Privatinsolvenzmodelle in Europa

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Privatinsolvenzmodelle in Europa
Privatinsolvenzmodelle
in Europa
Sc
Schweden
Island
Dauer der Entschuldung
Staat
Dauer
Mindestquote
England
grds. 1 Jahr; Verkürzung, Verlängerung möglich
NEIN
Slowenien
2 bis 5 Jahre
NEIN
Slowakei
3 Jahre
NEIN
Niederlande
grds. 3 Jahre, max. 5 Jahre
NEIN
Belgien
3 bis 5 Jahre
NEIN
Dänemark
3 bis 5 Jahre, Verlängerung möglich
NEIN
Litauen
3,5 Jahre (vorher 7 Jahre)
NEIN
Griechenland
4 Jahre
NEIN
Polen
bis 5 Jahre
NEIN
Portugal
5 Jahre
NEIN
Estland
5 Jahre
NEIN
Tschechien
5 Jahre
JA (30% Quote)
Norwegen
5 Jahre, Verlängerung möglich
NEIN
Schweden
5 Jahre, Verlängerung auf 7 Jahre möglich
NEIN
Finnland
mind. 5 Jahre; 10 Jahre bei Behalt des Eigenheims;
Verlängerung um 2 Jahre möglich
NEIN (Ausnahme:
Behalt Eigenheim)
Deutschland
6 Jahre
NEIN
Österreich
7 Jahre, Verlängerung auf 10 Jahre möglich
JA (10% Quote)
Frankreich
bis zu 8 Jahre; Restschuldbefreiung bei
hoffnungsloser Überschuldung
NEIN
Luxemburg
Privatinsolvenz in Planung; Restschuldbefreiung geplant
1
1
Österreich ist Schlusslicht
Derzeit wird in Deutschland eine Reform des Insolvenzrechts vorbereitet, die unter bestimmten
Umständen eine Verkürzung des Verfahrens vorsieht. So soll eine Restschuldbefreiung nach
drei Jahren für SchuldnerInnen möglich sein, die mindestens 25% der Forderungen und Kosten
begleichen können. Fünf Jahre soll das Verfahren für jene dauern, die die Verfahrenskosten
selbst tragen. Für diejenigen, die die Verfahrenskosten nicht tragen, wird es bei den sechs Jahren
Verfahrensdauer bleiben.
F
Finnland
Norwegen
rw
rwegen
In den meisten europäischen Staaten ist eine Tendenz der Entschuldungsdauer
im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens von etwa fünf Jahren hin zu drei
Jahren auszumachen. Gerade jüngere Rechtsordnungen halten drei bis vier Jahre
bei einem Entschuldungsplan für ausreichend (z.B. Griechenland, Litauen). Zudem sehen die meisten Rechtsordnungen vollständige Restschuldbefreiungen mit
nur wenigen Ausnahmen (Unterhaltsprüche von Kindern, Steuerschulden, etc.)
vor. Mindestquoten als Erfordernis für die Restschuldbefreiung existieren in kaum
einem europäischen Land: SchuldnerInnen haben einen bestimmten Teil ihres
Einkommens (gebunden an Pfändungstabellen oder Berechnungen durch Insolvenzverwalter) der Gläubigerbefriedigung zur Verfügung zu stellen.
Österreich gehört in zweierlei Hinsicht zum europäischen Schlusslicht: zum einen
wird die Restschuldbefreiung im Regelfall erst nach 7-jähriger Verfahrensdauer
erteilt, zum anderen gilt eine Mindestquote von 10%. Diese Hürde macht gerade
einkommensschwachen bzw. armutsgefährdeten Personen einen Neustart fast
unmöglich.
Estland
Lettland
Dänemark
Dänemar
Litauen
Irland
Gr
Großbritannien
Weißrussland
Niederlande
P
Polen
Deutschland
Belgien
Luxembur
Lux
xemburg
emburg
Ukrain
Ukr e
T
Tschechische
Republik
Slowakei
Sl
Frankreich
Frankr
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Sc
Schweiz
Liechte
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ein
Österreich
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Slowenie
Sl
owenien
Kroatien
Kroatien
Rumänien
Ungarn
BosnienHerzegowina
Serbien
Montenegro
Monteneg
Italien
Spanien
Portugal
Bulgarien
Mazedonienn
Albanien
Albanie
Griechenland
Notwendige Reformen
Überfällige Reformen im Privatinsolvenzrecht müssen endlich umgesetzt werden. Eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf europäische Standards und eine quotenunabhängige Restschuldbefreiung sollen den Zugang
zum Privatkonkurs auch einkommensschwachen und armutsgefährdeten
Personen, denen derzeit ein Neustart fast unmöglich ist, ermöglichen.
(Quellen: Schönen, Verbraucherinsolvenzrecht im internationalen Vergleich unter
besonderer Berücksichtigung der Vorschriften zur Restschuldbefreiung (Teil II),
ZVI 2010, 81; Knobloch, Verbraucherinsolvenzregelungen in Europa, Fachtagung
Schuldnerberatung 14.09.2011, Dortmund)
Quelle: asb schuldenreport 2012 | Grafik: vectormap
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