BEBAUUNGSPLAN NR. 95 „S CHÖN KLINIK“ STADT BAD AIBLING
Transcrição
BEBAUUNGSPLAN NR. 95 „S CHÖN KLINIK“ STADT BAD AIBLING
BEBAUUNGSPLAN NR. 95 „SCHÖN KLINIK“ STADT BAD AIBLING STADT BAD AIBLING Marienplatz 1 83043 Bad Aibling BEGRÜNDUNG Datum: 17. Juli 2014, geändert am 19. Dezember 2014 Bearbeitung: K. Wankner / A. Müller Wankner und Fischer Alte Ziegelei 18, 85386 Eching Landschaftsarchitekten BDLA und Stadtplaner Telefon Fax Email 0 81 33 / 91 85 – 0 0 81 33 / 91 85 – 19 [email protected] BEBAUUNGSPLAN NR. 95 „SCHÖN KLINIK“ BEGRÜNDUNG STADT BAD AIBLING INHALTSVERZEICHNIS 1 2 3 4 Einleitung ...................................................................................................................... 2 1.1 Anlass der Aufstellung............................................................................................. 2 1.2 Flächennutzungsplanung ........................................................................................ 2 1.3 Geltungsbereich des Bebauungsplanes .................................................................. 2 Gegenstand der Planung / Bestandsanalyse ............................................................. 2 2.1 Neurologische Bestandsklinik.................................................................................. 2 2.2 Schön Klinik Harthausen ......................................................................................... 3 Ziele der Planung ......................................................................................................... 4 3.1 Optimierung des medizinischen Konzeptes ............................................................. 4 3.2 Neubaumaßnahme Haus 2 Akutgebäude................................................................ 4 Planungsgebiet ............................................................................................................ 4 4.1 Beschreibung des Planungsgebietes ...................................................................... 4 4.2 Art und Maß der Nutzung ........................................................................................ 5 4.3 Ausrichtung / Bezüge zum Umfeld .......................................................................... 5 4.4 Erschließung ........................................................................................................... 6 4.5 Infrastruktur / Versorgungsflächen........................................................................... 7 4.6 Immissionsschutz .................................................................................................... 7 5 Infobrief Nr. 8 ................................................................................................................ 8 6 Grünordnung ................................................................................................................ 8 7 6.1 Grünordnerische Festsetzungen ............................................................................. 8 6.2 Zusammenfassung .................................................................................................. 9 Unterschriften............................................................................................................... 9 WANKNER UND FISCHER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN BDLA UND STADTPLANER 1 BEBAUUNGSPLAN NR. 95 „SCHÖN KLINIK“ BEGRÜNDUNG STADT BAD AIBLING 1 EINLEITUNG Mit einer Generalüberplanung ihrer Standorte in Bad Aibling möchte sich die Schön Klinik auf dem medizinischen und gebäudetechnischen Sektor neu aufstellen und somit ein wegweisendes Klinikkonzept inmitten der international anerkannten Kurlandschaft Bad Aibling auf den Weg bringen und sichern. 1.1 Anlass der Aufstellung Die Schön Klinik verfügt über zwei Häuser vor Ort, die Klinik Harthausen im Ortsteil Harthausen sowie die Klinik Bad Aibling an der Kolbermoorer Straße (Neurologische Klinik). Angesichts der ursprünglich angestrebten baulichen Verbesserungsmaßnahmen am Standort Harthausen einerseits sowie dringend notwendiger Sanierungen und Erweiterungen am Hause Bad Aibling erscheint - nach ausführlichen Bestandsanalysen und konzeptionellen Untersuchungen - eine wirtschaftlich zukunftsfähige Lösung an getrennten Standorten nicht mehr sinnvoll. Die Stadt Bad Aibling unterstützt deshalb das Ansinnen einer Ertüchtigung des Standortes Kolbermoorer Straße, indem sie diesen Bebauungsplan, einhergehend mit einer entsprechenden Flächennutzungsplanänderung, auf den Weg bringt. 1.2 Flächennutzungsplanung Der aktuell rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Bad Aibling stellt den Bereich der Neurologischen Bestandsklinik (Flurstück 1978) als Sondergebiet Klinik dar. Östlich angrenzend sind Flächen zur Errichtung von Stellplätzen dargestellt. Diese werden zur Kolbermoorer Straße hin durch einen Grünstreifen eingefasst. Parallel zu diesem Bebauungsplan soll der Flächennutzungsplan dahingehend abgeändert werden, dass auf den bisherigen als Stellplatzfläche dargestellten Flächen die angestrebte Klinikerweiterung möglich wird. 1.3 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke der Gemarkung Bad Aibling 1978 (Bestandsbau), 1979, 1980 (Grünflächen), 1980/1 – 1980/3 (Verkehrsflächen) sowie 1789/28 (südl. Böschungskante der Kolbermoorer Straße). 2 2.1 GEGENSTAND DER PLANUNG / BESTANDSANALYSE Neurologische Bestandsklinik Die Neurologische Klinik ist europaweit eines der größten Rehabilitationszentren für Schädel-Hirn-Erkrankungen, insbesondere nach Schlaganfall und Schädel-Hirn-Trauma. Die große architektonische Geste des Rundbaus aus den frühen neunziger Jahren (Fertigstellung 1994) und dessen nach wie vor modernes Erscheinungsbild trägt dieser Bedeutung Rechnung. Von der großzügig dimensionierten, ebenfalls kreisförmigen Vorfahrt aus betritt man das Klinikinnere, welches sich dank filigraner Stützenkonstruktionen in gewächshausartige Innenhöfe öffnet. Lichteinfall und eine üppige Pflanzenwelt strukturieren hier die Multifunktionsflächen wie Café, Warte- und Sitzungszonen und ergreifen Interne wie Besucher in ihrer ganzen Wahrnehmung. WANKNER UND FISCHER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN BDLA UND STADTPLANER 2 BEBAUUNGSPLAN NR. 95 „SCHÖN KLINIK“ BEGRÜNDUNG STADT BAD AIBLING Nicht zuletzt aufgrund der baulich gegebenen Kreisstruktur werden dennoch dringend notwendige bauliche Veränderungen erschwert bzw. verhindert. Beengte Platzverhältnisse, fehlende Nebenraumzonen und das Fehlen administrativer Arbeitsplätze sowohl für die Verwaltung als auch für die Ärzte drängen genau auf diese Veränderungen. Das Krankenhaus besitzt zudem keine getrennte Zufahrt und Aufnahmeeinheit für Notfälle und Liegendkrankentransporte. Notfallpatienten werden daher in der Halle des Haupteinganges aufgenommen. Es zeigt sich, dass das Gebäude mit seinem ursprünglichen Schwerpunkt Rehabilitation nicht mehr den heutigen Maßstäben einer Akutversorgung – auch aufgrund des steigenden Schweregrads der Patienten – genügen kann. Abbildung 1 Hallenbereich Im Außenbereich sind positive Ansätze zu einer sorgfältigen Ausformung von grünen Aufenthaltsräumen festzustellen, so ein Rundpavillon im Aufgangsbereich - dem Haupteingang zugeordnet - sowie ein Weiher mit Liegewiese im Schatten des Baumbestandes. Auch die Umgänge am Haus tragen wesentlich zur Aufenthaltsqualität bei (Außenbereich Cafeteria), sind aber wohl die einzigen Erholungspole für Personal und Ärzteschaft. Die Stellplätze sind – zunächst noch baumbestanden - im südöstlichen Gelände aufgereiht, um letztlich als Provisorium und entsprechend verwildert – teilweise als Busparkplatz - in der Landschaft zu enden. 2.2 Schön Klinik Harthausen Am Standort Harthausen sind schwerpunktmäßig die Bereiche Orthopädie, Wirbelsäulenchirurgie, Schmerztherapie sowie Rehabilitation und Rheumatologie vertreten. Der Operationsbedarf übersteigt inzwischen deutlich sowohl die räumlichen als auch die medizintechnischen Kapazitäten. Die Folgen sind u. A. Auslagerungen in Containerbauten, suboptimale Bettenbelegung und nicht zuletzt negative Auswirkungen auf das Personal (keine Erholungsmöglichkeiten, hohe Fluktuation). Der Anteil der Nebenflächen ist im Verhältnis zu den medizinischen Versorgungsflächen zu hoch. Die neue Planung sieht daher vor, den Standort Harthausen aufzulösen und auf dem rund 500m entfernten Grundstück der Schön Klinik Bad Aibling die Ausbaupläne beider Häuser in einem Neubauprojekt zusammenzufassen. WANKNER UND FISCHER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN BDLA UND STADTPLANER 3 BEBAUUNGSPLAN NR. 95 „SCHÖN KLINIK“ BEGRÜNDUNG STADT BAD AIBLING 3 3.1 ZIELE DER PLANUNG Optimierung des medizinischen Konzeptes Der Neubau soll dem alten Klinikkomplex eine dringend notwendige Umstrukturierung ermöglichen und die erheblichen Defizite im Bereich der Akutversorgung auflösen. Im Bestandsbau kann nun die Versorgung von Schmerzpatienten den inhaltlich nahestehenden neurologischen Patienten räumlich angegliedert werden; neben einer Optimierung des Raumprogrammes sollen insbesondere die Arbeitsabläufe erheblich verbessert werden. 3.2 Neubaumaßnahme Haus 2 Akutgebäude Der Bauraum für den Neubau wird dem Bestandsbau in östlicher Richtung angegliedert. Der Hauptzugangsbereich wird neu gegliedert und es entsteht im Norden die neue Liegendkrankeneinfahrt (1. Untergeschoß). Hier wird demzufolge der gesamte Akut- und Notfallprozess gestartet. Des Weiteren soll die Neubaumaßnahme den defizitären Bereich der Radiologie abdecken, von deren Verfügbarkeit maßgeblich die Versorgung der Patienten abhängt (z.B. Stroke Zertifizierung). Der Aufbau eines eigenen Radiologiestandortes ist aufgrund der steigenden Patientenzahlen unausweichlich. Ein alternativ angedachter Umbau im Bestand ergäbe ein erhebliches Maß an Rück-, Umbau- und Interimsmaßnahmen, sodass eine Patientenversorgung nicht sichergestellt wäre. Aus diesem Grund soll die Radiologie komplett im Neubau untergebracht werden. 4 4.1 PLANUNGSGEBIET Beschreibung des Planungsgebietes Das Planungsgebiet liegt am östlichen Stadtrand von Bad Aibling und zieht sich im Bereich zwischen Bad Aibling und Kolbermoor an der Kolbermoorer Straße (Kreisstraße RO 13) entlang. Der unbebaute Bereich in Anschluss an die Bestandsklinik ist geprägt durch Stellplatzanlagen, die dem Gefälle des Terrains nach SO in Stufen folgen. Eine weite Wiesenfläche senkt sich in der Folge zum Gehölzrand an der östlichen Grenze ab. Die Höhenunterschiede betragen bis zu 12 m, gerechnet vom Geländeniveau des Haupteinganges Klinikbestand. WANKNER UND FISCHER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN BDLA UND STADTPLANER 4 BEBAUUNGSPLAN NR. 95 „SCHÖN KLINIK“ BEGRÜNDUNG STADT BAD AIBLING Abbildung 2 Blick Richtung Süden An der nördlichen Seite eingegrenzt durch die Kolbermoorer Straße weitet sich das Grundstück nach Süden optisch auf in die offene Landschaft des Voralpenraumes mit Panoramablick auf die Bergwelt. Das nördlich der Krankenhausanfahrt angrenzende kleine Wohngebiet verbirgt sich unspektakulär hinter begrünten Lärmschutzwänden. 4.2 Art und Maß der Nutzung Entstehen soll Baurecht für mehrgeschossige Krankenhausbauten innerhalb eines großzügigen Bauraumes, der ein hohes Maß an Flexibilität bietet. Ansonsten sind nur Festsetzungen zu Wandhöhe und Grundfläche vorgesehen, welche das Maß der Nutzung hinreichend definieren. Als Bezugshöhe für die Angabe der Wandhöhe wird die Eingangshöhe Bestandsbau gewählt. 4.3 Ausrichtung / Bezüge zum Umfeld Es existiert keine bauliche Bindung oder Notwendigkeit einer architektonischen Einordnung in bestehende Bebauung, zumal die solitäre Stellung des Rundbaus Altbestand keine direkte bauliche Einbindung verträgt. Der in Formensprache und Funktion sehr eigenständige Neubaukomplex wird ein starkes Gewicht in der offenen Landschaft darstellen. Dies ist von der Kreisstraße her gesehen durchaus wünschenswert und dient zur „Adressbildung“. Andererseits ist es für die Neuplanung außerordentlich wichtig, die offenen Landschaftsräume in Ost und Süd weitgehend beibehalten zu können (vergl. Punkt 4.1) Die Geschoßstaffelung folgt dem abfallenden Gelände, sodass die Untergeschosse von Süden her Großteils natürlich belichtet werden können. WANKNER UND FISCHER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN BDLA UND STADTPLANER 5 BEBAUUNGSPLAN NR. 95 „SCHÖN KLINIK“ BEGRÜNDUNG STADT BAD AIBLING 4.4 Erschließung Das Klinikgebiet wird erschlossen durch einen eigenen Abzweig des Kreisverkehrs Kolbermoorer Straße. Von dieser Zufahrt aus gehen sämtliche Anfahrtswege zu Haupteingang (Vorfahrt), Ladehof und den Stellplätzen ab. Auch der öffentliche Nahverkehr frequentiert regelmäßig den Haupteingang Klinik („Moorexpress“ Linie 4) und ermöglicht so die Anbindung an das Stadtinnere. Es existieren bislang keine weiteren Zu- bzw. Abfahrtsmöglichkeiten für das Klinikgebiet. Abbildung 3 Blick in den Innenhof - Therapieflächen Im Zuge der Neuplanung sollen patientengerechte Verkehrswege und Fahrbahnverkehr getrennt sowie der stark belastete Verteilerpunkt an der Kolbermoorer Straße auf Privatgrund der Klinik entschärft werden. Zum Thema Erschließung der Klinik über den Luftweg sind aktuell maximal fünf Hubschrauberlandungen pro Jahr (d.h. 10 Flugbewegungen) zu nennen, an denen die Schön Klinik beteiligt ist. Dies betrifft vor allem Verlegungen von Intensivpatienten, die direkt auf die Intensivstation kommen oder von dort aus in eine andere Spezialklinik verlegt werden. Daher ist die Neurologische Spezialklinik mit den geringen Flugbewegungen pro Jahr nicht am Primärrettungseinsätzen der Flugrettung beteiligt und es ist kein spezieller Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach des Krankenhausgebäudes oder auf dem Grundstück zwingend nachzuweisen. Dennoch wird für den Bedarfsfall auf dem Gelände im Bereich des östlichen Parkplatzes eine geeignete Landemöglichkeit vorgesehen, die per Krankenwagen angefahren werden kann. WANKNER UND FISCHER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN BDLA UND STADTPLANER 6 BEBAUUNGSPLAN NR. 95 „SCHÖN KLINIK“ BEGRÜNDUNG STADT BAD AIBLING 4.5 Infrastruktur / Versorgungsflächen Aufgrund des Altbestandes handelt es sich um einen Anschluss an bestehende Infrastruktur. Der Neubau bekommt für den Strom einen eigenen Trafo; Telefon, Lichtruf und EDV werden direkt an das Altgebäude angeschlossen. Ein eigenes Notstromaggregat wird für den Neubau im 2. Untergeschoß vorgesehen. Es sind mehrere Versorgungsflächen vorgesehen und entsprechend im Bebauungsplan gekennzeichnet, um Trafohäuschen, Rückkühlwerk, Sauerstofftanks und weitere, noch nicht absehbare technische Ausrüstung (z.B. für den Brandfall) und deren Nachrüstung unterbringen zu können. 4.6 Immissionsschutz Dem Grenzverlauf des nördlichen Wohngebiets (Allgemeines Wohngebiet) folgend schirmt eine begrünte Lärmschutzwand die privaten Gärten von der Ladehofzufahrt der Neurologischen Klinik ab. Abbildung 4 Blick auf die bestehende Lärmschutzwand entlang der Wohnbebauung Die Immissionswerte für den zukünftigen Betriebszustand eines Neubaus, vor allem unter Berücksichtigung der Parameter Kreisstraße und Parkraumbewirtschaftung, waren bereits Thema einer schalltechnischen Untersuchung (Gutachten Büro Steger und Piening vom 5. September 2007) und schränken das Vorhaben nicht ein. Es bestehen jedoch Auflagen zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung über den Erhalt der Lärmschutzwand hinaus. Diese betreffen hauptsächlich die zeitliche Einschränkung von Fahrbewegungen der Mitar- WANKNER UND FISCHER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN BDLA UND STADTPLANER 7 BEBAUUNGSPLAN NR. 95 „SCHÖN KLINIK“ BEGRÜNDUNG STADT BAD AIBLING beiter der Frühschicht sowie der Anfahrt des Ladehofes in den Morgenstunden und nach 20 Uhr (vergl. Festsetzungen durch Text, Emissionsschutz Pkt.5.1) . 5 INFOBRIEF NR. 8 In Hinblick auf die optische Gestaltung der zukünftigen Baukörper wird die Beachtung des Infobriefes Nr. 8 der Regierung von Oberbayern empfohlen (vergl. Hinweise durch Text, Pkt.7). Diese greift vornehmlich im Falle der Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie sowohl auf Dachflächen als auch fassadenintegriert. Hierbei wird auf die großen Chancen der nachhaltigen Energiegewinnung zum Nutzen der Bauherrschaft hingewiesen. Außerdem sollen Schäden durch unsachgemäße Konstruktionen sowie optisch störende Einflüsse aufgrund mangelhafter Einbeziehung in die Bauwerkskonstruktion vermieden werden. Im Falle des großmaßstäblichen Klinikneubaus soll durch die Befolgung der o.g. Hinweise einer technisch optimierten Bauausführung und vor allem dem Ziel einer bestmöglichen Einbindung ins Landschaftsbild Rechnung getragen werden. 6 6.1 GRÜNORDNUNG Grünordnerische Festsetzungen Die grünordnerischen Festsetzungen ergeben sich aus Leitbildüberlegungen, die ihrerseits aus der landschaftlichen Situation, aus der gebauten Umgebung, aus den Ansprüchen der Klinik sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Schutzgüter abgeleitet wurden. In der folgenden Aufzählung sind die Überlegungen kurz skizziert: - Klinik und Landschaft: Die Klinik liegt ausgesprochen reizvoll am Rand der Stadt mit einem wunderbaren Blick auf die Berge. Diese Situation gilt es zu erhalten, ohne dass die landschaftliche Einbindung der Neubaumaßnahmen zu kurz kommt. - Gebaute Umgebung: Mit Ausnahme der nördlich angrenzenden Wohnbebauung bewegt sich die Klinikerweiterung „unter ihresgleichen“. Die angesprochen Wohnbebauung ist klar abgeschirmt. Die gebaute Umgebung wird mit der Erweiterung keine Probleme haben, so dass sich diesbezügliche Planungsüberlegungen erübrigen. - Belange der Klinik: Kliniken sind Orte der Heilung; ein diese Heilung förderndes Umfeld ist unverzichtbar. Dabei geht es um die Schaffung von ansprechenden Freiflächen für Patienten und Personal - Berücksichtigung der einschlägigen Schutzgüter: Die Schutzgüter werden im Detail im Umweltbericht abgehandelt. Ihre Berücksichtigung führte zu vielen Festsetzungen, von denen diejenigen aus dem Bereich Niederschlagswasser besonders hervorgehoben seien. Der naturnahe Umgang mit diesem Thema wird die neue Klinik nachhaltig prägen. Die grünordnerischen Festsetzungen der vorliegenden Planung haben keineswegs den Ehrgeiz, schon auf dieser Ebene eine Komplettlösung anzubieten. Die noch zu folgende Freiflächenplanung würde nur unnötig eingeschränkt. Die grünordnerischen Festsetzungen schaffen deshalb nur den Rahmen, innerhalb dessen sich die weitere Planungsarbeit bewegen kann. Im Schwerpunkt geht es darum, - bestehende Gehölzstrukturen, wenn immer möglich, zu erhalten, - mit Pflanzgeboten für eine schnelle Umsetzung einer übergeordneten Grünstruktur zu sorgen, WANKNER UND FISCHER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN BDLA UND STADTPLANER 8 BEBAUUNGSPLAN NR. 95 „SCHÖN KLINIK“ BEGRÜNDUNG STADT BAD AIBLING - mit der Festsetzung von Mindestpflanzgrößen von Bäumen und Sträuchern zur Sicherstellung einer schnell wirksamen Leistungsfähigkeit des Grüns beizutragen, - mit der Festsetzung begrünter Innenhöfe für Höhepunkte im gebauten Umfeld zu sorgen, - mit der Festschreibung begrünter Dächer, Mindestanforderung extensiv, zur Artenvielfalt, Klimaverbesserung und Abflußentschleunigung beizutragen, - mit der Festsetzung von naturnahen Einrichtungen zur Versickerung und allgemein zur Niederschlagswasserbeseitigung zur Verbesserung der Grundwassersituation in der Folge des umgebenden Naturraums beizutragen, - durch die Sicherstellung der Begrünung der Stellplätze durch Bäume und gliedernde Grünstreifen mit Funktion zur Niederschlagswasserabsetzung und Rückhaltung / Versickerung die Auswirkungen des Parkplatzneubaus zu minimieren und - durch die Festsetzung von Flächen zur Eingrünung des Baugebietes die Voraussetzungen zu schaffen, unter Vermeidung von Barrierewirkungen (Sicht) ein grünes Umfeld schaffen zu können, das für Besucher, Patienten und Personal eine wohltuende Wirkung erzielt. Sämtliche grünordnerischen Maßnahmen sind abgesichert durch die Begleitung einer ökologisch ausgebildeten Fachkraft, welche die Ergebnisse entsprechend an die Untere Naturschutzbehörde kommuniziert. 6.2 Zusammenfassung Der Gestaltung sowohl der gebäudenahen Außenbereichs flachen als auch des verbliebenen Landschaftsbereiches kommt explizit im Wirkungsbereich eines Krankenhausbetriebes erhebliche Bedeutung zu. Erreicht werden sollen ansprechende Grünanlagen, die als „Visitenkarte“ der Klinik geeignet sind. Es sollen attraktive Rückzugsflächen für das Personal sowie Patientengärten und therapeutische Bewegungsflächen entstehen, die möglichst zu allen Jahreszeiten ihren „Dienst“ tun. Es soll auch der Natur nicht mehr genommen werden als unvermeidbar; zieht man diesbezüglich ein Fazit, bekommt sie womöglich sogar mehr als man ihr nimmt. Nun wird es an der folgenden Freiflächengestaltungsplanung liegen, aus den eher kleinteilig zugeschnittenen Grünflächen im Geist dieses Bebauungsplanes eine ansprechende und ökologisch sinnvolle Gesamtanlage – auch unter Einbeziehung der Dachflächen – zu entwickeln. 7 UNTERSCHRIFTEN STADT BAD AIBLING PLANER Bad Aibling, den ………… 2014 Eching, den ………… 2014 ……………………………………….. ……………………………………….. Felix Schwaller Simon Wankner Erster Bürgermeister der Stadt Bad Aibling Wankner und Fischer Landschaftsarchitekten BDLA und Stadtplaner WANKNER UND FISCHER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN BDLA UND STADTPLANER 9