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Wahlprüfstein DIE LINKE Verband Wohneigentum Oberer Lindweg 2 53129 Bonn 1. Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums Wohneigentum ist kein „Selbstläufer“. Ohne geeignete Rahmenbedingungen fällt es besonders jungen Familien schwer, ein eigenes Haus zu erwerben. Älteren, vor allem Rentnern, bereitet es mitunter Mühe, den Wohnwert des Hauses zu erhalten. a) Wie stehen Sie zu einer Neuauflage der — ehemals als sozial- und steuergerecht konzipierten — Eigenheimzulage oder zu einem vergleichbaren Förderinstrument für familienfreundliches Wohneigentum? Die wichtigste Rahmenbedingung zur Schaffung von Wohneigentum für junge Familien ist langfristige Planungssicherheit. In dieser Hinsicht ist unsere Gesellschaft eigentumsfeindlich. Die Anforderungen und Arbeitsmarktbedingungen für junge Menschen heißen, lebenslanges (Um-)Lernen, berufliche Flexibilität, unterbrochene Erwerbsbiografien, Wohnortwechsel. Unter diesen Bedingungen stellt Wohneigentum für die meisten Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerhaushalte, insbesondere in Form von Einfamilienhäusern eher ein wirtschaftliches Risiko als eine soziale Absicherung dar. Dieses Risiko kann auch durch eine gut gemeinte Eigenheimzulage nicht kompensiert werden. Wenn es zu einer Neuauflage der Eigenheimzulage kommen sollte, dann sollten damit vorzugsweise Wohnformen gefördert werden, die sich auch zu Vermietungs- oder Tauschzwecken eignen. b) Wohneigentum ist durch Einbeziehung in das Eigenheimrentengesetz seit 2008 als Altersvorsorge anerkannt und gefördert. Wo sehen Sie Potenzial für Weiterentwicklung von „Wohn-Riester‘ zu Zwecken des Werterhalts durch Wohnungsanpassung, u. a. der Entnahmemöglichkeit für energetische Sanierung, barrierereduziertes Wohnen oder Erweiterung für Mehrgenerationenwohnen? Wir halten die Riester-Rente und damit auch den „Wohn–Riester“ für einen Irrweg. Viel zu wenige Menschen kommen für diese Art der Altersvorsorge in Betracht. Wir brauchen eine Reform des öffentlichen Rentensystems, die Ersatz- oder Ergänzungsmodelle der Altersvorsorge überflüssig macht. Unter dieser Voraussetzung könnten in Riester- Verträgen angesparte und öffentlich bezuschusste Guthaben abzugsfrei für die von Ihnen benannten Zwecke eingesetzt werden. Grundsätzlich sollte allen Versicherten die verlustlose Auflösung der Riester Verträge angeboten werden. c) Für die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums sind verschiedene KfW-Programme, einschließlich Zuschussprogramme, aufgelegt worden. Welche Pläne für deren weitere Finanzierung haben Sie, um den Stand nicht nur zu halten, sondern angemessen auszubauen? Wir sind für die Beibehaltung der Programme auf dem jetzigen Niveau, gekoppelt an neue Zuschussprogramme für einen alters- und klimagerechten Umbau von Bestandsimmobilien. d) Die steuerliche Förderung energetischer Bestandssanierung ist gescheitert. Werden Sie an dieser Form der Förderung neu anknüpfen? Allein die steuerliche Förderung energetischer Bestandssanierung ist für die Erreichung der Klimaschutzziele nicht ausreichend. DIE LINKE bevorzugt deshalb eine signifikante Aufstockung der Bundesmittel für die energetische Gebäudesanierung an Stelle des Energie- und Klimafonds, von der auch selbst nutzende Wohneigentümer/innen profitieren sollen. 2. Energie und Wohnen Die Anforderungen an energetisches Bauen verteuern den Neubau, das energetische Sanieren des Bestands ist nach neueren Studien nicht wirtschaftlich und für viele selbstnutzende Wohneigentümer nicht oder nur stufenweise bezahlbar. Die Ziele Energieeinsparung auf der einen und Wirtschaftlichkeit sowie soziale Ausgewogenheit auf der anderen Seite divergieren. a) Wie soll bei energetischer Sanierung von Wohneigentum die Lücke zwischen Investitionskosten und mangelnder Rentabilität geschlossen werden? Die Rentabilität von Wohneigentum muss über die Gesamtnutzungsdauer der Immobilie betrachtet werden und hat sicherlich nicht nur finanzielle Aspekte. Finanzierungsmodelle für Investitionen in die energetische Modernisierung sollten aber dennoch keine starre Laufzeit für Zins und Tilgung haben sondern auf einer Rentabilitätsberechnung basieren. Der Wertzuwachs, den das Wohneigentum durch die energetische Sanierung erfährt ,muss ohne wesentliche Einschränkung der Liquidität der Eigentümer/innen finanzierbar sein, da ansonsten der Anreiz zu energetischer Sanierung gemindert wird. b) Wie können Sie sich bei energetischer Stadt- und Siedlungsentwicklung die Verteilung der finanziellen Belastung und die entscheidungsrelevante Teilhabe der Bewohner vorstellen? Für eine entscheidungsrelevante Teilhabe der Bewohner ist zunächst ein quartierbezogenes Entwicklungskonzept erforderlich, das von einem/r öffentlich bestellten Sanierungsmanager/in erarbeitet und umgesetzt wird. Öffentlich, damit jegliche Parteilichkeit und Lobbyismus von vorn herein ausgeschlossen sind. Neben den stadtgestalterischen und technischen Komponenten muss ein solches Konzept auch eine belastbare Kosten-Nutzenrechnung beinhalten, die vor Beginn der Maßnahme allen Akteuren und Betroffenen zur Kenntnis gegeben wird. Die beteiligten Akteure müssen dann zunächst für sich, unterstützt von einem/r fachlich versierten, ebenfalls ungebundenen Sanierungsberater/in, ihren eigenen Finanzierungsplan entwickeln und entscheiden, ob sie die Finanzierung nach Rentabilitätsgesichtspunkten selbst tragen können oder ob sie sich einem Gesamtfinanzkonzept für das Quartier anschließen wollen. Darüber hinaus wollen wir, dass sanierungswillige Wohnungseigentümer/innen einen Rechtsanspruch auf staatliche Förderung erhalten. c) Wie sollen die Kosten der Energiewende, einschließlich der Subventionierungen über Einspeisevergütung u. a., zwischen Verbrauchern, energieintensiver Industrie und mittelständischen Betrieben sozial gerecht verteilt werden? DIE LINKE fordert im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie des Mittelstands drei zentrale Änderungen der Regulierung des Strompreises: 1. Willkür der Stromversorger bei der Preisbildung beenden. Um rund zwei Cent könnte der Strompreis niedriger liegen, gäbe es eine funktionierende Aufsicht und Regulierung des Endkundengeschäfts beim Strom. 2. Unberechtigte Industrie-Rabatte abschaffen. Allein die Industrie-Rabatte bei der EEG-Umlage führen zu einer Preissteigerung für alle anderen von fast einem Cent pro Kilowattstunde. 3. Absenkung der Stromsteuer zur Kompensation der Erhöhung der EEG-Umlage. Gegenwärtig werden die Kosten der Energiewende einseitig bei privaten Haushalten und kleinen und mittleren Unternehmen abgeladen. Wir wollen daher nicht nur unberechtigte Industrie-Rabatte im EEG abschaffen, sondern auch bei der Ökosteuer und Netzentgelten. Die zentralen Säulen des EEG – der Einspeisevorrang von Ökostrom sowie garantierte, kostenorientierte Vergütungssätze – müssen erhalten bleiben. Unter dieser Bedingung sollte das EEG zukünftig mehr Anreize dafür setzen, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stärker zur Versorgungssicherheit des gesamten Energiesystems beiträgt. 3. Wohnen im Alter Die meisten Menschen wollen in ihrer Wohnung so lange wie möglich selbständig leben. Der öffentlichen Hand kommt dieser Wunsch zupass, da weniger Geld in Seniorenheime und Betreuung investiert werden muss. a) Welche Unterstützung für Eigennutzer planen Sie für die Anpassung von Häusern und Wohnungen? Können Sie sich vorstellen, die derzeitigen Sondermaße für barrierefreies oder barrierearmes Wohnen (z. B. Türbreiten, Bewegungsflächen) zu generellen Normen zu entwickeln, um dadurch die Kosten von Sonderanfertigungen zu vermeiden und die Wohnungen bereits beim Neubau alters- und familiengerecht zu erstellen? Im Neubau sollte grundsätzlich das Prinzip der Inklusion gelten. Die Bundesregierung hat es leider bei der Baugesetznovelle 2013 versäumt, dies verbindlich zu regeln. Neu gebaute Wohnungen sollten vom Planansatz her so gestaltet sein, dass generationenübergreifende Nutzung von vornherein die Regel ist und spätere, spezielle Umbauten ohne substantielle Eingriffe möglich sind. Der Wunsch vieler älterer Eigenheimnutzer, in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben, sollte durch die Gesellschaft nicht nur wegen der Einspareffekte gefördert werden. b) Soll insbesondere das KfW-Programm „Altersgerechter Umbau“ künftig wieder durch eine Zuschussregelung gestärkt werden? DIE LINKE favorisiert grundsätzlich Zuschussregelungen. Beim altersgerechten Umbau ohnehin, weil viele ältere Eigenheimbesitzer als Kreditnehmer nicht mehr in Betracht kommen. Der Gesetzgeber muss jedoch bei allen Zinsvergünstigungen oder Zuschüssen sichern, dass diese Zuwendungen nicht von der Bauwirtschaft „eingepreist“ und so zum Preistreiber werden. c) Wie sieht Ihr Konzept für „alternde Siedlungen“ (in denen ein hoher Anteil der Bewohner im Rentenalter ist, deren Häuser einen unterschiedlich sanierten Standard aufweisen) aus — vom Erhalt geeigneter Infrastruktur, einschließlich sozialer Treffpunkte, bis hin zum assistierten Wohnen und regionalen Pflegezentren? In erster Linie muss die Bundespolitik über sogenannte Demografiegipfel hinausgehen, die demografischen Fakten unabhängig von Wahlkampfzeiten und Legislaturperioden zur Kenntnis nehmen und entsprechend handeln. Die Hoffnung, dass „der Markt“ mit Hilfe halbherziger und befristeter Anreizprogramme alle Probleme lösen werde, ist blanker Selbstbetrug. Gäbe es in der Bundesrepublik Deutschland so etwas, wie eine Wohnungspolitik, könnte man annehmen, dass die seit langem bekannten Erkenntnisse aus der demografischen Forschung in Städtebauund Regionalentwicklungsprogramme einfließen. Das wohnungspolitische Konzept der LINKEN geht davon aus, dass „alternde Siedlungen“ keine Ausnahmesituation sind sondern die logische Folge der demografischen Entwicklung. Wir wollen deshalb, dass die Mittel und die Struktur der Städtebauförderung diesem Umstand Rechnung tragen. Die Städtebauförderung muss künftig primär für solche Programme wie „Soziale Stadt“, „Stadtumbau Ost“ und „Stadtumbau West“ eingesetzt und auf die Erfordernisse des demografischen Wandels fokussiert werden. 4. Umwelt und Wohnqualität a) Die Energiewende erfordert den Neu- und Ausbau u. a. von Kraftwerken, Windradparks und Stromtrassen. Wie soll die Lebensquatität der betroffenen Anrainer geschützt werden? Was raten Sie Betroffenen zum Werterhalt ihrer Grundstücke und Häuser? Die Lebensqualität von Anrainern darf nicht im Gegensatz zum gesellschaftlichen Nutzen der Energiewende stehen. Deshalb ist bei der Planung und Ausweisung der dazu unvermeidlichen Bauvorhaben ein sehr gründliches Beteiligungs- und Abwägungsverfahren durchzuführen, in dem nicht nur die naturschutzrechtlichen sondern auch die wirtschaftlichen Belange aller Anwohner gutachterlich geprüft, bewertet und ausgeglichen werden. b) Außer der Auswirkung von Energieerzeugung und -transport stehen Großprojekte zu Fracking, C02-Verpressung und immer noch die Atommüllendlagerung zur Diskussion. Welche Konzepte haben Sie zum Schutz der Bevölkerung vor den damit einher- gehenden Gefahren? Wie setzen Sie den Schwerpunkt bei der Entscheidung für Wirtschaftswachstum versus nachhaltigen Umweltschutz? DIE LINKE will Fracking in Deutschland verbieten. Ein Moratorium – wie es Grüne und SPD wollen und NRW umgesetzt hat – reicht wegen mangelnder Rechtssicherheit nicht aus. Nur Fracking mit giftigen Chemikalien zu verbieten, ignoriert die verbleibenden beträchtlichen Risiken. Außerdem ist DIE LINKE gegen die Verklappung des giftigen Flow-Backs und des Lagerstättenwassers im Untergrund. Das Bergrecht muss reformiert werden, um umfassende demokratische Mitentscheidungsrechte zu sichern und den Interessen von Umwelt und Menschen Vorrang vor Wirtschaftsinteressen einzuräumen. Eine Energiepolitik auf dem Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien erfordert Verbrauchssenkungen ebenso wie die Förderung erneuerbarer Energien. Jetzt auf den weiteren Ausbau der Erdgasförderung mit Fracking zu setzen, ist der falsche Weg! DIE LINKE lehnt auch die Abscheidung und unterirdische Speicherung von CO2 (CCS) ab. Denn CCS ist – ähnlich wie Fracking – mit unverantwortlichen Risiken für Bevölkerung und Umwelt, insbesondere für das Trinkwasser, verbunden. Der Einsatz der CCS-Technologie bei Kohlekraftwerken würde zudem die zentrale Struktur der Stromversorgung zementieren, was unserem Ziel eines möglichst baldigen Umsteuerns auf eine vornehmlich dezentrale, erneuerbare Stromversorgung entgegensteht. DIE LINKE hat bereits im März 2011 einen Gesetzesentwurf für ein CCS-Verbotsgesetz in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 17/5232), der in Absprache mit Bürgerinitiativen erarbeitet wurde. Damit haben wir eine Alternative aufgezeigt, wie die CCSRichtlinie der EU durch ein Verbot der Speicherung von CO2 im Untergrund umgesetzt werden kann, ohne dass die CCS-Technologie zum Einsatz kommt. Diesem Gesetzesentwurf hat leider keine der anderen im Bundestag vertretenen Fraktionen zugestimmt. Gemeinsam mit den zahlreichen CCS-kritischen Bürgerinitiativen in Brandenburg, Schleswig-Holstein und SachsenAnhalt werden wir aber auch in der kommenden Wahlperiode den Druck gegen den Einstieg in die CCS-Technologie aufrecht erhalten und durch neue parlamentarische Initiativen die vermeintliche Alternativlosigkeit entlarven. Die LINKE hat stets die geologische Nichteignung zur Atommülllagerung in Gorleben betont und den Ausschluss von Gorleben bei der Endlagersuche gefordert. Durch den ehemaligen Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und den Baden-Württembergischen Ministerpräsident Wilfried Kretschmann (Grüne) wurde 2012 eine neue bundesweite Endlagersuche angestoßen. In einem kleinen Kreis von Parteichefs und Ministerpräsidenten wurde ein Gesetzentwurf erarbeitet. Aus Sicht der LINKEN im Bundestag sind Gespräche in kleinem Kreis keine Grundlage, um gesamtgesellschaftliche Probleme wie die Verwahrung von hochriskantem Atommüll zu lösen. Grundvoraussetzungen für eine neue Endlagersuche sind die Gewährleistung wissenschaftlicher Unabhängigkeit, transparenter Entscheidungswege und demokratischer Legitimation über Bürgerbeteiligung. Wirtschaftswachstum sollte nicht das primäre Ziel von Politik sein. Das übergeordnete Ziel sollte vielmehr lauten: Wohlstand und Lebensqualität für alle in den Grenzen der Natur. Wir wollen, dass soziale Entwicklungsziele wie etwa die Bekämpfung von Armut und ökologische Ziele wie beispielsweise die Senkung des Ressourcenverbrauchs zum Gegenstand der Politik werden.. c) Viele Siedlungen werden durch anwachsenden Verkehr (Straßenausbau, Bahnlinien, Flughäfen) und den entsprechenden Lärm-, Abgas- und Feinstaubimmissionen zunehmend belastet. Welche Konzepte verfolgen Sie zum Schutz der Menschen in ihren Häusern und ihrem Wohnumfeld? Umweltzonen sind ein wichtiges Mittel, um Belastungen zu reduzieren. Ziel dieser Umweltzonen ist es nicht, das Befahren der Innenstädte zu erschweren, sondern die übermäßigen gesundheitlichen Belastungen von Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadtzentren zu reduzieren. Weil es um die Gesundheit vieler Menschen geht, sollte es keine großzügigen Ausnahmegenehmigungen geben. In den Städten und Gemeinden müssen anspruchsvolle Aktionspläne entwickelt werden. Das ist notwendiger Gesundheits- und Umweltschutz. Deswegen begrüßt DIE LINKE die Einrichtung von Umweltzonen in Innenstädten. Wir fordern außerdem die Wiedereinführung der von der schwarz-gelben Koalition leider abgeschafften steuerlichen Förderung der Nachrüstung von Pkw und Kleinlastern mit Dieselrußfiltern – auch weil dadurch soziale Härten vermieden werden. DIE LINKE will den Einbau derartiger Filter auch in Lkw, Bussen, Schiffen und Lokomotiven durch mehr Forschung und finanzielle Förderung beschleunigen. Neue Fahrzeuge müssen strengste Abgasvorschriften einhalten. Die Grenzwerte für Feinstaubemissionen durch die Industrie und durch Kraftwerke müssen erheblich verschärft werden. Darüber hinaus fordert DIE LINKE: • Verminderung des Treibhausgasausstoßes in der Bundesrepublik bis 2020 um 50 Prozent und bis 2050 um 90 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990. • Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf 50 Prozent bis zum Jahr 2020. • Unverzüglicher und unumkehrbarer Ausstieg aus der Atomenergie und Verankerung des Atomausstiegs im Grundgesetz. • Kompletter und verbindlicher Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2040. • Wirksamer Schutz von natürlichen Ressourcen durch ambitionierte Abfallvermeidung und geschlossene Stoffkreisläufe. • Schonung von Ressourcen in den Unternehmen durch Anreize, Gebote und Transparenz. • Verkehrsvermeidung, Ausbau des öffentlichen Personenverkehrs und Vorrang für umweltfreundliche Verkehrskonzepte. • Umfassende Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte für Bürgerinnen und Bürger sowie für Umwelt- und Naturschutzverbände. d) Wie stehen Sie zur Vereinheitlichung von Umweltstandards, z. B. auch durch eine bundeseinheitliche Regelung zur Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen, ohne die Bevölkerung finanziell unangemessen zu belasten? Im Bereich der „Dichtheitsprüfung“ herrscht ein Wildwuchs der verschiedensten Ansprüche an die Prüfung. Das hängt von den Regelungen oder Nicht-Regelungen in den einzelnen Ländern ab. Größtenteils gibt es keine Regelungen. In einigen Ländern gibt es Fristen zur Vorlage einer Dichtheitsprüfung privater Abwasseranschlussleitungen, die beispielsweise in NRW außerdem noch durch kommunale Satzungen geregelt werden können – mit ganz unterschiedlichen Ergebnissen: entweder muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden oder es wird darauf verzichtet. Eine einheitliche – ablehnende – Reglung ist sinnvoll. DIE LINKE hält eine allgemeine Dichtheitsprüfung für Abwasserhausanschlussleitungen nicht für sinnvoll, da relevante Umweltschäden durch private Hausanschlussleitungen nicht bekannt geworden sind. Leckagen dichten sich weitestgehend selbst und Restabflüsse werden überwiegend biologisch abgebaut. Druckprüfungen von Leitungen, wie sie vielfach vorgeschlagen werden, sind außerdem ungeeignet zum Erkennen der Selbstdichtung beziehungsweise eines Schadens, da sie nicht nur den durchflossenen Bereich einer Leitung testen, sondern das gesamte Rohr. e) Seitens der Europäischen Union werden immer wieder Vorgaben gemacht, die den nationalen Gegebenheiten nicht entsprechen. Was tun Sie angesichts der EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen, die eine Privatisierung der Wasserversorgung nach sich ziehen und die kommunale Versorgungsstruktur insgesamt verschlechtern kann? Für DIE LINKE ist der Zugang zu Wasser ein Menschenrecht. Wasser ist ein lebensnotwendiges und ein öffentliches Gut, von dessen Nutzung niemand ausgeschlossen werden darf. Zu dem ist es Lebensmittel Nummer Eins, an das höchste Qualitätsstandards zu stellen sind. Nicht umsonst ist die Wasserversorgung Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. Deshalb haben Kommunen die Letztverantwortung für eine einwandfrei funktionierende Trinkwasserversorgung. Aus diesen Gründen darf Wasser nicht zur privaten Handelsware werden und nicht der Profitlogik unterworfen sein. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen zu bezahlbaren Preisen Zugang zur qualitativ einwandfreien Wasserversorgung haben. In diesem Sinnen lehnt DIE LINKE den EU-Richtlinienentwurf kategorisch ab und setzt sich mit allen Mitteln dafür ein, die Richtlinie zu stoppen und die kommunalen Versorger vor der drohenden Privatisierung zu schützen. 5. Besteuerung des Wohneigentums a) Die Grunderwerbsteuer ist nach der Föderalismusreform ab 2007 in den einzelnen Bundesländern von 3,5 % Zug um Zug kräftig erhöht worden, bis teilweise auf 5,5 %‚ in Schleswig-Holstein zum 1.1.2014 auf sogar 6,5 %. Erstmaliger Kauf sowie Verkauf und Neukauf bei Wohnortwechsel sind dadurch enorm verteuert, Mobilität der Wohneigentümer wird unnötig erschwert. Können Sie sich vorstellen, die Grunderwerbsteuer in der Weise zu reformieren, dass, wie vor 1983, das selbstgenutzte Wohneigentum steuerfrei gestellt oder auf einen niedrigen Satz reduziert wird? Wäre ein Modell denkbar, nach dem bei Verkauf einer Wohnimmobilie und Neukauf nur der den Verkaufswert übersteigende Anteil des Neukaufs der Grunderwerbsteuer unterliegt? Bei der Grunderwerbsteuer will DIE LINKE vorrangig die bestehenden Umgehungsmöglichkeiten durch sogenannte „share deals“ einschränken. Diese Steuergestaltungen können ausschließlich durch Großinvestorinnen und -investoren genutzt werden, was maßgeblich die Verlagerung der Steuerlast auf einfache Wohneigentümer befördert. Eine solche Reform ermöglicht die aufkommensneutrale Absenkung der bestehenden Steuersätze. b) Die Reform der Grundsteuer wurde 2010 durch verschiedene Modelle und Berechnungen vorbereitet. Welches Modell bevorzugen Sie und wie soll garantiert werden, dass die Grundsteuer im Zuge einer Reform nicht zu höheren Belastungen der selbstnutzenden Wohneigentümer wird? Sehen Sie Alternativen zur Erhebung von Grundsteuer bei selbstgenutztem Wohneigentum? DIE LINKE orientiert sich am sogenannten Modell der Nordländer, da dieses am ehesten leicht aktualisierbare Verkehrswerte verspricht. Insgesamt streben wir eine aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer an, um eine allgemeine Steuererhöhung zu vermeiden. Aufgrund der desolaten Finanzsituation sehen wir derzeit keine Alternativen zur Erhebung der Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum. c) Bekannt ist der konsequente Sparwille von Eigenheimbesitzern, sowohl für die Ansparphase als auch während des Wohnens, womit ein gewisses Vermögen aufgebaut wird anstatt alle finanziellen Mittel in den Konsum zu geben. Welche Haltung haben Sie zur Erbschaft- und Vermögensteuer, insbesondere bezüglich des selbstgenutzten Wohneigentums? DIE LINKE fordert die Wiedererhebung der Vermögensteuer in Form der Millionärsteuer. Dabei verhindert ein Freibetrag in Höhe von einer Million Euro, dass selbstgenutztes Wohneigentum besteuert wird. Auch bei der Erbschaftsteuer wollen wir durchschnittliches selbstgenutztes Wohneigentum und sonstige kleinere Immobilien von der Besteuerung verschonen.