Faktenblatt – Arbeitsmedizinische Vorsorge

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Faktenblatt – Arbeitsmedizinische Vorsorge
Faktenblatt
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die Betreuungslösung für das Tischler- und Schreinerhandwerk
Gesunde, motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital jeden Betriebs. Die von
den Fachverbänden getragene Branchenlösung SIAM unterstützt Unternehmer im Tischler- und Schreinerhandwerk umfassend dabei, ihre Aufgaben in den Bereichen Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung
zu erfüllen. Nach dem Wegfall des Betreuungsangebots der Berufsgenossenschaft Holz und Metall bietet
SIAM Ihnen unter anderem die Möglichkeit, Ihren arbeitsmedizinischen Vorsorgepflichten gerecht zu
werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist für jedes Unternehmen ab dem ersten Mitarbeiter eine verpflichtende
Arbeitsschutzmaßnahme. Sie ergänzt technische und organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen. Durch
die arbeitsmedizinische Vorsorge sollen die Versicherten über die Gesundheitsrisiken aufgeklärt und beraten werden; Beeinträchtigungen der Gesundheit sollen verhindert oder frühzeitig erkannt werden. Die Verantwortung für die arbeitsmedizinische Vorsorge als Bestandteil des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz
liegt beim Arbeitgeber. Er hat hierzu gemäß Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) eine entsprechende Betreuung sicherzustellen.
Was Sie tun müssen
Arbeitsmedizinische Vorsorge übernehmen Betriebsärzte bzw. arbeitsmedizinische Dienste. Sie müssen
vom Arbeitgeber mit der Betreuung beauftragt werden. Der Betriebsarzt/Arbeitsmediziner muss die Arbeitsplätze sowie die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung kennen. Dazu gehören sämtliche Angaben
über mögliche Gefährdungen durch Lärm, Hitze, schweres Tragen und Heben, durch Arbeitsstoffe oder
durch ergonomisch ungünstige Bedingungen. Diese Gefährdungsanalayse hat im Rahmen des sog. Unternehmermodells der Arbeitgeber zu erstellen und daraus den arbeitsmedizinischen Betreuungsbedarf –
insbesondere die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen – abzuleiten.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst immer ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese (Erhebung von Beschwerden, früheren Erkrankungen, Arbeitsunfähigkeiten, Arbeitsunfällen). Ob eine körperliche oder klinische Untersuchung notwendig wird, entscheidet der Arzt, der den Beschäftigten über Inhalt,
Zweck und Risiken der Untersuchung aufklären muss. Die Untersuchung ist nur möglich, wenn der Beschäftigte einwilligt.
Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge wird zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterschieden. Eine Pflichtvorsorge ist ein Muss für den Beschäftigten und ohne sie darf die Tätigkeit nicht ausgeübt
werden. Die Angebotsvorsorge muss dem Mitarbeiter angeboten werden, seine Teilnahme ist allerdings
freiwillig. Im Tischler- und Schreinerhandwerk ist vor allem auf die Bereiche Lärm (G20), Hartholzstäube
(G44) sowie Lacke und Lösemittel (G27 und G29) ein besonderes Augenmerk zu richten. Hierfür muss der
Arbeitgeber festlegen, ob und für welche Mitarbeiter eine Pflicht- oder eine Angebotsuntersuchung vorzusehen ist. Dabei spielen die jeweiligen Arbeitsbedingungen eine Rolle (z.B. wenn bestimmte Belastungs-/
Auslösewerte überschritten werden).
SIAM Gesellschaft für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mbH
Kreuzstr. 108 – 110, 44137 Dortmund, T. (0231) 912010-70, F. (0231) 912010-50, [email protected]
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Wie SIAM Ihnen hilft
Wer nur die arbeitsmedizinische Vorsorge für seinen Betrieb organisieren will, dem stellt SIAM mit seinem
Kooperationspartner, der Firma Streit GmbH, verschiedene Grund- und Zusatzleistungen zur Verfügung.
Die Grundleistungen umfassen
 den gesetzlich geforderten schriftlichen Nachweis der Betreuung durch den Betriebsarzt
(Grundbetreuungsauftrag),
 die Beratung/Begehung im Betrieb durch einen Betriebsarzt oder eine Sicherheitsfachkraft einmal
innerhalb von drei Jahren (insbesondere zur Klärung, welche Untersuchungen einzelbetrieblich erforderlich sind),
 die Nutzung einer Beratungs-Hotline zur arbeitsmedizinischen Vorsorge,
 die regelmäßige Information zu aktuellen Fragen des Arbeitsschutzes,
 ein Angebot zur Diagnose und Maßnahmenplanung in Sachen betrieblicher
Gesundheitsförderung.
Die jährlichen Kosten hierfür setzen sich zusammen aus Grund- und Mitarbeiterpauschale:
Innungsbetriebe
Grundpauschale pro Betrieb
Nicht-Mitglieder
66,00 € pro Jahr
132,00 € pro Jahr
 pro Mitarbeiter
27,50 € pro Jahr
55,00 € pro Jahr
 ab dem 11. Mitarbeiter
16,50 € pro Jahr
33,00 € pro Jahr
 pro Auszubildendem
13,75 € pro Jahr
27,50 € pro Jahr
Mitarbeiterpauschale:
Teilzeitbeschäftigte werden hierbei mit 0,5 (bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht
mehr als 20 Stunden) bzw. mit 0,75 (bei nicht mehr als 30 Stunden) berücksichtigt.
Die Zusatzleistungen umfassen die arbeitsmedizinischen Untersuchungen.
Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorge wegen Lärmbelastung (G20)
Vorsorge wegen atemwegsreizenden Arbeitsstoffen (G23)
Vorsorge wegen Feuchtarbeit und Umgang mit
hautsensibilisierenden Stoffen (G24)
Vorsorge wegen Umgang mit Isocyanate (G27)
Vorsorge wegen Umgang mit Toluol / Xylol (G29)
Vorsorge wegen Bildschirmarbeit (G37)
Vorsorge wegen Hartholzstaub (G44)
Vorsorge wegen Schweißen und Trennen von Metallen (G39)
Vorsorge bei Tätigkeiten mit Styrol (G45)
Vorsorge bei Belastung des Muskel-Skelettsystems
einschließlich Vibrationen (G46)
15,56 €
57,78 €
13,34 €
71,11 €
22,22 €
15,56 €
75,56 €
30,80 €
216,00 €
13,20 €
Pro Mitarbeiter wird zusätzlich für die vorgeschriebene Anamnese, individuelle Beratung, Dokumentation
und Berichtswesen eine Grundpauschale von 112,00 € berechnet. Laborkosten für z.B. Blutuntersuchungen
werden nach Aufwand abgerechnet.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
SIAM Gesellschaft für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mbH
Kreuzstr. 108 – 110, 44137 Dortmund, T. (0231) 912010-70, F. (0231) 912010-50, [email protected]
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Im Einzelfall können auch Eignungsuntersuchungen sinnvoll sein. Sie können vom Arbeitgeber aber nur
verlangt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der fortdauernden Eignung des
Beschäftigten begründen.
Eignungsuntersuchungen
Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25)
Eignung für Arbeiten mit Absturzgefahr (G41)
22,22 €
111,11 €
Wie die Arbeitsmedizinische Vorsorge beauftragt wird
Interessierte Betriebe schließen einen Betreuungsvertrag mit SIAM ab. Sie erhalten dann einen
Zugang zum SIAM-Onlineportal. Über das Portal
und das direkt verbundene Gesundheitsportal
der Firma Streit GmbH kann der Arbeitgeber die
für sein Unternehmen relevanten Vorsorgeuntersuchungen planen und beauftragen. Er erhält
insbesondere auch branchenbezogene Entscheidungshilfen dazu, für welche Mitarbeiter in welchen Bereichen jeweils Pflicht- oder Angebotsvorsorge notwendig ist.
Die Untersuchungen werden mit eigenen Untersuchungsfahrzeugen oder von mobilen
Untersuchungsteams möglichst betriebsnah angeboten. Die Durchführung beauftragt der Arbeitgeber
unabhängig und eigenständig. Standort und Zeit der Vorsorge werden dem Auftraggeber ca. sechs Wochen
vor dem Termin bekanntgegeben.
Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Termine mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst.
SIAM Gesellschaft für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mbH
Kreuzstr. 108 – 110, 44137 Dortmund, T. (0231) 912010-70, F. (0231) 912010-50, [email protected]
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Beauftragung
über die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung nach dem „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)“
Hiermit beauftragen wir die SIAM Gesellschaft für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mbH mit der Durchführung der o.g.
Dienstleistung auf der Basis des Mustervertrages vom 1. April 2016 und bitten um Erstellung eines Vertrages:
Alternative Betreuung
(Unternehmermodell)
Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung
Nur sicherheitstechnische Betreuung
Nur betriebsärztliche Betreuung
Firma
Name, Vorname
Straße
PLZ, Ort
Telefon
Telefax
E-Mail
Website
Bei der folgenden Zuordnung des Betriebs zu einem Wirtschaftszweig ist nur eine Angabe möglich. Ausschlaggebend ist der vorherrschende Betriebszweck (orientiert z.B. am Umsatz).
WZ 2008 Kode
WZ 2008 - Bezeichnung (Wirtschaftszweigschlüssel)
16.23.0
Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und
Fertigteilbauten aus Holz
31.0
Herstellung von Möbeln
43.32.0
Bautischlerei (und -schlosserei)
43.34.2
Glasergewerbe
43.39.0
Sonstiger Ausbau a. n. g. (z.B. Trockenbau, Montage von Baufertigteilen)
96.03
Bestattungswesen
25.73.5
Herstellung von sonstigen Werkzeugen (z.B. Modellbau, Formenbau)
28.49.3
Herstellung von Maschinenspannzeugen und sonstigem Zubehör für Werkzeugmaschinen
32.99
Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g. (z.B. Anschauungsmodellbau)
Sonstiges: Bitte angeben, falls obige Klassen nicht zutreffen!
Beschäftigte *
Auszubildende
Wir beauftragen die einmalige Arbeitsschutz-Grundeinrichtung im SIAM-Onlineportal (optional).
Ort, Datum
Bitte vollständig ausfüllen und
zurück senden per Telefax an:
02 31 / 91 20 10-50
Unterschrift (Auftraggeber)
* Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20
Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.