ROBOT - Eisfrei - Robotec
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ROBOT - Eisfrei - Robotec
Ce rt i f ied Syst e IS O m ROBOTEC-SCHOMBURG AG Jöriacherstrasse 6 5242 Birr Tel. 056-464 40 80 FAX 056-464 40 70 [email protected] www.robotec.ch 9001 Technisches Merkblatt ROBOT - Eisfrei Art.-Nr. 1800 Taumittel gegen Schnee und Eisglätte Winterdienst auf Strassen, Plätzen, Wegen und Treppen. ROBOT - Eisfrei ist bei Temperaturen bis -40°C einsetzbar. schicht ab. Bei der ersten Anwendung sollte nicht zu sparsam gestreut werden. Das Granulat erwärmt sich, durchdringt das Eis und löst es vom Untergrund ab. Die gelöste Schicht muss mit der Schaufel oder dem Schneepflug entfernt werden. Bei den weiteren Anwendungen darf gespart werden, ca. 20 g/m² ausstreuen. Durch die Langzeitwirkung des Granulates bleibt der Untergrund ca. 8 – 24 Stunden eisfrei. Das Streuen des Granulates erfolgt von Hand oder mit üblichen Salzstreugeräten. Technische Daten: Hinweise: Eigenschaften: Entfernt Schnee und Eis bis zu Temperaturen von -40°C. Man benötigt nur ⅓ der Streusalzmenge und es bleiben keine weissen Streusalzrückstände sichtbar. Einsatzgebiete: Farbe: Form: Schüttdichte: Lieferform: Lagerung: Verbrauch: weiss Granulat 800 g/Liter Eimer à 10 kg Palette à 40 Eimer Mind. 1 Jahr in geschlossenem Gebinde 20 – 150 g/m² Nicht auf jungen oder bereits geschädigten Beton streuen. Gesunder Beton wird nicht angegriffen. Eimer nach Gebrauch wieder gut verschliessen. Sicherheitsvorschriften: Kennzeichnung: Xi reizend Transportklasse: kein Gefahrgut Für detaillierte Angaben verlangen Sie bitte das Sicherheitsdatenblatt. Verarbeitung: ROBOT - Eisfrei wird auf festgefahren Schnee oder Eis gestreut. Nicht auf frischen Schnee oder Schneematsch streuen. Die zu streuende Menge hängt von der zu entfernenden Schnee- und Eis- Die Rechte des Käufers in Bezug auf die Qualität unserer Materialien richten sich nach unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Für Anforderungen die über den Rahmen der hier beschriebenen Anwendung hinausgehen, steht Ihnen unser technischer Beratungsdienst zur Verfügung. Diese bedürfen dann zur Verbindlichkeit der rechtsverbindlichen schriftlichen Bestätigung. Die Produktbeschreibung befreit den Anwender nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Im Zweifelsfall sind Musterflächen anzulegen. Mit Herausgabe einer neuen Fassung der Druckschrift verliert diese ihre Gültigkeit. 11.11/aw