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Wahlprüfstein DIE LINKE
Verband Wohneigentum
Oberer Lindweg 2
53129 Bonn
1. Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums
Wohneigentum ist kein „Selbstläufer“. Ohne geeignete Rahmenbedingungen fällt es besonders
jungen Familien schwer, ein eigenes Haus zu erwerben. Älteren, vor allem Rentnern, bereitet es
mitunter Mühe, den Wohnwert des Hauses zu erhalten.
a) Wie stehen Sie zu einer Neuauflage der — ehemals als sozial- und
steuergerecht konzipierten — Eigenheimzulage oder zu einem vergleichbaren
Förderinstrument für familienfreundliches Wohneigentum?
Die wichtigste Rahmenbedingung zur Schaffung von Wohneigentum für junge Familien ist
langfristige Planungssicherheit. In dieser Hinsicht ist unsere Gesellschaft eigentumsfeindlich.
Die Anforderungen und Arbeitsmarktbedingungen für junge Menschen heißen, lebenslanges
(Um-)Lernen, berufliche Flexibilität, unterbrochene Erwerbsbiografien, Wohnortwechsel. Unter
diesen Bedingungen stellt Wohneigentum für die meisten Arbeitnehmerinnen- und
Arbeitnehmerhaushalte, insbesondere in Form von Einfamilienhäusern eher ein wirtschaftliches
Risiko als eine soziale Absicherung dar. Dieses Risiko kann auch durch eine gut gemeinte
Eigenheimzulage nicht kompensiert werden. Wenn es zu einer Neuauflage der Eigenheimzulage
kommen sollte, dann sollten damit vorzugsweise Wohnformen gefördert werden, die sich auch
zu Vermietungs- oder Tauschzwecken eignen.
b) Wohneigentum ist durch Einbeziehung in das Eigenheimrentengesetz seit
2008 als Altersvorsorge anerkannt und gefördert. Wo sehen Sie Potenzial für
Weiterentwicklung von „Wohn-Riester‘ zu Zwecken des Werterhalts durch
Wohnungsanpassung, u. a. der Entnahmemöglichkeit für energetische
Sanierung, barrierereduziertes Wohnen oder Erweiterung für
Mehrgenerationenwohnen?
Wir halten die Riester-Rente und damit auch den „Wohn–Riester“ für einen Irrweg. Viel zu
wenige Menschen kommen für diese Art der Altersvorsorge in Betracht. Wir brauchen eine
Reform des öffentlichen Rentensystems, die Ersatz- oder Ergänzungsmodelle der Altersvorsorge
überflüssig macht. Unter dieser Voraussetzung könnten in Riester- Verträgen angesparte und
öffentlich bezuschusste Guthaben abzugsfrei für die von Ihnen benannten Zwecke eingesetzt
werden. Grundsätzlich sollte allen Versicherten die verlustlose Auflösung der Riester Verträge
angeboten werden.
c) Für die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums sind verschiedene
KfW-Programme, einschließlich Zuschussprogramme, aufgelegt worden. Welche
Pläne für deren weitere Finanzierung haben Sie, um den Stand nicht nur zu
halten, sondern angemessen auszubauen?
Wir sind für die Beibehaltung der Programme auf dem jetzigen Niveau, gekoppelt an neue
Zuschussprogramme für einen alters- und klimagerechten Umbau von Bestandsimmobilien.
d) Die steuerliche Förderung energetischer Bestandssanierung ist gescheitert.
Werden Sie an dieser Form der Förderung neu anknüpfen?
Allein die steuerliche Förderung energetischer Bestandssanierung ist für die Erreichung der
Klimaschutzziele nicht ausreichend. DIE LINKE bevorzugt deshalb eine signifikante Aufstockung
der Bundesmittel für die energetische Gebäudesanierung an Stelle des Energie- und Klimafonds,
von der auch selbst nutzende Wohneigentümer/innen profitieren sollen.
2. Energie und Wohnen
Die Anforderungen an energetisches Bauen verteuern den Neubau, das energetische Sanieren des
Bestands ist nach neueren Studien nicht wirtschaftlich und für viele selbstnutzende Wohneigentümer
nicht oder nur stufenweise bezahlbar. Die Ziele Energieeinsparung auf der einen und
Wirtschaftlichkeit sowie soziale Ausgewogenheit auf der anderen Seite divergieren.
a) Wie soll bei energetischer Sanierung von Wohneigentum die Lücke zwischen
Investitionskosten und mangelnder Rentabilität geschlossen werden?
Die Rentabilität von Wohneigentum muss über die Gesamtnutzungsdauer der Immobilie
betrachtet werden und hat sicherlich nicht nur finanzielle Aspekte. Finanzierungsmodelle für
Investitionen in die energetische Modernisierung sollten aber dennoch keine starre Laufzeit für
Zins und Tilgung haben sondern auf einer Rentabilitätsberechnung basieren. Der Wertzuwachs,
den das Wohneigentum durch die energetische Sanierung erfährt ,muss ohne wesentliche
Einschränkung der Liquidität der Eigentümer/innen finanzierbar sein, da ansonsten der Anreiz
zu energetischer Sanierung gemindert wird.
b) Wie können Sie sich bei energetischer Stadt- und Siedlungsentwicklung die
Verteilung der finanziellen Belastung und die entscheidungsrelevante Teilhabe
der Bewohner vorstellen?
Für eine entscheidungsrelevante Teilhabe der Bewohner ist zunächst ein quartierbezogenes
Entwicklungskonzept erforderlich, das von einem/r öffentlich bestellten Sanierungsmanager/in
erarbeitet und umgesetzt wird. Öffentlich, damit jegliche Parteilichkeit und Lobbyismus von
vorn herein ausgeschlossen sind. Neben den stadtgestalterischen und technischen
Komponenten muss ein solches Konzept auch eine belastbare Kosten-Nutzenrechnung
beinhalten, die vor Beginn der Maßnahme allen Akteuren und Betroffenen zur Kenntnis
gegeben wird. Die beteiligten Akteure müssen dann zunächst für sich, unterstützt von einem/r
fachlich versierten, ebenfalls ungebundenen Sanierungsberater/in, ihren eigenen
Finanzierungsplan entwickeln und entscheiden, ob sie die Finanzierung nach
Rentabilitätsgesichtspunkten selbst tragen können oder ob sie sich einem Gesamtfinanzkonzept
für das Quartier anschließen wollen. Darüber hinaus wollen wir, dass sanierungswillige
Wohnungseigentümer/innen einen Rechtsanspruch auf staatliche Förderung erhalten.
c) Wie sollen die Kosten der Energiewende, einschließlich der
Subventionierungen über Einspeisevergütung u. a., zwischen Verbrauchern,
energieintensiver Industrie und mittelständischen Betrieben sozial gerecht
verteilt werden?
DIE LINKE fordert im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie des Mittelstands
drei zentrale Änderungen der Regulierung des Strompreises:
1. Willkür der Stromversorger bei der Preisbildung beenden. Um rund zwei Cent könnte der
Strompreis niedriger liegen, gäbe es eine funktionierende Aufsicht und Regulierung des
Endkundengeschäfts beim Strom.
2. Unberechtigte Industrie-Rabatte abschaffen. Allein die Industrie-Rabatte bei der EEG-Umlage
führen zu einer Preissteigerung für alle anderen von fast einem Cent pro Kilowattstunde.
3. Absenkung der Stromsteuer zur Kompensation der Erhöhung der EEG-Umlage. Gegenwärtig
werden die Kosten der Energiewende einseitig bei privaten Haushalten und kleinen und
mittleren Unternehmen abgeladen. Wir wollen daher nicht nur unberechtigte Industrie-Rabatte
im EEG abschaffen, sondern auch bei der Ökosteuer und Netzentgelten. Die zentralen Säulen
des EEG – der Einspeisevorrang von Ökostrom sowie garantierte, kostenorientierte
Vergütungssätze – müssen erhalten bleiben. Unter dieser Bedingung sollte das EEG zukünftig
mehr Anreize dafür setzen, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stärker zur
Versorgungssicherheit des gesamten Energiesystems beiträgt.
3. Wohnen im Alter
Die meisten Menschen wollen in ihrer Wohnung so lange wie möglich selbständig leben. Der
öffentlichen Hand kommt dieser Wunsch zupass, da weniger Geld in Seniorenheime und Betreuung
investiert werden muss.
a) Welche Unterstützung für Eigennutzer planen Sie für die Anpassung von
Häusern und Wohnungen? Können Sie sich vorstellen, die derzeitigen
Sondermaße für barrierefreies oder barrierearmes Wohnen (z. B. Türbreiten,
Bewegungsflächen) zu generellen Normen zu entwickeln, um dadurch die
Kosten von Sonderanfertigungen zu vermeiden und die Wohnungen bereits
beim Neubau alters- und familiengerecht zu erstellen?
Im Neubau sollte grundsätzlich das Prinzip der Inklusion gelten. Die Bundesregierung hat es
leider bei der Baugesetznovelle 2013 versäumt, dies verbindlich zu regeln. Neu gebaute
Wohnungen sollten vom Planansatz her so gestaltet sein, dass generationenübergreifende
Nutzung von vornherein die Regel ist und spätere, spezielle Umbauten ohne substantielle
Eingriffe möglich sind. Der Wunsch vieler älterer Eigenheimnutzer, in ihrem gewohnten Umfeld
zu bleiben, sollte durch die Gesellschaft nicht nur wegen der Einspareffekte gefördert werden.
b) Soll insbesondere das KfW-Programm „Altersgerechter Umbau“ künftig
wieder durch eine Zuschussregelung gestärkt werden?
DIE LINKE favorisiert grundsätzlich Zuschussregelungen. Beim altersgerechten Umbau ohnehin,
weil viele ältere Eigenheimbesitzer als Kreditnehmer nicht mehr in Betracht kommen. Der
Gesetzgeber muss jedoch bei allen Zinsvergünstigungen oder Zuschüssen sichern, dass diese
Zuwendungen nicht von der Bauwirtschaft „eingepreist“ und so zum Preistreiber werden.
c) Wie sieht Ihr Konzept für „alternde Siedlungen“ (in denen ein hoher Anteil
der Bewohner im Rentenalter ist, deren Häuser einen unterschiedlich sanierten
Standard aufweisen) aus — vom Erhalt geeigneter Infrastruktur, einschließlich
sozialer Treffpunkte, bis hin zum assistierten Wohnen und regionalen
Pflegezentren?
In erster Linie muss die Bundespolitik über sogenannte Demografiegipfel hinausgehen, die
demografischen Fakten unabhängig von Wahlkampfzeiten und Legislaturperioden zur Kenntnis
nehmen und entsprechend handeln. Die Hoffnung, dass „der Markt“ mit Hilfe halbherziger und
befristeter Anreizprogramme alle Probleme lösen werde, ist blanker Selbstbetrug. Gäbe es in
der Bundesrepublik Deutschland so etwas, wie eine Wohnungspolitik, könnte man annehmen,
dass die seit langem bekannten Erkenntnisse aus der demografischen Forschung in Städtebauund Regionalentwicklungsprogramme einfließen. Das wohnungspolitische Konzept der LINKEN
geht davon aus, dass „alternde Siedlungen“ keine Ausnahmesituation sind sondern die logische
Folge der demografischen Entwicklung. Wir wollen deshalb, dass die Mittel und die Struktur der
Städtebauförderung diesem Umstand Rechnung tragen. Die Städtebauförderung muss künftig
primär für solche Programme wie „Soziale Stadt“, „Stadtumbau Ost“ und „Stadtumbau West“
eingesetzt und auf die Erfordernisse des demografischen Wandels fokussiert werden.
4. Umwelt und Wohnqualität
a) Die Energiewende erfordert den Neu- und Ausbau u. a. von Kraftwerken,
Windradparks und Stromtrassen. Wie soll die Lebensquatität der betroffenen
Anrainer geschützt werden? Was raten Sie Betroffenen zum Werterhalt ihrer
Grundstücke und Häuser?
Die Lebensqualität von Anrainern darf nicht im Gegensatz zum gesellschaftlichen Nutzen der
Energiewende stehen. Deshalb ist bei der Planung und Ausweisung der dazu unvermeidlichen
Bauvorhaben ein sehr gründliches Beteiligungs- und Abwägungsverfahren durchzuführen, in
dem nicht nur die naturschutzrechtlichen sondern auch die wirtschaftlichen Belange aller
Anwohner gutachterlich geprüft, bewertet und ausgeglichen werden.
b) Außer der Auswirkung von Energieerzeugung und -transport stehen
Großprojekte zu Fracking, C02-Verpressung und immer noch die
Atommüllendlagerung zur Diskussion. Welche Konzepte haben Sie zum Schutz
der Bevölkerung vor den damit einher- gehenden Gefahren? Wie setzen Sie den
Schwerpunkt bei der Entscheidung für Wirtschaftswachstum versus
nachhaltigen Umweltschutz?
DIE LINKE will Fracking in Deutschland verbieten. Ein Moratorium – wie es Grüne und SPD
wollen und NRW umgesetzt hat – reicht wegen mangelnder Rechtssicherheit nicht aus. Nur
Fracking mit giftigen Chemikalien zu verbieten, ignoriert die verbleibenden beträchtlichen
Risiken. Außerdem ist DIE LINKE gegen die Verklappung des giftigen Flow-Backs und des
Lagerstättenwassers im Untergrund. Das Bergrecht muss reformiert werden, um umfassende
demokratische Mitentscheidungsrechte zu sichern und den Interessen von Umwelt und
Menschen Vorrang vor Wirtschaftsinteressen einzuräumen. Eine Energiepolitik auf dem Weg in
das Zeitalter der erneuerbaren Energien erfordert Verbrauchssenkungen ebenso wie die
Förderung erneuerbarer Energien. Jetzt auf den weiteren Ausbau der Erdgasförderung mit
Fracking zu setzen, ist der falsche Weg!
DIE LINKE lehnt auch die Abscheidung und unterirdische Speicherung von CO2 (CCS) ab. Denn
CCS ist – ähnlich wie Fracking – mit unverantwortlichen Risiken für Bevölkerung und Umwelt,
insbesondere für das Trinkwasser, verbunden. Der Einsatz der CCS-Technologie bei
Kohlekraftwerken würde zudem die zentrale Struktur der Stromversorgung zementieren, was
unserem Ziel eines möglichst baldigen Umsteuerns auf eine vornehmlich dezentrale,
erneuerbare Stromversorgung entgegensteht.
DIE LINKE hat bereits im März 2011 einen Gesetzesentwurf für ein CCS-Verbotsgesetz in den
Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 17/5232), der in Absprache mit
Bürgerinitiativen erarbeitet wurde. Damit haben wir eine Alternative aufgezeigt, wie die CCSRichtlinie der EU durch ein Verbot der Speicherung von CO2 im Untergrund umgesetzt werden
kann, ohne dass die CCS-Technologie zum Einsatz kommt. Diesem Gesetzesentwurf hat leider
keine der anderen im Bundestag vertretenen Fraktionen zugestimmt. Gemeinsam mit den
zahlreichen CCS-kritischen Bürgerinitiativen in Brandenburg, Schleswig-Holstein und SachsenAnhalt werden wir aber auch in der kommenden Wahlperiode den Druck gegen den Einstieg in
die CCS-Technologie aufrecht erhalten und durch neue parlamentarische Initiativen die
vermeintliche Alternativlosigkeit entlarven.
Die LINKE hat stets die geologische Nichteignung zur Atommülllagerung in Gorleben betont und
den Ausschluss von Gorleben bei der Endlagersuche gefordert. Durch den ehemaligen
Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und den Baden-Württembergischen
Ministerpräsident Wilfried Kretschmann (Grüne) wurde 2012 eine neue bundesweite
Endlagersuche angestoßen. In einem kleinen Kreis von Parteichefs und Ministerpräsidenten
wurde ein Gesetzentwurf erarbeitet. Aus Sicht der LINKEN im Bundestag sind Gespräche in
kleinem Kreis keine Grundlage, um gesamtgesellschaftliche Probleme wie die Verwahrung von
hochriskantem Atommüll zu lösen. Grundvoraussetzungen für eine neue Endlagersuche sind die
Gewährleistung wissenschaftlicher Unabhängigkeit, transparenter Entscheidungswege und
demokratischer Legitimation über Bürgerbeteiligung.
Wirtschaftswachstum sollte nicht das primäre Ziel von Politik sein. Das übergeordnete Ziel
sollte vielmehr lauten: Wohlstand und Lebensqualität für alle in den Grenzen der Natur. Wir
wollen, dass soziale Entwicklungsziele wie etwa die Bekämpfung von Armut und ökologische
Ziele wie beispielsweise die Senkung des Ressourcenverbrauchs zum Gegenstand der Politik
werden..
c) Viele Siedlungen werden durch anwachsenden Verkehr (Straßenausbau,
Bahnlinien, Flughäfen) und den entsprechenden Lärm-, Abgas- und
Feinstaubimmissionen zunehmend belastet. Welche Konzepte verfolgen Sie zum
Schutz der Menschen in ihren Häusern und ihrem Wohnumfeld?
Umweltzonen sind ein wichtiges Mittel, um Belastungen zu reduzieren.
Ziel dieser Umweltzonen ist es nicht, das Befahren der Innenstädte zu erschweren, sondern die
übermäßigen gesundheitlichen Belastungen von Bewohnerinnen und Bewohnern der
Stadtzentren zu reduzieren. Weil es um die Gesundheit vieler Menschen geht, sollte es keine
großzügigen Ausnahmegenehmigungen geben. In den Städten und Gemeinden müssen
anspruchsvolle Aktionspläne entwickelt werden. Das ist notwendiger Gesundheits- und
Umweltschutz. Deswegen begrüßt DIE LINKE die Einrichtung von Umweltzonen in Innenstädten.
Wir fordern außerdem die Wiedereinführung der von der schwarz-gelben Koalition leider
abgeschafften steuerlichen Förderung der Nachrüstung von Pkw und Kleinlastern mit
Dieselrußfiltern – auch weil dadurch soziale Härten vermieden werden. DIE LINKE will den
Einbau derartiger Filter auch in Lkw, Bussen, Schiffen und Lokomotiven durch mehr Forschung
und finanzielle Förderung beschleunigen. Neue Fahrzeuge müssen strengste Abgasvorschriften
einhalten. Die Grenzwerte für Feinstaubemissionen durch die Industrie und durch Kraftwerke
müssen erheblich verschärft werden.
Darüber hinaus fordert DIE LINKE:
• Verminderung des Treibhausgasausstoßes in der Bundesrepublik bis 2020 um 50 Prozent und
bis 2050 um 90 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990.
• Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf 50 Prozent bis
zum Jahr 2020.
• Unverzüglicher und unumkehrbarer Ausstieg aus der Atomenergie und Verankerung des
Atomausstiegs im Grundgesetz.
• Kompletter und verbindlicher Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2040.
• Wirksamer Schutz von natürlichen Ressourcen durch ambitionierte Abfallvermeidung und
geschlossene Stoffkreisläufe.
• Schonung von Ressourcen in den Unternehmen durch Anreize, Gebote und Transparenz.
• Verkehrsvermeidung, Ausbau des öffentlichen Personenverkehrs und Vorrang für
umweltfreundliche Verkehrskonzepte.
• Umfassende Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte für Bürgerinnen und Bürger sowie
für Umwelt- und Naturschutzverbände.
d) Wie stehen Sie zur Vereinheitlichung von Umweltstandards, z. B. auch durch
eine bundeseinheitliche Regelung zur Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen,
ohne die Bevölkerung finanziell unangemessen zu belasten?
Im Bereich der „Dichtheitsprüfung“ herrscht ein Wildwuchs der verschiedensten Ansprüche an
die Prüfung. Das hängt von den Regelungen oder Nicht-Regelungen in den einzelnen Ländern
ab. Größtenteils gibt es keine Regelungen. In einigen Ländern gibt es Fristen zur Vorlage einer
Dichtheitsprüfung privater Abwasseranschlussleitungen, die beispielsweise in NRW außerdem
noch durch kommunale Satzungen geregelt werden können – mit ganz unterschiedlichen
Ergebnissen: entweder muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden oder es wird darauf
verzichtet.
Eine einheitliche – ablehnende – Reglung ist sinnvoll. DIE LINKE hält eine allgemeine
Dichtheitsprüfung für Abwasserhausanschlussleitungen nicht für sinnvoll, da relevante
Umweltschäden durch private Hausanschlussleitungen nicht bekannt geworden sind. Leckagen
dichten sich weitestgehend selbst und Restabflüsse werden überwiegend biologisch abgebaut.
Druckprüfungen von Leitungen, wie sie vielfach vorgeschlagen werden, sind außerdem
ungeeignet zum Erkennen der Selbstdichtung beziehungsweise eines Schadens, da sie nicht nur
den durchflossenen Bereich einer Leitung testen, sondern das gesamte Rohr.
e) Seitens der Europäischen Union werden immer wieder Vorgaben gemacht,
die den nationalen Gegebenheiten nicht entsprechen. Was tun Sie angesichts
der EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen, die eine Privatisierung der
Wasserversorgung nach sich ziehen und die kommunale Versorgungsstruktur
insgesamt verschlechtern kann?
Für DIE LINKE ist der Zugang zu Wasser ein Menschenrecht. Wasser ist ein lebensnotwendiges
und ein öffentliches Gut, von dessen Nutzung niemand ausgeschlossen werden darf. Zu dem ist
es Lebensmittel Nummer Eins, an das höchste Qualitätsstandards zu stellen sind. Nicht umsonst
ist die Wasserversorgung Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. Deshalb haben
Kommunen die Letztverantwortung für eine einwandfrei funktionierende
Trinkwasserversorgung. Aus diesen Gründen darf Wasser nicht zur privaten Handelsware
werden und nicht der Profitlogik unterworfen sein. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen
zu bezahlbaren Preisen Zugang zur qualitativ einwandfreien Wasserversorgung haben. In
diesem Sinnen lehnt DIE LINKE den EU-Richtlinienentwurf kategorisch ab und setzt sich mit
allen Mitteln dafür ein, die Richtlinie zu stoppen und die kommunalen Versorger vor der
drohenden Privatisierung zu schützen.
5. Besteuerung des Wohneigentums
a) Die Grunderwerbsteuer ist nach der Föderalismusreform ab 2007 in den
einzelnen Bundesländern von 3,5 % Zug um Zug kräftig erhöht worden, bis
teilweise auf 5,5 %‚ in Schleswig-Holstein zum 1.1.2014 auf sogar 6,5 %.
Erstmaliger Kauf sowie Verkauf und Neukauf bei Wohnortwechsel sind dadurch
enorm verteuert, Mobilität der Wohneigentümer wird unnötig erschwert.
Können Sie sich vorstellen, die Grunderwerbsteuer in der Weise zu reformieren,
dass, wie vor 1983, das selbstgenutzte Wohneigentum steuerfrei gestellt oder
auf einen niedrigen Satz reduziert wird? Wäre ein Modell denkbar, nach dem bei
Verkauf einer Wohnimmobilie und Neukauf nur der den Verkaufswert
übersteigende Anteil des Neukaufs der Grunderwerbsteuer unterliegt?
Bei der Grunderwerbsteuer will DIE LINKE vorrangig die bestehenden Umgehungsmöglichkeiten
durch sogenannte „share deals“ einschränken. Diese Steuergestaltungen können ausschließlich
durch Großinvestorinnen und -investoren genutzt werden, was maßgeblich die Verlagerung der
Steuerlast auf einfache Wohneigentümer befördert. Eine solche Reform ermöglicht die
aufkommensneutrale Absenkung der bestehenden Steuersätze.
b) Die Reform der Grundsteuer wurde 2010 durch verschiedene Modelle und
Berechnungen vorbereitet. Welches Modell bevorzugen Sie und wie soll
garantiert werden, dass die Grundsteuer im Zuge einer Reform nicht zu höheren
Belastungen der selbstnutzenden Wohneigentümer wird? Sehen Sie
Alternativen zur Erhebung von Grundsteuer bei selbstgenutztem
Wohneigentum?
DIE LINKE orientiert sich am sogenannten Modell der Nordländer, da dieses am ehesten leicht
aktualisierbare Verkehrswerte verspricht. Insgesamt streben wir eine aufkommensneutrale
Reform der Grundsteuer an, um eine allgemeine Steuererhöhung zu vermeiden. Aufgrund der
desolaten Finanzsituation sehen wir derzeit keine Alternativen zur Erhebung der Grundsteuer
auf selbstgenutztes Wohneigentum.
c) Bekannt ist der konsequente Sparwille von Eigenheimbesitzern, sowohl für
die Ansparphase als auch während des Wohnens, womit ein gewisses Vermögen
aufgebaut wird anstatt alle finanziellen Mittel in den Konsum zu geben. Welche
Haltung haben Sie zur Erbschaft- und Vermögensteuer, insbesondere bezüglich
des selbstgenutzten Wohneigentums?
DIE LINKE fordert die Wiedererhebung der Vermögensteuer in Form der Millionärsteuer. Dabei
verhindert ein Freibetrag in Höhe von einer Million Euro, dass selbstgenutztes Wohneigentum
besteuert wird. Auch bei der Erbschaftsteuer wollen wir durchschnittliches selbstgenutztes
Wohneigentum und sonstige kleinere Immobilien von der Besteuerung verschonen.