Antwort LANDTAG RHEINLAND

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Antwort LANDTAG RHEINLAND
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
15. W ah lp erio d e
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Drucksache 15/
zu Drucksache 15/1214
26. 07. 2007
Antwort
des Ministeriums des Innern und für Sport
auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD
– Drucksache 15/1214 –
Situation des Sports und der Sportentwicklung in Rheinland-Pfalz
Die Große Anfrage vom 14. Juni 2007 hat folgenden Wortlaut:
Rheinland-Pfalz ist ein sportlich aktives Land, verbunden mit einer starken staatlichen Förderung der sportlichen Aktivitäten und Einrichtungen. Insgesamt sind 1,5 Mio. Menschen in rund
6 300 Sportvereinen organisiert. Der rheinland-pfälzische Sport leistet erfolgreiche und vielseitige Arbeit im Amateur- und Profibereich, sowohl im Breitensport als auch im Leistungssport.
Der Sport erfüllt dabei wichtige gesellschaftspolitische Aufgaben und leistet seinen Beitrag im
Rahmen der Gesundheitsförderung und der Gesunderhaltung der Menschen.
Die Landesregierung fördert im Rahmen der vom Parlament zur Verfügung gestellten Mittel den
Sport in unserem Lande in einem hohen Maße. Dies gilt sowohl im Rahmen der institutionellen
Förderung der Verbände, als auch im Rahmen der Förderung des Baues von Spiel- und Sportstätten sowie bei der Projektförderung.
Rund ein Drittel der rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger sind Mitglieder in einem
Sportverein. Der Sport hat eine hohe sozialpolitische, jugendpolitische, familienpolitische und
gesundheitspolitische Verantwortung für eine große Zahl von Menschen in Rheinland-Pfalz.
Sport trägt für viele Menschen zu Lebensqualität, Lebensfreude und Gesundheit bei. Sport fördert
die Persönlichkeitsentwicklung, leistet einen positiven Beitrag zur Gesundheit, schafft soziale
Kontakte und verbindet Kulturen.
Vor diesem Hintergrund und wegen des Blickes in die Zukunft fragen wir die Landesregierung:
I. Gesellschaftliche Bedeutung des Sports und Sportentwicklung
a)
Allgemein
1. Welche gesellschaftliche Bedeutung misst die Landesregierung dem Sport bei?
2. Wie viele Menschen sind in Rheinland-Pfalz in Sportvereinen organisiert?
3. Wie hat sich die Zahl der Mitglieder in Sportvereinen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
4. Erkennt die Landesregierung hier einen Trend oder Veränderungen in den letzten fünf
Jahren?
5. Welche allgemeine Entwicklung sieht die Landesregierung beim Sport in den nächsten Jahren
in Rheinland-Pfalz?
6. Welche Auswirkungen auf die Sportentwicklung erkennt die Landesregierung in der Veränderung der Formen des gesellschaftlichen Engagements weg von einem lebenslangen
Engagement in einem Verein hin zu verstärkt projektorientierten Formen und Motiven?
7. Wie bewertet die Landesregierung den verstärkten Trend hin zu Trendsportarten und Formen des unorganisierten Sports?
b)
Sport und demographischer Wandel
1. Gibt es seitens der Landesregierung Konzepte und Antworten auf die Herausforderungen
des demographischen Wandels und Sport?
2. Welche neuen Entwicklungen in Bezug auf Sportarten, Sportstätten und Motive eines
bürgerschaftlichen Engagements im Sport sieht die Landesregierung unter Berücksichtigung der Auswirkungen des demographischen Wandels?
3. Welchen Handlungsbedarf erkennt die Landesregierung in diesem Zusammenhang unter
besonderer Berücksichtigung der Sportverbände, -vereine und -organisationen?
Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. August 2007
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Drucksache 15/
Landtag Rheinland-Pfalz – 15. Wahlperiode
4. Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer sportlich aktiven Lebensgestaltung im
Alter bei?
5. In welcher Weise setzt sich die Landesregierung für den Sport für Ältere ein?
6. Welche Entwicklung und welche Schwerpunkte setzt die Landesregierung hier in den nächsten Jahren?
c)
Sport und Gewaltprävention
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Problematik der Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen?
2. Gibt es seitens der Landesregierung erfolgreiche Konzepte der Gewaltprävention?
3. In welcher Form unterstützt das Land präventive Fanarbeit von Vereinen und Verbänden?
d)
Doping
1. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Dopingproblematik im Sport in
den letzten Jahren?
2. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung in der Durchsetzung eines dopingfreien Sports in Rheinland-Pfalz?
3. Wie bewertet die Landesregierung den Entwurf über ein so genanntes „Anti-Doping-Gesetz“ der Bundesregierung?
4. Wie bewertet die Landesregierung jene Stimmen, welche eine Amnestie für geständige
Dopingsünder fordern?
5. Gibt es in Rheinland-Pfalz präventive Informationsangebote für junge Nachwuchssportlerinnen und -sportler, in denen frühzeitig auf die zum Teil schweren gesundheitlichen Gefahren des Dopings hingewiesen wird?
6. Wie bewertet die Landesregierung Pläne hinsichtlich der Einführung einer Kennzeichnungspflicht für dopingrelevante Arzneimittel?
7. Wie bewertet die Landesregierung Vorschläge des Bundes, wonach der Themenkomplex
Doping und Dopingprävention im Rahmen der staatlichen Ausbildungsverantwortung der
Länder zum Inhalt der Ausbildung für Sportlehrer, Ausbilder und Sportärzte gemacht
werden soll?
8. Wie bewertet die Landesregierung Vorschläge des Bundes hinsichtlich der Einführung von
Aufklärungskampagnen und Präventionsmaßnahmen im Bereich der Fitnessstudios (Bodybuilding-Szene) oder des ambitionierten Amateursports als Präventionsmaßnahme durch
die Länder?
e)
Sport und Gleichstellung
1. Wie bewertet die Landesregierung die geschlechtsspezifische Entwicklung des Sports in den
letzten fünf Jahren?
2. Welche Entwicklung und welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung hier in den
kommenden Jahren; unter besonderer Berücksichtigung der Sportverbände, -vereine und
-organisationen?
3. Gibt es Zahlen hinsichtlich der Verteilung zwischen Frauen und Männern im organisierten Sportbetrieb?
4. Wie gestaltet sich die Beteiligung und die Repräsentanz von Frauen im organisierten Sport
und in den Führungspositionen von Sportverbänden?
f)
Sport und Migration
1. Welchen Beitrag leistet der rheinland-pfälzische Sport im Rahmen der Integrationspolitik?
2. Erkennt die Landesregierung Unterschiede in den ausgeübten Sportarten und dem Interesse an Sportarten von Migratinnen und Migranten im Vergleich zur Mehrheitsbevölkerung?
3. Falls ja, welchen Handlungsbedarf sieht hier die Landesregierung für die Sportförderung
der nächsten Jahre unter besonderer Berücksichtigung der Sportverbände, -vereine und
-organisationen?
4. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung den Sport hier in seiner integrativen Arbeit?
g)
Sportereignisse
1. Welche Bedeutung haben sportliche Großveranstaltungen für die rheinland-pfälzischen
Regionen, besonders unter touristischen bzw. wirtschaftlichen Erwägungen?
2. Wie sind in diesem Zusammenhang die Spiele im Rahmen der Fußball-WM im Jahr 2006
in Rheinland-Pfalz einzuordnen?
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3. Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen Sport und der Identifikation
von Menschen mit ihrer Region, ihrer Stadt oder Gemeinde?
4. Welche Sportereignisse in Rheinland-Pfalz haben sich in den letzten Jahren nach Ansicht
der Landesregierung dahingehend verstetigt, dass man von überregionaler und wertschöpfender Bedeutung sprechen kann?
h)
Sport und Medien
1. Welche Entwicklung erkennt die Landesregierung in der Rolle der Medien im Sport in den
letzten fünf Jahren?
2. Gibt es spezielle Entwicklungen in der Rolle der Medien bezogen auf Rheinland-Pfalz?
3. Gibt es in der Rolle der Medien Unterschiede bezogen auf
– Fernsehen,
– Radio,
– Printmedien,
– Internet?
II. Sportförderung und Sportorganisationen
1. Nach welchen Zuständigkeiten gestaltet sich die staatliche Sportpolitik, besonders die
Sport-Förderpolitik in Rheinland-Pfalz?
2. Nach welchen Grundsätzen richtet sich die staatliche Sport-Förderpolitik in RheinlandPfalz aus, bezogen auf
– die grundsätzlichen Ziele,
– die perspektivische Weiterentwicklung auf zukünftige Herausforderungen?
3. In welchem Umfang und für welche Zwecke hat Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren
den Sport gefördert?
4. Welchen Zweck verfolgt das Sportfördergesetz Rheinland-Pfalz?
5. Wie gestaltet sich die organisatorische Gliederung des Landessportbunds Rheinland-Pfalz
bezogen auf die Anzahl der Mitglieder in den jeweiligen Fachsportarten?
6. Wie gestaltet sich die organisatorische Gliederung des Landessportbunds Rheinland-Pfalz
bezogen auf die Verteilung der Altersklassen in den jeweiligen Fachsportarten?
7. Wie gestaltet sich die organisatorische Gliederung des Landessportbunds Rheinland-Pfalz
bezogen auf die Verteilung des Geschlechts in den jeweiligen Fachsportarten?
8. Über welche Finanzierungsquellen verfügen die Sportorganisationen in Rheinland-Pfalz?
9. Wie bewertet die Landesregierung die wirtschaftliche Bedeutung des Sports in RheinlandPfalz?
10. Wie groß sind Wertschöpfung, Steueraufkommen und Geldströme im Sportsektor im Zeitraum der letzten fünf Jahre?
11. Welchen Gesamtumfang hat die berufliche Beschäftigung im Sport im Zeitraum der letzten
fünf Jahre?
12. Wie ist nach Ansicht der Landesregierung in diesem Zusammenhang die Qualifizierung
sowie Fort- und Weiterbildung einzuordnen?
13. Welche Entwicklung und welche Schwerpunkte in der Sportförderung setzt die Landesregierung in den nächsten Jahren?
14. Wie hat sich die Ehrenamtsförderung im Sport in Rheinland-Pfalz entwickelt?
III. Sportstätten
1. Wie bewertet die Landesregierung die Versorgung der Bevölkerung mit Sportanlagen in
Rheinland-Pfalz?
2. Wie hat sich die Anzahl der Sport- und Spielstätten in den letzten fünf Jahren entwickelt?
3. Wie ist der aktuelle Sachstand bei den Sportstätten bezogen auf
– die Finanzierung,
– die Ziele,
– die perspektivische Weiterentwicklung?
4. Nach welchen Grundsätzen und Verfahren gestaltet sich hier die Förderpolitik des Landes?
5. Gibt es seitens der Landesregierung die Möglichkeit einer Beratung beim Sportstättenbau
bzw. bei der Planung, Ausstattung und Nutzung?
6. Welche Perspektiven sieht die Landesregierung in der Sportstättenentwicklung und der
Förderung des Sportstättenbaus in Rheinland-Pfalz?
7. Was ist der Hintergrund des neu aufgelegten Bäderprogramms?
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8. Wie ist der Sachstand beim Bäderprogramm?
IV. Leistungssport und Wettkampfsport
1. Wie werden Spitzenathleten, insbesondere zur Vorbereitung auf Olympische Spiele, gefördert und unterstützt?
2. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung in der Förderung des Leistungssports in den
kommenden Jahren?
3. Was ist der Hintergrund des Projekts „dream team 2008“?
4. Was bezweckt die Landesregierung durch die gemeinsam mit Hessen abgeschlossene
Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung einer gemeinsamen Sportfördergruppe bei der
Polizei?
5. Wie und in welcher Weise gestaltet sich die Bedeutung des Sports als Bestandteil der polizeilichen Ausbildung?
6. Welche Bedeutung kommt dem polizeilichen Wettkampfsport zu und wie gestaltet sich
dieser?
7. Welche neuen Entwicklungen gibt es im Bereich des Polizeisports?
V. Sport für Menschen mit Behinderung
1. Wie und mit welchen Mitteln ist der Sport für Menschen mit Behinderung in den letzten
fünf Jahren in Rheinland-Pfalz gefördert worden?
2. Welche Entwicklung und welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung hier in den
kommenden Jahren?
3. Wie ist der Sport für Menschen mit Behinderung auf der Verbandsebene organisiert?
4. Wie viele Vereine betreiben zurzeit Behindertensport und wie gestaltet sich die Mitgliederentwicklung in den letzten Jahren?
5. Wie gestaltet sich die Finanzierung und welche Bedeutung kommt speziellen Kostenträgern
zu?
6. Wie unterstützt das Land die Idee von Special Olympics in Rheinland-Pfalz?
VI. Breitensport
1. Gibt es in Rheinland-Pfalz spezifische Programme zur Gewinnung und Qualifizierung
bürgerschaftlich Engagierter im Bereich des Breitensports?
2. Wie viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im organisierten Sport
in Rheinland-Pfalz?
3. Welche Formen der Anerkennung und Auszeichnung für ehrenamtliche Tätigkeiten im
Sport gibt es in Rheinland-Pfalz?
4. Wie gewährleistet die Landesregierung die gerechte Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches und nachhaltiges ehrenamtliches Engagement im
Sport?
5. Wie gestalten sich die Regelungen bezüglich der Übungsleiterpauschale in Rheinland-Pfalz?
6. Wie und in welcher Form setzt sich die Landesregierung für die Belange der Ehrenamtlichen im Sport ein?
7. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung des Sports im Rahmen grenzüberschreitender Aktivitäten und sportlicher Kontakte mit anderen Ländern und Regionen?
8. Welche grenzüberschreitenden Aktivitäten im Sport gibt es in Rheinland-Pfalz?
9. Mit welchen Maßnahmen setzt sich die Landesregierung auf Bundes- und EU-Ebene für
grenzüberschreitende Aktivitäten im Sport ein?
10. Wie bewertet die Landesregierung hier die Rolle und die Bedeutung der Partnerschaftsarbeit von Städten und Gemeinden?
VII. Sport und Umwelt
1. Wie bewertet die Landesregierung den Zusammenhang von Sport und Natur hinsichtlich
der Konflikte zwischen den Notwendigkeiten des Naturschutzes und der Sportausübung
in der freien Natur?
2. Welche Maßnahmen werden von der Landesregierung als sinnvoll erachtet, um die steigende Nachfrage von Natursportarten und die Ziele des Naturschutzes konfliktfrei zu gestalten?
3. Mit welchen Maßnahmen fördert die Landesregierung ein solches Verständnis?
4. Welche maßgeblichen gesetzlichen Regelungen sind in diesem Konfliktfeld einschlägig?
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5. Welche perspektivischen Entwicklungen und Ziele verfolgt die Landesregierung in der Bewältigung und dem Interessensausgleich zwischen Natur-/Umweltschutz und Sport?
6. Wie sehen die Ziele der Landesregierung in diesem Bereich in den kommenden Jahren aus?
VIII. Sport und Gesundheit
1. Wie bewertet die Landesregierung den Zusammenhang zwischen regelmäßiger sportlicher
Betätigung und der Gesundheit?
2. Gibt es in Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen, Schulen, Ärztekammern oder anderen Organisationen spezielle Programme und Aktivitäten, die die Gesundheitsförderung
besonders hervorheben?
3. Wie engagiert sich die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in diesem Bereich?
4. In welchem Umfang finden in Rheinland-Pfalz Maßnahmen eines gesundheitsorientierten
Sports für Kinder und Jugendliche statt?
5. Mit welchen Maßnahmen beteiligt sich die Landesregierung an der gesundheitsorientierten
Weiterentwicklung des (Schul-)Sports in Rheinland-Pfalz?
6. Wie und in welcher Form unterstützt die Landesregierung Modellprojekte in diesem Bereich?
7. Wie sehen die Ziele der Landesregierung in diesem Bereich in den kommenden Jahren aus?
8. In welchem Umfang werden in Rheinland-Pfalz Maßnahmen zur Sucht- bzw. Drogenprävention im Rahmen des Sports umgesetzt?
IX. Sport in der Schule/Hochschule
1. Welchen Stellenwert hat die Bewegungserziehung in den Kindertagesstätten in RheinlandPfalz?
2. Welche Entwicklung und welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung in der Förderung von Sport und Bewegung im vorschulischen Bereich in den nächsten Jahren?
3. Wie hat sich der Schulsport in Rheinland-Pfalz entwickelt
– im Sportunterricht,
– im Rahmen der Ganztagsschule,
– in der Zusammenarbeit mit Sportvereinen,
– durch die Zusammenarbeit mit dem Landessportbund,
– in der Anzahl der Sportunterrichtsstunden, gegliedert nach Schultypen?
4. Wie gewährleistet die Landesregierung die Sicherstellung des Sportunterrichts durch Fachlehrkräfte entsprechend den Stundentafeln?
5. Wie viele Sportlehrerinnen und Sportlehrer unterrichten zurzeit an rheinland-pfälzischen
Schulen, wie ist die Altersstruktur der unterrichtenden Sportlehrerinnen und Sportlehrer
und nach welchen Kriterien gestaltet sich der Sportunterricht in den Lehrplänen?
6. Ist die Unterrichtsversorgung im Sportunterricht durch Lehramtsstudierende im Fach
Sport längerfristig gesichert?
7. Welche unterschiedlichen Programme zur Sport- und Bewegungsförderung laufen in den
rheinland-pfälzischen Schulen?
8. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg solcher Programme?
9. Welche Entwicklung und welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung hier in den
kommenden Jahren?
10. Wie hat sich die Situation der Eliteschulen des Sports in Rheinland-Pfalz entwickelt?
11. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die ehrenamtliche Tätigkeit von Schülerinnen und Schülern in Sportvereinen zu fördern?
12. In welchem Umfang hat die rheinland-pfälzische Landesregierung die Schulen und Schulträger im Rahmen des Schulbauprogramms bei Investitionen in Schulsporthallen und
Schulsportanlagen unterstützt?
13. Wie sehen die Angebote der Fort- und Weiterbildungsinstitute für Lehrkräfte im Bereich
des Fachs Sport aus?
14. Wie hat sich der Hochschulsport in Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren entwickelt?
15. Welche Entwicklung und welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung hier in den
kommenden Jahren?
Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs
der Staatskanzlei vom 26. Juli 2007 – wie folgt beantwortet:
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Vorbemerkung der Landesregierung:
Sport hat unersetzliche gesellschaftspolitische, soziale, gesundheitliche und erzieherische Werte und Funktionen. Für viele Menschen
in Rheinland-Pfalz stellt er einen wichtigen Teil ihrer Lebensqualität dar. Sportförderung auf hohem Niveau war und ist deshalb
für die Landesregierung – auf der Basis des Sportförderungsgesetzes – seit jeher ein unaustauschbarer Teil ihrer Politik.
Bei einem Vergleich der Länder in der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Förderung des Breiten- und Behindertensportes,
des Leistungs- und Hochleistungssportes liegt Rheinland-Pfalz – bezogen auf die Bevölkerungszahl – mit an der Spitze der Länder.
Bei der Investitionsförderung für kommunale und vereinseigene Sportanlagen gehört Rheinland-Pfalz zu den wenigen Ländern, die
sich in diesem Bereich noch umfangreich engagieren.
Nachhaltige gesellschaftliche Veränderungen betreffen auch den Sport. Demographische Prozesse haben tiefgreifende Einflüsse auf
die zukünftigen Zielgruppen der Sportvereine, Individualisierung und Kommerzialisierung verändern die traditionelle Nachfrage
nach Sportarten. Die schwierige Situation der öffentlichen Haushalte in den Kommunen und nicht zuletzt die sich wandelnden Bedürfnisse junger und alter Menschen zwingen die Sportorganisationen, ihre Angebote und Leistungen ständig zu überprüfen und
weiterzuentwickeln. Diesen Entwicklungsprozess zu unterstützen und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, ist
eine zentrale Aufgabe der Landespolitik.
An vielen Stellen dieser Großen Anfrage wird deutlich, welche Antworten und Strategien die Landesregierung – mit Respekt vor
der Autonomie des Sports, aber auch mit der Aufforderung an die Sportverbände und Vereine, ihre Arbeit effektiv und mit schlanken Strukturen zu organisieren – auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen entwickelt hat.
a)
Allgemein
I. Gesellschaftliche Bedeutung des Sports und Sportentwicklung
1. Welche gesellschaftliche Bedeutung misst die Landesregierung dem Sport bei?
Der Sport ist ein wichtiger Teil unseres kulturellen und sozialen Lebens. Er trägt zu Lebensqualität und Lebensfreude bei. Der Sport
ist Ausdruck der heutigen Bewegungs-, Spiel- und Leibeskultur. Er leistet in unserer Gesellschaft nicht austauschbare Beiträge zur
individuellen und sozialen Entfaltung des Menschen.
Neben den in den rheinland-pfälzischen Sportvereinen organisierten Menschen treibt etwa ein weiteres Drittel der rheinland-pfälzischen Bevölkerung nach plausiblen Schätzungen nicht organisiert, individuell, im Urlaub oder sporadisch Sport.
Der Sport und seine wesentlich auf Ehrenamtlichkeit gegründeten Organisationen gehören zu den stabilisierenden und Werte vermittelnden Institutionen unseres Staates, da sie für eine freiheitliche Bürgergesellschaft Leistungen erbringen und den Menschen
Angebote machen, die für unser Gemeinwesen unverzichtbar sind. Sie sind von Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit getragen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Demokratie in unserem Land.
In einer von Bewegungsmangel geprägten Lebenswelt bietet der Sport notwendige Bewegungsformen und Bewegungsräume. Durch
Bewegung, Spiel und Sport erhalten in erster Linie Kinder die Möglichkeit, sich ihre Umwelt zu erschließen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln und so eine Basis für ihre gesamte spätere Entwicklung zu schaffen. Sport fördert nicht nur die Ausbildung
eines gesunden und leistungsfähigen Halte- und Bewegungsapparates und eines funktionstüchtigen Herz-, Kreislauf- und Atmungssystems, sondern er trägt auch, wie viele Untersuchungen der letzten drei Jahrzehnte gezeigt haben, zur geistigen und intellektuellen
Entwicklung von Kindern und Heranwachsenden bei.
Die Werte und positiven Wirkungen des Sports für die Gesundheit sind unbestritten. Für ein gesundes Leben sind seine präventiven und rehabilitativen Möglichkeiten unersetzbar. In einer Welt, in der körperliche Arbeit an Bedeutung verloren hat und die
von Mangel an Bewegung, Über- bzw. Fehlernährung, Umweltproblemen und Zivilisationskrankheiten gekennzeichnet ist, kann
der Sport den aus dieser zivilisatorischen Entwicklung resultierenden Gefahren entgegenwirken. Er hat sich zu einem der wichtigsten Mittel zur Erhaltung und Wiederherstellung unserer physischen, psychischen und sozialen Gesundheit in einem umfassenden
Sinne entwickelt. Der Sport ist für die Menschen zu einem wesentlichen Bestandteil eines körper- und gesundheitsbezogenen Lebensstils geworden. Er ist Indikator für gesundheitsbewusstes Verhalten.
Sport ist integraler Bestandteil unseres Erziehungs- und Bildungswesens, sowohl im staatlichen Bereich als auch außerhalb. Sportliche Betätigung bedeutet auch immer Einübung sozialen Verhaltens. Sport fordert und fördert Einstellungen und Fähigkeiten, die
abstrakt nur unvollkommen vermittelt werden können. Durch die Begegnung im Wettkampf, durch Mannschaftssportarten und
durch Mitarbeit im Verein entstehen soziale Kontakte, die den einzelnen fordern und prägen. Faires Verhalten kann erprobt und
erworben werden. Der Sport lehrt die wesentlichen Voraussetzungen für ein Zusammenleben in der freiheitlichen Bürgergesellschaft: die freiwillige Einordnung in eine Gemeinschaft, die Einhaltung von Regeln und die Mechanismen zur kontrollierten Konfliktlösung.
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Seit vielen Jahren werden diese Chancen des Sports – vor allem im Hinblick auf Heranwachsende – auch zu präventiver Politik genutzt. Viele Jugendeinrichtungen haben oft Mühe, ihre Zielgruppen zu erreichen. Beim Sport werden die Kinder und Jugendlichen
allein durch das attraktive Angebot angezogen. Diese Chance des Sports wird zur Aufgabe, wenn man sich vergegenwärtigt, dass
viele Jugendliche mit ihrer Freizeit nichts anzufangen wissen, dass sie in vielerlei Hinsicht gefährdet sind und dass es gilt, den Einfluss der sog. „heimlichen Verführer“ – Medien, Drogen, politischer Radikalismus etc. – sichtbar zu machen und einzudämmen.
Der Sport fördert die Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger; seine weitgehend nicht auf Sprache angewiesenen
Kontaktmöglichkeiten können Fremdheit überwinden und Toleranz entwickeln helfen.
Insgesamt gehört es zu den wichtigen gesellschaftspolitischen Leistungen des Vereinssports, unterschiedliche Gruppen und Schichten
der Gesellschaft zu integrieren. Insbesondere auch für behinderte Menschen, Migrantinnen und Migranten, Aussiedlerinnen und
Aussiedler sowie Arbeitslose bietet der Sport vielfältige Möglichkeiten der integrativen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Im
Rahmen staatlicher oder kommunaler Integrationspolitik ist deshalb der Sport beim Aufbau sozialer Netzwerke unverzichtbar, ja
man kann den Sport und seine Vereine als „sozialen Kitt“ in unserer Gesellschaft bezeichnen.
Sport ist ein wichtiger Wegbereiter zu mehr Urbanität. Er macht unsere Städte menschlicher und kann zu Identität und städtischem
Selbstbewusstsein beitragen.
Auch bei der Schulung und Ausbildung von verantwortlichen Führungskräften in unserer Gesellschaft spielen die Sportorganisationen eine wichtige Rolle. Über zwei Millionen Menschen haben in den Sportvereinen der Bundesrepublik Deutschland handfeste Verantwortung übernommen und sind direkt in Entscheidungsprozesse eingebunden. Der ständige Umgang mit Menschen,
die Lösung schwieriger Organisationsprobleme, die Aufstellung und Abwicklung umfassender Haushaltspläne, die Betreuung von
Kindern und Jugendlichen – alles das sind Tätigkeiten, die demjenigen, der sie jahrelang betreibt, viele Qualifikationen abfordern,
aber auch vermitteln.
Der Sport ist mit massenattraktiven Großwettkämpfen einiger Sportarten in den Stadien unserer Städte, mit Spielfesten und Familiensporttagen, mit Stadtläufen und City-Marathons und vielen anderen neuen Angeboten ein kaum noch wegzudenkender Teil der
Festkultur unserer Zeit geworden.
Sport bietet auch Chancen zur Identifikation der Menschen, er ermöglicht lokale, aber auch nationale Repräsentation, wie wir sie
bei der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland kennengelernt haben. Aus den Erfolgen und dem Verhalten von Athletinnen und Athleten resultieren auch Ansehen und Anerkennung für das Gemeinwesen. Erfolge im Spitzensport wirken motivierend auf Breiten- und Freizeitsportler. Nationale, regionale und lokale Identität schafft zugleich Stabilität; die Identifikation der
Bürgerinnen und Bürger mit dem eigenen Gemeinwesen und seinen Erfolgen stärkt die gesellschaftlichen Bindungskräfte.
Nicht zuletzt hat der Sport inzwischen auch eine enorme wirtschaftliche Bedeutung. Erwerbswirtschaftliche Sportanbieter, Sportartikelhandel und -produktion, Sporttouristik etc. ergeben zusammen eine Bruttowertschöpfung, die ungefähr derjenigen der Mineralöl verarbeitenden Industrie entspricht.
2. Wie viele Menschen sind in Rheinland-Pfalz in Sportvereinen organisiert?
In der Bestandserhebung 2006 des Landessportbundes Rheinland-Pfalz sind 1 478 884 Mitglieder erfasst. Diese sind in 6 271 Vereinen
organisiert.
3. Wie hat sich die Zahl der Mitglieder in Sportvereinen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
4. Erkennt die Landesregierung hier einen Trend oder Veränderungen in den letzten fünf Jahren?
Seit 2002 ist ein Rückgang der Vereinsmitgliedschaften in Rheinland-Pfalz zu beobachten. Dieser ist vor allem auf Vereinsaustritte
bei den 27- bis 40-Jährigen zurückzuführen. Rund 54 000 weniger Vereinsmitglieder sind in dieser Altersklasse seit 2002 registriert.
Hier zeigen u. a. Marathon-, Radsport- und Triathlon-Events ihre Auswirkungen: Für diese Sportarten ist keine Vereinszugehörigkeit notwendig. Das Training kann alleine oder mit Gleichgesinnten absolviert werden. Ein Blick über Rheinland-Pfalz hinaus zeigt, dass diese Entwicklung so auch in anderen Landessportverbänden zu beobachten ist.
Eine entscheidende Rolle spielt dabei auch die Veränderung der Arbeitswelt, bei der vor allem diese Altersgruppe gefordert und zudem ein hohes Maß an Engagement für die Familie notwendig ist.
Demgegenüber verzeichnet der Sport seit 2002 eine Zunahme an Vereinsmitgliedern bei Kindern sowie bei Erwachsenen ab 41 Jahren. Die Zahl der vereinszugehörigen Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre hat um rund 5 000, die Zahl der über 41-Jährigen gar
um rund 30 000 zugenommen.
Durch die demographische Entwicklung wird die Anzahl und der Organisationsgrad der über 50-Jährigen überproportional steigen.
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5. Welche allgemeine Entwicklung sieht die Landesregierung beim Sport in den nächsten Jahren in Rheinland-Pfalz?
6. Welche Auswirkungen auf die Sportentwicklung erkennt die Landesregierung in der Veränderung der Formen des gesellschaftlichen
Engagements weg von einem lebenslangen Engagement in einem Verein hin zu verstärkt projektorientierten Formen und Motiven?
Die Landesregierung erwartet in den nächsten Jahren keine durchgreifenden Veränderungen im Bereich des Sports. Größter Sportanbieter werden die Sportvereine bleiben, die ihre Angebote kontinuierlich an die Bedürfnisse ihrer Mitglieder bzw. der Bevölkerung
anpassen und damit eine Grundversorgung an Sportangeboten sicherstellen. Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren
Kursangebotsstrukturen und Kurzzeit-Mitgliedschaften außerhalb des Wettkampf-, Leistungs- und Spitzensports etabliert. In Zukunft ist mit einer Ausweitung dieser Angebote zu rechnen.
Die Sportvereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Gemeinwohl in Rheinland-Pfalz. Ihre Ziele sind die Vermittlung von
Werten wie Toleranz und Fairplay, Schaffung von preiswerten und qualitativ hochwertigen Sportangeboten, Engagement in der
Jugendarbeit und der Gesundheitsförderung. Der Landessportbund Rheinland-Pfalz hat deshalb unter dem Motto „Sport verein(t)“
eine Kampagne ins Leben gerufen, um auf die Wichtigkeit der Vereine hinzuweisen und zu deren Stärkung beizutragen.
Neben den Sportvereinen sind es vor allem die privatwirtschaftlichen Anbieter von Sportangeboten, die mit den Vereinen konkurrieren. Dazu gehören aber auch Anbieter, die Sportangebote nicht als Kernaufgabe, wohl aber als Teilaufgabe begreifen, wie
Volkshochschulen, Wohlfahrtsverbände, kirchliche Organisationen, Krankenkassen etc. Privatwirtschaftliche Dienstleistungsangebote im Sport und in sportnahen Bereichen wurden in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Es wird für diesen Bereich
eine Zunahme von Angeboten erwartet.
Gerade in größeren Städten dürfte sich der Trend zur Wahrnehmung vereinsungebundener Angebote verstärken.
Grundsätzlich ist jedoch eine stärkere Individualisierung des Sporttreibens zu beobachten. Dies führt u. a. zu einer höheren Nachfrage nach Sportgelegenheiten, Teilen von Natur und Landschaft und sonstigen nicht normierten Flächen und Räumen, die auch
sportlich genutzt oder nur mit geringem Aufwand zu Sportstätten umgebaut werden können.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu den Fragen Sport und demographischer Wandel (I. b) verwiesen.
Nach wie vor spielt sich das gesellschaftliche Engagement überwiegend im Verein ab, die Mehrheit der Engagierten sucht dort ihr
Betätigungsfeld. Die Bereitschaft, im Verein mitzuarbeiten, geht jedoch seit einigen Jahren deutlich zurück. Das trifft insbesondere auf das Engagement von Frauen zu. Auffallend ist in diesem Zusammenhang, dass diese Entwicklung nicht uneingeschränkt für
den Sportbereich gilt. Hier sind die Tätigkeiten nach wie vor überwiegend (90 %) in der Organisationsform des Vereins zu finden
(siehe auch Freiwilliges Engagement in Deutschland, 1999 bis 2004).
Allerdings ist hinsichtlich der Übernahme von ehrenamtlichen Aufgaben zu erkennen, dass sich die Motivation zur Wahrnehmung
von Ehrenamtsaufgaben verändert. Die Einsatzbereitschaft vor allem junger Leute für das Vereinsleben folgt heute stärker KostenNutzen-Erwägungen als in der Vergangenheit. Auch die zeitliche Befristung und Überschaubarkeit zur Übernahme von Ehrenamtsaufgaben ist Jugendlichen und jungen Erwachsenen wichtig. Als Motivation zur Übernahme von ehrenamtlichen Aufgaben
können daher in Zukunft viel stärker Argumente zum Erwerb von Kompetenzen und Kontakten als bisher herangezogen werden,
um das Niveau der Beteiligung am bürgerschaftlichen Engagement aufrechtzuerhalten.
Die Mitgliederentwicklung in den rheinland-pfälzischen Sportvereinen lässt erkennen, dass sich nach wie vor viele Menschen Sportvereinen zuwenden. Allerdings kann tendenziell eine Zunahme von Kleinstvereinen festgestellt werden. Hierfür ausschlaggebend ist
wohl auch die Ausdifferenzierung der Sportarten. Neuen Sportarten folgen in der Regel entsprechende Vereinsgründungen.
Entgegen allgemeiner Feststellungen bezüglich nachlassenden bürgerlichen Engagements können die Sportvereine und Organisationen konstatieren, dass sie vom Grundsatz her keine Nachwuchsprobleme habe. Der Prozentsatz der nicht besetzten Vorstandsämter in Vereinen ist zu vernachlässigen. Neue Formen bürgerschaftlichen Engagements sind im Sport nur wenig vertreten,
sieht man von Elternarbeit einmal ab. In der Regel handelt es sich in Sportvereinen um längerfristiges Engagement.
7. Wie bewertet die Landesregierung den verstärkten Trend hin zu Trendsportarten und Formen des unorganisierten Sports?
In aller Regel werden neue oder auch nur modifizierte Sportarten dann zu Trendsportarten, wenn sie durch marketingstrategische
Maßnahmen der Sportartikelhersteller oder anderer im Segment „Sport“ tätigen Wirtschaftsunternehmen initiiert oder aufgegriffen
und beworben werden.
Ob man dann noch bei näherer Betrachtung von einem verstärkten Trend sprechen kann, wäre zumindest zu hinterfragen. Zumal
solche Trends, wie z. B. bei der Aerobic-Welle, nach anfänglichen Hochs dann auch wieder abebben können.
Ingesamt gesehen bewirken Trendsportarten eine Belebung des Sportbereichs, in einigen Fällen auch eine Bereicherung der Sportlandschaft insgesamt.
Betrachtet man Trendsportarten über eine längere Zeitdauer hinweg, so kann festgestellt werden, soweit es sich nicht um Modeerscheinungen handelt, dass die Landesregierung, der Landessportbund, die Sportbünde und die Fachverbände die Nachfrage nach solchen
Sportarten als positive Anregung verstehen und aufgreifen.
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Von den Ressorts Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssport der Sportorganisationen werden die Sportarten analysiert und daraus
fachgerechte und fundierte Angebote entwickelt. Anschließend erfolgt der Transfer zu den Vereinen. Die meisten Aktivitäten in
diesem Bereich dürften die Turnverbände entwickelt haben, aber auch andere Verbände wie z. B. Leichtathletik, Skisport und
Volleyball können genannt werden. Konkrete Beispiele hierfür sind Aerobic, Inlineskating, Beachvolleyball, Walking und NordicWalking.
b)
Sport und demographischer Wandel
1. Gibt es seitens der Landesregierung Konzepte und Antworten auf die Herausforderungen des demographischen Wandels und Sport?
Der demographische Wandel führt zu einer zahlenmäßig deutlich erhöhten Anzahl von älteren Menschen, die wesentlich aktiver
als Menschen in früheren Generationen sind. Gleichzeitig wird sich die Anzahl jüngerer, Wettkampf treibender Personen verringern.
Die Folgen des demographischen Wandels für die Sportentwicklung in Rheinland-Pfalz sind schon heute feststellbar und führten
beispielsweise zu vermehrten Gründungen von Spielgemeinschaften, speziell in den Ballsportarten. Die Entwicklung der Mitgliederzahlen im organisierten Sport und erst recht der Sport treibenden wird sich dabei räumlich gesehen unterschiedlich entwickeln.
Die Mitgliederentwicklung im ländlichen Raum wird anders verlaufen als in den Städten und deren Umlandgemeinden. Vereine im
ländlichen Raum werden dabei Rekrutierungsprobleme bei der Nachwuchsarbeit haben, die jedoch durch Maßnahmen im organisatorischen Bereich und durch direkte Bürgeransprache gemildert werden können.
Insgesamt muss in diesem Zusammenhang das gemeinschaftsbildende Potential des Sportes erkannt und verstärkt ausgeschöpft
werden.
Auch wird der zunehmende Anteil der Mitglieder ab 50 Jahre und möglicherweise auch der über 65-Jährigen die Sozialfunktion der
Vereine verstärkt fordern.
Die Zukunft des Sportsystems und der Sportvereine hängen jedoch nicht alleine vom Demographiefaktor ab, sondern vor allem
auch von der Anpassungsfähigkeit an veränderte soziale Bedingungen, die sich u. a. in längeren Fahrten zum Arbeitsplatz, Änderungen in der täglichen Verweildauer in der Schule oder Änderungen im Freizeitverhalten ausdrücken. Jeder Sportverein ist dabei
den sich wandelnden Rahmenbedingungen nicht nur passiv ausgesetzt. Eine Antwort auf die demographische Entwicklung werden
Strukturveränderungen bei den Sportvereinen sein. Diese sind schon jetzt erkennbar. Im Angebotsbereich (Kurse, vereinseigene
Fitnesscenter etc.) kann jeder Verein mit der Modifizierung und Flexibilisierung seiner Programme neue Mitglieder gewinnen und
alte Mitglieder halten.
Eine differenzierte Betrachtung der Altersgruppen wird in Konsequenz eine Verstärkung der Zielgruppenarbeit nach sich ziehen.
Der Sport hat dabei gesondert und verstärkt die Gruppe der 25- bis 50-Jährigen in Familienverantwortung befindlichen, die Gruppe
der 51- bis 65-Jährigen, die kurz vor dem Seniorenalter stehen, aber auch die Gruppe der Zuwanderer ins Blickfeld zu nehmen.
Das Land Rheinland-Pfalz hat seit dem Jahr 2006 die Führung der Arbeitsgruppe „Demographie“ der „Arbeitsgemeinschaft Sportstättenbau“ der Bundesländer gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen übernommen.
Dort werden Konzepte und Vorschläge zur Abstimmung der Sportförderung bei baulichen Investitionen vor dem Hintergrund der
demographischen Entwicklung erarbeitet und bewertet.
Einzelergebnisse fließen derzeit schon in die Fachauswahl von Förderprojekten ein.
Konzepte zur verstärkten Verzahnung der pädagogischen Arbeit an Schulen und damit die Ausbildung der Jüngeren mit den Aktivitäten der Vereine und damit die Teilnahme am Wissen der Älteren liegen bereits vor. Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen
und Vereinen können auch ältere Mitbürger mit einbeziehen und dadurch aktivieren.
In der Abteilung Sportentwicklung/Breitensport beim Landessportbund werden Programme und Aktionen zum Themenkreis umgesetzt. So finden unter dem Motto „Fit für die Zukunft“ Veranstaltungen auch zum Thema „Demographischer Wandel“ statt.
Bei baulichen Maßnahmen werden heute die Schaffung überschaubarer Räume, wie Gymnastikräume und kleinerer Hallen, im Rahmen der Beratungsarbeit der Sportstättenbauberatung mit den Vereinen und Kommunen diskutiert und empfohlen.
Qualitative Verbesserungen und räumliche Umgestaltungen sollen immer das Ziel haben, vermehrt ältere Menschen und Familien
einzubinden sowie unterschiedliche sportliche Interessen von Frauen und Männern durch bauliche Veränderungen zu unterstützen. Dabei haben Abweichungen von der DIN-gerechten Ballspielhalle eine besondere Bedeutung.
Als Modellprojekt wurde so bereits eine generationengerechte Halle in Klein-Winternheim gebaut. Bei dieser Halle wird großer
Wert auf eine Teilung in Seminar- und Gymnastikräume sowie auf einen zentralen Mittelpunkt gelegt, in dem Darbietungen und
auch einzelne Mannschaftsspiele stattfinden können. In diese Halle integriert ist die Geschäftsstelle des Trägervereins.
Insgesamt wird in den nächsten Jahren landesweit eine Verschiebung der Anstrengungen von der bloßen Sanierung von Wettkampfanlagen hin zur Ausprägung sozialer Räume, die Generationen angepasst und wettkampfgerecht sind, erfolgen.
Von folgenden Trends geht die Landesregierung beim Sportstättenbau generell aus:
Multifunktionale Kleinspielfelder gewinnen beim Umbau von Kampfbahnen an Bedeutung. Bei den vorhandenen Sporthallen wird
der Mehrzweckcharakter der Halle in den Vordergrund gerückt werden. Im Bäderbereich werden Hallenbäder durch Einrichtungen für Gesundheit und Wellness Ergänzung finden.
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2. Welche neuen Entwicklungen in Bezug auf Sportarten, Sportstätten und Motive eines bürgerschaftlichen Engagements im Sport sieht
die Landesregierung unter Berücksichtigung der Auswirkungen des demographischen Wandels?
Die Entwicklungsverläufe einzelner Sportarten sind nicht vorhersehbar. Die Berichterstattung in den Medien sowie die ökonomischen Interessen der Sportartikelhersteller unterstützen oder bremsen Trends.
Damit kann auch das Wechseln Jugendlicher von einer Sportart oder auch von einem Verein zum anderen z. T. erklärt werden. In
Konsequenz dieser Erkenntnis wird das Land Rheinland-Pfalz keine Sportart bevorzugen, sondern es wird die Zukunftsfähigkeit
der Vereine, die sich durch Jugendarbeit und breit gefächerte Sportangebote auszeichnet, als Förderkriterium anwenden.
Eine neue Planungskultur unter Beteiligung der Betroffenen ist notwendig (speziell für Sporträume für sehr junge und ältere Menschen). Sie stellt die Umsetzung einer (Sport-)Idee in den Mittelpunkt. Als Beispiel kann der Wunsch nach Errichtung einer Finnenbahn (=mit Muldenrinde überzogene Lauffläche) gelten. In solchen Fällen ist es notwendig, die Anzahl der dauernden Nutzer zu
ermitteln.
Die früher zugrunde gelegten, auf Einwohner bezogenen Flächenwerte wie z. B. Hallenfläche pro tausend Einwohner sind zu generell und werden dem demographischen Wandel wie auch der sich ständig wandelnden Nachfrage nach Sportarten nicht gerecht.
Die Landesregierung geht von folgenden Entwicklungen aus:
Ältere Menschen benötigen für ihre Gesundheitssportformen eher kleinere Räume in möglichst hochwertiger Ausstattung (Böden,
Tageslicht, Sanitärbereiche).
Für Sportformen in den Themenfeldern Fitness, Wellness und Expressivität gelten teilweise die gleichen Raumanforderungen wie
für die Gesundheitssportformen (kleine Hallen, Studios). Hinzu kommen vermehrt Räume mit Geräteausstattung in Studiogröße
(Wasser, Sauna, Massage- und Therapieräume).
Für Sportformen in den Themenfeldern Ausdauer und Natursport werden mehr Sportgelegenheiten wie Wander- und Laufstrecken
benötigt, Wegenetze für Fahrradfahrer und Inlineskater (manchmal auch nur temporär für Lauf- oder Inlineskate-Veranstaltungen)
vorgehalten. Unterstützt wird dadurch ein Prozess der Rückgewinnung und Wiederaneignung wohnumfeldnaher Räume durch Bewegung und Sport, wie er seit vielen Jahren in Teilen schon beobachtbar ist. Da die Übergänge zwischen sportlicher und alltäglicher Nutzung fließend sind, wird letztlich die Integration des Sports in den Lebensalltag augenfällig.
Für Sportformen aus dem Bereich des Team-Sports sollten neben den traditionellen Sporthallen vor allem ganzjährig zu nutzende
Flächen vorgehalten werden. Dazu gehören u. a. Asphaltflächen, Kunstrasenplätze und Freilufthallen, aber auch z. B. Beach-Volleyball-Felder.
3. Welchen Handlungsbedarf erkennt die Landesregierung in diesem Zusammenhang unter besonderer Berücksichtigung der Sportverbände, -vereine und -organisationen?
Aus der Erkenntnis der zu verstärkenden Zielgruppenarbeit wird das Aus- und Fortbildungssystem der diese Gruppen zu Betreuenden permanent weiterzuentwickeln sein.
Bereits jetzt haben Sportverbände und Sportvereine ihr Angebot in vielen Bereichen auf die Zielgruppe älterer Menschen hin erweitert oder geändert. So sind Angebote wie (Nordic-)Walking, Aqua-Fitness, Herzgymnastik, funktionelle Rückenschule Beispiele,
die auf die Gesunderhaltung zielen und Teil der Vereinsarbeit sind.
Handlungsbedarf wird hier in der Ansprache älterer Menschen gesehen.
Die fachlichen und persönlichen Kompetenzen der dort eingesetzten ehrenamtlichen Betreuer müssen verstärkt Beachtung finden.
Dies ist nur mit Mitteln des zeitnahen Erfahrungsaustauschs der Beteiligten möglich. Dieser Anspruch hat Auswirkungen auf die
Führung der Sportvereine und Sportorganisationen. Abgrenzungen im System der „eigenen“ Verbände sind dabei ein wesentliches
Hindernis einer notwendig werdenden, umfassenden Kommunikation über gleich gelagerte Zielgruppenarbeit.
Derzeit existieren elf Ausbildungsstätten des Sports in Rheinland-Pfalz. Diese Einrichtungen sollten vernetzt werden und alle denkbaren Synergieeffekte nutzen. Dieser Prozess könnte in einem gemeinsamen Jahresfortbildungsprogramm des Sports münden.
4. Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer sportlich aktiven Lebensgestaltung im Alter bei?
Sport ist im Gegensatz zu früher nicht mehr allein das Privileg der Jugend. Die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger zeigen ein
größer werdendes Interesse am Sport. Der Wert sportlicher Angebote für ältere Menschen ist unbestritten. Sport kann Gesundheit
und Beweglichkeit erhalten, fördert die Selbstständigkeit, schafft soziale Kontakte und wirkt so der Altersvereinsamung und
Altersresignation entgegen. Das Erleben der eigenen körperlichen Leistungsfähigkeit ermuntert, regt auch zu geistigen Aktivitäten
an und verbessert dadurch die Lebenszufriedenheit.
Deshalb misst die Landesregierung sportlichen Aktivitäten bis ins höchste Lebensalter besondere Bedeutung bei. Sport hat hierbei
nicht nur die eben beschriebenen Funktionen, letztendlich geht auch eine Steigerung der Lebensqualität damit einher. Insbesondere
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sportliche Aktivitäten wie Übungen zur geistigen Leistungsfähigkeit oder Training von Älteren unter dem Aspekt der Sturzprophylaxe sowie gymnastische Übungen im Sitzen oder im Wasser sind Möglichkeiten der Gesundheitsprävention bis ins höchste Alter
und werden teilweise auch in Altenheimen gezielt zur Gesunderhaltung angeboten.
5. In welcher Weise setzt sich die Landesregierung für den Sport für Ältere ein?
6. Welche Entwicklung und welche Schwerpunkte setzt die Landesregierung hier in den nächsten Jahren?
Angesichts der demographischen Entwicklung wird die Bedeutung sportlicher Angebote für Ältere ständig steigen. Bereits heute
ist jeder/jede Fünfte in unserer Gesellschaft 60 Jahre und älter. Im Jahr 2025 wird ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland das
60. Lebensjahr überschritten haben. Deshalb müssen sich Vereine, Verbände und die Politik auf diese Veränderungen in der
Bevölkerungspyramide einstellen.
Ältere sind interessierter denn je, sich nicht nur sportlich zu betätigen, sondern dies auch in organisierter Form zu tun.
Die Sportorganisationen reagieren mit verschiedenen Programmen und Aktionen auf die Veränderungen der demographischen Entwicklung.
Ausbildungen zum Übungsleiter „Sport für Ältere“ oder zum „Seniorenberater“ werden angeboten und inhaltlich regelmäßig den
neuen gesellschaftlichen Bedürfnissen angepasst.
Informationsveranstaltungen und Broschüren (z. B. Seniorensportbroschüre, Bewegungsangebote 70plus) weisen Sportvereinen den
Weg, sich den Interessen der Älteren auch im Sportverein verstärkt zu widmen.
Sport-Aktionstage wie „Tagung der Älteren“, „Seniorensporttage“, „Seniorensportfeste“ bieten allen Interessierten Gelegenheit,
Sport kennenzulernen und sich einem Sportverein anzuschließen.
Die Landesregierung wird die erfolgreiche Zusammenarbeit der Landesleitstelle „Älter werden in Rheinland-Pfalz“ mit der Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e. V. und dem Landessportbund Rheinland-Pfalz zu einer sportlich aktiven, gesund erhaltenden, gesunden und geselligen Lebensweise im Alter auch in Zukunft durch einzelne Projektmaßnahmen fortsetzen.
Im Mai 2005 erschien die sechste Sonderausgabe der Spätlese, eine Zeitschrift für Seniorinnen und Senioren, mit dem Titel „Gesundheit im Alter“. Neben Fragestellungen zu „Gesund alt werden“, richtiger Ernährung und geistiger Topform war auch der Bereich
„Bewegung macht Spaß – für Bewegung und Sport ist es nie zu spät“ ein wichtiges Kapitel der Sonderausgabe. Die Sonderausgabe
der Spätlese „Gesundheit im Alter“ wurde gemeinsam mit der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V.
veröffentlicht und erfreut sich reger Nachfrage.
In Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e. V. soll bis Ende des Jahres 2007 eine Überarbeitung der Spätlese Sonderausgabe „Gesundheit im Alter“ erfolgen, die ein erweitertes Praxiskapitel beinhalten und mehrere Trainingsübungen darstellen wird.
Am 25. April 2006 veranstaltete die Landesleitstelle „Älter werden in Rheinland-Pfalz“ des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen gemeinsam mit dem Landessportbund Rheinland-Pfalz einen „Aktionstag zu Bewegung und Sport
für ältere Menschen – mitmachen, begeistern lassen, fit bleiben“ in der Nordtribüne des Fritz-Walter-Stadions in Kaiserslautern.
Über 400 ältere Menschen aus Rheinland-Pfalz nahmen daran teil. Neben verschiedenen Mitmachangeboten, wie ein Parcours „Bewegt jung bleiben“, gab es u. a. Arbeitskreise zu Themen wie „Stürze verhindern – die Trainierbarkeit von Älteren unter dem Aspekt
der Sturzprävention“. Ein mentales Aktivierungstraining für Seniorenberaterinnen und Seniorenberater sowie Sportassistentinnen
und -assistenten für Ältere im Sportverein rundeten den Aktionstag ab.
Dem Landessportbund selbst, seinen Mitgliedsorganisationen sowie den Sportvereinen geht es zum einen um das zielgruppengerechte Sportangebot, aber auch um gemeinsame Aktivitäten über den Sport hinaus und Möglichkeiten, sich aktiv in das Vereinsleben einzubringen. Dieses Ziel wird unter anderem mit der „richtig fit ab 50“-Initiative verfolgt.
Darüber hinaus sollen nicht nur die Angebote in Sportvereinen und die Qualifizierung von Übungsleitern für die Zielgruppe der
Älteren ausgeweitet, sondern auch durch bestimmte Maßnahmen die Älteren zum ehrenamtlichen Engagement im Sport animiert
werden.
Da aktive Ältere vor allem Sportarten wie Wandern, Radfahren, Schwimmen und Tanzen bevorzugen, sind geeignete Fuß- und
Radwege sowie der freie Zugang zur Landschaft wichtige Voraussetzungen für sportliche Aktivitäten. Eine besondere Bedeutung
für diese Altersgruppe hat das Schwimmbad, das möglichst leicht und sicher erreichbar sowie finanziell erschwinglich sein muss.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung für die Jahre 2007 bis 2009 ein spezielles Bädersanierungsprogramm aufgelegt, um die
Badinfrastruktur in unserem Bundesland zu sichern. Im Hinblick auf die insgesamt abnehmende Mobilität älterer Menschen ist es
notwendig, dass für sie das Wohnungsumfeld bewegungsgerecht gestaltet wird.
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c)
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Sport und Gewaltprävention
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Problematik der Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen?
Im Bundesvergleich sind in Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen keine Besonderheiten zu
verzeichnen. Gleichwohl werden auch hier – gerade bei Fußballspielen der Bundesligen und der Oberliga Südwest – regelmäßig
polizeiliche Einsatzmaßnahmen erforderlich.
Um einer möglichen negativen Entwicklung frühzeitig entgegentreten zu können, hat das Innenministerium eine Arbeitsgruppe
eingerichtet, die die „Sicherheitskonzeption Fußball Rheinland-Pfalz“ erarbeitet hat. Ziel der Konzeption soll die Verbesserung der
Zusammenarbeit von Polizei, Veranstaltern sowie den entsprechenden Vereinen, die Intensivierung des Informationsaustausches
und eine verbesserte Abstimmung von Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt sein.
2. Gibt es seitens der Landesregierung erfolgreiche Konzepte der Gewaltprävention?
Im Zusammenhang mit der Planung des Polizeieinsatzes anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und den Fußballspielen am
WM-Spielort Kaiserslautern hatte sich die Polizei des Landes auf alle denkbaren Einsatzlagen vorbereitet. Hierzu gehörten auch umfangreiche Maßnahmen gegen Gewalttäter bzw. zur Verhinderung entsprechender Auseinandersetzungen.
Die diesbezüglichen Vorbereitungen hatten sich dabei ausdrücklich bewährt.
Daher war es folgerichtig, dass seitens des Innenministeriums bereits im August 2006 eine Arbeitsgruppe eingesetzt wurde mit dem
Auftrag, die Erfahrungen der WM 2006 in einer „Sicherheitskonzeption Fußball Rheinland-Pfalz“ zusammenzufassen und so für
die Einsätze im Ligabetrieb zu nutzen.
Durch die Umsetzung dieser Sicherheitskonzeption wird somit eine Aktualisierung der Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau
gewährleistet.
Das Sicherheitskonzept beinhaltet dabei die folgenden wesentlichen Eckpunkte:
– Umfassende Erkenntnisgewinnung zur frühzeitigen Lagebewertung und Maßnahmenplanung.
– Nutzung aller präventivpolizeilichen Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalttaten.
– Enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Kommunen, insbesondere den Ordnungsämtern.
– Intensive Nutzung der Datei „Gewalttäter Sport“.
– Konsequente und beweissichere Strafverfolgung bei begangenen Delikten.
– Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes auch bei Spielen der Oberliga Südwest.
– Zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit zur Verdeutlichung der polizeilichen Maßnahmen.
– Umfassende Informationssteuerung an alle beteiligten Dienststellen.
– Fortschreibung der Fortbildungskonzeption „Fußballeinsätze“.
– Einrichtung einer „Lenkungsgruppe Sport und Sicherheit Oberliga Südwest“.
– Fortführung des Dialogs zwischen Verband, Vereinen, Fanbetreuung und der Polizei.
Durch das Zusammenwirken der unterschiedlichen Ansätze in einem konzentrierten Sicherheitspaket werden somit alle Maßnahmen gegen die Gewalt in und um Fußballstadien gebündelt und dadurch die Wirkung erheblich verbessert.
Ein Erfolg versprechendes Maßnahmenkonzept zur Verhinderung von Gewalt im Bereich von Fußballspielen muss von allen
Stellen gemeinsam umgesetzt werden.
Hier sind die Vereine, Kommunen, Verbände und Sicherheitsbehörden gleichermaßen gefordert.
Nur in enger Kooperation können die notwendigen Anstrengungen geleistet werden. Hierzu zählen beispielsweise die:
– Auswahl und Schulung geeigneter Ordner,
– Prüfung und Ergänzung baulicher und technischer Sicherheitsmaßnahmen,
– Erstellung einheitlicher Stadionordnungen oder
– gemeinsame öffentliche Distanzierung von Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus.
Von daher stellt der hier beschriebene, strukturierte und regelmäßige Informationsaustausch eine wesentliche Voraussetzung für
die Entwicklung, Realisierung und Koordinierung der Sicherheitsmaßnahmen dar.
Als beispielhaftes Projekt zur Gewaltprävention kann das auf Initiative des Ministerium des Innern und für Sport ins Leben gerufene
„Straßenfußballprojekt ballance 2006“ genannt werden. Unter Beteiligung des DFB, der beiden rheinland-pfälzischen Fußballverbände, namhafter rheinland-pfälzischer Fußballvereine, des Landespräventionsrates, des Landessportbundes und sonstiger Institu-
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tionen, die sich der Integration und Gewaltprävention verpflichtet fühlen, richtet sich dieses Modell an Kinder und Jugendliche.
Ziel ist es, sie zu Fairplay, Toleranz und Mitmenschlichkeit durch ein spezielles pädagogisches Spielkonzept zu erziehen. So konnte in
den Jahren 2005 bis 2007 in mehr als 240 Veranstaltungen landesweit eine große Zahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer begeistert
werden. Indem auch durch dieses Projekt Kinder aus den Randbereichen unserer Gesellschaft angesprochen werden, wird ein wichtiger Beitrag gegen Diskriminierung und Gewalt geleistet.
Darüber hinaus sind noch weitere erfolgreiche Projekte des Landessportbundes und der Sportjugend herauszustellen:
Mit der Kampagne „locker bleiben – ohne Gewalt gewinnen“ des Landessportbundes werden Sportvereine, Schulen u. a. unterstützt
und motiviert, Gewaltprävention in ihren Organisationen zum Thema zu machen. Die Kampagne wird begleitet durch einen VideoClip und diverse Werbemittel.
Landesweite Organisation von Midnight-Turnieren in Sportvereinen in Kooperation mit dem Landespräventionsrat RheinlandPfalz:
Hiermit sollen nicht in Sportvereinen organisierte Jugendliche zu Zeiten von der Straße geholt werden, in denen in der Regel viele
Straftaten begangen werden. Über den Sport sollen sie sich an die Akzeptanz von Regeln gewöhnen und mittelfristig so an Sportvereine herangeführt und in diese integriert werden.
Die präsentierten Sportarten und Trendmodule sprechen Jugendliche an (Basketball, Schwimmen, Streetball, Volleyball, StreetSoccer, Torwandschießen, Schuss-Geschwindigkeitsmessung, Kisten-Klettern, Bungee-Run u. a. m.).
Im Rahmen der landesweiten Initiative „Kids und Sport gemeinsam stark“ bildet die Sportjugend Rheinland-Pfalz seit 1997 mit Unterstützung des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend, des Ministeriums des Innern und für Sport sowie der AOK Rheinland-Pfalz Schülerassistenten aus.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen lernen, mit- und eigenverantwortlich spielerisch-sportliche Freizeitangebote für Mitschüler zu planen, zu organisieren und durchzuführen.
Zielsetzungen der Ausbildung sind im Wesentlichen:
– Gewaltprävention: Kanalisieren und Kompensieren von angestauten Aggressionen;
– Suchtprävention: stark machen gegen Drogen;
– Persönlichkeitsbildung und Entwicklung von Vorbildverhalten;
– Sensibilisierung für Toleranz und Integration von Benachteiligten.
In einer Evaluation bestätigen 56 % der Schulen, die mit den Assistenten arbeiten, einen Rückgang von Gewalt. Die Schulen melden
außerdem eine stärkere gegenseitige Rücksichtnahme, unproblematisches Schlichten von Streitereien, mehr Ausgeglichenheit im Unterricht, verbesserte Teambildung, eine Entlastung der Pausenaufsicht, harmonisches Spielverhalten, eine freundlichere Atmosphäre
u. a. m.
Der Anti-Aggressions-Parcours der Sportjugend soll das pädagogische Potential der kontrollierten Aggression von Kindern und
Jugendlichen nutzen, um die soziale Entwicklung, die Selbstfindung und den Aufbau von Schutzfunktionen zu fördern. Nicht selten
sind Kinder nach einem fairen Streit gute Freunde. Der Anti-Aggressions-Parcours bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, unkompliziert praktische Erfahrungen mit dem Thema „Aggression und Gewalt“ zu sammeln. Sie werden kontrolliert an sportlich-spielerische Kämpfe herangeführt, lernen dabei fair und konstruktiv zu streiten sowie sich Ängsten zu stellen.
Das bundesweite Programm „Integration durch Sport“, ursprünglich Projekt „Sport mit Aussiedlern“, in Rheinland-Pfalz unter
eigenverantwortlicher Federführung der Sportjugend Rheinland-Pfalz umgesetzt, hat in erster Linie die Integration von Spätaussiedlern, anderen Migranten und sozial benachteiligten Deutschen zum Ziel.
Das Programmteam strebt mit Hilfe der Sportvereine, ihrer Übungsleiterinnen und -leiter, Starthelferinnen und Starthelfern und
anderen regionalen Partnern eine Unterstützung bei der langfristigen Integration in unsere Gesellschaft an.
3. In welcher Form unterstützt das Land präventive Fanarbeit von Vereinen und Verbänden?
Die ersten Fanprojekte in Deutschland wurden im Laufe der 80er Jahre in Städten mit größeren Fanszenen gegründet, die jedoch
regelmäßig mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hatten. Erst mit politischer Unterstützung über die Verabschiedung des
„Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit“ (NKSS) durch die Innenministerkonferenz Anfang der 90er Jahre und über eine
entsprechend erfolgreiche Arbeit kam die Anerkennung für die Fanprojekte. Über das NKSS wurde die grundsätzliche finanzielle
Basis für die Fanprojekte geschaffen, die eine Drittelfinanzierung zwischen dem DFB, der jeweiligen Kommune und dem jeweiligen Land vorsieht. Gleichzeitig legte das NKSS auch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Fanprojekte fest und schrieb
ihr insbesondere die Aufgaben einer Koordinierung des Informationsaustauschs zwischen den einzelnen Fanprojekten, die Erarbeitung von Konzepten für die anlassbezogene Jugend- und Sozialarbeit, die Öffentlichkeitsarbeit und eine Institutionsberatung
für den Aufbau neuer Fanprojekte zu.
Das auf dieser Grundlage in Rheinland-Pfalz eingerichtete Fanprojekt beim FSV Mainz 05 startete im Jahr 1994, nachdem zuvor
unter Einbeziehung zahlreicher Fans deren Bedürfnisse im Hinblick auf die Arbeit eines Fanprojekts ermittelt und als Projektziel
festgeschrieben wurden. Seit 1995 beteiligt sich das Land mit einem Drittel an den Projektkosten. Für die Zugehörigkeit zur 1. Liga
belaufen sich diese jährlich auf 51 000 € und für die 2. Liga auf 30 600 €. Mit seinen 2,5 hauptamtlichen Stellen leistet das Fanprojekt aufsuchende Jugendsozialarbeit bei Heim- und Auswärtsspielen und sonstigen Treffen der Fans, offene Jugendarbeit im FanCafé und darüber hinaus soziale Beratung.
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Das Ministerium des Innern und für Sport unterstützt neben diesem Fanprojekt im Sinne des NKSS auch die Fanprojekte der Vereine und die Zusammenarbeit mit den Fanbeauftragten. So findet eine vertrauensvolle Kooperation staatlicher Stellen mit den Fanbeauftragten des 1. FC Kaiserslautern und der TuS Koblenz statt. Für Kaiserslautern ist derzeit zudem die Einrichtung eines Fanprojektes nach dem Konzept des NKSS geplant. Eine entsprechende Projektbeschreibung sowie der Antrag zur Bezuschussung liegen
dem Ministerium des Innern und für Sport vor.
Fanprojekte sind geeignete Initiativen, um nachhaltig und effektiv im Vorfeld von Sportveranstaltungen deeskalierend zu wirken
und um so auf eine gewaltfreie Fanszene hinzuarbeiten. Daher unterstützt die Landesregierung auch weitere Fanprojekte, soweit
der entsprechende Bedarf und die sonstigen Voraussetzungen nach den Richtlinien des NKSS gegeben sind.
d)
Doping
1. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Dopingproblematik im Sport in den letzten Jahren?
Wenngleich in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren eine Dopingproblematik im Sinne einer gestiegenen Zahl von überführten gedopten Sportlerinnen und Sportlern nicht zu verzeichnen ist, so kann dies nicht zu dem irrigen Schluss führen, das Land sei von
der aktuellen negativen Entwicklung nicht betroffen. Die jüngsten Skandale um das amerikanische Labor Balco und um den spanischen Arzt Fuentes sowie die aktuellen Offenbarungen im Spitzenradsport – um nur einige zu nennen –, deuten in eine andere Richtung. Sie sprechen für ein organisiertes, systematisches Doping im großen Stil in bestimmten Sportarten, wobei nicht selten verantwortliche Manager, Trainer etc. mit verwickelt sind. Aufgrund der relativ geringen Aufdeckungsquote im Rahmen der standardisierten Dopingkontrollen und den wohl immer ausgefeilteren Dopingmethoden kann man hier nur zu dem Schluss kommen, dass
die Dopingfahndung mit ihren Erkenntnismöglichkeiten den Realitäten im Spitzensport hinterherhinkt und daher auch nicht
annähernd das wahre Maß des Dopings tatsächlich widerspiegelt.
Diese Entwicklung unterminiert das Vertrauen der Bevölkerung in einen wichtigen Bereich unserer Gesellschaft. Spitzensport prägt
neben seinen wirtschaftlichen Aspekten ganz wesentlich die Freizeitgestaltung eines großen Teils unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Er nimmt Einfluss auf unser Verständnis von Fairness, ehrlichem Sportsgeist und Anerkennung großer Leistungen. Ungeahndete Dopingfälle und der latente Verdacht des Dopings insbesondere bei Spitzenleistungen beeinträchtigen das Rechtsempfinden der Bevölkerung, und dies umso mehr, wenn der nicht gedopte Sportler um den Lohn seiner Anstrengung gebracht wird und
der gedopte Sportler noch die wirtschaftlichen Vorteile seines rechtswidrigen Handelns behalten darf. Aus diesen Gründen steht
der Staat in der Pflicht, nachhaltig und effektiv Doping zu bekämpfen.
2. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung in der Durchsetzung eines dopingfreien Sports in Rheinland-Pfalz?
Im präventiven Bereich wurden in Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren u. a. von den Athletinnen und Athleten vertragliche
Unterlassungserklärungen eingefordert sowie zu Aufklärungszwecken eine Broschüre, der sog. „Doping-Fächer“, an die entsprechende Zielgruppe verteilt. Des Weiteren wurden regelmäßig entsprechende Aufklärungsveranstaltungen sowohl durch das Heinrich-Heine-Gymnasium in Kaiserslautern – einer Eliteschule des Sports – als auch durch einzelne Fachverbände durchgeführt.
Angesichts der Erkenntnisse der letzten Wochen, die deutlich gemacht haben, dass die bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung des
Dopings in bestimmten Sportarten unzureichend sind, hat sich die Landesregierung gemeinsam mit dem Landessportbund entschlossen, das folgende Maßnahmenpaket flankierend zu den Anstrengungen der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) umzusetzen:
– Workshops für Athletinnen und Athleten zu den Konsequenzen und Gefahren des Dopings,
– zentrale Präventionsseminare für das Umfeld der Athletinnen und Athleten,
– Prüfung einer Einführung eines Ombudsmannes für ausstiegs- und aussagebereite Athletinnen und Athleten,
– Bereitstellung von aktuellem Lehrmaterial für die Übungsleiterausbildung zum Thema Doping,
– Intensivierung der Aufklärung über Doping in rheinland-pfälzischen Schulen,
– Ausbau der Doping-Kontrollen auf Landesebene im D- und D-/C-Kaderbereich.
Nach Auffassung der Landesregierung ist Doping unter keinen Umständen zu tolerieren und nachhaltig zu bekämpfen. Um ein deutliches Signal in dieser Hinsicht an Aktive und Verantwortliche im aktuell durch Dopingenthüllungen in die Kritik geratenen Radsport und auch darüber hinaus zu setzen, wird die Landesregierung die staatliche Unterstützung für die Rheinland-Pfalz-Rad-Rundfahrt 2008 aussetzen.
Schließlich werden sich Landesregierung und Landsportbund für eine bessere finanzielle Ausstattung der NADA einsetzen.
3. Wie bewertet die Landesregierung den Entwurf über ein so genanntes „Anti-Doping-Gesetz“ der Bundesregierung?
Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) ist es bereits jetzt grundsätzlich verboten, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den
Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist mit Freiheitsstrafe von bis
zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Für besonders schwere Fälle beträgt die Strafandrohung Freiheitsstrafe von einem Jahr bis
zu zehn Jahren. Dabei liegt ein besonders schwerer Fall in der Regel vor, wenn der Täter Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport
an Personen unter 18 Jahre abgibt oder bei diesen Personen anwendet.
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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport“ (BR-Drucksache 223/07, BTDrucksache 16/5526), der am 5. Juli 2007 vom Bundestag verabschiedet wurde, sieht Änderungen des Bundeskriminalamtsgesetzes
(BKAG) sowie insbesondere des Arzneimittelgesetzes (AMG) vor.
Im Bereich des AMG wurden im Wesentlichen folgende Änderungen beschlossen:
– Strafverschärfungen für banden- oder gewerbsmäßige Dopingstraftaten, verbunden mit der Einführung des erweiterten Verfalls
in diesen Fällen,
– die Einführung der Strafbarkeit des Besitzes nicht geringer Mengen bestimmter Dopingsubstanzen, verbunden mit der Ermächtigung des Bundesgesundheitsministeriums, im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium nach Anhörung von Sachverständigen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die nicht geringe Menge der betreffenden Stoffe festzulegen,
– Erstreckung des Dopingverbots auf Fälle, in denen ein zur Heilkunde Befugter von ihm oder unter seiner fachlichen Aufsicht
hergestellte Stoffe bei einem Menschen anwendet, soweit die Herstellung zu Dopingzwecken erfolgte,
– die Einführung einer Warnhinweispflicht für Arzneimittel, die zu Dopingzwecken geeignet sind.
Darüber hinaus sieht die Gesetzesnovelle die Übertragung von Ermittlungsbefugnissen für die Strafverfolgung in Fällen des international organisierten verbotenen Handels mit Arzneimitteln auf das Bundeskriminalamt vor.
Wenn sich die Problematik des Dopings auch nicht allein mit den Mitteln des Strafrechts wird lösen lassen, so stellt diese Gesetzesnovelle doch einen begrüßenswerten Beitrag zur Bekämpfung krimineller Netzwerke in diesem Bereich dar. Er wird dem Bedürfnis, kriminelle Strukturen aufzudecken bzw. zu zerstören, einerseits und dem Bestreben, dopende Sportler nicht pauschal zu
kriminalisieren, andererseits gerecht.
Die Gesetzesnovelle vermeidet die pauschale Kriminalisierung dopender Sportler, indem nicht jeder bloße Besitz von Dopingmitteln, sondern nur der einer nicht geringen Menge unter Strafe gestellt wird. Dies trägt zum einen dem Gesichtspunkt Rechnung,
dass der Besitz einer nicht geringen Menge von Dopingmitteln die Weitergabe und Verbreitung solcher Substanzen indiziert. Zum
anderen wird durch die Einschränkung der Besitzstrafbarkeit das Problem der Beweisführung gegen Händler und Hintermänner,
welches sich aus einem dem dopenden Sportler im Falle der Strafbarkeit jeglichen Besitzes regelmäßig zustehenden Auskunftsweigerungsrecht ergäbe, minimiert.
Gleichwohl wird zurzeit im Ministerium des Innern und für Sport angesichts der aktuellen Dopingrealitäten im Spitzensport geprüft, ob die vorliegenden rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung des Dopings ausreichen oder ob nicht die Einführung eines
Straftatbestandes des Sportbetrugs und eine Strafbarkeit jeglichen Besitzes von Dopingmitteln doch letztendlich für die Gewährleistung eines weitgehend manipulationsfreien Sports erforderlich ist.
4. Wie bewertet die Landesregierung jene Stimmen, welche eine Amnestie für geständige Dopingsünder fordern?
Die Frage einer Amnestie stellt sich, soweit der strafrechtliche Bereich betroffen ist, aus Sicht der Landesregierung nicht.
Zunächst ergibt sich aus der in dem dargestellten Gesetz vorgesehenen Regelung kein Anlass für eine strafrechtliche Amnestie zugunsten geständiger „Dopingsünder“.
Es stellt bestimmte Verhaltensweisen unter Strafe, die bislang gerade nicht strafbar sind, und schafft damit kein entsprechendes Bedürfnis. Die bloße Einnahme von Dopingmitteln ist weder nach der geltenden Rechtslage noch nach der Gesetzesnovelle strafbar,
so dass in den betreffenden Fällen von vornherein kein Anwendungsbereich für eine Amnestie besteht. Entsprechendes gilt, soweit
nach der vorgesehenen Regelung der Besitz von Dopingmitteln unterhalb der Schwelle der nicht geringen Menge weiterhin straflos bleibt.
Zureichende Gründe, etwa Personen, die mit Dopingsubstanzen Handel treiben, vor jeglicher Strafverfolgung zu bewahren, sind
ebenfalls nicht ersichtlich.
Dieser gesetzliche Rahmen gibt hinreichenden Spielraum, den Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden. So kommt bei Vergehen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) wie auch bei anderen Vergehen unter bestimmten Umständen eine Einstellung der Strafverfolgung etwa gegen Auflagen in Betracht. Vor allem aber schaffen die abgestuften Strafrahmen und die Möglichkeit, ein kooperatives oder einsichtiges Verhalten eines Delinquenten im Rahmen der Strafzumessung spürbar zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, ein adäquates und hinreichend flexibles System zur angemessenen Reaktion auf das jeweilige Fehlverhalten.
Darüber hinaus ist in dem Entwurf der Bundesregierung zu einem „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Strafzumessung
bei Aufklärungs- und Präventionshilfe“ (BR-Drucksache 353/07) die Einführung einer allgemeinen „Kronzeugenregelung“ vorgesehen. Hiervon können gegebenenfalls Täter solcher Straftaten profitieren, die mit einer im Mindestmaß erhöhten Freiheitsstrafe
bedroht sind. Die in Betracht kommende Strafmilderung oder gar das gänzliche Absehen von Strafe muss sich der Delinquent allerdings durch die Preisgabe von Erkenntnissen hinsichtlich bestimmter schwerer Delikte verdienen, zu denen auch die besonders
schweren Fälle des Verstoßes nach dem AMG gehören.
Für einen pauschalen Straferlass zugunsten aller geständigen „Dopingsünder“ besteht danach keine Veranlassung.
Hinsichtlich der Frage einer Amnestie für den sportrechtlichen Bereich vertritt die Landesregierung folgende Auffassung: Der des
Dopings überführte Sportler hat in der Regel mit einer zweijährigen Wettkampfsperre nach den entsprechenden Verbandsregeln
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zu rechnen, was für viele im Allgemeinen gravierende finanzielle Folgen sowohl hinsichtlich ihrer arbeitsvertraglichen Ansprüche
als auch ihrer Einnahmen aus Sponsorengeldern hat, wenn nicht sogar das Karriereende begründet. Diese Konsequenzen sind in
Anbetracht der Schwere der Vergehen gerechtfertigt. Aber eine weit größere Gefahr geht – wie die jüngsten Erkenntnisse im Radsport zeigen – von den kriminellen Netzwerken und Hintermännern im Spitzensport aus. Um derer habhaft zu werden, bedarf es
wirksamer Bekämpfungsinstrumente, wozu auch die Gewinnung von Zeugen gehört. Dazu erscheint eine Reduzierung der nach
Sportrecht verwirkten Strafen im Einzelfall gerechtfertigt, wenn der des Dopings überführte Sportler maßgeblich an der Aufdeckung
und strafrechtlichen Verfolgung krimineller Dopingnetzwerke und der Überführung von einzelnen Drahtziehern mitwirkt. Dieses
Instrument erscheint in der Prognose auch zielführend, da der Sportler hierdurch die beschriebenen Konsequenzen für die eigene
berufliche Zukunft stark abmildern könnte.
5. Gibt es in Rheinland-Pfalz präventive Informationsangebote für junge Nachwuchssportlerinnen und -sportler, in denen frühzeitig auf
die zum Teil schweren gesundheitlichen Gefahren des Dopings hingewiesen wird?
Siehe Antwort zu Frage I. d) Nr. 2).
6. Wie bewertet die Landesregierung Pläne hinsichtlich der Einführung einer Kennzeichnungspflicht für dopingrelevante Arzneimittel?
Die Einführung einer Warnhinweispflicht für Arzneimittel, die zu Dopingzwecken geeignet sind, ist zu begrüßen.
Zum einen führt sie zur Aufklärung unwissender Anwender über die möglichen Risiken der Einnahme derartiger Substanzen und
dient hierdurch nicht nur dem Schutz vor den Gefahren eines Missbrauchs, sondern auch der Vermeidung unbewussten Dopings.
Zum anderen trägt sie dazu bei, bewusst dopenden Sportlern die Schutzbehauptung, aus Unkenntnis gehandelt zu haben, zu verwehren.
7. Wie bewertet die Landesregierung Vorschläge des Bundes, wonach der Themenkomplex Doping und Dopingprävention im Rahmen
der staatlichen Ausbildungsverantwortung der Länder zum Inhalt der Ausbildung für Sportlehrer, Ausbilder und Sportärzte gemacht
werden soll?
Die Themen „Doping und Dopingprävention“ haben nach wie vor hohe gesellschaftliche Bedeutung. Dies wird durch die aktuelle
Diskussion um die Inhalte eines Anti-Doping-Gesetzes und die jüngsten Enthüllungen im Spitzenradsport deutlich. Vor diesem Hintergrund ist eine vertiefende inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Thema im Rahmen der Ausbildung von Sportlehrkräften, von
Multiplikatoren in den Verbänden sowie Sportärztinnen/Sportärzten in den Lehrgängen beziehungsweise Studiengängen über das
bereits stattfindende Maß hinaus geboten.
8. Wie bewertet die Landesregierung Vorschläge des Bundes hinsichtlich der Einführung von Aufklärungskampagnen und Präventionsmaßnahmen im Bereich der Fitnessstudios (Bodybuilding-Szene) oder des ambitionierten Amateursports als Präventionsmaßnahme
durch die Länder?
Die Maßnahmen und Projekte der Landesregierung und des Landessportbundes zur Dopingbekämpfung (dargestellt in der Antwort zu Frage I. d) Nr. 2) betreffen auch den ambitionierten Amateursport bzw. sämtliche Bereiche des organisierten Sports, da sie
zusammen mit den Sportverbänden und -vereinen durchgeführt werden.
Ob Besucher von Fitnessstudios durch solche präventiven Maßnahmen erreicht werden – insbesondere wenn sie zur BodybuildingSzene gehören – ist ungewiss. Untersuchungen zeigen, dass im Bodybuilding-Bereich Medikamentenmissbrauch, insbesondere
Hormondoping, relativ weit verbreitet ist. 15 bis 25 % der Besucher solcher Studios geben an, entsprechende Medikamente eingenommen zu haben. Es ist auch bekannt, dass in bestimmten Studios die Dealer-Szene für die verschiedenen Dopingmittel eine erhebliche Rolle spielt. Ob sich dieser harte Kern des Dopingmissbrauchs durch Aufklärungskampagnen von Doping abhalten lässt, ist
eher unsicher. Als Präventionsmaßnahme wird die Landesregierung prüfen, ob und inwieweit sich solche Szenen durch gewerberechtliche Maßnahmen ausdünnen lassen. Hauptinstrument zur Bekämpfung in diesem Bereich wird aber vor allem das verschärfte
Arzneimittelrecht sein.
e)
Sport und Gleichstellung
1.
Wie bewertet die Landesregierung die geschlechtsspezifische Entwicklung des Sports in den letzten fünf Jahren?
Die Zahl der Mädchen und Frauen, die am organisierten Sport teilnehmen, steigt seit Jahrzehnten kontinuierlich an. Ihr Anteil hat
sich in Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren bei knapp 40 Prozent eingependelt.
In den Führungsgremien der Sportorganisationen sind Frauen dagegen noch deutlich unterrepräsentiert. Die Landesregierung begrüßt
daher die vielfältigen Bemühungen des Landessportbundes, in seinen Verbandsstrukturen eine stärkere Beteiligung von Frauen zu
erreichen. Ein Anteil von Frauen von mindestens 25 Prozent in allen Gremien soll angestrebt werden.
Seit Anfang des Jahres 2001 setzt sich der Landessportbund mit der Strategie des Gender-Mainstreaming auseinander. Er hat als erster
Landessportbund in Deutschland im Jahr 2002 Gender-Mainstreaming in seiner Satzung verankert.
Dort heißt es in § 2 Abs. 2: „Der Landessportbund Rheinland-Pfalz verpflichtet sich, die Chancengleichheit von Frauen und
Männern weiter voranzutreiben. Insbesondere verpflichtet er sich, nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming zu handeln. Das
bedeutet, bei allen Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen die jeweils spezifische Situation von Frauen und Männern
ausdrücklich mit zu beachten.“
16
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Drucksache 15/
Die Geschäftsstelle des Landessportbundes hat im Jahr 2003 mit Unterstützung der Landesregierung in Form von mehrstufigen
Gender-Trainings Ansatzpunkte für die Implementierung der Geschlechter- und Gleichstellungsperspektive in der praktischen
Arbeit entwickelt.
Im Jahr 2004 wurde eine paritätisch besetzte Steuerungsgruppe als Präsidialkommission berufen mit dem Ziel, Gender-Mainstreaming weiter umzusetzen.
Erste konkrete Schritte für die Praxis sind eine durchgehend geschlechtsspezifische Datenerhebung sowie die Entwicklung von
Arbeitshilfen für die praktische Umsetzung von Gender-Mainstreaming für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ehren- und
Hauptamt.
Die Maßnahmen nach dem Prinzip des Gender-Mainstreaming werden im Rahmen einer Doppelstrategie durch gezielte Frauenfördermaßnahmen ergänzt.
Im Landessportbund vertritt der Landesarbeitskreis „Frau im Sport“ die Interessen von Mädchen und Frauen.
2.
Welche Entwicklung und welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung hier in den kommenden Jahren unter besonderer Berücksichtigung der Sportverbände, -vereine und -organisationen?
Die Gleichstellung der Geschlechter hat sich noch nicht in allen Bereichen und nicht auf allen Ebenen gleichermaßen durchgesetzt.
Nach wie vor besteht eine deutliche Diskrepanz zwischen der Anzahl an Frauen, die aktiv Sport treiben, und der Anzahl der Frauen,
die Schlüsselpositionen auf den Führungsebenen der Sportorganisationen innehaben. Gleichwohl ist hier eine positive Entwicklung
zu verzeichnen, was die nachfolgenden Zahlen belegen.
Bei 6 313 Vereinen im Jahr 2006 stehen 5 676 männlichen Vorsitzenden 565 weibliche gegenüber. 5 430 männliche Vertreter bekleiden das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden, 929 weibliche stellvertretende Vorsitzende widmen sich dieser Aufgabe.
Auf den Posten der Geschäftsführung entfallen 3 769 männliche und 2 034 weibliche Stelleninhaber. Die Position des Schatzmeisters wird von 4 297 Herren und 1 846 Frauen besetzt. Jugendleiteraufgaben nehmen 3 466 männliche Leiter wahr, bei den Damen
sind es 1 165.
Die Verteilung bei Pressemitarbeiterinnen/-mitarbeitern weist 2 181 männliche und 683 weibliche Personen aus.
Die Anzahl der Frauenwartinnen beläuft sich auf ca. 1 000 (ein Sportbund wurde nicht erfasst). Interessant ist auch, dass ca. 100 Herren dieses Amt bekleiden.
Bei Betrachtung der Entwicklung von 2000 bis 2006 kann festgestellt werden, dass die weibliche Beteiligung in den Vorstandsämtern um durchschnittlich 15 % zugenommen hat.
Nach Auffassung der Landesregierung sind trotz dieser positiven Tendenz unvermindert Anstrengungen zu unternehmen, um auf
allen Gebieten des Sports die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern voranzutreiben und insbesondere eine deutliche
Erhöhung des Frauenanteils in ehrenamtlichen Führungsgremien zu erreichen.
Die Landesregierung sieht dabei die Strategie des Gender-Mainstreaming als förderlich an. Durch deren systematische Anwendung
werden alle ehren- und hauptamtlich tätigen Personen im organisierten Sport in die Lage versetzt, gleichstellungsrelevante Aspekte
ihrer jeweiligen Tätigkeits- und Zuständigkeitsfelder zu erkennen und in ihr Handeln einzubeziehen.
3. Gibt es Zahlen hinsichtlich der Verteilung zwischen Frauen und Männern im organisierten Sportbetrieb?
Bestandserhebung Mitglieder-Gesamtzahlen 2002 bis 2006
2002
2003
2004
2005
2006
Frauen
Männer
578 059
922 665
575 133
916 952
573 984
909 874
575 080
904 287
576 942
900 407
Gesamt
1 500 712
1 492 085
1 483 858
1 479 367
1 477 349
Mitglieder über die Sportbünde Rheinland, Pfalz, Rheinhessen 2006:
Altersklassen
männlich
weiblich
Gesamt
Kinder bis 6 Jahre
Schüler 7 bis 14 Jahre
Jugendliche 15 bis 18 Jahre
Jugendliche 19 bis 26 Jahre
Mitglieder 27 bis 40 Jahre
Mitglieder 41 bis 60 Jahre
Mitglieder 61 Jahre und darüber
38 665
156 311
73 227
89 674
148 824
253 498
140 208
35 095
117 531
48 156
49 045
100 662
154 020
72 433
73 760
273 842
121 383
138 719
249 486
407 518
212 641
Summe:
900 407
576 942
1 477 349
Vergleichszahl 2005:
904 287
575 080
1 479 367
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4. Wie gestaltet sich die Beteiligung und die Repräsentanz von Frauen im organisierten Sport und in den Führungspositionen von Sportverbänden?
In den vergangenen zehn Jahren ist die Zahl der Frauen im Haupt- wie im Ehrenamt gestiegen. Trotzdem müssen die Bemühungen
zur Gewinnung von weiblichen Entscheidungsträgern intensiviert werden, um deren Repräsentanz entsprechend ihrem Anteil an der
Sport treibenden Bevölkerung zu gewährleisten. Zur Unterstützung dieser Bemühungen hat das Referat „Frau im Sport“ des Landessportbunds Rheinland-Pfalz bereits 1990 einen Frauenförderplan erstellt, der im Jahr 2005 aktualisiert und als frauenpolitisches
Positionspapier verabschiedet wurde. Danach soll in allen Gremien ein Anteil von Frauen von mindestens 25 Prozent angestrebt
werden.
Um die Rahmenbedingungen für Frauen im Sport zu verbessern und sie für Führungsverantwortung im Sport zu stärken, wurden
Programme wie zum Beispiel „Frauen tun dem Sport gut“ auf den Weg gebracht. Zu den wichtigsten Projekten im Zeitraum 2001
bis 2006 zählten: „Mentoring im Sport“, die NOK-Kampagne „Frauen an die Spitze“, das Seminar „Frauen managen im Verein“,
die Mentoring-Börse, Frauensprechstunden im Land, die Tagung „Auswirkungen von sexueller Gewalt auf die Bewegungs- und
Körperkultur von Frauen und Mädchen – Gewalt gegen Frauen und Mädchen“, die Kampagne „Funktionärinnen tun dem Sport
gut“, die Initiativen „Sport macht Mädchen stark“ und „Sport tut Frauen gut“, die Frauenvollversammlungen in Rheinland-Pfalz,
die Sportveranstaltung „Ingelheimer Partnerlauf“ und der LSB-Preis „Ehrenamtliches Engagement von Frauen im Sport“.
Zurzeit betreut der Landessportbund Rheinland-Pfalz eine Magisterarbeit zum Thema „Frauen in ehrenamtlichen Führungspositionen rheinhessischer Sportvereine“. Diese Arbeit am Institut für Sportwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
dient einer repräsentativen Erhebung und soll Ende 2007 fertiggestellt sein. Man erhofft sich davon belastbares Zahlenmaterial über
die aktuelle und zukünftige Entwicklung der Integration von Frauen in Führungsfunktionen im rheinland-pfälzischen Sport.
f)
Sport und Migration
1.
Welchen Beitrag leistet der rheinland-pfälzische Sport im Rahmen der Integrationspolitik?
Der Sport in Rheinland-Pfalz leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration insbesondere der jungen Migrantinnen und Migranten.
Die Landesregierung hat am 3. Juli 2007 ihr Integrationskonzept verabschiedet und darin dem Sport einen eigenen Abschnitt gewidmet. Dort heißt es unter anderem: „Im Sport ist Leistung möglich ohne Rücksicht auf Herkunft, Nationalität und Sprache.
Leistung und Erfolg sind im Sport damit leichter möglich als in anderen Bereichen. Sportliche Leistung und deren Anerkennung
fördert die Selbstachtung der Menschen mit Migrationshintergrund. Sport fördert das soziale und kulturelle Lernen durch die
Beachtung der Spielregeln und des Gebots der Fairness.“
Auch der 11. Sportbericht der Bundesregierung vom Dezember 2006 (Bundestags-Drucksache 16/3750) hebt die Bedeutung des
Sports für die Integration hervor: „Sport bietet vielfältige Chancen für Zugewanderte und bildet einen bedeutsamen Faktor der Partizipation am gesellschaftlichen Zusammenleben.“
Sport hilft, Sprachbarrieren zu überwinden. Sportlerinnen und Sportler bilden Gemeinschaften, Sport befreit von Isolation und erleichtert, soziale Beziehungen zu knüpfen.
Im Spitzensport sind viele zugewanderte Leistungsträger und Vorbilder, nicht nur im Fußball. Sie sollten verstärkt zur Förderung
der Integration eingesetzt werden. Sportvereine spielen eine große Rolle bei der Prävention und der Bekämpfung von Ausgrenzung,
Rassismus, Diskriminierung und Gewalt.
In den meisten Vereinen sind Zugewanderte als Mitglieder aktiv. Gerade jungen Zugewanderten hilft der Sport, sich in der neuen
Gesellschaft zurechtzufinden und sich positiv in sie einzubringen. Im Sport ist Leistung möglich ohne Rücksicht auf Herkunft, Nationalität und Sprache. Leistung und Erfolg sind im Sport damit leichter möglich als in anderen Bereichen. Sportliche Leistung und
deren Anerkennung fördert die Selbstachtung der Zugewanderten.
Zugewanderte sind eine Chance für Sportvereine, denn sie tragen dazu bei, das vielfältige Sportangebot in der Fläche aufrechtzuerhalten und auszubauen. Deshalb sollen noch stärker als bisher Migrantinnen und Migranten entsprechend ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen für die Sportvereine geworben werden.
Sport ist ein Spiegel der Gesellschaft und damit auch ihrer Probleme. Im Sport gibt es auch Diskriminierung und unfaires Verhalten sowie die freiwillige oder erzwungene Isolation bestimmter Ethnien. Indem der rheinland-pfälzische Sport sich diesen Problemen offen stellt, leistet er einen wichtigen Beitrag, um die Ursachen für Gewalt, Ausgrenzung und Diskriminierung zu bekämpfen.
Die Integration von Zugewanderten durch Sport wird in Rheinland-Pfalz mit unterstützt durch das Programm „Integration durch
Sport“ des Deutschen Sportbundes, das die Sportjugend Rheinland-Pfalz des Landessportbundes eigenverantwortlich mit einer Reihe
von Maßnahmen umsetzt.
Dies gilt auch für Sportangebote, die auf die kulturellen Bedürfnisse bestimmter Gruppen besonders eingehen, um Barrieren zur
Mehrheitsgesellschaft aufzubrechen und ihre soziale und kulturelle Integration zu fördern. Ein Beispiel dafür ist das Projekt „Sport
und Sprache“ des Landessportbunds Rheinland-Pfalz, in dem deutsche und muslimische Frauen gemeinsam Schwimm- und Sprachunterricht absolvieren. Die Sportjugend Rheinland-Pfalz kümmert sich gleichzeitig mit einem Projekt um die muslimischen
Mädchen und ihre Chancen zur Teilnahme am Sport.
Es gilt darüber hinaus, Zugewanderte verstärkt als Trainer und Betreuer sowie für verantwortliche Funktionen in den Vorständen
der Sportvereine zu gewinnen, um so weitere Vorbilder und Multiplikatoren für die Integrationsidee zu schaffen.
21
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Viele Migrantinnen und Migranten haben Hemmungen, von sich aus auf die Vereine zuzugehen. Folglich ist es notwendig, dass die
Vereine gemeinsam mit Schulen und Kommunen gegenüber den Zugewanderten aktiv werden und dabei vorhandene Netzwerke
der Verbände sowie Vertretungen der ethnischen Gemeinschaften der Migrantinnen und Migranten nutzen. Das Land unterstützt
die Vereine dabei, Kooperationen mit Schulen auszubauen und solche Netzwerke zur Mitgliederwerbung zu nutzen.
Niedrigschwellige Sportangebote außerhalb der Vereine – wie z. B. Midnight-Games – sollen fortgesetzt und ausgebaut werden.
Dies gilt auch für Sportangebote, die auf die kulturellen Bedürfnisse bestimmter Gruppen besonders eingehen.
Die Landesregierung wirbt zudem für eine interkulturelle Aus- und Fortbildung von Trainern und Betreuern. Dazu gehört auch
die Fähigkeit zum Erkennen und Lösen von interkulturellen Konflikten.
Der Landessportbund Rheinland-Pfalz reagiert auf demographische, kulturelle und andere Veränderungen in unserer Gesellschaft.
Konkret werden die Vereine, Verbände und Organisationen für neue Aufgaben durch Sensibilisierung, Information und Qualifizierung vorbereitet. Qualifizierungen finden z. B. im Bereich der interkulturellen Kompetenz statt. Modellversuche demonstrieren
die Machbarkeit von differenzierten Sportangeboten, besonders auch für die Gruppe der Migrantinnen und Migranten. Hieraus gemachte Erfahrungen fließen in die Informationsangebote und Beratungen ein.
2. Erkennt die Landesregierung Unterschiede in den ausgeübten Sportarten und dem Interesse an Sportarten von Migrantinnen und
Migranten im Vergleich zur Mehrheitsbevölkerung?
Nach den zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen werden von Aussiedlerinnen und Aussiedlern Selbstverteidigungs- und
Kampfsportarten wie Boxen und Ringen, aber auch z. B. die überlieferten traditionellen Sportarten Gorodki und Sambo bevorzugt.
Eine aktuelle Befragung bei Muslimas hinsichtlich einer möglichen Wahl einer Lieblingssportart bestätigt eine vergleichbare Neigung hin zu Selbstverteidigungssportarten, aber auch hin zu Mannschaftssportarten wie Volleyball, Handball und Fußball.
Eine Studie von Prof. Dr. Christa Kleindienst-Cachay, Uni Bielefeld, zur erfolgreichen Sozialisation von Muslimas in den Leistungssport spiegelt bei der relativ kleinen empirisch erfassten Gruppe von Leistungssportlerinnen ein ähnliches Bild wider.
Darüber hinaus erfreuen sich Schwimmangebote zunehmender Beliebtheit bei muslimischen Mädchen und Frauen.
Weitere Erkenntnisse zum Bewegungs- und Sportverhalten der genannten Zielgruppen werden aus dem aktuellen von der Landesregierung geförderten Sportjugendprojekt „Sport mit muslimischen Mädchen in Mainz“ erwartet, das von dem Zentrum für empirisch pädagogische Forschung der Universität Koblenz-Landau wissenschaftlich begleitet wird.
3. Falls ja, welchen Handlungsbedarf sieht hier die Landesregierung für die Sportförderung der nächsten Jahre unter besonderer Berücksichtigung der Sportverbände, -vereine und -organisationen?
Siehe Antwort zu I. f) Frage 1.
4. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung den Sport hier in seiner integrativen Arbeit?
Die Landesregierung unterstützt insbesondere die nachfolgenden Projekte der Sportjugend, der Sportvereine und Verbände:
Integrationsprojekte der Sportjugend
Die Sportjugend Rheinland-Pfalz wird überwiegend aus den Mitteln des Ministeriums des Innern und für Sport gefördert. Sie betreibt unterschiedliche Projekte in der Jugendarbeit und in der Jugendsozialarbeit, die immer auch Integrationscharakter haben.
Gerade die Initiative „Kids und Sport – gemeinsam stark“ leistet hierzu Beachtliches. Neben den Angeboten für die Vereine versuchte die Sportjugend, über die Veranstaltung von „Midnight-Games“ Jugendliche von der Straße zu holen und unter Verbannung
von Alkohol und Drogen für den Sport zu begeistern. Gerade in den sozialen Brennpunkten wurde so durch die Öffnung von Sporthallen und Schulhöfen für diese Veranstaltungen ein alternatives Angebot für Kinder und Jugendliche auch mit Migrationshintergrund bereitgestellt.
Fortgeführt wurde das Projekt „Integration durch Sport“, durch das speziell Migrantinnen und Migranten und sonstige benachteiligte Gruppen durch Schwerpunktvereine angesprochen werden, um ihnen einen erleichterten Zugang zum Vereinssport und so
zur Gesellschaft zu ermöglichen.
Auch das Projekt „Ferien am Ort“ setzt durch die Aufnahme von benachteiligten Kindern, die in den Ferien nicht verreisen können,
Akzente für eine Integration über den Sport durch Ferienunterhaltungsprogramme.
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Projekte zu Integration und Sport, die zurzeit vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen gefördert
werden:
Projektträger
Projektbeschreibung
Weitere finanzielle
Förderung durch
Laufzeit
Sportjugend Rheinland-Pfalz
Mainz
Sport mit muslimischen Mädchen
Aufbau von Bewegungs- und Sportgruppen mit integrierter Sprachförderung
ISM, MBWJK
2007 bis 2008
Pfarramt für Ausländerarbeit
Kirchenkreis an Nahe und Glan
Bad Kreuznach
Schwimmkurs für Migrantinnen
2007
Landessportbund Rheinland-Pfalz
Mainz
Schwimm- und Sprachkurs für
Muslima und deutsche Frauen
2007
ballance 2006 – Integration und Toleranz für eine friedliche Fußball-Weltmeisterschaft, (seit 2007) ballance 2006 – Straßenfußball
für Integration, Fairness und Toleranz
Auf Initiative des Ministeriums des Innern und für Sport wurde das „Straßenfußballprojekt ballance 2006“ unter Beteiligung des
DFB, der beiden rheinland-pfälzischen Fußballverbände, namhafter rheinland-pfälzischer Fußballvereine, des Landespräventionsrates,
des Landessportbundes, der Landeszentrale für politische Bildung und sonstiger Institutionen, die sich der Integration und
Gewaltprävention verpflichtet fühlen, bereits im Jahr 2004 aus der Taufe gehoben. Im Rahmen dieses Projektes, das sich an Kinder
und Jugendliche und insbesondere an Migrantinnen und Migranten sowie sozial Benachteiligte richtet, um sie zu Fairplay, Toleranz und Mitmenschlichkeit durch ein spezielles pädagogisches Spielkonzept zu erziehen und dadurch besser zu integrieren, wurden
in den Jahren 2005 bis 2007 in mehr als 240 Veranstaltungen durchgeführt. Die Projektträger stellten Spielcourts kostenlos zur Verfügung und leisteten organisatorische Hilfestellung. Institutionen, Personen und Vereine, die in der Jugendbetreuung und in der
Jugendpflege tätig sind und dadurch erleichterten Zugang zu Kindern und Jugendlichen haben, wurden und werden aufgefordert,
ballance-Turniere zu veranstalten.
Neustadt-Projekt Mainz
Das Mainzer Neustadt-Projekt leistet seit nunmehr 24 Jahren interkulturelle Stadtteilarbeit. Seine Angebote richten sich in erster
Linie an die in diesem Stadtteil lebenden Migrantinnen und Migranten. Dazu zählen unter anderem auch Bildungsangebote für türkische Frauen im Bereich der Gesundheitsaufklärung, Sport oder Ernährung.
Sportverbände als Partner der Integration über den Sport hinaus
Daneben sind die Sportvereine und -verbände in Rheinland-Pfalz auch Partner von Integrationsmaßnahmen, die über das Betreiben des Sports hinausreichen.
So wurde im Jahr 2005 der Landespräventionspreis für kommunale Kriminalprävention in Rheinland-Pfalz (Geldpreis in Höhe von
1 500 €) an die Arbeitsgruppe „Junge Spätaussiedler in Koblenz“ verliehen. Auf Anregung des Landeskriminalamtes wurde diese
Arbeitsgruppe im Rahmen des Projektes „Jugend und Gewalt“ im Dezember 2001 ins Leben gerufen. In der Arbeitsgruppe ist eine
Vielzahl von Institutionen vertreten, die sich um die Belange der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler kümmern, unter anderem
die Sportjugend Rheinland-Pfalz.
Angesichts der Bedeutung des Sports für die Integration hat die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen
einen Vertreter des Landessportbundes in den Landesbeirat für Migration und Integration berufen.
g)
Sportereignisse
1. Welche Bedeutung haben sportliche Großveranstaltungen für die rheinland-pfälzischen Regionen, besonders unter touristischen bzw.
wirtschaftlichen Erwägungen?
4. Welche Sportereignisse in Rheinland-Pfalz haben sich in den letzten Jahren nach Ansicht der Landesregierung dahingehend verstetigt,
dass man von überregionaler und wertschöpfender Bedeutung sprechen kann?
Sportliche Großveranstaltungen sind grundsätzlich ein wichtiger Bestandteil der Sportförderung. Diese bieten der Bevölkerung die
Möglichkeit, sich ein eigenes Bild über den Leistungsstand der Athletinnen und Athleten aus dem eigenen Land zu machen und andererseits die weltweite Leistungsentwicklung zu verfolgen. Darüber hinaus wird mit der Organisation und Durchführung von
Sportgroßveranstaltungen die Leistungsfähigkeit des Landes international dargestellt, die das Image eines Landes nachhaltig beeinflussen kann.
Besonders eindrucksvoll wurde dies verdeutlicht bei der Fußball-Weltmeisterschaft im Jahr 2006, bei der das Fritz-Walter-Stadion
in Kaiserslautern Austragungsort für fünf Weltmeisterschaftsspiele war.
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Sportliche Großveranstaltungen sind in erster Linie die Spiele der drei Fußball-Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern, 1. FSV Mainz 05
und TuS Koblenz, deren Spiele an den Wochenenden mehrere zehntausend Zuschauer anlocken. Darüber hinaus hat sich das
CSI-Reitturnier in Hachenburg seit vielen Jahren im Turnierplan der Reiterinnen und Reiter etabliert. Großen Zuschauerzuspruch
haben in Trier die Bundesliga-Basketballer des TBB Trier und die Handballerinnen der DJK MJC Trier. Ansonsten gibt es Spitzensport beim TTC Grenzau und FSV Kroppach (Tischtennis), beim ASV Mainz 88 (Ringen), bei der SG EWR Rheinhessen (Schwimmen) und der TG Frankenthal (Hockey) zu sehen. Die größte Sportveranstaltung in Rheinland-Pfalz war in den letzten vier Jahrzehnten die jährlich stattfindende Rheinland-Pfalz-Rad-Rundfahrt.
Die drei Fußballvereine gehören zu den größten Steuerzahlern im Lande. Sie sichern auch eine Vielzahl kleinerer Unternehmen das
Überleben in der Wirtschaftsgesellschaft und sind deshalb eine nicht wegzudenkende Größe auf dem Arbeitsmarkt.
2. Wie sind in diesem Zusammenhang die Spiele im Rahmen der Fußball-WM im Jahr 2006 in Rheinland-Pfalz einzuordnen?
1,3 Millionen Besucher aus aller Welt haben Deutschland während der Fußball-WM 2006 besucht. Kaiserslautern und das Land
Rheinland-Pfalz waren Gastgeber für ca. 850 000 Besucher aus dem In- und Ausland, die sich an den fünf Spieltagen in der Barbarossastadt und im Umland aufhielten. Sowohl der Weltfußballverband FIFA als auch fast alle Besucher – wie Befragungen vor Ort
ergaben – haben die Atmosphäre, die perfekte Organisation und die Gastfreundschaft uneingeschränkt gelobt. In der nationalen
und internationalen Wahrnehmung ist von einem hohen Imagegewinn auszugehen. Dies gilt auch für die beiden WM-Mannschaftsquartiere in Bad Bertrich und Stahlhofen am Wiesensee, die sich der Öffentlichkeit als sympathische und weltoffene Gastgeber im Sinne des offiziellen Mottos der WM 2006 „Die Welt zu Gast bei Freunden“ gezeigt haben.
Der gestiegene Bekanntheitsgrad und das positive Image bilden eine gute Basis für nachfolgende wirtschaftliche und touristische
Effekte. Insbesondere letztere wurden nachhaltig unterstützt mit der Initiative „ServiceQualität Rheinland-Pfalz“, die nach der WM
fortgesetzt wurde und innerhalb derer fast 1 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als „Qualitätscoaches“ ausgebildet wurden. Dazu
kam eine Qualifizierungsinitiative für Arbeitslose, um diese für eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt vorzubereiten.
Die Bundesregierung ging in ihrem „7. Fortschrittsbericht zur Fußball-WM 2006“ von vielfältigen Wachstumsimpulsen durch die
Veranstaltung aus und schätzte die WM-induzierte volkswirtschaftliche Wertschöpfung auf rund 3 Milliarden €, verteilt auf einen
längeren Zeitraum. Auch 2007 und 2008 soll dieser Impuls noch mit zusammen ca. 1,5 Milliarden € zusätzlicher Wertschöpfung zu
Buche schlagen. Die WM führte zu steuerlichen Mehreinnahmen in der Größenordnung von ca. 600 Mio. €. Hiervon entfällt ein
entsprechender Anteil auf das Land Rheinland-Pfalz.
Das Standortmarketing der kleinsten WM-Stadt Kaiserslautern hat durch die WM einen kaum abschätzbaren Schub erhalten. Als
IT- und Technologiestandort hat es Kaiserslautern unter dem Dach der bundesweiten Imagekampagne „Deutschland Land der Ideen“
verstanden, seine Chance für ein weltweites Stadtortmarketing als Standort für junge technische Wissenschaften und eine intensive
Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu nutzen. Das sympathische, selbstironische Motto dieser Standortkampagne „Wer uns findet, findet uns gut“ hat die Stadt ins Bewusstsein nationaler und internationaler Entscheider für den Technologiebereich gerückt.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die WM 2006 als Ausgangspunkt für Marketingaktivitäten zur Förderung des Absatzes rheinland-pfälzischer Weine genutzt. Die FIFA und das Organisationskomitee der WM haben bei ihren Veranstaltungen deutsche Weine exklusiv ausgeschenkt. Rheinland-pfälzische Weine standen dabei mit an der Spitze.
Neben dem Ausbau des Fritz-Walter-Stadions in Kaiserslautern ist es durch den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu einer dauerhaften Verbesserung der Standortqualität der Pfalz gekommen. Die verbesserte Anbindung an die deutschen und europäischen Ballungsgebiete durch Straße und Schiene sowie zahlreiche einzelne Modernisierungsmaßnahmen haben nachhaltige positive Auswirkungen auf die Standortfaktoren und die Wirtschaftskraft der Region.
Auch wenn zurzeit ein noch nicht abschließend entschiedener wissenschaftlicher Streit über die langfristigen ökonomischen Gesamteffekte der WM 2006 durch die Medien geht, wird man zwar generell den Imagegewinn der WM nicht in Euro und Cent beziffern,
aber auf jeden Fall davon ausgehen können, dass die Stadt Kaiserslautern, die Region und das Land Rheinland-Pfalz von der
WM 2006 profitiert haben und davon nachhaltig einen großen Nutzen haben werden.
3. Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen Sport und der Identifikation von Menschen mit ihrer Region, ihrer Stadt
oder Gemeinde?
Sportvereine sind wichtige Keimzellen bürgerschaftlichen Lebens in einer Kommune. Der ehrenamtlich organisierte Breiten- oder
Wettkampfsport bildet im Verein für die Menschen nicht nur einen wichtigen Teil ihrer Lebensqualität, sondern bietet auch ein
Stück „Heimat“, insofern trägt er in nicht unerheblicher Weise zur lokalen Identifikation bei.
Im Spitzensport, der täglich in den Medien präsent ist, wird diese Identifikation noch sehr viel deutlicher. So wie z. B. die Stadt Kaiserslautern seit Generationen mit ihren Fußballern oder Schifferstadt mit seinen Ringern identifiziert wird, gibt es viele Regionen und
Orte, in denen sportliche Leistungsträger zur Identifikation beitragen. Dies gilt vor allem für alle Ballsportarten – insbesondere den
Fußball -, aber auch ein kleiner Ort wie Grenzau wird nicht zuletzt über seine großartige Tischtennismannschaft identifiziert.
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Auch das moderne „Söldnertum“ mit zusammengewürfelten Mannschaften von Spielern aus vielen Ländern im professionellen Sport
hat diese identitätsstiftende Wirkung nur wenig verringert.
Das bedeutet nicht zuletzt, dass die staatliche Sportförderung im Breiten- wie im Spitzensport wesentlich zur lokalen und regionalen Identifikation und damit auch zur sozialen Integration der Gesellschaft beiträgt.
h)
Sport und Medien
1. Welche Entwicklung erkennt die Landesregierung in der Rolle der Medien im Sport in den letzten fünf Jahren?
Der Prozess der „Boulevardisierung“ des Sports in den Medien hat sich auch in den vergangenen fünf Jahren fortgesetzt. Dies bedeutet, dass sich die Darstellung auf nur einige wenige Sportarten (Fußball, Formel 1, Boxen etc.) konzentriert und dass die gesamte
Breite der Sportarten, der Breitensport und die tägliche Arbeit in den Vereinen und Verbänden vernachlässigt wird. Sportpolitisch
ist mit Sorge zu betrachten, dass dieses veröffentlichte Bild des Sports höchst einseitig von Medaillen und Rekorden, Dopingfällen
und hochbezahlten Athletinnen und Athleten beherrscht wird. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass hiermit nur ein winziger
Teil von dieser Sportwirklichkeit beschrieben wird. Es besteht durchaus die Gefahr, dass die politischen Rahmenbedingungen und
die gesellschaftliche Akzeptanz des Sports – und damit auch der Sportförderung –, dadurch gefährdet werden, dass negative Einzelphänomene des Spitzensports verallgemeinert werden und zu fehlgeleiteten und falschen Einschätzungen über den Sport als Ganzes
im Bewusstsein der Menschen führen.
Auch im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich ein bedenklicher Bedeutungswandel der Begriffe vollzogen: Von Millionen von Menschen betriebene Sportarten wie z. B. Tischtennis, Volleyball oder Schwimmen werden in der Mediendiskussion als Randsportarten bezeichnet, während wirkliche „Randsportarten“, wie z. B. Skispringen, die auf der ganzen Welt nur von wenigen 100 Aktiven betrieben werden, eine hohe Fernsehpräsenz haben.
Vor allem in den elektronischen Medien ist die Bedeutung der Sportberichterstattung weiter gestiegen. Das Pay-TV ist sehr stark
von Fußballübertragungen abhängig, wie zuletzt die Aktivitäten von Premiere und Arena gezeigt haben, hat aber bei den derzeitigen Abonnementzahlen immer noch wirtschaftliche Probleme. Gleichwohl gibt es immer wieder Anläufe seitens der Sportrechteinhaber, Pay-TV-Anbietern mehr Exklusivität zu Lasten der Free-TV-Veranstalter einzuräumen, um höhere Einnahmen zu erzielen.
Die fortlaufende Diskussion um den Bestand und den Sendezeitpunkt der ARD-Sportschau belegt dies deutlich.
Die Medien beeinflussen den Sport immer mehr, weil zumeist nur mediengerecht aufbereitete Sportereignisse von einer breiteren
Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Daher ist die Bereitschaft der Sportverbände groß, auf die Bedürfnisse der Medien einzugehen (Anpfiffszeiten, Umlegungen etc.). Allerdings können nur große Rundfunkveranstalter (ARD, ZDF, Pay-TV, Private) den
Interessen der Vereine entgegenkommen und eine Berichterstattung nach ihren Wünschen garantieren.
Die Konzentration der Berichterstattung auf den quotenträchtigen Spitzensport (Fußball, Formel 1, Biathlon) ist auffällig. Dies bedeutet, dass für die so genannten telegenen Sportarten die Medien in Kombination mit Sponsoren und Vermarktungsmöglichkeiten
zu einem unverzichtbaren Einnahmefaktor geworden sind. Für die anderen Sportarten steht im Vordergrund, überhaupt Sendezeit
zu erhalten, um eigene Sponsoren zu gewinnen. Dafür sind sie bereit, auf Einnahmen zu verzichten, zum Teil wurde sogar Sendezeit bezahlt.
Darüber hinaus sind die neuen Verbreitungswege zu beachten (Handy-TV, Video-On-Demand, Internet-TV), die zukünftig vor allem
bei den jüngeren Rezipienten eine wachsende Bedeutung und Nutzung erfahren werden (schnelle Information über Ergebnisse).
2. Gibt es spezielle Entwicklungen in der Rolle der Medien bezogen auf Rheinland-Pfalz?
Die Entwicklung der Medien bzw. der Mediennutzung in Rheinland-Pfalz unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von der bundesweiten.
Insbesondere das ZDF als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt aller Länder hat in seiner Berichterstattung naturgemäß keine besonderen regionalen Schwerpunkte.
Allerdings bietet der SWR im Hörfunk wie im Fernsehen und Internet neben der breiten Berichterstattung über den Spitzensport
weiterhin eine kontinuierliche journalistische Betreuung des Breitensports an. Der rheinland-pfälzische Sport wird im Landessender in den unterschiedlichsten Formaten und in den jeweiligen Sendungsformaten vorgestellt und dargeboten: von der aktuellen
Berichterstattung in den Nachrichten, einer Sportecke in der Landesschau, der kritischen Hintergrundinformation in den Magazinen
bis hin zu Reportagen und Filmen.
Die Berichterstattung über Sportereignisse nimmt auch in der privaten Hörfunklandschaft in Rheinland-Pfalz, d. h. in den landesweiten, regionalen und lokalen Sendern, einen breiten Raum ein. Die entsprechenden Angebote wurden in den letzten Jahren ausgebaut.
So werden im Programm von RPR 1 während der Fußball-, Hockey-, Handball- und Basketballsaison innerhalb einer Woche vier
bis fünf Sportbeiträge ausgestrahlt. Hierbei werden auch regionale Bezüge betont. Die Spiele derjenigen Vereine, mit denen RPR 1
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eine so genannte Medienpartnerschaft hat (z. B. 1. FC Kaiserslautern und TuS Koblenz), werden dabei sehr intensiv begleitet. Regional werden zwischenzeitlich häufiger aktuelle Sportthemen aufgegriffen als bisher. Dies liegt u. a. daran, dass nahezu jede Region zumindest einen Zweitligaclub vorweisen kann.
Auch Radio Rockland berichtet auf festen Sendeplätzen wie der Bundesligasendung „Kick and Rock“ (samstags zwischen 14 und
18 Uhr). Darüber hinaus geht es aber auch um die sportlichen Ereignisse Tour de France, Formel 1 und Deutsche Tourenwagenmeisterschaft (DTM). Dabei erfolgen im Rahmen der Berichterstattung Schaltungen zur jeweiligen Rennstrecke (DTM) sowie
(während der Rennen) Einblendungen in das Tagesprogramm. Die Sportkompetenz bei Radio Rockland wurde innerhalb der letzten Jahre weiter ausgebaut (Einrichtung einer Fanrubrik für die drei rheinland-pfälzischen Zweitligavereine, Auswertung der Berichterstattung über die 2. Bundesliga).
Aber auch regionale Sender wie Antenne West (Trier) und Antenne Koblenz widmen sich im Programm eingehend der Sportberichterstattung. So hat Antenne Koblenz hierfür regelmäßige Sendeplätze für regionalen, nationalen und internationalen Sport
(Montag bis Freitag 6.40, 8.40, 14.20 und 17.40 Uhr). Der Sender ist Partner ortsansässiger Sportvereine. Im Rahmen einer entsprechenden Medienpartnerschaft erfolgt eine intensive Berichterstattung über die TuS Koblenz. An Bundesligaspieltagen wird
live über Spiele berichtet, bei Heimspielen erfolgt die Berichterstattung direkt aus dem Stadion Oberwerth. Weitere Schwerpunkte der
Berichterstattung aus der Region liegen im Bereich Handball, Eishockey, Damenfußball, Formel 1 (Nürburgring), Radrennen,
Rudern sowie Leichtathletik.
Bei Antenne West findet sich eine Berichterstattung über viele regionale Sportereignisse, wie beispielsweise im Fußball, Basketball,
Handball oder Volleyball. Die Berichterstattung erfolgt hier im Rahmen von Radiosendungen live bzw. es wird über den Spielverlauf sowie den aktuellen Tabellenstand berichtet. Zusätzlich bietet der Sender einen Veranstaltungskalender, der auf verschiedene
Sportveranstaltungen in der Region hinweist.
Eine besondere Rolle kommt im Bereich des Sports in Rheinland-Pfalz den offenen Kanälen (OK) zu. In Rheinland-Pfalz senden
mehr als 20 OK-TV-Sender mit über 2 000 ehrenamtlichen Mitgliedern ein von Bürgern für Bürger produziertes Programm. Insgesamt können diese TV-Sender von 52 % der Bevölkerung im jeweiligen örtlichen Kabelnetz empfangen werden. In den Sendungen finden sich neben kulturellen, sozialen und politischen Schwerpunkten auch verstärkt sportbezogene Themen. Nicht nur die
Berichterstattung von Großereignissen wie der Fußballweltmeisterschaft am Standort Kaiserslautern in der prämierten Sendereihe
„KickIT“ sind im Programm eines OKs zu finden, sondern auch die regelmäßigen Übertragungen von Handball- bzw. BasketballBundesligaspielen im OK Trier. Lokale Sportmagazine wie in Zweibrücken, Trier und Worms ergänzen das Programm in den Bürgermedien genauso wie ein Gros an sportbezogenen Sendebeiträgen über Randsportarten (Billard, Bowling, Trampolinspringen, Rollstuhlbasketball etc.), lokale Sportvereine und ihre Angebote oder über sportliche Aktionen und Aktivitäten, wie beispielsweise über
die „Fairplay-Tour“ in der Eifel, das Marathonprojekt des Leichtathletikclubs Schifferstadt oder Bundesjugendspiele. Neben den
Bürgerinnen und Bürgern nutzen viele Vereine, Institutionen und Organisationen aus dem Sportbereich den OK, um ihr Anliegen
zu kommunizieren.
3. Gibt es in der Rolle der Medien Unterschiede bezogen auf
– Fernsehen,
– Radio,
– Printmedien,
– Internet?
Für das ZDF sind insoweit nur die Medien Fernsehen und Internet von Bedeutung. Die beiden Medien sind im Nutzungsverhalten
des Zuschauers in den letzten Jahren in steigendem Maße zusammengewachsen. Hierbei werden nicht nur jüngere Zuschauer erreicht, sondern es können auch unabhängig von Sendeplätzen ggf. Sportarten breiter dargestellt werden.
Das Fernsehen konzentriert sich auf die nationalen und regionalen Sportereignisse, die bei den Zuschauern am stärksten nachgefragt sind. Gefragt sind vor allem Live-Übertragungen, die als Event vermarktet werden können. In den Hintergrund treten dagegen die klassischen Magazinformate, die überwiegend noch in den Dritten Programmen ihren Platz haben.
Die Berichterstattung der Printmedien im Land ist neben international und national bedeutsamen Sportereignissen gerade auf die
regionalen und lokalen Ereignisse zugeschnitten. Auch hier ist die Berichterstattung weitgehend ergebnis- und ereignisorientiert;
Stars stehen im Mittelpunkt, sportpolitische oder breitensportliche Themen liegen gesamtstatistisch unter 2 %.
Das Medium Internet wird mittlerweile umfassend zur Kommunikation und Information über sportliche Ereignisse durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Privatsender, Medienunternehmen sowie Presseunternehmen oder auch die Sportverbände selbst
genutzt. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bieten zunehmend in diesem Bereich über ihre Internetportale die Möglichkeit, programmbegleitend über aktuelle Sportereignisse und -events zu informieren. Bei den privaten Rundfunkveranstaltern
und Medienunternehmen finden Interessierte über eigene Sportportale wie z. B. „sport 1.de“ (getragen von EM TV AG, DSF, Plaza
Media) oder „sport.de“ von RTL eine große Vielfalt an aktuellen Informationen, untergliedert nach den unterschiedlichen Sportarten.
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Neben den Sendern stellen sich auch die Printunternehmen in diesem Segment entsprechend auf. Über die Online-Angebote der
Presseunternehmen (z. B. faz.net, sueddeutsche.de oder focus-online) findet sich eine Vielzahl von Hintergrundberichten und Hinweisen zu aktuellen Sportereignissen als Teilelemente.
Im Internet ist zusätzlich eine starke Präsenz der Sportverbände über ihre entsprechenden Homepages auf internationaler, nationaler wie auch regionaler Ebene festzustellen. So werden dort Sportinteressierte umfassend und eingehend durch die Fachverbände
(Deutscher Handballbund, „dhb.de“, oder Deutscher Fußball Bund, „dfb.de“) über die sie interessierenden Ereignisse schnell informiert.
Gerade bei den öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern sowie den Presseunternehmen werden zunehmend neben
Texten auch Bewegtbilder in Form von Videoeinspielungen im Zuge der Konvergenz angeboten.
Zwei Entwicklungen werden dabei deutlich: Zum einen führt das Internet dazu, dass Berichterstattungen nicht mehr ausschließlich
durch die klassischen Medien (Rundfunk, Presse) erfolgen, sondern auch über Dritte (allgemeine Medienunternehmen, Verbände,
Vereine) wahrgenommen werden. Dies bedeutet eine völlig neue Wettbewerbssituation. Zum anderen werden Texte und Grafiken
immer häufiger durch Bildsequenzen ergänzt. Auch damit wird die Konvergenz der Medien in den Bereichen Rundfunk und Print
deutlich mit der Folge, dass gerade im Sport neue Wettbewerber die Medienmärkte erschließen.
II. Sportförderung und Sportorganisationen
1. Nach welchen Zuständigkeiten gestaltet sich die staatliche Sportpolitik, besonders die Sport-Förderpolitik in Rheinland-Pfalz?
Für den gesamten Bereich des Sports liegen die Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Finanzierungszuständigkeiten grundsätzlich bei
den Ländern. Artikel 30 Grundgesetz (GG) legt fest, dass die Ausübung staatlicher Befugnisse und die Erfüllung staatlicher Aufgaben regelmäßig Sache der Länder ist. Artikel 70 Absatz 1, 83 und 104 a Absatz 1 GG regelt die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder als eigene Angelegenheit sowie die Länderzuständigkeit im Bereich des
Finanzwesens. Die wichtigste Kompetenznorm für die Gemeinden ist der Artikel 28 Absatz 2 GG, der die kommunale Selbstverwaltung gewährleistet und auch den Rahmen für staatliches Tätigwerden im Sport setzt.
Seit dem 18. Mai 2000 regelt der Artikel 40 Absatz 4 der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz, dass der Sport durch das Land, die
Gemeinden und Gemeindeverbände zu pflegen und zu fördern ist. Auch diese Regelung bringt zum Ausdruck, dass Sportförderung
zuallererst – von der Förderung des Leistungssports im gesamtgesellschaftlichen Rahmen und eher mittelbaren Bundeszuständigkeiten abgesehen – Sache der Länder und Kommunen ist.
Die verfassungsrechtliche Zuständigkeit des Bundes für den Sport ergibt sich sowohl aus geschriebenen als auch aus ungeschriebenen
Bundeskompetenzen. Sportbezogene Kompetenzen, abgeleitet aus anderen Bundeskompetenzen, sind deshalb die Finanzierung von
Sportstätten im Hochschulbau, die Förderung der Sportforschung, die Pflege internationaler Sportbeziehungen und die Sanierung
von Baumaßnahmen von Sportanlagen im Zusammenhang mit dem Städtebauförderungsgesetz.
Außerdem unterstützt der Bund den Sport in seinem eigenen Bereich durch die Bildung von Sportkompanien in der Bundeswehr
und Betriebssportgruppen in bundeseigener Verwaltung.
Darüber hinaus besitzt der Bund eine ungeschriebene Kompetenz, die aus der Natur der Sache resultiert. Über den Deutschen Olympischen Sportbund werden die Spitzenfachverbände für ihre Arbeit im Hochleistungssport gefördert. Hierzu gehören auch die Zuschüsse zur Unterhaltung der Bundesleistungszentren, die Unterstützung von Bundestrainern und hauptamtlichem Personal und
die Unterstützung des Bundesinstitutes für Sportwissenschaft.
Die Länder fördern im Rahmen ihrer Kulturhoheit nach Artikel 30 GG speziell den Sportstättenbau, den Schul- und Hochschulsport, die Arbeit der Sportorganisationen im Breiten- und Leistungssport sowie den Sport mit besonderen Zielgruppen.
Nach den Aufgabenzuweisungen in Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 GG und Artikel 49 Absatz 3 der Landesverfassung von RheinlandPfalz erfüllen Städte und Gemeinden ihre Aufgaben entsprechend den Bedürfnissen der Bürger und fördern deshalb auch den Sport.
2. Nach welchen Grundsätzen richtet sich die staatliche Sport-Förderpolitik in Rheinland-Pfalz aus, bezogen auf
– die grundsätzlichen Ziele,
– die perspektivische Weiterentwicklung auf zukünftige Herausforderungen?
Die Landesregierung ist der festen Überzeugung, dass sich Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auch im Sport eigenverantwortlich, chancengleich und im Bewusstsein gesellschaftlicher Verantwortung frei entfalten sollen. Nur in enger Zusammenarbeit
und in Abstimmung mit den Verbänden und Vereinen des Sports sowie den Landkreisen, Städten und Gemeinden kann die
Sportförderung zu einer humaneren Umwelt und zu mehr Lebensqualität für die Bürger unseres Landes beitragen. Deshalb wird
staatliche Sportförderung auf der Grundlage parteipolitischer Unabhängigkeit, religiöser, weltanschaulicher und rassischer Toleranz gewährt.
Diese ideellen Merkmale sind ebenso Bestandteil der staatlichen Sportförderung wie das ständige Bestreben, die organisatorische, finanzielle und fachliche Eigenverantwortung des Sports zu erhalten und zu sichern.
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Sportpolitik und Sportförderung sind vom Grundsatz der „Partnerschaft“ bestimmt. Partnerschaft bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Sportvereine und Sportverbände sich ihre Aufgaben selbstständig wählen, ihre Probleme eigenständig regeln und frei
sind von jedem unmittelbaren staatlichen Zugriff (Prinzip der Autonomie) und dass das Land im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten der Sportselbstverwaltung überall dort Hilfe zukommen lässt, wo diese aus eigener Leistungskraft die Aufgaben des Sports
in unserer Gesellschaft noch nicht oder nicht mehr bewältigen kann (Prinzip der Subsidiarität).
Die weitere Entwicklung des Sports ist nicht anders vorstellbar als in der Partnerschaft aller Institutionen, die an ihm beteiligt sind.
Freiheit und Eigenverantwortung stärken die Bereitschaft des einzelnen Bürgers, für das Gemeinwesen freiwillige Leistungen zu erbringen. Der Sport lebt von diesen freiwilligen Leistungen. In ihnen liegt sein Beitrag für das Wohl unserer Gesellschaft. Verliert er
seine Handlungsfreiheit durch regulierende Maßnahmen des Staates, so vermindert sich damit auch die Bereitschaft seiner Helfer
zum ehrenamtlichen Engagement.
Zu dieser Partnerschaft zwischen den Sportorganisationen einerseits und der öffentlichen Hand andererseits gehört die gemeinsame
Verpflichtung, über die Zielsetzungen und die Aufgaben des Sports nicht nur im ständigen Gedankenaustausch zu stehen, sondern
die gemeinsamen Anliegen auch im Rahmen einer an der gesellschaftlichen Wirklichkeit orientierten Aufgabenteilung in die Tat
umzusetzen bzw. zu fördern. Nur so können auf Dauer die Forderungen von Chancengleichheit, humanen Lebensbedingungen
und Steigerung der Lebensqualität im Bereich von Sport und Freizeit für alle Bürgerinnen und Bürger mit konkreten Inhalten ausgefüllt werden.
Ein wichtiges Gremium zur Realisierung der Partnerschaft zwischen Staat und Sport ist die Landessportkonferenz (LSK). Sie hat
die Aufgabe, Empfehlungen für die Koordinierung aller Maßnahmen der öffentlichen Hand und der Sportorganisationen zur Förderung des Sports auf Landes- und kommunaler Ebene zu geben.
Das von der Landesregierung mit voller Überzeugung vertretene Prinzip der partnerschaftlichen Zusammenarbeit verpflichtet die
staatliche Verwaltung nicht nur zur Anerkennung der eigenverantwortlichen Tätigkeit des Sports, sondern im Rahmen ihrer Möglichkeit auch zur Abwehr aller den Sport gefährdenden Entwicklungen wie z. B. übermäßige Kommerzialisierung, Doping u. a.
Von Seiten der Sportorganisationen gehören zu dieser Partnerschaft allerdings auch die Bereitschaft und das stete Bemühen, die
öffentlichen Mittel aus dem Steueraufkommen mit Sorgfalt, Augenmaß und so sparsam und effizient wie möglich einzusetzen.
Neben den drei Sportbünden Rheinland, Rheinhessen und Pfalz gibt es Landesfachverbände ohne regionale Untergliederung,
Landesfachverbände mit regionaler Untergliederung, regionale Fachverbände, die über zwei Sportbünde gegliedert sind und regionale Fachverbände in allen drei Sportbünden. Diese ohne Effektivitätsüberlegungen gewachsene Verbandslandschaft führt zu zwei-,
drei- und vierfach nebeneinander laufender Arbeit – sowohl in der Verwaltung wie in der inhaltlich-sportfachlichen Gestaltung –
und deshalb zur Verschwendung personeller und materieller Ressourcen im nebenamtlichen wie hauptamtlichen Bereich.
Eine vom Landessportbund selbst in Auftrag gegebene „Organisations- und Strukturanalyse des Sports in Rheinland-Pfalz“ durch
die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer hat vor einigen Jahren wichtige Antworten und Hinweise im
Hinblick auf eine schlankere, effektivere und sparsamere Organisation im rheinland-pfälzischen Sport gegeben, wenn auch Details
dieser Studie zu kritisieren waren.
Auch der Landtag hat mit Beschluss vom 17. Januar 2000 die Landesregierung aufgefordert (Landtagsdrucksache 13/5249), „die
Strukturreform des Landessportbundes und der Sportbünde weiterhin zu begleiten und sich dafür einzusetzen, dass im Interesse
eines noch wirtschaftlicheren Mitteleinsatzes die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen werden“. In einem Beschluss am 30. Januar 1997 (zu Drucksachen 13/700/1750) hatte er im Zusammenhang mit dem Landeshaushaltsgesetz 1997 formuliert: „Dabei erwartet der Landtag vom Sport in Rheinland-Pfalz, daß er seine Struktur effektiv und sparsam organisiert, Ressourcen bündelt und
vorhandene Mehrfachorganisationen abbaut.“
In ähnlicher Weise hat der Rechnungshof nach eingehender Überprüfung der Sportförderung des Landes Rheinland-Pfalz und der
Finanzen der Sportorganisationen festgestellt: „Die Erledigung der administrativen Aufgaben der einzelnen Sportorganisationen
sollte in einer leistungsfähig ausgestatteten gemeinsamen Organisationseinheit gebündelt werden“ und „Eine Förderung der Sportorganisationen im bisherigen Umfang sollte davon abhängig gemacht werden, dass die vorhandenen Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Erledigung der Verwaltungsaufgaben genutzt werden.“
Trotz der eindringlichen Aufforderung von Parlament und Landesrechnungshof hat die Landesregierung bisher in die Einsichtsfähigkeit, den Reformwillen und die Reformfähigkeit des Landessportbundes und seiner Untergliederungen vertraut und restriktive
Maßnahmen gegenüber den Sportorganisationen vermieden. Dies wird in Zukunft auch dann nicht notwendig sein, wenn die
Strukturdiskussion zielorientiert geführt wird und schlankere sowie effektivere Organisationsformen mit einem erkennbaren Willen zu Einheit und Geschlossenheit des rheinland-pfälzischen Sports realisiert werden.
Staatliche Sportförderung – dies gilt ebenso wie für die kommunale Sportförderung – dient vor allem der Stabilisierung der Arbeit
der Sportvereine und der dafür notwendigen Rahmenbedingungen. Die Förderungswürdigkeit des gemeinnützigen Sports wird dabei durch die Erfüllung kultureller und sozialer Aufgaben im weitesten Sinne begründet und legitimiert.
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Die Arbeit der Vereine im Freizeit-, Breiten-, Wettkampf- und Leistungssport, die Sportangebote für Kinder und Jugendliche, die
überfachliche Jugend- und Jugendsozialarbeit im Verein, der Sport für Gruppen mit besonderen Lebensumständen und Schwierigkeiten, Gesundheit fördernde und erhaltende Sport- und Bewegungskonzepte, all dies gehört zum breiten Aufgabenspektrum. Der
Staat als subsidiärer Partner des Sports hat aber insbesondere die Pflicht, dort gezielt zu unterstützen, wo dies aufgrund der sozialen
Strukturen besonders notwendig ist. Dies betrifft gesellschaftlich benachteiligte Gruppen wie z. B. ausländische Jugendliche, Arbeitslose oder Menschen, die in sozialen Brennpunkten leben. Verpflichtung des Staates ist es, auch mit dem Medium Sport dazu beizutragen, dass Nachteile ausgeglichen werden können.
Sport ist mit Sicherheit kein Allheilmittel für die Gesellschaft. Er wird von ihr mehr beeinflusst als umgekehrt. Gleichwohl dürfen
die im Sport liegenden Chancen für die positiven Veränderungen gesellschaftlicher Prozesse keinesfalls unterschätzt werden.
Der besondere Wert der Sportbewegung in Deutschland liegt seit jeher in seiner Selbstorganisation. Der ehrenamtliche Einsatz von
Menschen nicht nur für die eigenen (Sport-)Interessen, sondern für die Gesellschaft, insbesondere für die Jugend, wird gerade in
einer Zeit mit zunehmenden Tendenzen zur Individualisierung und Endsolidarisierung unverzichtbar.
Zusammengefasst sieht die Landesregierung, als subsidiärer Partner des Sports, drei Hauptziele ihrer Sportförderung:
– Der Staat muss helfen, die Freiheit und Autonomie des Sports zu bewahren und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen
ordnungspolitisch zu sichern.
– Er muss die Funktionsfähigkeit und die Einheit der ehrenamtlich organisierten und von Freiwilligkeit getragenen Sportvereine
und -verbände sichern helfen (Stützung des Ehrenamtes, Gemeinnützigkeit, Versicherung, Freistellungsmöglichkeiten etc.). Als
Aufgabe von Seiten der Sportorganisationen gehört hierzu das Bemühen um Sparsamkeit, Effizienz, Modernisierung und möglichst reibungsloses und kooperatives Funktionieren der eigenen Organisationsformen.
– Der Staat muss die organisatorische, personelle und bauliche Infrastruktur des Sports sichern und seine sozialpolitischen Funktionen und Chancen durch entsprechende Hilfsprogramme aufrechterhalten und entwickeln helfen. Gegebenenfalls ist er im
Sinne wohlverstandener Subsidiarität verpflichtet, durch Initiativen und Anschubfinanzierung sozial wichtige Programme im
Sport anzustoßen und auf den Weg zu bringen, deren Initiierung und Realisierung die Vereine/Verbände ohne eine solche Hilfe
überfordern würden.
Insgesamt strebt die Landesregierung an, ihre Zusammenarbeit mit dem Landessportbund und seinen Untergliederungen, den Kommunen und anderen Trägern des Sports in Rheinland-Pfalz noch stärker zu verzahnen mit dem Ziel, der Sport treibenden Bevölkerung zeitgemäße Angebote zu unterbreiten und die öffentlichen Mittel so effektiv wie möglich einzusetzen. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu II. Frage 13 verwiesen.
3. In welchem Umfang und für welche Zwecke hat Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren den Sport gefördert?
Seit 1990 erhält der Landessportbund für einen wesentlichen Bereich seiner Arbeit, nämlich die Personal- und Sachkosten, einen
pauschalen Aufwendungsersatz. Durch einen Vertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landessportbund wurde eine
Festbetragsfinanzierung vereinbart, die dem Landessportbund und seinen angeschlossenen Organisationen bis zum Jahr 2002
11 043 900 € garantierte. Ab 2003 erhielt der LSB bis einschließlich 2007 jeweils 9 Mio. €. Hinzu kommt ein prozentualer Anteil an
der Konzessionsabgabe des Vorjahres des Landes an den Oddset-Sportwetten. Dieser belief sich in den Jahren 2003 und 2004 auf
20 Prozent, im Jahr 2005 auf 25 Prozent und in den Jahren 2006 und 2007 auf 28 Prozent.
Die Einnahmen des Landessportbundes erhöhten sich dadurch im Jahr 2003 um 1 Mio. €, 2004 um 1 Mio. €, 2005 um 1,4 Mio. €
und 2006 um 1,7 Mio. €.
Daneben erhält der Landessportbund eine Projektförderung für allgemeine Maßnahmen des Verbands-, Vereins- und Breitensports,
für die Ausbildung und Vergütung von Übungs- und Organisationsleitern, für die Förderung des Leistungssports einschließlich des
Olympiastützpunktes Rheinland-Pfalz/Saarland, der Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland und für sportmedizinische Maßnahmen (siehe Tabelle).
Aus den Investitionsmitteln für den Sportstättenbau erhielt der Landessportbund für die Förderung von „Baumaßnahmen der Vereine mit eigenen Anlagen“ in den Jahren 2002 bis 2006 jährlich 2,5 Mio. €. Damit konnte der erhebliche Antragsstau deutlich abgebaut werden.
Zwei Verbände mit besonderen Aufgaben werden institutionell gefördert:
Dies betrifft den Behindertensportverband und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft – Landesverband Rheinland-Pfalz –.
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Finanzierung des Sports in Rheinland-Pfalz
Landesmittel zum Bau von Sport-, Spiel- und
Freizeitanlagen
2002
in €
2003
in €
2004
in €
2005
in €
2006
in €
14 095 400
11 364 999
12 539 400
12 765 000
12 765 000
767 000
5 880 000
7 880 000
7 879 800
Landesmittel z. Ausbau d. Fritz-Walter-Stadions,
Kaiserslautern u. des Bruchwegstadions, Mainz
(nachrichtlich)
Förderung des Schulsports
1 050 700
947 700
947 700
983 800
983 800
Sport in Schule und Verein
103 000
103 000
103 000
75 000
75 000
Zuschüsse an d. Europäische Akademie des rheinland-pfälzischen Sports einschl. Ausbildung
„Staatl. geprüfte Sportlehrerinnen u. Sportlehrer“
117 000
115 000
115 000
115 000
113 900
Zuschüsse zur Förderung des Behindertensports
263 800
238 800
238 800
238 800
235 815
Zuschüsse an die DLRG
114 500
99 500
99 500
99 500
98 300
„Fan-Projekt Mainz 05“
30 700
25 700
30 700
40 700
51 000
11 043 900
10 024 180
10 016 591
10 425 600
10 766 800
Zuschüsse an den LSB für allgemeine Maßnahmen
des Vereins-, Verbands- und Breitensports
1 779 400
779 400
779 400
779 400
769 700
Zuschüsse an den LSB für die Ausbildung und
Vergütung von Übungs- u. Organisationsleitern
4 513 200
4 308 200
4 308 200
4 308 200
4 254 300
Zuschüsse an den LSB zur Förderung des
Leistungssports einschl. OSP RheinlandPfalz/Saarland
1 585 000
1 515 000
1 515 000
1 515 000
1 496 000
Zuschüsse an d. Fußball-Regionalverband Südwest
122 700
92 200
92 200
77 200
61 400
Zuschüsse zur Förderung der Bundesjugendspiele
97 100
88 100
88 100
88 100
88 100
325 600
307 600
307 600
372 600
334 100
66 500
61 500
61 500
61 500
61 000
154 900
164 400
164 400
179 400
194 400
51 100
51 100
51 100
51 100
51 100
35 514 100
31 053 379
37 338 191
40 055 900
40 279 700
Pauschaler Aufwendungsersatz für den LSB und
seine angeschlossenen Organisationen
Zuschüsse zur Förderung von besonderen
Maßnahmen des Leistungs- und Breitensports
(130 000 € für die Sportjugend)
Aufwendungen f. sportmedizinische Maßnahmen
Förderung allgemeiner Maßnahmen
Stiftung „Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland“
Insgesamt
Die Sportjugend Rheinland-Pfalz e. V. ist ein anerkannter Träger der Jugendhilfe und erhält aus Mitteln des Landesjugendplans
Rheinland-Pfalz für seine Mitgliedsverbände jährliche Zuschüsse im Rahmen der Maßnahmen der Jugendarbeit.
Folgende Mittel sind in den letzten fünf Jahren an die Sportjugend Rheinland-Pfalz e. V. gezahlt worden:
2002
in €
2003
in €
2004
in €
2005
in €
2006
in €
1 845,00
2 530,00
4 727,00
9 279,00
5 167,00
242 106,50
212 924,00
214 090,50
234 736,00
213 950,00
37 602,50
53 391,50
32 420,00
48 239,00
55 392,50
6 940,00
8 596,00
7 191,00
8 191,50
14 931,00
Bezuschussung pädagogischer Helfer
65 917,50
61 883,50
57 362,50
50 880,00
45 642,00
Personalkostenzuschuss Bildungsreferenten
44 300,00
148 725,00
148 800,00
160 560,00
160 080,00
Bezuschussung ehrenamtl. Helfer (Tagesveranstalt.)
14 928,75
16 984,25
16 492,50
15 412,00
14 819,50
Politische Jugendbildung
Soziale Bildung
Schulung ehrenamtlicher Helfer
Zuschuss nach 2.7 VV-JuFöG
30
Landtag Rheinland-Pfalz – 15. Wahlperiode
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Das Bildungswerk des Landessportbundes Rheinland-Pfalz e. V. ist eine nach dem rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetz anerkannte Landesorganisation der Weiterbildung. Seine Mitglieder sind der Landessportbund, die Europäische Akademie des Rheinland-Pfälzischen Sports, die Sportbünde Pfalz, Rheinhessen und Rheinland mit ihren angeschlossenen Vereinen, die Sportjugend
Rheinland-Pfalz, Sportkreise sowie Fachverbände bzw. Landesfachverbände.
Sein über den Sport hinausgehendes Weiterbildungsangebot steht allen an Weiterbildung interessierten Bürgerinnen und Bürgern in
Rheinland-Pfalz offen. Es umfasst neben der sportlichen Bildung u. a. auch Angebote in den Bereichen Gesundheitsbildung, Sprachen,
EDV, berufliche, politische und gesellschaftspolitische Weiterbildung.
Im Rahmen der Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz wurden in den Jahren 2002 bis 2006 folgende Beträge für Maßnahmen
des Bildungswerkes des Landessportbundes Rheinland-Pfalz e. V. zur Verfügung gestellt:
Jahr
Summe
2002
2003
2004
2005
2006
406 122 €
431 056 €
451 248 €
472 307 €
476 734 €
So wurden z. B. im Jahr 2005 3 039 Weiterbildungsmaßnahmen mit 49 808 Weiterbildungsstunden und 37 728 Teilnehmenden
durchgeführt. Der Schwerpunkt der Weiterbildungsmaßnahmen lag in den Sachbereichen „Gesundheit, Hauswirtschaft, Ernährung“
und „Freizeitbildung“.
4. Welchen Zweck verfolgt das Sportfördergesetz Rheinland-Pfalz?
Als eines von wenigen Bundesländern verfügt das Land Rheinland-Pfalz über ein eigenes Sportförderungsgesetz. Der Zweck des
Landesgesetzes über die öffentliche Förderung von Sport und Spiel in Rheinland-Pfalz (Sportförderungsgesetz – SportFG) vom
9. Dezember 1974, das am 1. Januar 1975 in Kraft trat, ist es, allen Einwohnern eine ihren Interessen und Fähigkeiten angemessene
sportliche Betätigung zu ermöglichen, die sportliche Förderung der Schüler, Studierenden und Auszubildenden zu gewähren, verbesserte Möglichkeiten für das freie Spiel zu schaffen und die Voraussetzungen für die freie und eigenverantwortliche Tätigkeit der
Sportorganisationen (Sportvereine und -verbände) zu sichern und zu verbessern. Der Zielsetzung dieses Gesetzes dienen in erster
Linie die Vorschriften über die Förderung von Sport und Spiel als öffentliche Aufgabe, die Planung von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen durch Sportstättenleitpläne, die Errichtung und Förderung solcher Anlagen sowie die Förderung des Verbands- und
Vereinssports. Die Erleichterung der Arbeit der Sportorganisationen und die Freistellung von finanziellen Belastungen werden nicht
zuletzt durch die Regelung des § 15 Absatz 2 Satz 1 SportFG bewirkt, wonach die öffentlichen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
dem Schul- und Hochschulsport und den Sportorganisationen für den Übungs- und Wettkampfbetrieb kostenfrei zur Verfügung
stehen.
Das Sportförderungsgesetz – das erste seiner Art in der Bundesrepublik Deutschland – hat sich nach mehr als 30 Jahren in der Praxis
bewährt und die in diese Regelung gesetzten Erwartungen erfüllt. Der Gesetzestext selbst ist unverändert geblieben; Probleme bei
der Anwendung in der Praxis konnten überwiegend durch informelles und kooperatives Verwaltungshandeln gelöst werden. Es
spricht für das Gesetz, dass trotz immer wieder aufkommender Konfliktsituationen – vor allem bei der Auslegung des § 15 SportFG –
nur sehr wenige Rechtsverfahren bekannt geworden sind.
Das SportFG geht vom Subsidiaritätsgrundsatz aus: Öffentliche Hilfen werden nur gewährt, wenn und insoweit die Möglichkeiten
der Kommunen und Vereine nicht ausreichen. Das SportFG greift nicht in die Verbands- und Vereinsautonomie ein. Turn- und
Sportvereine haben Anspruch auf öffentliche Förderung, ohne dadurch in Abhängigkeit gegenüber den staatlichen und kommunalen Stellen zu geraten. Die Eigenverantwortlichkeit bezieht sich auch auf die Verwendung öffentlicher Mittel, sie findet allerdings
ihre Grenzen am haushaltsrechtlich Zulässigen und Vertretbaren.
Abgesehen von den genau umrissenen Pflichtaufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften handelt es sich bei allen anderen
Sportförderungsmaßnahmen dieser Körperschaften nach wie vor um freie Selbstverwaltungsaufgaben, deren Art, Umfang und
Organisation die Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise im Rahmen ihrer jeweiligen Organisations-, Planungs- und Finanzhoheit selbst festlegen.
Das SportFG enthält die grundsätzliche Verpflichtung des Landes zur Förderung der Sportverbände und -vereine. Aus ihm lässt
sich ein Rechtsanspruch dieser Organisationen gegen das Land auf Förderung „dem Grunde nach“ herleiten, der allerdings unter
Haushaltsvorbehalt steht.
Das Land erfüllt seine Verpflichtung zur Förderung der kommunalen Sportpflege durch Beratungsleistungen, der Bezuschussung
des Baues von kommunalen Sportanlagen sowie durch Zuweisungen aus dem Finanzausgleich.
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Die öffentliche Förderung erstreckt sich allerdings nicht auf Maßnahmen, die überwiegend dem Berufssport dienen. Das Gesetz
will den Berufssport zwar nicht behindern, sieht aber keine Veranlassung, ihn wie den Amateursport bzw. den allgemeinen Breiten- und Freizeitsport zu fördern.
5. Wie gestaltet sich die organisatorische Gliederung des Landessportbundes Rheinland-Pfalz bezogen auf die Anzahl der Mitglieder in
den jeweiligen Fachsportarten?
In der Bestandserhebung 2006 des Landessportbundes Rheinland-Pfalz sind 62 Fachsportarten mit ihren Mitgliedern erfasst. Eine
Zusammenstellung hierzu, aus der auch die jeweilige Vereinsanzahl der Fachsportarten und die geschlechts- und altersmäßige Aufteilung hervorgeht, ist der Tabelle zur Beantwortung der Frage I. e) Nr. 3 zu entnehmen.
Die beiden mitgliederstärksten Verbände sind Fußball und Turnen mit rd. 446 000 bzw. 316 000 Mitgliedern. Gemeinsam repräsentieren sie mehr als 50 % der Gesamtmitglieder des Landessportbundes. An dritter, vierter und fünfter Stelle folgen die Verbände
Tennis mit 100 000, Leichtathletik mit 76 000 und Schießen mit 50 000 Mitgliedern (gerundet).
Zusammengenommen machen diese fünf Verbände nahezu 70 % der Gesamtmitgliederzahl des LSB von 1 478 884 Vereinsmitgliedern aus.
Durch die geänderte Rechtsprechung ist das jahrzehntelange Einplatzprinzip weggefallen. Hierdurch kommt es teilweise zu einer
weiteren Differenzierung von Fachsportarten in verschiedene, dann kleinere Fachsportverbände, die sich bisher beim Einplatzprinzip unter dem Dach eines Fachsportverbandes zusammengeschlossen hatten. Weiterhin gibt es auch in kleinerem Umfang das
Hinzukommen von neuen Sportarten, die sich bisher keinem Fachverband untergeordnet hatten (Beispiel: Jiu-Jitsu).
6. Wie gestaltet sich die organisatorische Gliederung des Landessportbundes Rheinland-Pfalz bezogen auf die Verteilung der Altersklassen in den jeweiligen Fachsportarten?
Dies ist grundsätzlich unterschiedlich und abhängig von der jeweiligen Fachsportart. Nachfolgend einige Beispiele:
Es zeigt sich, dass z. B. im Kegeln der Schwerpunkt bei den über 41-Jährigen liegt, hier sind 65 % aller Mitglieder 41 Jahre oder
älter. Im Judo hingegen ist ein Schwerpunkt bei den 7- bis 14-Jährigen zu verzeichnen. 56 % aller Judoka in Rheinland-Pfalz sind
zwischen 7 und 14 Jahre alt. Im Fußball sind in Rheinland-Pfalz innerhalb der vorgegebenen Altersklassen die meisten Mitglieder
bei den 41- bis 60-Jährigen zu finden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Vereinszugehörigkeit nicht zwischen aktiven und
passiven Mitgliedern differenziert wird.
Im Übrigen wird auf die Tabelle zur Beantwortung der Frage I. e) Nr. 3 verwiesen.
7. Wie gestaltet sich die organisatorische Gliederung des Landessportbundes Rheinland-Pfalz bezogen auf die Verteilung des Geschlechts
in den jeweiligen Fachsportarten?
In der Tabelle zur Beantwortung der Frage I. e) Nr. 3 „Der Landessportbund in Zahlen“ ist die Gesamtverteilung männlich/weiblich erfasst. Die großen sportartspezifischen Unterschiede nachfolgend anhand einiger Beispiele:
Neben klassischen „Männersportarten“ wie Boxen (88 % der Vereinsmitglieder sind Männer) und Fußball, wo ein männlicher Anteil von 82 % zu registrieren ist, existieren auch weiblich dominierte Sportarten wie Pferdesport (72 % weibliche Mitglieder) und
Turnen (70 % weibliche Mitglieder). Weiterhin sind Sportarten zu beobachten, in denen die Verteilung des Geschlechts nahezu gleich
ist, zum Beispiel Leichtathletik, Schwimmen oder Volleyball.
8. Über welche Finanzierungsquellen verfügen die Sportorganisationen in Rheinland-Pfalz?
Die Hauptfinanzierungsquelle der Sportorganisationen ist die Sportförderung des Landes Rheinland-Pfalz. Rund 87 Prozent der
dem Sport zur Verfügung stehenden Mittel sind öffentliche Mittel bzw. Steuergelder. Diese fließen zunächst dem Landessportbund
zu, der wiederum direkt oder indirekt über die drei regionalen Sportbünde die Förderung der rheinland-pfälzischen Fachsportverbände und Vereine vornimmt.
Grundsätzlich erheben alle Sportvereine Beiträge von ihren Mitgliedern. Vom Landessportbund und von den drei regionalen Sportbünden wird den Vereinen, was die Höhe anbelangt, zwar grundsätzlich freie Hand gelassen, dennoch gibt es einen so genannten
Mindestmitgliedsbeitrag, der als Voraussetzung der Sportvereine gegenüber dem LSB und Sportbünden erfüllt sein muss, um Förderung zu erhalten. Grundlage hierfür ist das Subsidiaritätsprinzip: Hilfe zur Selbsthilfe. Dieser Mindestmitgliedsbeitrag beträgt für
erwachsene Mitglieder 4,– € im Monat und für Jugendliche 2,50 € im Monat.
Mitgliedsbeiträge werden von den rheinland-pfälzischen Fachsportverbänden gegenüber ihren Vereinen erhoben.
Die drei regionalen Sportbünde erheben von ihren Mitgliedsvereinen 0,40 € pro Vereinsmitglied und Jahr.
Landessportbund und Sportbünde erheben keinerlei Mitgliedsbeiträge von den rheinland-pfälzischen Fachsportverbänden.
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Neben den Mitgliedsbeiträgen versuchen die Sportorganisationen weitere Finanzierungsquellen zu akquirieren. Hierdurch werden
teilweise nennenswerte Einnahmen erzielt. Dabei handelt es sich nicht nur um Sponsoreneinnahmen, sondern auch u. a. um Einnahmen aus Veranstaltungen, Lehrwesen, Trainerausbildung, Seminargebühren, Strafgebühren und Vertrieb von Publikationen.
Eine weitere Finanzierungsquelle für die drei regionalen Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen stellt die Gewinnausschüttung der LOTTO Rheinland-Pfalz GmbH dar, bei der die drei Sportbünde Gesellschafter sind.
Darüber hinaus werden die Sportorganisationen in Rheinland-Pfalz aus Mitteln des Landesjugendplans Rheinland-Pfalz und des Aktionsprogramms Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz sowie aus Sportfördermitteln ( siehe Antwort zu Frage II. Nr. 3) gefördert.
9. Wie bewertet die Landesregierung die wirtschaftliche Bedeutung des Sports in Rheinland-Pfalz?
Die verschiedenen Bereiche des Sports – ehrenamtlich geführte Sportverbände und Sportvereine, professioneller Sport, Sportartikelindustrie, Sport(groß)veranstaltungen, Sporttourismus, Sporttherapie etc. – ergeben zusammen einen beachtlichen und wichtigen
Faktor unserer Volkswirtschaft. Die wenigen national wie international bisher vorliegenden, statistisch repräsentativen wissenschaftlichen Untersuchungen kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass ca. 1,4 % bis 1,7 % des Bruttosozialproduktes auf
den Sport entfallen. Damit erreicht der Sport in Deutschland einen etwa gleichgroßen Anteil an der Bruttowertschöpfung wie z. B.
die Landwirtschaft oder die Mineralöl verarbeitende Industrie.
Aber neben den ökonomischen Effekten in Produktion, Gewerbe oder im Dienstleistungssektor erzeugt der Sport schwer quantifizierbare, aber ebenso wichtige Effekte, die auch ökonomische Folgen haben. Sie werden als „Sozialkapital“ bezeichnet. Hierzu
gehören z. B. eingesparte Kosten durch gelungene soziale Integration oder Gewaltprävention, Schonung der sozialen Sicherungssysteme und des Gesundheitssystems durch die Arbeit der Sportvereine und regelmäßiges Sporttreiben der Bürgerinnen und Bürger. Sport ist nicht zuletzt Gesundheitsvorsorge und reduziert den Krankenstand in der Wirtschaft.
10. Wie groß sind Wertschöpfung, Steueraufkommen und Geldströme im Sportsektor im Zeitraum der letzten fünf Jahre?
Für das Land Rheinland-Pfalz liegen hierzu keine aktuellen oder früheren Untersuchungen oder Daten vor. Der Finanzverwaltung
stehen auch keine speziellen Steuerstatistiken in diesem Bereich zur Verfügung; sie wären nur unter unvertretbar großem Aufwand
zu erheben.
Die einzige bisher repräsentative wissenschaftliche Studie zu diesem Thema für die westdeutschen Länder stammt von der Forschungsgruppe Sportökonomie an der Universität Paderborn (Weber u. a.: Die wirtschaftliche Bedeutung des Sports, Schondorf
1995) mit Daten aus den Jahren 1990 und 1991. In der Antwort auf die Große Anfrage „Der Sport in Rheinland-Pfalz und seine
wirtschaftliche Bedeutung“ (Drucksache: 12/6285 von 1995) und in der Unterrichtung durch die Landesregierung „Sportförderung
in Rheinland-Pfalz“ (Drucksache: 13/6018 von 2000) wurden aus dieser Studie Zahlen für die Verhältnisse in Rheinland-Pfalz abgeleitet. Auf die vielen dort dargestellten Details wird verwiesen.
Die wichtigsten hochgerechneten Ergebnisse aus dieser damaligen Studie – die bis heute nicht in gleicher oder ähnlicher Form aktualisiert wurde – sind zusammengefasst folgende:
„Die privaten Haushalte in Rheinland-Pfalz gaben jährlich ca. 1,8 Milliarden DM für Sportwaren und Sportdienstleistungen aus
(für Sportbekleidung, -geräte, -artikel und -literatur, sportbezogene Dienstleistungen, Sportveranstaltungen, Sportwetten etc.).
Der Umsatz der über 500 erwerbswirtschaftlichen Anbieter in Rheinland-Pfalz lag bei über 130 Mio. DM.
Eine Hochrechnung für das damalige Steueraufkommen aus dem Sport ergab, daß es immerhin ca. 68 % aller Landes- und kommunalen Zuschüsse für den Sport betrug. Sportförderung war und ist insofern keine Einbahnstraße.“
Zwei aktuellere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Bedeutung des Sports liegen aus den Bundesländern Niedersachsen und Bremen
vor (Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung e. V.: Die Sportwirtschaft in Niedersachsen, Hannover 2003 und Rudolf
Hickel, Anne Troost, Axel Troost: Sport und Ökonomie im Bundesland Bremen, Bremen 2004).
Hickel u. a. fanden auf der Basis von Daten aus dem Jahr 2001 für Bremen – ein Land mit ca. 160 000 Sportvereinsmitgliedern –
einen Gesamtumsatz für den Sportsektor (direkte Vereins- und Verbandsaufwendungen, Immobilienkosten, Gastronomie, Sportartikelindustrie, Sporttourismus) einschließlich aller Beschäftigungseffekte von ca. 112 Mio. €. Ein sehr vorsichtiger Vergleich für
das Land Rheinland-Pfalz mit fast genau der zehnfachen Zahl von Vereinsmitgliedern (ca. 1,5 Mio.) würde für unser Land etwas
über eine Milliarde € Gesamtumsatz auf dem Sportsektor ergeben.
Ein ähnliches Resultat – und damit eine Bestätigung dieser Daten – ergibt ein Vergleich mit Niedersachsen. Dort wurde vom Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsforschung mit Daten aus dem Jahr 2000 ein Gesamtumsatz von ca. 1,5 Milliarden € für den gesamten Sportsektor errechnet – bei ca. 9 200 Vereinen mit 2,9 Mio. Mitgliedern. Dies sind fast genau 50 % mehr Sport Treibende
und Vereine als in Rheinland-Pfalz. Dies würde ebenfalls eine Bruttowertschöpfung für den Sportsektor von ca. 1 Milliarde € in
Rheinland-Pfalz bestätigen.
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11. Welchen Gesamtumfang hat die berufliche Beschäftigung im Sport im Zeitraum der letzten fünf Jahre?
Über die berufliche Beschäftigung im Sport insgesamt in Rheinland-Pfalz, d. h. sowohl Beschäftigungen bei Sportverbänden und
-vereinen als auch im kommerziellen Bereich, liegen keine Gesamtzahlen vor.
Die Zahl der hauptamtlich Beschäftigten in den über 6 000 Sportvereinen wird vom Landessportbund und den Sportbünden nicht
in allen Einsatzbereichen erhoben. Erfasst sind die Zahl der bezuschussten hauptamtlichen Übungsleiter (93 Personen) und der bezuschussten hauptamtlichen Vereinsmanager (58).
Bei den rheinland-pfälzischen Dachsportverbänden (Landessportbund und die drei Sportbünde einschließlich der Sportjugenden,
Bildungswerk, Akademie Trier, Sporthilfe, Olympiastützpunkt [Anteil RLP] und rheinland-pfälzische Fachsportverbände) gibt es
insgesamt 250 hauptamtlich Beschäftigte (Vollzeit/Teilzeit). Nicht berücksichtigt sind hierbei die geringfügig Beschäftigten.
12. Wie ist nach Ansicht der Landesregierung in diesem Zusammenhang die Qualifizierung sowie Fort- und Weiterbildung einzuordnen?
Den im Sport beruflich beschäftigten Personen stehen allgemeine wie spezielle Angebote zur Fort- und Weiterbildung zur Verfügung.
Zunächst sind dies alle Maßnahmen im Bereich der Erwachsenenweiterbildung, die von den Trägern angeboten werden. Hierzu
gehört auch das sporteigene Bildungswerk des Landessportbundes.
Spezielle sportberufsqualifizierende Maßnahmen gelten in der Regel den Bereichen Trainer und Vereinsmanager. Einzelne standardisierte Ausbildungsmodule stehen ebenso zur Verfügung wie speziell konzipierte Maßnahmen bei entsprechender Nachfrage.
Die Lehrgangsmaßnahmen werden in den besonderen Plänen der Verbände veröffentlicht. Darüber hinaus werden über die Medien
auch Angebote vermittelt, die kurzfristig zur Ausrichtung kommen. Über die Ebene von Rheinland-Pfalz hinaus können Interessenten auch an einzelnen berufsqualifizierenden Maßnahmen anderer Landesverbände bzw. Bundesverbände teilnehmen.
So hat sich insbesondere die Führungs- und Verwaltungsakademie des Deutschen Olympischen Sportbundes in Köln hierfür als
gute Plattform entwickelt.
13. Welche Entwicklung und welche Schwerpunkte in der Sportförderung setzt die Landesregierung in den nächsten Jahren?
Tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen werden neue Akzente und veränderte Prioritätensetzungen in der Sportpolitik und
in der Sportförderung notwendig machen. Beispielhaft betrifft dies die Veränderungen der Alterspyramide mit der Zunahme der
Zahl älterer Bürgerinnen und Bürger, der Zunahme des prozentualen Anteils ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Veränderung des Krankheitspanoramas weg von den klassischen Infektionskrankheiten hin zu Herz- und Kreislauferkrankungen sowie
durch Umweltbedingungen und Lebensführung verursachte Krankheiten und dem sich schon heute deutlich verstärkenden Gesundheitsbewusstsein der Menschen. Daneben werden Individualisierung und Lebensstilvielfalt in der Gesellschaft zunehmen, soziale
Schichten vermischen sich stärker als früher, der Wunsch nach Gemeinschaft, Identifikations- und Orientierungsmöglichkeiten
nimmt zu, das traditionelle Leistungserfolgsmotiv im Sport nimmt ab, Gesundheits- und Geselligkeitsmotive nehmen zu. Insgesamt
ist eine stärkere Auseinanderentwicklung von Leistungs- und Hochleistungssport auf der einen Seite und von Breiten- und Freizeitsport auf der anderen Seite zu beobachten. Neue Formen des Leistungssports auch in höherem Alter als Medium der Selbstbestätigung entwickeln sich, traditionelle Wettkampfsportarten haben Nachwuchssorgen, neue Sportformen, insbesondere im Bereich
der Natur- und Erlebnissportarten tauchen auf, kommerzielle Anbieter im Sport drängen stärker auf den Markt. Dies betrifft nicht
nur die Varianten des Fitnesssports, sondern z. B. auch Tanzen, fernöstliche Kampfsportarten, Squash, Rückengymnastik und andere Therapieangebote.
Vor diesem Hintergrund setzt sich die Landesregierung folgende Zukunftsaufgaben und Akzentuierungen für die Sportpolitik
und Sportförderung in den nächsten Jahren:
Die Rahmenbedingungen für einen bedürfnisorientierten Sport für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger müssen gesichert und
ausgebaut werden. Bisher gute Ansätze, z. B. Vereinssport mit breiter Angebotspalette für den Sport der ganzen Familie, wird die
Landesregierung wenn möglich verstärkt unterstützen. Solche Angebote, die auf die sich verändernden Bedürfnisse der Menschen
eingehen, insbesondere Kinder und Jugendliche „dort abholen wo sie stehen“, sind zunächst vor allem von den Sportorganisationen
selbst weiterzuentwickeln. Wie alle anderen Organisationen müssen auch sie die Konsequenzen aus einer sich verändernden Gesellschaft ziehen. Die Landesregierung wird diesen Modernisierungsprozess unterstützen.
Der Aufbau von vernetzten Angebotsformen kooperierender Sportanbieter sowie von offenen Angebotsformen (Kurse) auch für
Nichtmitglieder von Vereinen müssen unterstützt werden. Die Aufrechterhaltung, der Ausbau eines gemeinnützigen und auch für
sozial Schwächere zugänglichen vielseitigen Sportangebotes ist eine wichtige Aufgabe. Spezifische Sportangebote für Menschen, die
am Rande der Gesellschaft stehen, und für sozial Benachteiligte sollten verstärkt modellhaft erprobt, wenn notwendig wissenschaftlich evaluiert und langsam flächendeckend ausgebaut werden.
Der Sport als Lebenshilfe für Menschen im mittleren und höheren Lebensalter muss verstärkt gefördert werden. In Zusammenarbeit von Sportorganisationen, Staat, Kommunen, ggf. Hochschulen und anderen Angebotsträgern sollte hierfür langfristig ein
Beratungs- und Betreuungsnetz aufgebaut werden.
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Die Arbeit der Vereine und Verbände mit Kindern und Jugendlichen ist auch in Zukunft eine zentral wichtige Aufgabe und muss
durch weitere gezielte Förderung gesichert werden.
Der Sportstättenbau – seit einigen Jahren und für die absehbare Zukunft vor allem Renovierungs-, Sanierungs- Modernisierungsmaßnahmen und multifunktionaler Umbau – bleibt weiterhin aus sozialen, gesundheitlichen und freizeitpolitischen Gründen ein
wichtiger Förderbereich. Vor allem bei den Bädern macht der hohe, kaum noch bezahlbare Sanierungsstau es vor dem Hintergrund
der knappen öffentlichen Mittel und der gestiegenen Mobilität der Menschen im Gegensatz zu früheren Jahren notwendig, verstärkt
über ortsübergreifende Nutzungskonzepte nachzudenken und diese auch über kommunale Grenzen hinweg umzusetzen.
Die sich verändernden Sportbedürfnisse der Menschen machen es notwendig, so genannte „Sportgelegenheiten“ (z. B. Radwegenetze, Inlineskatebahnen, Kletterwände etc.) zu schaffen und in den langfristigen Flächennutzungsplanungen dafür Räume vorzusehen.
14. Wie hat sich die Ehrenamtsförderung im Sport in Rheinland-Pfalz entwickelt?
Die Ehrenamtsförderung ist seit vielen Jahren eine Aufgabe von hoher politischer Priorität für die Landesregierung. Mit einer Fülle
von Maßnahmen und Initiativen unterstützt und fördert sie das Ehrenamt, auch im Sportbereich. Dazu gehören vor allem die
finanzielle Förderung, die öffentliche Anerkennung und Würdigung, die Schaffung zeitgemäßer Strukturen und die Verbesserung
der Rahmenbedingungen.
In Rheinland-Pfalz ist das bürgerschaftliche Engagement überdurchschnittlich ausgeprägt, was nicht zuletzt auf die günstigen Rahmenbedingungen und vielfältigen Förderaktivitäten des Landes zurückzuführen ist. Es engagieren sich schon jetzt 39 % der Bürgerinnen und Bürger, das sind fast 1,5 Millionen Menschen; bundesweit liegt das Land damit auf dem zweiten Platz. Da bürgerschaftliches Engagement eine echte Querschnittsaufgabe ist, steht das Land in einem kontinuierlichen Dialog mit Sozial-, Sport- und
Kulturverbänden, Kirchen und Unternehmen in allen Fragen des gesellschaftlichen Engagements. Denn keine der großen Herausforderungen, vor denen Politik und Gesellschaft stehen, wird sich in Zukunft ohne das freiwillige Engagement von aktiven Bürgerinnen und Bürgern bewältigen lassen.
Im April 2007 hat das Land den „Engagement- und Kompetenznachweis Ehrenamt Rheinland-Pfalz“ eingeführt. Er dokumentiert
und zertifiziert erworbene Kompetenzen im Ehrenamt (so auch im Sportbereich) über alle Altersgrenzen hinweg und dient zur Anerkennung und Würdigung freiwillig geleisteter Tätigkeit. Dieser Nachweis wird künftig landeseinheitlich für ehrenamtlich erbrachte Leistungen, die bestimmte Kriterien von Dauer und Intensität erfüllen, ausgestellt werden. Im Berufsleben wird neben den
fachlichen Qualifikationen zunehmend auch auf wichtige Schlüsselqualifikationen wie Team-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit Wert gelegt. Da gerade solche Kompetenzen auch häufig im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement sowie
ehrenamtlicher Tätigkeiten erworben werden, hat das Land diesen Engagement- und Kompetenznachweis eingeführt.
Zum 1. Januar 2004 sind ein Sammel-Haftpflicht- und ein Sammel-Unfallversicherungsvertrag für Ehrenamtliche/freiwillig Tätige
in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Mit dieser Versicherung hat die Landesregierung einen wichtigen Schutz für die ehrenamtlich
tätigen Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz geschaffen, insbesondere wird damit auch den vielen kleinen Gruppen, Initiativen und Projekten geholfen, die in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz entstanden sind und für die der Abschluss eines eigenen
Versicherungsvertrags finanziell oft nicht möglich ist. Die Versicherung gilt für alle ehrenamtlich Tätigen in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen, die ihre Aufgabe in Rheinland-Pfalz ausüben oder deren Engagement von Rheinland-Pfalz ausgeht.
Darüber hinaus ist im Bereich des Ehrenamtes auf die intensive Betreuung von über 12 200 Vereinen, Initiativen usw. in der landesweiten Datenbank des Ehrenamtes – www.wir-tun-was.de – hinzuweisen. Neben dem Betreuungsangebot können die Vereine und
Initiativen kostenlos selbst Internetseiten gestalten und auch Ausschreibungen im Bereich von Ehrenamtsangeboten und -gesuchen,
sowie eigene Vereinsveranstaltungen einstellen.
Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit hat dazu beigetragen, die Stellung von Jugendbetreuern erheblich zu
verbessern und einen wirklichen Anreiz zur Ausübung dieses Engagements zu schaffen.
Die rheinland-pfälzischen Freistellungsregelungen für ehrenamtlich Tätige sind bundesweit beispielhaft. Die Beschäftigten werden
für Ehrenämter, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen, großzügig freigestellt. Mit einer sehr flexiblen Arbeitszeitregelung
ermöglicht das Land die Vereinbarung von Beruf und ehrenamtlichem Engagement in allen Bereichen.
Dazu existiert eine Förderung innovativer Einzelprojekte auf der kommunalen Ebene. Im Einzelfall profitieren davon auch Projekte aus dem Sportbereich. Gleiches gilt für den seit 2004 stattfindenden Wettbewerb „Herausragende Ehrenamtsprojekte der Kommunen“, bei dem auch schon einige Sportprojekte zu den Preisträgern gehörten.
Mit dem landesweiten Ehrenamtstag wurde ein Ereignis geschaffen, das sich immer mehr zu einem lebendigen Forum des vielfältigen Engagements in Rheinland-Pfalz entwickelt und in dem sich auch die Sportorganisationen repräsentieren. Der neu geschaffene
Engagement- und Kompetenznachweis gibt allen Ehrenamtlichen die Möglichkeit, ihre freiwillig erbrachten Leistungen und ihre
damit erworbenen Kompetenzen dokumentieren und zertifizieren zu lassen.
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III. Sportstätten
1. Wie bewertet die Landesregierung die Versorgung der Bevölkerung mit Sportanlagen in Rheinland-Pfalz?
Obwohl es sich nach wie vor um eine freiwillige Aufgabe handelt, stellt die Sportförderung der Landesregierung ein gesellschaftspolitisch sehr wichtiges Betätigungsfeld dar, das auf viele andere Gebiete öffentlicher Daseinsvorsorge (z. B. die Bereiche Gesundheit, Kultur, Soziales, Kinder- und Jugendhilfe) unmittelbar ausstrahlt. Deshalb gibt das Land über 40 Mio. € jährlich für den Sport
in Rheinland-Pfalz.
Für die Förderung von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen hat die Landesregierung in den Jahren von 2000 bis 2007 mehr als 92,5
Mio. € den Kommunen und Vereinen zur Verfügung gestellt.
Mehr als 4 000 Sportplätze und über 2 300 Sporthallen bilden zusammen mit ungefähr 3 000 Tennisanlagen, über 170 Tennishallen
sowie ca. 320 Reitananlagen ein flächendeckendes Sportstättennetz. Über 300 Frei- und Hallenbäder und viele Naturseen laden zum
Baden ein. Fast 550 öffentliche Spiel- und Freizeitanlagen sind Kommunikationszentren und Spielplätze für Kinder, Jugendliche
und Erwachsene.
Mit diesem Angebot an Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen ist die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz gut versorgt. Zum Stichtag 1. Juli
2000 wurde von der Sportministerkonferenz eine länderübergreifende Sportstättenstatistik erstellt. Danach war generell feststellbar, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Sportanlagen in Rheinland-Pfalz leicht über dem Bundesdurchschnitt lag.
In den Folgejahren wurde diese allgemeine Sportstättenstatistik im Bereich der Bäder konkretisiert. Angesichts des Haushaltsvolumens und des Zuschussbedarfes, der von Städten und Gemeinden für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Bädern zur
Verfügung gestellt werden kann, musste der Bädersektor separat betrachtet und erfasst werden. Für das Land kam eine generelle
Strategie zur Schließung von Bädern nicht in Frage, da öffentliche Bäder als wichtige Infrastruktureinrichtung der Erfüllung wichtiger gesundheitlicher, sportlicher und schulischer Funktionen dienen. Ausgehend von der o. g. Sportstättenstatistik 2000 der Länder muss festgehalten werden, dass im Freibadbereich 54,4 qm Wasserfläche pro 1 000 Einwohner zur Verfügung stehen. Das sind
2,4 qm mehr als der Bundesdurchschnitt aufzeigt. Der Anteil der zu sanierenden Freibäder im Bundesdurchschnitt liegt bei
63 % und bei Hallenbädern bei 57,8 %. Für Rheinland-Pfalz ergab sich ein Sanierungsbedarf von 50,6 %. Rheinland-Pfalz lag damit
zwar besser als der Durchschnitt, trotzdem hat sich die Landesregierung der zentralen Aufgabe der Badsanierung gestellt (weitere
Ausführungen siehe in der Antwort zu III. Frage 7).
Ein weiteres Handlungsfeld ist der Sporthallenbau in Rheinland-Pfalz. So sind neben die „klassischen“ Sportarten und -angebotsformen für Vereine und Schulen zahlreiche andere Sportformen, im Verein oder unorganisiert, getreten. Dabei wurde vielerorts die
Beobachtung gemacht, dass viele kleinere Räumlichkeiten die DIN-gerechte Sporthalle nach DIN-Nr. 18032 ergänzen müssen. Der
Deutsche Turnerbund hat diese Erfahrungen gesammelt und konzeptionell bewertet. Das Land Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, das nunmehr eine solche Konzeption modellhaft unter Führung des Turnvereins Klein-Winternheim umgesetzt hat. Dabei wurde eine Halle mit fünf Funktionsräumen errichtet, die nunmehr dem sich ändernden Freizeitbewegungsbedürfnis in der Gemeinde Rechnung trägt.
2. Wie hat sich die Anzahl der Sport- und Spielstätten in den letzten fünf Jahren entwickelt?
In den letzten fünf Jahren sind die in der Tabelle zahlenmäßig aufgeführten Sport- und Spielstätten an-, weiter- oder ausfinanziert
worden.
Jahr
Landesmittel
in Mio. €
Anzahl
2002
2003
2004
2005
2006
8,9
9,2
8,9
9,5
10,2
122
109
125
109
102
Ingesamt
46,7
567
Da viele geplante Projekte wegen fehlender Haushaltsmittel zurückgestellt werden mussten, insbesondere die in den 60er und 70er
Jahren gebauten Schwimmbäder, die dringend mit hohem Finanzaufwand saniert werden mussten, wenn nicht irreparable Schäden
oder unverhältnismäßig hohe Reparaturen die Folge sein sollten, hatte der Haushaltsgesetzgeber 1996 ein neues Förderprogramm
beschlossen. Dieses Schuldendiensthilfeprogramm hat mit dazu beigetragen, den enormen Antragsstau insbesondere in Frei- und
Hallenbädern ein Stück weit abzubauen. Die Listen der Schuldendiensthilfen enthielten 35 Projekte (drei Sporthallen, zwei Stadien,
30 Bäder), die ausfinanziert wurden oder die von den Sportstättenbeiräten besondere Priorität erhalten hatten.
Bis auf sechs Städte (Kaiserslautern, Landau, Pirmasens, Speyer, Worms und Trier) und zwei Landkreise (Kusel und Daun), die zum
Zeitpunkt der Aufstellung der Förderlisten keine Projekte angemeldet bzw. keine Antragsunterlagen vorgelegt hatten, wurden sämtliche kreisfreien Städte und Landkreise des Landes Rheinland-Pfalz berücksichtigt, z. T. sogar mehrfach.
Dieses Schuldendiensthilfeprogramm endete mit Ablauf des Jahres 2006. In den Jahren 2002 bis 2006 wurden für die Finanzierung
von Zins und Tilgung Landesmittel in Höhe von ca. 11,5 Mio. € bereitgestellt.
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Darüber hinaus hat die Landesregierung dem Landessportbund Rheinland-Pfalz in jährlichen Sonderprogrammen zusätzliche Mittel
zur Förderung von kleinen Baumaßnahmen der Turn- und Sportvereine mit eigenen Sportanlagen zur Verfügung gestellt. So wurden in den letzten fünf Jahren 11,815 Mio. € für den Ausbau bzw. Neubau kleinerer Sportanlagen bewilligt und damit über 943 Projekte bezuschusst. Dieses Sonderprogramm wird unbürokratisch vor Ort vom Sportkreis bzw. den Sportbünden abgewickelt.
3. Wie ist der aktuelle Sachstand bei den Sportstätten bezogen auf
– die Finanzierung,
– die Ziele,
– die perspektivische Weiterentwicklung?
– Finanzierung
Für das Jahr 2007 stehen für die Förderung von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen Landesmittel in Höhe von 16,4 Mio. € zur Verfügung. Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren, in denen viele Projekte an-, weiter- oder in vielen Jahresraten ausfinanziert wurden, sollen alle bewilligten Projekte zukünftig zügig ausfinanziert werden. Dies bedeutet, dass Maßnahmen von Kommunen in maximal zwei bis drei Jahresraten, Vereinsprojekte höchstens in zwei Jahresraten bewilligt und ausgezahlt werden. Diese Änderung
bei der Projektfinanzierung entlastet die kommunalen Haushalte und hilft, eine lange Vorfinanzierungsphase bei den Vereinen zu
verhindern. Dies bedeutet aber auch, dass bei dieser Programmkonsolidierung nicht alle angemeldeten förderfähigen Maßnahmen
zeitnah nach der Antragstellung berücksichtigt werden können.
– Ziele
Die Landesregierung geht davon aus, dass der bereits eingetretene demographische Wandel (Geburtenrückgang, steigende Zahl der
älteren Menschen) auch zu einer Änderung in der Nachfrage nach Sportstätten und Sportgelegenheiten führen wird. Immer wichtiger werden Sportangebote für ältere Menschen. Denn Seniorinnen und Senioren werden in Zukunft nicht nur die Bevölkerungsmehrheit stellen, sie werden auch immer sport- und fitnessbewusster. Die Landesregierung wird daher bevorzugt die Träger von
Sportstätten fördern, die auch altersgerechte Sportangebote für Seniorinnen und Senioren entwickeln und anbieten (siehe hierzu
auch die Ausführungen zu I. b) Frage 1 und III. Frage 6.
– perspektivische Weiterentwicklung
Die Nachfrage nach Sportstätten wird wegen der höheren Sportaktivität der älteren Menschen im Vergleich zu früheren Zeiten jedoch insgesamt nicht in dem Maße zurückgehen wie die Bevölkerungszahl. Allerdings sind insbesondere Wettkampfsportarten und
verstärkt Mannschaftssportarten vom Geburtenrückgang betroffen. Dies wird mittelfristig zu einer zurückgehenden Nachfrage
insbesondere bei wettkampfgerechten Sportanlagen führen (hierzu Näheres unter III. Frage 6).
4. Nach welchen Grundsätzen und Verfahren gestaltet sich hier die Förderpolitik des Landes?
Sportstätten haben örtliche, regionale oder sogar überregionale Bedeutung. Nach dieser Bedeutung richten sich die Größe der Anlage, die Beratungsintensität und die Investitionen, die gefördert werden. Die größte Beratungsintensität erhalten Projekte, die über
750 000 € liegen, es folgen die Projekte in der Größenordung 50 000/60 000 bis 750 000 €. Ergänzt wird dieses System durch ein Sonderprogramm für kleinere Baumaßnahmen der Vereine bis zu 50 000 €. Dabei bestimmt diese Größenordnung der Investition das
jeweilige Verwaltungsverfahren. Sportanlagen mit zuwendungsfähigen Kosten über 750 000 € (sog. Großprojekte) bedürfen zwingend der Beratung des Ministeriums des Innern und für Sport, Anlagen zwischen 50 000/60 000 und 750 000 € werden durch die
ADD betreut. Die Durchführungsverantwortung für das Sonderprogramm wurde dem Landessportbund übertragen.
Grundsätzlich soll die Auswahl der zu fördernden Sportstätten in allen 36 Gebietskörperschaften (24 Landkreise und zwölf kreisfreie Städte) in einem jährlichen Auswahlverfahren erfolgen. Daher werden dort in den jeweiligen Sportstättenbeiräten jährliche
Prioritätenlisten aufgestellt. Die Vielzahl der dabei angemeldeten Maßnahmen bildet die Grundlage der mittelfristigen Investitionsplanung, da nicht jährlich ein Projekt begonnen werden kann. Vielmehr ist angestrebt, ein Großprojekt in einer Gebietskörperschaft
auszufinanzieren. Weitere Projekte bis zu 750 000 € können je nach Finanzausstattung des Sportstätteninvestitonsprogramms und
der Antrag stellenden Gemeinden und Vereinen zugeordnet werden. Dieser Auswahlprozess durch den Sportstättenbeirat bildet
eine wichtige Voraussetzung für die Förderung einer Maßnahme. Gleichwohl müssen weitere inhaltliche Vorgaben bei einer Förderung Beachtung finden.
So fließen inhaltliche und betriebswirtschaftliche Vorgaben bei einer Förderentscheidung ein. Beispielsweise wurde im Februar 2007
festgelegt, dass Kunstrasenplätze aufgrund der hohen Investitionssumme nur dann gefördert werden können, wenn eine
Mindestjahresnutzung von 1 800 Stunden vorliegt.
Beim Bäderbau, der hochwertigsten und teuersten Sportstätteninvestition überhaupt, werden neben architektonischen und technischen Planungen betriebswirtschaftliche Kenndaten erhoben. Ziel ist es dabei, durch Förderungen des Landes das jährlich entstehende Betriebskostendefizit eines Bades deutlich zu minimieren.
Bei einer solchen Betrachtung muss der Einzugsbereich über die kommunalen Grenzen hinweg gesehen werden. Dies wird in der
Regel Bäder in zentralen Orten bevorzugen, die ein entsprechendes Umland aufweisen und damit auch entsprechende Besucherzahlen generieren können.
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Badbetreiber sind immer gehalten, die dann entstehende neue Badinfrastruktur fortlaufend und langfristig mit Programmen und
Aktionen attraktiv zu halten.
Insoweit zählt nicht allein das Dargebot, das bloße Vorhandensein der Infrastruktur, sondern es wird deren fortwährende, effektive
Nutzung in den Vordergrund gestellt.
5. Gibt es seitens der Landesregierung die Möglichkeit einer Beratung beim Sportstättenbau bzw. bei der Planung, Ausstattung und Nutzung?
Die Komplexität des Baus und Betriebs von Wettkampf- und Übungsstätten erfordert eine intensive fachliche Diskussion. Die Landesregierung sieht sich dabei als Partner der Kommunen und Vereine. Deshalb ist die Sportstättenbauberatung Teil der Sportstätteninvestitionsförderung und im notwendigen Verwaltungsverfahren in Planungs- und Finanzierungsberatungen tätig. Sie ist im
Ministerium des Innern und für Sport angesiedelt. Die Beratung erfolgt nicht nur in den Förderprogrammen des Ministeriums des
Innern und für Sport, sondern umfasst auch die Planung von Sportstätten an Schulen. In den Beratungen wird der Stand der Technik im Hinblick auf alle Planungsaspekte erörtert. Informationen über entsprechende DIN-Normen und deren Wandel werden gegeben. Derzeit stehen Aspekte von sicherheitstechnischen Anforderungen an Schwimmbäder, Kriterien für die räumliche Anordnung von Zuschauerplätzen und die Entwicklung der Sportstättenbeleuchtung im Mittelpunkt.
Hauptgegenstand der Planungs- und Finanzierungsberatung ist jedoch die Überprüfung und Festlegung des Bedarfs der Sporteinrichtungen. Da diese Erörterung die örtliche sportliche Situation und deren Wandel spiegelt, ist oft eine längere Diskussionsphase
notwendig.
Die Sportstättenbauberatung wird für Vereine bei kleineren Baumaßnahmen durch die regionalen Sportbünde vorgenommen. Dieses
Beratungsnetz wird durch Hinzuziehung von Architekten und Energieberatern im Rahmen des „Öko-Checks in Sportvereinen“
fachlich abgesichert.
6. Welche Perspektiven sieht die Landesregierung in der Sportstättenentwicklung und der Förderung des Sportstättenbaus in RheinlandPfalz?
Generell werden investive Landeszuschüsse für Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen dann gewährt, wenn dadurch die Möglichkeiten
für die Sportausübung verbessert werden können. Dabei dürfen die Sportanlagen nicht überwiegend dem Berufssport dienen. Generell kann dadurch jedoch nicht gefolgert werden, dass jede Sportanlage auf den neuesten technischen Stand gebracht werden kann.
Vielmehr muss eine Sportanlage im sozialen Kontext der Gemeinde gesehen werden.
Im ländlichen Raum bilden Sportgemeinschaften vielerorts gleichzeitig die Dorfgemeinschaft insgesamt. Dies ist auch teilweise bei
Stadtteilgemeinschaften gegeben.
Kostenintensive Frei- und Hallenanlagen werden zukünftig nicht allein von Vereinen getragen werden können. Dies trifft auch auf
Einzelanlagen der Kommunen häufig zu. Durch die Folgekosten einer Sportinfrastrukturanlage werden deren Träger häufig finanziell handlungsunfähig. Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass es Anlagen gibt, die in der Trägerschaft mehrerer Vereine oder
abgestimmt als Infrastrukturkonzeption der Gemeinde erfolgreich geplant und betrieben werden können. Eine wesentliche Perspektive der Sportstättenförderung liegt also darin, intensiv genutzte, von vielen Vereinen getragene zentrale Sportanlagen zu fördern.
Eine weitere Perspektive bei der Förderung liegt in der Minimierung der Folgekosten der Anlage. Bei Hochbauten müssen jährlich
ca. 10 % des Investitionsvolumens für Betrieb und Bauunterhaltung aufgebracht werden. Besonders deutlich wird diese Folgekostenbelastung bei Kunstrasenplätzen, die aufgrund ihres Aufbaus lediglich 13 bis 15 Jahre Haltbarkeit erwarten lassen. Bei diesen Plätzen müssen jährlich 10 000 € angespart werden, um nach diesem Zeitraum die oberste Schicht erneuern zu können.
Erfolge im regionalen Wettkampf oder bei der Mobilisierung von vielen Sportlern im Breitensport erhöhen die Wahrscheinlichkeit
einer staatlichen Förderung. Solche zukunftsfähigen Anlagen können auch zukünftig mit staatlicher Hilfe rechnen.
7. Was ist der Hintergrund des neu aufgelegten Bäderprogramms?
Die meisten Bäder in Rheinland-Pfalz sind während der 60er und 70er Jahre errichtet worden. Mehr als ein Drittel dieser Bäder ist
sanierungsbedürftig oder entspricht nicht mehr dem technischen Stand oder den Anforderungen der Badnutzer.
Um differenzierte Aussagen über die derzeitige Kostenbelastung der jeweiligen öffentlichen Träger und die Anzahl der Nutzer zu
erhalten, wurde im Jahre 2005 mit Hilfe der kommunalen Spitzenverbände eine flächendeckende Erhebung über die Bäderlandschaft in Rheinland-Pfalz durchgeführt.
In dieser Abfrage wurden eklatante Unterschiede in der Kostenstruktur und der „Bilanz“ der Schwimmbäder deutlich. So muss
z. B. eine Kommune pro Badegast nur 0,50 € für ein von einem Förderverein betriebenes Freibad zusätzlich aufwenden, während
eine andere Gemeinde 15,50 € Zuschuss pro Badegastbesuch eines kommunalen Hallenbades aufbringen muss.
Es wurde auch deutlich, dass die Bäder im Durchschnitt nur einen Kostendeckungsgrad von 32 % erreichen.
Modellrechnungen haben außerdem ergeben, dass alle Frei- und Hallenbäder im Land Rheinland-Pfalz zusammen eine jährliche
Kostenunterdeckung im Betrieb von ca. 52 Mio. € haben.
Zur Unterstützung der Bad betreibenden Kommunen und zur Sicherung einer flächendeckenden Badinfrastruktur hat die Landesregierung ein Badinfrastrukturprogramm konzipiert und am 8. Februar 2006 der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Zuge der Haushaltsberatungen hat der Landtag im Dezember 2006 diesem Programm zugestimmt.
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Das Programm umfasst drei Finanzierungssäulen. Kernpunkt ist ein Schuldendiensthilfeprogramm für die Jahre 2007 bis 2009. Dabei werden Darlehensgemeinschaften der Badbetreiber, für die das Land einen Zuschuss in Form eines Kredites ausgehandelt hat,
gebildet. Die jährliche Annuität (Zins und Tilgung) wird durch das Land sichergestellt.
Zusätzlich zu diesem Programm werden auch strukturelle Förderungen aus Mitteln des Investitionsstocks vorgenommen. Über diese
Finanzierungsform werden Modellvorhaben, die aufgrund einer Kombibad-Konzeption oder von einer interkommunalen Kooperation realisiert werden können, gefördert.
Als dritte programmatische Säule werden Maßnahmen umgesetzt, die an Konversionsstandorten gezielte strukturelle Impulse setzen. Diese Impulse müssen planerisch herausgearbeitet und in regional- oder kommunalpolitische Konzepte eingebunden sein.
Mit dieser Unterstützung des Landes wird die Fähigkeit kommunaler Träger, Einrichtungen zu betreiben und die Modernisierung
zu finanzieren, erhöht.
Dabei wird von einem allgemeingültigen, konzeptionellen Rahmen ausgegangen, dem folgende Kriterien zugrunde liegen:
– Aus Auslastungsgründen und zur qualitativen Verbesserung des Angebotes werden sog. Kombibäder (Kombination aus Hallenund Freibad) und interkommunal getragene Projekte zeitlich bevorzugt. Dies findet auch bei der Festlegung des Förderfestbetrages seinen Niederschlag.
– Alternative Betriebsformen (z. B. Naturbäder, Kraft-Wärme-Kopplung bei Heizungsanlagen, Keramikfiltereinsatz) sollen erprobt
und weiterentwickelt werden. Dies findet seine Ergänzung auch in beispielhaften Finanzierungsformen wie z. B. der Bau und
Betrieb als Public-Private-Partnership-Modell.
Bei allen staatlichen Förderungen werden Verpflichtungen zur Gewährleistung einer gesicherten Badzukunft erwartet, u. a. durch
ein aktives Badmanagement, d. h. eine offensive Einbeziehung von Vereinen, Ansprechen von bestimmten Zielgruppen oder Eventdurchführungen (z. B. Nachtschwimmen).
8. Wie ist der Sachstand beim Bäderprogramm?
Zwei Bäderersatzbauten wurden mit Mitteln des Investitionsstocks bereits gefördert, ebenfalls zwei Freibäder in Konversionsgebieten.
Das 50 Mio. € umfassende Schuldendiensthilfeprogramm ist in drei Jahrestranchen (Auszahlungstermin 10. April eines jeden Jahres) gegliedert. Die Auszahlung der Mittel für die in der ersten Tranche betroffenen 13 Bäder erfolgte nach einer jeweiligen Baufortschrittsanzeige bzw. nach Fertigstellung.
Die Belegung der Jahrestranchen 2008 und 2009 wird derzeit vorangetrieben. Dabei zeigt sich, dass für jedes einzelne Bad eine umfangreiche Abstimmung erforderlich ist. Die Projektlaufzeiten eines Bades für Planung und Umbau belaufen sich durchschnittlich
auf ca. 16 Monate.
Schon jetzt kann festgestellt werden, dass sich das Instrument des Schuldendiensthilfeprogramms mit der Übernahme der jährlichen
Annuität durch das Land als Erfolg darstellt.
Die Anzahl der Gemeinden, die an dem Programm partizipieren wollen, steigt. Wenn sie ein fachlich durchdachtes, zukunftsfähiges
Konzept haben, müssen sie derzeit darauf aufmerksam gemacht werden, dass nur beim Zurückziehen eines anderen Antrags (z. B.
durch geänderte Meinungsbildung in der Gemeinde oder bei Bedenken der Kommunalaufsicht zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde)
die Möglichkeit des Eintrittes in das jetzige Schuldendiensthilfeprogramm besteht.
IV. Leistungssport und Wettkampfsport
1. Wie werden Spitzenathleten, insbesondere zur Vorbereitung auf Olympische Spiele, gefördert und unterstützt?
Die Landesregierung stellt für den Leistungssport in Rheinland-Pfalz seit einigen Jahren rund 1,5 Mio. € jährlich zur Verfügung.
Darüber hinaus unterstützt sie die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz durch eine jährliche Zustiftung in Höhe von 51 100 €.
Die besondere Förderung von Spitzenathleten erfolgt im Rahmen der Spitzenvereinsförderung. Hierbei werden rheinland-pfälzische Spitzenvereine nach in den „Richtlinien der Leistungssportförderung 2005 – 2008“ beschriebenen Kriterien gefördert. Individuell können Spitzenathletinnen und -athleten aus Mitteln der Eliteförderung Zuwendungen erhalten. Auch für besondere Aufwendungen während der Vorbereitung auf die Olympischen und Paralympischen Spiele stehen Mittel zu Verfügung.
2. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung in der Förderung des Leistungssports in den kommenden Jahren?
Gemeinsam mit dem Landessportbund Rheinland-Pfalz setzt die Landesregierung weiterhin schwerpunktmäßig auf den Nachwuchsleistungssport. Das bedeutet, dass vor allem die von der Landesregierung zur Verfügung gestellten Mittel eingesetzt werden für
die Talentsichtung, für das Grundlagen- und Anschlusstraining, für sportmedizinische Untersuchungen, für Dopingprävention, aber
auch für die Entwicklung und den Ausbau von „Leistungsnestern“, von Verbundsystemen Leistungssport/Schule und entsprechenden Projekten.
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Der Präsidialausschuss Leistungssport beim Landessportbund, dem u. a. Vertreter der regionalen Sportbünde, der Leiter des Olympiastützpunktes Rheinland-Pfalz/Saarland, der Geschäftsführer der Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland und Vertreter des Innenund Sportministeriums sowie des Bildungsministeriums angehören, entscheidet über die Vergabe und den Einsatz der Gelder.
Die Mittel für die Verbandsförderung, die in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage von Qualitätskriterien erfolgt, für die Förderung
von Spitzenvereinen, für Talentprojekte, Zuwendungen an Leistungszentren und Leistungsstandorte und für notwendige Trainersubventionen haben einerseits das Ziel, jedem talentierten Nachwuchsathleten die Rahmenbedingungen für eine optimale Entwicklung seiner Leistungsmöglichkeiten zu schaffen, andererseits den rheinland-pfälzischen Spitzenathleten den Weg zur Weltspitze
zu eröffnen.
Die zukünftige Förderung des rheinland-pfälzischen Leistungssports erfolgt an ausgewiesenen Standorten für leistungsstarke, national
wie international konkurrenzfähige Sportarten im Sinne von Entwicklungsprojekten und Schwerpunktsetzungen.
3. Was ist der Hintergrund des Projekts „dream team 2008“?
Der Landessportbund Rheinland-Pfalz, die Landesregierung und Lotto Rheinland-Pfalz sind Initiatoren des Projekts „dream team
– Spitzensportförderung in Rheinland-Pfalz“. Dabei wird ein Schwerpunkt auf Vorbereitung der Olympischen und Paralympischen
Spiele in Peking 2008 gelegt.
Die Ziele des Projektes sind:
– Nachhaltige Unterstützung rheinland-pfälzischer Spitzenvereine.
– Top-Athletinnen und -Athleten in ihrer Dualen Karriere optimal fördern.
– Infrastrukturentwicklung der Leistungssportzentren und der „Nester“ als Voraussetzung zur optimalen Vorbereitung rheinlandpfälzischer Athletinnen und Athleten auf internationale Wettkampfhöhepunkte wie Europa- und Weltmeisterschaften, Olympische und Paralympische Spiele.
– Im Nachwuchsleistungssport in Schwerpunktsportarten und Disziplingruppen nationale Konkurrenzfähigkeit erzielen.
Insgesamt gilt es, langfristig einen nachhaltigen Beitrag zur Standort- und Strukturentwicklung für den rheinland-pfälzischen Leistungssport zu leisten.
Die zur Verfügung stehenden Mittel des Projektes werden ausschließlich zur Weiterentwicklung des rheinland-pfälzischen Leistungssports und zur Absicherung der Teilnahme und Erzielung vorderer Platzierungen konkurrenzfähiger Athletinnen und Athleten bei
Europa- und Weltmeisterschaften, bei Olympischen und Paralympischen Spielen verwendet.
Dies bezieht sich auf:
– Zusätzliche Mittelbereitstellung zur Förderung von Spitzenvereinen.
Ergänzungen der Zuschüsse für die erfolgreichen Spitzenvereine in Rheinland-Pfalz, insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung der Athleten für Peking 2008.
– Zuwendungen an die Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland.
Ergänzung der Mittel der Sporthilfe zur individuellen Förderung rheinland-pfälzischer Athletinnen und Athleten, insbesondere im
Hinblick auf die Vorbereitung für Peking 2008 (inkl. Paralympics).
– Athletenförderung in Ergänzung zu Leistungen der Stiftung der Sporthilfe und der Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland.
Bereitstellung von Stipendien und Kostenzuschüssen für rheinland-pfälzische Top-Athletinnen und Top-Athleten (inkl. Paralympics).
– Infrastrukturentwicklung, Sportstättenentwicklung, Geräteausstattung in den erfolgreichen Leistungszentren:
– Zuwendungen zu Betriebs- und Unterhaltungskosten an rheinland-pfälzischen Leistungszentren und Leistungsstützpunkte.
– Zuwendungen an Landes- und Bundesstützpunkte zur Optimierung von Wettkampf- und Trainingsbedingungen.
– Ausbau und Stabilisierung der Verbundsysteme Leistungssport/Schule.
4. Was bezweckt die Landesregierung durch die gemeinsam mit Hessen abgeschlossene Kooperationsvereinbarung zur Errichtung einer
gemeinsamen Sportfördergruppe bei der Polizei?
Die Landesregierung bietet Sportlerinnen und Sportlern rheinland-pfälzischer Sportvereine, die einem vom Deutschen Olympischen
Sportbund anerkannten und geförderten Kader (D/C, C, B oder A) angehören, die Möglichkeit einer qualifizierten Berufsausbildung in der Polizei. In enger Zusammenarbeit mit dem Landessportbund werden jährlich bis zu vier Athletinnen und Athleten für
eine Fachhochschulausbildung ausgewählt.
Ziel ist es, dass es den Sportlerinnen und Sportlern möglich sein soll, Trainingseinheiten und Wettkämpfe besser mit einer Berufsausbildung in Übereinstimmung bringen zu können und ihnen auch nach der Beendigung ihrer Karriere als Leistungssportler eine
berufliche Perspektive im gehobenen Polizeidienst zu eröffnen.
Als Angehörige der Polizei leisten die Spitzensportlerinnen und -sportler in nationalen und internationalen Wettkämpfen einen
wesentlichen Beitrag für das Ansehen des Landes Rheinland-Pfalz und der Polizei in der Öffentlichkeit. Zudem fördern sie als Vorbilder den Sport innerhalb der Polizei.
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Durch die gemeinsame Sportfördergruppe mit dem Land Hessen werden die dort gesammelten Erfahrungen genutzt und Synergieeffekte erzielt.
Die Ausbildung erfolgt in den fachtheoretischen Teilen sowie in einem Praktikum an der Verwaltungsfachhochschule Wiesbaden
– Fachbereich Polizei – und im Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidium.
Die im Polizeieinzeldienst erforderlichen Praktika finden in Rheinland-Pfalz statt. Das Studium verlängert sich durch die Berücksichtigung der Trainings- und Wettkampfzeiten von drei auf 4 ½ Jahre und beginnt erstmals am 3. September 2007.
5. Wie und in welcher Weise gestaltet sich die Bedeutung des Sports als Bestandteil der polizeilichen Ausbildung?
Die Landesregierung misst vor dem Hintergrund der besonderen Belastungen des Polizeidienstes dem Sport in der Polizeiausbildung eine große Bedeutung zu. Körperliche Fitness ist eine wichtige Voraussetzung für professionelles polizeiliches Handeln. Das
Bestehen eines Sporttests ist bereits Voraussetzung für die Einstellung in den Dienst der Polizei des Landes.
Die jungen Polizistinnen und Polizisten werden frühzeitig an besondere physische Belastungssituationen, wie sie auch im späteren
Berufsalltag auftreten können, herangeführt. Zur Erhaltung der Dienst- und Einsatzfähigkeit werden Trainingsformen vermittelt,
die sie auch ohne Anleitung eigenständig umsetzen können. Wesentliches Ziel ist es, eine den täglichen Dienst überdauernde Motivation zum Sporttreiben unter gesundheitsorientierten Aspekten zu fördern und Freude an sportlicher Bewegung zu vermitteln.
Für den Sport stehen 188 Lehrveranstaltungseinheiten zur Verfügung, die von zwei ausgebildeten Sportlehrern durchgeführt werden.
Den Studierenden stehen sowohl am Standort Hahn-Flughafen wie in Enkenbach-Alsenborn vielfältige Sportstätten und -geräte zur
Verfügung, um auch in der Freizeit ihre Fitness zu erhalten.
Die Studierenden werden in der Ausbildung befähigt, ihr persönliches Konditionstraining zu planen, durchzuführen und auszuwerten. Weiterhin werden ausgewählte Sportarten aus dem Bereich der Leichtathletik und des Mannschaftssports trainiert. Gemäß Studienplan sind sportliche Leistungsnachweise (z. B. Disziplinen des Deutschen Sportabzeichens und der Erwerb des DLRG-Rettungsschwimmabzeichens in Bronze) Voraussetzung zur Weiterführung des Studiums.
6. Welche Bedeutung kommt dem polizeilichen Wettkampfsport zu und wie gestaltet sich dieser?
Die Landesregierung sieht im polizeilichen Wettkampfsport eine wichtige motivationsfördernde Komponente.
Die Bereitschaft zum Vergleich und das Sich-Messen mit anderen Sport Treibenden aus der Polizei haben neben der sozialen Bedeutung auch positive Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Sportlers bzw. der Sportlerin. Durchhaltevermögen bei der Vorbereitung, Fairness im Wettkampf und schließlich auch der Umgang mit Sieg und Niederlage sind Fähigkeiten, die in anderer Ausprägung auch im täglichen Polizeidienst gefragt sind.
Der polizeiliche Wettkampfsport wird auf europäischer, nationaler und auf Landesebene organisiert. Auf Bundesebene richtet das
Deutsche Polizeisportkuratorium (DPSK), in dem alle Bundesländer und der Bund vertreten sind, die deutsche Polizeimeisterschaften in insgesamt zehn Disziplinen im Zwei- bzw. Drei-Jahres-Rhythmus aus. Rheinland-Pfalz beteiligt sich regelmäßig mit
Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Meisterschaften. Darüber hinaus werden in diesen Disziplinen auch Landesmeisterschaften in Rheinland-Pfalz organisiert.
Wichtiger Bestandteil des Wettkampfsportprogramms der Polizei sind die Meisterschaften und Vergleichswettkämpfe der Polizeibehörden und -einrichtungen, die diese in eigener Zuständigkeit organisieren. Für 2007 wurden 25 Veranstaltungen angemeldet.
Gleichwohl liegen die aktuellen Schwerpunkte des polizeilichen Dienstsportes im Aufbau und der Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit aller Polizeibeamtinnen und -beamten und der Stärkung des Gesundheits- und Präventionssportes.
7. Welche neuen Entwicklungen gibt es im Bereich des Polizeisports?
Die wesentlichste Entwicklung wurde mit der Inkraftsetzung einer neuen Vorschrift für den Polizeidienstsport zum 1. Juni 2007
angestoßen. Mit der Regelung werden mehrfach Anreize geschaffen, sich sportlich fit zu halten. Jeder Polizeibeamtin und jedem
Polizeibeamten werden bis zu vier Stunden der Arbeitszeit monatlich für Dienstsport zur Verfügung gestellt. Zur Aufsicht und
fachlichen Begleitung stehen ausgebildete Übungsleiterinnen oder Übungsleiter der Polizei sowie sonstige geeignete Personen zur
Verfügung.
Darüber hinaus erhalten jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte jährlich 16 Stunden „gutgeschrieben“, wenn sie in diesem Jahr
das Deutsche Sportabzeichen oder ein europäisches Polizeileistungsabzeichen abgelegt haben. Weitere acht Stunden werden für den
Erwerb des Rettungsschwimmabzeichens angerechnet.
Die Polizeibehörden und -einrichtungen sind gehalten, den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten dienststellen- und behördenübergreifende Dienstsportveranstaltungen zu organisieren.
Sportleistungsnachweise werden künftig in dienstlichen Beurteilungen vermerkt.
Die Landesregierung sieht darin einen wirksamen Beitrag zur Unterstützung der Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit
der Polizeibeamtinnen und -beamten. Sie erhofft sich durch die aktuell geschaffenen guten Rahmenbedingungen eine Steigerung
der sportlichen Eigeninitiative.
Eine zweite wichtige Entwicklung ist die Förderung des Gesundheits- und Präventionssports in der Polizei. Ziel hierbei ist die vorbeugende Gesunderhaltung der Polizeibeamtinnen und -beamten. Dies ist eine qualitative Ergänzung der bisherigen Praxis und
kommt auch den Bedürfnissen vieler Polizeibeamtinnen und -beamten entgegen, denen zwar sportliche Betätigung wichtig ist, die
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aber von Wettkämpfen weniger angesprochen werden. Als polizeiförderliche Sportart ist der Gesundheits- und Präventionssport
deshalb auch ausdrücklich in der neuen Vorschrift zum Polizeidienstsport anerkannt. Allein für diesen Bereich des Rückentrainings,
der Gymnastik oder des Walkings wurden ca. 60 Übungsleiterinnen und Übungsleiter innerhalb der Polizei ausgebildet. Sie werden
von einem eigenen Fachwart betreut.
V. Sport für Menschen mit Behinderung
1. Wie und mit welchen Mitteln ist der Sport für Menschen mit Behinderung in den letzten fünf Jahren in Rheinland-Pfalz gefördert
worden?
Die institutionelle Förderung für den Behinderten- und Rehabilitationssport-Verband Rheinland-Pfalz (BSV) durch die Landesregierung betrug in den Jahren:
2002:
2003:
2004:
2005:
2006:
263 800,00 €
238 800,00 €
238 800,00 €
238 800,00 €
235 815,00 €.
Zusätzlich hat die Landesregierung projektbezogen einzelne Maßnahmen des BSV direkt gefördert. Hierbei handelte es sich um die
Projekte:
Landesjugendspiele für körper- und sinnesbehinderte Kinder 2002
Landesjugendspiele für körper- und sinnesbehinderte Kinder 2003
Landessport- und Spielfest für Menschen mit geistiger Behinderung 2003
Landesjugendspiele für körper- und sinnesbehinderte Kinder 2004
Landessport- und Spielfest für Menschen mit geistiger Behinderung 2004
Landesjugendspiele für körper- und sinnesbehinderte Kinder 2005
Landessport- und Spielfest für Menschen mit geistiger Behinderung 2005
Landesjugendspiele für körper- und sinnesbehinderte Kinder 2006
Landesjugendspiele für körper- und sinnesbehinderte Kinder 2007
Landessport- und Spielfest für Menschen mit geistiger Behinderung 2007
Ländercupturnier Tennis für Menschen mit geistiger Behinderung 2007
10 500,00 €.
10 500,00 €.
1 800,00 €.
10 500,00 €.
1 300,00 €.
9 792,04 €.
2 007,96 €.
10 611,17 €.
10 500,00 €.
1 800,00 €.
1 500,00 €.
Darüber hinaus stellt die Landesregierung jährlich der Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland Mittel zur Förderung der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit Handicap zur Verfügung.
Im Jahr 2003 erfolgte eine Förderung des BSV durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit in Höhe von
1 500,00 € zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit im Gesundheitswesen.
Durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erfolgt eine Förderung der betroffenen Vereine zur Sicherstellung der
Versehrtenleibesübungen gemäß § 11 a Bundesversorgungsgesetz im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die
Beträge hierfür sind in folgender Höhe zu beziffern:
2002:
129 312,51 €
2003:
119 226,13 €
2004:
106 588,16 €
2005:
92 275,30 €
2006:
80 338,02 €.
2.
Welche Entwicklung und welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung hier in den kommenden Jahren?
Der Sport von Menschen mit Beeinträchtigungen ist ein wichtiger Kristallisationspunkt der Integration der Betroffenen in das gesamtgesellschaftliche Leben. Eine Möglichkeit, diese wichtige Entwicklung voranzutreiben, ist die weitere Öffnung von „normalen“
Sportvereinen für den Sport von Menschen mit Behinderung. Um die erfreuliche Entwicklung der letzten Jahre noch mehr zu unterstützen, wird erwogen, eine Informations- und Imagekampagne des Behinderten- und Rehabilitationssport-Verbandes Rheinland-Pfalz
bei allen Sportvereinen im Land zu starten. Auch wird über die Auslobung eines entsprechenden Wettbewerbes durch die Landesregierung als zusätzlicher Anreiz nachgedacht.
Zur Förderung der sportlichen Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen hat der BSV aus eigenen Mitteln für
zwei Jahre eine Initiative „Talentscout“ gestartet, mittels derer mehr betroffene Kinder und Jugendliche zum Sport hingeführt
werden sollen. In diesem Zusammenhang wurde auch der Wettbewerb „Jugend trainiert für Paralympics“ analog zum Wettbewerb
„Jugend trainiert für Olympia“ entwickelt.
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Infolge der demographischen Entwicklung erreichen immer mehr Menschen ein hohes Alter, welches oftmals mit zusätzlichen Behinderungen und chronischen Erkrankungen einhergeht. Hierbei können die Ansätze des BSV Rheinland-Pfalz zur Etablierung der
selbstverständlichen Integration der Menschen des dritten und vierten Lebensabschnittes ein wichtiger Baustein sein. Dazu gehört
auch die intensive Zusammenarbeit von Wohlfahrtsorganisationen mit dem zuständigen Fachverband.
Der Sport für Menschen mit geistiger Behinderung ist seit fast 30 Jahren fester Bestandteil der Arbeit im BSV, da in unserem Bundesland in den 1970er Jahren der erste Verein in der Bundesrepublik speziell für diesen Personenkreis gegründet wurde. Seitdem
wurde das Angebot an Sportaktivitäten ständig erweitert. Bedingt durch die vielfältigen Nachfragen bei den Aktivitäten auf Landesebene, wie z. B. dem Landessport- und Spielfest, dem Landesschwimmfest, dem viertägigen Landeshallenfußballturnier sowie den
insgesamt sechs regelmäßigen Sportfreizeiten, ergibt sich ein weiterer Bedarf an zusätzlichen Angeboten. Insbesondere die schon
bestehende Integration von Menschen mit geistiger Behinderung in die Durchführung von Landesmeisterschaften in den unterschiedlichsten Sportarten des BSV Rheinland-Pfalz soll weiter vorangetrieben werden. Außerdem könnte in verschiedenen Sportarten ein Ligensystem entwickelt werden. Hierbei wird derzeit speziell in der Sportart Fußball an einem Modellprojekt von verschiedenen Landesverbänden innerhalb des Deutschen Behindertensportverbandes gearbeitet.
Im Hinblick auf die immer weiter fortschreitende Entwicklung des Spitzensports der Menschen mit Behinderungen, auch unter besonderer Berücksichtigung der Situation im internationalen Bereich, ist eine Verbesserung der Trainingsmöglichkeiten notwendig.
Hierzu könnten in ausgewählten Sportarten Landesleistungszentren errichtet werden bzw., auch im Hinblick auf die nach wie vor
notwendige Verbesserung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, vorhandene Leistungszentren im nichtbehinderten Sport ebenfalls für den behinderten Spitzensport geöffnet werden. Dazu sind teilweise nur relativ geringfügige Maßnahmen erforderlich, so z. B. im Leistungszentrum Sportschießen in Bad Kreuznach, teilweise aber auch größere Investitionen, beispielsweise bei der Sportart Dressurreiten im Zentrum für Therapeutisches Reiten Wonsheim.
3. Wie ist der Sport für Menschen mit Behinderung auf der Verbandsebene organisiert?
Der Fachverband für den Sport von Menschen mit Behinderungen innerhalb des LSB Rheinland-Pfalz und der Sportbünde Pfalz,
Rheinhessen und Rheinland ist der Behinderten- und Rehabilitationssport-Verband Rheinland-Pfalz, der gleichzeitig Landesverband
des Deutschen Behindertensportverbandes ist. In diesem Verband wird der Vereinssport für Menschen mit Körperbehinderungen,
mit geistiger Behinderung, mit Sinnesbehinderungen (Ausnahme hierbei der Gehörlosensport) und mit chronischen Erkrankungen
durchgeführt.
Unterhalb des Landesverbandes gibt es acht Bezirke, in denen die Vereine landesweit organisiert sind. Im BSV Rheinland-Pfalz sind
derzeit ca. 220 Vereine und zwei Landesorganisationen, die Lebenshilfe Rheinland-Pfalz und Special Olympics Rheinland-Pfalz, Mitglied. Einige der Mitgliedsvereine bilden gleichzeitig mit ähnlichen Vereinen der anderen Bundesländer die Fachorganisationen
„Deutscher Rollstuhl-Sportverband“ und „Deutscher Schwerhörigen-Sportverband“ innerhalb des Deutschen Behindertensportverbandes und damit auch innerhalb des Behinderten- und Rehabilitationssport-Verbands Rheinland-Pfalz.
Der Gehörlosen-Sport-Verband Rheinland-Pfalz umfasst acht Vereine mit rund 400 Mitgliedern. In Rheinland-Pfalz wird der Gehörlosensport in vielfältiger Weise im Rahmen der Projektförderung unterstützt.
4. Wie viele Vereine betreiben zurzeit Behindertensport und wie gestaltet sich die Mitgliederentwicklung in den letzten Jahren?
Die Mitgliederzahlen des BSV Rheinland-Pfalz haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
–
–
–
–
–
–
–
31. Dezember 2000
31. Dezember 2001
31. Dezember 2002
31. Dezember 2003
31. Dezember 2004
31. Dezember 2005
31. Dezember 2006
160 Vereine
163 Vereine
164 Vereine
164 Vereine
183 Vereine
197 Vereine
213 Vereine
9 600 Mitglieder
9 729 Mitglieder
10 141 Mitglieder
10 167 Mitglieder
10 405 Mitglieder
12 222 Mitglieder
13 329 Mitglieder.
5. Wie gestaltet sich die Finanzierung und welche Bedeutung kommt speziellen Kostenträgern zu?
Die Finanzierung des Behindertensports in den Vereinen stellt sich wie folgt dar:
Die Vereine erheben Mitgliedsbeiträge, über deren Höhe jedoch keine Aussagen getroffen werden können, da diese stark differieren. In der Regel beläuft sich die Höhe der Mitgliedsbeiträge für Menschen mit geistiger Behinderung zwischen 0,50 € und 1,00 €
im Monat und die Beiträge der Menschen mit Körperbehinderungen bzw. chronischen Erkrankungen im Rahmen der üblichen Beitragssätze.
Darüber hinaus erhalten die Vereine Zuschüsse, die der Behinderten- und Rehabilitationssport-Verband Rheinland-Pfalz für
verschiedene Bereiche gibt, so z. B. für den Kinder- und Jugendsport, für die Anschaffung von Sportgeräten, für die Gruppenneugründung und Ähnliches. Daneben stellen die Mittel zur Sicherstellung der Versehrtenleibesübungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, die über den BSV ausgezahlt werden, für derzeit 80 Behindertensportvereine, in denen noch Versorgungsberechtigte
Sport treiben, ein wichtiges Finanzierungsinstrument dar.
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Weitere Mittel fließen über die Sportbünde im Rahmen der Bezuschussung aller Sportvereine, speziell für den Kinder- und Jugendsport sowie die Übungsleiterbezuschussung. Hinzu kommen kommunale Zuschüsse, allerdings in geringerem Ausmaß für einzelne
Vereine.
Nach Angaben der Vereine erhielten für das Jahr 2006 164 Mitgliedsvereine des BSV Rheinland-Pfalz für insgesamt 4 095 Personen
Mittel zur Durchführung von Rehabilitationssport gemäß § 44 SGB IX. Diese Gelder werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen, der gesetzlichen Unfallversicherung und den Rentenversicherungsträgern an die Vereine gezahlt.
6. Wie unterstützt das Land die Idee von Special Olympics in Rheinland-Pfalz?
„Special Olympics“ ist die weltweit größte, vom IOC offiziell anerkannte Sportbewegung für geistig behinderte Menschen, die 1968
in den USA durch die Kennedy-Stiftung gegründet wurde. Die Philosophie von Special Olympics ist es, durch das Medium Sport
die Entwicklung von Menschen mit geistiger Behinderung zu fördern und ihre Akzeptanz in der Gesellschaft zu verbessern.
Neben der Organisation „Special Olympics Deutschland“ gibt es inzwischen einige Landesverbände. Vor einiger Zeit wurde ein solcher Verband auch in Rheinland-Pfalz gegründet. Durch die gegenseitige Mitgliedschaft existiert eine enge Kooperation mit dem
Behindertensportverband Rheinland-Pfalz.
Das traditionell vom Behindertensportverband organisierte Landessport- und -spielfest für Menschen mit geistiger Behinderung wird
inzwischen im Wechsel mit Special Olympics organisiert. Im Vorjahr hat die Landesregierung hierfür einen Zuschuss bereitgestellt.
Special Olympics Rheinland-Pfalz ist mittlerweile Mitglied im Landessportbund als sog. Verband mit besonderer Aufgabenstellung.
Als Anschubfinanzierung für eine Verbandsgeschäftsstelle wurde in diesem Jahr ein Zuschuss aus Projektmitteln von 3 000 € zur
Verfügung gestellt. Ob und inwieweit eine Finanzierung auch in den kommenden Jahren fortgeführt werden kann, wird derzeit geprüft.
VI. Breitensport
1. Gibt es in Rheinland-Pfalz spezifische Programme zur Gewinnung und Qualifizierung bürgerschaftlich Engagierter im Bereich des
Breitensports?
Die Gewinnung bürgerschaftlich engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht zumeist vom Verein auf Ortsebene aus. Angesprochen werden Personen, die in der Regel bereits Mitglied im Verein sind. Eine Gelegenheit zur örtlichen Rekrutierung sind
Kreis- bzw. Verbandstage. Auch Lehrgänge sind ein probates Mittel, gezielt Nachwuchs anzusprechen.
Der Sport hält ein den jeweiligen Aufgaben im Verein entsprechendes umfangreiches Qualifizierungsprogramm vor. Dies reicht
von speziellen Ausbildungsmaßnahmen für junge Leute z. B. als Jugendleiter, Übungsleiter- bzw. Vereinsmanageraus- und -fortbildung bis hin zu speziellen Ausbildungen z. B. für die Seniorenbetreuer.
2. Wie viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im organisierten Sport in Rheinland-Pfalz?
Die Anzahl der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vereinen und Verbänden beläuft sich nach Hochrechnungen auf ca. 150 000 Personen.
3. Welche Formen der Anerkennung und Auszeichnung für ehrenamtliche Tätigkeiten im Sport gibt es in Rheinland-Pfalz?
Die rheinland-pfälzischen Sportvereine und -verbände halten zahlreiche Anerkennungen und Auszeichnungen für ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor. Näheres regeln sog. Ehrungsordnungen.
Unabhängig von der Sportart bzw. der speziellen Aufgabe der Organisation sind mehrstufige Ehrenzeichen die Regel. Plaketten
oder Nadeln werden in den Ausführungen Bronze, Silber und Gold vergeben.
Die Auszeichnungen des Landessportbundes sind nachstehend als Beispiel aufgeführt.
So verleiht der Landessportbund Rheinland-Pfalz in Anerkennung besonderer Verdienste um die Förderung des Sports:
1. Die Ehrenplakette, die Ehrenplakette in Silber und die Ehrenplakette in Gold mit Urkunde und Nadel. Mit ihr werden Frauen
und Männer in den Mitgliedsorganisationen geehrt, die sich durch langjährige verdienstvolle Mitarbeit ausgezeichnet haben.
2. Die Meisterschaftsnadel in Bronze, Silber und Gold an Männer und Frauen, Jugendliche und Mannschaften, die bei Deutschen
Meisterschaften, Europameisterschaften, Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen zu besonderen Erfolgen gekommen
sind.
3. Die Ehrenurkunde mit Plakette und Nadel in Gold in Würdigung besonderer Verdienste um die Förderung des Sports an Personen, die sich diese Verdienste außerhalb der Sportorganisation erworben haben.
4. Die Ehrenmitgliedschaft an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in außergewöhnlichem Maße um die Entwicklung des
Landessportbundes verdient gemacht haben.
5. Die Vereinsjubiläumsplakette, die an Vereine anlässlich eines 100-jährigen, 125-jährigen, 150-jährigen usw. Jubiläums verliehen
wird.
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Die Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen verleihen in Anerkennung besonderer Verdienste um die Förderung des Sports
nachfolgende Ehrungen:
1. Die Ehrennadel mit Urkunde in Bronze, Silber und Gold. Mit ihr werden Frauen und Männer in den Mitgliedsorganisationen
geehrt, die sich durch langjährige verdienstvolle Mitarbeit ausgezeichnet haben.
2. Die Ehrenmitgliedschaft an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in außergewöhnlichem Maße um die Entwicklung des
Sportbundes verdient gemacht haben.
3. Die Vereins-Ehrenurkunde wird an Vereine anlässlich ihres 25-jährigen, 50-jährigen, 75-jährigen usw. Jubiläums verliehen.
Darüber hinaus wird als höchste Sportauszeichnung des Landes Rheinland-Pfalz an ehrenamtlich Tätige sowie Sportlerinnen und
Sportler die Sportplakette des Landes durch den Ministerpräsidenten verliehen.
Der Minister des Innern und für Sport verleiht jährlich an fünf Persönlichkeiten, die sich in Sportvereinen mindestens 20 Jahre herausragende Verdienste um den Sport erworben haben oder als Sportlerinnen und Sportler Besonderes für den rheinland-pfälzischen
Sport geleistet haben, den Sport-Obelisken.
Darüber hinaus können ehrenamtlich Tätige aus dem Sportbereich auch mit der Ehrennadel, dem Verdienstorden oder der Verdienstmedaille des Landes geehrt werden.
4. Wie gewährleistet die Landesregierung die gerechte Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches und nachhaltiges ehrenamtliches Engagement im Sport?
Die grundlegende Erhöhung der Übungsleiterpauschale im Jahr 2000 hat die Arbeits- und Rahmenbedingungen der Übungsleiter
erheblich verbessert. Die nun im Entwurf des Gesetzes „zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ vorgesehene
Anhebung von 1 848 € auf 2 100 € jährlich trägt zu einer weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements bei. In diesem Zusammenhang sei auch die geplante Aufwandspauschale für alle Ehrenamtlichen in Höhe von 500 € jährlich genannt. Die Urlaubsverordnung gewährt ausdrücklich Sonderurlaub auch für Veranstaltungen der internationalen Sportverbände, des Deutschen Sportbundes und der ihm angeschlossenen Sportverbände. Gleiches gilt für die Teilnahme an hochrangigen Wettbewerben. Im Rahmen des
Bildungsfreistellungsgesetzes können auch Bildungsmaßnahmen für Ehrenamtliche Anerkennung finden, wenn sie die gesetzlichen
Voraussetzungen erfüllen. Es gewährt die Möglichkeit, an zehn Arbeitstagen in zwei Jahren an Maßnahmen der beruflichen, der
gesellschaftspolitischen Weiterbildung oder deren Verbindung teilzunehmen.
5. Wie gestalten sich die Regelungen bezüglich der Übungsleiterpauschale in Rheinland-Pfalz?
Für die Übungsleiterpauschale in Rheinland-Pfalz gelten die gleichen Regelungen wie im übrigen Bundesgebiet, da das Steuerrecht
Bundesrecht ist. Die Pauschale beträgt zurzeit noch 1 848 € und bezieht sich auf nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft.
In dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf ist vorgesehen, zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements die Pauschale auf 2 100 € anzuheben.
6. Wie und in welcher Form setzt sich die Landesregierung für die Belange er Ehrenamtlichen im Sport ein?
Siehe Beantwortung der Frage II. 14.
7. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung des Sports im Rahmen grenzüberschreitender Aktivitäten und sportlicher Kontakte
mit anderen Ländern und Regionen?
Der Sport hat eine gesellschafts- und sozialpolitische Aufgabe, der sich die Landesregierung und der Landessportbund seit vielen
Jahren stellen. Kein Bereich ist für die Völkerverständigung besser geeignet als der Sport. Seine integrative Funktion ist unumstritten. Gerade in Rheinland-Pfalz – mitten im Herzen Europas gelegen und traditionell anderen Kulturen gegenüber in hohem Maß
offen – müssen der Austausch und der Kontakt weiterhin gefördert werden. Alle Arbeitsfelder werden davon berührt: Jugendarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildung, Breitensport, Leistungssport.
Die Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarn sichert die Zukunftsfähigkeit des Landes Rheinland-Pfalz. Es ist geographisch
hervorragend platziert, um internationale Kontakte zu entwickeln. Besonders im Sport wird die Nachhaltigkeit internationaler
Freundschaften, gerade im persönlichen Bereich, durch den Austausch vor allem von Kindern und Jugendlichen gefördert und gewährleistet.
Die internationale Arbeit des Landessportbundes war zuletzt geprägt durch die schwerpunktmäßige Förderung der Partnerschaften
mit Burgund, Nabeul und Komárom-Esztergom in Ungarn. Mehr Gewicht erfuhr aber in den letzten Jahren die interregionale Zusammenarbeit, die mit der Gründung des europäischen Interregionalen Pools des Sports (Eurosportpool) institutionalisiert wurde.
Mit gleich drei angrenzenden Nachbarn, Frankreich, Luxemburg und Belgien, hat Rheinland-Pfalz eine Brückenfunktion zwischen
Sprachen und Kulturen.
Ganz im Sinne der grenzüberschreitenden Kooperation in der europäischen Großregion Saarland-Lothringen-Luxemburg-Rheinland-Pfalz-Wallonie-Französische und deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens hat sich der Eurosportpool zum Ziel gesetzt, in
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allen wesentlichen Bereichen des Sports zusammenzuarbeiten. Das Saarland, Lothringen, die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, die belgische Provinz Luxemburg, Luxemburg und Rheinland-Pfalz wollen durch Erfahrungsaustausch und praktische Angebote ihren Sportlerinnen und Sportlern eine europäische Kooperationsplattform bieten.
Multinationale Projekte und Seminare, schon in den letzten Jahren von zunehmender Bedeutung, werden weiter in Qualität und
Zahl gesteigert.
Der Sportaustausch und die Verbindungen zwischen Vereinen und Verbänden in Rheinland-Pfalz und denen aus Komárom-Esztergom dienen vorbildlich als Hilfe zur Integration Ungarns in das vereinte Europa. Die schwierige wirtschaftliche Situation der ungarischen Partner, bei gleichzeitiger hoher Nachfrage beider Seiten nach Austausch, bedingt zurzeit noch eine finanzielle Unterstützung der ungarischen Seite. Dies kommt auch den rheinland-pfälzischen Gastgebern zugute.
Mit dem Gouvernorat Nabeul in Tunesien und Ruanda hat der Landessportbund seit langem Verantwortung für Sportentwicklung
und Sportförderung übernommen.
Die Kontakte nach Tunesien, dem Schwellenland an der Küste des Mittelmeers, sind wegen der großen Entfernung und den kulturellen Unterschieden manchmal problematisch.
Trotzdem gibt es viele rheinland-pfälzische Sportlerinnen und Sportler, denen es sehr wichtig ist, den Kontakt zu fördern, um Vorurteile abzubauen. Der Erfahrungsaustausch und die Jugendbegegnungen sind umso interessanter und bereichernder. Die sprichwörtliche tunesische Gastfreundschaft trägt wesentlich dazu bei, dass die Begegnungsteilnehmer sich in dieser faszinierenden tunesischen Region immer wieder wohlfühlen.
Die Sportentwicklungshilfe des Landessportbundes für Ruanda wird vom Land Rheinland-Pfalz unterstützt. Schwerpunkt ist die
Förderung der Sport-Infrastrukturmaßnahmen an den Schulen des Landes und die Trainer- und Lehrerausbildung.
8. Welche grenzüberschreitenden Aktivitäten im Sport gibt es in Rheinland-Pfalz?
Region Burgund/Frankreich
Mit Burgund wurde ein Partnerschafts- und Kommunikationsnetz aufgebaut, dessen Träger außer der burgundischen Sportpartnerschaftsorganisation „Amicale Bourguignonne des Sports“ auch die Regionalorganisation des Nationalen Olympischen Komitees
Frankreichs in Burgund, das „CROS“, sowie „Jeunesse et Sport“ als regionale Jugendvertretung des Sportministeriums sind. Der
Landessportbund hat als einziger Landessportbund durch die bei ihm angesiedelte bundesweite Zentralstellenfunktion des DeutschFranzösischen Jugendwerks (DFJW) beste Dienstleistungsmöglichkeiten für seine Vereine. Ausbildung und Bezuschussung von
Sportbegegnungen mit Frankreich aus Mitteln des DFJW können durch den Landessportbund organisiert und verwaltet werden.
Im Rahmen des 2003 geschaffenen 4er-Netzwerks der Regionen Rheinland-Pfalz, Burgund, Oppeln und Zentralböhmen sind die
europäischen Sportpartner aus Polen und Tschechien hinzugekommen.
Die Schwerpunkte sind:
a) Bearbeitung der Anträge für die deutsch-französischen Sportbegegnungen (in Zusammenarbeit mit der Sportjugend RheinlandPfalz),
b) Beratung und Unterstützung der Vereine,
c) Ausbildung von Gruppenleitern,
d) Ausrichten von Modellbegegnungen, z. B trinationale Maßnahmen,
e) Mitarbeit an verschiedenen deutsch-französischen Projekten (Sportglossare, Redaktion von Broschüren),
f) Durchführung von Sport- und Sprachkursen,
g) Vermittlung von Partnervereinen und -verbänden,
h) institutionelle Kooperation.
Jährlich finden ca. 100 Sportbegegnungen insbesondere im Jugendbereich mit Burgund statt. Ferner werden zahlreiche Veranstaltungen und Seminare organisiert. Der rheinland-pfälzische Sport beteiligt sich mit seinen Partnern jedes Jahr an den „Burgunder
Tagen“ und den „Deutsch-Französischen Tagen“.
Komitat Komárom-Esztergom
Die Partnerschaft des rheinland-pfälzischen Sports mit dem Komitat Komárom-Esztergom zeichnet sich durch eine Vielzahl von
Kontakten der Sportverbände und Vereine aus.
Diese Partnerschaft ist über die Grenzen des Komitates hinaus für ganz Ungarn modellhaft und wird auch vom nationalen Sportministerium gefördert.
Die Schwerpunkte sind:
– Jugendaustausch,
– gemeinsame Seminare (bi- und trinational),
– finanzielle Unterstützung zur Förderung der Begegnungen,
– institutionelle Kooperation mit dem Sportverband und der Verwaltung des Komitates.
Gouvernorat Nabeul/Tunesien
Ein Hauptgewicht der traditionellen Partnerschaft des Landessportbundes mit dem Gouvernorat Nabeul in Tunesien sind die
Freundschaftsläufe oder auch „Osterläufe“, zu denen jedes Jahr ca. 100 Rheinland-Pfälzer nach Nabeul reisen.
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Weitere Schwerpunkte sind die Fortbildungen tunesischer Trainer und die Förderung der bestehenden traditionellen Vereins- und
Sportjugendbegegnungen.
Die Arbeitsfelder dieser Partnerschaft sind:
– Förderung des Jugendaustausches vor allem mit Beteiligung von tunesischen Mädchen und Unterbringung in Familien,
– Fortbildung von tunesischen Trainern und Übungsleitern in verschiedenen Sportarten.
Verschiedene Schulpartnerschaften konnten durch die Sportpartnerschaft vermittelt werden. Die Ausbildung einer Reihe von tunesischen Leichtathletiktrainern an der Universität Mainz konnte initiiert werden.
Ruanda
Die Sportförderung des Landessportbundes im rheinland-pfälzischen Partnerland wird auch von der ruandischen Regierung als Mittel der Integration in Ruanda dringend gewünscht. Die Entwicklungszusammenarbeit setzt bedeutende Akzente für die Versöhnung
der verfeindeten Bevölkerungsgruppen durch den Sport, die die ruandische Regierung für äußerst wichtig erachtet. Die Ausrüstung
mit Sportmaterial und Hilfen beim Sportplatzbau an Schulen sowie die Ausbildung von Übungsleitern, Lehrern und Jugendanimateuren des Landes werden seit 1982 durch den Landessportbund organisiert.
Europäischer Interregionaler Pool des Sports (Eurosportpool)
Unter maßgeblicher Mitgestaltung des Ministeriums des Innern und für Sport, des Landessportbundes und der europäischen Akademie des rheinland-pfälzischen Sports als Mitglieder dieser Institution konnte der Eurosportpool zu einem wichtigen Motor für
die Begegnung und das Zusammenwachsen der Menschen in der Großregion werden. Schwerpunkte seiner Arbeit sind gemeinsame
Ausbildungen, Konferenzen, Begegnungen und Projekte.
Europäische Akademie des rheinland-pfälzischen Sportes
Einen bedeutsamen Arbeitsschwerpunkt der europäischen Akademie des rheinland-pfälzischen Sportes stellt, basierend auf vielfältigen internationalen Kontakten und überregionalen Zusammenarbeiten, das Thema Sport im Kontext der europäischen Sportentwicklung dar.
In ein- und mehrtägigen Kurs- und Tagungsprogrammen bietet die Akademie ein differenziertes Lehrangebot zu Aspekten nationaler wie auch internationaler Sportentwicklung. Zuvörderst will sie dabei Forum für den Erfahrungs- und Meinungsaustausch zwischen Kulturen und Menschen sein.
In Rahmen der Mitgliedschaft im Netzwerk der europäischen Akademien des Sports leistet die europäische Akademie des rheinland-pfälzischen Sports einen wichtigen Beitrag zu einem sozialen und zukunftsfähigen Europa.
Weitere grenzüberschreitenden Aktivitäten
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat während ihrer Gipfelpräsidentschaft im WM-Jahr 2006 in der Großregion ein interregionales Jugendfußballturnier von Auswahlmannschaften und Vereinsmannschaften im C-Jugend-Bereich ins Leben gerufen, das
zu einer dauerhaften Einrichtung wurde und vom jeweiligen Vorsitzland ausgerichtet wird.
Seit über vierzig Jahren pflegt die Sportjugend Rheinland-Pfalz bei internationalen Jugendbegegnungen den Kontakt zu ihren Partnerorganisationen der Jugendarbeit weltweit. Dies sind die Partner des rheinland-pfälzischen Sportes Nabeul/Tunesien, Komitat
Komárom-Esztergom/Ungarn, Hapoel Sports Association/Israel, YMCA of Greater Louisville, Kentucky/USA, Office Municipale du Sport du Port/Insel La Réunion (Frankreich), Jugendwerk Jekaterinburg/Russland und Japan. Die Kontakte sollen mit den
verschiedensten Sportverbänden, Sportkreisen und Vereinen aus Rheinland-Pfalz über das Jugendbegegnungsprogramm langfristig
ausgedehnt werden.
Erste Bemühungen wurden darüber hinaus seitens der Landesregierung unternommen, auch im Rahmen der deutsch-französischschweizerischen Oberrheinkonferenz einen regelmäßigen Austausch zwischen Sportverantwortlichen (Vereine, Verbände, Schulsport) zu initiieren mit dem Ziel, konkrete grenzüberschreitende Sportbegegnungen ins Leben zu rufen.
Beispiele einer vielfältigen internationalen Kooperation in Projektarbeit:
ballance 2006: Fußballturniere, welche unter dem Motto „Integration, Fairplay und Toleranz“ stehen, fanden nicht nur in Burgund
statt, sondern auch in der Großregion. Die Regionen setzen sich auch zukünftig zum Ziel, die Jugendlichen unterschiedlichster Herkunft über das pädagogische Spielkonzept von ballance 2006 grenzüberschreitend zusammenzuführen.
Internationale Schülerassistentenausbildung: Mit der internationalen Schülerassistentenausbildung werden grenzüberschreitend
Schülerinnen und Schüler der Großregion angeleitet, in den Pausen und Freistunden Bewegungsangebote für Mitschülerinnen und
Mitschüler zu organisieren, um so die angestauten Aggressionen zu kanalisieren, zu kompensieren und Gewalt in den Schulen vorzubeugen.
Öko-Check im Sportverein in der Großregion: Seit 2001 leitet der Landessportbund in dem Projekt Öko-Check im Sportverein die
Kooperation mit dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, der
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Landeszentrale für Umweltaufklärung, der Stiftung Natur und Umwelt und den drei regionalen Sportbünden Rheinland, Pfalz und
Rheinhessen.
Unter der Federführung von Ifas Birkenfeld (Umweltcampus der Universität Trier) wird der Öko-Check von Sportanlagen als EUProjekt in der Großregion vorgestellt und eingeführt. Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landessportbund, ist hierbei der deutsche Partner einer Gruppe von vier Ländern.
Tour d’Europe Fair Play: Eine Aktion in Form einer Radrundfahrt von Schülern und Jugendlichen aus Schulen und Vereinen der
Regionen Lothringen, Luxemburg und Deutschsprachige Gemeinschaft (Belgien), Großherzogtum Luxemburg, dem Saarland und
Rheinland-Pfalz für Fairness, Völkerverständigung und Gewaltfreiheit in Sport und Gesellschaft.
Schulkinder setzen ein völkerverbindendes Fair-Play-Projekt um, bei dem mit so genannten Lebensläufen Spenden gesammelt werden, die Entwicklungsprojekten der Dritten Welt und insbesondere dem Partnerland Ruanda zugutekommen.
9. Mit welchen Maßnahmen setzt sich die Landesregierung auf Bundes- und EU-Ebene für grenzüberschreitende Aktivitäten im Sport
ein?
Ein Vertreter der Landesregierung ist durch den Bundesrat bestimmt worden, die Interessen der Länder in sportpolitischen Angelegenheiten gegenüber dem Bund und der EU wahrzunehmen. In den betroffenen internationalen Gremien werden folglich auch
Maßnahmen thematisiert, die unmittelbar die sportpolitischen Belange des Landes betreffen.
Die Landesregierung ist Partner in der interregionalen Kooperation des Eurosportpools. Sie fördert alle Aktivitäten der Großregion
im Sport.
Die Partnerschaftsverbände Rheinland-Pfalz/Burgund, Rheinland-Pfalz/Oppeln sowie die Zusammenarbeit des so genannten „Vierernetzwerks“ mit den Regionen Burgund, Mittelböhmen, Oppeln und Rheinland-Pfalz werden von der Landesregierung unterstützt.
Die sportlichen Projekte in der Partnerschaftsarbeit dieser Verbände in Kooperation mit dem Landessportbund erhalten großzügige Förderung der Landesregierung.
Hierbei sind besonders auch die Beiträge der Landesregierung zur Sportförderung in Ruanda zu nennen, die es im Wesentlichen ermöglichen, auch größere Sportprojekte im rheinland-pfälzischen Partnerland in Angriff zu nehmen.
10. Wie bewertet die Landesregierung hier die Rolle und die Bedeutung der Partnerschaftsarbeit von Städten und Gemeinden?
Gemeinde- und Städtepartnerschaften sind ein spezielles und gut geeignetes Instrument, um auf lokaler Ebene zur Verwirklichung
der Idee vom geeinten Europa Menschen zusammenzuführen. Sie schaffen sehr bürgernah Verständnis für die Lebensweise und für
die Probleme anderer Mitmenschen jenseits unserer Landesgrenzen.
Die Gemeinde als Träger der Partnerschaft verfügt als zentrale Anlaufstelle über die notwendige Verwaltungsinfrastruktur und Ansprechpartner auf politischer und administrativer Ebene, was die Realisierung von Projekten erheblich erleichtert.
Um die Partnerschaft mit Leben zu erfüllen und ihr eine möglichst breite Verankerung in der Bevölkerung zu verschaffen, binden
die Gemeinden regelmäßig örtliche Vereine – vor allem Sportvereine – ein.
Die Städte- und Gemeindepartnerschaften in Rheinland-Pfalz haben gerade auch für den internationalen Austausch und die Begegnung im Sport herausragende Bedeutung. Zwischen Städten und Gemeinden, zum Beispiel alleine in Rheinland-Pfalz und Burgund,
gibt es im Jahr 2007 144 Partnerschaften (einschl. sieben Randgebieten). Schon in den frühen 50er Jahren entwickelten sich hier die
ersten Kontakte und es folgten Austauschprogramme in großem Maße auch auf sportlicher Ebene. Bereits 1956 wurde die erste Partnerschaftsurkunde zwischen Neustadt an der Weinstraße und Mâcon (Saône-et-Loire) unterzeichnet. 2005: Rengsdorf (Landkreis
Neuwied)/Saint-Pierre-le-Moutier (Nièvre); 2006: Göcklingen (Pfalz)/Soucy (Yonne).
Die Sportvereine sind oft die wichtigsten Träger von nachhaltigen Partnerschaftsaktivitäten. Je weiter die Möglichkeit zu gegenseitigen Besuchen und zu kulturellen und sportlichen Aktivitäten „nach unten“ verlagert ist – das heißt, je mehr Bürger in die Partnergemeinde reisen können –, desto größer werden die Akzeptanz und die Mitarbeit in der Bevölkerung sein. Dadurch werden große
Teile der Bevölkerung zum Mitmachen animiert.
Die Sportvereine sind auch in den Gemeinden und Städten die Institutionen, die Menschen aller Schichten, Bildungsstufen, Nationalitäten und Parteien übergreifend vereinen. Insofern ist seit jeher die Begegnung und der Austausch in den Städten und Gemeinden eine Grundlage der internationalen Zusammenarbeit in Rheinland-Pfalz. Sprachbarrieren werden häufig als Problem genannt.
Wenn aber entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, sind sie an sich kein grundsätzliches Hindernis. Sie können im Gegenteil sogar Anlass sein, in besonderer Weise Austauschprogramme zu forcieren und so zu einem besseren gegenseitigen Verständnis
und zu lebendigem Kontakt breiter Bevölkerungskreise beitragen.
„Sport spricht alle Sprachen“ war und ist ein geflügeltes Wort für die Tatsache, dass der Sport über alle Verständigungsschwierigkeiten hinaus das Kennenlernen des Anderen sehr viel leichter ermöglicht als über alle anderen Wege. Insofern waren und sind die
Gemeinde- und Städtepartnerschaften für, aber auch durch den Sport ein bedeutender Faktor für die internationale Verständigung.
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VII. Sport und Umwelt
1. Wie bewertet die Landesregierung den Zusammenhang von Sport und Natur hinsichtlich der Konflikte zwischen den Notwendigkeiten des Naturschutzes und der Sportausübung in der freien Natur?
Natur und Sport sind eingebunden in das Konzept der nachhaltigen Entwicklung. Alle Lebewesen sind gleichzeitig Nutzer und Bestandteil der Natur. Daher muss es Ziel sein, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und alle Nutzungsinteressen so umweltschonend zu gestalten, dass die Leistungs- und Regenerationsfähigkeit des Naturhaushaltes auf Dauer nicht beeinträchtigt werden.
Natur und Mensch können auf Dauer nur im harmonischen Miteinander existieren.
Gerade die erlebnisorientierten Aktivitäten und eine Vielzahl naturnaher neuer Trendsportarten bieten eine Fülle von Möglichkeiten zur direkten Erfahrung und Auseinandersetzung mit der Natur. Sensible Lebensräume von Pflanzen und Tieren reagieren jedoch oft empfindlich auf Störungen und Veränderungen.
Hinzu kommt die zusätzliche Verkehrsbelastung durch erhöhte Mobilität und der Flächenverbrauch durch Freizeit- und Sportanlagen.
Sport in der Natur und Schutz der Natur können in Einklang gebracht werden. Dabei macht es wenig Sinn, entsprechende Verhaltensregeln ausschließlich „von oben“ zu verordnen. Einsicht und freiwilliges Tun sind die Grundlagen für sportliche Aktivitäten und Schutz der Natur. Informationen der Sportausübenden und deren Einsicht in verantwortungsvolles Verhalten sind die
Grundlage zur Vermeidung von Störungen des Naturhaushalts. Hierzu zählen Hinweise auf die Einhaltung von grundlegenden Verhaltensweisen.
Dazu gehören:
– Beachtung von allgemeinen und zeitlichen Naturschutzregelungen,
– Beachtung von allgemeingültigen Verhaltensregeln in der Natur,
– Beachtung gewässerspezifischer Vorgaben wie z. B. Beschränkung von Anlandungen in geschützten Uferbereichen,
– Beachtung von Mindestpegelständen.
Das Bewusstsein für den notwendigen Schutz von Umwelt und Natur ist bei den Sport treibenden Vereinen in weitgehendem Maß
vorhanden.
2. Welche Maßnahmen werden von der Landesregierung als sinnvoll erachtet, um die steigende Nachfrage von Natursportarten und die
Ziele des Naturschutzes konfliktfrei zu gestalten?
Wo die Sportausübung aus naturschutzfachlichen Gründen nicht möglich ist, muss sie gegebenenfalls in weniger sensible, aber trotzdem landschaftlich attraktive und für die Sportausübung geeignete Gebiete gelenkt werden. Differenzierte Schutz- bzw. Nutzungskonzepte für Natur und Landschaft helfen, Konflikte zu minimieren und Nutzungsmöglichkeiten langfristig zu sichern.
Die Landesregierung befürwortet alle Angebote von Sportmöglichkeiten in der freien Natur, sofern (Gewässer-)spezifische Vorgaben
eingehalten, geschützte Zonen beachtet werden und die Sport Treibenden sich verantwortungsbewusst verhalten.
Die jeweils zuständigen Behörden sind aufgefordert, durch Informationen auf naturverträgliche Sportausübung hinzuwirken. Modernes Konfliktmanagement basiert auf dem einheitlichen Informationsstand der Beteiligten und der Kommunikation guter Beispiele.
Auf der vom Bundesamt für Naturschutz gestalteten Internetseite www.natursportinfo.de, die in enger Zusammenarbeit mit dem
DOSB, den Fachverbänden und den Landessportbünden entstand und ständig weiterentwickelt wird, kann sich jeder Interessierte
über Sportarten und mögliche Auswirkungen auf die Natur informieren.
Die gesellschaftliche Akzeptanz von Konzepten, Instrumenten und Maßnahmen des Naturschutzes hängt in hohem Maße davon
ab, wie sie in der Öffentlichkeit positioniert und kommuniziert werden.
3. Mit welchen Maßnahmen fördert die Landesregierung ein solches Verständnis?
Rheinland-Pfalz hat bereits 1995 einen neuen Weg eingeschlagen.
Die zuständigen Ministerien, der Landessportbund, die Natursport- und Naturschutzverbände haben sich in drei paritätisch besetzten Arbeitsgruppen (Natur und Wassersport, Klettern und Mountainbike/Reiten) zusammengefunden, um Konflikte und Probleme im Bereich der Ausübung des Sportes in freier Natur möglichst schon im Vorfeld oder bei konkretem Bedarf zu lösen.
In der Arbeitsgruppe Klettern sind z. B. der Deutsche Alpenverein, der Pfälzerwald-Verein (Mitglied im Deutschen Verband der
Gebirgs- und Wandervereine), der Landesverband Naturfreunde Rheinland-Pfalz, die IG Klettern Rhein-Main, die Pfälzer Kletterer,
der Forst-Sport Rheinland-Pfalz e. V. und der Landesjagdverband Mitglied. Dazu kommen die großen Naturschutzverbände wie
NABU, GNOR oder BUND.
Die Ergebnisse dieser besonderen Kooperation sind u. a. gemeinsame Vereinbarungen wie beispielsweise die „10 goldenen Regeln“
der jeweiligen Arbeitsgruppen oder die Empfehlungen für Träger öffentlicher Belange für ein umweltverträgliches Mountainbikefahren. Der Wassersportplan und das Felskataster für die naturverträgliche Sportausübung in Rheinland-Pfalz liegen vor.
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In diesem Zusammenhang ist auch die Initiative „Treffpunkt Wald“ des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz
(MUFV) hervorzuheben. Hier arbeiten Sportler, Sportvereine und Verbände gemeinsam mit den Vertretern des Forstes an der Organisation von Veranstaltungen im Wald.
Unter dem Dach „Natur sportlich erfahren“ werden aktuelle Aktivitäten im Rahmen von „Treffpunkt Wald“ angeboten. Dies sind
in diesem Jahr der „Sommer-Biathlon“ sowie die Teilnahme am bundesweiten Projekt „Naturathlon“.
Mit der „Erlebniswoche Natur und Sport“ 2003 hat das MUFV am Beispiel der Natursportarten Reiten, Klettern, Wandern und
Radfahren deutlich gemacht, wie in der Region des Biosphärenreservates Pfälzerwald/Nordvogesen umwelt- und naturverträglicher
Sport im Konsens zwischen Sportlern und Naturschützern erlebt werden kann. Hier wird ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Region geleistet.
Die Umweltbildung im Sport ist ein weiteres Schwerpunktthema. Beispielhaft ist die „Ferien am Ort“-Aktion „Nachhaltig leben“
der Sportjugend Rheinland-Pfalz des Landessportbundes in Kooperation mit der Landeszentrale für Umweltaufklärung. Sie wurde
2007 als offizielles Projekt der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausgezeichnet.
Informationen z. B. über Badegewässer (www.badeseen.rlp.de) oder über Rad- und Wanderwege (Broschüre „Wege und Pfade am
Wasser“) runden das Angebot der Landesregierung ab.
Das Modellvorhaben „Kinderfreundliche Umwelt“ des Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat zum Ziel,
schon bei Kindern und Jugendlichen ein verstärktes Bewusstsein für die Natur zu entwickeln. Wer die Natur mit allen Sinnen unmittelbar erlebt, (be)greift und erfährt, kann sie am besten schätzen und lieben lernen. Dies gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche sich später auch aktiv für den Schutz der Natur einsetzen.
4. Welche maßgeblichen gesetzlichen Regelungen sind in diesem Konfliktfeld einschlägig?
Das Verhältnis von Sport und Natur ist in den Zielen und Grundsätzen des Landesnaturschutzgesetzes angesprochen. Nach § 2
Abs. 1 LNatSchG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 13 BNatSchG ist die Landschaft auch als Erholungsraum des Menschen zu sichern. Es sind
ausreichende Flächen für die Erholung bereitzustellen. Zur Erholung gehört die natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigung in der freien Natur (§ 10 Abs. 1 Nr. 13 BNatSchG). Diese allgemeine Zielsetzung wird z. B. in den Naturparks und Landschaftsschutzgebieten konkretisiert, die u. a. für die Erholung besonders geeignet sein müssen.
Weitere wichtige Regelungen für den Sport finden sich im Abschnitt 7 „Erholung in Natur und Landschaft“ des Landesnaturschutzgesetzes. So ist nach § 33 LNatSchG das Betreten der Flur zum Zwecke der Erholung ausdrücklich gestattet. Grundstücke
des Landes, der Gemeinden, Gemeindeverbände und von sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen unter den weiteren Voraussetzungen des § 35 LNatSchG für die Erholung bereit. Das Gleiche gilt für Grundstücke des Bundes (§ 57 BNatSchG).
Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Verankerung in den Grundsätzen und in weiteren Vorschriften zu einer erheblichen
Aufwertung des natur- und landschaftsverträglichen Sports im Naturschutzrecht führt. Die Grundsätze haben die Funktion, die
Anwendung der nachfolgenden Einzelregelungen des Landesnaturschutzgesetzes im Sinne der Zielrichtung der Grundsätze zu steuern. Dementsprechend sind alle Regelungen und insbesondere diejenigen mit einem speziellen Bezug zu Erholung/Sport von den
zuständigen Behörden im Lichte der Zielrichtung der Grundsätze anzuwenden. Daher sind Natur und Landschaft auch für eine
natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigung zu sichern.
Für die sportliche Betätigung im Wald gewährt § 22 Landeswaldgesetz das Recht auf Betreten, Reiten und Befahren des Waldes unter
den dort genannten besonderen Voraussetzungen.
Schließlich ist auf den Gemeingebrauch nach § 36 Absatz 1 Landeswassergesetz hinzuweisen. Danach darf jedermann im Rahmen
des § 23 Abs. 1 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) natürliche oberirdische Gewässer, mit Ausnahme von Wasserspeichern, zum Baden,
Schwimmen, Viehtränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb benutzen.
5. Welche perspektivischen Entwicklungen und Ziele verfolgt die Landesregierung in der Bewältigung und dem Interessensausgleich zwischen Natur-/Umweltschutz und Sport?
6. Wie sehen die Ziele der Landesregierung in diesem Bereich in den kommenden Jahren aus?
Ziel der Landesregierung ist es, eine breit gefächerte naturverträgliche Sportausübung, im Einklang mit den Zielen des Umwelt- und
Naturschutzes in Rheinland-Pfalz, zukunftsfähig zu sichern.
Die Landesregierung setzt auch in Zukunft auf die Kooperation und den Dialog zwischen den Interessenvertretern des Naturschutzes
und des Sports. Dabei soll auch weiterhin gemeinsames Handeln auf freiwilliger Basis die Grundlage bilden.
Das gemeinsame Auftreten der Sportverbände und der Naturschutzverbände stellt dabei eine große umweltpolitische Kraft dar, die
von den verantwortlichen Behörden in Rheinland-Pfalz erkannt und akzeptiert worden ist und die es weiterhin zu stützen gilt.
Dafür ist es auch notwendig, die bestehenden Netzwerke zu pflegen und zu entwickeln. Die Arbeitsgruppen Natur und Sport sind
Ergebnis und Zukunftsoption des Netzwerkes des Sports mit allen beteiligten Behörden, Naturschutzverbänden und anderen
Sportinstitutionen.
Der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung „Nachhaltigkeit und Sport“ zwischen Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz und Landessportbund wird die bestehende Partnerschaft weiter stärken und ihr neue Perspektiven verleihen.
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Das Leitbild „Nachhaltige Entwicklung“ als eine Handlungsmaxime der Landesregierung wird auch die Zusammenarbeit und den
Interessenausgleich von Sport und Umwelt bestimmen. Nachhaltige Entwicklung erweitert die Zusammenarbeit und schafft Querverbindungen, die über den Bereich Natur und Sport hinausgehen.
Der Landessportbund Rheinland-Pfalz hat dies aufgegriffen und in seiner Satzung 2006 die nachhaltige Sportentwicklung festgeschrieben. Er bekennt sich zu den Zielen des Umwelt- und Naturschutzes und zur Wahrung und Fortentwicklung der sportlichen
Belange.
Bereits 1999 wurden mit der Publikation „Agenda 21 im Sportverein“, bei der die Landeszentrale für Umweltaufklärung und der
Landessportbund Mitherausgeber waren, Planungsgrundsätze und Praxisbeispiele für Vereine und Kommunen, die eine zukunftsorientierte Sportstättenentwicklung zum Ziel haben, vorgestellt. Mit dem Projekt Öko-Check im Sportverein“ wurde dieser Schwerpunkt der Zusammenarbeit konkretisiert und kontinuierlich weiterentwickelt.
Ziel des Gemeinschaftsprojektes des Landessportbundes, der Sportbünde Pfalz, Rheinhessen und Rheinland, der Landeszentrale für
Umweltaufklärung sowie der Stiftung Natur und Umwelt ist die Erreichung zukunftsorientierten Handelns gemäß der Agenda 21
und dem Leitbild des deutschen Sports, für eine sozial gerechte, dauerhaft umweltverträgliche und wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung im Sportstättenbereich in Rheinland-Pfalz.
Der Öko-Check im Sportverein wurde als festes Beratungsinstrument für alle interessierten Vereine mit eigenen Sportanlagen etabliert und hat beim Landessportbund zu einer neuen Förderpolitik geführt: Aufbauend auf der vorhandenen Kooperation sollen in
der Zukunft weitere Projekte nachhaltigen Handelns im Sport und für die Umwelt realisiert werden.
VIII. Sport und Gesundheit
1. Wie bewertet die Landesregierung den Zusammenhang zwischen regelmäßiger sportlicher Betätigung und der Gesundheit?
Eine ausreichende Bewegung zählt neben der ausgewogenen Ernährung zu den besten Schutzfaktoren für die Gesundheit. Gehirn
und Herz werden bei regelmäßiger Bewegung besser durchblutet. Dass körperliche Aktivität das Risiko senkt, an koronaren Herzerkrankungen zu leiden, ist wissenschaftlich vielfach belegt. Körperliche Aktivität reduziert erwiesenermaßen auch das Risiko, an
Zivilisationskrankheiten wie Bluthochdruck, Knochenschwund, Gelenkverschleiß, Adipositas oder Rückenschmerzen zu erkranken. Moderates Ausdauertraining stärkt zudem das eigene Immunsystem und wirkt sich positiv auf die Erhaltung und Stabilisierung der psychischen Gesundheit aus. Regelmäßige Bewegung ist gesundheitliche Vorsorge im besten Sinne und daher ein Hauptansatzpunkt der Gesundheitsförderung.
Public-Health-Strategien, die auf Freiwilligkeit beruhen, benötigen sozial akzeptierte und beliebte Formen der Gesundheitsförderung, wollen sie eine breite Wirkung erzielen. Gesundheitsökonomisch ist weiterhin bedeutsam, dass sportliche Aktivität daneben
eine der kostengünstigsten Formen von Gesundheitsförderung darstellt. Dies gilt auch deshalb, da die Gesundheitsförderung durch
Sport bereits auf eine gut ausgebaute Infrastruktur, die insbesondere durch die Sportvereine gegeben ist, zurückgreifen kann.
Die große Chance der Gesundheitspolitik mit dem Medium des Sports besteht darin, dass immer mehr Menschen erkennen, dass sie
zunehmend an selbstgeschaffenen Bedingungen und individuell beeinflussbaren Lebensumständen erkranken. Diese Wahrnehmung
hat eine größere Nachfrage nach Gesundheit und eine größere Aufmerksamkeit gegenüber dem eigenen Körper zufolge. Sport, Spiel
und Bewegung werden in neuer Weise als Instrument der Gesundheitssicherung interessant. Entscheidend dabei ist aber, dass der
Sport für immer mehr Menschen lebensstilwirksam wird.
2. Gibt es in Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen, Schulen, Ärztekammern oder anderen Organisationen spezielle Programme
und Aktivitäten, die die Gesundheitsförderung besonders hervorheben?
Die Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen, Schulen, Ärztekammern oder anderen Organisationen auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung – und hier insbesondere im Bereich der Kindergesundheit – ist vielfältig. Mit Unterstützung und finanzieller Förderung durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen werden an vielen Orten in Rheinland-Pfalz
Maßnahmen durchgeführt.
Auf regionalen Gesundheitstagen, Kindergesundheitstagen und -wochen haben Eltern, Kindergärten und Schulen, Kinderärztinnen
und -ärzte, der öffentliche Gesundheitsdienst, Sportvereine und Krankenkassen sowie weitere Partner gemeinsam Ideen, Maßnahmen und Projekte zur Gesundheitsförderung der Bevölkerung und zur Kindergesundheit entwickelt.
Ein Themenschwerpunkt der Landesregierung ist die Förderung von Bewegung und gesunder Ernährung. Darüber hinaus entwickelt, begleitet und unterstützt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen verschiedene landesweite
Präventionsaktivitäten. Themen und Projekte, die gemeinsam mit unseren Partnern entwickelt wurden und auch im Jahr 2007 weiterentwickelt werden, sind:
– Die Zusammenarbeit mit dem Adipositasnetzwerk Rheinland-Pfalz.
Dies ist ein Zusammenschluss von Institutionen und Menschen aus allen Berufsgruppen, die sich mit Adipositas (krankhaftes
Übergewicht) befassen, um betroffenen Menschen zu helfen. Ziel des Adipositasnetzwerkes ist es, landesweit eine Vernetzung
aufzubauen, die auf einer fachübergreifenden Zusammenarbeit aller beteiligten Mitglieder (Personen und Institutionen) beruht;
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– die Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Rheinland-Pfälzischen Turnverbände zur Bewegungsförderung in Kindertagesstätten, Schulen und Vereinen und
– die Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche im Quartier durch das Projekt „Gesundheitsteams vor Ort“ in MainzNeustadt und Trier-Nord (Kooperationsprojekt von MASGFF, LZG und Kostenträgern).
In den Sportvereinen gibt es ein fast unüberschaubares Angebot von Bewegungsprogrammen, die unter Anleitung von ausgebildeten und qualifizierten Übungsleitern, Trainern und Fachkräften durchgeführt werden. Daneben gibt es auch spezielle Programme
zur Gesundheitsförderung, die in Kooperation durchgeführt werden. Dazu gehören z. B.:
– Das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT, das besondere präventive Bewegungsangebote in Sportvereinen auszeichnet,
basiert auf einem Kooperationsvertrag mit der Landesärztekammer und ist bundesweit anerkannt.
– Schulsportabzeichen in Kooperation mit der BARMER. Jährlich legen in Rheinland-Pfalz ca. 30 000 Schülerinnen und Schüler
das Deutsche Sportabzeichen in den Schulen ab. Die Förderung erfolgt durch die BARMER mit einer finanziellen Unterstützung, die u. a. die Vergabe der Medaillen und eine Preisverleihung an die erfolgreichsten Schülerinnen und Schüler möglich macht.
– „Die Bewegung“, eine Kampagne zur Bewegungsförderung insbesondere in öffentlichen Räumen und im Alltag für Kinder und
Jugendliche in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz.
2005 schlossen sich der Aktionskreis Psychomotorik e. V., die Bundesarbeitsgemeinschaft für Haltungs- und Bewegungsförderung
e. V., die Unfallkasse Rheinland-Pfalz, der Turnverband Mittelrhein, der Pfälzer Turnerbund, der Rheinhessische Turnerbund und
die Sportjugend Rheinland-Pfalz zum Aktionsbündnis „Bewegungskindergarten Rheinland-Pfalz“ zusammen. Mit Förderung des
damaligen Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend im Hinblick auf die Bewegungs- und Gesundheitsförderung von Kindern
verfolgt das Bündnis das Ziel, die quantitative und qualitative Verbesserung der Bewegungssituation für Kinder zu unterstützen und
mit der Vergabe des „Qualitätssiegels Bewegungskindergarten Rheinland-Pfalz“ dazu beizutragen, ein Netz von „ausgezeichneten“
Kindergärten aufzubauen, das eine Multiplikatorenfunktion für andere Kindergärten übernimmt und beispielsweise Kindergärten
bei der räumlichen und materiellen Ausstattung im Bewegungsbereich berät.
Im Rahmen des Aktionsprogramms „Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz – Politik für Kinder mit Kindern“ wird außerdem seit
2002 die Kooperation von Kindertagesstätten und Sportvereinen über das Projekt „Sport- und Bewegungsangebot zur Förderung
einer gesunden Entwicklung in Spiel- und Lernstuben sowie Horten in sozialen Brennpunkten“ vom Jugendministerium gefördert.
3. Wie engagiert sich die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in diesem Bereich?
Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e. V. engagiert sich in allen Referaten zum Thema „Sport (beziehungsweise Bewegung) und Gesundheit“. Das Hauptaugenmerk in allen Projekten ist auf die Kooperation mit verschiedenen Partnern, die Umsetzung der Projekte in den Regionen und die Möglichkeit zur Umsetzung im Alltag gerichtet:
Bewegungskampagne
Ziel der Kampagne ist es, der Bevölkerung Bewegung im Alltag nahezubringen und Begeisterung zu wecken. Mit Hilfe von massenkommunikativen Mitteln wird das Thema humorvoll umgesetzt. Seit dem Jahr 2006 wurde das Thema in 87 Veranstaltungen in
die Öffentlichkeit getragen (Gesundheitsmessen, Schulaktionen, Benefiz-Läufe, Kongresse, Gesundheitstage in Unternehmen und
Fachveranstaltungen). Die Kampagne ist eine Kooperation der Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e. V. mit
dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, der AOK Rheinland-Pfalz, den Firmen BASF, Boehringer
Ingelheim und IBM, dem Adipositasnetzwerk Rheinland-Pfalz, dem Sportbund Rheinhessen und der Unfallkasse.
Elternschule
Bislang wurden rund 200 Veranstaltungen zu Gesundheitsthemen wie Bewegungsförderung von Kindern und Eltern innerhalb und
außerhalb der Wohnung oder gesunde Ernährung durchgeführt. Die Elternschule fand bis jetzt in den Landkreisen Mainz-Bingen,
Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Trier, Trier-Saarburg, Bitburg-Prüm und Daun statt. Kooperationspartner sind die Landesregierung,
die AOK, die Technikerkrankenkasse Rheinland-Pfalz, das Pharmaunternehmen Novartis, die Landkreise und Kommunen sowie
Kindertagesstätten und Familienbildungsstätten.
Fortbildung für Lehrkräfte
In den Jahren 2006 und 2007 wurden fünf bewegungsbezogene Veranstaltungen (bewegungsfreundliche Schulgestaltung, Sportspiele,
erlebnispädagogische Ansätze für Schülerinnen und Schüler) durchgeführt.
Fortbildungen für Fachkräfte in Kindertagesstätten
In den Jahren 2006 und 2007 wurden zwei Veranstaltungen (Bewegungslieder, Kita als Begegnungsraum und Bewegungsraum als
Teilaspekt) durchgeführt.
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Für Kinder: Mitmachaktionen
Solche Aktionen wurden im Jahr 2006 an zwei Schulen in Kooperation mit dem Rheinhessischen Turnerbund durchgeführt, ebenso wie die Klasse 2000, ein gesundheitsförderndes Grundschulprojekt, das der Verein Klasse 2000 e. V. mit Lions International und
der Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e. V. in mehr als 600 Schulklassen umsetzt. Spielerisch werden Bewegung, Körpergefühl und Körperwahrnehmung thematisiert.
Gesund leben lernen
Hier handelt es sich um ein strukturbildendes Projekt der Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e. V. im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Landesregierung sowie mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei initiiert die Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e. V. mit ihren Kooperationspartnern an 46 Schulen gesundheitsförderliche Strukturen mit den Schwerpunkten gesunde Bewegung, gesunde Ernährung und Seelengesundheit. Ziel ist es, die Akteure im Setting Schule dauerhaft für gesunde Lebensstile zu gewinnen.
Servicestelle Lokale Bündnisse für Familie
Im Rahmen des Familienservice, einem internetgestützten Informations- und Beratungsangebot für Familien zu einem monatlichen Schwerpunktthema, finden Eltern Informationen und praktische Tipps zur Bewegung für die ganze Familie.
Da körperliches Training im Alter die effektivste Maßnahme ist, Stürze zu verhindern, hat die Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e. V. zwei Broschüren zum Thema Sturzprophylaxe durch Bewegung entwickelt. Eine Handreichung wendet sich mit einem Bewegungsprogramm für Kraft, Balance und Beweglichkeit im Alter direkt an Seniorinnen und Senioren, eine
entsprechende Fachbroschüre richtet sich an Schülerinnen und Schüler sowie Fachkräfte in der ambulanten und stationären Altenund Krankenpflege.
Dieses Bewegungsprogramm soll in den Regionen zusammen mit Partnerinnen und Partnern aus den Sportverbänden sowie mit
Seniorinnen und Senioren als Multiplikatoren für Seniorinnen und Senioren ab dem Jahr 2007 umgesetzt werden.
4. In welchem Umfang finden in Rheinland-Pfalz Maßnahmen eines gesundheitsorientierten Sports für Kinder und Jugendliche statt?
Neben den schon in den Antworten zu den Fragen VIII. 3. und 4. genannten Projekten gibt es weitere wichtige Maßnahmen. Dies
sind u. a.:
Freizeiten der Sportjugend Rheinland-Pfalz
In den Freizeiten der Sportjugend werden neue Trends der Jugendkultur und der Reiseszene aufgegriffen und in einer abwechslungsreichen Mischung aus Erlebnis- und Abenteuerurlaub, Entspannung und Erholung, Exkursionen, aktiven Sportangeboten sowie einer Vielfalt an Bildungs- und Begegnungsmöglichkeiten umgesetzt. Jährlich werden ca. 60 Freizeiten durchgeführt, die in den
meisten Fällen auch einen gesundheitsorientierten Bezug haben.
Seit 1998 wird das Projekt „Kindergarten-Kids – Mit Bewegung schlau und fit“ der Sportjugend Rheinland-Pfalz aus Landesjugendplanmitteln gefördert. Ziel dieses Projekts ist es, durch eine Zusammenarbeit von Kindergärten und Sportvereinen eine bewegungsorientierte Gesundheitsförderung zu leisten. Durch qualifizierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter der Sportvereine wird in Kindertagesstätten ein gezieltes und offenes Bewegungsangebot gemacht.
Finanziell unterstützt wird hierbei einerseits der Einsatz der Übungsleiterinnen und Übungsleiter und andererseits die Anschaffung
von Kletterwänden in Kindertagesstätten. Mittlerweile wurden so über 500 Kooperationen gefördert und damit regelmäßige Bewegungsangebote in Kindertagesstätten eingerichtet. Seit 1998 wurde dieses Projekt mit insgesamt über 180 000 € unterstützt.
Darüber hinaus unterstützt das Land Sport- und Bewegungsangebote in Spiel- und Lernstuben sowie Horten in sozialen Brennpunkten zur Förderung der gesundheitlichen Entwicklung:
2002:
2003:
2004:
2005:
2006:
32 000 €
50 445 €
10 000 €
10 000 €
10 000 €.
Für weitere Projekte, Qualifizierungsmaßnahmen und Fachtagungen im Zusammenhang mit Bewegungsangeboten für spezifische
Zielgruppen wurden in den Jahren 2002 bis 2006 88 825 € zur Verfügung gestellt.
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5. Mit welchen Maßnahmen beteiligt sich die Landesregierung an der gesundheitsorientierten Weiterentwicklung des (Schul-)Sports in
Rheinland-Pfalz?
Grundlagen für den gesundheitsorientierten Sport werden bereits in der Ausbildung der zukünftigen Lehrkräfte gelegt. Während
der universitären Ausbildung für die verschiedenen Lehrämter kommt dem Aspekt des gesundheitsbezogenen Sports im Rahmen des
Studiums des Faches Sport eine nicht unwesentliche Bedeutung zu. In den entsprechenden Landesverordnungen über die ersten
Staatsprüfungen werden zum Beispiel die Fachdisziplinen Bewegungslehre und Sportmedizin genannt. In Lehrveranstaltungen wie
„Sport und Ernährung“ oder „Einführung in den Sportförderunterricht“ wird der Aspekt des gesundheitsbezogenen Sports thematisiert.
Weiterhin erwerben Studierende für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen mit dem Fach Grundschulpädagogik entsprechende Kompetenzen im Lernbereich „Grundlegender Sachunterricht“ (zum Beispiel Lehrveranstaltungen zum Thema „Bewegte Grundschule“). Während der Ausbildung im Studienseminar wird in den Ausbildungsplänen für das Fach Sport die Bedeutung des Sports
für die Gesundheitserziehung thematisiert.
Darüber hinaus kommt dem Aspekt gesundheitsbezogener Sport eine disziplinübergreifende Bedeutung zu. So gilt beispielsweise „Fitness“ in der gymnasialen Lehrerinnen- und Lehrerausbildung als sportartübergreifendes Ziel für die Sekundarstufe II.
Der Landessportbund und seine Mitgliedsorganisationen sorgen für eine qualifizierte Aus- und Fortbildung von Übungsleitern in
der Prävention und Rehabilitation. Diese unterliegen einer ständigen Anpassung und Fortschreibung (Ausbildungsrichtlinien) nach
neuesten Erkenntnissen der Gesundheitsorientierung. Damit ist gewährleistet, dass gesundheitsorientierter Sport in Sportvereinen
qualifiziert durchgeführt wird.
Dieses wird insbesondere im Rehabilitationssport durch Rahmenvereinbarungen zwischen dem Landessportbund und den Spitzenverbänden der Krankenkassen gesichert.
Im Rahmen des Schulsports existieren folgende Maßnahmen:
– Kooperationsmodell „Sport in Schule und Verein“ mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur. Ziel ist
es, gemeinsame Aktivitäten zwischen Schule und Verein zu entwickeln, um Kindern und Jugendlichen ein breites Spektrum an
sportlicher Bewegung zu ermöglichen, in Ausrichtung auf breitensportliche und gesundheitsorientierte Ziele.
– Rahmenvereinbarung zum Sport in der Ganztagsschule mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur. In
Ganztagsschulen können im Rahmen der pädagogischen Angebote im Sport Fachleute aus dem Bereich des Sports eingesetzt
werden. Das geschieht im außerunterrichtlichen Nachmittagsprogramm.
6. Wie und in welcher Form unterstützt die Landesregierung Modellprojekte in diesem Bereich?
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen unterstützt Projekte der Gesundheitsförderung sowohl ideell
als auch finanziell. Im Haushalt sind für die Gesundheitsförderung allgemein Haushaltsmittel in Höhe von zirka 1,4 Mio. € im
Kapitel 06 02 eingestellt.
Allein im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen wurden seit dem Jahr 2005
30 gesundheitsfördernde Projekte im Bereich der Bewegung (einschließlich Ernährung) mit einem Gesamtvolumen von zirka
65 435 € bezuschusst. Seit dem Jahr 2005 wurden regional Projekte von sieben Landkreisen, fünf Verbandsgemeinden, vier Städten
und zwei Ortsgemeinden bezuschusst. Als Großprojekt wurde beispielsweise im Jahr 2006 der Sportkongress „Bewegte Kindheit“
gemeinsam mit dem Ministerium des Innern und für Sport und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur gefördert. Hierbei handelt es sich um ein Kooperationsprojekt, das alle zwei Jahre von der Arbeitsgemeinschaft der Turnverbände
Rheinland-Pfalz ausgerichtet wird.
Auch in dem Projekt „Gesund leben lernen – Netzwerk Schulen für Gesundheit 21“ spielt das Thema Bewegung eine wichtige, von
den beteiligten Schulen gewählte Rolle in schulischen Projekten, auf Regionaltagungen und im Austausch von Materialien. Das Projekt, in Rheinland-Pfalz getragen von der Landeszentrale für Gesundheitsförderung, den Spitzenverbänden, den gesetzlichen Krankenkassen und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, unterstützt an zunächst 50 Schulen nachhaltig und
strukturbildend über die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern zu Gesundheitsmoderatoren und Netzwerkmoderatoren eine
Gesundheitsförderung an und mit Schulen. Ziel ist die Förderung von Kooperationen mit verschiedenen lokalen Partnern der Schulen und die Arbeit mit Eltern.
7. Wie sehen die Ziele der Landesregierung in diesem Bereich in den kommenden Jahren aus?
Unbestritten hat regelmäßige körperliche Aktivität in jedem Alter einen positiven Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger. Sport- und bewegungsfördernde Maßnahmen und Projekte werden deshalb auch in Zukunft
ein fester Bestandteil der Gesundheitspolitik des Landes Rheinland-Pfalz sein. Dies gilt für alle Bevölkerungsgruppen, so beispielsweise für den Seniorensport, den Bereich des Behindertensports oder im Bereich des Rehabilitationssports.
Ganz besonderes Augenmerk wird die Landesregierung dabei weiterhin auf den Bereich der Bewegungsförderung von Kindern und
Jugendlichen richten, denn mit dem Kinder- und Jugendgesundheitssurvey (KiGGS) steht nunmehr bundesweit eine repräsentative
Datenbasis zur Verfügung, die eine umfassende Analyse des Bewegungsverhaltens in der heranwachsenden Generation erlaubt und
damit die Planung und Umsetzung gesundheitspolitischer Interventionen auch in Rheinland-Pfalz unterstützt.
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Die Ergebnisse des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys deuten darauf hin, dass die meisten Kinder und Jugendlichen in Deutschland und somit auch in Rheinland-Pfalz zwar körperlich und sportlich aktiv sind, aber mit deutlichen geschlechts-, migrations- und
schichtspezifischen Unterschieden. Die Ergebnisse im Bewegungsverhalten der Heranwachsenden zeigen somit mögliche Ansatzpunkte für gezielte Interventionen auch in Rheinland-Pfalz auf. Als Querschnittsaufgabe werden das Ministerium des Innern und
für Sport, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft,
Jugend und Kultur die Bewegungsförderung weiterhin aktiv betreiben.
8. In welchem Umfang werden in Rheinland-Pfalz Maßnahmen zur Sucht- bzw. Drogenprävention im Rahmen des Sports umgesetzt?
In den Angeboten des Büros für Suchtprävention der Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e. V. werden die
Themen Sport, Bewegung und Sportvereine mit den Themen der Suchtprävention verbunden. Dies erfolgt im Rahmen der 37 Regionalen Arbeitskreise für Suchtprävention in Rheinland-Pfalz. Jährlich werden rund 16 Projekte zum Thema „Sport/Bewegung“ (als
sinnvolle Freizeitbeschäftigung, als Ventil, als Möglichkeit, Grenzen zu testen) mit Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Familie und Frauen gefördert. Im Rahmen des landesweiten Aktionstages im Jahr 2007 fanden 200 Veranstaltungen
mit 400 Kooperationspartnern statt.
Inhaltlich bindet die Suchtprävention – insbesondere im primärpräventiven Bereich – die Themenkomplexe Körpergefühl, Umgang
mit dem eigenen Körper sowie „Tankstellen für eigene Energie“. In diesem Zusammenhang sind folgende Projekte zu nennen:
– Schülermultiplikatorenprojekt: Schwerpunkte in diesem Peer-Ansatz bilden der Umgang mit eigenen Ressourcen und Grenzen
und das Herausarbeiten von eigenen „Tankstellen“ im Alltag (zum Beispiel Sport).
– Klasse 2000: Ein gesundheitsförderndes Grundschulprojekt, das der Verein Klasse 2000 e. V. mit Lions International und der
Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e. V. in mehr als 600 Schulklassen in Rheinland-Pfalz umsetzt.
– Fortbildungen zum Thema Essstörungen: Im Zusammenhang mit den Themen Adipositas und Anorexie spielt der Sport(Bewegungs-)aspekt eine zentrale Rolle und wird in den Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren eingebunden.
Zwei entsprechende Veranstaltungen wurden im Jahr 2006 durchgeführt.
Die Sportvereine und die Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Trainerinnen und Trainer nehmen für Jugendliche in Sportvereinen eine zentrale Stellung und Vorbildcharakter ein. Für den Zugang zu Jugendlichen – im sekundärpräventiven Bereich – ist
diese Beziehung sehr wichtig, insbesondere in schwierigen Situationen (zum Beispiel experimentierender Suchtmittelkonsum). Das
Projekt MOVE richtet sich gezielt an die Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen und vermittelt motivierende Ansätze der
Gesprächsführung. Jährlich finden rund 25 Seminare statt.
IX. Sport in der Schule/Hochschule
1. Welchen Stellenwert hat die Bewegungserziehung in den Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz?
Die Bewegungserziehung stellt einen eigenständigen Bildungsbereich in den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen dar und hat
somit einen hohen Stellenwert. Die konkrete Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen wird einmal jährlich gemeinsam mit den Fachberatungen reflektiert.
Darüber hinaus sind die Themen „Bewegung“ sowie „Körper – Gesundheit – Sexualität“ im Zertifikatsheft zur Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern als Themenmodule enthalten, dessen Grundlage die Vereinbarung zur Umsetzung eines Curriculums
für ein landesweites Fortbildungsprogramm für Erzieherinnen und Erzieher darstellt (vgl. www.kita.rlp.de und dort unter Qualifizierung/Vereinbarung).
2. Welche Entwicklung und welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung in der Förderung von Sport und Bewegung im vorschulischen Bereich in den nächsten Jahren?
Mit den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz und dem Fortbildungszertifikat ist eine
gute Grundlage geschaffen worden, das Thema Bewegungserziehung in den Einrichtungen weiter zu etablieren.
3. Wie hat sich der Schulsport in Rheinland-Pfalz entwickelt
– im Sportunterricht
In den letzten zehn Jahren hat sich eine sportdidaktische Richtung gefestigt, die den Sportunterricht stärker als bisher mit ausgewählten pädagogischen Zielen und Perspektiven verbindet. Der Kern des Faches bleibt weiterhin die Festigung/Verbesserung physischer
Grundeigenschaften (Kraft, Gewandtheit, Ausdauer, Koordination) sowie das Bewegungslernen in Sportarten. Diese didaktische
Anforderung soll im Unterricht unterschiedlich akzentuiert werden (z. B. Schnellschwimmen unter der Perspektive Leistung, Ausdauerschwimmen unter der Perspektive Gesundheit, Rettungsschwimmen unter der Perspektive Miteinander). In dieser Offenheit
wird es möglich, Schülerinnen und Schüler über vielfältige thematische Zugänge mit den Inhalten von Sport vertraut zu machen.
Übergeordnetes Ziel ist eine umfassende Handlungsfähigkeit im Sport. Diese schließt neben der motorischen Dimension ausdrücklich auch kognitive Aspekte des Sportbegreifens und soziale Aspekte des sportlichen Miteinanders ein. Der fachübergreifende Unterricht kann hierbei eine wertvolle Hilfe sein.
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– im Rahmen der Ganztagsschule
Ein ganz wesentlicher Baustein im Personalkonzept der Ganztagsschule ist die Kooperation mit außerschulischen Partnern. Sie fördert entscheidend die Öffnung von Schule hin zum Lebens- und Erfahrungsraum der Schülerinnen und Schüler und die Integration
von außerunterrichtlichen Angeboten in Veranstaltungen der Ganztagsschule.
Fünf große Landesorganisationen in Rheinland-Pfalz, darunter auch der Landessportbund, haben noch vor dem Start der ersten
Ganztagsschulen in der Angebotsform erkannt, welche Chancen damit verbunden sind, sich möglichst frühzeitig in den neuen Strukturen zu verankern. Diese fünf und 19 weitere Organisationen schlossen deshalb mit dem Bildungsministerium eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit mit den Ganztagsschulen ab, die durch Einzelverträge zwischen einer Schule und einem außerschulischen Partner auf der örtlichen Ebene ergänzt werden muss. Es gibt zwei Formen des Einzelvertrags, nämlich den Dienstleistungs- und den Kooperationsvertrag. Auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrages übernimmt eine festangestellte Fachkraft
z. B. eines Sportvereins ein außerunterrichtliches Angebot im Bereich Sport und Bewegung. Das Land ersetzt dem Verein die entstandenen Personalkosten. Dies ist der Betrag, den der Verein der Fachkraft für die auf das Ganztagsschulangebot entfallenden Einsatzstunden zahlt, zuzüglich einer Pauschale für Vertretung und Verwaltung. Beim Kooperationsvertrag zahlt das Land dem
Kooperationspartner pauschal 280,- € pro Schulhalbjahr für die Leistung einer nebenamtlich oder ehrenamtlich tätigen Fachkraft,
die in einer Schulstunde pro Woche eingesetzt ist.
Die seit dem Start der ersten Ganztagsschulen in Angebotsform begründete Zusammenarbeit hat den organisierten Sport gestärkt.
Zwar gibt es schon eine lange Tradition von Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen, die sich im Wesentlichen auf einzelne Aktivitäten und einen begrenzten Zeitraum beschränken. In den Ganztagsschulen hat die Kooperation mit dem Vereinssport
eine ganz andere Qualität: Dort ist der Vereinssport im Stundenplan verankert, d. h., in jeder Schulwoche werden mit den Sportvereinen feste Stundenkontingente und Einsatztage vereinbart. Einerseits steht der Vereinssport bei vielen Ganztagsschulen auf
der Wunschliste prinzipiell ganz oben, andererseits stellen sich kleine und große Vereine immer besser auf die Anforderungen der
Schulen ein. Denn sie erkennen, dass Kontakte zu einem größeren Spektrum von Schülerinnen und Schülern mit der Chance der
Gewinnung neuer Mitglieder und Talente verbunden ist. Schon deshalb wird das Interesse der Sportvereine weiter zunehmen, Verantwortung für schulische Bildung zu übernehmen und sich neuen Herausforderungen in der Praxis zu stellen.
Die Sportvereine stellen den größten Personalanteil unter den o. g. 24 Rahmenvertragspartnern. Die in diesen Rahmen an rheinland-pfälzischen Ganztagsschulen stattfindenden Sportangebote werden inzwischen mit ca. 21 % von Fachkräften aus Sportvereinen durchgeführt, mit steigender Tendenz. Der Landessportbund unterstützt und intensiviert die Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen/-verbänden und Ganztagschulen durch Aufklärungsarbeit bei Informationsveranstaltungen, durch Einrichtung von regionalen Arbeitskreisen, mit der Broschüre „Sport im Ganztag“ und enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur.
Der Arbeitskreis Schulsport sowie eine Personalstelle im Hauptamt setzen die Ziele des Landessportbundes praxisorientiert um.
Es kommen Angebote von Fachkräften mit entsprechender Ausbildung hinzu, die nicht in Sportvereinen organisiert sind.
Im Schuljahr 2006/2007 wurden schulsporttypische Bewegungs- und Sportarten berücksichtigt. Auf der Grundlage der Dienstleistungs-, Kooperations- und sonstigen Verträge entfallen insgesamt 76 456 Schulstunden in diesem Schuljahr auf diesen Bereich. Nach
Schularten gegliedert ergeben sich folgende Stundenzahlen:
Schulart
Grundschule
Förderschule
Hauptschule
Regionale Schule
Duale Oberschule
Integrierte Gesamtschule
Realschule
Gymnasium
Schulstunden im
Schuljahr 2006/2007
29 435
7 270
19 022
12 404
874
1 053
3 679
2 719
Nach den Meldungen der Statistik werden die Stundenkontingente in erster Linie für Fußball, Tanzen, Leichtathletik/Gymnastik,
Selbstverteidigung, Schwimmen, Tischtennis, Handball, Basketball, Volleyball und Reiten verwendet. Entsprechend qualifiziertes
Personal gestaltet aber auch Angebote im Bereich Aerobic, Akrobatik, Artistik, Badminton, Baseball, Billard, Bogenschießen, Boule,
Fechten, Fitnesstraining, Football, Golf, Hockey, Inlineskating, Kegeln/Bowling, Klettern, Nordic Walking, Radsport, Ringen,
Rope-Skipping, Schach, Tennis, Turnen, Wandern, Yoga/Tai-Chi und weiteren Trendsportarten.
Sport und Bewegung gehören zwingend zur Grunddisposition einer kinder- und jugendgerechten Schule. Die Erfahrungen der bereits eingerichteten Ganztagsschulen zeigen, dass sich die Schülerinnen und Schüler Bewegung verschaffen wollen, nachdem sie in
den üblichen Lehrfächern oder auch im Rahmen der Arbeitszeit und des vertieften Lernens gefordert wurden. Effekte der Überbeanspruchung und Überfrachtung werden damit vermieden. Gerade die sportliche Aktivität gehört in die Konzeption einer ganztägigen Schule, die pädagogisch-professionelle Vielfalt auszeichnet.
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– in der Zusammenarbeit mit Sportvereinen
Das Kooperationsmodell „Sport in Schule und Verein“ besteht seit 1994 und wird zu gleichen Teilen vom Landessportbund Rheinland-Pfalz und dem MBWJK finanziert. Im laufenden Schuljahr bestehen 630 Kooperationen zwischen Vereinen und Schulen. War
der originäre Ansatz dieser Kooperation die Talentfindung und Talentsichtung, so entwickelte sich das Modell sehr stark
breitensportlich.
Das Kooperationsmodell „Sport in Schule und Verein“ ist im Augenblick einer Überarbeitung unterworfen. Die Abteilung Leistungssport, die dieses Kooperationsmodell von Beginn an verwaltet und in Abständen evaluiert hat, versucht die Talentfindung und
Talentsichtung wieder stärker in den Vordergrund zu stellen. Natürlich wird der Schwerpunkt dieses Kooperationsmodells auch
weiterhin im Bereich „Breitensport“ anzusiedeln sein, aber dennoch hat der Präsidialausschuss Leistungssport des LSB einer Rückbesinnung auf den ursprünglichen Ansatz einstimmig zugestimmt.
Um das neue Konzept erfolgreich durchführen zu können, bedarf es einer Aufstockung der Finanzmittel ab dem Schuljahr 2008/2009.
– durch die Zusammenarbeit mit dem Landessportbund
In den Arbeitskreis Schulsport beruft der Landessportbund Rheinland-Pfalz Vertreterinnen und Vertreter von Gruppierungen/Institutionen, die die Entwicklung des Faches Sport unterstützen. Beteiligt sind der organisierte Sport, die Elternschaft, die Lehrkräfte, die
ADD sowie das fachlich zuständige Ministerium. Dieses Gremium tagt dreimal im Jahr und fördert die Durchführung der rheinland-pfälzischen Schulsporttage, die im jährlichen Rhythmus stattfinden. Im Rahmen dieser mehrtägigen Veranstaltung werden vielfältige Workshops durchgeführt, Vorträge zur Thematik Schulsport gehalten sowie Mitmachangebote für Lehrkräfte und Eltern
gemacht.
– in der Anzahl der Sportunterrichtsstunden, gegliedert nach Schultypen?
In der Grundschule wird das Fach Sport in einem Verbund mit zwei weiteren Fächern angeboten. Der zeitliche Umfang für diesen
Verbund beträgt in den Klassenstufen 1 und 2 300 Minuten, in den Klassenstufen 3 und 4 350 Minuten. Der Sportunterricht soll
in drei Einheiten/Woche organisiert werden.
Die Stundentafel für die Klassenstufen 5 bis 9/10 (Sekundarstufe) gibt einen zeitlichen Rahmen für den Umfang des Unterrichts in
den einzelnen Fächern vor. Innerhalb dieses Rahmens legen die Schulen in eigener Verantwortung die Verteilung der Wochenstunden auf die Fächer und Klassenstufen fest. Für das Fach Sport sind in den Hauptschulen, Regionalen Schulen, Realschulen, Integrierten Gesamtschulen und Gymnasien in den Klassenstufen 5 bis 9/10 insgesamt 16 Wochenstunden vorgegeben.
In der Oberstufe der Gymnasien – einschließlich der beruflichen Gymnasien (Klassenstufen 11 bis 13) – umfasst das Grundfach Sport
zwei Wochenstunden. Für das Leistungsfach Sport an Gymnasien sind sieben Stunden vorgesehen.
In den Klassenstufen 1 bis 4 der Förderschulen ist das Fach Sport in eine Fächergruppe integriert. Für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind in den Klassenstufen 5 bis 9/10 drei Wochenstunden (Ausnahme Klassenstufe 9: zwei Wochenstunden) vorgesehen. Die Stundentafel weist für Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Ganztagsform drei Wochenstunden
aus (Ausnahme Klassenstufe 7: vier Wochenstunden). In den weiteren Ausprägungsformen der Förderschulen ist das Fach Sport
vertreten, eine konkrete Festlegung auf bestimmte Zeitumfänge erfolgt nicht. Den Umfang des Sportunterrichts legt die Schule vor
Ort fest.
Das Fach Sport ist auf der Grundstufe der berufsbildenden Schulen verpflichtend. In den Fachstufen der Berufsschulen ist es dagegen
Wahlpflichtfach.
4. Wie gewährleistet die Landesregierung die Sicherstellung des Sportunterrichts durch Fachlehrkräfte entsprechend den Stundentafeln?
Im Schuljahr 2005/2006 wurden 175 Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung Sport eingestellt (10,7 % aller Einstellungen), im ersten
Halbjahr des Schuljahres 2006/2007 wurden 78 Sportlehrkräfte eingestellt; der Anteil an der Gesamtzahl eingestellter Lehrkräfte
beträgt 9,8 %.
Ergänzend zu der Einstellung von Lehrkräften mit Lehramtsbefähigung im Fach Sport besteht in Rheinland-Pfalz seit dem Schuljahr 2001/2002 die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulabschluss im Wege des Seiteneinstiegs auch ohne Lehramtsausbildung für Bedarfsfächer in den Schuldienst einzustellen. Diese Lehrkräfte werden i. d. R. für die Dauer von zwei Jahren
im Angestelltenverhältnis beschäftigt und zu einem Viertel vom Unterricht freigestellt, um eine begleitende pädagogische Ausbildung zu absolvieren. Nach der Ausbildung legen sie eine Prüfung zur Erlangung der Lehrbefähigung ab. Für das Fach Sport sind
im Rahmen des Seiteneinsteigerprogramms insgesamt drei Einstellungen erfolgt.
Die Einstellung von Lehrkräften orientiert sich am spezifischen Bedarf der Schulen des Landes. Der Unterrichtseinsatz einer Lehrkraft wird durch die Schulleitung vor Ort festgelegt. Die Verteilung der Wochenstunden auf die Unterrichtsfächer orientiert sich
dabei an den wechselnden örtlichen Rahmenbedingungen und Notwendigkeiten (z. B. Zahl der Schülerinnen und Schüler, Bedarf
in den einzelnen Fächern, Zahl verfügbarer Fachräume) auf der Grundlage der Stundentafel.
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5. Wie viele Sportlehrerinnen und Sportlehrer unterrichten zurzeit an rheinland-pfälzischen Schulen, wie ist die Altersstruktur der unterrichtenden Sportlehrerinnen und Sportlehrer und nach welchen Kriterien gestaltet sich der Sportunterricht in den Lehrplänen?
Im Schuljahr 2006/2007 unterrichten 10 239 Lehrkräfte (6 559 Lehrerinnen, 3 680 Lehrer) das Fach Sport.
Die Altersstruktur dieser Lehrkräfte wird durch die folgende Übersicht abgebildet:
Altersstufen
männlich
bis 29 Jahre
30 bis 34 Jahre
35 bis 39 Jahre
40 bis 44 Jahre
45 bis 49 Jahre
50 bis 54 Jahre
55 bis 59 Jahre
60 und älter
Gesamtergebnis
weiblich
insgesamt
122
428
525
285
410
674
993
243
803
1 150
909
520
709
1 150
1 164
154
925
1 578
1 434
805
1 119
1 824
2 157
397
3 680
6 559
10 239
Die Lehrpläne des Faches Sport orientieren sich sowohl an Sportarten als auch an pädagogischen Perspektiven. Im Bereich der Sportpraxis werden drei Schwerpunkte gesetzt: die Einzelsportarten, die Spielsportarten und der pädagogische Freiraum. Erfolgen in den
beiden ersten Bereichen Vorgaben durch die Lehrpläne, so bietet der pädagogische Freiraum Möglichkeiten für Lehrkräfte und Lerngruppen, neue Sportarten oder Elemente der aktuellen Bewegungskultur im Sportunterricht zu erproben oder bereits Erlerntes zu
festigen. Der pädagogische Freiraum umfasst ein Fünftel der verfügbaren Unterrichtszeit.
Die pädagogischen Perspektiven ermöglichen eine bewusste Akzentuierung des Unterrichts. Neben die Perspektive Leistung treten
die Bereiche soziales Miteinander, Körperwahrnehmung, Gesundheit, gestalterische Elemente des Bewegungslernens und Spannung/Spiel.
Auch in den Lehrplänen Sport werden Hinweise zum fächerverbindenden Unterricht sowie zu außerunterrichtlichen sportlichen
Aktivitäten gemacht. Zu den Lehrplänen Sport S I und S II wurden zeitnah Handreichungen erstellt, die sich starker Nachfrage erfreuen und die Arbeit der Lehrkräfte nachhaltig unterstützen.
6. Ist die Unterrichtsversorgung im Sportunterricht durch Lehramtsstudierende im Fach Sport längerfristig gesichert?
Im Sommersemester 2007 belegen 1 504 Studierende das Fach Sport an rheinland-pfälzischen Hochschulen. Die Verteilung der Studentinnen und Studenten auf die Schulformen ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
GHS
FöS
RS
GYM
BBS
Summe
437
53
389
554
71
1 504
In den Studienseminaren (Stand: 1. März 2007) befinden sich insgesamt 267 Anwärterinnen/Anwärter bzw. Referendarinnen und
Referendare mit dem Fach Sport, die wie folgt auf die Schularten verteilt sind:
GHS
FöS
RS
GYM
BBS
96
7
77
76
11
Summe
267
Diese Zahlen machen deutlich, dass das Studium des Faches Sport stark nachgefragt ist und eine gute Grundlage für die zukünftige
Versorgung der Schulen mit Sportlehrkräften vorhanden ist.
7. Welche unterschiedlichen Programme zur Sport- und Bewegungsförderung laufen in den rheinland-pfälzischen Schulen?
Seit 1995 gibt es den Sportabzeichenwettbewerb der Schulen, der von den Partnern BARMER Krankenkasse, Landessportbund
Rheinland-Pfalz und Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur getragen wird. Er fördert die breiten- und freizeitsportlichen Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler. Durch das Erreichen des Sportabzeichens werden den Kindern und
Jugendlichen auch die positiven Zusammenhänge von sportlicher Betätigung und gesunder Lebensführung nähergebracht. In den
letzen drei Jahren entfielen mehr als die Hälfte aller erfolgreichen Sportabzeichenprüfungen in Rheinland-Pfalz auf Schülerinnen
und Schüler.
Der Laufabzeichenwettbewerb wird in enger Abstimmung mit den regionalen Leichtathletikverbänden durchgeführt.
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In enger Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und der Bundesarbeitsgemeinschaft Haltungs- und Bewegungsförderung (BAG) hat das MBWJK in den letzten drei Jahren zwei Projekte durchgeführt: „Bewegte Kinder – schlaue Köpfe“ (2004) und
„Gesunder Kinderrücken – Bewegung macht stark“ (2007). In beiden Projekten steht die produktive Verknüpfung von Lernen
in/mit Bewegung in allen Fächern im Mittelpunkt. Umfangreiche Handreichungen sind allen Grund- und Förderschulen zur Verfügung gestellt worden.
Im Schuljahr 2006/2007 ist das Projekt „Baumstark“ für berufsbildende Schulen angelaufen, das sich in besonderer Weise der aktiven
Auseinandersetzung mit zukünftigen berufsspezifischen Belastungen beschäftigt. Partner in diesem Projekt ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Haltungs- und Bewegungsförderung (BAG).
Seit 2006 läuft das Projekt „Skipping hearts“ in Kooperation mit der deutschen Herzstiftung. Interessierte Schulen erhalten einen
kostenlosen Fortbildungstag für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler in der Sportart Rope-Skipping (Seilspringen), der von
Moderatorinnen und Moderatoren der Herzstiftung geleitet wird. Ziel des Projektes ist eine Verbesserung der motorischen Grundlagen der Schülerinnen und Schüler mit einfachen Mitteln sowie die kreative Verknüpfung der Bewegungselemente.
Seit 2005 gibt es in Rheinland-Pfalz das Projekt „Jugend in Bewegung“, das im jährlichen Wechsel thematisch neu ausgerichtet wird.
Nach den Themen Europa und Ernährung in den beiden letzten Jahren steht der Wettbewerb im laufenden Schuljahr unter dem
Thema „Sport beGEISTert“. Im Mittelpunkt steht die positive Verknüpfung von Bewegen und Lernen. Der Wettbewerb richtet
sich an alle Schülerinnen und Schüler, die Grundschulen bzw. Schulen der Sekundarstufe I besuchen. Er gliedert sich in einen sportpraktischen und kreativen Teil. Dieser Wettbewerb wird länderübergreifend mit den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg durchgeführt. Im kommenden Schuljahr wird Hamburg hinzutreten.
Seit 2002 organisiert das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur die Schülerstaffel im Rahmen des GutenbergMarathons in Mainz. Mit mehr als zweitausend Schülerinnen und Schülern ist dies die größte eintägige schulische Laufveranstaltung in der Bundesrepublik. In vielen Schulen haben sich Arbeitsgemeinschaften gebildet, die das ausdauernde Laufen ganzjährig
betreiben.
In diesem Jahr wurde erstmalig im Rahmen des Mittelrheinmarathons eine Laufveranstaltung für Schülerinnen und Schüler organisiert, an der über 600 Kinder und Jugendliche teilnahmen. Ein weiteres Angebot für Schulen wird seit drei Jahren im Rahmen des
Nibelungenlaufes in Worms gemacht.
8. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg solcher Programme?
Die Programme zur Sport- und Bewegungsförderung stellen eine sinnvolle Ergänzung zum Sportunterricht dar. Durch die Begleitmaterialien werden die Lehrkräfte wirkungsvoll unterstützt. Auch auf der Seite der Partnerinstitutionen besteht ein reges Interesse, diese Projekte nachhaltig zu unterstützen.
9. Welche Entwicklung und welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung hier in den kommenden Jahren?
In den kommenden Jahren wird es im Schwerpunkt darum gehen, die relativ jungen Projekte/Wettbewerbe in der Schullandschaft
besser zu verankern und noch stärker zu verbreiten.
10. Wie hat sich die Situation der Eliteschulen des Sports in Rheinland-Pfalz entwickelt?
In Rheinland-Pfalz gibt es zwei Gymnasien, die vom Deutschen Olympischen Sportbund bis zu den Olympischen Spielen in Peking
als Eliteschulen des Sports anerkannt sind. Diese sind das Heinrich-Heine-Gymnasium in Kaiserslautern seit Juli 1998 und das Gymnasium auf der Karthause in Koblenz seit April 2001.
Beide Standorte stehen in Konkurrenz zu anderen Eliteschulen des Sports – 40 sind bundesweit anerkannt – und haben, in Abstimmung mit Spitzenverbänden, die Aufgabe, sehr perspektivreichen Nachwuchsathletinnen und -athleten möglichst optimale Rahmenbedingungen anzubieten, um schulische wie sportliche Anforderungen möglichst gleichberechtigt erfüllen zu können.
Die Verbundsysteme Leistungssport/Schule reduzieren sich nicht nur auf die schulische und sportliche Ausbildung. Ihnen sind
Internate angeschlossen, die mit großer sozialpädagogischer Kompetenz die Jugendlichen in ihrer ganzheitlichen Entwicklung begleiten und oftmals das Bindeglied zwischen Elternhaus, Schule und Sport bilden.
Beide Standorte sind regional strukturiert. Die Entwicklung der beiden Schulen wird durch ein Regionalteam begleitet. In diesem
Gremium sind das Ministerium des Innern und für Sport, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, der Landessportbund mit seinem Präsidialausschuss Leistungssport, der Olympiastützpunkt
Rheinland-Pfalz/Saar sowie die Fachverbände vertreten.
Die schulische und sportliche Förderung junger Leistungssportlerinnen und Leistungssportler am Heinrich-Heine-Gymnasium hat
das Ziel, Schülern nach der Talentfindung in den Klassen 5 und 6 sowohl sportliche Hochleistungen als auch einen qualifizierten
Schulabschluss, d. h. Abitur oder ggf. Mittlere Reife bzw. Fachhochschulreife, zu ermöglichen.
Für die leistungsorientierte Ausrichtung des Sportzuges war es erforderlich, Schwerpunktsetzungen vorzunehmen, um damit konkurrenzfähig sein und bleiben zu können.
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Schwerpunktsportarten sind Radsport, Badminton und, zurzeit in der Entwicklungsphase, Judo. Hier wurden Kooperationsvereinbarungen mit den jeweiligen Spitzenverbänden abgeschlossen, die zum Inhalt haben, dass hier eindeutige Entwicklungsschwerpunkte bestehen, die, in Abstimmung mit den Sportdirektoren und Bundestrainern, eine zielgerichtete Ausbildung der talentiertesten Nachwuchsathletinnen und -athleten verfolgen, um im Nachwuchstraining die Grundlagen für internationale Höchstleistungen im Spitzenbereich zu schaffen.
Radsport ist ein Paradebeispiel für abgestimmte Zusammenarbeit zwischen der Schule, der Landesregierung, dem Bund Deutscher
Radfahrer, dem Landessportbund und dem Radsportverband Rheinland-Pfalz.
Radsport ist aber auch ein Paradebeispiel dafür, dass es ohne materiell-technische Voraussetzungen und entsprechende Sportstätten
fast unmöglich ist, sich national als Standort und als Ausbildungszentrum zu behaupten. Beispielhaft ist hier das Fehlen einer Trainingshalle, die aber nur dann Sinn machen würde, wenn der BDR sich strukturell und natürlich auch finanziell zu Kaiserslautern
bekennen würde.
Das Gymnasium auf der Karthause in Koblenz war von Beginn an Bestandteil des Verbundsystems mit dem Landessportbund Rheinland-Pfalz, der auch Träger des Sportinternats ist. Der Landessportbund hat die Verantwortung für die Standortentwicklung in Zusammenarbeit mit dem Koblenzer Sport- und Bäderamt. Darüber hinaus hat er die Koordinierung im Zusammenwirken von Schule, Landes- und Spitzenverbänden sowie die pädagogische Betreuung der Nachwuchssportlerinnen und -sportler übernommen. Die
Einrichtung des Verbundsystems erfolgte aus der Notwendigkeit, erfolgreichen Nachwuchssportlerinnen und -sportlern leistungssporttypische Rahmenbedingen zur Unterstützung ihrer dualen Karriere bieten zu können.
Heute sind die Sportarten Fechten und Rudern Schwerpunktsportarten, die, in Abstimmung mit den jeweiligen Spitzenverbänden,
wichtige Aufgaben im Grundlagen- und Aufbautraining bis hin in den Hochleistungsbereich erfüllen.
Jedoch hat bisher einzig die Sportart Fechten über Jahre bewiesen, nationalen wie internationalen Ansprüchen gerecht werden zu
können. Insoweit ist für den Standort Koblenz leider festzustellen, dass hier von einer fast monostrukturierten Situation auszugehen
ist.
In den Sportarten Rudern, Kanurennsport und Tennis ist es trotz größter Anstrengungen der Landesfachverbände nicht gelungen,
über eine kontinuierliche leistungsorientierte Arbeit im Grundlagentraining Nachwuchsathleten auszubilden, die internationalen
Anforderungen gerecht werden können.
Die Situation an den Eliteschule des Sports in Rheinland-Pfalz hat sich insoweit entwickelt, dass eindeutige Schwerpunkte gesetzt
wurden, dass eine enge und zielgerichtete Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Rheinland-Pfalz, der Landesregierung, dem
Olympiastützpunkt Rheinland-Pfalz/Saarland und mit den Spitzenverbänden in die Tat umgesetzt werden konnte.
Vergessen werden darf dabei nicht, dass neben der qualitativen Arbeit in den Verbundsystemen auch erforderliche Rahmenbedingungen – wie materiell-technische Ausstattung oder Verfügbarkeit entsprechender Sportstätten – wesentliche Voraussetzungen für
die Stabilisierung, Weiterentwicklung und Konkurrenzfähigkeit der Standorte sind.
Aus beiden Schulen sind Sporttalente auf gutem Weg, sich für die Olympischen Spiele in Peking zu qualifizieren. Damit haben beide
Gymnasien ihre duale Aufgabe, Schülerinnen und Schüler zum Abschluss ihrer Schullaufbahn zu führen und zugleich für den Spitzensport zu entwickeln, erfüllt.
Im Herbst 2008 wird vom DOSB eine Evaluation der bundesweiten Standorte durchgeführt werden und darüber entschieden, welche Schulen bis 2012 das Gütesiegel erhalten werden.
11. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die ehrenamtliche Tätigkeit von Schülerinnen und Schülern in Sportvereinen zu
fördern?
Eine spezifische Form der Anerkennung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von Kindern und Jugendlichen ist die
bundesweit eingeführte Ausstellung von Jugendleiter/-innen-Cards (Juleica). Die damit verbundenen Vergünstigungen bedeuten
konkrete Verbesserung der Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement in der Jugendarbeit und speziell für junge Menschen.
Der bereits unter Frage II. 14 erwähnte, neu eingeführte Engagement- und Kompetenznachweis ist besonders für junge Menschen
interessant, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind und so die Möglichkeit haben, ihre außerschulisch erworbenen
Fähigkeiten und Kompetenzen nachzuweisen. Gleiches gilt für das sog. „Beiblatt zum Zeugnis“: Seit 1999 besteht für Schülerinnen
und Schüler die Möglichkeit, sich auf einem Formular, das dem Zeugnis beigefügt wird, die außerschulisch erworbenen Kompetenzen bescheinigen zu lassen.
Ein wichtiger Baustein ist ebenfalls die Ausbildung zur Schülerassistentin/zum Schülerassistenten. Sie wird gemeinsam von der
Sportjugend Rheinland-Pfalz, dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, dem Ministerium des Innern und
für Sport sowie der AOK Rheinland-Pfalz getragen.
Die Sportjugend Rheinland-Pfalz spricht mit der Schülerassistenten-Ausbildung Schülerinnen und Schüler ab dem 8. Schuljahr (besonders Haupt-, Real- und Gesamtschulen) an und leitet an, in den Pausen und Freistunden mit- und eigenverantwortlich Freizeitangebote für Mitschülerinnen und Mitschüler zu organisieren und durchzuführen. Im Vordergrund stehen dabei spielerisch-sportliche Angebote, aber auch Maßnahmen mit kreativ-gestalterischer Zielsetzung. Nach Abschluss der Ausbildung sind Schülerinnen
und Schüler befähigt, neben den schulorientierten Aufgaben ehrenamtliche Tätigkeiten im Sportverein zu übernehmen.
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Im Zeitraum von 1997 bis 2006 sind 2 000 Schülerinnen und Schüler zu Assistentinnen und Assistenten ausgebildet worden. In diesem Zeitraum haben 300 Schulen teilgenommen.
Es stehen sowohl für die Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendarbeit als auch für deren Mitwirkung an Veranstaltungen jährliche Mittel aus dem Landesjugendplan Rheinland-Pfalz zur Verfügung.
Für die Schulung haben die Mitgliedsverbände der Sportjugend Rheinland-Pfalz im Jahre 2006 55 392,50 €, für den Einsatz Ehrenamtlicher an mehrtägigen Veranstaltungen 45 642,00 € erhalten.
Darüber hinaus ist im Jahr 2006 mit 14 819,50 € der Einsatz ehrenamtlicher Helfer bei Tagesveranstaltungen gefördert worden.
12. In welchem Umfang hat die rheinland-pfälzische Landesregierung die Schulen und Schulträger im Rahmen des Schulbauprogramms
bei Investitionen in Schulsporthallen und Schulsportanlagen unterstützt?
Seit dem Jahr 2002 wurden 220 Baumaßnahmen für den Schulsport mit einem Fördervolumen von insgesamt 86 599 701 € im Rahmen des Landesschulbauprogramms sowie des Investitionsprogramms des Bundes „Zukunft Bildung und Betreuung 2003 bis 2007“
bezuschusst.
Im Einzelnen:
Förderung in Euro nach Jahren
Art
Projekte
2002
2003
2004
2005
2006
2007 *)
Summe
Land
IZBB
162
58
9 196 120
7 760 713
1 362 000
10 977 868
11 357 000
6 726 000
16 104 000
12 266 000
5 154 000
5 696 000
52 622 701
33 977 000
Summe
220
9 196 120
9 122 713
22 334 868
22 830 000
17 420 000
5 696 000
86 599 701
*) Zu 2007: Bis zum 25. Juni 2007 erfolgte Bewilligungen. Weitere Zuwendungen stehen noch aus.
13. Wie sehen die Angebote der Fort- und Weiterbildungsinstitute für Lehrkräfte im Bereich des Fachs Sport aus?
Die Lehrerfort- und -weiterbildung ist in Rheinland-Pfalz plural organisiert, d. h., staatliche und private Anbieter sind im Bereich
der Lehrerfort- und -weiterbildung aktiv, die Aktivitäten werden durch das MBWJK koordiniert.
Als wichtigste Anbieter sind hier die pädagogischen Serviceeinrichtungen in Rheinland-Pfalz zu nennen, zu denen von der staatlichen
Seite das „Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung“ (IFB) in Speyer, das „Pädagogische Zentrum“ (PZ)
in Bad Kreuznach und das „Landesmedienzentrum“ (LMZ) in Koblenz gehören. Ergänzt werden die staatlichen Anbieter durch die
beiden kirchlichen Lehrerfortbildungseinrichtungen, das „Institut für Lehrerfortbildung“ (ILF) in Trägerschaft der katholischen
Kirche sowie das „Erziehungswissenschaftliche Fort- und -weiterbildungsinstitut“ (EFWI) in Trägerschaft der evangelischen Landeskirchen.
Hinzu kommen die Angebote von „Sonstigen Trägern“, die vom Staatlichen Institut für Lehrerfort- und -weiterbildung in Speyer
anerkannt werden müssen.
Für das Fach Sport gilt, dass bis zum 3. Juli 2007 vom IFB in Speyer 130 Veranstaltungen sonstiger Träger als Lehrerfortbildung anerkannt wurden. Sonstige Träger umfassen hier insbesondere die Verbände und Vereine sowie auch die Universitäten.
Daneben hat das IFB im 1. Halbjahr 2007 zehn mehrtägige und sechs eintägige Veranstaltungen im Bereich Sport durchgeführt, dazu zwei schulinterne Veranstaltungen und 16 regionale Arbeitsgemeinschaften. Für das 2. Halbjahr 2007 sind fünf mehrtägige und
zwölf schulinterne Veranstaltungen geplant sowie fünf regionale Arbeitsgemeinschaften, hinzu kommen 13 Veranstaltungen im
Rahmen der Weiterbildung. Es werden also durch das IFB im Jahr 2007 insgesamt 69 Veranstaltungen für den Bereich Sport durchgeführt, davon 15 im Rahmen von Weiterbildungsprojekten.
Die Weiterbildungsprojekte im Fach Sport des IFB richten sich an Grundschullehrkräfte, die fachfremd Sport unterrichten. Eine
weitere Weiterbildungsmaßnahme ist für Förderschullehrkräfte geplant.
Weiterhin werden Maßnahmen zum Erwerb der Unterrichtsberechtigung in einzelnen Sportarten (z. B. Schwimmen, Klettern, Badminton usw.) angeboten.
Bei allen Veranstaltungen finden Aspekte der Gesundheitsförderung und der Sicherheit ihre Berücksichtigung, zusätzlich werden
aktuelle Tendenzen der Bewegungswelten von Kindern und Jugendlichen in die Veranstaltungen einbezogen. Auch fachübergreifende Themen wie „Bewegen und Lernen“ werden in den Angeboten des IFB aufgegriffen. Zunehmend werden auch schulinterne
Fortbildungsmaßnahmen angeboten, die sich stärker als dies durch zentrale und regionale Maßnahmen möglich ist an den spezifischen Fragestellungen des Sportunterrichts der einzelnen Schule orientieren.
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Hinzuweisen ist auch auf das Angebot des ILF in Trägerschaft der katholischen Kirchen, das regelmäßig Angebote zur Erlangung
der Unterrichtsberechtigung im Skifahren macht, darüber hinaus – mit Blick auf die große Nachfrage – auch Angebote zum Thema
„Bewegte Schule – bewegtes Lernen“. Hinzu kommen zunehmend Angebote zur schulinternen Fortbildung zu diesem Themenbereich. Insgesamt hat das ILF im Jahr 2007 bisher vier zentrale Angebote zu den o. g. Bereichen vorgesehen, hinzu kommen vier
schulinterne Maßnahmen, deren Anzahl sich im Verlauf des Jahres 2007 aber noch erhöhen wird, da schulinterne Maßnahmen auf
Nachfragen der Schulen realisiert werden. Im Jahr 2006 wurden elf schulinterne Maßnahmen zum Fach Sport beim ILF angefragt
und durchgeführt.
Ergänzt werden die Fortbildungsmaßnahmen durch Handreichungen des PZ in Bad Kreuznach zu Themen wie Lehrplan Sport
– Sekundarstufe I, Lehrplan Sport – Sekundarstufe II, Felsenklettern sowie Floß und Kanu.
Der Landessportbund und seine Mitgliedsorganisationen bieten jährlich drei bis vier Fortbildungen für Lehrkräfte im außerunterrichtlichen Nachmittagsprogramm an.
Übungsleiter, Trainer u. a., die in der Ganztagsschule im Einsatz sind, haben einen besonderen Bedarf an pädagogischer Qualifikation, da sie anderen Problemen und Schwierigkeiten ausgesetzt sind als im Vereinssport. Die Fortbildungsmaßnahmen qualifizieren Übungsleiter, Trainer u. a. beispielsweise in Themenbereichen wie Motivation, Konfliktbewältigung und -lösung, Umgang mit
Aggressionen im Sportunterricht, Deeskalation oder Kommunikation und Einbindung der Übungsleiter in Schulgeschehen. Ebenso stehen Themen zur Gesundheitsförderung im Kinder- und Jugendalter auf der Agenda.
Da die Zahl der Ganztagsschulen noch zunimmt, und damit auch voraussichtlich der Anteil von Kooperationen mit Sportvereinen,
wird ein Schwerpunkt der Arbeit des Referates Schulsport in der Ausweitung von Fortbildungsangeboten liegen.
Aufgrund anhaltend hohen Fortbildungsinteresses von Sportlehrkräften erweitert die ADD jährlich ihr Ausbildungsprogramm und
bezieht dabei auch Sportfachverbände ein. Damit konnte die Zahl der Veranstaltungen sowohl regional als auch überregional erheblich erweitert werden. Die Fachverbände stellen dazu Referenten in allgemeinen und speziellen Themen des Schulsports.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die pädagogischen Serviceeinrichtungen in Verbindung mit den Angeboten der sonstigen Träger
(insbesondere Sportverbände, Sportvereine und Universitäten) für die Lehrkräfte alljährlich ein umfassendes Angebot bereitstellen.
Über alle Anbieter hinweg ist das Fach Sport dasjenige Unterrichtsfach, das – nicht zuletzt aufgrund des anerkennenswerten großen
Engagements auch der Sportverbände – am besten mit Fortbildungsangeboten versorgt ist.
14. Wie hat sich der Hochschulsport in Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Insgesamt lässt sich bei den Fachhochschulen und Universitäten eine wachsende Nachfrage nach Angeboten des Hochschulsports
beobachten. Die Fachhochschulen kooperieren in Mainz, Trier und Kaiserslautern mit den benachbarten Universitäten. Es werden
gemeinsam vorhandene Sportstätten genutzt oder, wie in Mainz, Kooperationsabkommen mit der Universität abgeschlossen. Die
Fachhochschulen vermelden u. a. einen Bedeutungszuwachs (FH Bingen), eine rege Teilnahme (FH Mainz), eine stabile Entwicklung (FH Trier) oder eine zufriedenstellende Situation (FH Kaiserslautern).
In der Johannes Gutenberg-Universität wird die Aufgabe der Förderung des allgemeinen Breiten- und Leistungssports durch das
Institut für Sportwissenschaft und den „Ausschuss für Sportangelegenheiten“ im Bereich des Allgemeinen Hochschulsports (AHS)
mit Hilfe intern zweckgebundener Mittel realisiert. Mit diesen Mitteln, zusätzlich auch mit Hilfe von erzielten Nutzungsgebühren
bei kostenträchtigen Sportarten, bieten etwa 170 Lehrbeauftragte und fünf hauptamtlich im Allgemeinen Hochschulsport beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verfügbaren Sportstätten ein vielfältiges Programm an (ca. 65 Sportaktivitäten/
Sportarten), das insgesamt ca. 350 Stunden pro Woche ausmacht und von annähernd 6 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern genutzt wird. Zusätzlich finden auch an den Samstagen Kurse und Aktivitäten statt, auch an vielen Sonntagen sind einige Sportstätten durch Einzelveranstaltungen (Meisterschaften, Weiterbildungsveranstaltungen von Verbänden usw.) belegt. Das macht deutlich, dass die universitären Sportanlagen und Räumlichkeiten durch die Ausbildung in den Studiengängen des Faches Sport und durch
die o. a. Sportaktivitäten vollständig ausgelastet sind.
Die Universität Trier gibt an, dass das sportbezogene Raumangebot in den letzten Jahren leicht erhöht werden konnte. Die Teilnahmezahl von rund 3 000 Teilnahmefällen pro Woche im Semester sei trotz erhöhter Studierendenzahlen aufgrund der räumlichen
Situation nicht mehr steigerbar. Schwerpunkt im Grundkonzept des Hochschulsports sei der Breitensport.
Der Campus Landau der Universität Koblenz-Landau meldet steigende Teilnahmezahlen. Aufgrund dessen wird die Anzahl der
Angebote soweit wie möglich vergrößert. Allerdings ergeben sich bereits jetzt massive Kapazitätsprobleme bei den Sportflächen.
Dies gilt vor allem für das Wintersemester. Ausweichmöglichkeiten auf nichtuniversitäre Anlagen sind für den Standort nicht gegeben. Bei der ständigen Anpassung der Angebote wird versucht, aktuelle Trends aufzunehmen. Derzeit werde der Organisationsund Betreuungsbereich durch eine sehr kompetente Persönlichkeit geleitet, der AHS werde mit 89 Kursen in vielen verschiedenen
Sportarten ausgebaut. Dies sei jedoch nur mit großem personellem Engagement leistbar.
Die Universität Kaiserslautern konstatiert einen Wandel im Hochschulsport. Zunehmend begebe er sich in die Rolle eines echten
Sport-Dienstleisters. Stetig wachsende Teilnehmerzahlen (2 500 im Jahr 2000 gegenüber 3 500 im Jahr 2006), eine stetig wachsende
Anzahl der betreuten Kurse und der organisierten Freizeiten zeigten nur einen Teil der Anforderungen, die diese Entwicklung mit
sich bringe.
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15. Welche Entwicklung und welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung hier in den kommenden Jahren?
Die Situation des Hochschulsports stellt sich vielfältig und unterschiedlich dar. Insgesamt kann von einer wachsenden Nachfrage
und den Bemühungen der Fachhochschulen und Universitäten gesprochen werden, die Angebote umfangreicher und moderner zu
gestalten.
Konzeption und Durchführung des Hochschulsports liegen primär in der Verantwortung der Hochschulen. Sie setzen mit den vorhandenen Mitteln Schwerpunkte und zeichnen spezifische Profile, nicht zuletzt werden von ihnen Kooperationen mit anderen
Hochschulen und Sportvereinen ihrer Stadt und ihrer Region eingegangen.
Der Hochschulsport spielt eine wichtige Rolle im Hinblick auf gesundheitsfördernde Potentiale für Studierende und Bedienstete.
Er ist gleichfalls ein Faktor für die Attraktivität der Hochschule für Studierende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Landesregierung wird im Rahmen der bestehenden ständigen Kontakte zwischen Ministerium und Hochschulen Bestrebungen zur Stärkung
des Hochschulsports unterstützen.
In Vertretung:
Roger Lewentz
Staatssekretär
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