Amtsblatt der Großen Kreisstadt Löbau

Transcrição

Amtsblatt der Großen Kreisstadt Löbau
Löbauer Stadtjournal
Mai 2008 / Jahrgang 16 / Freitag 02. 05.2008
Rundgang über
über das
das Gelände
Gelände der
der Landesgartenschau
Landesgartenschau am
am Sonnabend,
Sonnabend, den
den 19.04.2008
19.04.2008 für
für interessierte
interessierte Bürger.
Bürger
Rundgang
Einsicht in das
Wählerverzeichnis
Seite 4
Schneller Weg
in`s Internet
Seite 5
DAK - Städtewettkampf
Seite 8
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Löbau
mit den Stadtteilen von Löbau, der Verwaltungsgemeinschaft “Löbau”,
Gemeinde Großschweidnitz und den Mitteilungen und Informationen der
Wohnungsverwaltung und Bau GmbH Löbau, den
Stadtwerken Löbau GmbH und dem Abwasserzweckverband Löbau-Nord
Ausgabe 05 / 08
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
Löbauer Stadtjournal
Projektanträge wurden im Koordinierungskreis beraten und beschlossen!
Wie bereits in den Medien
informiert, wurden am Mittwoch vor Ostern im neuen
Gemeindezentrum Cunewalde durch den Koordinierungskreis der LEADER
Region Zentrale Oberlausitz,
der 11 Gemeinden angehören, über 29
Projektanträge beraten.
So kann sich u.a. die Gemeinde Großschweidnitz über drei durch den Koordinierungskreis befürwortete Projekte freuen.
Seit langem möchte die Gemeinde das
ruinöse Gebäude Sachsenfreund abreißen,
um den Schandfleck an der S 148, der
touristischen Wegstrecke zu den zahlreichen
Umgebindehäusern in Nieder- und Obercunnersdorf, zu beseitigen und den Blick
freizugeben auf das denkmalgeschützte
Gebäudeensemble des Fachkrankenhauses
einschließlich seiner markanten Kirche.
Geplant ist ebenfalls die Verbesserung der
fußläufigen Anbindung des Fachkrankenhauses an die Stadt Löbau durch den Neubau
eines Fußweges entlang der Ernst-ThälmannStraße.
Auch Maßnahmen am Gemeindezentrum, der
ehemaligen denkmalgeschützten Schule, Sitz
verschiedener Vereine sowie gewerbliche
Nutzungen, wurden bestätigt und können nun
zielgerichtet für eine Förderung durch das Amt
für ländliche Entwicklung in Kamenz vorbereitet werden.
Die Gemeinde Cunewalde, mit über 5.000
Einwohnern zweitgrößter Ort in der Gebietskulisse Zentrale Oberlausitz, brachte
insgesamt 5 Projekte zur Bewertung durch
den mit 25 Personen besetzten Koordinierungskreis ein, dem neben Vertretern aus
Wirtschaft und Kommunen auch Sozialpartner
angehören.
Die Gemeinde Niedercunnersdorf plant die
Ortsverbindungsstraße zu ihrem Ortsteil
Ottenhain fertig zustellen, um die Vernetzung
der in den Ortsteilen vorhandenen Kultur- und
Freizeitangebote (z.B. Vereine) sowie die
bessere Erreichbarkeit der Grundschule in
Niedercunnersdorf (Nutzung auch für den
Radverkehr) sicher zu stellen.
In der Gemeinde Rosenbach können zwei
junge private Antragsteller Nutznießer der
Inanspruchnahme von Fördermitteln werden,
um derzeit leerstehende Bausubstanz in der
Gemeinde einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Die Gemeinde selbst beabsichtigt eine
innerörtliche Straße auszubauen, die sich
derzeit in einem schlechten baulichen
Zustand befindet.
Der Schwerpunkt in der Gemeinde Lawalde
liegt ebenfalls auf der Umsetzung von
Straßenbaumaßnahmen. Aber auch die
Wiedernutzung eines z.Z. leerstehenden,
denkmalgeschützten Umgebindehauses für
eine junge Familie soll durch Fördermittel
unterstützt werden. Damit kann ein Beitrag zur
Qualifizierung des trinationalen Projektes
Umgebindeland geleistet werden.
Alle durch den Koordinierungskreis der
Region Zentrale Oberlausitz bestätigten
Projekte, die auch aus den Gemeinden
Schönbach, Oppach, Löbau und NeusalzaSpremberg /Friedersdorf eingereicht wurden,
müssen sich jedoch noch einer eingehenden
Prüfung der einzureichenden Förderunterlagen durch das Amt für ländliche Entwicklung in Kamenz unterziehen, um
letztendlich in den Genuss einer Förderung zu
gelangen. Wünschen wir allen Vorhaben dazu
viel Erfolg.
LEADER (frz. Liaison entre actions de
développement de l'économie rurale, dt.
Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) ist eine
Gemeinschaftsinitiative der Europäischen
Union, mit der seit 1991 modellhaft innovative
Aktionen im ländlichen Raum gefördert
werden. Lokale Aktionsgruppen erarbeiten mit
den Akteuren vor Ort maßgeschneiderte Entwicklungskonzepte für ihre Region. Ziel ist es,
die ländlichen Regionen Europas auf dem
Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu
unterstützen. Dabei kommt der Kooperation
und der Vernetzung der ländlichen Gebiete
besondere Bedeutung zu.
Dietmar Buchholz
Vorsitzender des Koordinierungskreises
und des Vereines Zentrale Oberlausitz
1. Änderungssatzung zur Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Löbau
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau
hat in seiner Sitzung am 03.04.2008 auf der
Grundlage des Sächsischen BrandschutzRettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes (SächsBRKG) § 63 in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.Juli 2004 und
der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) zuletzt geändert mit
Gesetz vom 11.05.2005 folgende Änderung
verordnet:
Artikel 1
Der Paragraph 3 Absatz 2 Aufnahme in die
Feuerwehr wird wie folgt geändert:
Die Bewerber sollen in der Gemeinde, in dem
Ortsteil wohnhaft sein, in welchem sie den
Feuerwehrdienst antreten werden.
Die Bewerber sollen in keiner weiteren
Hilfsorganisation freiwillig tätig sein.
Der zuständige Feuerwehrausschuss kann
Ausnahmen zulassen.
Artikel 2
Der Paragraph 11 Absatz 3 Stadtfeuerwehrausschuss wird wie folgt geändert:
Der Stadtfeuerwehrausschuss tagt einmal im
Jahr. Eine zusätzliche außerordentliche
Einberufung ist möglich.
Die Beratung ist vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung
einzuberufen.
Der Stadtfeuerwehrausschuss muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein
Drittel seiner Mitglieder, bei Angabe der von
ihnen geforderten Tagesordnung verlangt.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung zur Feuerwehrsatzung für Angehörige der Freiwilligen
Feuerwehr Löbau in der Fassung vom
03.04.2008 tritt mit Bekanntmachung in Kraft.
ausgefertigt am:
Löbau, den 04.04.2008
Buchholz
Oberbürgermeister
2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung
für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Großen Kreisstadt Löbau
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hat
in seiner Sitzung am 03.04.2008 auf der
Grundlage des Sächsischen Brandschutz-,
Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes (SächsBRKG) § 63 in der Fassung
der Bekanntmachung 23.Juli 2004 und § 21
der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen ( SächsGemO) zuletzt geändert mit
Gesetz vom 11.05.2005 folgende Änderung
verordnet:
(1) Die freiwilligen Angehörigen der Feuerwehr erhalten entsprechend monatlich nachfolgende Aufwandsentschädigung:
Punkt 9
der Gerätewart Funktechnik 25,00 €
Punkt 10
die Einsatzkräfte jährlicher Pauschalbetrag
für die Kosten des Dauerbetriebes des Funkmeldeempfängers 10,00 €
Artikel 1
Der § 3 Aufwandsentschädigung für Funktionsträger wird wie folgt geändert
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 2.Änderungssatzung zur Entschädi-
gungssatzung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Löbau in der Fassung
vom 03.04.2008 tritt rückwirkend ab dem
01.01.2008 in Kraft.
ausgefertigt am:
Löbau, den 04.04.2008
Buchholz
Oberbürgermeister
3
4
Löbauer Stadtjournal
Amtliche Bekanntmachungen
Ausgabe 05 / 08
Beschlüsse des Stadtrates der Großen Kreisstadt Löbau vom 03.04.2008
Beschluss Nr. 08/2008/SR
Beschlussgegenstand:
Satzung über eine Veränderungssperre
für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Vorzeitigen Bebauungsplan der Innenentwicklung "Äußere
Zittauer Straße / Karl-Liebknecht-Straße"
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau
beschließt die „Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in
Aufstellung befindlichen des Vorzeitigen Bebauungsplanes der Innenentwicklung
„Äußere Zittauer Straße / Karl-LiebknechtStraße“.
gefasst in öffentlicher Sitzung:
Ja-Stimmen:
22
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltung:
0
Die Bekanntmachung der Satzung erfolgte
in der Sonderausgabe des Stadtjournals am
14.04.2008.
---------------------------------------------------------Beschluss Nr. 09/2008/SR
Beschlussgegenstand:
Bildung von Haushaltsresten des Haushaltsjahres 2007
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau
stellt die Übertragung der Haushaltsreste
2007 in das Jahr 2008 wie folgt fest:
1. auf Grundlage von Planansätzen aus
2007
Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt:
456.810,00 €
Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt:
1.920.932,13 €
Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt:
24.000,00 €
2. auf Grundlage von Planansätzen aus
Vorjahren (als Haushaltsreste in 2007 zur
Verfügung)
Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt:
0,00 €
Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt:
239.952,91 €
Haushaltsausgabereste VerwalTungshaushalt:
0,00 €
gefasst in öffentlicher Sitzung:
Ja-Stimmen:
22
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltung:
0
----------------------------------------------------------
Seniorenrat Löbau
Haben Oma und Opa etwas falsch
gemacht?
Kaum wurde die Absicht bekannt die Renten
sollten bei einer Inflationsrate von über 3 % um
1,1 % steigen (wie inzwischen von der Bundesregierung beschlossen) wurden von jungen Politikern, u. a. auch vom Generalsekretär
der sächsischen CDU, lautstark Einwände
erhoben. Das gehe auf Kosten der Jungen.
Das sagen jene die ihre Diäten über die Höhe
der Inflationsrate angehoben hatten.
Scheinbar ist der Eindruck entstanden, da
Oma und Opa immer den Enkeln etwas zu-
Beschluss Nr. 07/2008/SR
Beschlussgegenstand:
1. Änderungssatzung zur Feuerwehrsatzung der Grossen Kreisstadt Löbau
Der Stadtrat der Grossen Kreisstadt Löbau
beschließt die 1. Änderungssatzung der
Feuerwehrsatzung der Grossen Kreisstadt
Löbau vom 13.05.2005.
gefasst in öffentlicher Sitzung:
Ja-Stimmen:
22
0
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltung:
0
Die Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Feuerwehrsatzung erfolgt in
diesem Amtsblatt Seite 3.
---------------------------------------------------------Beschluss Nr. 06/2008/SR
Beschlussgegenstand:
2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Löbau
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau
beschließt die 2. Änderungssatzung zur
Entschädigungssatzung für Angehörige der
Freiwilligen Feuerwehr der Großen Kreisstadt Löbau vom 06.12.2001.
Es erfolgt die Einsetzung eines Gerätewartes für Funktechnik für die Freiwillige
Feuerwehr Löbau.
gefasst in öffentlicher Sitzung:
Ja-Stimmen:
22
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltung:
0
Die Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Löbau
erfolgt in diesem Amtsblatt Seite 3
---------------------------------------------------------Beschluss Nr. 11/2008/SR
Beschlussgegenstand:
Widerrufsbeschluss zur Bestellung der
Mitglieder und deren Stellvertreter für
den Bau- und Vergabeausschuss
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau
beschließt den Widerruf der Bestellung der
Mitglieder und deren Stellvertreter für den
Bau- und Vergabeausschuss (Beschlussnummer 127/2006) und die Neubesetzung
des Ausschusses.
gefasst in öffentlicher Sitzung:
Ja-Stimmen:
9
Steckten, das Taschengeld aufbesserten und
auch den eigenen Kindern unter Zurückstellung eigener Bedürfnisse aus mancher Not
halfen, die „Alten“ haben genug und können
weiter verzichten.
Es ergibt sich die Frage: Haben wir Senioren
die Kinder und Enkel verwöhnt? Ihnen nicht
deutlich gemacht unter welchen Bedingungen
das heutige Lebensniveau erarbeitet wurde?
Auch eine Rentenerhöhung von 1,1 % bedeutet angesichts der hohen Inflationsrate und der
Erhöhung der Beiträge für die Pflegeversicherung einen realen Einkommensrückgang.
Wenn eine Kritik an der Rentenerhöhung,
dann lediglich die, es ist eine Mogelpackung
im Hinblick auf die im nächsten Jahr anste-
1
3
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltung:
0
Damit ist die Beschlussvorlage Nr.
11/2008/SR mehrheitlich abgelehnt.
---------------------------------------------------------Beschluss Nr. 12/2008/SR
Beschlussgegenstand:
Widerrufsbeschluss zur Wahl der Mitglieder im Aufsichtsrat der Wohnungsverwaltung und Bau GmbH Löbau
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau
beschließt die Wahl der Mitglieder im
Aufsichtsrat der Wohnungsverwaltung und
Bau GmbH Löbau (Beschlussnummer
107/2006) zu widerrufen und den Aufsichtsrat neu zu besetzen.
gefasst in öffentlicher Sitzung:
8
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
14
Stimmenenthaltung: 0
Damit ist die Beschlussvorlage Nr.
12/2008/SR mehrheitlich abgelehnt.
---------------------------------------------------------Beschluss Nr. 13/2008/SR
Beschlussgegenstand:
Änderung des Textvorschlages des
Antrages der Fraktion DIE LINKE v.
01.11.2007 in den abzuschließenden
städtebaulichen Vertrag in Verbindung
mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Sachsenstraße"
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau
beschließt die Änderung des Beschlusses
des Stadtrates zum Antrag der Fraktion DIE
LINKE für den noch abzuschließenden
städtebaulichen Vertrag in Verbindung mit
der Erstellung des Vorzeitigen Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Sachsenstraße“ dahingehend, dass auf dem Flurstück Nr. 278/1 auch eine zwischenzeitliche
Nutzung als Parkplatz bzw. ruhender Verkehr zugelassen wird.
Die Änderung lautet wie folgt:
Alt: „….Eine auch zwischenzeitliche Nutzung als Parkplatz ist generell ausgeschlossen.“
Neu: „ ….Eine zwischenzeitliche Nutzung
als Parkplatz ist nicht ausgeschlos-sen.“
gefasst in öffentlicher Sitzung:
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
1
3
Stimmenenthaltung:
henden Wahlen. Denn später wird es wie-der
Nullrunden geben.
Zeit sich Gedanken über das Erben zu machen, wenn noch etwas zum Vererben bleibt.
Deshalb wird der Seniorenrat sich zu den
Problemen rund ums vererben Fachleute am
13. Mai zur Sprechstunde einladen und Fragen und Erfahrungen diskutieren.
Die sonstigen Sprechzeiten des Seniorenrats
sind wie üblich jeweils donnerstags 10.00 bis
12.00 Uhr in der Rittergasse 7 oder schriftliche
Mitteilungen in den auch im gleichen Gebäude
vorhandenen Briefkasten.
Die öffentliche Sitzung des Seniorenrats findet
am Montag den 19. Mai um 16.00 Uhr in der
Rittergasse 7 statt.
Ausgabe 05 / 08
Löbauer Stadtjournal
Informationen
Arbeitsgruppe Wahlen/
Statistik tagte in Löbau
Am 09. April 2008 war die Stadtverwaltung
Löbau Gastgeber für die Frühjahrstagung der
Arbeitsgruppe Wahlen/Statistik des Sächsischen Städte- und Gemeindetages unter Leitung von Herrn Dr. Fischer aus Leipzig.
Das Löbauer Haus Schminke mit seinem
einzigartigen Ambiente bot dafür den idealen
Rahmen.
Auf der Tagesordnung standen
unter anderem
Diskussionsthemen zu den aktuellen Wahlvorbereitungen, zum
gegenwärtigen
Sachstand Zensus 2011, sowie zu Rechtsaspekten bei Bürgerumfragen.
Die Stadt Löbau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Storch und Frau Neumann (MA
Statistik/Wahlen), präsentierte sich mit einem
Beitrag zum Thema „Stadtum- und Rückbau
aufgrund der demographischen Entwicklung
am Beispiel der Stadt Löbau“ auf dieser Tagung.
Am Anschluss hatten die Mitglieder dieser
Arbeitsgruppe Gelegenheit zu einer Führung
mit Frau Schenk durch das architektonisch
bedeutsame Bauwerk.
Alle Teilnehmer waren am Ende einhelliger
Meinung über den erfolgreichen Verlauf der
Veranstaltung, den anregenden Erfahrungsaustausch und möchten somit auch der
Gastgeberstadt und dem Team des Hauses
Schminke
nochmals ein
herzliches
Dankeschön
übermitteln.
Ausschreibung Betreibung
Kiosk Herrmannbad
Die Stadtverwaltung Löbau sucht ab dem
10.05.2008 einen neuen Betreiber für die
saisonale Bewirtschaftung des Kiosks am
Herrmannbad auf Mietbasis, da die bisherige
Betreiberin kurzfristig mitteilte, das Gewerbe
nicht fortführen zu können.
Mietgegenstand:
2 Räume (28,5 m²)
Vorraussetzungen:
· Anpassung der Öffnungszeiten an die des
Herrmannbades
· Familienfreundliches Angebot an Speisen
und Getränken
· Gaststättenerlaubnis
Die Räumlichkeit ist in Absprache mit dem
Schwimmmeister (Tel. 03585/404604) ab
sofort zu besichtigen.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum
05.05.2008 an:
Stadtverwaltung Löbau
SG Kultur-und Tourismus
Altmarkt 1
02708 Löbau
Das Fundbüro informiert
In der Zeit vom 14.03.08 - 14.04.2008
wurden folgende Fundsachen abgegeben:
- 1 silberner Ring mit Stein
gefunden: am 14.03.08
Fundort: Fritz-Ebert Str.5
- 2 Herrenuhren
gefunden: am 28.03.08,
Fundort: Weißenberger Straße 37
- 1 Notizbuch
gefunden: am 03.04.08,
Fundort: Rathaus - großer Sitzungssaal
- 1 Schlüsselbund mit 4 Schlüsseln und
3 Anhängern, sowie 1 Einkaufsmarke
gefunden: am 09.04.08,
Fundort: Mozartstraße
Diese Sachen sind im Fundbüro der Stadtverwaltung Löbau (Allgemeine Verwaltung,
Altmarkt 1, 02708 Löbau, Zimmer Nr.9,
Tel.: 03585/450 111) abzuholen.
Termine der
Stadtratssitzungen
Die 42. Sitzung des Stadtrates
findet am Donnerstag, dem 08.05.2008,
18:30 Uhr, im großen Sitzungssaal des
Rathauses statt.
Die 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
findet am Montag, dem 19.05.2008,
17:00 Uhr, im Sitzungszimmer des Technischen Rathauses, Johannisstraße 1 a, statt.
Die 39. Sitzung des Verwaltungsausschusses
findet am Dienstag, dem 20.05.2008,
17:00 Uhr, im Rathaus, Dienstzimmer des
Oberbürgermeisters, Altmarkt 1, statt.
Die 43. Sitzung des Stadtrates
findet am Donnerstag, dem 05.06.2008,
18:30 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses statt.
Die Tagesordnung des Stadtrates und der
Ausschüsse (auch unter www.loebau.de
„Ratsinfo“) wird in den Aushangkästen/Verkündungstafeln (Rathaus und Ortsteile)
bekannt gegeben.
Information an alle
Sportgemeinschaften
Am 31. Juli 2008 enden die Nutzungsverträge
für die Turnhallen der Stadt Löbau.
Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren,
erfolgt künftig die Vergabe der Turnhallen
kalenderjährlich.
Für 2008 bedeutet dies, dass die Anträge für
den Zeitraum 01.08.2008 - 31.12.2008 bis
zum 30. Juni 2008 bei der Stadtverwaltung
Löbau, Zentrale Dienste, Postfach 1154 in
02701 Löbau, vorliegen müssen.
Für den Zeitraum 01.01.2009 - 31.12.2009
muss bis zum 30.11.2008 ein neuer Antrag
gestellt werden.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Gewünschte Turnhalle
Zeitraum und Nutzungszeit
Sportart
Turnhallen der Stadt Löbau:
Turnhalle der Mittelschule Löbau-Süd,
Rosenstr. 8a
Turnhalle der Grundschule Löbau-Ost,
Mozartstr. 5a
Turnhalle OT Rosenhain, Am Rosenhain 27
Turnhalle I und II der Pestalozzi Mittelschule,
Pestalozzistr. 17
Für die Turnhalle Rosenhain bitte den Antrag an das SG Liegenschaften stellen.
Thiele
Dezernentin Zentrale Dienste
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Sehr geehrte Damen und Herren
Unternehmer,
wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wurde die
Homepage der Stadt Löbau überarbeitet.
Seit kurzem besteht die Möglichkeit, mit Hilfe
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per E-Mail an uns zu senden, um dann den
Eintrag in die Firmendatenbank der Stadt
Löbau vornehmen zu können.
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der Eintrag in die Firmendatenbank der
Stadt Löbau kostenlos.
Ihre Stadtverwaltung Löbau
Außenvollstreckung in der
Stadtkasse wieder besetzt
Ab 1. April 2008 ist die Stelle der Außenvollstreckung in der Stadtkasse wieder besetzt.
Die Vollstreckerin wird Schuldner nach erfolgloser Mahnung persönlich aufsuchen. Sie
weist sich dazu mit ihrem Dienstausweis und
einem Vollstreckungsauftrag aus. Sie wird
beim Vollzug von Außenständen der Stadt
Löbau sowie der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Großschweidnitz, Lawalde und Rosenbach aktiv.
Die Tätigkeit des Außenvollstreckers beinhaltet die Entgegennahme von Bargeld genauso wie die Pfändung in das Vermögen des
Schuldners oder die Abholung entliehener
Gegenstände (z.B. aus der Bibliothek). Als
Mitarbeiterin der Stadtkasse wird sie dabei im
Rahmen der Amtshilfe auch im Auftrag von
Städten und Gemeinden außerhalb der Verwaltungsgemeinschaft tätig.
Die Arbeit der Außenvollstreckerin ist gesondert gebührenpflichtig. Diese Gebühren
hat der Schuldner zu tragen, denn er hatte seit
Bestehen seiner Zahlungspflicht die Zahlungsfrist und weitere Zeit verstreichen lassen und belastet damit die Gemeinschaft aller
Einwohner mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand.
Es ist also immer besser, sich bei eintretenden
Zahlungsschwierigkeiten oder Unklarheiten
einer Zahlungsaufforderung sofort mit der
zuständigen Stelle der Verwaltung zur Klärung
oder der Stadtkasse wegen möglicher Ratenzahlungen in Verbindung zu setzen.
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Löbauer Stadtjournal
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Amtliche Bekanntmachungen
Ausgabe 05 / 08
Öffentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsichtnahme in das
Wählerverzeichnis und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum Oberbürgermeister, Landrat und Kreistag in
der Großen Kreisstadt Löbau am
Sonntag, den 08. Juni 2008 (ggf. Neuwahl
am 22. Juni 2008)
1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Großen Kreisstadt Löbau kann in
der Zeit vom 19. - 23. Mai 2008 während folgender Dienststunden der Stadtverwaltung
Löbau:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
9-12 Uhr
9-12 Uhr und 14-18 Uhr
keine Sprechzeit
9-12 Uhr und 14-16 Uhr
9-12 Uhr
im Löbauer Rathaus, Altmarkt 1, Zi. 8 von
jedem Wahlberechtigten zur Überprüfung
der im Wählerverzeichnis eingetragenen
personenbezogenen Daten eingesehen
werden (§ 8 KomWO). Die Einsichtnahme
kann sich auf die Eintragung anderer
Personen erstrecken, wenn derjenige, der
Einsicht nehmen möchte, Tatsachen
glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die
Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses
hinsichtlich dieser Personen ergeben kann.
Die Einsichtnahme in Daten anderer
Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre
eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig
oder unvollständig hält, kann spätestens bis
zum 23. Mai 2008, 12.00 Uhr bei der
Wahlbehörde der Stadtverwaltung Löbau,
Altmarkt 1, Zi. 8 einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.
Der Antrag auf Berichtigung kann schriftlich
oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift
eingelegt werden. Soweit die behaupteten
Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die
erforderlichen Beweismittel beizubringen.
Für das Berichtigungsverfahren gelten die
Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes
sowie der Kommunalwahlordnung des Freistaates Sachsen.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 18. Mai 2008 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung hat, aber
glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen
Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen,
dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden
kann.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
4. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag
4.1. die in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten,
a.) wenn sie sich am Wahltage während der
Wahlzeit aus wichtigem Grund außerhalb
ihres Wahlbezirkes aufhalten,
b.) wenn sie ihre Wohnung in einem anderen
Wahlbezirk verlegt und nicht in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirkes eingetragen worden sind,
c.) wenn sie aus beruflichen Gründen, infolge
Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen
Gebrechens oder sonst ihres körperlichen
Zustandes wegen, den Wahlraum nicht oder
nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten
aufsuchen können;
4.2. die nicht in das Wählerverzeichnis
eingetragenen Wahlberechtigten,
a.) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr
Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt
haben,
b.) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl
erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden
ist,
c.) wenn ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist.
Für die etwaige Neuwahl ist ein erneuter
Antrag auf Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen zu stellen.
4.3. Wahlscheinanträge können bei der
Stadtverwaltung Löbau, Altmarkt 1 schriftlich
oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, Telegramm oder
E-Mail als gewahrt. Ein behinderter
Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer
anderen Person bedienen. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Antragstellende Personen müssen den
Grund für die Erteilung eines Wahlscheines
glaubhaft machen. Wer den Antrag für eine
andere Person stellt, muss durch Vorlage
einer schriftlichen Vollmacht nachweisen,
dass er dazu berechtigt ist.
4.4. Wahlscheine können beantragt werden:
- von in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen bis zum
06. Juni 2008, 18.00 Uhr (bei eventueller
Neuwahl bis zum 20.06.2008; 16.00 Uhr) ;
- von nicht in das Wählerverzeichnis
eingetragenen wahlberechtigten Personen
unter den unter Nr. 4.2. Buchstabe a) bis c)
angegebenen Voraussetzungen bzw. von
Personen, die bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder
nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten
aufsuchen können, bis zum Wahltage, 15.00
Uhr (bzw. Tag der Neuwahl bis 15.00 Uhr).
Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene
Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass
ihnen der beantragte Wahlschein nicht
zugegangen ist, kann ihnen bis Samstag,
07.06.08, bzw. bei Neuwahl bis Samstag,
21.06.08, jeweils 12.00 Uhr ein neuer
Wahlschein erteilt werden.
5. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag
nicht, ob die Wahlberechtigten vor einem
Wahlvorstand wählen wollen, so erhalten sie
mit dem Wahlschein zugleich
- die amtlichen Stimmzettel
- den amtlichen Wahlumschlag
- den amtlichen, mit der vollständigen
Anschrift des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, der Bezeichnung der Ausgabestelle des Wahlscheines, der Nummer des Wahlscheines, den
zuständigen Wahlbezirk versehenen und
freigemachten Wahlbriefumschlag sowie
- das Merkblatt zur Briefwahl.
Wahlberechtigte Personen können diese
Unterlagen nachträglich bis spätestens am
Wahltage, 15.00 Uhr (bzw. Tag der Neuwahl,
15.00 Uhr), anfordern.
6. Wer einen Wahlschein hat, kann durch
Stimmabgabe bei persönlicher Abholung
der Wahlunterlagen an Ort und Stelle oder in
einem beliebigen Wahlbezirk des zuständigen Wahlgebiets oder durch Briefwahl
wählen. Wer durch Briefwahl wählt, muss
den Wahlbriefumschlag mit den Briefwahlunterlagen so rechtzeitig an die jeweils
darauf angegebene Anschrift abgeben oder
versenden, dass er dort spätestens am
Wahltage bis 18.00 Uhr (bzw. am Tag der
Neuwahl bis 18.00 Uhr) eingeht. Der
Wahlbrief kann dort auch abgegeben werden.
Nähere Hinweise sind dem Merkblatt, das
mit den Briefwahlunterlagen übergeben
wird, zu entnehmen.
Löbau, den 02.05.2008
gez. Buchholz
Oberbürgermeister
Ausgabe 05 / 08 Information der Wohnungsverwaltung und Bau GmbH Löbau und der Stadtwerke Löbau GmbH
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
entgegen unserer letzten Ankündigung zur Fortführung
der kleinen Balkongeschichte müssen wir leider unser
florales Programm mit einer anderen wichtigen
Durchsage unterbrechen:
“Der Kampf ums Altpapier ist entbrannt!”
Wie Sie sicher selbst schon durch Presse, Funk und
Fernsehen erfahren haben, steht unser Landkreis vor der
Einführung der sog. “Blauen Tonne”. Bereits seit April wird
nun also auch der Landkreis Löbau-Zittau die “Blaue
Tonne” für Altpapier den Haushalten bereitstellen. Damit
soll die Entsorgung für den Mieter oder Hauseigentümer
einfacher und bequemer werden. Den Weg zu den
bisherigen Containerplätzen können Sie sich in Zukunft
also sparen - zumindest was die Papierberge angeht.
Denn Ihre leeren Flaschen und Gläser wollen trotzdem
noch - wie bisher auch schon - zu den Sammelplätzen
geschafft werden. Die dort aufgestellten Wertstoffcontainer für Zeitungen / Zeitschriften bzw. Pappe /
Knüllpapier werden bis zum Jahresende verschwunden
sein. Für Sie noch wichtig ist, dass die Abfuhr der “Blauen
Tonne” Sie keinen müden Cent kostet, im Gegenteil der
Entsorger kann diesen Wertstoff Papier selbst verwerten
oder lapidar gesagt: sogar zu Geld machen. Die daraus
erzielten Erlöse sollen aber zur Stabilität der kommunalen
Abfallgebühren beitragen und vielleicht wird ja so auch
noch der ein oder andere Arbeitsplatz in unserer Region
geschaffen oder wenigstens gesichert.
WoBau
Löbauer Stadtjournal
- aktuell
Jetzt müssen Sie natürlich noch wissen, was so alles in die
“Blaue Tonne” rein darf und was da nicht hingehört.
Die Tonne freut sich also über folgendes “Futter”:
Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte, Kataloge, Prospekte,
Werbezettel, Taschenbücher, Kartonagen, Schachteln
und andere Verpackungen aus Pappe u. ä. Dagegen sind
Tapeten, Milch- oder Getränkekartons, Hygienepapier,
Windeln, Papiertaschentücher, Aktenordner, Fotos,
Backpapier und anderer Müll nur schwer verdaulich für die
Tonne - gehören also in die Restmüll- bzw. Biotonne!
Für unsere Mieter in den Wohngebieten wird sich mit der
Einführung der “Blauen Tonne” nicht all zu viel ändern. Die
z. T. abgeschlossenen Müllplätze, die ohnehin schon die
Restmüll-, Bio- und Gelben Tonnen beherbergen, werden
einfach noch ein bisschen bunter, in dem die Blaue Tonne
(Fassungsvermögen von 240 Liter) bzw. der Blaue
Container (Fassungsvermögen von 1100 Liter) dazu stößt.
Diese/r wird dann wöchentlich abgefahren, um nicht
unnötig viele Tonnen aufstellen zu müssen. Da trotzdem
nicht überall gleich der Platz für den Neuling da war,
mussten wir z. T. über eine Änderung der aktuellen
Mülltonnensituation nachdenken. Bei unseren
Überlegungen ist dann z. B. herausgekommen, dass bei
Ihnen in Zukunft statt zwei kleinen (120 Liter)
Restmülltonnen ein große (240 Liter) Tonne stehen wird.
Die Ausfuhr der Blauen Tonne wird - wenn Sie unseren
Artikel lesen - schon in dem ein oder anderen Wohngebiet
angefangen haben, bzw. wird die Entsorgungsgesellschaft die hoffentlich schönen Mai-Tage dafür nutzen, die
großen Wohnviertel damit zu bestücken.
Für unsere Häuser im innerstädtischen Bereich, also all
die Bewohner von den kleineren Mehrfamilienhäusern in
den Straßenzügen müssen sich noch ein Weilchen
gedulden und bis dahin Ihre Zeitungen brav zum Sammelplatz bringen. Auch hier werden wir aus Platzgründen
darüber nachdenken müssen, nicht hinter jeden einzelnen Eingang zwei oder drei blaue Tonnen zu stellen.
Sondern vielmehr werden wir schauen, ob nicht zwei oder
drei benachbarte Hauseingänge sich einen großen
Container teilen können, da hier nicht jede Woche
sondern nur alle vier Wochen geleert werden soll. Über die
genauen Ergebnisse unserer Überlegungen werden wir
unsere Mieter aber dann vor Ort und Stelle noch einmal
zeitnah informieren.
Wenn Sie nun trotz unserer ausführlichen Informationen
noch Fragen haben, können sich unsere Mieter natürlich
gern jederzeit an uns (Tel.: 47 85-0) bzw. die Entsorgungsgesellschaft Löbau-Zittau mbH (Tel.: 41 69-0) in Lawalde
wenden.
Innere Bautzner Straße 7 - 02708 Löbau
 03585 / 47850 - www.wobauloebau.de -
STADTWERKE LÖBAU GMBH
Georgewitzer Straße 54
Telefon (0 35 85) 86 67-0
Fax (0 35 85) 86 67 50
www.sw-l.de
[email protected]
Mo
8.00 -15.00 Uhr
Di
8.00 -17.00 Uhr
Mi/Do 8.00 -15.00 Uhr
Fr
8.00 -12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
AUF ENERGIESPAR- SUCHE
Dass man Energie nicht vergeuden sollte, ist allzu gut bekannt.
Doch wo kann man am besten sparen?
Hier unser Energietipp!
Die Heizkosten steigen mit der Raumtemperatur. Pro Grad
Celsius mehr steigen die Heizkosten um rund 6 Prozent- Jedes
Grad weniger hilft Energie und Kosten sparen.
Dabei spielt die Geschichte mit der Frischluft eine
entscheidende Rolle.
Richtig lüften geht leicht!
1. Innen kalt Fenster auf
Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter
muss gelüftet werden. Auch im Herbst und
Frühjahr sollten folgende Temperaturen eingehalten werden: im Wohnzimmer, im Kinderzimmer und in der Küche 20 Grad Celsius, im
Bad 21 Grad Celsius, nachts im Schlafzimmer 14 Grad Celsius.
2. Von außen nach innen
L
W
S
Das
Versorgungsunternehmen
für unsere Stadt
Nicht von einem Zimmer in ein anderes, sondern nach draußen
lüften.
3. Türen zu
Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen Tag
und Nacht geschlossen halten.
4. Stoßlüftung muss sein
Die Fenster kurzzeitig (fünf Minuten pro Stunde reichen oft schon
aus) ganz öffnen (Stoßlüftung).
Kippstellung ist wirkungslos und verschwendet Heizenergie.
5. Regen schafft Frischluft
Auch bei Regenwetter lüften. Kalte Herbst- oder Winterluft ist
immer noch trockener als die warme Zimmerluft.
6. Richtig lüften
Ein zu langes Lüften bewirkt, dass die Wände und Decken der
Räume abgekühlt werden. Das Wiederaufwärmen kostet mehr
Energie, als entsprechend häufigere, aber kürzere
Lüftungsvorgänge.
7. Trocknen im Zimmer
Wenn Wäsche in der Wohnung getrocknet werden muss, sollte
öfter gelüftet werden. Zimmertüren dabei stets geschlossen
7
8
Löbauer Stadtjournal
Staatliches Vermessungsamt
Bautzen
Statny krajmìrjerski zarjad
Budysin
Offenlegung der Änderung
der Daten des Liegenschaftskatasters
nach § 12 Abs. 5 Sächsisches Vermessungsgesetz (SächsVermG)
Das Staatliche Vermessungsamt Bautzen
hat aufgrund der Auswertung von Luftbildern
Daten des Liegenschaftskatasters geändert.
Dabei wurden für Gebäude die erkennbaren
Dachumringsflächen erfasst. Teilweise
wurden auch die Angaben zur Nutzung der
Flurstücke aktualisiert.
Betroffene Flurstücke der Gemarkung
Löbau:
10, 11, 19, 20, 21, 22, 23/1, 50, 84, 97, 98
122, 144, 145/1, 150b, 151, 152, 153, 156,
157, 162, 163, 164, 168, 169, 172/3, 173a,
176b, 176c, 178, 179, 186, 186c, 189/1,
194f, 194/2
202a, 202b, 203a, 203/4, 203/5, 212, 215,
219, 219b, 221, 221b, 227, 228/2, 229,
243/2, 244a, 244/1, 244/2, 249, 250, 251,
256a, 257, 261, 262a, 266a, 267, 268, 270a,
270/1, 270/2, 271/2, 273, 274a, 279/4,
282/3, 282/4, 282/5, 282/8, 285, 287, 291,
294, 299/1
302, 308/3, 311b, 311/2, 312f, 313e, 313f,
313/2, 314a, 314i, 314l, 315n, 315m, 316a,
316g, 316k, 316i, 316/2, 316/7, 316/9,
316/10, 318a, 318d, 320, 322/5, 324, 328b,
335/7, 337/13, 337/26, 337/71, 337/80,
337/83, 337/85, 337/102, 340/1, 341d, 341f,
341k, 341n, 341m, 341r, 341s, 341t, 341x,
341y, 341/1, 341/2, 341/3, 341/4, 341/6,
346/4, 347, 347d, 347e, 347f, 347i, 347m,
347o, 347/3, 347/9, 347/10, 349a, 349b,
349l, 349n, 349o, 349p, 349q, 349t, 349v,
349/2, 349/16, 350d, 350g, 350h, 350m,
350q, 350t, 350u, 350v, 350w, 350/2, 350/5,
352/3, 354/4, 355, 358, 358g, 358/1, 358/3,
359, 361, 362/3, 363/20, 364/4, 366, 368/14,
375/4, 375/15, 376/6, 377, 379, 381/3,
381/4, 381/5, 382/1, 383/13, 383/16, 383/17,
383/26, 385/1, 387/2, 387/3, 387/5, 387/6,
388/1, 397, 398/13
428c, 437/1, 438, 439, 440, 443, 444, 447,
450/1, 455/2, 455/7, 456, 457, 459, 460a,
460b, 461/1,461/2, 462, 463/2, 464, 467,
467a, 468b, 468/2, 473, 474/6, 483/1,
483/13, 485/2, 485/5, 486/1, 490, 491a,
491/4, 491/6, 491/9, 491/22, 493b, 493c,
493d, 494, 495/3
501, 507, 509, 510, 512/3, 512/4, 517a,
517/2, 517/4, 517/7, 517/8, 520/1, 520/2,
521/2, 523/8, 529/8, 546, 563, 564, 565/2,
567/2, 571, 572, 581, 582, 584, 592, 593,
594, 595/2, 596/5, 599/4
600/1, 602/1, 607, 609, 615, 616, 620/1,
620/3, 620/4, 620/5, 620/6, 620/7, 624, 626,
627, 638, 641/2, 646, 649/2, 649/4, 650,
650a, 652/2, 652/3, 652/5, 652/8,652/9,
653/1, 653/3, 653/4, 654/5, 654/12, 654/21,
Amtliche Bekanntmachungen
654/30, 654/32, 654/33, 654/37, 662, 662c,
663, 664, 668c, 668d, 668e, 669, 672, 673,
675/2, 678/1, 678/3, 678/4, 679/2, 690
719, 732/5, 749, 752, 781, 781b, 782, 782a,
782b, 783, 784a, 784b, 785, 785b, 786/7,
787, 788/4, 790/1, 794/1
806/2, 809/5, 809/8, 818/7, 821/1, 824/2,
824/7, 825/3, 825/9, 825/12, 826/9, 827,
828a, 828/8, 829/9, 829/11, 830/2, 830/5,
830/9, 830/15, 830/16, 832/1, 832, 832/2,
833, 833a, 834/1, 834/5, 835c, 835d, 835f,
835h, 836/6, 836/8, 836/11, 836/13, 836/16,
836/18, 837/5, 837/9, 837/12, 837/14,
838/8, 838/10, 839/5, 840, 840/4, 843/1,
843/2, 843/3, 843/4, 843/5, 843/15, 843/12,
843/15, 845g, 845/1, 847/2, 847/4, 848,
856/10, 857/1, 858/3, 858/6, 858/8, 858/10,
858/12, 858/14, 858/17, 858/24, 858/28,
858/30, 858/32, 858/34, 858/36, 858/38,
858/40, 858/42, 859, 860, 861, 861a, 862/1,
874/1, 875/3, 875/4, 875/39, 876/5, 876/21,
876/35, 876/37, 877a, 877c, 877d, 877g,
877r, 878a, 879b, 879/9, 879/17, 879/22,
880d, 880e, 880f, 880g, 880k, 880h, 880m,
880/14, 880/26, 880/27, 880/28, 880/29,
880/36, 880/40, 880/42, 883, 883a, 883b,
883g, 883n, 883p, 883q, 883r, 883s, 883u,
883v, 883w, 883y, 883z, 883/3, 883/5, 883/6,
883/8, 883/14, 883/15, 883/16, 883/20,
883/25, 883/34, 886/2, 886/17, 887u, 887v,
887w, 887z, 887/1, 887/2, 888/2, 888c,
888d, 888e, 888f, 888/2, 889a, 889b, 889e,
889f, 889g, 889h, 889i, 889m, 889/6, 889/53,
889/61, 889/72, 896/9, 896/16, 896/18,
899/5, 899/12
904b, 904c, 904d, 904e, 904g, 904i, 904n,
904m, 904o, 904/1, 904/12, 904/17, 904/20,
904/22, 904/7, 905, 905a, 905b, 905e, 905i,
905l, 905m, 905n, 905p, 905q, 905r, 905s,
905u, 905v, 905w, 905x, 905y, 906/5, 907b,
907c, 908a, 908c, 908d, 909, 911/4, 912a,
912b, 912d, 912f, 912g, 912h, 912t, 912v,
912w, 912y, 912z, 912/5, 912/11, 915/15,
915/16, 919b, 919d, 920/28, 920/30, 920/31,
920/56, 920/74, 921/3, 921/4, 921/5, 921/6,
929/1, 930b, 930c, 931, 934a, 934b, 935b,
935/1, 935/3, 935/5, 935/7, 935/8, 935/9,
938, 940/7, 948, 948a, 948b, 948f, 952/4,
957/4, 957/5, 959/1, 959/2, 959/3, 962,
968/3, 975/2, 976/1, 994/11
1000/4, 1007/2, 1007/4, 1008, 1008a,
1008/1, 1008/5, 1008/6, 1008/7, 1008/8,
1009/1, 1011/20, 1011/21, 1021a, 1021/4,
1022/4, 1022/7, 1024a, 1025/4, 1031/1,
1036/6, 1041/7, 1043/8, 1044b, 1044d,
1044/7, 1044/12, 1044/17, 1057/25, 1059/3,
1066, 1066/1, 1070/1, 1072/2, 1078a,
1078b, 1079/23, 1085a
1122/14, 1126c, 1126/3, 1127/11, 1127/1,
1127/8, 1128/7, 1134/3, 1140, 1154/4,
1154/13, 1154/14, 1154/19, 1161, 1185e,
1185f, 1185g, 1185i, 1185k, 1185l, 1185q,
1185m, 1185n, 1185o, 1185s, 1185t, 1185u,
1185v, 1185w, 1185x, 1185y, 1185z, 1185/1,
1193, 1197
1201, 1204, 1205c, 1205/2, 1208, 1209,
1210, 1217, 1218, 1219, 1220, 1225,
1230/4, 1211, 1212, 1214, 1215, 1236, 1237,
1238, 1239, 1241, 1242, 1243, 1244, 1245,
Ausgabe 05 / 08
1246, 1247, 1248, 1249, 1250, 1251, 1252,
1253, 1254, 1255a, 1255b, 1255c, 1255d,
1255e, 1255f, 1255g, 1255h, 1255l, 1255m,
1255n, 1255o, 1255p, 1255q, 1255r, 1255s,
1255t, 1255u, 1255v, 1255x, 1255y, 1255z,
1255/15,1255/35, 1256, 1258, 1259, 1260,
1261, 1262, 1263, 1269b, 1269/3, 1269/7,
1269/8, 1269/9, 1269/10, 1270/2, 1271,
1273, 1274/1, 1275/3, 1275/4, 1278/2,
1278/8, 1284, 1285, 1286, 1287, 1288,
1289, 1290, 1291/2, 1291/3, 1292/1, 1293,
1294, 1295, 1296
1306, 1307, 1308/1, 1317, 1317/1, 1317/8,
1317/9, 1318, 1329, 1330, 1331, 1332,
1339, 1341, 1344, 1345, 1349, 1354,
1356/1, 1356/7, 1356/8, 1356/9, 1362,
1365/12, 1365/13, 1387, 1388
Art der Änderung
1. Änderung des Gebäudenachweises
2. Änderung der Angabe zur Nutzung
Allen Betroffenen wird die Änderung der
Daten des Liegenschaftskatasters durch
Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntmachung auf
diesem Weg ergibt sich aus § 12 Abs. 5
SächsVermG.
Das Staatliche Vermessungsamt Bautzen ist
nach § 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters im Freistaat Sachsen (Sächsisches
Vermessungsgesetz- SächsVermG) vom
12. Mai 2003 (SächsGVBl. S. 121), in der
jeweils gelt-enden Fassung, für die Führung
des Liegenschaftskatasters zuständig. Der
Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 12
SächsVermG zugrunde.
Die Unterlagen können in der Geschäftsstelle des Staatlichen Vermessungsamtes Bautzen,
Käthe-Kollwitz-Straße 17
Gebäude 2, Zimmer 317
02625 Bautzen
in der Zeit
Mo, Di
von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mi, Fr
von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Do
von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
innerhalb eines Monats nach der öffentlichen
Bekanntgabe eingesehen werden. Nach §
12 Abs. 5 Satz 5 SächsVermG gilt die
Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Hinweis:
Die Erfassung der Dachumringsflächen aus
Luftbildern und deren Eintrag in die
Liegenschaftskarte entbindet nicht von der
Pflicht der Veranlassung der Gebäudeaufnahme gemäß § 7 Abs. 3 SächsVermG.
Für Fragen steht Ihnen der Leiter unserer
Geschäftsstelle, Herr Emmrich, unter
03591 684-316 zur Verfügung. Sie haben in
der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit,
weitere Unterlagen zu den Änderungen
einzusehen.
Bautzen, den 09.04.2008
gez. Meier
Referatsleiter Katasterführung
Ausgabe 05 / 08
Löbauer Stadtjournal
Informationen
Fraktionen im Löbauer Stadtrat
Fraktion der CDU / FDP
Fraktion Die Linke
Löbau braucht ein zukunftsweisendes und nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept
„Fraktion gibt die Richtung vor“
Abschreiben sollte durchaus einmal erlaubt sein.
Nach Aussage von Kultusminister Steffen Flath (CDU) ist das
Amt eines Fraktionsvorsitzenden das zweitwichtigste nach dem
Ministerpräsidenten. (SZ v. 17.04.2008)
Übertragen wir das doch einmal auf unsere sympathische
Kleinstadt.
Welche Bedeutung besitzen bei uns eigentlich Fraktionen?
Das muss hin und wieder ins Gedächtnis gerufen werden, wenn
man in der örtlichen Presse
die Berichterstattung über deren Arbeit, im Zusammenhang mit
anstehenden Entscheidungen z.B. der Stadtentwicklung, liest.
Sie, die Fraktionen nämlich geben die Richtung der Entwicklung
vor.
Und um das auf unsere gemeinsame CDU/FDP Fraktion zu
beziehen.
Wir arbeiten nicht nach dem Hoffnungsprinzip „Möglich“, „Kann“
und „Sollte“.
Für uns gilt das „Ist“.
Nachfolgend müsste unser Aprilbeitrag aus dem Stadtjournal
stehen, denn er ist nach wie vor das aktuelle „Ist“
Steuergelder erhält von uns derjenige, der die gesetzlich geforderten Auflagen erfüllt hat.
Freundliche Willensbekundungen beantworten wir ebenfalls nur
mit freundlichen Willensbekundungen.
Golombek
Fraktionsvorsitzender CDU/FDP Fraktion
Angelika. Mauksch
Wir gratulieren im Monat Mai zum Geburtstag
Fraktion der Bürgerliste
Verbesserung der Verkehrssituation für Löbau !
Liebe Bürgerinnen und Bürger !
Seit dem Jahr 1995 existiert für unsere Stadt ein Verkehrsentwicklungsplan, der bisher nur
unzureichend umgesetzt worden ist.
Auf Grund der Fertigstellung des Erweiterungsbaus der Pestalozzi-Mittelschule in den nächsten
Monaten, nach welcher am Ende die Mittelschule Löbau-Süd auch in diesen Schulkomplex
einziehen wird, werden zusammen mit dem Gymnasium in diesem Bereich täglich mehrere
hundert Schüler unterwegs sein. Dummerweise ist jeder, der aus den Richtungen Bautzen,
Niesky und Görlitz in oder durch unsere Stadt fahren möchte, gezwungen, über die AugustBebel-Straße und Äußere Bautzner Straße zu fahren. Neben dem Risikofaktor für unsere Kinder
und Jugendlichen ist dies auch eine unnötige Verkehrsbelastung für die Anwohner in diesem
Gebiet. Für Besucher, Kunden und Anwohner sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeuge unseres
Stadtzentrums gibt es nur eine Zufahrtsstraße über den Promenadenring.
Dieser Zustand ist jetzt schon eine Zumutung und wird mit der Ausrichtung der Landesgartenschau im Jahr 2012 zum Kollaps führen.
Aus diesen und noch vielen anderen Gesichtspunkten heraus haben wir, die Bürgerliste, eine
Beschlussvorlage in den Stadtrat eingebracht, in der die zwingend notwendige Fortschreibung
und schnellstmögliche Umsetzung des innerstädtischen Verkehrsentwicklungsplanes
durchgesetzt werden soll.
Unsere Schwerpunktziele dabei sind:
1.Verkehrsberuhigung der August-Bebel-Straße ( auf Grund von zwei großen
Schulen, zwei Kindereinrichtungen, einer Kirche und einer Bankfiliale )
2. Entlastung der Innenstadt vom Schwerlastverkehr mittels einer
Tonnagenbegrenzung für alle Einfahrtsstraßen in die Stadt
3. Möglichst kurze und vor allem mehr Zufahrtswege in die Innenstadt
4. Verzicht auf die Einbahnstraßenregelung auf der Poststraße und dem
Promenadenring durch Schaffung eines Kreisverkehrs am Neumarkt
Um den teilweise unnötigen Individualverkehr einzudämmen und gleichzeitig den öffentlichen
Nahverkehr, speziell für die Bürger unserer Ortsteile ( vom Ebersdorfer Ortsvorsteher Andreas
Förster schon seit Jahren angeregt ) zu verbessern, müssen wir uns zusätzlich noch auf anderen
Ebenen engagieren.
Auch aus diesem Grunde hat sich die „Bürgerliste Löbau“ entschlossen, künftig mit dem Kreisverband „Freie Wähler e.V.“ ganz eng zusammenzuarbeiten, da solche Dinge, wie der öffentliche Nahverkehr z.B., nicht in unserer Stadt selbst entschieden, sondern vom Landkreis
festgelegt werden.
Wie schon im Stadtrat so wollen wir, mit Ihrer Unterstützung, künftig auch auf Kreisebene mehr
für unsere Stadt Löbau mit ihren Ortsteilen sowie angrenzenden Gemeinden erreichen !
Ihr Stadtrat , Bernd Stracke
Etwa 80 Bürgerinnen und Bürger waren im September 2007 der Einladung zur Zukunftsdiskussion um ein Stadtentwicklungskonzept für Löbau gefolgt. Es gab von den Bürgerinnen
und Bürgern viele Anregungen und Kritiken, was deren reges Interesse gezeigt hat.
Inzwischen hat auch die Analyse zur „Expertenrunde Stadtsanierung“ verdeutlicht, dass über 2
Mill. Euro an Fördermitteln zurückgegeben wurden, eine konzeptionelle Planung seit 2001 nicht
mehr stattfand. Der hiesigen Bauwirtschaft gingen somit Aufträge in Höhe von etwa 8 Mill. Euro
verloren. Wenn das Stadtentwicklungskonzept nicht von Seiten des Freistaates gefordert würde, wäre wahrscheinlich jetzt auch noch nichts passiert. Dieses Konzept ist Grundlage für die
mögliche Nutzung der staatlichen Fördermittel.
Das Planungsbüro STEG hat viele Daten zusammengetragen, die für eine Analyse notwendig
waren. Es ist erstaunlich, welches Potential sich für die weitere Entwicklung daraus ergibt. In
Arbeitsgruppen wurden erste Ergebnisse der Bestandsanalyse und Entwürfe zur Konzeption
vorgelegt. Schwerpunkte sind dabei unter anderem: Städtebau und Denkmalpflege, Wohnen in
Löbau, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Handel und Tourismus, Verkehr und technische Infrastruktur,
Umwelt, Kultur und Sport, Bildung und Erziehung, Soziales. Mich freut besonders, dass viele
Anregungen aus der Beratung mit den Bürgern Berücksichtigung fanden.
Wir fordern für die Entwicklung der Stadt, kontinuierlich und langfristig gemeinsam mit den
Bürgern zu planen. Die verschiedenen bestehenden Konzepte, wie z.B. das Verkehrskonzept,
müssen unbedingt aktualisiert und aufeinander abgestimmt werden. Dazu sind auch noch
verschiedene Planungen notwendig, die es der Stadt erlauben, langfristig, nachhaltig und
konsequent ihren Entwicklungsweg zu verfolgen. Ich denke da beispielsweise an ein Einzelhandelskonzept oder einen Flächennutzungsplan. Diese wurden immer wieder verschoben.
Bebauungspläne werden in der letzten Zeit immer öfter von den Investoren selber finanziert, so
dass die Möglichkeiten der Stadt, Einfluss zu nehmen, geschmälert werden. Das Geld dafür
sollten wir schon selber aufbringen!
Im Stadtentwicklungskonzept muss die Versorgungsfunktion für das Umland und die Ortsteile,
die die Stadt als Mittelzentrum hat, ebenso zum Ausdruck kommen wie die Anforderungen an
die demografische Entwicklung.
In der jüngsten Zusammenkunft, die am 7. April 2008 stattfand, wurde eine lange Liste mit
Projekten beraten, die es gilt, in den kommenden Jahren langfristig in den Haushalt einzuordnen. Natürlich steht und fällt alles mit der finanziellen Lage der Stadt. Zusätzliche Mittel aus
höheren Einnahmen sollten zweckgebunden in die Rücklage gegeben werden z.B. zur Unterstützung privater Vorhaben oder für Eigenanteile ILEK … .
Einen einprägsamen und treffenden Leitgedanken, der über dem Konzept stehen soll, haben
wir noch nicht gefunden. Vielleicht haben die Löbauer Bürgerinnen oder Bürger eine Idee …?
www.buergerliste-loebau.de
70 Jahre
01.05. Schmidt, Gertrud
01.05. Kersten, Achim
03.05. Wolf, Hartmut
04.05. Bobb, Valentina
08.05. Schöne, Alexander
08.05. Rudolph, Arndt
09.05. Hentschel, Brigitte
13.05. Müller, Renate
13.05. Baumgarten, Brigitte
16.05. Egel, Willfried
OT Kittlitz
17.05. Kirschke, Friedhelm
17.05. Bischoff, Christian
18.05. Krzyskow, Adam
19.05. Reinert, Siegfried
21.05. Randig, Günter
OT Ebersdorf
22.05. Naumann, Edith
22.05. Kirmse, Christa
23.05. Pietrek, Danuta
27.05. Polenk, Brigitta
28.05. Küster, Erika
30.05. Noack, Lydia
OT Kittlitz
75 Jahre
01.05. Heinke, Christel
06.05. Förster, Wolfgang
07.05. Heine, Horst
10.05. Neumann, Wolfgang
11.05. Rudolf, Irmgard
OT Bellwitz
15.05. Becker, Sieglinde
16.05. Kirschniok, Johann
OT Ebersdorf
18.05. Otto, Johanna
18.05. Dreistein, Herbert
24.05. Ulbrich, Johanna
OT Kittlitz
25.05. Gäbler, Erich
OT Kleinradmeritz
27.05. Pietrek, Herbert
80 Jahre
02.05. Pielert, Gerda
04.05. Schmitz, Ursula
14.05. Tietz, Erika
14.05. Lindner, Hans
14.05. Herrmann, Alfred
15.05. Nowak, Lothar
15.05. Höhndorf, Otti
16.05. Schreiber, Doris
16.05. Sommer, Jutta
20.05. Wiesenberg, Elfie
21.05. Gruhl, Erich
OT Kittlitz
24.05. Harig, Regina
25.05. Drescher, Ursula
26.05. Schulze, Ursula
27.05. Quast, Lisa
OT Kittlitz
27.05. Weber, Edelgard
28.05. Hirche, Irene
85 Jahre
08.05. Tempel, Lisbeth
15.05. Stoll, Liesbeth
26.05. Hohlfeld, Gisela
90 Jahre
15.05. Schmidt, Lisbeth
OT Eiserode
92 Jahre
14.05. Groß, Klara
OT Wohla
27.05. Kreißig, Johanna
93 Jahre
04.05. Schiriot, Elfriede
96 Jahre
04.05. Jochmann, Walter
OT Kittlitz
06.05. Lehmann, Herta
OT Eiserode
Goldene Hochzeit
27.05. Klose,
Wolfgang und Eva
Diamantene Hochzeit
05.05. Krause,
Horst und Flora
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