Ausführungsbestimmungen - AOK
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Ausführungsbestimmungen - AOK
Ausführungsbestimmungen AOK-Prämienprogramm Stand: 01.09.2015 AOK-Prämienprogramm Ausführungsbestimmungen zu § 13 der Satzung der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten nach § 65 a Abs. 1 SGB V Prävention und Gesundheitsförderung sind wirksame Strategien, um der Entstehung von Krankheiten vorzubeugen. Ziel ist es, die Gesundheit zu erhalten und damit Lebensqualität, Mobilität und Leistungsfähigkeit der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern. Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse (nachfolgend: AOK) bietet ihren Versicherten ein Prämienprogramm, das geknüpft wird an die regelmäßige Inanspruchnahme der Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten, der Angebote zur Prävention (Schwerpunkt Bewegung, Ernährung, Entspannung und Nichtrauchen). Voraussetzung ist, dass es sich um qualitätsgesicherte Maßnahmen handelt. In den folgenden Ausführungsbestimmungen wird das AOKPrämienprogramm beschrieben. 1. Teilnahme 1.1 Teilnehmerkreis Teilnahmeberechtigt am AOK-Prämienprogramm sind alle Versicherten der AOK Bayern. Nach § 10 SGB V mitversicherte Angehörige können ab Vollendung des 15. Lebensjahres eigenständig ihre Teilnahme erklären. Mitversicherte Kinder unter 15 Jahren können für das Stammmitglied Punkte sammeln. Die Maßnahmen der mitversicherten Kinder werden dem Stammmitglied zugeordnet. Kinder unter 15 Jahren, die selbst Mitglied bei der AOK sind, können mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten eigenständig am AOK-Prämienprogramm teilnehmen. Die gleichzeitige Teilnahme beim AOK-Prämienprogramm nach §13 der Satzung der AOK Bayern und beim AOK-Bonustarif nach § 19 j der Satzung der AOK Bayern ist nicht möglich. 1.2 Erklärung der Teilnahme Die Teilnahme wird durch Unterschrift erklärt. Dazu stellt die AOK Teilnahmeerklärungen zur Verfügung. Bestandteile dieser Teilnahmeerklärung sind: • • • Angaben zum Teilnehmer (Name, Vorname, KV-Nummer, Adresse, Geburtsdatum). Freiwillige Angaben sind Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Erklärung ob und welche mitversicherten Familienangehörigen am Prämienprogramm teilnehmen. ein Datenschutzhinweis. Die Teilnahmebedingungen erhält der Teilnehmer von der AOK mit dem Begrüßungsmailing. AOK Bayern 1/10 Ausführungsbestimmungen AOK-Prämienprogramm 1.3 Stand: 01.09.2015 Beginn der Teilnahme Die Teilnahme beginnt mit dem Datum der Ausstellung des Scheckhefts. 2. Gegenstand des AOK-Prämienprogramms 2.1 Bonifizierung Die AOK belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten mit Prämienpunkten. Bonifiziert werden Maßnahmen, die unter 2.4 aufgeführt sind. 2.2 Scheckheft Zur Dokumentation der Maßnahmen erhält jeder Teilnehmer ein Heft mit Schecks für verschiedene Maßnahmen. Alternativ wird auf Wunsch ein Online-Scheckheft bereitgestellt. Die Schecks sind nach der entsprechenden Teilnahme jeweils vom Leistungserbringer bzw. dem Veranstalter mit Unterschrift und Stempel zu bestätigen (Ausnahme: Online-Angebote). Eventuelle Gebühren für diese Bestätigung werden nicht erstattet. Der Teilnehmer trägt für diese Bestätigung Sorge. Das Scheckheft ist jeweils ein Kalenderjahr gültig. Der Teilnehmer erhält automatisch für jedes neue Kalenderjahr ein Scheckheft. 2.3 Rückgabe der Schecks Die bestätigten Schecks sollen unmittelbar nach der Teilnahme an die Postfachadresse des AOK-Prämienprogramms geschickt werden. Dies soll spätestens bis 31. Januar des Folgejahres erfolgt sein. AOK Bayern 2/10 Ausführungsbestimmungen AOK-Prämienprogramm Stand: 01.09.2015 2.4 Maßnahmen 2.4.1 Gesundheitsuntersuchung Check-Up 35 Der Check-Up 35 nach § 25 Abs. 1 SGB V kann ab dem Alter von 35 Jahren alle 2 Jahre wahrgenommen werden und wird mit 300 Punkten bonifiziert. Check-Up 35 2.4.2 Alle Teilnehmer ab dem Alter von 35 Jahren • 1 x pro Jahr 300 Pkte. Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen Die vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen gemäß § 25 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beschlossenen Richtlinien (Krebsfrüherkennungs-Richtlinien) bestimmen das Nähere über die ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Folgende Maßnahmen werden mit 300 Punkten im Jahr bonifiziert. 2.4.2.1 Hautkrebsscreening Das Hautkrebsscreening nach § 25 Abs.2 SGB V in Verbindung mit § 10c Satzung AOK Bayern kann ab dem Alter von 18 Jahren alle 2 Jahre wahrgenommen werden und wird mit 300 Punkten bonifiziert. Hautkrebsscreening Alle Teilnehmer ab dem Alter von 35 Jahren 1 x pro Jahr 300 Pkte. 2.4.2.2 Früherkennungsmaßnahmen bei Frauen Frauen haben gemäß § 25 Abs. 2 SGB V ab dem Alter von 20 Jahren an einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Die nach Krebsfrüherkennungs-Richtlinien durchzuführenden ärztlichen Maßnahmen dienen der Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitales ab dem Alter von 20 Jahren sowie zusätzlich der Brust und der Haut ab dem Alter von 30 Jahren sowie zusätzlich des Rektums und des übrigen Dickdarms ab dem Alter von 50 Jahren sowie zusätzlich der Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust (Mammographie-Screening) ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres. Krebsvorsorge Frauen AOK Bayern Alle Teilnehmerinnen ab dem Alter von 20 Jahren 1 x pro Jahr 300 Pkte. 3/10 Ausführungsbestimmungen AOK-Prämienprogramm Stand: 01.09.2015 2.4.2.3 Früherkennungsmaßnahmen bei Männern Männer haben gemäß § 25 Abs. 2 SGB V ab dem Alter von 45 Jahren an einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Die nach Krebsfrüherkennungs-Richtlinien durchzuführenden ärztlichen Maßnahmen dienen der Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut ab dem Alter von 45 Jahren sowie des Rektums und des übrigen Dickdarms ab dem Alter von 50 Jahren. Krebsvorsorge Männer 2.4.3 Alle Teilnehmer ab dem Alter von 45 Jahren 1 x pro Jahr 300 Pkte. Mutterschaftsvorsorge-Untersuchungen Teilnehmerinnen, die schwanger sind und sämtliche im Mutterpass vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen haben, werden mit 300 Punkten belohnt. Die Bestätigung erfolgt nach Abschluss des vollständigen Untersuchungskomplexes. Mutterschaftsvorsorge 2.4.4 Alle Teilnehmerinnen ab Vollendung des 15. Lebensjahres 1 x pro vollständigem Untersuchungskomplex 300 Pkte. Kindervorsorgeuntersuchungen U1 – U6 Innerhalb des ersten Lebensjahres werden die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 – U6 gemäß § 26 SGB V durchgeführt. Die Dokumentation erfolgt im Untersuchungsheft. Die Durchführung dieses vollständigen Untersuchungskomplexes wird mit insgesamt 200 Punkten bonifiziert und zwar in dem Kalenderjahr, in dem die letzte Untersuchung dieses Komplexes (U6) durchgeführt wurde. Alle Teilnehmer vor Vollendung des 15. Lebensjahres U1-U6 2.4.5 1 x pro vollständigem Untersuchungskomplex 200 Pkte. Kindervorsorgeuntersuchungen U7 – J1 Die Kindervorsorgeuntersuchungen U7 – J1 nach § 26 SGB V sind in folgenden Lebensaltern durchzuführen: U7 U7a U8 U9 U10 U 11 J1 21. bis 24. Lebensmonat 34. bis 36. Lebensmonat 43. bis 48. Lebensmonat 60. bis 64. Lebensmonat 7 bis 8 Jahre 9 bis 10 Jahre 12 bis 15 Jahre Die Durchführung wird mit 200 Punkten je Untersuchung bonifiziert. U7 – J1 AOK Bayern Alle Teilnehmer vor Vollendung des 15. Lebensjahres 1 x pro Untersuchung 200 Pkte. 4/10 Ausführungsbestimmungen AOK-Prämienprogramm 2.4.6 Stand: 01.09.2015 Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder • • Zwischen dem 30. und 72. Lebensmonat erfolgen drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen im Abstand von mindestens 12 Monate. Individualprophylaktische Leistungen vom 6. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sind einmal pro Kalenderhalbjahr möglich. Die Durchführung dieser Untersuchungen wird mit 200 Punkten bonifiziert. Zahnvorsorge 2.4.7 Alle Teilnehmer vor Vollendung des 15. Lebensjahres 1 x pro Jahr 200 Pkte. Zahnvorsorge für Erwachsene Nach § 22 SGB V kann sich der Versicherte regelmäßig beim Zahnarzt untersuchen lassen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 2 x jährlich, danach 1 x jährlich. Zahnvorsorge Alle Teilnehmer ab Vollendung des 15. Lebensjahres 1 x pro Jahr 200 Pkte. 2.4.7.1 Professionelle Zahnreinigung Durch gezielte Vorsorge können Zähne bis ins hohe Alter erhalten bleiben. Hierfür sind gute Mundhygiene und gesunde Ernährung wichtige Voraussetzungen. Vom Zahnarzt kann darüber hinaus mit einer professionellen Zahnreinigung eine zusätzliche Intensivreinigung des Gebisses durchgeführt werden. Professionelle Zahnreinigung 2.4.8 Alle Teilnehmer ab Vollendung des 15. Lebensjahres 1 x pro Jahr 200 Pkte. Impfungen für Teilnehmer Nimmt ein Teilnehmer Impfungen wahr, die gemäß § 10 der Satzung der AOK bezahlt werden, erhält er unabhängig von der Zahl der Impfungen pro Jahr 100 Punkte gutgeschrieben. Sind mehrere Impfungen zum Aufbau einer Immunisierung notwendig, werden die Punkte für das Jahr angerechnet, in dem die Mehrfachimpfung abgeschlossen ist. Impfungen Erwachsene und Kinder AOK Bayern Alle Teilnehmer 1 x pro Jahr 100 Pkte. 5/10 Ausführungsbestimmungen AOK-Prämienprogramm 2.4.9 Stand: 01.09.2015 Angebote aus dem AOK-Gesundheitsprogramm Die AOK bietet altersentsprechende Programme an. 2.4.9.1 Präventionskurse für Erwachsene Für Teilnehmer ab Vollendung des 15. Lebensjahres werden folgende Kurse bonifiziert: • • • • Bewegung (z. B. Nordic Walking, Rückenschule) Ernährung (z. B. Bewegtes Abnehmen) Entspannung (z. B. Stressbewältigung, Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung) Kurse für DMP Teilnehmer (z. B. „Gut leben mit Diabetes“; Nordic Walking für Diabetiker“) Dies gilt für AOK-Kurse, Kurse von Kooperationspartnern, Präventionskurse im Betrieb, Kurse anderer gesetzlicher Krankenversicherer. Bonifiziert werden auch Kurse von Fremdanbietern, wenn eine Bezuschussung durch die AOK erfolgt (z. B. Hochschulsport). Wenn der Teilnehmer mindestens ¾ der angesetzten Termine wahrgenommen hat, erhält er pro Kurs 300 Punkte. Pro Jahr können maximal 2 Kurse bonifiziert werden. Präventionskurse für Erwachsene Alle Teilnehmer ab Vollendung des 15. Lebensjahres Zwei Kurse pro Jahr Je 300 Pkte. 2.4.9.2 Präventionskurse für Kinder Für Teilnehmer unter 15 Jahren werden folgende Kurse bonifiziert: • • • Bewegung (z. B. Jolinchens Bewegungskiste, Kinderrückenschule) Ernährung ( z. B. Power Kids) Entspannung (z. B. RelaxKids) Die Bonifizierung erfolgt wie unter 2.4.9.1 Präventionskurse für Kinder AOK Bayern Alle Teilnehmer vor Vollendung des 15 Lebensjahres Zwei Kurse pro Jahr Je 300 Pkte. 6/10 Ausführungsbestimmungen AOK-Prämienprogramm Stand: 01.09.2015 2.4.9.3 AOK-Online-Angebote für Teilnehmer ab 15 Jahren Die AOK bietet folgende Online-Angebote an: • • • • Bewegung: Laufend in Form, Rücken aktiv Ernährung: Abnehmen mit Genuss Nichtrauchen: Ich werde Nichtraucher Entspannung: Stress im Griff Die Teilnahme an diesen Online-Angeboten wird pro Jahr und Programm mit 200 Punkten bonifiziert. Voraussetzung ist eine vollständige Teilnahme. Der Teilnehmer erhält danach eine personalisierte Teilnahmebestätigung, die zur Buchung der Punkte eingereicht werden kann Online-Angebote 2.4.10 Alle Teilnehmer ab Vollendung des 15. Lebensjahres 1 x jährlich pro Programm Je 200 Pkte. Sportabzeichen und Fitnesstest Legt ein Teilnehmer erfolgreich ein deutsches (Kinder-) Sportabzeichen (z. B. Laufabzeichen, Walkingabzeichen, Schwimmabzeichen, Radsportabzeichen, Radsportdauerabzeichen) ab, wird dies pro Jahr mit 400 Punkten bonifiziert. Zusätzlich können erwachsene Teilnehmer einen Fitnesstest (2 km Walkingtest oder Fahrradergometer-Test nach PWC und IPN) absolvieren. Die Abnahme und Bestätigung erfolgen grundsätzlich durch zertifizierte Fitnessstudios, die mit der AOK kooperieren. In Einzelfällen kann dies auch durch AOK-Bewegungsfachkräfte erfolgen. 2.4.11 Sportabzeichen und Fitnesstest Alle Teilnehmer ab Vollendung des 15. Lebensjahres jeweils 1 x pro Jahr Kindersportabzeichen Alle Teilnehmer vor Vollendung des 15. Lebensjahres 1 x pro Jahr jeweils 400 Pkte. 400 Pkte. Aktive Teilnahme im Sportverein oder Fitnessstudio Die aktive Teilnahme im Sportverein und/oder Fitnessstudio wird mit 200 Punkten belohnt. Die Bonifizierung ist jährlich möglich. Aktive Teilnahme im Sportverein oder Fitnessstudio 2.4.12 Alle Teilnehmer 1 x pro Jahr Je 200 Pkte. Kurs „SPORT PRO GESUNDHEIT“ Viele Sportvereine bieten Kurse unter dem Qualitätssiegel „SPORT PRO GESUNDHEIT“ an. Die Teilnahme an solchen Kursen wird je Kurs mit 200 Punkten belohnt. Die Bonifizierung ist pro Jahr maximal 2 mal möglich. Kurs „SPORT PRO GESUNDHEIT“ AOK Bayern Alle Teilnehmer 2 x pro Jahr Je 200 Pkte. 7/10 Ausführungsbestimmungen AOK-Prämienprogramm 2.4.13 Stand: 01.09.2015 AOK-Veranstaltungen Regionale AOK-Veranstaltungen, die eine gesundheitsbewusste Lebensweise fördern, können im Rahmen des Prämienprogramms bonifiziert werden. Die Teilnahme an entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen wird maximal 3 mal jährlich mit je 100 Punkten belohnt. Eine Bestätigung erfolgt durch die AOK Bayern während der Veranstaltung. AOKVeranstaltungen 2.4.14 Teilnehmer ab Vollendung des 15. Lebensjahres 3 x pro Jahr Je 100 Pkte. Fahrsicherheitstraining Die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining (Kraftfahrzeuge) nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates wird einmal jährlich mit 300 Punkten bonifiziert. Fahrsicherheitstraining (KFZ) 2.4.15 Alle Teilnehmer zwischen Vollendung des 15. und 26. Lebensjahres 1 x pro Jahr 300 Pkte. Erste-Hilfe-Kurs Im Rahmen des Prämienprogramms bonifiziert die AOK: • • • Erste Hilfe Kurse Sofortmaßnahmen am Unfallort Kurse zur Verhütung von Kinderunfällen / Erste Hilfe am Kind Wenn die Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe erfüllt sind. Der Teilnehmer erhält einmal jährlich 300 Punkte. Erste-Hilfe-Kurse 2.4.16 Alle Teilnehmer ab Vollendung des 15. Lebensjahres 1 x pro Jahr 300 Pkte. Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) Teilnehmer, die in strukturierte Behandlungsprogramme nach § 137 f SGB V (Disease-Management-Programme – DMP) eingeschrieben sind, erhalten einmal jährlich 400 Punkte, wenn sie die erforderlichen Untersuchungen und behandlungsbegleitenden Maßnahmen wahrgenommen haben. Teilnahme DMP AOK Bayern Alle Teilnehmer 1 x pro Jahr 400 Pkte. 8/10 Ausführungsbestimmungen AOK-Prämienprogramm 3. Prämierung 3.1 Prämien Stand: 01.09.2015 Das Prämiensortiment besteht aus Sachprämien (z. B. Pulsuhr, Körperfettwaage) sowie Wertgutscheinen (z. B. für Wellnessangebote). Alle Prämien dienen der Gesundheitsförderung. Das Prämienangebot kann sich ändern. 3.2 Punktekonto Der Teilnehmer kann über folgende Kanäle seine Punkte abrufen: • • • Hotline Internet AOK Mit Erreichen von mindestens 800 Punkten besteht die Möglichkeit, diese gegen Sachprämien oder Wertgutscheine einzulösen. Die gesammelten Punkte verfallen nach drei Jahren (Beginnzeitpunkt: Datum der abgeschlossenen Maßnahme auf dem Scheck). Prämienpunkte können innerhalb einer Familie zusammengeführt werden. 3.3 Prämienbestellung Der Teilnehmer kann schriftlich über ein Bestellformular, telefonisch über die Hotline oder über das Internet die gewünschte Prämie bestellen. Nach Beendigung der Teilnahme können keine Prämienpunkte mehr eingelöst werden. Es können nur die Prämien angefordert werden, die zum Zeitpunkt der Einlösung der Punkte angeboten werden. Prämienanforderungen aus zusammengeführten Familienpunkten erfolgen über die Hotline. Angeforderte Prämien werden wertmäßig der Finanzbehörde gemeldet. 4. Beendigung der Teilnahme 4.1 Beendigung der Teilnahme Die Teilnahme am AOK-Prämienprogramm kann jederzeit beendet werden. Nach Beendigung der Teilnahme können keine Prämienpunkte mehr eingelöst werden. Hat der Teilnehmer innerhalb von drei Jahren keine Schecks eingereicht, wird die Teilnahme von der AOK beendet. Für den Haupt- und alle Mitsammler endet die Teilnahme am AOKPrämienprogramm mit der Teilnahme am AOK-Bonustarif. Vorhandene Prämienpunkte können innerhalb von 3 Monaten eingelöst werden. 4.2 Ende der AOK Versicherung Die Teilnahme am Prämienprogramm der AOK Bayern endet mit dem Ende der Versicherung eines Teilnehmers bei der AOK Bayern. Kurzzeitige Unterbrechungen bis zu 3 Monaten sind unschädlich. AOK Bayern 9/10 Ausführungsbestimmungen AOK-Prämienprogramm Stand: 01.09.2015 5. Datenschutz 5.1 Erfassung und Ablage der eingereichten Teilnahmecoupons und Schecks Mit der Durchführung des AOK-Prämienprogramms beauftragt die AOK ein Dienstleistungsunternehmen. Die Teilnahmecoupons und eingereichte Schecks werden dort elektronisch erfasst und physisch aufbewahrt. Die Unterlagen bleiben Eigentum der AOK und werden so aufbewahrt, dass nur Berechtigte Zugriff haben. 5.2 Elektronische Ablage von Daten Folgende Daten des Teilnehmers, werden elektronisch gespeichert: Name, Adresse, ggf. Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Kassennummer, KVNummer, Teilnehmer-ID, Beginn der Teilnahme, eingereichte Leistungen/Schecks mit Scheck-Datum, Höhe der Punkte, Termin zur Prämiengewährung, Prämie. 5.3 Nachweis der Wirksamkeit Gemäß § 65 a Abs. 3 SGB V muss die AOK Bayern ihrer Aufsichtsbehörde gegenüber mittelfristig (mindestens alle 3 Jahre) den Nachweis führen, dass die bonifizierten Maßnahmen zu Einsparungen bzw. Effizienzsteigerungen geführt haben. Zu diesem Zweck werden in einer noch zu definierenden anonymisierten Stichprobe eingereichte Schecks / bonifizierte Maßnahmen durch die AOK ausgewertet. 5.4 Aufbewahrungsfristen Sowohl elektronisch gespeicherte Daten als auch Schecks werden 48 Monate nach dem Tag der Erfassung gelöscht und vernichtet. Daten von ausgeschiedenen Teilnehmern werden zum Nachweis der Wirksamkeit (5.3) ebenfalls 48 Monate aufbewahrt. 6. Änderungen Diese Ausführungsbestimmungen gemäß § 13 der Satzung wurden vom Vorstand der AOK Bayern beschlossen. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen eines erneuten Vorstandsbeschlusses. Nürnberg, den 07.09.2015 AOK Bayern – Die Gesundheitskasse gez. Dr. Helmut Platzer Vorstandsvorsitzender AOK Bayern 10/10