslinien si hern
Mehrfa hreflexion
Teilst
-Kontrolle
Teilst
-Kontrolle na h
Teilst
-Kontrolle au h f
hall 03:
egelwerke:
Be
hleunigte eration (N
Gef
te Genauigkei
wi
B:
henergebnisse an eigen:
0
0
Nein
Nein
ale ara eter
renzeinstellung
oreinstellung von G außerhalb von DBOD- lementen
0 00
Temperatur
relative Feu hte
ohnfl
70
he pro inw m ( 0.8
Mittlere to
werks
rutto)
40 00
in m
2 80
Pau
hale Meteorologie (Dire ive 2002 49
):
Tag
Pau
hale Meteorologie (Dire ive 2002 49
):
2 00
ara eter der Bibli h
Mit-
i
Na ht
00
S
0 00
renzeinstellung
etterlage
ereinfa hte Formel (Nr. 7.3.2) f
f
B
mpfung bei
iger Bere hnung
f
Nein
iger Bere hnung
nur Abst
i
is
Ab ug
A
A
smaß bere hnen(veraltet)
mpfung - au h negative B
Nein
mpfung ab iehen
Nein
hstens bis -
itional re omm
Nein
tions -
OT
B
i htigt Bewu hs- lemente
B
i htigt Bebauungs- lemente
B
i htigt B
lemente
Beurteilungszeitr
T1
Wer
T2
S nntag
g
T3
Nacht
h
h
h
ariante 0
issi nspun
Ele ent
Bezeichnung
Pkt
P
Gruppe 0
Pkt
---
---
Pkt002
P2
Gruppe 0
Pkt
---
---
Pkt003
P3
Gruppe 0
Pkt
---
---
Pkt004
P4
Gruppe 0
Pkt
---
---
Bezeichnung
Abl
un
E
S
005
ruppe
arstellung
L nge
l
he /
ariante 0
S
ttgut
0 00
he
---
issi n ist
L nge /
---
i. ariante
Bere
lle
il tier
Nein
uelle
L nge
M MM _Daten
99999 00
Wir radius
Gruppe 0
ruppe
Kn enzahl
MM
Kn enzahl
hallleistungspegel
mission
D mmung
u
w)
hlag
eite
2
Firma:
Geoplan Gm
Bearbeiter: abrina epp
Projekt:
rhalle
tier
un
S
ariante 0
S
l
---
he /
Beurteilungs
TA
rschri
Spitzenpegel
m
mi
uhe ei u
/ eitz ne
auer /h
i. ar. L
uschlag
Tag
00
-
-
00
Nacht
00
-
-
00
uhe
00
-
-
T n uschlag
0
dB
erktag
0
n
erktag
00
2 00
5 00
dLi /dB
93
uhe
0 00
00000
-99 00
25 00
0 08333
-8 85
uhe
0 00
2 00000
-99 00
uhe
0 00
5 00000
-99 00
-
9 00 Tag
0 00
9 00000
-99 00
2 00
uhe
0 00
2 00000
-99 00
00 Na ht
0 00
00000
-99 00
0 00
00000
-99 00
uhe ei u
00
(6h-7h)
00
erktag (7h-20h)
erktag
93
uhe
00 Tag
20h-22h)
2 00
onntag (6h-22h)
25 00
0 08333
-8 85
uhe
0 00
2 00000
-99 00
uhe
0 00
5 00000
-99 00
00
6h-9h 20h-22h)
5 00
-
o
9 00 Tag
0 00
9 00000
-99 00
o
2 00
uhe
0 00
2 00000
-99 00
00 Na ht
0 00
00000
-99 00
Na ht (22h-6h)
lauf kw
Bezeichnung
Gruppe 0
ruppe
0 00
he
Nein
uelle
L nge
---
issi n ist
L nge /
---
i. ariante
hallleistungspegel
mission
---
he /
Beurteilungs
rschri
Spitzenpegel
pul
-
Beurteilungszeitra
uhe ei u
/ eitz ne
D mmung
u
auer /h
i. ar. L
uschlag
00
-
-
00
Nacht
00
-
-
00
uhe
00
-
-
0
dB
B(A)
Tag
T n uschlag
00
n . uschlag
0
n
al
E r
0
Ein
r zeit /h
uschlag
dLi /dB
0
L r /dB
hlag:
erktag (6h-22h)
erktag
00
(6h-7h)
00
erktag (7h-20h)
erktag
uhe
0 00
00000
25 00
0 08333
-8 85
uhe
0 00
2 00000
-99 00
uhe
0 00
5 00000
-99 00
00 Tag
20h-22h)
onntag (6h-22h)
2 00
-99 00
00
6h-9h 20h-22h)
5 00
-
o
9 00 Tag
0 00
9 00000
-99 00
o
2 00
uhe
0 00
2 00000
-99 00
00 Na ht
0 00
00000
-99 00
-99 00
Na ht (22h-6h)
uhe ei u
erktag
00
(6h-7h)
00
erktag (7h-20h)
erktag
-
hlag:
erktag (6h-22h)
uhe
0 00
00000
25 00
0 08333
-8 85
uhe
0 00
2 00000
-99 00
uhe
0 00
5 00000
-99 00
00 Tag
20h-22h)
onntag (6h-22h)
2 00
00
6h-9h 20h-22h)
5 00
-
o
9 00 Tag
0 00
9 00000
-99 00
o
2 00
0 00
2 00000
-99 00
M MM _Daten
w)
hlag
B(A)
m
o
99999 00
Wir radius
Kn enzahl
o
-
hlag:
erktag
o
0
L r /dB
o
erktag (6h-22h)
ohne
r zeit /h
o
ohne
MM
Ein
uschlag
-
00
6h-9h 20h-22h)
Na ht (22h-6h)
mi
E r
0
al
00 Tag
20h-22h)
onntag (6h-22h)
TA
00
n . uschlag
00
(6h-7h)
erktag (7h-20h)
l
B(A)
hlag:
erktag (6h-22h)
o
pul
-
Beurteilungszeitra
E
B(A)
Bere
lle
uhe
il tier
eite
3
Firma:
Geoplan Gm
Bearbeiter: abrina epp
Projekt:
rhalle
tier
un
S
ariante 0
S
Na ht (22h-6h)
Linien S
L
001
00 Na ht
00000
-99 00
ariante 0
S
kw-Fahrt
Bezeichnung
99999 00
Wir radius
Gruppe 0
ruppe
0 00
53
Kn enzahl
he
07
issi n ist
L nge /
72
i. ariante
Beurteilungs
rschri
Spitzenpegel
uhe ei u
erktag
Pegel
auer /h
i. ar. L
uschlag
B(A)
B(A)
Tag
63 00
-
-
94 00
63 00
Nacht
63 00
-
-
94 00
63 00
uhe
63 00
-
-
94 00
T n uschlag
0
dB
erktag
00
n . uschlag
0
n
al
E r
0
Ein
r zeit /h
dLi /dB
0
L
2 00
63
0 00
0 00000
r /dB
-99 00
63
25 00
00000
94
uhe
63
0 00
0 00000
-99 00
uhe
63
0 00
5 00000
-99 00
00
6h-9h 20h-22h)
5 00
-
o
9 00 Tag
63
0 00
9 00000
-99 00
o
2 00
uhe
63
0 00
2 00000
-99 00
00 Na ht
63
0 00
00000
-99 00
63
0 00
0 00000
-99 00
Na ht (22h-6h)
uhe ei u
erktag
00
(6h-7h)
00
erktag (7h-20h)
erktag
-
hlag:
erktag (6h-22h)
64
uhe
00 Tag
20h-22h)
onntag (6h-22h)
2 00
63
25 00
00000
94
uhe
63
0 00
0 00000
-99 00
uhe
63
0 00
5 00000
-99 00
00
6h-9h 20h-22h)
5 00
-
o
9 00 Tag
63
0 00
9 00000
-99 00
o
2 00
uhe
63
0 00
2 00000
-99 00
00 Na ht
63
0 00
00000
-99 00
Na ht (22h-6h)
M MM _Daten
63 00
uschlag
64
uhe
00 Tag
20h-22h)
onntag (6h-22h)
o
w m)
hlag
00
(6h-7h)
erktag (7h-20h)
ohne
u
hlag:
erktag (6h-22h)
o
pul
-
/ eitz ne
D mmung
B(A)
m
Beurteilungszeitra
mi
l
mission
---
he /
TA
Nein
uelle
L nge
l
MM
0 00
Bere
lle
il tier
-
eite
4
MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
- Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch -
Seite: 1
7 Anlagensicherheit
7.1 Mögliche Betriebsstörungen
Während der Zwischenlagerung sind keine Betriebsstörungen oder Freisetzungen zu erwarten.
Mögliche Betriebsstörungen können bei der Anlieferung oder dem Abtransport auftreten:
- Falsches Abkippen außerhalb der Lagerhalle
- Verschleppen von teerhaltigem Material aus der Lagerhalle.
7.2 Brandschutz
Das Straßenaufbruchmaterial und Fräsgut ist mit seinem Teerbestandteil von ca. 6 Masse- % wie alle
Kohlenwasserstoffe zwar als grundsätzlich brennbar einzustufen, jedoch ist die Möglichkeit eines Brandes
als sehr gering einzuschätzen, da durch den hohen Gehalt an Gesteinsmaterial die dazu nötige Zündenergie
kaum zur Verfügung stehen wird.
Mögliche Brandgefahren gehen von den eingesetzten Geräten in der Technologiekette aus.
Brandursachen
- Heißlaufende Lager
- Heißlaufende Motoren
- Kabelbrände durch Kurzschlüsse
Für diese Fälle werden eine Reihe von Handfeuerlöschern verschiedener Typen (Löschmittel) am
Zwischenlager und am Radlader vorrätig gehalten.
Brennender teerhaltiger Straßenaufbruch soll nicht mit Wasser im Vollstrahl gelöscht werden. Die
Verwendung von Schaummitteln soll hier vorgesehen werden.
7.3 Maßnahmen zur Vorbeugung von Betriebsstörungen
Um evtl. Betriebsstörungen wie unter 7.1 genannt vorzubeugen, werden folgende Maßnahmen getroffen:
- Betriebsanweisung zum Ab- und Beladen nur nach Anweisung des Personals.
- Der Bereich der Zufahrt zum Materiallager wird befestigt, verschlepptes Material aus der Lagerhalle
wird sofort aufgenommen und dem Zwischenlager wieder zugeführt.
Das Anlagenpersonal überwacht den Betrieb des Zwischenlagers. Durch trotzdem evtl. eintretende
Betriebsstörungen sind keine wesentlichen Umweltgefährdungen zu erwarten.
Dezember 2015 / Sei
Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\7_Anlagensicherheit.doc
MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
- Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch -
Seite: 2
7.4 Anwendung der Störfallverordnung
Im Rahmen des Antrages soll die Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch beantragt werden.
Dieser ist aufgrund der enthaltenen Stoffe als gefährlicher Abfall eingestuft. Deshalb soll auch die
Anwendbarkeit der Störfallverordnung (12. BImSchV) vom 26.04.2000, in der Fassung vom 08.06.2005
zuletzt geändert am 14.08.2013 geprüft werden.
Die Vorschriften des zweiten und vierten Teils mit Ausnahme der §§ 9 bis 12 gelten für Betriebsbereiche,
in denen gefährliche Stoffe in Mengen vorhanden sind, die die in Anhang I Spalte 4 genannten
Mengenschwellen erreichen oder überschreiten. Für Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe in
Mengen vorhanden sind, die die in Anhang I Spalte 5 genannten Mengenschwellen erreichen oder
überschreiten, gelten außerdem die Vorschriften der §§ 9 bis 12.
An dem Materiallager werden keine Stoffe in relevanten Mengen gehandhabt, so dass keine Einordnung in
die Störfallverordnung erforderlich ist.
Dezember 2015 / Sei
Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\7_Anlagensicherheit.doc
MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
- Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch -
Seite: 1
8 Abfälle
8.1 Abfallvermeidung und -verwendung
Bei dem beantragten Vorhaben fallen technologisch bedingt keine Abfälle an.
8.2 Abfallentsorgung
Evtl. anfallende Abfälle häuslicher Art werden mit den Abfällen der Asphaltmischanlage entsorgt.
Der Betrieb des Radladers erfolgt hauptsächlich an der Asphaltmischanlage. Hier ist auch eine Werkstatt
vorhanden, in der Ölwechsel und Wartungen durchgeführt werden können. Diese erfolgen durch
Händlerfirmen oder die Werkstatt der MAX STREICHER GmbH. Anfallendes Altöl und Restmengen an
Fetten/Schmieröl werden zentral gesammelt und dann durch autorisierte Fachfirmen entsorgt. Darin
eingeschlossen sind auch verbrauchte Ölbindemittel, die für Havariefälle in ausreichender Menge
vorgehalten werden.
Sollte versehentlich Material angeliefert werden, welches nicht der genehmigten Abfallart zugeordnet
werden kann, wird dies durch das firmeneigene Baustofflabor oder ein externes Labor geprüft und
ordnungsgemäß zu einer der Abfallart entsprechenden Deponie verbracht.
Dezember 2015 / Sei
Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\8_Abfälle.doc
MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
- Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch -
Seite: 1
10 Ausgangszustand des Anlagengrundstücks
10.1 Zustand des Anlagengrundstücks insb. Altlasten
Durch die Fa. Geoplan wurde ein Gutachten über den Zustand des Bodens im Bereich des Hallenneubaus
erstellt. Ein Gefahrenverdacht wurde hierbei nicht festgestellt.
Das Gutachten ist im Anhang 10/1 enthalten.
Dezember 2015 / Sei
Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\10_Grundstueck.doc
MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
- Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch -
Anhang:
- 10/1 Bodengutachten Fa. GeoPlan
Dezember 2015 / Sei
Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\10_Grundstueck.doc
#_ StationeryEnableStationeryFirstPage 1 _#
#_ StationeryPathStationeryFirstPage O:\OWDATEN\Briefpapier\Briefpapier_2013.pdf _#
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GEOPLAN GmbH Donau-Gewerbepark 5 D-94486 Osterhofen
Max Streicher GmbH & Co. KG aA
Herrn Angel Bibov
Postfach 19 61
94469 Deggendorf
Projektleiter:
Abteilung:
Tim Unger
Umwelt
Sachbearbeiter:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Tim Unger
+49 (0)9932 9544-23
+49 (0)9932 9544-77
[email protected]
Vorgangs-Nr.:
Datum:
103014
15.09.2015
Fax: 0991 330 180
U1508155
Analytik NB Lagerhalle Granitwerk Wildtier
Umwelttechnische Stellungnahme
1. Vorgang
Die Max Streicher GmbH & Co. KG aA plant auf dem Gelände des Asphaltmischwerks und Granitwerkes
Wildtier, Patersdorf, den Neubau einer Lagerhalle für die temporäre Lagerung von teerhaltigem Asphaltbruch.
Das IB Geoplan wurde im Rahmen dieses Bauvorhabens von der Max Streicher GmbH & Co. KG aA, vertreten
durch Herrn Bibov, mit der Durchführung einer umwelttechnischen Bewertung der im vorgesehenen
Gründungsbereich anstehenden Böden beauftragt.
Die Lagerhalle soll am westlichen Rand des Werksgeländes neben der bestehenden Asphaltmischanlage
errichtet werden. Die Gründung der Lagerhalle ist, sofern aus umwelttechnischer Sicht keine Einwände
bestehen, direkt auf den vor Ort anstehenden Böden bzw. Auffüllungen geplant. Die genauen Dimensionen
sowie die Gründungsweise des geplanten Gebäudes sind uns nicht bekannt. Auf dem Gelände lagerten zum
Zeitpunkt der Ortsbegehung noch Asphalthaufwerke, weshalb eine Beurteilung des Untergrundes nur im
südlichen Gründungsbereich des geplanten Gebäudes möglich war.
2. Feld- und Laboruntersuchungen
Zur Erfassung und Bestimmung möglicher umweltrelevanter Belastungen im Gründungsbereich der geplanten
Lagerhalle wurde am 27.08.2015 durch einen Projektingenieur des IB Geoplan ein Baggerschurf im südlichen
Teil des geplanten Gebäudes vorgenommen. Auf Grund der sehr dichten Lagerungsdichte der unterhalb einer
ca. 15 cm mächtigen Asphaltdecke angetroffenen sandigen Granitschotterlagen konnte der Schurf lediglich
bis 1,15 m unter Geländeoberkante (GOK) durchgeführt werden. Von den erkundeten aufgefüllten Schottern
wurde jeweils eine Laborprobe des Tiefenbereiches 0,15 m – 0,60 m u. GOK (SCH 1 E 3) sowie 0,60 m –
1,15 m u. GOK (SCH 1 E 5) entnommen. Diese wurden vor Ort organoleptisch als unauffällig eingestuft und
zur weiteren Analyse einem akkreditierten Prüflaboratorium (Wessling GmbH) übergeben.
3. Umwelttechnische Bewertung gemäß Slg-LfW Merkblatt 3.8/1
Zur Durchführung einer umwelttechnischen Bewertung wurden die bestimmten Parameter der chemischen
Analytik den Stufenwerten nach Slg-LfW Merkblatt 3.8/1 gegenübergestellt, die bei einem geplanten Verbleib
Seite 1 von 2
b
des vorliegenden Materials in eingebautem Zustand heranzuziehen sind. Die gesamte tabellarische
Aufstellung der bestimmten Werte sowie der entsprechenden Prüf- und Hilfswerte ist in Anlage 1 beigefügt.
Gemäß der Gegenüberstellung mit den Stufenwerten nach Slg-LfW Merkblatt 3.8/1 sind die Proben SCH 1
E 3 sowie SCH 1 E 5 der Stufe < Hilfswert 1 zuzuordnen. Für die erkundeten sandigen Granitschotter gilt somit
die Gefahr einer erheblichen Grundwasserverunreinigung als ausgeräumt.
Grund- oder Schichtwasser konnte im Rahmen der Ortseinsicht nicht festgestellt werden. Bei den erkundeten
Böden handelt es sich um anthropogene Auffüllungen oberhalb des ursprünglichen Geländeniveaus. Auf
Grund der Lage des Untersuchungsgebietes im kristallinen Grundgebirge des bayerischen Waldes ist durch
Erfahrungswerte zudem davon auszugehen, dass Grundwasser hier nicht flächig sondern eher in größeren
Tiefen als Kluftwasservorkommen anzutreffen ist. Daher kann hier auf eine umwelttechnische Bewertung der
erkundeten Granitschotter hinsichtlich des Wirkungspfades Boden – Grundwasser verzichtet werden.
4. Zusammenfassende umwelttechnische Beurteilung und Handlungsempfehlung
Die im südlichen Teil des geplanten Gebäudes beprobten Schotterauffüllungen gilt der Gefahrenverdacht
gemäß LfW-Merkblatt 3.8/1 mit der Unterschreitung des HW 1 als ausgeräumt. Aus umwelttechnischer Sicht
bestehen daher keine Einwände gegen einen Verbleib der sandigen Granitschotter im eingebauten Zustand
sowie die Verwendung dieses Materials als Gründungssohle für den geplanten Neubau der Lagerhalle.
5. Schlussbemerkungen
Mit den durchgeführten Felduntersuchungen können naturgemäß nur punktuelle Aufschlüsse gewonnen
werden. Des Weiteren sind gemäß DIN 4020 Aufschlüsse in Boden und Fels als Stichproben zu bewerten.
Für die dazwischenliegenden Bereiche lassen sich nur Wahrscheinlichkeitsaussagen machen.
Sollten sich im Zuge der Aushubarbeiten Abweichungen von den hier gemachten Aussagen ergeben, ist aus
ökonomischer und umweltrechtlicher Sicht die erneute Rücksprache mit dem Umweltgutachter notwendig.
Dies gilt in diesem Fall besonders für den nördlichen Gründungsbereich der geplanten Lagerhalle, der hier auf
Grund der vorliegenden Überdeckung durch Asphalthaufwerke nicht beprobt werden konnte.
Für weitere Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
GEOPLAN GmbH
Tim Unger
Birgit Baumeister
M.Sc. Angewandte Geowissenschaften
Dipl. Ing. (FH) Umweltsicherung
Anlagen
Anlage 1:
Anlage 2:
Tabellarische Auflistung der Untersuchungsergebnisse zu den geltenden
Hilfs-, Prüf- und Stufenwerten
(1 Seite)
Analytikergebnisse Labor Wessling GmbH
(7 Seiten)
Seite 2 von 2
Anlage 1
b
Tabellarische Auflistung der Untersuchungsergebnisse zu den geltenden
Hilfs-, Prüf- und Stufenwerten
Projekt-Nr.:
NB Lagerhalle, Granitwerk Wildtier
U1508155
AG: Max Streicher
Untersuchungsparameter
Probenahme vom 27.08.15
Einheit
SCH 1
E3
SCH 1
E5
BODENPROBEN
Stufenwerte Slg -LfW Merkblatt Nr. 3.8/1,
Tabelle 1
Hilfswert 1
Hilfswert 2
10
50
10
50
400
2000
5
25
100
500
10
50
100
100
100
100
2
10
2
100
500
50
50
5
500
50
1000
500
500
500
500
10
50
10
500
2500
250
-
Originalsubstanz
Antimon
Arsen
Barium
Beryllium
Blei
Cadmium
Chrom, gesamt
Kobalt
Kupfer
Molybdän
Nickel
Quecksilber
Selen
Thallium
Vanadium
Zink (Zn)
Zinn (Sn)
Cyanid gesamt
Cyanid, l. freis.
Fluorid
Untersuchungsparameter
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
mg/kg
<5
3,5
160
0,3
7,4
<0,3
17
13
7,7
<1
9,9
<0,1
<5
<0,5
45
68
<5
<0,1
<0,1
470
<5
<5
160
0,8
9,9
<0,3
14
11
7,7
<1
8,2
<0,1
<5
<0,5
38
59
<5
<0,1
<0,1
402
Einheit
Stufenwerte Slg-LfW Markblatt Nr. 3.8/1, Tabelle 1
BODENPROBEN
Hilfswert 1
Hilfswert 2
5
25
1
5
Eluat
PAK, gesamt
Naphtalin
mg/kg
mg/kg
EOX
mg/kg
LHKW gesamt
mg/kg
LHKW karzinogen
mg/kg
PCB gesamt
mg/kg
mg/kg
PCB a. Einzelstoff
mg/kg
PBSM gesamt
PBSM a. Einzelstoff
mg/kg
MKW
mg/kg
BTEX
mg/kg
Benzol a. Einzelstoff
mg/kg
Phenolindex n. Destillation mg/kg
Chlorphenole, gesamt mg/kg
Chlorbenzole, gesamt mg/kg
<0,02
<0,02
<0,5
<0,01
<0,01
<0,01
<0,01
<0,01
<0,01
<10
<0,01
<0,01
<0,1
<0,1
<0,01
<0,02
<0,02
<0,5
<0,01
<0,01
<0,01
<0,01
<0,01
<0,01
12
<0,01
<0,01
<0,1
<0,1
<0,01
3
-
1
-
0,1
-
1
0,1
5
1
100
10
1
1
1
1
10
1
1000
100
10
10
Anlage 2
Über die Gemeinde
Nr. im Bau- / Abgrabungsantragsverzeichnis
der Gemeinde
Anlage 1
Nr. im Bau- / Abgrabungsantragsverzeichnis
des Landratsamts
Patersdorf
An (untere Bauaufsichts- / Abgrabungsbehörde) Eingangsstempel der Gemeinde
Eingangsstempel des Landratsamts
Landratsamt Regen
Poschetsriederstraße 16
94209 Regen
Erstschrift
Zweitschrift
Drittschrift
weitere Ausfertigung
Antrag auf Baugenehmigung
Zutreffendes bitte ankreuzen
oder ausfüllen
Antrag auf Abgrabungsgenehmigung
(Art. 64 BayBO)
(Art. 7 BayAbgrG)
Änderungsantrag zu einem beantragten / genehmigten Verfahren
Aktenzeichen des bisherigen Antrags:
Genehmigungsdatum:
Antrag auf Vorbescheid (Art. 71 BayBO, Art. 9 Abs. 1 Satz 4 BayAbgrG)
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO, Art. 6 Abs. 2 BayAbgrG)
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
i. S. v. § 12 / § 30 Abs. 1 oder 2 BauGB. Es hält alle Festsetzungen ein.
Nr. des Bebauungsplanes / Bezeichnung:
Es wird beantragt, die Vorlage als Antrag auf Baugenehmigung weiter zu behandeln, falls die Gemeinde erklärt,
dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
1.
Antragsteller / Bauherr
Name
Vorname
MAX STREICHER GmbH & Co.KG aA
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Schwaigerbreite 17
94469 Deggendorf
Telefon (mit Vorwahl)
0991/330-0
Fax
0991/330-180
E-Mail
[email protected]
Vertreter des Antragstellers / Bauherrn
Name
Vorname
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Telefon (mit Vorwahl)
Fax
E-Mail
2.
Vorhaben
Genaue Bezeichnung des Vorhabens
Neubau einer Lagerhalle
Gebäudeklasse nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 Nr.
BayBO
BayBO
Mittelgarage (§ 1 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 GaStellV)
Großgarage (§ 1 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 GaStellV)
Eine Prüfung des Standsicherheitsnachweises ist nicht erforderlich; die Erklärung des Tragwerksplaners über die
Prüffreiheit nach dem Kriterienkatalog gemäß Anlage 2 der BauVorlV (s. Anlage 1a) liegt bei.
Brandschutznachweis
soll bauaufsichtlich geprüft werden
(Angabe nur erforderlich bei Bauvorhaben
i. S. v. Art. 62 Abs. 3 Satz 3 BayBO)
wird durch Prüfsachverständigen bescheinigt
bauliche Anlage mit Arbeitsstätte mit einem höheren Gefährdungspotential (§ 2 Satz 3 BauVorlV)
Ein zusätzlicher Plansatz zur Weiterleitung an das Gewerbeaufsichtsamt liegt bei
Das Bauvorhaben bedarf einer
Ausnahme
(§ 31 Abs. 1 BauGB)
Befreiung
(§ 31 Abs. 2 BauGB)
Abweichung
(Art. 63 Abs. 1 BayBO – soweit nicht Bescheinigung durch
Prüfsachverständigen erfolgt)
denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis (Art. 6 Abs. 1 DSchG)
Einzelbaudenkmal
Vorbescheid zu diesem Antrag wurde
3.
beantragt
Ensemble
erteilt
abgelehnt
Nähe Denkmal
Aktenzeichen:
Baugrundstück
Gemarkung
Patersdorf
Flur-Nr.
1071
Straße, Hausnummer
Wildtier 17
Gemeinde
Patersdorf
Gemeindeteil
Verwaltungsgemeinschaft
Bestehende Dienstbarkeiten auf dem Baugrundstück
Abstandsflächen
Geh- und Fahrtrechte
Überbaurechte
Stellplätze
andere Rechte:
Bestehende Abstandsflächenübernahme
Auf das Grundstück wurden Abstandsflächen aufgrund einer Erklärung i. S. v. Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO übernommen.
Flur-Nr. und Gemarkung des herrschenden Grundstücks / Bezeichnung des Begünstigten:
4.
Entwurfsverfasser
Name
Vorname
MAX STREICHER GmbH & Co.KG aA
Christian Ammerer, Dipl.-Ing. (Univ.)
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Schwaigerbreite 17
94469 Deggendorf
Telefon (mit Vorwahl)
0991/330-0
Fax
E-Mail
bauvorlageberechtigt nach Art. 61 BayBO
Abs. 2 Nr. 1
Abs. 2 Nr. 2
keine Bauvorlageberechtigung
Abs. 3
Listen- / Architektennummer
52527
Abs. 4
Land
Berufsbezeichnung
Bauingenieur
Abs. 6 – 8
Abs. 9
Land der Niederlassung
Bauvorlageberechtigter
Anzeige / Bescheinigung ist erfolgt in
(Bundesland)
sog. „Besitzständler“ (Art. 61 Abs. 5 BayBO
in der bis zum 31.07 2009 geltenden Fassung)
5.
Nachbarn
Allen Eigentümern benachbarter Grundstücke sind die Bauzeichnungen und der Lageplan zur Unterschrift vorzulegen.
Bitte angeben: Flur-Nr., Gemarkung, alle Eigentümer mit Name, Vorname, Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort, Telefon
a)
Fl. Nr. 1071/1
Unterschrift wurde erteilt
ja
b)
Fl. Nr. 720
Unterschrift wurde erteilt
ja
c)
Fl. Nr. 722
nein
Unterschrift wurde erteilt
ja
d)
nein
nein
Unterschrift wurde erteilt
ja
e)
nein
Unterschrift wurde erteilt
ja
f)
nein
Unterschrift wurde erteilt
ja
g)
nein
Unterschrift wurde erteilt
ja
h)
nein
Unterschrift wurde erteilt
ja
nein
Antrag auf Benachrichtigung der Eigentümer benachbarter Grundstücke,
deren Unterschriften fehlen, durch die Gemeinde gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO
ja
nein
Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag
gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO
ja
nein
Antrag auf Nachbarbeteiligung durch öffentliche Bekanntmachung
ja
nein
weitere Nachbarn siehe Beiblatt
(nur bei baulichen Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes geeignet sind, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden,
zu benachteiligen oder zu belästigen, Art. 66 Abs. 4 BayBO)
6.
Bei Antrag auf Vorbescheid:
Frage(n), über die im Vorbescheid zu entscheiden ist, siehe Beiblatt
7.
Anlagen
Anzahl
Amtlicher Lageplan (§ 3 Nr. 1 BauVorlV)
1
Bauzeichnungen (§ 3 Nr. 2 BauVorlV)
1
Baubeschreibung (§ 3 Nr. 3 BauVorlV)
1
Standsicherheitsnachweis (§ 3 Nr. 4 BauVorlV)
Anzahl
Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme /
Abstandsübernahme
(§ 3 Nr. 8 BauVorlV)
Antrag auf Ausnahme / Befreiung /
Abweichung mit Begründung (§ 3 Nr. 9 BauVorlV)
UVP-Unterlagen
statistischer Erhebungsbogen
Kriterienkatalog gemäß (§ 3 Nr. 4 BauVorlV)
Anlage 2 der BauVorlV
1
Brandschutznachweis (§ 3 Nr. 5 BauVorlV)
1
1
Weitere Anlagen
Berechnungen (§ 3 Nr. 7 BauVorlV)
GFZ
8.
GRZ
BMZ
Hinweise zum Arbeitsschutz
Bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens sind die Anforderungen der Baustellenverordnung zu beachten.
Sofern es sich bei dem Bauvorhaben um die Errichtung oder Änderung einer Arbeitsstätte zur Beschäftigung von Mitarbeitern
handelt, sind zusätzlich die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu beachten.
9.
Datenschutzrechtliche Hinweise
Die Angaben in dem Antrag und in den nach der Bauvorlagenverordnung beizufügenden Unterlagen werden für das
Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. für die Prüfung des Antrags benötigt.
Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich.
10. Vollmacht
Mit nachstehender Unterschrift bevollmächtigt der Antragsteller / Bauherr den Entwurfsverfasser, Verhandlungen mit der
Bauaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit diesem Antrag zu führen und Schriftverkehr mit Ausnahme von Bescheiden und
Verfügungen bis zur Entscheidung über den Antrag in Empfang zu nehmen.
ja
11. Unterschriften
Entwurfsverfasser
MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
08.12.2015
Datum, Unterschrift
Antragsteller / Bauherr
Vertreter
08.12.2015
Datum, Unterschrift
nein
Anlage 1a
An (untere Bauaufsichts- / Abgrabungsbehörde)
Nr. im Bau- / Abgrabungsantragsverzeichnis
der unteren Bauaufsichtsbehörde
Eingangsstempel der unteren
Bauaufsichtsbehörde
Landratsamt Regen
Poschetsriederstraße 16
94209 Regen
Zutreffendes bitte ankreuzen
oder ausfüllen
Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs
gemäß Anlage 2 der BauVorlV
1.
Antragsteller / Bauherr
Name
MAX STREICHER GmbH & Co.KG aA
Vorname
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Schwaigerbreite 17
94469 Deggendorf
Telefon (mit Vorwahl)
0991/330-0
Fax
0991/330-180
E-Mail
[email protected]
Vertreter des Antragstellers / Bauherrn
Name
Vorname
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Telefon (mit Vorwahl)
Fax
E-Mail
2.
Ersteller des Standsicherheitsnachweises
(Werden die Standsicherheitsnachweise durch mehrere Tragwerksplaner erstellt, erfolgt die Koordinierung durch den Unterzeichner)
Name
Vorname
MAX STREICHER GmbH & Co.KG aA
Christian Ammerer, Dipl.-Ing. (Univ.)
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Schwaigerbreite 17
94469 Deggendorf
Telefon (mit Vorwahl)
0991/330-0
Fax
E-Mail
Nachweisberechtigung nach Art. 62 Abs. 2 Satz 1 BayBO
nein
3.
ja
Beruf
Bauingenieur
Baugrundstück
Gemarkung
Patersdorf
Straße, Hausnummer
Wildtier 17
Verwaltungsgemeinschaft
Flur-Nr.
Gemeinde
Patersdorf
1071
Gemeindeteil
4.
Vorhaben
(Besteht ein Vorhaben aus mehreren baulichen Anlagen, so ist der Kriterienkatalog für jede bauliche Anlage gesondert auszufüllen)
Genaue Bezeichnung des Vorhabens
Neubau einer Lagerhalle
5.
Kriterienkatalog gemäß Anlage 2 der BauVorlV
Nr. 1 a)
b)
Nr. 2 a)
b)
Nr. 3 a)
b)
Nr. 4 a)
b)
Nr. 5 a)
b)
Nr. 6 a)
b)
Nr. 7 a)
b)
Nr. 8
Die Baugrundverhältnisse sind eindeutig und erlauben eine übliche Flachgründung
entsprechend DIN 1054.
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
Die tragenden und aussteifenden Bauteile gehen im Wesentlichen bis zu den
Fundamenten unversetzt durch.
ja
nein
Ein rechnerischer Nachweis der Gebäudeaussteifung, auch für Teilbereiche, ist nicht
erforderlich.
ja
nein
Die Geschossdecken sind linienförmig gelagert und dürfen für gleichmäßig verteilte
Lasten (kN/m²) und Linienlasten aus nichttragenden Wänden (kN/m) bemessen werden.
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
Es liegen keine Gründungen auf setzungsempfindlichem Baugrund vor.
Bei erddruckbelasteten Gebäuden beträgt die Höhendifferenz zwischen Gründungssohle
und Erdoberfläche maximal 4 m.
Einwirkungen aus Wasserdruck müssen rechnerisch nicht berücksichtigt werden.
Angrenzende bauliche Anlagen oder öffentliche Verkehrsflächen werden nicht
beeinträchtigt.
Nachzuweisende Unterfangungen oder Baugrubensicherungen sind nicht erforderlich.
Geschossdecken ohne ausreichende Querverteilung erhalten keine Einzellasten.
Die Bauteile der baulichen Anlage oder die bauliche Anlage selbst können mit einfachen
Verfahren der Baustatik berechnet oder konstruktiv festgelegt werden. Räumliche
Tragstrukturen müssen rechnerisch nicht nachgewiesen werden.
Besondere Stabilitäts-, Verformungs- und Schwingungsuntersuchungen sind nicht
erforderlich.
Außergewöhnliche sowie dynamische Einwirkungen sind nicht vorhanden.
Beanspruchungen aus Erdbeben müssen rechnerisch nicht verfolgt werden.
Besondere Bauarten wie Spannbetonbau, Verbundbau, Leimholzbau und geschweißte
Aluminiumkonstruktionen werden nicht angewendet.
Die vorgenannten Kriterien wurden ausnahmslos mit ja
beantwortet.
Eine Prüfung des Standsicherheitsnachweises ist daher
ja
nein
nicht erforderlich.
erforderlich.
6.
Unterschriften
Ersteller des Standsicherheitsnachweises
08.12.2015
Datum, Unterschrift
Antragsteller / Bauherr
Vertreter
08.12.2015
Datum, Unterschrift
Anlage 2
An (untere Bauaufsichts- / Abgrabungsbehörde)
Nr. im Bau- / Abgrabungsantragsverzeichnis
der unteren Bauaufsichtsbehörde
Eingangsstempel der unteren
Bauaufsichtsbehörde
Landratsamt Regen
Poschetsriederstraße 16
94209 Regen
Zutreffendes bitte ankreuzen
Baubeschreibung zum Bauantrag vom
1.
oder ausfüllen
(Datum)
Antragsteller / Bauherr
Name
Vorname
MAX STREICHER GmbH & Co.KG aA
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Schwaigerbreite 17
94469 Deggendorf
Telefon (mit Vorwahl)
0991/330-0
Fax
0991/330-180
E-Mail
[email protected]
Vertreter des Antragstellers / Bauherrn
Name
Vorname
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Telefon (mit Vorwahl)
Fax
E-Mail
2.
Vorhaben
Genaue Bezeichnung des Vorhabens
Neubau einer Lagerhalle
Gebäudeklasse: 1
Gebäudehöhe:
(Art. 2 Abs. 3 Satz 2 BayBO)
Sonderbau (Art. 2 Abs. 4 BayBO)
Einzelbaudenkmal / Ensemble
Teile des Baues
Zu verwendende Baustoffe, Bauteile, Bauarten
(nur auszufüllen, soweit die Angaben nicht den Bauzeichnungen entnommen werden können)
Außenwände einschl. Putz,
Dämmstoffe, Bekleidungen
Stahlbetonwand ca. 3,10m hoch, darauf
Wandverkleidung aus Kanthölzern und Trapezblech ca. 4,5m - 6,7m hoch
Tragende Wände, Stützen
Stahlprofile
Trennwände
Brandwände, Wände anstelle
von Brandwänden
Decken
Fußbodenaufbau
Tragwerk des Daches
Stahlträger
Pfetten aus Kanthölzern
Dachhaut, Dämmstoffe
Dachdeckung aus Trapezblech
Treppen
Treppenraumwände einschl.
Türen
Wände notw. Flure einschl.
Türen
Sonstige ergänzende Angaben
3.
Baugrundstück
Gemarkung
Patersdorf
Flur-Nr.
1071
Straße, Hausnummer
Wildtier 17
Gemeinde
Patersdorf
Gemeindeteil
Verwaltungsgemeinschaft
(nur auszufüllen, soweit die Angaben nicht den Bauzeichnungen entnommen werden können)
Höchstgrundwasserstand:
4.
Baugrund:
Angaben zum Vorhaben
öffentlich
zugängliche
bauliche Anlage
Art der öffentlichen Nutzung:
Besucher- und Benutzerbereiche barrierefrei
Ausnahmetatbestände, aufgrund derer nicht
barrierefrei gebaut werden kann
(Art. 48 Abs. 2 Satz 5 und Abs. 4 Satz 1 BayBO):
Verkaufsstätte
Fläche der Verkaufsräume einschließlich Ladenstraßen
m²
Verkaufsstätte nach VkV
Versammlungsstätte
Fläche der Versammlungsräume insgesamt
m²
Anzahl der Besucherplätze
Versammlungsstätte nach VStättV
Gaststätte
Fläche der Gasträume:
m²
Anzahl der Gastplätze in den Gasträumen
Freischankfläche:
Gastplätze der Freischankfläche
Versammlungsstätte nach VStättV
Beherbergungsstätte
Anzahl der Beherbergungsräume:
Anzahl der Betten:
Beherbergungsstätte nach BStättV
Arbeitsstätte
mit höherem
Gefährdungspotential
Zahl der Beschäftigten:
Art der Tätigkeit:
Art der zu verwendenden Rohstoffe:
Art der herzustellenden Erzeugnisse:
Lagerung der Rohstoffe und Erzeugnisse,
soweit sie explosionsgefährlich oder
gesundheitsgefährdend sind:
Chemische und physikalische Einwirkungen
auf die Beschäftigten und die Nachbarschaft:
weitere Angaben siehe Anlage
m²
5.
Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung
5.1 Feuerstätten
(Art, Verwendungszweck, Brennstoffart, Nennleistung in kW)
5.2 Abgasleitungen und Kamine (Schornsteine)
Anzuschließende Feuerstätten
Abgasleitung Bauart, Baustoffe
oder Kamin
Art
Lichter Querschnitt
Zahl
Rechteckig:
Rund:
cm x cm
Durchmesser
cm
1
2
3
5.3 Brennstofflagerung
Art des Brennstoffes
6.
Lagermenge
Lagerort
Stellplätze
Stellplätze errichtet
Es werden
auf dem Baugrundstück
auf dem Grundstück Fl.Nr.
;
Sicherung durch
Anzahl der Stellplätze für Menschen mit Behinderung:
Stellplätze abgelöst.
Es werden
7.
Kinderspielplätze
Kinderspielplatz / -plätze mit der Größe von
Es wird / werden
m² errichtet;
auf dem Baugrundstück
auf dem Grundstück Fl.Nr.
;
Sicherung durch
8.
Grundflächenzahl / Geschossflächenzahl / Baumassenzahl
Grundstücksfläche
(nach § 19 Abs. 3 BauNVO)
Grundfläche
(nach § 19 Abs. 2 und 4 BauNVO)
311,25
m²
m²
Geschossfläche
(nach § 20 Abs. 2 und 3 BauNVO)
Baumasse
(nach § 21 BauNVO)
Berechnungen siehe Beiblatt
222.299,00 m²
2.793,47
m³
Grundflächenzahl
0,001
Geschossflächenzahl
Baumassenzahl
0,01
9.
Wohnfläche / Gewerbliche Nutzfläche / Brutto-Rauminhalt / Fläche der Nutzungseinheiten
Wohnfläche (nach Wohnflächenverordnung)
Gewerbliche Nutzfläche
311,25 m²
m²
Brutto-Rauminhalt nach DIN 277-1 in m³ (Gebäude, Gebäudeteil)
311,25 x 7,80 = 2.427,75m³
(311,25 x 2,35)/2 = 365,72m³
Brutto-Grundfläche der Nutzungseinheiten nach DIN 277-1 in m
2.427,75 + 365,72 = 2.793,47m³
2
12,50 x 24,90 = 311,25m²
Anzahl der Wohnungen:
davon barrierefreie Wohnungen
nach Art. 48 Abs. 1 BayBO:
10. Abbaufläche (bei Abgrabungen)
Beantragte Abbaufläche:
m²
Noch nicht rekultivierte/renaturierte Fläche:
m²
(bei Erweiterungsvorhaben)
11. Baukosten
Baukostenberechnung nach DIN 276, Kostengruppen 300, 400, 500, 620, 700, getrennt nach Gebäuden
Gebäude
Grundfläche
Bruttorauminhalt
€ je m³
bzw. € je m²
Gesamtkosten
inkl. MWSt.
Lagerhalle
a)
311,25
m²
2.793,47
m³
20,00
€
55.869,40 €
b)
m²
m³
€
€
c)
m²
m³
€
€
d)
m²
m³
€
€
e)
m²
m³
€
€
f)
m²
m³
€
€
g)
m²
m³
€
€
Gesamtkosten
Berechnungen siehe gesonderte Anlage
12. Sonstige ergänzende Angaben siehe Beiblatt
(z. B. Erläuterung der Werbeanlage, des Abbruchs, der Rekultivierung/Renaturierung usw.)
13. Unterschriften
Entwurfsverfasser
MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
08.12.2015
Datum, Unterschrift
Antragsteller / Bauherr
Vertreter
08.12.2015
Datum, Unterschrift
55.869,40 €
Anlage 3
An (untere Bauaufsichts- / Abgrabungsbehörde)
Landratsamt Regen
Poschetsriederstraße 16
94209 Regen
Nr. im Bau- / Abgrabungsantragsverzeichnis
der unteren Bauaufsichtsbehörde
Eingangsstempel der unteren
Bauaufsichtsbehörde
Nr. im Bau- / Abgrabungsantragsverzeichnis
der Gemeinde
Zutreffendes bitte ankreuzen
oder ausfüllen
Stellungnahme der Gemeinde
(§ 36 BauGB, Art. 64 Abs. 1 BayBO und Art. 7 Abs. 1 BayAbgrG)
1.
Antragsteller / Bauherr
Name
Vorname
MAX STREICHER GmbH & Co.KG aA
Christian Ammerer, Dipl.-Ing. (Univ.)
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Schwaigerbreite 17
94469 Deggendorf
Telefon (mit Vorwahl)
0991/330-0
Fax
0991/330-180
E-Mail
[email protected]
2.
§ 12 / § 30 BauGB
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich folgenden qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 BauGB) /
vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§§ 12, 30 Abs. 2 BauGB):
Gebietsart nach BauNVO
Nr. / Bezeichnung
3.
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen
ja
nein
Im Bebauungsplanverfahren wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt
ja
nein
ja
nein
§ 34 BauGB
Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB)
in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (§ 34 Abs. 1 BauGB)
im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans
(§ 30 Abs. 3, § 34 Abs. 1 BauGB);
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplans
Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem der Baugebiete nach der BauNVO (§ 34 Abs. 2 BauGB)
ja
nein
Wenn ja, welchem?
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wahrt die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und beeinträchtigt das Ortsbild nicht (§ 34 Abs. 1 BauGB)
Es liegt eine Satzung vor nach
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB
ja
nein
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
4.
§ 35 BauGB
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§35 BauGB)
Gebietsart nach BauNVO:
im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplans
Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr.
BauGB
Öffentliche Belange stehen entgegen
ja
Öffentliche Belange werden
beeinträchtigt
Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB
ja
Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr.
BauGB
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB
nein
Öffentliche Belange, ausgenommen
die in § 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB
genannten, werden beeinträchtigt
ja
nein
Öffentliche Belange, ausgenommen
die in § 35 Abs. 6 Satz 1 BauGB
genannten, werden beeinträchtigt
ja
5.
nein
nein
§ 33 BauGB
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich folgenden Bebauungsplans, für den die Aufstellung beschlossen ist (§ 33 BauGB):
Nr. / Bezeichnung
Gebietsart nach BauNVO
Besitzt der Bebauungsplan die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB?
ja
nein
Das Bauvorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB
ja
nein
Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB
ja
nein
ja
nein
Der Antragsteller hat die künftigen Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger
anerkannt (Erklärung nach § 33 BauGB liegt bei)
Das Bauvorhaben kann vor Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugelassen werden (§ 33 Abs. 2 und 3 BauGB)
Die Beteiligung nach § 33 Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde durchgeführt
6.
§ 31 BauGB
Das Einvernehmen wird erteilt zu
7.
§§ 14, 15 BauGB
Zu Ausnahmen von der Veränderungssperre wird das Einvernehmen erteilt
Zurückstellung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird beantragt
Aussetzung der Entscheidung nach § 15 Abs. 3 BauGB wird beantragt
Vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB, Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayBO, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. e
BayAbgrG wird beantragt
8.
Örtliche Bauvorschriften (Art. 81 BayBO)
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich folgender örtlicher Bauvorschriften nach Art. 81 BayBO:
Nr. / Bezeichnung
Zu Abweichungen wird das Einvernehmen erteilt
ja
nein
9.
Abstandsflächen (Art. 6 Abs. 7 BayBO)
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich einer Satzung nach Art. 6 Abs. 7 BayBO
die Vorgaben der Satzung werden eingehalten
die Vorgaben der Satzung werden nicht eingehalten
einer Abweichung von der Satzung wird zugestimmt
10 Zufahrt
Die Zufahrt ist gesichert
durch die Lage des Grundstücks in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 BayBO)
nach Art. 4 Abs. 2 Nr. 1 BayBO
nach Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 BayBO
Die Zufahrt ist nicht gesichert
nach Art. 4 Abs. 3 BayBO
Die Zufahrt ist nicht erforderlich
11 Wasserversorgung
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
Zentrale Wasserversorgung
eigenen Brunnen
sonstige Wasserversorgung
Die Wasserversorgung ist nicht gesichert
Die Wasserversorgung ist nicht erforderlich
12 Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch
Kanalisation
im
Mischsystem
Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung ist nicht gesichert
Die Abwasserbeseitigung ist nicht erforderlich
13 Schutzgebiete
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt in einem
Naturschutz-/Landschaftsschutzgebiet
Wasserschutzgebiet
Überschwemmungsgebiet
sonstigen Schutzgebiet
14. Sonstige Angaben
Das Vorhaben betrifft Belange des Denkmalschutzes
ja
nein
Das Vorhaben liegt in einem Gebiet nach § 142 BauGB
ja
nein
Das Vorhaben liegt in einem Gebiet nach § 165 BauGB
ja
nein
Das Vorhaben liegt in einem Gebiet nach § 171d BauGB
ja
nein
Das Vorhaben liegt in einem Gebiet nach § 172 BauGB
ja
nein
Das Vorhaben liegt im Bereich des Flurbereinigungsverfahrens
ja
nein
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt in der Nähe (bitte jeweils Entfernung in Metern angeben)
einer Bundesautobahn
m
einer Bundesstraße
m
einer Staatsstraße
m
einer Kreisstraße
m
einer Eisenbahnanlage
m
einer
m
eines Waldes
m
eines öffentlichen Gewässers
m
eines Flughafens
m
einer Flugsicherungsanlage
m
eines militärischen
Schutzbereiches
m
Sonstiges:
m
kV-Starkstromleitung
15. Verfahren
Der Lageplan weist folgende Mängel auf:
Die Nachbarunterschriften sind vollständig
ja
nein
Auf Antrag des Antragstellers / Bauherrn wurden Nachbarn,
deren Unterschrift fehlt, benachrichtigt
ja (Nachweis bzw. Verweigerung liegt bei)
16. Schlussfeststellung
Das Vorhaben wurde behandelt
mit Beschluss vom
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt
Auf die beigefügten Unterlagen (Anl. 1 bis
als Angelegenheit der laufenden Verwaltung
ja
) wird Bezug genommen.
17. Unterschrift
Datum
Gemeinde
Unterschrift
(Siegel)
nein
nein
Anlage 6
An (untere Bauaufsichtsbehörde)
Landratsamt Regen
Poschetsriederstraße 16
94209 Regen
Nr. im Bauantragsverzeichnis der unteren
Bauaufsichtsbehörde
Eingangsstempel der unteren
Bauaufsichtsbehörde
Zutreffendes bitte ankreuzen
oder ausfüllen
Bestimmung des Verantwortlichen
für die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen an die Standsicherheit
bei der Bauausführung gem. Art. 77 Abs. 3 Satz 1 BayBO
bei Vorhaben im Sinn des Art. 62 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BayBO
1.
Antragsteller / Bauherr
Name
Vorname
MAX STREICHER GmbH & Co.KG aA
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Schwaigerbreite 17
94469 Deggendorf
Telefon (mit Vorwahl)
0991/330-0
Fax
0991/330-180
E-Mail
[email protected]
Vertreter des Antragstellers / Bauherrn
Name
Vorname
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Telefon (mit Vorwahl)
Fax
E-Mail
2.
Vorhaben
Genaue Bezeichnung des Vorhabens
Neubau einer Lagerhalle
Das Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen des Art. 62 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BayBO
3.
Baugrundstück
Gemarkung
Patersdorf
Straße, Hausnummer
Wildtier 17
Verwaltungsgemeinschaft
Flur-Nr.
Gemeinde
Patersdorf
1071
Gemeindeteil
4.
Verantwortlicher gemäß Art. 77 Abs. 3 Satz 1 BayBO
Ersteller des Standsicherheitsnachweises (Art. 77 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 BayBO)
Anderer Tragwerksplaner (Art. 77 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BayBO)
Name
Vorname
MAX STREICHER GmbH & Co.KG aA
Christian Ammerer Dipl.-Ing. (Univ.)
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Schwaigerbreite 17
94469 Deggendorf
Telefon (mit Vorwahl)
0991/330-0
Fax
E-Mail
Listen- / Architektennummer
60672
Berufsbezeichnung
Bauingenieur
5.
Unterschriften
Verantwortlicher
08.12.2015
Datum, Unterschrift
Antragsteller / Bauherr
Vertreter
08.12.2015
Datum, Unterschrift
Land
Deutschland
Neubau einer Lagerhalle
MAX STREICHER GmbH & Co KG aA
Schwaigerbreite 17
94469 Deggendorf
MAX STREICHER GmbH & Co KG aA
Schwaigerbreite 17
94469 Deggendorf
Ansicht von Osten
Ansicht von Norden
M=1:100
M=1:100
OK Gelände
OK Gelände
Ansicht von Westen
Ansicht von Süden
M=1:100
M=1:100
OK Gelände
OK Gelände
GRUNDRISS
5.15
4.80
15
30
M=1:100
3,0%
3,0%
Neubau einer Lagerhalle
QUERSCHNITT
Pfetten aus
Kanthölzern
5.00
33
Dachdeckung aus
Trapezblech o. ä.
Einfahrtsrampe
Neigung 1:10
Kastenrinne mit
WHG-Zulassung
z. B. BIRCOdicht
±0.00
3,0%
Bauherr:
4.60
M=1:100
MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
Schwaigerbreite 17
94469 Deggendorf
3,0%
12.40
30
11.90
24.30
24.90
30
5.00
Wandverkleidung aus
Kanthölzern und
Trapezblech o. ä.
10.58
4.70
4.52
Wandverkleidung aus
Kanthölzern und
Trapezblech o. ä.
6.72
7.05
18
Stahlträger nach
stat. Erfordernissen
-0.10
-0.28
Bauort:
Wildtier 17
94265 Patersdorf
Flur Nr.: 1017
(Außenkante Tragkonstruktion)
Kastenrinne BIRCOdicht o. ä.
30
3,0%
11.90
12.50
3.10
3.53
15.15
-0.28
3,0%
5.00
±0.00
-0.10
43
43
3,0%
25
±0.00 -0.10
Pfetten aus
Kanthölzern
30
3,0%
Kastenrinne mit
WHG-Zulassung
z. B. BIRCOdicht
4.80
Entwurfsverfasser:
30
Die Dachentwässerung wird an die bestehende Hofentwässerung angeschlossen
3,0%
15
OK Gelände
3,0%
3.00
3.28
3.53
3.10
Nachbarn:
30
11.90
12.50
30
Deggendorf, den 07.12.2015
Bayerisches Landesamt für
Statistik und Datenverarbeitung
BG
Statistik der Baugenehmigungen
Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie
der beigefügten Unterlage, die Bestandteil dieses Fragebogens ist.
Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen die dazugehörigen Erläuterungen.
Sst 1–11
6
SA
3214242
Identifikationsnummer
( Blockschrift )
1
Bauherr/Bauherrin
Name/Firma:
Anschrift:
Bayerisches Landesamt für
Statistik und Datenverarbeitung
- Team Bautätigkeit Postfach 1163
97401 Schweinfurt
... Neubau ( für jedes Gebäude
1 Erhebungsbogen ).
... Baumaßnahmen an einem
bestehenden Gebäude.
... Änderung des Nutzungsschwerpunkts zwischen Wohnbau und
Nichtwohnbau ( bitte zusätzlich
einen Abgangsbogen ausfüllen ).
Sie erreichen uns unter
Telefon: (09721) 2088-325
Telefax: (09721) 2088-380
E-Mail: [email protected]
Vom Bauamt bzw. der Gemeinde auszufüllen
Bauscheinnummer/Aktenzeichen
1 Allgemeine Angaben
Füllen Sie den Fragebogen aus bei ...
MAX STREICHER GmbH & Co.KG aA
Ja
Nein
x
Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO ..........
1
Bauaufsichtliche Zustimmung nach Art. 73 BayBO ....
9
Datum der Baugenehmigung
bzw. Genehmigungsfreistellung
12
2 0 15
Monat
Jahr
( Sst 13–18 ) .......
2
Es handelt sich um eine Tektur
Schwaigerbreite 17
Ansprechpartner/-in für inhaltliche Rückfragen ( freiwillige Angabe )
Name:
94469 Deggendorf
Lage des Baugrundstücks
Straße,
Nummer:
Telefon oder E-Mail:
3214242
Gemeinde:
Sst 19–21
Patersdorf
Sst 22–24
2
Errichtung eines neuen Gebäudes – überwiegend
( Sst 28 )
in konventioneller Bauart ......................................................
1
im Fertigteilbau .......................................................................
2
Baumaßnahme an bestehendem Gebäude .........................
3
Bei Baumaßnahme an bestehendem Gebäude
( Sst 29 )
Ändert sich der Nutzungsschwerpunkt des Gebäudes zwischen Wohnbau und Nichtwohnbau ? .......
Falls „Ja“, bitte frühere Nutzung angeben:
Ja
1
Nein
2
Ja
Wurde ein Abgangsbogen ausgestellt ?
X
( Sst 30 ) ........... 1
Nein
2
( Sst 31 ) ........... 1
1
Unternehmen
Wohnungsunternehmen ..
2
Immobilienfonds ..............
3
Sonstige Unternehmen
Land- und Forstwirtschaft,
Tierhaltung, Fischerei .... 4
Produzierendes
Gewerbe .......................... 5
noch: Sonst. Unternehmen
Handel, Kreditinstitute und
Versicherungsgewerbe,
Dienstleistungen sowie
Verkehr- und Nachrichtenübermittlung ............... 6
X
Privater Haushalt ..........
7
Organisation ohne
Erwerbszweck ...............
8
Wohngebäude ( ohne Wohnheim )
( Sst 33 )
ohne Eigentumswohnungen ...............................................
1
mit Eigentumswohnungen ...................................................
2
Wohnheim .................................................................................
3
Nichtwohngebäude – Bitte Nutzungsart angeben:
Lagerhalle
( z. B. Bankgebäude, Werkhalle, Kirche, Schule )
Haustyp des Wohngebäudes
Ja
Wurde ein Abgangsbogen ausgestellt ?
Öffentlicher Bauherr ....
Sst 34–36
( Sst 37 )
Nein
Einzelhaus .......................
1
Gereihtes Haus ..............
3
2
Doppelhaushälfte ...........
2
Sonstiger Haustyp .........
4
Überwiegend verwendeter Baustoff/Tragkonstruktion
( Sst 38 )
Ziegel ...............................
1
Stahl ................................
5
Kalksandstein ..................
2
Stahlbeton ......................
6
Porenbeton ......................
3
Holz .................................
7
Leichtbeton/Bims ............
4
Sonstiges ........................
8
X
X
Vorwiegende Art der Beheizung ( Sst 39 )
BG
Fernheizung ....................
1
Etagenheizung ...............
4
Blockheizung ...................
2
Einzelraumheizung ........
5
Zentralheizung ................
3
Keine Heizung ................
6
X
Nur bei Errichtung eines neuen Gebäudes
Bei Wiederaufbau, Ersatzbau, Wiederherstellung
In welchem Jahr wurde das Gebäude
( Gebäudeteil ) abgebrochen, zerstört o. Ä. ? .............
3
( Sst 32 )
Bei allen Baumaßnahmen
Nur Neubau
Sst 25–27
Bei Baumaßnahmen
3 Angaben zum Gebäude
Bauherr
Gemeindeteil:
2 Art der Bautätigkeit
Identifikationsnummer
Seite 1
3214242
Identifikationsnummer
4 Größe des Bauvorhabens
Verwendete Energie ( B itte jeweils eine Position ankreuzen. )
42–43
Warmwasserbereitung
Primär Sekundär
40–41
44–45
46–47
Keine ................
00
00
Keine ................
00
00
Öl ......................
02
13
Öl ......................
02
13
Gas ...................
03
14
Gas ...................
03
14
Strom ................
04
15
Strom ................
04
15
05
16
06
17
Primär Sekundär
Fernwärme/
Fernkälte ..........
05
16
Fernwärme/
Fernkälte ..........
Geothermie ......
06
17
Geothermie ......
Umweltthermie
( Luft/Wasser ) ..
07
18
Umweltthermie
( Luft/Wasser ) ...
07
18
Solarthermie .....
08
19
Solarthermie ....
08
19
Holz ..................
09
20
Holz ..................
09
20
10
21
Biogas/
Biomethan .......
10
21
Biogas/
Biomethan .......
Sonst. Biomasse
11
22
Sonst. Biomasse
11
22
Sonst. Energie .
12
23
Sonst. Energie .
12
23
Falls „Sonstige Energie für Heizung“, bitte hier erläutern:
Falls „Sonstige Energie für Warmwasserbereitung“, bitte hier erläutern:
Einsatz von Lüftungs- und Kühlungsanlagen
Anlagen zur Lüftung
( Sst 48 )
mit Wärmerückgewinnung ......................
1
ohne Wärmerückgewinnung ......................
2
keine Nutzung ...............
3
Anlagen zur Kühlung
( Sst 49 )
elektrisch .......................
1
thermisch .......................
2
keine Nutzung ..............
3
Art der Erfüllung des EEWärmeG
Mehrfachnennungen möglich.
01
27 9 4
1
Anzahl der Vollgeschosse ( laut LBO ) ......................
neuer Zustand
in vollen m²
Nutzfläche
( DIN 277; ohne
Wohnfläche ) ............
03
Wohnfläche
( WoFlV ) der
Wohnungen .............
04
Anzahl der
Wohnungen mit
( Räume, einschließl. Küchen )
3 1 1
02
alter Zustand
in vollen m²
05
06
neuer Zustand
alter Zustand
1 Raum ......................
07
15
2 Räumen .................
08
16
3 Räumen .................
09
17
4 Räumen .................
10
18
5 Räumen .................
11
19
6 Räumen .................
12
20
7 Räumen
oder mehr ..............
13
21
Anzahl der Räume
in Wohnungen
mit 7 oder mehr
Räumen .....................
14
22
5 Veranschlagte Kosten des Bauwerks
( Sst 50 –61 )
5
bzw. der Baumaßnahme ( Kostengruppe 300, 400 DIN 276 )
Erneuerbare Energie ( Wärme, § 5 )
Holz, Bioöl, Biogas, Biomethan ........................................
01
Sonstige ( z. B. Umwelt-, Geo-, Solarthermie ) ................
02
Erneuerbare Energie ( Kälte, § 5 ) ........................................
03
Kraft-Wärme-/Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung ( §7 ) .........
04
Wärmerückgewinnung ( § 7 ) ................................................
05
Sonstige Abwärme ( § 7 ) .......................................................
06
Energieeinsparung ( Übererfüllung EnEV, § 7 ) .................
07
Fernwärme oder Fernkälte ( § 7 ) .........................................
08
Gemeinschaftliche Wärmeversorgung ( § 6 )
z. B. Quartierslösung ...............................................................
09
Ausnahme( regelung ) ( § 9 ) ..................................................
10
Befreiung ( § 9 ) ........................................................................
11
Sonstiges ................................................................................
Falls „Sonstiges“, bitte hier erläutern:
12
Kosten in 1 000 Euro
( einschließlich MwSt ) ...................
24
23
5 6
Straßenschlüssel
MAX STREICHER GmbH & Co.KG aA
Bauherr/Bauherrin bzw. der mit der Baubetreuung Beauftragte
08.12.2015
Ort, Datum, Unterschrift
Bei allen Baumaßnahmen
Seite 2
Rauminhalt – Brutto in m³ ( DIN 277 ) .....
Bei allen Baumaßnahmen – bei Neubau ist nur der neue Zustand auszufüllen
Nur bei Errichtung eines neuen Gebäudes
Heizung
4
Werte ohne Kommastellen angeben.
Nur Neubau
noch: 3 Angaben zum Gebäude
BG
0
9.0
00
20.
29
18.
.90
24
48
0
9.0
50
3
8.2
12.
10.
MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
- Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch -
Seite: 1
12 Arbeitsschutz
12.1 Arbeitsschutz während des Betriebs
Durch die Errichtung des Lagerplatzes ergeben sich keine zusätzlichen Arbeitsplätze, da die Anlage im
Nebenbetrieb zur Asphaltmischanlage erfolgt. Es sind daher auch keine ständigen Arbeitsplätze in
unmittelbarerer Nähe zum Zwischenlager vorhanden da immer nur kurzzeitig abgeladen oder wieder
beladen wird.
Alle technischen Arbeitsmittel sind entsprechend den zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften sowie
den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beschaffen und entsprechen den Vorschriften des
Gerätesicherheitsgesetzes, so dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung Personen vor Gefahren
geschützt sind.
Die Vorschriften des staatlichen Arbeitsschutzrechtes werden beachtet.
Insbesondere sind das:
DGUV Vorschrift 1
DGUV Vorschrift 3
DGUV Vorschrift 6
DGUV Vorschrift 9
DGUV Vorschrift 38
DGUV Regel 100-500
Grundsätze der Prävention
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz
Bauarbeiten
Betreiben von Arbeitsmitteln
Diese Auflistung ist nicht abschließend, spiegelt aber den Anwendungsrahmen innerhalb des Vorhabens
wieder.
Die Arbeitnehmer werden regelmäßig unterwiesen.
Das Materiallager unterliegt den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der Verordnung
zum Schutz vor Gefährlichen Stoffen. Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen zu den
Arbeitsverfahren und eingesetzten Geräten sind vorhanden.
Ein Kontakt zu den im teerhaltigen Straßenaufbruch enthaltenen Stoffen ist dem Mitarbeitern und Fahrer
der LKW möglich. Es sind deshalb Maßnahmen vorzusehen, die einen unmittelbaren Kontakt der
Arbeitnehmer ausschließen oder auf das höchst zulässige Maß beschränken.
Eine unmittelbare Gefährdung ist auf den nachstehenden Pfaden möglich:
Hautkontakt
Bei Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten sind staub- und flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe zu
tragen.
Dezember 2015 / Sei
Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\12_Arbeitsschutz.doc
MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
- Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch -
Seite: 2
Kontakt durch Einatmung
Eine Aufwirbelung schadstoffbehafteten Staubes ist durch das Handling der gelagerten Stoffe nicht
auszuschließen. Um dies zu vermeiden bzw. um eine Ausbreitung zu verhindern und damit den Kontakt mit
den Arbeitnehmern und mittelbar beteiligten zu minimieren, werden folgende Maßnahmen angewandt:
 Kein Aufenthalt von Personen innerhalb des Lagers während des Abkippens. LKW haben die Fenster
geschlossen zu halten.
 Der Radlader ist mit einem Luftfilter in der Belüftung ausgestattet, dadurch wird das Eindringen
staubhaltiger Luft vermieden.
Eine Gefährdungsbeurteilung nach § 7 GefStoffV wird erstellt, hierbei sind folgende Punkte zu beachten:
- Gefährliche Eigenschaften der Teer- und pechhaltigen Ausbaustoffe aus dem Straßenbau
- Sicherheitsdatenblätter nach § 6 GefStoffV für teer- und pechhaltige Stoffe
- Ausmaß, Art und Dauer der Exposition unter Berücksichtigung der Expositionswege
- Physikalisch chemische Wirkung
- Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffe
- Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte
- Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
- Erforderliche Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Die Maßgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 551 – Teer und andere
Pyrolyseprodukte aus organischen Material vom 01.07.1999 geändert am 05.05.2003 BArBl Nr.
6/2003 S. 90 sind zu berücksichtigen.
Den beschäftigten werden persönliche Schutzausrüstungen wie Kopf-, Augen-, Gesichts-, Körper-,
Fuß-, Atemschutz, etc. zur Verfügung gestellt.
12.2 Arbeitsschutz während der Bauzeit
Die Errichtung der Lagerhalle erfolgt in Alleinleistung der Fa. Streicher. Es sind keine Fremdfirmen beteiligt
und somit kein Koordinator erforderlich.
Die Arbeitsschutzvorschriften werden auch hier eingehalten.
Dezember 2015 / Sei
Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\12_Arbeitsschutz.doc
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Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
- Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch -
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13 Gewässerschutz
13.1 Erläuterungen zur Entwässerung
Bei der Lagerung von teerhaltigem Material fallen keine Abwasser oder Sickerwasser an.
Schadstoffeinträge in das Grundwasser aus dem teerhaltigen Lagermaterial sind nicht zu befürchten, da
die Lagerung in einer geschlossenen Halle erfolgt.
Das Vorhaben befindet sich nicht in oder an oberirdischen Gewässern.
Die Entwässerung der
Entwässerungsschacht.
Niederschlagswasser
der
Dachrinne
erfolgt
in den
vorhandenen
13.2 Anlagen zum Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen gemäß § 62 WHG
13.2.1 Erläuterungen und Pläne wie die Anforderungen der Verordnung zum Umgang mit
Wassergefährdenden Stoffen erfüllt werden
Bauausführung:
Die Fa MAX STREICHER GmbH & Co KG aA ist aufgrund einer Zertifizierung als Fachbetrieb nach § 19
VAwS qualifiziert die Planung und Ausführung für WHG – Flächen des Bauprojekts durchzuführen.
Die Anforderungen an die Lagerflächen werden durch die Errichtung der Bodenplatte aus
stoffundurchlässigem Beton nach DIN 1045 erfüllt. Die Fugen sind dicht und beständig gegen anfallendes
Niederschlagswasser nach den Anforderungen des WHG und der VAwS ausgeführt.
Die Überprüfung wird nach Fertigstellung durch den TÜV SÜD Industrie Service durchgeführt.
Betrieb der Anlage:
- Für den ordnungsgemäßen Betrieb wird ein Verantwortlicher benannt
- Es werden Betriebsanweisungen die den ordnungsgemäßen Betrieb sowie Maßnahmen die bei
Betriebsstörungen zu ergreifen sind beschrieben.
- Erkannte Schäden an Betriebsflächen und Fugen werden unverzüglich ausgebessert.
Durch diese Maßnahmen soll ein störungsfreier und ordnungsgemäßer Betrieb sichergestellt werden.
Dezember 2015 / Sei
Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\13_Gewaesserschutz.doc
MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
Antrag nach § 4 BImSchG zur Neuerrichtung eines Materiallagers am Standort
der Asphaltmischanlage in 94265 Patersdorf
- Zwischenlagerung von teerhaltigem Straßenaufbruch -
Seite: 2
13.2.2 Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung
Das Straßenaufbruchmaterial und Fräsgut ist mit seinem Teerbestandteil von ca. 6 Masse- % wie alle
Kohlenwasserstoffe zwar als grundsätzlich brennbar einzustufen, jedoch ist die Möglichkeit eines Brandes
als sehr gering einzuschätzen, da durch den hohen Gehalt an Gesteinsmaterial die dazu nötige Zündenergie
kaum zur Verfügung stehen wird.
Mögliche Brandgefahren gehen von den eingesetzten Geräten in der Technologiekette aus.
Brandursachen
- Heißlaufende Lager
- Heißlaufende Motoren
- Kabelbrände durch Kurzschlüsse
Für diese Fälle werden eine Reihe von Handfeuerlöschern verschiedener Typen (Löschmittel) am
Zwischenlager und am Radlader vorrätig gehalten.
Brennender teerhaltiger Straßenaufbruch soll nicht mit Wasser im Vollstrahl gelöscht werden. Die
Verwendung von Schaummitteln soll hier durchgeführt werden. Es wird hierbei nur eine geringe Menge
Wasser eingesetzt die vom vorhandenen Lagermaterial aufgenommen wird. Ein ablaufen von Löschwasser
kann durch die Aufkantung der flüssigkeitsdichten Bodenfläche im Bereich der Einfahrt nicht erfolgen. Es
verbleibt somit innerhalb der Lagerhalle. Da die Lagerhalle aus nicht brennbarem Material errichtet wird,
ist hier keine Brandgefahr gegeben.
Aufgrund der geringen Brandgefahr und der beschriebenen Maßnahmen wird auf die Errichtung einer
weiteren Löschwasserrückhaltung verzichtet.
Dezember 2015 / Sei
Q:\100-3_MA_Wildtier\T_Technische Dokumentation_MA\T1_Genehmigungen-Bescheide-techn.Beschreibung\11_Genehmigungsbehoerde\2015-Genehmigung-Teerlager\13_Gewaesserschutz.doc

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