Stadt Pinneberg Beschlussvorlage - BIENEH
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Stadt Pinneberg Beschlussvorlage - BIENEH
Stadt Pinneberg ge Beschlussvorla- Fachbereich Datum IV für Schule, Kultur, Sport und Jugend Fachdienst 14.11.2007 Beratungsfolge Drucksache Nr. 07/284 Beratungsübersicht Gremium Datum Schulausschuss Zugestimmt Nicht zugestimmt Abweichender Beschluss (s. Anlage) Zurückgestellt 22.11.2007 Ausschuss für Kultur, Sport und Jugend 22.11.2007 Betreff 13.12.2007 tp I n t e :// r n w e w tv w er .P s i in o n ne v be o n rg .d e Ratsversammlung Einrichtung eines sozialpädagogischen Dienstes für die Karl-Sörensen-Schule und die MatthiasClaudius-Schule; Ausweitung des Verbundkonzeptes Beschlussvorschlag Der Schulausschuss und der Ausschuss für Kultur, Sport und Jugend empfehlen der Ratsversammlung folgende Beschlussfassung: Die Ratsversammlung beschließt in Weiterentwicklung ihres Beschlusses vom 01. Juni 2006 Folgendes: Befristet für einen Zeitraum von zwei Jahren (01.08.2008 bis 31.07.2010) sind im Stellenplan der Stadt Pinneberg eine Teilzeitstelle (Sozialpädagoge/Sozialpädagogin, TVöD Entgeltgruppe 9, Stufe 2) mit 27 Wochenarbeitsstunden (Matthias-Claudius-Schule) und eine Teilzeitstelle (Sozialpädagoge/Sozialpädagogin TVöD Entgeltgruppe 9, Stufe 2) mit 22,5 Wochenarbeitsstunden (Karl-Sörensen-Schule) auszuweisen. Die Stellenbesetzung steht unter dem Vorbehalt der Förderung nach dem Präventionskonzept des Kreises. b) Die Verwaltung wird beauftragt ht a) • • die Antragstellung für die Bereitstellung von Fördermitteln beim Kreis Pinneberg vorzunehmen die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan 2008 (3,00 € pro Schüler/in der Matthias-Claudius-Schule, der Karl-Sörensen-Schule und der Heinrich-HanselmannSchule) zu veranschlagen Ferner beschließt die Ratsversammlung, zur Verbesserung der Flexibilität innerhalb des Verbundkonzepts die in städtischer Trägerschaft stehende Betreuungsgruppe der HeinrichHanselmann-Schule in das Verbundkonzept mit einzubeziehen. 2 Entscheidungszuständigkeit (Ausschuss/Bürgermeister) gemäß Hauptsatzung §9 § 10 gemäß Zuständigkeitsordnung Abschnitt x Ratsversammlung, x Abs. Ziff. Buchst. da keine Delegation vorliegt da vorbehaltene Aufgabe gem. § 28 Nr. GO Beratungszuständigkeit s gemäß Hauptsatzung§ 6 Abs. 1 Ziff. Buchst. Schulausschuss (Ausschuss) gemäß Hauptsatzung§ 6 Abs. 1 Ziff. Buchst. Ausschuss für Kultur, Sport und Jugend (Ausschuss) (Ausschuss) Buchst. tp I n t e :// r n w e w tv w er .P s i in o n ne v be o n rg .d e gemäß Hauptsatzung§ 6 Abs. 1 Ziff. Finanzielle Auswirkungen nein x ja 1) Einmalige / jährliche lfd. Haushaltsbelastung € x 2) Gesamtkosten KSS: 1.185 € MCS: 1.317 € HHS: 237 € Zuweisungen Dritter (siehe Vorlage); Förderung durch den Kreis 3) Folgekosten / Jahr a) persönliche 73.700 € (lt. KGSt) bzw. 48.400 € (TVöD) b) sächliche s. 2) x im Verw. Haushalt ht veranschlagt im Hh-Plan Nachtrag 200 x im Verm. Haushalt zu veranschlagen im Hh-Plan / 2008 Produkt 36780 „Verbund“; 21510 KSS; 21515 MCS; 22110 HHS Nichtöffentliche Beratung Die Öffentlichkeit ist im Ausschuss gem. § 7 Abs. 2 Hauptsatzung ausgeschlossen. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen einzelner es erfordern: im Ausschuss stets in nichtöffentlicher Sitzung gem. § 46 Abs. 7 Gemeindeordnung mit 2/3Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder (§ 46 Abs. 11 i.V.m. § 35 Abs. 2 Gemeindeordnung) in der Ratsversammlung gem. § 35 Abs. 2 Gemeindeordnung mit der Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder: in nichtöffentlicher Sitzung, ohne Aussprache in öffentlicher Sitzung 3 Begründung Auf die dem Schulausschuss zur Sitzung am 11.10.2007 vorgelegte Mitteilung mit der DS-Nr. 07/080/5 wird Bezug genommen. Für den Stellenumfang wurden 1,5 Stunden pro Schülerklasse zugrunde gelegt. Hieraus ergeben sich bei der Karl-Sörensen-Schule 22,5 Stunden (15 Klassen) und bei der Matthias-Claudius-Schule 27 Stunden (18 Klassen), woraus sich – je nach Berechnungsgrundlage jährliche Kosten zwischen 48.400 € und 73.700 € ergeben. Da es sich bei entsprechender Beschlussfassung um zusätzliche Stellen handelt, ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, dass hierfür auch zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden (siehe auch bereits Ausführungen in der Vorlage mit der DS-Nr. 07/080/5). Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den genannten Stellen um Stellen handelt, die gemäß Haushaltskonsolidierungsbeschluss der Ratsversammlung vom 01.12.2005 als zusätzliche Stellen nicht auf die Gesamtzahl der zu streichenden Stellen angerechnet werden. Die Ratsversammlung hat am 01. November 2007 beschlossen, dass sich Carl-Eitz-Schule und Matthias-Claudius-Schule ab dem Schuljahr 2008/2009 gemeinsam zur Gemeinschaftsschule weiter entwickeln. Nach § 8 Abs. 3 sollen Gemeinschaftsschulen als offene Ganztagsschulen geführt werden. tp I n t e :// r n w e w tv w er .P s i in o n ne v be o n rg .d e Laut Beschluss der Ratsversammlung soll sich die Karl-Sörensen-Schule zum Schuljahr 2008/2009 zur Regionalschule entwickeln. Unabhängig davon, ob die Schule in Zukunft ebenfalls in der Form einer offenen Ganztagsschule geführt werden soll (eine entsprechende Umwandlung strebt die Schule zum Schuljahr 2008/2009 noch nicht an), hat die Schule den Antrag auf Einrichtung eines schulsozialpädagogischen Dienstes mit Schreiben vom 08.10.2007 (Anlage zu DS-Nr. 07/080/5) noch einmal begründet. Wird auf die Einrichtung eines sozialpädagogischen Dienstes bei der Karl-Sörensen-Schule verzichtet, weil die Schule nicht offene Ganztagsschule ist oder wird, so wäre die KSS die einzige Schule der Sekundarstufe I in Pinneberg, die nicht in den Verbund von offener Jugendarbeit und Schulsozialarbeit integriert ist. ht Nach dem Präventionskonzept des Kreises sollen ab dem Haushaltsjahr 2008 Mittel in Höhe von 400.000 € zur Unterstützung der Schulsozialarbeit an den staatlichen Schulen im Kreis ab Schuljahr 2008/2009 zur Verfügung gestellt werden. Die Beteiligung des Schulträgers ist nach den hier vorliegenden Erkenntnissen Voraussetzung für einen Zuschuss. Der Verteilerschlüssel liegt noch nicht fest. Die Befristung im Beschlussvorschlag auf zwei Jahre ist aufgegriffen worden, da nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen über das Förderprogramm des Kreises Verträge über zwei Jahre gefördert werden. Da zum jetzigen Zeitpunkt die Höhe der zu erwartenden Förderung noch nicht bekannt ist, sollte die Stellenbesetzung generell an die Voraussetzung einer Kreisförderung gebunden werden. In diesem Zusammenhang wird verwaltungsseitig der Vorschlag unterbreitet, dass auch die für die Betreuungsgruppe der Heinrich-Hanselmann-Schule eingerichtete Stelle einer Sozialpädagogin in den Verbund mit einbezogen wird. Aus Sicht der Verwaltung könnte dadurch die Flexibilität der Arbeit des gesamtes Verbundes und die Angebotspalette deutlich verbessert werden. Um Beratung und Entscheidung wird gebeten.