Finanzplatz Slowakei - Raiffeisen Bank International AG

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Finanzplatz Slowakei - Raiffeisen Bank International AG
Finanzplatz
Slowakei
AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.
Länderprofil Slowakei
Stand: März 2015
Währung: Euro (seit 1. Jänner 2009)
Bruttoinlandsprodukt und Budget
2013
2014
2015f
2016f
Reales BIP, in % p.a.
1,4
2,4
2,5
3,0
Nominelles BIP, in Mrd. EUR
73,6
75,2
77,1
80,6
BIP pro Kopf, zu Kaufkraftparitäten in EUR
20.000
20.600
21.100
21.700
Industrieproduktion, in % p.a.
4,6
3,7
4,0
4,5
Konsolidierter Budgetsaldo, in % des BIP
-2,6
-2,9
-2,5
-1,2
Inflation und Beschäftigung
Arbeitslosenrate, Jahresdurchschnitt in %
14,2
13,2
12,5
11,9
Durchschnittliche monatliche Bruttolöhne, in EUR
824
858
884
915
Verbraucherpreise, Jahresdurchschnitt in % p.a.
1,4
-0,1
0,0
1,5
Handels und Leistungsbilanz
Güterexporte, in Mrd. EUR
64,3
63,9
66,2
68,8
Güterimporte, in Mrd. EUR
60,1
60,4
62,7
65,4
Leistungsbilanz, in Mrd. EUR
1,6
0,1
0,0
0,0
Leistungsbilanz, in % des BIP
2,1
0,2
0,0
0,0
Auslandsverschuldung, in % des BIP
81,1
93,6
103,1
92,5
Wechselkurs und Zinsen
EUR/USD
n.v.n.v.n.v.n.v.
3m Geldmarktsatz EURIBOR (Durchschnitt)
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
Länderrating
S&P
A
Moody‘s
A2
Fitch
A+
n.v. - nicht verfügbar
NR - kein Rating
Finanzplatz Slowakei
1. Politische und wirtschaftliche Situation des Landes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
2. Gesellschaftsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
3. Steuern, Abgaben und Recht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
4. Schiedsgericht für Streitfälle. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
5. Förderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
6. Risikoabsicherung und Finanzierungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
7. Zahlungsverkehr & Kontoführung bei der Tatra banka, a.s.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
8. Tatra banka, a.s. in der Slowakei. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
9. Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft in der Tatra banka, a.s.
und das weltweite Raiffeisen-Netzwerk. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Wichtiger Hinweis:
Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen kann keine Verantwortung bzw. Haftung
für Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen werden. Ziel dieser Broschüre ist es, eine überblicksmäßige
Erstinformation für Geschäftsbeziehungen mit der Slowakei zu geben. Die Inhalte dieser Publikation stellen keinerlei Beratung oder Angebot bzw. Aufforderung zur Stellung eines Angebotes dar. Im Sinne einer leichteren
Lesbarkeit werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen Form angeführt.
In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.
Quelle:
Raiffeisen Bank International AG
WKO: Länderreport Slowakei; Fachreports: Firmengründung und Steuern in der Slowakei; Eigentum und
Forderungen in der Slowakei, der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
Redatktionsschluß: Mai 2015
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1. Politische und
2. Gesellschaftsrecht
wirtschaftliche Situation
des Landes
Slowakei - ausgewogenes und stabiles Wachstum
2014 dürfte das BIP um etwa 2,5 % gewachsen sein und auch für 2015 wird eine Wachstumsrate von
2,5 % prognostiziert. Das Wachstum der Slowakei wurde in erster Linie von Nettoexporten vorangetrieben,
vor allem von der ausländischen Nachfrage nach slowakischen Automobilteilen. Der stärkste Abnehmer der
Exporte ist klar Deutschland und somit der wichtigste Handelspartner der Slowakei. Es war jedoch auch
eine stärkere Nachfrage nach Autos in China, Russland und USA zu beobachten. Das Exportwachstum
war seit 2011 höher als das Importwachstum, ausgehend von einem Sinken des staatlichen und kaum
Veränderungen im privaten Konsum. Dies wiederum sind die Konsequenzen von fiskalpolitischen
Sparmaßnahmen. Ab 2015 weisen Importe und Exporte wieder ähnliche Wachstumszahlen auf und auch
die Nettoexporte liegen im positiven Bereich. Die Industrie hat zwar an Dampf verloren, aber dennoch dürfte die Industrieproduktion 2014 um 4,5 % gewachsen sein und auch 2015 und 2016 ähnlich gute Werte
erreichen.
Firmengründung
Das Handelsgesetzbuch sieht für ausländische Firmen folgende Möglichkeiten vor, wie
sie in der Slowakei tätig werden können:
•Errichtung eines Organisationsteiles des österreichischen Unternehmens – Filiale,
selbständige Niederlassung
•Gründung einer Tochtergesellschaft mit 100 % Vermögensbeteiligung
•Beteiligung an einer bereits bestehenden slowakischen juristischen Person
•Gründung einer juristischen Person alleine oder gemeinsam mit anderen Rechtspersonen
•Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft – Societas Europaea (SE) nach den EU-Vorschriften
•Grenzüberschreitende Verschmelzung durch Aufnahme oder grenzüberschreitende Verschmelzung
durch Neugründung von Gesellschaften auf dem Gebiet des EWR
Der Arbeitsmarkt entwickelt sich moderat. Für 2014 wird ein Anstieg der Erwerbsquote um 1,2 % erwartet.
Auch bei der Arbeitslosenquote lässt sich eine positive Entwicklung beobachten. 2013 noch bei 14,2 %
sind die Erwartungen für 2014 bei 13,3 % gelegen und auch für die kommenden Jahre wird ein leichter
Rückgang prognostiziert. Regional gesehen ist die Arbeitslosenquote im östlichen Teil des Landes am
höchsten, und dies liegt u. a. an schlecht strukturierten Faktoren wie z.B. schwacher Arbeitsmobilität, an
einer Ungleichverteilung der Möglichkeiten und an einer großen Anzahl an Roma.
Die Inflation befand sich 2014 auf dem „Nullpunkt“-Niveau und auf Grund der fallenden Energie- und stagnierenden Lebensmittelpreise gehen wir davon aus, dass die durchschnittliche Inflation auch 2015 nicht
über 0,5 % steigen wird. Erst 2016 dürfte sich die Inflation mit 2 % wieder dem Inflationsziel der EZB nähern.
Eines der wichtigsten Ziele der 2012 ins Amt gewählten Regierung unter Robert Fico (sozialdemokratische Partei) ist die Konsolidierung des Staatshaushalts. Auch in den kommenden Jahren sind weitere
Maßnahmen vorgesehen, die die Ausgaben der öffentlichen Hand reduzieren sollen, insbesondere im
Verwaltungsbereich. 2014 dürfte das Budgetdefizit mit 2,9 % über dem Wert von 2013 (2,6 %) liegen, aber
bereits in 2015 auf 2,3 % reduziert werden. Damit kommt die Regierung dem Ziel eines ausgewogenen strukturellen Defizits näher und plant auch im Wahljahr 2016 eine weitere Defizitsenkung. Die Staatsschulden in
Prozent des BIP werden im Jahr 2014 und in den Folgejahren wahrscheinlich unter 55 % des BIP bleiben.
Die Prognosen für die nächsten Jahre sehen weitgehend positiv aus. Es wird ein stabiles Wachstum des
BIP erwartet und ist hauptsächlich auf die positive Entwicklung bei den Exporten in EU-Mitgliedstaaten
zurückzuführen. So werden die Nettoexporte auch weiterhin der treibende Faktor der wirtschaftlichen
Entwicklung der Slowakei sein. Auf Grund der niedrigen Zinsen, der zunehmenden Beschäftigung und
steigender Reallöhne hat sich der private Konsum 2014 mit einem Anstieg von 2,4 % positiv entwickelt und
wird sich 2015 wahrscheinlich noch weiter anziehen.
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5
3. Steuern, Abgaben und Recht
Die Slowakei hat ein vergleichbares Steuersystem wie auch andere EU-Mitgliedsstaaten. Die wichtigsten
Steuern sind Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer.
Mit dem 1.1.2012 ist in der Slowakei eine neue Prozessordnung im Steuerbereich in Kraft getreten. Die
Bestandteile der Reform zur Steuer- und Zollverwaltung sind vor allem auf die die Vereinheitlichung der
Erhebung von Steuern, Zöllen und Versicherungsbeträgen gerichtet (Programm UNITAS).
Der Start von UNITAS wurde jedoch verschoben; die erste Phase beginnt nicht vor 2014. Seit 1.1.2014
müssen zur Umsatzsteuer erfasste Unternehmen mit den Finanzbehörden auf elektronischem Weg kommunizieren, wobei die Beantwortung durch die Finanzverwaltung weiterhin in Papierform erfolgt.
Die slowakische Regierung hat bereits Ende Mai 2012 das Ende des „Flat Tax“-Einheitssteuersatzes von
19 % eingeläutet. Aufgrund der budgetären Probleme wurden mit 1. Jänner 2014 u.a. folgende Änderungen
umgesetzt:
•Die Einkommensteuer für Einkommen ab rd. 2.900 EUR monatlich bzw. 35.000 EUR jährlich wurde auf
25 % erhöht. Die Grenzen werden jährlich in Abhängigkeit vom offiziellen Existenzminimum angepasst.
•Die Körperschaftsteuer wurde 2013 auf 23 % erhöht und mit 1.1.2014 wiederum auf 22% gesenkt.
•Änderungen in der Besteuerung von selbständig Erwerbstätigen.
•Erhöhung der Registrierungsgebühren für Fahrzeuge.
•Einschränkung des Verlustvortrages
•Einführung einer Mindestkörperschaftsteuer
•Änderung der Sachbezugsberechnung für PKW.
Eine Liste von deutschsprachigen Steuerberatern bekommen Sie auf Anfrage direkt vom
AußenwirtschaftsCenter Bratislava.
Nützliche Informationen über UST-Registrierung können Sie gerne unserem Fachreport, den Sie unter folgendem Link als Kammermitglied kostenlos bestellen können, entnehmen.
Einkommenssteuer
Der Einkommensteuersatz beträgt 25 %; der Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die
Steuerbemessungsgrundlage für natürliche Personen setzt sich aus den einzelnen Einkunftsarten, wie z. B.
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, unternehmerischer Tätigkeit und Vermietung, Kapitalvermögen
und aus sonstigen Einkünften zusammen. Der Steuerfreibetrag beträgt zurzeit EUR 3.644,74.
Seit 2012 wird bei der Abschreibung erstmalig angesetzter Sachanlagen nur der entsprechende
Monatsanteil des Erwerbsjahres berechnet. Der Steuerverwalter kann einem Arbeitgeber – der steuerpflichtig ist – eine Strafe in der Höhe von mind. EUR 15 pro Arbeitnehmer (insgesamt max. EUR 30.000)
auferlegen, wenn dieser die Lohnsteuerjahresabrechnung nicht durchgeführt hat.
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Unternehmensbesteuerung/Körperschaftssteuer
Der Körperschaftssteuersatz beträgt 22 %. Die Steuerbemessungsgrundlage ist das Jahresergebnis das
nach den slowakischen Buchhaltungsvorschriften ermittelt und für Steuerzwecke angepasst wurde. Unter
Umständen ist es möglich, Jahresabschlüsse nach IFRS zu erstellen. Im Allgemeinen kann man sagen,
dass solche Posten steuerlich absetzbar sind, die zur Erzielung, Sicherung und Aufrechterhaltung des
steuerpflichtigen Einkommens des Unternehmens entstehen.
Doppelbesteuerungsabkommen
Die Slowakei hat ca. 60 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossenen. Einige stammen noch aus
den Zeiten der Tschechoslowakei, wobei die Slowakei diese als Rechtsnachfolger übernommen hat. Mit
Österreich wurde bereits 1978 ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet.
Die Liste der Länder, mit denen die Slowakei ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, können Sie auf Anfrage direkt von dem AußenwirtschaftsCenter Pressburg erhalten.
Umsatzsteuer/UID-Nummer
Das slowakische Parlament hat mit Wirksamkeit 01.01.2011 Änderungen im Steuerrecht beschlossen:
Der Mehrwertsteuerbasissatz wurde vorübergehend von 19 % auf 20 % angehoben und der niedrigere
Steuersatz von 6 %, der beim Hofverkauf zur Anwendung kam, wurde abgeschafft. Der niedrigere Steuersatz
für Bücher, Medikamente und ähnliches von 10 % bleibt unverändert. Die Anhebung der Mehrwertsteuer
bereitete das Finanzministerium als vorübergehende Maßnahme vor, deren Gültigkeit endet, wenn das
Haushaltsdefizit wieder die Maastricht-Kriterien erfüllt (unter 3 % des Bruttoinlandsprodukts).
Slowakische UID-Nummer sind im folgenden Format: SK12345678. Die UID-Nr. können Sie unter folgendem Link überprüfen: http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/
Pflichtregistrierung
Hat ein Unternehmen in zwölf aufeinander folgenden Kalendermonaten – es muss sich nicht um ein
Kalenderjahr handeln – einen Umsatz von EUR 49.790 erzielt (35.000 beim Versandhandel mit ausländischem Sitz), ist es verpflichtet, sich zur Umsatzsteuer zu registrieren. Der Antrag muss bis zum 20. Tag
des Folgemonats eingereicht werden. Folgende Dokumente sind vorzuweisen:
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•Kopie des Handelsregisterauszuges
•Ausgefülltes Antragsformular auf UST-Registrierung – verfügbar auf www.drsr.sk
Erreicht ein Steuersubjekt beim Verkauf eines Baus oder Grundstückes die Registrierungsschwelle von EUR
49.790 wird es seit dem 01.04.2012 gesetzlich automatisch zum Umsatzsteuerzahler. Registrierungspflicht
besteht für natürliche/juristische Personen, wenn diese Waren aus der EU mit einem Wert von (mehr als)
EUR 13.941,45 in einem Kalenderjahr erwerben. In solchen Fällen muss sich die Person bereits vor dem
Warenerwerb steuerlich registrieren lassen.
•die Vorsteuer gegen ihn durch einen anderen Zahler im Inland aus Waren und Dienstleistungen
geltend gemacht wurde, die dem Zahler geliefert wurden oder geliefert werden sollen.
•die Vorsteuer von ihm aus Dienstleistungen und aus mit Installation oder Montage gelieferten Waren
von Lieferanten geltend gemacht wurde, bei denen er verpflichtet ist, die Steuer zu zahlen.
•die Steuer durch ihn beim Warenerwerb aus einem anderen Mitgliedstaat im Inland
geltend gemacht wird.
•die Steuer bei der Wareneinfuhr im Inland an den Steuerverwalter bezahlt wird.
Eine Registrierung ist ebenfalls notwendig, wenn eine steuerpflichtige Person, die kein Steuerzahler in
der Slowakei ist, Empfänger einer Dienstleistung von einer ausländischen Person aus einem anderen
Mitgliedstaat ist.
b) Proportionaler Steuerabzug
Wenn eine steuerpflichtige Person, die kein Steuerzahler ist und die im Inland ihren Sitz, den Ort der
Unternehmenstätigkeit, eine Betriebsstätte, den Wohnsitz hat oder sich im Inland gewöhnlich aufhält, eine
Dienstleistung liefert, bei der der Lieferort in einem anderen Mitgliedstaat liegt, ist sie verpflichtet, einen
Antrag auf die Steuerregistrierung vor der Dienstleistungslieferung zu stellen.
Wenn eine gleichzeitige Lieferung von Waren bzw. Erbringung von Dienstleistungen (DL) erfolgt, bei denen
der Steuerzahler die Steuer (nicht) abziehen kann, ist er verpflichtet, die proportionale Steuer geltend zu
machen.
Proportionale Steuer = Steuer x Koeffizient
Mit Wirksamkeit ab 1. April 2009 ist eine rückwirkende Registrierung in der Slowakei möglich. Im Fall einer
rückwirkenden Registrierung können die Unternehmen den Anspruch auf den Umsatzsteuerabzug für den
Zeitraum geltend machen, in dem sie registriert werden sollten. Diese Möglichkeit setzt voraus, dass die
Unternehmen zuerst die Steuerpflichten begleichen müssen, die sich auf diesen Zeitraum beziehen.
Koeffizient =
Neue Regeln in der Slowakei führen die Gruppenregistrierung ein. Mehrere steuerpflichtige Personen, die
ihren Sitz, den Ort der Unternehmenstätigkeit oder eine Betriebstätte im Inland haben und welche finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch verbunden sind, können als eine steuerpflichtige Person betrachtet
werden.
Der Koeffizient wird immer am Anfang des Kalenderjahres aus den Daten des vorangegangenen
Kalenderjahres neu berechnet und muss während des ganzen Jahres verwendet werden.
Reverse Charge System
Das Reverse Charge System ist in der Slowakei bekannt. Um zu wissen, für welche Leistungen es anzuwenden ist, informieren Sie sich bitte direkt bei dem AußenwirtschaftsCenter Pressburg.
Vorsteuerabzug
Der Steuerzahler kann die Vorsteuer für Waren und Dienstleistungen abziehen, die er für Zwecke seiner
unternehmerischen Tätigkeit verwendet hat.
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a) Er kann die Vorsteuer abziehen, wenn:
Erträge (Einkünfte) ohne Steuern für Waren u. DL, bei denen die Steuer abgezogen wird
Erträge (Einkünfte) ohne Steuern für alle Waren und DL
c) Der Zahler kann die Steuer nicht abziehen:
•bei Kauf von Waren und Dienstleistungen für Bewirtungs- und Unterhaltungszwecke,
•durchlaufende Kosten (z. B. Gebühren, die der Anwalt im Namen und auf die Rechnung des Klienten
zahlt, sind keine Aufwendungsposten des Anwalts und bei der Berechnung des Entgeltes werden diese
von ihm in die Besteuerungsgrundlage nicht einbezogen).
Weiters kann der Zahler die Steuer nicht von Waren und Dienstleistungen geltend machen, die
er zur Lieferung von steuerbefreiten Waren und Dienstleistungen verwendet (Postdienstleistungen,
Gesundheitspflege, Kulturdienstleistungen, Finanzdienstleistungen usw.). Ausnahmen bilden Versicherungsund Finanzdienstleistungen, wenn der Kunde auf dem Gebiet der EU keinen (Unternehmens-)Sitz, keine
Betriebsstätte und keinen Wohnsitz hat oder wenn diese Dienstleistungen direkt mit einer Warenausfuhr
außerhalb des Gebiets der EU verbunden sind.
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6. Schiedsgericht für Streitfälle
Mit Wirksamkeit 1. Jänner 2010 kann die Umsatzsteuer auch beim Kauf oder der Miete von Personenkraftwagen
und bei Kauf von Zubehör (z. B. elektrische Fensterheber, Klimaanlage, zentrale Türverschließung u.ä.)
abgezogen werden, wenn diese für unternehmerische Zwecke genutzt werden.
Vergütungsverfahren
Eine ausländische Person, die kein in der Slowakei registrierter Steuerzahler ist, hat unter bestimmten
Voraussetzungen Anspruch auf Steuerrückerstattung in der Slowakei. Eine derartige Voraussetzung ist z.B.
wenn die ausländische Person bewegliches Vermögen und Dienstleistungen von einem in der Slowakei zur
Steuer registrierten Unternehmen geliefert bekommt – Lieferort muss in der Slowakei sein – und die Summe
der USt für ein Kalenderjahr mehr als EUR 50 beträgt.
Das Finanzamt Bratislava 1 erstattet die Steuer auf Grund eines Antrags auf Steuerrückerstattung innerhalb
von vier Monaten ab Einreichung des Antrags zurück. Der Antrag auf USt- Rückerstattung muss spätestens
bis zum 30. September des folgenden Kalenderjahres eingereicht werden.
Die angeführte Vorgehensweise der USt-Rückerstattung für ausländische Personen aus einem anderen
Mitgliedstaat bezieht sich auf die nach dem 31. Dezember 2009 eingereichten Anträge.
Der Antrag auf die Steuererstattung wird für einen Zeitraum von höchstens einem Kalenderjahr gestellt. Der
Steuererstattungsantrag kann für einen kürzeren Zeitraum als ein Kalenderjahr, nicht aber kürzer als drei
Kalendermonate, gestellt werden, wenn die Summe der Steuer, derer Erstattung beantragt wird, mindestens EUR 400 ist.
Zuständige Behörde für die USt.-Rückerstattung an ausländische Personen:
Der Antragsteller macht den Anspruch auf die Steuererstattung geltend, indem er einen Antrag auf die
Steuererstattung in elektronischer Form über das elektronische Portal im Mitgliedstaat stellt, in dem er
den Sitz, den Ort der Unternehmenstätigkeit, eine Betriebsstätte, den Wohnsitz hat oder in dem er sich für
gewöhnlich aufhält.
Verbrauchssteuer
In der Slowakei gibt es eine Verbrauchsteuer auf Mineralöle, Bier, Wein, Spirituosen,
Tabakprodukte, elektrische Energie, Kohle und Erdgas.
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Die Slowakei hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf
dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken.
Im Gegensatz zu den Urteilen staatlicher Gerichte sind Schiedssprüche praktisch weltweit vollstreckbar. Damit ein Streitfall durch ein Schiedsgericht entschieden werden kann, muss seine Zuständigkeit
vorher schriftlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich daher, in den Vertrag mit Ihrem ausländischen
Geschäftspartner eine Schiedsklausel aufzunehmen.
Die Wirtschaftskammer Österreich bietet Ihnen die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit als Dienstleistung
an: Das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich.
Die Schiedsklausel des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich lautet (sie ist in
den für österreichische Exporteure wichtigsten Fremdsprachen verfügbar):
„Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung
oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen
Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren
gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.“
Zweckmäßige zusätzlich zu ergänzende Vereinbarungen bei Schiedsklauseln:
• die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);
• es ist............................materielles Recht anzuwenden;
• die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................
Detaillierte Auskünfte:
•Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich
Dr. Manfred Heider, T 05 90 900-4398, F 05 90 900-216,
E [email protected], W wko.at/arbitration
Das Faktum, dass Sie als österreichische Firma Mitglied der Wirtschaftskammer sind, kann einen starken
ausländischen Partner unter Umständen stören. In diesem Fall empfehlen wir ein anderes Schiedsgericht,
wie z. B. jenes der Internationalen Handelskammer zu vereinbaren. Diese hat ihren Sitz in Paris und ist in
Österreich durch ICC Austria vertreten.
11
5. Förderungen
Daraus ergeben sich folgende Varianten:
•Sollte Ihre Firma in den Vertragsverhandlungen eine günstige Ausgangsposition haben bzw. Sie und
Ihr Partner in etwa die Waage halten, empfehlen wir Ihnen zur Streitbeilegung die Schiedsklausel der
Wirtschaftskammer Österreich.
•Sollte umgekehrt Ihre Firma eine schwächere Position haben, oder Ihr gleichstarker Partner ist mit
der Schiedsklausel der Wirtschaftskammer Österreich nicht einverstanden, empfehlen wir Ihnen die
Vereinbarung eines anderen Schiedsgerichts, wie z. B. jenes der Internationalen Handelskammer (ICC).
Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:
„All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules
of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules.“
Auch in anderen Sprachen verfügbar.
Detaillierte Auskünfte:
•ICC Austria, Internationale Handelskammer
Dr. Maximilian Burger-Scheidlin, T 05 90 900-3701, F 05 90 900-3703,
E [email protected], W www.icc-austria.org.
EU- Kohäsionspolitik / Regionalpolitik 2014–2020
Ausgangssituation/ Status Quo
Die verschiedenen Regionen Europas, vornehmlich Zentral- und Südosteuropa, weisen große Unterschiede
in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung auf. Um einen Ausgleich zwischen den Regionen zu
schaffen hat sich die EU im Rahmen der Strategie Europa 2020 folgende Ziele gesetzt:
•Schaffung neuer Arbeitsplätze
•Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
•Förderung des Wirtschaftswachstums und einer nachhaltigen Entwicklung
•Verbesserung der Lebensqualität der EU- Bürger
Die Kohäsions-/ bzw. Regionalpolitik richtet sich an alle Regionen in der EU um ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu schaffen. Die Kohäsionspolitik wird für einen Siebenjahreszeitraum
festgelegt (2014-2020). Innerhalb dieser Zeitspanne ist für die Erreichung der o.a. Ziele ein Budget iHv.
EUR 351,8 Mrd. – also fast ein Drittel des gesamten EU Haushalts vorgesehen. Im Rahmen dieses Budgets
werden Förderungen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüsse vergeben.
Aufbau der Förderprogramme / Vom EU-Ziel zum nationalen Förderprogramm
Aus den im Rahmen der Europa 2020 Strategie festgelegten EU Zielen definieren die einzelnen EU
Mitgliedsstaaten ihre nationalen und regionalen Prioritäten, aus denen sich die einzelnen Operationalen
Förderprogramme (OPs) ableiten. Die Operationalen Programme werden nach Regionen und nach
Themen strukturiert. Innerhalb dieser Programme sind Förderschwerpunkte („Priority Axis”) festgelegt, für
die durch die Europäische Kommission genehmigte Richtlinien gelten. Als Schwerpunkte für die einzelnen
Länder gelten folgende Themen: Innovation, Forschung & Entwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen,
Umweltschutz, Ausbildung, KMU, Transport und Regionalförderung.
Für die Vergabe der Förderungen sind eigene nationale Förderstellen (Ministerien und Investitionsagenturen)
zuständig. Während in Österreich Förderungen in Rahmenprogrammen laufend beantragt werden können,
werden die Förderungen in Osteuropa vorwiegend im Rahmen von „Calls” (Auschreibungen) vergeben.
Für jeden der oben genannten Förderschwerpunkte gibt es ein- bis zweimal im Jahr Ausschreibungen, die
für ein bis drei Monate geöffnet sind. Die wesentlichen Bewertungskriterien für Unternehmensförderungen
sind Firmengröße, Standort, Inhalt und Auswirkungen des Förderprojektes.
Wie kommt Ihr Unternehmen zu Förderungen?
Während die Ausschreibungen geöffnet sind, können klar definierte Projekte eingereicht werden. Akzeptiert
werden nur vollständige Anträge (Projektbeschreibung, Genehmigungen, Planungsrechnung, …) in
der jeweiligen Landessprache. Die eingereichten Projekte werden dann von Evaluatoren anhand eines
Punktesystems gemäß den im Programm vorgeschriebenen/festgelegten Richtlinien bewertet. Alle Projekte
innerhalb eines Calls unterliegen einem Wettbewerb. Nur jene mit der höchsten Punktezahl kommen in die
engere Auswahl für Förderzusagen.
12
13
ca. 7. Mo
1. Rate Zahlung
ca. 6. Mo
>
>
Förder-Vertrag
Prüfung Inhalt
+ Evaluierung
ca. 3 Mo
Formale Prüfung
Einreichen Antrag
€ Deadline!
Ausarbeitung
Detailantrag +
alle Beilagen
(
)(
)(
)(
)(
)
)(
Beispiel: Antrag & Abwicklung für innovative Investition
Start
Weitere Informationen
6 Mo
)
Zwischenbericht +
Zwi. Abrechnung
30 Tage
30 Tage
>
45 Tage
>
45 Tage
>
>
6–8 Wo
Klärung rechtl.
Details+
Unterlagen
)(
>
2–3 Wo
1. Projektbeschreibung
Problem +
Analyse
(
>
2 Wo
ca. 8. Mo
Peter Roba, Radovan Mik
TATRA BANKA, A.S.
Hodžovo nám. 3
SK-811 06 Bratislava
Tel.: +421 2 5919 1652 (Peter Roba)
Tel.: +421 2 5919 1824 (Radovan Mik)
E-mail: [email protected]
E-mail: [email protected]
Vom Antrag bis zur möglichen Auszahlung der Fördermittel ist es ein komplexer und zeitintensiver Prozess.
Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Stellen und deren Zielvorgaben ist gefordert.
Nationale Förderungen
Zusätzlich zu den EU Strukturmitteln können Unternehmen auch Förderungen aus nationalen Mitteln beantragen. Für die Förderfähigkeit des Investitionsprojektes ist die wirtschaftliche Bedeutung für das Land oder
die Region sehr wichtig.
Bewertungskriterien sind dabei Mindestinvestitionsvolumen und die Anzahl von
geschaffenen Arbeitsplätzen sowie deren Mindestbehaltefrist.
Folgende Investitionsanreize sind möglich:
• Steuermäßigungen, -stundungen und -erlässe
• Zuschüsse
• Darlehen
• Bürgschaften
• Beteiligungen
• Begünstigter Grundstückserwerb
Diese unterliegen allerdings den jeweiligen nationalen Vorschriften und müssen bei regionalen Förderstellen
beantragt werden.
Achtung!
• Der Förderantrag muss vor Beginn des Projektes (=erste rechtsverbindliche
Verpflichtung) gestellt werden.
• Richtlinien können sich während der Ausschreibung im Detail ändern und müssen
daher immer aktuell verfolgt werden.
• So früh wie möglich mit der Hausbank/ Förderstelle in Kontakt treten.
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7. Risikoabsicherung und Finanzierungen
Risikoabsicherung der Austria Wirtschaftsservice
Gesellschaft mbH (aws, Förderstelle des Bundes)
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Mit 2014.07.01 erfolgte eine Neugestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Garantien, die seitens
der aws angeboten werden.
Im Detail basieren die Regelungen auf der Richtlinie des BMF für Garantieübernahmen der aws gem.
Garantiegesetz 1977. Ergänzende Förderungsbedingungen sind in den folgenden Programmdokumenten
zu finden:
- Garantien für Kreditfinanzierungen
- Garantie für Mezzaninfinanzierungen
- Garantien für Internationalisierungsprojekte
Garantieübernahmen für KMUs werden im KMU- Förderungsgesetz bzw. im Programmdokument „aws
Garantien für Gründungs -, Innovations - und Wachstumsfinanzierungen“ geregelt.
BANK
Ausland
Abbildung 1: Projektgarantie
Die aws bietet kleinen bzw. mittelständischen Unternehmen (max. 3.000 Beschäftigte) mit Sitz und
Betriebsstätte in Österreich Garantien für Kredit- und Lesaingfinanzier-ungen für inländische als auch ausländische Investitionen.
Die aws garantiert bis zu 50 % der eingesetzten Beteiligungsmittel (bei Großprojekten bis zu 1/3 des
Projektvolumens) mit max. EUR 7,5 Mio. Das ratingabhängige Garantieentgelt beträgt mind. 0,75 % p.a.
der garantierten, aushaftenden Beteiligungsmittel.
Garantien für nationale Investitionen:
Die aws garantiert österreichischen Unternehmen Finanzierungen von volkswirtschaftlich wünschenswerten Projekten d.h: Errichtungs-, Erweiterungsinvest-itionen, Modernisierung von Produktionsanlagen,
Innovationen von Verfahren und Abläufen, Umweltmaßnahmen oder dem Kauf von bzw. der Beteiligung an
Unternehmen.
Im Zuge der internationalen Finanzierungsgarantie garantiert die aws für Finanzierungen von österreichischen Unternehmen für volkswirtschaftlich wünschenswerte Projekten im Ausland, d.h: Errichtungs-,
Erweiterungsinvestitionen, Modernisierung von Produktionsanlagen, der Innovationen von Verfahren und
Abläufen, Umweltmaßnahmen oder dem Kauf von bzw. der Beteiligung an Unternehmen.
Die aws garantiert bis zu 80% (max. EUR 7,5 Mio., in begründeten Einzelfällen auch höher) des
Finanzierungsbetrages in Form einer Finanzierungsgarantie und sichert dem Kreditinstitut das wirtschaftliche Risiko des Investors (Kreditausfall durch Insolvenz des inländischen Unternehmens) ab.
Im Fall von Großprojekten garantiert die aws für maximal ein Drittel des Projekt-volumens.
Garantien für internationale Investitionen:
Die aws unterstützt österreichische Unternehmen (max. 3.000 Beschäftigte) bei Direktinvestitionen im
Ausland, d.h: Errichtung von Tochtergesellschaften/ Joint- Ventures, Erwerb von Unternehmen(s)/-anteilen,
Erweiterungsinvestitionen sowie Investitionen in Umwelttechnologien.
Die Risikoabsicherung der aws erfolgt entweder in Form einer Projektgarantie oder einer Finanzierungsgarantie.
Im Zuge der Projektgarantie sichert die aws die wirtschaftlichen Risiken (Insolvenz oder insolvenzähnlicher
Tatbestand) des Beteiligungsprojekts eines Unternehmens ab und verpflichtet sich im Schadensfall einen
bestimmten Kapitalbetrag bis zum Garantiehöchstbetrag zur Verfügung zu stellen.
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Inland
Die aws garantiert bis zu 80% (max. EUR 7,5 Mio., in begründeten Einzelfällen auch höher) des
Finanzierungsvolumens und sichert damit dem Kreditinstitut das wirtschaftliche Risiko des Investors ab.
Konditionen der aws Garantie:
Garantien National:
•Bearbeitungsentgelt: 0,5 % (einmalig) der Bemessungsgrundlage für die ersten EUR 2,5 Mio.
•Bearbeitungsentgelt: 0,3 % (einmalig) der Bemessungsgrundlage für den EUR 2,5 Mio. übersteigenden
Betrag
•Garantieentgelt: ratingabhängig, mind. 0,6%
Garantien International:
•Bearbeitungsentgelt: 0,5 % (einmalig) der Bemessungsgrundlage
•Garantieentgelt der internationalen Projektgarantie: ratingabhängig, beihilfenfrei, mind. 0,75%
•
Garantieentgelt der internationalen Finanzierungsgarantie: ratingabhängig, für mittelständische
Unternehmen, mind. 0,6%
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OeKB (Österreichische Kontrollbank AG)
Für einen nachhaltigen Erfolg im Exportgeschäft und für Investments im Ausland brauchen Unternehmen
ein gutes Risikomanagement und attraktive Finanzierungen. Die OeKB bietet mit den Exporthaftungen
des Bundes und mit OeKB-Refinanzierungen über die Hausbank jene Instrumente, die österreichische
Unternehmen und ihre Partner im globalen Wettbewerb stärken. Durch die Abwicklung von Exporthaftungen
fungiert die OeKB somit als Export Credit Agency (ECA) der Republik Österreich.
Exportgarantien schützen den Unternehmer vor Zahlungsausfällen (wirtschaftliche oder politische Gründe)
bei Exportgeschäften. Bei Auslandsinvestitionen sichern die Exportgarantien gegen politische Risken ab.
Exporthaftungen des Bundes bieten zudem einen attraktiven Zugang zu Finanzierungsmitteln für Exportund
Investitionsgeschäfte.
Exporthaftungen können alle großen, mittleren und kleinen Unternehmen in Anspruch nehmen, deren abgesicherte Geschäfte positiv auf die österreichische Leistungsbilanz wirken oder im Interesse Österreichssind.
Die idealen Haftungsarten erfahren Unternehmen beim OeKB-Exportservice (www.exportservice.at) oder
bei der Hausbank.
Das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB bietet die Möglichkeit der Refinanzierung von Exporten
und Beteiligungen im Ausland. Dieses Exportfinanzierungsverfahren steht in- und ausländischen
Kommerzbanken als Refinanzierungsquelle offen und wird Unternehmen im Rahmen ihrer Exportgeschäfte
und Auslandsinvestitionen über diese Banken angeboten.
Die Voraussetzungen für diese Art der Finanzierung sind das Vorliegen
• einer Bundeshaftung nach dem Ausfuhrfördergesetz (AFFG) oder
• einer Haftung eines Kreditversicherers im Sinne des AFFG
• einer Garantie der aws oder
• einer Haftung einer internationalen Organisation im Sinne des AFFG
sowie, dass die Finanzierung der zugrundeliegenden Lieferungen / Leistungen eine direkte oder indirekte
Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz bewirken muss oder im Interesse Österreichs ist.
Dienstleistungen, Transport- und Verkehrswirtschaft, Verarbeitungsunternehmen landwirtschaftlicher
Produkte sowie Handelsunternehmen.
Überblicksmäßig werden die folgenden ERP-Finanzierungsprogramme angeboten:
•ERP - Kleinkredit
•ERP - Technologieprogramm
•ERP - KMU Programm
•ERP - Regionalprogramm
•ERP - Tourismusprogramm
•ERP - Verkehrsprogramm
•ERP - Forstwirtschaftprogramm
•ERP - Landwirtschaftsprogramm
Konditionen von ERP-Krediten
Der max. Finanzierungsbetrag beträgt EUR 7,5 Mio.
•Laufzeit: 6 Jahre
•Ausnützungszeit: 0,5 Jahre
•tilgungsfreie Zeit: 2–3 Jahre, Verzinsung 0,50 % p.a. fix
•Tilgungszeit: 3–4 Jahre, Verzinsung 0,75 % p.a. fix
- Bei einigen Programmen werden darüber hinaus längere tilgungsfreie bzw. tilgende Zeiträume
angeboten, d.h:
- Zukunftsbranchen, Forschungsinfrastruktur im Zuge des Technologieprogramms
- Infrastrukturmaßnahmen im Zuge des Regionalprogramms
•Zinsen und Tilgungsverrechnung erfolgen antizipativ
•Bearbeitungsentgelt: 0,9 % des ERP-Kredits
•zu diesen Kosten ist das Haftungsentgelt der garantierenden Bank hinzuzurechnen
Österreichisches Unternehmen
Haftung
OeKB (Österreichische Kontrollbank AG)
Der ERP-Fonds ist ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit, der 2002 an die aws angebunden wurde.
Im Rahmen von ERP- Krediten werden zinsbegünstigte Kredite mit mehrjährigen tilgungsfreien sowie tilgenden Zeiträumen angeboten, die durch eine
Garantie der aws bzw. einer Bank abgesichert werden.
ERP - Finanzierungsprogramm
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Österreich, die in einem der folgenden
Wirtschaftszweige tätig sind: industrielle oder gewerbliche Produktion, Forschung und Entwicklung,
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ERP-Kredit
Treuhandgeld
Haftungskreditvertrag
BANK
Abbildung 2: Abwicklung ERP-Kredit
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7. Zahlungsverkehr & Kontoführung bei der
Tatra banka, a.s.
Die förderungsfähigen Projekte/ Kosten sind abhängig von den jeweiligen ERP Finanzierungsprogrammen,
bedingt durch den Zweck und dem Auftrag des jeweiligen Programmes.
ERP Kredite für Großunternehmen:
Für Großunternehmen werden ERP- Kreditfinanzierungen durch das ERP- Regional-programm sowie das
ERP-Technologieprogramm zur Verfügung gestellt. In diesen beiden Programmen können inbesondere
Großunternehmen die folgenden Projekte/ Kosten förderungsfähig ansetzen:
Förderungsfähige Projekte für Großunternehmen:
• Erstinvestition in NEUE wirtschaftliche Tätigkeiten (neuer NACE-4-Steller)
• Errichtung einer NEUEN eigenständigen Betriebstätte
•im Rahmen der deminimis Grenzen (Förderbarwert max. EUR 200.000,- innerhalb der letzten 3 Jahre)
sind darüber hinaus weitere Projekte förderfähig (Produkt- und Verfahrensinnovationen, Innovative
Dienstleistungen durch Umsetzung eigener Forschungsergebnisse, Zukauf und Adaption neuer
Technologien, Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen, Errichtung/Erwerb von Gründungs-,
Technologie- und Innovationszentren)
• Forschungs-/Entwicklungsprojekte zur Einführung neuer/wesentlich verbesserter Produkte
• Projekte zur Prototypenerstellung
• Errichtung von Pilot-/ Demonstrationsanlagen-/ Versuchsanlagen
Förderungsfähige Kosten für Großunternehmen:
• Neuinvestitionen und zu aktivierende Eigenleistungen
•Bauinvestitionen
•Grunderwerb bei Unternehmensneugründung, Betriebserweiterung und Betriebsansiedlung im betriebsnotwendigen Ausmaß
• Kosten für immaterielle Anlagegüter (Patente, Lizenzen, etc.) und Beratungskosten
•
Betreffend F&E Projekte: Personalkosten, Laboreinrichtungen, Beratungs-u. Dienstleistungskosten,
Sachkosten für Pilot- u. Demonstrationsanlagen
7.1. Cash Management-Produkte
Kontoführung
Deviseninländer
Devisenausländer
Guthabenverzinsung
Überziehungslinien
Landeswährung (LW) LW Einlage Fremdwährung (FW) FW Einlage
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
33
Cash Management lokale Produkte & Dienstleistungen
Zahlungen / Eingänge
• Inlandszahlungen LW
• Inlandszahlungen FW
• Auslandszahlungen LW
• Auslandszahlungen FW
• Inländischer Lastschriftverkehr
•Scheckinkasso
•Travellerschecks
• Barzahlungen / Behebungen LW
• Barzahlungen / Behebungen FW
• An- und Verkauf von Valuten
•Bankkarten
•Kreditkarten
• Western Union
•SDD
Electronic Banking
•MultiCash
• eBanking Lösungen:
– Internet Banking
– E-mail / SMS Banking
– Kontoauszug via E-mail
–Telebanking
–TatraPay
–Dialog
– Mobil Banking
Liquiditätsmanagement
•Überziehungslinien
• Cash Pooling Zero Balancing
• Cash Pooling
Zinskompensation
• Cross Border Cash Pooling
•Losungsabfuhr
• SWIFT MT940, 941, 942
• SWIFT MT101
• EDIFACT (PAYMUL)*
(mit Ausnahmen)
* durch die RZB (über MultiCash CMI@Web)
Cash Management Konzern-Produkte & Dienstleistungen
• Cash Management International
(CMI)
• International Account Reporting
• International Disbursement Service
• Central Conversion Service
• Intra Group Payments (IGP)
20
• Cross-border Target Balancing
• Cross-border Zero Balancing
• Cross-border Margin Pooling
• Low Value Payments
• UniCash Mitglied
CMI@WEB
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7.2. Rechtliche & devisenrechtliche
Bestimmungen
Kontoführung
• Die Eröffnung von FW-Konten bei lokalen Banken muss nicht mehr von der Nationalbank der Slowakei
bewilligt werden.
• Ausländische sowie inländische Kommerzkunden dürfen Fremdwährungs- und auch EUR-Konten unterhalten.
•Die Eröffnung von Konten von slowakischen Devisenresidenten im Ausland ist grundsätzlich notifikationspflichtig (z. B. die slowakische Nationalbank muß informiert werden). Bei Nichteinhaltung dieser
Notifika-tionspflicht ist die Nationalbank berechtigt, auch Pönalen zu verlangen (bis zu ca. EUR 33.000).
Inlandszahlungen
• Es werden im IZV EUR-Konten ausländischer Kontoinhaber wie Inlandskonten behandelt.
• Die Überweisung von Fremdwährungsaufträgen im Inland erfolgt entweder über bilaterale Kontoverbindungen bei Korrespondenzbanken, durch Konvertierungen in EUR oder der Betrag wird von einer
Korrespondenzbank bereitgestellt. Es existiert kein nationales Clearing für Fremdwährungszahlungen.
Auslandszahlungen
7.3. Clearing-Mechanismus
Abwicklung
• Beschreibung:
Slowakische Banken unterhalten gegenseitige Kontoverbindungen in Euro. Der
gesamte Inlandszahlungsverkehr wird EDV-mäßig über das Bank-Clearingzentrum
(eigene juristische Person – Eigentümer sind die teilnehmenden Banken) abgewickelt. Alle Banken sind verpflichtet, Teilnehmer am Clearing zu sein und ein
Konto beim Bank-Clearingzentrum zu führen. Es werden betragsunabhängig alle
Euro-Zahlungen gleich abgewickelt (über das Clearingzentrum)
• Valutierung:
Inländische Eingänge Clearing Valuta
Inländische Ausgänge Clearing plus 1
• Abwicklungsvorgang: Lokale Zwischenbankzahlungen und Valutadaten werden im Zwei-Tages-Ablauf
abgewickelt (vorausgesetzt die Cut-off Zeiten werden eingehalten): Belastungstag
D, Transfer zum Clearingcenter D (am Abend) oder D+1 (in der Früh), globale
Zwischenbankabwicklung D+1, Transfer der Daten zur begünstigten Bank D+1,
Gutschrift am Konto der Empfängertag D+1 am Abend.
Bank des Auftraggebers 0 Tage
Clearingzentrum
1 Tag
Bank des Begünstigten
0 Tage
Clearing-Mitgliedschaft der Bank
verpflichtend
• Grenzüberschreitende Zahlungen in EUR sind erlaubt.
•Im AZV ist die Angabe eines Zahlungsgrunds bei EU-Standardzahlungen bis zu einer Höhe von
EUR 50.000 nicht verpflichtend.
Barzahlungen / Behebungen
• Bis zu EUR 3.350 ohne Meldung.
• Über EUR 3.350 Meldung der Barbehebung 2 Tage im Voraus.
22
23
10. Tatra banka, a. s. in der Slowakei
9. Ihre Spezialisten für das
Auslandsgeschäft in der Tatra banka, a.s.
und das weltweite Raiffeisen-Netzwerk
Bilanzsumme in Millionen EUR
9.700
Geschäftsstellen156
Mitarbeiter3.805
Die erste private Bank der Slowakei, die Tatra banka, wurde 1991 gegründet und genießt eine stabile
Position als Nummer drei auf dem lokalen Markt. Als Universalbank bietet sie sowohl einfache als auch
komplexe Bankendienstleistungen sowie Lösungen in der Fondsverwaltung für Firmen- und Privatkunden.
Dank des gut ausgebauten Netzwerks betreut die Tatra banka heute rund 895.000 Kunden. Sie ist als
größter Unternehmenskreditgeber des Landes besonders stark im Bereich Corporate Finance.
Während ihrer 23-jährigen Tätigkeit auf dem slowakischen Markt erhielt die Tatra banka in verschiedenen
Kategorien bereits knapp 88 Auszeichnungen. Die Bank wird regelmäßig vom Magazin „Global Finance“
als „Best Bank in Slovakia“, „Best Consumer Internet Bank in Slovakia” und als “Best Trade Finance
Provider” ausgezeichnet.
Im Oktober 2012 führte die RBI mit der Marke Raiffeisen Bank nach der Tatra banka und der Ende 2010
gegründeten Internetbank ZUNO die dritte Bankenmarke in der Slowakei ein. Mit dem Lizenzmodell unter
der Raiffeisen-Marke wird eine gänzlich neue Kundenschicht angesprochen, die großen Wert auf ein gutes
Preis-Leistungsverhältnis und einen engen Bezug zu ihrer lokalen Filiale Wert legt. Rechtlich gesehen eine
Filiale der Tatra banka, ist die Raiffeisen Bank ausschließlich auf Privatkunden ausgerichtet. Deshalb ist ihr
Produktspektrum – Kontoführung, Kredit und Spareinlagen – unkompliziert und überschaubar.
Aktionärsstruktur:
Raiffeisen CEE Region Holding GmbH 78,78 %
Andere Aktionäre 21,22 %
Tatra banka, a.s.
Hodžovo námestie 3
81106 Bratislava 1
Tel.:+421 / 2 / 5919 1111
Fax:+421 / 2 / 5919 1110
Ihre Spezialisten in der Tatra banka, a.s.
Henrieta Hudecova
Abteilungsleiter Internationale Kunden
Tel: +421 / 2 / 5919 – 1849
e-mail: [email protected]
Mirco Paolo Ribis
Tel: +421 / 2 / 5915 – 1878
e-mail: [email protected]
Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft
Raiffeisen Bank International AG
Herwig Haidn
[email protected]
Tel. +43 / 1 / 717 07 – 1574
Raiffeisen Bank International AG
Rudolf Lercher
[email protected]
Tel. +43 / 1 / 717 07 – 3537
Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG
Marika Miklis
[email protected]
Tel: +43 / 5 / 1700 – 93308
Florian Hehenfelder
[email protected]
Tel: +43 / 5 / 1700 – 92495
Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG
Franz Rogi
[email protected]
Tel.: +43 / 316 / 4002 – 7110
Günther Geieregger
[email protected]
Tel.: +43 / 316 / 4002 – 7170
24
25
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG
Helmut Zeindlinger
[email protected]
Tel.: +43 / 732 / 6596 – 3113
Artem Snegirev
[email protected]
Tel.: +43 / 732 / 6596 – 3161
Raiffeisenverband Salzburg
Friedrich Buchmüller
[email protected]
Tel.: +43 / 662 / 8886 – 3860
Raiffeisen-Landesbank Tirol AG
Andrea Zankl
[email protected]
Tel.: +43 / 512 / 5305 – 2230
Raiffeisenlandesbank Vorarlberg
Alexandra Welte
[email protected]
Tel.: +43 / 5574 / 405 - 528
Raiffeisenlandesbank Burgenland
Wilhelm Schedl
[email protected]
Tel.: +43 / 2682 / 691 – 605
Raiffeisenlandesbank Kärnten
Michael Stegmüller
[email protected]
Tel.: +43 / 463 / 99300 – 2280
Herbert Schöffmann
[email protected]
Tel.: +43 / 463 / 99300 – 2269
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Überreicht durch: