Die Anleihen sind aufgrund der Beschlüsse der satzungsgemäßen
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Die Anleihen sind aufgrund der Beschlüsse der satzungsgemäßen
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Prospekt gemäß § 38 Börsenzulassungs-Verordnung für die Zulassung zum amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse Betrag 1. weitere Gattung 3,375 % Hypothekenpfandbriefe Ausgabe 170 ISIN-Nr. Zinstermin Zinslaufbeginn 1. Zinsfälligkeit Fälligkeit Bereits eingeführte Beträge DE0002679487 19.10. gzj. 19.09.2002 19.10.2002 19.10.2007 EURO 20.000.000 EURO 80.000.000 2. EURO 90.000.000 (Notierungsaufnahme: 18.11.2002) var. verzinsliche Hypothekenpfandbriefe DE0003113114 Ausgabe 185 28.02., 28.05., 28.02.2003 28.05.2003 28.02.2008 --- 28.08., 28.11. 3. EURO 20.000.000 2,75 % Hypothekenpfandbriefe Ausgabe 186 DE0003113122 10.03. gzj. 03.03.2003 10.03.2003 10.03.2009 --- 4. EURO 20.000.000 3,125 % Hypothekenpfandbriefe Ausgabe 187 DE0003113130 10.03. gzj. 03.03.2003 10.03.2003 10.03.2011 --- 5. EURO 20.000.000 2,50 % Hypothekenpfandbriefe Ausgabe 188 DE0003113148 12.03. gzj. 12.03.2003 12.03.2004 12.03.2008 --- 6. EURO 50.000.000 4,25 % Öffentliche Pfandbriefe Serie 814 DE0007182016 15.02. gzj. 13.01.2003 15.02.2003 15.02.2011 --- 7. EURO 20.000.000 2,375 % Hypothekenpfandbriefe Ausgabe 184 DE0007182032 15.02. gzj. 07.02.2003 15.02.2003 15.02.2007 --- 8. EURO 20.000.000 4,75 % Hypothekenpfandbriefe Ausgabe 175 DE0007182123 30.11. gzj. 02.12.2002 30.11.2003 30.11.2012 --- 9. EURO 20.000.000 4,50 % Hypothekenpfandbriefe Ausgabe 176 DE0007182131 06.12. gzj. 06.12.2002 06.12.2003 06.12.2010 --- 10. EURO 20.000.000 4,50 % Hypothekenpfandbriefe Ausgabe 177 DE0007182149 12.12. gzj. 12.12.2002 12.12.2003 12.12.2011 --- 11. EURO 20.000.000 3,25 % Hypothekenpfandbriefe Ausgabe 178 DE0007182156 12.12. gzj. 12.12.2002 12.12.2003 12.12.2007 --- 12. EURO 20.000.000 2,75 % Hypothekenpfandbriefe Ausgabe 179 DE0007182164 05.03. gzj. 09.01.2003 05.03.2003 05.03.2007 --- 13. EURO 20.000.000 3,15 % Hypothekenpfandbriefe Ausgabe 180 DE0007182172 10.02. gzj. 16.01.2003 10.02.2003 10.02.2009 --- 14. EURO 20.000.000 3,50 % Hypothekenpfandbriefe Ausgabe 181 DE0007182180 10.02. gzj. 20.01.2003 10.02.2003 10.02.2011 --- 15. EURO 20.000.000 2,95 % Hypothekenpfandbriefe Ausgabe 182 DE0007182198 06.02. gzj. 29.01.2003 06.02.2003 06.02.2009 --- 16. EURO 20.000.000 4,25 % Hypothekenpfandbriefe Ausgabe 183 DE0007182206 01.02. gzj. 03.02.2003 01.02.2004 01.02.2013 --- Die Anleihen sind aufgrund der Beschlüsse der zuständigen Stellen der Bank begeben worden. Der Erlös aus dem Verkauf dieser Anleihen dient zur Refinanzierung des Aktivgeschäftes der Bank. Alle zuvor aufgeführten Anleihen sind seitens der Gläubiger und des Schuldners unkündbar. Die Anleihen sind in Sammelurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt worden sind. Ein Anspruch auf Auslieferung von Einzelurkunden besteht nicht; kleinste handelbare Stückelung aller aufgeführten Anleihen ist EURO 1.000,00. -2- Die Zinsen für die unter Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 16 aufgeführten Anleihen werden nach der ISMA-Methode 251 (taggenau/taggenau) berechnet; Zinsen für die unter Nr. 2 aufgeführte variabel verzinsliche Anleihe werden nach der Geldmarktmethode (taggenau/360) berechnet. Die Zinszahlungen der unter Nr. 2 aufgeführten Anleihe erfolgen vierteljährlich am 28.02., 28.05., 28.08. und 28.11.eines jeden Jahres, erstmals am 28.05.2003. Der aktuelle Zinssatz beträgt 2,575 %. Die Verzinsung vom 28.02.2003 (einschließlich) bis zum 28.02.2008 (ausschließlich) erfolgt zu dem 3-Monats-Euribor-Satz (wie nachstehend definiert) zzgl. 0,03%. Der EURIBOR bestimmt sich nach dem jeweils am zweiten Bankgeschäftstag („Zinsermittlungstag“) vor einem Zinstermin auf der von der Associated Press/ Moneyline Telerate Service („Moneyline Telerate“) um 11.00h (Brüsseler Zeit) auf den Seiten 248/249 quotierten Satz für Drei-Monats-EURO-Einlagen oder einer diese Seite ersetzenden Seite bei Moneyline Telerate oder einem von einer anderen festgelegen Publikationsstelle als Nachfolger quotierten Satz den EURIBORSatz für Drei-Monats-EURO-Einlagen für die folgende Zinsperiode. Bankgeschäftstag in diesem Sinne ist jeder Tag, an dem Geschäftsbanken in Frankfurt am Main, die Clearstream Banking AG und das Trans European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System (TARGET) Zahlungen abwickeln. Die Verzinsung der Anleihen endet jeweils mit Ablauf des der Fälligkeit des Kapitals vorhergehenden Tages; das gilt auch dann, wenn die Leistungen nach § 193 BGB bewirkt werden. Die Zinserträge dieser Anleihen unterliegen der Besteuerung im Rahmen des Einkommensteuergesetzes. Für die Verjährung des Anspruchs auf Verzinsung und Einlösung der Anleihen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 798 bis 804 BGB mit der Ausnahme, dass die Vorlegungsfrist nach § 801 Abs. 1 BGB für alle Anleihen auf fünf Jahre abgekürzt wird. Mit Schreiben an die Bundesregierung vom 13. November 2002 hat die EU-Kommission die Eröffnung eines förmlichen Prüfungsverfahrens wegen der Ende 1998 erfolgten Einbrinung des Wohnungsbausondervermögens des Landes Hessens als stille Vermögenseinlage in Höhe von € 1.264,4 Mill. bzw. der dafür geleisteten Haftungsvergütung von 1,40 % p.a. mitgeteilt. Die Emittentin ist davon überzeugt, dass die Eingliederung zu marktgerechten Konditionen und in Übereinstimmung mit den EU-rechtlichen Bestimmungen erfolgt ist. Die Anleihen sind mündelsicher und können von Versicherungen zur Anlage für das gebundene Vermögen erworben werden (deckungsstockfähig). Die Anleihen werden nach Börseneinführung vorbehaltlich der Entscheidung der EZB notenbankfähig. Die fälligen Zins- und Kapitalbeträge für die in Sammelurkunden verbrieften Anleihen werden durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, bzw. die depotführenden Kreditinstitute gezahlt. Die Rückzahlung erfolgt bei Fälligkeit zum Nennwert. Eine Tilgung freihändig erworbener Beträge ist jederzeit möglich. Als Sicherheit für Kapital und Erträge aus den Anleihen haften für die Öffentlichen Pfandbriefe die in das Deckungsregister der Bank eingetragenen Kommunaldarlehen und Ersatzwerte, für die Hypothekenpfandbriefe die in das Hypothekenregister der Bank eingetragenen Hypotheken und Ersatzwerte sowie ggf. die Bank mit ihrem sonstigen Vermögen. Der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, das Land Hessen und der Freistaat Thüringen haben sich verpflichtet, der Emittentin die Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie benötigt, um ihre Aufgaben wahrzunehmen, ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen und ihre Finanzverhältnisse geordnet zu erhalten (Anstaltslast). Darüber hinaus haften der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, das Land Hessen und der Freistaat Thüringen als Gewährträger gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Emittentin, wenn und sofern eine Befriedigung aus dem Vermögen der Emittentin nicht zu erlangen ist (Gewährträgerhaftung). -3- Die Europäische Kommission, die Bundesregierung und die Bundesländer erzielten am 17. Juli 2001 eine Verständigung über die Änderung der geltenden Haftungsgrundsätze für die Landesbanken und Sparkassen („Brüsseler Verständigung I“). Die notwendigen Maßnahmen wurden am 11. April 2002 durch die Bundesregierung angenommen. Für Anstaltslast und Gewährträgerhaftung hat das die folgenden Auswirkungen: · · · · Die Anstaltslast wird durch eine "normale wirtschaftliche Eigentümerbeziehung" zwischen dem Eigentümer und dem betreffenden öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut ersetzt. Für die Gewährträgerhaftung gelten folgende zeitliche Schritte: Verbindlichkeiten, die vor oder am 18. Juli 2001 vereinbart waren, sind unabhängig von ihrer Laufzeit bis zum Ende ihrer Laufzeit von der Gewährträgerhaftung gedeckt. Verbindlichkeiten, die nach dem 18. Juli 2001 begründet wurden, werden durch die Gewährträgerhaftung gedeckt, wenn die Verbindlichkeiten bis zum 18. Juli 2005 entstanden sind und ihre Laufzeit nicht über den 31. Dezember 2015 hinausgeht. Die Anstaltslast gilt in diesem Falle bis zum 18. Juli 2005. Der Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen und die Satzung wurden wie vereinbart zum Ende des Jahres 2002 geändert. Die Änderungen betreffend die Brüsseler Verständigung I werden am 19. Juli 2005 in Kraft treten. Die Gewährträgerhaftung des Landes Hessen und die des Freistaates Thüringen für die in diesem Prospekt aufgeführten Anleihen sind nicht geändert worden und weiterhin unbeschränkt. Darüber hinaus haftet nach wie vor der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, Frankfurt als Gewährträger. Alle Bekanntmachungen, die die vorbezeichneten Anleihen betreffen, werden in mindestens einem überregionalen Pflichtblatt der Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht. Der letzte Geschäftsbericht (per 31.12.2001) liegt am Sitz der Bank in Frankfurt am Main und Erfurt zur Einsichtnahme und Aushändigung vor. Zahlstelle ist die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Neue Mainzer Strasse 52-58, 60311 Frankfurt am Main. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Leistungen aus den Wertpapieren der Bank ist Frankfurt am Main. Die Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse hat die Anleihen zum amtlichen Markt zugelassen. Frankfurt am Main/Erfurt, im Mai 2003 Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale