Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

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Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Die
Gewerkschaft
Öffentlicher
sozialpartnerschaftlicher
Dienst
Kompetenz
(kurz
GÖD
ausgestattete
genannt)
ist
die
Interessenvertretung
mit
der
öffentlich Bediensteten in den Verhandlungen mit der Bundesregierung und anderen
großen Dienstgeberbereichen. Themen sind unter anderem Änderungen im Dienst-,
Besoldungs-, Organisations- und Pensionsrecht.
Die GÖD umfasst 235.000 Mitglieder. Sie gehört - wie auch die anderen 9
Fachgewerkschaften - zum Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB). Die
Gewerkschaften sind grundsätzlich überparteilich, sind jedoch in ihrer inneren
Struktur nach Fraktionen aufgegliedert.
Die gewerkschaftliche Vertretung der Richter und Staatsanwälte ist als einzige
Sektion nicht fraktionell organisiert, weder die Wahlen noch die Arbeit werden
unter
fraktionellen
Gesichtspunkten
durchgeführt.
Damit
soll
auch
in
der
gewerkschaftlichen Vertretung die Unabhängigkeit und parteipolitische Äquidistanz
der Richter und Staatsanwälte zum Ausdruck kommen.
Die Organisation der GÖD
a) Der gewerkschaftliche Betriebsausschuss ist die Basisorganisation für die
Richter und Staatsanwälte. Er ist in allen größeren Gerichten bzw Gerichtseinheiten
(mehrere BG zusammen) eingerichtet.
b) Die Landesvertretung hat die beruflichen Interessen der Gewerkschaftsmitglieder einer bestimmten Dienstsparte auf Landesebene (in Zusammenarbeit mit
der Bundesvertretung) zu wahren.
In Wien gibt es für die Sektion Richter und Staatsanwälte keine eigene
Landesvertretung,
sondern
eine
formlose
Koordination
der
einzelnen
Betriebsausschüsse.
c) Der Landesvorstand ist in jedem Bundesland – außer Wien - eingerichtet. Er ist
der Zusammenschluss der einzelnen Landesvertretungen. In Wien werden seine
Aufgaben von der Bundesvertretung bzw der Gewerkschaftszentrale wahrgenommen.
d) Die Bundesvertretung vertritt die Interessen der einzelnen Dienstsparten auf
Bundesebene. Es gibt 26 Bundesvertretungen, darunter eine der Richter und
Staatsanwälte.
e) Vorstand und Bundeskonferenz der GÖD: Der Vorstand besteht aus den
Mitgliedern des Präsidiums und den weiteren Vorstandsmitgliedern. Er führt die
laufenden
Geschäfte
grundlegenden
der
Gewerkschaft.
gewerkschaftlichen
Die
Bundeskonferenz
Angelegenheiten
zuständig.
ist
Die
für
die
Bundes-
vertretung der Richter und Staatsanwälte hat in der Bundeskonferenz derzeit zwei
Stimmen.
Die Mitglieder der einzelnen Vertretungsebenen werden von den Richtern und
Staatsanwälten, die Gewerkschaftsmitglieder sind, jeweils auf die Dauer von fünf
Jahren gewählt.
Die Landesleitungen bestehen aus ca 3 bis 6 Mitgliedern, die Bundesleitung derzeit
aus 19 Mitgliedern. In der Bundesleitung sind alle Landesvorsitzenden, Vertreter
verschiedener Wiener Betriebsausschüsse, der Präsident der Richtervereinigung und
der Präsident des Vereines der Österreichischen Staatsanwälte vertreten.
Die Bundesvertretung der Richter und Staatsanwälte ist eine wichtige Klammer
zwischen
den
beiden
Berufsgruppen,
weil
sie
die
einzige
gemeinsame
Standesvertretungseinrichtung ist. Die Verbundenheit der beiden Berufsgruppen und
die weitgehenden gemeinsamen Anliegen können dadurch dem Dienstgeber und der
Öffentlichkeit gegenüber wirkungsvoll dargestellt und vertreten werden.
Weitere Informationen zur GÖD finden Sie im Internet unter www.goed.at.
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