Angeln im „Gottesgarten am Obermain“

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Angeln im „Gottesgarten am Obermain“
Angeln im
„Gottesgarten am Obermain“
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Fischereibroschüre
des Landkreises Lichtenfels
Herausgeber:
Landkreis Lichtenfels, Kronacher St r. 28 - 30
96215 Lichtenfels
Tel. 09571 / 18-0
Fax. 09571/ 18-444
[email protected]
www.landkreis-lichtenfels.de
2
Liebe Freunde der Angelfischerei,
liebe Gäste im Gottesgarten am Obermain,
in Händen halten Sie die dritte Ausgabe unserer
Fischereibroschüre, die Ihnen das Angeln im
„Gottesgarten am Obermain“, einer der wasserreichsten Regionen Oberfrankens, „schmackhaft“
machen soll. Wert volle Tipps rund ums Angeln und
den heimischen Fisch helfen Ihnen zur Planung Ihres Anglerurlaubs sowie bei Ihrem Besuch vor Ort.
Der heimische Fisch ist Teil der Genussregion
Landkreis Lichtenfels, die auch Brot-, Wild- und
Obstspezialitäten bietet. Genießen Sie die Gastfreundlichkeit unserer Heimat.
Haben Sie Anregungen? Dann schreiben Sie uns,
damit wir noch besser auf Ihre Wünsche rund um
das Angeln im „Gottesgarten am Obermain“ eingehen können.
Dank en möchte ich allen, die zum Gelingen dieser
Broschüre beigetragen haben, vor allem der Fachberatung für Fischerei beim Bezirk Oberfrank en.
Mit freundlichen Grüßen und Petri Heil
Reinhard L e u t n e r
Landrat
3
Übersicht
1.
Kleine Rechtskunde
Seite
2.
Behörden
Seite 16
3.
Verbände/Vereine/
Gesellschaften
Seite 22
4.
Wo kann man angeln?
Seite 25
5.
Besonderheiten der heimischen
Fischarten
Seite 38
6.
Genuss mit dem „Lebens“mittel Fisch
Seite 48
7.
Fischereibetriebe im Landkreis
Lichtenfels
Seite 50
8.
Fischgasthöfe im Landkreis
Lichtenfels
Seite 52
9.
Anglerzubehör
5
Seite 54
10. Weiterführende Literatur /
Informationsmaterial
Seite 55
11. Impressum
Seite 56
12. Eigene Notizen
Seite 58
4
1. Kleine Rechtskunde
Rechtsgrundlagen:
Fischereigesetz für Bayern (BayFiG), Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes
für Bayern (AVFiG), Verwaltungsvorschriften
zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR), Verordnung über die Fischerei im Bezirk Oberfranken (Bezirksfischereiverordnung).
Fischerprüfung:
Wer in Bayern wohnt und angeln möchte,
muss vorher eine staatliche Fischerprüfung
ablegen. Prüftermin ist immer der erste
Samstag im März des Jahres.
Anmeldemöglichkeiten:
Online-Anmeldung: www.fischerpruefung.
bayern.de). Dort sind auch weitere Informationen ersichtlich. Anmeldung mittels Vordruck: Das Anmeldeformular ist an den Landesfischereiverband e.V. zu senden. Das
entsprechende Anmeldeformular erhalten
Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Anmeldeschluss ist der 1. Dezember des der
Prüfung vorhergehenden Jahres. Das Min-
Aal
5
destalter beträgt 12 Jahre. Voraussetzung für
die Ablegung der Fischerprüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.
Dieser wird von bestimmten örtlichen Fischereivereinen angeboten (Landkreis Lichtenfels: Sportfischer Hochstadt-Marktzeuln
e.V., Sportfischer Lichtenfels e.V., ASV
Unterlangenstadt e.V. und SportanglerClub-Staffelstein e.V). Eine Liste von Vorbereitungslehrgängen finden Sie auch unter
www.LfL.bayern.de. Mit der bestandenen
Fischerprüfung können Sie bei Ihrer Gemeinde oder Stadt einen Fischereischein beantragen.
Fischereischein (Art. 57-61 BayFiG):
Zur Ausübung der Angelfischerei benötigt
der in Bayern wohnhafte Angler einen bayerischen Fischereischein und einen Erlaubnisschein des jeweiligen Pächters oder Gewässereigentümers.
Für den Gastangler aus anderen Bundesländern gilt auch der Fischereischein seines
Bundeslandes.
Ausländer können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung ohne Nachweis eines Fischereischeines (sie müssen zumindest
glaubhaft versichern können, dass sie in ih-
Neunstachliger Stichling
6
rem Heimatland bereits geangelt haben) einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein zum Preis von derzeit 22,50 € erwerben.
Die Erteilung oder Verlängerung eines Fischereischeines nach erfolgreicher Prüfung
erfolgt durch die Wohnsitzgemeinde. Nähere
Auskünfte erteilen die Wohnsitzgemeinden.
Fischerei-Erlaubnisschein – Angelkarten – (Art. 29 BayFiG)
Wer als Fischereiberechtigter (Eigentümer
oder Pächter von einem Fischwasser) Fischereierlaubnisscheine (Angelkarten) ausgeben will, benötigt dazu die Erlaubnis des
Landratsamtes. Alle Fischereierlaubnisscheine müssen vor der Ausgabe durch ein
Dienstsiegel des Landratsamtes bestätigt
werden. Die Ausgabe von Fischereierlaubnisscheinen erfolgt in der Regel durch die Fischereivereine oder den Fischereiberechtigten bzw. durch deren Verkaufsstellen.
Fischereiaufseher (Art. 71 BayFiG):
Auf Antrag von Fischereiberechtigten
(Pächter oder Eigentümer von Fischereirechten) kann das Landratsamt zuverlässige
Güster
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Personen als Fischereiaufseher bestätigen.
Voraussetzung: Antrag des Fischereiberechtigten, Nachweis der fachlichen Eignung
und persönliche Zuverlässigkeit. Der Fischereiaufseher erhält vom Landratsamt einen
Dienstausweis und eine Plakette mit
gleichlautender Nummer. Der Zuständigkeitsbereich wird im Ausweis festgelegt.
Schonmaße /-zeiten
(§ 9 AVFi G – gültig für Bayern im Auszug -) :
Art
Schonzeit Schonmaß (cm)
Flussneunauge
ganzjährig
Bachneunage
ganzjährig
Atlantischer Lachs
ganzjährig
Bachforelle
01.10.-28.02.
Seeforelle
01.10.-28.02.
Regenbogenforelle 15.12.-15.04.
Bachsaibling
01.10.-28.02.
Seesaibling
01.10.-31.12.
Äsche
01.01.-30.04.
Oberfrank en 01.12. -30. 04.
Rotauge
Moderlieschen
Hasel
Aitel (Döbel)
Nerfling
ganzjährig in Ofr.
Elritze
ganzjährig in Ofr.
Rotfeder
-
Dreistachliger Stichling
8
26
60
26
20
30
35
30
-
Art
Schonzeit Schonmaß (cm)
Schied/ Rapfen
Schleie
Nase
01.04. -31.05.
40
26
01.03.-30.04.
30
ganzjährig in Ofr.
Gründling
Barbe
01.05.-15.06.
40
Laube
Schneider
ganzjährig
Güster
Brachse
Bitterling
ganzjährig
Karausche
Giebel
Karpfen
35
Schmerle
ganzjährig
Schlammpeitzger ganzjährig
Wels (Waller)
70
teilw. aufgehoben in Ofr.
Steinbeißer
ganzjährig
Aal
50
Ofr. 50
Kaulbarsch
Hecht
15.02.-15.04.
50
15.02.-15.05. in 0fr.
Flussbarsch
Marmorierte Grundel (Ofr.) Zander
15.03.-30.04.
50
15.02.-15.05. Ofr.
Koppe (Ofr.)
3-stachliger Stichling -
Sumpfkrebs
9
-
Art
Schonzeit
Schonmaß (cm)
9-stachliger Stichling
ganzjährig
Rutte
Edelkrebs
- männlich
- weiblich
01.10.-31.07.
Steinkrebs
- männlich
ganzjährig in Ofr.
- weiblich
01.10.-31.07
ganzjährig inOfr.
Gemeine Teichmuschel
(Große oder Schwanenmuschel)
Flache Teichmuschel
(Kleine o. Entenmuschel)
Malermuschel
Große Flußmuschel
(Bauchige Flußmuschel)
ganzjährig
30
12
12
10
10
-
Bezirksfischereiverordnung für Oberfranken gültig ab 01.01.2011 (Auszüge):
§ 1: Für die Salmonidengewässer Weismain, Lauter (Bad Staffelstein), einschließlich aller Nebengewässer der neben genannten Flüsse gelten kein Schonmaß und
keine Schonzeit für Hecht (Esox lucius) und
Aal (Anguilla anguilla). Hechte, Aale und Regenbogenforellen (Onchorhynchus mykiss)
Schneider
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dürfen in diesen Gewässern nicht ausgesetzt werden.
§ 2: Für die Edelkrebsgewässer Lauter (Bad
Staffelstein) gilt kein Schonmaß für den Aal
(Anguilla anguilla). Aale dürfen in diesen
Gewässern nicht ausgesetzt werden. Gefangene Aale dürfen nicht zurückgesetzt werden.
§ 3: Zum Schutz von Schneider (Alburnoides bipunctatus) und Elritze (Phoxinus
phoxinus) dürfen in folgende Kleingewässer
keine ein- und mehrjährigen Salmoniden
eingesetzt werden: Leuchsenbach (Lichtenfels), Kapellenbach (Altenkunstadt), Kellbach (Ebensfeld).
§ 4: Trifft für Landkreis Lichtenfels nicht zu.
§ 5: Für Nerfling (Leuciscus idus), Nase
(Chondrostoma nasus), Elritze (Phoxinus
phoxinus) und Steinkrebs (Austrapotamobius torrentium) wird eine ganzjährige
Schonzeit festgesetzt.
§ 6: Für Hecht (Esox lucius) wird eine
Schonzeit vom 15. Februar bis 30. April fest-
Nerfling
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gesetzt.
§ 7: Für Äsche (Thymallus thymallus) wird
eine Schonzeit vom 01.12. bis 30.04. des
nächsten Jahres festgesetzt.
§ 8: Das Schonmaß der Rutte (Lota lota)
wird für alle oberfränkischen Gewässer auf
40 cm festgesetzt.
§ 9: Das Schonmaß des Bachsaiblings
(Salvelinus fontinalis) wird für alle oberfränkischen Gewässer auf 26 cm festgesetzt.
§ 10: Für die Rotfeder (Scardinius erythrophthalamus) wird für Fließgewässer
und angeschlossene Baggerseen eine ganzjährige Schonzeit festgesetzt.
§ 11: Für den Wels/Waller (Silurus glanis)
werden in Fließgewässer und angeschlossenen Baggeseen Besatzmaßnahmen verboten. Gefangene Welse/Waller dürfen nicht
zurückgesetzt werden.
§ 12: Der Fischfang im Main und den angeschlossenen Baggerseen wird mit Trappnetzen oder Reusen, mit Flügel– oder Leitnet-
Döbel
12
zen über 10 m verboten.
§ 13: Die Verwendung von Geräten zur Ortung von Fischen und Fischbeständen, die
auch zur Auslotung der Gewässertiefe dienen können, ist verboten. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Fachberatung
für Fischerei des Bezirks Oberfranken.
§ 14: Fischereiberechtigte und zur Ausübung der Fischerei Befugte müssen das
Vorkommen von nicht heimischen Arten, wie
z.B. Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus),
Kamberkrebs (Orconectes limosus), Marmorierte Grundel (Proterorhinus marmoratus),
Schwarzmundgrundel (Neogobius melanostomus), Zwergwels (Ictalurus nebulosus), Giebel (Carassius auratus gibelio), Silberkarpfen (Hypophthalmichthys molitrix),
Graskarpfen (Ctenopharyngodon idella),
Marmorkarpfen (Hypophthalmichthys nobilis) an die Fachberatung für Fischerei des
Bezirks Oberfranken melden. Gefangene
Exemplare der genannten Arten dürfen nicht
zurückgesetzt werden. Die Regelung einer
speziellen Befischung der nicht heimischen
Krebsarten obliegt dem jeweiligen Fischereiberechtigten und ist bei Bedarf mit der Fach-
Flußbarsch
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beratung für Fischerei abzustimmen.
§ 15: Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können nach Art. 77 Nr. 4 des Fischereigesetzes für Bayern in der Fassung
vom 10. Oktober 2008 in Verbindung mit §
32 AVBayFiG mit Geldbuße belegt werden,
soweit die Tat nicht nach anderen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.
§ 16: Die Verordnung tritt am 1. Januar
2011 in Kraft. Die Bezirksfischereiverordnung vom 15.12.2005 tritt außer Kraft. Die
neue Bezirksfischereiverordnung gilt bis
zum 31.12.2015.
Fangarten, Fanggeräte, Fangvorrichtungen und Köder (§§ 15—21 AVBayFiG):
Gemäß den bayerischen gesetzlichen Bestimmungen ist unter anderem verboten:
- Fischen unter Verwendung von Sprengstoffen, Giften, Betäubungsm itteln,
Schusswaffen, Abzugseisen, Schlingen,
Reißangeln, freitreibenden Angeln, Netzfallen, Fischgabeln, Harpunen, Speeren, Pfeilen und groben Werkzeugen.
- das Fischen mit dem lebenden Köderfisch
- das Fischen mit mehr als 2 Handangeln
Flußneunauge
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gleichzeitig. Weiterhin muss die Handangel ständig beaufsichtigt werden.
- die Handangel mit mehr als drei Angelhaken ( Anbißs tellen) aus z us tatten
(Ausnahme: Hegene darf bis zu 5 Angelhaken haben).
- Unter Anwendung von elektrischem Strom
(Elektrofischerei) darf nur mit Erlaubnis
des Landratsamtes gefischt werden.
Schonbezirke:
Durch Art. 70 Abs. 1 Satz 1 BayFiG wird
das Landratsamt ermächtigt, in nicht geschlossenen Gewässern durch Rechtsverordnung Schonbez irke ausz uweis en
(Fischschonbezirke, Laichschonbezirke,
Winterlagen)
Fischereipachtverträge:
Geregelt in den Art. 25—28 BayFiG.
Wichtigste Regelungen: Schriftlichkeit, Hinterlegungspflicht durch den Verpächter binnen 8 Tagen nach dem Abschluss des Vertrages (Prüfung des Vertrages in Zusammenarbeit mit der Fachberatung für Fischerei), Mindestdauer 10 Jahre, höchstens 3
Pächter. Abweichungen vom Gesetz können
zur Nichtigkeit des Vertrages führen.
Giebel
15
2. Behörden
Bezirk Oberfranken :
Fachberatung für Fischerei
Ludwigstr. 20, 95444 Bayreuth
(Tel. 0921 604 -1469 / Fax 0921 604 -1667)
Internet: www.bezirk-oberfranken.de
E-Mail: fischerei @bezirk-oberfranken.de
Lehranstalt für Fischerei
Am Weiher 104, 91347 Aufseß,
Tel. 09198/340, Fax 09198/350
E-Mail: laf. [email protected]
Polizeiinspektion Lichtenfels:
Kronacher Str. 32, 96215 Lichtenfels
Tel. 09571 / 9520-0, Fax 9520-40
E-Mail: pp-ofr.lichtenfel s.pi @polizei.bayern.de
Polizeistation Bad Staffelstein:
Bamberger Str. 27, 96231 Bad Staffelstein
Tel. 09573 / 2223-0 (Mo-Fr. 07.00-19.00 Uhr)
Polizeiwache Altenkunstadt:
Marktplatz 2, 96264 Altenkunstadt
Tel. 09572/38 67 - 20 (Di + Do 15 bis 17 Uhr)
Graskarpfen
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Landratsamt Lichtenfels:
Kronacher Str. 28 – 30, 96215 Lichtenfels
E-Mail: lra@landkrei s-lichtenfel s.de
Internet: www.landkrei s-lichtenfel s.de
Arbeitsbereich 25.1
Fischereirecht
Tel. 09571/ 18-134 Fax 09571/18-137
•
•
•
•
•
An zeigepflicht für Fischereipachtverträge
Genehmigung der Ausgabe von Fischereierlaubnisscheinen
Bestätigung durch Siegelung von Fischereierlaubnisscheinen
Bestellung von Fischereiaufsehern
Ordnungwidrigkeiten im Fischereirecht
SG 34 (Umweltzentrum):
•
Naturschutz 18-364
(u.a. Naturschutzwacht)
•
Wasserrecht 18-394
Abt. 4 Veterinärwesen:
Tel. 09571/ 18 - 233 (Fischsterben etc.)
Stadt- und Gemeindeverwaltungen:
•
•
Ausstellung von Fischereischeinen
Verpachtung von eigenen Fischgewässern
Hasel
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Gemeinde Altenkunstadt:
Rathaus Altenkunstadt, Marktplatz 2, 96264
Altenkunstadt, Tel. 09572/387-0 Fax –87
[email protected]
www.altenkunstadt.de
Ansprechpartner Fischereirecht/ -scheine:
Tel. 09572/387-14, Fax 09572/387-87,
Tel. 09572/387-15, Fax 09572/387-87,
Stadt Bad Staffelstein:
Rathaus Bad Staffelstein,
Marktplatz 1, 96231 Bad Staffelstein
Tel. 09573 / 41-0 Fax 09573 / 41-70
o.schramm @bad-staffel stein.de
www. staffel stein.de
Ansprechpartner Fischereirecht/ -scheine:
Erlaubnisscheine für Gewässer im Stadtgebiet Bad Staffelstein:
Tel. 09573/4123, Fax. 09573/4174,
Ansprechpartner Fischereipachtverträge:
Tel. 09573 / 4129, Fax 09573/4171,
Stadt Burgkunstadt:
Rathaus Burgkunstadt,
Vogtei 5, 96224 Burgkunstadt,
Tel. 09572/388-0 Fax 09572 / 388-39
[email protected]
www.burgkunstadt.de.
Bitterling
18
Ansprechpartner Fischereirecht/-scheine:
Tel. 09572/388-18, Fax 09572/388-39,
Ansprechpartner Fischereipachtverträge:
Tel. 09572/388-15,-14, Fax 09572/388-39,
Gemeinde Hochstadt a. Main:
siehe VG Hochstadt-Marktzeuln.
Verwaltungsgemeinschaft HochstadtMarktzeuln:
Rathaus Marktzeuln (Sitz der VG)
Am Flecken 29, 96275 Marktzeuln
Tel: 09574/6236-0 Fax 09574/6236-36
markt@m arktzeuln.de
www.marktzeuln.de
Ansprechpartner Fischereirecht / -scheine:
Tel. 09574/6236-14, Fax 09574/6366-36,
Tel. 09574/6236-15, Fax 09574/6236-36,
Markt Ebensfeld:
Rathaus Ebensfeld,
Rinnigstr. 6, 96250 Ebensfeld,
Tel. 09573/9608-0, Fax 09573/9608-30,
[email protected]
www.ebensfeld.de
Ansprechpartner Fischereirecht/-pacht vert räge:
Tel. 09573/9608-12, Fax 09573/9608-30,
Ansprechpartner Fischereischeine:
Tel 09573/9608-15, Fax 09573/9608-30,
Kamberkrebs
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Stadt Lichtenfels:
Marktplatz 1+5, 96215 Lichtenfels
Tel. 09571 / 795-0 Fax 09571 / 795-192
rathaus@lichtenfel s-city.de
www.lichtenfel s-city.de
Ansprechpartner Fischereirecht:
Tel. 09571 / 795-151, Fax 09571/79540151,
Ansprechpartner Fischereischeine:
Tel. 09571/795-107, Fax 79540107,
Ausgabe von Erlaubnisscheinen für den Orts wiesensee (Baggersee) Oberwallenstadt:
Tel. 09571/795-152, Fax 09571/79540152,
Tel. 09571/795-153, Fax 09571/79540153,
Markt Marktzeuln:
siehe Verwaltungsgemeinschaft HochstadtMarktzeuln
Gemeinde Michelau i.OFr.:
Rathaus Michelau, Kirchplatz 26,
96247 Michelau i.OFr.
Tel. 09571/9707-0, Fax 09571/9707-27,
rathaus@gemeinde-michel au.de,
www.gem einde-michelau.de
Ansprechpartner Fischereirecht:
Tel. 09571/9707-20,
Ansprechpartner Fischereischeine:
Tel. 09571/9707-21
Karausche
20
Ansprechpartner Fischereipachtverträge:
Tel. 09571/9707-24
Verwaltungsgemeinschaft Redwitz a. d.
Rodach / Markt Marktgraitz:
Rathaus Redwitz, Kronacher Str. 41, 96257
Redwitz, Tel. 09574/6224 -10, Fax - 44
[email protected],
www.redwitz.de
Ansprechpartner Fischereirecht/ -scheine:
Tel. 09574/6224-11, Fax 09574/6224-44,
Ansprechpartner Fischereipachtverträge:
Tel. 09574/6224-23, Fax 09574/6224-44,
Stadt Weismain:
Am Markt 19, 96260 Weismain
Tel. 09575 / 9220-0 Fax 09575 / 9220-40
[email protected]
www.stadt-weismain.de
Ansprechpartner Fischereirecht / -scheine:
Tel. 09575 / 9220-26, Fax 09575 / 9220-42,
Ansprechpartner Fischereipachtverträge:
Tel. 09575 / 9220-37, Fax 09575/9220-41
Steinbeißer
21
3. Verbände, Vereine und
Gesellschaften
Landesfischereiverband e.V.
Pechdellerstr. 16, 81545 München
Tel. 089 / 642726-0 Fax 089 / 642726-66
Internet: www.lfvbayern.de
Bezirksfischereiverband Oberfranken
Ludwigstr. 20, 95444 Bayreuth
Tel. 0921/54520, Fax 51 23 71,
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fischereiverbandoberfranken.de
Teichgenossenschaft Oberfranken
Geschäftsstelle: Am Grasigen Weg 33-35,
95707 Thiersheim, Tel. 09233 / 716-381,
Fax. 09233 / 716-385 E-Mail: info@tegof.
de, Internet: www.tegof.de
Anglerclub Lichtenfels-Staffelstein u.
Umgebung 1921 e.V.
Horst Schramm, Postfach 1111, 96201 Lichtenfels oder Anger 17, 96482 Ahorn,
Tel. 09561/ 150 26,
Internet : www.anglerclub-lif-sta.de
Kaulbarsch
22
Angelfreunde Michelau u. Umgebung e.V.
Friedrich Feiler, Quellengasse 8, 96275
Marktzeuln, Tel. 09574/9543
E-Mail: [email protected]
Angelgemeinschaft Westsee,
Staffelstein-Oberau
Thomas Bauer, Lange Wiesen 12, 96472
Rödental, Tel. 09563/1811
Angelsportverein Ebensfeld e.V.
Heinrich Schmitt, Weidenweg 1, 96231 Bad
Staffelstein, Tel. 09573/31407
Angel-Sportverein „Petri Heil“ 1975 e.V.
Lichtenfels - Reundorf
1. Vorstand Erich Hornung, Burgstall 8,
96272 Hochstadt (Geschäftsstelle: AngelSpezi, Oberauer Str. 13, 96231 Bad Staffelstein, Tel. 09573 / 6720)
Angelsportverein Unterlangenstadt e.V.
Thomas Leimeister, Dorfstr. 37, 96257 Redwitz-Unterlangenstadt,
Tel. 09264/915473, Fax 09264/968392
E-Mail: [email protected] Internet:
www.angelsportverein-unterlangenstadt.de
KSeesaiblingopEdelkrebs
23
Mainfischereigemeinschaft GbR Lif.
Lothar Rübensaal, Krainer Str. 34, 90475
Nürnberg, Tel. 0911/899456,
Fax 0911 / 8006019
Internet: www.mainfi schereigem einschaft.de
Sportfi scher Hochstadt-Marktzeuln 1979 e.V.
Dieter Geyer, Kulmbacher Str. 96, 96224
Burgkunstadt Tel. 09571/60188,
e-mail: [email protected]
Sport-Angler-Club Staffelstein u. Umgebung e.V.
Jürgen Haselmann, Herzog-Max-Str. 30,
96231 Bad Staffelstein, Riedseehütte
Tel./Fax. 09573 / 34731,
Internet: www.sport-angler-club-staffelstein.de
Verein für Sportfischer e.V. Lichtenfels
1. Vorsitzender Werner Fischer, KonradAdenauer-Str. 17, 96215 Lichtenfels,
Tel. 09571 / 946204 od. 0172 / 26003075
Internet: www.sportfischer-lichtenfels.de
Wörthseehütte: Telefon 09571 / 74495
Rapfen
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4. Wo kann man angeln?
A) Fischwasser
B) Verkaufsstellen Erlaubnisscheine
C) Wer kann Erlaubnisscheine erwerben
Anglerclub Lichtenfels-Staffelstein
und Umgebung 1921 e.V.
A) Matthäus-Kraus-See Lichtenfels, 16 ha
Baggersee Mainroth, 13 ha
Baggersee Schönbrunn, 24 ha
Angersee Bad Staffelstein, 3,4 ha
Ostsee Bad Staffelstein (Badesee), 10 ha
Alfred-Dietz-See I + II Maineck, 4 ha
Hutweidsee Redwitz, 12,5 ha
Mainstrecke von Rothwind bis Burgkunst.
B) AngelSpezi Megastore,
Oberauer Str. 13, 96231 Bad Staffelstein, Tel. 09573/6720, Fax. 340310
Greiner, Norbert, Angler-Shop
Hauptstr. 33, 95369 Untersteinach
Tel. 09225 / 6719
Reißenweber, Dieter, Fischereibedarf
Flurstr. 14, 96242 Sonnefeld
Tel. 09562 / 8874
Laube
25
Bittruf, Bernd, Aqua-Center Mainleus
Alte Str. 16, 95336 Mainleus
Tel. 09229 / 9759555
SMV-Anglerbedarf, Sonnenleite 17,
96247 Neuensee, Tel. 0171 / 5873625
Clubhaus am Angersee Bad Staffelstein, Tel. 09573 / 5973
Clubhaus am Baggersee Mainroth,
Tel. 09572 / 4015
jeweils an den Wochenenden von Freitagnachmittag bis Sonntag
C) Jahreserlaubnisscheine werden nur in
der Mitgliederversammlung und später
in den beiden Clubhäusern, gegen Vorlage der Mitgliedskarte, ausgestellt. Tages– und Wochenerlaubniskarten nur
von Mai bis Oktober.
Sammelerlaubnisschein für alle acht
Baggerseen 130.- €.
Zusätzlich zum Sammelerlaubnisschein
oder Einzelerlaubnis Hutweidsee kann
ein Jahreserlaubnisschein für die Mainstrecke von Rothwind bis Burgkunstadt
für 40.- € gelöst werden. Tageskarten
Nase
26
Baggerseen oder Mainstrecke 8.- €. Wo
chenkarte nur für die Baggerseen 26.- €.
Für Nichtmitglieder: Tageskarte 12.- €,
Wochenkarte 40.- €. Jugendliche bekommen auf alle Erlaubnisscheine 50 %
Ermäßigung.
Anglerfreunde Michelau und Umgebung e.V.
A) Rudufersee Michelau
B) Vorstand Friedrich Feiler
Quellengasse 8, 96275 Marktzeuln
Tel. 09574 / 9543
Schriftführer Franz Förtsch
Finkenau 11, Michelau-Neuensee
09574/9828
Kassier Heinz-Jürgen Steinbrink
Neuburg 36, 96275 Marktzeuln
Tel. 09574/1461
C) Tageserlaubnisschein 10.- € nur auf
Empfehlung eines Vereinsmitgliedes
Steinkrebs
27
Angelgemeinschaft Westsee.
A) Westsee Bad Staffelstein
B) Ansprechpartner Thomas Bauer
Lange Wiesen 12, 96472 Rödental
C) Tageserlaubnissch eine werden nur an
Bekannte der Jahreskarteninhaber
vergeben.
Angelsportverein Ebensfeld e.V.
A) Baggersee Ebensfeld
B) Gasthaus Martin,
Viehtriebweg 3, 96250 Ebensfeld
09573 / 4382
AngelSpezi Megastore
Oberauer Str. 13, 96231 Bad Staffelstein
09573 / 6720, Fax 09573 / 340 310
C) Ab 1. November werden keine Gastkarten mehr ausgegeben
Teichmuschel
28
Angelsportverein „Petri Heil“ e.V.
Reundorf
A) Waldsee Lichtenfels-Reundorf
B) Angelspezi Megastore
Oberauer Str. 13, 96231 Bad Staffelstein
09573 / 6720, Fax 09573 / 340 310
C) Gastkarten werden nur noch an Gastfischer in Begleitung eines sogenannten
Patenfischers (Mitglied des ASV Reundorf) ausgegeben. Außerdem ist das
Gewässer auf Grund zahlreicher vereinsinterner Veranstaltungen häufig gesperrt.
Erlaubnisscheine werden, wenn möglich,
in der Regel nur vom 15.6.-15.10. des
Jahres mit Hinweis auf die häufigen
Sperrzeiten ausgegeben.
Angelsportverein Unterlangenstadt
A) Rodach, Baggersee Köhlersacker/Redw.
B) 1. Vorstand Thomas Leimeister
Dorfstr. 37, Redwitz-Unterlangenstadt
Tel. 09264 / 915473
Angelspezi Megastore
Oberauer Str. 13, 96231 Bad Staffel-
Rotauge
29
stein, Tel. 09573 / 6720
Aqua-Terra
Mainbrücke 9, 96264 Altenkunstadt
Tel. 09572 / 658 99 95
Internet: www.aquaterra-online.de
Großpietsch Electronic GmbH
Dr. Ludwig Vierling Str. 3, 96257
Redwitz, Tel. 09574 / 65220
SMV-Angelbedarf + Rutenbau
Neuensee - Sonnleite 17, 96247
Michelau, Tel. 0171 / 587 36 25
C) Erlaubnisscheine nur für Vereinsmitglieder (Rodach). Für den Baggersee
Köhlersacker Jahres– und
Tageskarten an jedem Angelfischer.
Camping-Platz-Altmain-See
A) Altmainsee Ebensfeld
B) Verwaltung Altmainsee
96250 Ebensfeld (Frau Bergmann)
Rotfeder
30
Tel. 09573 / 5291 oder 0171 / 2648356
Fax 09573 / 5495
E-Mail: [email protected]
C) In Verbindung mit einem touristischen
Aufenthalt (Zelten, Camping) können begrenzt Erlaubnisscheine erworben werden. An Personen, die in keiner Verbindung mit dem Campingplatz stehen,
werden keine Erlaubnisscheine verkauft.
Angelvereine und Gruppen erhalten
ebenso keine Erlaubnisscheine.
Stefan Geßlein:
A) Rodachstrecke vom Kraftwerk (Bergmann) aus bis ca. Gemarkungsgrenze
Redwitz/Marktzeuln.
B) Stefan Geßlein
Hauptstr. 44, 96257 Marktgraitz
Tel. 09574 / 4703, Fax 09574 / 651239
C) Es kann jeder, der im Besitz eines
gültigen Fischereischeines ist, Erlaubnisscheine erwerben.
Rutte
31
Mainfischereigemeinschaft GbR
Lichtenfels
A) Fischerei-Strecke A:
Main ab Wehr Lichtenfels Fluß-KM 430
flußabwärts bis Ebensfeld Fluß-KM 411
einschließlich Altarme, Baggersee in
Reundorf/Weingarten; der Mühlbach in
Lichtenfels - ausgenommen eine Strecke
von 78 m ab dem Turbinenhaus des
E-Werkes (flußabwärts).
Fischereistrecke B:
Main vom E-Werk Oberwallenstadt
Fluß-KM 433 bis zur Straßenbrücke der
B 173 in Hochstadt Fluß-KM 442 einschließlich Altarme, Baggersee in
Schwürbitz (flußabwärts rechts gelegen
mit Verbindung zum Main), in Michelau
das Altwasser am Oberen Mühlbach bei
der ersten Mühlbachschleuse (Schlosserarm), der obere Mühlbach ab Main flußabwärts bis zur Mühlbachschleuse
an der Schwürbitzer Straße; der Biberbach von der Mündung dieses Baches
in den Mühlbach bachaufwärts bis zum
„Mittelsteg“; der untere Mühlbach ab
Schleuse „Schöpfwerk“ der Gemeinde
Schleie
32
Michelau bis zur Mündung in den Main.
B) Angelspezi Megastore
Oberauer Str. 13, 96231 Bad Staffelstein
09573 / 6720, Fax 09573 / 340 310
Autohaus / Shell-Tankstelle
Hans Eberhardt KG
Bamberger Str. 57, Lichtenfels
Tel. 09571 / 5006, Fax 09571 / 72742
e-mail: [email protected]
MB Aquaristik
- Angel und Heimtierbedarf
Obere Dorfstraße 32
96328 Küps - Theisenort
Tel. 09264 / 6160 Fax. 09264 / 968542
e-Mail: marco@marco-beetz,de
SMV-Anglerbedarf
Sonnenleite 17, Michelau
Tel. 0171 / 5873625, Fax. 09574 / 7493
C) Jeder Angelfischer, der im Besitz eines
in Bayern gültigen Fischereischeines ist;
kann bei der Mainfischereigemeinschaft
ganzjährig Jahres-, Monats-, Wochen-
Brachse
33
und Tageserlaubnisscheine erhalten.
Freiherr. v. Seckendorff`sche Forstverwaltung:
A) Baggersee Strössendorf mit der Mainstrecke Strössendorf
B) Forstverwaltung Frhr.v. Seckendorff
Am Schloss 4, Altenkunstadt
Tel. 09572 / 1420 Fax. 09572 / 5818
e-mail: [email protected]
C) Die Erlaubnisscheine kann jedermann
mit einem gültigen Fischereischein erwerben.
Sport-Angler-Club Staffelstein u. Umgebung e.V.:
A) Ried– und Mittelsee Bad Staffelstein.
B) Riedseehütte Bad Staffelstein
Tel./Fax. 09573/34731
Mo.-Fr. ab 15.30 Uhr, So. ab 9.00 Uhr
AngelSpezi Megastore
Oberauer Str. 13, 96231 Bad Staffelstein
Signalkrebs
34
09573 / 6720, Fax 09573 / 340 310
C) Tages– und Wochenerlaubnisscheine
können in der Zeit vom 01.06. bis 30.09.
mit einem gültigen Fischereischein erworben werden.
Sportfischer Hochstadt-Marktzeuln
1979 e.V.:
A) Baggersee Hochstadt
B) OMV-Tankstelle in Hochstadt
Autohaus Leikeim, ESSO-Tankstelle
in Marktzeuln Ortsteil Zettlitz
C) Tageserlaubnisscheine können nur im
Zeitraum vom 1.6. bis 30.9. mit einem
gültigen Fischereischein erworben werden. An Nichtmitglieder werden Tages
karten nur ausgegeben, wenn sie sich
beim Fischen in Begleitung eines Vereinsmitgliedes befinden. Erwachsene
12.- €, Jug. 10.- €.
Stadt Lichtenfels:
A) Baggersee Oberwallenstadt
Waller
35
B) Rathaus I, Marktplatz 1, Lichtenfels,
Bürgerservice Tel. 09571 / 795-100
e-mail: rathaus@lichtenfel s-city.de
Campingplatz Lichtenfels
Krößwehrstr. 52, 96215 Lichtenfels
Tel. 09571 / 71729
e-mail: [email protected]
C) Die Erlaubnisscheine kann jedermann
mit einem gültigen Fischereischein erwerben.
Jürgen Witzgall:
A) Rodach (Teilstück bei Unterlangenstadt)
B) Jürgen Witzgall,
Dorfstr. 16, Redwitz-Unterlangenstadt
C) Nach Anfrage.
Günter u. Manuel Willaschek:
A) Main Burgkunstadt/Wehr –Fischwasserstein 478 u. Burgkunstadt/ Ob. Mühlbach
Malermuschel
36
B) Günter Willaschek:
Roßgasse 2, 96224 Burgkunstadt,
Telefon 09572 / 9222
C) Nach Anfrage.
Verein für Sportfischer e.V. Lichtenfels:
A) Wörthsee Lichtenfels
B) Am Wörthsee - Fischereihütte
96215 Lichtenfels,
Telefon Wörthseehütte 09571 / 74495
Internet: www. sportfi scher-lichtenfel s.de
C) Erlaubnisscheine werden nur an Mitglieder ausgegeben.
Wildkarpfen
37
5. Besonderheiten der
heimischen Fischarten
Der „Kaulhaaz“
Die Mühlkoppe (Cottus gobio) wurde zum
Fisch des Jahres 2006 ernannt. Sie wird von
den Weismainern auch liebevoll „Kaulhaaz“
genannt; nach diesem Fisch haben sie ihren
Spitznamen erhalten. Vor allem in der Faschingszeit spielt der „Kaulhaaz“ dort eine
besondere Rolle. Die Meisterkonditorei Besold aus Weismain stellt den „Kaulhaazen“
als Praline aus Zartbitter– und Vollmilchschokolade mit feiner Rum– und Himbeergeistfüllung her. Die Mühlkoppe ist in dem klaren
Gewässer der Weismain heute noch häufig
anzutreffen.
Der Karpfen
Süßwasserfisch mit hochrückigem, seitlich
abgeflachten Körperbau, ganz oder teilweise
mit Schuppen bedeckt. Der Karpfen bevorzugt warme, stehende oder langsam fließende Gewässer mit sandigem oder weichem
Grund und Wasserpflanzen. Er kann 25 bis
30 kg schwer und 40 Jahre alt werden und
Silberkarpfen
38
ernährt sich von Kleintieren, Insektenlarven
und pflanzlichen Stoffen. Bei uns wird am
häufigsten der Spiegelkarpfen gezogen.
Die Karpfenwirtschaft hat im klimatisch besonders geeigneten westlichen Oberfranken
Tradition bis zurück ins Mittelalter. Die Zisterzienserklöster Ebrach und Klosterlangheim
und die Fürstbischöfe von Bamberg führten
die Karpfenwirtschaft zur Blüte. Seemeister
der Bischöfe förderten die Fischerei.
Der Karpfen wird nach etwa drei Jahren „geerntet“. Er ist dann zwischen 1 und 1,5 kg
schwer, nicht fett und wird nach dem Abfischen noch einige Tage in klarem Wasser
„gehältert“. So erzielt man den besten Geschmack.
Das Bachneunauge
Die Neunaugen sind keine echten Fische aber sehr nahe mit diesen verwandt. Neunaugen sind sogenannte Rundmäuler. Der Körper ist bleistiftförmig, meist 15-20 cm lang,
relativ dünn und schlangenförmig. 7 Kiemenspalten befinden sich hinter dem Auge am
Kopf, zusammen mit dem Auge und der Nasenöffnung sind sie namensgebend für die
gesamte Gruppe der Neunaugen.
Koppe
39
Der Lebensraum der Neunaugen sind sandige Bäche wie die Weismain bei Burgkunstadt
oder der Staffelsteiner Lauterbach. Oft kann
man die Neunaugen in Vergesellschaftung
mit Bachforellen und Mühlkoppen antreffen.
Die Lebensweise der jungen Bachneunaugen (die Larven oder fachlich auch Querder
genannt werden) ist versteckt. Die Larven
der Bachneunaugen (Querder) leben im sandigen Gewässerboden, sie werden ca. 6-7
Jahre alt. Unmittelbar nach dem Ablaichen
der Erwachsenen sterben die großen Bachneunaugen meist nach dem Geschlechtsakt
mit spätestens 7 Altersjahren. Die Laichzeit
der erwachsenen Neunaugen fällt in die Zeit
von April bis Juni, meist wird auf kiesigen,
flachen Bachstellen mit Strömung abgelaicht.
Die Bachneunaugen gelten in Nordbayern
als gefährdete Gewässertierart.
Die Gefährdung der Bachneunaugen ist in
der Gewässerverbauung zu finden, aber
auch die Begradigung der Bäche und Flüsse
und der damit einhergehende Lebensraumverlust ist nicht gut. Die Beseitigung von
Sandbänken, Gewässerverschmutzung und
falscher Fischbesatz in Bächen haben ein
übriges zur Gefährdung dieser Tierart beigetragen.
Lachs
Karpfen
40
Die Elritze
Die Elritzen gehören zu den sogenannten
Kleinfischen und werden maximal 12-13 cm
lang. Sie sind sehr gute Schwimmer, kurzlebig und gesellige Schwarmfische. Elritzen
sind in der Lage aufgrund von besonderen
Pigmentfarbstoffen in der Haut einen schnellen Farbwechsel durchzuführen; sind meist
an den Körperseiten mit einer Längsreihe
dunkler Flecken versehen. Die Körperfarbe
kann zwischen grünlich-grau mit rötlichen bis
gelblichen Längssteifen wechseln.
Der Lebensraum der Elritzen sind meist sandige, kiesige Bäche, Teiche oder Stauseen.
Als Schwarmfische des Freiwasserbereiches
können sie sich bei Gefahr aber auch unter
Wurzeln oder Steinen des Gewässerbodens
verstecken. Elritzen gibt es im Landkreis
Lichtenfels im Leuchsenbach bei Lichtenfels,
im Kellbach bei Ebensfeld oder im Kapellenbach und in der Weismain bei Altenkunstadt.
Die Laichzeit ist von April bis August, sie legen ihre Eier nicht in einem Laichvorgang,
sondern als sogenannte Portionslaicher über
mehrere Wochen ab.
Die Nahrung der Elritzen besteht im wesentlichen aus Eintagsfliegen, Zuckmücken,
Bachneunauge
41
pflanzlichem Aufwuchs und kleiner Anflugnahrung (Fliegen, Mücken).
Die Bartgrundel
Die Bartgrundeln gehören zu den sogenannten Kleinfischen und werden maximal 14-15
cm lang. Sie sind nicht so gute Schwimmer
wie die Elritzen aber ebenso kurzlebige
Kleinfische. Bartgrundeln sind dunkelbraun
gefärbt, oftmals leicht marmoriert und haben
6 Bartfäden um das Maul, mit denen sie bei
Dämmerung die Nahrung wittern. Die Körperfarbe kann zwischen braun, grau bis
grünlich wechseln.
Der Lebensraum der Bartgrundeln sind meist
sandige, kiesige Gräben, Bäche, kleine Flüsse und auch Teiche oder Bagger- und Stauseen. Meist wird ruhiger Fliesscharakter und
sandiger bis schlammiger Untergrund aufgesucht. Die Bartgrundeln leben als Bodenfische meist unter Wurzeln oder Steinen des
Gewässerbodens versteckt. Bartgrundeln
gibt es im Landkreis Lichtenfels im Leuchsenbach bei Lichtenfels, im Kellbach bei
Ebensfeld oder im Kapellenbach und in der
Weismain bei Altenkunstadt. Aber auch im
Main bei Lichtenfels und in manchen Teichen
Elritze
42
und Baggerseen sind sie anzutreffen.
Die Laichzeit ist von Mai bis August, sie legen ihre Eier nicht in einem Laichvorgang,
sondern als sogenannte Portionslaicher über
mehrere Wochen ab.
Die Nahrung der Bartgrundeln besteht im
wesentlichen aus Eintagsfliegen, Zuckmücken, pflanzlichem Aufwuchs und kleiner Anflugnahrung (Fliegen, Mücken).
Bartgrundeln haben geringe Ansprüche an
die Wasserqualität und Gewässerstruktur.
Sie zeigen eine hohe Anpassungsfähigkeit.
Der Schlammpeitzger
Walzenförmiger zum Schwanzstil hin seitlich
zusammengedrückter Körper, bis 30cm Länge. Auffällig gelbgelbbraune dunkle Längssteifen sowie 10 Bartfäden am Maul, mit denen er bei Dämmerung die Nahrung wittert.
Die Körperfarbe kann zwischen braun, grau
bis rötlich mit Längssteifen wechseln. Der
Körper ist mit starker Schleimschicht überzogen.
Die Schlammpeitzger gehören zu den sogenannten Kleinfischen und werden maximal
25-30 cm lang. Sie sind keine guten Schwimmer.
Bartgrundel
43
Als standorttreue Bodenfische kommen die
Schlammpeitzger in stehenden und langsam
fließenden Gewässern mit weichem bis
schlammigem Untergrund vor (Teiche, Seen,
Altarme von Flüssen).
Die Schlammpeitzger leben als dämmerungsaktive Bodenfische am Gewässergrund
versteckt.
Wasserarme Zeiten können die Schlammpeitzger im feuchten Schlamm des Wohngewässers überdauern (Darmatmung).
Schlammpeitzger sind sehr selten in Nordbayern, im Landkreis Lichtenfels gibt es nur
ganz wenige Vorkommen, zum Beispiel im
Waldteich des Bezirksklinikums Kutzenberg
bei Ebensfeld, in einem Waldteich bei Trieb,
in einem Biotopteich bei Strössendorf, in einem Teich in Nähe des Schneybaches (auch
Krebsbach genannt) oder in einem Teich im
Burgkunstadter Raum.
Frühere Vorkommen bereits im 19. Jahrhundert sind in Altwässern des Mains bei Lichtenfels verlässlich überliefert.
Die Laichzeit ist von April bis Juni zwischen
Pflanzen im flachen Wasser. Bemerkenswert
sind die fadenähnlichen äußeren Kiemen der
Jungfische.
Die Nahrung der Schlammpeitzger besteht
Schlammpeitzger
44
im wesentlichen aus Würmern, Insektenlarven und Schnecken oder Kleinmuscheln.
Die Äsche
Kennzeichen:
Äschen sind silbrig beschuppte Fische, Rückenflosse besonders
beim männlichen Fisch hoch und lang. Kleiner Kopf mit spitzer Schnauze, vorstehender
Oberkiefer, Fettflosse am Rücken, selten
größer als 50 cm und über 1,5 kg Gewicht.
Charakteristischer Thymiangeruch.
Der Lebensraum sind Bäche und Flüsse, im
Landkreis Lichtenfels zum Beispiel gute Vorkommen in der Weismain bei Burgkunstadt,
im Main von Mainroth bis Ebensfeld, in der
Rodach bei Marktzeuln.
Lebensweise: Geselliger strömungsliebender
Fisch, der sauerstoffreiche, schnell fließende
Gewässer mit kiesigem, sandigem Untergrund bevorzugt. Wassertemperatur auch im
Sommer selten über 20 Grad Celcius.
Laichzeit April, seltener schon Ende März.
Die Eier werden im sauerstoffreichen Kiesgrund abgelegt.
Nahrung der Äschen sind Würmer, Insektenlarven, Kleinmuscheln und Schnecken. Die
Äsche wird im Artenhilfsprogramm des Fi-
Moderlieschen
45
schereiverbandes besonders gefördert.
Als Besonderheit ist die Äsche ein Namensgebender Leitfisch für die sogenannte
Äschenregion. Als geschätzer Speisefisch ist
die Äsche in den letzten Jahren insbesondere durch den Kormoran in Bayern örtlich
stark zurückgegangen.
Die Barbe
Kennzeichen: Rücken und Seiten gelblich
bis olivgrün, Bauchseiten weiß. Bis zu 1m
Länge, unterständiges Maul mit vier dicken
Bartfäden, langgestreckter zylindrischer Körper.
Der Lebensraum sind Flüsse und große Bäche, im Landkreis Lichtenfels zum Beispiel
gute Vorkommen im Main von Mainroth bis
Ebensfeld und in der Rodach bei Marktzeuln.
Lebensweise: Barben leben in lockeren
Schwärmen und halten sich weitgehend am
Boden auf. Geselliger strömungsliebender
Fisch, der sauerstoffreiche, schnell fließende
Gewässer mit kiesigem, steinigem Untergrund bevorzugt.
Laichzeit Mai bis Juni. Männliche Fische mit
Laichausschlag. In den turbulent fließenden
Bereichen meist unterhalb von Wehren oder
Äsche
46
auf schnell überstömten steinigen bis kiesigen Untergrund.
Die Eier werden im sauerstoffreichen Kiesgrund abgelegt und liegen zwischen den
Steinen von der starken Strömung geschützt.
Nahrung der Barben sind Köcherfliegen-,
Zuckmücken– und Eintagsfliegenlarven,
Würmer, Kugelmuscheln, Flohkrebse, Fadenalgen.
Als Besonderheit ist die Barbe ein Namensgebender Leitfisch für die sogenannte Barbenregion, oft vergesellschaftet mit Äsche,
Nase, Aitel (Döbel), Hasel, Gründling, Flussbarsch, Aal. Die Barbenbestände nehmen erfreulicherweise wieder zu.
Barbe
47
6. Genuss mit dem
„Lebens“-mittel Fisch
Fisch ist als schmackhaftes und hochwertiges Nahrungsmittel bekannt. Fisch ist reich
an wichtigen Nährstoffen, Vitaminen und Mineralien. Fisch ist außerdem leicht verdaulich
und deshalb auch für Diät geeignet.
Fisch ist eiweißreich und meist fettarm. Das
Fischeiweiß hat eine günstige physiologische
Zusammensetzung an essentiellen Aminosäuren und daher eine hohe biologische
Wertigkeit. Mit 200 g magerem Fisch kann
der tägliche Bedarf eines Erwachsenen an
tierischem Eiweiß gedeckt werden.
Das Fett der Fische enthält in hohem Maße
ungesättigte Fettsäuren (bis zu 80%). Durch
Fischfett wird die Zusammensetzung der
Blutfette in einer Weise beeeinflusst, die
Herz– und Gefäßerkrankungen, auch Arteriosklerose, entgegenwirkt.
Fisch ist leicht verdaulich. Dies hat seine Ursache in der lockeren Struktur des Fischfleisches, dem geringen Gehalt an Bindegewebe und den kurzen Muskelfasern.
Gründling
48
Fisch hat einen beachtlichen Gehalt an Vitaminen und Mineralstoffen, die für den Menschen unverzichtbar sind. Für eine Reihe
dieser Substanzen lässt sich der tägliche Bedarf des Menschen mit einer Fischmahlzeit
ganz oder zum großen Teil decken.
(Quelle: Broschüre „Fisch essen in Oberfranken“ des Bezirkes von Oberfranken)
Nährwert von Süßwasserfi schen pro 100 g
(Souci, Fachmann, Kraut, 1986, 1987):
Fischart
kcal Wasser Prot. Fett Mineralien
g
g
g
g
Aal
285
Forelle
108
Karpfen
120
Lachs
208
Leberkäse 323
59,3
76,3
75,8
65,5
54,4
15,0 24,50
19,5 2,73
18,0 4,80
19,9 13,60
11,5 30,40
Hecht
49
0,94
1,17
1,17
1,00
2,60
7. Fischereibetriebe im
Landkreis Lichtenfels
Fischereibetrieb Seehof,
Alexander Krappmann
Seehof 2, 96215 Lichtenfels
Tel. 09571 / 83944 oder 8545
Fischereibetrieb Hopfenmühle,
Georg Ellner
Horsdorfer Str. 52, 96231 Bad Staffelstein
Tel. 09573 / 5142 Fax 09573 / 34170
Forellenteichwirtschaft
Manfred Hänel / Matthias Lederer
Hainweihererstr. 32, 96224 Burgkunstadt
Tel. 09572 / 9459, Fax 09572 / 60186
Fischereibetrieb Menzel
Inh. Dietmar Menzel
Berglein 1, 96275 Marktzeuln
Tel. 09574 / 650 606
Bachsaibling
50
Karpfenteichwirtschaft Rübensaal/Heinze
Klosterlangheim - Abteistr. 26, 96215 Lichtenfels, Tel. 09576 / 925515 oder 230
E-Mail: [email protected]
Bachforelle
51
8. Fischgasthöfe im
Landkreis Lichtenfels
Empfehlungen der Teichgenossenschaft
Oberfranken mit dem Prädikat
„Oberfranken-Fisch krönt den Tisch“:
Gasthof Finkenhof,
Bahnhofstr. 22, 96247 Michelau
Tel.09571 / 8270 Fax 886 49
Landgasthof Karolinenhöhe,
Karolinenhöhe 1, 96215 Lichtenfels/Trieb
Tel. 09574 / 8495 Fax 09574 / 8491
Gasthof Adam Riese,
Bamberger Str. 1, 96231 Bad Staffelstein
Tel. 09573 / 4706
Hotel „Schwarzer Adler“
End Nr. 24, 96231 Bad Staffelstein
Tel. 09573 / 845-846
Gasthof und Pension „Forelle“
Weihersmühle, 96260 Weismain
Tel. 09575 / 9 22 30, Fax 095 75 / 92 23 45
52
Gasthof Juraschänke,
Uetzinger Str. 2, 96215LichtenfelsOberlangheim, Tel. 09576 / 92020-0
Landgasthof Zöllner
Kleinziegenfeld 41 1/2, 96260 Weismain
Tel. 09504 / 266
Weitere Informationen touristischer Art erhalten Sie bei der: Tourist Information
Oberes Maintal - Coburger Land,
Kronacher Str. 30, 96215 Lichtenfels
Tel. 09571 / 18-283, Fax 09571 / 18-288
[email protected]
www.OberesMaintal-CoburgerLand.com
Regenbogenforelle
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9. Anglerzubehör
AngelSpezi Megastore
Oberauer Str. 13,
96231 Bad Staffelstein
Tel. 09573 / 6720, Fax. 09573 / 340 310
E-mail: info@angel spezi-staffel stein.de
Internet: www.angel spezi-bad-staffel stein.de
SMV- Anglerbedarf und Rutenbau
Sonnenleite 17,
96247 Michelau -Neuensee
Tel. 0171 / 587 36 25
E-mail: [email protected]
Blaubandbärbling
54
10. Weiterführende Literatur/
Informationsmaterial:
Bezirk Oberfranken:
Broschüre „Fischregion Oberfranken“
Broschüre „Fisch essen in Oberfranken“
Broschüre „Fisch kaufen - Fisch essen“
Broschüre „Speisefische und Speisekrebse
aus oberfränkischen Gewässern“
Broschüre „Wanderfische in Oberfranken“
Broschüre „Fische, Krebse und Muscheln in
Oberfranken“
Buch „Fischartenatlas Oberfranken“
Teichgenossenschaft Oberfranken:
Broschüre „Fischregion Oberfranken“
Landesfischereiverband Bayern e.V:
Buch: Angelführer Bayern
Broschüre: „Fischen & Genießen“
Zander
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11. Impressum
Herausgeber:
Landkreis Lichtenfels - Pressestelle
Redaktion:
Jürgen Steinmetz, Bernd Lindner, Dr. Robert
Klupp, Manfred Popp
Bilder:
Titelbild: Siegfried Mischke
Fischbilder: Roland Beck, Tutzing: Marmorierte Grundel, Dr, Rainer Berg, Langenargen: Rapfen, Dr. Rüdiger Bless, Bonn: Elritze, Dr. Erik Bohl, Wielenbach: Steinkrebs,
Kamberkrebs, Signalkrebs, Prof. Dr. Jürgen
Geist, Freising: Perlmuschel links, Ulrich
Haufe, AugenBlick-Naturfilm: Lachs, Institut
für Fischerei Starnberg: Flussneunauge,
Steinbeißer, Silberkarpfen, Graskarpfen,
Christian Strätz, Bayreuth: Neunstachliger
Stichling, Dr. Steffen Zienhert, Groß-Glienike: Schlammpeitzger, Fischmonitoring: Jürgen Steinmetz, Fachberatung für Fischerei,
Bayreuth: alle anderen Bilder.
Lachs
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Satz und Druck:
Landratsamt Lichtenfels
Stand: Januar 2011 / 3. Auflage
Diese Broschüre gibt im Zeitpunkt der Herausgabe den aktuellen Sach- und Rechtsstand wieder. Für zukünftige Rechts- und
Sachänderungen kann keine Haftung übernommen werden. Im Zweifelsfall wird ausdrücklich darauf hingewiesen, sich mit den
zuständigen Fachstellen in Verbindung zu
setzen. Darüber hinaus freuen wir uns über
jede konstruktive Anregung und Verbesserung unserer Broschüre.
Wir bedanken uns nochmals für die gute Zusammenarbeit mit der Fachberatung für Fischerei beim Bezirk von Oberfranken.
Flußperlmuschel
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12. Platz für eigene Notizen:
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Marmorierte Grundel
58
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Fischmonitoring
Fischmonitoringam
amMain
Main
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