zypern

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zypern
MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT
ZYPERN
Allgemeine Informationen
Fläche: 5.364 km2 (griechischer Teil))
Einwohner: 862.000 (griechischer Teil)
Erwerbstätige Bevölkerung:
in der Landwirtschaft: 4%
in der Industrie: 18%
im Dienstleistungsbereich: 75%
Sprachen:Griechisch
Türkisch
Englisch
Meldung und Aufenthalt:
• Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern
und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie
­benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.
•Ab 3 Monaten: Sie müssen sich innerhalb von vier
Monaten bei der lokalen Behörde der Ausländerpolizei
melden und ein Registration Certificate beim Civil Registry
and Migration Department beantragen.
ARBEITSUCHE
EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren
Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft)
­haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können von den
Arbeitsämtern der zypriotischen Arbeitsverwaltung (Public
Employment Service – PES) betreut werden.
Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und
Arbeitsbedingungen in Zypern finden Sie auf der EURES
Homepage: http://eures.europa.eu, individuelle Beratung
erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich:
http://www.ams.at/sfa/14251.html
Stellenangebote der zypriotischen Arbeitsverwaltung:
http://www.pescps.dl.mlsi.gov.cy/
Private Jobvermittler finden Sie unter der Rubrik „InternetAdressen“.
Stellensuche in Tageszeitungen:
• Phileleftheros (Mittwochsausgabe – „Karriere“)
• Cyprus Mail (Sonntagsausgabe)
• Cyprus Weekly (Freitagsausgabe)
Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen
und Arbeitsrecht:
• Gewerkschaften (z.B. Cyprus Confederation of Labour –
SEK)
• Handels- und Wirtschaftskammern
Leben und Arbeiten
in Zypern
SOZIALE SICHERHEIT
Wenn Sie in Zypern arbeiten, erhalten Sie Leistungen aus
der staatlichen Sozialversicherung.
Sozialversicherungsbeiträge werden von ArbeitgeberInnen
und ArbeitnehmerInnen und dem Staat bezahlt. Bei
ArbeitnehmerInnen werden die Beiträge von Lohn/Gehalt
abgezogen.
Zusätzliche Versicherungen können über Berufs- und
Betriebskrankenkassen und private Versicherungs­gesell­
schaften abgeschlossen werden.
Krankenversicherung: Um als niedergelassene Person
die Leistungen des Public Health Sectors zu preis­günstigen
Tarifen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine
Versicherungskarte (Medical Card), die Sie bei den Kranken­
kassen, Spitälern oder Citizen Service Centern ­beantragen
können. Diese Versicherungskarte wird Personen ausgestellt, die ein geringes Einkommen haben aber auch
Chronisch Kranken.
Non medical card holders zahlen für alle Leistungen Kosten­
beiträge.
Erster Ansprechpartner ist der praktische Arzt/die praktische
Ärztin: Suchen Sie sich aus einer Liste von VertragsärztInnen
einen praktischen Arzt/eine praktische Ärztin (GP oder family
doctor) aus.
Unfallbehandlungen und Notfallsbehandlungen sind für alle
Personengruppen kostenlos.
Für Mitglieder der Berufs- und Betriebskrankenkassen
­gelten besondere Bestimmungen.
Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn nach
Zypern kommen, bringen Sie Ihre europäische Kranken­
versicherungskarte mit.
Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich möglichst am
ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim zuständigen Arbeits­
amt in Zypern. Sie erhalten frühestens ab dem vierten
Tag Ihrer Arbeitslosigkeit Leistungen. Der Antrag ist bei
der zuständigen lokalen Sozialversicherungsbehörde zu­
stellen, mit dem Antrag werden Sie ins unemployment
­register aufgenommen.
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in
Ihrem Heimatland beziehen, besteht die Möglichkeit ­diese
für max. drei Monate nach Zypern mitzunehmen. Das
­erforderliche Formular PD U2 bitte unbedingt rechtzeitig vor
Abreise bei der zuständigen AMS Geschäftsstelle ­anfordern.
Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie
in Zypern erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach dort
geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem Jahr
­
­werden in die österreichische Pension eingerechnet.
STEUERN
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.
AUSBILDUNG
Kindergarten: Sowohl öffentliche als auch private
Kindergärten sind kostenpflichtig. Das Vorschuljahr ist verpflichtend und wird in öffentlichen Schulen kostenlos angeboten.
Pflichtschule: Der Besuch öffentlicher Pflicht- und weiterführender Schulen ist kostenlos.
Schulpflicht: von 4 Jahren 8 Monate bis 15 Jahre
ANERKENNUNG VON DIPLOMEN
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in
Zypern beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls
­erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor.
Unselbständig Erwerbstätige: Die Steuer wird von
Ihrem Lohn oder Gehalt direkt von Ihrem Arbeitgeber/Ihrer
Arbeitgeberin einbehalten.
Selbständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des Steuer­
jahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuer­
vorauszahlung bemisst sich nach dem Einkommen.
Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss
zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch­
­
schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich
um nähere Informationen einzuholen.
Steuersatz:
Einkommen aus unselbständiger oder selbstständiger
Erwerbstätigkeit werden mit bis zu 35% besteuert.
EURES-Homepage:
http://eures.europa.eu
EURES BeraterInnen in Österreich:
http://www.ams.at/sfa/14251.html
Arbeitsverwaltung:
http://www.pescps.dl.mlsi.gov.cy
Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit:
http://www.mlsi.gov.cy/
Leben und Arbeiten in Zypern:
http://www.mlsi.gov.cy/pdf
http://www.cyprus.gov.cy/
http://auswandern-und-leben-auf-zypern-ltd.de/
Informationen über Zypern – Überblick:
http://www.cyprus.gov.cy/
http://www.aspectsofcyprus.com
Statistik Zypern:
http://www.mof.gov.cy/
Migration:
http://www.mlsi.gov.cy/
Private Jobvermittlung:
http://cy.tiptopjob.com/
Presse:
http://www.philenews.com/
http://incyprus.philenews.com/
http://www.cyprus-mail.com
Gewerkschaften:
http://www.peo.org.cy
http://www.sek.org.cy
Wenn Sie eine Beschäftigung in Zypern aufnehmen, müssen
Sie sich beim Inland Revenue Department melden und eine
Steuernummer lösen.
WOHNEN
Zypern verfügt über ein vielfältiges Angebot an Immobilien,
die man mieten oder kaufen kann.
Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a.
• in Zeitungen
• im Internet
• bei ImmobilienmaklerInnen (Real Estate Agencies)
Normalerweise werden Mietverträge für eine Dauer von ein
bis zwei Jahren abgeschlossen und es ist eine Kaution in der
Höhe von ein bis zwei Monatsmieten zu hinterlegen. Wenden
Sie sich an NotarInnen oder RechtsanwältInnen.
INTERNET-ADRESSEN
Industrie- und Handelskammer:
http://www.ccci.org.cy
Sozialversicherung:
http://www.mlsi.gov.cy/sid
Health Insurance Organisation:
http://www.hio.org.cy/
Das Gesundheitssystem:
http://www.hio.org.cy/pdf
Gesundheitsministerium/Hospital Charges:
http://www.moh.gov.cy/
Pensionsversicherung:
http://www.mlsi.gov.cy/sid
Arbeitslosigkeit:
http://ec.europa.eu/employment_social/
Steuern:
http://www.mof.gov.cy/
http://taxisnet.mof.gov.cy
Finanzministerium:
http://www.mof.gov.cy
Wohnen:
http://www.cldc.org.cy/
http://www.cyprus.gov.cy/
Grundsätzliche Infos zum Thema Wohnen:
http://auswandern-und-leben-auf-zypern-ltd.de/
Fremdenverkehrsamt:
http://www.visitcyprus.com/
Anwaltskammer:
http://www.cyprusbarassociation.org/
Bildung:
http://www.moec.gov.cy/
http://www.cyprus.gov.cy/
Bildung und berufliche Bildung:
http://www.nrcg.dl.mlsi.gov.cy/
Bildungssysteme in Europa:
http://eacea.ec.europa.eu/education/
Anerkennung von Diplomen:
http://www.enic-naric.net/
http://anabin.kmk.org/
http://www.kysats.ac.cy/
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Redaktion für Layout und Druck: AMS Österreich
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Stand: März 2014

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