Privatinsolvenzmodelle in Europa
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Privatinsolvenzmodelle in Europa
Privatinsolvenzmodelle in Europa Sc Schweden Island Dauer der Entschuldung Staat Dauer Mindestquote England grds. 1 Jahr; Verkürzung, Verlängerung möglich NEIN Slowenien 2 bis 5 Jahre NEIN Slowakei 3 Jahre NEIN Niederlande grds. 3 Jahre, max. 5 Jahre NEIN Belgien 3 bis 5 Jahre NEIN Dänemark 3 bis 5 Jahre, Verlängerung möglich NEIN Litauen 3,5 Jahre (vorher 7 Jahre) NEIN Griechenland 4 Jahre NEIN Polen bis 5 Jahre NEIN Portugal 5 Jahre NEIN Estland 5 Jahre NEIN Tschechien 5 Jahre JA (30% Quote) Norwegen 5 Jahre, Verlängerung möglich NEIN Schweden 5 Jahre, Verlängerung auf 7 Jahre möglich NEIN Finnland mind. 5 Jahre; 10 Jahre bei Behalt des Eigenheims; Verlängerung um 2 Jahre möglich NEIN (Ausnahme: Behalt Eigenheim) Deutschland 6 Jahre NEIN Österreich 7 Jahre, Verlängerung auf 10 Jahre möglich JA (10% Quote) Frankreich bis zu 8 Jahre; Restschuldbefreiung bei hoffnungsloser Überschuldung NEIN Luxemburg Privatinsolvenz in Planung; Restschuldbefreiung geplant 1 1 Österreich ist Schlusslicht Derzeit wird in Deutschland eine Reform des Insolvenzrechts vorbereitet, die unter bestimmten Umständen eine Verkürzung des Verfahrens vorsieht. So soll eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren für SchuldnerInnen möglich sein, die mindestens 25% der Forderungen und Kosten begleichen können. Fünf Jahre soll das Verfahren für jene dauern, die die Verfahrenskosten selbst tragen. Für diejenigen, die die Verfahrenskosten nicht tragen, wird es bei den sechs Jahren Verfahrensdauer bleiben. F Finnland Norwegen rw rwegen In den meisten europäischen Staaten ist eine Tendenz der Entschuldungsdauer im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens von etwa fünf Jahren hin zu drei Jahren auszumachen. Gerade jüngere Rechtsordnungen halten drei bis vier Jahre bei einem Entschuldungsplan für ausreichend (z.B. Griechenland, Litauen). Zudem sehen die meisten Rechtsordnungen vollständige Restschuldbefreiungen mit nur wenigen Ausnahmen (Unterhaltsprüche von Kindern, Steuerschulden, etc.) vor. Mindestquoten als Erfordernis für die Restschuldbefreiung existieren in kaum einem europäischen Land: SchuldnerInnen haben einen bestimmten Teil ihres Einkommens (gebunden an Pfändungstabellen oder Berechnungen durch Insolvenzverwalter) der Gläubigerbefriedigung zur Verfügung zu stellen. Österreich gehört in zweierlei Hinsicht zum europäischen Schlusslicht: zum einen wird die Restschuldbefreiung im Regelfall erst nach 7-jähriger Verfahrensdauer erteilt, zum anderen gilt eine Mindestquote von 10%. Diese Hürde macht gerade einkommensschwachen bzw. armutsgefährdeten Personen einen Neustart fast unmöglich. Estland Lettland Dänemark Dänemar Litauen Irland Gr Großbritannien Weißrussland Niederlande P Polen Deutschland Belgien Luxembur Lux xemburg emburg Ukrain Ukr e T Tschechische Republik Slowakei Sl Frankreich Frankr ankreich Sc Schweiz Liechte Liech tenst te nstein nstei ein Österreich rr rreich Slowenie Sl owenien Kroatien Kroatien Rumänien Ungarn BosnienHerzegowina Serbien Montenegro Monteneg Italien Spanien Portugal Bulgarien Mazedonienn Albanien Albanie Griechenland Notwendige Reformen Überfällige Reformen im Privatinsolvenzrecht müssen endlich umgesetzt werden. Eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf europäische Standards und eine quotenunabhängige Restschuldbefreiung sollen den Zugang zum Privatkonkurs auch einkommensschwachen und armutsgefährdeten Personen, denen derzeit ein Neustart fast unmöglich ist, ermöglichen. (Quellen: Schönen, Verbraucherinsolvenzrecht im internationalen Vergleich unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften zur Restschuldbefreiung (Teil II), ZVI 2010, 81; Knobloch, Verbraucherinsolvenzregelungen in Europa, Fachtagung Schuldnerberatung 14.09.2011, Dortmund) Quelle: asb schuldenreport 2012 | Grafik: vectormap Türkei