verwaltungsbericht kreises plön

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verwaltungsbericht kreises plön
1
VERWALTUNGSBERICHT
des
KREISES PLÖN
16.04.2001 - 15.04.2002
2
Vorwort
Dieser inzwischen 6. Verwaltungsbericht gibt wiederum Einblick in das breite
Aufgabenspektrum der Kreisverwaltung Plön. Er liegt nicht nur in Papierform vor,
sondern ist erneut auch im Internet abrufbar. Die zahlreichen Informationen aus den
Fachbereichen, Ämtern und Einrichtungen machen deutlich, dass sich die
Anforderungen an den „Dienstleistungsbetrieb Kreisverwaltung“ stetig ändern und
die Aufgaben eher wachsen als abnehmen, ohne dass der Verwaltung mehr
personelle oder sachliche Ressourcen zur Verfügung stehen.
Die Texte, angereichert mit Grafiken und Tabellen, werden hoffenlich allen
interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Informationen bringen, die sie benötigen.
Auch dies Mal gilt mein Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche die
Texte verfaßt haben und besonders Herrn Kohnke für die Gesamtredaktion.
3
Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeiner Teil
1. Bevölkerung
1
2. Gebiet
3
3. Wirtschaft
3
4. Kommunalpolitische Verhältnisse
5
5. Zentrale Einrichtungen
6
5.1
5.2
5.3
5.3.1
5.3.2
5.4
5.5
5.6
Gremienbüro
Controlling
Personalrat
Personalrat der Verwaltung
Personalrat der Kreiseinrichtungen (Amt 40)
Gleichstellungsstelle
Ausländerbeauftragter
Öffentlichkeitsarbeit
6
8
9
9
10
12
14
15
B. Berichte aus den Ämtern
1. Ämter des Fachbereichs 1
1.1.
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.1.5
1.1.6
Hauptamt (10)
Organisationsabteilung
Personalabteilung
Partnerschaften mit Dänemark und Estland
Ausbildung
Fortbildung
Beihilfe
17
17
24
28
29
30
32
1.2. Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (11)
32
1.2.1 Tendenzen und Entwicklungen im Prüfungsverfahren
32
1.2.2 Durchgeführte Prüfungen des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes 33
4
II
1.3.
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.5
Amt für Finanzen und Wirtschaftsförderung (12)
Haushaltswirtschaft des Kreises
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Wirtschaftsförderung
Tourismus
Schwarzdeckenunterhaltungsverband (SUV)
34
34
37
38
39
39
1.4.
1.4.1
1.4.2
1.4.3
Amt für zentrale Dienste (13)
Beschäftigungsmaßnahmen
Natur- und Umweltstiftung Kreis Plön
Naturpark Holsteinische Schweiz
40
40
41
41
2. Ämter des Fachbereichs 2
2.1. Amt für Schule und Kultur (20)
2.2.1 Bereich Schulen
-Schulleiter von Kreisschulen
-Berufliche Schulen des Kreises Plön
-Schulbausanierung
2.2.2 Bereich Kultur
-Kreismusikschule
-Fahrbücherei
-Museum des Kreises Plön mit norddeutscher Glassammlung
-Denkmalpflege
-Kulturelle Veranstaltungen des Kreises
42
42
42
42
43
43
43
44
44
45
45
2.2.
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.2.6
2.2.7
2.2.8
2.2.9
Amt für Soziales (21)
Entwicklung der Sozialhilfekosten und der Zahl der Hilfeempfänger
Außendienst des Amtes für Soziales
Beschäftigungsagentur Neuland
Asylbewerber
Spätaussiedler/innen und andere Zuwanderer (jüdische Emigranten)
Sozialplanung
Pflegebedarfsplanung
Ausbildungsförderung
Unterhaltssicherung
45
47
48
49
50
52
53
53
54
55
2.3.
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.3.4
2.3.5
2.3.6
2.3.7
Amt für Jugend und Sport (22)
Jugendhilfeplanung
Allgemeiner Sozialer Dienst
Adoptionen
Beistandschaften / Amtspflegschaften und -vormundschaften
Betreuungsbehörde
Kindertageseinrichtungen
Jugendgerichtshilfe
55
55
56
58
59
60
62
64
5
III
3. Ämter des Fachbereichs 3
3.1.
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.1.4
3.1.5
3.1.6
3.1.7
Amt für Sicherheit und Ordnung,
Veterinärwesen und Kommunalaufsicht (30)
Allgemeines
Allgemeines Ordnungsrecht (300)
Zivil- und Katastrophenschutz, Brandschutz (301)
Kommunalaufsicht (302)
Verkehrsangelegenheiten (303)
Bußgeldstelle (304)
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht (305)
67
67
68
72
74
75
77
77
3.2.
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.2.5
3.2.6
3.2.7
3.2.8
3.2.9
3.2.10
Bauamt (31)
Bauaufsicht
Bauleitplanung
Förderung des sozialen Wohnungsbaus
Vorbeugender Brandschutz
Gutachterausschuss
Hochbau
Tiefbau
Verbandsingenieur für den Schwarzdeckenunterhaltungsverband
Bauunterhaltung
Energiebeauftragter
81
81
82
82
83
83
84
85
87
87
87
3.3. Amt für Gesundheit (32)
3.3.1 Bevölkerungsmedizinisch relevante Daten wie Einwohnerzahlen,
Geburten, Sterbefälle und Todesursachen
3.3.2 Untersuchungen und Begutachtungen
3.3.3 Präventionsmaßnahmen einschließlich Schutzimpfungen sowie
umwelthygienischer Aktivitäten und Beratungen
3.3.4 Überwachung der Infektionskrankheiten
3.3.5 Trinkwasserversorgungssituation 2000
3.3.6 Überwachte und beprobte Badestellen an Binnenseen und der Ostsee
3.3.7 Schulkinderuntersuchungen
3.3.8 Jugendzahnärztliche Untersuchungen
3.3.9 Tätigkeiten des Sozialpsychiatrischen Dienstes
3.3.10 Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz - betriebsärztl. Tätigkeit
3.3.11 Heimaufsicht
3.3.12 Verwaltung
3.3.13 Schlussbetrachtung
88
88
89
89
90
90
91
91
92
92
93
94
94
95
6
IV
4. Ämter des Fachbereichs 4
4.1. Amt für Kreiseinrichtungen (40)
4.1.1 Entwicklung im Bereich des Kreiskrankenhauses
4.1.2 Entwicklung im Bereich des Alten- und Pflegeheimes
„Haus am Klostergarten“
4.1.3 Entwicklung im Bereich des Rettungsdienstes
95
95
100
4.2.
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.2.6
4.2.7
4.2.8
4.2.9
Amt für Umwelt (41)
Bootsstege
Landschaftsschutzgebiete
Lokale Agenda 21
Landschaftsplanung der Gemeinden
Reitwegekonzept
Seenschutz
Archäologische Denkmale
Abwasserbeseitigung
Altlasten
103
103
104
104
106
106
107
107
107
109
4.3.
4.3.1
4.3.2
4.3.3
Amt für Abfallwirtschaft (42)
Entwicklungen und Tendenzen
Einzelne Schwerpunkte in der Arbeit der Abfallwirtschaft
Schlussbetrachtung
110
110
111
116
102
C. Beteiligungen und Mitgliedschaften des Kreises
1. Beteiligungen
118
2. Mitgliedschaften
118
3. Sonstiges
119
D. Anlagen
120
1
A. Allgemeiner Teil
1. Bevölkerung
Die Bevölkerung des Kreises ist seit der letzten Volkszählung (25.5.1987: 115.892)
bis zum 30.9.2001 um 15,2 % auf 133.490 Einwohner gestiegen. Davon waren 3.955
Personen oder 3,0 % Ausländer. Bis zum Jahr 2015 soll die Bevölkerung lt
Regionalplan 2000 für den Planungsraum III weiter steigen. Dazu heißt es: »Im Kreis
Plön wird die Einwohnerzahl im Planungszeitraum weiter ansteigen, von heute knapp
131.000 auf rund 140.000 im Jahr 2015.«
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung seit der letzten Volkszählung und die
Prognose bis 2015.
Bevölkerungsentwicklung 1987 - 2001
Prognose bis 2015
140
139
138
137
136
135
134
133
132
131
130
129
128
127
126
125
124
123
122
121
120
119
118
117
116
115
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
VZ/Fortschr.
Prognose
Quelle: Statistisches Landesamt, Landesplanungsbehörde,
eigene Berechnungen
1987 Volkszählung, 1988-2000 jeweils 30.6., für 2001 30.9.
Die folgende Tabelle für die Jahre 1987, 1994 und 2001 zeigt die Entwicklung nach
Städten, amtsfreien Gemeinden und Ämtern gegliedert.
Die durchschnittlichen Zuwachsraten der Städte und amtsfreien Gemeinden lagen
mit 11,3 bzw. 12,5 % beide unter dem Kreisschnitt von 15,2 %, während die Ämter
mit 19,9 % diesen Wert überschritten. Bei den Städten wäre die Entwicklung ohne
die Kreisstadt Plön, die mit über 25 % den Schnitt erheblich verbessert hat, noch
wesentlich weiter zurück geblieben. Über dem Kreiswert liegen ansonsten neben
Klausdorf, Laboe und Schönberg alle Ämter außer Preetz-Land.
2
Bevölkerungsentwicklung nach Gebietskörperschaften
Veränderung 87/01
Stadt/Gemeinde/Amt
VZ 1987
31.3.94
30.9.01
absolut
%
Anteil*
%
Lütjenburg
Plön
Preetz
5.354
10.353
14.997
5.654
12.564
15.265
5.707
12.975
15.503
353
2.622
506
6,6
25,3
3,4
2,0
14,9
2,9
Städte
30.704
33.483
34.185
3.481
11,3
19,8
Heikendorf
Klausdorf
Laboe
Mönkeberg
Raisdorf
Schönberg
Schönkirchen
7.768
5.317
4.458
3.178
7.171
4.734
5.691
7.719
5.505
4.899
3.328
7.134
7.406
5.978
8.078
6.137
5.198
3.194
7.527
6.421
6.536
310
820
740
16
356
1.687
845
4,0
15,4
16,6
0,5
5,0
35,6
14,8
1,8
4,6
4,2
0,1
2,0
9,6
4,8
amtsfr. Gem.
38.317
41.969
43.091
4.774
12,5
27,1
3.693
8.876
7.869
8.587
8.134
5.084
4.628
3.971
9.440
8.417
8.751
8.589
5.247
4.810
4.605
10.741
9.452
9.845
10.100
5.986
5.485
912
1.865
1.583
1.258
1.966
902
857
24,7
21,0
20,1
14,7
24,2
17,7
18,5
5,2
10,6
9,0
7,1
11,2
5,1
4,9
Ämter
46.871
49.225
56.214
9.343
19,9
53,1
Kreis
115.892
124.677
133.490
17.598
Bokhorst
Lütjenburg-Ld.
Plön-Ld.
Preetz-Ld.
Probstei
Selent/Schlesen
Wankendorf
100,0
* Die Spalte »Anteil« stellt den Anteil der einzelnen Gebietskörperschaften an der Gesamtveränderung 87-00 des Kreises in %
dar.
2. Gebiet
2
Mit einer Fläche von 1.082,62 km ist der Kreis Plön der viertkleinste der 11
2
schleswig-holsteinischen Kreise. Im Durchschnitt leben auf jedem km 123
Menschen, eine Zahl die sowohl unter dem Landes- (176) als auch unter dem
Durchschnittswert der Kreise (141) liegt.
Die Verteilung von Einwohnern und Fläche ist allerdings sehr unterschiedlich:
Während in den 3 Städten und 7 amtsfreien Gemeinden auf insgesamt lediglich 11,5
% der Kreisfläche knapp 58 % der Kreisbevölkerung leben, stehen den
verbleibenden gut 42 % in den 7 Ämtern mit 76 Gemeinden 88,5 % der Fläche zur
Verfügung. Entsprechend differiert auch die Dichte: Pro Quadratkilometer leben in
den Städten 605, in den amtsfreien Gemeinden 634, in den Ämtern dagegen nur 59
Personen.
3. Wirtschaft
Die Wirtschaftsstruktur des Kreises wird nach wie vor von folgenden Faktoren
bestimmt: Durch eine kaum vorhandene industrielle Basis ist die Zahl der
gewerblichen Arbeitsplätze relativ gering. Von 39.332 sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten mit Wohnsitz im Kreis Plön hatten im Jahr 2000 32.365 oder 82,3 %
3
ihren Arbeitsplatz außerhalb des Kreises. Und von den 24.162 Arbeitsplätzen im
Kreis (ebenfalls sozialversicherungspflichtig) wurden immerhin 71,2 %, das sind
17.195, von Arbeitnehmern besetzt, die nicht im Kreis Plön wohnten. Per Saldo
ergibt das einen Auspendlerüberschuß von 15.170 Personen. Hinzu kommen noch
die nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, für die es jedoch seit der
Volkszählung 1987 keine aktuellen Werte mehr gibt. Daß die Differenz zwischen
sozialversicherungspflichtigen und allen Beschäftigten keine zu vernachlässigende
Größe ist, zeigt der Wert von 1987, der zwar nicht mehr aktuell ist, aber durchaus die
Tendenz zeigt: Damals kamen zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
41,5 % hinzu, die dieser Versicherungspflicht nicht unterlagen.
Die Bruttowertschöpfung, also die Summe aller im Kreis von den dort ansässigen
Unternehmen produzierten Güter und Dienste, zeigt, verteilt auf die einzelnen
Wirtschaftsbereiche, den Grund für die vergleichsweise niedrige Wirtschaftskraft des
Kreises: Die Bereiche Landwirtschaft und Dienstleistungen - hier vor allem der
Tourismus - sind überdurchschnittlich vertreten, umgekehrt ist der Anteil des
produzierenden Gewerbes zu gering.
Obwohl der Anteil der Land- und Forstwirtschaft sich seit 1980 mehr als halbiert hat,
ist er immer noch fast doppelt so hoch wie im Landesschnitt. Daß der Prozeß der
Umstrukturierung jedoch fortschreitet, beweist auch folgende Entwicklung: Von 2.585
Neben- und Vollerwerbsbetrieben (2 und mehr ha landwirtschaftliche Nutzfläche),
auf denen 1970 im Kreis Landwirtschaft betrieben wurde, waren Ende 1999 noch
1.114 übrig. Andererseits ist die bewirtschaftete Fläche lediglich von 75.400 auf
69.135 ha gesunken. Dadurch wird der Trend zur Konzentration in größeren
Einheiten deutlich, die für eine wirtschaftliche Betriebsführung erforderlich sind. So
ist denn auch die Durchschnittsgröße der Betriebe seit 1970 von 29 auf 62 ha
gestiegen.
Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen
Anteile der Wirtschaftsbereiche in %
Hinweis: Da die Berechnung der Kreisergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
ein sehr aufwendiger Prozeß ist, legt das Statistische Landesamt die Daten immer erst mit
erheblicher Verspätung vor. Die aktuellen Angaben für 1998 sind daher noch nicht
vollständig.
davon in % von Spalte 2
Mrd. DM
Kreis Plön
Land S.-H.
Land- und Forstwirtsch., Fischerei
Produzierendes Gewerbe
insges.
dar. verarb. Gew.
Dienstleistungsbereiche
3,1
4,4
18,7
10,6
76,9
111,4
2,2
24,6
16,6
73,2
Die konjunkturelle Entwicklung spiegelt sich insbesondere auf dem Arbeitsmarkt
wider. Die seit Mitte der 80er Jahre positiv verlaufende Entwicklung der
Arbeitslosenquote schlug kreisweit erstmals 1992 wieder um, im Bereich der
Nebenstelle Plön, dem strukturschwächeren, östlichen Teil des Kreisgebiets, folgte
diese Trendwende erst ein Jahr später. 1994 und 1995 verlief der Anstieg dann
etwas gebremster, der stärkste Anstieg war dann allerdings 1997 zu verzeichnen.
4
1998 hat sich der Anstieg dann erheblich verlangsamt. Eine deutliche Entspannung
der Situation ist seit Anfang 1999 zu beobachten. Und besonders im Jahr 2000
zeigte der Arbeitsmarkt im Kreisgebiet eine relativ erfreuliche Entwicklung. Dies galt
auch noch für den Start ins Jahr 2001, danach gelang es allerdings nicht, sich von
der negativen konjunkturellen Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft
abzukoppeln. Dies lässt sich insbesondere an zwei Fakten festmachen: an den
Entwicklungen in der Bauwirtschaft und am Arbeitsmarkt. Die sehr schlechte
Situation der Bauwirtschaft läßt sich an folgenden zwei Zahlen ablesen: Im Jahr
2001 mußte das Bauamt des Kreises 1.639 Verfahren nach LBO bearbeiten, im Jahr
davor waren es noch 2.125 gewesen. Und am Arbeitsmarkt kann bei einem
Vergleich der monatlichen Entwicklung der Arbeitslosenquote mit den Werten des
Jahres 2000 im Monat April eine Tendenzwende festgestellt werden. Während in
den ersten drei Monaten die Quoten des vergangenen Jahres noch unter den 2000er
Werten lagen, war die Situation für April bis Dezember 2001 durchgängig umgekehrt.
Daß diese Tendenz allerdings generell galt, zeigt sich daran, daß, wie auch in den
Vorjahren, die geringfügig gestiegene Plöner Quote mit 8,4 % im Schnitt immer noch
1 %-Punkt unter der des Landes (9,4 %) insgesamt lag.
4. Kommunalpolitische Verhältnisse
Seit der letzten Kommunalwahl am 22. März 1998 setzt sich der Kreistag wie folgt
zusammen:
SPD
CDU
FWG
Bündnis 90/
Die Grünen
21 Mitglieder
19 Mitglieder
3 Mitglieder
Vorsitzender: Biemann, Bernd
Vorsitzender: Mühl, Stefan (bis 31.03.02)
Radtke, Gerhard (ab 01.04.02)
Vorsitzender: Müller, Peter
2 Mitglieder
Vorsitzende: Grotzki, Nadja
Das Kreistagspräsidium setzt sich wie folgt zusammen:
Kreispräsidentin
1. stellv. Krs.Präs.
2. stellv. Krs.Präs.
: Hohnheit, Helga (SPD)
: Killig, Gert (CDU)
: Fiege, Hermann (SPD)
Es gibt folgende Ausschüsse:
Hauptausschuss
Vorsitzender : Abgeordneter Ehmke, Hans-Peter (SPD)
Ausschuss für Finanzen und Kreiseinrichtungen
Vorsitzender : Abgeordneter Schmidt, Konrad (SPD)
Ausschuss für Gleichstellung, Gesundheit und Soziales
Vorsitzender : Abgeordneter Norbert Maroses (SPD)
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Vorsitzende : Abgeordnete Kruse, Ingrid (CDU)
5
Ausschuss für Wirtschaft, Planung und Bauen
Vorsitzender : Abgeordneter Hansen, Thomas (CDU)
Ausschuss für Umwelt, Energie und Abfallwirtschaft
Vorsitzender : Abgeordneter Rosengart, Ulrich (SPD)
Jugendhilfeausschuss
Vorsitzende : Abgeordnete Beermann, Heike (CDU)
Die Anzahl der Ausschüsse ist mit Beginn der derzeitigen Legislaturperiode von 10
auf 7 verringert worden.
Mit dem Inkrafttreten der 2. Stufe der Kommunalverfassung am 01.04.1998 ist die
strikte Trennung von Selbstverwaltung und Verwaltung verbunden. Der Landrat
leitet die Verwaltung in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen des
Kreistages und im Rahmen der ihm bereitgestellten Mittel.
5. Zentrale Einrichtungen
5.1 Gremienbüro
Die fachliche Verantwortung für das Gremienbüro hat der Landrat - unbeschadet
seiner Vorbereitungspflicht für Sitzungen der Selbstverwaltung - mit ihrem
Einvernehmen auf die Selbstverwaltung übertragen, wahrgenommen durch die
Kreispräsidentin und den Hauptausschussvorsitzenden. Der Landrat beschränkt sich
auf die Wahrnehmung der Aufgaben des Dienstvorgesetzten.
Im Gremienbüro im Amt 13 werden alle Angelegenheiten des Kreistages, des
Ältestenrates, der Ausschüsse und der Beiräte koordiniert. Dies beinhaltet die
verwaltungsmäßige Betreuung der Gremien und umfasst die Erstellung des
Sitzungskalenders,
der
Tagesordnungen,
die
Zusammenstellung
der
Sitzungsunterlagen sowie die rechtzeitige Einladung mit den Unterlagen. Für alle
Sitzungen des Kreistages, Hauptausschusses und des Ältestenrates obliegt dem
Amt für zentrale Dienste außerdem die Protokollführung sowie die Ausfertigung der
Protokolle. Das Amt 13 ist auch dafür verantwortlich, dass die Beschlüsse den
Fachämtern zur Umsetzung zugeleitet werden.
Im Amt für zentrale Dienste werden darüber hinaus die Aufwandsentschädigungen,
die Reisekosten sowie die Sitzungsgelder abgerechnet. Ferner wird die Berechnung
und Zahlbarmachung der Zuschüsse zu der Arbeit der Fraktionen von hier
vorgenommen.
Im Jahr 2001 (ab 1.4.01) fanden 48 Sitzungen und im Jahr 2002 (bis 31.3.02) 17
Sitzungen der Selbstverwaltungsgremien statt, die vom Amt für zentrale Dienste in
der zuvor beschriebenen Weise, betreut wurden. Im Vergleich mit den Vorjahren ist
die Anzahl der Sitzungstermine der Ausschüsse konstant geblieben. In der
folgenden Aufstellung wird die Aufteilung der Gesamtsummen der Sitzungen pro
Jahr auf die einzelnen Ausschüsse dargestellt:
6
Ausschuss
Kreistag
Ältestenrat
Hauptausschuss
Ausschuss für Finanzen u.
Kreiseinrichtungen
Ausschuss für
Gleichstellung, Gesundheit u.
Soziales
Ausschuss für Schule, Kultur
u. Sport
Ausschuss für Wirtschaft,
Planung u. Bauen
Ausschuss
für
Umwelt,
Energie u. Abfallwirtschaft
Jugendhilfeausschuss
Gesamt:
2001
1.4.-31.12.
6
6
10
2002
bis 31.3.02
1
2
3
6
2
5
2
5
3
3
2
3
4
48
2
0
17
Von den Kreistagsabgeordneten werden des öfteren Anfragen an die Verwaltung
gestellt. Sofern diese Fragen nicht sofort in der jeweiligen Sitzung vom Landrat oder
der Verwaltung beantwortet werden können, werden sie seitens des Amtes für
zentrale Dienste an die zuständigen Ämter weitergeleitet und deren Beantwortung
überwacht. Die Anzahl der Anfragen ist schwankend (1996 : 31 Anfragen, 1997 : 32
Anfragen, 1998 : 45 Anfragen, 1999: 27 Anfragen, 2000: 33 Anfragen). Im Jahre
2001 sind 17 Anfragen gestellt worden.
Außerdem obliegt dem Gremienbüro:
• die Überwachung der Gremienbesetzung,
• das Einholen von Vorschlägen für bürgerliche Mitglieder von den
vorschlagsberechtigten Institutionen
• die Anerkennung der PKW der Mitglieder des Kreistages und der
bürgerlichen Mitglieder der Ausschüsse und
• die Aufgabe nach § 27 Abs. 4 KrO.
Durch die Bereitstellung des Abgeordneten-Informations-Systems (AIS) wurde den
Abgeordneten des Kreistages die Möglichkeit eröffnet, mit Internettechnologien auf
Einladungen, Protokolle, Vorlagen usw. zugreifen zu können. Für den Bereich der
Gremienarbeit wird das AIS durch das Gremienbüro mit Informationen ausgefüllt und
entsprechend gepflegt.
Die Selbstverwaltung ist auf der Homepage des Kreises im Internet vertreten. Für
den Inhalt ihrer Seiten ist sie selbst zuständig. Die Freigabe erfolgt durch die
Kreispräsidentin. Die Pflege dieser und der übrigen Seiten (z.B. Namenslisten der
Abgeordneten, Zusammensetzung der Ausschüsse, Sitzungskalender) obliegt dem
Amt 13.
5.2 Controlling
Die Controllerin ist seit dem 01.03.2000 im Kreis Plön tätig und als Stabsstelle direkt
dem Landrat unterstellt.
Aufgabenschwerpunkte
7
Die Aufgabenschwerpunkte liegen vor allem in der Fortführung der Maßnahmen zum
Neuen Steuerungsmodell (Verwaltungsreform); dazu zählt der Aufbau eines
funktionsfähigen Controllings. Grundlage dafür sind Instrumente wie beispielsweise
eine Kosten- und Leistungsrechnung und ein aussagekräftiges Berichtswesen.
Zusätzlich bedarf es einer Abstimmung mit der Budgetierung.
Darüber hinaus gehören zum Aufgabengebiet der Controllerin Sonderaufträge des
Landrates.
Seit April 2001 nimmt die Controllerin auch die Aufgabe der Net-Beauftragten des
Kreises Plön wahr. Dadurch soll vor allem die kontinuierliche Erweiterung und
Verbesserung des Internetauftritts des Kreises Plön erreicht werden. Die Aufgabe
umfasst aber auch die Bereiche Intranet und Extranet.
Die Controllerin ist Mitglied im Arbeitskreis Controlling des Schleswig-Holsteinischen
Landkreistages. Dieses Gremium soll u.a. dazu beitragen, dass der Stellenwert des
Controllings im Verwaltungsbereich gestärkt wird.
Anfang April 2002 wird die Controllerin des Kreises Plön im dann beginnenden
Innovationsring Schleswig-Holstein die Projektleitung für eines der insgesamt drei
vorgesehenen Projekte übernehmen. Ziel ist es, im Rahmen der Neuen
Steuerungsmodelle Mindeststandards zu erarbeiten, die die Bereiche
Personalentwicklung, Organisationsentwicklung und Finanzmanagement betreffen,
und die die Umsetzung der Verwaltungsreform in Kreisen, Städten, Ämtern und
Gemeinden erleichtern sollen.
Tätigkeitsbericht
Maßnahmen im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform
In der Kreisverwaltung Plön fehlen derzeit noch die notwendigen Voraussetzungen,
die für die Ausübung der Controllertätigkeit wichtig sind.
Vor allem sind die vorhandenen Daten noch nicht als Grundlage für ein
aussagefähiges Berichtswesen ausreichend. Daher müssen zunächst die
erforderlichen Strukturen im Bereich der Datenquellen geschaffen werden.
In diesem Zusammenhang ist die Einführung der Kosten - und Leistungsrechnung
ein erster wichtiger Schritt. Sie wurde zunächst in einem Teilbereich eingeführt
(Abfallwirtschaft), in dem seit dem 01.07.2001 die Buchungen auf entsprechend
gebildete Kostenstellen erfolgen. Die Daten werden dann in ein in die Software der
Kämmerei integriertes Modul für Kosten- und Leistungsrechnung übernommen, das
eine Schnittstellenproblematik, die bei der Anbindung der Software eines
Fremdanbieters entstehen würde, umgeht. Im nächsten Schritt sollen andere
Bereiche der Kreisverwaltung Plön folgen.
8
Sonderaufträge
Im Berichtszeitraum wurden durch die Controllerin mehrere Sonderberichte erstellt:
- zur Kostensituation im Bereich Zuschusswesen/Bewilligungsbescheide des
Kreises Plön ,
- zur Personalsituation im ASD des Kreises Plön ,
- zur Fahrzeughaltung in der Asylbewerberbetreuung des Kreises Plön,
- zu den Kosten der Asylbewerberbetreuung sowie
- zu den Kosten- und Leistungsdaten der Kfz-Zulassung des Kreises Plön im
Vergleich zum Kreis Nordfriesland ( in Kooperation mit dem Kreis Nordfriesland ).
Sonstiges
Die Controllerin wirkt in der seit Oktober 2000 bestehenden Intranet AG mit, deren
Schwerpunkt vor allem in der Schaffung geeigneter Strukturen zur verbesserten
Darstellung des Kreises Plön auf den Ebenen Intranet, Extranet und Internet besteht.
5.3 Personalrat
5.3.1 Personalrat der Verwaltung
Zusammensetzung
Der Personalrat der Kreisverwaltung (ohne Kreiskankenhaus, Alten- und Plegeheim
und Rettungsdienst, für die ein eigener Personalrat besteht) setzt sich aus insgesamt
neun Kolleginnen und Kollegen zusammen. Der Vorsitzende ist Friedo Hittscher,
dem Vorstand gehören daneben Lothar Fabian, Andrea Koopmann, Iris Prieß und
Kay Zigelski an. Weitere Mitglieder sind Ellen Bähr, Anja Hollmeier, Markus Laurenat
und Peter Stößner.
Die Jugend- und Ausbildungsvertretung wird seit dem 14.01.2002 durch Nicole
Heyck als Vorsitzende, sowie Inga Holub und Karsten Eggers als weitere Mitglieder
vertreten; die Schwerbehindertenvertretung wird seit dem 01.06.99 durch
Wolfgang Dolge wahrgenommen.
Tätigkeiten des letzten Jahres
Neben der Mitwirkung an Routinevorgängen:
- Einstellungen
- Kündigungen
- Ein- u. Höhergruppierungen
- Beförderungen
- Änderung der Geschäftsverteilungspläne u.s.w.
9
gab es auch im letzten Jahr regelmäßigen Kontakt mit der Leitung der Dienststelle.
Die Altersteilzeit für Angestellte, Arbeiter und für Beamte (max. 2 Jahre) wurde
fortgeführt. Überwiegend wird hier das Blockmodell in Anspruch genommen.
Die dadurch frei gewordenen Stellen wurden ausschließlich durch Arbeitslose und
Auszubildende (nach der Abschlussprüfung) nachbesetzt.
Sämtliche Arbeitsplätze erhielten einen Anschluß an das Internet
Ausschau
- Begleitung der weiteren Maßnahmen bei der Umstrukturierung der
Kreismusikschule
Für die kommenden Jahre wünschen wir uns eine weiterhin gute und konstruktive
Zusammenarbeit
zwischen
Personalrat
und
Dienststellenleitung
sowie
Selbstverwaltung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Kreises Plön.
5.3.2 Personalrat der Kreiseinrichtungen (Amt 40)
Auch in diesem Jahr möchte der Personalrat der Kreiseinrichtungen wieder die
Gelegenheit nutzen und eine Übersicht seiner Tätigkeiten des vergangenen Jahres
vorstellen.
Allgemeines
Neben dem allgemeinen Aufgabenspektrum des Personalrates war eines der
Schwerpunktthemen des vergangenen Jahres die Einführung und Anwendung
einesQualitätsmanagementsystems, vom Gesetzgeber festgeschrieben für
Krankenhäuser durch §§ 135 ff SGB V sowie §§ 80 ff SGB XI für Altenheime.
Zweckanforderungen an Einrichtungen im Gesundheitswesen haben sich in den
letzten Jahren grundlegend verändert. Um mit dieser Forderung Schritt halten zu
können, hat sich der Personalrat im vergangenen Jahr ausführlich mit dem Thema
befaßt und sich umfangreich fortgebildet. Unsere Leitidee ist, die
Gesundheitsversorgung durch unser Krankenhaus und unser Alten- und
Pflegeheimes noch besser den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner des
Kreises Plön anzupassen. Durch eine verbesserte Kooperation von Krankenhaus
und Alten- und Pflegeheim soll die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und dadurch die
Arbeitsplätze gesichert werden. Der Personalrat hat sich aktiv in diesen Prozeß
eingebracht und sieht seine Aufgabe darin, dafür zu sorgen, dass alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen für dieses Vorhaben geschult
werden. Der entscheidende Faktor für die Qualität der Versorgung der Bürgerinnen
und Bürger sind die Kolleginnen und Kollegen, ist die personelle Ausstattung der
Einrichtungen. Denn Qualität von Pflege- und Betreuungsleistung hängt nicht nur
von der Qualifikation, sondern auch von der Anzahl der zur Verfügung stehenden
Fachkräfte ab. Daher ist die Grundlage für eine bedarfsgerechte
Personalbemessung die konkrete Leistungs- und Qualitätsbeschreibung.
10
Weiterhin mit großem Interesse verfolgt der Personalrat die Diskussion zum EuGHUrteil vom 03.10.2000, welches den Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit anerkennt.
Aus der Entscheidung ergibt sich, dass das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht
mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie übereinstimmt, da nach bisherigem deutschen Recht
der Bereitschaftsdienst nicht zur Arbeitszeit zählt. Eine durchschnittliche
wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 48 Stunden/Woche - einschließlich des
Bereitschaftsdienstes und der Überstunden - sind daher nicht mehr zulässig.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ärztlichen Dienstes sind davon ebenso
betroffen, wie Beschäftigte in den Funktionsbereichen (OP, Labor, Röntgen) und die
Rettungsassistenten und -assistentinnen.
Das Kreiskrankenhaus
Die Schwerpunkte in der Arbeit des Personalrates lagen in diesem Jahr in der
Einführung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS). Zwischen der Dienststelle
und dem Personalrat wurde eine Dienstvereinbarung verhandelt und Anfang des
Jahres unterzeichnet. Die Parteien vereinbarten die Einführung eines umfassenden
und prozessorientierten QMS auf der Grundlage des Zertifizierungsverfahrens KTQ
(Kooperation für Transparenz und Qualität). Ziel des UQM-Prozesses ist es, eine
interne und externe Dienstleistungsqualität zu sichern und weiter zu entwickeln, die
in einem hohen Maße durch die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
der Patientinnen und Patienten bestimmt wird. Weiterhin hat sich der Personalrat in
der Einführung des neuen Entgeltsystems für Krankenhäuser (DRG's) fortgebildet.
Ein weiterer Schwerpunkt lag in dem Auswahlverfahren eines neuen EDV-Systems.
Hier waren gem. der Rahmendienstvereinbarung für die Einführung und Anwendung
von Informations- und Kommunikationssystemen vom 26.11.1996 die Beschäftigten
mit beteiligt und werden inzwischen umfangreich geschult.
Immer deutlicher zeigt sich, dass das Krankenhaus Schwierigkeiten hat, qualifiziertes
Pflegepersonal sowie Ärzte/Ärztinnen im Praktikum zu finden. Insbesondere für den
Operationsbereich zeigt sich ein Mangel an qualifizierten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern, so dass der Personalrat befürchtet, dass sich bereits schon jetzt ein
künftiger Versorgungsnotstand abzeichnet, dem entsprechend frühzeitig begegnet
werden müsste.
Das Alten- und Pflegeheim "Haus am Klostergarten"
Die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im APH ist geprägt von einem erheblichen
Leistungsdruck. Der Personalrat wird zunehmend mit Klagen von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern konfrontiert, die sich dem Widerspruch zwischen Berufsethos und
dem professionellen Qualitätsanspruch auf der einen Seite und der von
wirtschaftlichen Zwängen gesteuerten Realität auf der anderen Seite zerreiben.
Neben dem Berufsalltag gilt auch hier ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen,
welches erst einmal zusätzlich Kapazität fordert. Der Personalrat befindet sich
ständig in der Situation auszugleichen - eine Forderung nach Stellenbeschreibungen
blieben bislang ungehört. Um hier eine Verbesserung der Arbeitsqualität zu
erreichen, wäre es dringend erforderlich, neben der Neugestaltung von
Arbeitsabläufen, auch ausreichend Zeit zu bieten, in dem jeder sein vorhandenes
Wissen, seine eigenen Fähigkeiten im Arbeitsfeld als Stärken in ein
Qualitätsmanagementsystem einzubringen.
Der Rettungsdienst
11
Schwerpunktthema in dieser Abteilung sind nach wie vor die Arbeitszeiten. Neben
einer 48 Stunden andauernden Arbeitsbereitschaft leisten die Kolleginnen und
Kollegen im Rettungsdienst noch Bereitschaftsdienst. Die Arbeitsbelastung hat in
den letzten Jahren zugenommen, dieses zeigt sich in einer Steigerung der
Einsatzzahlen. Einer Änderung des Rahmendienstplanes hatte der Personalrat nicht
zugestimmt, da er auf dem Standpunkt steht, dass gem. des EuGH-Urteils vom
03.10.2000 mehr als 48 Stunden/Woche (Arbeitsbereitschaft/Bereitschaftsdienst)
nicht zulässig sei. Der Spruch der Einigungsstelle steht noch aus.
Was gibt es im nächsten Jahr zu tun?
Im
Rahmen
der
Qualitätssicherung
ist
es
notwendig
ein
Personalentwicklungskonzept zu erarbeiten, in dem einer der Voraussetzungen
Stellenbeschreibungen sind. Diese gilt es zunächst gemeinsam zu erarbeiten, bzw.
die vorhandenen anzupassen. Weiterhin wird in diesem Jahr eine nationale
Entscheidung fallen, ob das EuGH-Urteil vom 03.10.2000 (Bereitschaftsdienst ist
Arbeitszeit/48 Wochenstunden als Höchstarbeitsleistung) auch in Deutschland
Anwendung finden soll. Weiterhin möchte der Personalrat sich für die Zufriedenheit
von Beschäftigten einsetzen - denn zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
bedeutet zufriedene Patientinnen und Patienten und zufriedene Bewohnerinnen und
Bewohner.
5.4 Gleichstellungsstelle
Die Gleichstellungsstelle soll innerhalb der Verwaltung und in allen gesellschaftlichen
Bereichen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann beitragen. Dazu
ist ihre Position per Gesetz mit entsprechenden Rechten ausgestattet. Die
Gleichstellungsbeauftragte kann die Inhalte ihrer Arbeit selbst bestimmen. In
dienstrechtlichen Angelegenheiten ist sie direkt dem Landrat unterstellt. Sie ist
weisungsunabhängig und hat damit eine Sonderrolle im Verwaltungsgefüge, die die
bisherigen traditionellen Strukturen aufgebrochen hat.
Im Landesgleichstellungsgesetz, der Kreisordnung (_ 2), der Hauptsatzung des
Kreises Plön (_ 5) und in den Frauenförderplänen für die Kreisverwaltung und die
Kreiseinrichtungen sind die Grundlagen für die Arbeit der Gleichstellungsstelle
verankert und festgelegt, wie die Arbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten
durchgeführt werden soll.
Wahrgenommen werden die Aufgaben von der Gleichstellungsbeauftragten Sonja
Reese-Brauers. Sie wird vertreten im Bereich der Kreisverwaltung von Maren MeckeMatthiesen und im Bereich der Kreiseinrichtungen von Elisabeth Gehrau.
Am 03.12.2001 hat der Hauptausschuss des Kreises Plön den neuen
Frauenförderplan für die Kreiseinrichtungen beschlossen. Ziel der Frauenförderung
ist es, durch Flexibilisierung, Optimierung von Arbeitsinhalten und gute Weiter- und
Fortbildungsangebote die Frauen zu ermutigen, verantwortungsvolle Positionen
anzustreben und sie zu befähigen, diese auch auszufüllen. Die Kreiseinrichtungen
müssen aus dem bestehenden Personalfundus ebenso schöpfen, wie die
Möglichkeit offenhalten, frei werdende Stellen mit von außen kommenden neuen
Kolleginnen und Kollegen, die durchaus neue Ideen und eine Weiterentwicklung in
12
die Einrichtungen tragen, zu beleben. Dabei soll der Frauenanteil in den
Einrichtungen als dynamischer Vorgang laufend erhöht werden. Denn auch in
unserer Kreisverwaltung und den Einrichtungen geht es um den Aufstieg von Frauen
in die Positionen, die ohne das Gleichstellungsgesetz und ohne eine gelebte
Frauenförderung noch bis vor 10 Jahren fast ausschliesslich Männern vorbehalten
waren.
Zu den verwaltungsinternen Aufgaben gehört nicht nur die Begleitung des
personalwirtschaftlichen Geschäfts in der Verwaltung, sondern auch die übrigen
Aufgabenbereiche. Hierzu ist die Gleichstellungsbeauftragte in verschiedenen
Arbeitsgruppen und Gremien der Verwaltung tätig.
Die politische Arbeit des Kreises zu begleiten und die Auswirkung auf Frauen zu
prüfen, ist eine der Hauptaufgaben der Gleichstellungsstelle. Wie auch in den Jahren
zuvor, hat die Gleichstellungsbeauftragte im Berichtszeitraum an fast allen
Kreistagssitzungen und an einem Großteil der Ausschusssitzungen teilgenommen.
In
Zusammenarbeit
mit
dem
Frauenpolitischen
Beirat
hat
die
Gleichstellungsbeauftragte den Aufbau des Kommunalpolitischen Frauennetzes
ermöglicht. Die überparteiliche Vernetzung der Gemeindevertreterinnen bietet einen
breiten und flächendeckenden Informationsfluß und Erfahrungsaustausch zu
kommunalpolitischen Themen.
Die Gleichstellungsbeauftragte versteht sich als Anlaufstelle für in Not geratene
Menschen. In der Regel sind es Frauen, die persönliche Probleme und Beschwerden
z.B. Lebens- und Arbeitssituation, alleinerziehende Mütter, Gewalt in Ehe- und
Partnerschaft, Kinderbetreuung, vortragen. Ziel der Beratung ist es, den Frauen im
persönlichen Gespräch, Wege zur Durchsetzung ihrer Interessen aufzuzeigen.
Daraus werden vielfach Vorschläge gegenüber der Verwaltung und der Politik
entwickelt, um die Lebensqualität für Frauen zu verbessern.
Als ständigen Service neben Beratung und Sprechstunden für die Beschäftigten und
die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Plön, bietet die Gleichstellungsstelle
Informationsmaterialien
zu
aktuellen
Themen
der
Gleichstellung
und
Frauenförderung und einen ausführlichen Bericht über die Querschnittsaufgabe der
Gleichstellungsbeauftragten an.
5.5 Ausländerbeauftragter
Der Ausländerbeauftragte Kay Pötzke (tätig mit 19,25 Wochenstunden) ist laut
Hauptsatzung des Kreises zur Wahrung der Rechte von ausländischen
Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Kreis Plön unabhängig von ihrem
Aufenthaltsstatus tätig.
Beratungen
Mit 46 Einzelberatungen ist weiterhin die Notwendigkeit in der Tätigkeit des
Ausländerbeauftragten für diesen Bereich vorhanden. Die Problemfelder Kontakte
13
mit Behörden, Schule und Beruf sowie Nachbarschaftliches blieben konstant in
einem Drittelverhältnis bestehen.
Kreisweites Forum zur Integration von ausländischen Senioren/Seniorinnen
In Zusammenarbeit mit dem Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes Plön hat
der Ausländerbeauftragte ein Fachforum zur Integration von ausländischen
Senioren/Seniorinnen durchgeführt. Angesichts der Tatsache, dass im Jahre 2002
bundesweit über 600.000 Migranten/Innen das 60. Lebensjahr vollenden werden,
und die hohe Zahl der ins Renten- und Pflegealter kommenden Migranten/Innen eine
Lösung verlangen, zeigte sich dieses Forum wegweisend für die Zukunft..
Insbesondere die Bereiche ambulante Pflege und interkulturelle Angebote in
Pflegeheimen bedürfen völlig neuer Arbeitsansätze, um Migranten/Innen im Alter
einen ihrem kulturellen Hintergrund entsprechenden würdigen Lebensabend zu
bieten. Die Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden des Kreises wurde
initiiert. Die sozialplanerischen Schritte innerhalb des Kreises wurden begonnen.
Damit ist der Kreis Plön im Bereich der Migrantenintegration im Seniorenbereich tätig
geworden.
Integrationsprojekt Schönberg.
Das Freitzeit- und Sportprojekt Schönberg in Zusammenarbeit von
Ausländerbeauftragten, Förder- und Hauptschule, Boxabteilung TSV Schönberg und
Jugendzentrum Schönberg hat sich im Berichtszeitraum weiter konsulidiert.
Insbesondere die Freizeitaktivitäten der Gruppe haben sich im Berichtszeitraum auf
15 Wochenendaktivitäten erweitert. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen
werden neben den Sportaktivitäten in vielerlei Freizeitbereiche eingebunden. Zwei
weitere große Boxveranstaltungen mit über 250 Zuschauern haben für die
entsprechende Öffentlichkeitswirksamkeit des Projektes gesorgt. Mit Hilfe des
Ausländerbeauftragten konnte eine Projektförderung des Landessportverbandes von
6.500,00 DM erlangt werden.
Integrationsprojekt Plön
Das seit Jahren erfolgreiche Integrationsprojekt Plön mit inzwischen über 30
Jugendlichen und jungen Erwachsenen konnte neben den wöchentlichen
Sportaktivitäten mit über 30 Freizeitaktivitäten im Jahr fortgeführt werden. Für das
Projekt sind vom Landessportverband Fördergelder in Höhe von 14.500 DM
eingeworben worden. Mit Hilfe des Landessportverbandes, des Arbeitsamtes und
des Landes Schleswig-Holstein konnte eine SAM-Stelle für einen hauptamtlichen
Freitzeitbetreuer und Trainer geschaffen und die ohnehin schon intensive Freizeitund Sportgruppenarbeit in Plön und Schönberg weiter intensiviert werden.
Sprachprojekte in Preetz und Schönberg
Die in Preetz und Schönberg entstandenen schulformübergreifenden
Sprachförderprojekte sind landesweit modellhaft. Der Ausländerbeauftragte
unterstützt und fördert diese Projekte inhaltlich mit Öffentlichkeitsarbeit und mit
finanziellen Mitteln. Die inzwischen bundesweit geforderte Förderung von
Kindergartenkindern mit Migrantenhintergrund wird in diesem Jahr finanziert.
Integrationsprojekt Preetz
In Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister der Stadt wurde auch für Preetz eine
Freizeit- und Sportgruppe durch den Ausländerbeauftragten gegründet. Mit einer
Auftaktveranstaltung im Januar 2002 konnte den Zuschauern das neue
14
Integrationsprojekt nahegebracht werden. Auf Einladung des Ausländerbeauftragten
und des Bürgermeisters hat sich ein Integrationskreis aller in Preetz tätigen
Organisationen, Vereine und ehrenamtlichen tätigen im Bereich Migrantenintegration
gebildet, der eine Verbindung der vielfältigen Aktivitäten ermöglicht.
Projektgruppe gegen Rechtsextremismus in Lütjenburg
In der sehr aktiven Projektgruppe gegen Rechtsextremismus in Lütjenburg hat der
Ausländerbeauftragte aktiv mitgearbeitet. Insbesondere bei einer Großveranstaltung
auf dem Marktplatz in Zusammenarbeit mit den Lütjenburger Schulen konnte unter
Moderation des Ausländerbeauftragten eine klare öffentliche Positionierung gegen
Rechtsextremismus gezeigt werden.
Vorträge und Ausschüsse, Öffentlichkeitsarbeit
Neben der Mitarbeit im Jugendhilfe- und im Sozialausschuss bildeten Vorträge in
Schulen, bei Verbänden und öffentlichen Veranstaltungen einen weiteren
Schwerpunkt. Eine intensive Öffentlichkeitsarbeit mit Presseartikeln und
Rundfunkinterviews wurde vom Ausländerbeauftragten getätigt.
5.6 Öffentlichkeitsarbeit der Kreisverwaltung Plön
Der Kreis informiert die Bevölkerung ebenso wie andere Kreise und Kommunen über
alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung und beantwortet die Anfragen
von Medienvertretern entsprechend der hierfür vorgegebenen gesetzlichen
Verpflichtungen des § 4 des Landespressegesetzes (Auskunfts- und
Informationspflicht gegenüber Pressevertretern in Angelegenheiten der Verwaltung).
Arbeitsschwerpunkte:
• Recherche und Text von Presseberichten und Servicemeldungen für die Medien
Im Jahr 2001 waren dies 218 (2000 = 195);
• Vorbereitung der 14tägigen Pressegespräche des Landrates; zusätzlich zu
besonderen Anlässen;
• Herausgabe einer wöchentlichen
Weiterleitung an die Fachämter;
Pressedokumentation;
Presseauswertung,
• Bei Anfragen der Presse (täglich): Auskünfte nach § 4 des Landespressegesetzes
an Pressevertreter/innen;
• Stellungnahmen der Verwaltung in Fällen, bei denen in der tagesaktuellen
Berichterstattung der Medien das Verwaltungshandeln berührt wird und eine
Reaktion der Verwaltung erforderlich ist;
• Zudem Pressearbeit in den Bereichen Gesundheitsvorsorge, Umwelt und Natur,
Verkehrssicherheit, Jugendarbeit und Ausländerintegration, Wirtschaftsförderung,
Abfallwirtschaft sowie für das Kreiskrankenhaus und Alten- und Pflegeheim;
• Pressearbeit für die Kreispräsidentin:
Einladungen der Pressevertreter/innen zu Veranstaltungen, an denen die
Kreispräsidentin teilnimmt sowie zu Bürgersprechstunden und Pressegesprächen
15
zur Vorbereitung von Kreistagssitzungen. Organisation und Streuung von
Pressetexten und Hintergrund-informationen (Reden, Grußworte) an die Medien.
Dokumentation der Pressearbeit der Kreispräsidentin.
• Text, Gestaltung, Herausgabe des Faltblattes „Kreis Plön - Tipps und Zahlen"
• Text, Gestaltung, Herausgabe der Kreis Plön - Baubroschüre
• Mitarbeit bei der Herausgabe des Faltblattes „Weltläden im Kreis Plön“
• Mitgestaltung des Faltblattes „Schwarzarbeit“
• Organisation, Gestaltung des Kreis Plön-Infostandes auf dem Kreisfest 2001
• Organisation, Gestaltung
Pressekonferenz
des
Infostandes
auf
der
NORLA
2001
samt
• Hilfestellung
bei
der
Organisation
und
begleitende
PresseÖffentlichkeitsarbeit bei der Veranstaltung „Niederdeutsches Bühnenfest“
und
• Mitarbeit bei der Werbung zum Kreisfest
• Organisation des Kreiswandertages 2001
16
B. Berichte aus den Ämtern
1. Ämter des Fachbereichs 1
1.1. Hauptamt (10)
1.1.1 Organisationsabteilung
Verwaltungsorganisation
Auch dieser Berichtszeitraum war wesentlich durch Maßnahmen der
Informationstechnik geprägt, auf die nachfolgend noch näher eingegangen wird. Die
effektive und bürgerfreundliche Arbeit der Verwaltung war ebenso wie die
Gewährleistung eines reibungslosen Dienstbetriebes trotz knapper Mittel weiterhin
Mittelpunkt der Organisationsarbeit.
Als weiterer hervorragender Aufgabenschwerpunkt ist die Einführung des Euro zu
nennen. Die erforderlichen Vorarbeiten zur Umstellung auf den Euro wurden
rechtzeitig und zielgerichtet geleistet, wesentliche Bestimmungen, wie
Gebührenordnungen usw., sind rechtzeitig redaktionell auf den Euro umgestellt
worden.
Insgesamt ist die Euroumstellung, auch im EDV-Bereich, ohne nennenswerte
Probleme erfolgt.
Konzentration der Verwaltungseinheiten
Die Überlegungen zur Einrichtung eines Gesundheitszentrums im Kreiskrankenhaus
Preetz bestehen fort. Es besteht Anlass zur Hoffnung, dass die derzeitige
Vermietung im ehemaligen Schwesternhochhaus einvernehmlich mit dem Mieter
vorzeitig beendet werden kann.
Die dort vorgesehene räumliche Unterbringung des Amtes für Gesundheit und
nachfolgend die Unterbringung der bisher noch in Plön in Mietobjekten
untergebrachten Verwaltungseinheiten am Hauptsitz der Kreisverwaltung könnte bei
gutem Verlauf schon 2003/2004 verwirklicht werden. Die Vorbereitungen für eine
zügige Umsetzung laufen.
Verwaltungsgliederung
Die fachbereichsbezogene Verwaltungsgliederung hat sich lediglich
personellen Besetzung verändert. Sie stellt sich aktuell wie folgt dar:
in
der
17
Kreisverwaltung Plön
Verwaltungsgliederung
Stand: 1. Januar 2002
Personalrat
Schulamt/Schulräte
Landrat
Frau Hübenthal (Amt 40)
Herr Hittscher (übriger
Bereich)
133
Gleichstellungsstelle
Frau Reese-Brauers
Herr Lamb, Herr Redeski
________________________
Schulpsychologischen Dienst
Frau Mölders
Dr. Gebel
134 Ausländerbeauftragter
Herr Pötzke
103
1
Fachbereich 1
Herr Fiessel
2 Fachbereich 2
Herr Klein
3 Fachbereich 3
Herr Dr. Dreher
R
10
11
12
13
Hauptamt
Herr Fiessel
20
Amt für
Schule und Kultur
Frau Schreier
Rechnungs- und
Gemeindeprüfungsamt
Herr Knop
Amt für Finanzen und
Wirtschaftsförderung
Herr Sröh
21
Amt für Soziales
Herr Fritsche
Amt für zentrale
Dienste
Frau Möller
22
Amt für Jugend
und Sport
Herr Zigelski
Controlling
Frau Harwart
4 Fachbereich 4
Herr Plambeck
Rechtsservice
30
Amt für Sicherheit und
Ordnung,
Veterinärwesen
und Kommunalaufsicht
Herr Fleischmann
31
Bauamt
Herr Baden
32
Amt für Gesundheit
Frau Dr. Dworak
40
Amt für
Kreiseinrichtungen
Herr Bölting
41
Amt für Umwelt
Herr Krebs
42
Amt für Abfallwirtschaft
Herr Götze
18
19
Verbesserung des Dienstleistungsangebotes in der Kfz.-Zulassungsstelle
Die organisatorischen Maßnahmen zur Verbesserung des Dienstleistungsangebotes
in der Kfz.-Zulassungsstelle wurden mit der Einrichtung eines Infoschalters und der
Installation eines Voice-Mail-Systems zur Abarbeitung der Anrufe abgeschlossen.
Sofern nicht gravierende Personalausfälle oder ein außergewöhnlich großer
Publikumsandrang zu verzeichnen sind, ist mit den insgesamt getroffenen
Maßnahmen organisatorisch eine zügige Bedienung der Kunden sichergestellt.
Reduzierung der Sachkosten
Die Verwaltung hat alles unternommen, um die Entwicklung der Sachkosten
weiterhin in Richtung Kostensenkung zu bewegen. Die Einflussmöglichkeiten sind
jedoch nur sehr gering.
So kann bei den Portokosten lediglich ein günstigerer privater Paketservice genutzt
werden. Die Briefpost unterliegt auch weiterhin quasi dem Monopol der Deutschen
Post AG. Hier zu erzielende Rabatte oder Vergünstigungen sind nicht
erwähnenswert.
Die Stromkosten sind durch Preis- oder Steuererhöhungen leicht angestiegen. Für
den gemeinsamen Stromanschluss der Kreisverwaltung und der Kreisberufsschule
ist die Kostenentwicklung dem nachfolgenden Diagramm zu entnehmen.
Entwicklung Stromkosten Anschluss Kreisverwaltung / Kreisberufsschule
140.000,00
121.089,55
115.589,04
120.000,00
100.000,00
92.016,28
91.517,30
Ausgaben in DM
87.366,67
80.000,00
60.000,00
40.000,00
20.000,00
0,00
1997
1998
1999
2000
2001
Jahr
Auf dem Telekommunikationsmarkt hat die Verwaltung die Bewegungen auch
weiterhin genau verfolgt und die bestehenden Verträge laufend den erzielbaren
Kosteneinsparungen angepaßt.
20
Seit dem 01.08.2001 werden alle Telefongespräche der Kreisverwaltung Plön über
die Deutsche Telekom AG im Rahmen des über den Schleswig-Holsteinischen
Landkreistag abgeschlossenen Rahmenvertrages T-VPN geführt. Durch die
günstigen Konditionen, insbesondere aber durch die sekundengenaue Abrechnung,
konnten für den Hauptanschluss der Kreisverwaltung weitere Kostensenkungen
erreicht werden.
Zur Veranschaulichung ist die Entwicklung der reinen Verbindungsentgelte in der
nachfolgenden Grafik dargestellt.
Verbindungsentgelte Hauptanschluss Plön 743
80.000,00
75.962,41
70.000,00
Ausgaben in DM
60.000,00
54.506,18
50.000,00
43.847,84
40.000,00
30.000,00
20.000,00
10.000,00
0,00
1999
2000
2001
Jahr
Entwicklung der Datenverarbeitung und Telekommunikation
Im Berichtszeitraum haben neben der eingangs erwähnten Euroumstellung interne
Strukturmaßnahmen und der Ausbau der Internettechnologie die Arbeit geprägt.
Internes Netz (Netzinfrastruktur)
Nach der abgeschlossenen Einrichtung des neuen EDV-Rechnerraumes geht die
Revision der dezentralen Verteilerräume weiter. Die Anforderungen an den
Durchsatzbedarf des EDV-Netzes steigen ständig.
Nachdem vom zentralen Serverbereich bis in die Verteilerräume auf einen
Datendurchsatz von 100 MB/s umgestellt wurde, wird nunmehr durch die
sternförmige Verlegung von Lichtwellenkabel von den Verteilerräumen zum
jeweiligen Arbeitsplatz auch auf diesen Strecken für einen gleichen Datendurchsatz
gesorgt. Im Haus C wird diese Maßnahme erst in Verbindung mit der Sanierung der
Fensterfronten abgeschlossen werden können.
21
Schulung
Die Einrichtung des ehemaligen Vorführraumes in der Kreisbildstelle als
Schulungsraum hat sich bewährt. Neben Schulungen für Fachverfahren, werden
ständig Schulungen zum Outlook-System und zur Windows-Arbeitsoberfläche
angeboten.
Verfahrensumstellungen
Für die Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht werden derzeit die
Fachverfahren Elfi / Balvi auf eine Datenbankversion umgestellt. Die Notwendigkeit
neuer Fachverfahren für den Bereich des Sitzungsdienstes und für das Jugendamt
ist seit längerem bekannt. Während das Jugendamt bereits eine Vorauswahl
getroffen hat, entsprechende Vorführungen und Tests laufen, hat für den
Sitzungsdienst auf der Cebit zusammen mit dem Fachamt eine Sondierung des
Marktes stattgefunden.
Arbeitsplatzausstattung
Zur Verbesserung der Verfügbarkeit der Datenverarbeitung am Arbeitsplatz wird
derzeit eine schrittweise Umstellung der Server auf Windows 2000, THIN-Client oder
Terminal-Server-Client PC´s vorgenommen.
Mit dieser Maßnahme soll ein Einsatz der Datenverarbeitung ohne das, aufgrund des
Alters der eingesetzten Versionen anfällige Betriebssystem Novell ermöglicht
werden. Eine Aktualisierung dieser Versionen würde zu unverhältnismäßig hohen
Kosten von etwa 60.000,-- Euro führen.
Seit November 2001 wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch das Surfen im
Internet ermöglicht, um auch auf diesem Wege erforderliche Informationen
beschaffen zu können.
Ebenso wurde 2001 die elektronische Kommunikation erfolgreich auf Outlook
umgestellt. Seither ist nicht nur eine vernünftige interne Kommunikation, sondern
auch der weltweite E-Mailaustausch möglich.
Internettechnologie
Die Umstellung auf Netzbetrieb mit Internettechnologien und die Einrichtung einer
„demilitarisierten Zone -DMZ-“ zwischen zwei Sicherheitsüberwachungsrechnern
(Firewalls) hat sich bewährt.
Dieser Sicherheitsstandart wurde festgeschrieben und aufgrund der Ermöglichung
der Reservierung von Wunschkennzeichen per Internet noch erweitert.
Die Serviceleistung „Wunschkennzeichen“ erfordert dauerhaften erhöhten
sicherheitstechnischen Aufwand, weil der Kreis Plön praktisch rund um die Uhr per
Standleitung mit dem Internet verbunden ist.
Aufbau eines Kreisnetzes
Die digitale Kommunikation gewinnt zunehmend an Bedeutung. Verschiedene
bereits laufende Projekte, wie das HZA-Projekt des Landes, die Übertragung von
Teilaufgaben des Kfz-Zulassungswesens auf die Stadt Preetz oder die gemeinsame
Nutzung des Sozialhilfeverfahrens durch den Kreis Plön und die Stadt Plön,
22
erfordern jeweils für sich erheblichen Bereitstellungs- und Betriebsaufwand. Der
Kreistag hat deshalb am 13.12.2001 beschlossen, zur Erzielung von
Synergieeffekten als Basissystem für solche Projekte ein Kreisnetz aufzubauen.
Diese Infrastrukturmaßnahme wird der Kreis Plön den Städten, Ämtern und
Gemeinden für die ersten zwei Jahre kostenlos in Rahmen seiner Ausgleichsfunktion
zur Verfügung stellen.
Die Ausgestaltung des Kreisnetzes wird derzeit in gemeinsamen Arbeitsgruppen des
Kreises und der Städte, Ämter und Gemeinden erarbeitet.
1.1.2 Personalabteilung
Entwicklung des Personalstandes und der Personalausgaben
Betrachtet man die Entwicklung des Personalstandes im Bereich der Verwaltung seit
1995, so ist festzustellen, dass bis zum Jahre 2001 einschließlich die Anzahl der
Stellen fast ständig reduziert oder zumindest konstant gehalten werden konnte.
Trotz erheblicher Anstrengungen konnte dieser Trend leider nicht beibehalten
werden. So weist der Stellenplan für das Jahr 2002 eine Steigerung um 1,70 Stellen
aus. Diese Anhebung erklärt sich zum einen durch die Einrichtung einer zusätzlichen
Stelle für eine Tierärztin, die dringend benötigt wurde, um die erforderlichen
Kontrollen hinsichtlich eventueller BSE- und Maul- und Klauenseuche-Gefahren
durchzuführen. Eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung war mit zwei
Amtstierärzten nicht mehr sicher zu stellen und zu verantworten. Zum anderen wurde
eine zusätzliche Stelle für eine/n Diplom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozialpädagogen
eingerichtet. Mit diesem zusätzlichen Personal soll erreicht werden, dass durch
präventive Maßnahmen die Kosten für Heimunterbringungen von Kindern und
Jugendlichen nicht ansteigen oder sogar reduziert werden können. Da die
Unterbringung nur eines Kindes in einem Heim durchschnittliche Kosten in Höhe von
rund 3.200,-- € monatlich verursacht, rechnet sich die Einstellung einer zusätzlichen
Fachkraft bereits, wenn rechnerisch nur eine Heimunterbringung vermieden werden
kann.
Weitere Stellenausweitungen konnten vermieden werden, obwohl in vielen
Bereichen neue Aufgaben auf die Verwaltung zugekommen sind bzw. im Jahr 2002
zukommen werden. Die folgende Aufzählung gibt nur einige Beispiele wieder und ist
nicht abschließend zu sehen:
• Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in ausgewählten Bereichen
Vergabe von Kreditmitteln kommunaler Investitionsfonds auch für
Schulbausanierungen
• Zahlung von Arbeitsförderungsgeld
• Einbürgerungen
• Mitarbeit im Arbeitskreis Flächenmanagement der K.E.R.N
• Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz
• Aufgaben nach dem neuen Infektionsschutzgesetz
• neue Aufgaben durch Änderung des Meldewesens im Bereich des
Gesundheitsamtes
• Übernahme der Widerspruchsbehörde im naturschutzrechtlichen Verfahren
23
• Vereinnahmung und Verwendung von Ausgleichsgeldern im Bereich des
Umweltamtes
• Genehmigung und Errichtung des Betriebes und der Änderung von
Tiergehegen
• Genehmigung der Errichtung und Änderung von Golfplätzen
• neue Aufgaben für das Jugendamt durch das "Gesetz zur Verbesserung des
zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur
Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung"
• durch die Änderung des Einkommensteuergesetzes kommt es im Bauamt und
im Schulamt zu folgenden neuen Aufgaben:
a) Erfassen der Freistellungsbescheinigungen
b) Führen einer Liste über Auszahlungen wegen Grenzwert (5.000,-- €)
Anerkennung und Aufsicht über Stellen, die Unterweisungen in lebensrettenden
Sofortmaßnahmen oder Ausbildung in Erster Hilfe durchführen
• Die Neufassung des Heimgesetzes führt im Bereich der Heimaufsicht zu einem
erweiterten Aufgabenumfang für das Gesundheitsamt
• Umsetzung des EU-Wasserrechts in nationales Recht
• durch Gebietsbereinigungen mit der durch den Kreis beauftragten
Entsorgungsfirma hat sich das Gebiet, das durch den Kreis abfallrechtlich zu
entsorgen ist, um gut 700 Haushalte mit rund 1.270 Gefäßen vergrößert
Dem gegenüber stehen Aufgabenreduzierungen in geringem Umfang im Bereich
Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten sowie im Bereich Zelt- und Campingplätze
und Knickbestimmungen, die durch den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen
Vertrages mit den Städten, Ämtern und Gemeinden auf die örtliche Ebene verlagert
wurden. Aufgrund gesetzlicher Änderungen hat sich darüberhinaus im Bereich der
Gewerbeaufsicht der Aufgabenumfang reduziert. Da dem Kreis aber dafür in
Teilbereichen die Fachaufsicht übertragen wurde, muss zunächst die Entwicklung
beobachtet werden, bevor evtl. personelle Konsequenzen gezogen werden können.
In den Einrichtungen (ohne Kreiskrankenhaus, Alten- und Pflegeheim und
Rettungsdienst) konnte die Anzahl der Stellen um 2,85 reduziert werden. Diese
Verringerung ist überwiegend auf nicht erfolgte Nachbesetzungen nach dem
altersbedingten Ausscheiden in der Kreismusikschule, in der Asylbewerberbetreuung
sowie im Bereich der Reinigung einer Schule zurückzuführen.
Die Personalausgaben stiegen von rund 31.050.000,-- DM im Jahr 2000 auf rund
32.400.000,-- DM im Jahr 2001. Der Anstieg um 1.350.000,-- DM entspricht einer
Steigerungsrate von 4,34 %. Erklären läßt sich diese durch eine durchschnittlich
gerechnete Tarif- bzw. Besoldungserhöhung von rund 3 % (2 %ige
Besoldungserhöhung ab 01.01.2001; 2,4 %ige Tariferhöhung ab 01.09.2001;
Einmalzahlungen von 400,-- DM im Beamtenbereich), was einen Betrag von
1.010.000,-- DM der Mehrkosten erklärt. Darüber hinaus entstanden im Bereich der
Beamtenversorgung
Mehrkosten
durch
Umlageerhöhungen
der
Versorgungsausgleichskasse von 74.000,-- DM und Mehrkosten im Bereich der
Beihilfe von 45.500,-- DM.
Diese Faktoren sind von Seiten der Verwaltung nicht zu beeinflussen. Der Aufstieg
der Mitarbeiter in höhere Dienstaltersstufen führt zu einer ca. 0,5 %igen
Personalkostensteigerung, was Kosten in Höhe von rund 122.000,-- DM verursacht.
24
Berücksichtigt man dann noch, dass ab 01.04.2001 eine zusätzliche Stelle im
Bereich Veterinärwesen besetzt werden musste (Mehrkosten von 97.000,-- DM), um
die erforderlichen Mehrarbeiten im Bereich BSE- und MKS-Überprüfungen
durchzuführen, die bei den Haushaltsplanungen noch nicht abzusehen waren, so
sind die Mehrausgaben im Vergleich zum Vorjahr begründet. Es darf auch nicht
außer Acht gelassen werden, dass im Jahr 2000 die Personalkosten
außergewöhnlich gering gehalten werden konnten, da in dem Jahr im
Beamtenbereich keine und im Angestellten- und Arbeiterbereich erst sehr spät im
Jahr eine lineare Erhöhung erfolgte und somit eine Gegenüberstellung mit dem
Folgejahr um so extremer ausfällt.
Entwicklung des Personalstandes nach den Stellenplänen für die Verwaltung 1995 - 2002
276
274
273,88
271,28
272
271,35
Stellen
270
268,15
268,15
268
266,47
266
264
1995
264,77
1996
1997
1998
1999
Haushaltsjahr
2002: + 1 Stelle Veterinärwesen
+ 1 Stelle Jugendamt
lt. Kreistagsbeschluss vom 13.12.2001
2000
264,77
2001
2002
25
Geschlechtsspezifische Aufschlüsselung der Mitarbeiter/innen getrennt nach
Beschäftigungsgruppen (Stand: 31.12.2001)
435
450
400
350
302
Beschäftigte
300
250
230
205
200
149
153
150
95
100
59
38
36
50
22
16
0
Aufgliederung der Mitarbeiter/innen nach dem Umfang der
Arbeitszeit (Stand: 31.12.2001)
295
Beschäftigte
140
Vollzeit
Teilzeit
Allgemeine Personalsachbearbeitung
Ein Arbeitsschwerpunkt in der Personalabteilung war neben den allgemeinen
Aufgaben die Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes (PEK), das im
Sommer des Jahres 2000 in Kraft gesetzt wurde. Zunächst stand die Durchführung
der Regelbeurteilung der Beamten zum Stichtag 01.02.2001 an. Die neuen
Beurteilungsrichtlinien sehen ein Punktesystem mit einer Bewertungsskala von 0 bis
15 Punkten vor, das bereits in der Verwaltungsschule in Bordesholm und in der
26
Verwaltungsfachhochschule in Altenholz seit langen Jahren Anwendung findet.
Sowurde nun auch die hausinterne Benotung diesem System angeglichen. Diese
Regelbeurteilung ist zwischenzeitlich abgeschlossen.
Erstmalig wurde zum 01.02.2002 nun auch die Regelbeurteilung für die Angestellten
der Verwaltung durchgeführt. Das PEK sieht auch für diesen großen Bereich der
Mitarbeiterschaft die Regelbeurteilung vor, um eine einheitliche Personalführung
voranzutreiben und auch hier besonders qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zu erkennen und diesen dann Fortentwicklungsmöglichkeiten einzuräumen.
Mit dem PEK wurde auch das jährliche Mitarbeitergespräch eingeführt. Es dient
dazu, die Zusammenarbeit zwischen direkten Vorgesetzten und den nachgeordneten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verbessern. Hierbei soll der Mitarbeiterin/dem
Mitarbeiter die ihr/ihm zustehende Anerkennung für die Leistungen und Erfolge
ausgesprochen werden. Ebenso sollen aber auch Misserfolge und Schwierigkeiten
angesprochen werden. Neben der Information über allgemeine Ziele und Aufgaben
der Verwaltung sollen unter Umständen auch konkrete Ziele zwischen der
Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter und der/dem Vorgesetzten vereinbart werden. Die
Durchführung der jährlichen Mitarbeitergespräche für das Jahr 2001 verzögerte sich
etwas, da die Führungskräfte der Verwaltung zunächst durch Schulungen auf diese
neue Aufgabe vorbereitet werden mussten. Mittlerweile wurden diese Gespräche in
allen Bereichen geführt und sind annähernd abgeschlossen.
Die bereits angesprochene Führungsfortbildung wurde als sogenanntes InhouseSeminar durch die Firma "impuls Bildungswerkstatt" durchgeführt. Teilnehmerkreis
waren die Fachbereichs-, Amts- und Abteilungsleiter der Kreisverwaltung. An jeweils
zwei Seminartagen wurde das Thema "Mitarbeitergespräche" ausführlich behandelt.
Da die Resonanz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer überaus positiv auf diese
Veranstaltung war, ist für den Mai 2002 eine weitere Schulung durch den gleichen
Anbieter und für den gleichen Personanenkreis zum Thema "Personalführung und
Konfliktbewältigung" geplant.
Die Möglichkeit der Altersteilzeitarbeit wird nach wie vor gut von den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Verwaltung angenommen. Seit August 1998 wurden insgesamt
28 Beschäftigungsverhältnisse auf Altersteilzeit umgestellt (23 Angestelle, davon 2
im Teilzeitmodell, 3 Beamte, 2 Arbeiter). Mittlerweile fand die Altersteilzeitarbeit auch
Einzug in der Kreismusikschule. Drei BAT-Lehrkräfte nutzen zur Zeit die tariflichen
Möglichkeiten der Altersteilzeit. Dies eröffnet der Musikschule die Möglichkeit, die
BAT-Lehrkräfte frühzeitiger zu reduzieren und durch Honorarkräfte zu ersetzen.
Wie bereits im Vorjahresbericht mitgeteilt, war mit der Datenzentrale eine
Fortführung der Zusammenarbeit im Bereich der Kreisbesoldungsstelle zu für den
Kreis Plön verbesserten Konditionen beschlossen worden. Diese Zusammenarbeit
läuft weitgehend reibungslos. Seinerzeit war ebenfalls der Einsatz des
Personalverwaltungsprogrammes Permis V vereinbart worden. Diese Vereinbarung
wurde mittlerweile aufgelöst, da das Programm keine zufriedenstellenden Lösungen
bieten konnte und die Datenzentrale sich momentan und auch in näherer Zukunft
trotz vorheriger Zusicherung nicht in der Lage sieht, entsprechende
Programmänderungen einzuarbeiten. Kosten sind dem Kreis Plön durch diese
Vertragsauflösung nicht entstanden, sieht man einmal von fiktiven Belastungen
durch die Prüfung der Funktionalität durch Mitarbeiter der Personal- und EDVAbteilung ab. Man hat sich nun entschieden, das vorhandene, selbst entwickelte
27
Programm weiter zu nutzen und bei Bedarf auch weiter zu entwickeln, da nur so ein
exakter Zuschnitt auf unsere Bedürfnisse sicher zu stellen ist.
Kreisbesoldungsstelle
Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisbesoldungsstelle werden
insgesamt 80 Beschäftigungsdienststellen (zu betreuende Arbeitgeber) mit rund
2.300 Zahlfällen betreut. Die zentralisierte Vergütungsberechnung beinhaltet
entscheidende Vorteile. So muss nicht jeder "kleine" Arbeitgeber qualifiziertes und
somit teures Personal vorhalten, um die sehr schwierige Materie in den Bereichen
Tarif-, Besoldungs-, Steuer-, Sozial- und Versorgungsrecht zu beherrschen. Ebenso
übernimmt der Kreis Plön für die angeschlossenen Dienststellen die Auswahl und
Anpassung der Hard- und Software. Es muss zu jeder Zeit sicher gestellt werden,
dass die EDV die Lohn- und Gehaltsabrechnungen sicher und aktuell durchführen
kann.
Die im Bereich des Personalwesens ständig wachsenden Anforderungen, wie zum
Beispiel das Altersteilzeitgesetz, die sogenannte "Riester-Rente" sowie
sozialversicherungs- und steuerrechtliche Neuerungen können effektiv und ohne
erhebliche Mehrkosten im Personalbereich abgedeckt werden.
Die Kreisbesoldungsstelle des Kreises Plön hat sich innerhalb der Verwaltung zu
einer "kostenrechnenden Einrichtung" entwickelt. Interne Auswertungen werden
damit erleichtert.
Allen angeschlossenen Dienststellen werden zum Jahresende die anteiligen Kosten
der Besoldungsstelle, ermittelt aus den Personal- und Sachkosten, sowie den
Gebühren der Datenzentrale, in Rechnung gestellt. Die Gesamtkosten der
Kreisbesoldungsstelle betrugen für das Kalenderjahr 2001 insgesamt 582.208,33
DM. Das nachstehende Schaubild macht deutlich, wie sich die Kosten insgesamt
verteilen.
Verteilung der Gesamtkosten
Kreisverwaltung und Beschäftigungsdienststellen
Kreis verw altung
=136.732,65 DM
23,49 %
angesc hl.
Bes c häf tigungs diens ts tellen
= 243.780,85 DM
41,87 %
Rettungs dienst
=16.240,67 DM
2,78%
Krankenhaus
= 133.304,54 DM
22,90%
A lten-u. Pf legeheim
= 52.149,62 DM
8,96 %
Dienstaufsichtsbeschwerden
Alle Dienstaufsichts- und Bürgerbeschwerden, die in der Kreisverwaltung Plön
eingehen, werden im Hauptamt registriert. Die Beschwerden werden nach Erteilung
einer schriftlichen Zwischennachricht an den Beschwerdeführer auf dem Dienstweg
28
an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Dem Leiter des Hauptamtes wird die
daraufhin erfolgte Stellungnahme bzw. Beantwortung des Fachamtes zugeleitet und
er überprüft, ob die Beschwerde ausreichend beantwortet wurde. Danach legt er die
Beantwortung dem Landrat zur Unterschrift vor. Dem Hauptamt obliegt ebenfalls die
terminliche Überwachung des gesamten Vorganges.
Im Berichtszeitraum gingen 20 Dienstaufsichts- bzw. Bürgerbeschwerden aus
verschiedenen Bereichen ein, von denen alle als unbegründet zurückgewiesen
wurden.
1.1.3 Partnerschaften mit Dänemark und Estland
Neben der Partnerschaft mit dem estnischen Kreis Lääne-Viru unterhält der Kreis
seit dem 19.05.1981 eine Partnerschaft mit der dänischen Amtskommune Fünen.
Anlässlich des 20-jährigen Bestehens dieser Partnerschaft wurden in der Zeit vom
17.05. bis 19.05.2001 der Amtsrad Fünen sowie Mitglieder der Verwaltung in den
Kreis Plön eingeladen. Ein abwechslungsreiches Programm mit einer Abendfahrt auf
dem Großen Plöner See, der Besichtigung des Laboer Marineehrenmales, der
Besichtigung des privaten Radiosenders R.S.H. sowie einem Rundgang durch die
Stadt Plön mit einer Besichtigung des Schlosses bildeten den Rahmen für den
dreitägigen Besuch.
Als Höhepunkt der Begegnung wurden Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik
und Verwaltung des Kreises, Bürgermeister sowie der Vorstand der DeutschDänischen Gesellschaft zu einem Festakt in das Hotel Hohe Wacht in Hohwacht
eingeladen,
um
gemeinsam
mit
unseren
dänischen
Gästen
das
Partnerschaftsjubiläum zu begehen.
Neben dem Programm standen Arbeitsgespräche über Ziele zur Förderung und
Weiterentwicklung der Partnerschaft - insbesondere Überlegungen über
gemeinsame Projekte im Rahmen der Interreg III A Förderung der Europäischen
Union - im Mittelpunkt der Besuchsreise. Zur Verwirklichung entsprechender Projekte
vereinbarte man, zunächst auf der Arbeitsebene Kontakt aufzunehmen.
Bei einem Besuch von Landrat Dr. Gebel und einem Vertreter der K.E.R.N.-Region
in Odense haben die Vertreter der Amtskommune Fünen starkes Interesse an der
Durchführung gemeinsamer Projekte bekundet. Dabei wurde besonderer Wert auf
eine Umsetzung nicht nur mit einer Gebietskörperschaft, sondern der gesamten
K.E.R.N.-Region gelegt, da die Amtskommune Fünen mit rund 472.000 Einwohnern
und einer Fläche von 3.485 km² etwa dreimal so groß ist wie der Kreis Plön.
Die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Fünen und der K.E.R.N.-Region bzw.
dem Kreis Plön wurden bei einem weiteren Gespräch in der Kreisverwaltung
abgestimmt. Gleichzeitig wurden denkbare Einzelprojekte aus verschiedenen
Bereichen erörtert.
29
Die zur Inanspruchnahme der Förderung einer integrierten Regionalentwicklung in
benachbarten Grenzgebieten (Interreg III A) erforderliche Vereinbarung zwischen der
Technologie-Region K.E.R.N. mit Fyns Amt bezüglich Interreg III A wurde bereits
unterzeichnet. Durch die Vereinbarung wird u.a. sichergestellt, dass jede Seite für
eigenes Fehlverhalten selbst verantwortlich ist und die sich daraus ergebenen - auch
finanziellen - Konsequenzen tragen muss.
1.1.4 Ausbildung
2001 war hinsichtlich der Übernahme der Auszubildenden und Anwärter in ein
Beschäftigungsverhältnis nach der Ausbildung ein außergewöhnliches Jahr.
Drei Auszubildende und ein Anwärter beendeten ihre Ausbildung. Zwei der Auszubildenden wurden aufgrund von Leistungsmängeln im Verlauf ihrer Ausbildung nicht
in ein Angestelltenverhältnis übernommen. Die dritte Auszubildende, die während
der Ausbildung gute Leistungen zeigte, wurde aufgrund des Manteltarifvertrages für
Auszubildende befristet als Angestellte übernommen, um ihr zu ermöglichen,
Berufserfahrung zu erlangen und damit bessere Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt
zu haben.
Von den beiden Anwärtern des Einstellungsjahrganges 1998 bestand einer die Laufbahnprüfung nicht. Ihm wurde durch Verlängerung seines Vorbereitungsdienstes die
Möglichkeit gegeben, die Prüfung im zweiten Versuch zu bestehen. Der andere
Anwärter, der die Prüfung bestanden hatte, ist nach der Ausbildung auf eigenen
Wunsch aus dem Dienst des Kreises ausgeschieden, um ein Studium aufzunehmen.
In den Jahren 2000 und 2001 ergab sich hinsichtlich der Zahl der sich in Ausbildung
befindenden Personen folgendes Bild:
2000
11
2001
13
Anwärter/innen (geh. D.)
8
11
Lebensmittelkontrolleure
0
0
Sozialpraktikanten
2
2
Umschüler/innen
-
-
Wirtschaftsinformatiker
1
1
22
27
Verwaltungsfachangestellte
insgesamt
Nachdem in den vergangenen Jahren ein stetiger Rückgang der Bewerberzahlen zu
verzeichnen war, sind Überlegungen angestellt worden, wie dem entgegengewirkt
werden kann. Eine Idee war, „Werbung“ für die Ausbildungsgänge in den Schulen zu
machen, um den Schülerinnen und Schülern die Ausbildungsberufe in der
Verwaltung nahezubringen.
30
In einigen 9. Klassen der Realschulen in Preetz und Plön wurden im Rahmen einer
Unterrichtsstunde Aufbau und Aufgaben der Kreisverwaltung sowie Ablauf und
Inhalte der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten dargestellt und
erläutert. Im Nachhinein hat sich gezeigt, dass diese Präsentationen nicht ohne
Erfolg waren, denn einige Schüler/innen haben sich bei ihrer Bewerbung auf diese
Informationsveranstaltungen bezogen. Drei der in 2001 ausgewählten vier
Auszubildenden für das Jahr 2002 haben nach eigenen Aussagen aufgrund dieser
Präsentationen Gefallen an dem Beruf „Verwaltungsfachangestellte/r“ gefunden.
Nicht so sehr von Erfolg gekrönt war die Teilnahme am Berufskundlichen Tag am
Fachgymnasium in Preetz, um dort für die Ausbildung des gehobenen allgemeinen
Verwaltungsdienstes Werbung zu betreiben. Das Interesse der dortigen
Schüler/innen war sehr gering. Vielleicht haben auch die genannten Präsentationen
in den Schulen dazu beigetragen, dass in 2001 die Zahl der Bewerbungen erstmals
wieder leicht angestiegen ist.
Für die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten sind in 2000 noch 45
Bewerbungen eingegangen, 2001 waren es schon 55. Im Jahr 2000 sind für die
Ausbildung im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst insgesamt 105
Bewerbungen eingegangen, wobei man jedoch diese Zahl relativieren muss, da
allein 45 Bewerbungen von eingliederungsberechtigten Soldaten stammten, die sich
auf eine Vorbehaltsstelle nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) bewarben.
Demnach gab es in 2000 lediglich 60 „normale“ Bewerber/innen während 2001 100
„normale“ Bewerbungen eingingen. Insofern also insgesamt ein erheblicher Anstieg
der Bewerberzahlen.
1.1.5 Fortbildung
Einer qualitativ hochwertigen Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird
auch und gerade in Zeiten knapper Haushaltsmittel eine große Bedeutung
beigemessen. Die Bewältigung der stetig steigenden Anforderungen an Quantität
und Qualität der zu erledigenden Aufgaben durch die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verwaltung in unserem Zeitalter einer rasanten Entwicklung auf dem
EDV-Sektor sowie Veränderungen der Gesetzesvorschriften stellt immer höhere
Ansprüche an die Leistungen. Jeder einzelne Mitarbeiter ist gehalten, sich mit der
neuen Technik, insbesondere der Kommunikationstechnik, auseinanderzusetzen
und sie effizient einzusetzen.
Neu ist, dass seit dem 01.01.2002 die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel für
Fortbildungen dezentral erfolgt, d. h. dass jedes Fachamt seine Haushaltsstelle für
Fortbildungsmittel selbst verwaltet und nicht wie bisher alle Kosten im Hauptamt
gebucht werden. Allerdings bietet das Hauptamt weiterhin für alle Ämter des Hauses
(mit Ausnahme der Ämter 40 und 42) zentral die Anmeldung aller Seminare bei den
Veranstaltern an und berechnet die im Rahmen der Fortbildungsveranstaltungen
anfallenden Reisekosten. Im Jahr 2001 wurden von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Kreises Plön 176 Fortbildungsveranstaltungen besucht (die Ämter
40 und 42 sind in dieser Aufstellung nicht enthalten, da diese direkt anmelden). Die
Mitglieder des Personalrates haben an insgesamt 7 Seminaren teilgenommen,
Datenschutzbeauftragte an 5 Seminaren. Somit wurden 2001 insgesamt 188
Fortbildungsveranstaltungen besucht.
31
Auf die Fachbereiche/Ämter ergibt sich folgende Aufteilung
• Personalrat
• Datenschutzbeauftragte
7
5
=
=
7
5
•
•
•
•
•
FB 1
Amt 10
Amt 11
Amt 12
Amt 13
26
7
7
1
Fachbereich 1 = 41
•
•
•
•
FB 2
Amt 20
Amt 21
Amt 22
16
6
18
Fachbereich 2 = 40
•
•
•
•
FB 3
Amt 30
Amt 31
Amt 32
15
37
24
Fachbereich 3 = 76
19
Fachbereich 4 = 19 (ohne die Ämter 40 und
• FB 4
• Amt 41
42)
insgesamt
188
Aufteilung der Seminare auf die Fachbereiche
FB 4 (ohne 40 u. 42)
10%
PR
4%
D
3%
FB 1
22%
FB 3
40%
FB 2
21%
32
1.1.6 Beihilfe
Wie in den Vorjahren werden in der Beihilfestelle die Anträge aller
beihilfeberechtigten aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Pensionäre
der Kreisverwaltung einschließlich des Kreiskrankenhauses und des Alten- und
Pflegeheimes, einer kreisangehörigen Stadt, von sechs Ämtern, fünf Gemeinden und
der Verwaltungsschule Bordesholm berechnet. Von der Verwaltungsschule wird für
diese Dienstleistung eine Gebühr erhoben.
Die Zahl der Anträge liegt zwischen 900 und 1.000 pro Jahr.
In 2001 wurden folgende Anträge bearbeitet:
für
Aktive Kreisverwaltung
399 Anträge
Aktive Kreiskrankenhaus Preetz
23 Anträge
Aktive Alten- und Pflegeheim
8 Anträge
Pensionäre
177 Anträge
Ausgaben
=
390.700,00
DM
=
19.000,00 DM
=
8.400,00 DM
=
230.900,00 DM
insgesamt 607 Anträge
=
649.000,00 DM
aus derselben Haushaltsstelle wurden Zuschüsse zum
Mutterschaftsgeld usw. gezahlt in Höhe von
=
10.600,00
DM
659.600,00 DM
============
Für Städte, Ämter, Gemeinden usw. wurden insgesamt 388 Anträge bearbeitet. Es
erfolgt keine Auszahlung durch den Kreis.
Die Fallzahl hat sich zum Vorjahr um 5,5 % erhöht, die Gesamtausgaben um ca. 9
%.
Eine genaue Vorhersage ist nicht möglich, da schon eine schwere Erkrankung eines
Beihilfeberechtigten den Beihilfeetat sehr belasten kann.
Die persönliche oder telefonische Beratung, die besonders für die Pensionäre
wichtig ist, aber auch von Beihilfeberechtigten aus dem Hause und dem Kreisgebiet
in Anspruch genommen wird, macht einen großen Teil der Arbeitszeit aus. Der
persönliche Kontakt zwischen Beihilfeberechtigten und der Sachbearbeiterin ist für
alle positiv zu bewerten.
Das durch den persönlichen Kontakt der Beihilfeberechtigten mit ihrem ehemaligen
Arbeitgeber bzw. Dienstherrn bestehende Band ist für unsere Pensionäre und
Rentner von großer Bedeutung. Die jährlich durchgeführte Kaffeefahrt sowie der
Adventskaffee erfreuen sich großer Beliebtheit.
33
Diese Art der Betreuung ehemaliger Kolleginnen und Kollegen ist eine Besonderheit
der Kreisverwaltung Plön, die unbedingt erhalten bleiben sollte. Die Kosten sind
gering, die Auswirkung auf das Betriebsklima aber sehr positiv.
1.2 Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (11)
1.2.1 Tendenzen und Entwicklungen im Prüfungsverfahren
Vorrang bildet heute mehr denn je für das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
die Prüfung der Organisation, der Wirtschaftlichkeit sowie Leistungsfähigkeit der
kommunalen Körperschaften, wenngleich auf die Prüfung des Zahlenwerks natürlich
nicht verzichtet werden kann . Diese Feststellung gilt daher für örtliche- und
überörtliche Prüfungen gleichermaßen. Durch die Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes zum 1.4.1996 übernahmen die Gemeindeprüfungsämter vom
Landesrechnungshof die Aufgaben der Prüfung kommunaler Eigenbetriebe. Auch
aus diesem Grunde ist das Prüfungsamt um einen speziell betriebswirtschaftlich
vorgebildeten Mitarbeiter verstärkt worden, der sich daneben insbesondere um den
Bereich der Gebührenermittlung kümmert. Leider ist bei diesen Prüfungen immer
noch festzustellen, dass der betriebswirtschaftliche Ansatz von notwendigen Kosten
nach dem Kommunalabgabengesetz auf der Basis ordnungsgemäßer
Abschreibungsunter-lagen bei den Kommunen häufig noch nicht - ausreichend umgesetzt ist.
Daneben werden Verwaltungsbereiche, wie die Einsatzmöglichkeiten der
Informations-technik mit steigender Tendenz geprüft. Die Beratung der Kommunen
nimmt hier deutlich zu und zeigt dabei auch Informationslücken in der Bedarfs-,
Anforderungs- und Umsetzungsberatung durch anbietende Firmen auf. Wo EDV
eingesetzt wird, fallen naturgemäß auch Daten an. Eine spezielle Beratung in
Sachen Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetz nimmt für den Bereich der
Kreisverwaltung und , bei Bedarf, für die zu prüfenden Körperschaften, auch das
Prüfungsamt wahr.
Einen breiten Raum nimmt immer noch die Prüfung der Verwendung öffentlicher
Mittel im Rahmen der Verwendungs- und Honorarprüfung und hier im speziellen der
Probleme der Ausschreibung und Vergabe, gerade vor dem Hintergrund des EURechts und dessen Umsetzung in das nationale Wettbewerbsrecht, ein. Hier ist
leider weiterhin festzustellen, dass dieser sehr formale Bereich nicht bei allen
Verwaltungen und deren von diesen beauftragten Ingenieuren und Architekten die
notwendige Beachtung findet. Da sich durch die Rechtsvorgaben des Europarechts
die Rechtsstellung der Bieter bei Fehlern der Verwaltung in Hinblick auf
Schadenersatzleistungen deutlich verbessert hat, ist eine stärkere Beachtung der
leider häufig auch sehr umfangreichen Vorschriften um so mehr geboten. Die Stelle
eines speziellen technischen Prüfers im Prüfungsamt, auch für die sehr umfassende
Beratung im Vergabebereich, um manch spätere Prüfungs-bemerkung und
finanzielle Rückforderung zu vermeiden, konnte zum Frühjahr 2001 mit einer
Kollegin aus der Bauaufsicht neu besetzt werden.
34
Der Prüfungsbereich des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes umfasst derzeit
neben der Kreisverwaltung die 86 Gemeinden des Kreises, aufgeteilt in drei Städte,
sieben amtsfreie Gemeinden und 7 Ämter. Hinzu kommen 12 kommunale Eigenbetriebe, 2 Eigengesellschaften in Rechtsform einer GmbH, eine mehrheitlich
kommunal getragene GmbH, 5 mehrheitlich kommunale GmbH & Co. KG´s und eine
GmbH mit einer Gemeinde als Minderheitsgesellschafter. Weitere 14 kommunale
Zweck-Verbände, eine Stiftung und drei kommunal getragene Vereine gehören zum
regelmäßigen Prüfungsbereich des Amtes. Im zeitlichen Wechsel mit anderen
Kreisprüfungsämtern werden darüber hinaus die Jahresabschlüsse der
Versorgungsausgleichskasse Schl.-H., des Ausbildungszentrums für Verwaltung, der
Verwaltungsakademie und des Schulvereins Bordesholm, des Naturparks
Holsteinische Schweiz, des Büchereivereins Schl.-H. und des Verbandes K.E.R.N.
geprüft.
1.2.2 Prüfungen des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes in 2001
Kreisverwaltung Plön
Schwarzdeckenu.-verband
Stadtverwaltung Lütjenburg
Gemeinde Heikendorf
Gemeinde Raisdorf
Amt Plön-Land
Stiftung Natur-u. Umwelt
Kreisfeuerwehrverband Plön
Verein Kreisheimatmuseum
KERN , Rendsburg
Prüfungszeitraum 2000
Prüfungszeitraum 2000
Prüfungszeitraum 1997 - 2000
Prüfungszeitraum 1997 - 2000
Prüfungszeitraum 1998 - 2001
Prüfungszeitraum 1997 - 2000
Prüfungszeitraum 2000
Prüfungszeitraum 2000
Prüfungszeitraum 2000
Prüfungszeitraum 2000
1.3. Amt für Finanzen und Wirtschaftsförderung (12)
1.3.1 Haushaltswirtschaft des Kreises
Der Kreistag des Kreises Plön beschließt neben dem Kreishaushalt auch die
Wirtschaftspläne der Einrichtungen Kreiskrankenhaus, Rettungsdienst und Altenund Pflegeheim „Haus am Klostergarten“. Der Landrat stellt die Entwürfe auf und ist
für die ordnungsgemäße Ausführung dieser Pläne verantwortlich. Das
Gesamtvolumen dieser Mittel ergibt sich aus folgender Übersicht:
1997 Rechnungsergebnis
1998 Rechnungsergebnis
1999 Rechnungsergebnis
2000 Rechnungsergebnis
2001 Haushaltsansatz
2002 Haushaltsansatz
126.186 TEUR
129.673 TEUR
134.057 TEUR
132.692 TEUR
134.346 TEUR
139.485 TEUR
Die Rechnungsergebnisse der Jahre 1998 bis 2001 können zu einem verhaltenen
Optimismus Anlass geben, denn in diesem Zeitraum ist es gelungen, statt der
geplanten Kreditaufnahme in Höhe von netto 10.570.704,-- Euro nur 4.318.130,93
Euro tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Diese Kreditaufnahme schließt innere
Darlehen zur Finanzierung der Rekultivierungsrücklage der Mülldeponie Rastorf in
Höhe von 2.704,036,28 Euro ein, so dass auf dem allgemeinen Kreditmarkt lediglich
35
Darlehen in Höhe von 1.614.094,65 Euro aufgenommen werden mussten. Die
Gründe für diese positive Entwicklung sind vielfältig. Ein Grund liegt sicherlich in der
Erhöhung des Kreisumlagesatzes von 29 auf 31 % der Umlagegrundlagen ab dem
Jahre 2000. Die hieraus erzielten Mehreinnahmen konnten zwar nicht in dem
Umfange zur Schuldentilgung verwendet werden, wie die Gemeinden des Kreises
Plön dies im Rahmen der Anhörung zur Umlageerhöhung eingefordert hatten,
allerdings brauchten, wie oben dargestellt, wesentlich weniger Schulden
aufgenommen zu werden, als eingeplant waren.
Weitere Gründe für die geringe Schuldenaufnahme liegen im Verwaltunghaushalt an
dem zurückgehenden Aufwand für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt im
Rahmen der Sozialhilfe, sowie an den ebenfalls sinkenden Ausgaben im Bereich der
Jugendhilfe.
Überwiegend wegen dieser Entspannungen in den Verwaltungshaushalten der
genannten vier Jahre konnten dem Vermögenshaushalt insgesamt 15.198.689,28
Euro zugeführt werden.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass in den Jahren 1999 bis 2001 eine freie Finanzspitze
erreicht werden konnte, d. h., in diesem Zeitraum reichte die Zuführung aus dem
Verwaltungshaushalt aus, um die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben im
Vermögenshaushalt
zu
decken
(ordentliche
Tilgung,
Zuführung
zum
Krankenhausinvestitionskostenbeitrag). Darüberhinaus konnten aus der Zuführung
aus dem Verwaltungshaushalt Mittel in Höhe von ca. 5 Mio Euro für eigene investive
Maßnahmen bzw. für Zuschüsse und Zuweisungen für Investitionen Dritter (z.B. von
Gemeinden und Vereinen bzw. Verbänden) verwendet werden.
Diese positive Entwicklung wird aus mehreren Gründen für die Zukunft wohl nicht
mehr eingehalten werden können. Zum einen werden die Einnahmen aus den
allgemeinen Deckungsmitteln (Kreisumlage, Kreisschlüsselzuweisungen) aufgrund
der bundesweiten konjunkturellen Misere deutlich zurückgehen, zum anderen
werden weitere finanzielle Anforderungen den Kreis belasten, z. B. Ausgaben im
Bereich des Grundsicherungsgesetzes. Schließlich hat sich der Kreis Plön in der
Vergangenheit von nahezu allen für den laufenden Betrieb der Verwaltung nicht
zwingend benötigten Liegenschaften getrennt, diese Einnahmequelle ist jedoch
nahezu versiegt.
Aus diesen Gründen ist bereits für das Jahr 2003 mit einem nicht ausgeglichenen
Verwaltungshaushalt zu rechnen. Die Anstrengungen der Verwaltung zur
Haushaltskonsolidierung müssen also fortgesetzt, die Ausgaben müssen auch
weiterhin restriktiv bewirtschaftet, die Einnahmen müssen nach Möglichkeit weiter
erhöht werden bzw. muss versucht werden, neue Einnahmequellen zu erschließen.
Die Gesamteinnahmen aus Kreisumlage und Kreisschlüsselzuweisungen haben sich
seit 1997 bis 2001 um insgesamt über 7 Mio Euro oder 21,59 % erhöht. Diese
erfreuliche Entwicklung wird, so der Haushaltserlass des Innenministeriums für das
Jahr 2002, wie oben bereits dargelegt, in den nächsten Jahren nicht anhalten.
Die beiden Haupteinnahmequellen des Kreises zeigen folgende Entwicklung:
36
Kreisumlage
21.569 TEUR
22.205 TEUR
22.951 TEUR
25.470 TEUR
26.373 TEUR
25.745 TEUR
Jahr
1997
1998
1999
2000
2001
2002
Schlüsselzuweisungen
17.111 TEUR
17.538 TEUR
18.011 TEUR
19.456 TEUR
20.658 TEUR
19.992 TEUR
Kreisumlage
30000
25000
20000
Schlüsselzuweisunge
15000
10000
5000
0
1997
1998
1999
2000
2001
2002
Bereits jetzt ist in der Entwicklung nach einem Hochstand im Jahr 2001 (insgesamt
47.031 TEUR) ein deutlicher Einbruch für das Jahr 2002 (insgesamt 45.737 TEUR,
also 1.294 TEUR oder 2,75 % weniger) zu beobachten. Nach den Daten der
Finanzplanung werden die Einnahmen bis zum Jahre 2005 nur noch um ca. 4 %
ansteigen, werden sich also kaum in den Regionen der allgemeinen
Preissteigerungen bewegen und können nicht zur ausreichenden Deckung der
Ausgaben im Verwaltungshaushalt dienen. U.a. aus diesen Gründen ist in der
Finanzplanung zum Haushalt 2002 bis zum Jahre 2005 eine Verdoppelung der
tatsächlichen Schulden von heute 26,171 Mio Euro auf 52,752 Mio Euro vorgesehen.
Hieran hat jedoch nicht nur die Schwäche des Verwaltungshaushaltes Anteil. Neben
einer nur noch in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzuführung aus dem
Verwaltungshaushalt werden weitere nennenswerte Einnahmen im Vermögenshalt
nicht zu verzeichnen sein. Auf den erwarteten Rückgang bei den Einnahmen aus
Grundstücksverkäufen wurde bereits eingegangen. Diese beliefen sich in den Jahren
1998 bis 2001 auf immerhin noch 3.327 TEUR und haben maßgeblich zu dem
zurückhaltenden Anstieg der Verschuldung beigetragen.
Diese haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt (aufgeführt ist jeweils der
tatsächliche Schuldenstand am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres):
1997
25.930 TEUR
37
1998
1999
2000
2001
31.543 TEUR
28.168 TEUR
30.593 TEUR
30.262 TEUR
32000000
30000000
28000000
26000000
24000000
22000000
20000000
1997
1998
1999
2000
2001
Für das Jahr 2001 war seitens der Verwaltung zur Umsetzung eines entsprechenden
Beschlusses des Kreistages ein Budgetplan erarbeitet worden, der flächendeckend
die gesamte Verwaltung umfasst und sich an der derzeitigen Organisationsstruktur
der Verwaltung orientiert. Der Kreistag hat für das Haushaltsjahr 2001 diesen
Beschluss jedoch dahingehend relativiert, dass eine Budgetierung zunächst nur in
zwei Ämtern der Verwaltung (Amt für Schule und Kultur sowie Amt für
Abfallwirtschaft)
umgesetzt
und
erprobt
werden
soll.
Nachdem
die
Gemeindehaushaltsverordnung zum 01.01.2002 erstmals die Einführung einer
Budgetierung reglementiert hat, sind Erfahrungen in diesen Bereichen gesammelt
worden, die im Sommer des Jahres 2002 in den Gremien für die Abstimmung der
weiteren Vorgehensweise diskutiert werden.
Darüber hinaus wird derzeit im Amt für Abfallwirtschaft im Zusammenwirken mit der
Controllerin in einem Pilotprojekt der Frage nachgegangen, welche Vorteile die
Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung für einzelne Bereiche der
Verwaltung bzw. sogar flächendeckend haben kann. Diese Abstimmung wird in
vielen Behörden im gesamten Bundesgebiet vorgenommen als Einstieg in eine
Haushaltsführung mit doppischen Elementen.
1.3.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Der im letzten Verwaltungsbericht beschriebene Kompromiss zur Fortführung des
Fährverkehrs auf der Kieler Förde ist in zwei Punkten vor dem Abschluss noch
modifiziert worden. Danach ist zwischen der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH
(SFK) und dem Kreis eine Vereinbarung getroffen worden, nach der die SFK den
derzeitigen Fahrplan zunächst für die Jahre 2001 bis 2004 garantiert. Dafür beteiligt
sich der Kreis mit jährlich 100 TDM (51.129 €) am Defizit. Bei Änderung der
Beteiligungsverhältnisse hin zu privaten Gesellschaftern wird dem Kreis ein
vorzeitiges Ausstiegsrecht eingeräumt. Ansonsten sollen rechtzeitig vor Ablauf der
Vereinbarung Verhandlungen über eine Verlängerung geführt werden.
38
Zur Analyse der Machbarkeit einer StadtRegionalBahn (SRB) in der Region Kiel (mit
Schienenverbindungen bis Schönberg und Plön) sind die Arbeitspakete 1 - 3 nach
einer Ausschreibung an ein Konsortium vergeben worden. Von den Ergebnissen der
Ende 2001 begonnenen Untersuchungen wird es abhängen, ob im Anschluss eine
Standardisierte Bewertung (Bedingung für mögliche Bundesförderung) in Auftrag
gegeben oder das Projekt beendet wird.
Auf Landesebene wird seit geraumer Zeit mit Gutachterhilfe an zwei Großprojekten
gearbeitet, dem Schleswig-Holstein-Tarif und dem Integralen Taktfahrplan. Für den
Kreis Plön als Mitglied im Verkehrsverbund Region Kiel (VRK) ist insbesondere der
landesweite Tarif von Bedeutung. Da von den Gutachtern mobilité die gesamte
K.E.R.N.-Region als ein Tarifgebiet definiert wird, wird damit auch die Ausweitung
des VRK auf dieses Gebiet etwas konkreter.
Schließlich hat die Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH - LVS SchleswigHolstein, den Entwurf zum 2. Landesweiten Nahverkehrsplan für den
Schienenverkehr vorgelegt. Über die Stellungnahme hierzu wird der Kreistag im Juni
beraten.
1.3.3 Wirtschaftsförderung
Die Ansiedlung des Blomenburg Venture Park in Selent war auch im Jahr 2001 eines
der beherrschenden Themen des Bereichs Wirtschaft. Nachdem im Jahr 2000 mit
den entsprechenden Beschlüssen des Kreistages die grundsätzlichen
Voraussetzungen für die Beteiligung des Kreises geschaffen worden waren, hat das
Land im Februar 2001 die Regionalprogrammförderung beschlossen. Außerdem ist
die Trägergesellschaft als GmbH mit den Gesellschaftern Kreis Plön (80 %),
Gemeinde Selent und Blomenburg Holding GmbH (jeweils 10 %) gegründet worden.
Diese Gesellschaft wird die Blomenburg und das erforderliche Gelände vom
Eigentümer pachten und nach Durchführung der notwendigen Baumaßnahmen an
die Betreibergesellschaft vermieten. Inzwischen haben sechs namhafte Architekten
anspruchsvolle Gestaltungsideen für den geplanten Erweiterungsbau abgeliefert.
Dass sich die Baumaßnahmen noch verzögern, hängt mit denkmalspflegerischen
Gesichtspunkten zusammen.
Das wichtigste Thema des Arbeitskreises Verkehrsinfrastruktur der TechnologieRegion K.E.R.N. ebenso wie des Fachbereichs I (ÖPNV, Wirtschaft, Verkehr) der
Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft Kiel und Umland war - in gemeinsamer wie
auch in getrennter Sitzung - die heftig auf allen Ebenen diskutierte Verlängerung der
Start- und Landebahn des Flughafens Holtenau. Der Kreistag hat dazu eine
Resolution beschlossen, in der er sich für den Erhalt des Linien- und
Geschäftsverkehrs ausspricht und die in der (ersten) Potenzialanalyse geplante
Start- und Landebahnverlängerung ablehnt.
Die »Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft Kiel und Umland« hat im Jahr 2001
viermal getagt, die 4 Fachbereiche (FB I: ÖPNV, Wirtschaft, Verkehr, FB II:
Versorgung/Entsorgung, FB III: Raumordnung, Umwelt und Infrastruktur, FB IV:
Finanzwirtschaftliche Verflechtungen) sechsmal. Der Kreis Plön ist in allen diesen
Gremien vertreten.
39
1.3.4 Tourismus
Als wichtigster Schritt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in
unserer Region, die in hohem Maße von der Qualifikation und Kompetenz der im
Tourismus tätigen Menschen abhängt, wurde wieder gemeinsam mit der
Entwicklungsgesellschaft Ostholstein und den touristischen Regionalverbänden
- Holsteinische Schweiz und Ostseebäderverband - das Weiterbildungsprogramm
»Seminare und Vorträge Tourismus 2001« aufgelegt, das sich schwerpunktmäßig an
die privaten und gewerblichen Vermieter aber auch an Dienstleister, Mitarbeiter der
Tourismusorganisationen sowie Politiker unserer Region richtet. Im April konnte die
1.500. Teilnehmerin begrüßt werden.
Erstmalig wurde im September 2001 ein gemeinsamer Tourismustag
Ostholstein/Plön veranstaltt.. Zu den Fachvorträgen und dem anschließenden
Beisammensein kamen über 100 Vertreterinnen und Vertreter aus der
Tourismuswirtschaft und der Politik.
Auf der NORLA in Rendsburg präsentierte der Kreis Plön unter dem Motto »Kreis
Plön - leistungsstark und zukunftsorientiert« Angebote aus den Bereichen Wirtschaft
und Tourismus, u.a. war neben der Verwaltung und vielen privaten Firmen der
Naturpark Holsteinische Schweiz vertreten.
Mit der Bezuschussung der »OstseeCard« wurde ein innovatives Projekt des
Ostseebäderverbandes unterstützt, das künftig dazu beitragen soll, die Attraktivität
der Region zu steigern. Es handelt sich um eine Chip-Karte mit Angebotsbausteinen
(unter Einbeziehung der Kurtaxe), die vom Gast beliebig aubgerufen werden können.
Für gemeindliche Tourismusprojekte sind zwei Zuweisungen beschlossen worden:
Die Gemeinde Hohwacht erhält für den 1. Bauabschnitt der neuen Promenade vom
Kreis rd. 61.000 €, der Gemeinde Stein werden für die Erweiterung des
Tourismusgebäudes 21.000 € bewilligt.
1.3.5 Schwarzdeckenunterhaltungsverband (SUV)
Seit 1960 ist der Kreis neben den z.Zt. 68 Gemeinden Mitglied im Verband zur
Unterhaltung von Schwarzdecken im Kreis Plön (SUV). Dieser Verband ist als
öffentlich-rechtlicher Zweckverband ohne Gebietshoheit organisiert. Die Aufgaben
des Verbandes umfassen neben der Erneuerung von Asphaltdecken das
Bankettenfräsen und die erforderlichen Ausbesserungsmaßnahmen auf den Straßen
der Mitgliedsgemeinden. Die Arbeiten werden über eine Verbandsumlage finanziert.
Diese beträgt zur Zeit 0,17 € pro m². Mit diesen Einnahmen und den Einnahmen aus
FAG-Mitteln werden aktuell 518,9 km Straßen mit einer Gesamtfläche von ca. 2,2,
Mio. m² unterhalten.
Im Jahr 2000 wurden auf einer Länge von 14,7 km neue Verschleißdecken
aufgebracht. Der Verband beschäftigt 4 Arbeiter und einen Verbandsingenieur
(teilweise). Die Geschäftsführung des Verbandes wird vom Kreis Plön und dort vom
Amt 12 wahrgenommen.
40
Das oberste Organ des Verbandes ist die Verbandsversammlung, die aus den
Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und 4
Vertreterinnen bzw. Vertretern des Kreises besteht. Sie wählt den
Verbandsvorsteher, seinen Stellvertreter und den Vorstand, der sich aus dem
Verbandsvorsteher, seinem Stellvertreter und 6 weiteren Mitgliedern der
Verbandsversammlung zusammensetzt. Die Wahlzeit deckt sich mit der Wahlzeit
der Gemeindevertretung. Verbandsvorsteher ist seit 1994 Landrat Dr. Volkram
Gebel, der damit auch die Verbandsversammlung leitet und gegenüber dem
Vorstand die Verantwortung für die Erledigung der laufenden Geschäfte trägt.
1.4. Amt für zentrale Dienste (13)
Das
Amt für zentrale Dienste ist zuständig für die Zusammenarbeit der
hauptamtlichen und der ehrenamtlichen Verwaltung (Gremienbüro) sowie für
folgende weitere Bereiche: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit,
Gleichstellungsstelle und Ausländerbetragter sowie Betreuung der Natur- und
Umweltstiftung und des Naturparks Holsteinische Schweiz. Hinsichtlich der Berichte
zu den Bereichen Gremienbüro, Gleichstellungsstelle, Ausländerbeauftragter und
Öffentlichkeitsarbeit wird auf Punkt 5 im Allgemeinen Teil „ Zentrale Einrichtungen“
verwiesen.
1.4.1 Beschäftigungsmaßnahmen
Der Kreis Plön engagiert sich auf dem Gebiet der Beschäftigungsmaßnahmen. Er ist
Träger der AB-Maßnahmen "Werkstatt für Wald- und Biotoppflege" sowie "Werkstatt
für
Gewässerpflege".
Im
Amt
13
erfolgt
die
verwaltungsmäßige
Maßnahmenabwicklung mit Ausnahme der Abrechnung der Personalkosten mit dem
Arbeitsamt und der personalrechtlichen Betreuung. Die öffentlichen Mittel werden
immer knapper und die Zuschussrichtlinien sind wesentlich strenger geworden, was
die Maßnahmenplanung erschwert. Die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen auf
den ersten Arbeitsmarkt steht dabei im Vordergrund. In den Maßnahmen werden von
den Projektleitern mit den Teilnehmern Eingliederungspläne erstellt. Es werden
Praktika und Qualifizierungen durchgeführt. Der Kontakt zu Betrieben auf dem ersten
Arbeitsmarkt gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Zuschüsse vom Land sind
mittlerweile an das Erreichen bestimmter Vermittlungsquoten geknüpft. Im
Maßnahmenjahr 01.12.2000 -30.11.2001 haben 53% der Teilnehmer im Anschluss
an die Beschäftigung in den ABM-Werkstätten eine Arbeit auf dem ersten
Arbeitsmarkt gefunden. Die kreiseigenene Maßnahmen lagen bei den Vermittlungen
landesweit an zweiter Stelle.
41
Prozent
Vermittlungsquoten der kreiseigenen
Arbeitsmarktprojekte
60
50
40
30
20
10
0
Werkstätten
1999
2000
2001
Das Kalkulieren der Kosten, die weitmöglichste Sicherstellung der Finanzierung
durch Gespräche mit den Zuschussgebern, die Antragstellung, die Betreuung der
laufenden Maßnahmen einschließlich Berichterstattung an die Zuschussgeber und
die anschließende Abrechnung mit dem Arbeitsamt und dem Land gehören zu den
Aufgaben des Amtes 13.
Der Kreis Plön fördert auch die Beschäftigungsmaßnahmen Dritter wie z.B. die
„Kommunale Beschäftigungsinitiative“ der Gemeinde Schönberg und das
"Textilprojekt" der Diakonie in Preetz. Hier liegt die Zuständigkeit des Amtes für
zentrale Dienste in der Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen der
Gremien.
1.4.2 Natur- und Umweltstiftung Kreis Plön
Die Geschäftsführung der Natur- und Umweltstiftung Kreis Plön liegt im Amt für
zentrale Dienste. Die Stiftung hat zur Aufgabe, durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit
das Umweltbewusstsein im Kreis Plön zu stärken und Maßnahmen im Umwelt- und
Naturschutz zu fördern. Sitzungen des Stiftungsvorstandes und des Stiftungsrates
werden vorbereitet. Die dort gefassten Beschlüsse werden dann von der
Geschäftsführung umgesetzt. Auf der Norla 2001 war die Stiftung mit einem
Infostand vertreten.
1.4.3 Naturpark Holsteinische Schweiz
Der Kreis Plön ist Mitglied im Naturpark Holsteinische Schweiz. Die
Geschäftsführung des Naturparks hat zwischenzeitlich ihren Sitz im Uhrenhaus Plön.
Die Kassengeschäfte werden von der Geschäftsführung über die Kreiskasse Plön
abgewickelt. Der Aufgabenbereich des Amtes 13 ist auf die durch die Mitgliedschaft
bedingten Arbeiten begrenzt.
42
2. Ämter des Fachbereichs 2
2.1. Amt für Schule und Kultur (20)
2.1.1 Bereich Schulen
Kreisschulen allgemein
Der Kreis ist Schulträger der Heinrich-Heine-Schule (Gymnasium) in Heikendorf
(HHS), des Internatsgymnasiums Schloss Plön in Plön (IGS), des Friedrich-SchillerGymnasiums in Preetz (FSG), der Hauptschule, der Realschule und des
Gymnasiums im Hoffmann-von-Fallersleben-Schulzentrum in Lütjenburg (SZL), der
Beruflichen Schulen in Plön mit den Außenstellen in Preetz und Futterkamp, der
Schule am Postsee (Sprachheilgrundschule) in Preetz (SaP) und der Schule am
Kührener Berg (Schule für Geistigbehinderte) in Preetz (SaK).
Die Gesamtschüler-/Klassenzahlen der Kreisschulen haben sich in den vergangenen
fünf Schuljahren wie folgt entwickelt:
Weiterführende Schulen:
Schule
1997/98
HS im SZL
270 / 12
RS im SZL
390 / 17
Gy. im SZL
544 / 21
SZL insg.
1.204 / 50
HHS
679 / 22
IGS
694 / 21
FSG
789 / 27
Gym. insg.
2.706 / 91
1998/99
270 / 13
420 / 17
542 / 22
1.232 / 52
728 / 23
685 / 22
738 / 28
2.693 / 95
1999/2000
289 / 14
431 / 17
544 / 22
1.264 / 53
776 / 25
663 / 22
773 / 28
2.756 / 97
2000/01
328 / 15
472 / 19
562 / 20
1.362 / 54
789 / 26
674 / 23
791 / 28
2.816 / 97
2001/02
335 / 16
480 / 20
579 / 21
1.394 / 57
848 / 28
646 / 24 *)
802 / 27
2.875 / 100
*) Die entgegen der allgemeinen Entwicklung zum Schuljahr 2001/02 beim IGS Plön
zurückgegangene Schülerzahl ist auf die Auflösung des Internates im Schloss
Plön im Sommer 2001 zurückzuführen. Die Schulgremien beraten derzeit über
einen neuen Schulnamen, da die Verbindung zum Internat nicht mehr gegeben
ist.
Sonderschulen:
Schule
SaP *)
SaK
insg.
1997/98
56 / 4
100 / 14
156 / 18
1998/99
67 / 5
97 / 13
164 / 18
1999/2000
44 / 6
106 / 13
150 / 19
2000/01
58 / 5
118 / 13
176 / 18
2001/02
47 / 4
122 / 14
169 / 18
*) Die Schule am Postsee unterrichtet zudem in den Sprachheilklassen an örtlichen
Grundschulen sowie an Sprachheilambulatorien im Kreisgebiet.
43
Berufliche Schulen:
Zu den Beruflichen Schulen des Kreises Plön (KBS) zählen die Berufsschule (BS)
mit Teilzeitunterricht (einschließlich des Berufsgrundbildungsjahres [BGJ] und des
Ausbildungsvorbereitenden Jahres [AvJ] mit Vollzeitunterricht) sowie die
Vollzeitschulzweige Berufsfachschulen (BFS), Fachgymnasium (FG) und Fachschule
für Sozialpädagogik (FS). Die Schülerzahlen haben sich wie folgt entwickelt:
Schulzweig
BS
davon BGJ
AvJ
BFS
FG
FS *)
KBS insg.
1997/98
1.268
0
31
256
233
134
1.891
1998/99
1.084
68
28
225
229
111
1.839
1999/2000
983
75
29
261
223
100
1.747
2000/01
994
64
30
288
226
93
1.786
2001/02
908
50
47
334
252
79
1.758
*) Seit dem Schuljahr 1999/2000 erfolgt an der Fachschule für Sozialpädagogik
keine Beschulung von Berufspraktikanten mehr. Im Schuljahr 1997/98 waren es
47, im Schuljahr 1998/99 7 Praktikanten, die in den obigen Zahlen enthalten sind.
Schulleiter von Kreisschulen
Herr Elmar Off wurde mit Wirkung vom 01.08.2001 als Schulleiter der Beruflichen
Schulen des Kreises Plön bestellt. Er übernahm damit die Nachfolge des zum
01.02.2001 in den Ruhestand versetzten Direktors der Schule, Herrn Reinhold
Donner. Die übrigen Schulen werden z. Zt. von Herrn Oberstudiendirektor Klaus
Gruitrooy (HHS Heikendorf), Herrn Oberstudiendirektor Dr. Alfred Heggen (IGS
Plön), Herrn Oberstudiendirektor Dr. Hans-Ulrich Johannsen (FSG Preetz), Herr
Hauptschulrektor Ulrich Günther Lerche (Hauptschule HvFSZ Lütjenburg), Frau
Realschulrektorin Anke Jurgeneit (Realschule HvFSZ Lütjenburg), Herrn
Oberstudiendirektor Dr. Karsten Wendt (Gymnasium HvFSZ Lütjenburg), Herrn
Sonderschulrektor Volker Budzyn (SaP Preetz) und Herrn Sonderschulrektor Holger
Kaack-Grothmann (SaK Preetz) geleitet.
Berufliche Schulen des Kreises Plön
Der vom Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 31.01.2001 gebildete
Gesprächskreis berufliche Bildung entwickelt unter Mitwirkung des Schulträgers, der
Kreistagsfraktionen, des Bildungsministeriums, der Metallinnungen und der Schule
Konzepte, die insbesondere dazu dienen sollen, auf sinkende Schülerzahlen in
einigen Fachklassen zu reagieren. Der Gesprächskreis hat im Berichtszeitraum drei
Mal getagt. Das Berufsgrundbildungsjahr Metalltechnik wird nicht gefährdet sein.
Auch die Anmeldungen für das Schuljahr 2001/02 konnten mit 38 Schülerinnen und
Schülern in 2 Klassen noch positiv bewertet werden. Im Schuljahr 2000/01 waren es
zwei Klassen mit 45 Schülerinnen und Schülern; im Schuljahr 1999/2000 wurden 58
Schülerinnen und Schüler in zwei Klassen und im Schuljahr 1998/99 68 in drei
Klassen beschult.
Das zum Beginn des Schuljahres 1999/2000 in Preetz, Kieler Straße, eingerichtete
Berufsgrundbildungsjahr in Vollzeitform für das Berufsfeld Holz in einer Klasse
mit 17 Schülerinnen und Schülern kann positiv bewertet werden. Zum Schuljahr
44
2000/01 wurde wiederum eine Klasse mit 19 Schülerinnen und Schülern, zum
Schuljahr 2001/02 eine Klasse mit 12 Schülerinnen und Schülern gebildet.
Sonderprogramme zur Ausstattung der Beruflichen Schulen
Regionalprogramm 2000: Sonderprogramm zur Modernisierung der
Ausstattung der beruflichen Schulen
Mitte September 1999 kündigte das Wirtschaftsministerium des Landes eine
Förderung der Modernisierung der Ausstattung der Berufsschulen für die Jahre 2000
und 2001 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe an. Am 14. März 2000 beantragte
das Amt für Schule und Kultur aufgrund der inzwischen erfolgten Ausschreibung eine
Förderung fünf investiver Maßnahmen in den Berufsschulstandorten Plön und
Preetz. Das Gesamtvolumen dieser Maßnahmen belief sich für beide Jahre auf
430.122,76 EUR, wobei die Finanzierung jeweils zur Hälfte von Kreis und Land
erfolgen sollte. Mit Bescheid vom 07.09.2000 wurden dem Kreis Plön 156.271,25
EUR für das Jahr 2000 bewilligt, damit war die 50%ige Förderung aller vom Kreis
Plön für 2000 beantragten Gesamtinvestitionen von 312.525,62 EUR sichergestellt,
so dass alle geplanten Maßnahmen im Laufe des Jahres 2001 realisiert werden
konnten:
•
•
•
•
•
Neueinrichtung des Steuerungstechniklabors in Preetz, Kieler Str.,
Einrichtung eines Werkstoffprüflabors in Plön,
Neueinrichtung des Grundlagenlabors Metall in Plön,
Beschaffung von spezieller Software für Zimmerer in Preetz und
Aufrüstung der Netzwerke in Plön und Preetz von 10 auf 100 Mbit.
Aufgrund des inzwischen vom Bildungsministerium aufgelegten ZIBS (s.u.) wurde
das Regionalprogramm im April 2001 zunächst ausgesetzt und Ende 2001 nur noch
auf nicht über ZIBS förderfähige Maßnahmen beschränkt.
Am 27.11.2001 stellte der Kreis einen aktualisierten Antrag für 2001 über die 50%ige
Förderung der Einrichtung eines Grundlagenlabors für Elektrotechnik in Plön für
46.000 EUR. Bisher (Stand 25.03.2002) ist über den Antrag noch nicht entschieden.
ZIBS
Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms für Berufliche Schulen 2001/2002
hat die Bundesregierung dem Land Schleswig-Holstein zweckgebundene
Finanzhilfen für Investitionen an Beruflichen Schulen zur Verfügung gestellt, die laut
Ausschreibung ausschließlich für EDV gewährt werden.
Die Kreisberufsschule hatte beim Bildungsministerium des Landes am 03.04.2001
zunächst einen Antrag auf Gewährung von insgesamt 378.000 EUR gestellt. Die
Investitionsprojekte werden zu 100% durch ZIBS finanziert. Die Schule wurde
Anfang Juni darüber informiert, dass ihr nur ca. 61.000 EUR zur Verfügung stehen
würde. Die Kreisberufsschule hat daraufhin ein neues Konzept erarbeitet, in dem die
beantragte Gesamtsumme auf gut 77.000 EUR reduziert wurde. Mit Bescheid vom
14.06.2001 bewilligte das Bildungsministerium der Kreisberufsschule eine
Zuwendung von 67.574,69 EUR. Dieses Geld wurde zu 85% für die Aufrüstung der
vorhandenen Rechner verwendet, der Rest für weitere Arbeiten an den Netzwerken.
Derzeit verfügt die Kreisberufsschule daher sowohl in Plön als auch in Preetz über
ein hochmodernes Netzwerk mit sehr leistungsfähigen Computern.
45
Für 2002 wurde am 12.10.2001 ein Antrag über 23.693,27 EUR gestellt. Auch hier
liegt eine Entscheidung (Stand: 25.03.2002) noch nicht vor.
Fazit: Der Kreis Plön hat für die Beruflichen Schulen des Kreises Plön im Jahr 2001
bei drei öffentlichen und fünf beschränkten Ausschreibungen insgesamt 380.000
EUR bewegt; davon waren 156.000 EUR Eigenmittel und 224.000 EUR Zuschüsse
und Zuwendungen.
Internatsgymnasium Schloss Plön - Schlossgartenstadion Plön
Das Internatsgymnasium Schloss Plön verfügt über keine eigenen Sportfreiflächen.
In der Vergangenheit wurden die Einrichtungen des Internates Schloss Plön durch
die Schule mitbenutzt. Nach Veräußerung der Liegenschaften im Schlossbereich
durch das Land hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz zusammen mit dem
Prinzenhaus den Schlossgarten erworben, zu dem auch der durch das
Internatsgymnasium genutzte Sportplatz gehört.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat mit der Stadt Plön und dem Kreis Plön
Anfang des Jahres 2002 einen Vertrag über die öffentliche Nutzung von Teilen des
Schlossgartens, des Rosengartens sowie des Sportplatzes und des Umkleidehauses
geschlossen. Damit konnte der Kreis dem Internatsgymnasium Schloss Plön vorerst
für die nächsten zehn Jahre das Nutzungsrecht am Sportplatz sichern. In einer
zusätzlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Plön und der Stadt zur
gemeinsamen Nutzung der Sportanlage wurde die außerschulische Nutzung durch
Vereine geregelt. Die Stadt Plön übernimmt als Gegenleistung die Müllentsorgung
und einen Teil der Rasenpflege. Die Laufbahnpflege und die regelmäßige
Rasenpflege wurde an ein Unternehmen vergeben, Teilbereiche der Sportfreiflächen
werden von den Schulhausmeistern des Gymnasiums gepflegt.
Als Sportstätten nutzt das Internatsgymnasium neben den kleinen Sporthallen auf
dem Schulgelände darüber hinaus das Bootshaus am Großen Plöner See, das vom
Land an den Verein der Butenplöner veräußert wurde, sowie die dem Schulverband
Plön Stadt und Land gehörende Schiffsthalhalle.
Schulbauunterhaltung
Neben der üblichen Bauunterhaltung wie der Renovierung von Räumen, der
Beseitigung von Baumängeln und Unfallschwerpunkten wurden u. a. folgende
größere Maßnahmen durchgeführt:
Am Internatsgymnasium Schloss Plön wurde die Reparatur aller Holzfenster am
Anbau des Altbaus abgeschlossen, der Parkettboden im Altbau wurde saniert.
Im Hoffmann-von-Fallersleben-Schulzentrum Lütjenburg wurden nach dem
Absturz einer Klassenraumdecke alle baugleichen Decken im Schulgebäude neu
verankert. Damit wurden weitere durch Materialermüdung bedingte Schadenfälle
vermieden.
In der Heinrich-Heine-Schule Heikendorf wurden durch Umbauarbeiten ein neuer
Musikraum sowie eine Cafeteria geschaffen, die eine Versorgung der Schülerinnen
und Schüler bei Ausdehnung des Unterrichts auf die Nachmittagsstunden
ermöglicht. Im alten Musikraum „Blaue Grotte“ musste der über 25 Jahre alte
stufenförmige Unterbau komplett erneuert werden. Durch Umbauarbeiten im
46
Obergeschoss wurde der Zuschnitt von Räumen an den heutigen Bedarf angepasst
und der erste Teil für ein sogenanntes offenes Lernzentrum geschaffen.
Im Friedrich-Schiller-Gymnasium Preetz wurden die Elektroakustische Anlage
sowie die Notbeleuchtung erneuert, Brandschutzmaßnahmen sowie die Sanierung
mehrerer Parkettflächen im Altbau und im Naturwissenschaftgebäude „Gelber
Elefant“ durchgeführt.
An der Schule am Postsee wurden die Pausenhofflächen neu gestaltet, um
Unfallgefahren zu beseitigen und den sprachbehinderten Grundschulkindern die
nötigen Bewegungsfreiräume zu schaffen.
Schulbausanierung
Die Flachdachsanierungsmaßnahme Berufsschule Gebäude Plön wurde mit der
Neukonstruktion des Hauptdachs des höchsten Gebäudes der Schule (Block B)
einschließlich der Gondel fortgeführt. Saniert wurde auch der an Block B und den
Innenhof angrenzende begehbare Bereich. Teilaufträge für die Sanierung von Block
D sind in Auftrag gegeben. Die Sanierung soll nach Beseitigung der vorhandenen
Schäden insbesondere eine weitere Durchfeuchtung des Außenmauerwerks
verhindern.
Die Sanierung der Rakvere-Halle des Friedrich-Schiller-Gymnasiums in Preetz ist
bis auf die Isolierung einer Außenwand abgeschlossen bzw. im Bau befindlich.
Die Sanierung der Fenster der alten Sporthalle des Internatsgymnasiums Schloss
Plön ist in der Planung. Die Sanierung der Fensterflächen der neuen Sporthalle
wurde bis zur Entscheidung über die Bauunterlagen für eine weitere Sporthalle
zurückgestellt, um eventuelle Doppelinvestitionen zu vermeiden (siehe auch
Schulbau Kreisschulen).
Am Friedrich-Schiller-Gymnasium Preetz wurde bei einem Routinegang im
Rahmen der Bauunterhaltung festgestellt, dass die Laubengänge und
Geschossdecken des Nordflügels des Altbaus in Folge von Umbaumaßnahmen in
den siebziger Jahren sowie die Decke der Schillerhalle im Altbau absacken. Zudem
wurden Schäden am Dachstuhl des Altbaus (Hausbockbefall) festgestellt. Die
notwendigen statischen Untersuchungen wurden unverzüglich eingeleitet, Arbeiten
zur Sicherung durchgeführt sowie der Dachstuhl vom Schädlingsbefall befreit, die
geschädigten Hölzer ausgetauscht und weiterer Schadensbildung vorgebeugt. Die
weiteren Sanierungsarbeiten erfolgen nach den in den Osterferien 2002
durchgeführten Detailuntersuchungen in den Sommerferien. Die Gesamtmaßnahme
wird Kosten von ca. 250.000 Euro verursachen und wurde für das
Schulbauprogramm des Landes angemeldet.
Schulbau Kreisschulen
Die Schul- und Bauverwaltung planen gemeinsam mit der Schulleitung und der
Sportfachschaft des Internatsgymnasiums Schloss Plön eine neue Einfeldhalle
sowie eine Cafeteria. Dabei soll in einem vorgegebenen Kostenrahmen von 1
Millionen Euro entsprechend der Entscheidung des Ausschusses für Schule, Kultur
und Sport vom 23.01.2002 nach Möglichkeiten gesucht werden, durch Reduzierung
47
des Nebenraumprogrammes eine außermaßige Einfeldhalle zu bekommen, die
gegenüber der Normhalle für Ballspiele besser geeignet ist.
Schulbauprogramm
Der Kreis Plön hat ab 01.01.2002 durch Änderung des § 54 Schulgesetz die
Aufgabe übertragen bekommen, bei Schulbauvorhaben die Raumprogramme zu
genehmigen und den Bauplänen der Schulträger zuzustimmen. Diese Aufgabe hat
vorher das Bildungsministerium wahrgenommen. Damit wird eine vor Jahren
angestrebte Funktionalreform in Teilschritten umgesetzt. Die Mehrbelastung ist
unbedeutend, da auch in der Vergangenheit Raumprogrammanträge durch das
Schulamt eingehend geprüft wurden und die Prüfung der Bauantragsunterlagen
sowie die Ermittlung der zuwendungsfähigen Baukosten beim Kreis lagen.
Schulpartnerschaften mit Estland
Die vier Kreisgymnasien unterhalten mit Gymnasien im Kreis Lääne-Viru/Estland
folgende Schulpartnerschaften:
Internatsgymnasium Schloß Plön
- Gymnasium Vinni Pajusti seit 1990
Friedrich-Schiller-Gymnasium Preetz
- 3. Gymnasium Rakvere seit 1990
Gymnasium im Hoffmann-von-FallerslebenSchulzentrum Lütjenburg
- 1. Gymnasium Rakvere seit 1990
Heinrich-Heine-Schule Heikendorf
- Kadrina Keskkool seit 1991
Folgende Begegnungen haben im Berichtszeitraum stattgefunden:
• 01. bis 18.07.2001
Fahrt von 11 Schüler/innen des IGS Plön und 2 Lehrkräften nach Vinni
Pajusti/Kreis Lääne Viru und anschließende Fahrradtour mit den estnischen
Gastgebern in den Südosten Estlands.
• 05. bis 18.09.2001
Fahrt von 19 Schüler/innen und 2 Lehrkräften des Gymnasiums Lütjenburg zum
Partnergymnasium Rakvere/Estland. Das Programm des Besuches war im
wesentlichen die Teilnahme am Unterricht der Partnerschule und bei Fahrten in
Estland das Kennenlernen von Land und Leuten. Vorträge und Exkursionen mit
ökologischen und historischen Bezügen spielten dabei eine wichtige Rolle.
• 07. bis 14.09.2001
Besuch von 23 Schüler/innen und 2 Lehrkräften vom Reaalgümnaasium
Rakvere/Estland
beim
Friedrich-Schiller-Gymnasium
Preetz.
Das
Besuchsprogramm beinhaltete u. a. Fahrten nach Kiel, Lübeck und an die
Nordseeküste.
• 05. bis 12.10.2001
Fahrt von 15 Schüler/innen mit 2 Lehrkräften und des Schulleiters (zeitweise) der
Heinrich-Heine-Schule nach Kadrina/Estland. Die Fahrt hatte als Erweiterung der
bisherigen Kontakte diesmal zwei Ziele: zum Einen war bisher das Kennenlernen
eines anderen Landes mit seinen Menschen, seiner Kultur und seinem
historischen Hintergrund wichtig; zum Anderen ging es um die Fortführung eines
gemeinsamen Projektes, das die Gruppe gemeinsam mit den Esten bei deren
Besuch im Frühjahr diesen Jahres in Heikendorf begonnen hatte. Bei der
48
Projektarbeit ging es um Probleme der Müllentsorgung im Vergleich zwischen
Estland und Deutschland. Durch Besuche in einer örtlichen Möbelfabrik
(Standortfaktoren, Abfallentsorgung), in der Zementfabrik in Kunda
(Luftverschmutzung) und auf der Mülldeponie in der Kreisstadt Rakvere (noch
fehlende Mülltrennung) wurde die Arbeit ergänzt.
Die
Begegnungen
wurden
durch
Zahlungen
von
Kreiszuschüssen,
verwaltungsmäßiger Hilfe sowie bei der Beantragung und Abrechnung von
Zuschüssen beim Deutschen Landkreistag in Bonn unterstützt.
Kosten und Nutzung der kreiseigenen Schulliegenschaften
Der Kreis Plön stellt die Schulliegenschaften Dritten zur Verfügung, soweit sie nicht
von den Schulen genutzt werden. Neben einigen Klassen- und Fachräumen werden
v.a. die Sporthallen und die Preetzer Aula von nichtschulischen Gruppen und
Vereinen genutzt.
Sporthallen
Folgende Sporthallen werden in erwähnenswertem Umfang von nichtschulischen
Gruppen, d.h. ganz überwiegend von Sportvereinen genutzt:
1
2
3
3.1
3.2
3.3
4
4.1
4.2
Gesamtfläche incl. Nebenräume
(Umkleiden, Gerätelager,
Turnschuhgänge usw.) in qm
reine Sportfläche
in qm
Anteil
Sportfläche an
Gesamt-qm
1.855
374
1.215
200
40%
35%
799
in 3.1 enthalten
1.305
540
102
639
40%
33%
2.145
1.294
1.210
721
36%
36%
Heinrich-Heine-Halle
IGS Plön -Alte Halle
Friedrich-SchillerGymnasium
Rakverehalle
Rakvere-Gymnastikhalle
Redwoodhalle
Schulzentrum Lütjenburg
Gr. Halle
Kl. Halle
Nutzungsanteile
Schulen
62%
Vereine
38%
Die Sportvereine tragen die Wartungskosten für die Turn- und Sportgeräte im
Verhältnis der Nutzung zwischen Vereinen und Schule. Diese Kosten werden
entsprechend dem jeweiligen Anteil an den Nutzungszeiten auf die Vereine umgelegt
und betragen mindestens 10,22 EUR pro Schuljahr. Von den Wartungskosten im
Schuljahr 2000/01 in Höhe von 4.300 EUR wurden 2.400 EUR von den Vereinen
getragen.
Dieser Kostenbeitrag entspricht einem Anteil von knapp 0,4% an den GesamtBewirtschaftungskosten. Damit unterstützt der Kreis Plön die Sportvereine und verbände mit ca. 230.000 EUR jährlich, denn er trägt über die Schulhaushalte nicht
49
nur die anteilig für die Schulnutzung anfallenden Kosten in Höhe von 382.000 EUR,
sondern die Gesamtkosten in Höhe von 612.000 EUR jährlich:
700.000 €
600.000 €
500.000 €
400.000 €
Vereine
Schule
300.000 €
200.000 €
100.000 €
0€
Kostenverursacher
Kostenträger
Aus den nachfolgenden Aufstellungen wird die Verteilung der indirekten Zuschüsse
innerhalb der Schulstandorte, aber auch der Unterschied zwischen den einzelnen
Standorten deutlich.
Heikendorf: Aufteilung d. indirekten Zuschüsse
von 53.000 €
FFN Heikendorf
6%
HTC VfR
3% 3%
P´hagen
1%
Heikendorfer
SV
31%
SV Mönkeberg
27%
TV Laboe
29%
Preetz: Aufteilung d. indirekten Zuschüsse von
54.000 €
TSV Lepahn
5%
Sonstige
4%
VHS Preetz
9%
FT Preetz
21%
PTSV
61%
Heikendorfer SV
TV Laboe
SV Mönkeberg
FFN Heikendorf
HTC
VfR Laboe
SV Probsteierhagen
16.194 €
15.522 €
14.575 €
3.239 €
1.619 €
1.619 €
309 €
50
PTSV
FT Preetz
VHS Preetz
TSV Lepahn
Sonstige
32.941 €
11.095 €
4.808 €
2.952 €
1.915 €
Lütjenburg: Aufteilung d. indirekten Zuschüsse v.
121.000 €
KHV Plön
11%
Sonstige
2%
TSV Dannau
15%
TSV Lütjenburg
72%
TSV Lütjenburg
TSV Dannau
KHV Plön
Sonstige
87.171 €
18.092 €
13.219 €
2.260 €
51
Plön: Aufteilung d. indirekten Zuschüsse von
3.171 €
TSV Plön
25%
Kampfsportverein
44%
VHS Plön
31%
Kampfsportverein
VHS Plön
TSV Plön
1.384 €
986 €
801 €
Aula des Friedrich-Schiller-Gymnasiums
(352,67 qm Aula, 1.129 qm incl. Nebenräume)
Anders sieht es bei der im November 1998 fertiggestellten Preetzer Aula aus: Hier
dominiert die Nutzung durch Schule und kreiseigene Veranstaltungen (z.B.
Kreismusikschule, Theaterfest usw.). Der Kreisanteil beträgt gut 84%. Vereine,
Verbände und Schulen der Stadt Preetz sowie die Stadt Preetz selbst belegen die
Aula in etwa zu dem vertraglich angenommenen Nutzungsanteil von 15%. Dritte
nehmen die Aula zu weniger als 1% in Anspruch.
Im Gegensatz zu den Sporthallen erfolgt für die Aula in Preetz eine erwähnenswerte
Kostenerstattung: Die Stadt Preetz hat nicht nur 15% der Baukosten getragen,
sondern beteiligt sich entsprechend der Nutzungsbeanspruchung mit 15% an den
Bewirtschaftungskosten. Da die Aula noch relativ neu ist, sind insbesondere die
Unterhaltungskosten im Vergleich zu den viel älteren Sporthallen noch recht niedrig,
steigern sich aber bereits merklich.
100.000 €
90.000 €
80.000 €
70.000
60.000
50.000
40.000
30.000
€
€
€
€
€
A nteil Preetz
A nteil Kreis
20.000 €
10.000 €
0€
1999
2000
2001
52
Schülerbeförderung
Die Grundlagen für die Schülerbeförderung sind die Regelungen des § 80
Schulgesetz, die Satzung des Kreises Plön über die Anerkennung der Kosten für die
Schülerbeförderung in der Fassung vom 13.05.1993 sowie diverse Vorschriften für
den ÖPNV.
Der Zuschussbedarf des Kreises für die Schülerbeförderung hat sich von 1999 bis
2002 wie folgt entwickelt:
2800000
2700000
2600000
2500000
2400000
2300000
2200000
Euro
Is t 1 9 9 9
2.389.300
Is t 2 0 0 0
2.665.961
Is t 2 0 0 1
2.531.224
H S o ll 2 0 0 2
2.748.300
Die Zahl der durch den Kreis als Träger der Schülerbeförderung beförderten
Schülerinnen und Schüler hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
Schule
HHS Heikendorf
IGS Plön
FSG Preetz
Schulz. Lütjenb.
Zw.Su. Kreissch.
Schulen Kiel
Schulen Neum.
Schulen Bornh.,
Trappenkamp pp
Insgesamt
1995/96 1996/97 1997/98 1998/99 1999/00 2000/01 2001/02
265
288
273
768
1.594
496
165
143
257
260
248
819
1.584
552
169
155
250
249
234
807
1.540
523
174
161
267
255
228
852
1.602
485
195
191
314
258
217
857
1.646
478
201
208
318
269
220
946
1.753
477
240
238
349
277
233
901
1.760
457
239
246
2.398
2.460
2.398
2.473
2.533
2.708
2.702
Da auch bei den weiterführenden Schulen anderer Schulträger im Kreisgebiet und
insbesondere bei den Grundschulen die Schülerzahlen in den vergangenen Jahren
angestiegen sind (vergleiche unter Schulamt des Kreises Plön), ist im
Berichtszeitraum eine rege Diskussion über mögliche Verbesserungen in der
Schülerbeförderung im Kreis Plön entstanden. Bemängelt werden die
Besetzungszahlen in den Busse auf verschiedenen Linien sowie die Fahr- und
Wartezeiten für die Schülerinnen und Schüler.
53
Auf Beschluss des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport hat sich eine
Arbeitsgruppe Schülerbeförderung, bestehend aus je einem Vertreter der vier KTFraktionen, einem Vertreter der VKP, Herrn Schulrat Lamb und der Verwaltung
intensiv mit der Problematik beschäftigt.
Am 04.12.2001 führten freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Kreisverwaltung und der VKP eine groß angelegte Fahrgastzählung durch. Des
weiteren wurden von der VKP über sieben Wochen Fahrtberichte von allen Fahrten
ausgewertet, die an einzelnen Tagen eine maximale Busbesetzung von 80 %
auswiesen. Am 20.02.2002 hatten die Schulträger im Rahmen einer Anhörung die
Möglichkeit, ihre Ansichten zur Verbesserung der Schülerbeförderung darzulegen.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.03.2002 Verbesserungen hinsichtlich der
Schülerbeförderung beschlossen, vorerst dort wo der Kreis selbst Schulträger ist.
Folgende Maßnahmen sind umzusetzen:
• Einsatz eines zusätzlichen Busses zur 2. Stunde zwischen Schönberg und
Heikendorf
• Einsatz eines zusätzlichen Busses im Raum Lütjenburg (Bereich BlekendorfLütjenburg) und
• Einsatz eines zusätzlichen Busses im westlichen Raum Lütjenburg (Behrensdorf,
Matzwitz, Gadendorf, Darry).
•
In den anderen Bereichen ist eine Verbesserung der Schülerbeförderung nur im
Einvernehmen mit den beteiligten Schulträgern auf deren Antrag durchzuführen. Ziel
dieser Maßnahmen ist insbesondere, die Anzahl der stehenden Schülerinnen und
Schüler in den Bussen zu senken.
Kreisbildstelle
Die auf der Grundlage des § 30 Absatz 3 des Schulgesetzes beim Kreis Plön
eingerichtete Kreisbildstelle (Medienzentrum) berät die Schulen im Kreisgebiet über
den Einsatz von Medien im Unterricht. Sie informiert über den Medienbestand und
aktuelle Neuerscheinungen und verleiht neben den Bild- und Tonträgern auch
Geräte. In den vergangenen Jahren werden von den Schulen aber auch von
Jugendeinrichtungen vermehrt Videofilme ausgeliehen, die Nachfrage nach 16mmLichttonfilmen nimmt ab. Dementsprechend wurde auch der Ankauf neuer Filme und
Geräte auf die veränderte Nachfrage abgestellt.
54
Im Jahre 2001 hat die Kreisbildstelle folgende Medien und Geräte ausgeliehen, die
Anzahl der Ausleihen 1998 ist jeweils nachrichtlich angegeben:
Medientyp
Diareihe
Arbeitstransparent
16mm Lichttonfilm
VHS-Videokassette
Medienpaket
DVD
2001
37
9
543
1.730
2
7
Medienverleih insgesamt
1998
56
8
718
859
4
0
Gerätetyp
Overheadprojektor
16mm-Projektor
Dia-Projektor
Leinwand
Episkop
Camcorder
Video-/Daten-Projektor
Videorecorder
Audio-Anlage
DVD-Player
Sonstige Geräte
2.330 1.643 Geräteverleih insgesamt
2001
77
8
16
66
12
27
188
49
20
9
37
509
1998
23
60
14
40
3
2
0
32
12
0
20
206
Schulamt des Kreises Plön
Die für den Aufsichtsbezirk des Schulamtes des Kreises Plön zuständigen Schulräte
sind Herr Lothar Lamb und Herr Klaus Redeski.
Zum Schulaufsichtsbezirk des Schulamtes des Kreises Plön gehören:
• 23 Grundschulen
• 9 Grund- und Hauptschulen
• 2 Hauptschulen
• 6 Förderschulen
• 3 Sonderschulen (neben den Kreisschulen Schule am Postsee und Schule am
Kührener Berg (siehe unter Kreisschulen allgemein) zählt die Schule für
Körperbehinderte in Raisdorf zu den Sonderschulen im Kreisgebiet.)
• 7 Realschulen.
Die Schüler-/Klassenzahlen der Schulen des Schulaufsichtsbereichs haben sich
vom Schuljahr 1998/99 bis zum Schuljahr 2001/02 wie folgt verändert:
Schulart
Grundschulen
Hauptschulen
Förderschulen
Sonderschulen
Realschulen
Gesamtschülerzahlen
1997/98
5.838 / 269
1.778 / 88
400 / 34
263 / 33
2.474 / 110
1998/99
6.112 / 280
1.795 / 89
397 / 34
275 / 34
2.596 / 114
1999/00
6.140 / 278
1.864 / 96
420 / 34
281 / 35
2.740 / 119
2000/01
6.088 / 278
1.923 / 101
409 / 35
281 / 34
2.945 / 123
2001/02
5.951 / 271
2.012 / 101
422 / 37
278 / 35
3.048 / 127
10.753 /
534
11.175 /
551
11.445 /
562
11.646 /
571
11.711 /
571
Wie die Tabelle zeigt, ist die Zahl der Grundschülerinnen und -schüler leicht
rückläufig. Die Schülerzahlen der weiterführenden Schulen hingegen steigen weiter
55
an, weil die geburtenstarken Jahrgänge aus den Grundschulen nachrücken. Somit
ist die Entwicklung vergleichbar mit der der Gymnasien im Kreisgebiet (siehe unter
Kreisschulen allgemein).
Die Anzahl der Planstellen und beschäftigten Lehrkräfte im Schulaufsichtsbezirk
Plön stellen sich wie folgt dar:
Schuljahr 2000/01:
Schulart
Grund- und Hauptschulen
Sonderschulen
Realschulen
Gesamtsummen
Schuljahr 2001/02:
Schulart
Grund- und Hauptschulen
Sonderschulen
Realschulen
Gesamtsummen
Anzahl der
Planstellen
356,67
82,51 SoL
16,5 FachL
143,72
599,4
Anzahl der Personen
auf den Planstellen
466
121
Anzahl der
Planstellen
355,82
86,81 SoL
15,5 FachL
155,19
613,32
Anzahl der Personen
auf den Planstellen
474
125
174
761
187
786
Folgende Bewegungen im Lehrerpersonalbereich sind im Berichtszeitraum erfolgt:
Im Laufe des Schuljahres bzw. zum Ende des Schuljahres 2000/01 wurden im
Grund- und Hauptschulbereich 11 Lehrkräfte, im Sonderschulbereich 1 Lehrkraft und
im Realschulbereich 3 Lehrkräfte in den Ruhestand versetzt.
Im Bereich des Schulamtes des Kreises Plön wurde in der Zeit vom 01. Januar 2001
bis 31. Juli 2001 folgende Anzahl von Lehrkräften befristet bis zum Schuljahresende
2000/2001 eingestellt:
Grund- und Hauptschulbereich:
Sonderschulbereich:
Realschulbereich:
9 Lehrkräfte
2 Lehrkräfte
5 Lehrkräfte
Mit befristeten Arbeitsverträgen wurden zum Schuljahresbeginn 2001/2002 im
Grund- und Hauptschulbereich 5 Lehrkräfte, im Sonderschul- und Realschulbereich
jeweils eine Lehrkraft eingestellt.
Im laufenden Schuljahr sind bis zum 31. Dezember 2001
im Grund- und Hauptschulbereich:
im Sonderschulbereich:
18 Lehrkräfte,
3 Lehrkräfte und
56
im Realschulbereich:
4 Lehrkräfte
mit befristeten Arbeitsverträgen bis zum 31. Juli 2002 eingestellt worden.
Entscheidungen
über
die
Bewilligung
bzw.
Nichtbewilligung
von
Teilzeitbeschäftigungen bzw. Beurlaubungen gem. § 88 a ff LBG wurden mit
Wirkung vom 01. August 2002 getroffen:
Grund- und Hauptschulbereich:
Sonderschulbereich:
Realschulbereich:
182 Anträge
47 Anträge
68 Anträge
Zum 01. August 2001 bzw. 01. September 2001 wurden insgesamt 41 Lehrkräfte im
Grund- und Haupt-, Sonder- und Realschulbereich durch Verbeamtungen neu
eingestellt.
Im Jahr 2001 wurden folgende Anträge gemäß § 44 Abs. 5 des SchleswigHolsteinischen Schulgesetzes auf Zuweisung von Schülerinnen und Schüler zu einer
nicht zuständigen Schule bearbeitet:
Gastschulverhältnisse im Grund-, Haupt- und Sonderschulbereich:
Zuweisungen im Realschulbereich:
„bestehende Schulverhältnisse“ bei Wohnsitzwechsel:
78
28
19
Dabei gab es sowohl Zustimmungen als auch Ablehnungen.
Förderung von Betreuungsangeboten an Grundschulen
Der Kreistag hatte am 05.07.2001 nach dem Bericht des Landrats auf die Anfrage
der FWG-Fraktion zur Situation der betreuenden Grundschulen im Kreis Plön
beschlossen, ein Forum zu diesem Thema durchzuführen und die Verwaltung mit
der Organisation zu beauftragen. Das Forum „Betreuende Grundschule im Kreis
Plön“ fand nachmittags am 18.09.2001 mit sehr guter öffentlicher Resonanz statt.
Neben dem Kreis kamen das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und
Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Abgeordnete aus dem Kreis Plön der im
Landtag vertretenen Parteien, verschiedene Träger betreuender Grundschulen, der
Kreis Schleswig-Flensburg sowie die drei kommunalen Spitzenverbände zu Wort und
haben ihre Positionen und Anliegen vorgetragen. Den Abschluss bildete eine
Podiumsdiskussion zur Erwartungshaltung von Eltern und Kommunalpolitikern.
Obwohl im Rahmen des Forums vom Vertreter des Landkreistages dezidiert
nachgewiesen wurde, dass es für die Kreise keine verpflichtende Zuständigkeit für
Betreuungsangebote an Grundschulen gibt und auch der Vorsitzende des
Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages - Kreisverband Plön - sich gegen eine
finanzielle Beteiligung des Kreises ausgesprochen hatte, beschloss der Kreistag am
22.11.2001 eine Kreisförderung. Nach dem Beschluss erhält ab dem Haushaltsjahr
2002 jede Einrichtung eine Grundförderung von 1.000 Euro pro Jahr. Einrichtungen,
die sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigen erhalten zusätzlich einen
Personalkostenzuschuss von 1.500 Euro jährlich. Die „Richtlinien des Kreises Plön
57
über die Förderung von Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen“ hat der
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 12.12.2001 beschlossen.
2.1.2 Bereich Kultur und Denkmalpflege
Kreismusikschule
Nachdem die Verwaltung mit der Sitzungsvorlage 38/01 alle Möglichkeiten zur
Reduzierung des Zuschussbedarfs der Kreismusikschule aufgezeigt hatte, wurde
durch den Kreistag am 07.06.2001 beschlossen, die Kreismusikschule zu erhalten
und die Einzelmaßnahmen umzusetzen.
Die einzelnen Schritte der bisher möglichen Umsetzung durch die Verwaltung
werden nachstehend kurz dargestellt:
Die neue Gebührensatzung wurde durch die Verwaltung vorbereitet und vom
Kreistag am 05.07.2001 beschlossen. Die neuen Gebühren mit einer Erhöhung um 5
% im Bereich von Einzel- und Gruppenunterricht, die Einführung von
Ensemblegebühren und die Veränderungen in der Sozialermäßigung sind zum
01.10.2001 in Kraft getreten.
Der folgende Rückgang der Schülerzahlen konnte zum Teil durch erhebliche
Anstrengungen der Kreismusikschule wieder aufgefangen werden. Die Schüler- und
die Schülerbelegungszahl hat sich wie folgt verändert:
Schülerzahl:
Schülerbelegungen:
März 2001
1.400
1.681
Oktober 2001
1.132
1.258
März 2002
1.331
1.535
Die
schrittweise
Einsparung
bei
den
Personalkosten
ist
durch
Altersteilzeitregelungen sowie in Einzelfällen Stundenreduzierung der BAT-Kräfte
erfolgt. Das Ziel der Einsparung bei den Reisekosten wurde erreicht. Durch
Kündigung des derzeitigen Mietverhältnisses für die Räume der Verwaltung werden
die gesetzten Einsparungsziele bei den Bewirtschaftungs- und Mietkosten erreicht.
Dem Förderverein wurde auf Initiative des Landrats durch einen Sponsor ein Betrag
von 12.782,30 Euro zugesagt.
Fahrbücherei
Am 19.11.1998 hat der Kreistag beschlossen, dass die Fahrbücherei weiterhin ein
flächendeckendes Angebot für den Kreis erbringt. Ab 01.01.1999 werden die von der
Bücherei angefahrenen Gemeinden mit 32,5 % der Gesamtkosten im Verhältnis der
Einwohnerzahlen
beteiligt.
Die
von
den
Nutzern
zu
erhebenden
Benutzungsgebühren reduzieren die Kostenanteile der Gemeinden entsprechend.
Von den vormals insgesamt 78 Fahrbüchereigemeinden hatten sich 68 für eine
Kostenbeteiligung und damit einen Verbleib im Fahrbüchereiverbund entschieden.
58
Zum 31.12.2000 und zum 31.12.2001 hat je eine der Gemeinden den Vertrag
gekündigt. Diese Gemeinden werden seitdem von der Fahrbücherei nicht mehr
bedient. Eine weitere Gemeinde hat zum 31.12.2002 gekündigt. Im Haushaltsjahr
2001 konnte eine Gemeindebeteiligung von 179.850,03 DM erzielt werden.
Museum des Kreises Plön mit norddeutscher Glassammlung
Der Verein zur Förderung und Pflege des Museums des Kreises Plön mit
norddeutscher Glassammlung e.V. betreibt das Kreismuseum im Gebäude „Alte
Apotheke“ in der Johannisstraße 1 in Plön. Nach der zwischen dem Kreis Plön und
dem Museumsverein geschlossenen Vereinbarung in der zur Zeit gültigen Fassung
vom 13.11.1996 überlässt der Kreis dem Verein das Gebäude für den Betrieb des
Museums. Der Kreis trägt die Kosten für die Gebäudeunterhaltung und die
Grundstücksbewirtschaftung,
die
Beschaffung
und
Unterhaltung
von
Einrichtungsgegenständen, das technische Gerät und die notwendigen
Sachausgaben. Darüber hinaus trägt der Kreis auch die Kosten für den
Museumsleiter und dessen Hilfskraft und stellt dem Museumsverein einen jährlichen
Zuschuss für Honorare von Museumspädagogen, deren Fahrtkosten und
zusätzliches Aufsichtspersonal zur Verfügung.
Im Berichtszeitraum wurden fünf Ausstellungen im Kreismuseum präsentiert:
• Klaus Käselau vom 27.04. bis 03.06.2001
• Glasperlen vom 30.06. bis 01.07.2001
• Ostpreußische Webarbeiten vom 28.09. bis 26.10.2001
• Krippen vom 08.12. bis 31.12.2001
• Hildegard Grube-Loy vom 22.03. bis 28.04.2002.
Neben Führungen - teilweise mit besonderen Schwerpunkten und praktischen
Vorführungen
zu
Ausstellungsthemen
wurden
verschiedene
Vortragsveranstaltungen durchgeführt. Am 17. September 2001 fand eine
Podiumsdiskussion zum Thema „Haben Kreismuseen noch eine Zukunft?“ reges
Publikumsinteresse, ebenso der Beitrag des Kreismuseums zur sog. „Plöner
Kulturnacht“ am 21. September 2001. Dies galt auch für die vorweihnachtliche
Märchenstunde für Kinder, die im letzten Jahr am 21. Dezember 2001 durchgeführt
wurde.
Die Besucherzahlen konnten nach einem Tiefstand im Vorjahr (3.177) wieder auf
4.735 im Jahre 2001 gesteigert werden.
Der Zuschussbedarf im Verwaltungshaushalt für das Kreismuseum hat sich seit
1998 wie folgt entwickelt:
59
H H -J a h r e
P e r s .K o s te n
G r u n d s tü c k s k .
200000
150000
100000
50000
0
Is t 1 9 9 9
Zuschussbedarf
129.521
Personalkosten
95.539
Grundstücksk.
23.026
Sachkosten/Zuschuss 10.956
Is t 2 0 0 0
163.961
128.150
25.362
10.449
Is t 2 0 0 1
H S o ll 2 0 0 2
141.969
111.849
12.731
17.389
180.100
114.000
28.800
37.300
Euro
Euro
Euro
Euro
9.900
Euro
Darüber hinaus wurden im Vermögenshaushalt bereitgestellt für
bewegl. Vermögen
9.715
9.715
9.715
Denkmalpflege
Der Tag des offenen Denkmals am 9. September 2001 wurde von Landrat Dr.
Volkram Gebel, der wie in den Vorjahren die Schirmherrschaft über die kreisweite
Veranstaltung übernommen hatte, auf der Selenter Blomenburg eröffnet. Zusammen
mit engagierten Denkmaleigentümern präsentierte der Kreis Plön im Jahr 2001 unter
dem Motto „Im Kreis Plön ganz oben - Türme am Tag des offenen Denkmals“ ein
bunt gefächertes Programm rund um Denkmalschutz und Denkmalpflege.
Auf dem kreisweiten Veranstaltungsplan standen neben der Blomenburg auch
dessen bauliches Gegenstück, der Aussichtsturm Hessenstein bei Panker sowie der
märchenhaft im Wald am Rand der Plöner Seenplatte gelegene Bismarckturm auf
Gut Waldshagen, in der Kreisstadt der Parnaßturm von 1888 und der über 60 m
hohe Turm der Nikolaikirche, der Lütjenburger Bismarckturm und das MarineEhrenmal in Laboe. Zusätzlich bereicherten in Preetz eine Barockorgel in der
Stadtkirche und die historische Gaststätte „Kornspeicher“ ( Kirchenstraße 24) das
Programm. Dass trotz des schlechten Wetters die durchschnittliche Besuchszahl der
Vorjahre erreicht werden konnte, spricht für das große öffentliche Interesse an
Denkmalschutz und Denkmalpflege in der Region.
Im Haushalt 2001 waren bei der Haushaltsstelle 3.360/987 Mittel in Höhe von
insgesamt 50.000,- DM für die Gewährung von Zuschüssen zur Erhaltung baulicher
Kulturdenkmale bereitgestellt. Grundlage für die Verteilung dieser Mittel sind
entsprechende Richtlinien des Kreises Plön. Von insgesamt 14 eingegangenen
Förderanträgen entfielen acht auf Kulturdenkmale gem. § 5 Abs. 1 DSchG, sechs
auf solche gem. § 1 Abs. 2 DSchG. Dabei handelte es sich u.a. um die Sanierung
einer Windmühle, einer gründerzeitlichen Villa, einer historischen Brücke und der
Stuckdecke eines Herrenhauses. Dazu kamen einige Reetdachsanierungen, für
deren denkmalgerechte Durchführung ebenfalls Kreiszuschüsse geflossen sind. In
60
allen Fällen konnten Bewilligungen ausgesprochen werden, so dass die zur
Verfügung stehenden Mittel voll ausgeschöpft werden mussten.
Am 18. Juli 2001 besuchten Mitglieder des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport
des Plöner Kreistages zusammen mit der Denkmalschutzbehörde die im Vorjahr
geförderten Baudenkmale und informierten sich über die materielle und ideelle
Bedeutung der Kreiszuschüsse für die Denkmallandschaft im Kreisgebiet.
Dauerausstellung über Flüchtlinge und Vertriebene im Foyer des Kreishauses
Auf Grund einer gemeinsamen Initiative von Landrat und Kreistag wurde im
Zusammenhang mit dem Tag der Heimat am 8. September 2001 im Foyer der
Plöner Kreisverwaltung eine Ausstellungseinheit der Öffentlichkeit übergeben, die
das Flüchtlings- und Vertriebenenwesen im Kreis Plön unter besonderer
Berücksichtigung des früheren Patenkreises Tilsit-Ragnit künftig dauerhaft
dokumentiert. Inhalt und Gestaltung sind in Zusammenarbeit mit der
Kreisgemeinschaft
Tilsit-Ragnit
e.V.,
der
Deutsch-Russischen
Freundschaftsgesellschaft und der Verwaltungsspitze in Neman von einem eigens
dazu eingerichteten Arbeitskreis des Plöner Kreistages mit Unterstützung des Amtes
für Schule und Kultur der Kreisverwaltung erarbeitet worden. Vor gut 50 Gästen
sprachen im Rahmen einer kleinen Feierstunde Landrat Dr. Gebel, Kreispräsidentin
Hohnheit, Staatssekretär Lorenz (Innenministerium), Albrecht Dyck für die
Kreisgemeinschaft Tilsit-Ragnit e.V. und Lothar Lamb von der Deutsch-Russischen
Freundschaftsgesellschaft e.V. Die Reden und Grußworte zeichneten die historische
Entwicklung der Beziehungen zu Rußland im 20. Jahrhundert nach und verwiesen
auf die gemeinsamen Bemühungen um eine friedliche Zukunft. Auch die aktuelle
Situation von Flucht und Vertreibung zu Beginn des 21. Jahrhunderts wurde
beleuchtet. Anschließend nahmen die gut 50 Gäste die Ausstellungseinheit in
Augenschein: Reich bebilderte Schautafeln geben über den Kreis Tilsit-Ragnit vor
1945, Flucht und Vertreibung, Notunterbringung, Ansiedlung und Neubeginn der
Flüchtlinge und Vertriebenen Auskunft. Eine weitere Schautafel thematisiert den
heute russischen Rayon Neman, sowie die Entstehung und aktuelle Form der
partnerschaftlichen Beziehungen zwischen Plön und Neman. Ergänzt werden die
Schautafeln durch Ausstellungsvitrinen, das Modell eines ostpreußischen
Kurenkahns und das vielbesungene Wappentier der Ostpreußen, einen Elch.
Kulturelle Veranstaltungen des Kreises Plön
Am 19. Oktober 2001 wurde mit je einer Vorstellung am Nachmittag und am Abend
das 3. Niederdeutsche Theaterfest des Kreises Plön unter dem Motto „Vorhang op
för Spaaß op Platt“ unter der Schirmherrschaft des Landrates im Soldatenheim „Uns
Huus“ in Lütjenburg ausgerichtet. Das Theaterfest eröffnete die Kulturpreisträgerin
Herta Asche aus Lütjenburg mit heiteren Versen. Vor Beginn der Sketche und auch
zwischendurch erfreuten „De Brummelbuttjes“ aus Heikendorf mit ihren Liedern und
Shantys die je rund 200 Besucher. Durch das Programm führte Karl-Heinz Langer,
Leiter der Niederdeutschen Bühne Preetz, mit vielen heiteren Geschichten und
Versen. Teilnehmende Bühnen waren in diesem Jahr die Schönhorster
Plattsnackers, De Laboer Lachmöwen, Plöner Speeldeel, Heikendörper Speeldeel
und das Jugendtheater der Niederdeutschen Bühne Preetz.
61
Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt der Kreis Plön für
Maßnahmen der allgemeinen Kultur- und Heimatpflege Zuschüsse. Sie können z. B.
gezahlt werden für Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Vorträge, die Beschaffung
von Geräten usw. für die genannten Zwecke sowie für entsprechende
Veröffentlichungen. Grundlage für die Verteilung der Mittel sind die Richtlinien des
Kreises Plön.
Im Haushaltsjahr 2001 wurden Zuschüsse für die Herausgabe einer Dorfchronik der
Gemeinde Großbarkau, Klosterkonzerte in Preetz, 14. Preetzer Papiertheatertreffen,
Selenter Burgkonzerte, Theatertage der Plöner Speeldeel, Barkauer Kultursommer
und das Projekt Jugendtheater der Niederdeutschen Bühne Preetz gezahlt.
Für bedeutende Kunstausstellungen im Kreis Plön wurden auch im Berichtszeitraum
wieder Zuschüsse gezahlt. Das Künstlermuseum Heikendorf erhielt für die
Ausstellung „Klassische Moderne in Finnland“ einen Zuschuss in Höhe von 5.000
DM; der Kunstverein Schloß Plön für die 31. Sommerausstellung „Badefreuden“
Sammlung Horst Haag, Stuttgart, 5.000 DM, und der Preetzer Kunstkreis für die
Ergänzungsausstattung ihrer Ausstellungsräume 3.000 DM.
Kulturpreis des Kreises Plön 2001/2002
Im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport wurde beschlossen, den Kulturpreis des
Kreises Plön 2001 einer Nachwuchsband zu verleihen. Musikgruppen mit den
unterschiedlichsten musikalischen Angeboten konnten sich um diesen mit 3.000 DM
dotierten Preis bis zum 20. Oktober beim Kreis bewerben.
Ein Preisgericht aus der Vorsitzenden, zwei weiteren Mitgliedern des Ausschusses
und drei unabhängigen Sachverständigen haben im Dezember nach eingehender
Beratung dem Hauptausschuss vorgeschlagen, den Kulturpreis des Kreises Plön an
zwei Gruppen im Verhältnis 2 : 1 zu verleihen; die Band „The PurfactSons in Law“
erhält den Preis in Höhe von 2.000 DM und wird für ihr außergewöhnliches
handwerkliches Können, ihren exellenten Gesang, gutes Songwriting und
souveränes Arrangement ausgezeichnet. Die Musikgruppe „Crazy Music“ erhält
angesichts der für die Altersgruppe 9 - 12 Jahre herausragende Leistung eine
Anerkennung in Höhe von 1.000 DM. Damit wird das beachtenswert gute
Musikgefühl, das erstaunlich breit gefächerte Repertoire an Musikstücken
unterschiedlichster Art, sowie ihr Engagement für Kindermusik in der Öffentlichkeit
gewürdigt.
Bemerkenswert
ist
außerdem
die
Eigenkomposition
der
Erkennungsmelodie „Utopia“ durch die erst 9jährige Lisa Halada. Der
Hauptausschuss hat dem Vorschlag des Preisgerichtes am 26.02.2002 zugestimmt.
Der Kulturpreis des Kreises Plön 2001 wird am 02. Juni 2002 im Rahmen der
Veranstaltung „Grüne Note“ der Kreismusikschule Plön durch die Kreispräsidentin
verliehen werden.
Zuschüsse an die Kreisvolkshochschule Plön
62
Nach dem zwischen dem Kreis Plön und der Kreisvolkshochschule Plön e. V.
(KVHS) geschlossenen Vertrages vom 10.04.1991 unterstützt und fördert der Kreis
Plön die Ziele der Kreisvolkshochschule und der örtlichen Volkshochschulen im
Kreisgebiet. Der Kreis gewährt der KVHS Zuschüsse für Personalausgaben,
Sachausgaben, Miet- und Bewirtschaftungskosten, Geschäftsausgaben und
Reisekosten. Der Zuschussbedarf betrug im Haushaltsjahr 2001 210.194,27 DM.
Kreisfest 2001
Erstmals wurde das Kreisfest vom Amt für Schule und Kultur durchgeführt. Nachdem
alle sieben vorangegangenen Kreisfeste jeweils auf dem Gelände des
Landeskulturzentrums Salzau stattfanden, wurde für den 1. September 2001
erstmals die Kreisstadt Plön als Veranstaltungsort gewählt. Dies erforderte eine
völlige Neuplanung.
In unterschiedlichem Umfang waren acht Mitarbeiter/innen des Amtes mit der
Planung beschäftigt, rein rechnerisch hat die Neukonzeptionierung eine
vollbeschäftigte Arbeitskraft insgesamt vier Monate gebunden. Mit dem Ergebnis
konnte das Amt zufrieden sein: über 200 Angebote und Aktionen, über 1.000
Mitwirkende und schätzungsweise 20.000 Besucher/innen auf der Fläche vom
Bootshafen über den Marktplatz, rund ums Plöner Schloss bis hin zum Rosengarten
sprachen für sich.
Aufgrund des Beschlusses des Hauptausschusses vom 26.02.2002 wird das
nächste Kreisfest im Jahr 2003 erneut in Plön stattfinden. Deshalb hat sich das Amt
bereiterklärt, wiederum die Organisation zu übernehmen, um die gewonnen
Erfahrungen nutzen zu können und mit einem erheblich geringeren Personalaufwand
ein weiteres erfolgreiches Fest auf die Beine zu stellen:
Neuorganisation
4
Wiederholung
3,5
3
2,5
2
1,5
1
0,5
0
Monate
Fritz-During-Stiftung im Kreis Plön
Nach dem Tode Fritz Durings im April 1993 verfügte die Witwe Käthe During, dass
der gesamte Nachlass ihres Mannes dem Kreis Plön überlassen wird, sowie ihr
übriger Besitz nach ihrem Tode auch. Nach dem Tode von Käthe During fielen dem
Kreis Plön im Jahre 1995 insgesamt 252 Kunstwerke des Bildhauers zu, viele
63
Entwürfe und Modelle sowie das 1938 von During erworbene Grundstück an der
Schwentine in Raisdorf, dessen Verkaufserlös das notwendige Kapital für eine
Stiftungsgründung bildete. Der Kreis Plön gründet nach dem Beschluss des
Kreistages Ende 1996 für den künstlerischen Nachlass die Fritz-During-Stiftung im
Kreis Plön. Zweck der Fritz-During-Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur.
Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Bewahrung des
künstlerischen Nachlasses von Fritz During, durch Ausstellung und Dokumentation
dieses Nachlasses in der Öffentlichkeit, aber auch durch Veranstaltungen und
Ausstellungen von Kulturschaffenden und Vereinigungen aus dem künstlerischen
Umfeld des Bildhauers.
Eine Ausstellung zu Ehren der Künstler Paul und Fritz During im Wendischen
Museum Cottbus im Jahre 2001 wurde mit Leihgaben von Plastiken und einem
Zuschuss zur Herausgabe einer Publikation unterstützt.
Die Präsentation einiger Werke des Künstlers fand im Rahmen einer
Dauerausstellung in der Galerie am See im Pförtnerhaus des Plöner
Schlossgebietes bis zum Jahresende 2001 statt. Eine Bronzeplastik „In der Sonne“
Grosse Sitzende, 1959 von Fritz During geschaffen, steht noch als Blickfang im
Außenbereich des Pförtnerhauses. Im Herbst 2002 bezieht die Fritz-During-Stiftung
neue Ausstellungsräume im Erdgeschoss des Nordflügels des Prinzenhauses.
Dorfentwicklung im Kreis Plön
Zweck der Dorfentwicklung ist es, im Rahmen eines integrierten
Entwicklungsansatzes unter Beachtung der Grundsätze der Agenda 21 die
Eigeninitiative zu unterstützen und unter Berücksichtigung der Ziele und
Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung sowie der Belange des
Natur- und Umweltschutzes (einschl. Energie) zur Belebung der ländlichen Räume
beizutragen.
Gegenstand der Förderung sind:
• Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung dörflicher ortsbildprägender oder
historisch bedeutender Bausubstanz einschl. Aus- und Umbau, jedoch keine
Modernisierung im Sinne § 17 a Satz 2 1. Halbsatz des 2.
Wohnungsbaugesetzes.
• Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Einrichtungen zur Verbesserung
der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung
• Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der dorfökologischen Verhältnisse
• Modellvorhaben
insbesondere
mit
dem
Ziel
der
Schaffung
von
Erwerbsmöglichkeiten für Frauen
• Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken einschl. besonders
begründeter Abbruchmaßnahmen im Zusammenhang mit förderfähigen
Maßnahmen
Der Kreis Plön beteiligte sich auch im Berichtszeitraum finanziell im Rahmen
verfügbarer Haushaltsmittel zu gleichen Teilen wie die Gemeinden an der Dorf- und
ländlichen Regionalentwicklung. Grundlage für die Förderung von Investitionen ist
64
ein Dorfentwicklungsplan, der von der Gemeindevertretung beschlossen werden
muss.
Im Haushaltsjahr 2001 wurden öffentliche und private Maßnahmen sowie
Reetdachmaßnahmen mit insgesamt 104.289,39 DM durch Zuschüsse als
Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gezahlt.
Am 13.12.2001 hat sich der Kreistag im Rahmen der Haushaltsberatungen dafür
ausgesprochen, neue Dorfentwicklungsgemeinden nicht mehr wie bisher finanziell zu
unterstützen, die laufenden Maßnahmen aber noch nach den vom Kreisausschuss
1996 festgelegten Förderkriterien abzuwickeln.
Als Ersatz sind für Neuanträge im Haushalt 2002 40.900 Euro bei der erstmalig
eingerichteten Haushaltsstelle „Nachhaltige Dorfentwicklung“ bereitgestellt worden.
Die Mittel sollen für „touristische und soziale Attraktivitätssteigerungsmaßnahmen
der Gemeinden, für Umnutzungen und private Erhaltungsinvestitionen in den
Dörfern“ zur Verfügung stehen. Der Wirtschaftsausschuss wurde beauftragt,
Förderrichtlinien zu erarbeiten.
2.1.3 Bereich Kreisarchiv
Am 19. Mai 2001 fand auf Anregung des Verbandes deutscher Archivarinnen und
Archivare e.V. erstmals bundesweit der „Tag der Archive“ statt. Das Kreisarchiv
nutzte diese Gelegenheit, seine Arbeit mittels einer ganztägigen Veranstaltung im
Kreishaus zu präsentieren. Thematisch wurden die auf § 15 Landesarchivgesetz
(LArchG) basierende Arbeit eines Kommunalarchivs und die damit verbundenen
Dienstleistungen für Bürger und Verwaltung dargestellt. Im Kreistagssitzungssaal
standen die Vorführung historischer Filme über den Kreis Plön, eine Vorführung zur
Kommunalheraldik und die Chronikarbeit der Gemeinden im Mittelpunkt des
Interesses, dazu waren einzigartige Zeitungsdokumente aus dem Besitz des Kreises
und eine Postkartensammlung alter Ortsansichten ausgestellt. Über 100 Besucher
nutzten den Tag der Archive, um sich über die Arbeit des Kreisarchivs zu
informieren.
2.2. Amt für Soziales (21)
Das Sozialhilferecht, das jedem Bürger u.a. über die Sicherung seines notwendigen
Lebensunterhalts die Führung eines menschenwürdigen Lebens sichern soll, ist
ständigen Änderungen und Korrekturen unterworfen. Im Berichtszeitraum sind dabei
insbesondere
65
a) das zum 01.07.2001 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB
IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen und
b) das im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes 2002 ergangene Gesetz zur Änderung
des Landesblindengeldgesetzes, das seit dem 01.01.2000 in Kraft ist, zu erwähnen.
Das SGB IX, in dessen Zuge zugleich die Bestimmungen über die
Eingliederungshilfe für Behinderte nach § 39 ff Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
geändert wurden, bezieht die Sozial- und Jugendhilfeträger in den Kreis der
Rehabilitationsträger ein und fordert deren Einbindung in zu errichtende
gemeinsame regionale Service-Stellen aller Reha-Träger. Diese Servicestellen vorerst ist eine Beteiligung der Sozial- u. Jugendhilfeträger nur im Rahmen eines
sog. „Hintergrunddienstes“ ohne echte personelle Präsenz vorgesehen/vereinbart sollen
behinderte
und
von
Behinderung
bedrohte
Menschen,
ihre
Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten beraten und unterstützen. Als
für die Sozialhilfe bedeutende Änderungen bleiben besonders herauszustellen:
• Einführung eines Arbeitsförderungsgeldes nach § 43 SGB IX von bis zu 26 € (50
DM), das der Sozialhilfeträger für jeden im Arbeitsbereich einer
Behindertenwerkstatt
beschäftigten
behinderten
Menschen,
dessen
Werkstattentgelt einen Betrag von 323 € (630 DM) nicht übersteigt, an den Träger
der Werkstatt zu zahlen hat.
• Einkommens- und vermögensunabhängige Gewährung von Leistungen der
medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und Leistungen
zur Teilhabe am Arbeitsleben unterhalb der Zugangsvoraussetzungen zur
Werksatt für Behinderte in besonderen teilstationären Einrichtungen.
• Begrenzung des Unterhaltsrückgriffes auf unterhaltspflichtige Eltern von
Beziehern von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege nach Vollendung des 18
Lebensjahres auf einen einheitlichen Pauschbetrag von 26 € (50 DM) monatlich.
Vor dem Hintergrund notwendiger Einsparungen im Landeshaushalt ist das
einkommens- und vermögensunabhängige Landesblindengeld nach dem
Landesblindengeldgesetz um 10 % verringert worden und beträgt jetzt ab
01.01.2002 für erwachsene Blinde 450 € und für minderjährige Blinde 225 €
monatlich. Da die Blinden die einkommens- u. vermögensrelevante aufstockende
Blindenhilfe nach § 67 BSHG (567 € für Erwachsene Blinde bzw. 284 € für
minderjährige Blinde) in Anspruch nehmen können, löst das zugleich eine
Mehrbelastung des Kreises aus, an der sich das Land aufgrund des quotalen
Systems allerdings mit 39 % zu beteiligen hat.
Die aufgezeigten Neuerungen/Änderungen haben ebenso erhebliche Anpassungsund Umrechnungsarbeiten ausgelöst wie die jeweils zum 01.07. eines jeden Jahres
anstehenden
generellen
Leistungsverbesserungen
(Regelsätze,
Einkommensgrenzen pp.). Die Umstellung sämtlicher Leistungen auf den Euro zum
01.01.2002 war zusätzlich zu bewerkstelligen.
Seit dem 01.07.2001 gelten in der Sozialhilfe folgende Grund- und Eckwerte:
66
ab 01.01.2002
Regelsätze
Haushaltsvorstände und Alleinstehende
Haushaltsangehörige
bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres beim Zusammenleben mit einer Person, die allein für die
Pflege und Erziehung des Kindes sorgt
in den übrigen Fällen
vom Beginn des 8. bis zur Vollendung des
14. Lebensjahres
vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres
vom Beginn des 19. Lebensjahres an
Einkommensgrenzen
Grundbetrag nach § 79 BSHG
Familienzuschlag
Grundbetrag nach § 81 Abs. 1 BSHG
Grundbetrag nach § 81 Abs. 2 BSHG
Familienzuschlag nach § 81 Abs. 3 BSHG
Pflegegeld nach § 69 a BSHG
- für erheblich Pflegebedürftige (Stufe I)
- für Schwerpflegebedürftige (Stufe II)
- für Schwerstpflegebedürftige (Stufe III)
(bis 31.12.2001)
286,83 € (561,00 DM)
157,99 € (309,00 DM)
143,67 € (281,00 DM)
186,62 € (365,00 DM)
258,20 € (505,00 DM)
229,57 € (449,00 DM)
551,00 € (1.076,00 DM)
230,00 € (449,00 DM)
826,00 € (1.612,00 DM)
1.651,00 € (3.227,00 DM)
413,00 € (806,00 DM)
205,00 € (400,00 DM)
410,00 € (800,00 DM)
665,00 € (1.300,00 DM)
Bllindenhilfe nach § 67 BSHG
vor Vollendung des 18. Lebensjahres
nach Vollendung des 18. Lebensjahres
bei Heimaufenthalt zu Lasten der Sozialhilfe
vor Vollendung des 18. Lebensjahres
nach Vollendung des 18. Lebensjahres
142,00 €
283,50 €
(270,00 DM)
(541,00 DM)
Barbetrag nach § 21 Abs. 3 BSHG
Grundbarbetrag
Höchstbarbetrag
86,05 €
129,08 €
(168,30 DM)
(246,15 DM)
284,00 € (539,00 DM)
567,00 € (1.082,00 DM)
2.2.1 Entwicklung der Sozialhilfekosten und der Zahl der Hilfeempfänger
67
Entwicklung der Aufwendungen für Sozialhilfe (Nettobelastung)
- Abschnitt 41 - und HzL-Empfänger (außerhalb von Einrichtungen)
50,0
45,0
40,0
Mio./Euro
35,0
30,0
25,0
20,0
15,0
3. Hilf e zum Lebensunterhalt/Fallzahlen im
Jahresdurchschnitt
10,0
5,0
2. Gesamtaufw endungen Sozialhilf e Abschnitt 41 (Mio./Euro)
0,0
1995
1996
1997
1998
Jahr
1995 bis 2001
2002
1999
1. Hilf e zum Lebensunterhalt außerhalb von
Einrichtungen - inkl. Hilfe zur Arbeit (Mio./Euro)
2000
2001
2002
Rechnungsergebnisse
Planungssoll
Eine verläßliche Linie in der Entwicklung der Fallzahlen und der Aufwendungen in
der Sozialhilfe ist nicht gegeben und naturgemäß auch nicht zu erwarten, da die
Sozialhilfe auf den Einzelfall abstellt, ohne voraussehen zu können, welche Hilfen
und welche Kosten er auslösen wird.
Gleichwohl deutet das o.a. Schaubild auf eine gewisse Beruhigung hin; zumindest
weist die Entwicklung der Gesamtaufwendungen in der Sozialhilfe (Hilfe zum
Lebensunterhalt und Hilfen in besonderen Lebenslagen = Abschnitt 41) keine
großen Sprünge wie noch bis zum Jahr 2000 aus.
Bemerkenswert ist jedoch der weitere Rückgang in der offenen Hilfe zum
Lebensunterhalt als neben der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen kostenintensivsten
Hilfeart, und zwar sowohl hinsichtlich der Fallzahlen, als auch der Aufwendungen. So
sind die Fallzahlen der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von
Einrichtungen, die 1999 mit 4.896 Personen im Jahresschnitt ihren Höchststand
erreicht hatten, in 2001 gegenüber dem Vorjahr um weitere 3,3 % gesunken. Der
Gesamtnettoaufwand in der Hilfe zum Lebensunterhalt zeigt in 2001 vorbehaltlich
der noch ausstehenden endgültigen quotalen Abrechnung mit dem Land als
überörtlicher Träger der Sozialhilfe gegenüber dem Jahr 2000 einen Rückgang um
2,75 %.
68
Die Aufgaben der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen werden
aufgrund einer Delegation per Kreissatzung von den örtlichen Sozialämtern der
Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter wahrgenommen. Nicht zuletzt vor diesem
Hintergrund und zur Sicherung einer sachlich richtigen Handhabung der
übertragenen Aufgaben sowie einer richtigen, einheitlichen und gleichmäßigen
Anwendung und Umsetzung bestehender Richtlinien, Hinweise und des geltenden
Rechts wurden im Jahr 2001 erstmals wieder vier Fachaufsichtsprüfungen
durchgeführt. Alle Prüfungen haben durchweg eine korrekte Sachbearbeitung
bestätigt. Gravierende Fehler waren nicht festzustellen.
Der Hilfe zum Lebensunterhalt entgegen verläuft die Entwicklung bei den Hilfen in
besonderen Lebenslagen, und hier vornehmlich in der Hilfe zur Pflege in
Einrichtungen, die die Einsparungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt quasi wieder
aufzehrt. In der Hilfe zur Pflege innerhalb zeigt sich folgende Entwicklung:
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (Netto-Aufwand)
8,3
9
8
5,9
7
6
5
2,7
4
2,1
1,8
3
2,3
2,6
Mio. Euro
2
1
0
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
Jahr
Der beängstigende Anstieg der Aufwendungen in der stationären Hilfe zur Pflege ist
weniger auf gestiegende Fallzahlen als vielmehr darauf zurückzuführen, dass die
Mitte 1996 in der stationären Pflege eingeführten Leistungen der Pflegeversicherung
seit ihrer Einführung unverändert sind, während die Heimpflegekosten jährlich in
Anlehnung an die vom Institut für Weltwirtschaft prognostizierten Steigerungswerte
für Sach- und Personalkosten angepaßt werden und damit Jahr für Jahr steigen.
Im Kreis Plön bestehen derzeit 18 über einen Versorgungsvertrag und eine
Vergütungsvereinbarung zur stationären Pflege zugelassene Einrichtungen mit
insgesamt 1.046 Plätzen. Es gelten nachfolgende aktuelle Heimentgelte:
69
Name und Sitz
der Einrichtung
Vergütungen für Pflegestufe
0
I
II
III .
APH „Haus am Klostergarten“
Klosterstr. 4
24211 Preetz
23,95 42,14
20,87 20,87
13,76 13,76
58,58 76,77
55,13 68,12
20,87 20,87
13,76 13,76
89,76 102,75
Pflege
U+V
Inv. .
Gesamt
Lebensmittelaufwand: 3,87 €
Gültig ab: 01.05.2001
DRK-Altenhilfezentrum Plön
Rodomstorstr. 103
24306 Plön
12,79
20,70
13,24
46,73
37,84
20,70
13,24
71,78
48,62
20,70
13,24
82,56
59,40
20,70
13,24
93,34
Pflege
U+V
Inv. .
Gesamt
Lebensmittelaufwand: 4,42 €
Gültig ab: 01.05.2001
DRK-Altenhilfezentrum Lütjenburg
Gieschenhagen 2
24321 Lütjenburg
21,37
19,87
9,82
51,06
35,84
19,87
9,82
65,53
46,17
19,87
9,82
75,86
56,51
19,87
9,82
86,20
Pflege
U+V
Inv. .
Gesamt
Lebensmittelaufwand: 4,42 €
Gültig ab: 01.05.2001
DRK-Altenhilfezentrum Wankendorf
Theodor-Storm-Str. 4
24601 Wankendorf
19,20
20,10
9,78
49,08
35,40
20,10
9,78
65,28
46,98
20,10
9,78
76,86
58,55
20,10
9,78
88,43
Lebensmittelaufwand: 4,42 €
Gültig ab: 01.05.2001
Pflege
U+V
Inv. .
Gesamt
70
Seniorenwohnanlage des Kirchenkreises Plön, Kirchplatz 5
24211 Preetz
27,05 45,31
24,88 24,88
13,69 13,69
65,62 83,88
58,36 71,40
24,88 24,88
13,69 13,69
96,93 109,97
Pflege
U+V
Inv. .
Gesamt
Lebensmittelaufwand: 4,64 €
Gültig ab: 01.01.2002
Altenpflegeheim Ruhleben
Missionsweg 5
24306 Bösdorf
24,06
21,10
7,78
52,94
38,55
21,10
7,78
67,43
48,91
21,10
7,78
77,79
59,25
21,10
7,78
88,13
Pflege
U+V
Inv. .
Gesamt
Lebensmittelaufwand: 3.80 €
Gültig ab: 01.02.2000
APH „Haus Heikendorf“
Langer Rehm 12-16
24226 Heikendorf
(Schnitt)
22,85 38,50
22,63 22,63
16,69 16,69
62,17 77,82
49,69
22,63
16,69
89.01
60,87
22,63
16,69
100,19
Pflege
U+V
Inv. .
Gesamt
Lebensmittelaufwand: 4,39 €
Gültig ab: 01.01.2002
Pflegeheim „Haus St. Anna“
St. Annen-Weg 4
24223 Raisdorf
23,06
21,90
27,07
72,03
41,45
54,58 67,72
21,90
21,90 21,90
27,07
27,07 27,07
90,42 103,55 116,69
Pflege
U+V
Inv. .
Gesamt
Lebensmittelaufwand: 4,76 €
Gültig ab: 01.03.2002
AWO Servicezentrum Schönkirchen
Steinbergskamp 2
24232 Schönkirchen
34,62
16,24
13,48
64,34
53,29
16,24
13,48
83,01
66,63 79,96
16,24 16,24
13,48 13,48
96,25 109,68
Lebensmittelaufwand: 4,47 €
Gültig ab: 01.05.2001
Pflege
U+V
Inv. .
Gesamt
71
APH „Witt`n Hus“
Lannweg 6
24306 Lebrade
22,20
15,22
12,92
50,34
35,63
15,22
12,92
63,77
45,23
15,22
12,92
73,37
54,82
15,22
12,92
82,96
Pflege
U+V
Inv. .
Gesamt
Lebensmittelaufwand: 4,60 €
Gültig ab: 01.09.2001
Seniorenwohnhaus Gadendorf
Bergstr. 3
24321 Panker, Ot. Gadendorf
17,46
12,61
16,63
46,70
31,55
12,61
16,63
60,79
41,61
12,61
16,63
70,85
51,67
12,61
16,63
80,91
Pflege
U+V
Inv. .
Gesamt
Lebensmittelaufwand: 4,86 €
Gültig ab: 01.03.2000
Pflegeheim „Johannestal“
Fuchsberg 10
24326 Dörnick
16,33
14,74
54,05
19,98 29,64 36,55 43,45 Pflege
16,33 16,33 16,33 U + V
14,74 14,74 14,74 Inv. .
69,71 67,62 74,52 Gesamt
Lebensmittelaufwand: 4,35 €
Gültig ab: 01.04.2000
Priv. Seniorenheim „Probstei“
Große Mühlenstr. 24
24217 Schönberg
16,71
13,59
3,94
34,24
27,32
13,59
3,94
44,85
34,90
13,59
3,94
52,43
42,48
13,59
3,94
60,01
Pflege
U+V
Inv. .
Gesamt
Lebensmittelaufwand: 4,08 €
Gültig ab: 01.04.2000
Senioren-Stift Laboe
Mühlenstr. 9
24235 Laboe
19,36 32,70
18,47 18,47
20,59 20,59
58,42 71,76
42,22 51,74
18,47 18,47
20,59 20,59
81,28 90,80
Pflege
U+V
Inv. .
Gesamt
Lebensmittelaufwand: 4,34 €
Gültig ab: 01.02.2001
Pflege-Landhaus Stein
22,85 35,74
44,94
54,15
Pflege
72
Haubrook 12
24235 Stein
19,78
15,06
57,69
19,78
15,06
70,58
19,78
15,06
79,78
19,78
15,06
88,99
U+V
Inv. .
Gesamt
Lebensmittelaufwand: 3,93 €
Gültig ab: 01.07.2000
Psych. Betreuungs- u. Pflegezuhause
Dorfstr. 15
24257 Hohenfelde
34,58
18,85
9.66
63,09
31,82 39,07
18,04 18,04
9,66
9,66
59,52 66,77
46,33
18,04
9,66
74,03
Pflege
U+V
Inv....
Gesamt
Lebensmittelaufwand: St. 0 = 4,59 €
sonst = 4,13 €
Gültig ab: 01.02.2001
Senioren-Residenz Landhaus
Redderberg, Redderberg 18 A
24326 Dersau
16,68
17,92
12,54
47,14
30,79
17,92
12,54
61,25
40,87
17,92
12,54
71,33
50,95
17,92
12,54
81,41
Pflege
U+V
Inv. .
Gesamt
Lebensmittelaufwand: 4,47 €
Gültig ab: 01.02.2001
Missionswerk Central e.V.
Lange Str. 36
24327 Blekendorf
12,89
19,89
11,91
44,69
21,10
19,89
11,91
52,90
26,96
19,89
11,91
58,76
32,82
19,89
11,91
64,62
Pflege
U+V
Inv. .
Gesamt
Lebensmittelaufwand: 4,57 €
Gültig ab: 01.03.2000
2.2.2 Außendienst des Amtes für Soziales
Der Außendienst Amtes für Soziales nimmt seine Tätigkeit nunmehr seit fast fünf
Jahren wahr. Erstmalig haben im Jahr 2001 alle Sozialämter der Städte, Ämter und
Gemeinden des Kreises Plön den Außendienst bei der Gewährung von Hilfe zum
Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in Anspruch
genommen. Auch dieses ist ein Indiz, dass die Arbeit des Außendienstes nachhaltig
akzeptiert wird.
Der Außendienst soll weiterhin dazu beitragen, die Gewährung von
Sozialhilfeleistungen im Kreis Plön nur entsprechend des tatsächlichen Bedarfs zu
erbringen. Ferner soll Versuchen von ungerechtfertigter Inanspruchnahme von
Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz entgegentreten werden.
73
Die Anfragen und Ermittlungsersuchen haben sich auch im Jahr 2001 nochmals
leicht auf 775 (761 in 2000) erhöht.
A n fra g e n a n d e n A u ß e n d ie n st
01.01.-31.12.2001
1000
775
A
n
f
r
a
g
e
n
100
85
75
67
54
73
58
54
59
62
70
79
39
10
01/2001 02/2001 03/2001 04/2001 05/2001 06/2001 07/2001 08/2001 09/2001 10/2001 11/2001 12/2001
M onat
gesam t
A nzahlderA nfragen
Jeweils rund ein Viertel der Anfragen betraf Bedarfsfeststellungen zu Anträgen auf
Gewährung von Beihilfen zur Beschaffung elektrischer Großgeräte wie Kühlschränke
und Waschmaschinen sowie Möbeln. Beihilfen für Wohnungsrenovierungen waren
mit ca. 18% vertreten. Ermittlungen im Zusammenhang mit vermuteten eheähnlichen
Gemeinschaften im Sinne von § 122 BSHG bzw. Haushaltsgemeinschaften nach §
16 BSHG steigerten sich von 97 Ersuchen im Jahr 2000 auf 145 in 2001. Auch
Anfragen zu nicht angegebenen Beschäftigungsverhältnissen haben sich von 28 auf
57 verdoppelt.
Durch die Tätigkeit des Außendienstes konnten 2001 wieder Sozialhilfekosten von
rd. 335.000 Euro eingespart werden.
2.2.3 Beschäftigungsagentur Neuland
Die im Kreis Plön seit dem 01.11.1994 bestehende Beschäftigungsagentur Neuland
GmbH hat ihre bisherige erfolgreiche Arbeit auch im Jahr 2001 fortgesetzen können.
Die Neuland GmbH hat das Ziel, erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger/-innen ohne
Leistungsansprüche gegenüber dem Arbeitsamt mittels auf ein Jahr befristeter
sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse über Qualifizierung, Praktikum und
soziale Zeitarbeit in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Nach maximal 12 Monaten haben die ehemaligen Sozialhilfeempfänger/-innen
entweder einen festen Arbeitsplatz oder Anspruch auf Arbeitslosengeld und können
wieder unabhängig von der Sozialhilfe leben.
74
Seit Beginn ihrer Tätigkeit wurden bei der Neuland GmbH per 31.12.2001 insgesamt
607 Sozialhilfeempfänger/-innen angestellt, davon allein 86 im Jahr 2001. Von den
607 Angestellten sind per 31.12.2001 bereits 529 wieder ausgeschieden. Von diesen
Personen konnten 288 in feste Arbeitsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt und
179 in den Leistungsbezug des Arbeitsamtes vermittelt werden. Lediglich 44
Personen sind vor Ablauf des auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrages aufgrund von
Kündigung mit nachfolgender Leistungskürzung gem. § 25 BSHG vorzeitig
ausgeschieden. 19 weitere Personen sind zunächst einer Therapie zugeführt
worden. Die Integrationsquote der Neuland GmbH liegt damit mit 54 % nach wie vor
erstaunlich hoch.
Die Neuland GmbH wird ihre Arbeit im Kreis Plön zunächst bis zum 31.12.2004
fortsetzen. Im letzten Jahr hat die Neuland GmbH über eine vertragliche
Aufgabenerweiterung die Arbeitsvermittlung im Wege einer Direktvermittlung in den
1. Arbeitsmarkt auch auf Personen ausgedehnt, die nur ergänzend Hilfe zum
Lebensunterhalt beziehen. Direktvermittlung bedeutet, dass dies ohne eine
vorangehende Teilnahme an einer Maßnahme oder einer Einzelförderung des 2.
Arbeitsmarktes erfolgt. Die Direktvermittlung rechtfertigt sich vor dem Hintergrund
der nur geringen Vermittlungsprämien für die Direktvermittlung und der zusätzlichen
Fördermöglichkeit nach ASH 2000. Die Direktvermittlung wurde im Sommer 2000
aufgenommen; bisher sind 38 Personen direkt in feste Arbeitsverhältnisse auf dem
1. Arbeitsmarkt vermittelt worden. Davon konnten bis Ende 2001 bislang 18 Fälle mit
einer Netto-Belastung von rd. 30.170 Euro (Vermittlungsprämien abzügl. Zuschuß
ASH 2000) endgültig abgerechnet werden. Angesichts eines Sozialhilfeaufwandes
von monatlich rd. 11.272 Euro für diese 18 langfristig in ein festes Arbeitsverhältnis
vermittelten
Sozialhilfeempfänger/innen
amortisieren
sich
die
für
die
Direktvermittlung aufgewendeten Kosten innerhalb von 2,6 Monaten.
2.2.4 Asylbewerber
Die Zahl der Asylbewerber ist im Berichtszeitraum erneut deutlich zurückgegangen
(siehe nachfolgendes Diagramm). Die Zahl der sonstigen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen (zur
Ausreise verpflichtete Personen, Bürgerkriegsflüchtlinge etc.) stagniert dagegen
annähernd. Die Gesamtzahl der Berechtigten nach dem AsylbLG ist gegenüber dem
Vorjahr um 34 Personen zurückgegangen; dies entspricht einem Rückgang um
9,1 v. H. Vor dem Hintergrund, dass landesweit die Zahlen 2001 erstmals wieder
angestiegen sind, ist zu erwarten, dass es auch zu erhöhten Zuweisungen von
Landesseite kommen wird. Bezogen auf den Kreis Plön könnte es somit 2002 wieder
zu einem Anstieg kommen.
75
Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG
500
450
400
Personen
350
300
250
200
Berechtigte insgesamt (Stand 31.12.)
150
100
Asylbew erber/-innen
50
0
1993
1994
1995
1996
Jahr
sonstige Leistungsberechtigte
1997
1998
1999
2000
2001
Eine ursprünglich vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
vorgesehene Erhöhung der seit 1993 unveränderten Beträge nach dem AsylbLG um
1,4 v. H. sowie anschließende Rundung auf volle EURO scheiterte am 02.12.2001
im Bundesrat. Es bleibt ungewiss, ob evtl. statt dessen doch noch eine Anpassung
auf volle EURO ohne vorherige Erhöhung vorgenommen wird, wie der Bundesrat
vorgeschlagen hat. Im Ergebnis ist letzter Stand bei Redaktionsschluss in
Ermangelung anderslautender Rechtsgrundlagen bis auf weiteres eine cent-genaue
Umrechnung, so dass vorerst keinerlei Mehraufwand durch die Währungsumstellung
entsteht. Das Land Schleswig-Holstein erstattet den Kreisen und kreisfreien Städten
wie gehabt 70 v.H. aller Leistungen nach dem AsylbLG, die Erstattungsquote ist
damit seit dem 01.01.2000 stabil geblieben.
Der Anteil der Personen, die gem. § 2 AsylbLG nach insgesamt 36-monatigem
Leistungsbezug bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen ausländerrechtlicher Natur
einen Anspruch auf höhere und weitreichendere Leistungen entsprechend dem
Bundessozialhilfegesetz (BSHG) begründen, liegt derzeit bei 39,9 v.H. aller
Leistungsberechtigten, ist also leicht zurückgegangen (im Berichtszeitraum 2000
waren es noch 44,7 v. H.). Die noch im letzten Verwaltungsbericht geäußerte Sorge,
trotz rückläufiger Asylbewerberzahlen aufgrund der wieder durchgreifenden
Regelung des § 2 AsylbLG dennoch mit steigenden Kosten konfrontiert zu werden,
hat sich erfreulicherweise nicht bewahrheitet.
Der Kreis Plön betreibt weiterhin die Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in
Köhn. Sowohl der Mietvertrag als auch die erforderliche Anerkennung durch das
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein wurden um ein weiteres Jahr
76
verlängert. Der Kreis wird die Gemeinschaftsunterkunft mit einer Aufnahmekapazität
von 55 Personen also voraussichtlich zumindest noch bis zum Ende des Jahres
2003 in der derzeitigen Form weiter nutzen.
2.2.5 Spätaussiedler/innen und andere Zuwanderer (jüdische Emigranten)
Im Jahr 2001 sind im Kreis Plön 173 Spätaussiedler/-innen und andere Zuwanderer
(jüdische Emigranten) aufgenommen worden.
Die Aufnahmezahlen blieben somit im Vergleich zum Vorjahr 2001 konstant, der
Rückgang des Vorjahres aufgrund geringerer Zugangszahlen und reduzierter
Aufnahmequote hat sich kaum weiter fortgesetzt.
Dem Kreis Plön sind aufgrund der Aufnahmeverpflichtung seit 1985 bis zum
31.12.2001 insgesamt 3.510 (Spät-) Aussiedler/-innen u. ausländische Flüchtlinge
zugewiesen worden, die entsprechend der Quotenregelung auf die Städte, Ämter
und Gemeinden verteilt wurden.
Die weitere Entwicklung im Bereich der Aufnahme von Spätaussiedlern wird ganz
entscheidend von der Ausgestaltung des geplanten Zuwanderungsgesetzes
abhängen. Der Gesetzentwurf sieht erhebliche Eingriffe in die Strukturen der
Aufnahme von Spätaussiedlern und deren Abkömmlingen vor. Auch wird eine
Zuständigkeitsverschiebung deutlich, wodurch sich die Aufgaben der Landes- und
Kommunalbehörden
verändern
würden.
Die
Entwicklung
im
Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.
Aufnahme von Spätaussiedlern u. anderen Zuwanderern
(jüdischen Emigranten) in den Jahren von 1985 - 2001
422
450
376
400
348
342
350
354
291
300
232
209
250
225
179 173
169
200
150
68
100
50
10
9
87
16
0
1985
1987
1989
1991
1993
Jahr
1995
1997
1999
2001
Personen
77
Für das der Aufnahme folgende Bescheinigungsverfahren wurden für 167 Personen
Anträge gestellt, die in den meisten Fällen zur Statusfeststellung als Spätaussiedler/in oder zur Leistungsberechtigung für Ehegatten und Abkömmlinge führten. Daneben
wurden auch Verfahren nach dem Häftlingshilfegesetz durchgeführt.
Im Jahr 2001 sind Eingliederungshilfen im Betrage von 88.000,00 DM (ca. 45.000,00
Euro), die dem Ausgleich für den Gewahrsam, den die Rußlanddeutschen in der
ehemaligen UdSSR erlitten haben, gewährt worden. Der erhebliche Rückgang an
Bewilligungen gegenüber dem Vorjahr (204.000,00 DM) ist auf fehlende
Haushaltsmittel (Bund) zurückzuführen.
Für die Sprachförderung junger Spätaussiedler/-innen und deren Abkömmlinge,
ausländischer Flüchtlinge und Asylberechtigte wurden im Berichtszeitraum aus dem
sog. Garantiefonds von 115 Personen (Vorjahr 105 Personen) insgesamt 90.000,00
DM (ca. 46.000,00 Euro) in Anspruch genommen.
Diese durch Bundesmittel finanzierte Förderung soll insbesondere die
Deutschkenntnisse fördern. Hierbei liegt im Kreis Plön der Schwerpunkt der
Förderung in der außerschulischen Sprachförderung/Nachhilfe, die an den
allgemeinbildenden Schulen angeboten wird. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die
Teilnehmerzahlen (ca. 10 %) und gleichermaßen die Haushaltsmittel, so dass auch
in diesem Jahr eine bedarfsorientierte Sprachförderung möglich war.
Die auf Initiative der Preetzer Schulen im Jahr 2000 neu konzeptionierte
Sprachförderung aller Migranten (unabhängig vom ausländerrechtlichen Status)
konnte auch im Jahr 2001 fortgesetzt werden. Die Maßnahme unter der Trägerschaft
des Schulverbandes Preetz-Stadt und -Land wurde finanziert aus Mitteln des sog.
Garantiefonds (Bundesmittel), des Landes Schleswig-Holstein und des
Schulverbandes.
Im Berichtszeitraum wurden in Preetz ca. 50 Personen gefördert, davon ca. 20
Personen aus Mitteln des sog. Garantiefonds und. ca. 30 Personen aus Mitteln des
Landes und des Schulverbandes. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen den
Schulen und den Lehrkräften dieses Förderunterrichtes konnten zum Teil große
Lernfortschritte bei den geförderten Schüler/-innen festgestellt werden.
Hinzugekommen ist im September 2001 auf Initiative der Schönberger Schulen eine
Sprachfördermaßnahme zur Förderung aller Migranten in Schönberg unter der
Trägerschaft des Schulverbandes Probstei. Hier wurden insgesamt 21 Personen
gefördert, davon 6 Personen aus Mitteln des sog. Garantiefonds und 15 Personen
aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein und des Schulverbandes Probstei.
Die Lernzuwächse bei den Teilnehmer/-innen der Schulabgangsklassen konnten den
Schulerfolg wesentlich unterstützen. Wichtige Erfolge konnten auch bei den
Lernanfängern (1. Klasse) im sprachlichen Bereich erzielt werden.
Bei allen Teilnehmer/-innen konnten durch die Vermittlung des Strukturverständnisses der deutschen Sprache Lernfortschritte festgestellt werden.
2.2.6 Sozialplanung
78
Der "Sozialatlas" führt nach seiner Herausgabe im Jahre 2000 nach
vorübergehendem Interesse verschiedener Seiten praktisch ein Schattendasein. Seit
März 2001 sind von keiner Stelle, auch nicht von Privaten, Ansichtsexemplare
angefordert worden. Gleiches gilt für aktuelle Änderungen, die eine Zeit lang in
durchaus nennenswerter Zahl an das Amt für Soziales gemeldet und umgehend in
den Atlas eingearbeitet wurden. Es sollte überpüft werden, wie der "Sozialatlas" in
einer ansprechenden Form vor allem den eigentlich betroffenen, im Atlas
angesprochenen Menschen, zugänglich gemacht werden kann.
Der "Sozialatlas" ist gegen Ende 2001 in das Internet eingestellt worden.
2.2.7 Pflegebedarfsplanung
Unmittelbar nach Zustimmung des Ausschusses für Gleichstellung, Gesundheit und
Soziales zum Entwurf des Pflegebedarfsplans für den Planungszeitraum 2000 bis
2002 (nur vollstationärer Bereich) wurde im März 2001 das im Landespflegegesetz
vorgesehene Anhörungsverfahren eingeleitet. Beteiligt wurden die umliegenden
Kreise und kreisfreien Städte, die Kranken- und Pflegekassen, die
Wohlfahrtsverbände, die Pflegeheime und deren Träger sowie das
Landessozialministerium. Die wenigen eingegangenen Anregungen wurden in den
Planentwurf eingearbeitet; das Sozialministerium hatte sich - bis auf einen
geringfügigen Änderungswunsch - mit den Entwurf einverstanden erklärt. Der
Fachausschuß hat den Plan am 12. 9.2001, der Kreistag am 20. 9. 2001
zustimmend zur Kenntnis genommen, so daß der Plan anschließend veröffentlicht
werden konnte. Der Pflegebedarfsplan sieht in seiner maßgeblichen Aussage vor,
daß - abgesehen von möglichen Pflegeplatzlücken z.B. im Bereich Schönberg - die
Zahl der vollstationären Pflegeplätze im Kreis Plön ausreicht und daher im
Grundsatz eine Förderung weiterer Pflegeplätze im Kreis Plön derzeit lediglich in
Ausnahmefällen notwendig sein wird.
Der Pflegebedarfsplan 2000 bis 2002 ist gegen Ende 2001 in das Internet eingestellt
worden.
2.3. Amt für Jugend und Sport (22)
2.3.1 Jugendhilfeplanung
Die Jugendhilfeplanung erfolgt weiterhin in enger Abstimmung zwischen dem
Fachamt und dem Jugendhilfeausschuss.
Bundeskampagne „Mehr Respekt vor Kindern“
Im letzten Bericht wurde auf die Bundeskampagne „Mehr Respekt vor Kindern“
hingewiesen. Diese Kampagne hat das Ziel, Eltern über das gesetzlich verankerte
Züchtigungsverbot gegenüber Kindern aufzuklären und allen Eltern Hilfestellung
anzubieten. Die Jugendhilfe im Kreis Plön hat sich an dieser wichtigen Kampagne
intensiv beteiligt. Die Wohlfahrtsverbände und die freien Träger der Jugendhilfe
79
haben im Berichtszeitraum kreisweit 13 Veranstaltungen zu diesem Thema
durchgeführt. Dies war ein guter Anfang, der auf den Ebenen der Qualifikation der
Fachleute und einer breiten Unterstützung der Eltern weiterzuführen ist.
Für alle Erzieherinnen in den Kindergärten und Kindertagesstätten des Kreises
wurde eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Titel „Meine Grenzen - deine
Grenzen“ in Zusammenarbeit des AWO-Kinderhauses Schönberg, des SOSBeratungszentrums Lütjenburg und des Kinderschutzzentrums Kiel konzipiert. Unter
Mitwirkung des Fachamtes wurden bisher zwei Veranstaltungen mit großem Erfolg
durchgeführt, weitere sind geplant.
Die zweite Ebene sind alle Eltern, die in der Erziehung ihrer Kinder nun, für viele
ungewohnt, gänzlich ohne körperliche Züchtigungen zurechtkommen müssen. Sie
brauchen dringend Unterstützungsangebote. Um dies zu leisten, sollen deshalb
kreisweit an mehreren Standorten gleichzeitig „Elternkurse“ (Arbeitstitel) angeboten
werden. Für ein erstes Konzept zur Einrichtung von „Elternkursen“ hat der
Kreistag für 2002 Geld bereitgestellt. Gegenwärtig wird dieses Konzept gemeinsam
mit den Familienbildungsstätten, den Erziehungsberatungsstellen und der
Kreisvolkshochschule abschließend bearbeitet, um nach den vorbereitenden
Arbeiten Mitte September 2002 mit den ersten Kursen beginnen zu können.
Jugendhilfe und Schule
Ein anderer Arbeitsschwerpunkt ist die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen
Jugendhilfe und Schule. Seit Mitte 2001 ist zwischen dem Fachamt und den
Schulräten des Kreises eine enge Zusammenarbeit für zunächst drei
Arbeitsbereiche, in denen es deutliche Überschneidungen gibt, vereinbart worden:
In der Einzelfallhilfe, der unmittelbaren Zusammenarbeit zwischen den
MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes und einzelnen Lehrkräften sind
neue Absprachen getroffen worden. So kann nun in jedem Einzelfall, wenn Kinder
deutliche
Störungen
im
Sozialverhalten
zeigen,
sehr
frühzeitig
ein
„Erziehungsgespräch“ in der Schule durchgeführt werden, an dem neben den
Lehrkräften die Eltern und die zuständigen MitarbeiterInnen des Fachamtes
teilnehmen. Dies wird zu einem deutlichen Anstieg der Beratungstätigkeit des
Allgemeinen Sozialen Dienstes führen. Der pädagogische Gewinn der frühzeitigen
Hilfestellung deckt sich mit fiskalischen Zielen, weil in den meisten Fällen durch eine
frühzeitige
Hilfestellung
in
der
Folge
kostenaufwändige
stationäre
Jugendhilfeleistungen zu vermeiden sind.
Für den Bereich der Hilfen zur Erziehung, den Einzelmaßnahmen nach dem
Kinder- und Jugendhilfegesetz ist für den Kreis Plön der Beschluss gefaßt worden,
dass Schule und Jugendhilfe gemeinsam ein teilstationäres Hilfsangebot entwickeln
und finanzieren wollen.
Während die Schule die Personalkosten für die Lehrkräfte zahlt, trägt die Jugendhilfe
die Kosten für die Leistungsanteile der Jugendhilfe. Diese Form der Zusammenarbeit
zwischen Schule und Jugendhilfe hat landesweit gut funktionierende Beispiele und
führt dazu, dass die Jugendhilfe mit dem selben Mitteleinsatz mehr Kinder
„versorgen“ kann als bisher. Weil der Anteil der hochproblematischen Kinder im
80
Grundschulalter deutlich gewachsen ist, war dieser Schritt der gemeinsamen
Kostenverantwortung schon deshalb notwendig, um dem gestiegenen Bedarf
Rechnung zu tragen.
Stärkung der Prävention durch Gemeinschaftsprojekte von Schule und Jugendhilfe
im Anschluss an den Unterricht, im Übergang zu den Regelangeboten von Vereinen
etc.. Bei Unterrichtsausfall und über die Mittagszeit können viele Eltern die
Betreuung und Versorgung ihre Kinder nur schlecht oder gar nicht sicherstellen. Dies
kann in vielen Einzelfällen bei den Kindern ein Ausgangspunkt für Störungen
werden, wenn sie unkontrolliert und oft nicht altersgemäß sich selbst überlassen
sind. Für die Schule und die Jugendhilfe stellt sich zunehmend die
Gemeinschaftsaufgabe, Betreuungsangebote zu entwickeln, die in der Schule
angesiedelt sind, um diesen Kindern einen geregelten Übergang ins Elternhaus oder
in eine geplante Freizeitanbindung zu ermöglichen.
Im Kreis Plön gibt es bereits heute gelungene Projekte, die an Schulen angesiedelt
sind. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der
Jugendhilfe im Kreis Plön wird daran gearbeitet, wie diese Projekte finanziell
gesichert werden können und an welchen Standorten im Kreisgebiet der Bedarf für
weitere Projekte gesehen wird.
2.3.2 Allgemeiner Sozialer Dienst
Pflegekinder im Rahmen von Hilfe zur Erziehung
Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder eines
Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder
Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine
Entwicklung geeignet und notwendig ist (§ 27 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz /
SGB VIII).
Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.
Eine Form der familienergänzenden bzw. familienersetzenden Hilfe ist die
Unterbringung in einer Vollzeitpflegestelle. Diese Hilfe “soll entsprechend dem Alter
und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen
Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen
in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine
zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten“
(§ 33 SGB VIII). Um diese Form der Hilfe in quantitativ und qualitativ ausreichender
Form realisieren zu können, ist der Allgemeine Soziale Dienst kontinuierlich bemüht,
geeignete Pflegefamilien anzuwerben, die in der Lage sind, Kindern und
Jugendlichen ein zeitlich befristetes oder auf Dauer angelegtes Ersatzelternhaus
bieten zu können.
Bevor Familien Pflegekinder in ihrem Haushalt im Rahmen von Hilfe zur Erziehung
aufnehmen können, erfolgt eine umfangreiche Prüfung. Dabei werden neben
formalen Kriterien (u.a. Führungszeugnisse, Einkommenssituation etc.), die
Motivation zur Aufnahme eines Pflegekindes, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit
81
mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst sowie die Bereitschaft zur Teilnahme an
Fortbildungsangeboten geklärt.
Zum Stichtag 31.12.2001 befanden sich insgesamt 95 Kinder und Jugendliche im
Rahmen von Hilfe zur Erziehung in insgesamt 78 Pflegestellen. Von diesen 78
Pflegestellen erfolgte in lediglich 33 Fällen eine Belegung durch den Allgemeinen
Sozialen Dienst des Kreises Plön. Bei 45 Pflegestellen handelt es sich um
sogenannte Übernahmefälle, d.h. , dass andere Jugendämter ein Kind oder einen
Jugendlichen in eine Pflegestelle vermittelt haben, die ihren Wohnsitz im Kreis Plön
hat. Lebt ein solches Kind oder ein Jugendlicher 2 Jahre in einer Pflegestelle und ist
der Verbleib in dieser Pflegestelle auf Dauer zu erwarten, so wird der örtliche Träger
zuständig, in dessen Bereich die Pflegestelle ihren Wohnsitz hat.
Somit ist festzustellen, dass in der überwiegenden Anzahl der zu betreuenden
Pflegestellen die Unterbringung nicht durch den Kreis Plön selbst erfolgte, der Kreis
Plön jedoch nach einer Übergangszeit von 2 Jahren die personellen Belastungen
durch die Betreuung der Pflegekinder und Pflegefamilien zu tragen hat und zudem in
einer
nicht
unerheblichen
Zahl
von
Fällen
auch
noch
Personensorgerechtspflegschaften oder -vormundschaften zu übernehmen sind.
Über den Deutschen Landkreistag ist darauf gedrängt worden, diese
Zuständigkeitsregelung im Kinder- und Jugendhilfegesetz, die insbesondere die
Landkreise personell erheblich trifft, zu ändern.
Der Bereich der Pflegeelternarbeit hebt sich aus dem Spektrum der sonstigen Hilfen
zur Erziehung dadurch hervor, dass hier vorrangig nicht professionelle Personen
elementare Unterstützung für Kinder und Jugendliche leisten. Damit einhergehend
verbinden sich viele Fragen aus den unterschiedlichsten Bereichen, deren Klärung
für die Pflegeeltern nachhaltige Bedeutung haben, die sich gleichwohl in der
Betreuungsarbeit wiederholen. Daher hat der ASD im Amt für Jugend und Sport
erstmals im März 2002 ein Handbuch für Pflegeeltern herausgegeben und an
sämtliche Pflegeeltern verteilt. Dieses Handbuch gibt Informationen über Aufgaben,
Rechte und Pflichten, Rechtsbegriffe und rechtliche Rahmenbedingungen sowie
Verfahrensfragen. Zudem informiert es über die Höhe des Pflegegeldes und andere
finanzielle Leistungen. Im Rahmen eines Pressegespräches ist dieses Handbuch an
Vertreter der Pflegeelterngruppe und des Pflege- und Adoptivelternvereins des
Kreises Plön und Kiel e.V. durch Landrat Dr. Gebel übergeben worden.
82
Neben den bereits belegten Pflegefamilien wurden im Kreis Plön zum gleichen
Stichtag insgesamt 29 freie Pflegestellen geführt, d.h. Familien, die sich bereit erklärt
haben, Kinder bzw. Jugendliche in ihrer Familie aufzunehmen, und das
Prüfverfahren positiv zum Abschluss gebracht werden konnte. Der überwiegende
Teil dieser Pflegefamilien (insgesamt 18) wünscht sich die Aufnahme von Kindern im
Alter von 0-6 Jahren, die Anwerbung von Pflegefamilien, die bereit und in der Lage
sind, ältere Kinder und Jugendliche bei sich aufzunehmen, ist hingegen deutlich
begrenzt. Zum gleichen Stichtag standen lediglich 3 Familien zur Verfügung, die
Jugendliche im Alter zwischen 13-18 Jahren aufnehmen wollten.
Hinsichtlich des Profils der Pflegestellenbewerberinnen und -bewerber ergibt sich im
einzelnen folgendes Bild:
Pflegestellenbewerber- und bewerberinnen des Kreises Plön
(Gesamtzahl 30 Familien, davon 2 Alleinerziehende Pflegemütter)
Stand 04/01
Schulbildung
Pflegemütter
Pflegeväter
keine Angabe Hauptschulabschluss
Anzahl in % Anzahl in %
7
23,3
1
3,3 8
26,6
Mittlere Reife
Anzahl in %
10
33,3
9
30
Fachhochschulreife
Anzahl in %
1
3,3
3
10
Abitur
Anzahl in %
12
40
7
23,3
Da auch Einzelpersonen Pflegepersonen sein können, ergibt sich ein Unterschied in
der Gesamtzahl der Pflegeväter bzw.- mütter.
Wohnverhältnisse
Art der Wohnung
Eigenheim
Haus zur Miete
Mietwohnung
Anzahl der Pflege-familien in %
63,4
33,3
3,3
Anzahl der Pflegefamilien
19
10
1
Familieneinkommen
Nettoeinkommen in DM
keine Angabe
unter 2000
2001 - 3000
3001 - 4000
4001 - 5000
mehr als 5000
Anzahl der Pflege-familien in %
16,7
0
13,3
26,6
20
23,3
Anzahl der Pflegefamilien
5
0
4
8
6
7
83
Anzahl der Kinder
eigene Kinder Anzahl der Pflegefamilien in %
im Haushalt
0
30
1
23,3
2
20
3
13,3
4
3,3
5
3,3
6
3,3
7
3,3
Anzahl der Pflegefamilien
9
7
6
4
1
1
1
1
Arbeitsplatzsituation
Pflegemütter
Pflegeväter
Angestellte/r
Anzahl
16
26
Selbständige/r
in %
Anzahl
53,3
2
86,7
3
ohne Beschäftigung
in %
Anzahl
6,6
12
10
1
in %
40
3,3
2.3.3 Wirtschaftliche Jugendhilfe
Ambulante Eingliederungshilfe für (drohend) seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche (§35a KJHG)
Die Bewilligungskriterien für die ambulanten Eingliederungshilfen sind unverändert
recht streng, da wirklich auch nur die Kinder und Jugendlichen Hilfe erhalten sollen,
die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. So müssen relativ viele Anträge
abgelehnt werden.
Auch die Geeignetheit der Therapeuten wird weiterhin durch das Jugendamt in
Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt überprüft. Dies gestaltet sich allerdings
im Bereich der Legasthenieförderungen, die den größten Teil der ambulanten
Eingliederungshilfen ausmachen, sehr schwierig, da „Legasthenietherapeut“ kein
Ausbildungsberuf ist. In Fachkreisen besteht zwar Einigkeit darüber, welche
Qualifikationskriterien erfüllt sein müssen, es gibt jedoch keine rechtlichen
Grundlagen. So musste der Kreis Plön aufgrund eines Klagverfahrens einen
Erzieher als Legasthenietherapeuten anerkennen. Der Bundesverband für
Legasthenie hat im Jahre 2001 Richtlinien bzgl. der Qualifikation von
Legasthenietherapeuten entwickelt. Diese Richtlinien untermauern den Standpunkt
des Kreises Plön, da auch hier recht hohe Anforderungen an die Qualifikation der
Therapeuten gestellt werden. Inwieweit die Gerichte die Richtlinien heranziehen,
bleibt abzuwarten.
84
Durch die intensive Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ist es gelungen, die
Fallzahlen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe auf Dauer erheblich zu
senken:
Entw icklung de r Fa llz a hle n im Be re ich § 35a KJHG (a m bula nte Fä lle )
488
500
450
400
350
300
250
200
150
100
50
0
338
241
57
64
70
15.03.02
63
31.12.01
30.06.00
62
30.06.01
64
31.12.99
88
30.06.99
59
31.12.98
30.06.98
31.12.97
30.06.97
31.12.96
30.06.96
57
31.12.00
131
Gerade in den letzten Wochen konnte beobachtet werden, dass die Zahl der
Neuanträge erheblich angestiegen ist. Das ist zum einen jahreszeitlich bedingt, da
zur Zeit die Einschulungsuntersuchungen stattfinden, während derer etliche Kinder
auffallen. Zum anderen nimmt die Zahl der lerntherapeutischen Einrichtungen zu. Es
besteht die Möglichkeit, dass dadurch zusätzlicher Bedarf geschaffen wird. Tatsache
ist allerdings auch, dass die Zahl der extrem verhaltensauffälligen Kinder zunimmt.
Kostenentwicklung der Nettoausgaben (Ausgaben abzgl. Einnahmen abzgl.
Erstattung durch das Land) im Bereich der Jugendhilfe
Im Folgenden wird die Entwicklung der Nettoausgaben in den wichtigsten Bereichen
der Hilfe zur Erziehung in den Jahren von 1993 bis 2001 dargestellt (alle Angaben
in DM).
Erziehungsbeistandschaften
Die Erziehungsbeistände sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung
von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen
und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung
fördern.
Erziehungsbeistandschaften
249.356
400.000
212.831
222.056
1993
1994
151.355
195.318
194.258
211.304
162.069
151.172
1996
1997
1998
1999
2000
200.000
0
1995
2001
85
Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung
Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen,
der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer
angelegt.
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
200.000
150.000
100.000
50.000
0
152.128
1993
180.289
141.771
1994
1995
141.764
1996
132.822
1997
163.061
1998
130.990
1999
62.748
77.920
2000
2001
Erziehung in der Tagesgruppe
Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des
Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen
Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder
Jugendlichen in seiner Familie sichern.
Erziehung in der Tagesgruppe
700.000
600.000
500.000
400.000
300.000
200.000
100.000
0
622.648
487.387
541.064
453.519
440.065
439.218
357.320
357.320
1999
2000
140.301
1993
1994
1995
1996
1997
1998
2001
Vollzeitpflege
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und
Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen
Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen
in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine
zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten.
86
Vollzeitpflege
1.000.000
1.010.709
1.089.770
1.200.000
965.979
919.741
826.308
879.349
892.982
1999
2000
993.614
686.006
800.000
600.000
400.000
200.000
0
1993
1994
1995
1996
1997
1998
2001
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
Hilfe zur Erziehung als Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform
soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagsleben mit
pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll
eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen, die Erziehung in einer anderen
Familie vorbereiten oder eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf
ein selbstständiges Leben vorbereiten.
Heimerziehung
3.000.000
2.572.580
2.500.000
2.462.133
2.189.265
1.934.090
2.000.000
1.889.441
1.516.029
1.500.000
1.101.091
1.069.499
1.069.499
1999
2000
1.000.000
500.000
0
1993
1994
1995
1996
1997
1998
2001
Sozialpädagogische Einzelbetreuung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden,
die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer
eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen.
87
Sozialpädagogische Einzelbetreuung (bis 1996 inkl. Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte)
1.926.476
2.000.000
1.361.836
1.500.000
1.000.000
500.000
99.907
204.469
1993
1994
104.161
165.649
-15.803
63.399
104.450
1997
1998
1999
2000
2001
0
-500.000
1995
1996
Hilfe für junge Volljährige
Hilfe für junge Volljährige wird gewährt, wenn der Hilfebedarf über das 18.
Lebensjahr hinaus fortbesteht. Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der
Hilfe bei der Verselbstständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt
werden.
Hilfe für junge Volljährige
597.289
600.000
446.522
500.000
400.000
294.540
268.545
300.000
253.703
200.000
230.522
171.988
175.486
1998
1999
199.398
100.000
0
1993
1994
1995
1996
1997
2000
2001
2.3.4 Jugendförderung
Für die „Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten „
(e&c) stellte Ende 2000 das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend Sondermittel von 65.000 DM pro Jahr für Projektkreise zur Verfügung. Im
Juni 2001 bekam der Kreis Plön als einer von 13 Pilotkreisen aus Deutschland den
Zuschlag für 5 Projekte.
Mit der Laufzeit von drei Jahren sollen folgende Massnahmen verwirklicht werden:
• Aufbau eines "kreisweiten Freiwilligendienstes“
• Informationstechnologie in der Jugendarbeit (Jugendarbeit ans Netz an sechs
unterschiedlichen Orten im Kreisgebiet
• Die Unterstützung der Initiative „Leben auf der Glindskoppel“ in Preetz unter
Berücksichtigung einer nachhaltigen Veränderung der Wohnumfeldes
88
• Die Unterstützung der Aktion „Integration von Migrantinnen und Migranten“ in
Plön, Schönberg und Preetz
• Die Entwicklung eines mobilen Kinder- und Jugendangebotes in einer Gemeinde
Das Amt für Jugend und Sport ist davon überzeugt, dass das Förderungsziel, die
Entwicklung, Förderung und der Ausbau ehrenamtlicher Netzwerke mit und für
benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie die Stärkung und Neuentwicklung von
offenen und verbandlichen Jugendarbeitsstrukturen erreicht wird.
Die im Kreistag am 13.12.2001 verabschiedeten „Richtlinien des Kreises Plön zur
Förderung von Kindern und Jugendlichen“ legen unter Ziffer 8 die Zuwendungen für
die Errichtung und Sanierung von Sport-, Kinder- und Jugendeinrichtungen fest.
An dem bewährten Grundsatz der Gleichbehandlung der Bereiche Kinder, Jugend
und Sport wurde festgehalten. Ebenso ist die Zuwendungshöhe bei
Sanierungsmaßnahmen den Neu- und Umbauten gleichgestellt. Da der Kreis schon
über Jahre an dieser Zuwendungspraxis festhält, ist der Zustand der Gebäude und
Anlagen, insbesondere im Vergleich mit unseren Nachbarkreisen kreisweit als sehr
gut zu bezeichnen.
Nicht durch die nachhaltige Krise in der Bauwirtschaft, sondern begründet in einem
relativ hohen „Sättigungsgrad“, sind die Ausgaben im Vermögenshaushalt
überschaubar und nur in Ausnahmefällen handelt es sich bei Zuwendungsanträgen
um Neubauten.
Vergleich der Haushaltsansätze 2000 bis 2002
Vermögenshaushalt
368.795 €
400
308.258 €
300
204.600€
188.900€
200
149.200€
96.500€
141.000 €
111.100€
73.300€
100
0
Jugend
Kinder
Sport
2000
2001
2002
89
3. Ämter des Fachbereichs 3
3.1. Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen
und Kommunalaufsicht (30)
3.1.1 Allgemeines
Durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Übertragung von Aufgaben des
Kreises Plön auf die Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter des Kreises Plön vom
07.11.2001 (in Kraft getreten am 01.01.2002) und Änderungen der
Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach der
Gewerbeordnung und anderer Gesetze (in Kraft seit 01.02.2002) wurden im
Berichtszeitraum Aufgaben aus den Bereichen des allgemeinen Ordnungsrechts
(Gewerbe-, Gaststättenrecht) und im Verkehrsbereich (Zulassung und
Verkehrsaufsicht) auf die Gemeinden und Ämter als örtliche Ordnungsbehörden
übertragen. Im Einzelnen wird bei den entsprechenden Abteilungen. bzw.
Sachgebieten näher darauf eingegangen.
Als Überblick die organisatorische Struktur des Amtes:
Abt.300
- Allgemeines Ordnungsrecht
Ausländer- und Asylangelegenheiten
Gewerbeangelegenheiten
Jagd- und Waffenangelegeheiten, Sammlungen
Schornsteinfegerangelegenheiten
Stiftungsaufsicht
Abt. Leiter Herr Kaack
Abt. 301
- Zivil- und Katastrophenschutz
Brandschutz mit Leitstelle
Abt. Leiterin Frau Saggau
(z. Zt. wird die Aufgabe durch AL 30 wahrgenommen)
Abt. 302
- Kommunalaufsicht
mit Standesamtsaufsicht
Wahlen
Abt.Leiterin Frau Saggau
Abt. 303
- Verkehrsangelegenheiten
Verkehrsaufsicht
Führerscheinstelle
Zulassungsstelle
Abt. Leiter Herr Immans
Abt. 304
- Bußgeldstelle
Abt. Leiter Herr Kaack
Abt. 305
- Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Abt. Leiter Herr Dr. Görgen
90
3.1.2 Allgemeines Ordnungsrecht (300)
Mit der zunächst auf 5 Jahre befristeten Laufzeit der ab 01.01.2002 in Kraft
getretenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sind verschiedene Aufgaben der
allgemeinen Abteilung des Ordnungsamtes auf die örtlichen Ordnungsbehörden
verlagert worden, und zwar:
- Sammlungsgenehmigungen für den örtlichen Bereich
- Ausnahmen nach dem Ladenschlussgesetz über den Verkauf bestimmter
Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Gesetz über Sonn- und
Feiertage
- Zwangsweise Durchsetzung einer verweigerten Kehrung nach dem Schornsteinfegergesetz
- Beitreibung rückständiger Schornsteinfegergebühren
- Entgegennahme von Mängelmeldungen nach dem Schornsteinfegergesetz
Durch landesrechtliche Bestimmungen wurden mit Wirkung vom 01.02.2002 weitere
Aufgaben von der Kreisebene auf die Städte, Ämter und Gemeinden übertragen.
Dieses sind:
- Bestellung von Wild- und Jagdschadensschätzern
- Erlaubnisverfahren für Spielhallen
- Erlaubnisverfahren im Pfandleihgewerbe
- Erlaubnisverfahren im Bewachungsgewerbe
- Genehmigungsverfahren für das Makler- und Bauträgergewerbe
- Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Gewerbeordnung
- Ausnahmegenehmigungen von Verboten im Reisegewerbe
- Genehmigungsverfahren für Gaststätten und Beherbungsbetriebe einschl.
Widerrufsverfahren
- Erteilung und Entziehung von Blindenwaren-Vertriebsausweisen
Die Übergabe der Aktenvorgänge an die kreisangehörigen Kommunen ist abgeschlossen. Schwerwiegende Probleme sind im Rahmen des Zuständigkeitswechsels
nicht aufgetreten, wobei das Amt 30 durch Informationsveranstaltungen,
Einzelgespräche,
Überlassen
von
Arbeitsmaterial
usw.
den
örtlichen
Ordnungsbehörden hilfreich zur Seite stand. Die dennoch bei einigen Gemeinden
aufgetretenen Irritationen sind ausgeräumt.
Abzuwarten bleibt, in welchem Umfang nunmehr die Kreismitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Rahmen der Aufgabe „Fachaufsicht“ gefordert werden; auch für
Widerspruchsverfahren für die o.a. Bereiche bleibt der Kreis zuständig.
91
Nicht unerwähnt bleiben darf aber auch die Konsequenz für die
Gebühreneinnahmen des Kreises, denn die Aufgabenverlagerung lässt
Einnahmeverluste in Höhe von ca. 100.000 EUR erwarten.
Aus dem Bereich des Allgemeinen Ordnungswesens sind berichtenswert:
Gaststättenerlaubnisse
2001 =
2000 =
1999 =
41
50
63
derzeitiger Bestand an genehmigten Gaststätten: 654 (Vorjahr: 648)
Maklererlaubnisse
2001 =
2000 =
1999 =
13
41
30
Insgesamt liegen beim Kreis Plön 365 (Vorjahr: 357) Erlaubnisse vor.
Gewerbeuntersagungen
Wegen Nichtzahlung bzw. schleppender Zahlung von Steuern werden nach wie vor
die meisten Gewerbeuntersagungsverfahren von den Finanzbehörden angestrengt.
2001 = 16 Verfahren eingeleitet, davon 13 abgeschlossen
2000 = 23 Verfahren eingeleitet, davon 18 abgeschlossen
1999 = 18 Verfahren eingeleitet, davon 12 abgeschlossen
Die Kreistage der Kreise Ostholstein und Plön haben am 11. bzw. 13.12.2001 dem
Fortbestand der gemeinsamen Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit zugestimmt. Der öffentlich-rechtliche Vertrag wurde zunächst bis
zum 31.12.2006 verlängert. Der von der Ermittlungsgruppe erstellte Tätigkeitsbericht
2001 weist u.a. folgende Zahlen aus (= Vorjahreszahlen):
anhängige Verfahren:
davon Kreis Plön
festgesetzte Bußgelder:
davon rechtskräftig
Ist-Einnahmen
Gesamtkosten
Überschuss/Zuschussanteil Kreis Plön
284 (289)
72 (118)
524.807,90 DM
458.855,90 DM
264.818,66 DM
263.079,21 DM
(422.045,50 DM)
(420.437,50 DM)
(153.173,25 DM)
(254.708,01 DM)
+
(./. 31.178,25 DM)
579,82 DM
Es bleibt festzustellen, dass im dritten Jahr des Bestehens der Ermittlungsgruppe
eine Kostendeckung erreicht wurde.
92
Stiftungsaufsicht
Wachsende Privatvermögen, Veränderungen in den Familienstrukturen sowie die
gestiegene Bereitschaft, soziale, künstlerische oder andere gemeinnützige Zwecke
in eigener Verantwortung verwirklichen zu wollen, bei gleichzeitige Finanzknappheit
der öffentlichen Haushalte, sind die Hauptgründe für die Zunahme von privaten
Stiftungen.
Zum Jahresende 2001 unterliegen 25 Stiftungen der Stiftungsaufsicht (2000= 21,
1999 = 17), die sich nach Höhe des Stiftungsvermögens wie folgt aufgliedern:
Vermögen mehr als 1 Mio. DM (500.000 EUR) = 11 (10) Stiftungen
Vermögen 500 TDM bis 1 Mio DM
(250.000 bis 500.000 EUR)
= 4 (2) Stiftungen
Vermögen 100 TDM bis 500 TDM
(50.000 bis 250.000 EUR)
= 7 (7) Stiftungen
Vermögen unter 100 TDM (50.000 EUR)
= 3 ( 2) Stiftungen
Gefährliche Hunde
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat im Wege eines
Normenkontrollverfahrens
mit
Entscheidung
vom
29.05.2001
die
Gefahrhundeverordnung vom 28.06.2000 für teilweise nichtig erklärt. Die Richter
machten sich dabei die Meinung von Fachleuten zu Eigen, wonach ein Hund nicht
automatisch gefährlich sei, nur weil er einer bestimmten Rasse angehöre. Das Land
hat gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht
eingelegt. Bis zu dieser Entscheidung bleibt die Gefahrhundeverordnung weiterhin in
Kraft.
Im Jahre 2001 hat es im Kreis Plön 41 aktenkundige Vorfälle mit Hunden gegeben,
bei denen 17 Personen und 24 Hunde verletzt sowie 7 andere Tiere (Rehe, Schafe,
Katzen) getötet wurden. In 29 Fällen wurden Hunde von den örtlichen
Ordnungsbehörden als gefährlich eingestuft, davon u.a. 2 Bullterrier-Mischlinge, 8
Schäferhunde bzw. Schäferhundmischlinge, 7 Mischlinge ohne prägende Rasse.
Gegen 3 Feststellungsbescheide der örtlichen Ordnungsbehörde haben Hundehalter
Widerspruch eingelegt, die jedoch als unbegründet zurückgewiesen wurden.
Jagd- und Waffenangelegenheiten
Jägerprüfung
2001 = 25 Teilnehmer, davon 19 bestanden
2000 = 32 Teilnehmer, davon 26 bestanden
1999 = 38 Teilnehmer, davon 26 bestanden
In jüngster Zeit sind vermehrt private Anbieter für Vorbereitungskurse für die
Jägerprüfung auf den Markt gestoßen. Hierdurch bedingt werden neben der
bisherigen jährlichen Prüfung weitere Prüfungen durchgeführt werden müssen.
Ausgestellte Jagdscheine:
2001 =
629
93
2000 =
1999 =
536
657
25% der Jagdabgabe (diese fällt bei Lösung eines Jagdscheines neben der
Verwaltungsgebühr an) verbleiben beim Kreis und müssen aufgrund von Richtlinien
der obersten Jagdbehörde an die Kreisjägerschaft ausgekehrt werden. Diese Mittel
werden zweckgebunden für Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der
Lebensgrundlagen des Wildes verwendet. Im Jahre 2001 wurde ein Betrag von
15.398,75 DM (2000 = 12.851,25 DM) weitergereicht.
Waffenrechtliche Erlaubnisse:
2001 =
2000 =
1999 =
579
500
594
dazu Verbotsverfügungen:
2 (Vorjahr: 5)
Insgesamt sind im Kreis Plön ca. 5.200 Waffenbesitzer registriert. Die Jäger mit ca.
3.800 registrierten Waffenbesitzern sind dabei am häufigsten vertreten.
Ausländer- und Asylangelegenheiten
Ausländer gesamt:
davon EG-Ausländer:
Asylbewerber
geduldete Ausländer
Abschiebungen
Ausweisungen
2001
3.095
692
243
145
13
7
2000
2.880
678
245
173
8
8
1999
2.900
688
267
178
7
10
Auch in diesem Berichtszeitraum war Schwerpunkt die Rückführung der KosovoAlbaner. Es wurden in 2001 32 Kosovo-Albaner zurückgeführt. 19 Albaner erhielten
ein Bleiberecht nach Altfallregelung. Im Jahr 2002 stehen noch ca. 30 Personen zur
Ausreise in den Kosovo an.
Visaanträge:
2001 =
2000 =
1999 =
146
132
128
Staatsangehörigkeitsausweise:
2001 =
2000 =
1999 =
11
12
21
Einbürgerungen:
2001 =
2000 =
1999 =
146
197
141 (davon Spätaussiedler: 43)
94
Sollte das am 22.03.2002 vom Bundesrat verabschiedete Zuwanderungsgesetz
vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden und dann zum 01.01.2003 in Kraft
treten, wird es auch beträchtliche Auswirkungen auf den Kreis Plön haben.
Das neue Ausländerrecht setzt Schwerpunkte in der Integration von Ausländern.
Diese geplanten Integrationsmaßnahmen sind jedoch nur mit erheblichen finaziellen
Mitteln zu leisten. Bisher ist im Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, dass
grundsätzlich die Kosten der Integrationsmaßnahmen von Bund und Ländern
übernommen werden. Sie werden vom Gesetzgeber bundesweit auf ca. 145 Mio
EUR jährlich geschätzt. Ob und inwieweit finanzielle Belastungen auch für die Kreise
entstehen, darüber besteht z.Zt. keine Klarheit.
Im Bereich des Asylrechts werden neben Änderungen des Verfahrens auch
erweiterte Anerkennungsgründe für ein Bleiberecht in Deutschland eingeführt. Hervorzuheben sind hier die Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung (z.B.
Unterdrückung durch rivalisierende Machthaber verschiedener ethnischer, religiöser
oder sonstiger politischer Ausrichtung sowie die geschlechtsspezifische Verfolgung
(z.B. von Beschneidung betroffene Frauen in Teilen Afrikas oder von Bildungssystemen ausgeschlossene Frauen). Zahlen über den geschätzten Anstieg von
Flüchtlingen liegen bislang nicht vor. Allerdings ist zumindest für die Anfangsphase
mit einem deutlichen Anstieg der Flüchtlingszahlen und damit auch der Sozialhilfekosten zu rechnen, zumal sich mangels konkreter Kriterien erst durch die Praxis des
Bundesam- tes und die Rechtsprechung die eigentlichen Anerkennungsgründe
ergeben werden. Die Neugestaltung des Aufenthaltsrechtes führt in jedem Fall zu
einer erheblichen Mehrbelastung in der Ausländerbehörde.
3.1.3 Zivil- und Katastrophenschutz, Brandschutz (301)
Auch bei den Freiwilligen Feuerwehren im Kreis Plön macht sich eine nachlassende
Bereitschaft zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten bemerkbar. Beachtlich und
um so erfreulicher ist hingegegnen der gestiegene Anteil der Frauen und Mädchen.
Die 114 Freiwilligen Feuerwehren
Mitgliederstand verzeichnen:
Insgesamt:
davon Frauen:
Jugendwehr
davon Mädchen:
können
per
3.278 (Vorjahr: 3.287)
235 (Vorjahr: 221)
911 (Vorjahr: 927)
306 (Vorjahr: 299)
31.12.2001
folgenden
95
Für die Förderung
Feuerschutzsteuer
des
gemeindlichen
Löschwesens
wurden
aus
der
2001 = 351.293,00 DM
2000 = 797.757,00 DM
1999 = 876.000,00 DM
Zuwendungen an die Gemeinden gezahlt.
Mit der erwarteteten Umstellung auf Digitalfunk ab 2006 müssen die z.Zt. benutzten
analogen Funkgeräte ( 552 FuG 10 = 2m und 309 FuG 8 b1 = 4m) und
Funkmeldeempfänger (908) erneuert werden. Diese Ersatzbeschaffung werden die
Gemeinden für ihre freiwilligen Feuerwehren mit enormen Kosten belasten. Daher
müssen hierfür bereits zum jetzigen Zeitpunkt Mittel aus der Feuerschutzsteuer als
Förderbeiträge zurückgestellt werden.
Für den Bereich des Katastrophenschutzes stehen z.Zt. 788 (782) HelferInnen zur
Verfügung. Diese wirken in Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr (abwehrender
Brandschutz, technische Hilfeleistung und besondere Gefahrenlagen -ABC), dem
Arbeiter-Samariter-Bund
(Sanitätsdienst),
dem
Deutschen-Roten-Kreuz
(Sanitätsdienst) und der Johanniter-Unfall-Hilfe (Sanitätsdienst und Betreuung) mit.
aufgewendet wurden
davon Bundesanteil =
Landesanteil =
Kreisanteil =
2001
178.734,56 DM
83.909,35 DM
31.033,88 DM
63.791,33 DM
2000
394.747,96 DM
77.154,77 DM
167.851,93 DM
149.741,26 DM
1999
151.749,25 DM
80.541,30 DM
20.350,11 DM
50.857,84 DM
Die Ausbildung der Stabsmitglieder wird auch weiterhin betrieben; denn nur
ständiges Training ist Garant dafür, dass wir im Falle von Katastrophen- oder
größeren Unglücksfällen effektiv reagieren, indem wir die Rettungskräfte effizient
führen. Für das Jahr 2002 ist eine größere Übung zusammen mit den im
Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen geplant.
Der Einsatzleitwagen für die Gemeinsame Einsatzleitung Ort (GEO) ist durch den
Landrat am 09.03.2002 seiner Bestimmung übergeben worden.
In den Räumen der Kreisfeuerwehrzentrale und im Seminargebäude auf dem
Übungsplatzes in Wankendorf kamen bei Schulungen, Übungen, Sitzungen und
anderen Zusammenkünften ca. 3.400 Feuerwehrfrauen und -männer zusammen.
Dabei zeichneten sich folgende Schwerpunkte ab:
- Einberufung und Überwachung der Lehrgänge auf Kreisebene einschließlich
Ausstellen der Lehrgangsbescheinigung für 706 (665) Teilnehmer.
- Betreuung und Überwachung der Atemschutzübungsstrecke
An 82 (65) Abenden wurden 700 (670) Atemschutzgeräteträger geschult,
dabei wurden 4.954 (3.659) Atemluftflaschen geprüft und gefüllt. Die Befüllung entspricht einem Volumen von 8,9172 cbm (6,5862) Luft.
96
- Betreuung des Übungsplatzes in Wankendorf an 159 Tagen ;
damit verbunden ist: Aufrüstung des Brandgewöhnungscontainers,
des Flash-Over-Containers, Beschaffung und Entsorgung von Schrottautos usw.
- Wartung aller Tragkraftspritzen und Vorbaupumpen
- Technische Abnahme von Feuerwehrfahrzeugen
- Vorbereitungen der Teilnehmer an Leistungsbewertungen
- Prüfungen sonstiger Geräte, die einer Prüfordnung unterliegen
Beispielhaft seien erwähnt:
524 Steckleitern, 33 Schiebeleitern, 21 Klapplleitern, 9 Hakenleitern,
1.650 Sicherheitsgurte, 1355 Feuerwehrleinen (Gesamtprüflänge:
40,65 km), 3.130 Atemschutzmasken, 75 Vollschutzanzüge
Aber auch die Fahrzeug- und Materialpflege der in der Kreisfeuerwehrzentrale
eingestellten Fahrzeuge gehört zu den Aufgaben der Mitarbeiter. Zu bedenken ist
insbesondere, dass die Freiwilligen Feuerwehren im Kreis Plön ihre Übungen und
Fortbildungsveranstaltungen in den Abendstunden und an Wochenenden
durchführen. Hierfür müssen die Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
Die Kreisfeuerwehrzentrale wird am 31.08.2002 ihr 50-jähriges Bestehen mit einer
öffentlichen Veranstaltung feiern.
Die Kreisleitstelle nimmt die Notrufe (112 und 19222) sowie sonstige Hilfeersuchen
entgegen, leitet die entsprechenden Maßnahmen ein und alarmiert die
Rettungsmittel. Aber auch der Einsatz der beim Kreis eingerichteten
Bereitschaftsdienste läuft über die Kreisleitstelle. 5,5 Mitarbeiter sind dafür in 3Schichten eingesetzt. Seit 2001 stehen alle Leitstellen in Schleswig-Holstein vor
enormen Veränderungen. Diese sind zum einen aufgrund der enormen Kosten, zum
anderen aber durch die für 2006 erwartete Umstellung auf Digitalfunk begründet. So
kommt ein landesweites Gutachten für die Rettungsleistellen auf notwendige 5
Leistellen. Dagegen will das Innenministerium für die Leitstellen der Polizei die
räumlichen Aggregate auf die Bereiche der Polizeidirektionen (= 4) beschränken. Da
es aber vor allem ökonomisch Sinn macht, die Ressourcen gemeinsam zu nutzen,
laufen in einer Projektgruppe die Planungen hinsichtlich der Zukunft der Leitstellen.
Nachstehend einige Zahlen, die die Arbeit der Kreisleitstelle beleuchten:
Rettungshubschrauber (RTH)
Notarztwagen (NAW)
Rettungswagen (RTW)
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
Krankentransportwagen (KTW)
Gesamt Rettungsdienst
87
23
2.643
1.762
(78)
(21)
(2,554)
(1.811)
3.715
(3.380)
8.230
(7.844)
97
Großbrände
Kleinbrände
Technische Hilfeleistung
Gesamt Feuerwehr/THW
Sonstige:
Notärztlicher Dienst, Bereitschaftsdienstanforderungen, Fehlalarme, usw.
6
119
326
451
(6)
(128)
(324)
(458)
11.191
(12.252)
3.1.4 Kommunalaufsicht (302)
Die Finanzsituation vieler Kommunen hat sich im Berichtszeitraum verschärft. Dies
ist vor allen Dingen auf massive Einbrüche in den Gewerbesteuereinnahmen
einerseits
und
aufgrund
zunehmender
Arbeitslosigkeit
steigende
Sozialhilfeleistungen
andererseits
zurückzuführen.
So
wiesen
die
Haushaltssatzungen einer Stadt sowie von sechs Gemeinden im Jahr 2001 nicht
ausgeglichene Verwaltungshaushalte aus. Das sind vier mehr als im Vorjahr. Eine
Gemeindefinanzreform scheint daher unumgänglich.
Der Kommunalaufsicht wurden 2001 von den Städten, amtsfreien Gemeinden und
Ämtern des Kreises insgesamt 195 Haushalts- und Wirtschaftspläne (der
Eigenbetriebe) einschließlich der Nachträge sowie der Haushaltspläne der Verbände
(Schulverbände, Abwasserzweckverbände, Feuerlöschverbände etc.) vorgelegt.
47 Haushalts- und Wirtschaftspläne enthielten genehmigungspflichtige Teile
(Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kassenkredite).
Weiterhin ungebrochen ist der Trend der zunehmenden wirtschaftlichen Betätigung
und privatrechtlichen Beteiligung der Gemeinden. Diesbezüglich besteht eine
Anzeigepflicht gegenüber der Kommunalaufsicht, der dann die Prüfung der
rechtlichen Voraussetzungen und Beratung der Kommunen obliegt.
Das Ende des Jahres 2001 war im besonderen Maße von der Prüfung der
Genehmigungsfähigkeit von Hauptsatzungen geprägt. Viele Gemeinden hatten die
Währungsumstellung auf den EURO auch für inhaltliche Änderungen genutzt.
Stark in Anspruch genommen wird die Kommunalaufsicht nach wie vor von
Bürgerinnen und Bürgern, die versuchen, ihre Interessen gegenüber ihren
Gemeinden durchzusetzen. Da dies nicht gesetzliche Aufgabe der
Kommunalaufsicht ist, bleibt oftmals nur die Beschreibung der allgemeinen
Rechtslage und der Hinweis auf den offenstehenden Rechtsweg zu den
Verwaltungs- oder ordentlichen Gerichten.
Auch führen Meinungsverschiedenheiten in den Gremien vor Ort zunehmend zum
Einschalten der Kommunalaufsicht mit der Bitte um Klärung der Rechtslage. Dies
geschieht mit Hinweis auf eine unmittelbar bevorstehende Sitzung zumeist unter
Zeitdruck. Da die Auseinandersetzungen oftmals durch kommunalpolitische
98
Meinungsverschiedenheiten geprägt sind, ist für die Rechtskontrolle
Kommunalaufsicht insofern besondere Zurückhaltung geboten.
der
Der Bereich der Namensänderungen wurde zum 01.01.2002 durch Vertrag auf die
Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter übertragen. Der Landrat bleibt als
nächsthöhere Behörde für die Entscheidung über Widersprüche zuständig.
Seit dem 01.04.2001 ist die Kommunalaufsicht auch für die Durchführung von
Wahlen und Bürgerentscheiden zuständig. Die Vorbereitungen für die
Bundestagswahl am 22.09.2002
und die Gemeinde- und Kreiswahlen am
02.03.2003 haben bereits begonnen.
3.1.5 Verkehrsangelegenheiten (303)
Die Verkehrsabteilung gliedert sich in die Bereiche
Verkehrsaufsicht
Zulassungsbehörde
Fahrerlaubnisbehörde
und hat Ende 1999 zusätzlich die Aufgabe kommunale Verkehrsüberwachung
übernommen.
Alle Bereiche der Abteilung sind in unterschiedlicher Form von der Änderung der
Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung bzw. dem öffentlich-rechtlichen
Vertrag mit den Kommunen des Kreises betroffen.
Der Bereich der Verkehrsaufsicht ist grundsätzlich für alle Verkehrsanordnungen
auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen zuständig. Die neue
Zuständigkeitsverordnung hat jedoch einige Aufgaben, die Gemeindestraßen oder
auch klassifizierte Straßen innerorts betreffen, auf die Bürgermeister bzw.
Amtsvorsteher verlagert. Es handelt sich dabei überwiegend um Aufgaben, die
tatsächlich auch örtlichen Bezug haben, wie z. B. die Genehmigung und die
Verkehrsregelung für Volksfeste oder um die Regelung des ruhenden Verkehrs wie
Halteverbote bzw. Ausnahmen davon. Durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag
wurde darüber hinaus auch die Zuständigkeit für die Einrichtung von Tempo-30Zonen übertragen. Mit der Übertragung der Zuständigkeit haben sich jedoch nicht
die zu prüfenden rechtlichen Voraussetzungen für diese Einrichtungen geändert, so
dass insbesondere hier die Verkehrsaufsicht künftig als Fachaufsicht oder
Widerspruchsbehörde gefordert sein wird.
In den Verantwortungsbereich der Verkehrsaufsicht gehören sowohl Überwachungsund Genehmigungstätigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz und für
Schwertransporte als auch die Entscheidungen über die Auferlegung von
Fahrtenbüchern und die Erteilung von Lizenzen für den Güterkraftverkehr.
99
Die Geschwindigkeitsüberwachung durch den Kreis konnte im zweiten Jahr durch
zunehmende Erfahrung noch effektiver gestaltet werden. Es hat sich gezeigt, dass
durch gezielten Überwachungsdruck an bestimmten Stellen das Verhalten der
Autofahrer zumindest vorübergehend positiv beeinflusst werden kann. Die
technische Ausrüstung wurde verbessert, so dass auch in der dunklen Jahreszeit zu
Schulbeginn bei Dämmerung gemessen werden kann.
Die Zulassungsbehörde ist der größte und mit durchschnittlich 100 Besuchern pro
Tag auch publikumsintensivste Teil der Abteilung. Durch weitere organisatorische
Maßnahmen (Einrichtung eines Informationsschalters) konnte der Besucherandrang
entzerrt werden, was neben der zur Zeit angemessenen Personalausstattung zu im
Normalfall zügigen Bearbeitungszeiten führt. Die Gesamtgebühreneinnahmen sind
leicht gestiegen und lagen bei 1.780.000 DM.
Der zu verwaltende Kfz. - Bestand hat sich über die Jahre
1938
1963
1974
1989
1996
2000
auf nunmehr
3.900
20.384
41.427
66.233
82.269
96.076
98.653 (01.12.2001) entwickelt.
Durch
den
öffentlich-rechtlichen
Vertrag
wurden
am
01.01.2002
Zulassungsaufgaben teilweise auf den Bürgermeister der Stadt Preetz übertragen.
Es handelt sich dabei um die vorübergehende Abmeldung von Fahrzeugen sowie die
Änderung von Anschriften bzw. Namen in den Fahrzeugpapieren.
In der Fahrerlaubnisbehörde werden ca. 100.000 Datensätze für Führerscheine
verwaltet. Darüberhinaus werden von hier die Fahrschulen überwacht. Der
Umtausch in Kartenführerscheine beschäftigt den Bereich nach wie vor. Bei 2.844
Umtauschen in 2001 und einer damit zusammenhängenden Gebühreneinnahme
von ca. 134.000 DM ist der zusätzliche Personalaufwand gerechtfertigt und durch die
Einnahmen gedeckt. Der Rückgang bei den Umtauschen gegenüber 2000 ist
begründet in der großen Zahl von Lkw- und Busfahrern, die in 2000 das 50.
Lebensjahr überschritten hatten, mit der alten Fahrerlaubnis nach den neuen
Richtlinien die großen Fahrzeuge nicht mehr fahren durften und wegen des
Stichtages Anträge auf Umtausch gestellt hatten. Da bis 2005 alle Fahrerlaubnisse
umgestellt sein müssen, ist bis dahin mit einer zu diesem Stichtag steigenden Zahl
von Anträgen zu rechnen.
Die Mitarbeiter werden zur Zeit zusätzlich gefordert durch die steigende Zahl von
Drogendelikten im Straßenverkehr. Dieses neue (oder erst jetzt erkannte) Phänomen
erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie bei Entziehungen bzw.
Wiedererteilungen der Fahrerlaubnisse.
100
Die Fahrerlaubnisbehörde hat durch die Zuständigkeitsverordnung ebenfalls
zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen. Auch die Genehmigung von
Ausnahmen vom Mindestalter zur Erlangung einer Fahrerlaubnis, eine restriktive und
nicht unkomplizierte Maßnahme, gehört dazu.
Die Fallzahlen der wichtigsten Tätigkeitsbereiche haben sich wie folgt entwickwelt.
Ersterteilungen/Erweiterungen
Neuerteilungen/Wiedererteilungen
Umschreibungen
Personenbeförderungsscheine
Umtausch in Kartenführerscheine
2001
2.410
175
219
465
2.844
2000
2.746
199
250
530
4.661
1999
3.541
265
331
691
2.241
3.1.6 Bußgeldstelle (304)
Im Bereich der Bußgeldstelle sind im Jahr 2001 rd. 17.900 (Vorjahr: 13.500) neue
Verfahren eingeleitet worden.
Hierbei tritt allein der Bereich „ruhender Verkehr“ (Park- und Halteverbotsverstöße)
mit rund. 6.900 (Vorjahr:6.500) Fällen hervor. Diese Überwachung wird z.Zt. noch in
der Stadt Lütjenburg und in den Gemeinden Hohwacht, Laboe, Schönberg und Stein
in Kooperation mit dem Kreis durchgeführt.
In den Bereichen der allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (d.h.: Naturschutz,
Wasserrecht, Abfallrecht, Lebensmittelrecht, Baurecht, Gaststättenrecht und
Tierschutz wurden 460 (Vorjahr: 450) Verfahren eröffnet.
Das Aufkommen an Buß- und Verwarnungsgeldern belief sich auf rd. 724.000,00
DM (Vorjahr: rd. 627.000,00 DM).
Bei der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in eigener Regie sind für 2001
folgende Zahlen zu melden:
Anzahl der Verfahren
Verwarn- und Bußgelder
2001
4.700
190.000,00 DM
2000
2.800
123.000,00 DM
Dieser Betrag ist in der obigen Summe von 724.000,00 DM nicht enthalten.
Erfreulich ist dabei aber auch die Akzeptanz der Autofahrer. So gingen bei den
beschriebenen 4700 Fällen lediglich 20 Einsprüche (0,4%) ein.
3.1.7 Veterinäraufsicht und Lebensmittelüberwachung (305)
Nach wie vor werden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung Betriebe, in
denen Lebensmittel hergestellt oder verarbeitet oder zum Verzehr verabreicht
werden, stichprobenartig überprüft. Aber auch bei Bedarfsgegenständen,
kosmetischen Mitteln und Tabakwaren finden Beprobungen statt.
101
Nachstehend einige Zahlen, die die Situation im Vergleich zu den letzten Jahren
verdeutlichen.
Anzahl der Betriebe
Kontrollen (gesamt)
dabei festgestellte Hygienemängel
gezogene Proben
davon beanstandet
hieraus resultierende Bußgeldverfahren
Strafanzeigen
zu bearbeitende
Verbraucherbeschwerden
2001
2000
1999
1172
609
352
492
32
32
1152
735
215
438
46
19
1123
890
335
525
161
34
0
1
1
10
19
8
Die Zahl der Kontrollen ist gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Grund dafür
war die extreme Seuchensituation (BSE- und MKS-Krise) im ersten Halbjahr 2001,
die alle Mitarbeiter der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht sehr stark in die
Bewältigung der seuchenrechtlichen Probleme eingebunden hatte.
Das Probenvolumen der amtlichen Lebensmittelproben konnte gegenüber dem
Vorjahr erhöht werden. Die Beanstandungsquote bei den gezogenen
Lebensmittelproben betrug im letzten Jahr 6,5% und damit nur noch 1/6 der Quote
aus dem Jahr 1999.
Aber auch der Bereich Tierschutz gewinnt zunehmend an Bedeutung. An den
Tierhandel und die Durchführung von Tiertransporten werden immer höhere
Anforderungen zum Schutze des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere gestellt.
Dieses ist mit einer verstärkten Überwachungstätigkeit im Bereich der Viehhändler
und Transporteure verbunden. Daneben sind vier gewerbliche Hundezuchten, fünf
Zoologische Handlungen, ein Tierheim sowie diverse Nutzviehtransporteure zu
nennen, die ebenfalls kontrolliert werden müssen.
Aufgrund der neuen Schweinehaltungshygieneverordnung sowie der TierschutzNutztierhaltungsverordnung
werden
auch
vermehrt
landwirtschaftliche
Nutztierhaltungen regelmäßig überprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen
jährlich ca. 10% der Schweinehaltungen sowie Kälber- und Legehennenhaltungen
kontrolliert werden.
Nicht zu vergessen ist die private Tierhaltung, die immer wieder Anlass für
Beschwerden gibt (2001 = 48 Anzeigen aus der Bevölkerung).
Ein extremer Verstoß gegen die Vorschriften des Tierschutzgesetzes wurde im
Dezember 2001 bei einem Landwirt und Viehhändler festgestellt. Nachdem mehrere
Tiere auf der Weide verendet waren und der Tierbesitzer offensichtlich nicht mehr in
der Lage war, seine Tiere zu versorgen, mußten auf Anordnung der
102
Veterinärabteilung ca. 250 Rinder dem Tierhalter entzogen, z.T. notgeschlachtet und
i.Ü. verkauft werden.
Zu den Aufgaben dieser Abteilung gehört auch die Milchüberwachung. Dabei
werden die Gesundheit der Milchviehbestände und die Hygiene bei der Gewinnung,
Behandlung und beim Inverkehrbringen von Milch und Milcherzeugnissen überwacht.
Die Überwachung erstreckt sich auf Milcherzeuger-, Milchhandels- und
Verarbeitungsbetriebe sowie auf Transportfahrzeuge. Im Kreis Plön gibt es zwei
Meiereien, die für den innergemeinschaftlichen Handel (EU) zugelassen sind. Einer
dritten Meierei wurde Ende des Jahres vom zuständigen Umweltministerium in Kiel
wegen erheblicher hygienischer Mängel die EU-Zulassung entzogen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Mit der
Durchführung und Überwachung sind sechs Beschautierärzte beauftragt. Die
Fleischbeschaugebühren sowie die Wegepauschalen wurden Ende 2000 erhöht.
Dadurch konnten im vergangenen Jahr das erste Mal seit 17 Jahren
kostendeckende Gebühren erhoben werden.
Einige Zahlen mögen verdeutlichen, welcher Umfang sich hinter dieser Tätigkeit
verbirgt.
2001
2000
1999
Schlachtungen
19.362
16.534
12.681
Festzustellen ist, dass trotz BSE-Krise der Verzehr von Rind-, Schweine-, Schaf- und
Pferdefleisch im Kreis Plön zugenommen hat; die Schlachtungen sind gegenüber
dem Vorjahr um rund 3.000 (ca. 15%) angestiegen.
Bei den Schlachtgeflügel- und Geflügelfleischuntersuchungen (Lebendbeschau), die
im Inland durchgeführt wurden und somit durch uns überwacht werden mussten,
fielen folgende Mengen an:
2001
2000
1999
Schlachtungen
965.230
915.670
992.900
In drei Untersuchungsstellen in Dersau, Probsteierhagen und Lütjenburg, die jeweils
von
einem
Tierarzt
geleitet
werden,
werden
die
erforderlichen
Trichinenuntersuchungen für Schweine, Wildschweine sowie Pferde durchgeführt.
Verursacht durch die BSE-Krise müssen seit dem 1. Dezember 2000 alle
Schlachtrinder, die älter als 24 Monate sind, mit dem sog. BSE-Schnelltest auf BSE
untersucht werden. Die Proben werden durch die amtlichen Fleischbeschautierärzte
entnommen und durch einen Kurierdienst zum Landeslabor Schleswig-Holstein in
Neumünster transportiert. Im vergangenen Jahr wurden im Kreis Plön 1.112 BSETests an Tieren durchgeführt, alle Tests verliefen bisher negativ. Zusätzlich müssen
alle verendeten Rinder sowie ein Teil der Schafe und Ziegen im Kreis Plön in der
Tierkörperbeseitigungsanstalt in Neumünster auf BSE untersucht werden. Hier
wurden im Jahr 2001 1220 Rinder und 3 Schafe auf BSE untersucht. Auch hier
verliefen alle Tests negativ.
103
Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 125 BSE-Fälle festgestellt, davon 12
in Schleswig-Holstein. Die damit verbundenen seuchenrechtlichen Sperr-,
Tötungs- und Entschädigungsmaßnahmen stellten eine extreme wirtschaftliche
Belastung für die Landwirtschaft, die zuständigen Veterinärbehörden und die damit
verbundenen Wirtschaftskreise dar. Nachdem anfänglich die gesamte Herde eines
betroffenen Bestandes getötet und unschädlich beseitigt wurde, wird seit Mitte des
letzten Jahres die „sog. Kohortentötung“ angewendet, d.h. es sind nur noch Tiere
des gleichen Geburts- und Fütterungszeitraumes betroffen.
Die mit dieser Organisation verbundenen Arbeiten sowie die weiterhin zunehmende
Flut von neuen Rechtsvorschriften der EU haben Ende des Jahres die normale
Überwachungstätigkeit der Veterinäraufsicht fast völlig zum Erliegen gebracht.
Erneut verschärft haben sich die Bestimmungen für die Überprüfungen bei den EGzugelassenen Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetrieben sowie den Kühlund Gefrierhäusern. Nach Bekanntwerden des ersten BSE-Falles in Deutschland
hatten viele Drittländer erst einmal alle Fleischimporte aus Deutschland gestoppt. Ab
dem 2. Quartal 2001 konnten wieder zunehmend Fleischexporte in Drittländer
(insbesondere Russland) durchgeführt werden. Dazu mussten über das Jahr wieder
vermehrt
Genusstauglichkeitsbescheinigungen
ausgestellt
werden.
Die
amtstierärztlichen Gebühren erhöhten sich sich dadurch im Jahr 2001 wieder um
etwa 10.000 DM auf 82.862.00 DM (Vorjahr: 70.754,00 DM).
Welche große Bedrohung Tierseuchen für die tierhaltende Landwirtschaft und die
fleischverarbeitende Industrie darstellen und wie stark das gesamte öffentliche
Leben durch Tierseuchen beeinträchtigt werden kann, wurde im vergangenen Jahr
deutlich. Ausgehend von einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) bei
Schafen am 20. Februar 2001 an der Nordostküste Englands wurde die gesamte
Bundesrepublik Deutschland in erhöhte Alarmbereitschaft gesetzt. Alle Tier- sowie
Lebensmittelimporte aus England wurden untersagt bzw. streng gemaßregelt, auch
der Personenverkehr wurde extrem eingeschränkt. Nachdem in den Niederlanden
sowie in Frankreich erste MKS-Ausbrüche festgestellt worden waren, wurde für etwa
8 Wochen ein generelles Transportverbot für Klauentiere auch im Kreis Plön
angeordnet. Außnahmen von diesem Transportverbot waren nur zur sofortigen
Schlachtung oder in eine andere Tierhaltung nach vorheriger tierärztlicher
Untersuchung
erlaubt.
In
dieser
Zeit
wurden
etwa
1.500
Ausnahmegenehmigungen zum Transport ausgestellt.
Um für einen eventuellen Notfall gerüstet zu sein, wurden Dienstversammlungen mit
den örtlich zuständigen Städten, Ämtern und Gemeinden sowie den örtlichen
Tierarztpraxen abgehalten, Alarmpläne wurden ausgearbeitet.
Sowohl Schweinepest als auch die Aujeszkysche Krankheit wird häufig durch
Schwarzwild übertragen. Deshalb wurde im Kreis Plön auch im Jahr 2001 in
Zusammenarbeit mit der Jägerschaft von 10% der Jagdstrecke (= 60 Stück)
Blutprobenuntersuchungen durchgeführt. Dies führte zu einem erheblichen
Transportaufwand, da alle Proben aus dem Kreisgebiet gesammelt und zur
Untersuchungsstelle gebracht werden mussten. Alle Untersuchungen verliefen mit
negativem Ergebnis.
104
Nachdem im Dezember 2001 die neue Verordnung zur Bekämpfung der BHV1Erkrankung des Rindes in Kraft getreten ist, müssen jetzt alle Zucht- und
Nutzviehbestände im Kreis Plön auf das Vorliegen des BHV1-Virus untersucht
werden. Sollte das Virus in einem Bestand gefunden werden ( womit bei etwa 80%
der Rinderhaltungen zu rechnen ist), müssen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen
mit Impfung und Ausmerzung der betroffenen Tiere ergriffen werden. Außerdem
müssen betroffenen Bestände ggfls. seuchenrechtlich gesperrt werden.
Vor dem Hintergrund der jüngsten BSE-Krise wurde das Krisenzentrum
Tierseuchen völlig überarbeitet. Es wurde ein Alarmplan für die Bekämpfung der
BSE sowie der MKS aufgestellt. Alle Maßnahmen wurde eng mit der Polizei in Plön
abgestimmt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich bereitgefunden haben, in
diesem Krisenzentrum mitzuwirken, wurden besonders sensibilisiert. Alle
praktiziernden örtlichen Tierärzte wurden in Dienstversammlungen geschult.
2001 war im Bereich der Veterinäraufsicht auch vom personellen Wechsel
gekennzeichnet. Der langjährige „Chef“ Dr. Fleischer wurde mit Wirkung vom
31.01.2001 in den Ruhestand versetzt. Nachfolger wurde sein bisheriger Vertreter
Dr. Michael Görgen. Gleichzeitg zogen mit Frau Dr. Susanne Hauschildt und ab
01.04.2001 mit Frau Christine Henschke erstmals Tierärztinnen in die
Veterinäraufsicht ein. Durch Frau Henschke konnten insbesondere die
Aufgabenbereiche Exportuntersuchungen, der Tierschutz sowie die Überwachung
der Milcherzeugerbetriebe im Kreis Plön intensiviert werden.
3.2. Bauamt (31)
3.2.1 Bauaufsicht
Die wichtigste Aufgabe war die Beratung und Information der Bauinteressierten des
Kreises Plön. Dazu gehörte auch eine Information des Kreisbauamtes über die
baugenehmigungs- und -anzeigefreien Vorhaben aufgrund der Änderung der
Landesbauordnung (LBO), die den Gemeinden und im Bauamt für die Bauherren
und Architekten zur Verfügung gestellt wurde. Die Gesetzesänderung machte es
außerdem notwendig, die Verwaltungsabläufe noch kürzer zu fassen, um die
gesetzlich vorgeschriebenen Fristen im bauaufsichtlichen Verfahren einzuhalten.
Durch gezielte Vorprüfung werden „Schwierigkeiten“ im Vorfeld ausgeräumt, um
insbesondere beschäftigungswirksame Baugesuche schneller realisieren zu können.
Mit der Erweiterung des Katalogs der genehmigungsfreien Bauvorhaben aufgrund
der LBO 2000 ist die Anzahl der Baugesuche erheblich zurückgegangen. Auch hat
sich die bundesweit rückläufige Baukonjunktur im Kreisgebiet auf die Anzahl der
Baugesuche bemerkbar gemacht. So hat sich gegenüber dem Vorjahr die Zahl der
Verfahren nach LBO auf 1.649 Anträge verringert. Das Einfamilienhaus ist im
Kreisgebiet weiterhin gefragt. Gerade erschlossene und weitere in Planung
befindliche Neubaugebiete legen dies nahe. Als wichtigstes Bauvorhaben für den
Kreis mit großer Außenwirkung ist der Bauantrag der Fielmann Akademie Schloss
Plön zu benennen, der im letzten Viertel des Berichtszeitraums bei der Bauaufsicht
eingegangen ist und genehmigt werden konnte.
105
Entwicklung der Bauvoranfragen und Bauanträge in den letzten Jahren
3000
2540
2500
2528
2275
2125
2094
2000
1807
1649
1500
1000
500
0
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
ab März 2000 neue LBO
Die Änderungen aufgrund der LBO 2000 erfordern nach wie vor eine häufigere
Präsens der Bauaufsichtsbehörde vor Ort aufgrund fehlerhafter Bauausführungen.
Damit steigerte sich auch die Zahl der Ordnungsverfügungen, Widersprüche und
Klagverfahren beim Kreisbauamt, da die Bauherren und Architekten sich leider nicht
immer rechtzeitig an die Baubehörde wenden.
Die Zahl der Rechtsmittelverfahren ist gegenüber dem Vorjahr wieder angestiegen.
Gegen die erteilten Baugenehmigungen, Ablehnungen und Ordnungsverfügungen
wurden 184 Widersprüche eingelegt (Vj. 153 Verfahren). Die Zahl der anhängigen
Klagen ist von 35 Verfahren auf 43 gestiegen. Davon sind 14 Verfahren
abgeschlossen, 7 durch Gerichtsentscheidungen (ohne Vergleich); 6 Verfahren sind
für den Kreis positiv ausgegangen. Die gesteigerte Prozeßfreudigkeit der Bauherren
und Architekten stehen wohl mit der Änderung der LBO im Zusammenhang. Durch
das gelockerte Bauordnungsrecht ist mehr Eigenverantwortlichkeit auf die Bauherren
übergegangen. Bei den genehmigungsfreien Bauvorhaben werden vermehrt Anträge
der Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten gestellt.
3.2.2 Bauleitplanung
Das Sachgebiet Bauleitplanung begleitet die Gemeinden bei der Abwicklung ihrer
städtebaulichen Satzungs- und anderer Planverfahren (z.B. Flächennutzungspläne
oder Bebauungspläne) und gibt als Träger öffentlicher Belange entsprechend
Baugesetzbuch hierzu Stellungnahmen ab.
Zusätzlich wird es von nicht-kommunalen Planungsträgern aufgefordert,
Stellungnahmen
abzugeben
(z.B.
zu
Planfeststellungsverfahren
und
Raumordnungsverfahren). Im Rahmen der genannten Beteiligungsschritte wurden
177 Stellungnahmen (gegenüber 190 im Vorjahr) abgegeben. Weiterhin wurden - je
nach Bedarf seitens der Gemeinden oder auch der Planungsbüros - bereits im
Vorwege zu Bauleitplanungen 13 (gegenüber 9 im Vorjahr) fachliche Beurteilungen
abgegeben. Diese informellen Vorabstimmungen dienen dazu, die Planverfahren
effizienter zu gestalten und zeitlich zu straffen.
106
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Pläne für Neubaugebiete erstmals
aufgestellt. Im Berichtszeitraum wurden vermehrt Verfahren zur nachträglichen
Änderung
bestehender
Planungen
durchgeführt,
um
sich
an
neue
Marktbedingungen anzupassen oder Vorhaben zur Innenentwicklung vorzubereiten.
Die nachfolgende Aufschlüsselung zeigt den Anteil der abgegebenen
Stellungnahmen an:
Jahr 2001
B-Pläne /
F-Pläne
88 %
inf.
Stellungnahmen
7%
andere
ges.
Planwerke
5%
Jahr 2000
B-Pläne /
F-Pläne
89,5%
inform. andere
Stellung- ges. Plannahmen werke
4,5% 6%
FNP, B-Pläne, VEP,
Satzungen nach §§34 & 35
BauGB
andere ges. Planwerke:
Gestaltungssatzungen,
ROV,
Landschaftsplänen,
Dorferneuerung
informelle Stellungnahmen
aktueller Verw.-bericht
167 Stck. / 88 %
letzter Verw.-bericht
178 Stck. / 89,5 %
10 Stck. / 5 %
12 Stck. / 6 %
13 Stck. / 7 %
9 Stck. / 4,5 %
107
Als wesentliche Neuerung im Bereich Bauleitplanung erweist sich die
Harmonisierung europäischer Richtlinien und des nationalen Planungsrechtes. So ist
im Jahr 2001 das Baugesetzbuch aufgrund europäischer Vorgaben novelliert
worden. In der Folge sind die rechtlichen Anforderungen, die die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden bei der Abwicklung von Bebauungsplanverfahren beachten
müssen, weiter gestiegen.
Diese geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der vermehrte Umgang
mit dem beplanten Bestand erforderten Beratungen der Gemeinden bzw. deren
Planer durch die Mitarbeiterin und den Mitarbeiter im Sachgebiet Bauleitplanung.
Seit 2001 arbeitet die Bauleitplanung für den Kreis Plön in der K.E.R.N.Arbeitsgruppe "Flächenmanagement" mit. Hier standen die Abstimmungen des
Berichtes zum Gewerbeflächenentwicklungskonzept im Vordergrund der Tätigkeit.
Dieser Bericht wird u.a. eine Übersicht über die verfügbaren gewerblichen Flächen in
der K.E.R.N.-Region enthalten.
3.2.3 Förderung des sozialen Wohnungsbaus
Seit August 1997 hat der Kreis Plön eine Mitfinanzierung im sozialen
Mietwohnungsbau aus Kreismitteln in Höhe von 50 % des vom Land SchleswigHolstein geforderten kommunalen Anteils, also 8,75% des Landeszuschusses, zur
Verfügung gestellt. Bereits in den letzten Jahren war die Nachfrage auf
Wohnungsbauförderung erheblich gesunken. Aus diesem Grunde hat der Kreistag
am 22.11.2001 einstimmig beschlossen, sich bis auf Weiteres aus der
Wohnungsbauförderung zurückzuziehen.
3.2.4 Vorbeugender Brandschutz
Die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes werden im Kreis Plön von zwei
Brandschutzingenieuren wahrgenommen. Stellungnahmen zu Bauvorhaben sind
aufgrund der Änderung der LBO nur noch bei Sonderbauten und in Einzelfällen beim
Geschosswohnungsbau sowie sonstigen größeren Bauvorhaben, die keine
Sonderbauten im Sinne der Landesbauordnung sind, erforderlich.
In der Regel muß der Bauherr oder Architekt in eigener Verantwortung die
erforderlichen Maßnahmen treffen bzw. entsprechende Gutachten beibringen.
Dennoch hat sich im Berichtszeitraum die Anzahl der erforderlichen Stellungnahmen
im Baugenehmigungsverfahren nur unwesentlich reduziert.
Vornehmliche Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes ist die Durchführung der
Brandverhütungsschauen an Gebäuden besonderer Art und Nutzung. Schwerpunkt
in dem Berichtszeitraum war die Überprüfung von Hochhäusern, wobei festgestellt
werden mußte, dass die nach der neu eingeführten Prüfverordnung erforderlichen
Prüfnachweise erst nach Aufforderung der Brandschutzdienststelle von
bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen eingeholt wurden.
108
Eine weitere bedeutende Aufgabe kommt dem vorbeugenden Brandschutz bei der
Beteiligung zu den gemeindlichen Bauleitplänen zu. In dem Berichtszeitraum wurden
68 Stellungnahmen abgegeben, wobei 18 Pläne zu beanstanden bzw. unter
Berücksichtigung des vorbeugenden Brandschutzes zu ändern waren.
Außergewöhnliche Brände, die die Schadenssumme von
überschreiten, haben sich im Berichtszeitraum nicht ereignet.
500.000
Euro
3.2.5 Gutachterausschuß
Der Gutachterausschuß ist seit dem 01.01.2001 eine nebengeordnete Behörde der
kreisfreien Städte und der Kreise. Die Vorschriften des kommunalen
Verfassungsrechts, insbesondere zur Wahl und Arbeit der kommunalen Ausschüsse,
gelten nicht. Er bedient sich der Verwaltung der Gebietskörperschaft, für deren
Bereich er gebildet ist, als Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle des
Gutachterausschusses des Kreises Plön war bis zum 31.03.2002 mit 2 Mitarbeitern
des Kreises besetzt. Durch das Ausscheiden eines Mitarbeiters aus der
Geschäftsstelle, der zugleich Vorsitzender des Gutachterausschusses war, ist die
Möglichkeit der Übertragung der Geschäftsstelle auf das zuständige Katasteramt
denkbar. Die Übertragung der Geschäftsstelle erfordert einen öffentlich-rechtlichen
Vertrag mit dem Land, der auch die Kostenerstattung regelt. Sobald die Prüfung
abgeschlossen ist, wird die Verwaltung dem Kreistag einen entsprechenden
Vorschlag vorlegen.
Für den Berichtszeitraum ergeben sich folgende Zahlen (Zahlen des Vorjahres)
Verkehrswertgutachten
Gutachterliche Stellungnahmen
Bodenrichtwertauskünfte
19
29
23
(35)
(47)
(33).
Es wurden Gebühreneinnahmen in Höhe von 40.485 DM (i.Vj. 44.568,--DM) erzielt.
Daneben wurden die mitgeteilten 2.503 (i.Vj. 2.641) Verkaufsfälle und sonstigen
Rechtsvorgänge vollständig erfaßt und in die Kaufpreissammlung aufgenommen.
3.2.6 Hochbau
Neubaumaßnahmen
1.
Für die Sanierung der Heizungs- und Elektroanlage im Altbaubereich des
Friedrich-Schiller-Gymnasiums in Preetz wurde das Sanierungsgutachten vor
gelegt, die HU-Bau erstellt, die Zustimmung der Kreisgremien eingeholt und
die notwendigen HH -Mittel für 2002 eingeworben.
2.
Bei der Vorbereitung für den Bau einer Einfeldsporthalle mit Cafeteria am
IGS-Plön wurde dem Amt 20 in Bezug auf Standort, Technik und Kosten zu
gearbeitet.
109
3.
Die abgeschlossenen Neubauvorhaben
- Feuerwehrübungsplatz Wankendorf
- Hoffmann-von-Fallersleben-Schulzentrum in Lütjenburg (Dachsanierung)
- Umbau des Innenhofbereiches des Kreiskrankenhauses in Preetz
- Erweiterung des Friedrich-Schiller-Gymnasiums in Preetz waren in 2001 in
Bezug auf Überwachung der Gewährleistung zu betreuen.
Kreiskrankenhaus in Preetz
1.
Die Einrichtung einer zusätzlichen Aufwachzone für den OP-Bereich wurde
fertiggestellt.
2.
Die Abt. für Geburtshilfe (Kreißsäle) wurde mit einer Wanne für Gebärende
ausgestattet.
Alten- u. Pflegeheim in Preetz
1.
Für den Bereich der Station 6 wurden die Planungen, Bauantragstellung,
Ausschreibungen und ein erster Abschnitt des Umbaues zur Teilung der Dop
pelzimmer in Einzelzimmer ausgeführt. (Kostenvolumen ca. 120.000,-- DM)
2.
Für das gesamte Heim wurde die Erstellung und der Einbau einer neuen
Brandmeldeanlage konzipert, öffentlich ausgeschrieben, beauftragt und ein
erster Bauabschnitt (Installation der dezentralen Anlagenteile) ausgeführt.
(Gesamtvolumen ca. 110.000,- DM)
Baufachliche Prüfung von Dorferneuerungsmaßnahmen
In 2001 wurden 16 Anträge mit einem beantragten Gesamtvolumen in Höhe von
rd. 3,4 Mio DM geprüft.
Baufachliche Prüfung von Schulbaumaßnahmen und Sonstigen
Beantragt und geprüft wurden 4 Maßnahmen für den Schulbau. Das Volumen der
anzuerkennenden Kosten belief sich auf rd. 2,5 Mio DM.
3.2.7 Tiefbau
Bau von Radwegen an Kreisstraßen sowie Ausbau von Kreisstraßen.
In 2001 wurden folgende Baumaßnahmen an Kreisstraßen abgeschlossen:
1.
K 15 Neubau eines Radweges von der B 502 bis zur Abzweigung
Neuschönberg, Lückenschluß an der K 15
110
2.
Baukosten rd. 750.000 DM, Länge = 1,850 km
K 25/B 430 Grebiner Kreuz
Ausbau der Kreuzungsanlage im Zuge des Neubaues eines Radweges
an der B 430 von der Abzweigung Rathjendorf L 53 bis Rantzau
Baukostenanteil des Kreises: 158.200,00 DM
In 2001 wurde mit folgender Maßnahme begonnen:
1.
K 26 Ausbau der Kreisstraße mit Radweg von Behrensdorf nach Kembs
In 2001 wurden für das Jahr 2002 folgende Maßnahmen zur Förderung angemeldet:
1.
2.
3.
4.
5.
K 10 Ausbau der Ortsdurchfahrt Postfeld in Zuge der K 10 (1. BA)
K 20 Neubau eines Radweges von der B 202 bis zur Kreuzung K 45 und
Ausbau der Ortslage Sechendorf
K 31 Neubau eines Radweges von Lilienthal bis Wulfsdorf
K 6 Neubau eines Rad- und Gehweges von der K 42 bis Abzweigung
„Brauner Hirsch“, Baulastträger ist die Gemeinde Bönebüttel für den
Kreis Plön
K 27 Neubau einer Rad- und Gehwegbrücke in Blekendorf, Brücke über die
Mühlenau
Erneuerung von Verschleißdecken auf Kreisstraßen
Mit einem Finanzvolumen von 0,5 Mio DM wurden die Fahrbahnen folgender
Kreisstraßen erneuert:
K 41 in der Gemeinde Hohenfelde
(165.000 DM)
K 45 in der Gemeinde Blekendorf
(335.000 DM)
von der L 165 - Strand
von der B 202 (km 5,35) - km 3,15
Umwidmungsverfahren einer Teilstrecke der K 15
Abstufung einer Teilstrecke der K 15 von der K 50 (km 3,054) bis zum Strand in die
Straßenbaulast der Gemeinde Schönberg (km 3,377).
Prioritätenliste für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen im Kreis Plön
Es wurden diverse Anträge und Anfragen zur Prioritätenliste bearbeitet.
Insbesondere ist hier die Petition einer Interessengemeinschaft an der K 25,
Gemeinde Lehmkuhlen, zu nennen.
111
Fachtechnische Prüfungen von Städtebauförderungsmaßnahmen (gemäß StBauFR)
und gemeindlicher Straßenbaumaßnahmen ( GIK) mit einem Gesamtbauvolumen
von 2,24 Mio DM.
Durch den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln werden zentrale Sanierungsziele
im Rahmen der Stadterneuerung finanziert. Die durch das Land festgeschriebene
baufachliche Eingangsprüfung, wird durch die Abteilung Wegebau des Kreises
erbracht. Die baufachliche Prüfung von Straßenbaumaßnahmen in den Gemeinden
wird gemäß Zbau durchgeführt und die Höhe der Zuteilung von FAG-Mitteln (gem. §
24 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz) errechnet.
Haltestellenkonzeption für den ÖPNV in der Fläche in Schleswig-Holstein.
Der Kreis prüft und berät die Gemeinden bei Neu- und Umbau von Haltestellen,
damit in Verbindung mit Landeszuschüssen (70%) die Haltestellen durch funktional
einwandfreie und ansprechende Gestaltung zu Kommunikationspunkten und
Erkennungsmerkmalen für den ÖPNV in der Fläche aufgewertet werden.
Als Voraussetzung für eine Förderung gilt, daß die Reststufenhöhe (Oberkante
Haltestelle bis Buseinstieg ) zu minimieren ist und die Anfahrt der Busse parallel zur
Haltestelle erfolgt.
3.2.8 Verbandsingenieur für den Schwarzdeckenunterhaltungsverband
Der Verbandsingenieur ist Mitarbeiter des Kreisbauamtes. In dieser Funktion werden
mit 4 Mitarbeitern 513 km verbandsangehörige Gemeindestraßen betreut (siehe
auch weitere Ausführungen beim Amt 12 Ziffer 1.3.5). Mit einem Kostenvolumen von
über 1,6 Mio DM, wobei Leistungen in einer Höhe von rd. 1,0 Mio DM an
Unternehmen vergeben wurden, konnten im Jahre 2000 verbandsangehörige
Straßen in einer Länge von 17,623 km saniert werden.
3.2.9 Bauunterhaltung
Es sind 24 Liegenschaften (insbesondere das Kreiskrankenhaus, das Alten- und
Pflegeheim, die Kreisverwaltung und die Rettungswachen - ohne Schulen -) baulich
zu unterhalten. Der Unterhaltungsaufwand belief sich im Berichtszeitraum auf rd. 1,0
Mio DM.
Darüber hinaus war die Asylbewerberunterkunft in Köhn zu betreuen.
Im Rahmen der Bauunterhaltung wurden für die Fassadensanierung des Gebäude
„C“ der Kreisverwaltung die Hauptgewerke öffentlich ausgeschrieben und die
Leistungen vergeben mit einem Volumen von rd. 1,0 Mio DM. Die Bauarbeiten
haben Mitte April 2002 begonnen.
112
3.2.10 Energiebeauftragter
Planung, Ausschreibung, Bauleitung u. Abrechnung folgender Maßnahmen
1.
Hoffmann-von-Fallersleben-Schulzentrum, Lütjenburg
Erneuerung der Heizungsverteilung, BT 1, und Ausrüstung der Heizkörper
mit voreinstellbaren Ventilen und thermostatischer Regelung.
Kosten rd. 35.000 DM
2.
Kreisfeuerwehrzentrale
Erneuerung der Heizungsanlage mit Trinkwasser-Erwärmung.
Kosten rd. 23.400 DM
3.
Kreiskrankenhaus Preetz
Erneuerung von 2 Klimaanlagen für die asept. Operationssäle 1 und 2.
Kosten rd. 180.000 DM
4.
Diverse Instandhaltungsmaßnahmen in verschiedenen Schulen sowie im
Kreiskrankenhaus in Preetz
3.3. Amt für Gesundheit (32)
3.3.1 Allgemeines
Neue gesetzliche Grundlagen
In den Jahren 2001 und 2002 sind für die Aufgabenerfüllung des Amtes für
Gesundheit wesentliche Gesetzesänderungen wirksam geworden.
Am 1.1.2002 ist das neue Gesundheitsdienstgesetz (GDG) in Kraft getreten. Ein
großer Teil der Aufgaben des Gesundheitsamtes werden nicht mehr nach Weisung
der obersten Landesbehörde, sondern als pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben
wahrgenommen.
Außerdem
hat
sich
die
Schwerpunktsetzung
der
Aufgabenwahrnehmung erheblich verändert. An die Stelle eigener Untersuchungsund Beratungstätigkeit sollen zunehmend Gesundheitsplanung und Koordination von
Angeboten treten und dafür eine Kooperation mit allen infrage kommenden
Leistungserbringern aufgebaut werden. Für die individuelle Untersuchungs- und
Beratungstätigkeit sowie Überwachungstätigkeiten sollen andere Leistungserbringer
herangezogen und eigene Leistungen subsidiär und sozialkompensatorisch erfolgen.
Entsprechende Stellen, die Aufgaben übernehmen könnten, die zur Zeit im Amt für
Gesundheit erledigt werden, gibt es bisher allerdings noch nicht, so dass eine
Freisetzung von Ressourcen durch Aufgabenverlagerung kurz- oder mittelfristig nicht
absehbar ist. Andererseits bedeutet die Umsetzung der neuen Kooperations- und
Koordinationsaufgaben bedeutet einen personellen Mehraufwand und kann daher
ohne zusätzliches Personal nur in sehr kleinen Schritten aufgenommen werden.
Grundlage für die Gesundheitsplanung ist eine detaillierte und kontinuierliche
Gesundheitsberichterstattung. Diese wurde durch das GDG als zentrale Aufgabe
des öffentlichen Gesundheitsdienstes definiert. Für diese Aufgabe ist ein erheblicher
113
Personalmehraufwand mit verändertem Anforderungsprofil und Fortbildungsbedarf
anzusetzen. Für die Implementation der Gesundheitsberichterstattung sind darüber
hinaus auf Landesebene Absprachen mit anderen Stellen, die Daten erheben, über
die Datenweitergabe zu treffen. Außerdem ist eine Abstimmung der EDVProgramme erforderlich.
Am 1.1.2001 hat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) das Bundesseuchengesetz
(BSeuchG) abgelöst. Die Aufgabenwahrnehmung auf dem Gebiet des
Infektionsschutzes hat sich hiermit verschoben von hoheitlichen Kontroll- und
Untersuchungsaufgaben hin zu Information und Förderung der Eigenverantwortung
in hygienerelevanten Bereichen. Außerdem liegt ein Schwerpunkt in einer
differenzierteren und schnelleren epidemiologischen Erfassung der Verbreitung von
Infektionskrankheiten. Ein Schwerpunkt des IfSG ist die Neuordnung des
Meldewesens. An Stelle einer rein quantitativen Weitergabe der Erkrankungszahlen
ist jetzt eine Abgleichung mit Falldefinitionen und eine detaillierte Übermittlung von
Ermittlungsdaten per EDV innerhalb einer Woche an die oberste Landesbehörde zur
Weiterleitung an das Robert-Koch-Institut getreten. Die erforderliche Software
musste angeschafft und als Teil des Gumax-Programms regelmäßig aktualisiert
werden. Die Einführung des neuen Meldewesens band im Jahr 2001 erhebliche
Personalressourcen (Gesundheitsaufseher). Der Umfang der Übermittlungstätigkeit
ist auf Dauer personalmehraufwändig. Zur erfolgten Umsetzung des IfSG wird
Näheres unter Punkt 3.3.5 Infektionsschutz ausgeführt.
Am 1.1.2002 ist eine Novelle des Heimgesetzes vom 20. Nov. 2001 in Kraft getreten.
Die Aufgaben der Heimaufsicht werden darin stark ausgeweitet und fester umrissen.
Näheres hierzu wird unter Punkt 3.3.12 Heimaufsicht ausgeführt.
Neue Amtsleiterin
Nach dem Ausscheiden Herrn Dr. Sünrams hat Frau Dr. Regine Dworak am
01.10.2001 die Leitung des Amtes für Gesundheit übernommen. Frau Dworak
verfügt über 15 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Gesundheitsdienst, davon 11
Jahre in verschiedenen Abteilungsleitungsfunktionen in Hamburg und zuletzt 4 Jahre
als stellvertretende Amtsärztin des Kreises Dithmarschen.
3.3.2 Gesundheitsberichterstattung
Im Berichtszeitraum sind vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz bzw. vom Institut für Krebsepidemiologie e.V. Auswertungen von
Gesundheitsdaten mit regionaler Aufschlüsselung veröffentlicht worden:
1. Sterblichkeit in Schleswig-Holstein, 2. Krebs in Schleswig-Holstein. Eine
Auswertung der Todesursachen in Schleswig-Holstein für die Jahre 1980 bis 1998
hatte den Anschein erweckt, dass im Kreis Plön Todesfälle an Brustkrebs allerdings
statistisch nicht signifikant häufiger als in fast allen anderen Kreisen und kreisfreien
Städten registriert wurden. Ein vermehrtes Auftreten von Brustkrebs wird durch die
Auswertung des Krebsregisters, die für das Jahr 1999 erstmalig auf ausreichender
Datenbasis erfolgte, nicht bestätigt. Hiernach liegen sowohl die Erkrankungsrate als
auch die Todesrate an Brustkrebs im Kreis Plön im Landesdurchschnitt. Aus den
114
vorliegenden Daten ergeben sich Hinweise, dass die Sterblichkeit an Brustkrebs und
auch coronarer Herzkrankheit insgesamt in Schleswig-Holstein etwas über dem
Bundesdurchschnitt liegt. Aus den aufgeführten Berichten sind keine Aussagen über
Ursachen oder begünstigende Faktoren für einzelne Erkrankungen und damit
gesundheitsplanerische Ansätze möglich. Hierfür ist ein umfassender Datenüberblick
über Umweltbedingungen, Lebensgewohnheiten, soziale Daten, gesundheitliche
Risikofaktoren erforderlich. Diese sind Teil einer systematischen kontinuierlichen
kommunalen
Gesundheitsberichterstattung,
wie
sie
nach
dem
Gesundheitsdienstgesetz aufgebaut werden soll.
3.3.3 Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten
Wesentliche Änderungen in diesem Bereich gab es im Berichtszeitraum nicht. Es
wurden 3.803 gutachterliche Stellungnahmen erstellt. In dieser Zahl sind keine
Gesundheitszeugnisse für Lebensmittelpersonal mehr enthalten. Die an deren Stelle
getretenen Bescheinigungen über eine durchgeführte Belehrung sind unter
Infektionsschutz abgehandelt. Die Tendenz bei der Begutachtung geht weg von
Routineuntersuchungen bei Gesunden wie z. B. regelmäßige Untersuchungen der
Eignung für Fahrgastbeförderung zu einer Konzentration auf aufwändigere komplexe
Fragestellungen bei chronisch Kranken und Behinderten. Zunehmend
differenziertere Fragestellungen müssen bearbeitet werden für Beurteilungen der
Dienstfähigkeit von Beamten sowie der Arbeitsfähigkeit und Hilfen zur Arbeit für
Sozialhilfeempfänger und für den Bereich der Eingliederungshilfen für Erwachsene
mit Behinderungen (insbesondere Notwendigkeit Eignung und Dauer von
vollstationärer, teilstationärer oder ambulanter Betreuung) sowie für Kinder und
Jugendliche mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen. Für die
Entscheidung
über
die
Notwendigkeit
von
Frühförderung,
Einzelintegrationsmaßnahmen und heilpädagogische Förderangebote im Schulalter
ist eine zeitaufwändige Entwicklungsdiagnostik erforderlich. (431 Anträge für Kinder
und Jugendliche im Berichtszeitraum).
Zur Qualitätssicherung der Begutachtung wurden von einer Arbeitsgruppe des
Landesverbandes der Ärzte für öffentliches Gesundheitswesen Qualitätsstandards
für Dienstfähigkeitsuntersuchungen erarbeitet und Einzelgutachten hinsichtlich deren
Erfüllung überprüft. Standards für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von
Sozialhilfeempfängern sollen jetzt eingeführt werden.
3.3.4 Verhaltens- und Verhältnisprävention - Gesundheitsförderung und
gesundheitlicher Umweltschutz
Gesundheitsförderung
Auch im Berichtszeitraum wurden vom Amt für Gesundheit größere und kleinere
Aktionen zur Gesundheitsförderung und Gesundheitsaufklärung gestaltet. Neben
Presseinformationen wurden im großzügig gestalteten Wartebereich des Amtes für
Gesundheit Informationsmaterialien und Schautafeln zusammengestellt zum WeltAIDS-Tag, zum Tag der Umwelt, dem Weltgesundheitstag (psychische Gesundheit
erhalten und wiederherstellen) wie auch zu den Themen Impfen und Organspende.
115
Den 6. Plöner Gesundheitstag nahm das Amt zum Anlass, um auch hier die
Bürgerinnen und Bürger mit den Schwerpunkten Impfen und Zahngesundheit zu
erreichen.
Dank der Zusammenarbeit mit der Kreisarbeitsgemeinschaft zur Förderung der
Jugendzahnpflege im Kreis Plön konnten auch in diesem Berichtszeitraum wieder
attraktive Aktionen und Projekte zum Thema Zahngesundheit verwirklicht werden.
Zum Tag der Zahngesundheit (25.9.2001) gab es Theatervorstellungen und
Informationsveranstaltungen, diesmal für Kindergärten und Spielstuben aus Preetz,
Raisdorf und Klausdorf. Es wurden ca. 1.000 Kindergartenkinder und ca. 100
Erzieherinnen erreicht. Am 6. Juni 2001 fand der 28. Jugendzahnpflegewettbewerb
mit der Preisverteilung seinen krönenden Abschluss. Die Preisverteilung durch Frau
Kreispräsidentin Hohnheit war kombiniert mit einer Informationsveranstaltung zum
Thema Zahngesundheit. Sie fand in der Aula des Friedrich-Schiller-Gymnasiums in
Preetz statt und wurde von mindestens 500 Personen besucht. Am Wettbewerb
hatten sich 65 Kindergärten und Spielstuben sowie 348 Schulklassen beteiligt. Im
Sinne der Multiplikatorenausbildung wurde am 7. März 2002 eine Fortbildung für
Erzieherinnen und Lehrerinnen zum Thema „Wozu braucht man Fluoride in der
Kariesprophylaxe? - Wirkung, Wirksamkeit und Risiken“ organisiert. Sie fand das
Interesse von 35 Teilnehmern.
Es wurde weiterhin eine Broschüre mit dem Titel „Frische Luft in Unterrichtsräumen“
erstellt und an die Schulen im Kreis Plön verteilt.
Gesundheitlicher Umweltschutz
Im Rahmen des gesundheitlichen Umweltschutzes werden u. a. Anfragen zu
Schadstoffbelastungen in Innenräumen bearbeitet. Anlass für den Verdacht einer
Schadstoffbelastung sind häufig Geruchsbelästigungen oder unspezifische
Beschwerdesymptome oder ein sichtbarer Schimmelpilzbefall.
Vom Amt für Gesundheit werden Ortsbegehungen und in der Regel an einem
weiteren Termin Probeentnahmen durchgeführt, die Raumluft- oder auch
Materialproben werden an geeignete Labore weitergeleitet. Die Auftraggeber
erhalten nach Vorliegen der Ergebnisse einen umfassenden Bericht von der
Gesundheitsingenieurin. Die Kosten für die erbrachten Leistungen werden von den
privaten Auftraggebern selbst und bei öffentlichen Gebäuden von den Trägern der
Einrichtungen übernommen. Für die Untersuchung kreiseigener Gebäude entstehen
keine Kosten. Im Berichtszeitraum wurden 23 Ortsbegehungen durchgeführt, 28
Raumluftmessungen auf biologische und chemische Schadstoffe sowie 5 x feste
Untersuchungsmaterialien untersucht.
Anlassbezogene und routinemäßige Kontrollaufgaben
Chemikalienrechtes wurden in 41 Fällen vorgenommen.
im
Bereich
des
In den letzten Monaten häufen sich Anfragen bezüglich Gesundheitsgefahren durch
Mobilfunkanlagen. Um die Fragen der Bürgerinnen und Bürger sachkundig zu
beantworten, hat die Gesundheitsingenieurin an Fortbildungen zum Thema
teilgenommen.
Das
Amt
für
Gesundheit
stellt
besorgten
Bürgern
Informationsmaterial zum Thema Elektromagnetische Felder und Strahlenschutz zur
116
Verfügung. Bei konkreten Beschwerden hinsichtlich Hochfrequenzanlagen wie
Mobilfunk-Sendeantennen werden die Betroffenen an das hierfür zuständige
Staatliche Umweltamt in Kiel verwiesen.
3.3.5 Infektionsschutz
Im neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist ein Schwerpunkt die Infektionsprävention
durch Aufklärung und Eigenverantwortung. So wurden die Untersuchungen von
Lebensmittelpersonal durch Belehrungen ersetzt. Lebensmittelpersonal soll in die
Lage versetzt werden, bei sich selbst vorübergehende Hinderungsgründe für die
Tätigkeit mit Lebensmitteln in Gemeinschaftsverpflegung, Handel und Produktion zu
erkennen bzw. eine Infektionsübertragung durch geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu
vermeiden. Im Amt für Gesundheit werden Erstbelehrungen für Lebensmittelpersonal
zweimal pro Woche einmal vormittags und einmal nachmittags durchgeführt. Im
Berichtszeitraum wurden 1.062 Personen belehrt.
Zur Mitwirkung bei infektionspräventiven Maßnahmen sowie zur Meldung von
Erkrankungen wird auch das Personal von Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder
und Jugendliche verpflichtet. Die Vermittlung des erforderlichen Wissens und die
Erstellung von Hygieneplänen wurde den Trägern der Einrichtungen gesetzlich
übertragen. Die neuen Verpflichtungen bedeuten für das Amt für Gesundheit einen
zusätzlichen Beratungsaufwand. Neben telefonischen Beantwortungen wurden für
häufige Fragen auch schriftliche Informationen zusammengestellt und
weitergegeben.
Mit dem neuen Meldewesen wird eine EU-Entscheidung vom 24.9.98 über die
Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle
übertragbarer Krankheiten in nationales Recht umgesetzt.
Es wird eine differenzierte, sehr zeitnahe Weitermeldung auf elektronischem Wege
über das Landesministerium an das für Infektionskrankheiten zuständige
Bundesinstitut, das Robert-Koch-Institut, gesetzlich gefordert. Bei bestimmten,
insbesondere importierten Erkrankungen ist eine unverzügliche Weitermeldung
vorgeschrieben. Bei diesen und weiteren gefährlichen Erkrankungen ist die
Einleitung sofortiger Maßnahmen durch das Gesundheitsamt erforderlich. Beispiele
sind Erkrankung oder Verdacht an Lassa-Fieber oder Meningokokkenmeningitis. In
Zusammenarbeit mit Kollegen anderer Gesundheitsämter (Arbeitsgruppe des
Arbeitskreises Infektionsschutz des Landesverbandes der Ärzte für öffentliches
Gesundheitswesen) wurden Maßnahmenpläne für Infektionskrankheiten mit
sofortigem Handlungsbedarf erarbeitet und im Herbst 2001 fertiggestellt. Hiermit soll
innerhalb und außerhalb der Dienstzeit sichergestellt werden, dass ohne Zeitverzug
gehandelt werden kann. Niedergelassene Ärzte und Krankenhaus wurden über die
24-Stunden-Erreichbarkeit eines Arztes des Amtes für Gesundheit über die
Rettungsleitstelle informiert.
Im Berichtszeitraum war der Tod einer 18-jährigen jungen Frau an
Meningokokkenmeningitis zu beklagen. Zu weiteren Meningokokkenerkrankungen
unter den Kontaktpersonen kam es erwartungsgemäß nicht. Ein Fall von offener
Tuberkulose
bei
einem
Kindergartenkind
machte
Aufklärung
und
117
Umgebungsuntersuchung einer großen Zahl von Kontaktpersonen erforderlich. Ein
Fall einer nicht ansteckenden Lungentuberkulose bei einer Altenpflegerin erforderte
im Rahmen der Quellensuche eine Röntgenuntersuchung aller Heimbewohner, die
mit Hilfe eines Schirmbilduntersuchungswagens der Bundeswehr im Heim realisiert
werden konnte. Insgesamt wurden nur 5 neue Fälle an Tuberkulose im
Berichtszeitraum gemeldet. Umgebungsuntersuchungen und Verlaufskontrollen
wurden bei 313 Personen durchgeführt. Das Gros der Melde- und Ermittlungsfälle
machten infektiöse Durchfallerkrankungen durch verschiedene Erreger aus (349).
An durch Labornachweis bestätigten Grippe-Erkrankungen wurden in dieser
Wintersaison im Kreis Plön nur 5 Fälle gemeldet. Dies entspricht den Erkenntnissen
der Erhebung des nationalen Referenzzentrums für Influenza, wonach die GrippeAktivität in Schleswig-Holstein gering war. Eine Presseaktion zur Information und
Aufruf zur Grippeschutzimpfung wurde auch in diesem Herbst wieder durchgeführt.
Im Amt für Gesundheit geimpft wurden Kreisbedienstete im Rahmen der
betriebsärztlichen Betreuung.
42 Personen nahmen die Möglichkeit einer kostenlosen und anonymen AIDSBeratung und einer HIV-Testung zum Laborkostenpreis von 12,-- DM/6,14 € in
Anspruch. Über die Laborkosten erhalten die Probanden eine Quittung.
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und anschließenden
bioterroristischen Milzbranderkrankungen wurde für den Kreis Plön in
Zusammenarbeit mit Polizei und Freiwilliger Feuerwehr ein Handlungskonzept für
Maßnahmen bei Auffinden von milzbrandverdächtigen Postsendungen und
Gegenständen
vorbeugend
abgestimmt.
Vorfälle,
die
wesentliche
Schutzmaßnahmen oder gar vorbeugende Behandlung erforderlich gemacht hätten,
gab es im Kreis Plön nicht. Allerdings blieben auch wir nicht von Fehlalarmierungen
verschont.
3.3.6 Trinkwasserversorgungssituation 2001
Im Jahr 2001 wurden die Gemeinden Dersau und Kalübbe an die zentrale
Wasserversorgung (Wasserwerk Bornhöved) angeschlossen. Es ist davon
auszugehen, dass nach Anschluss aller Haushalte 123 Einzelbrunnen nicht mehr für
die
Trinkwasserversorgung
genutzt
werden.
Bei
den
Einzelwasserversorgungsanlagen bestätigte sich auch in den diesjährigen
Wassergutachten, dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung in vielen
Fällen (612 von 963 Wassergutachten) nicht erfüllt werden. Dies betrifft sowohl
bakterielle Belastungen als auch chemische Grenzwertüberschreitungen (Eisen und
Mangan).
In verschiedenen Wasserwerken mit unterschiedlich großem Versorgungsgebiet
wurde bei Routinebeprobungen eine bakterielle Belastung nachgewiesen, die
oberhalb von Richt- bzw. Grenzwerten der Trinkwasserverordnung lag und daher
Maßnahmen der Betreiber in Abstimmung mit dem Amt für Gesundheit und
zusätzliche Beprobungen durch das Amt für Gesundheit erforderlich machte.
Mögliche Erklärungen für die bakterielle Verunreinigung waren nicht in allen Fällen
118
befriedigend plausibel. Eine gesundheitliche Gefährdung für den Verbraucher
bestand in keinem Fall.
Für ein einheitliches Vorgehen in Schleswig-Holstein wurde ein Leitfaden für das
Management von Störungen in der Trinkwasserversorgung von einer Arbeitsgruppe
mit Vertretern der Kreise und des Landes entwickelt und im März 2002
herausgegeben.
Am 1.1.2003 tritt die Novelle der Trinkwasserverordnung in Kraft. Durch sie wird EURecht umgesetzt. Grenzwerte und Überwachungspflichten schließen die
Trinkwasserqualität nach Durchfließen der Hausinstallationen ein. Je nach
verwendeten Materialien für die Rohrleitungen kann es zu Beeinträchtigung der
Wasserqualität kommen. Z. B. kann aus Kupferrohren unter bestimmten
Voraussetzungen Kupfer in das Trinkwasser abgegeben werden. Für eine
Bestandsaufnahme
ob
und
ggf.
wo
in
Schleswig-Holstein
höhere
Kupferkonzentrationen in der Hausversorgung auftreten könnten, führt das
Landesamt für Natur und Umwelt eine Kupferstudie durch. Dazu wurden in
Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern Trinkwasserproben aus ca. 50
größeren und kleineren Versorgungsgebieten überall in Schleswig-Holstein
untersucht. Aufgrund der vom Landesamt für Natur und Umwelt vorgegebenen
Trinkwasserparameter wurden im Kreis Plön 8 Wasserversorger ausgewählt und je 5
Haushalte mit neuen Kupferinstallationen pro Versorgungsgebiet zur Abgabe von
Trinkwasserproben aufgefordert. Untersuchungsergebnisse und eine Auswertung
der Studie liegen noch nicht vor.
3.3.7 Badewasserqualität an Binnenseen und Ostsee
Die Möglichkeit, Badestellen bei konstant guten Untersuchungsergebnissen in 4wöchigen statt 14-tägigen Intervallen zu beproben, wurde in der Badesaison 2001 für
35 der infrage kommenden Badestellen wahrgenommen. In 45 von 474
Wasserproben an insgesamt 73 Badestellen wurden Richtwertüberschreitungen
festgestellt, in 3 Fällen Grenzwertüberschreitungen in der bakteriellen Belastung. Im
September musste ein Badeverbot ausgesprochen werden. Es handelte sich
allerdings um eine nur von einer kleinen Gemeinde genutzte Badestelle, die nicht im
EU-Atlas über die Badewasserqualität erfasst wird. Für eine Badestelle muss die
reduzierte Beprobung wegen zweimaliger Richtwertüberschreitung im Jahr 2002
eingestellt und wieder 14-tägig untersucht werden.
Bei Wassererwärmung nach längerer Schönwetterperiode wurde die Badefreude in
einigen Seen durch Zerkarien getrübt. Der Eintrag der Parasiten in die Seen des
Kreises erfolgt über befallene Wasservögel, sowohl ortsständige als auch Zugvögel.
Als Zwischenwirt fungieren Süßwasserschnecken, die die Zerkarien besonders bei
warmem sonnigen Wetter in das Wasser abgeben. Bei Menschen rufen Zerkarien
beim Zweitkontakt juckende Hauterscheinungen hervor. Effektive und ökologisch
vertretbare Bekämpfungsmöglichkeiten der Schnecken oder der Zerkarien gibt es
nicht. Eine Information über die Art und Harmlosigkeit der Hauterscheinungen
erfolgte in Pressemitteilungen. Mit Hinweisschildern wurde an den betroffenen Seen
über den möglichen Zerkarienbefall informiert.
119
3.3.8 Schulkinderuntersuchungen
Die zu untersuchende Einschülerzahl entspricht mit 1386 der Vorjahreszahl. Die Zahl
der zu untersuchenden Förderschüler war mit 26 im Vergleich zu 60 für das
Schuljahr 2000/2001 erheblich niedriger.
Bei
der
Wahrnehmung
der
schulärztlichen
Aufgaben
soll
eine
Schwerpunktverlagerung erfolgen. Es wurde ein Konzept zur Neuorganisation der
Schuleingangsuntersuchungen erstellt. Die Umsetzung soll bei den Einschülern für
das Schuljahr 2002/2003 erfolgen.
Untersuchungen werden weiterhin für alle Einschüler gewährleistet und eine
schulärztliche Stellungnahme an die Schule abgegeben. Für die Beurteilung werden
Vorbefunde aus Vorsorgeuntersuchungen und erzieherische Einschätzungen nach
Kindergartenbesuch berücksichtigt. Soweit sich hiernach und Erhebung weiterer
Daten bei den Eltern kein Hinweis auf Entwicklungsauffälligkeiten ergibt, wird auf
eine zusätzliche schulärztliche Untersuchung verzichtet. Bei der Umgestaltung der
Einschuluntersuchungen wird gewährleistet, dass alle wesentlichen Daten für die
statistische Erfassung des Gesundheitszustandes der Einschüler per Befragung,
Prüfung von Unterlagen und eigene Befunderhebung (Größe, Gewicht, Sehtest,
Hörtest durch die Schularzthelferin) erhoben werden und dem gesetzlichen Auftrag
im Gesundheitsdienstgesetz und im Infektionsschutzgesetz (Durchimpfungsgrad)
Genüge getan wird.
Die schulärztlichen Ressourcen werden konzentriert auf Kinder, bei denen
entschieden werden muss über Förderbedarf oder andere Hilfen, Rückstellung oder
Sonderschulbedarf und auf Kinder, die den zur Verfügung stehenden medizinischen
Vorsorgeangeboten nicht in ausreichendem Maße zugeführt werden. Frei werdende
ärztliche Ressourcen sollen u. a. für Gesundheitsförderung und Impfaktionen genutzt
werden.
3.3.9 Jugendzahnärztliche Tätigkeit
Zur Förderung der Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen sind sowohl die
Krankenkassen (§ 21 SGB V) als auch der öffentliche Gesundheitsdienst (§ 7 GDG)
gesetzlich verpflichtet. § 21 SGB V sieht eine Zusammenarbeit zwischen Kassen
und den für die Zahngesundheitspflege zuständigen Stellen in den Ländern vor, die
in einer Rahmenvereinbarung geregelt werden soll. Da für den öffentlichen
Gesundheitsdienst eine Änderung der gesetzlichen Grundlage im neuen
Gesundheitsdienstgesetz anstand, wurden im August 2000 für eine Pilotphase von 2
Jahren Vereinbarungen zwischen Kassen und Kreisen über die Durchführung von
Reihenuntersuchungen als Teil der Gruppenprophylaxe abgeschlossen. Die Kassen
beteiligen sich an den Untersuchungskosten je nach Erfüllung der
Untersuchungsquote einer Kernzielgruppe. Alle anderen Prophylaxemaßnahmen
werden von den Kassen voll finanziert und in den Kreisarbeitsgemeinschaften für
Jugendzahnpflege koordiniert. Die Zusammenarbeit im Kreis Plön verläuft sehr
erfolgreich.
120
Durch das jugendzahnärztliche Team des Amtes für Gesundheit wurde die Quote
von 80 % der Kernzielgruppe überschritten und damit der höchste Zuschuss der
Kassen von 3,-- DM pro Untersuchung erzielt. Im Jahr 2001 wurden 9638 (im Jahr
2000 9833) Kinder untersucht (80 % = 9230). Hiervon hatten 4841 (4776) Kinder ein
naturgesundes Gebiss. 2574 (2769) Kindergebisse waren saniert, 2250 (2288)
waren behandlungsbedürftig. 1328 (1129) Kinder waren in kieferorthopädischer
Behandlung. Bei 102 (89) weiteren Kindern wurde von der Schulzahnärztin eine
kieferorthopädische Vorstellung veranlasst.
Wie in den Vorjahren wurden durch zahnärztliche Begutachtung bei Anträgen auf
Zahnersatzleistungen von Sozialhilfeempfängern und Asylbewerbern erhebliche
Kosten eingespart (120753,-- DM bei einem Gesamtumfang der beantragten Kosten
von 279985,-- DM), da unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen die
Notwendigkeit oder der beantragte Umfang nicht bestätigt werden konnte. Bearbeitet
wurden 138 Anträge (2000: 139).
3.3.10 Tätigkeiten des sozialpsychiatrischen Dienstes
Im Berichtszeitraum wurden 407 Menschen mit psychischen Erkrankungen vom
Team des sozialpsychiatrischen Dienstes betreut (Vorjahr 438). Davon waren 119
(Vorjahr 104) suchtkrank. Arbeitsschwerpunkte sind sofortige ärztliche und
sozialpädagogische Interventionen in akuten Notsituationen sowie Unterstützung für
chronisch kranke Klientinnen und Klienten mit komplexer sozialer und
psychiatrischer Problematik. Der sozialpsychiatrische Dienst ist in zunehmendem
Maße zentrale Anlaufstelle bei schwierigen sozialen oder krankheitsbedingten
Problemen, z. B. häuslicher und persönlicher Verwahrlosung (26 Klienten). In 120
Fällen hat zusätzlich umfangreiche telefonische/persönliche Beratung stattgefunden.
Neben der Beratung und Betreuung von psychisch Kranken hat der
sozialpsychiatrische Dienst Koordinations- und Planungsaufgaben für die regionale
psychiatrische Versorgung im Kreis aufgrund des PsychKG (Arbeitskreis
gemeindenahe Psychiatrie) und des Psychiatrieplanes des Landes. Im
Berichtszeitraum wurde nach umfangreicher Diskussion der Effizienz einer
Verlängerung des psychosozialen Krisendienstes für weitere 2 Jahre in leicht
abgeänderter Form vom Kreistag zugestimmt. Die Gründung eines
gemeindepsychiatrischen Verbundes wurde vorbereitet und die Einrichtung einer
Besuchskommission nach § 26 PsychKG auf den Weg gebracht.
Die seit Jahren zunehmende Realisierung der gemeindenahen Versorgung
psychisch kranker und suchtkranker Menschen führt bei kürzeren Aufenthaltszeiten
im voll- und teilstationären Bereich zu einer intensiveren Arbeit im gesamten
ambulanten Bereich. Trotz zunehmender Kapazitäten bei den freien Trägern (z. B.
gemeindepsychiatrisches Zentrum in Plön, psychiatrische Abteilung im
Kreiskrankenhaus sowie Fortführung des psychosozialen Krisendienstes) sind die
Fallzahlen im sozialpsychiatrischen Dienst annähernd gleich geblieben. Mit gleicher
Personalausstattung muss einer höheren Betreuungsintensität Rechnung getragen
121
werden. Einsätze erfolgen in der Regel aufsuchend und sind durch Anfahrtszeiten
zeitaufwändig.
Die ärztliche Abteilungsleiterin des sozialpsychiatrischen Dienstes hatte zusätzlich
folgende
Arbeitsschwerpunkte:
Einsätze
für
die
Entscheidung
über
Unterbringungsmaßnahmen nach dem PsychKG und nach dem Betreuungsgesetz,
Erstellung von Betreuungsgutachten, kleinen Gerichtsgutachten und gutachterlichen
Stellungnahmen zu Eingliederungsmaßnahmen nach §§ 39,40 BSHG für psychisch
Kranke sowie Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs außerhalb von
Apotheken durch Kontrolle der Unterlagen in Arztpraxen, insbesondere auch der
Verschreibung
von
Betäubungsmitteln
zu
Substitutionszwecken
bei
Drogenabhängigen.
Ärztliche Rufbereitschaft nach dem PsychKG
Gesamteinsätze 259 (Vorjahr 257). Davon Zwangseinweisungen 147 zuzüglich 35
aus anderen Kreisen. Die Tendenz ist gleichbleibend und zeigt seit Jahren nur
geringe Schwankungen. Weitere Einsatzbereiche waren - wie auch in den Vorjahren
- Gewahrsamsuntersuchungen, Blutprobenentnahmen, Leichenschauen sowie
Einsätze für Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit auch mit dem Allgemeinen
Sozialen Dienst. Ein wesentlicher Teil der Einsätze betrifft Krisensituationen, in
denen es nicht zu Zwangseinweisungen gekommen ist, sondern andere Lösungen
gefunden wurden.
Durch den Rufbereitschaftsdienst fallen für die vier daran beteiligten Ärzte des
Amtes für Gesundheit erhebliche, nicht ausgleichbare Überstunden an und
Erholungszeiten sind nicht gewährleistet. Versuche, externe Kollegen für den Dienst
zu gewinnen, die die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen mitbringen, haben
bisher nur beschränkten Erfolg gezeigt.
3.3.11 Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
- betriebsärztliche Tätigkeit
Nach Wechsel in der Amtsleitung im Jahr 2001 wurden die betriebsärztlichen
Aufgaben für die Kreisverwaltung und die angeschlossenen Einrichtungen dem
stellvertretenden Amtsarzt übertragen, der die erforderliche Qualifikation und
berufsgenossenschaftliche Ermächtigungen erworben hat.
3.3.12 Heimaufsicht
Im Berichtszeitraum wurden von der Heimaufsicht des Kreises 42 allgemeine und
anlassbezogene Überprüfungen vorgenommen bei einer Gesamtzahl von 25 Altenund Pflegeheimen. Im Hinblick auf die in der modernen Altenpflege üblichen
Pflegekonzepte und -standards und Pflegedokumentationssysteme ist auch für die
Heim-aufsicht zunehmend eine diesbezüglich ausgebildete Pflegefachkraft
erforderlich. Im Berichtszeitraum wurde in 5 Heimen eine Pflegefachkraft auf
122
Honorarbasis an der Prüfung beteiligt. Die Heimleitungen empfanden die daraus
resultierende Beratung durchweg als hilfreich.
Die Überprüfung der Alten- und Pflegeheime im Rahmen der Qualitätsoffensive des
Landes durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wurde im Jahre 2001
abgeschlossen. Dem Landtag wurde ein Ergebnisbericht für das Land SchleswigHolstein vorgelegt. Bei den Kontrollen des MDK im Kreis Plön waren in allen Fällen
die Heimaufsicht sowie ein Arzt des Amtes für Gesundheit anwesend.
Beanstandungen bei der Überprüfung bezogen sich in den überwiegenden Fällen
auf die Dokumentation in den Heimen. Schwerwiegende Pflegemängel wurden im
Kreis Plön nicht festgestellt.
Durch die seit dem 1.1.2002 geltende Novelle des Heimgesetzes werden die
Aufgaben der Heimaufsicht stark ausgeweitet. Insbesondere wurde die
Beratungspflicht gegenüber Heimbewohnern und Betreibern bestehender und neu
zu gründender Heime fester umrissen. Weiterhin werden Vorgaben vom
Gesetzgeber bezüglich der Zusammenarbeit von Heimaufsicht, Medizinischem
Dienst der Krankenkassen, Pflegekassen und den Trägern der Sozialhilfe gemacht.
Entsprechend § 20 des neu gefassten Heimgesetzes sollen Arbeitsgemeinschaften
der aufgeführten Institutionen unter Vorsitz der Heimaufsicht für den jeweiligen
Zuständigkeitsbereich der Heimaufsicht gegründet werden. Für den Kreis Plön hat
die Gründungssitzung dieser Arbeitsgemeinschaft am 18. Februar d. J.
stattgefunden. Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist gegenseitige Information und
Beratung, Absprachen von Qualitätskriterien, Absprachen über gemeinsame
Prüfungen in Heimen, Verständigung über notwendig werdende Maßnahmen zur
Beseitigung von Mängeln und Vermeidung von Fehlern.
3.3.13 Sonstige Aufgaben des Amtes für Gesundheit
Im Rahmen der Tätigkeit zur Gewährung der Stiftungsmittel „Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens“ wurde über 142 gestellte Anträge entschieden.
Wegen nicht erfüllter Voraussetzungen mussten 30 Anträge abgelehnt werden, 3
Anträge wurden zurückgenommen. 109 Anträge wurden bewilligt. Die
Antragstellerinnen erhielten insgesamt 149070,-- DM. Die pro Einzelantrag
gewährten Beträge bewegten sich zwischen 700,-- und 2600,-- DM.
Im Berichtszeitraum wurden 37 Schwangerschaftskonfliktberatungen nach § 219
StGB durchgeführt und entsprechende Bescheinigungen ausgestellt.
Es fanden 8 Kenntnisüberprüfungen für die Zulassung zur Ausübung der Heilkunde
nach dem Heilpraktikergesetz statt. 6 Kandidaten bestanden die Überprüfung.
Die Zahl der Antragsteller war im Vergleich zu 17 im Vorjahr gering. Schlüsse über
die weitere Entwicklung können hieraus nicht gezogen werden.
123
4.1. Amt für Kreiseinrichtungen
4.1.1 Entwicklung im Bereich des Kreiskrankenhauses
Belegung / Auslastung
Im Jahr 2001 wurden 6.520,5 vollstationäre Patientinnen und Patienten im
Kreiskrankenhaus behandelt. Die im Vorjahr erreichte Fallzahl wurde damit bei
weiterer Ausweitung der vor- und nachstationären Behandlung leicht unterschritten.
Die Fallzahlen im Bereich der Inneren Medizin konnten entgegen dem Trend in den
anderen Fachrichtungen weiter gesteigert werden. Die Pflegetage stiegen gegenüber
dem Vorjahr aufgrund einer veränderten Altersstruktur und dem damit verbundenen
leichtem Anstieg der Verweildauer. Der Auslastungsgrad der Planbetten stieg auf
88,4 %.
Entwicklung vollstationäre Fälle
Fallzahlen
6.900
6.684
6.600
6.300
6.393
6.065
6.130
1996
1997
6.498
6.521
6.000
5.700
1998
1999
2000
2001
Kalenderjahr
Entwicklung Auslastungsgrad der Planbetten
Auslastungsgrad in %
92
88,4
88
84
80
79,6
80,3
1996
1997
81,4
82,5
84,2
76
72
1998
1999
Kalenderjahr
2000
2001
124
Anmerkung: Planbetten bis 31.12.2000 168 Betten; ab 01.01.2001 163 Betten.
HNO+Urologie
2%
Gynäkologie
12%
Fachrichtungsanteile 2001
Chirurgie
25%
Plastische
Chirurgie
1%
Innere Medizin
46%
Intensiv
14%
Die vom Land Schleswig-Holstein geförderte Planbettenzahl im Jahr 2001 betrug
163 Betten. Diese verteilen sich wie folgt auf die Fachabteilungen:
•
•
•
•
•
Innere Medizin 78 Betten (Vorjahr 76 Betten)
Intensivmedizin 7 Betten
Chirurgie 54 Betten (Vorjahr 59 Betten)
Gynäkologie/Geburtshilfe 21 Betten (Vorjahr 23 Betten)
HNO/Urologie zusammen 3 Betten.
Kooperationen
Die bestehenden Kooperationen mit der Röntgenpraxis Dr. Schubert, der Fachklinik
Heiligenhafen,
der
Collegium-Klinik
sowie
der
Anästhesiologischen
Praxisgemeinschaft Dres. Comberg-Büll, Ulmer und Quitmann konnten auch im Jahr
2001 erfolgreich fortgesetzt werden.
Seit dem 01. April 2000 betreibt die Fachklinik Heiligenhafen (psychatriumGruppe)
eine Außenstelle mit 22 Betten in den Räumen des Kreiskrankenhauses. Ziel dieser
Kooperation ist neben der wohnortnahen psychiatrischen Versorgung der Bewohner
des Kreises Plön die optimale Ausnutzung der auf beiden Seiten vorhandenen
personellen und sachlichen Ressourcen. Die Kooperation hat sich fachlich und
konzeptionell gut bewährt. Die Station in Preetz stößt allerdings oftmals an
Kapazitätsgrenzen, so dass für die Erreichung der Zielsetzung eine Erweiterung der
Station geprüft wird.
125
Entwicklung zum Gesundheitszentrum
Mit dem Ziel der Optimierung der Versorgung der ambulanten und stationären
Patientinnen und Patienten im Haus wurde im Sommer 2000 die Zentrale Aufnahme
eingerichtet. Diese ist 24 Stunden mit pflegerischen und ärztlichen Kräften besetzt
und zentrale Anlaufstelle für alle ins Haus kommenden Patienten. Eine umgehende
medizinische Versorgung der Patienten ist somit gewährleistet; in Abhängigkeit vom
Krankheitsbild und der Erstdiagnostik wird eine Entscheidung über die für den
Behandlungserfolg optimale Behandlungsart (ambulant, vor- oder vollstationär)
getroffen. Die Erfahrungen aller Beteiligten, d. h. der Patientinnen und Patienten, des
Pflegedienstes und der beteiligten Ärzte ist überaus positiv. Dies belegt auch eine
Umfrage bei den Patientinnen und Patienten, die im Sommer 2001 durchgeführt
wurde.
Finanzielle Entwicklung
Die Budgetverhandlung im Mai 2001 mit den Kostenträgern führte bis heute zu
keinem abschließenden Ergebnis, so dass man sich dahingehend verständigte, die
Kalenderjahre 2001 und 2002 im Paket zu verhandeln. Das Gesamtbudget betrug im
Jahr 2000 13.649.863 € (26.696.812 DM). Neben der Fortschreibung der
Veränderungsrate (Grundlohnsummensteigerung) 1,63 % für 2001 und 1,84 % für
2002 fordert das Krankenhaus Mehrkosten im Bereich der Inneren
Medizin/Intensivabteilung.
Das Bilanzergebnis für das Geschäftsjahr 2001 steht zum Zeitpunkt der
Berichterstellung noch nicht endgültig fest. Es wird aufgrund der vorliegenden
Gewinn- und Verlustrechnung mit einem positivem Geschäftsergebnis gerechnet.
Das Betriebsergebnis ist auf der Kostenseite durch die umfangreichen
Schulungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung einer neuen
Krankenhaussoftware beeinflusst worden. Im Ertragsbereich wirkt sich die
Ausweitung der Erträge aus Nebenbetrieben sowie Vermietung und Verpachtung
positiv aus.
Beschaffungswesen
Im Jahre 2001 erfolgten Beschaffungen im Investivbereich nach § 9 Abs. 3
Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Höhe von 706.094 € (1.381.000 DM).
Größere Einzelmaßnahmen waren:
• Klimaanlage OP 1 + 2
• 1 Sonographiegerät HDI 5000
• GWI Krankenhaussoftware
• Generatorsatz
• 2 Videoprozessoren, 1 Videoendoskop, 3 Videogastroskope, 1 Videokoloskop
• 1 Narkosegerät
• Handy Dect Handset (80 Stk.).
Baumaßnahmen
126
Die Erweiterung der Klimaanlage im OP-Bereich mit einem Kostenaufwand von
84.363 € (165.000 DM) war die größte Maßnahme. Daneben wurden kleinere
Maßnahmen im Kreißsaal und der Röntgenabteilung vorgenommen.
Personalentwicklung
Die voraussichtlichen Personalkosten betrugen im Jahr 2001 12.102.244 €
(23.669.932 DM) gegenüber 11.783.931 € (23.047.366 DM) im Jahr 2000. Die
Ursachen für den Anstieg der Personalkosten um 2,7 % liegen im wesentlichen in
der leichten Erhöhung der Vollkräftezahl sowie in der Erhöhung der tariflichen
Vergütung.
Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Vollkräfte stieg von 251,78 im Jahr
2000 auf 256,98 Vollkräfte im Jahr 2001. Die Steigerung um 5,2 Vollkräfte entfällt im
wesentlichen auf den Pflegedienst mit einem Anstieg um 3,7 Vollkräfte, dem
Verwaltungsdienst mit einem Anstieg um 1,26 VK sowie dem ärztlichen Dienst mit
einer Erhöhung um 0,5 Vollkräfte, wobei die zusätzlichen MitarbeiterInnen im
Verwaltungsdienst für das gesamte Amt für Kreiseinrichtungen tätig sind. In den
anderen Dienstarten sind nur unwesentliche Änderungen in den Vollkräften
aufgetreten.
Zukunftsperspektiven
Zum 01.01.2004 wird das bestehende Vergütungssystem mit der Kombination von
tagesgleichen fachabteilungsspezifischen Pflegesätzen sowie Fallpauschalen und
Sonderentgelten durch ein fallbezogenes weitgehend verweildauerunabhängiges
Abrechungssystem auf Grundlage der australischen Diagnosis Related Groups
(DRG) abgelöst. Im Jahr 2003 ist ein vorzeitiger Umstieg auf das neue
Vergütungssystem auf freiwilliger Basis möglich. Neben den günstigen
Ausgleichsregelungen bei einem vorzeitigen freiwilligen Umstieg auf das neue
Vergütungssystem sprechen auch die frühzeitigen Erfahrungen mit dem neuem
System für diesen vorzeitigen Umstieg. Dies wird daher vom Krankenhaus
angestrebt.
Bereits zum dritten Mal beteiligt sich das Krankenhaus neben etwa 800 anderen
Krankenhäusern aus dem gesamten Bundesgebiet
an einem Projekt zur
Standortbestimmung nach Einführung einer DRG-basierten Vergütung. Darüber
hinaus
dient
das
Projekt
der
Vorbereitung
auf
die
gestiegenen
Dokumentationspflichten.
127
Internetpräsentation
Seit August 2001 haben Eltern die Möglichkeit Geburtsanzeigen inklusive Fotos ihrer
im Krankenhaus geborenen Babys kostenlos auf den Internetseiten zu
veröffentlichen (www.kkhpreetz.de).
Anfragen und Nachrichten an das Krankenhaus sind unter der E-Mail-Adresse
[email protected] möglich. Die Gestaltung der Homepage wurde von der
Abteilung EDV laufend aktualisiert und weiter verbessert.
EDV-Ausstattung
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an eine moderne Krankenhaussoftware
sowie mit dem Ziel der Erhöhung der Ausfallsicherheit durch den Einsatz neuer
Datenbanksysteme wurde zum Ende des Jahres 2001 der Softwarepartner nach
durchgeführtem Ausschreibungsverfahren gewechselt. Nach umfassenden
Schulungen in den Bereichen Stationsarbeitsplatz für Pflege und Ärzte, ambulante
und
stationäre
Patientenverwaltung,
Finanzund
Anlagenbuchhaltung,
Materialwirtschaft und OP startete am 01.12.2001 der Echtbetrieb mit der neuen
krankenhausspezifischen Software „Orbis“ des Herstellers GWI Medica GmbH mit
Sitz
in
Bonn.
Dem
Krankenhaus
steht
nunmehr
ein
komplexes
Krankenhausinformationssystem
auf
einer
einheitlichen
und
modernen
Datenbankgrundlage zur Verfügung.
128
Aufgrund des Einsatzes modernster Technologien konnte auf eine Erneuerung der
Hardware im Krankenhaus weitestgehend verzichtet werden. Mit Hilfe der
Terminaltechnologie wird die neue Software auf den Stations- und
Verwaltungsarbeitsplätzen dargestellt. Durch diese Vorgehensweise konnten die
Investitionen im Bereich Netzwerktechnologie und Hardware reduziert werden.
4.1.2 Entwicklung im Alten- und Pflegeheim (“Haus am Klostergarten”)
Das in der Trägerschaft des Kreises Plön stehende „Haus am Klostergarten“ in
Preetz, verfügt über 162 anerkannte Bewohnerbetten. Bis zum Herbst 2001 teilten
sich diese Bewohnerbetten auf in
68 Bewohnerbetten in Einbettzimmern und
94 Bewohnerbetten in Zweibettzimmern.
Um der zunehmenden Nachfrage nach Einbettzimmern weitergehend gerecht
werden zu können, wurden im Jahr 2001 8 Doppelzimmer, die jeweils über zwei
Räume verfügten, in 16 Einzelzimmer umgebaut.
Somit teilen sich die Bewohnerbetten aktuell wie folgt auf:
84 Bewohnerbetten in Einbettzimmern und
78 Bewohnerbetten in Zweibettzimmern.
Leistungen/Auslastung
Im Haus am Klostergarten werden folgende Pflege- und Betreuungsleistungen
angeboten:
- vollstationäre Pflege,
- Kurzzeitpflege in Form von sogenannten „eingestreuten Betten“ und
- Tagespflege.
Eine aktive Öffentlichkeitsarbeit, die unter anderem in Form der Vorhaltung und
Bewirtschaftung eines Cafe`s, einer Begegnungsmöglichkeit im „Offenen Treff“
sowie durch eine Vielzahl von Veranstaltungen, die allesamt sowohl für die
Bewohnerinnen und Bewohner als auch für eine interessierte Öffentlichkeit
zugänglich sind, geleistet wird, führt zu einer großen Akzeptanz dieser
Kreiseinrichtung im gesamten Kreisgebiet und über dessen Grenzen hinaus.
Die intensiven Pflege- und Betreuungsleistungen verbunden mit modern gestalteten
Zimmern, hellen, geräumigen und wohnlichen Gemeinschaftseinrichtungen tragen
dazu bei, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner in dieser Kreiseinrichtung
sehr schnell einleben und sich dort sehr wohl fühlen. Die tagtägliche Erfüllung dieser
für eine erfolgreiche Heimführung sehr wichtigen Voraussetzungen spiegeln sich in
einem anhaltend guten Zuspruch wieder, der in den Belegungsdaten seinen
Ausdruck findet.
129
Der Auslastungsgrad betrug in den Jahren:
1997
1998
1999
2000
2001
100,80 %
100,68 %
100,55 %
100,62 %
100,24 %.
Finanzielle Entwicklung
Bedingt durch den anhaltend hohen Auslastungsgrad konnte auch das
Wirtschaftsjahr 2000 mit einem positiven Geschäftsergebnis abgeschlossen werden.
Das Bilanzergebnis für das Wirtschaftsjahr 2001 steht zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht fest. Ausgehend von der ebenfalls guten Auslastung der zur
Verfügung stehenden Heimplätze kann allerdings bei einem weiterhin hohen Anteil
an Schwer- und Schwerstpflegefällen erneut von einem positiven Geschäftsergebnis
ausgegangen werden.
Eine im Jahr 2000 beim Sozialgericht Kiel eingereichte Klage wegen der seitens der
Kostenträger nicht anerkannten Personalausstattung im Bereich der Hauswirtschaft
konnte zurückgezogen werden, da die Vertreter der Pflegekassen ihre starre
Verhandlungsposition in einem erneuten Pflegesatzgespräch aufgaben und insofern
ein einvernehmliches Verhandlungsergebnis gefunden werden konnte.
Personalentwicklung
Die Anzahl der im Geschäftsjahr 2001 durchschnittlich beschäftigten Vollkräfte
(76,98 VK) hat sich gegenüber dem Istwert des Vorjahres (2000 : 76,01 VK ) um
annähernd eine Vollkraft erhöht. Diese Erhöhung resultiert primär aus
Vertretungsnotwendigkeiten im Pflegedienst sowie aus dem Aufbau des gesetzlich
geforderten Qualitätsmanagements.
Die voraussichtlichen Personalkosten des Wirtschaftsjahres 2001 in Höhe von
6.210.504,39 DM sind im Vergleich mit den entsprechenden Aufwendungen im
Wirtschaftsjahr 2000 (6.231.697,83 DM) leicht gesunken. Dieses ist u. a. auf die
Berücksichtigung von Erstattungsleistungen von seiten des Arbeitsamtes sowie auf
geringere Rückstellungsnotwendigkeiten zurückzuführen.
Änderungen im Jahre 2002
Im Wirtschaftsjahr 2002 wird den aktuellen Änderungen des Heimgesetzes eine
ganz besondere Aufmerksamkeit zufallen. Die entsprechende Umsetzung der
erweiterten Mitspracherechte der Bewohnerinnen und der Bewohner wird insgesamt
zu einem noch tiefergehenden Vertrauensverhältnis zwischen der Heimleitung und
der Mitarbeiterschaft auf der einen und den Heimbewohnerinnen sowie den
Heimbewohnern auf der anderen Seite führen. Sie wird allerdings auch einen
deutlich höheren zeitlichen Personaleinsatz erfordern.
130
Darüber hinaus wird die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zur
Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen zu einer weitgehenden Transparenz der
Arbeitsabläufe, zu einer besseren Abstimmung zwischen dem in den Einzelfällen
tatsächlich erforderlichen Pflegeumfang und den somit zu erbringenden
Pflegeleistungen und zu einer umfassenden Dokumentation aller Bewohner- und
Leistungsdaten führen.
Die Erfüllung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben wird allerdings ebenfalls
nur durch den Einsatz zusätzlicher Personalkapazitäten möglich sein.
Die damit einhergehende Notwendigkeit einer weiterhin intensiven Fort- und
Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird bereits in Form externer und
interner Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie einer engen Zusammenarbeit
mit der Altenpflegeschule der AWO in Preetz und der Fachklinik Heiligenhafen
erbracht.
4.1.3 Entwicklung im Bereich des Rettungsdienstes
Sachlage
Der Rettungsdienst des Kreises Plön hat insgesamt 5 Rettungs- und NotarztWachen. Die Rettungswachen in Lütjenburg, Preetz und Probsteierhagen betreibt er
in eigener Regie während er die Durchführung des Rettungsdienstes im
Versorgungsbereich der Rettungswache Plön an die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
(JUH) übertragen hat. Die Notarzt-Wache in Schönkirchen ist auf der Basis eines
Kooperationsvertrags mit Personal und einem Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF) der
Berufsfeuerwehr Kiel besetzt. Daneben stellt der Kreis den Rettungsdienst in
Randbereichen des Kreisgebiets durch Übertragung mit öffentlich-rechtlichen
Vereinbarungen an die Landeshauptstadt Kiel, die Stadt Neumünster sowie die
Kreise Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg sicher.
Einsätze
Im Jahr 2001 (2000 in Klammern) hatte der Rettungsdienst insgesamt 9.343 (8.868)
Einsätze. Davon waren 3.906 (3.379) Krankentransporte, 3.742 (3.865)
Notfalleinsätze und 1.695 (1.624) Notarzteinsätze.
Finanzielle Entwicklung
Während das Gebührenaufkommen 2000 bei rd. 3.732.000,00 € lag, sank es 2001
auf rd. € 3.498.000,00. Somit erhöhte sich die Gesamtzahl der Einsätze um 5,36 %,
das Gebührenaufkommen sank gleichzeitig um 6,69 %. Trotz gestiegener
Einsatzzahlen bewirkte eine zum 01.10.01 in Kraft getretene Neufassung der
Gebührensatzung auf der Basis landeseinheitlicher Vereinbarungen die Senkung
des Gebührenaufkommens.
131
4.2. Amt für Umwelt (41)
4.2.1 Bootsstege
Zum Jahresende 1999 hat das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des
Landes Schleswig-Holstein den lange angekündigten Mustervertrag für die
Umsetzung der Bootsstegeregelung im Landesnaturschutzgesetz herausgegeben.
Dem Vertragsmuster liegt die schon im Landschaftsplan „Seeufer der Stadt Plön“
dargestellte Überlegung zugrunde, die Genehmigung in der Vergangenheit
rechtmäßig errichteter Steganlagen im bebauten Bereich an eine Renaturierung des
Uferbereiches zu koppeln. Danach müssen sich Stegbesitzer verpflichten,
Ausgleichsleistungen im Uferbereich zu erbringen, wie z. B. bestehende
Verfestigungen und Aufschüttungen zu beseitigen. Im Gegenzug würden sie dann
eine Genehmigung ihrer Steganlage erhalten. Zwischenzeitlich hat die Stadt Plön
über den Weg der Bauleitplanung versucht, das Stegeproblem intern zu „lösen“, ist
aber vom Innenministerium darauf hingewiesen worden, dass für die Genehmigung
von Stegen allein die naturschutzrechtlichen Vorgaben maßgebend sind. Auch
aufgrund der zwischenzeitlich gefestigten Rechtsprechung in Sachen Stege kann
verfahrensmäßig wie folgt vorgegangen werden :
• Die Errichtung von neuen Einzelstegen ist nach dem Landesnaturschutzgesetz in
Verbindung mit dem „Handlungskonzept für Stege an Binnengewässern“ generell
nicht zulässig. Dieses Problem kann auch nicht auf dem Verhandlungsweg mit
der UNB, sondern nur vom Gesetzgeber selbst gelöst werden.
• Für die vorhandenen Einzelstege gilt das bereits erwähnte „Handlungskonzept“
in Verbindung mit dem von der Stadt Plön erstellten Zonierungskonzept. Hier sind,
in
dafür geeigneten
Zonen,
vertragliche
Einzellösungen mit den
Grundeigentümern anzustreben.
• In speziellen Uferabschnitten (wie z.B. am Rathjensdorfer Weg) sind die
Einzelsteganlagen zu entfernen und dafür neue Gemeinschaftssteganlagen
einzurichten.
Unter Beteiligung der Stadt Plön, der unteren Naturschutzbehörde des Kreises und
der
„Schleswig-Holsteinischen
Schutzgemeinschaft
zur
Erhaltung
der
Seenlandschaft und der Uferregionen e.V.“ (SHESU) wurde für den Bereich der
Stadt Plön eine „Bewertungskommission Stege“ eingerichtet, in der zwischenzeitlich
Konsens über das weitere Verfahren zur vertraglichen Umsetzung des
Stegkonzeptes des Ministeriums für Umwelt, Natur und Forsten erzielt wurde. In
einem nächsten Schritt soll ab Mitte April d.J. die naturschutzfachliche Bewertung
von mehreren (Muster-) Ufergrundstücken am Trammer See erfolgen. Danach sollen
dann die vorhandenen Einzelsteganlagen im Stadtgebiet Plön, beginnend am
Trammer See, gem. Stegkonzept abgearbeitet werden.
132
4.2.2 Landschaftsschutzgebiete
Nach Abschluß der Überarbeitung der 17 Landschaftsschutzgebiete wurde die Arbeit
an der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung „Postsee - Neuwührener Au Klosterforst und Umgebung im Kreis Plön“ wieder aufgenommen. Der Kreis folgt
damit den Darstellungen des Landschaftsrahmenplanes. Das erforderliche Verfahren
zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie das Auslegungsverfahren sind
im Jahr 2000 durchgeführt worden. Die Selbstverwaltungsgremien des Kreises
(Umweltausschuß, Beirat für Naturschutz und Kreistag) wurden im ersten Halbjahr
2001 beteiligt. Unter der Nr. 19 in der Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis
Plön wurde die neue Landschaftschutzgebiets-VO dann am 20.07.2001 im
Öffentlichen Anzeiger für den Kreis Plön amtlich bekanntgemacht. Damit sind jetzt
35,7% des Kreisgebietes unter Landschaftsschutz gestellt.
4.2.3 Lokale Agenda 21
Am 19.3.2002 wurde im Kreistagssitzungssaal die erste Forumssitzung mit den
gewählten Mitgliedern durchgeführt. Die Vertreter des Forums sind von
unterschiedlichen gesellschaftlich relevanten Gruppen vorgeschlagen und durch den
Ausschuß für Umwelt, Energie und Abfallwirtschaft bestätigt worden. Die
Hauptaufgabe des Forums besteht darin, neue Agenda-Themen aufzugreifen und
Handlungsschwerpunkte neu zu setzen, so dass eine Lenkungsfunktion ausgeübt
wird. Das Gremium soll ein- bis zweimal im Jahr tagen. Schwerpunkte des ersten
Forumstreffen waren die Bilanzierung der bisherigen Ergebnisse der Agenda 21
Arbeitskreise und die Vorstellung neuer Handlungsfelder.
Im Ergebnis ist festzuhalten:
Arbeitskreis „Information für Gemeinden“
Die Erstellung der Broschüre, in der Kriterien zusammengestellt werden, die bei der
Ausweisung von Baugebieten wichtig sind und der Nachhaltigkeit dienen, wurde
aufgegeben. Begründung: Landes- u. kreisweit sind ähnliche Broschüren bereits in
Vielzahl erschienen. Die erarbeiteten Materialien fließen jedoch in ein neues Projekt
ein und sind Grundlage für das neue Thema „Leben in Geborgenheit - andere
Formen des Bauens“
Arbeitskreis „Lernen“
Der AK hatte sich im vergangenen Jahr mit dem Thema umweltverträgliche und
nachhaltige Schulmaterialien beschäftigt. Schwerpunkt waren die Grundschulen. In
diesem Jahr unterstützt der AK die landesweite Aktion „Faire Schultüte“, die als
kleiner aber wichtiger Beitrag zu mehr globaler Gerechtigkeit gesehen werden kann
und die als ein Einstieg in ein Projekt „Dritte Welt im Kindergarten“ und als Zugang
zu Fairem Handel und Weltläden dient. Arbeitsschwerpunkt ist die Informationsarbeit
mit den ErzieherInnen der Kindergärten im Kreis Plön. Erster angesetzter Termin ist
der 23.4.2002.
133
Arbeitskreis „Direktvermarktung“
Der Arbeitskreis hat im vergangenen Jahr die gesteckten Ziele erreicht Präsentation des Themas im Rahmen der Norla. Die geplante Veranstaltung
„Gläserner Betrieb“ mußte aufgrund der im vergangenen Jahr auftretenden BSE
Fälle entfallen. Als neue Themenschwerpunkte sind vorgeschlagen: Erhalt der
Artenvielfalt, Tierhaltung, Gentechnik, Fairer Handel, Qualitätssicherung,
Marktstrategien für Direktvermarkter. Eine Entscheidung über die nächsten
Arbeitsschwerpunkte ist noch nicht getroffen worden.
Arbeitskreis „Nord-Süd Dialog
Die Bearbeitung der Broschüre über die Aufgaben und Funktionen der Weltläden im
Kreisgebiet wurde im vergangenen Jahr beendet. Die Broschüre ist in Form eines
Faltblattes in einer Stückzahl von 4.000 Stück gedruckt und bereits überwiegend
verteilt worden. Die Mitwirkung der Weltläden an Aktionen wie „Weltmärkte“ oder am
„Tag der Regionen“ (6.10.2002) soll auch in 2002 fortgesetzt werden. Die
Einbindung in das Projekt „Faire Schultüte“ ist vorgesehen. Als neuer Schwerpunkt
wird die Unterstützung bereits bestehender Partnerschaften bzw. der Aufbau neuer
Partnerschaften für Projekte mit der „Dritten Welt“ gesehen. Die Aufarbeitung des
Themas erfolgt in diesem Jahr.
Arbeitskreis „Erneuerbare Energie“
Neue Veranstaltungen zum Thema sind auch in 2002 geplant. Der Schwerpunkt liegt
bei der Biomasse. Geplant ist die „öffentliche Begleitung zum Bau einer
Biogasanlage, sowie eine Veranstaltung zum Thema „Bioraffinerie“.
Als neue Themenbereiche sind aufgrund der Forumsveranstaltung entstanden:
Arbeitskreis „Tag der Regionen“
Am 6.Oktober 2002 (Erntedanksonntag), wird der erste Tag der Regionen im Kreis
Plön in Preetz durchgeführt. Der Tag soll bewußt machen:
- Wurzeln in einer globalisierten Welt,
- nicht jeder Betrieb ist ein Global-Player,
- hier ist das alternative Angebot der Region,
- die Forderung nach Nachhaltigkeit wird in den Mittelpunkt der wirtschaftlichen
Bemühungen gestellt.
Mit dem Tag soll erreicht werden, dass bäuerliche Landwirtschaft und gewachsene
Kulturlandschaften sowie Produktvielfalt und Qualität erhalten bleiben, die
Regionalkultur gefördert wird, die Wohn- u. Lebensqualität am Heimatort verbessert
wird und die Kaufkraft in der Region verbleibt. Am Veranstaltungstag wird ein Markt
aufgebaut mit einer breiten Produktpalette aus der Region, ebenso ein
Rahmenprogramm aus z.B. Gottesdienst, Musik und Information.
134
Arbeitskreis „Artenvielfalt - Erhalt der biologischen Vielfalt“
Als mögliche Handlungsfelder stehen an: -Schutz und Pflege bzw. die Neuschaffung
von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen, - Schutz von Grundwasser u.
Oberflächengewässern,- Erhalt historischer Kulturlandschaften und -arten, Öffentlichkeitsarbeit für den Naturschutz, - Umweltbildung und Naturerziehung. Ziel
ist es, mit den verschiedenen Interessenvertretern der relevanten Verbände und
interessierten Einzelpersonen in diesen Bereichen zu arbeiten. Ein Schwerpunkt
wurde noch nicht festgelegt.
Arbeitskreis „Gebäudepaß“
Mit der Einführung eines Gebäudepasses kann ein wesentlicher Beitrag zum
Klimaschutz erreicht werden. Insbesondere werden mit dem Gebäudepaß die
Themen - Energiesparen, CO 2 Reduktion (speziell bei der Sanierung von
Altbauten),
Baustoffe
(ökologische/baubiologische
Qualität),
Wohngesundheit/Raumluftqualität,
Langlebigkeit,
Effiziente
Technik
angesprochen. Das Thema soll gemeinsam mit dem Innenministerium umgesetzt
werden. Ein Informationseinstieg erfolgte bereits auf dem Kreisfest am 1.9.2001 im
Plöner Schloß.
Arbeitskreis „Fit für die Arbeit“
Es ist offensichtlich, daß eine zunehmende Personenzahl nach der Schule oder
mitten im Erwerbsleben aus verschiedenen Gründen feststellt, dass sie
unzureichend für den Arbeitsmarkt qualifiziert ist. Folgenden Fragen kann
nachgegangen werden: Bereiten die allgemeinbildenden Schulen junge Menschen
gut auf das Berufsleben vor, wie sind die Anforderungen der Berufswelt an die
Schulen? Was sind die Gründe für fehlenden Schulabschluß oder abbruch der
beruflichen Ausbildung? Welche Formen beruflicher Qualifikationen und welche
Formen beruflicher Tätigkeit müssen den Leistungsschwachen angeboten werden
damit auch sie eine lebenserfüllende berufliche Zukunft sowie ein eigenes
auskömmliches Einkommen erreichen können? Die konzeptionelle Vorgehensweise
ist noch in der Abstimmung
Arbeitskreis „Kinder- und Jugendbeteiligung“
Ziel ist es, Kinder und Jugendliche nachhaltig und zukunftsfähig an Entscheidungen
teilhaben zu lassen. Dies kann erreicht werden z.B. durch den Aufbau
entsprechender Strukturen bzw. Projekte. Sie können u.a. dazu beitragen,dass
kommunale Politik kinder- und jugendgerechter und damit auch bürgernäher wird
oder die Sichtweise junger Menschen erkannt wird. Der AK befindet sich im Aufbau.
135
Kreis Plön
Agenda 21
Agenda 21
für den Kreis Plön
Themenbereich
Wohnen
Themenbereich
Arbeit
Themenbereich
Konsum
Themenbereich
Bildung / Kommunikation
Thema
Leben in Geborgenheit andere Formen des Bauens
Thema
Fit für die Arbeit
Thema
Nord-Süd Dialog
Thema
Kinder- und
Jugendbeteiligung
Thema
Gebäudepass
Thema
Erneuerbare Energien
Thema
Tag der Regionen
Thema
Lernen
Thema
Direktvermarktung
Thema
Artenvielfalt
Forum - März 2002
136
4.2.4 Landschaftsplanung der Gemeinden
Von den 86 Städten und Gemeinden haben derzeit 67, also fast 78 %, die
Landschaftsplanung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes betrieben. 48
Landschaftspläne sind abschließend festgestellt, während 16 Pläne noch in
Bearbeitung oder im abschließenden Verfahren sind. Drei festgestellte
Landschaftspläne werden durch eine umfangreiche Überarbeitung fortgeschrieben.
Nur 19, überwiegend ländliche Gemeinden mit geringer Bevölkerungsdichte und
geringer Entwicklungstendenz haben die gesetzliche Aufgabe zur Erstellung eines
Landschaftsplanes noch zurückgestellt. Die fachliche Beratung der Gemeinden
während der Bearbeitung der Landschaftspläne wird fortgesetzt, soweit dies von den
Gemeinden gewünscht wird. Da das Verständnis für ökologische und planerische
Zusammenhänge bei den Gemeindevertretern im allgemeinen aber gering ist und
starke,
emotional
begründete
Vorbehalte
gegenüber
dem
Belang
Naturschutz/Landschaftspflege bestehen, ist das Ergebnis der Landschaftsplanung
im Durchschnitt wenig befriedigend.
4.2.5 Reitwegekonzept
Auf der Ebene der Ämter und Gemeinden des Kreises wird in drei ausgewählten
Modellregionen (Barkauer Land, Probstei und Lütjenburg Land) zur Zeit an den
Planungen für den Aufbau eigener, örtlicher Reitwegenetze gearbeitet. In allen drei
Modellregionen wurden bisher, bis auf die Gemeinde Prasdorf, eigene, örtliche
Reitwegenetze noch nicht aufgebaut. Am konkretesten wurden bisher die Planungen
für ein regionales Reitwegenetz in der Modellregion Barkauer-Land aufgrund
örtlicher Initiativen vorangetrieben.
Auf Kreisebene wurde aufgrund des Beschlusses des Wirtschaftsausschusses vom
27.06.2001 das überörtliche Reitwegekonzept für den Kreis Plön weiterentwickelt.
Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unter Federführung des Amtes 41 hat sich in
den letzten Monaten mit den planerischen Überlegungen für die Wegeführung einer
überörtlichen Reitwanderroute von Laboe bis zur Kreisgrenze Ostholstein (OstseeHöhen-Reitwanderroute R 1) auseinandergesetzt. Die Realisierung dieser
überörtlichen Reitwanderroute soll lt. Beschluß des Wirtschaftsausschusses vom
28.03.2002 weiter verfolgt werden. Da der Kreis aber die Trägerschaft der
Maßnahme und damit auch die Investitions- und Folgekosten nicht übernimmt, wird
eine Realisierung der rd. 56 km langen Reitwanderroute R 1 erst möglich sein, wenn
auf bestehende, örtliche Reitwegenetze in den genannten Modellregionen
zurückgegriffen werden kann. Vom Kreis wären dann ggf. noch sogenannte
„Verbindungslücken“ zu schließen, um die Reitwanderroute auch durchgängig
„bereitbar“ zu machen. Für erste Planungsmaßnahmen, evtl. notwendige
Beschilderungen und Werbeprospekte hat der Kreistag im Jahr 2002 einen Betrag
von 5.200,00 € bereitgestellt.
137
4.2.6 Seenschutz
Das vom Kreis Plön gemeinsam mit dem Max-Planck-Institut und zahlreichen
ehrenamtlichen
Helfern
als
Langzeitprogramm
durchgeführte
Seenbeobachtungsprogramm wird weiter fortgeführt. Der Ergebnisbericht „10
Jahre Seenbeobachtung“ umfaßt 50 Gewässer und steht kurz vor der
Fertigstellung. Insgesamt wurden 38.350 Daten zur Wasserchemie, zur
Sauerstoffsituation und zur Sichttiefe ausgewertet. Diese Daten stellen eine
wertvolle Umweltdatenbank dar und ermöglichen eine Aussage zur aktuellen
Situation der Gewässer ebenso wie zu ihrer Entwicklung.
4.2.7 Abwasserbeseitigung
Nach wie vor bildet die Abwasserbeseitigung einen Schwerpunkt der
wasserbehördlichen Tätigkeiten. In diesem Fachbereich haben sich die Arbeiten
über-wiegend von der Erlaubnis- und Genehmigungserteilung zur Beratung, Überwachung und fachtechnischen Prüfung ohne Genehmigungsabschluß verlagert.
Im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung ist auch der Klärschlammbeseitigung erhebliche Bedeutung beizumessen. Im vergangenen Jahr nahm die
Diskussion um die zukünftige Art der Klärschlammverwertung (als Düngung oder
Brennstoffverwertung) zu.
Der Anschlußgrad an zentrale Entwässerungsanlagen erhöhte sich in den
letzten Jahren durch den ständigen weiteren Ausbau von zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen auf nunmehr ca. 92% der Kreisbevölkerung. Damit wird ein
wesentlicher
Beitrag
zur
Gewässerreinhaltung
geleistet.
Durch
Finanzierungsmöglichkeiten des Landes mit Mitteln aus der Abwasserabgabe
konnten im Jahr 2001 in 2 Gemeinden bzw. in 3 Ortsteilen zentrale
Abwasserbeseitigungsanlagen fertiggestellt werden.
Gemeinde / Ortsteil
Baukosten
Bemerkung
Maßnahmen mit Landesfördeung
Probsteierhagen / OT Wulfsdorf 250.000,- Euro Kanalisation, Druck
rohrleit. u. Pump
station
Pohnsdorf / OT Pohnsdorf 800.000,- Euro
Kanalisation,
Druckrohrleit.
Stauung / OT Sieversdorf
u. Pumpstation
Bislang war schwerpunktmäßiges Anliegen der Wasserbehörde, durch Beratung
der Gemeinden den Ausbau zentraler Ortsentwässerungsanlagen voranzutreiben.
Bei einem derzeitigen Anschlußgrad von ca. 92% verlagert sich der Bearbeitungsschwerpunkt in diesem Fachbereich auf die Beratung und die Überwachung
der Anlagenbetreiber.
138
Für die Gemeinden Stakendorf, Bendfeld, Rantzau/Sasel, Blekendorf/Nessendorf
und Boksee sind zentrale Ortsentwässerungsmaßnahmen in der Planung fertig
bzw. in der Bauausführung. Die bauliche Fertigstellung wird voraussichtlich in
2002 bis 2005 erfolgen. Zur Realisierung dieser Maßnahmen wird die Möglichkeit
der Landesförderung aus
Mitteln
der Abwasserabgabe
oder die
Schuldendiensthilfe des Kreises Plön genutzt.
In den Außenbereichslagen und Streusiedlungen ist eine Zentralisierung der
Abwasserbeseitigung aus Kostengründen nicht umsetzbar. In diesen Bereichen
wird seit 1990 die Nachrüstung der Hauskläranlagen betrieben. Maßnahmen
der Nachrüstung werden durch das Land aus Mitteln der Abwasserabgabe
gefördert. Im Kreisgebiet befinden sich insgesamt ca. 2400 Hauskläranlagen.
Nachgerüstet wurden bis zum Jahresende ca.1380 Kleinkläranlagen. In diesen
Fällen sind die Anlagen mit Sandfiltergräben, Verrieselungsanlagen,
Belüftungsaggregaten, Tropfkörpern, Pflanzenfilteranlagen oder Kleinklärteichen
ergänzt worden. Zusätzlich zur Nachrüstung wurden im Berichtsjahr 108 neue
Hauskläranlagen im Zusammenhang mit Baugenehmigungen für Wohnhäuser
genehmigt.
Zu einer qualifizierten Abwasserbehandlung ist die Klärschlammbeseitigung
bzw. die sinnvolle Schlammverwertung wichtiger Bestandteil der wasser- und
abfallrechtlichen Aufsicht durch die untere Wasserbehörde. Traditionell findet eine
landwirtschaftliche Verwertung in Form von Düngung auf Ackerflächen statt. Mit
Einführung der Klärschlammverordnung 1992 wurden bindende Regelungen und
Begrenzungen der Schadstofffrachten eingeführt. Rückblickend hat es hinsichtlich
der Klärschlammqualität kaum Probleme gegeben. Dadurch besteht eine hohe
Akzeptanz bei der Landwirtschaft. Zur Zeit besteht eine gesicherte
3
landwirtschaftliche Klärschlammdüngung. Im Berichtsjahr wurden ca. 9.000 m
Klärschlamm der Kläranlagen des Kreisgebietes Plön zur Düngung verwendet.
Zusätzlich wird aus Nachbarkreisen sowie den Städten Kiel u. Lübeck ca. 20.000
3
m Klärschlamm im Zuge der landwirtschaftlichen Düngung ausgebracht.
Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung sind im Kreis Plön insgesamt
934 Einleitungsstellen in Gewässer erfaßt. Von diesen Einleitungen sind 86%
Einleitungen aus öffentlichen Kanalisationen. Der Trend zur Nachrüstung der Einleitungsstellen mit Reinigungsanlagen in Form von Sandfängen, Regenklärbecken
und Regenrückhaltebecken hat sich fortgesetzt. Im Berichtszeitraum wurden
insgesamt 10 derartige Anlagen erstellt. Insgesamt sind ca. 53% der rd. 800
kommunalen Einleitungsstellen durch den Einbau von Kläreinrichtungen
nachgerüstet worden. Durch diese Anlagen werden Schmutzfrachten von Straßen
und Schäden bei Ölunfällen in erheblichem Umfang reduziert.
139
Sandfänge mit Schwimmstoffrückhaltung (29 %), Regenklärbecken
(10%)
und Regenrückhaltebecken mit Klärwirkung (7 %) werden in der Regel
vor
der Einleitung in die Gewässer eingebaut.
Im Zuge der Rufbereitschaft zur Bearbeitung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen wurden im Berichtszeitraum 47 Schäden bearbeitet. Diese
Schäden konnten teilweise durch die vorerwähnten Reinigungsanlagen für
Regenwasser auf das Reinigen der Kanäle und der Kläreinrichtungen beschränkt
werden. Dennoch sind Kosten für Sofort-, Folge- und Sanierungsmaßnahmen in
Höhe von ca. 33.000,- Euro entstanden, die den Verursachern in Rechnung
gestellt wurden.
4.2.8 Gewässerunterhaltung
Im Zuge der Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft wird auf fast allen Ebenen
eine Harmonisierung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angestrebt.
Dazu gehört auch der Bereich der Wasserwirtschaft mit dem Wasserrecht. So wird
im Bereich der europäischen Wasserrechtspolitik seit Jahren diskutiert und
gefordert, dass die europäischen Gewässer in einem guten ökologischen Zustand zu
erhalten sind bzw. soweit dieser Zustand nicht besteht, die Gewässer entsprechend
positiv zu entwickeln sind. Um diese Verhältnisse zu erreichen wurde am 22.12.2000
die europäische Wasserrahmenrichtline (EU-WRRL) eingeführt. Da die
Landesregierung für die Steuerung der Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes
verantwortlich ist, fällt die Hauptveranwortung in die Zuständigkeit der
Landesbehörden. Über neu zu schaffende Organisationsebenen soll die
Zielerreichung bzw. die Umsetzung der EU-WRRL gesteuert werden. Geplant sind
derzeit: 3 Flußgebietseinheiten -Schlei-Trave, Elbe u. Eider- sowie 34
Bearbeitungsgebiete. Für den Kreis Plön sind seitens der Wasserbehörde im
intensiven Zusammenwirken mit den bestehenden Verbänden zwei EU-WRRLVerbandsgründungen in Vorbereitung. Diesbezüglich sind für die Bereiche Kiel-
140
Lütjenburg und Bungsberg-Kiel die Verbandsgründungen Baltic Probstei und Baltic
Schwentine vorgesehen.
Die Gründungsvorbereitungen mit umfangreichen Diskussionen der beitrittswilligen
Unterhaltungsverbände sind weitgehend in 2001 abgeschlossen worden. Die
abschließenden rechtlichen Gründungsmodalitäten werden bis Mitte 2002 erwartet.
Damit wären dann die vom Land derzeit erkennbaren Voraussetzungen zur
Beteiligung der Unterhaltungsverbände an der Umsetzung der EU-WRRL gegeben.
Die Umsetzung der EU-WRRL soll beispielhaft an der Schwentine geprobt werden.
Zum Pilotprojekt Schwentine hatte sich Umweltminister Müller am 19.11.01 bei
einem Besuch der Arbeitsgemeinschaft der Wasser- und Bodenverbände Plön /
Ostholstein befürwortend geäußert. Strittig zwischen den Landkreisen und dem
MUNF ist z.Z. noch die Frage der Mitwirkung der Wasserbehörden der Kreise in den
Arbeisgruppen der Bearbeitungsgebiete und in den Flußgebietsbeiräten. Hier bedarf
es noch einer Klärung zwischen dem Landkreistag und dem MUNF.
4.2.9 Altlasten
Im Kreisgebiet sind z.Z. insgesamt 567 Verdachtsflächen erfasst. Diese setzen sich
zusammen aus 328 Altablagerungen und 239 kontaminierten Standorten. Von den
Altablagerungen sind 326 bewertet, 11 Altablagerungen sind saniert und für weitere
37 Ablagerungen liegen Untersuchungen vor. Für die kontaminierten Standorte sind
in 76 Fällen Untersuchungen erfolgt. In der Folge sind 67 Sanierungsmaßnahmen
abgeschlossen worden. Zur Zeit wird die Sanierungsmaßnahme „Phenolschaden
Preetz“ mit jährlichen Kosten von ca. 40.000 Euro weiter betrieben.
Im Jahr 2001 sind an folgenden Verdachtsflächen Untersuchungen und
Sanierungen vorgenommen worden:
Gemeinde
Laboe
abgeschlossen
Laboe
Plön
Mönkeberg
Mönkeberg
Ascheberg
abgeschl.
Preetz
Preetz
Preetz
Preetz
Preetz
Fiefbergen
Kühren
Raisdorf
Bösdorf
Lütjenburg
Gewerbe
Holzlager
Maßnahme
Sanierungsplanung
Altablagerung
Bundeswehr
Bootsliegeplatz
Ölberggelände
Mineralölwirtschaft
Sanierung abgeschlossen
Sanierung abgeschlossen
Sanierung abgeschlossen
Untersuchung durchgeführt
Rückbau/Bodensanierung
Altablagerung B76 Teilsanierung begonnen
Teerdestilation
Grundwassersanierung läuft
Altabl.Schwebstöcken Untersuchung abgeschlossen
Jokischgelände
Untersuchung abgeschlossen
ehem. Malzfabrik Sanierung durchgeführt
ehem. Güterbahnhof Sanierung abgeschlossen
Mineralölwirtschaft Sanierungsplanung durchgeführt
chemische Reinigung Untersuchung durchgeführt
Autowerkstatt
Untersuchung abgeschlossen
Güterbahnhof
Untersuchung durchgeführt
4.2.10 Wasserschutzgebiete
141
Die Vorsorge zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen hat höchste
Priorität. Dazu gehört vor allem ein umfassender Grundwasserschutz. Ein
wichtiges Instrument zur Sicherung von Grundwasser zum Zwecke der Trinkwasserversorgung ist die Festsetzung von Wasserschutzgebieten.
Die Festsetzung in Form einer Wasserschutzgebietsverordung erfolgt durch das
Umweltministerium. Der Vollzug dieser Verordnung ist Aufgabe der unteren
Wasserbehörden. Im Jahre 2000 wurden zu den zwei bereits bestehenden
Wasserschutzgebieten (Klausdorf-Schwentinetal und Neumünster) zwei weitere
Wasserschutzgebiete (Plön-Stadtheide und Stadtwald) ausgewiesen.
Die Wasserschutzgebiete sind in 3 Schutzzonen gegliedert, für die abgestufte
Handlungsbeschränkungen und Verbote gelten. Betroffen von diesen Ver- und
Geboten sind die Landwirtschaft, Gewerbebetriebe und die privaten Haushalte.
Als besonders überwachungsintensiv stellten sich die oberirdischen und
unterirdischen Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe (in der Regel
Heizöltankanlagen) dar. Diese Anlagen sind in regelmäßigen Abständen zu
kontrollieren. Im Jahr 2001 sind diesbezüglich in Plön ca. 200 Anlagenbetreiber
von der unteren Wasserbehörde aufgefordert worden, den ordnungsgemäßen und
mängelfreien Zustand der Anlagen mittels eines Prüfberichtes nachzuweisen. Ca.
90 % der Anlagen waren mit Mängeln behaftet. Die Mängelbeseitigung wurde
weitgehend in 2001 erledigt. Abschließend sei erwähnt, dass bis 2005 zwei
weitere Wasserschutzgebiete (Probsteierhagen und Lütjenburg) ausgewiesen
werden sollen.
4.3 Amt für Abfallwirtschaft (42)
4.3.1 Entwicklungen und Tendenzen
Seit dem 01.01.1990 betreibt der Kreis Plön jetzt im 13. Jahr die ihm durch das Land
übertragene Abfallwirtschaft in Eigenverantwortung. Dieser Aufgabenbereich war
vorher auf die Städte, Ämter und Gemeinden übertragen gewesen und hat sich
seitdem rasant von einer früheren Müllentsorgung zur heutigen Abfallwirtschaft
entwickelt.
Ständig sahen sich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kreise und
kreisfreie Städte) neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und daraus
resultierenden neuen Aufgaben ausgesetzt, die in Zusammenarbeit mit der
Selbstverwaltung realisiert werden mussten. Diese haben dazu beigetragen, dass
der
damals
drohende
Entsorgungsnotstand
aufgrund
von
Ressourcenverschwendung und wachsenden Müllbergen längst der Vergangenheit
angehört. Neuerdings wirken sich verstärkt Regelungen der EU auf die
Abfallentsorgung aus. In diesem Zusammenhang sei z.B. die EU-Deponierichtlinie
genannt, die erneut mehr Fragen als Antworten für die Restabfallentsorgung aufwirft.
Bundesrechtlich wurde die Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi) durch eine
Ablagerungsverordnung ergänzt und eine nationale Deponieverordnung vorbereitet.
Die Gesamtabfallmenge im Kreis Plön ist von 1992 mit 84.800 t bis zum Jahre 2000
mit 106.300 t auch unter Einbeziehung der zusätzlichen Einwohner kontinuierlich
142
angestiegen und das vorrangig gesetzte Ziel der Abfallvermeidung wurde nicht
erreicht. Im Jahre 2001 hingegen konnte dieser Trend gestoppt und die
Gesamtmenge der Abfälle zur Vermeidung und Verwertung um 6,9 % auf 99.000 t
reduziert werden. Die Menge pro Kopf hat sich damit binnen eines Jahres von 803
kg auf 745 kg verringert. Der Hauptgrund für diese Entwicklung wird im Abschnitt
Bauabfälle erläutert.
Das folgende Schaubild zeigt die Entwicklung der Abfallmengen je Einwohner des
Kreises Plön seit 1991
(Einwohnerzahlen 1991: 121.436; 2001: 132.892 =
Steigerung 9,4 %):
Entwicklung des Abfall- und Wertstoffaufkommens je Einwohner im Kreis Plön
900
Menge in kg/Einwohner
800
700
600
500
400
300
200
100
0
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001
Abfälle zur Beseitigung
696
515
500
473
425
396
382
408
393
375
349
Abfälle zur Verwertung
145
175
228
256
315
361
381
371
408
428
396
Aus der Tabelle ist auch die Tendenz erkennbar, dass immer mehr Abfälle verwertet
werden können. Der Anteil der verwertbaren Abfälle an der Gesamtabfallmenge ist
von 1992 mit 21.500 t (= 25,4 %) bis zum Jahr 2000 mit 56,700 t auf fast 53 %
gestiegen und in 2001 auf diesem hohen Niveau geblieben.
4.3.2 Einzelne Schwerpunkte in der Arbeit der Abfallwirtschaft
Entsorgung von Bauabfällen
Erheblichen Schwankungen unterliegen in den letzten Jahren die in der
Bauwirtschaft entstehenden Abfälle. Hier ist eine Zuordnung, ob es sich dabei um
Abfälle zur Verwertung oder zur Entsorgung handelt, nicht immer eindeutig. Auch
unterliegen diese Abfälle nicht vollständig der Überlassungspflicht des Kreises und
werden daher teilweise anderweitig entsorgt.
Im Prinzip ist der weitaus größte Anteil der Bauabfällen verwertbar. Nur relativ
geringe Mengen müssten, quasi als nebenbei anfallende Fremdstoffe, entsorgt
werden. Dies sind z.B. Verpackungen, Folien, schadstoffhaltiges Holz, Materialreste
oder verbrauchte Werkzeuge. In der Praxis fallen diese jedoch häufig zusammen
mit verwertbaren Bauabfällen an und werden dann auch gemeinsam als Gemisch
bzw. sog. Baustellenabfälle entsorgt. Erst eine Sortierung würde beide Gruppen
wieder voneinander trennen und einen Teil als verwertbar zuordnen.
143
Auf dem Gelände der Deponie in Rastorf wird der Bauschutt (mit einem kleinen
Anteil an Verunreinigungen) nach vorangegangener Sortierung verwertet. Das gilt
auch für Bauholz. Bis 1999 wurde hiervon eine relativ konstante Jahresmenge von
rund 16.000 t angeliefert. Diese ging dann im Jahre 2000 auf 14.400 t und im letzten
Jahr noch einmal erheblich auf 10.900 t zurück.
Das folgende Schaubild erläutert die Bauabfallmengen je nach ihrem Verbleib
(Verwertung oder Entsorgung) von 1995 bis 2001:
Übersicht Bauabfälle
Menge in t
20.000
15.000
10.000
5.000
0
Jahr
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001
Bauabfälle zur Beseitigung
Bauabfälle zur Verwertung
Die auf der Deponie als Restabfälle zur Ablagerung angelieferten Baustellenabfälle
sind, nach einem Rückgang in der ersten Hälfte der 90iger Jahre bis auf knapp 7.000
Jahrestonnen , ab dem Jahre 1997 wieder kontinuierlich bis 11.400 t im Jahre 2000
angestiegen, aber in 2001 erheblich auf 8.091 t zurück gegangen.
Grund hierfür mag zum Teil die lahmende Baukonjunktur sein. Aber auch die private
Entsorgungsschiene unternimmt erhebliche Anstrengungen, über Vorsortierungen
eine günstige Abgabe des Materials zu erreichen. Mangels Anschluss- und
Benutzungszwang gehen Bauabfälle in der Regel den Weg der geringsten Kosten,
z.B. auch in außerhalb des Kreises Plön gelegene Sortieranlagen.
Entsorgung von Bioabfällen
Nach der ab 1995 schrittweise erfolgten kreisweiten Einführung der Biotonne mit der
flächendeckenden Ausstattung Mitte 1999 konnte im Jahr 2001 ein zweites mal die
in einem ganzen Jahr anfallende Bioabfallmenge ermittelt werden.
Nach 12.653 t organische Abfälle im Jahre 2000 hat der Kreis in 2001 insgesamt
12.975 t in den braunen Behältern erfasst, die auf diese Weise dem Restabfall
entzogen und auf drei Kompostierungsanlagen außerhalb des Kreises Plön in
Scharbeutz, Neumünster und Flensburg verwertet werden konnten. Damit wurde die
Prognose in früheren Jahren, über die Biotonne könnten optimal 100 kg Bioabfälle
pro Einwohner und Jahr eingesammelt werden, fast per Punktlandung getroffen. Bei
133.000 Einwohnern wären das 13.300 t gewesen.
144
Mit diesem Sammelergebnis und dem Anteil der Fehlbefüllungen, die weiterhin
unter 4 % betragen haben, liegt der Kreis Plön im Landesvergleich im Spitzenfeld.
Dies ist im wesentlichen auf die intensive Öffentlichkeits- und Informationsarbeit des
Fachamtes und der fünf Natur-, Umwelt- und Abfallberatungsstellen im Kreis Plön
zurückzuführen.
Die Akzeptanz dieses zusätzlichen Abfallbehälters ist inzwischen auf einem hohen
Niveau konstant geblieben. Trotz der überwiegend ländlichen Struktur des Kreises
liegt die Anschlussquote mit rund 70 % weiterhin überdurchschnittlich hoch. Die
restlichen 30 % der Grundstücke haben sich vom Anschluss an die Biotonne
befreien lassen und sich verpflichtet, eine umfassende Eigenkompostierung zu
betreiben.
Entsorgung von Grünabfällen
Einer gleichbleibend großen Beliebtheit mit einer im Jahre 2001 gegenüber dem
Vorjahr um 20% gestiegenen Anlieferungsmenge erfreuen sich die kreiseigenen
dezentralen Kompostplätze in Plön, Lütjenburg, Schönberg und Wankendorf. Hier
können Bürger, Gemeinden und Gewerbebetriebe gegen ein relativ geringes Entgelt
ihre Garten- und Parkabfälle anliefern. Das Material wird durch Lohnunternehmer
geschreddert und zu Mieten aufgesetzt, bevor es nach der Rottezeit gesiebt und als
fertiger Kompost verkauft werden kann. Zwischenzeitlich sind Kontrollen erforderlich
für eine optimale Feuchtigkeit und einen optimalen Sauerstoffgehalt.
Kostendeckende Entgelte oder gar Überschüsse sind beim Betrieb der kreiseigenen
Kompostplätze nicht zu erreichen. Eine Entgelterhöhung für die Anlieferung des
Materials würde zu einem Mengenrückgang und vermehrten „wilden“
Müllablagerungen in der Landschaft führen. Eine Erhöhung der Verkaufspreise für
Kompost würde zu Absatzschwierigkeiten führen. Die Kostensituation wird jedoch
jährlich kritisch überprüft und gleichzeitig auf deren Minimierung hingewirkt.
Ein ähnlicher, jedoch erheblich größerer Kompostplatz existiert auf dem Gelände
der Zentralmülldeponie in Rastorf. Dort sind die Anlieferungsmengen rückläufig. Von
6.400 t im Jahre 1997 sind die Grüngutmengen über 5.200 t im Jahre 1999 jetzt auf
4.500 t im Jahre 2001 zurück gegangen. Dieser Platz wird im Auftrag des Kreises
Plön von der ZMD Rastorf GmbH betrieben.
145
M e n g e in t
Ü b e r s ic h t: G r ü n - u n d B io a b fä lle
1 4 .0 0 0
1 2 .0 0 0
1 0 .0 0 0
8 .0 0 0
6 .0 0 0
4 .0 0 0
2 .0 0 0
0
Jahr
1995
1996
G rü n a b fä lle
1997
1998
1999
2000
2001
B io a b fä lle
Entsorgung und Verwertung schadstoffhaltiger Abfälle
Auf der Zentralmülldeponie Rastorf (ZMD) gibt es die Möglichkeit, Schadstoffe aus
Haushaltungen ganzjährig abzugeben. Die Anlieferungsmenge im Jahre 2001 hat
dort 54,1 t betragen. Um möglichst große Mengen zu erfassen, erfolgt die Abgabe,
wie auch bei den mobilen Sammlungen, für den Bürger kostenlos.
Zusätzlich hat der Kreis Plön, verteilt im gesamten Kreisgebiet, in 68 öffentlichen
Gebäuden Behälter zur Sammlung von Altbatterien aufstellen lassen. Überwiegend
in Verwaltungen und Schulen, aber auch in den Beratungsstellen oder
Dorfgemeinschaftshäusern werden Batterien gesammelt und die Behälter bei Bedarf
von der beauftragten Firma entleert. Im Jahre 2001 sind auf diesem Wege 2.427 t
Altbatterien eingesammelt worden.
In den letzten Jahren ist eine Reduzierung der eingesammelten schadstoffhaltigen
Abfälle zu verzeichnen (mobile Sammlung, ZMD, Altbatterien). Der Rückgang ist
unter anderem auf die Einführung gesetzlicher Rücknahmepflichten für die Hersteller
und Händler, z.B. für Altöl, Medikamente, Batterien, Verpackungen mit grünem
Punkt, zurückzuführen, aber auch auf die intensive Beratungstätigkeit im Auftrage
des Amtes für Abfallwirtschaft.
Schadstoffhaltig sind jedoch auch bestimmte im Haushalt verwendete Geräte wie
Kältegeräte (Kühlschränke, Gefriertruhen), die z.B. FCKW oder Öl enthalten, sowie
Fernseh- und Bildschirmgeräte mit nicht unerheblichem Anteil an Schwermetallen.
Im Jahre 2001 wurden 48,4 t Fernseh- und Bildschirmgeräte sowie 169,5 t
Kältegeräte ( = 4.036 Stück) über die Sperrmülltermine eingesammelt. Für die
Bürger ist dies kostenlos, da zwei Sperrmülltermine pro Haushalt und Jahr
(einschließlich dieser schadstoffhaltigen Geräte) mit in die Abfallgebühr einkalkuliert
wurden. Die eingesammelten Geräte werden in zentralen Containern zur Abholung
bereitgestellt und dann der Verwertung zugeführt.
146
Wie bereits in den Vorjahren wurden auch im Frühjahr und im Herbst 2001
insgesamt 35 mobile Sammlungen in allen größeren Gemeinden angeboten. Die
Gelegenheit nutzten mehr als 5500 umweltbewusste Bürger, die zusammen 115,6 t
schadstoffhaltige Abfälle abgegeben haben. Das waren rechnerisch 21 kg pro
Anlieferer. In der speziell für die Sammelaktionen hergerichteten Annahmestelle
sortieren geschulte Fachkräfte der beauftragten Firma RWE Umwelt
Norddeutschland GmbH die Stoffe nach Gefahrenklassen und späteren
Entsorgungswegen (Verwertung, Verbrennung, Sondermülldeponie).
Das Schaubild zeigt die Jahresmenge 2001 der eingesammelten Schadstoffe:
mobile
Sammlungen
115,6 t
Kältegeräte
169,5 t
stationäre
Sammlung 54,1t
Fernsehgeräte
48,4 t
Altbatterien in
öffentlichen
Gebäuden 2,4 t
Kompostverkauf
Im Frühjahr und im Herbst 2001 wurden - wie schon in den Vorjahren - erfolgreich
Kompostverkaufsaktionen durchgeführt. Der Kreis lieferte auf Bestellung qualitativ
hochwertigen Kompost als Bodenverbesserer ab einer Menge von zwei Kubikmetern
lose bis auf jedes Grundstück. Dieser kam von den vier kreiseigenen
Kompostplätzen sowie vom Platz auf der ZMD Rastorf, auf denen so Platz für neue
Grüngutanlieferungen geschaffen werden konnte. Es wurden insgesamt 1.495
Kubikmeter Kompost verkauft. Die Bürger konnten das Material preisgünstig und vor
allem bequem beziehen.
Abfuhr von Pflanzenabfällen
Als weitere Serviceleistung wurde im Herbst 2001 wieder eine für die Bürger
unentgeltliche Bedarfsabfuhr von Pflanzenabfällen organisiert. Beauftragt mit der
Einsammlung wurden der eigene Regiebetrieb und die Firma RWE Umwelt
Norddeutschland GmbH. Für Laub, Blumenreste u.ä. wurden bereits im zweiten Jahr
verrottbare Papiersäcke gegen eine Gebühr von 5,00 DM je Sack angeboten. Diese
Aktion stieß bei den Bürgern wieder auf gute Resonanz. In Zusammenarbeit mit den
Städten, Gemeinden, Ämtern und Abfallberatungsstellen, die freundlicherweise die
Säcke im Auftrag des Kreis verkauften, konnten diese am Sammeltermin mit
entsorgt werden. Die Säcke können auch weiterhin an vielen Verkaufsstellen im
Kreis erworben und zusammen mit den Biotonnen entsorgt werden.
Insgesamt wurden im Kreisgebiet ca. 582 t Pflanzenabfälle eingesammelt und auf
landwirtschaftlichen Flächen zum Zwecke der Bodenverbesserung verwertet.
Weihnachtsbaumabfuhr
147
Seit 1990 lässt der Kreis durch seinen Regiebetrieb und seinen beauftragten Dritten
(AKP) im Januar kostenlos Weihnachtsbäume von derzeitig 256 zentralen
Sammelplätzen in allen Gemeinden des Kreisgebietes abfahren. Die Plätze werden
nach Abstimmung mit den Gemeinden bestimmt und ortsüblich in allen Gemeinden
sowie in der Presse bekannt gegeben. Die Bäume werden auf der Kompostanlage
der Zentralmülldeponie Rastorf sowie auf den Kompostplätzen des Kreises
verarbeitet. Insgesamt werden auf diesem Wege in jedem Jahr 40.000 - 45.000
Weihnachtsbäume entsorgt.
4.3.3 Kosten- und Gebührenentwicklung
Erfreulicherweise ist es gelungen, die Abfallgebühren auch im Jahre 2002 und damit
im siebenten Jahr hintereinander konstant auf niedrigem Niveau zu halten. Diese
Entwicklung ist insbesondere deshalb hervorzuheben, weil durch die ab dem Jahre
2000 ganzjährig erforderliche Bioabfallverwertung zusätzliche Kosten entstanden
sind. Auch im Rahmen der Umstellung von D-Mark auf den Euro zum 01.01.2002 ist
es zu keinen Gebührenerhöhungen gekommen. Sämtliche Gebührensätze sind auf
den Euro umgerechnet und dann auf volle 5 Cent abgerundet worden, so dass es
auch dadurch keine "schleichende" Gebührenanhebung gab.
4.3.4 Natur-, Umwelt- und Abfallberatungsstellen
Die fünf Natur-, Umwelt und Abfallberatungsstellen, die vom Kreis und den
Umweltschutzverbänden BUND (Preetz), NABU (Lütjenburg, Plön) und knik e.V.
(Raisdorf) sowie der Gemeinde Schönberg betrieben werden, unterstützen das Amt
für Abfallwirtschaft (und das Umweltamt) seit 1995. Insbesondere führen die dortigen
Mitarbeiter Beratungen z.B. zur Abfalltrennung, zur Biotonne und zur
Eigenkompostierung auch in Schulen, Kindergärten und auf Veranstaltungen durch.
Auch bei den Schadstoffsammlungen sind sie vor Ort und geben wichtige Hinweise
zum Umweltschutz und zur Abfallvermeidung.
Im Jahre 2000 wurden die Verträge mit den Trägern der Beratungsstellen um weitere
fünf Jahre vom 2001 bis Ende 2005 verlängert. Damit ist die finanzielle Förderung in
Höhe von jährlich 200.000 DM aus dem Haushalt der Abfallwirtschaft und die
Existenz der Beratungsstellen für diesen Zeitraum sichergestellt.
4.3.5 Schließung des Betriebshofes Lütjenburg
Der kreiseigene Regiebetrieb, der die Abfallentsorgung in den Räumen Lütjenburg
und Plön durchführt, hatte bis zum 31.12.2001 zwei Betriebshöfe in Lütjenburg und
Plön. Von Lütjenburg aus wurde das Entsorgungsgebiet Stadt Lütjenburg, Amt
Lütjenburg-Land sowie Gemeinden Martensrade, Lammershagen und Selent aus
dem Amt Selent-Schlesen entsorgt, von Plön aus das Stadtgebiet und die Gemeinde
Bösdorf. Zum 01.01.2002 musste der Standort Lütjenburg wegen Kündigung der
Fläche aufgegeben und mit nach Plön verlegt werden.
148
Gleichzeitig ist bei der Entsorgung ein Flächentausch durch Abgabe der Gemeinden
Martensrade und Lammershagen an die Fa. AKP und Übernahme der Gemeinden
Ascheberg und Dörnick durch den Regiebetrieb erfolgt.
Der alleinige Betriebshof in Plön auf einem von der Stadt gepachteten Grundstück
soll bedarfsgerecht ausgebaut werden. Hierfür fehlt allerdings bisher die Zustimmung
der Stadt, da die Planungen für das städtische Klärwerksgelände z.Zt. noch nicht
abgeschlossen sind. Eine Entscheidung hierüber wird in den nächsten Monaten
erwartet.
4.3.6 Internet
Der technische Fortschritt ist auch an der Abfallwirtschaft nicht vorbeigegangen:
Schon seit dem Frühjahr 2001 präsentiert das Amt sich mit aktuellen Informationen,
Abfuhrplänen, Satzungstexten u.ä. im Internet. Hieraus ist im Verlauf des Jahres
eine vollständige, aus zur Zeit 72 Seiten bestehende Gesamt-Präsentation
geworden. Daran wird auch noch in den nächsten Monaten weiter gearbeitet.
Außerdem ist natürlich eine ständige Pflege erforderlich. Vorrangiges Ziel ist dabei,
dem Bürger auf diesem Wege zahlreiche Auskünfte über die Abfallentsorgung zu
geben. Daneben können Vordrucke für Abbuchungsermächtigungen und
Befreiungen von der Biotonne abgerufen werden. Die Internet-Adresse lautet:
www.kreis-ploen.de
4.3.7 Abfallentsorgung ab 01. Juni 2005 - Auswirkungen auf die ZMD Rastorf
Nach der am 01.03.2001 in Kraft getretenen Abfallablagerungsverordnung dürfen
auf allen Deponien nur noch nahezu emissionsfreie Abfälle abgelagert werden. Die
hierfür vorgeschriebenen Grenzwerte können derzeit ausschließlich durch in
Verbrennungsanlagen vorbehandelte Abfälle erfüllt werden. Zusätzlich sind nach
dieser Verordnung neuerdings unter bestimmten Voraussetzungen auch
mechanisch-biologische Vorbehandlungen zulässig. Vorhandene Deponien dürfen
nur zur Ablagerung des so vorbehandelten Materials weiter genutzt werden.
Demnach wäre die Benutzung unsere Zentralmülldeponie in Rastorf in der jetzigen
Form schon nicht mehr zulässig. Durch eine Übergangsregelung in der
Ablagerungsverordnung kann die ZMD Rastorf jedoch bis zum 31.05.2005 wie bisher
befüllt werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Plöner Kreistag am 05.04.01 der von der Verwaltung
vorgeschlagenen Regelung der Restabfallentsorgung ab dem 01.06.2005
zugestimmt. Die Siedlungsabfälle aus dem Kreis Plön werden dann in eine auf dem
Deponiegelände in Neumünster noch zu errichtende neue mechanisch-biologischen
Behandlungsanlage (MBA) verbracht. Die Deponie Rastorf ist ab 01.06.2005
stillzulegen. Anschließend beginnt dort die Phase der Nachsorge und Rekultivierung.
Mit Zustandekommen des Vertrages über die Abfallbehandlung auf der geplanten
MBA-Anlage in Neumünster hat der Kreis Plön eine Abfallentsorgungssicherheit bis
149
zum Jahr 2020 geschaffen. Außerdem ist der Kreis für diese Leistung von einer EUweiten Ausschreibungspflicht befreit, deren Ergebnisse nicht vorhersehbar gewesen
wären.
4.3.8 Schlussbetrachtung
Im Berichtszeitraum gab es zwar einige Veränderungen, die aber nach außen für
den Bürger kaum bemerkbar waren. Am Auffälligsten war die ab 01.01.02 wirksam
gewordene Vereinbarung, dass die gelben Säcke 14-täglich entsorgt werden (vorher
4-wöchentlich). Diese Regelung hat keine Auswirkungen auf die Abfallgebühren,
bietet den Bürgerinnen und Bürgern aber erheblich mehr Service und die Lösung
mancher Platzprobleme.
Weiterhin waren Änderungen der Abfallsatzung, der Abfallgebührensatzung und der
Benutzungsordnung für die ZMD Rastorf zur Währungsumstellung auf den Euro
notwendig
und
um
diese
Bestimmungen
bei
den
besonders
überwachungsbedürftigen Abfällen an die neuen EU-Abfallschlüssel anzupassen.
Es gab aber noch weitere Aktivitäten ohne große Außenwirkung. So konnte auf dem
Verhandlungswege für die laufenden Verträge mit der RWE Umwelt
Norddeutschland und dem Dualen System Deutschland eine einheitliche Laufzeit bis
Ende 2005 erreicht werden. Zusätzlich wurden einzelne Entgelte abgesenkt, was zur
bereits erwähnten Gebührenstabilität beitragen wird.
Im Hinblick auf die geplante Stilllegung der Deponie in Rastorf im Jahre 2005 wurde
ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines aktuellen Gutachtens für die dann
beginnende Nachsorge beauftragt. Dieses Gutachten wird in den nächsten Wochen
erwartet. Weiterhin ist vorgesehen, in Kürze den 1. Bauabschnitt auf der ZMD in
Rastorf stillzulegen. Da hier bereits seit 1985 keine Abfälle mehr abgelagert werden,
wird dieser nicht mehr aktive Bereich der Deponie mit einer Abdeckung versehen
und später rekultiviert. Der erforderliche Antrag ist bei der Genehmigungsbehörde
gestellt worden.
Weiterhin hat das Amt für Abfallwirtschaft nach den bundes- und landesrechtlichen
Vorgaben für die Jahre 2001 bis 2005 ein Abfallwirtschaftskonzept erstellt. Dies
wurde am 20.09.01 durch den Kreistag beschlossen. Hierin werden die bestehende
Entsorgungssituation, die Ziele der Abfallverwertung, die Maßnahmen der
Schadstoffentfrachtung sowie die Methoden und die Anlagen und Einrichtungen der
Abfallverwertung und der sonstigen Entsorgung dargestellt. Das Konzept dient
zugleich als mittelfristiges Planungsinstrument und als Information für die
Kommunalpolitik und die interessierte Öffentlichkeit.
150
C. Beteiligungen und Mitgliedschaften des Kreises
1. Beteiligungen
An folgenden Beteiligungen des Kreises hat sich im Berichtszeitraum nichts
geändert, die Kreisanteile sind jetzt lediglich in Euro dargestellt (in alphabetischer
Reihenfolge, in Klammern die vom Kreis gehaltenen Anteile absolut und, soweit
möglich, relativ).
• Gewerbe- und Technikzentrum Raisdorf GmbH (255.464 €, 50,52 %)
• GOES - Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen
mbH (5.138 €, 1,68 %)
• Lebenshilfewerk Plön für geistig Behinderte (8.692 €, 33,33 %)
LEG Schleswig-Holstein Landesentwicklungsgesellschaft mbH
(490 € DM, 0,02 ‰)
• LVS Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH
(869 €, 3,33 %)
• Neuland GmbH (13.038 €, 51 %)
• SCHLESWAG Aktiengesellschaft (2.968.200 €, 1,98 %)
• Bei der SCHLESWAG wird außerdem das Stimmrecht für die im Nennwert von
696.200 € an die VKP verkauften Aktien ausgeübt.
• VKP - Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH (1.002.132 €, 59,92 %)
• Wankendorfer Baugenossenschaft eG (80 Anteile à 51,13 €)
Hinzu gekommen ist die Beteiligung an der
• Blomenburg Venture Park Trägergesellschaft mbH (120.000 €, 80 %).
2. Mitgliedschaften
Der Kreis war bis Ende 2001 Mitglied in rd. 30 Organisationen. Insgesamt mußten
dafür fast 186.000 € Beitrag entrichtet werden. Die folgende Liste enthält lediglich
diejenigen Mitgliedschaften, für die ein Beitrag von mehr als 2.000 € zu zahlen ist (in
alphabetischer Reihenfolge). Als Beitrag ist jeweils der Haushaltsansatz 2001
aufgeführt.
Holsteinische Schweiz Tourismus e.V.
Kommunaler Arbeitgeberverband
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung
Naturpark Holsteinische Schweiz e.V.
Ostseebäderverband Schleswig-Holstein e.V.
Schleswig-Holsteinischer Landkreistag
Schleswig-Holsteinischer Landkreistag - Schulverein
Technologie-Region K.E.R.N. e.V.
Tourismusverband Schleswig-Holstein e.V.
3. Sonstiges
15.500 €
5.200 €
2.900 €
28.200 €
20.500 €
56.300 €
7.700 €
38.400 €
4.300 €
151
Neben den Unternehmensbeteiligungen und den Mitgliedschaften betreut der Kreis
noch zwei rechtsfähige Stiftungen: die Umweltstiftung Kreis Plön (s. Amt 13) und die
Fritz-During-Stiftung, die der Pflege des künstlerischen Nachlasses des Bildhauers
During dient und im Amt 20 verwaltet wird.
Schließlich bildet der Kreis noch zusammen mit 68 seiner Gemeinden den „Verband
zur Unterhaltung von Schwarzdecken im Kreis Plön“. Aufgabe dieses Zweckverbandes, dessen Geschäftsführung beim Kreis liegt, ist die Unterhaltung der Pflege
der Schwarzdecken auf angemeldeten Gemeindestraßen (s. Amt 12).