Kinderarztvertrag: Vorsorge und Früherkennung von klein an

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Kinderarztvertrag: Vorsorge und Früherkennung von klein an
Pro Dialog
8
Freitag/Samstag, 24./25. April 2015 Nr. 44-78D
IM BLICK » ARZT UND PRAXISTEAM
Hilfe beim
Abschied vom
Kinderarzt
BERLIN. Wenn chronisch kranke
Jugendliche in die Erwachsenenmedizin wechseln, haben sie viele
Fragen. In Berlin, Brandenburg
und
Mecklenburg-Vorpommern
hilft ihnen sowie ihren behandelnden Ärzten ein Transitionsprogramm der AOK Nordost weiter.
Experten zufolge haben immerhin 30 bis 40 Prozent der jungen
Menschen Schwierigkeiten beim
Übergang zum Erwachsenenarzt.
Waren sie zuvor jahrelang mit ihrem Kinderarzt oder einem ärztlichen Spezialisten eng vertraut,
müssen sie mit dem Erreichen des
18. Lebensjahres selber viele Arzttermine organisieren und Therapien penibel einhalten. Hier setzt
das Transitionsprogramm an.
In das Programm der AOK
Nordost werden Jugendliche mit
chronischen Erkrankungen vor
dem Wechsel in die Erwachsenenmedizin aufgenommen und anschließend von einem Fallmanager
begleitet. Das zunächst gemeinsam
mit den DRK-Kliniken Berlin als
„Berliner Transitionsprogramm“
aufgelegte Projekt wurde 2013 auf
Brandenburg und MecklenburgVorpommern ausgeweitet.
Neben Diabetes und Epilepsie
werden auch Jugendliche mit den
Indikationen Niereninsuffizienz,
juvenile Arthritis und neuromuskuläre Krankheiten betreut. Bis zu
zwei Jahre werden die Jugendlichen bei dem Wechsel von Fallmanagerinnen betreut. Sie stehen den
Jugendlichen und den an der Betreuung beteiligten ärztlichen
Partnern als erster Ansprechpartner zur Verfügung. So lassen sich
mögliche Brüche in der Versorgungskette vermeiden. (hom)
VORSORGE
Krankenkasse
übernimmt die
Kosten
BERLIN. Auch in anderen Regionen
übernimmt die AOK die Kosten für
zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen wie die U10 und die U11 und bietet besondere Leistungen für Kinder
und Jugendliche an. Nähere Informationen für die einzelnen Regionen sind unter www.aok.de/familie
abrufbar.
Darüber hinaus engagiert sich
die AOK im Rahmen ihrer Initiative „Gesunde Kinder – gesunde Zukunft“ bundesweit für die Gesundheit von Kindern. So fördert das
Programm „JolinchenKids – Fit
und gesund in der Kita“ die Gesundheit von Kindern zwischen
drei und sechs Jahren. Ziel ist es,
Gesundheitsbildung in die Kitas zu
bringen und dort nachhaltig zu verankern. Die Kinder lernen spielerisch, sich ausgewogen zu ernähren, sich ausreichend zu bewegen
und ihr seelisches Wohlbefinden zu
stärken. Mit dem Vorläuferprogramm „TigerKids“ konnten allein
im Vorschulbereich mehr als 5000
Kitas und über 300 000 Familien
erreicht werden. Auch Schulprogramme und das AOK-Kindertheater „Henrietta“ tragen dazu bei, die
Themen gesunde Ernährung und
Bewegung an Kinder und Jugendliche zu vermitteln. (eb)
Kinderarztvertrag: Vorsorge
und Früherkennung von klein an
Kranke Kinder sind häufig
die kranken Erwachsenen
von morgen. Der Kinderarztvertrag der AOK Bayern und
des Berufsverbandes der
Kinder- und Jugendärzte
setzt den Schwerpunkt
daher auf Vorsorge und
Früherkennung. Das kommt
gut an: 250 000 Kinder und
Jugendliche sind bereits
eingeschrieben.
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AOK NORDOST
Eine Serie in Kooperation von ÄrzteZeitung und AOK-Bundesverband
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VON THOMAS HOMMEL
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MÜNCHEN. Wie viel Beikost verträgt
mein Baby? Soll ich Gläschen kaufen
oder den Brei selbst zubereiten? Und
wann macht die Umstellung Sinn?
Viele Eltern kennen solche Fragen –
nicht wenige sind verunsichert, ob sie
das Richtige oder das Falsche für ihr
Baby tun.
Ein Grund mehr für die AOK Bayern und den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), ein
spezielles Beratungsangebot in ihren
Kinderarztvertrag hineinzuschreiben.
Das neue Angebot richtet sich an die
Eltern von Kindern zwischen dem
dritten und achten Lebensmonat.
Mithilfe der Beratung sollen die Familien den Übergang zu gesunder Beikost reibungslos gestalten und damit
die Weichen frühzeitig in Richtung einer ausgewogenen Ernährung für das
Baby stellen können.
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Pluspunkte im
Kinderarzttarif
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Für eingeschriebene Kinder
und Jugendliche bieten die
Kinder- und Jugendärzte
besondere Sprechzeiten (insbesondere für berufstätige Eltern).
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Notwendige Facharzttermine
werden auf Wunsch vermittelt.
Soweit möglich, erfolgen die
Überweisungen an fachärztlich
tätige Kinder- und Jugendärzte.
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Novum in Versorgungslandschaft
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Der Kinder- und Jugendarzt
erhält von der AOK eine höhere
Vergütung. Er hat dadurch für
eingeschriebene Versicherte
mehr Zeit zur persönlichen
Beratung.
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Das Beratungsangebot ist nur ein Mosaikstein von vielen, aus denen sich
der bayerische Kinderarztvertrag von
AOK und BVKJ – auch Pädiatriezentrierter Versorgungsvertrag (PzV) genannt – zusammensetzt. Bereits seit
2009 läuft der Vertrag, der laut AOK
ein Novum in der deutschen Versorgungslandschaft markiert. „Es handelt sich um den ersten Hausarztvertrag für Kinder und Jugendliche in
Deutschland, der als sogenannter
Add-on-Vertrag die allgemeine kinderärztliche Versorgung ergänzt“,
sagt Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Der
Kerngedanke: Der betreuende Kinderarzt übernimmt die Rolle des Lotsen, die Versorgung der Kleinen wird
so sicherer und effektiver.
Und das kommt gut an: Derzeit
sind rund 250 000 Kinder und Jugendliche und über 90 Prozent der
bayerischen Kinder- und Jugendärzte
im Vertrag eingeschrieben. Tendenz
steigend. Für Ärzte und Eltern ist die
Teilnahme freiwillig. Und: Die Eltern
können den teilnehmenden Kinderoder Jugendarzt ihres Vertrauens frei
wählen.
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Kinderärzte sollen durch den Add-on-Vertrag die Rolle des Lotsen übernehmen –
und dabei auch seelische Fehlentwicklungen aufspüren. © GOODLUZ / FOTOLIA.COM
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Die Teilnahme ist freiwillig und
für den Versicherten kostenfrei.
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wicklungsanalyse) und U11 (Gesundheitsstatus), die die Lücke der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zwischen sieben und zehn Jahren schließen. „Gerade in dieser Phase werden
wichtige Weichenstellungen für die
soziale und gesundheitliche Entwicklung gestellt“, betont Eva Adler, Vertragsreferentin der AOK Bayern.
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Entwicklungsdefizite: Da kindliche Entwicklungs- und familiäre Sondersituationen in pädiatrischen Praxen eine zunehmende
Rolle spielen, sind die bisherigen
PzV-Leistungen „Individuelle Instruktionen“ und „standardisierte Testverfahren zur Erfassung
von Entwicklungsdefiziten“ in eine neue erweiterte PzV-Leistung, die „ergänzende sozialpädiatrische Beratung“, überführt
worden.
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Seelische Fehlentwicklung im Blick
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Gesonderte Vergütungen für Ärzte
Schwerpunkt des Vertrages ist seit Beginn an die kinder- und jugendärztliche Vorsorge und Früherkennung. Im
Vergleich zur sonst üblichen allgemeinen kinderärztlichen Versorgung in
Deutschland sind die Vorsorgeleistungen im bayerischen Kinderarztvertrag deutlich umfassender. Sie beinhalten eine erweiterte Prüfung der
Sprache und des Hörens und die Jugenduntersuchung J2.
Gesondert vergütet werden auch
die neuen Untersuchungen U10 (Ent-
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Die dafür besonders qualifizierten
Kinder- und Jugendärzte können im
Rahmen der neuen Vorsorge neben
der körperlichen Untersuchung Leistungsstörungen, Schulprobleme, Aufmerksamkeitsdefizite, Probleme im
Umgang mit Medien oder auch seelische Fehlentwicklungen feststellen
und frühzeitig Hilfsangebote einleiten. „Damit tragen wir der Tatsache
Rechnung, dass Ärzte und Therapeuten bei Kindern und Jugendlichen in
Deutschland immer häufiger eine seelische Erkrankung feststellen müssen“, sagt AOK-Chef Platzer.
Neben der bereits erwähnten Elternberatung sieht der Vertrag auch
ein erweitertes Neugeborenen-Screening sowie die Durchführung und Honorierung der Sonographie von Niere
und Blase sowie Testverfahren zur
Feststellung von Entwicklungsdefiziten vor.
Weiterer Pluspunkt: Für die Teilnehmer gibt es verkürzte Wartezeiten
in der Kinderarztpraxis. Der Vorteil:
Kinder berufstätiger Eltern können
Termine außerhalb der üblichen
Sprechstunden erhalten.
Gesundheitskasse und Kinderärzte
sind sich einig, dass Mehraufwendungen im Vertrag über Effizienzsteigerungen zu finanzieren sind. So ist etwa zur
Verbesserung der Pharmakotherapie
der Einsatz von wissenschaftlich begründeten und zugleich praxiserprobten Leitlinien vorgesehen. Zudem sollen insbesondere unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden und
verstärkt der Grundsatz „ambulant vor
stationär“ Berücksichtigung finden.
Den ausführlichen Vertragstext finden
Sie hier: www.aok-gesundheitspartner.de
(Bayern >Arzt und Praxis >Verträge)
▼
Die Praxis-Serie
Lesen Sie am 15. Mai: Wie kann die
Messung der Behandlungsqualität
von Kliniken durch die Auswertung
von Routinedaten aus stationärer und
ambulanter Versorgung verbessert
werden? Wir berichten über eine Veranstaltung von AOK-Bundesverband,
Initiative Qualitätsmedizin (IQM) und
TU Berlin zu diesem Thema.
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