Muster: Mieterhöhung nach erfolgter Modernisierung Mieterhöhung

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Muster: Mieterhöhung nach erfolgter Modernisierung Mieterhöhung
Muster:
Mieterhöhung nach erfolgter Modernisierung
Abs. (Vermieter)
An (Mieter)
Mieterhöhung
Sehr geehrte/r …………………………….
wir haben in der von Ihnen bewohnten Wohnung …………………………………….
umfangreiche Renovierungsarbeiten durchführen lassen. Die Bäder wurden komplett
modernisiert, ferner wurden neue Fenster mit Isolierverglasung eingebaut.
Am ………… wurden Sie durch mein Schreiben auf die Durchführung der Baumaßnahmen.
deren voraussichtlichen Kosten und die sich daraus ergebene Mieterhöhung hinwiesen (1).
Die Baumaßnahmen sind inzwischen abgeschlossen. Hierdurch wurde eine nachhaltige
Einsparung von Heizenergie ermöglicht und der Gebrauchswert Ihrer Wohnung erhöht (2).
Nach § 559 BGB sind wir berechtigt, die aufgewendeten Baukosten durch eine
Erhöhung der Grundmiete umzulegen. Danach kann die Jahresmiete um 11% der für Ihre
Wohnung aufgewendeten Kosten erhöht werden.
Die auf Ihre Wohnung entfallene Erhöhung berechnet sich im Einzelnen wie folgt (3):
-
Baukosten
EUR ………………..
-
auf Ihre Wohnung entfällt hiervon
ein Kostenanteil von …… %;
EUR ………………...
(Verhältnis Wohnfläche zu Gesamtwohnfläche)
Der jährliche Erhöhungsbeitrag von diesem Kostenanteil
beträgt 11% = EUR …………………
Somit erhöht sich Ihre Monatsmiete um EUR ………. auf ……….. EUR.
Wir bitten Sie, die neue Miete zzgl. Der vereinbarten Vorauszahlung für die Nebenkosten, ab
dem …................... (4) auf das Ihnen bekannte Mietkonto zu überweisen.
Vorzüglich teilen wir Ihnen noch mit, dass Ihnen bis zum Ablauf des zweiten Monats
nach Zugang dieser Erklärung zum Ablauf des übernächsten Monats ein SonderkündigungsRecht zusteht. Falls Sie das Mietverhältnis kündigen, tritt die Mieterhöhung nicht ein (5).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vermieter
………………………………………………………………………………….
(Ort, Datum und Unterschrift des Vermieters)
Anmerkungen
1. Wurde dem Mieter die zu erwartende Erhöhung der Miete nicht mitgeteilt oder liegt die tatsächliche
Mieterhöhung 10 % über der mitgeteilten Mieterhöhung, schuldet der Mieter die erhöhte Miete erst sechs
Monate später als bei korrekt angekündigter Mieterhöhung.
2. Nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen oder vom Vermieter nicht zu vertretenden
baulichen Änderungen kann der Vermieter eine Erhöhung der jährlichen Miete von 11% der für die Wohnung
aufgewendeten Kosten verlangen. Durch eine Mieterhöhung nach § 559 BGB tritt im Gegensatz zu der
Mieterhöhung gem. § 558 BGB mit dem Mieterhöhungsverlangen eine unmittelbare Mieterhöhung ein. In dem
Mieterhöhungsverlangen hat der Vermieter diejenigen Tatsachen darzulegen, die eine zumindest überschlägige
Bewertung der Wertverbesserung zulassen.
Dem Mieter steht gem. §561 BGB ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt er, so tritt die Mieterhöhung
nicht ein. Eine unterlassene oder verspätete Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen nach § 554 BGB
steht einer Mieterhöhung nach § 559 BGB nicht entgegen (BGH NJW 2007, 3565).
3. Zur Erläuterungspflicht des Vermieters gehört es, dass für jede Baumaßnahme die einzelnen
Rechnungspositionen offen gelegt werden; die Angaben eines Endbetrages reicht nicht aus (LG Görlitz WM
2001, 613). Sind die baulichen Maßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt worden, so sind die Kosten
angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen (§ 559 Abs. 2 BGB). Sind Kosten für fällige Instandsetzungsmaßnahmen anlässlich der Modernisierung entstanden, dürfen diese Kosten bei der Ermittlung der
Miete nicht berücksichtigt werden (OLG Hamburg RE WM 1983, 13).
4. Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung.
5. Der Mieter hat gem. § 561 BGB ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig davon, ob die Mieterhöhung
Rechtlich wirksam ist oder nicht.