Informationen zum Umgang mit Fahrzeugen mit Erdgas

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Informationen zum Umgang mit Fahrzeugen mit Erdgas
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Informationen zum Umgang mit Fahrzeugen mit Erdgas-Anlage
Inhalt:
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Gesetzliche Grundlagen zu Erdgasanlagen
Gesetzliche Vorgaben zum durchführenden Personal
Gesetzliche Vorgaben zur Örtlichkeit bei Arbeiten an der Erdgas-Anlage
Bestellprozess für Druckbehälter im Tausch- Verfahren / empfohlene Teile /
benötigtes Werkzeug
Vorgangsbeschreibung zum Austausch der Druckbehälter
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Gesetzliche Grundlagen zu Erdgasanlagen
Werksseitig mit Erdgas-Anlage ausgerüstete Fahrzeuge unterliegen, abhängig vom Zeitpunkt der
Inverkehrbringung, entweder den Bestimmungen der nationalen Druckbehälterverordnung oder den
Bestimmungen der EU-Regelung ECE Rll0.
Nationale Druckbehälterverordnung (DruckbehV)
Diese Regelung ist bindend für alle Fahrzeuge, die vor dem 01. April 2006 produziert und vertrieben
wurden und dessen Gasanlage nicht der ECE R110 entsprechen.
Diese Regelung sieht für Druckbehälter der Art CNG1 (Stahl), Gruppe IV, folgende Prüffristen vor:
1. Sichtprüfung der Behälter von außen: Behälterprüffrist im Rahmen der jeweiligen HU
2. Sichtprüfung der Behälter von innen: Behälterprüffrist alle 5 Jahre, beginnend vom Tag der ersten
Abnahmeprüfung.
3. Ausbau zur Druck- und Innenprüfung: Behälterprüffrist alle 10 Jahre, beginnend vom Tag der ersten
Abnahmeprüfung.
Hinweise:
Zu 1: Sichtprüfung im Rahmen der turnusmäßigen Hauptuntersuchung.
Zu 2: Möglichkeit der Prüffristverlängerung auf 10 Jahre durch Bescheinigung des TÜV Saarland.
Zu 3: Ausbau der Behälter, Innenprüfung und Druckprüfung mit Prüfdruck (300 bar), Einschlagen des
neuen Prüfdatums.
EU-Regelung ECE Rll0, umgesetzt durch die nationale Regelung StVZO §41a
Diese Regelung wurde bindend für alle Fahrzeuge, die nach dem 01. April 2006 prodoziert und vertrieben
wurden. Alle Fahrzeuge, die vor diesem Datum produziert wurden und dessen Gasanlage der ECE R110
entspricht, fallen ebenfalls unter diese Regelungen.
Diese Regelung sieht für Druckbehälter der Art CNG 1 (Stahl) folgende Prüffristen vor:
1. Sichtprüfung der Behälter von außen: Behälterprüffrist im Rahmen der jeweiligen HU
2. Druckbehälterprüfung: Behälterprüffrist und -umfang nach Vorgabe des Herstellers.
Vorgabe der FIAT Group Automobiles Sp.A.: 4 Jahre laut Bedienungsanleitung!
Hinweise:
Zu 1: Sichtprüfung.im Rahmen der turnusmäßigen Hauptuntersuchung.
Zu 2: Siehe separates Dokument "Prüfvorgaben_CNG-ECE110R" im FIS.
Informationen_CNG-Fahrzeuge (27. Juli 2011)
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Die jeweils geltende gesetzliche Regelung, der die Gasanlage entspricht (nat. DruckbehV. oder ECE
R110), ist ausschließlich am Flaschenkopf des Behälters erkennbar: Bei Behältern, die der ECE
R110 entsprechen, ist dieses durch untenstehendes ECE-Genehmigungszeichen erkennbar!
ECE-Genehmigungszeichen
An der Zahl ist der die Genehmigung erteilende Staat zu erkennen, auf den Gasbehältern muss das
Zeichen mit E3 stehen. Hinter dem Genehmigungszeichen muss die Nummer der Regelung erkennbar
sein, im Fall von CNG-Anlagen ein 110R. Danach folgt die Nummer der speziellen Genehmigung.
Gesetzliche Vorgaben zum durchführenden Personal
Für die Anerkennung als Gas-Werkstatt muss nachgewiesen werden, dass im Unternehmen
verantwortliche Personen und Fachkräfte in ausreichender Zahl beschäftigt sind. Für die verantwortlichen
Personen und Fachkräfte muss nachgewiesen werden können, dass sie an einer mindestens 1 tägigen
Grundschulung (GAP-Schulung) teilgenommen haben. Durch die Unterschrift auf dem GAP-Nachweis
wird durch die verantwortliche Person im Betrieb bestätigt, dass die GAP mindestens durch geschulte
Fachkräfte durchgeführt wurde.
Fachkräfte müssen eine Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf
 Kraftfahrzeugmechaniker
 Kraftfahrzeugelektriker
 Automobilmechaniker
 Kraftfahrzeug - Mechatroniker
 Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik
 Karosserie- und Fahrzeugbauer
 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker
erfolgreich abgeschlossen haben.
Verantwortliche Personen müssen eine Meisterprüfung im
 Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk
 Kraftfahrzeugelektriker - Handwerk
 Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
 Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk
erfolgreich bestanden haben.
Diesen Prüfungsabschlüssen gleichgestellt sind
1. Dipl.-Ing.
2. Dipl.-Ing. (FH)
3. lng. (grad.)
4. Staatl. gepr. Techniker, Fachrichtung Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Elektrotechnik, Luft-u.
Raumfahrttechnik, Luftfahrzeugtechnik, sofern diese nachweislich im Kraftfahrzeugbereich tätig
ist und eine mind. dreijährige Tätigkeit oder eine Abschlussprüfung in den unter Fachkräften
genannten Ausbildungsberufen nachgewiesen werden kann.
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Gesetzliche Vorgaben zur Örtlichkeit bei Arbeiten an der Erdgas-Anlage
l. Instandsetzungs- und Wartungsbereich für Gasanlagen (Gasarbeitsplatz)
 Lüftung: Im Erdgas-Arbeitsbereich muss eine ausreichende Lüftung im Deckenbereich
vorhanden sein. Dies kann z. B. durch eine ausreichend große Dachluke oder -fenster
direkt unter der Hallendecke erreicht werden, welches sich am höchsten Punkt der Decke
befinden und vom Arbeitsplatz aus geöffnet werden kann. Ist dies nicht vorhanden, ist im
obersten Deckenbereich eine technische Lüftung, die eine Luftwechselrate vom 3-fachen
Luftvolumen des Gasarbeitsplatzes pro Stunde gewährleistet. In der Regel wird dieser
Luftvolumenstrom von bereits installierten stationären Abgas-Absauganlagen erreicht, die
z. B. für die Durchführung der Diesel-AU vorgeschrieben ist.
 Explosionsschutz: Im oberen Deckenbereich dürfen sich keine Zündquellen (z. B.
Deckenleuchten, Strahlungsheizungen, etc.) befinden, deren Arbeitstemperatur über der
Zündtemperatur des Erdgases befindet. Handleuchten sowie elektr. Werkzeuge müssen
explosionsgeschützt sein.
2. Abstellbereich der Fahrzeuge
 Bei Hinweisen auf Undichtigkeiten dürfen die Fahrzeuge grundsätzlich über längere
Zeiträume nur im Freien abgestellt werden. Müssen sie aus betrieblichen Gründen in
geschlossenen Räumen abgestellt werden, so sind die Entnahmeventile manuell zu
schließen
3. Abblasbereich
 Das Entleeren der Gasanlage durch "Abblasen" sollte grundsätzlich vermieden werden. Ist
dieses jedoch unumgänglich, sind folgende Bedingungen einzuhalten:
a) Das Entleeren von Gasanlagen darf grundsätzlich nur im Freien erfolgen. Hierfür
wird eine gekennzeichnete Fläche von 10 x 10 Meter benötigt. In diesem Bereich
dürfen sich keine anderen Fahrzeuge bzw. keine anderen Tätigkeiten
durchgeführt werden.
b) Der zum "Abblasen" genutzte Bereich darf nicht überdacht sein und sollte
vorzugsweise mit einem Blitzschutz versehen sein - alternativ sollte das
"Abblasen" bei Gewitter-Gefahr betrieblich unterbunden werden.
c) Vor dem Entleeren von Gasanlagen sollte diese „leergefahren" werden, d. h. der
Betriebszustand des Fahrzeugs wechselt auf Benzinbetrieb. Dann sollten die
Entnahmeventile manuell geschlossen werden und danach die Leitungen entleert
(gelöst) werden.
4. Gefährdungsbeurteilung
 Wie bei allen Arbeiten muss der Arbeitgeber ermitteln, welche Gefahren für seine
Mitarbeiter möglicherweise bei der Arbeit an der Gasanlage entstehen können und welche
Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine Gefährdung abzuwenden.
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Bestellprozess für Druckbehälter im Tausch-Verfahren
1. Bestellung benötigter Druckbehälter / anfallende Kosten
2. Bestellung von Teilen der Ventilgruppe
3. Bestellung des benötigten Spezialwerkzeugs zum Lösen der Ventilgruppe
4. Bestellung benötigter Druckbehälter
Benötigte Druckbehälter können über das im FIS hinterlegte Fax-Formular die benötigte Anzahl
der Druckbehälter bestellen.
WICHTIG In jedem Fall die unterschiedlichen Größen sowie benötigte Anzahl beachten:
Behälter 56 Ltr. Kapazität
Behälter 52 Ltr. Kapazität
Länge ca. 1600 mm
Länge ca.1500 mm
Durchmesser 229 mm
Durchmesser 229 mm
Gewicht ca. 50 kg
Gewicht ca. 45 kg
Multipla BiPower: 2 x 56 Ltr. + 1 x 52 Ltr.
Multipla BluPower: 2 x 56 Ltr. + 2 x 52 Ltr.
Anfallende Kosten: Die Kosten betragen ca. 200 € pro Behälter inkl. Transport im Austausch.
Bitte dies vor Auftragsvergabe den Endkunden mitteilen, da er im günstigsten Fall insgesamt mit
ca. 1.000 € bei einem Fiat Multipla BiPower (3 Druckbehälter) rechnen muss.
Ablauf: Nach Faxeingang bei der Fa. MPO erhält der bestellende FIAT -Servicepartner eine
Auftragsbestätigung mit voraussichtlichem Lieferdatum. Anschließend wird die bestellte Anzahl
der Behälter an den die genannte Adresse geliefert, die Anlieferung kann bis zu 5 Werktage in
Anspruch nehmen
2. Bestellung von Teilen der Ventilgruppe
Um die Betriebssicherheit der Flaschenventile zu gewährleisten, empfehlen wir folgende Bauteile
des Flaschenventils zu erneuern:
Steuerventil
ET-Nr. 60657355
Stössel
ET-Nr. 60665616
Mutter
ET-Nr. 60657378
Dichtring
ET-Nr.60657379
Dichtring
ET -Nr. 60657380
Gewindering
ET-Nr. 46829415
Diese sind über das Ersatzteile-System von Parts & Service beziehbar.
3. Bestellung des benötigten Spezialwerkzeuges zum Lösen der Ventilgruppe
Das zum Lösen der Druckbehälter- Ventile benötigte Werkzeug kann zurzeit über die Fa. Lehnert
Tools bezogen werden. Der Preis beträgt 129,00 e zzgl. Versand, das Bestellformular ist im FIS
unter der Rubrik "Werkzeuge" zu beziehen.
Vorgangsbeschreibung zum Tausch der Druckbehälter
Die Vorgangsbeschreibungen zum Tausch der Druckbehälter sind in gewohnter Weise in eLearn
hinterlegt: Unter "1042A ERDGASFLASCHE UND AUFFÜLLLEITUNGEN" sind die benötigten
Arbeitsschritte zu finden.
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