Stadt Pinneberg Beschlussvorlage - BIENEH
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Stadt Pinneberg Beschlussvorlage - BIENEH
Stadt Pinneberg ge Beschlussvorla- Fachbereich Datum IV für Schule, Kultur, Sport und Jugend 11.06.2007 Beratungsfolge Drucksache Nr. 07/080/1 Beratungsübersicht Gremium Datum Schulausschuss 20.06.2007 Ratsversammlung 05.07.2007 Zugestimmt Nicht zugestimmt Abweichender Beschluss (s. Anlage) Zurückgestellt tp I n t e :// r n w e w tv w er .P s i in o n ne v be o n rg .d e Betreff Auswirkungen des neuen Schulgesetzes auf die Schulen der Stadt Pinneberg Beschlussvorschlag Auf Empfehlung des Schulausschusses vom 20. Juni 2007 beschließt die Ratsversammlung für die Georg-Kerschensteiner-Schule, Carl-Eitz-Schule, Karl-Sörensen-Schule und MatthiasClaudius-Schule sowie für die IGS Thesdorf folgende grundsätzliche Entwicklungen: Die Georg-Kerschensteiner-Schule soll sich zum Schuljahr 2008/2009 von einer Grund- und Hauptschule zu einer Regionalschule mit Grundschulzweig entwickeln. 2. Die Karl-Sörensen-Schule soll sich zum Schuljahr 2008/2009 von einer Realschule zu einer Regionalschule entwickeln. 3. Die Carl-Eitz-Schule (Grund- und Hauptschule) und die Matthias-Claudius-Schule (Realschule) sollen sich zum Schuljahr 2008/2009 gemeinsam zur Gemeinschaftsschule mit Grundschulzweig entwickeln. Die Entscheidung darüber, ob die künftige Gemeinschaftsschule eine gymnasiale Oberstufe erhalten soll, wird bis auf Weiteres zurückgestellt. Zunächst ist abzuwarten, ob sich hierfür dauerhaft ein Bedarf ergibt. 4. Die IGS Thesdorf soll sich zum Schuljahr 2008/2009 von einer Integrierten Gesamtschule zu einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe entwickeln. ht 1. Die Verwaltung wird beauftragt, • • • • diese Grundsatzentscheidung dem Kreis Pinneberg für die Schulentwicklungsplanung des Kreises mitzuteilen die erforderlichen schulaufsichtlichen Genehmigungen einzuholen auf dieser Basis den Schulentwicklungsplan der Stadt Pinneberg fortzuschreiben und mit den Gymnasien ein Konzept für die Umsetzung der Profiloberstufe und der Einrichtung des so genannten „G 8“ zu erarbeiten, die Auswirkungen auf und die Anforderungen an die Raumsituation darzustellen. Das Konzept ist dem Schulausschuss bis Ende 2007 vorzulegen. 2 Entscheidungszuständigkeit Ratsversammlung (Ausschuss/Bürgermeister) gemäß Hauptsatzung §9 § 10 gemäß Zuständigkeitsordnung Abschnitt Ratsversammlung, Abs. Ziff. Buchst. da keine Delegation vorliegt x da vorbehaltene Aufgabe gem. § 28 Nr. GO Beratungszuständigkeit gemäß Hauptsatzung§ 6 Abs. 1 Ziff. 4 Buchst. Schulausschuss (Ausschuss) gemäß Hauptsatzung§ 6 Abs. 1 Ziff. Buchst. (Ausschuss) (Ausschuss) Buchst. tp I n t e :// r n w e w tv w er .P s i in o n ne v be o n rg .d e gemäß Hauptsatzung§ 6 Abs. 1 Ziff. Finanzielle Auswirkungen Zunächst nur Grundsatzentscheidung, finanzielle Auswirkungen können noch nicht genannt werden; sie hängen von konkreter Umsetzung ab, z. B. Schaffung zusätzlicher Räume für Ganztagsbetrieb 1) Einmalige / jährliche 2) Gesamtkosten 3) Folgekosten / Jahr lfd. Haushaltsbelastung a) persönliche € b) sächliche € € € veranschlagt im Hh-Plan Nachtrag 200 zu veranschlagen im Hh-Plan / Nachtrag 200 im Verm. Haushalt HhSt. ht im Verw. Haushalt Zuweisungen Dritter (siehe Vorlage) Nichtöffentliche Beratung Die Öffentlichkeit ist im Ausschuss gem. § 7 Abs. 2 Hauptsatzung ausgeschlossen. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen einzelner es erfordern: im Ausschuss stets in nichtöffentlicher Sitzung gem. § 46 Abs. 7 Gemeindeordnung mit 2/3Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder (§ 46 Abs. 11 i.V.m. § 35 Abs. 2 Gemeindeordnung) in der Ratsversammlung gem. § 35 Abs. 2 Gemeindeordnung mit der Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder: in nichtöffentlicher Sitzung, ohne Aussprache in öffentlicher Sitzung 3 Begründung Der Schulausschuss ist in den vergangenen Monaten mehrfach über die bevorstehenden Entwicklungen aufgrund des neuen Schulgesetzes informiert worden (z. B. am 21.09.2006 mit der DS-Nr. 06/215 „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens in SchleswigHolstein; Stellungnahme der kommunalen Landesverbände“, am 09.11.2006 mit der DS-Nr. 06/255 „Novellierung des Schulgesetzes; Perspektiven für den Standort Pinneberg“, am 28.11.2006 mit der DS-Nr. 06/300 „Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung – Region Pinneberg“ und am 22.03.2007 mit der DS-Nr. 07/073 „Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens in Schleswig-Holstein“). Auf der Grundlage der Beschlussvorlage mit der DS-Nr. 07/080 „Auswirkungen des neuen Schulgesetzes auf die Schulen der Stadt Pinneberg; Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe“ hat der Schulausschuss mit Beschluss vom 22.03.2007 eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eingerichtet (vgl. auch Niederschrift Nr. 02/2007 über die Sitzung des Schulausschusses vom 22.03.2007, S. 7). Die interfraktionelle Arbeitsgruppe hat wie folgt getagt: 18.04.2007 In dieser Arbeitsgruppensitzung wurde u. a. ein Arbeitsgespräch mit einem Vertreter des Bildungsministeriums geführt. Der Power-Point-Vortrag ist als Anlage 1 zu dieser Vorlage beigefügt. tp I n t e :// r n w e w tv w er .P s i in o n ne v be o n rg .d e Dem den Mitgliedern der interfraktionellen Arbeitsgruppe übermittelten Protokoll die Kriterien des Kreises Pinneberg zur künftigen Schulentwicklungsplanung (Anlage 2) beigefügt. Bezüglich der Grundschulzuständigkeiten liegt dem Schulausschuss, der die Entscheidungszuständigkeit für die Festlegung von Schuleinzugsbereichen – analog nach neuem Schulgesetz von Zuständigkeiten – besitzt, zur Sitzung am 20.06.2007 die Beschlussvorlage mit der DS-Nr. 07/166 zur Beschlussfassung vor. In dieser Sitzung wurden u. a. mit den Leiterinnen und Leitern der GeorgKerschensteiner-Schule, der Carl-Eitz-Schule, der Karl-Sörensen-Schule, der Matthias-Claudius-Schule und der IGS Thesdorf die neuen Schularten Regionalschule und Gemeinschaftsschule erörtert. Die Leiter der Georg-KerschensteinerSchule und der Karl-Sörensen-Schule stellen sich für ihre Schulen die Weiterentwicklung zur Regionalschule vor. ht 02.05.2007 Die Leiterinnen der Carl-Eitz-Schule und der Matthias-Claudius-Schule brachten ihre Vorstellung zum Ausdruck, sich gemeinsam zur Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe und angeschlossenem Grundschulteil entwickeln zu wollen. Es wird festgestellt, dass sich Gesamtschulen automatisch zu Gemeinschaftsschulen entwickeln. 08.03.2007 Es wird ein Arbeitsgespräch mit den Leitungen der Gymnasien und der IGS Thesdorf u. a. zum Thema „G 8“ und zur Profiloberstufe. Hierzu haben die JBS und die THS die sich aus Anlage 3 ergebenden„zwingenden, unabweisbaren Folgen“ für die Themenbereiche „G 8“ und „Profiloberstufe“ formuliert. Festzustellen ist, dass es sich bei den Auswirkungen des neuen Schulgesetzes auf die Gymnasien nicht um eine Änderung der Schulart wie bei den Haupt- und Realschulen handelt. Diese Änderungen bedürfen deshalb auch nicht der schulaufsichtlichen Genehmigung. 30.05.2007 Zur Vorbereitung dieser Sitzung hat die Verwaltung in einer Tischvorlage die bis- 4 herigen Ergebnisse knapp zusammengefasst und ausgewertet (Anlage 4). Auf dieser Basis ist eine weitere Arbeitsgruppensitzung für den 14. Juni 2007 vorgesehen, zu der die Elternvertretungen der Georg-Kerschensteiner-Schule, der Carl-Eitz-Schule, der Karl-Sörensen-Schule, der Matthias-Claudius-Schule, der Johannes-Brahms-Schule, der Theodor-Heuss-Schule und der IGS Thesdorf eingeladen worden sind. Über sich hieraus ergebende weitere Ergebnisse wird in der Schulausschusssitzung am 20.06.2007 berichtet. In einer weiteren Tabelle (Anlage 5) ist dargestellt, ob die betroffenen Schulen bei der vorgeschlagenen „Schulartenänderung“ über die vorgegebene Mindestgröße und über die aus den bisherigen Raumprogrammrichtwerten abgeleiteten räumlichen Anforderungen verfügen. Die Tabelle nimmt nur die in der interfraktionellen Arbeitsgruppe diskutierten Schulartänderungen auf. tp I n t e :// r n w e w tv w er .P s i in o n ne v be o n rg .d e Auszuführen ist weiterhin, dass nach § 146 Abs. 1 des Schulgesetzes die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden Haupt- und Realschulen mit Ablauf des 31. Juli 2010 zu Regionalschulen werden. Weiterhin heißt es im § 146 Abs. 1: „Durch Entscheidung des Schulträgers, die nach Anhörung der Schulkonferenz erfolgt und der Zustimmung des für Bildung zuständigen Ministeriums bedarf, kann eine Schulartänderung auch vor dem in Satz 1 genannten Termin jeweils zum Schuljahresbeginn, frühestens jedoch ab dem 1. August 2008, vorgenommen werden. ...“ § 147 Schulgesetz führt aus, dass „zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehende Gesamtschulen (...) mit Ablauf des 31. Juli 2010 zu Gemeinschaftsschulen“ werden. Auch hier kann durch Entscheidung des Schulträgers und mit Zustimmung des zuständigen Ministeriums eine frühere Terminierung erfolgen. Um Beratung und Entscheidung wird gebeten. ht Die Anlagen 1 und 2 zur Vorlage DS-Nr. 07/080/1 können nicht ins Internet gestellt werden!