Verband Wohneigentum e.V.

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Bundestagswahl 2013
Wahlprüfsteine 2013
Antworten der Parteien
Vor der Bundestagswahl am 22. September 2013 hat der Verband Wohneigentum
die im Bundestag vertretenen Parteien zu ihren Plänen hinsichtlich der Zukunft des
selbstgenutzten Wohneigentums befragt.
Klicken Sie die einzelnen Fragen an und lesen Sie die ausführlichen Antworten von
CDU/CSU, FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
1. Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums
Wohneigentum ist kein „Selbstläufer“. Ohne geeignete Rahmenbedingungen fällt es
besonders jungen Familien schwer, ein eigenes Haus zu erwerben. Älteren, vor
allem Rentnern, bereitet es mitunter Mühe, den Wohnwert des Hauses zu erhalten.
1.a) Wie stehen Sie zu einer Neuauflage der – ehemals als sozial- und
steuergerecht konzipierten – Eigenheimzulage oder zu einem
vergleichbaren Förderinstrument für familienfreundliches
Wohneigentum?
1.b) Wohneigentum ist durch Einbeziehung in das
Eigenheimrentengesetz seit 2008 als Altersvorsorge anerkannt und
gefördert. Wo sehen Sie Potenzial für die Weiterentwicklung von
„Wohn-Riester“?
1.c) Für die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums gibt es
verschiedene KfW-Programme, einschließlich Zuschussprogramme.
Welche Pläne für deren weitere Finanzierung haben Sie, um den Stand
nicht nur zu halten, sondern angemessen auszubauen?
1.d) Die steuerliche Förderung energetischer Bestandssanierung ist
gescheitert. Werden Sie an dieser Form der Förderung neu anknüpfen?
2. Energie und Wohnen
Die Anforderungen an energetisches Bauen verteuern den Neubau, das
energetische Sanieren des Bestands ist nach neueren Studien nicht wirtschaftlich
und für viele selbstnutzende Wohneigentümer nicht oder nur stufenweise bezahlbar.
Die Ziele Energieeinsparung auf der einen und Wirtschaftlichkeit sowie soziale
Ausgewogenheit auf der anderen Seite divergieren.
2.a) Wie soll bei energetischer Sanierung von Wohneigentum die Lücke
zwischen Investitionskosten und mangelnder Rentabilität geschlossen
werden?
2.b) Wie können Sie sich bei energetischer Stadt- und
Siedlungsentwicklung die Verteilung der finanziellen Belastung und die
entscheidungsrelevante Teilhabe der Bewohner vorstellen?
2.c) Wie sollen die Kosten der Energiewende, einschließlich der
Subventionierungen über Einspeisevergütung u.a., zwischen
Verbrauchern, energieintensiver Industrie und mittelständischen
Betrieben sozial gerecht verteilt werden?
3. Wohnen im Alter
Die meisten Menschen wollen in ihrer Wohnung so lange wie möglich selbständig
leben. Der öffentlichen Hand kommt dieser Wunsch zupass, da weniger Geld in
Seniorenheime und Betreuung investiert werden muss.
3.a) Welche Unterstützung für Eigennutzer planen Sie für die
Anpassung von Häusern? Können Sie sich vorstellen, die derzeitigen
Sondermaße für barrierefreies Wohnen zu generellen Normen zu
entwickeln, um Kosten für Sonderanfertigungen zu vermeiden ...?
3.b) Soll insbesondere das KfW-Programm „Altersgerechter Umbau“
künftig wieder durch eine Zuschussregelung gestärkt werden?
3.c) Wie sieht Ihr Konzept für „alternde Siedlungen“ aus – vom Erhalt
geeigneter Infrastruktur, einschließlich sozialer Treffpunkte, bis hin
zum assistierten Wohnen und regionalen Pflegezentren?
4. Umwelt und Wohnqualität
4.a) Die Energiewende erfordert den Neu- und Ausbau u.a. von
Kraftwerken, Windradparks und Stromtrassen. Wie soll die
Lebensqualität der betroffenen Anrainer geschützt werden? Was raten
Sie Betroffenen zum Werterhalt ihrer Grundstücke und Häuser?
4.b) Fracking, CO2-Verpressung und die Atommüllendlagerung stehen
zur Diskussion. Welche Konzepte haben Sie zum Schutz der
Bevölkerung vor den Gefahren? Wie setzen Sie den Schwerpunkt bei
der Entscheidung für Wirtschaftswachstum versus Umweltschutz?
4.c) Viele Siedlungen werden durch anwachsenden Verkehr und den
entsprechenden Lärm-, Abgas- und Feinstaubimmissionen zunehmend
belastet. Welche Konzepte verfolgen Sie zum Schutz der Menschen in
ihren Häusern und ihrem Wohnumfeld?
4. d) Wie stehen Sie zur Vereinheitlichung von Umweltstandards, z.B.
auch durch eine bundeseinheitliche Regelung zur Dichtheitsprüfung
von Abwasserkanälen, ohne die Bevölkerung finanziell unangemessen
zu belasten?
4.e) Die Europäische Union macht immer wieder Vorgaben, die den
nationalen Gegebenheiten nicht entsprechen. Was tun Sie angesichts
der EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen, die eine
Privatisierung der Wasserversorgung nach sich ziehen?
5. Besteuerung des Wohneigentums
5.a) Die Grunderwerbsteuer wurde in den einzelnen Bundesländern
kräftig erhöht. Können Sie sich eine Reform der Grunderwerbsteuer
vorstellen, die das selbstgenutzte Wohneigentum steuerfrei stellt oder
auf einen niedrigen Satz reduziert?
5.b) Die Reform der Grundsteuer wurde 2010 durch verschiedene
Modelle vorbereitet. Welches Modell bevorzugen Sie und wie soll
garantiert werden, dass die Reform nicht zu höheren Belastungen der
Wohneigentümer führt? Sehen Sie Alternativen zur Grundsteuer?
5.c) Bekannt ist der konsequente Sparwille von Eigenheimbesitzern,
womit ein gewisses Vermögen aufgebaut wird anstatt alle finanziellen
Mittel in den Konsum zu geben. Wie stehen Sie zur Erbschaft- und
Vermögensteuer beim selbstgenutzten Wohneigentum?
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Bundestagswahl 2013
Wahlprüfsteine 2013
1. Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums
a) Wie stehen Sie zu einer Neuauflage der – ehemals als sozial- und
steuergerecht konzipierten – Eigenheimzulage oder zu einem
vergleichbaren Förderinstrument für familienfreundliches
Wohneigentum?
Wir unterstützen den Wunsch vieler Menschen nach einem Leben in den eigenen
vier Wänden. Insbesondere junge Paare mit Kindern gehen dafür in der
Gründungsphase ihrer Familie oft an die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten,
damit sie die oft größte Anschaffung ihres Lebens schultern können. Der Staat hilft
beim Bausparen mit der Wohnungsbauprämie sowie mit der ArbeitnehmerSparzulage. Mit der Einführung der staatlich geförderten Eigenheimrente - als eine
neue Form des Bausparens - haben CDU und CSU eine wichtige Maßnahme auf
den Weg gebracht, um den Eigentumserwerb zu erleichtern. Diese Förderung hilft,
den Wunsch nach eigenen vier Wänden solide zu finanzieren. Die wachsenden
Ansparsummen zeigen, dass das Instrument angenommen wird und lassen für die
kommenden Jahre auch eine weiter steigende Eigentumsbildung im Wohnungsbau
erwarten.
Die FDP will Familien leistungsgerecht besteuern und dazu die Freibeträge für
Kinder schrittweise anheben. Eine Wiedereinführung der Eigenheimzulage würde
die öffentlichen Haushalte mit erheblichen Milliardenbeträgen belasten. Die aus der
grundgesetzlichen „Schuldenregel“ folgende Notwendigkeit der
Haushaltskonsolidierung erfordert eine permanente Abwägung zwischen dem, was
nötig und geboten erscheint und dem, was haushälterisch machbar ist.
Die Eigenheimzulage ist abgeschafft worden, weil sie mit einem Umfang von nahezu
10 Milliarden Euro jährlich durchaus auch unerwünschte Nebeneffekte hatte, indem
sie z.B. im ländlichen Raum Wohnungsüberschüsse hervorgerufen hat, die
Vermögensverluste nach sich ziehen.
Die Finanzierungskonditionen für den Ein- und Zweifamilienhausbau sind aufgrund
des augenblicklich niedrigen Zinsniveaus gut, so dass staatliche Förderungen - über
die bestehenden Angebote hinaus - zurückstehen müssen hinter der unabdingbaren
Förderung des sozialen Wohnungsbaus, um das Angebot an bezahlbaren
Wohnungen in den von Wohnungsknappheit betroffenen Städten und Gemeinden zu
vergrößern.
1.c wurden gemeinsam beantwortet:
Die Fragen 1.a und
Die Wiederauflage der Eigenheimzulage lehnen wir ab. Sie bedeutet Förderung mit
der Gießkanne und ist mit der Schuldenbremse nicht vereinbar. Wir setzen uns für
zielgenaue und zielgruppengerechte Förderung ein, auch für familienfreundliches
Wohnen. So wollen wir das Förderprogramm Altersgerecht Umbauen
bedarfsgerecht wieder mit Bundesmitteln ausstatten. Für die energetische
Modernisierung des Gebäudebestandes wollen wir die KfW Förderung auf 2 Mrd.
Euro jährlich aufstocken, und die Zuschusslinie stärken. Und wir werden einen
Energiesparfonds auflegen, der u.a. 2 Mrd. Euro Förderung jährlich für energetische
Wohnquartierssanierung, die energetische Sanierung der kommunalen Infrastruktur
und einen Klimazuschuss zum Wohngeld bereit hält. Die Kompensationszahlungen
des Bundes an die Länder für die sozialen Wohnraumförderung soll fortgeführt
werden.
Die wichtigste Rahmenbedingung zur Schaffung von Wohneigentum für junge
Familien ist langfristige Planungssicherheit. In dieser Hinsicht ist unsere
Gesellschaft eigentumsfeindlich. Die Anforderungen und Arbeitsmarktbedingungen
für junge Menschen heißen, lebenslanges (Um-)Lernen, berufliche Flexibilität,
unterbrochene Erwerbsbiografien, Wohnortwechsel. Unter diesen Bedingungen stellt
Wohneigentum für die meisten Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerhaushalte,
insbesondere in Form von Einfamilienhäusern eher ein wirtschaftliches Risiko als
eine soziale Absicherung dar. Dieses Risiko kann auch durch eine gut gemeinte
Eigenheimzulage nicht kompensiert werden. Wenn es zu einer Neuauflage der
Eigenheimzulage kommen sollte, dann sollten damit vorzugsweise Wohnformen
gefördert werden, die sich auch zu Vermietungs- oder Tauschzwecken eignen.
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Bundestagswahl 2013
Wahlprüfsteine 2013
1. Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums
b) Wohneigentum ist durch Einbeziehung in das
Eigenheimrentengesetz seit 2008 als Altersvorsorge anerkannt und
gefördert. Wo sehen Sie Potenzial für die Weiterentwicklung von
„Wohn-Riester“ zu Zwecken des Werterhalts durch
Wohnungsanpassung, u.a. der Entnahmemöglichkeit für energetische
Sanierung, barrierereduziertes Wohnen oder Erweiterung für
Mehrgenerationenwohnen?
Das neue Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ist am 6.Juni 2013 beschlossen
worden und tritt zum 1.Juli 2013 in Kraft. Wir haben die Altersvorsorge in Form von
selbst genutztem Wohneigentum gestärkt. Die Entnahme von gefördertem
Altersvorsorgekapital zur Bildung selbst genutzten Wohneigentums kann nun
jederzeit möglich sein. Die Eigenheimrente kann auch für Umbauaufwendungen in
Anspruch genommen werden, die einem behindertengerechten bzw.
barrierereduzierenden Umbau dienen.
Die FDP hat Verbesserungen bei Wohnriester auf den Weg gebracht – eine
Entnahme für altersgerechten Umbau ist möglich. Weiteren Anpassungen steht die
FDP offen gegenüber.
Wir wollen den „Wohn-Riester“ weiter vereinfachen, damit er als Instrument der
Neubauförderung gerade für Schwellenhaushalte noch besser genutzt werden kann.
Er soll als Produkt der individuellen Eigentumsbildung und risikoarmen
Altersvorsorge mit „steinerner“ Kapitaldecke für Haushalte mit mittlerem Einkommen
weiter ausgebaut werden.
Leider privilegiert Wohnriester über die steuerliche Absetzbarkeit gerade besser
Verdienende. Wir brauchen eine grundlegende Reform, damit das Drei-SäulenModell tatsächlich trägt und auch von Bürgern mit niedrigem Einkommen stärker
genutzt wird. Es ist daher wichtig, die Strukturen der Riester-Förderung zu
verändern und Hemmnisse abzubauen, damit leichter nutzbare, einfachere,
kostengünstigere und transparentere Riester-Produkte angeboten werden. Über die
Idee, als Standard ein Basisprodukt zu entwickeln, sollten wir unbedingt diskutieren
und diese Idee gründlich prüfen.
Wir halten die Riester-Rente und damit auch den „Wohn–Riester“ für einen Irrweg.
Viel zu wenige Menschen kommen für diese Art der Altersvorsorge in Betracht. Wir
brauchen eine Reform des öffentlichen Rentensystems, die Ersatz- oder
Ergänzungsmodelle der Altersvorsorge überflüssig macht. Unter dieser
Voraussetzung könnten in Riester-Verträgen angesparte und öffentlich
bezuschusste Guthaben abzugsfrei für die von Ihnen benannten Zwecke eingesetzt
werden. Grundsätzlich sollte allen Versicherten die verlustlose Auflösung der Riester
Verträge angeboten werden.
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Wahlprüfsteine 2013
1. Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums
c) Für die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums sind
verschiedene KfW-Programme, einschließlich Zuschussprogramme,
aufgelegt worden. Welche Pläne für deren weitere Finanzierung haben
Sie, um den Stand nicht nur zu halten, sondern angemessen
auszubauen?
Für CDU und CSU hat die Wohn- und Lebensqualität der Menschen einen hohen
Stellenwert. Ausreichender und bezahlbarer Wohnraum in ansprechender Qualität
ist deshalb für uns ein wichtiges Ziel. Wir wollen daher Rahmenbedingungen und
Anreize für mehr Wohnungsneubau verbessern. Um weitere Impulse für Neubau zu
setzen, werden wir die KfW-Programme erweitern und ergänzen. Die
Neubauförderung soll im Programm verstärkt werden. Mit zinsverbilligten Krediten
unterstützen wir vor allem selbstnutzende Eigentümer. Denn die selbstgenutzte
Immobilie ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Wohnungsnachfrage,
sondern auch ein sinnvolles Instrument mit Blick auf die Altersvorsorge.
Wohneigentum ist ein wichtiger Beitrag zur Altersvorsorge und der beste Schutz vor
steigenden Mieten. Deshalb setzt die FDP auch hier auf das Eigentum. Modelle der
Eigenheimförderung wie genossenschaftliches Wohnen, Eigenheimrente („WohnRiester“), Eigenkapitalersatzdarlehen, Bauherrengemeinschaften oder die
Unterstützung bei der Finanzierung durch KfW-Programme gilt es
weiterzuentwickeln.
Neben der Eigenheimrente, der Wohnungsbauprämie, der Arbeitnehmersparzulage,
dem Wohngeld und der sozialen Wohnraumförderung der Länder sind die
Förderprogramme der KfW-Bank zur Wohneigentumsbildung vorbildlich und auch
zukünftig unverzichtbar, um gerade auch Familien mit mittlerem Einkommen zur
Wohneigentumsbildung zu verhelfen.
Die Fragen
1.a und 1.c wurden gemeinsam beantwortet:
Die Wiederauflage der Eigenheimzulage lehnen wir ab. Sie bedeutet Förderung mit
der Gießkanne und ist mit der Schuldenbremse nicht vereinbar. Wir setzen uns für
zielgenaue und zielgruppengerechte Förderung ein, auch für familienfreundliches
Wohnen. So wollen wir das Förderprogramm Altersgerecht Umbauen
bedarfsgerecht wieder mit Bundesmitteln ausstatten. Für die energetische
Modernisierung des Gebäudebestandes wollen wir die KfW-Förderung auf 2 Mrd.
Euro jährlich aufstocken und die Zuschusslinie stärken. Und wir werden einen
Energiesparfonds auflegen, der u.a. 2 Mrd. Euro Förderung jährlich für energetische
Wohnquartierssanierung, die energetische Sanierung der kommunalen Infrastruktur
und einen Klimazuschuss zum Wohngeld bereit hält. Die Kompensationszahlungen
des Bundes an die Länder für die sozialen Wohnraumförderung sollen fortgeführt
werden.
Wir sind für die Beibehaltung der Programme auf dem jetzigen Niveau, gekoppelt an
neue Zuschussprogramme für einen alters- und klimagerechten Umbau von
Bestandsimmobilien.
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1. Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums
d) Die steuerliche Förderung energetischer Bestandssanierung ist
gescheitert. Werden Sie an dieser Form der Förderung neu anknüpfen?
CDU und CSU halten am Plan der steuerlichen Förderung der energetischen
Gebäudesanierung fest, die durch die ablehnende Haltung der Ministerpräsidenten
von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bisher nicht erreicht werden konnte. Sie ist
jedoch für die angestrebte umfassende freiwillige Sanierung von Eigenheimen
unverzichtbar. Wir werden dazu erneut einen Gesetzentwurf vorlegen.
Die energetische Gebäudesanierung nimmt bei der Umsetzung der Energiewende
eine Schlüsselrolle ein. Deshalb wollen wir die Sanierungsquote im
Gebäudebestand durch Anreize deutlich anheben, um Energieeffizienz zu steigern.
Neben der Fortsetzung des KfW-Gebäudesanierungsprogramms wird sich die FDP
erneut für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
einsetzen.
Das haben wir im Moment nicht vor. Unabhängig von der fehlenden Einigung
zwischen Bund und Ländern über eine Kompensation für die Belastungen der
Länderhaushaushalte vermissen wir bei der steuerlichen Förderung die
Zielgenauigkeit der Maßnahme.
Wir setzen uns nach wie vor für eine steuerliche Förderung der energetischen
Gebäudesanierung ein, die sozial- und klimagerecht ist.
Allein die steuerliche Förderung energetischer Bestandssanierung ist für die
Erreichung der Klimaschutzziele nicht ausreichend. DIE LINKE bevorzugt deshalb
eine signifikante Aufstockung der Bundesmittel für die energetische
Gebäudesanierung an Stelle des Energie- und Klimafonds, von der auch selbst
nutzende Wohneigentümer/innen profitieren sollen.
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2. Energie und Wohnen
a) Wie soll bei energetischer Sanierung von Wohneigentum die Lücke
zwischen Investitionskosten und mangelnder Rentabilität geschlossen
werden?
CDU und CSU wollen am geltenden Wirtschaflichkeitsgebot für ordnungsrechtliche
Vorgabe bei der energetischen Sanierung festhalten. Darüber hinaus wollen wir
Investitionen in Energiesparmaßnahmen finanziell fördern. Dazu werden wir das
erfolgreiche CO2-Gebäudesanierungsprogramm fortsetzen. Über eine steuerliche
Förderung wollen wir zusätzliche Anreize für private Investitionen bei der
Gebäudesanierung auslösen. Das stärkt auch das Handwerk, das die Maßnahmen
vor Ort umsetzt.
(Die Fragen 2.a und
2.b wurden gemeinsam beantwortet:)
Hauseigentümer spielen derzeit eine wichtige Rolle in der politischen Diskussion –
bei der Energiewende, in der Debatte um bezahlbaren Wohnraum und in der
Steuerpolitik. Bei der Energiewende liegt das größte Energie- und damit CO2Einsparpotential im Gebäudesektor. SPD und Grüne werden im Fall einer
Regierungsübernahme nicht davor zurückschrecken, Zwangssanierungen auch im
Gebäudebestand einzuführen. Nutzungspflichten für erneuerbare Wärme dürften nur
der Anfang sein. Die Kosten für diese Pflichten trägt dann natürlich der
Hauseigentümer und ggf. der Mieter. Ansatz der FDP ist es, die Kosten so gering
wie möglich zu halten. Und vor allem folgen wir dem Ansatz: Anreize statt Zwang.
Wir wollen Investitionen nicht durch Ordnungsrecht erzwingen. Stattdessen wollen
wir ein investitionsfreundliches Klima schaffen und zusätzlich finanzielle Anreize
setzen, damit sich Hausbesitzer freiwillig für die energetische Sanierung ihrer
Immobilie entscheiden. Eine Hürde bei der energetischen Sanierung vermieteten
Wohnraums wurde durch die im Dezember 2012 vom Deutschen Bundestag
beschlossene Mietrechtsnovelle beseitigt. Die Neuregelungen verteilen die Lasten
einer energetischen Modernisierung ausgewogen auf Vermieter und Mieter. Mit der
Mietrechtsnovelle wurde auch das Contracting auf eine gesetzliche Grundlage
gestellt. In Zukunft kann der Vermieter die Beheizung von der Eigenversorgung auf
eine gewerbliche Wärmelieferung umstellen, wenn dies für den Mieter kostenneutral
ist und ein Effizienzgewinn erzielt wird. Bei der finanziellen Förderung hat die
christlich-liberale Koalition das Gebäudesanierungsprogramm verstetigt und mit
einem dauerhaften Programmvolumen von 1,5 Milliarden Euro ausgestattet. Zuletzt
wurden sogar nochmals 300 Millionen Euro zusätzlich für die nächsten acht Jahre
bereitgestellt. Diese finanzielle Prioritätensetzung bei dem Förderprogramm ersetzt
aus Sicht der FDP aber nicht die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung.
Denn beide Förderwege haben unterschiedliche Zielgruppen im Blick. Mit den
Energiewendebeschlüssen im Juni 2011 verabschiedete der Deutsche Bundestag
ein entsprechendes Gesetz und ebnete den Weg für eine steuerliche Absetzbarkeit
umfassender energetischer Sanierungen von Wohngebäuden, die vor 1995 errichtet
wurden. Die rot-rot-grüne Mehrheit blockiert das Gesetz seitdem im Bundesrat.
Deshalb hat die FDP die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung wieder in ihr
Wahlprogramm für die nächste Wahlperiode aufgenommen.
Das Mietrecht wird Gegenstand der politischen Auseinandersetzung sein. Die
Opposition will die Miethöhe auch bei Neuvermietungen gesetzlich regeln – unter
dem Vorwand, Wohnraum bezahlbar zu halten. Dies stellt aber nicht nur einen
Angriff auf Eigentum und Vertragsfreiheit dar. Es bewirkt auch das Gegenteil des
gewünschten Zieles. Denn den notwendigen Neubau von Wohnungen wird es in
wachsenden Städten nur geben, wenn sich die Vermietung von Wohnungen auch
rechnet. Eingriffe in die Preisbildung gefährden den Wohnungsbau – und zwar auf
lange Sicht. Deshalb steht die FDP in den kommenden Auseinandersetzungen für
klare Positionen: für Anreize statt Zwang in der Gebäudesanierung unter Beachtung
des Wirtschaftlichkeitsgebots, gegen die Ausweitung der Substanzbesteuerung und
für den Erhalt der Vertragsfreiheit im Mietrecht. Schließlich wird sich die FDP für die
Wiedereinführung der degressiven Afa einsetzen.
2.b und
2.c wurden gemeinsam beantwortet):
(Die Fragen 2.a,
Wir bekennen uns zur weiteren Förderung der energetischen Sanierung. Die
Programme des energetischen Sanierens und Bauens wollen wir mit 2 Mrd. Euro
verlässlich im Bundeshaushalt finanzieren und darüber hinaus das Programm
„Energetische Stadtsanierung“ im Umfang von 100 Mio. Euro in die
Städtebauförderung integrieren.
Wir setzen nicht einseitig auf grundlegende und damit kostspielige energetische
Sanierung, sondern auch auf Teilmodernisierungen, die vom Investitions- wie vom
Einsparvolumen bedeutender sind. Die Förderung in der Breite ist wirkungsvoller als
die Förderung von Einzelgebäuden auf ein möglichst ambitioniertes Niveau.
Darüber richten wir den Blick vom einzelnen Gebäude auf das Quartier, um den
Einsatz erneuerbarer Energien zu vergrößern, Effizienzreserven zu heben und
weitere Einsparpotenziale zu erzielen. Wirtschaftlich günstigere und zugleich
städtebaulich bessere Lösungen liegen in vielen Fällen bei integrierten Maßnahmen
im Quartier. So brauchen bestimmte Wärmeversorgungssysteme bestimmte
Abnahmemengen und -dichten, um wirtschaftlich betrieben werden zu können.
Im Rahmen des Programms zur energetischen Stadtsanierung können die formellen
und informellen Beteiligungsverfahren weiterentwickelt werden. Dabei kann auf die
vielfältigen Erfahrungen mit der Beteiligung der Betroffenen im Rahmen des
Programms „Soziale Stadt“ zurückgegriffen werden.
Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien sozial- und naturverträglich
fördern. Zusammen mit der Steigerung der Energieeffizienz und des Energiesparens
ist das entscheidend für das Gelingen der Energiewende. Nötig ist eine
grundlegende Reform des EEG, die den Ausbau langfristig sichert und konsequent
die Kosten begrenzt.
In vielen Fällen ist die Gebäudesanierung angesichts der Energiepreisentwicklung
heute bereits rentabel, durch steigende Preise für Heizstoffe wird sich die
Rentabilität im Laufe der nächsten Jahre weiter erhöhen. Durch gezielte
Investitionsanreize in Verbindung mit zielgruppengerechten
Energieberatungsangeboten wollen wir die Sanierungshemmnisse für
selbstnutzende EigentümerInnen senken, dazu gehören die KfW Programme und
1.a ).
der Energiesparfonds (siehe Frage
Die Rentabilität von Wohneigentum muss über die Gesamtnutzungsdauer der
Immobilie betrachtet werden und hat sicherlich nicht nur finanzielle Aspekte.
Finanzierungsmodelle für Investitionen in die energetische Modernisierung sollten
aber dennoch keine starre Laufzeit für Zins und Tilgung haben, sondern auf einer
Rentabilitätsberechnung basieren. Der Wertzuwachs, den das Wohneigentum durch
die energetische Sanierung erfährt, muss ohne wesentliche Einschränkung der
Liquidität der Eigentümer/innen finanzierbar sein, da ansonsten der Anreiz zu
energetischer Sanierung gemindert wird.
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2. Energie und Wohnen
b) Wie können Sie sich bei energetischer Stadt- und
Siedlungsentwicklung die Verteilung der finanziellen Belastung und die
entscheidungsrelevante Teilhabe der Bewohner vorstellen?
Das Interesse der Bürger an einer aktiveren Beteiligung bei der kontinuierlichen
Entwicklung ihrer Städte und Gemeinden nimmt zu. Wir wollen den breiten Dialog
über Fragen des Städtebaus, der Planung von Stadtquartieren und Gemeinden
sowie der Baukultur verstärken. Die Bürger sind die besten Experten ihres eigenen
Wohnumfeldes. Sie müssen sich mit ihrem Wissen und ihren Ideen in die Gestaltung
einbringen können.
(Die Fragen
2.a und 2.b wurden gemeinsam beantwortet):
Hauseigentümer spielen derzeit eine wichtige Rolle in der politischen Diskussion –
bei der Energiewende, in der Debatte um bezahlbaren Wohnraum und in der
Steuerpolitik. Bei der Energiewende liegt das größte Energie- und damit CO2Einsparpotential im Gebäudesektor. SPD und Grüne werden im Fall einer
Regierungsübernahme nicht davor zurückschrecken, Zwangssanierungen auch im
Gebäudebestand einzuführen. Nutzungspflichten für erneuerbare Wärme dürften nur
der Anfang sein. Die Kosten für diese Pflichten trägt dann natürlich der
Hauseigentümer und ggf. der Mieter. Ansatz der FDP ist es, die Kosten so gering
wie möglich zu halten. Und vor allem folgen wir dem Ansatz: Anreize statt Zwang.
Wir wollen Investitionen nicht durch Ordnungsrecht erzwingen. Stattdessen wollen
wir ein investitionsfreundliches Klima schaffen und zusätzlich finanzielle Anreize
setzen, damit sich Hausbesitzer freiwillig für die energetische Sanierung ihrer
Immobilie entscheiden. Eine Hürde bei der energetischen Sanierung vermieteten
Wohnraums wurde durch die im Dezember 2012 vom Deutschen Bundestag
beschlossene Mietrechtsnovelle beseitigt. Die Neuregelungen verteilen die Lasten
einer energetischen Modernisierung ausgewogen auf Vermieter und Mieter. Mit der
Mietrechtsnovelle wurde auch das Contracting auf eine gesetzliche Grundlage
gestellt. In Zukunft kann der Vermieter die Beheizung von der Eigenversorgung auf
eine gewerbliche Wärmelieferung umstellen, wenn dies für den Mieter kostenneutral
ist und ein Effizienzgewinn erzielt wird. Bei der finanziellen Förderung hat die
christlich-liberale Koalition das Gebäudesanierungsprogramm verstetigt und mit
einem dauerhaften Programmvolumen von 1,5 Milliarden Euro ausgestattet. Zuletzt
wurden sogar nochmals 300 Millionen Euro zusätzlich für die nächsten acht Jahre
bereitgestellt. Diese finanzielle Prioritätensetzung bei dem Förderprogramm ersetzt
aus Sicht der FDP aber nicht die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung.
Denn beide Förderwege haben unterschiedliche Zielgruppen im Blick. Mit den
Energiewendebeschlüssen im Juni 2011 verabschiedete der Deutsche Bundestag
ein entsprechendes Gesetz und ebnete den Weg für eine steuerlich Absetzbarkeit
umfassender energetischer Sanierungen von Wohngebäuden, die vor 1995 errichtet
wurden. Die rot-rot-grüne Mehrheit blockiert das Gesetz seitdem im Bundesrat.
Deshalb hat die FDP die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung wieder in ihr
Wahlprogramm für die nächste Wahlperiode aufgenommen.
Das Mietrecht wird Gegenstand der politischen Auseinandersetzung sein. Die
Opposition will die Miethöhe auch bei Neuvermietungen gesetzlich regeln – unter
dem Vorwand, Wohnraum bezahlbar zu halten. Dies stellt aber nicht nur einen
Angriff auf Eigentum und Vertragsfreiheit dar. Es bewirkt auch das Gegenteil des
gewünschten Zieles. Denn den notwendigen Neubau von Wohnungen wird es in
wachsenden Städten nur geben, wenn sich die Vermietung von Wohnungen auch
rechnet. Eingriffe in die Preisbildung gefährden den Wohnungsbau – und zwar auf
lange Sicht. Deshalb steht die FDP in den kommenden Auseinandersetzungen für
klare Positionen: für Anreize statt Zwang in der Gebäudesanierung unter Beachtung
des Wirtschaftlichkeitsgebots, gegen die Ausweitung der Substanzbesteuerung und
für den Erhalt der Vertragsfreiheit im Mietrecht. Schließlich wird sich die FDP für die
Wiedereinführung der degressiven Afa einsetzen.
2.a , 2.b und
2.c wurden gemeinsam beantwortet):
(Die Fragen
Wir bekennen uns zur weiteren Förderung der energetischen Sanierung. Die
Programme des energetischen Sanierens und Bauens wollen wir mit 2 Mrd. Euro
verlässlich um Bundeshaushalt finanzieren und darüber hinaus das Programm
„Energetische Stadtsanierung“ im Umfang von 100 Mio. Euro in die
Städtebauförderung integrieren.
Wir setzen nicht einseitig auf grundlegende und damit kostspielige energetische
Sanierung, sondern auch auf Teilmodernisierungen, die vom Investitions- wie vom
Einsparvolumen bedeutender sind. Die Förderung in der Breite ist wirkungsvoller als
die Förderung von Einzelgebäuden auf ein möglichst ambitioniertes Niveau.
Darüber richten wir den Blick vom einzelnen Gebäude auf das Quartier, um den
Einsatz erneuerbarer Energien zu vergrößern, Effizienzreserven zu heben und
weitere Einsparpotenziale zu erzielen. Wirtschaftlich günstigere und zugleich
städtebaulich bessere Lösungen liegen in vielen Fällen bei integrierten Maßnahmen
im Quartier. So brauchen bestimmte Wärmeversorgungssysteme bestimmte
Abnahmemengen und –dichten, um wirtschaftlich betrieben werden zu können.
Im Rahmen des Programms zur energetischen Stadtsanierung können die formellen
und informellen Beteiligungsverfahren weiterentwickelt werden. Dabei kann auf die
vielfältigen Erfahrungen mit der Beteiligung der Betroffenen im Rahmen des
Programms „Soziale Stadt“ zurückgegriffen werden.
Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien sozial- und naturverträglich
fördern. Zusammen mit der Steigerung der Energieeffizienz und des Energiesparens
ist das entscheidend für das Gelingen der Energiewende. Nötig ist eine
grundlegende Reform des EEG, die den Ausbau langfristig sichert und konsequent
die Kosten begrenzt.
Diese soll nach dem Vorbild der behutsamen Stadterneuerung und der bewährten
Städtebauförderung organisiert werden. Durch finanzielle Anreize sowie
Beratungsangebote sollen EigentümerInnen dafür interessiert werden, ihre Gebäude
energetisch zu sanieren und die Möglichkeit von Nahwärmenetzen zu nutzen.
Für eine entscheidungsrelevante Teilhabe der Bewohner ist zunächst ein
quartierbezogenes Entwicklungskonzept erforderlich, das von einem/r öffentlich
bestellten Sanierungsmanager/in erarbeitet und umgesetzt wird. Öffentlich, damit
jegliche Parteilichkeit und Lobbyismus von vornherein ausgeschlossen sind. Neben
den stadtgestalterischen und technischen Komponenten muss ein solches Konzept
auch eine belastbare Kosten-Nutzenrechnung beinhalten, die vor Beginn der
Maßnahme allen Akteuren und Betroffenen zur Kenntnis gegeben wird. Die
beteiligten Akteure müssen dann zunächst für sich, unterstützt von einem/r fachlich
versierten, ebenfalls ungebundenen Sanierungsberater/in, ihren eigenen
Finanzierungsplan entwickeln und entscheiden, ob sie die Finanzierung nach
Rentabilitätsgesichtspunkten selbst tragen können oder ob sie sich einem
Gesamtfinanzkonzept für das Quartier anschließen wollen. Darüber hinaus wollen
wir, dass sanierungswillige Wohnungseigentümer/innen einen Rechtsanspruch auf
staatliche Förderung erhalten.
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2. Energie und Wohnen
c) Wie sollen die Kosten der Energiewende, einschließlich der
Subventionierungen über Einspeisevergütung u.a., zwischen
Verbrauchern, energieintensiver Industrie und mittelständischen
Betrieben sozial gerecht verteilt werden?
Unser Ziel ist es, die Energiepreise durch eine möglichst effiziente Ausgestaltung
der Energiewende so gering wie möglich zu halten. Weder private Verbraucher noch
Unternehmen dürfen durch die Energiewende überfordert werden. Deshalb stehen
CDU und CSU dafür, dass die Kosten der Energiewende einerseits fair verteilt
werden und andererseits nicht dazu führen, dass Arbeitsplätze vernichtet werden.
Daher wollen wir energieintensive Industrien im internationalen Wettbewerb auch
künftig zielgenau entlasten, um Nachteile durch unterschiedliche internationale
Rahmenbedingungen bei Steuern und Abgaben auszugleichen. Wir wollen das
Erneuerbare-Energien-Gesetz weiterentwickeln, um wettbewerbsfähige Preise für
erneuerbare Energien zu erreichen, damit sie sich ohne staatliche Hilfen am Markt
behaupten können.
Für die FDP ist das Gelingen der Energiewende entscheidend. Im Vordergrund steht
dabei, dass Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie erhalten bleiben.
Mit einem stetig wachsenden Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Strommix
müssen wir sicherstellen, dass der Ausbau der Erneuerbaren stärker
marktwirtschaftlichen Mechanismen folgt.
In der Vergangenheit war das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) - mit festen
Einspeisevergütungen - ein wirksames Instrument zur Förderung von Techniken in
einem Nischenmarkt. Dies hat dazu geführt, dass Ausbauziele erreicht und sogar
übererfüllt wurden. Allerdings hat dies zu einer erheblichen Kostensteigerung
geführt, die von den Stromkunden zu schultern ist. Es ist absehbar, dass der
Ausbau bis 2020 viel schneller voran geht als geplant. Dies erfordert grundlegende
Anpassungen an die neue Rolle der Erneuerbaren im Strommarkt. Es muss
sichergestellt werden, dass der Zubau in einer Weise erfolgt, die stabile Netze
gewährleistet. Produzenten müssen deshalb mehr Verantwortung für ihr Produkt
übernehmen und dazu veranlasst werden, ihren Strom bedarfsgerecht zur
Verfügung zu stellen. Dies geht nur, indem die erneuerbaren Energien an den Markt
herangeführt werden und sich also nach Angebot und Nachfrage richten müssen.
Wir Liberalen schlagen u.a. vor, dass die Förderung weg von der festen
Einspeisevergütung und hin zur Direktvermarktung umgestellt wird. Produzenten mit
neuen Anlagen sollen sich einen Kunden suchen müssen, statt den Strom
unabhängig vom Bedarf beim Netzbetreiber abzuliefern. Dabei soll Strom aus
erneuerbaren Energien mit einem Preiszuschlag unterstützt werden, aber generell
sollen die Erlöse am Markt erzielt werden. Außerdem befürworten wir automatische
Förderkürzungen bei Überschreiten vorgegebener Ausbauziele. Langfristig ist für
uns ein europäisches Mengenmodell ein Ziel, um einen Mindestanteil erneuerbarer
Energien an den kostengünstigsten Standorten Europas zu produzieren.
2.a ,
2.b und 2.c wurden gemeinsam beantwortet):
(Die Fragen
Wir bekennen uns zur weiteren Förderung der energetischen Sanierung. Die
Programme des energetischen Sanierens und Bauens wollen wir mit 2 Mrd. Euro
verlässlich um Bundeshaushalt finanzieren und darüber hinaus das Programm
„Energetische Stadtsanierung“ im Umfang von 100 Mio. Euro in die
Städtebauförderung integrieren.
Wir setzen nicht einseitig auf grundlegende und damit kostspielige energetische
Sanierung, sondern auch auf Teilmodernisierungen, die vom Investitions- wie vom
Einsparvolumen bedeutender sind. Die Förderung in der Breite ist wirkungsvoller als
die Förderung von Einzelgebäuden auf ein möglichst ambitioniertes Niveau.
Darüber richten wir den Blick vom einzelnen Gebäude auf das Quartier, um den
Einsatz erneuerbarer Energien zu vergrößern, Effizienzreserven zu heben und
weitere Einsparpotenziale zu erzielen. Wirtschaftlich günstigere und zugleich
städtebaulich bessere Lösungen liegen in vielen Fällen bei integrierten Maßnahmen
im Quartier. So brauchen bestimmte Wärmeversorgungssysteme bestimmte
Abnahmemengen und –dichten, um wirtschaftlich betrieben werden zu können.
Im Rahmen des Programms zur energetischen Stadtsanierung können die formellen
und informellen Beteiligungsverfahren weiterentwickelt werden. Dabei kann auf die
vielfältigen Erfahrungen mit der Beteiligung der Betroffenen im Rahmen des
Programms „Soziale Stadt“ zurückgegriffen werden.
Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien sozial- und naturverträglich
fördern. Zusammen mit der Steigerung der Energieeffizienz und des Energiesparens
ist das entscheidend für das Gelingen der Energiewende. Nötig ist eine
grundlegende Reform des EEG, die den Ausbau langfristig sichert und konsequent
die Kosten begrenzt.
Wir bekennen uns zur weiteren Förderung der energetischen Sanierung. Die
Programme des energetischen Sanierens und Bauens wollen wir mit 2 Mrd. Euro
verlässlich um Bundeshaushalt finanzieren und darüber hinaus das Programm
„Energetische Stadtsanierung“ im Umfang von 100 Mio. Euro in die
Städtebauförderung zu integrieren.
Die Kosten der Energiewende müssen auf das nötige Minimum reduziert und fair
verteilt werden. Nur so kann die sehr hohe Akzeptanz der Energiewende weiter
bestehen. Der Ausbau von erneuerbaren Energien ist sozial gerecht. Nur ein
Umstieg auf erneuerbare Energien und ehrgeiziges Stromsparen schützt uns
langfristig vor steigenden Energiepreisen. Die Kosten des EEG sind deshalb eine
Investition in unsere gemeinsame Zukunft!
Neben der automatischen Degression der Einspeisevergütung – welche dafür sorgt,
dass die neuen Anlagen immer billiger werden – wollen wir das EEG reformieren.
Zudem wollen wir die Abschaffung der teuren und unwirksamen Marktprämie und
vor allem die teuren Ausnahmen bei der EEG-Umlage für die Großindustrie wieder
eindämmen, die Mittelstand und Privathaushalte stark belasten. 35 Euro - das ist die
Summe, die sich sofort für jeden Haushalt einsparen ließe, wenn die MerkelKoalition ihre ausufernden Privilegien an die Industrie einschränken würde.
DIE LINKE fordert im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie des
Mittelstands drei zentrale Änderungen der Regulierung des Strompreises:
1. Willkür der Stromversorger bei der Preisbildung beenden. Um rund zwei Cent
könnte der Strompreis niedriger liegen, gäbe es eine funktionierende Aufsicht und
Regulierung des Endkundengeschäfts beim Strom.
2. Unberechtigte Industrie-Rabatte abschaffen. Allein die Industrie-Rabatte bei der
EEG-Umlage führen zu einer Preissteigerung für alle anderen von fast einem Cent
pro Kilowattstunde.
3. Absenkung der Stromsteuer zur Kompensation der Erhöhung der EEG-Umlage.
Gegenwärtig werden die Kosten der Energiewende einseitig bei privaten Haushalten
und kleinen und mittleren Unternehmen abgeladen. Wir wollen daher nicht nur
unberechtigte Industrie-Rabatte im EEG abschaffen, sondern auch bei der
Ökosteuer und Netzentgelten. Die zentralen Säulen des EEG – der
Einspeisevorrang von Ökostrom sowie garantierte, kostenorientierte
Vergütungssätze – müssen erhalten bleiben. Unter dieser Bedingung sollte das EEG
zukünftig mehr Anreize dafür setzen, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energien stärker zur Versorgungssicherheit des gesamten Energiesystems beiträgt.
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Wahlprüfsteine 2013
3. Wohnen im Alter
a) Welche Unterstützung für Eigennutzer planen Sie für die Anpassung
von Häusern und Wohnungen? Können Sie sich vorstellen, die
derzeitigen Sondermaße für barrierefreies oder barrierearmes Wohnen
(z.B. Türbreiten, Bewegungsflächen) zu generellen Normen zu
entwickeln, um dadurch die Kosten von Sonderanfertigungen zu
vermeiden und die Wohnungen bereits beim Neubau alters- und
familiengerecht zu erstellen?
Wir brauchen mehr generationengerechte Wohnungen. Ziel ist es, dass die
Menschen möglichst lange unabhängig und eigenverantwortlich in ihrer häuslichen
Umgebung leben können. Die Wohnungen müssen sowohl den Alltagsbedürfnissen
von Familien mit Kindern als auch denen von Senioren entsprechen. Dazu muss
neben dem entsprechenden Neubau vor allem der Umbau von vorhandenem
Wohnraum beitragen. Ebenso sehen wir, dass gemeinschaftliche Wohnformen auch
bei älteren Menschen zunehmend Zuspruch erhalten. Das wollen wir weiter
unterstützen.
Der demografische Wandel stellt unsere Gesellschaft vor neue Herausforderungen.
Um älteren und behinderten Menschen ein möglichst langes und selbständiges
Wohnen und eine fortgesetzte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu
ermöglichen, muss dem barrierefreien Bauen und Wohnen hohe Priorität eingeräumt
werden. Wohngebäude, Wohnumfeld und Infrastruktur in den Quartieren müssen an
die Bedürfnisse dieser Menschen angepasst werden. Das KfW-Förderprogramm
„Altersgerecht Umbauen“ bietet einen entsprechenden Anreiz für den Um- und
Ausbau von Wohnräumen.
Grundsätzlich ist die Umsetzung von Maßnahmen für die Schaffung von
Barrierefreiheit im Baubereich Angelegenheit der Länder. Einige Länder haben ihre
Landesbauordnungen entsprechend gestaltet. Die technischen Regeln für den Bau
ergeben sich aus den entsprechend anzuwendenden DIN-Normen. Solche Normen,
Richtlinien und Empfehlungen beinhalten den aktuellen Stand der Technik und
stehen jedermann zur Anwendung frei, ohne zunächst rechtsverbindlich zu sein.
Rechtsverbindlich werden sie erst durch die Bezugnahme oder Einführung in Gesetz
und Verordnungen.
(Die Fragen 3.a,
3.b und
3.c wurden gemeinsam beantwortet:)
Wir wollen das KfW-Programm “Altersgerecht umbauen“, wieder in den
Bundeshaushalt aufnehmen und neben einer Kreditvariante auch eine
Zuschussvariante anbieten. So bedeutsam die staatliche Förderung des Umbaus im
Bestand auch ist, so wichtig ist darüber hinaus ein Mentalitätswechsel im Neubau,
der die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt.
Mittelfristig muss darüber nachgedacht werden, die entsprechenden
Sonderreglungen in Standards zu überführen, um die Kosten im Blick zu behalten
und nachträgliche Umbauten zu vermeiden. Die Schaffung generationengerechter
Quartiere geht über diese Maßnahmen weit hinaus und ist nur im Rahmen einer
integrierten, ressortübergreifenden Stadt- und Stadtteilentwicklung zu realisieren.
Dazu dient u. a. unser Vorhaben, das Programm „Soziale Stadt“ mit einer
Mittelausstattung von 150 Mio. Euro zum Leitprogamm einer mit 700 Mio. Euro
verlässlich zu finanzierenden Städtebauförderung zu entwickeln. Dabei steht die
generationengerechte Gestaltung von Stadtquartieren ganz oben auf der
Prioritätenliste. Die Schaffung und Sicherstellung einer entsprechenden technischen
und sozialen Infrastruktur, wie etwa dezentrale Pflegeangebote, technische
Assistenzsysteme bis hin zu verlässlichen Kommunikationsstrukturen ist dabei
unabdingbare Voraussetzung. Denkbar sind aber beispielsweise auch
Modellvorhaben zum generationengerechten Wohnen, die z.B. den
Generationswechsel in Einfamilienhausgebieten der 60er bis 80er Jahre
unterstützen.
Die Bundesfördermittel für das KfW Programm Altersgerecht Umbauen wurde unter
Schwarz-Gelb gestrichen. Wir möchten es wieder bedarfsgerecht ausstatten und
zugleich die Verzahnung mit den Gebäudesanierungsprogrammen erleichtern. Die
barrierefreie Bauweise beim Neubau ist unter Bezugnahme auf allgemein
akzeptierte Regelwerke in die Landesbauordnungen aufzunehmen.
Im Neubau sollte grundsätzlich das Prinzip der Inklusion gelten. Die
Bundesregierung hat es leider bei der Baugesetznovelle 2013 versäumt, dies
verbindlich zu regeln. Neu gebaute Wohnungen sollten vom Planansatz her so
gestaltet sein, dass generationenübergreifende Nutzung von vornherein die Regel
ist und spätere, spezielle Umbauten ohne substantielle Eingriffe möglich sind. Der
Wunsch vieler älterer Eigenheimnutzer, in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben,
sollte durch die Gesellschaft nicht nur wegen der Einspareffekte gefördert werden.
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3. Wohnen im Alter
b) Soll insbesondere das KfW-Programm „Altersgerechter Umbau“
künftig wieder durch eine Zuschussregelung gestärkt werden?
CDU und CSU werden sich dafür einsetzen, dass das Bundesprogramm
„Altersgerecht Umbauen“ künftig wieder in der Zuschussvariante fortgesetzt wird.
Den demografischen Wandel nutzen wir als Chance. Ältere Menschen sollen
möglichst lange in ihrem Zuhause selbständig wohnen können. Die FDP begrüßt
das Eigenprogramm der KfW „Altersgerechter Umbau“ und wird prüfen, ob eine
Zuschussvariante möglich sein wird.
3.a , 3.b und
3.c wurden gemeinsam beantwortet:)
(Die Fragen
Wir wollen das KfW-Programm “Altersgerecht umbauen“, wieder in den
Bundeshaushalt aufnehmen und neben einer Kreditvariante auch eine
Zuschussvariante anbieten. So bedeutsam die staatliche Förderung des Umbaus im
Bestand auch ist, so wichtig ist darüber hinaus ein Mentalitätswechsel im Neubau,
der die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt.
Mittelfristig muss darüber nachgedacht werden, die entsprechenden
Sonderreglungen in Standards zu überführen, um die Kosten im Blick zu behalten
und nachträgliche Umbauten zu vermeiden. Die Schaffung generationengerechter
Quartiere geht über diese Maßnahmen weit hinaus und ist nur im Rahmen einer
integrierten, ressortübergreifenden Stadt- und Stadtteilentwicklung zu realisieren.
Dazu dient u. a. unser Vorhaben, das Programm „Soziale Stadt“ mit einer
Mittelausstattung von 150 Mio. Euro zum Leitprogamm einer mit 700 Mio. Euro
verlässlich zu finanzierenden Städtebauförderung zu entwickeln. Dabei steht die
generationengerechte Gestaltung von Stadtquartieren ganz oben auf der
Prioritätenliste. Die Schaffung und Sicherstellung einer entsprechenden technischen
und sozialen Infrastruktur, wie etwa dezentrale Pflegeangebote, technische
Assistenzsysteme bis hin zu verlässlichen Kommunikationsstrukturen ist dabei
unabdingbare Voraussetzung. Denkbar sind aber beispielsweise auch
Modellvorhaben zum generationengerechten Wohnen, die z.B. den
Generationswechsel in Einfamilienhausgebieten der 60er bis 80er Jahre
unterstützen.
Ja.
DIE LINKE favorisiert grundsätzlich Zuschussregelungen. Beim altersgerechten
Umbau ohnehin, weil viele ältere Eigenheimbesitzer als Kreditnehmer nicht mehr in
Betracht kommen. Der Gesetzgeber muss jedoch bei allen Zinsvergünstigungen
oder Zuschüssen sichern, dass diese Zuwendungen nicht von der Bauwirtschaft
„eingepreist“ und so zum Preistreiber werden.
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3. Wohnen im Alter
c) Wie sieht Ihr Konzept für „alternde Siedlungen“ (in denen ein hoher
Anteil der Bewohner im Rentenalter ist, deren Häuser einen
unterschiedlich sanierten Standard aufweisen) aus – vom Erhalt
geeigneter Infrastruktur, einschließlich sozialer Treffpunkte, bis hin
zum assistierten Wohnen und regionalen Pflegezentren?
Die steigende Lebenserwartung bringt veränderten Handlungsbedarf in der
Stadtentwicklung und beim Wohnungsbau mit sich. Wohnungsnahe
Dienstleistungsangebote entlasten Menschen im Alltag und sollen gezielt ausgebaut
werden. Für die verbesserte technische Ausstattung von generationengerechten
Wohnungen brauchen wir auch mehr Anstrengung in Forschung und Entwicklung.
Hier entsteht gerade ein großer Markt mit vielen neuen Angeboten und Chancen.
Das wollen wir im Interesse der Menschen nutzen. Auch gibt es viele Möglichkeiten
für die Anpassung des öffentlichen Raums und des Wohnumfeldes an die
Bevölkerungsentwicklung. Das gilt etwa für die städtischen Verkehrsinfrastrukturen
und Mobilitätsangebote, die oft noch nicht ausreichend und flächendeckend darauf
vorbereitet sind. Gemeinsam mit den Ländern, werden wir die Kommunen dabei
unterstützen, diese Aufgaben in Angriff zu nehmen.
Der demografische Wandel erfordert auch neue Bau- und Wohnformen. Dieser
Aspekt muss künftig stärker beim Einsatz der Fördermittel berücksichtigt werden.
Der Bedarf nach Pflegeheimplätzen wird aufgrund der Alterung der Gesellschaft
deutlich steigen, aber auch die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen ändern sich
zunehmend. Sie verlangen moderne und bedarfsgerechte, wohnortnahe
Einrichtungen, aber auch alternative Wohnformen, die sich zu einer zunehmenden
Alternative zu Pflegeheimen entwickeln werden. Pflegeheime werden sich an diesen
Prozess anpassen müssen, um die notwendige Auslastung sicherstellen zu können.
(Die Fragen
3.a ,
3.b und 3.c wurden gemeinsam beantwortet:)
Wir wollen das KfW-Programm “Altersgerecht umbauen“, wieder in den
Bundeshaushalt aufnehmen und neben einer Kreditvariante auch eine
Zuschussvariante anbieten. So bedeutsam die staatliche Förderung des Umbaus im
Bestand auch ist, so wichtig ist darüber hinaus ein Mentalitätswechsel im Neubau,
der die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt.
Mittelfristig muss darüber nachgedacht werden, die entsprechenden
Sonderreglungen in Standards zu überführen, um die Kosten im Blick zu behalten
und nachträgliche Umbauten zu vermeiden. Die Schaffung generationengerechter
Quartiere geht über diese Maßnahmen weit hinaus und ist nur im Rahmen einer
integrierten, ressortübergreifenden Stadt- und Stadtteilentwicklung zu realisieren.
Dazu dient u. a. unser Vorhaben, das Programm „Soziale Stadt“ mit einer
Mittelausstattung von 150 Mio. Euro zum Leitprogamm einer mit 700 Mio. Euro
verlässlich zu finanzierenden Städtebauförderung zu entwickeln. Dabei steht die
generationengerechte Gestaltung von Stadtquartieren ganz oben auf der
Prioritätenliste. Die Schaffung und Sicherstellung einer entsprechenden technischen
und sozialen Infrastruktur, wie etwa dezentrale Pflegeangebote, technische
Assistenzsysteme bis hin zu verlässlichen Kommunikationsstrukturen, ist dabei
unabdingbare Voraussetzung. Denkbar sind aber beispielsweise auch
Modellvorhaben zum generationengerechten Wohnen, die z.B. den
Generationswechsel in Einfamilienhausgebieten der 60er bis 80er Jahre
unterstützen.
Die Zahl der älteren und pflegebedürftigen Menschen wird deutlich ansteigen und
immer mehr werden alleine und ohne Angehörige leben. Neue Konzepte für das
Zusammenleben und die Gestaltung der Infrastruktur an Wohn-, Pflege- und
sozialen Angeboten werden deshalb überaus wichtig.
Wir wollen den Kommunen Unterstützung geben, wenn sie freiwillig im Rahmen
ihrer städtebaulichen Entwicklungsplanungen und Wohnbedarfsanalysen eine
priorisierende Steuerungsfunktion für den Wohnungsmarkt übernehmen, damit sie
verstärkt instrumentelle, planerische und wohnumfeldbezogene
Rahmenbedingungen für einen barrierefreien und barrierearmen Umbau von
Stadtquartieren schaffen können. Im Programm „Soziale Stadt“ der
Städtebauförderung sollen nicht-investive Maßnahmen für mehr Teilhabe wieder
förderfähig werden. Die Städtebaufördermittel sollen auch an die barrierefreie
Anpassung der Städte, Quartiere und Wohngebäude geknüpft werden. Die
Einhaltung der DIN 18040-2 für „Betreutes Wohnen“ setzen wir als maßgebliches
Qualitätskriterium voraus.
Um älteren Menschen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, brauchen wir
Mobilitätskonzepte in Stadt und Land: Dazu gehören etwa der barrierefreie Zugang
zu Kultur oder eine erreichbare Gesundheitsinfrastruktur. Wir wollen darüber hinaus
Orte des Zusammentreffens von Jungen und Alten schaffen – auch jenseits der
klassischen Familienbeziehungen, um die Generationen nicht weiter voneinander
abrücken zu lassen.
In erster Linie muss die Bundespolitik über sogenannte Demografiegipfel
hinausgehen, die demografischen Fakten unabhängig von Wahlkampfzeiten und
Legislaturperioden zur Kenntnis nehmen und entsprechend handeln. Die Hoffnung,
dass „der Markt“ mit Hilfe halbherziger und befristeter Anreizprogramme alle
Probleme lösen werde, ist blanker Selbstbetrug. Gäbe es in der Bundesrepublik
Deutschland so etwas wie eine Wohnungspolitik, könnte man annehmen, dass die
seit langem bekannten Erkenntnisse aus der demografischen Forschung in
Städtebau- und Regionalentwicklungsprogramme einfließen. Das
wohnungspolitische Konzept der LINKEN geht davon aus, dass „alternde
Siedlungen“ keine Ausnahmesituation sind, sondern die logische Folge der
demografischen Entwicklung. Wir wollen deshalb, dass die Mittel und die Struktur
der Städtebauförderung diesem Umstand Rechnung tragen. Die Städtebauförderung
muss künftig primär für solche Programme wie „Soziale Stadt“, „Stadtumbau Ost“
und „Stadtumbau West“ eingesetzt und auf die Erfordernisse des demografischen
Wandels fokussiert werden.
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4. Umwelt und Wohnqualität
a) Die Energiewende erfordert den Neu- und Ausbau u.a. von
Kraftwerken, Windradparks und Stromtrassen. Wie soll die
Lebensqualität der betroffenen Anrainer geschützt werden? Was raten
Sie Betroffenen zum Werterhalt ihrer Grundstücke und Häuser?
Für uns stehen die Belange und Wünsche der Bürger beim Ausbau der Anlagen und
Stromtrassen im Mittelpunkt. Alle Bürger sollen die Chance haben, an der
Energiewende teilzunehmen und von ihr zu profitieren. Daher unterstützen wir die
vielfältigen Formen der Bürgerbeteiligung, wie Energiegenossenschaften,
Bürgernetze, Bürgerwindparks oder gemeinsame Solarprojekte. Wir setzen uns in
diesem Zusammenhang auch für angemessene Zahlungen ein, wenn Bürger ihren
Grund und Boden für Energieprojekte zur Verfügung stellen. Bei
Leitungsverlegungen in Wohnortnähe wollen wir dem häufigen Wunsch von Bürgern
entsprechen und nach Abwägung von Kosten und Nutzen auch Erdkabel verlegen.
4.b – Wachstum vs. Nachhaltigkeit
Zu 4.a und
Die FDP nimmt die Herausforderung einer dem Nachhaltigkeitsgrundsatz
verpflichteten Politik an. Wir setzen alles daran, unseren Kindern saubere Flüsse
und Seen zu hinterlassen, saubere Luft zum Atmen und auch viel größere
Waldflächen als wir selbst sie noch vor einem Jahrzehnt vorgefunden haben. Das ist
eine gute Entwicklung. Doch unsere Generation hinterlässt ihnen auch einen
riesigen Schuldenberg. In der Einsicht, dass zur Nachhaltigkeit neben ökologischen
Verpflichtungen auch die ökonomische und soziale Verantwortung zählt, wollen wir
alles daran setzen, mit einem leistungsfähigen Kapitalstock aus Infrastruktur,
Gebäuden, Maschinen und nicht zuletzt: dem Wissen und Können, das wir an
unsere Kinder weitergeben, ihnen die Möglichkeit zu geben, mit den Erträgen, die
sie auf dieser Grundlage erwirtschaften können, auch die Schulden wieder
abzutragen.
Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger bereits frühzeitig bei der
Bundesverkehrswegeplanung und der Bundesnetzplanung für die Energienetze
beteiligen. So soll bei Bauvorhaben dem Planfeststellungsverfahren ein
verpflichtendes Vorverfahren mit öffentlichem Erörterungstermin vorangestellt
werden.
Ein Bürgeranwalt soll über die Beteiligungsrechte wachen. Alle Planungsunterlagen
müssen der Öffentlichkeit auch per Internet zugänglich gemacht werden. Anhörungs
- und Erörterungstermine müssen öffentlich sein. Behörden sollen verpflichtet
werden, Alternativvorschläge zu prüfen.
Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann nur
gemeinsam gestemmt werden. Im Gegensatz zum Bau von Kohle- oder
Atomkraftwerken profitieren beim Ausbau der Erneuerbaren die AnwohnerInnen in
der Regel mit – sei es weil die Solaranlage auf dem eigenen Dach ist oder das Dorf
eine Wind-Genossenschaft gegründet hat, über 50 Prozent der Anlagen sind in der
Hand von Privatleuten. Einspeisevorrang und Vergütung im EEG sind die Garanten
für diesen dezentralen Charakter der Energiewende – nur mit ihnen können die
Menschen vor Ort Teil der Energiewende werden! Beim Netzausbau wollen wir das
auch, denn Stromnetze werfen eine gesetzlich garantierte Rendite ab. Im rot-grünen
Schleswig-Holstein wird deshalb gerade modellhaft eine finanzielle Beteiligung für
AnrainerInnen erprobt. In Konfliktfällen sind wir für Erdverkabelung statt
Freileitungen.
Die Lebensqualität von Anrainern darf nicht im Gegensatz zum gesellschaftlichen
Nutzen der Energiewende stehen. Deshalb ist bei der Planung und Ausweisung der
dazu unvermeidlichen Bauvorhaben ein sehr gründliches Beteiligungs- und
Abwägungsverfahren durchzuführen, in dem nicht nur die naturschutzrechtlichen,
sondern auch die wirtschaftlichen Belange aller Anwohner gutachterlich geprüft,
bewertet und ausgeglichen werden.
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4. Umwelt und Wohnqualität
b) Außer der Auswirkung von Energieerzeugung und -transport stehen
Großprojekte zu Fracking, CO2-Verpressung und immer noch die
Atommüllendlagerung zur Diskussion. Welche Konzepte haben Sie zum
Schutz der Bevölkerung vor den damit einhergehenden Gefahren? Wie
setzen Sie den Schwerpunkt bei der Entscheidung für
Wirtschaftswachstum versus nachhaltigen Umweltschutz?
Die Union setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung ein, die Wirtschaftswachstum
und Umweltschutz nicht gegeneinander ausspielt. Bei der Gewinnung von Gas
durch das sogenannte Fracking ist für CDU und CSU klar: Gefahren für die
Menschen und unser Trinkwasser müssen ausgeschlossen werden. Deshalb wollen
wir den Einsatz umweltgefährdender Chemikalien bei der Gasgewinnung
unterbinden.
Die CCS-Technologie zur Abscheidung von CO2 bietet die technische Möglichkeit
für einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz. Für CDU und CSU ist jedoch klar,
dass in unserem dicht besiedelten Land eine solche Technologie nur mit und nicht
gegen die Menschen zur Anwendung gelangen kann.
Wir haben den Ausstieg aus der Kernenergie bis 2022 beschlossen. Ein Endlager
für die Aufbewahrung der radioaktiven Abfälle zu finden, ist für uns ein Gebot der
Verantwortung gegenüber unseren Kindern und Enkeln. Wir wollen die
Endlagersuche gemeinsam mit den Bürgern lösen. Wir stehen für eine
ergebnisoffene, allein an objektiven Kriterien ausgerichtete Suche für einen
Endlagerstandort.
4.a und 4.b – Wachstum vs. Nachhaltigkeit
Zu
Die FDP nimmt die Herausforderung einer dem Nachhaltigkeitsgrundsatz
verpflichteten Politik an. Wir setzen alles daran, unseren Kindern saubere Flüsse
und Seen zu hinterlassen, saubere Luft zum Atmen und auch viel größere
Waldflächen als wir selbst sie noch vor einem Jahrzehnt vorgefunden haben. Das ist
eine gute Entwicklung. Doch unsere Generation hinterlässt ihnen auch einen
riesigen Schuldenberg. In der Einsicht, dass zur Nachhaltigkeit neben ökologischen
Verpflichtungen auch die ökonomische und soziale Verantwortung zählt, wollen wir
alles daran setzen, mit einem leistungsfähigen Kapitalstock aus Infrastruktur,
Gebäuden, Maschinen und nicht zuletzt: dem Wissen und Können, das wir an
unsere Kinder weitergeben, ihnen die Möglichkeit zu geben, mit den Erträgen, die
sie auf dieser Grundlage erwirtschaften können, auch die Schulden wieder
abzutragen.
Zu Fracking:
Die Gewinnung von Schiefergas durch Fracking ist eine Chance, die zum Gelingen
der Energiewende beitragen kann. Sie wird aber in einem dichtbesiedelten Land wie
Deutschland nur dann einsetzbar sein, wenn gesellschaftliche Akzeptanz und
höchste Umweltstandards gewährleistet sind. Dafür ist ein sachgerechter und
verantwortungsbewusster Rechtsrahmen nötig. Von den eingesetzten und
aufbereiteten Stoffen dürfen keine toxischen Gefahren ausgehen. Insbesondere darf
es keine Gefährdung des Grund- und Trinkwassers geben. Dazu sollen die
Wasserbehörden ein umfassendes Vetorecht erhalten. In Wasserschutzgebieten
und in Heilquellenschutzgebieten wollen wir Fracking grundsätzlich ausschließen.
Darüber hinaus soll das Verbot auch für Gebiete gelten, aus denen über
oberirdische Gewässer der gesamte Oberflächenabfluss in einen natürlichen See
gelangt, aus dem unmittelbar Rohwasser für die öffentliche Wasserversorgung
entnommen wird. Damit würde insbesondere der für die Trinkwassergewinnung
wichtige Bodensee erfasst. Die Bergbehörden sollen – wie bisher – über die
Zulassung entscheiden. Sofern Fracking-Maßnahmen Auswirkungen auf Gewässer
haben können, braucht die Bergbehörde schon nach geltendem Recht die
Zustimmung der Wasserbehörde. Dabei soll künftig davon ausgegangen werden,
dass alle Fracking-Maßnahmen Auswirkungen auf Gewässer haben können und
damit die Zustimmung der Wasserbehörde immer erforderlich ist. Welche Behörde
zuständig ist (oberste, obere oder untere Wasserbehörde) regeln ausschließlich die
Länder, da sie für den Vollzug zuständig sind. Nach unseren Vorstellungen soll bei
der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas aus unkonventionellen
Lagerstätten durch Tiefbohrung mittels Fracking außerdem eine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) – und damit zugleich eine
Öffentlichkeitsbeteiligung – zwingend erforderlich sein. Dies soll ggf. auch für die
Verpressung eines Rückflusses von Fluiden und Lagerstättenwässern (sog.
Flowback) sowie bei Tiefbohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdwärme
(Geothermie) mittels Fracking gelten.
Zur Endlagerung atomarer Abfälle:
Die FDP stand und steht dazu, dass eine verantwortungsvolle Nutzung der
Kernenergie selbstverständlich auch die sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle
verlangt. Wir stehen deshalb für eine ergebnisoffene Suche eines Endlagers für
hochradioaktive Abfälle. In einem stufenweisen Verfahren sollen geeignete
Standorte geprüft werden. Dabei darf kein Standort von vornherein ausgeschlossen
werden. Eine intensive Bürgerbeteiligung und eine abschließende
Standortentscheidung durch ein Bundesgesetz soll die gesellschaftliche Akzeptanz
für diese nationale Aufgabe sicherstellen. Für Abfälle mit vernachlässigbarer
Wärmeentwicklung ist die Schachtanlage Konrad bestandskräftig als Endlager
genehmigt. Für die hochradioaktiven, wärmeentwickelnden radioaktiven Abfälle soll
nach rund 30 Jahren teils erbitterten Streits über die Entsorgung radioaktiven Abfalls
in Deutschland ein breiter gesellschaftlicher und politisch dauerhaft tragfähiger
Konsens in der Entsorgungsfrage gefunden werden. Hierzu soll ein
Standortauswahlverfahren (unter Einbeziehung des Salzstocks Gorleben) geregelt
und durchgeführt werden. Es muss die nach dem Stand von Wissenschaft und
Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden getroffen und sichergestellt werden,
dass von den radioaktiven Abfällen keine Gefährdung für die Menschen und die
Umwelt ausgeht.
Umweltschutz als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge und wirtschaftlicher Erfolg
sind keine Gegensätze, sondern müssen zum Wohl der Menschen in unserem Land
zu einer ganzheitlichen Perspektive zusammengeführt werden.
Wir sehen derzeit keine ausreichend abgesicherte wissenschaftliche Grundlage für
den unbedenklichen Einsatz der Fracking-Technologie in Deutschland. Es dürfen
keine Umweltrisiken durch den Einsatz giftiger Chemikalien beim Fracking in Kauf
genommen werden. Ob Fracking-Technologien künftig auch ohne solche
Chemikalien auskommen, ist hinreichend ungewiss. Deshalb setzt sich die SPD
dafür ein, keine Genehmigungen für die Aufsuchung und Erschließung von
unkonventionellen Erdgasvorkommen zu erteilen, bevor nicht alle Umweltrisiken
bewertet und letztendlich ausgeschlossen werden können.
Umweltschutz und Wirtschaftswachstum sind kein Gegensatz. Im Gegenteil:
Umweltschutz trägt einen wichtigen und relevant hohen Beitrag zum nachhaltigen
qualitativen Wirtschaftswachstum beit. Knapp zwei Millionen Menschen haben laut
Bundesregierung bereits „green jobs“, Tendenz steigend.
Wir wollen die Bürgerbeteiligung und die Transparenz auch bei Großprojekten
stärken, denn die frühzeitige Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger sorgt für
eine höhere Qualität in der Umsetzung und größere Akzeptanz. Fracking und CCS
lehnen wir aufgrund der Gefahren für Mensch und Umwelt ab, außerdem stehen sie
der Energiewende und dem Klimaschutz entgegen.
DIE LINKE will Fracking in Deutschland verbieten. Ein Moratorium – wie es Grüne
und SPD wollen und NRW umgesetzt hat – reicht wegen mangelnder
Rechtssicherheit nicht aus. Nur Fracking mit giftigen Chemikalien zu verbieten,
ignoriert die verbleibenden beträchtlichen Risiken. Außerdem ist DIE LINKE gegen
die Verklappung des giftigen Flow-Backs und des Lagerstättenwassers im
Untergrund. Das Bergrecht muss reformiert werden, um umfassende demokratische
Mitentscheidungsrechte zu sichern und den Interessen von Umwelt und Menschen
Vorrang vor Wirtschaftsinteressen einzuräumen. Eine Energiepolitik auf dem Weg in
das Zeitalter der erneuerbaren Energien erfordert Verbrauchssenkungen ebenso wie
die Förderung erneuerbarer Energien. Jetzt auf den weiteren Ausbau der
Erdgasförderung mit Fracking zu setzen, ist der falsche Weg!
DIE LINKE lehnt auch die Abscheidung und unterirdische Speicherung von CO2
(CCS) ab. Denn CCS ist – ähnlich wie Fracking – mit unverantwortlichen Risiken für
Bevölkerung und Umwelt, insbesondere für das Trinkwasser, verbunden. Der
Einsatz der CCS-Technologie bei Kohlekraftwerken würde zudem die zentrale
Struktur der Stromversorgung zementieren, was unserem Ziel eines möglichst
baldigen Umsteuerns auf eine vornehmlich dezentrale, erneuerbare
Stromversorgung entgegensteht.
DIE LINKE hat bereits im März 2011 einen Gesetzesentwurf für ein CCSVerbotsgesetz in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 17/5232), der
in Absprache mit Bürgerinitiativen erarbeitet wurde. Damit haben wir eine Alternative
aufgezeigt, wie die CCS-Richtlinie der EU durch ein Verbot der Speicherung von
CO2 im Untergrund umgesetzt werden kann, ohne dass die CCS-Technologie zum
Einsatz kommt. Diesem Gesetzesentwurf hat leider keine der anderen im Bundestag
vertretenen Fraktionen zugestimmt. Gemeinsam mit den zahlreichen CCS-kritischen
Bürgerinitiativen in Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt werden
wir aber auch in der kommenden Wahlperiode den Druck gegen den Einstieg in die
CCS-Technologie aufrecht erhalten und durch neue parlamentarische Initiativen die
vermeintliche Alternativlosigkeit entlarven.
Die LINKE hat stets die geologische Nichteignung zur Atommülllagerung in
Gorleben betont und den Ausschluss von Gorleben bei der Endlagersuche
gefordert. Durch den ehemaligen Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und
den Baden-Württembergischen Ministerpräsident Wilfried Kretschmann (Grüne)
wurde 2012 eine neue bundesweite Endlagersuche angestoßen. In einem kleinen
Kreis von Parteichefs und Ministerpräsidenten wurde ein Gesetzentwurf erarbeitet.
Aus Sicht der LINKEN im Bundestag sind Gespräche in kleinem Kreis keine
Grundlage, um gesamtgesellschaftliche Probleme wie die Verwahrung von
hochriskantem Atommüll zu lösen. Grundvoraussetzungen für eine neue
Endlagersuche sind die Gewährleistung wissenschaftlicher Unabhängigkeit,
transparenter Entscheidungswege und demokratischer Legitimation über
Bürgerbeteiligung.
Wirtschaftswachstum sollte nicht das primäre Ziel von Politik sein. Das
übergeordnete Ziel sollte vielmehr lauten: Wohlstand und Lebensqualität für alle in
den Grenzen der Natur. Wir wollen, dass soziale Entwicklungsziele wie etwa die
Bekämpfung von Armut und ökologische Ziele wie beispielsweise die Senkung des
Ressourcenverbrauchs zum Gegenstand der Politik werden.
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4. Umwelt und Wohnqualität
c) Viele Siedlungen werden durch anwachsenden Verkehr
(Straßenausbau, Bahnlinien, Flughäfen) und den entsprechenden Lärm, Abgas- und Feinstaubimmissionen zunehmend belastet. Welche
Konzepte verfolgen Sie zum Schutz der Menschen in ihren Häusern
und ihrem Wohnumfeld?
Jeder zweite Mensch fühlt sich durch Lärm gestört. Daher setzen wir uns dafür ein,
die Lärmbelastung insbesondere in der Nacht deutlich zu vermindern, damit die
Menschen in Ruhe schlafen können. Wir wollen den Lärmschutz durch ein
einheitliches Lärmschutzprogramm verbessern und die Berechnungsgrundlagen bei
den Lärmbelastungswerten anpassen und vereinheitlichen.
Auch beim Ausbau von Straßen und Eisenbahntrassen wollen wir dafür sorgen,
dass die Lärmbelastung dauerhaft vermindert wird. Dazu tragen
Lärmsanierungsprogramme und technische Neuerungen, wie Flüsterasphalt, bei.
Bei den Flughäfen müssen Wettbewerbsfähigkeit und Lärmschutz miteinander in
Einklang gebracht werden. Wir werden das Fluglärmgesetz weiterentwickeln und die
Lärmbelastung z. B. durch leisere Flugzeuge mit moderner Triebwerkstechnik
vermindern.
Zur weiteren Verbesserung der Luftqualität setzen wir uns dafür ein, die Schadstoffe
bereits an der Quelle zu vermindern. Auch die Feinstaubbelastung in den Städten
wollen wir senken und dazu die Förderung von Rußpartikelfiltern weiterführen.
Für die FDP ist der Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm allgemein und
Bahnlärm im besonderem ein wichtiges Anliegen. Deshalb haben wir in dieser
Legislaturperiode die Einführung lärmabhängiger Trassenpreise und die
Abschaffung des Schienenbonus durchgesetzt. Wir werden uns deshalb in der
nächsten Legislaturperiode für eine Weiterentwicklung des nationalen
Verkehrslärmschutzpaketes einsetzen. Daneben wollen wir das
Lärmsanierungsprogramm intensivieren.
Zu Lärmschutz:
Die FDP hat sich schon immer für den Erhalt und Ausbau einer modernen
leistungsfähigen Infrastruktur engagiert, die das Rückgrat unserer Wirtschaft und
unseres Wohlstands bildet. Dieser Ausbau muss jedoch immer auch mit Rücksicht
auf einen ausreichenden Umwelt- und Bevölkerungsschutz erfolgen. Dazu gehört
auch ein angemessener Lärmschutz, der ganz oben auf der politischen Agenda der
FDP steht. Aus diesem Grund hat die FDP die Abschaffung des Schienenbonus
durchgesetzt. Diese ungerechtfertigte Privilegierung des Bahnlärms gegenüber
anderen Lärmquellen ist angesichts der massiven Ausweitung des
Schienenverkehrs heute nicht mehr zu rechtfertigen. Das von der FDP maßgeblich
formulierte Gesetz sieht vor, dass es ab 2015 keinen Lärmbonus für die Bahn mehr
gibt. Außerdem haben wir ein lärmabhängiges Trassenpreissystem bei der
Deutschen Bahn durchgesetzt, mit dem zusätzliche Anreize zur Lärmvermeidung
geschaffen werden. Mit diesen beiden Maßnahmen – Abschaffung Schienenbonus
und lärmabhängiges Trassenpreissystem – hat die FDP in der
Regierungsverantwortung für den Schutz vor Schienenlärm mehr erreicht, als alle
Vorgängerregierungen seit der Wiedervereinigung. Schließlich: Ein im
Zusammenhang des Lärmschutzes leider häufig vergessener Bereich ist der
Kinderlärm. Mit der Änderung des § 22 (1a) des Bundesimmissionsschutzgesetzes,
stellt Kinderlärm zukünftig keine schädliche Umwelteinwirkung mehr dar und bietet
keinen Grund mehr zur Klage. Die FDP hat dadurch erreicht, dass Deutschland
einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft
geht.
Zu 4 c – Luftreinhaltung:
Saubere Luft ist ein hohes Gut. Luftverschmutzung beeinträchtigt die Gesundheit
und die Umwelt. Deshalb setzt die FDP sich aktiv für eine Verbesserung der
Luftqualität ein. Denn in zahlreichen Städten und Ballungsräumen sind die
Luftschadstoffkonzentrationen zu hoch. Ozon, Stickstoffdioxid und Feinstaub stellen
vielerorts ernste Gesundheitsrisiken dar. Autoverkehr, Heizungsanlagen und die
Industrie sind die wichtigsten Emittenten dieser Schadstoffe. Die FDP hat bereits
dafür gesorgt, dass neue, anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für
Kleinfeuerungsanlagen, Heizkraftwerke und Industriebetriebe eingeführt wurden.
Dies wird in den kommenden Jahren schrittweise zu einer Verbesserung der
Luftqualität führen. Für alte Kraftfahrzeuge haben wir zudem ein mehrjähriges
Nachrüstprogramm mit Dieselrußpartikelfiltern aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Gerade im Bereich des Verkehrs sind die Emissionen jedoch weiterhin zu hoch. Erst
mit der Einführung der Euro-6-Norm ab 2015 wird sich die Situation verbessern. Die
FDP will deshalb auch andere, lokal bedeutende Emittentengruppen zu einer
schnelleren Verringerung ihrer Emissionen bewegen. Deshalb setzen wir uns
beispielsweise dafür ein, dass Baumaschinen in die Luftreinhaltebemühungen
einbezogen werden.
Für Millionen von Menschen stellt Lärm eine alltägliche Belastung und eine
gesundheitliche Gefährdung dar. Wir setzen uns für einen nachdrücklichen Schutz
vor Verkehrslärm ein und wollen im Rahmen eines Aktionsprogramms zum
Lärmschutz u.a. Maßnahmen zur Lärmsanierung, zum Ausbau der Elektromobilität,
verkehrsberuhigende Maßnahmen zur Lärmminderung in den Kommunen und
Investitionen in Lärmschutzforschung zur Entwicklung lärmarmer Fahrzeuge und
Fahrwege miteinander verbinden.
Umweltzonen sind ein wirksames Instrument zur Senkung der verkehrsbedingten
Schadstoffemissionen. Wir setzen uns zudem für die Kennzeichnung von
Nullemissionsmobilität (z.B. Elektroautos und -transporter) mit einer Blauen Plakette
ein, für die dann Kommunen Benutzervorteile schaffen können.
Verkehrslärm wird ein immer drängenderes Problem. Wir wollen die rechtlichen
Voraussetzungen für die Ausweisung von Lärmsanierungszonen schaffen, um
koordiniert über alle Lärmquellen konsequent eine Lärmminderung herbeiführen zu
können. Die Lärmsanierungsmittel für Schienen und Bundesfernstraßen wollen wir
von 150 Mio. Euro auf 400 Mio. Euro mehr als verdoppeln. Für den Fluglärmschutz
müssen eigene Regeln gelten, vor allem die Durchsetzung der Nachtruhe zwischen
22.00 – 6.00 Uhr.
Umweltzonen sind ein wichtiges Mittel, um Belastungen zu reduzieren.
Ziel dieser Umweltzonen ist es nicht, das Befahren der Innenstädte zu erschweren,
sondern die übermäßigen gesundheitlichen Belastungen von Bewohnerinnen und
Bewohnern der Stadtzentren zu reduzieren. Weil es um die Gesundheit vieler
Menschen geht, sollte es keine großzügigen Ausnahmegenehmigungen geben. In
den Städten und Gemeinden müssen anspruchsvolle Aktionspläne entwickelt
werden. Das ist notwendiger Gesundheits- und Umweltschutz. Deswegen begrüßt
DIE LINKE die Einrichtung von Umweltzonen in Innenstädten.
Wir fordern außerdem die Wiedereinführung der von der schwarz-gelben Koalition
leider abgeschafften steuerlichen Förderung der Nachrüstung von Pkw und
Kleinlastern mit Dieselrußfiltern – auch weil dadurch soziale Härten vermieden
werden. DIE LINKE will den Einbau derartiger Filter auch in Lkw, Bussen, Schiffen
und Lokomotiven durch mehr Forschung und finanzielle Förderung beschleunigen.
Neue Fahrzeuge müssen strengste Abgasvorschriften einhalten. Die Grenzwerte für
Feinstaubemissionen durch die Industrie und durch Kraftwerke müssen erheblich
verschärft werden.
Darüber hinaus fordert DIE LINKE:
Verminderung des Treibhausgasausstoßes in der Bundesrepublik bis 2020 um
50 Prozent und bis 2050 um 90 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990.
Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf
50 Prozent bis zum Jahr 2020.
Unverzüglicher und unumkehrbarer Ausstieg aus der Atomenergie und
Verankerung des Atomausstiegs im Grundgesetz.
Kompletter und verbindlicher Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens
2040.
Wirksamer Schutz von natürlichen Ressourcen durch ambitionierte
Abfallvermeidung und geschlossene Stoffkreisläufe.
Schonung von Ressourcen in den Unternehmen durch Anreize, Gebote und
Transparenz.
Verkehrsvermeidung, Ausbau des öffentlichen Personenverkehrs und Vorrang
für umweltfreundliche Verkehrskonzepte.
Umfassende Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte für Bürgerinnen und
Bürger sowie für Umwelt- und Naturschutzverbände.
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4. Umwelt und Wohnqualität
d) Wie stehen Sie zur Vereinheitlichung von Umweltstandards, z.B.
auch durch eine bundeseinheitliche Regelung zur Dichtheitsprüfung
von Abwasserkanälen, ohne die Bevölkerung finanziell unangemessen
zu belasten?
In Deutschland ist bezüglich der Umweltstandards ein hohes Schutzniveau
gewährleistet. Die Union tritt für bürgernahe und praktikable, unbürokratische
Lösungen ein, die die Bürger nicht unverhältnismäßig belasten.
Zu 4 d) – Vereinheitlichung von Umweltstandards:
Bei einer Forderung nach einer Vereinheitlichung von Umweltstandards muss immer
auch berücksichtigt werden, dass diese Zielvorstellung immer nur unter der
Voraussetzung sinnvoll sein kann, dass die davon betroffenen Schutz- bzw.
Umweltgüter überall gleichermaßen knapp, also gleich schutzbedürftig sind. Ein
Beispiel, wo dies im europaweiten Vergleich sicher nicht zutrifft, ist der Bereich des
Trinkwassers: Während wir in Deutschland über reichlich Trinkwasserressourcen
verfügen, stellt sich die Situation in südlichen Klimazonen der EU gänzlich anders
dar. Eine Vereinheitlichung von Standards, wonach beispielsweise europaweit
einheitliche Vorgaben zur Verringerung des Wasserverbrauchs gemacht würden,
wäre demnach nicht nur nicht sinnvoll, sondern schädlich. Unnötiges
„Wassersparen“ in den privaten Haushalten Deutschlands erzwingt beispielsweise
vielerorts, dass Abwasserkanäle von den Wasserversorgern mit tausenden von
Kubikmetern Trinkwasser nachgespült werden müssen, um die Funktionsfähigkeit
der Kanäle zu sichern und gesundheitlich bedenkliche Ablagerungen zu vermeiden.
Derartige Schildbürgerstreiche sind sehr kostspielig und nützen der Umwelt nichts.
Mit anderen Worten, pauschale Regelungsvorschläge, beispielsweise auch in dem
von Ihnen beschriebenen Sinne, erweisen sich meist als zu wenig auf die
Erfordernisse an Ort und Stelle zugeschnitten und als unvertretbar kostspielig. Bei
letzterem Aspekt sollte unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit (siehe oben) auch
bedacht werden, dass finanzielle Mittel nur begrenzt zur Verfügung stehen und also
vordringlich dort eingesetzt werden sollten, wo der Handlungsbedarf
nachgewiesenermaßen dringlicher ist als an anderer Stelle.
Die Dichtigkeitsprüfungen privater Abwasserkanälen ist Ländersache und wird
demzufolge durch Ländergesetze geregelt. Wir wollen an dieser Regelung festhalten
und sehen uns durch die in Nordrhein-Westfalen gefundene Lösung in der
Auffassung bestätigt, dass eine Bundeszuständigkeit nicht nötig ist.
Wir sind für die Vereinheitlichung von Umweltstandards. Einen Wettlauf der
Bundesländer um den vermeintlich wirtschaftsfreundlichsten Standort durch die
Absenkung von Umweltstandards lehnen wir ab. Wasser ist ein elementares
Grundnahrungsmittel. Deshalb müssen Abwasserkanäle so dicht sein, dass eine
Grundwasserverschmutzung ausgeschlossen ist und Abwasser ist so zu beseitigen,
dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Wir setzen uns dafür ein,
dass der Bund von seiner erweiterten Kompetenz bezüglich der Regelung der
Selbstüberwachung von Abwasserleitungen endlich auch Gebrauch macht.
Im Bereich der „Dichtheitsprüfung“ herrscht ein Wildwuchs der verschiedensten
Ansprüche an die Prüfung. Das hängt von den Regelungen oder Nicht-Regelungen
in den einzelnen Ländern ab. Größtenteils gibt es keine Regelungen. In einigen
Ländern gibt es Fristen zur Vorlage einer Dichtheitsprüfung privater
Abwasseranschlussleitungen, die beispielsweise in NRW außerdem noch durch
kommunale Satzungen geregelt werden können – mit ganz unterschiedlichen
Ergebnissen: entweder muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden oder es
wird darauf verzichtet.
Eine einheitliche – ablehnende – Regelung ist sinnvoll. DIE LINKE hält eine
allgemeine Dichtheitsprüfung für Abwasserhausanschlussleitungen nicht für sinnvoll,
da relevante Umweltschäden durch private Hausanschlussleitungen nicht bekannt
geworden sind. Leckagen dichten sich weitestgehend selbst und Restabflüsse
werden überwiegend biologisch abgebaut. Druckprüfungen von Leitungen, wie sie
vielfach vorgeschlagen werden, sind außerdem ungeeignet zum Erkennen der
Selbstdichtung beziehungsweise eines Schadens, da sie nicht nur den
durchflossenen Bereich einer Leitung testen, sondern das gesamte Rohr.
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4. Umwelt und Wohnqualität
e) Seitens der Europäischen Union werden immer wieder Vorgaben
gemacht, die den nationalen Gegebenheiten nicht entsprechen. Was
tun Sie angesichts der EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen,
die eine Privatisierung der Wasserversorgung nach sich ziehen und die
kommunale Versorgungsstruktur insgesamt verschlechtern kann?
Für CDU und CSU ist die Qualität des Trinkwassers ein hohes Gut. Die
Trinkwasserversorgung und Entsorgung von Abwässern ist für uns Teil der
öffentlichen Daseinsvorsorge. Wir werden dauerhaft sicherstellen, dass Städte und
Gemeinden selbst darüber entscheiden können, ob sie diese Aufgabe eigenständig
oder in Partnerschaft mit privaten Unternehmen wahrnehmen. Mittlerweile ist die
Wasserversorgung auf den Druck von CDU und CSU von der EU-Kommission aus
dem Anwendungsbereich der umstrittenen Konzessionsrichtlinie herausgenommen
worden.
Der Richtlinien-Entwurf des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Konzessionsvergabe zielt darauf, bei der Vergabe von Konzessionen durch die
öffentliche Hand mehr Rechtssicherheit und Transparenz herzustellen. Salopp
gesprochen: Es soll weniger „gemauschelt“ werden können, wenn es darum geht,
dass eine öffentliche Stelle eine Konzession – zum Beispiel für die
Wasserversorgung – vergibt. Dies dient nicht nur der Rechtssicherheit, sondern ist
auch im Interesse der Bürger und Steuer- bzw. Gebührenzahler. Darum unterstützt
die FDP die Ziele dieser Richtlinie. Zugleich haben wir darauf geachtet, dass die
besondere Rolle der Städte und Gemeinden, die staatliche Organisationshoheit und
vor allem das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gewahrt bleiben. Dies haben
wir erfolgreich in den Verhandlungen durchgesetzt. Entgegen anders lautenden
Berichten in der Presse bleibt die Wahlfreiheit der Kommunen ausdrücklich gewahrt;
es besteht kein Zwang zur Privatisierung, auch nicht „durch die Hintertür“. Auch die
kommunale Zusammenarbeit, also zum Beispiel zwischen benachbarten Städten
und Gemeinden, ist weiterhin möglich.
Richtig ist, dass es in früheren Entwürfen der Richtlinie Probleme im Detail gab,
darunter insbesondere die Frage, wie bei der interkommunalen Zusammenarbeit
vorzugehen ist, wie auch die Gefahr, dass sogenannte „Mehr-Sparten-Stadtwerke“
die Wasserversorgung in eine eigene Gesellschaft auslagern müssten. Diese
Probleme konnten inzwischen ausgeräumt werden. Nach mehreren Gesprächen, die
auch von FDP-Seite geführt worden sind, hat der EU-Kommissar Barnier bei diesen
Fragen nunmehr die Position der Kommunen in vollem Umfang übernommen.
Die Wasserversorgung muss weiterhin in staatlicher Hand bleiben, und die aktive
Rolle der Kommunen im Rahmen ihrer Verantwortung für die Daseinsvorsorge muss
gestärkt werden. Diesem Ziel ist sowohl der bundes- wie auch der EU-rechtliche
Rahmen verpflichtet. Eine SPD-geführte Bundesregierung wird sich in Brüssel dafür
einsetzen, dass insbesondere die Wasserversorgung aus der Konzessionsrichtlinie
ausgenommen wird. Dadurch sichern wir das hohe deutsche Versorgungsniveau.
Wir haben uns auf allen politischen Ebenen dafür eingesetzt, dass die
Wasserversorgung aus der EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen heraus
genommen wird. Derzeit ist noch nicht bekannt, was der Druck der Opposition und
der Öffentlichkeit auf die Bundesregierung und die EU letztlich erreicht hat. Wir
registrieren aber eine Bewegung und hoffen auf ein Einlenken der Bundesregierung
und der EU zum Erhalt der kommunalen Wasserversorgung.
Für DIE LINKE ist der Zugang zu Wasser ein Menschenrecht. Wasser ist ein
lebensnotwendiges und ein öffentliches Gut, von dessen Nutzung niemand
ausgeschlossen werden darf. Zudem ist es Lebensmittel Nummer Eins, an das
höchste Qualitätsstandards zu stellen sind. Nicht umsonst ist die Wasserversorgung
Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. Deshalb haben Kommunen die
Letztverantwortung für eine einwandfrei funktionierende Trinkwasserversorgung.
Aus diesen Gründen darf Wasser nicht zur privaten Handelsware werden und nicht
der Profitlogik unterworfen sein. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen zu
bezahlbaren Preisen Zugang zur qualitativ einwandfreien Wasserversorgung haben.
In diesem Sinnen lehnt DIE LINKE den EU-Richtlinienentwurf kategorisch ab und
setzt sich mit allen Mitteln dafür ein, die Richtlinie zu stoppen und die kommunalen
Versorger vor der drohenden Privatisierung zu schützen.
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5. Besteuerung des Wohneigentums
a) Die Grunderwerbsteuer ist nach der Föderalismusreform ab 2007 in
den einzelnen Bundesländern von 3,5 Prozent Zug um Zug kräftig
erhöht worden, bis teilweise auf 5,5 Prozent, in Schleswig-Holstein zum
1.1.2014 auf sogar 6,5 Prozent. Erstmaliger Kauf sowie Verkauf und
Neukauf bei Wohnortwechsel sind dadurch enorm verteuert, Mobilität
der Wohneigentümer wird unnötig erschwert.
Können Sie sich vorstellen, die Grunderwerbsteuer in der Weise zu
reformieren, dass, wie vor 1983, das selbstgenutzte Wohneigentum
steuerfrei gestellt oder auf einen niedrigen Satz reduziert wird? Wäre
ein Modell denkbar, nach dem bei Verkauf einer Wohnimmobilie und
Neukauf nur der den Verkaufswert übersteigende Anteil des Neukaufs
der Grunderwerbsteuer unterliegt?
Die Nebenkosten für den Erwerb von Wohneigentum in Deutschland sind hoch. Wir
kritisieren die Anhebung der Grunderwerbsteuer in vielen Bundesländern, deren
Steigerung den Erwerb und den Bau von Wohnraum verteuert. Doch liegt die Höhe
der Grunderwerbsteuer nicht im Ermessen des Bundes. Denn seit dem 1.
September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen.
Nach Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG haben die Länder die Befugnis zur Bestimmung
des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer. Diese verfassungsrechtliche
Finanzautonomie stellt die FDP nicht in Frage.
5.b wurden gemeinsam beantwortet:)
(Die Fragen 5.a und
Die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von gut 11 Mrd. Euro eine wesentliche
Einnahmequelle der Kommunen und dringend reformbedürftig. Die Ermittlung der
Werte auf der Grundlage der Wertverhältnisse am 1. Januar 1935 (für
Ostdeutschland) bzw. am 1. Januar 1964 ist mit den heutigen Wertverhältnissen
nicht mehr zu rechtfertigen. Das Festhalten daran führte in den letzten Jahren zu
einer verfassungsrechtlichen Schieflage der Grundsteuer, die sich in Urteilen des
Bundesfinanzhofs und in der anhängigen Verfassungsbeschwerde manifestierte.
Eine Festlegung auf ein bestimmtes Modell zur Reform ist noch nicht erfolgt. Die
Grundsteuer soll auf Grundlage der aktuellen Verkehrswerte der Immobilien und
Grundstücke erhoben werden. Eine solche marktorientierte Bemessungsgrundlage
beseitigt jahrzehntelange Wertverzerrungen und dient damit der Umsetzung des
verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots.
Ausgestaltung und Höhe der Grunderwerbsteuer werden eigenständig und
unabhängig von der Bundespolitik von den einzelnen Landesregierungen bestimmt.
Wir planen nicht, dies zu ändern.
Bei der Grunderwerbsteuer will DIE LINKE vorrangig die bestehenden
Umgehungsmöglichkeiten durch sogenannte „share deals“ einschränken. Diese
Steuergestaltungen können ausschließlich durch Großinvestorinnen und -investoren
genutzt werden, was maßgeblich die Verlagerung der Steuerlast auf einfache
Wohneigentümer befördert. Eine solche Reform ermöglicht die aufkommensneutrale
Absenkung der bestehenden Steuersätze.
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5. Besteuerung des Wohneigentums
b) Die Reform der Grundsteuer wurde 2010 durch verschiedene Modelle
und Berechnungen vorbereitet. Welches Modell bevorzugen Sie und
wie soll garantiert werden, dass die Grundsteuer im Zuge einer Reform
nicht zu höheren Belastungen der selbstnutzenden Wohneigentümer
wird? Sehen Sie Alternativen zur Erhebung von Grundsteuer bei
selbstgenutztem Wohneigentum?
Das Aufkommen der Grundsteuer steht den Gemeinden zu und ist die
zweitwichtigste Kommunalsteuer. Diese legen die Höhe selbst fest. Die Länder
wollen gemeinsam eine Grundsteuerreform angehen, haben sich aber noch nicht
auf ein Modell verständigt. Die Finanzministerkonferenz hat sich dafür
ausgesprochen, bei der Grundsteuerreform ausschließlich die Ziele der
Aufkommensneutralität und Verwaltungsvereinfachung zu verfolgen.
Die FDP fordert eine Abschaffung des heutigen Bewertungsgesetzes, den
Kommunen sollen flexible Hebesätze eingeräumt werden. Diese Reform soll
aufkommensneutral erfolgen. Die grundsätzliche Einigung muss unter den
Landesfinanzministern erzielt werden.
(Die Fragen
5.a und 5.b wurden gemeinsam beantwortet:)
Die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von gut 11 Mrd. Euro eine wesentliche
Einnahmequelle der Kommunen und dringend reformbedürftig. Die Ermittlung der
Werte auf der Grundlage der Wertverhältnisse am 1. Januar 1935 (für
Ostdeutschland) bzw. am 1. Januar 1964 ist mit den heutigen Wertverhältnissen
nicht mehr zu rechtfertigen. Das Festhalten daran führte in den letzten Jahren zu
einer verfassungsrechtlichen Schieflage der Grundsteuer, die sich in Urteilen des
Bundesfinanzhofs und in der anhängigen Verfassungsbeschwerde manifestierte.
Eine Festlegung auf ein bestimmtes Modell zur Reform ist noch nicht erfolgt. Die
Grundsteuer soll auf Grundlage der aktuellen Verkehrswerte der Immobilien und
Grundstücke erhoben werden. Eine solche marktorientierte Bemessungsgrundlage
beseitigt jahrzehntelange Wertverzerrungen und dient damit der Umsetzung des
verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer in Bezug
auf einen faireren Vergleich verschiedener Grundstücke aktualisiert wird. Wir wollen
deshalb den Verkehrswert zum Wertmaßstab machen. Wir streben eine
aufkommensneutrale Reform an und werden uns auch gegenüber der kommunalen
Ebene dafür einsetzen, denn das Hebesatzrecht bleibt weiter bei den Kommunen.
DIE LINKE orientiert sich am sogenannten Modell der Nordländer, da dieses am
ehesten leicht aktualisierbare Verkehrswerte verspricht. Insgesamt streben wir eine
aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer an, um eine allgemeine
Steuererhöhung zu vermeiden. Aufgrund der desolaten Finanzsituation sehen wir
derzeit keine Alternativen zur Erhebung der Grundsteuer auf selbstgenutztes
Wohneigentum.
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5. Besteuerung des Wohneigentums
c) Bekannt ist der konsequente Sparwille von Eigenheimbesitzern,
sowohl für die Ansparphase als auch während des Wohnens, womit ein
gewisses Vermögen aufgebaut wird anstatt alle finanziellen Mittel in
den Konsum zu geben. Welche Haltung haben Sie zur Erbschaft- und
Vermögensteuer, insbesondere bezüglich des selbstgenutzten
Wohneigentums?
Auf alles legal zustande gekommene Vermögen wurden bereits Steuern entrichtet.
Wirft das Vermögen Gewinn – etwa Zinsen – ab, ist auch dieser steuerpflichtig. Eine
zusätzliche Abgabe lehnen wir nicht zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen ab.
Sie hätte zudem verheerende Wirkungen auf den Bau von Wohnungen und für
private Eigenheimbesitzer. Denn dadurch würden den potentiellen Investoren die
dringend erforderlichen Investitionsmittel für den Wohnungsbaumarkt entzogen.
Der besonderen Bedeutung von Eigenheimen haben wir bei der letzten
Erbschaftsteuerreform Rechnung getragen. Wir haben dafür gesorgt, dass
selbstgenutztes Wohneigentum weitestgehend steuerfrei vererbt werden kann. Eine
Erhöhung der Erbschaftsteuer oder Wiedereinführung der Vermögensteuer lehnen
wir genauso ab, wie die Einführung einer Vermögensabgabe.
Eine Vermögensteuer oder eine Vermögensabgabe lehnt die FDP ebenso wie eine
Verschärfung der Erbschaftsteuer ab.
Wir werden durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer den Ländern die
notwendige Erhöhung der Bildungsinvestitionen ermöglichen. Wir wollen dabei der
besonderen Situation des deutschen Mittelstandes, von Personengesellschaften und
Familienunternehmen Rechnung tragen, so dass ihre zukunftssichernde
Eigenkapitalbildung gesichert und ihre Investitionsspielräume nicht belastet werden.
Bei der Vermögensteuer stellen hohe Freibeträge für Privatpersonen sicher, dass
das normale Einfamilienhaus nicht von der Vermögensteuer betroffen sein wird.
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wollen wir zunächst die Privilegien
zugunsten reicher Erben zurückführen. Betriebe, die fortgeführt werden und die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterbeschäftigen, sollen von der
Erbschaftsteuer befreit sein.
Wir wollen eine einmalige, befristete Vermögensabgabe für alle Personen mit einem
Privatvermögen von über einer Million Euro einführen, um Schulden zu tilgen und
die Handlungsfähigkeit des Staates insbesondere in Infrastrukturfragen zu erhalten.
Eine Familie mit 2 Kindern hat dabei 2,5 Mio. Euro Freibetrag, so dass
selbstgenutztes Wohneigentum in aller Regel nicht von der Vermögensabgabe
erfasst ist. Durch eine Modifizierung des bestehenden Erbschaftssteuersystems
wollen wir langfristig das Erbschaftssteueraufkommen verdoppeln. Dabei prüfen wir,
selbstgenutztes Wohneigentum freizustellen.
DIE LINKE fordert die Wiedererhebung der Vermögensteuer in Form der
Millionärsteuer. Dabei verhindert ein Freibetrag in Höhe von einer Million Euro, dass
selbstgenutztes Wohneigentum besteuert wird. Auch bei der Erbschaftsteuer wollen
wir durchschnittliches selbstgenutztes Wohneigentum und sonstige kleinere
Immobilien von der Besteuerung verschonen.
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