Amtsblatt der Großen Kreisstadt Löbau
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Löbau
Löbauer Stadtjournal Mai 2008 / Jahrgang 16 / Freitag 02. 05.2008 Rundgang über über das das Gelände Gelände der der Landesgartenschau Landesgartenschau am am Sonnabend, Sonnabend, den den 19.04.2008 19.04.2008 für für interessierte interessierte Bürger. Bürger Rundgang Einsicht in das Wählerverzeichnis Seite 4 Schneller Weg in`s Internet Seite 5 DAK - Städtewettkampf Seite 8 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Löbau mit den Stadtteilen von Löbau, der Verwaltungsgemeinschaft “Löbau”, Gemeinde Großschweidnitz und den Mitteilungen und Informationen der Wohnungsverwaltung und Bau GmbH Löbau, den Stadtwerken Löbau GmbH und dem Abwasserzweckverband Löbau-Nord Ausgabe 05 / 08 Amtliche Bekanntmachungen und Informationen Löbauer Stadtjournal Projektanträge wurden im Koordinierungskreis beraten und beschlossen! Wie bereits in den Medien informiert, wurden am Mittwoch vor Ostern im neuen Gemeindezentrum Cunewalde durch den Koordinierungskreis der LEADER Region Zentrale Oberlausitz, der 11 Gemeinden angehören, über 29 Projektanträge beraten. So kann sich u.a. die Gemeinde Großschweidnitz über drei durch den Koordinierungskreis befürwortete Projekte freuen. Seit langem möchte die Gemeinde das ruinöse Gebäude Sachsenfreund abreißen, um den Schandfleck an der S 148, der touristischen Wegstrecke zu den zahlreichen Umgebindehäusern in Nieder- und Obercunnersdorf, zu beseitigen und den Blick freizugeben auf das denkmalgeschützte Gebäudeensemble des Fachkrankenhauses einschließlich seiner markanten Kirche. Geplant ist ebenfalls die Verbesserung der fußläufigen Anbindung des Fachkrankenhauses an die Stadt Löbau durch den Neubau eines Fußweges entlang der Ernst-ThälmannStraße. Auch Maßnahmen am Gemeindezentrum, der ehemaligen denkmalgeschützten Schule, Sitz verschiedener Vereine sowie gewerbliche Nutzungen, wurden bestätigt und können nun zielgerichtet für eine Förderung durch das Amt für ländliche Entwicklung in Kamenz vorbereitet werden. Die Gemeinde Cunewalde, mit über 5.000 Einwohnern zweitgrößter Ort in der Gebietskulisse Zentrale Oberlausitz, brachte insgesamt 5 Projekte zur Bewertung durch den mit 25 Personen besetzten Koordinierungskreis ein, dem neben Vertretern aus Wirtschaft und Kommunen auch Sozialpartner angehören. Die Gemeinde Niedercunnersdorf plant die Ortsverbindungsstraße zu ihrem Ortsteil Ottenhain fertig zustellen, um die Vernetzung der in den Ortsteilen vorhandenen Kultur- und Freizeitangebote (z.B. Vereine) sowie die bessere Erreichbarkeit der Grundschule in Niedercunnersdorf (Nutzung auch für den Radverkehr) sicher zu stellen. In der Gemeinde Rosenbach können zwei junge private Antragsteller Nutznießer der Inanspruchnahme von Fördermitteln werden, um derzeit leerstehende Bausubstanz in der Gemeinde einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Die Gemeinde selbst beabsichtigt eine innerörtliche Straße auszubauen, die sich derzeit in einem schlechten baulichen Zustand befindet. Der Schwerpunkt in der Gemeinde Lawalde liegt ebenfalls auf der Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen. Aber auch die Wiedernutzung eines z.Z. leerstehenden, denkmalgeschützten Umgebindehauses für eine junge Familie soll durch Fördermittel unterstützt werden. Damit kann ein Beitrag zur Qualifizierung des trinationalen Projektes Umgebindeland geleistet werden. Alle durch den Koordinierungskreis der Region Zentrale Oberlausitz bestätigten Projekte, die auch aus den Gemeinden Schönbach, Oppach, Löbau und NeusalzaSpremberg /Friedersdorf eingereicht wurden, müssen sich jedoch noch einer eingehenden Prüfung der einzureichenden Förderunterlagen durch das Amt für ländliche Entwicklung in Kamenz unterziehen, um letztendlich in den Genuss einer Förderung zu gelangen. Wünschen wir allen Vorhaben dazu viel Erfolg. LEADER (frz. Liaison entre actions de développement de l'économie rurale, dt. Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) ist eine Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Union, mit der seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Lokale Aktionsgruppen erarbeiten mit den Akteuren vor Ort maßgeschneiderte Entwicklungskonzepte für ihre Region. Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen. Dabei kommt der Kooperation und der Vernetzung der ländlichen Gebiete besondere Bedeutung zu. Dietmar Buchholz Vorsitzender des Koordinierungskreises und des Vereines Zentrale Oberlausitz 1. Änderungssatzung zur Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Löbau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hat in seiner Sitzung am 03.04.2008 auf der Grundlage des Sächsischen BrandschutzRettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes (SächsBRKG) § 63 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.Juli 2004 und der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) zuletzt geändert mit Gesetz vom 11.05.2005 folgende Änderung verordnet: Artikel 1 Der Paragraph 3 Absatz 2 Aufnahme in die Feuerwehr wird wie folgt geändert: Die Bewerber sollen in der Gemeinde, in dem Ortsteil wohnhaft sein, in welchem sie den Feuerwehrdienst antreten werden. Die Bewerber sollen in keiner weiteren Hilfsorganisation freiwillig tätig sein. Der zuständige Feuerwehrausschuss kann Ausnahmen zulassen. Artikel 2 Der Paragraph 11 Absatz 3 Stadtfeuerwehrausschuss wird wie folgt geändert: Der Stadtfeuerwehrausschuss tagt einmal im Jahr. Eine zusätzliche außerordentliche Einberufung ist möglich. Die Beratung ist vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung einzuberufen. Der Stadtfeuerwehrausschuss muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel seiner Mitglieder, bei Angabe der von ihnen geforderten Tagesordnung verlangt. Artikel 3 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung zur Feuerwehrsatzung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Löbau in der Fassung vom 03.04.2008 tritt mit Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt am: Löbau, den 04.04.2008 Buchholz Oberbürgermeister 2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Großen Kreisstadt Löbau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hat in seiner Sitzung am 03.04.2008 auf der Grundlage des Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes (SächsBRKG) § 63 in der Fassung der Bekanntmachung 23.Juli 2004 und § 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen ( SächsGemO) zuletzt geändert mit Gesetz vom 11.05.2005 folgende Änderung verordnet: (1) Die freiwilligen Angehörigen der Feuerwehr erhalten entsprechend monatlich nachfolgende Aufwandsentschädigung: Punkt 9 der Gerätewart Funktechnik 25,00 € Punkt 10 die Einsatzkräfte jährlicher Pauschalbetrag für die Kosten des Dauerbetriebes des Funkmeldeempfängers 10,00 € Artikel 1 Der § 3 Aufwandsentschädigung für Funktionsträger wird wie folgt geändert Artikel 2 Inkrafttreten Diese 2.Änderungssatzung zur Entschädi- gungssatzung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Löbau in der Fassung vom 03.04.2008 tritt rückwirkend ab dem 01.01.2008 in Kraft. ausgefertigt am: Löbau, den 04.04.2008 Buchholz Oberbürgermeister 3 4 Löbauer Stadtjournal Amtliche Bekanntmachungen Ausgabe 05 / 08 Beschlüsse des Stadtrates der Großen Kreisstadt Löbau vom 03.04.2008 Beschluss Nr. 08/2008/SR Beschlussgegenstand: Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Vorzeitigen Bebauungsplan der Innenentwicklung "Äußere Zittauer Straße / Karl-Liebknecht-Straße" Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau beschließt die „Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen des Vorzeitigen Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Äußere Zittauer Straße / Karl-LiebknechtStraße“. gefasst in öffentlicher Sitzung: Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltung: 0 Die Bekanntmachung der Satzung erfolgte in der Sonderausgabe des Stadtjournals am 14.04.2008. ---------------------------------------------------------Beschluss Nr. 09/2008/SR Beschlussgegenstand: Bildung von Haushaltsresten des Haushaltsjahres 2007 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau stellt die Übertragung der Haushaltsreste 2007 in das Jahr 2008 wie folgt fest: 1. auf Grundlage von Planansätzen aus 2007 Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt: 456.810,00 € Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt: 1.920.932,13 € Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt: 24.000,00 € 2. auf Grundlage von Planansätzen aus Vorjahren (als Haushaltsreste in 2007 zur Verfügung) Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt: 0,00 € Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt: 239.952,91 € Haushaltsausgabereste VerwalTungshaushalt: 0,00 € gefasst in öffentlicher Sitzung: Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltung: 0 ---------------------------------------------------------- Seniorenrat Löbau Haben Oma und Opa etwas falsch gemacht? Kaum wurde die Absicht bekannt die Renten sollten bei einer Inflationsrate von über 3 % um 1,1 % steigen (wie inzwischen von der Bundesregierung beschlossen) wurden von jungen Politikern, u. a. auch vom Generalsekretär der sächsischen CDU, lautstark Einwände erhoben. Das gehe auf Kosten der Jungen. Das sagen jene die ihre Diäten über die Höhe der Inflationsrate angehoben hatten. Scheinbar ist der Eindruck entstanden, da Oma und Opa immer den Enkeln etwas zu- Beschluss Nr. 07/2008/SR Beschlussgegenstand: 1. Änderungssatzung zur Feuerwehrsatzung der Grossen Kreisstadt Löbau Der Stadtrat der Grossen Kreisstadt Löbau beschließt die 1. Änderungssatzung der Feuerwehrsatzung der Grossen Kreisstadt Löbau vom 13.05.2005. gefasst in öffentlicher Sitzung: Ja-Stimmen: 22 0 Nein-Stimmen: Stimmenenthaltung: 0 Die Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Feuerwehrsatzung erfolgt in diesem Amtsblatt Seite 3. ---------------------------------------------------------Beschluss Nr. 06/2008/SR Beschlussgegenstand: 2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Löbau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau beschließt die 2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Großen Kreisstadt Löbau vom 06.12.2001. Es erfolgt die Einsetzung eines Gerätewartes für Funktechnik für die Freiwillige Feuerwehr Löbau. gefasst in öffentlicher Sitzung: Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltung: 0 Die Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Löbau erfolgt in diesem Amtsblatt Seite 3 ---------------------------------------------------------Beschluss Nr. 11/2008/SR Beschlussgegenstand: Widerrufsbeschluss zur Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Bau- und Vergabeausschuss Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau beschließt den Widerruf der Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter für den Bau- und Vergabeausschuss (Beschlussnummer 127/2006) und die Neubesetzung des Ausschusses. gefasst in öffentlicher Sitzung: Ja-Stimmen: 9 Steckten, das Taschengeld aufbesserten und auch den eigenen Kindern unter Zurückstellung eigener Bedürfnisse aus mancher Not halfen, die „Alten“ haben genug und können weiter verzichten. Es ergibt sich die Frage: Haben wir Senioren die Kinder und Enkel verwöhnt? Ihnen nicht deutlich gemacht unter welchen Bedingungen das heutige Lebensniveau erarbeitet wurde? Auch eine Rentenerhöhung von 1,1 % bedeutet angesichts der hohen Inflationsrate und der Erhöhung der Beiträge für die Pflegeversicherung einen realen Einkommensrückgang. Wenn eine Kritik an der Rentenerhöhung, dann lediglich die, es ist eine Mogelpackung im Hinblick auf die im nächsten Jahr anste- 1 3 Nein-Stimmen: Stimmenenthaltung: 0 Damit ist die Beschlussvorlage Nr. 11/2008/SR mehrheitlich abgelehnt. ---------------------------------------------------------Beschluss Nr. 12/2008/SR Beschlussgegenstand: Widerrufsbeschluss zur Wahl der Mitglieder im Aufsichtsrat der Wohnungsverwaltung und Bau GmbH Löbau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau beschließt die Wahl der Mitglieder im Aufsichtsrat der Wohnungsverwaltung und Bau GmbH Löbau (Beschlussnummer 107/2006) zu widerrufen und den Aufsichtsrat neu zu besetzen. gefasst in öffentlicher Sitzung: 8 Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: 14 Stimmenenthaltung: 0 Damit ist die Beschlussvorlage Nr. 12/2008/SR mehrheitlich abgelehnt. ---------------------------------------------------------Beschluss Nr. 13/2008/SR Beschlussgegenstand: Änderung des Textvorschlages des Antrages der Fraktion DIE LINKE v. 01.11.2007 in den abzuschließenden städtebaulichen Vertrag in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Sachsenstraße" Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau beschließt die Änderung des Beschlusses des Stadtrates zum Antrag der Fraktion DIE LINKE für den noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag in Verbindung mit der Erstellung des Vorzeitigen Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Sachsenstraße“ dahingehend, dass auf dem Flurstück Nr. 278/1 auch eine zwischenzeitliche Nutzung als Parkplatz bzw. ruhender Verkehr zugelassen wird. Die Änderung lautet wie folgt: Alt: „….Eine auch zwischenzeitliche Nutzung als Parkplatz ist generell ausgeschlossen.“ Neu: „ ….Eine zwischenzeitliche Nutzung als Parkplatz ist nicht ausgeschlos-sen.“ gefasst in öffentlicher Sitzung: Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 1 3 Stimmenenthaltung: henden Wahlen. Denn später wird es wie-der Nullrunden geben. Zeit sich Gedanken über das Erben zu machen, wenn noch etwas zum Vererben bleibt. Deshalb wird der Seniorenrat sich zu den Problemen rund ums vererben Fachleute am 13. Mai zur Sprechstunde einladen und Fragen und Erfahrungen diskutieren. Die sonstigen Sprechzeiten des Seniorenrats sind wie üblich jeweils donnerstags 10.00 bis 12.00 Uhr in der Rittergasse 7 oder schriftliche Mitteilungen in den auch im gleichen Gebäude vorhandenen Briefkasten. Die öffentliche Sitzung des Seniorenrats findet am Montag den 19. Mai um 16.00 Uhr in der Rittergasse 7 statt. Ausgabe 05 / 08 Löbauer Stadtjournal Informationen Arbeitsgruppe Wahlen/ Statistik tagte in Löbau Am 09. April 2008 war die Stadtverwaltung Löbau Gastgeber für die Frühjahrstagung der Arbeitsgruppe Wahlen/Statistik des Sächsischen Städte- und Gemeindetages unter Leitung von Herrn Dr. Fischer aus Leipzig. Das Löbauer Haus Schminke mit seinem einzigartigen Ambiente bot dafür den idealen Rahmen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem Diskussionsthemen zu den aktuellen Wahlvorbereitungen, zum gegenwärtigen Sachstand Zensus 2011, sowie zu Rechtsaspekten bei Bürgerumfragen. Die Stadt Löbau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Storch und Frau Neumann (MA Statistik/Wahlen), präsentierte sich mit einem Beitrag zum Thema „Stadtum- und Rückbau aufgrund der demographischen Entwicklung am Beispiel der Stadt Löbau“ auf dieser Tagung. Am Anschluss hatten die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe Gelegenheit zu einer Führung mit Frau Schenk durch das architektonisch bedeutsame Bauwerk. Alle Teilnehmer waren am Ende einhelliger Meinung über den erfolgreichen Verlauf der Veranstaltung, den anregenden Erfahrungsaustausch und möchten somit auch der Gastgeberstadt und dem Team des Hauses Schminke nochmals ein herzliches Dankeschön übermitteln. Ausschreibung Betreibung Kiosk Herrmannbad Die Stadtverwaltung Löbau sucht ab dem 10.05.2008 einen neuen Betreiber für die saisonale Bewirtschaftung des Kiosks am Herrmannbad auf Mietbasis, da die bisherige Betreiberin kurzfristig mitteilte, das Gewerbe nicht fortführen zu können. Mietgegenstand: 2 Räume (28,5 m²) Vorraussetzungen: · Anpassung der Öffnungszeiten an die des Herrmannbades · Familienfreundliches Angebot an Speisen und Getränken · Gaststättenerlaubnis Die Räumlichkeit ist in Absprache mit dem Schwimmmeister (Tel. 03585/404604) ab sofort zu besichtigen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 05.05.2008 an: Stadtverwaltung Löbau SG Kultur-und Tourismus Altmarkt 1 02708 Löbau Das Fundbüro informiert In der Zeit vom 14.03.08 - 14.04.2008 wurden folgende Fundsachen abgegeben: - 1 silberner Ring mit Stein gefunden: am 14.03.08 Fundort: Fritz-Ebert Str.5 - 2 Herrenuhren gefunden: am 28.03.08, Fundort: Weißenberger Straße 37 - 1 Notizbuch gefunden: am 03.04.08, Fundort: Rathaus - großer Sitzungssaal - 1 Schlüsselbund mit 4 Schlüsseln und 3 Anhängern, sowie 1 Einkaufsmarke gefunden: am 09.04.08, Fundort: Mozartstraße Diese Sachen sind im Fundbüro der Stadtverwaltung Löbau (Allgemeine Verwaltung, Altmarkt 1, 02708 Löbau, Zimmer Nr.9, Tel.: 03585/450 111) abzuholen. Termine der Stadtratssitzungen Die 42. Sitzung des Stadtrates findet am Donnerstag, dem 08.05.2008, 18:30 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses statt. Die 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses findet am Montag, dem 19.05.2008, 17:00 Uhr, im Sitzungszimmer des Technischen Rathauses, Johannisstraße 1 a, statt. Die 39. Sitzung des Verwaltungsausschusses findet am Dienstag, dem 20.05.2008, 17:00 Uhr, im Rathaus, Dienstzimmer des Oberbürgermeisters, Altmarkt 1, statt. Die 43. Sitzung des Stadtrates findet am Donnerstag, dem 05.06.2008, 18:30 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses statt. Die Tagesordnung des Stadtrates und der Ausschüsse (auch unter www.loebau.de „Ratsinfo“) wird in den Aushangkästen/Verkündungstafeln (Rathaus und Ortsteile) bekannt gegeben. Information an alle Sportgemeinschaften Am 31. Juli 2008 enden die Nutzungsverträge für die Turnhallen der Stadt Löbau. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, erfolgt künftig die Vergabe der Turnhallen kalenderjährlich. Für 2008 bedeutet dies, dass die Anträge für den Zeitraum 01.08.2008 - 31.12.2008 bis zum 30. Juni 2008 bei der Stadtverwaltung Löbau, Zentrale Dienste, Postfach 1154 in 02701 Löbau, vorliegen müssen. Für den Zeitraum 01.01.2009 - 31.12.2009 muss bis zum 30.11.2008 ein neuer Antrag gestellt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Gewünschte Turnhalle Zeitraum und Nutzungszeit Sportart Turnhallen der Stadt Löbau: Turnhalle der Mittelschule Löbau-Süd, Rosenstr. 8a Turnhalle der Grundschule Löbau-Ost, Mozartstr. 5a Turnhalle OT Rosenhain, Am Rosenhain 27 Turnhalle I und II der Pestalozzi Mittelschule, Pestalozzistr. 17 Für die Turnhalle Rosenhain bitte den Antrag an das SG Liegenschaften stellen. Thiele Dezernentin Zentrale Dienste Schneller Weg für InternetPräsentation von Firmen Sehr geehrte Damen und Herren Unternehmer, wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wurde die Homepage der Stadt Löbau überarbeitet. Seit kurzem besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Formulars Ihre speziellen Firmendaten per E-Mail an uns zu senden, um dann den Eintrag in die Firmendatenbank der Stadt Löbau vornehmen zu können. Sie sollten dabei sein! Nutzen Sie diese Chance! Im Rahmen der Wirtschaftsförderung ist der Eintrag in die Firmendatenbank der Stadt Löbau kostenlos. Ihre Stadtverwaltung Löbau Außenvollstreckung in der Stadtkasse wieder besetzt Ab 1. April 2008 ist die Stelle der Außenvollstreckung in der Stadtkasse wieder besetzt. Die Vollstreckerin wird Schuldner nach erfolgloser Mahnung persönlich aufsuchen. Sie weist sich dazu mit ihrem Dienstausweis und einem Vollstreckungsauftrag aus. Sie wird beim Vollzug von Außenständen der Stadt Löbau sowie der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Großschweidnitz, Lawalde und Rosenbach aktiv. Die Tätigkeit des Außenvollstreckers beinhaltet die Entgegennahme von Bargeld genauso wie die Pfändung in das Vermögen des Schuldners oder die Abholung entliehener Gegenstände (z.B. aus der Bibliothek). Als Mitarbeiterin der Stadtkasse wird sie dabei im Rahmen der Amtshilfe auch im Auftrag von Städten und Gemeinden außerhalb der Verwaltungsgemeinschaft tätig. Die Arbeit der Außenvollstreckerin ist gesondert gebührenpflichtig. Diese Gebühren hat der Schuldner zu tragen, denn er hatte seit Bestehen seiner Zahlungspflicht die Zahlungsfrist und weitere Zeit verstreichen lassen und belastet damit die Gemeinschaft aller Einwohner mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Es ist also immer besser, sich bei eintretenden Zahlungsschwierigkeiten oder Unklarheiten einer Zahlungsaufforderung sofort mit der zuständigen Stelle der Verwaltung zur Klärung oder der Stadtkasse wegen möglicher Ratenzahlungen in Verbindung zu setzen. 5 Löbauer Stadtjournal 6 Amtliche Bekanntmachungen Ausgabe 05 / 08 Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Oberbürgermeister, Landrat und Kreistag in der Großen Kreisstadt Löbau am Sonntag, den 08. Juni 2008 (ggf. Neuwahl am 22. Juni 2008) 1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Großen Kreisstadt Löbau kann in der Zeit vom 19. - 23. Mai 2008 während folgender Dienststunden der Stadtverwaltung Löbau: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 9-12 Uhr 9-12 Uhr und 14-18 Uhr keine Sprechzeit 9-12 Uhr und 14-16 Uhr 9-12 Uhr im Löbauer Rathaus, Altmarkt 1, Zi. 8 von jedem Wahlberechtigten zur Überprüfung der im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten eingesehen werden (§ 8 KomWO). Die Einsichtnahme kann sich auf die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann spätestens bis zum 23. Mai 2008, 12.00 Uhr bei der Wahlbehörde der Stadtverwaltung Löbau, Altmarkt 1, Zi. 8 einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Der Antrag auf Berichtigung kann schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen. Für das Berichtigungsverfahren gelten die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalwahlordnung des Freistaates Sachsen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 18. Mai 2008 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 4. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag 4.1. die in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten, a.) wenn sie sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem Grund außerhalb ihres Wahlbezirkes aufhalten, b.) wenn sie ihre Wohnung in einem anderen Wahlbezirk verlegt und nicht in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirkes eingetragen worden sind, c.) wenn sie aus beruflichen Gründen, infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst ihres körperlichen Zustandes wegen, den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können; 4.2. die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten, a.) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt haben, b.) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist, c.) wenn ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist. Für die etwaige Neuwahl ist ein erneuter Antrag auf Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen zu stellen. 4.3. Wahlscheinanträge können bei der Stadtverwaltung Löbau, Altmarkt 1 schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, Telegramm oder E-Mail als gewahrt. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Antragstellende Personen müssen den Grund für die Erteilung eines Wahlscheines glaubhaft machen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. 4.4. Wahlscheine können beantragt werden: - von in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen bis zum 06. Juni 2008, 18.00 Uhr (bei eventueller Neuwahl bis zum 20.06.2008; 16.00 Uhr) ; - von nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen unter den unter Nr. 4.2. Buchstabe a) bis c) angegebenen Voraussetzungen bzw. von Personen, die bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, bis zum Wahltage, 15.00 Uhr (bzw. Tag der Neuwahl bis 15.00 Uhr). Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihnen bis Samstag, 07.06.08, bzw. bei Neuwahl bis Samstag, 21.06.08, jeweils 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. 5. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, ob die Wahlberechtigten vor einem Wahlvorstand wählen wollen, so erhalten sie mit dem Wahlschein zugleich - die amtlichen Stimmzettel - den amtlichen Wahlumschlag - den amtlichen, mit der vollständigen Anschrift des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, der Bezeichnung der Ausgabestelle des Wahlscheines, der Nummer des Wahlscheines, den zuständigen Wahlbezirk versehenen und freigemachten Wahlbriefumschlag sowie - das Merkblatt zur Briefwahl. Wahlberechtigte Personen können diese Unterlagen nachträglich bis spätestens am Wahltage, 15.00 Uhr (bzw. Tag der Neuwahl, 15.00 Uhr), anfordern. 6. Wer einen Wahlschein hat, kann durch Stimmabgabe bei persönlicher Abholung der Wahlunterlagen an Ort und Stelle oder in einem beliebigen Wahlbezirk des zuständigen Wahlgebiets oder durch Briefwahl wählen. Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbriefumschlag mit den Briefwahlunterlagen so rechtzeitig an die jeweils darauf angegebene Anschrift abgeben oder versenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr (bzw. am Tag der Neuwahl bis 18.00 Uhr) eingeht. Der Wahlbrief kann dort auch abgegeben werden. Nähere Hinweise sind dem Merkblatt, das mit den Briefwahlunterlagen übergeben wird, zu entnehmen. Löbau, den 02.05.2008 gez. Buchholz Oberbürgermeister Ausgabe 05 / 08 Information der Wohnungsverwaltung und Bau GmbH Löbau und der Stadtwerke Löbau GmbH Sehr geehrte Leserinnen und Leser, entgegen unserer letzten Ankündigung zur Fortführung der kleinen Balkongeschichte müssen wir leider unser florales Programm mit einer anderen wichtigen Durchsage unterbrechen: “Der Kampf ums Altpapier ist entbrannt!” Wie Sie sicher selbst schon durch Presse, Funk und Fernsehen erfahren haben, steht unser Landkreis vor der Einführung der sog. “Blauen Tonne”. Bereits seit April wird nun also auch der Landkreis Löbau-Zittau die “Blaue Tonne” für Altpapier den Haushalten bereitstellen. Damit soll die Entsorgung für den Mieter oder Hauseigentümer einfacher und bequemer werden. Den Weg zu den bisherigen Containerplätzen können Sie sich in Zukunft also sparen - zumindest was die Papierberge angeht. Denn Ihre leeren Flaschen und Gläser wollen trotzdem noch - wie bisher auch schon - zu den Sammelplätzen geschafft werden. Die dort aufgestellten Wertstoffcontainer für Zeitungen / Zeitschriften bzw. Pappe / Knüllpapier werden bis zum Jahresende verschwunden sein. Für Sie noch wichtig ist, dass die Abfuhr der “Blauen Tonne” Sie keinen müden Cent kostet, im Gegenteil der Entsorger kann diesen Wertstoff Papier selbst verwerten oder lapidar gesagt: sogar zu Geld machen. Die daraus erzielten Erlöse sollen aber zur Stabilität der kommunalen Abfallgebühren beitragen und vielleicht wird ja so auch noch der ein oder andere Arbeitsplatz in unserer Region geschaffen oder wenigstens gesichert. WoBau Löbauer Stadtjournal - aktuell Jetzt müssen Sie natürlich noch wissen, was so alles in die “Blaue Tonne” rein darf und was da nicht hingehört. Die Tonne freut sich also über folgendes “Futter”: Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte, Kataloge, Prospekte, Werbezettel, Taschenbücher, Kartonagen, Schachteln und andere Verpackungen aus Pappe u. ä. Dagegen sind Tapeten, Milch- oder Getränkekartons, Hygienepapier, Windeln, Papiertaschentücher, Aktenordner, Fotos, Backpapier und anderer Müll nur schwer verdaulich für die Tonne - gehören also in die Restmüll- bzw. Biotonne! Für unsere Mieter in den Wohngebieten wird sich mit der Einführung der “Blauen Tonne” nicht all zu viel ändern. Die z. T. abgeschlossenen Müllplätze, die ohnehin schon die Restmüll-, Bio- und Gelben Tonnen beherbergen, werden einfach noch ein bisschen bunter, in dem die Blaue Tonne (Fassungsvermögen von 240 Liter) bzw. der Blaue Container (Fassungsvermögen von 1100 Liter) dazu stößt. Diese/r wird dann wöchentlich abgefahren, um nicht unnötig viele Tonnen aufstellen zu müssen. Da trotzdem nicht überall gleich der Platz für den Neuling da war, mussten wir z. T. über eine Änderung der aktuellen Mülltonnensituation nachdenken. Bei unseren Überlegungen ist dann z. B. herausgekommen, dass bei Ihnen in Zukunft statt zwei kleinen (120 Liter) Restmülltonnen ein große (240 Liter) Tonne stehen wird. Die Ausfuhr der Blauen Tonne wird - wenn Sie unseren Artikel lesen - schon in dem ein oder anderen Wohngebiet angefangen haben, bzw. wird die Entsorgungsgesellschaft die hoffentlich schönen Mai-Tage dafür nutzen, die großen Wohnviertel damit zu bestücken. Für unsere Häuser im innerstädtischen Bereich, also all die Bewohner von den kleineren Mehrfamilienhäusern in den Straßenzügen müssen sich noch ein Weilchen gedulden und bis dahin Ihre Zeitungen brav zum Sammelplatz bringen. Auch hier werden wir aus Platzgründen darüber nachdenken müssen, nicht hinter jeden einzelnen Eingang zwei oder drei blaue Tonnen zu stellen. Sondern vielmehr werden wir schauen, ob nicht zwei oder drei benachbarte Hauseingänge sich einen großen Container teilen können, da hier nicht jede Woche sondern nur alle vier Wochen geleert werden soll. Über die genauen Ergebnisse unserer Überlegungen werden wir unsere Mieter aber dann vor Ort und Stelle noch einmal zeitnah informieren. Wenn Sie nun trotz unserer ausführlichen Informationen noch Fragen haben, können sich unsere Mieter natürlich gern jederzeit an uns (Tel.: 47 85-0) bzw. die Entsorgungsgesellschaft Löbau-Zittau mbH (Tel.: 41 69-0) in Lawalde wenden. Innere Bautzner Straße 7 - 02708 Löbau 03585 / 47850 - www.wobauloebau.de - STADTWERKE LÖBAU GMBH Georgewitzer Straße 54 Telefon (0 35 85) 86 67-0 Fax (0 35 85) 86 67 50 www.sw-l.de [email protected] Mo 8.00 -15.00 Uhr Di 8.00 -17.00 Uhr Mi/Do 8.00 -15.00 Uhr Fr 8.00 -12.00 Uhr oder nach Vereinbarung AUF ENERGIESPAR- SUCHE Dass man Energie nicht vergeuden sollte, ist allzu gut bekannt. Doch wo kann man am besten sparen? Hier unser Energietipp! Die Heizkosten steigen mit der Raumtemperatur. Pro Grad Celsius mehr steigen die Heizkosten um rund 6 Prozent- Jedes Grad weniger hilft Energie und Kosten sparen. Dabei spielt die Geschichte mit der Frischluft eine entscheidende Rolle. Richtig lüften geht leicht! 1. Innen kalt Fenster auf Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden. Auch im Herbst und Frühjahr sollten folgende Temperaturen eingehalten werden: im Wohnzimmer, im Kinderzimmer und in der Küche 20 Grad Celsius, im Bad 21 Grad Celsius, nachts im Schlafzimmer 14 Grad Celsius. 2. Von außen nach innen L W S Das Versorgungsunternehmen für unsere Stadt Nicht von einem Zimmer in ein anderes, sondern nach draußen lüften. 3. Türen zu Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen Tag und Nacht geschlossen halten. 4. Stoßlüftung muss sein Die Fenster kurzzeitig (fünf Minuten pro Stunde reichen oft schon aus) ganz öffnen (Stoßlüftung). Kippstellung ist wirkungslos und verschwendet Heizenergie. 5. Regen schafft Frischluft Auch bei Regenwetter lüften. Kalte Herbst- oder Winterluft ist immer noch trockener als die warme Zimmerluft. 6. Richtig lüften Ein zu langes Lüften bewirkt, dass die Wände und Decken der Räume abgekühlt werden. Das Wiederaufwärmen kostet mehr Energie, als entsprechend häufigere, aber kürzere Lüftungsvorgänge. 7. Trocknen im Zimmer Wenn Wäsche in der Wohnung getrocknet werden muss, sollte öfter gelüftet werden. Zimmertüren dabei stets geschlossen 7 8 Löbauer Stadtjournal Staatliches Vermessungsamt Bautzen Statny krajmìrjerski zarjad Budysin Offenlegung der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters nach § 12 Abs. 5 Sächsisches Vermessungsgesetz (SächsVermG) Das Staatliche Vermessungsamt Bautzen hat aufgrund der Auswertung von Luftbildern Daten des Liegenschaftskatasters geändert. Dabei wurden für Gebäude die erkennbaren Dachumringsflächen erfasst. Teilweise wurden auch die Angaben zur Nutzung der Flurstücke aktualisiert. Betroffene Flurstücke der Gemarkung Löbau: 10, 11, 19, 20, 21, 22, 23/1, 50, 84, 97, 98 122, 144, 145/1, 150b, 151, 152, 153, 156, 157, 162, 163, 164, 168, 169, 172/3, 173a, 176b, 176c, 178, 179, 186, 186c, 189/1, 194f, 194/2 202a, 202b, 203a, 203/4, 203/5, 212, 215, 219, 219b, 221, 221b, 227, 228/2, 229, 243/2, 244a, 244/1, 244/2, 249, 250, 251, 256a, 257, 261, 262a, 266a, 267, 268, 270a, 270/1, 270/2, 271/2, 273, 274a, 279/4, 282/3, 282/4, 282/5, 282/8, 285, 287, 291, 294, 299/1 302, 308/3, 311b, 311/2, 312f, 313e, 313f, 313/2, 314a, 314i, 314l, 315n, 315m, 316a, 316g, 316k, 316i, 316/2, 316/7, 316/9, 316/10, 318a, 318d, 320, 322/5, 324, 328b, 335/7, 337/13, 337/26, 337/71, 337/80, 337/83, 337/85, 337/102, 340/1, 341d, 341f, 341k, 341n, 341m, 341r, 341s, 341t, 341x, 341y, 341/1, 341/2, 341/3, 341/4, 341/6, 346/4, 347, 347d, 347e, 347f, 347i, 347m, 347o, 347/3, 347/9, 347/10, 349a, 349b, 349l, 349n, 349o, 349p, 349q, 349t, 349v, 349/2, 349/16, 350d, 350g, 350h, 350m, 350q, 350t, 350u, 350v, 350w, 350/2, 350/5, 352/3, 354/4, 355, 358, 358g, 358/1, 358/3, 359, 361, 362/3, 363/20, 364/4, 366, 368/14, 375/4, 375/15, 376/6, 377, 379, 381/3, 381/4, 381/5, 382/1, 383/13, 383/16, 383/17, 383/26, 385/1, 387/2, 387/3, 387/5, 387/6, 388/1, 397, 398/13 428c, 437/1, 438, 439, 440, 443, 444, 447, 450/1, 455/2, 455/7, 456, 457, 459, 460a, 460b, 461/1,461/2, 462, 463/2, 464, 467, 467a, 468b, 468/2, 473, 474/6, 483/1, 483/13, 485/2, 485/5, 486/1, 490, 491a, 491/4, 491/6, 491/9, 491/22, 493b, 493c, 493d, 494, 495/3 501, 507, 509, 510, 512/3, 512/4, 517a, 517/2, 517/4, 517/7, 517/8, 520/1, 520/2, 521/2, 523/8, 529/8, 546, 563, 564, 565/2, 567/2, 571, 572, 581, 582, 584, 592, 593, 594, 595/2, 596/5, 599/4 600/1, 602/1, 607, 609, 615, 616, 620/1, 620/3, 620/4, 620/5, 620/6, 620/7, 624, 626, 627, 638, 641/2, 646, 649/2, 649/4, 650, 650a, 652/2, 652/3, 652/5, 652/8,652/9, 653/1, 653/3, 653/4, 654/5, 654/12, 654/21, Amtliche Bekanntmachungen 654/30, 654/32, 654/33, 654/37, 662, 662c, 663, 664, 668c, 668d, 668e, 669, 672, 673, 675/2, 678/1, 678/3, 678/4, 679/2, 690 719, 732/5, 749, 752, 781, 781b, 782, 782a, 782b, 783, 784a, 784b, 785, 785b, 786/7, 787, 788/4, 790/1, 794/1 806/2, 809/5, 809/8, 818/7, 821/1, 824/2, 824/7, 825/3, 825/9, 825/12, 826/9, 827, 828a, 828/8, 829/9, 829/11, 830/2, 830/5, 830/9, 830/15, 830/16, 832/1, 832, 832/2, 833, 833a, 834/1, 834/5, 835c, 835d, 835f, 835h, 836/6, 836/8, 836/11, 836/13, 836/16, 836/18, 837/5, 837/9, 837/12, 837/14, 838/8, 838/10, 839/5, 840, 840/4, 843/1, 843/2, 843/3, 843/4, 843/5, 843/15, 843/12, 843/15, 845g, 845/1, 847/2, 847/4, 848, 856/10, 857/1, 858/3, 858/6, 858/8, 858/10, 858/12, 858/14, 858/17, 858/24, 858/28, 858/30, 858/32, 858/34, 858/36, 858/38, 858/40, 858/42, 859, 860, 861, 861a, 862/1, 874/1, 875/3, 875/4, 875/39, 876/5, 876/21, 876/35, 876/37, 877a, 877c, 877d, 877g, 877r, 878a, 879b, 879/9, 879/17, 879/22, 880d, 880e, 880f, 880g, 880k, 880h, 880m, 880/14, 880/26, 880/27, 880/28, 880/29, 880/36, 880/40, 880/42, 883, 883a, 883b, 883g, 883n, 883p, 883q, 883r, 883s, 883u, 883v, 883w, 883y, 883z, 883/3, 883/5, 883/6, 883/8, 883/14, 883/15, 883/16, 883/20, 883/25, 883/34, 886/2, 886/17, 887u, 887v, 887w, 887z, 887/1, 887/2, 888/2, 888c, 888d, 888e, 888f, 888/2, 889a, 889b, 889e, 889f, 889g, 889h, 889i, 889m, 889/6, 889/53, 889/61, 889/72, 896/9, 896/16, 896/18, 899/5, 899/12 904b, 904c, 904d, 904e, 904g, 904i, 904n, 904m, 904o, 904/1, 904/12, 904/17, 904/20, 904/22, 904/7, 905, 905a, 905b, 905e, 905i, 905l, 905m, 905n, 905p, 905q, 905r, 905s, 905u, 905v, 905w, 905x, 905y, 906/5, 907b, 907c, 908a, 908c, 908d, 909, 911/4, 912a, 912b, 912d, 912f, 912g, 912h, 912t, 912v, 912w, 912y, 912z, 912/5, 912/11, 915/15, 915/16, 919b, 919d, 920/28, 920/30, 920/31, 920/56, 920/74, 921/3, 921/4, 921/5, 921/6, 929/1, 930b, 930c, 931, 934a, 934b, 935b, 935/1, 935/3, 935/5, 935/7, 935/8, 935/9, 938, 940/7, 948, 948a, 948b, 948f, 952/4, 957/4, 957/5, 959/1, 959/2, 959/3, 962, 968/3, 975/2, 976/1, 994/11 1000/4, 1007/2, 1007/4, 1008, 1008a, 1008/1, 1008/5, 1008/6, 1008/7, 1008/8, 1009/1, 1011/20, 1011/21, 1021a, 1021/4, 1022/4, 1022/7, 1024a, 1025/4, 1031/1, 1036/6, 1041/7, 1043/8, 1044b, 1044d, 1044/7, 1044/12, 1044/17, 1057/25, 1059/3, 1066, 1066/1, 1070/1, 1072/2, 1078a, 1078b, 1079/23, 1085a 1122/14, 1126c, 1126/3, 1127/11, 1127/1, 1127/8, 1128/7, 1134/3, 1140, 1154/4, 1154/13, 1154/14, 1154/19, 1161, 1185e, 1185f, 1185g, 1185i, 1185k, 1185l, 1185q, 1185m, 1185n, 1185o, 1185s, 1185t, 1185u, 1185v, 1185w, 1185x, 1185y, 1185z, 1185/1, 1193, 1197 1201, 1204, 1205c, 1205/2, 1208, 1209, 1210, 1217, 1218, 1219, 1220, 1225, 1230/4, 1211, 1212, 1214, 1215, 1236, 1237, 1238, 1239, 1241, 1242, 1243, 1244, 1245, Ausgabe 05 / 08 1246, 1247, 1248, 1249, 1250, 1251, 1252, 1253, 1254, 1255a, 1255b, 1255c, 1255d, 1255e, 1255f, 1255g, 1255h, 1255l, 1255m, 1255n, 1255o, 1255p, 1255q, 1255r, 1255s, 1255t, 1255u, 1255v, 1255x, 1255y, 1255z, 1255/15,1255/35, 1256, 1258, 1259, 1260, 1261, 1262, 1263, 1269b, 1269/3, 1269/7, 1269/8, 1269/9, 1269/10, 1270/2, 1271, 1273, 1274/1, 1275/3, 1275/4, 1278/2, 1278/8, 1284, 1285, 1286, 1287, 1288, 1289, 1290, 1291/2, 1291/3, 1292/1, 1293, 1294, 1295, 1296 1306, 1307, 1308/1, 1317, 1317/1, 1317/8, 1317/9, 1318, 1329, 1330, 1331, 1332, 1339, 1341, 1344, 1345, 1349, 1354, 1356/1, 1356/7, 1356/8, 1356/9, 1362, 1365/12, 1365/13, 1387, 1388 Art der Änderung 1. Änderung des Gebäudenachweises 2. Änderung der Angabe zur Nutzung Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntmachung auf diesem Weg ergibt sich aus § 12 Abs. 5 SächsVermG. Das Staatliche Vermessungsamt Bautzen ist nach § 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsgesetz- SächsVermG) vom 12. Mai 2003 (SächsGVBl. S. 121), in der jeweils gelt-enden Fassung, für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 12 SächsVermG zugrunde. Die Unterlagen können in der Geschäftsstelle des Staatlichen Vermessungsamtes Bautzen, Käthe-Kollwitz-Straße 17 Gebäude 2, Zimmer 317 02625 Bautzen in der Zeit Mo, Di von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mi, Fr von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Do von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe eingesehen werden. Nach § 12 Abs. 5 Satz 5 SächsVermG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Hinweis: Die Erfassung der Dachumringsflächen aus Luftbildern und deren Eintrag in die Liegenschaftskarte entbindet nicht von der Pflicht der Veranlassung der Gebäudeaufnahme gemäß § 7 Abs. 3 SächsVermG. Für Fragen steht Ihnen der Leiter unserer Geschäftsstelle, Herr Emmrich, unter 03591 684-316 zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Bautzen, den 09.04.2008 gez. Meier Referatsleiter Katasterführung Ausgabe 05 / 08 Löbauer Stadtjournal Informationen Fraktionen im Löbauer Stadtrat Fraktion der CDU / FDP Fraktion Die Linke Löbau braucht ein zukunftsweisendes und nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept „Fraktion gibt die Richtung vor“ Abschreiben sollte durchaus einmal erlaubt sein. Nach Aussage von Kultusminister Steffen Flath (CDU) ist das Amt eines Fraktionsvorsitzenden das zweitwichtigste nach dem Ministerpräsidenten. (SZ v. 17.04.2008) Übertragen wir das doch einmal auf unsere sympathische Kleinstadt. Welche Bedeutung besitzen bei uns eigentlich Fraktionen? Das muss hin und wieder ins Gedächtnis gerufen werden, wenn man in der örtlichen Presse die Berichterstattung über deren Arbeit, im Zusammenhang mit anstehenden Entscheidungen z.B. der Stadtentwicklung, liest. Sie, die Fraktionen nämlich geben die Richtung der Entwicklung vor. Und um das auf unsere gemeinsame CDU/FDP Fraktion zu beziehen. Wir arbeiten nicht nach dem Hoffnungsprinzip „Möglich“, „Kann“ und „Sollte“. Für uns gilt das „Ist“. Nachfolgend müsste unser Aprilbeitrag aus dem Stadtjournal stehen, denn er ist nach wie vor das aktuelle „Ist“ Steuergelder erhält von uns derjenige, der die gesetzlich geforderten Auflagen erfüllt hat. Freundliche Willensbekundungen beantworten wir ebenfalls nur mit freundlichen Willensbekundungen. Golombek Fraktionsvorsitzender CDU/FDP Fraktion Angelika. Mauksch Wir gratulieren im Monat Mai zum Geburtstag Fraktion der Bürgerliste Verbesserung der Verkehrssituation für Löbau ! Liebe Bürgerinnen und Bürger ! Seit dem Jahr 1995 existiert für unsere Stadt ein Verkehrsentwicklungsplan, der bisher nur unzureichend umgesetzt worden ist. Auf Grund der Fertigstellung des Erweiterungsbaus der Pestalozzi-Mittelschule in den nächsten Monaten, nach welcher am Ende die Mittelschule Löbau-Süd auch in diesen Schulkomplex einziehen wird, werden zusammen mit dem Gymnasium in diesem Bereich täglich mehrere hundert Schüler unterwegs sein. Dummerweise ist jeder, der aus den Richtungen Bautzen, Niesky und Görlitz in oder durch unsere Stadt fahren möchte, gezwungen, über die AugustBebel-Straße und Äußere Bautzner Straße zu fahren. Neben dem Risikofaktor für unsere Kinder und Jugendlichen ist dies auch eine unnötige Verkehrsbelastung für die Anwohner in diesem Gebiet. Für Besucher, Kunden und Anwohner sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeuge unseres Stadtzentrums gibt es nur eine Zufahrtsstraße über den Promenadenring. Dieser Zustand ist jetzt schon eine Zumutung und wird mit der Ausrichtung der Landesgartenschau im Jahr 2012 zum Kollaps führen. Aus diesen und noch vielen anderen Gesichtspunkten heraus haben wir, die Bürgerliste, eine Beschlussvorlage in den Stadtrat eingebracht, in der die zwingend notwendige Fortschreibung und schnellstmögliche Umsetzung des innerstädtischen Verkehrsentwicklungsplanes durchgesetzt werden soll. Unsere Schwerpunktziele dabei sind: 1.Verkehrsberuhigung der August-Bebel-Straße ( auf Grund von zwei großen Schulen, zwei Kindereinrichtungen, einer Kirche und einer Bankfiliale ) 2. Entlastung der Innenstadt vom Schwerlastverkehr mittels einer Tonnagenbegrenzung für alle Einfahrtsstraßen in die Stadt 3. Möglichst kurze und vor allem mehr Zufahrtswege in die Innenstadt 4. Verzicht auf die Einbahnstraßenregelung auf der Poststraße und dem Promenadenring durch Schaffung eines Kreisverkehrs am Neumarkt Um den teilweise unnötigen Individualverkehr einzudämmen und gleichzeitig den öffentlichen Nahverkehr, speziell für die Bürger unserer Ortsteile ( vom Ebersdorfer Ortsvorsteher Andreas Förster schon seit Jahren angeregt ) zu verbessern, müssen wir uns zusätzlich noch auf anderen Ebenen engagieren. Auch aus diesem Grunde hat sich die „Bürgerliste Löbau“ entschlossen, künftig mit dem Kreisverband „Freie Wähler e.V.“ ganz eng zusammenzuarbeiten, da solche Dinge, wie der öffentliche Nahverkehr z.B., nicht in unserer Stadt selbst entschieden, sondern vom Landkreis festgelegt werden. Wie schon im Stadtrat so wollen wir, mit Ihrer Unterstützung, künftig auch auf Kreisebene mehr für unsere Stadt Löbau mit ihren Ortsteilen sowie angrenzenden Gemeinden erreichen ! Ihr Stadtrat , Bernd Stracke Etwa 80 Bürgerinnen und Bürger waren im September 2007 der Einladung zur Zukunftsdiskussion um ein Stadtentwicklungskonzept für Löbau gefolgt. Es gab von den Bürgerinnen und Bürgern viele Anregungen und Kritiken, was deren reges Interesse gezeigt hat. Inzwischen hat auch die Analyse zur „Expertenrunde Stadtsanierung“ verdeutlicht, dass über 2 Mill. Euro an Fördermitteln zurückgegeben wurden, eine konzeptionelle Planung seit 2001 nicht mehr stattfand. Der hiesigen Bauwirtschaft gingen somit Aufträge in Höhe von etwa 8 Mill. Euro verloren. Wenn das Stadtentwicklungskonzept nicht von Seiten des Freistaates gefordert würde, wäre wahrscheinlich jetzt auch noch nichts passiert. Dieses Konzept ist Grundlage für die mögliche Nutzung der staatlichen Fördermittel. Das Planungsbüro STEG hat viele Daten zusammengetragen, die für eine Analyse notwendig waren. Es ist erstaunlich, welches Potential sich für die weitere Entwicklung daraus ergibt. In Arbeitsgruppen wurden erste Ergebnisse der Bestandsanalyse und Entwürfe zur Konzeption vorgelegt. Schwerpunkte sind dabei unter anderem: Städtebau und Denkmalpflege, Wohnen in Löbau, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Handel und Tourismus, Verkehr und technische Infrastruktur, Umwelt, Kultur und Sport, Bildung und Erziehung, Soziales. Mich freut besonders, dass viele Anregungen aus der Beratung mit den Bürgern Berücksichtigung fanden. Wir fordern für die Entwicklung der Stadt, kontinuierlich und langfristig gemeinsam mit den Bürgern zu planen. Die verschiedenen bestehenden Konzepte, wie z.B. das Verkehrskonzept, müssen unbedingt aktualisiert und aufeinander abgestimmt werden. Dazu sind auch noch verschiedene Planungen notwendig, die es der Stadt erlauben, langfristig, nachhaltig und konsequent ihren Entwicklungsweg zu verfolgen. Ich denke da beispielsweise an ein Einzelhandelskonzept oder einen Flächennutzungsplan. Diese wurden immer wieder verschoben. Bebauungspläne werden in der letzten Zeit immer öfter von den Investoren selber finanziert, so dass die Möglichkeiten der Stadt, Einfluss zu nehmen, geschmälert werden. Das Geld dafür sollten wir schon selber aufbringen! Im Stadtentwicklungskonzept muss die Versorgungsfunktion für das Umland und die Ortsteile, die die Stadt als Mittelzentrum hat, ebenso zum Ausdruck kommen wie die Anforderungen an die demografische Entwicklung. In der jüngsten Zusammenkunft, die am 7. April 2008 stattfand, wurde eine lange Liste mit Projekten beraten, die es gilt, in den kommenden Jahren langfristig in den Haushalt einzuordnen. Natürlich steht und fällt alles mit der finanziellen Lage der Stadt. Zusätzliche Mittel aus höheren Einnahmen sollten zweckgebunden in die Rücklage gegeben werden z.B. zur Unterstützung privater Vorhaben oder für Eigenanteile ILEK … . Einen einprägsamen und treffenden Leitgedanken, der über dem Konzept stehen soll, haben wir noch nicht gefunden. Vielleicht haben die Löbauer Bürgerinnen oder Bürger eine Idee …? www.buergerliste-loebau.de 70 Jahre 01.05. Schmidt, Gertrud 01.05. Kersten, Achim 03.05. Wolf, Hartmut 04.05. Bobb, Valentina 08.05. Schöne, Alexander 08.05. Rudolph, Arndt 09.05. Hentschel, Brigitte 13.05. Müller, Renate 13.05. Baumgarten, Brigitte 16.05. Egel, Willfried OT Kittlitz 17.05. Kirschke, Friedhelm 17.05. Bischoff, Christian 18.05. Krzyskow, Adam 19.05. Reinert, Siegfried 21.05. Randig, Günter OT Ebersdorf 22.05. Naumann, Edith 22.05. Kirmse, Christa 23.05. Pietrek, Danuta 27.05. Polenk, Brigitta 28.05. Küster, Erika 30.05. Noack, Lydia OT Kittlitz 75 Jahre 01.05. Heinke, Christel 06.05. Förster, Wolfgang 07.05. Heine, Horst 10.05. Neumann, Wolfgang 11.05. Rudolf, Irmgard OT Bellwitz 15.05. Becker, Sieglinde 16.05. Kirschniok, Johann OT Ebersdorf 18.05. Otto, Johanna 18.05. Dreistein, Herbert 24.05. Ulbrich, Johanna OT Kittlitz 25.05. Gäbler, Erich OT Kleinradmeritz 27.05. Pietrek, Herbert 80 Jahre 02.05. Pielert, Gerda 04.05. Schmitz, Ursula 14.05. Tietz, Erika 14.05. Lindner, Hans 14.05. Herrmann, Alfred 15.05. Nowak, Lothar 15.05. Höhndorf, Otti 16.05. Schreiber, Doris 16.05. Sommer, Jutta 20.05. Wiesenberg, Elfie 21.05. Gruhl, Erich OT Kittlitz 24.05. Harig, Regina 25.05. Drescher, Ursula 26.05. Schulze, Ursula 27.05. Quast, Lisa OT Kittlitz 27.05. Weber, Edelgard 28.05. Hirche, Irene 85 Jahre 08.05. Tempel, Lisbeth 15.05. Stoll, Liesbeth 26.05. Hohlfeld, Gisela 90 Jahre 15.05. Schmidt, Lisbeth OT Eiserode 92 Jahre 14.05. Groß, Klara OT Wohla 27.05. Kreißig, Johanna 93 Jahre 04.05. Schiriot, Elfriede 96 Jahre 04.05. Jochmann, Walter OT Kittlitz 06.05. Lehmann, Herta OT Eiserode Goldene Hochzeit 27.05. Klose, Wolfgang und Eva Diamantene Hochzeit 05.05. Krause, Horst und Flora 9