Stadt Pinneberg Beschlussvorlage - BIENEH

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Stadt Pinneberg Beschlussvorlage - BIENEH
Stadt Pinneberg
ge
Beschlussvorla-
Fachbereich
Datum
IV für Schule, Kultur, Sport und Jugend
Fachdienst
14.11.2007
Beratungsfolge
Drucksache Nr.
07/284
Beratungsübersicht
Gremium
Datum
Schulausschuss
Zugestimmt
Nicht
zugestimmt
Abweichender
Beschluss
(s. Anlage)
Zurückgestellt
22.11.2007
Ausschuss für Kultur, Sport und Jugend 22.11.2007
Betreff
13.12.2007
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Ratsversammlung
Einrichtung eines sozialpädagogischen Dienstes für die Karl-Sörensen-Schule und die MatthiasClaudius-Schule;
Ausweitung des Verbundkonzeptes
Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss und der Ausschuss für Kultur, Sport und Jugend empfehlen der Ratsversammlung folgende Beschlussfassung:
Die Ratsversammlung beschließt in Weiterentwicklung ihres Beschlusses vom 01. Juni 2006 Folgendes:
Befristet für einen Zeitraum von zwei Jahren (01.08.2008 bis 31.07.2010) sind im Stellenplan der Stadt Pinneberg eine Teilzeitstelle (Sozialpädagoge/Sozialpädagogin, TVöD Entgeltgruppe 9, Stufe 2) mit 27 Wochenarbeitsstunden (Matthias-Claudius-Schule) und eine
Teilzeitstelle (Sozialpädagoge/Sozialpädagogin TVöD Entgeltgruppe 9, Stufe 2) mit 22,5
Wochenarbeitsstunden (Karl-Sörensen-Schule) auszuweisen. Die Stellenbesetzung steht
unter dem Vorbehalt der Förderung nach dem Präventionskonzept des Kreises.
b)
Die Verwaltung wird beauftragt
ht
a)
•
•
die Antragstellung für die Bereitstellung von Fördermitteln beim Kreis Pinneberg vorzunehmen
die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan 2008 (3,00 € pro Schüler/in der Matthias-Claudius-Schule, der Karl-Sörensen-Schule und der Heinrich-HanselmannSchule) zu veranschlagen
Ferner beschließt die Ratsversammlung, zur Verbesserung der Flexibilität innerhalb des Verbundkonzepts die in städtischer Trägerschaft stehende Betreuungsgruppe der HeinrichHanselmann-Schule in das Verbundkonzept mit einzubeziehen.
2
Entscheidungszuständigkeit
(Ausschuss/Bürgermeister)
gemäß Hauptsatzung
§9
§ 10
gemäß Zuständigkeitsordnung Abschnitt
x
Ratsversammlung,
x
Abs.
Ziff.
Buchst.
da keine Delegation vorliegt
da vorbehaltene Aufgabe gem. § 28 Nr.
GO
Beratungszuständigkeit
s
gemäß Hauptsatzung§ 6 Abs. 1 Ziff.
Buchst.
Schulausschuss
(Ausschuss)
gemäß Hauptsatzung§ 6 Abs. 1 Ziff.
Buchst.
Ausschuss für Kultur, Sport und Jugend
(Ausschuss)
(Ausschuss)
Buchst.
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gemäß Hauptsatzung§ 6 Abs. 1 Ziff.
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
ja
1) Einmalige / jährliche
lfd. Haushaltsbelastung
€
x
2) Gesamtkosten
KSS: 1.185 €
MCS: 1.317 €
HHS: 237 €
Zuweisungen Dritter (siehe Vorlage);
Förderung durch den Kreis
3) Folgekosten / Jahr
a) persönliche 73.700 € (lt. KGSt)
bzw. 48.400 € (TVöD)
b) sächliche s. 2)
x
im Verw. Haushalt
ht
veranschlagt im Hh-Plan
Nachtrag 200
x
im Verm. Haushalt
zu veranschlagen
im Hh-Plan / 2008
Produkt 36780 „Verbund“; 21510 KSS;
21515 MCS; 22110 HHS
Nichtöffentliche Beratung
Die Öffentlichkeit ist im Ausschuss gem. § 7 Abs. 2 Hauptsatzung ausgeschlossen.
Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte
Interessen einzelner es erfordern:
im Ausschuss stets in nichtöffentlicher Sitzung gem. § 46 Abs. 7 Gemeindeordnung mit 2/3Mehrheit
der anwesenden Ausschussmitglieder (§ 46 Abs. 11 i.V.m. § 35 Abs. 2 Gemeindeordnung)
in der Ratsversammlung gem. § 35 Abs. 2 Gemeindeordnung mit der Mehrheit von 2/3 der
anwesenden Mitglieder:
in nichtöffentlicher Sitzung, ohne Aussprache in öffentlicher Sitzung
3
Begründung
Auf die dem Schulausschuss zur Sitzung am 11.10.2007 vorgelegte Mitteilung mit der DS-Nr.
07/080/5 wird Bezug genommen. Für den Stellenumfang wurden 1,5 Stunden pro Schülerklasse
zugrunde gelegt. Hieraus ergeben sich bei der Karl-Sörensen-Schule 22,5 Stunden (15 Klassen)
und bei der Matthias-Claudius-Schule 27 Stunden (18 Klassen), woraus sich – je nach Berechnungsgrundlage jährliche Kosten zwischen 48.400 € und 73.700 € ergeben. Da es sich bei entsprechender Beschlussfassung um zusätzliche Stellen handelt, ist es aus Sicht der Verwaltung
erforderlich, dass hierfür auch zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden (siehe auch bereits Ausführungen in der Vorlage mit der DS-Nr. 07/080/5). Es ist darauf hinzuweisen, dass es
sich bei den genannten Stellen um Stellen handelt, die gemäß Haushaltskonsolidierungsbeschluss der Ratsversammlung vom 01.12.2005 als zusätzliche Stellen nicht auf die Gesamtzahl
der zu streichenden Stellen angerechnet werden.
Die Ratsversammlung hat am 01. November 2007 beschlossen, dass sich Carl-Eitz-Schule und
Matthias-Claudius-Schule ab dem Schuljahr 2008/2009 gemeinsam zur Gemeinschaftsschule
weiter entwickeln. Nach § 8 Abs. 3 sollen Gemeinschaftsschulen als offene Ganztagsschulen
geführt werden.
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Laut Beschluss der Ratsversammlung soll sich die Karl-Sörensen-Schule zum Schuljahr
2008/2009 zur Regionalschule entwickeln. Unabhängig davon, ob die Schule in Zukunft ebenfalls
in der Form einer offenen Ganztagsschule geführt werden soll (eine entsprechende Umwandlung
strebt die Schule zum Schuljahr 2008/2009 noch nicht an), hat die Schule den Antrag auf Einrichtung eines schulsozialpädagogischen Dienstes mit Schreiben vom 08.10.2007 (Anlage zu DS-Nr.
07/080/5) noch einmal begründet. Wird auf die Einrichtung eines sozialpädagogischen Dienstes
bei der Karl-Sörensen-Schule verzichtet, weil die Schule nicht offene Ganztagsschule ist oder
wird, so wäre die KSS die einzige Schule der Sekundarstufe I in Pinneberg, die nicht in den Verbund von offener Jugendarbeit und Schulsozialarbeit integriert ist.
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Nach dem Präventionskonzept des Kreises sollen ab dem Haushaltsjahr 2008 Mittel in Höhe von
400.000 € zur Unterstützung der Schulsozialarbeit an den staatlichen Schulen im Kreis ab Schuljahr 2008/2009 zur Verfügung gestellt werden. Die Beteiligung des Schulträgers ist nach den hier
vorliegenden Erkenntnissen Voraussetzung für einen Zuschuss. Der Verteilerschlüssel liegt noch
nicht fest. Die Befristung im Beschlussvorschlag auf zwei Jahre ist aufgegriffen worden, da nach
den der Verwaltung vorliegenden Informationen über das Förderprogramm des Kreises Verträge
über zwei Jahre gefördert werden.
Da zum jetzigen Zeitpunkt die Höhe der zu erwartenden Förderung noch nicht bekannt ist, sollte
die Stellenbesetzung generell an die Voraussetzung einer Kreisförderung gebunden werden.
In diesem Zusammenhang wird verwaltungsseitig der Vorschlag unterbreitet, dass auch die für
die Betreuungsgruppe der Heinrich-Hanselmann-Schule eingerichtete Stelle einer Sozialpädagogin in den Verbund mit einbezogen wird. Aus Sicht der Verwaltung könnte dadurch die Flexibilität
der Arbeit des gesamtes Verbundes und die Angebotspalette deutlich verbessert werden.
Um Beratung und Entscheidung wird gebeten.

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