Kleine Anfrage Antwort LANDTAG RHEINLAND
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Kleine Anfrage Antwort LANDTAG RHEINLAND
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 166 08. 08. 2006 Kleine Anfrage der Abgeordneten Simone Huth-Haage (CDU) und Antwort des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend Immer weniger Jugendliche können schwimmen/Schwimmunterricht in Schulen Die Kleine Anfrage 90 vom 17. Juli 2006 hat folgenden Wortlaut: Nach Angaben der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) kann ein Viertel aller Deutschen kaum oder gar nicht schwimmen; Tendenz steigend. Die Rettungsschwimmer der DLRG hätten im Vorjahr 855 Menschen vor dem Ertrinken bewahrt, so viele wie seit 22 Jahren nicht mehr. Dennoch sind weit über 600 Menschen ertrunken. Nach Auskunft des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ sei es besonders der Schwimmunterricht, der an deutschen Schulen häufig ausfalle. Die Ursache hierfür sei wohl die immer mehr zunehmende Bäderschließung, sodass jede fünfte Schule kein Schwimmbad nutzen könne. Darüber hinaus wird kritisiert, dass die Ausbildung der Sportlehrer zu lange dauere und zu wenig junge Sportpädagogen eingestellt würden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele tödliche und nicht tödliche Badeunfälle wurden in Rheinland-Pfalz in welcher Altersgruppe in den Jahren 1995 bis 2005 verzeichnet (bitte tabellarisch auflisten)? 2. Welchen Stellenwert nimmt Schwimmunterricht an Grund- und weiterführenden Schulen aus Sicht der Landesregierung ein und welche gesetzlichen Regelungen/Verordnungen gelten für die Durchführung und Erteilung des Schwimmunterrichts und stellt dieser an Grund- und weiterführenden Schulen einen verpflichtenden Teil des Unterrichts dar oder kann dieser wahlweise zu anderen Schulsportaktivitäten angeboten werden? 3. Wie hat sich die Zahl erteilter Schwimmunterrichtsstunden (in Relation zur Gesamtschülerzahl) von 1995 bis 2005 an den Grundund weiterführenden Schulen im Land verändert und liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Anzahl (und Prozentzahl) der Kinder von sechs bis zehn Jahren, die als Nichtschwimmer die Grundschule verlassen, in o. g. Zeitraum verändert hat? 4. Welche Möglichkeiten bietet das Land Rheinland-Pfalz den Schülern, im Rahmen der Lehrpläne weiterführender Schulen das Schwimmen zu erlernen? 5. Welche Grundschulen in Rheinland-Pfalz können derzeit keinen oder nur eingeschränkten Schwimmunterricht anbieten und welche Gründe liegen bei den einzelnen Schulen hierfür vor? Das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. August 2006 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Statistische Landesamt führt seit 1998 in seiner Todesursachenstatistik die Kategorie „tödliche Badeunfälle“. Die Zahlen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die Ermittlung der Todesursachen erfolgt nach den auf den Leichenschauscheinen eingetragenen Angaben. Nicht immer ist aus diesen Angaben der tatsächliche Unfallhergang abzuleiten. Die Auswertung der so genannten Ertrinkungsunfälle wurde deshalb auf die eindeutig als Badeunfall einzuordnenden Fälle beschränkt. Bei den Ertrinkungsunfällen in natürlichem oder sonstigem Gewässer wurden nur die Sterbefälle in den Monaten April bis Oktober erfasst. Bei in den Wintermonaten Verstorbenen ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um Unglücksfälle handelt, die in vereisten Gewässern eingebrochen und dabei ertrunken sind. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. August 2006 Drucksache 15/ 166 Landtag Rheinland-Pfalz – 15. Wahlperiode Nach Aussagen der Unfallkasse hat es in Rheinland-Pfalz im angefragten Zeitraum keinen Unfall beim Schulschwimmen gegeben, der auf mangelnde Schwimmfähigkeit zurückzuführen war. Die nicht tödlichen Badeunfälle werden statistisch nicht erfasst. Zu den Fragen 2 und 4: Die Sportart Schwimmen gehört zum Kernbestand des Schulsports und ist in allen Lehrplänen Sport des Landes Rheinland-Pfalz vertreten. Da die Durchführung des Unterrichts an eine geeignete Sportstätte geknüpft ist, machen die Lehrpläne keine verbindlichen Vorgaben, in welchen Jahrgangsstufen der Schwimmunterricht durchzuführen ist. Dies regeln die Schulen in eigener Verantwortung in Absprache mit dem Schulträger. Meist wird Schwimmunterricht in den Klassenstufen 3 oder 4 der Grundschule sowie in der Orientierungsstufe (Klassenstufen 5/6) regelmäßig erteilt. An vielen Schulen wird der Schwimmunterricht in einer weiteren Klassenstufe der Sekundarstufe I durchgeführt. In der Sekundarstufe II kann ein Schwimmkurs sowohl im Grundfach Sport als auch im Leistungsfach Sport gewählt werden. Regelungen zur Durchführung des Schwimmunterrichts finden sich in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung vom 14. Juni 1999 zum Thema „Schwimmunterricht sowie Schwimmen und Baden bei Schulveranstaltungen“ (Gemeinsames Amtsblatt der Ministerien für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung und für Kultur, Jugend, Familie und Frauen Nr. 12/1999, S. 353). Zu Frage 3: Schulen regeln die Durchführung des Schwimmunterrichts nach den örtlichen Rahmenbedingungen, sodass der Umfang des Schwimmunterrichts nicht eindeutig bestimmbar ist. Die Zahl der Kinder, die als Nichtschwimmer die Grundschule verlassen, wird statistisch nicht erfasst. Zu Frage 5: Hierzu liegen keine Statistiken vor. Der zur Feststellung der Daten erforderliche Verwaltungsaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten. Doris Ahnen Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 15.Wahlperiode Drucksache 15/ 166 Anlage 1 Angaben des Statistischen Landesamtes Bad Ems: Todesursache 1998 1999 Ertrinken und Untergehen im Schwimmbecken 2000 2001 2002 1 2 1 Ertrinken und Untergehen in natürlichem Gewässer 1 5 5 Sonstiges Ertrinken und Untergehen (z. B. Stausee) 1 1 2 Insgesamt 2 6 1998 1 – 14 2003 2004 2005 1 3 3 2 8 2 1 1 1 1 8 3 4 9 4 6 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 – 3 2 2 1 1 1 2 15 – 19 – – – – – – 1 – 20 – 24 – 1 1 – – – – – 25 – 29 – – 2 – – – – 1 30 – 34 – – – – 1 1 – – 35 – 39 – – – – – 2 – – 45 – 49 – 1 – – 1 1 1 1 50 – 54 1 1 – – – 2 – – 55 – 59 – – 2 – – – – 1 60 – 64 – – – – 1 1 – 1 70 – 74 1 – – 1 – – – – 75 – 79 – – – – – – 1 – 85 – 89 – – 1 – – 1 – – Insgesamt 2 6 8 3 4 9 4 6 Alter von . . . bis . . . Jahren 3