Amtsblatt der Großen Kreisstadt Löbau

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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Löbau
Löbauer Stadtjournal
Mai 2006 / Jahrgang 14 / Dienstag 02.05.2006
Kleine Chronik der Wohnungsgenossenschaft Löbau eG (siehe Seite 18)
Änderungen Soziale Angelegenheiten
Seite 4
Statistik Große
Kreisstadt Löbau
Seite 5
Gültigkeit für
Ausweispapiere
Seite 12
Veranstaltungen
Johanniskirche
Seite 13
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Löbau
mit den Stadtteilen von Löbau, der Verwaltungsgemeinschaft “Löbau”,
Gemeinde Großschweidnitz und den Mitteilungen und Informationen der
Wohnungsverwaltung und Bau GmbH Löbau
und den Stadtwerken Löbau GmbH
Ausgabe 05 / 06
Löbauer Stadtjournal
Amtliche Bekanntmachungen
Beschlüsse des Stadtrates der Großen Kreisstadt Löbau vom 20.03.2006 und 06.04.2006
Beschluss Nr. 108/2006
Beschlussgegenstand:
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbeund Industriepark Oberlausitz 2. BA“ in Löbau, OT´e Kittlitz und
Georgewitz
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau beschließt in seiner
Sitzung am 20.03.2006:
Satzung
über den Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbe- und Industriepark
Oberlausitz 2. BA“ in Löbau OT'e Kittlitz und Georgewitz
Gemarkung Unwürde mit Laucha u. Georgewitz
1. Die während der öffentlichen Auslegung sowie im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf (Fassung
vom 05.02.2004) des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbe- und
Industriepark Oberlausitz 2. BA“ vorgebrachten Bedenken und
Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau mit
folgendem Ergebnis geprüft:
a)berücksichtigte Bedenken und Anregungen von:
> Staatliches Umweltfachamt Bautzen
> Landesamt für Archäologie mit Landesmuseum für Vorgeschichte
> Südoberlausitzer Wasserversorgungs- u. Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH
> Energieversorgung Sachsen Ost AG
> Straßenbauamt Bautzen
> Stadtwerke Löbau GmbH
> Gasversorgung Sachsen Ost GmbH
> Regierungspräsidium Dresden, Raumordnung
> Landkreis Löbau-Zittau
b)teilweise berücksichtigte Bedenken und Anregungen von:
> Staatliches Umweltfachamt Bautzen
> Südoberlausitzer Wasserversorgungs- u. Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH
> Landkreis Löbau-Zittau
c) nicht berücksichtigte Bedenken und Anregungen von:
> Staatliches Umweltfachamt Bautzen
> Dube, Hans-Jürgen
> Staatl. Amt für ländliche Neuordnung
> Landkreis Löbau-Zittau
Umfang und Begründung siehe Abwägungsbeschluss
vom 02.03. 2006
Die Stadt- und Dorfentwicklung, SG Planung wird beauftragt, die
Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und
Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Bedenken
und Anregungen sind bei der Vorlage des Bebauungsplanes zur
Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137),
zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002
(BGBl. I S. 2850) und des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen vom 21.04.1993 in der jeweils aktuellen Fassung beschließt
der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau den Bebauungsplan Nr. 3
„Gewerbe- und Industriepark Oberlausitz 2. BA“ in Löbau, OT'e
Kittlitz und Georgewitz, Gemarkung Unwürde mit Laucha und
Georgewitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
Textteil (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan
Nr.3 „Gewerbe- und Industriepark Oberlausitz 2. BA“ in Löbau,
OT'e Kittlitz und Georgewitz, Gemarkung Unwürde mit Laucha und
Georgewitz, die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der
Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist
auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann.
Anlagen: Satzung und Begründung mit Umweltbericht
gefasst in öffentlicher Sitzung:
Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltung: 0
(Die Anlage kann im Rathaus, Büro des Stadtrates, eingesehen
werden.)
-----------------------------------------------------------------------------------------Beschluss Nr. 109/2006
Beschlussgegenstand:
Bestellung des Stadtwehrleiters und seiner Stellvertreter
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau beauftragt den
Oberbürgermeister in seiner Sitzung am 06.04.2006 mit der
Bestellung des Stadtwehrleiters und dessen Stellvertreter.
Stadtwehrleiter: Heiko Biernoth
OF Löbau
Stellvertreter:
Frank Wechler
OF Ebersorf
Stellvertreter:
Helmut Kilian
OF Kittlitz
Gefasst in öffentlicher Sitzung:
Ja-Stimmen:21 Nein-Stimmen:0
Stimmenthaltung:0
-----------------------------------------------------------------------------------------Beschluss Nr. 110/2006
Beschlussgegenstand:
Bestellung der Ortswehrleiter und deren Stellvertreter
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau beauftragt den
Oberbürgermeister in seiner Sitzung am 06.04.2006 mit der
Bestellung folgender Funktionen:
OF Ebersdorf
Ortswehrleiter
Stellvertreter
OF Großdehsa
Ortswehrleiter
Stellvertreter
OF Kittlitz
Ortswehrleiter
Stellvertreter
OF Lautitz
Ortswehrleiter
Stellvertreter
OF Löbau
Ortswehrleiter
Stellvertreter
OF Rosenhain
Ortswehrleiter
Stellvertreter
Klein, Jens-Uwe
Wechler, Bernd
Galle, Sven
Kwoczala, Dieter
Gladasch, Klaus-Dieter
Nater, Thomas
Kloß, Reinhard
Buhl, Michael
Schubert, Rainer ( Carlsbrunn )
Salomon, Frieder
Kalich, Joachim ( Kleinradmeritz )
Görbig, Boris ( Wohla )
Grothum, Thomas
Mrochem, Heiko
Globisch, Swen
Broda, Jörg
Mühle, Steffen
Rohleder, Herrmann ( Bellwitz )
gefasst in öffentlicher Sitzung:
Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltung: 0
-----------------------------------------------------------------------------------------In nichtöffentlicher Sitzung beschloss der Stadtrat der Großen
Kreisstadt Löbau am 06.04.2006 mit Beschluss Nr. 111/2006 den
Verkauf des Flurstückes 363/29 der Gemarkung Unwürde mit
Laucha.
Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltung: 0
-----------------------------------------------------------------------------------------In nichtöffentlicher Sitzung beschloss der Stadtrat der Großen
Kreisstadt Löbau am 06.04.2006 mit Beschluss Nr. 112/2006 die
Änderung zum Beschluss Verkauf des Flurstückes 363/43 der
Gemarkung Unwürde mit Laucha.
Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltung: 0
3
4
Löbauer Stadtjournal
Information zu
Veränderungen im Bereich
Soziale Angelegenheiten
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
werden seit 1992 bei der Stadtverwaltung
auch Personalreduzierungen vorgenommen.
Arbeiteten bei der Stadtverwaltung Löbau im
Jahr 1992 noch 548 Mitarbeiter, so sind es
gegenwärtig nur noch 156 Beschäftigte.
In den Jahren 2006/2007 werden weitere 15
Mitarbeiter in den Ruhestand eintreten.
Wichtige Stellen, vorrangig Pflichtaufgaben
der Kommunen, müssen infolge dessen nach
innerbetrieblichen Ausschreibungen neu
besetzt werden.
Gegenwärtig vollziehen sich aus diesem
Grund Veränderungen im Bereich der Kämmerei, im Sachgebiet Liegenschaften und bei
Sozialen Angelegenheiten.
Im Bereich Soziale Angelegenheiten werden
ab 03. April 2006 bei der Stadtverwaltung nur
noch die Pflichtaufgaben der Stadt Löbau
bearbeitet.
Die Aufgaben der Mitarbeiterstelle Soziale
Angelegenheiten wurden den Mitarbeiterinnen des Bereiches Pass- und Meldewesen und dem Sachgebiet Allgemeine
Verwaltung zugeordnet.
Bei den Mitarbeitern der Pass- und Melde-
Entsorgungsgesellschaft
Löbau-Zittau mbH
Information zur Abfallentsorgung im
Landkreis Löbau-Zittau
Elektroaltgeräte zu w ertvoll für den Müll!
Ab dem 24. März 2006 sind in der Umsetzung
des Elektrogesetzes weiter wichtige
Vorschriften in Kraft getreten.
Ab dem 24. März 2006 müssen alle alten
Elektrogeräte einer getrennten Sammlung
zugeführt werden. Elektro-Altgeräte dürfen
auf keinen Fall mehr in den Restabfall. Das gilt
für alle Geräte von der Waschmaschine über
den Staubsauger, den PC, bis hin zum
Rasierapparat, dem Fön oder den MP3Player. Hinzu kommen Leuchtstoffröhren und
Energiesparlampen. All die nützlichen Helfer
im Haushalt enthalten wertvolle Rohstoffe, die
der Wiederverwertung zugeführt werden
können. Viele Elektrogeräte bestehen aus
mehr als 1000 verschiedenen Materialien.
Neben wertvollen Rohstoffen wie Kupfer oder
Aluminium sind dies auch umwelt- und
G e s un dheitsgefährdende Stoffe wie
Cadmium, Blei, Quecksilber oder bestimmte
Flammenschutzmittel. Das Elektro-Gesetz
legt nun fest, in welchem Umfang besonders
diese Stoffe in Neugeräten zum Einsatz
kommen dürfen oder durch andere Stoffe zu
ersetzen sind. In den heute anfallenden
Altgeräten sind häufig erhebliche Mengen an
Schadstoffen erhalten.
Kältemittel gefährden die Ozonschicht der
Erde
Kühlgeräte benötigen Kälte. Bzw. Isolier-
Informationen
behörde werden folgende Aufgaben bearbeitet:
- Ausgabe und Entgegennahme von
Anträgen zur Weiterleitung an die
entsprechende Behörde - z. B. Antrag für
o Wohngeldlastenzuschuss/Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung,
o Hilfe zum Lebensunterhalt und
o in besonderen Lebenslagen (z.B.
Bestattungskostenbeihilfe, Hilfe zur Pflege
oder Hilfe bei Krankheit),
o Baföganträge und Übernahme der
Elternbeiträge
- Stellungnahme der Wohnsitzgemeinde bei
Anträgen wie:
o Grundsicherung
o Hilfe zum Lebensunterhalt
o Wohngeldlastenzuschuss etc.
- Schwerbehindertenangelegenheiten
o Ausgabe und Annahme von Anträgen und
o Ausgabe und Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen
- Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen
- Ausgabe von Anträgen zur Rundfunkgebührenbefreiung sowie bestätigen der
benötigten Unterlagen
Die Mitarbeiter erreichen Sie unter den
Telefonnummern:03585/450332 oder 450334
oder 450335, Telefax: 03585/450339
Das Büro befindet sich im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Löbau Altmarkt
16, Erdgeschoss.
sch utz mit tel . Hä ufi g si nd d ies FCK W
(Fluorchlorkohlenwasserstoffe), die in hohem
Maße die schützende Ozonschicht der Erde
schädigen. In neuen Kühlgeräten dürfen diese
Stoffe deshalb nicht mehr verwendet werden;
dennoch kommen FCKW noch in vielen anderen Geräten vor. Damit diese Stoffe nicht
unkontrolliert in die Luft entweichen, benötigen Kühlgeräte in der Entsorgung eine
besondere Behandlung; die problematischen
FCKW werden abgesaugt und sicher entsorgt,
Metalle und Kunststoffe wieder verwertet.
FCKW-freie Dämmstoffe können z.B. als
Ölbindemittel wieder verwendet werden. Ab
diesem Zeitpunkt tragen die Hersteller von
Elektrogeräten auch die Kosten für die
Entsorgung der Altgeräte.
Geräte der Informationstechnik und Unterhaltungselektronik - Vielfalt an Wert- und Schadstoffen
In Computern, Notebooks, Hifi-Anlagen und
Handys finden sich wertvolle Edelmetalle und
auch Aluminium, Kupfer, Zink oder Nickel,
außerdem hochwertige Kunststoffe. Eine
getrennte Erfassung der Altgeräte ermöglicht
es, diese Wertstoffe zu nutzen. Für die
Herstellung eines Notebooks mit einem
Gewicht von 2,7 kg werden 429 kg Rohstoffe,
wie z.B. Metallerze verbraucht. Wenn also
Altgeräte recycelt werden, spart dies drei
Viertel der eingesetzten Rohstoffe. Und das
gilt nicht nur für Notebooks.
Fernseher und Monitor benötigen besondere
Sorgfalt
Diese Geräte enthalten Blei und andere
Schwermetalle, außerdem sind sie zer-
Ausgabe 05 / 06
Im Sachgebiet Allgemeine Verwaltung werden die Aufgaben
- der Jubilarbetreuung
wahrgenommen.
Die zuständige Mitarbeiterin erreichen Sie
unter der Telefonnummer: 03585/450118
Telefax: 03585/450450. Das Büro befindet
sich im Rathaus 2. Etage, Zimmer 7.
Bei weiteren sozialen Angelegenheiten
wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber
an das Landratsamt Löbau-Zittau:
Landratsamt Löbau-Zittau
Fachdienst Jugend und Soziales
Hochwaldstraße 29
02763 Zittau
Telefon: (03583) 72 21 22
Telefax: (03583) 54 03 17 00
Landratsamt Löbau-Zittau
Fachdienst Beschäftigung und Arbeit
Portsmouther Weg 1
02763 Zittau
Telefon: (03583) 79 19 0
Telefax: (0 35 83) 79 19 100
Landratsamt Löbau-Zittau
Fachdienst Beschäftigung und Arbeit
Georgewitzer Straße 56
Haus 112
02708 Löbau
Telefon:(03585) 44 18 01
Telefax:(03585) 44 13 25
brechlich und müssen deshalb unbedingt
separ at ent sorgt werde n. Bei saube rer
Trennung der einzelnen Bestandteile können
aus den bleihaltigen Gläsern neue Bildschirme hergestellt werden.
Klein, aber nicht zu unterschätzen: Haushaltkleingeräte, Werkzeuge, Spielzeuge…
Kleine Haushaltgeräte sind die „mülltonnengängigen“ Geräte, da sie eben in jede
haushaltsübliche Restmülltonne passen. So
breit das Spektrum vom Lockenstab über den
Gameboy bis zur Schlagbohrmaschine, so
vielfältig is t auch die Misc hung an Inhaltss toffen. Beispi elswei se ist in alten
Toaster n imm er no ch kr ebse rreg ende s
Asbest zu finden, in alten Bügeleisen und
Heißwassergeräten sind häufig Quecksilberschalter eingebaut. Auch die Leiterplatten in
Gameboys enthalten problematische Flammenschutzmittel. Besonders all diese Geräte
belasten den Restabfall und müssen deshalb
getrennt von ihm gesammelt und behandelt
werden.
-Fortsetzung auf Seite 12 -
Ausgabe 05 / 06
Löbauer Stadtjournal
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
5
Bekanntmachung der Stadt Löbau
Genehmigung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Gewerbepark Löbau-West“
Die vom Stadtrat der Großen Kreisstadt
Löbau i n der Si tzung a m 29.07 .2004
beschlossene Satzung über den vorzeitigen
Beb auu ngs pla n „Ge wer bep ark Löb auWest“, für das Gebiet das begrenzt wird
im Osten
durch die westliche Flurstücksgrenze der Bahnlinie Görlitz/Dresden,
Flst.Nr. 1154/19,
durch die südliche
im Süden
Grenze des Verlaufes der Bundesstraße 6
(Laubaner Straße), gekennzeichnet durch
di e sü dl ic he n Fl ur st üc ks gr en ze n de r
Flurstücke 856/9; 1195/3; 845/4; durch eine
Verbindungslinie zwischen dem südlichsten
Flurstückspunkt des Flst. 845/4 im parallelen
Verlauf zur Straße durch das Flurstück 835/5
bis zum Erreichen der östlichen Grenze des
Flst. 841/4; fortführend durch die südlichen
Grenzen der Flurstücke 841/3; 840/3; 839/4;
834/4; 831/1; 828/1; 826/1; 818/4 und die
südlichste Grenze des Flurstückes 815/1 bis
zum Erreichen des Flurstückes 815/3
im Westen
durch die Verbindungslinie ausgehend vom westlichen Eckpunkt
der südlichen Flurstücksgrenze 815/1 in
nördlicher Richtung bis zum Erreichen des
südwestlichen Eckpunktes des Flurstückes
818/11, daran anschließend durch eine
Verbindungslinie zum südöstlichsten Punkt
des Flurstückes 815/5 und entlang der
östlichen Flurstücksgrenze 815/5 in nördlicher Richtung bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstückes 816/1
im Nordwesten aus geh end vom süd westlichen Eckpunkt des Flurstückes 816/1
Termine der Stadtratssitzungen
und Sitzungen derAusschüsse
Die 20. Sitzung des Stadtrates
findet am Donnerstag, den 11.05.2006,
18:30 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses statt.
Die 20. Sitzung des Technischen Ausschusses
findet am Montag, den 22.05.2006,
17:00 Uhr, im kleinen Sitzungszimmer des
Rathauses, Altmarkt 17, statt.
Die 19. Sitzung des Verwaltungsaus-
entlang der nördlichen Flurstücksgrenze des
Flurstückes 818/12 bis zum Erreichen des
Schnittpunktes dieser Flurstücksgrenze mit
der durch das Flurstück führenden Straße;
entlang der westlichen Straßenbegrenzung
ca. 60 m im Flurstück 820/1 in nördlicher
Richtung; von diesem Punkt ausgehend in
gerader Verbindung in östlicher Richtung bis
zum Kreuzungspunkt der nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 824/4 und
825/6; weiterführend entlang der südlichen
Flurstücksgrenzen 825/4; 829/1; 830/1 bis
zum Erreichen der westlichen Grenze des
Flurs tücke s 836/ 6 und e ntlan g dies er
fortlaufend an der westlichen Grenze des
Flurstückes 866/2 in nördlicher Richtung bis
zum Erreichen der Gemarkungsgrenze,
im Norden
du rc h d ie nö rd li ch e
Gemarkungsgrenze von Löbau, bestehend
aus der Planzeichnung (Teil A) und den
textlichen Festsetzungen (Teil B), wurde vom
Regierungspräsidium Dresden mit Bescheid
vom 05.01.2005, Az.: 51-2511.20/86/Löbau11, unter Auflagen genehmigt. In der Sitzung
des Stadtrates der Großen Kreisstadt Löbau
am 02.03.2006 wurde der Beitrittsbeschluss
zur gemäß der Auflagen des Genehmigungsbescheides geänderten Satzung gefasst.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit
bekanntgemacht. Der vorzeitige Bebauungsplan „Gewerbepark Löbau-West“ tritt mit der
Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan und die Begründung dazu ab
diesem Tag in der Stadtverwaltung Löbau,
schusses
findet am Dienstag, den 23.05.2006,
17:00 Uhr, im kleinen Sitzungszimmer des
Rathauses, Altmarkt 17, statt.
Die 21. Sitzung des Stadtrates
findet am Donnerstag, den 08.06.2006, 18:30
Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses
statt.
Die Tagesordnung des Stadtrates und der
Ausschüsse (auch unter www.loebau.de
„Aktuell“) wird in den Aushangkästen/-Verkündungstafeln (Rathaus und Ortsteile)bekannt
gegeben.
Stadt- und Dorfentwicklung / Sachgebiet
Planung, Johannisstraße 1a (e hemalige
Preuskerschule); 1. Obergeschoss, Zimmer
101, während der Dienststunden
Montag / Freitag 9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag: 9 Uhr - 12 Uhr / 14 Uhr - 18 Uhr
Donnerstag: 9 Uhr - 12 Uhr / 14 Uhr - 16 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft
verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1
Nr.1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn
sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung schriftlich gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Mängel der Abwägung sind unbeachtlich,
wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren
seit dieser Bekanntmachung schriftlich
gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der
die Verletzung oder den Mangel begründen
soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1
und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die
fris tgem äße Gelt endm achu ng etwa iger
Entschädigungsansprüche für Eingriffe in
eine bisher zulässige Nutzung durch diesen
Bebauungsplan und über das Erlöschen von
En ts ch äd ig un gs an sp rü ch en wi rd hi ngewiesen.
Löbau, den 19.04.2006
Siegel
Buchholz
Oberbürgermeister
Achtung! Achtung! Achtung!
Verkauf von Altbaustoffen in der ehemaligen
Zuckerfabrik,Görlitzer Str. 2, 02708 Löbau
Die Stadtverwaltung Löbau verkauft:
am Samstag den 06.05. 2006
von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Holzbalken, Bretter, Industriefenster, Verbundfenster verschiedener Größen und Materialien.
Wir erwarten Ihren Besuch.
gez. Winkler,Baudezernent
Bestandsstatistik der Großen Kreisstadt Löbau
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!
Die Stadtverwaltung Löbau möchte Ihnen zukünftig an dieser Stelle quartalsweise einige
interessante Zahlen aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens präsentieren.
heute: Einwohnerzahlen, Geburten, Ster-
Einwohner mit HAW
2004
2005
2006
männlich
Deutsche
Ausländer
8.566
353
Geburten
weiblich
Deutsche
Ausländer
9.449
188
Ausländeranteil: 2,91 %
8.476
323
9.324
300
9.186
Ausländeranteil: 2,79 %
18
Quelle: Melderegister, Statistikstelle der StV Löbau
Sterbefälle
206
16
24
34
29
16
Wegzüge
187
198
14
26
Saldo Wanderung: - 11
40
Saldo Geburten / Sterbefälle - 36
204
Zuzüge
gesamt
weiblich männlich weiblich
Saldo Geburten / Sterbefälle - 21
Ausländeranteil: 2,89 %
8.353
männlich
befälle, Zu- und Wegzüge jeweils im
I. Quartal 2004, 2005 und 2006
15
32
Saldo Geburten / Sterbefälle - 24
168
191
Saldo Wanderung: - 23
23
114
190
Saldo Wanderung: - 76
18.556
Saldo: - 32
18.329
Saldo: - 59
18.043
Saldo: - 100

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