Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Transcrição
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Die Gewerkschaft Öffentlicher sozialpartnerschaftlicher Dienst Kompetenz (kurz GÖD ausgestattete genannt) ist die Interessenvertretung mit der öffentlich Bediensteten in den Verhandlungen mit der Bundesregierung und anderen großen Dienstgeberbereichen. Themen sind unter anderem Änderungen im Dienst-, Besoldungs-, Organisations- und Pensionsrecht. Die GÖD umfasst 235.000 Mitglieder. Sie gehört - wie auch die anderen 9 Fachgewerkschaften - zum Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB). Die Gewerkschaften sind grundsätzlich überparteilich, sind jedoch in ihrer inneren Struktur nach Fraktionen aufgegliedert. Die gewerkschaftliche Vertretung der Richter und Staatsanwälte ist als einzige Sektion nicht fraktionell organisiert, weder die Wahlen noch die Arbeit werden unter fraktionellen Gesichtspunkten durchgeführt. Damit soll auch in der gewerkschaftlichen Vertretung die Unabhängigkeit und parteipolitische Äquidistanz der Richter und Staatsanwälte zum Ausdruck kommen. Die Organisation der GÖD a) Der gewerkschaftliche Betriebsausschuss ist die Basisorganisation für die Richter und Staatsanwälte. Er ist in allen größeren Gerichten bzw Gerichtseinheiten (mehrere BG zusammen) eingerichtet. b) Die Landesvertretung hat die beruflichen Interessen der Gewerkschaftsmitglieder einer bestimmten Dienstsparte auf Landesebene (in Zusammenarbeit mit der Bundesvertretung) zu wahren. In Wien gibt es für die Sektion Richter und Staatsanwälte keine eigene Landesvertretung, sondern eine formlose Koordination der einzelnen Betriebsausschüsse. c) Der Landesvorstand ist in jedem Bundesland – außer Wien - eingerichtet. Er ist der Zusammenschluss der einzelnen Landesvertretungen. In Wien werden seine Aufgaben von der Bundesvertretung bzw der Gewerkschaftszentrale wahrgenommen. d) Die Bundesvertretung vertritt die Interessen der einzelnen Dienstsparten auf Bundesebene. Es gibt 26 Bundesvertretungen, darunter eine der Richter und Staatsanwälte. e) Vorstand und Bundeskonferenz der GÖD: Der Vorstand besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums und den weiteren Vorstandsmitgliedern. Er führt die laufenden Geschäfte grundlegenden der Gewerkschaft. gewerkschaftlichen Die Bundeskonferenz Angelegenheiten zuständig. ist Die für die Bundes- vertretung der Richter und Staatsanwälte hat in der Bundeskonferenz derzeit zwei Stimmen. Die Mitglieder der einzelnen Vertretungsebenen werden von den Richtern und Staatsanwälten, die Gewerkschaftsmitglieder sind, jeweils auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Landesleitungen bestehen aus ca 3 bis 6 Mitgliedern, die Bundesleitung derzeit aus 19 Mitgliedern. In der Bundesleitung sind alle Landesvorsitzenden, Vertreter verschiedener Wiener Betriebsausschüsse, der Präsident der Richtervereinigung und der Präsident des Vereines der Österreichischen Staatsanwälte vertreten. Die Bundesvertretung der Richter und Staatsanwälte ist eine wichtige Klammer zwischen den beiden Berufsgruppen, weil sie die einzige gemeinsame Standesvertretungseinrichtung ist. Die Verbundenheit der beiden Berufsgruppen und die weitgehenden gemeinsamen Anliegen können dadurch dem Dienstgeber und der Öffentlichkeit gegenüber wirkungsvoll dargestellt und vertreten werden. Weitere Informationen zur GÖD finden Sie im Internet unter www.goed.at. -2-