Stadt Pinneberg Beschlussvorlage - BIENEH

Transcrição

Stadt Pinneberg Beschlussvorlage - BIENEH
Stadt Pinneberg
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Beschlussvorla-
Fachbereich
Datum
IV für Schule, Kultur, Sport und Jugend
11.06.2007
Beratungsfolge
Drucksache Nr.
07/080/1
Beratungsübersicht
Gremium
Datum
Schulausschuss
20.06.2007
Ratsversammlung
05.07.2007
Zugestimmt
Nicht
zugestimmt
Abweichender
Beschluss
(s. Anlage)
Zurückgestellt
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Betreff
Auswirkungen des neuen Schulgesetzes auf die Schulen der Stadt Pinneberg
Beschlussvorschlag
Auf Empfehlung des Schulausschusses vom 20. Juni 2007 beschließt die Ratsversammlung für
die Georg-Kerschensteiner-Schule, Carl-Eitz-Schule, Karl-Sörensen-Schule und MatthiasClaudius-Schule sowie für die IGS Thesdorf folgende grundsätzliche Entwicklungen:
Die Georg-Kerschensteiner-Schule soll sich zum Schuljahr 2008/2009 von einer Grund- und
Hauptschule zu einer Regionalschule mit Grundschulzweig entwickeln.
2.
Die Karl-Sörensen-Schule soll sich zum Schuljahr 2008/2009 von einer Realschule zu einer
Regionalschule entwickeln.
3.
Die Carl-Eitz-Schule (Grund- und Hauptschule) und die Matthias-Claudius-Schule (Realschule) sollen sich zum Schuljahr 2008/2009 gemeinsam zur Gemeinschaftsschule mit
Grundschulzweig entwickeln. Die Entscheidung darüber, ob die künftige Gemeinschaftsschule eine gymnasiale Oberstufe erhalten soll, wird bis auf Weiteres zurückgestellt. Zunächst ist abzuwarten, ob sich hierfür dauerhaft ein Bedarf ergibt.
4.
Die IGS Thesdorf soll sich zum Schuljahr 2008/2009 von einer Integrierten Gesamtschule zu
einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe entwickeln.
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1.
Die Verwaltung wird beauftragt,
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•
•
•
diese Grundsatzentscheidung dem Kreis Pinneberg für die Schulentwicklungsplanung des
Kreises mitzuteilen
die erforderlichen schulaufsichtlichen Genehmigungen einzuholen
auf dieser Basis den Schulentwicklungsplan der Stadt Pinneberg fortzuschreiben und
mit den Gymnasien ein Konzept für die Umsetzung der Profiloberstufe und der Einrichtung des so genannten „G 8“ zu erarbeiten, die Auswirkungen auf und die Anforderungen
an die Raumsituation darzustellen. Das Konzept ist dem Schulausschuss bis Ende 2007
vorzulegen.
2
Entscheidungszuständigkeit
Ratsversammlung
(Ausschuss/Bürgermeister)
gemäß Hauptsatzung
§9
§ 10
gemäß Zuständigkeitsordnung Abschnitt
Ratsversammlung,
Abs.
Ziff.
Buchst.
da keine Delegation vorliegt
x
da vorbehaltene Aufgabe gem. § 28 Nr.
GO
Beratungszuständigkeit
gemäß Hauptsatzung§ 6 Abs. 1 Ziff.
4 Buchst.
Schulausschuss
(Ausschuss)
gemäß Hauptsatzung§ 6 Abs. 1 Ziff.
Buchst.
(Ausschuss)
(Ausschuss)
Buchst.
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gemäß Hauptsatzung§ 6 Abs. 1 Ziff.
Finanzielle Auswirkungen
Zunächst nur Grundsatzentscheidung, finanzielle Auswirkungen können noch nicht genannt werden; sie
hängen von konkreter Umsetzung ab, z. B. Schaffung zusätzlicher Räume für Ganztagsbetrieb
1) Einmalige / jährliche
2) Gesamtkosten
3) Folgekosten / Jahr
lfd. Haushaltsbelastung
a) persönliche €
b) sächliche €
€
€
veranschlagt im Hh-Plan
Nachtrag 200
zu veranschlagen
im Hh-Plan / Nachtrag 200
im Verm. Haushalt
HhSt.
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im Verw. Haushalt
Zuweisungen Dritter
(siehe Vorlage)
Nichtöffentliche Beratung
Die Öffentlichkeit ist im Ausschuss gem. § 7 Abs. 2 Hauptsatzung ausgeschlossen.
Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte
Interessen einzelner es erfordern:
im Ausschuss stets in nichtöffentlicher Sitzung gem. § 46 Abs. 7 Gemeindeordnung mit 2/3Mehrheit
der anwesenden Ausschussmitglieder (§ 46 Abs. 11 i.V.m. § 35 Abs. 2 Gemeindeordnung)
in der Ratsversammlung gem. § 35 Abs. 2 Gemeindeordnung mit der Mehrheit von 2/3 der
anwesenden Mitglieder:
in nichtöffentlicher Sitzung, ohne Aussprache in öffentlicher Sitzung
3
Begründung
Der Schulausschuss ist in den vergangenen Monaten mehrfach über die bevorstehenden Entwicklungen aufgrund des neuen Schulgesetzes informiert worden (z. B. am 21.09.2006 mit der
DS-Nr. 06/215 „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens in SchleswigHolstein; Stellungnahme der kommunalen Landesverbände“, am 09.11.2006 mit der DS-Nr.
06/255 „Novellierung des Schulgesetzes; Perspektiven für den Standort Pinneberg“, am
28.11.2006 mit der DS-Nr. 06/300 „Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung – Region Pinneberg“
und am 22.03.2007 mit der DS-Nr. 07/073 „Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens in
Schleswig-Holstein“). Auf der Grundlage der Beschlussvorlage mit der DS-Nr. 07/080 „Auswirkungen des neuen Schulgesetzes auf die Schulen der Stadt Pinneberg; Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe“ hat der Schulausschuss mit Beschluss vom 22.03.2007 eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eingerichtet (vgl. auch Niederschrift Nr. 02/2007 über die Sitzung des
Schulausschusses vom 22.03.2007, S. 7).
Die interfraktionelle Arbeitsgruppe hat wie folgt getagt:
18.04.2007
In dieser Arbeitsgruppensitzung wurde u. a. ein Arbeitsgespräch mit einem Vertreter des Bildungsministeriums geführt. Der Power-Point-Vortrag ist als Anlage 1 zu
dieser Vorlage beigefügt.
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Dem den Mitgliedern der interfraktionellen Arbeitsgruppe übermittelten Protokoll
die Kriterien des Kreises Pinneberg zur künftigen Schulentwicklungsplanung (Anlage 2) beigefügt.
Bezüglich der Grundschulzuständigkeiten liegt dem Schulausschuss, der die Entscheidungszuständigkeit für die Festlegung von Schuleinzugsbereichen – analog
nach neuem Schulgesetz von Zuständigkeiten – besitzt, zur Sitzung am
20.06.2007 die Beschlussvorlage mit der DS-Nr. 07/166 zur Beschlussfassung
vor.
In dieser Sitzung wurden u. a. mit den Leiterinnen und Leitern der GeorgKerschensteiner-Schule, der Carl-Eitz-Schule, der Karl-Sörensen-Schule, der
Matthias-Claudius-Schule und der IGS Thesdorf die neuen Schularten Regionalschule und Gemeinschaftsschule erörtert. Die Leiter der Georg-KerschensteinerSchule und der Karl-Sörensen-Schule stellen sich für ihre Schulen die Weiterentwicklung zur Regionalschule vor.
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02.05.2007
Die Leiterinnen der Carl-Eitz-Schule und der Matthias-Claudius-Schule brachten
ihre Vorstellung zum Ausdruck, sich gemeinsam zur Gemeinschaftsschule mit
gymnasialer Oberstufe und angeschlossenem Grundschulteil entwickeln zu wollen.
Es wird festgestellt, dass sich Gesamtschulen automatisch zu Gemeinschaftsschulen entwickeln.
08.03.2007
Es wird ein Arbeitsgespräch mit den Leitungen der Gymnasien und der IGS
Thesdorf u. a. zum Thema „G 8“ und zur Profiloberstufe. Hierzu haben die JBS
und die THS die sich aus Anlage 3 ergebenden„zwingenden, unabweisbaren
Folgen“ für die Themenbereiche „G 8“ und „Profiloberstufe“ formuliert.
Festzustellen ist, dass es sich bei den Auswirkungen des neuen Schulgesetzes
auf die Gymnasien nicht um eine Änderung der Schulart wie bei den Haupt- und
Realschulen handelt. Diese Änderungen bedürfen deshalb auch nicht der schulaufsichtlichen Genehmigung.
30.05.2007
Zur Vorbereitung dieser Sitzung hat die Verwaltung in einer Tischvorlage die bis-
4
herigen Ergebnisse knapp zusammengefasst und ausgewertet (Anlage 4).
Auf dieser Basis ist eine weitere Arbeitsgruppensitzung für den 14. Juni 2007
vorgesehen, zu der die Elternvertretungen der Georg-Kerschensteiner-Schule,
der Carl-Eitz-Schule, der Karl-Sörensen-Schule, der Matthias-Claudius-Schule,
der Johannes-Brahms-Schule, der Theodor-Heuss-Schule und der IGS Thesdorf
eingeladen worden sind. Über sich hieraus ergebende weitere Ergebnisse wird in
der Schulausschusssitzung am 20.06.2007 berichtet.
In einer weiteren Tabelle (Anlage 5) ist dargestellt, ob die betroffenen Schulen bei der vorgeschlagenen „Schulartenänderung“ über die vorgegebene Mindestgröße und über die aus den
bisherigen Raumprogrammrichtwerten abgeleiteten räumlichen Anforderungen verfügen. Die
Tabelle nimmt nur die in der interfraktionellen Arbeitsgruppe diskutierten Schulartänderungen auf.
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Auszuführen ist weiterhin, dass nach § 146 Abs. 1 des Schulgesetzes die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden Haupt- und Realschulen mit Ablauf des 31. Juli 2010
zu Regionalschulen werden. Weiterhin heißt es im § 146 Abs. 1: „Durch Entscheidung des Schulträgers, die nach Anhörung der Schulkonferenz erfolgt und der Zustimmung des für Bildung zuständigen Ministeriums bedarf, kann eine Schulartänderung auch vor dem in Satz 1 genannten
Termin jeweils zum Schuljahresbeginn, frühestens jedoch ab dem 1. August 2008, vorgenommen
werden. ...“
§ 147 Schulgesetz führt aus, dass „zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehende
Gesamtschulen (...) mit Ablauf des 31. Juli 2010 zu Gemeinschaftsschulen“ werden. Auch hier
kann durch Entscheidung des Schulträgers und mit Zustimmung des zuständigen Ministeriums
eine frühere Terminierung erfolgen.
Um Beratung und Entscheidung wird gebeten.
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Die Anlagen 1 und 2 zur Vorlage DS-Nr. 07/080/1 können nicht ins Internet gestellt
werden!