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Landesinitiative
Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern
Leitfaden
1. Die Landesinitiative Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern
1.1 Warum eine Landesinitiative Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern (NDM)?
Der demografische Wandel ist nicht aufzuhalten. Er stellt unser Land in den nächsten Jahren
vor vielfältige Herausforderungen. Dazu zählt insbesondere die Aufrechthaltung der Nahversorgung in den von den demografischen Veränderungen besonders betroffenen ländlichen
Räumen.
Demografisch bedingte Veränderungen auf der Nachfrageseite und ein Strukturwandel im
Lebensmitteleinzelhandel haben zu einer Konzentration der Nahversorgungsbetriebe vor allem in den Zentralen Orten und zu einer Ausdünnung der Nahversorgung in den Dörfern geführt.
Rund die Hälfte der Gemeinden unseres Landes hat heute keine wohnortnahe Grundversorgung mehr. Die Möglichkeit, sich wohnortnah mit Waren und Dienstleistungen des täglichen
Bedarfes zu versorgen, ist für viele Menschen nicht nur ein Grund im Dorf zu bleiben, sondern kann auch ein Grund sein in ein Dorf zu ziehen. Das gilt sowohl für häufig immobile ältere Bevölkerungsgruppen, aber gleichermaßen für alle Menschen, die sich in ihrem Dorf
wohl fühlen sollen. Der Dorfladen ist nicht nur Versorger, sondern zugleich Treffpunkt und
Teil der dörflichen Lebenskultur und Lebensqualität.
Die Landesinitiative NDM soll örtliche Initiativen bei der Sicherung der Nahversorgung vor
Ort unterstützen und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität in ländlichen
Räumen leisten.
1.2 Was ist Nahversorgung im Sinne der Landesinitiative NDM?
Aufgabe der Landesinitiative NDM ist es, die Nahversorgung in den Dörfern in den ländlichen
Räumen zu sichern oder wieder herzustellen. Die Versorgung mit Lebensmitteln, sowohl stationär als auch mobil, ist dabei die zentrale wirtschaftliche Säule und der Kern der NDM.
Nahversorgung
− heißt, Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen
Bedarfes an Standorten, die möglichst in kurzer Zeit vom Wohnort erreichbar sind.
− umfasst sowohl stationäre (Dorfladen), als auch mobile (fahrender Supermarkt) Versorgung.
Ergänzende, auf die jeweiligen Bedürfnisse des Dorfes zugeschnittene Angebote stabilisieren die Nahversorgung. Das können Dienstleistungs-, soziale, kulturelle und Kommunikationsangebote sein, wie z. B.
− Gastronomie (Café, Imbiss, Catering etc.), Gesundheits- und Pflegedienste, Post-/
Paket-, Kopier- / Fax-, Internet-, Lieferservice, Frisör, Kinderbetreuung, Seniorentreff,
kulturelle Veranstaltungen, Bildung, Kurse aller Art.
Leitfaden Landesinitiative NDM / Stand 9.2015
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1.3 Wann ist ein Projekt ein Vorhaben der Landesinitiative NDM?
Den Kern der NDM bildet der stationäre oder mobile Lebensmittelladen - ein Muss für ein
Vorhaben der Landesinitiative NDM. Um die Existenzfähigkeit zu sichern, braucht der Dorfladen Akzeptanz und Unterstützung der Bürger vor Ort, denn jeder Bewohner trägt mit seinem Kaufverhalten zum Erfolg der NDM bei.
Alles, was das Kerngeschäft der NDM ergänzt, findet ausdrückliche Unterstützung. Die Bündelung unterschiedlicher Angebote erhöht die Wirtschaftlichkeit und die Attraktivität der
NDM. Die Beschränkung auf Dienstleistungs-, soziale, kulturelle und Kommunikationsangebote – ohne einen Lebensmittelladen als Kerngeschäft – entspricht hingegen nicht der Landesinitiative NDM.
Zusammengefasst bedeutet NDM:
− Lebensmittelladen (stationär oder mobil)
− Lebensmittelladen + sonstige Einrichtungen
− Sonstige Einrichtungen ohne Lebensmittelladen
= NDM
= NDM
= keine NDM
2. Finanzierung und Förderung der NDM
2.1 Wie wird die Landesinitiative NDM finanziert?
Die Mittel, mit denen die Landesinitiative NDM örtliche Vorhaben unterstützt, werden aus
dem europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, kurz „ELER“, bereitgestellt. Verankert ist die Landesinitiative NDM in der Richtlinie für die Förderung
der integrierten ländlichen Entwicklung, kurz „ILERL M-V“, unter Nr. 11.1.1 und Nr. 11.1.2.
(Basisdienstleistungen) des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Mecklenburg-Vorpommern. Die ILERL M-V regelt die Details der Förderung. Auskunft zu
Fragen der Förderung erteilen die zuständigen Bewilligungsbehörden gemäß Anlage 3.
Voraussetzung für die Förderung eines Vorhabens ist eine Bestätigung, dass das geplante
Vorhaben der Landesinitiative NDM entspricht. Die Bestätigung erteilt das Ministerium für
Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung als Oberste Landesplanungsbehörde.
2.2 Welche Schritte sind für die Antragstellung notwendig?
Bevor ein Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden kann, erfolgt zunächst eine fachliche Prüfung durch die Oberste Landesplanungsbehörde. Hier wird bewertet, ob das Vorhaben grundsätzlich die Kriterien der NDM erfüllt.
Erst wenn die Oberste Landesplanungsbehörde die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens bestätigt, kann der Antragsteller seinen Förderantrag zusammen mit dem von der
Obersten Landesplanungsbehörde gezeichneten Bestätigungsvermerk bei der zuständigen
Bewilligungsbehörde einreichen. Die einzelnen Schritte der Antragstellung zeigt das Ablaufschema in Anlage 1.
Bei der Obersten Landesplanungsbehörde sind die Formulare gemäß Anlage 4 (stationäre
Nahversorgung) oder Anlage 5 (mobile Nahversorgung) einzureichen. Die für die Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde erforderlichen Formulare können unter der Internetadresse „www.lu.regierung-mv.de/ile-formulare“ abgerufen oder bei Bedarf von der
Bewilligungsbehörde als Papierexemplar zur Verfügung gestellt werden.
Leitfaden Landesinitiative NDM / Stand 9.2015
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Jährlich am 31. Oktober wird festgelegt, welche der eingereichten Vorhaben im Folgejahr gefördert werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, die Förderanträge bei den zuständigen Bewilligungsbehörden mindestens 4 Wochen vorher einzureichen. Die von der Obersten Landesplanungsbehörde benötigte Zeit für das vorgeschaltete Prüfverfahren ist bei der
Terminplanung zusätzlich zu berücksichtigen.
2.3 Wer sind die Ansprechpartner in der die Oberste Landesplanungsbehörde?
Als Ansprechpartner stehen in der Obersten Landesplanungsbehörde unterstützend und beratend bei der Antragstellung zur Seite:
− Irmtraud Kunkel
Tel.: (0385) 588-8411
Email: [email protected]
− Tanja Blankenburg
Tel.: (0385) 588-8442
Email: [email protected]
2.4 Was wird durch die die Oberste Landesplanungsbehörde geprüft?
Es können Vorhaben gefördert werden, die geeignet sind, die Nahversorgung im Dorf zu sichern. Voraussetzung: Das Kerngeschäft ist ein Lebensmittelmarkt, der eine Verkaufsfläche
von 400 m² nicht überschreitet. Die Versorgung kann sowohl durch stationäre als auch durch
mobile Nahversorger erfolgen (vgl. Nr. 1.3).
Grundlage für die Prüfung des Vorhabens in der Obersten Landesplanungsbehörde bilden
die Antragsformulare auf Bestätigung als Vorhaben der Landesinitiative Neue Dorfmitte. Dabei ist zu beachten, dass zwei unterschiedliche Antragsformulare eingereicht werden können, einmal für Vorhaben der stationären Nahversorgung (Anlage 4) und zum anderen für
die mobile Nahversorgung (Anlage 5).
2.5 Ist ein NDM-Vorhaben in jedem Ort förderfähig?
− Nein,
die Landesinitiative NDM fördert vor allem Vorhaben in Dörfern in den ländlichen Räumen. In
den Zentralen Orten sind Vorhaben nicht förderfähig. Zentrale Orte werden im Landesraumentwicklungsprogramm und in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen festgelegt.
Eine Liste der Zentralen Orte enthält Anlage 2.
2.6 Gibt es Anforderungen an die Lage der NDM-Vorhaben im Ort?
− Grundsätzlich nein, aber
vorzugsweise werden Vorhaben in zentraler Lage im Dorf (Ortszentrum) unterstützt, die für
viele Nutzer gut erreichbar sind. Umbau, Sanierung, Wiederbelebung, Erweiterung von bestehenden Gebäuden haben Vorrang vor einem Neubau. Der Neubau eines Dorfladens sollte schon aus Kostengründen die Ausnahme bilden.
2.7 Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Gefördert werden
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− Wirtschaftlichkeits- und Wettbewerbsverträglichkeitsuntersuchungen
1. für stationäre Nahversorgung:
− investive Baumaßnahmen am Gebäude einschließlich der Außenanlagen
− Maßnahmen, die zur Verbesserung der Ladeninfrastruktur gehören wie z. B. Warenwirtschaftssysteme, Kühltechnik, Logistik und Lagerhaltung, sonstige Einrichtungsund Ausstattungsgegenstände (Mobiliar, Regale etc.)
2. für mobile Nahversorgung:
− investive Baumaßnahmen an der Basisstation
− Ausstattung der Basisstation
− Fahrzeuge zur mobilen Versorgung einschließlich deren Ausstattung
Nicht förderfähig sind z. B.:
−
−
−
−
−
−
Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragstellung begonnen wurde
Betriebskosten (Personal- und laufende Sachkosten)
Warenbestand einschließlich Erstausstattung
Büroausstattung
gebrauchte Einrichtungs-und Ausstattungsgegenstände
mobile Versorgung mit einem spezialisierten, nur eingeschränkten Sortiment wie Bäcker, Tiefkühlkost-, Obst-, Gemüselieferant, Fischhändler etc.
− Erwerb von Grundstücken und Immobilien
− Maßnahmen, die nicht der NDM zuzurechnen sind, z. B. anteilige Baukosten für Errichtung / Ausbau einer Mietwohnung, Ferienwohnung, Büro
2.8 Wie hoch ist die Fördersumme?
Eine Förderung ist möglich, sofern die Zuwendungen für das NDM-Vorhaben mindestens
5.000 € betragen und 150.000 € nicht überschreiten. Grundsätzlich handelt es sich bei der
Förderung im Rahmen der Landesinitiative NDM um eine einmalige Anschubfinanzierung.
Vorhaben können bis zu 100 Prozent gefördert werden. Sofern sie nicht der Umsetzung des
„Integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes“ (ILEK) des zuständigen Landkreises entsprechen, können Vorhaben bis zu 90 Prozent gefördert werden.
2.9 Wer kann einen Förderantrag stellen?
Anträge stellen können
−
−
−
−
Gemeinden und Gemeindeverbände
Private Investoren
Vereine und Genossenschaften
Unternehmen
Das Nähere regelt die ILERL M-V unter Nr. 3 und Nr. 11.2.
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3. Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsverträglichkeit?
Der Antragsteller muss nachweisen, dass sein Vorhaben mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dauerhaft wirtschaftlich betrieben werden kann. Zudem darf sein Vorhaben nicht in bestehende Nahversorgungsstrukturen eingreifen und bestehende Nahversorger in ihrer Existenz gefährden.
Dazu ist eine Einschätzung der Wettbewerbsverträglichkeit erforderlich. Diese beinhaltet eine kurze Analyse der Nahversorgungssituation im Ort und in einem Einzugsgebiet von ca. 5
km Radius um den Standort des Vorhabens.
Kosten von bis zu 10.000 € können für eine gutachterliche Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsverträglichkeit mit bis zu 100 Prozent gefördert werden. Die Mittel sind
bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu beantragen.
Ein Nachweis zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ist in aller Regel erforderlich. Er muss zumindest beinhalten:
− Wirtschaftlichkeitsanalyse
− Finanzierungsplan
− Liquiditätsplanung
Auf einen gutachterlichen Nachweis der Wirtschaftlichkeit kann verzichtet werden, wenn Vorhaben ausschließlich z. B. auf eine
− Erneuerung der Ladeneinrichtung (Kühltechnik, Warenwirtschaftssystem, Mobiliar),
− kleinere Maßnahme zur Gebäudemodernisierung ohne Erweiterung der Verkaufsflächen,
− Gestaltung der Außenanlagen
abstellen.
Eine Entscheidung darüber, ob eine gutachterliche Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit und
Wettbewerbsverträglichkeit erforderlich ist, trifft die Oberste Landesplanungsbehörde.
4. Muss die Gemeinde dem Vorhaben zustimmen?
− Ja,
die Gemeinde, in der das Vorhaben umgesetzt werden soll, muss dem Vorhaben zustimmen.
Fördervoraussetzung ist die Vorlage einer formlosen Bestätigung der Gemeinde, die dem
Antrag beizufügen ist.
Mit der Bestätigung wird sichergestellt, dass die Gemeinde hinter dem Vorhaben steht und
dieses unterstützt. Letztendlich wird der wirtschaftliche Erfolg des Dorfladens maßgeblich
von den Kaufentscheidungen der Bürger des Dorfes bestimmt.
Deshalb ist es ist ratsam, sich vor Beginn eines Vorhabens ein Bild darüber zu machen, was
die Menschen vor Ort sich wünschen und was sie brauchen. Je passgerechter der Dorfladen
sich auf die Wünsche der Bürger einstellt, desto stärker ist die Bindung an „ihren“ Laden. Die
Gemeinde kann den Vorhabenträger bei diesem vorgeschalteten Prozess (Befragung, Bürgerversammlung etc.) unterstützen.
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Im Idealfall kann der Dorfladen Impulse für bürgerschaftliches Engagement auslösen und die
Bürger in das Vorhaben einbeziehen, sei es durch Beteiligung an einer Genossenschaft,
durch ehrenamtliche Unterstützung des Vorhabens oder auch durch den bewussten Einkauf
im Dorfladen.
5. Wie geht es weiter?
Die Oberste Landesplanungsbehörde wird die NDM-Vorhaben während der Umsetzung begleiten und steht beratend zur Seite (vgl. Nr. 2.3). Dem regelmäßigen gemeinsamen Erfahrungsaustausch kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Die Landesinitiative NDM versteht sich als Netzwerk der ländlichen Nahversorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel der Netzwerkarbeit ist es, sich gegenseitig zu informieren, Erfahrungen auszutauschen und sich fachlich weiter zu entwickeln, ggf. auch neue Geschäftsbeziehungen aufzubauen. In diesem Zusammenhang ist geplant, in regelmäßigen Abständen
Treffen aller NDM-Mitwirkenden zu organisieren.
Die Landesinitiative NDM wird in diesem Zusammenhang ein einheitliches Logo NDM entwickeln, welches NDM-Vorhaben kennzeichnet.
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Anlage 1
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Anlage 2
Stand 9.2015
Zentrale Orte in Mecklenburg-Vorpommern
Bezug genommen wird in der Regel auf den jeweiligen Gemeindehauptort
Oberzentrum
Schwerin
Oberzentrum
Rostock
im Landkreis Nordwestmecklenburg
Mittelzentren
Grundzentren
Wismar, Grevesmühlen
im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Mittelzentren
Grundzentren
Hagenow, Ludwigslust, Parchim
im Landkreis Rostock
Mittelzentren
Grundzentren
im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Oberzentrum
Mittelzentren
Grundzentren
im Landkreis Vorpommern-Rügen
Teil eines Oberzentrums
Mittelzentren
Grundzentren
im Landkreis Vorpommern-Greifswald
Teil eines Oberzentrums
Mittelzentren
Grundzentren
Bad Kleinen, Dassow, Gadebusch,Klütz, Lüdersdorf, Neukloster, Rehna, Schönberg,
Warin, Wittenburg
Boizenburg/Elbe, Brüel, Crivitz, Dömitz,
Goldberg, Grabow, Lübtheen, Lübz, Neustadt-Glewe, Plau am See, Sternberg, Zarrentin am Schaalsee
Bad Doberan, Ribnitz-Damgarten, Güstrow,
Teterow
Bützow, Dummerstorf, Gnoien, Graal-Müritz,
Krakow am See, Kröpelin, Kühlungsborn,
Laage, Neubukow, Rerik, Sanitz, Satow,
Schwaan, Tessin
Neubrandenburg
Waren (Müritz), Neustrelitz, Demmin
Altentreptow, Burg Stargard, Dargun, Feldberger Seenlandschaft, Friedland, Malchin,
Malchow, Mirow, Penzlin, Rechlin, Reuterstadt Stavenhagen, Röbel/Müritz, Wesenberg, Woldegk
Stralsund
Bergen, Grimmen
Bad Sülze, Barth, Binz, Franzburg / Richtenberg, Garz/Rügen, Marlow, Putbus, Sagard,
Samtens, Sassnitz, Sellin/Baabe, Tribsees,
Zingst
Greifswald
Anklam, Wolgast, Pasewalk, Ueckermünde,
Jarmen, Loitz
Ducherow, Eggesin, Ferdinandshof, Gützkow, Heringsdorf, Löcknitz, Lubmin, Strasburg (Uckermark), Torgelow, Zinnowitz
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Anlage 3
Stand 9.2015
Liste der zuständigen Bewilligungsbehörden
Für Vorhaben innerhalb der Gebiete von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und
den §§ 53 bis 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes die für die Bearbeitung des jeweiligen Verfahrens örtlich zuständige Flurneuordnungsbehörde:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und
Umwelt Mittleres Mecklenburg
Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Staatliches Amt für Landwirtschaft und
Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg
Staatliches Amt für Landwirtschaft und
Umwelt Vorpommern
Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung
Badenstr. 18
18439 Stralsund
Staatliches Amt für Landwirtschaft und
Umwelt
Westmecklenburg
Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Für Vorhaben außerhalb der Gebiete von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und
den §§ 53 bis 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes die Landrätin oder der Landrat
des Landkreises, in dem das Vorhaben durchgeführt wird:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Der Landrat
Fachdienst Regionalmanagement und Europa
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Der Landrat
Bauamt
Sachgebiet Kreisplanung
Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg
Landkreis Nordwestmecklenburg
Die Landrätin
Fachdienst Bauordnung und Planung
Rostocker Straße 76
23970 Wismar
Landkreis Rostock
Der Landrat
Amt für Kreisentwicklung
Sachgebiet Zentrale Fördermittelstelle
Am Wall 3 – 5
18273 Güstrow
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Die Landrätin
Amt für Kreisentwicklung
Sachgebiet Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung
Demminer Straße 71-74
17389 Anklam
Landkreis Vorpommern-Rügen
Der Landrat
Stabstelle Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund
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Anlage 4
Antrag stationäre Nahversorgung
Ministerium für Energie, Infrastruktur und
Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
− Oberste Landesplanungsbehörde −
z. H. Frau Blankenburg
Schloßstraße 6−8, 19053 Schwerin
Antrag auf Bestätigung als Vorhaben der Landesinitiative
Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern
STATIONÄRE NAHVERSORGUNG
1. Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit:
(Werden die Basiskriterien der NDM erfüllt?)
⃞ Einer der nachfolgenden Punkte trifft zu: Keine Förderfähigkeit gegeben
⃞ Lage im Gemeindehauptort eines Zentralen Ortes
⃞ Verkaufsfläche ist größer als 400 qm
⃞ Keine Versorgung mit Lebensmitteln vorgesehen
⃞ Gemeinde unterstützt das Vorhaben nicht
⃞ Keiner der vorgenannten Punkte trifft zu: Weiter mit Frage 2
2. Kontaktdaten zum Antragstellen:
Name: ….…………………..…..….…………...…… Vorname: ………………….……….....……………..
PLZ: …………. Gemeinde: ……………..……………………………………………….….………………..
Straße: …………………………………………………………….……………..……..…….... Nr.: …….....
Email: ……………………………………………………………………..……..…………………………..…
Telefon: …………………..…….…….…..……….... Mobil: .…………..…….…………………..………....
Organisationsform des Vorhabenträgers (GbR, Verein, Genossenschaft etc.)
……………………………………………………………………………………………………………….….
Weitere Hinweise zum Antragsteller (Betriebsinhaber, Eigentümer der Immobilie, Vereinsvorstand etc.)
……………………………………………………………………………………………………………….….
3. Standort der Nahversorgungseinrichtung
Landkreis: …………………………………………………………………………………………….……..…
PLZ: …..….….. Gemeinde: …………………………………………………………………………….…….
Ortsteil: ………..……………………………………….……………………………………………….….......
Straße: …………………………………………….………………………………………….… Nr.: ….....…
Lage der Einrichtung: (Ortsmitte, Ortsrand, Sonstiges)
………………………………………………………………………………………….………………………..
…………………………………………………………………………………………….……………………..
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Anlage 4
Antrag stationäre Nahversorgung
4. Welche Maßnahmen sind geplant?
⃞ Erweiterung / Erneuerung einer bestehenden Nahversorgungseinrichtung
⃞ Baumaßnahmen am Gebäude (bitte kurz beschreiben)
………………………………………………………………………………………………………..….
…………………………………………………………………………………………………….….….
………………………………………………….……………………………………………….……….
⃞ Innenausbau (bitte kurz beschreiben)
…………………………………………………………………………………………………………...
……………………………………………………………………………………………………….…..
……………………………………………………………………………………………………….…..
⃞ Ladeneinrichtung / -ausstattung (bitte kurz beschreiben)
…………………………………………………………………………………………………………...
…………………………………………………………………………………………………………...
…………………………………………………………………………………………………………...
⃞ Erweiterungsmaßnahmen (nur bei geplanter Erweiterung der Einrichtung)
─ zusätzliche Verkaufsfläche
qm: …..…….
─ zusätzliche Lagerfläche
qm: …..….…
Sonstige Erweiterung (bitte kurz beschreiben)
……………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………
⃞ Ladeneinrichtung / -ausstattung (bitte kurz beschreiben)
……………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………………………
⃞ (Neu-) Schaffung / Neueröffnung einer Nahversorgungseinrichtung
⃞ Baumaßnahmen (bitte kurz beschreiben)
…………………………………………………………………………………………………………...
…………………………………………………………………………………………………………...
⃞ Erstausstattung des Ladens (bitte kurz beschreiben)
…………………………………………………………………………………………………………...
…………………………………………………………………………………………………………...
⃞ Sonstiges (bitte kurz beschreiben)
…………………………………………………………………………………………………………...
…………………………………………………………………………………………………………...
⃞ Sonstige (bitte kurz beschreiben)
…………………………………………………………………………………………….…………….…….
…………………………………………………………………………………………………….…………..
………………………………………………………………………………………………….……………..
Leitfaden Landesinitiative NDM / Stand 9.2015
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Anlage 4
Antrag stationäre Nahversorgung
5. Beschreibung der bestehenden Nahversorgungseinrichtung
 Verkaufsfläche
qm: …………
 Eigentumsverhältnisse (bitte kurz beschreiben: Pächter, Eigentümer etc.)
………….…………………………………………………………………………………………………...
 Mitarbeiter
Anzahl: ……………..
 Umsatzentwicklung der letzten 3 Jahre (bitte kurz beschreiben)
………….…………………………………………………………………………………………………...
………………………………………………………………………………………………………………
 Baulicher Zustand des Gebäudes (bitte kurz beschreiben)
………….…………………………………………………………………………………………………...
………….…………………………………………………………………………………………………...
………………………………………………………………………………………………………………
 Letzte Modernisierung (bitte kurz beschreiben: wann wurde was gemacht?)
………….…………………………………………………………………………………………………...
………….…………………………………………………………………………………………………...
………….…………………………………………………………………………………………………...
 Kundenzugang (bitte kurz beschreiben: ebenerdig, behindertengerecht, Treppen, Rampen etc.)
………….…………………………………………………………………………………………………...
………….…………………………………………………………………………………………….….….
 Lager (bitte kurz beschreiben: Lage, Größe, Zustand, Kühlung etc.)
………….…………………………………………………………………………………………………...
………….…………………………………………………………………………………………….…..…
 Anlieferung (bitte kurz beschreiben: An-/Abfahrt, Rangiermöglichkeiten, Rampen vorhanden?)
………….……………………………………………………………………….…………………………..
………….…………………………………………………………………………………………………...
 Außenanlagen (bitte kurz beschreiben: Cafégarten, Sitzplätze, Stehtische, Spielplatz, Fahrradständer etc.)
………….…………………………………………………………………………………………………...
………….…………………………………………………………………………………………….……..
 Parkplätze
Anzahl: .…….……....
 Sonstiges (bitte kurz beschreiben)
………….……………………………………………………………………………………………….…..
………….…………………………………………………………………………………………………...
6. Sind ergänzende Angebote in der Nahversorgungseinrichtung vorhanden oder
geplant? (Café, Imbiss, sonstige Dienstleistung, Kultur, Soziales, Bildung, Kommunikation etc.)
⃞ Nein,  weiter mit Frage 7
⃞ Ja, um welche Angebote handelt es sich?
…….………………………………………………………………………….……………...……………….
…….……………………………………………………………………………………………...…….…….
…….……………………………………………………………………………………………...…………..
…….……………………………………………………………………………………………...…………..
Leitfaden Landesinitiative NDM / Stand 9.2015
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Anlage 4
Antrag stationäre Nahversorgung
⃞ geplante Angebote (bitte kurz beschreiben: Café, Postdienstleistungen, Lieferdienste etc.)
.………..………………………………………………………………………………………………..….….
.………..…………………………………………………………………………………………………...….
.………..…………………………………………………………………………………………………..…..
…………………………………………………………………………………………………...……………
7. Bitte beschreiben und bewerten Sie die Wettbewerbssituation der Nahversorgungseinrichtung in Ihrem Einzugsgebiet
(Gibt es weitere Nahversorgungseinrichtungen im Ort? Wo und wie weit entfernt ist der Standort der nächsten Nahversorgungseinrichtung? Gibt es mobile Versorgung? In welchem Umfang? Bitte kurze Bewertung zur Wettbewerbssituation vornehmen)
.………..………………………………………………………………………………………………...…..…..
.…………………………………………………………………………………………………………...…..….
.…………………………………………………………...…………………………………………………..….
.……………………………………………………………………………………...…………………….……..
.……………………………………………………………………………………………………...…….…..…
.…………………………………………………………………………………………………..…..................
.…………………………………………………………………………………………….…………...............
8. Wie hoch schätzen Sie Ihren Investitionsbedarf?
(Grober Finanzierungsplan. Zuwendungen zwischen 5.000 € und 150.000 € sind möglich)
⃞ für Baumaßnahmen am Gebäude
ca. ……………Euro
⃞ für Innenausbau (Sanitär, Elektro, Decken, Böden, Wände etc.)
ca. ……………Euro
⃞ für Ladenausstattung
ca. ……………Euro
⃞ für Außenanlagen
ca. ……………Euro
⃞ für Sonstiges (bitte kurz benennen)
ca. ……………Euro
………..……………………………………………………………………………………………….…
………..………………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………………...……
9. Bitte belegen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens / bzw. des geplanten
Vorhabens (Unterlagen sind dem Antrag als Anlage beizufügen)
10. Wann beabsichtigen Sie mit dem Vorhaben zu beginnen?
Jahr: …………..… Monat: ……………………
11. Unterstützt die Gemeinde Ihr Vorhaben?
⃞ nein ohne Unterstützung der Gemeinde ist keine Förderung möglich
⃞ ja
(bitte legen Sie ein Unterstützerschreiben der Gemeinde bei)
Wenn ja, in welcher Form? (Durchführung von Bürgerversammlungen, Beteiligung an Fragebogenaktion etc.)
.………..……………………………………………………………………………………………….......….
.………..……………………………………………………………………………………………….......….
.……………………………………………………………………………………………………………...…
Leitfaden Landesinitiative NDM / Stand 9.2015
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Anlage 4
Antrag stationäre Nahversorgung
12. Ggf. weitere Hinweise zum Vorhaben:
(Soweit zur Ergänzung des Antrags sinnvoll, bitte weitere Angaben zum Vorhaben nennen)
.………..…………………………………………………………………………………………………..…..
.………..…………………………………………………………………………………………………..…..
.………..…………………………………………………………………………………………………..…..
.………..…………………………………………………………………………………………………..…..
.………..…………………………………………………………………………………………………..…..
.………..…………………………………………………………………………………………………..…..
Ort, Datum: …………………………………………....….. Unterschrift: …………….………………………..
(sofern der Antrag per Email eingereicht wird ersetzt der eingetragene Name die handschriftliche Unterschrift)
nicht vom Antragsteller auszufüllen
Bearbeiter: ……………………..…………………………………..….……....…..
Posteingang: ………………………...… Vor-Ort-Termin: ………...…….….….
Ergebnis Vor-Ort-Termin:
⃞ positiv
⃞ negativ
Entspricht Strategie Neue Dorfmitte:
⃞ ja
⃞ nein
Gutachten Wirtschaftlichkeit erforderlich:
⃞ ja
⃞ nein
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erforderlich:
⃞ ja
⃞ nein
Ergebnis Wirtschaftlichkeitsuntersuchung:
⃞ positiv
⃞ negativ
Ergebnis Wettbewerbsuntersuchung:
⃞ positiv
⃞ negativ
Gesamtbewertung:
⃞ positiv
⃞ negativ
PA an Antragsteller: …………..…….… PA an BewB: ..….…………………….
Ergänzende Bemerkungen
.………...……………………………………………………………………………………………………….…..
.………………………………………………………………………………………………………………….….
.……………………………………………………………………………………………………………………..
Leitfaden Landesinitiative NDM / Stand 9.2015
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Anlage 5
Antrag mobile Nahversorgung
Ministerium für Energie, Infrastruktur und
Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
- Oberste Landesplanungsbehörde z. H. Frau Blankenburg
Schloßstr. 6-8, 19053 Schwerin
Antrag auf Bestätigung als Vorhaben der Landesinitiative
Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern
MOBILE NAHVERSORGUNG
1. Handels es sich um einen mobilen Vollversorger?
(Mobile Vollversorger unterscheiden sich vom mobilen Versorger mit spezialisiertem, eingeschränktem Sortiment durch ein
breites Sortiment mit einer Vielzahl unterschiedlicher Artikel im Sinne eines „mobilen Supermarktes“)
⃞ Wenn Ja: Weiter mit Frage 2
⃞ Wenn Nein: Es ist keine Förderung gegeben!
(Mobile Versorger mit spezialisiertem, eingeschränktem Sortiment wie Bäcker, Fleischer, Obst, Gemüse, Fisch, Tiefkühlwaren etc. erfüllen nicht die Kriterien der Landesinitiative NDM und können daher nicht gefördert werden)
2. Kontaktdaten zum Antragstellen:
Name: ….…………………..…..….…………...…… Vorname: ………………….……….....……………..
PLZ: …………. Gemeinde: ……………..……………………………………………….….………………..
Straße: …………………………………………………………….……………..……..…….... Nr.: …….....
Email: ……………………………………………………………………..……..…………………………..…
Telefon: …………………..…….…….…..……….... Mobil: .…………..…….…………………..………....
Organisationsform des Vorhabenträgers (GbR, Verein, Genossenschaft etc.)
.……………………………………………………………………………………………………………….….
Weitere Hinweise zum Antragsteller (Betriebsinhaber, Eigentümer der Immobilie, Vereinsvorstand etc.)
.……………………………………………………………………………………………………………….….
3. Standort der Nahversorgungseinrichtung
Landkreis: …………………………………………………………………………………………….……..…
PLZ: …..….….. Gemeinde: …………………………………………………………………………….…….
Ortsteil: .………..……………………………………………………………………………………….….......
Straße: …………………………………………….………………………………………….… Nr.: ….....…
Lage der Einrichtung: (Ortsmitte, Ortsrand, Sonstiges)
………………………………………………………………………………………….………………………..
…………………………………………………………………………………………….……………………..
Leitfaden Landesinitiative NDM / Stand 9.2015
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Anlage 5
Antrag mobile Nahversorgung
4. Welche Leistungen umfasst der Betrieb? (nur für bestehende Betriebe)
Anzahl der Verkaufsfahrzeuge
Art der Basisstation
……..…… Fahrzeuge
⃞ Basisstation ist Lager und zugleich Verkaufsstelle
⃞ Basisstation dient nur als Lager
⃞ Sonstiges (bitte kurz beschreiben)
.……………………………………………………………………………………………………...……
.……………………………………………………………………………………………………..….…
5. Was ist geplant?
⃞ Kauf eines Fahrzeuges
⃞ Erstausstattung eines Fahrzeuges
⃞ Erneuerung der Fahrzeugausstattung (z.B. neue Kühltechnik, neues Regalsystem etc.)
⃞ Neubau der Basisstation
⃞ Erstausstattung der Basisstation
⃞ Baumaßnahmen an der Basisstation (Umbau, Erweiterung etc.)
⃞ Modernisierung der Ausstattung der Basisstation
⃞ Sonstiges (bitte kurz beschreiben)
.……………………………………………………………………………………………………...……
.……………………………………………………………………………………………………..….…
6. Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens
.………….…………………………………………………………………………………………………..…..
.………….…………………………………………………………………………………………………..…..
.………….…………………………………………………………………………………………………..…..
.………….…………………………………………………………………………………………………..…..
.………….…………………………………………………………………………………………………..…..
7. Wie groß ist das Einzugsgebiet derzeit? (Bitte Einzugsgebiet grob beschreiben)
.………….…………………………………………………………………………………………………..…..
.………….…………………………………………………………………………………………………..…..
.………….…………………………………………………………………………………………………..…..
.………….…………………………………………………………………………………………………..…..
8. Soll das Einzugsgebiet vergrößert werden?
⃞ Wenn Nein, Weiter mit Frage 9
⃞ Wenn Ja, wie? (bitte grob beschreiben)
.………………………………………………………………………………………..……………...……
.………………………………………………………………………………..……………………..….…
.……………………………………………………………………………………………………….……
.…………………………………………………………………………………………………………….
Leitfaden Landesinitiative NDM / Stand 9.2015
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Anlage 5
Antrag mobile Nahversorgung
9. Bitte beschreiben und bewerten Sie die Wettbewerbssituation der Nahversorgung in
Ihrem bisherigen Einzugsgebiet und ggf. auch im vergrößerten Einzugsgebiet:
(Gibt es weitere mobile Vollversorger? Wie viele? Wen? Bitte kurze Bewertung vornehmen)
.………….…………………………………………………………………………………..…………...………
.………….……………………………………………………………………..…………………………..….…
.………………………………………………………………………………………………………………..…
.………….……………………………………………………………………..…………….…………….….…
.……………………………………………………………………………….……………………………….…
.……………………………………………………………………………………………….………………….
10. Wie hoch schätzen Sie Ihren Investitionsbedarf für das Vorhaben?
(Grober Finanzierungsplan. Zuwendungen zwischen 5.000 € und 150.000 € sind möglich)
⃞ für Fahrzeugkauf
ca. ……………Euro
⃞ für Fahrzeugausstattung
ca. ……………Euro
⃞ für Baumaßnahmen an der Basisstation
ca. ……………Euro
⃞ für Ausstattung der Basisstation
ca. ……………Euro
11. Bitte belegen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens / bzw. des geplanten
Vorhabens (Unterlagen sind dem Antrag als Anlage beizufügen)
12. Wann beabsichtigen Sie mit dem Vorhaben zu beginnen?
Jahr: …………..… Monat: ………………………
13. Unterstützt die Stadtortgemeinde Ihrer Basisstation Ihr Vorhaben?
⃞ ja
(bitte legen Sie ein Unterstützerschreiben der Gemeinde bei)
⃞ nein ohne Unterstützung der Gemeinde ist keine Förderung möglich
14. Ggf. weitere Hinweise zum Vorhaben:
(Soweit zur Ergänzung des Antrags sinnvoll, bitte weitere Angaben zum Vorhaben nennen)
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Ort, Datum: ………………………………………………….. Unterschrift: ….…………………………….…..
(sofern der Antrag per Email eingereicht wird ersetzt der eingetragene Name die handschriftliche Unterschrift)
Leitfaden Landesinitiative NDM / Stand 9.2015
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Anlage 5
Antrag mobile Nahversorgung
nicht vom Antragsteller auszufüllen
Bearbeiter: .……………………..…………………………………..………....…..
Posteingang: ………………………...… Vor-Ort-Termin: ………...…….….….
Ergebnis Vor-Ort-Termin:
⃞ positiv
⃞ negativ
Entspricht Strategie Neue Dorfmitte:
⃞ ja
⃞ nein
Gutachten Wirtschaftlichkeit erforderlich:
⃞ ja
⃞ nein
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erforderlich:
⃞ ja
⃞ nein
Ergebnis Wirtschaftlichkeitsuntersuchung:
⃞ positiv
⃞ negativ
Ergebnis Wettbewerbsuntersuchung:
⃞ positiv
⃞ negativ
Gesamtbewertung:
⃞ positiv
⃞ negativ
PA an Antragsteller: …………..…….… PA an BewB: ....….……………….….
Ergänzende Bemerkungen
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Leitfaden Landesinitiative NDM / Stand 9.2015