Faktenblatt – Arbeitsmedizinische Vorsorge
Transcrição
Faktenblatt – Arbeitsmedizinische Vorsorge
Faktenblatt Arbeitsmedizinische Vorsorge Die Betreuungslösung für das Tischler- und Schreinerhandwerk Gesunde, motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital jeden Betriebs. Die von den Fachverbänden getragene Branchenlösung SIAM unterstützt Unternehmer im Tischler- und Schreinerhandwerk umfassend dabei, ihre Aufgaben in den Bereichen Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung zu erfüllen. Nach dem Wegfall des Betreuungsangebots der Berufsgenossenschaft Holz und Metall bietet SIAM Ihnen unter anderem die Möglichkeit, Ihren arbeitsmedizinischen Vorsorgepflichten gerecht zu werden. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist für jedes Unternehmen ab dem ersten Mitarbeiter eine verpflichtende Arbeitsschutzmaßnahme. Sie ergänzt technische und organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen. Durch die arbeitsmedizinische Vorsorge sollen die Versicherten über die Gesundheitsrisiken aufgeklärt und beraten werden; Beeinträchtigungen der Gesundheit sollen verhindert oder frühzeitig erkannt werden. Die Verantwortung für die arbeitsmedizinische Vorsorge als Bestandteil des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber. Er hat hierzu gemäß Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) eine entsprechende Betreuung sicherzustellen. Was Sie tun müssen Arbeitsmedizinische Vorsorge übernehmen Betriebsärzte bzw. arbeitsmedizinische Dienste. Sie müssen vom Arbeitgeber mit der Betreuung beauftragt werden. Der Betriebsarzt/Arbeitsmediziner muss die Arbeitsplätze sowie die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung kennen. Dazu gehören sämtliche Angaben über mögliche Gefährdungen durch Lärm, Hitze, schweres Tragen und Heben, durch Arbeitsstoffe oder durch ergonomisch ungünstige Bedingungen. Diese Gefährdungsanalayse hat im Rahmen des sog. Unternehmermodells der Arbeitgeber zu erstellen und daraus den arbeitsmedizinischen Betreuungsbedarf – insbesondere die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen – abzuleiten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst immer ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese (Erhebung von Beschwerden, früheren Erkrankungen, Arbeitsunfähigkeiten, Arbeitsunfällen). Ob eine körperliche oder klinische Untersuchung notwendig wird, entscheidet der Arzt, der den Beschäftigten über Inhalt, Zweck und Risiken der Untersuchung aufklären muss. Die Untersuchung ist nur möglich, wenn der Beschäftigte einwilligt. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge wird zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterschieden. Eine Pflichtvorsorge ist ein Muss für den Beschäftigten und ohne sie darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden. Die Angebotsvorsorge muss dem Mitarbeiter angeboten werden, seine Teilnahme ist allerdings freiwillig. Im Tischler- und Schreinerhandwerk ist vor allem auf die Bereiche Lärm (G20), Hartholzstäube (G44) sowie Lacke und Lösemittel (G27 und G29) ein besonderes Augenmerk zu richten. Hierfür muss der Arbeitgeber festlegen, ob und für welche Mitarbeiter eine Pflicht- oder eine Angebotsuntersuchung vorzusehen ist. Dabei spielen die jeweiligen Arbeitsbedingungen eine Rolle (z.B. wenn bestimmte Belastungs-/ Auslösewerte überschritten werden). SIAM Gesellschaft für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mbH Kreuzstr. 108 – 110, 44137 Dortmund, T. (0231) 912010-70, F. (0231) 912010-50, [email protected] 1 Wie SIAM Ihnen hilft Wer nur die arbeitsmedizinische Vorsorge für seinen Betrieb organisieren will, dem stellt SIAM mit seinem Kooperationspartner, der Firma Streit GmbH, verschiedene Grund- und Zusatzleistungen zur Verfügung. Die Grundleistungen umfassen den gesetzlich geforderten schriftlichen Nachweis der Betreuung durch den Betriebsarzt (Grundbetreuungsauftrag), die Beratung/Begehung im Betrieb durch einen Betriebsarzt oder eine Sicherheitsfachkraft einmal innerhalb von drei Jahren (insbesondere zur Klärung, welche Untersuchungen einzelbetrieblich erforderlich sind), die Nutzung einer Beratungs-Hotline zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, die regelmäßige Information zu aktuellen Fragen des Arbeitsschutzes, ein Angebot zur Diagnose und Maßnahmenplanung in Sachen betrieblicher Gesundheitsförderung. Die jährlichen Kosten hierfür setzen sich zusammen aus Grund- und Mitarbeiterpauschale: Innungsbetriebe Grundpauschale pro Betrieb Nicht-Mitglieder 66,00 € pro Jahr 132,00 € pro Jahr pro Mitarbeiter 27,50 € pro Jahr 55,00 € pro Jahr ab dem 11. Mitarbeiter 16,50 € pro Jahr 33,00 € pro Jahr pro Auszubildendem 13,75 € pro Jahr 27,50 € pro Jahr Mitarbeiterpauschale: Teilzeitbeschäftigte werden hierbei mit 0,5 (bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden) bzw. mit 0,75 (bei nicht mehr als 30 Stunden) berücksichtigt. Die Zusatzleistungen umfassen die arbeitsmedizinischen Untersuchungen. Vorsorgeuntersuchungen Vorsorge wegen Lärmbelastung (G20) Vorsorge wegen atemwegsreizenden Arbeitsstoffen (G23) Vorsorge wegen Feuchtarbeit und Umgang mit hautsensibilisierenden Stoffen (G24) Vorsorge wegen Umgang mit Isocyanate (G27) Vorsorge wegen Umgang mit Toluol / Xylol (G29) Vorsorge wegen Bildschirmarbeit (G37) Vorsorge wegen Hartholzstaub (G44) Vorsorge wegen Schweißen und Trennen von Metallen (G39) Vorsorge bei Tätigkeiten mit Styrol (G45) Vorsorge bei Belastung des Muskel-Skelettsystems einschließlich Vibrationen (G46) 15,56 € 57,78 € 13,34 € 71,11 € 22,22 € 15,56 € 75,56 € 30,80 € 216,00 € 13,20 € Pro Mitarbeiter wird zusätzlich für die vorgeschriebene Anamnese, individuelle Beratung, Dokumentation und Berichtswesen eine Grundpauschale von 112,00 € berechnet. Laborkosten für z.B. Blutuntersuchungen werden nach Aufwand abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. SIAM Gesellschaft für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mbH Kreuzstr. 108 – 110, 44137 Dortmund, T. (0231) 912010-70, F. (0231) 912010-50, [email protected] 2 Im Einzelfall können auch Eignungsuntersuchungen sinnvoll sein. Sie können vom Arbeitgeber aber nur verlangt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der fortdauernden Eignung des Beschäftigten begründen. Eignungsuntersuchungen Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25) Eignung für Arbeiten mit Absturzgefahr (G41) 22,22 € 111,11 € Wie die Arbeitsmedizinische Vorsorge beauftragt wird Interessierte Betriebe schließen einen Betreuungsvertrag mit SIAM ab. Sie erhalten dann einen Zugang zum SIAM-Onlineportal. Über das Portal und das direkt verbundene Gesundheitsportal der Firma Streit GmbH kann der Arbeitgeber die für sein Unternehmen relevanten Vorsorgeuntersuchungen planen und beauftragen. Er erhält insbesondere auch branchenbezogene Entscheidungshilfen dazu, für welche Mitarbeiter in welchen Bereichen jeweils Pflicht- oder Angebotsvorsorge notwendig ist. Die Untersuchungen werden mit eigenen Untersuchungsfahrzeugen oder von mobilen Untersuchungsteams möglichst betriebsnah angeboten. Die Durchführung beauftragt der Arbeitgeber unabhängig und eigenständig. Standort und Zeit der Vorsorge werden dem Auftraggeber ca. sechs Wochen vor dem Termin bekanntgegeben. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Termine mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst. SIAM Gesellschaft für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mbH Kreuzstr. 108 – 110, 44137 Dortmund, T. (0231) 912010-70, F. (0231) 912010-50, [email protected] 3 Beauftragung über die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung nach dem „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)“ Hiermit beauftragen wir die SIAM Gesellschaft für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mbH mit der Durchführung der o.g. Dienstleistung auf der Basis des Mustervertrages vom 1. April 2016 und bitten um Erstellung eines Vertrages: Alternative Betreuung (Unternehmermodell) Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung Nur sicherheitstechnische Betreuung Nur betriebsärztliche Betreuung Firma Name, Vorname Straße PLZ, Ort Telefon Telefax E-Mail Website Bei der folgenden Zuordnung des Betriebs zu einem Wirtschaftszweig ist nur eine Angabe möglich. Ausschlaggebend ist der vorherrschende Betriebszweck (orientiert z.B. am Umsatz). WZ 2008 Kode WZ 2008 - Bezeichnung (Wirtschaftszweigschlüssel) 16.23.0 Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz 31.0 Herstellung von Möbeln 43.32.0 Bautischlerei (und -schlosserei) 43.34.2 Glasergewerbe 43.39.0 Sonstiger Ausbau a. n. g. (z.B. Trockenbau, Montage von Baufertigteilen) 96.03 Bestattungswesen 25.73.5 Herstellung von sonstigen Werkzeugen (z.B. Modellbau, Formenbau) 28.49.3 Herstellung von Maschinenspannzeugen und sonstigem Zubehör für Werkzeugmaschinen 32.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g. (z.B. Anschauungsmodellbau) Sonstiges: Bitte angeben, falls obige Klassen nicht zutreffen! Beschäftigte * Auszubildende Wir beauftragen die einmalige Arbeitsschutz-Grundeinrichtung im SIAM-Onlineportal (optional). Ort, Datum Bitte vollständig ausfüllen und zurück senden per Telefax an: 02 31 / 91 20 10-50 Unterschrift (Auftraggeber) * Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.