Stadt Pinneberg Beschlussvorlage - BIENEH
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Stadt Pinneberg Beschlussvorlage - BIENEH
Stadt Pinneberg ge Beschlussvorla- Fachbereich Datum IV für Schule, Kultur, Sport und Jugend Fachdienst 01.10.2007 Beratungsfolge Beratungsübersicht Gremium Datum 11.10.2007 Ratsversammlung 01.11.2007 Zugestimmt Nicht zugestimmt Abweichender Beschluss (s. Anlage) Zurückgestellt tp I n t e :// r n w e w tv w er .P s i in o n ne v be o n rg .d e Schulausschuss Betreff Drucksache Nr. 07/080/3 Auswirkungen des neuen Schulgesetzes auf die Schulen der Stadt Pinneberg; b) Beschlussfassung über die Entwicklung der Carl-Eitz-Schule und der MatthiasClaudius-Schule zur Gemeinschaftsschule mit Grundschulzweig bzw. Regionalschule mit Grundschulzweig Beschlussvorschlag ht Der Schulausschuss empfiehlt der Ratsversammlung in Umsetzung des Beschlusses vom 05. Juli 2007 folgende Beschlussfassung: Die Ratsversammlung beschließt in Weiterentwicklung ihres Beschlusses vom 05. Juli 2007 und in Auswertung des Ergebnisses der an den Grundschulen Pinnebergs durchgeführten Elternbefragung – DS-Nr. 07/080/2 - Folgendes: 1, Die Carl-Eitz-Schule (Grund- und Hauptschule) und die Matthias-Claudius-Schule (Realschule) sollen sich zum Schuljahr 2008/2009 gemeinsam zur Gemeinschaftsschule mit Grundschulzweig entwickeln. Die Entscheidung darüber, ob die künftige Gemeinschaftsschule eine gymnasiale Oberstufe erhalten soll, wird bis auf Weiteres zurückgestellt. Zunächst ist abzuwarten, ob sich unter Berücksichtigung der Kooperationsmöglichkeiten mit bestehenden gymnasialen Oberstufen hierfür dauerhaft ein Bedarf ergibt. Die Schulen werden gebeten, gemäß § 43 Abs. 2 Schulgesetz das für die Antragstellung erforderliche pädagogische Konzept zu erarbeiten und dem Schulausschuss zu seiner für den 08. November 2007 vorgesehenen Sitzung zur Kenntnis zu geben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 58 Abs. 1 des Schulgesetzes bis zum 30. November 2007 die Umwandlung 2 • • • der Georg-Kerschensteiner-Schule in eine Regionalschule mit Grundschulzweig gemäß Beschluss vom 05.07.2007 der Karl-Sörensen-Schule in eine Regionalschule gemäß Beschluss vom 05.07.2007 sowie die gemeinsame Umwandlung der Carl-Eitz-Schule und der Matthias-ClaudiusSchule in eine Gemeinschaftsschule mit Grundschulzweig gemäß Ziffer 1 dieses Beschlusses zu beantragen. tp I n t e :// r n w e w tv w er .P s i in o n ne v be o n rg .d e Die Beschlüsse gemäß Ziffer 2 dieses Beschlusses sind in den Schulentwicklungsplan der Stadt Pinneberg einzuarbeiten. ht 3. 3 Entscheidungszuständigkeit (Ausschuss/Bürgermeister) gemäß Hauptsatzung §9 § 10 gemäß Zuständigkeitsordnung Abschnitt x Ratsversammlung, x Abs. Ziff. Buchst. da keine Delegation vorliegt da vorbehaltene Aufgabe gem. § 28 Nr. GO Beratungszuständigkeit gemäß Hauptsatzung§ 6 Abs. 1 Ziff. Buchst. (Ausschuss) gemäß Hauptsatzung§ 6 Abs. 1 Ziff. Buchst. (Ausschuss) (Ausschuss) Buchst. tp I n t e :// r n w e w tv w er .P s i in o n ne v be o n rg .d e gemäß Hauptsatzung§ 6 Abs. 1 Ziff. Finanzielle Auswirkungen x ja, aber nicht unmittelbar 1) Einmalige / jährliche lfd. Haushaltsbelastung Zuweisungen Dritter (siehe Vorlage) 2) Gesamtkosten 3) Folgekosten / Jahr (siehe Ziffer 2) sind im Zuge des weiteren a) persönliche € Umbaus der Schullandschaft b) sächliche € zu ermitteln veranschlagt im Hh-Plan Nachtrag 200 im Verm. Haushalt zu veranschlagen im Hh-Plan HhSt. ht im Verw. Haushalt x Nichtöffentliche Beratung Die Öffentlichkeit ist im Ausschuss gem. § 7 Abs. 2 Hauptsatzung ausgeschlossen. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen einzelner es erfordern: im Ausschuss stets in nichtöffentlicher Sitzung gem. § 46 Abs. 7 Gemeindeordnung mit 2/3Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder (§ 46 Abs. 11 i.V.m. § 35 Abs. 2 Gemeindeordnung) in der Ratsversammlung gem. § 35 Abs. 2 Gemeindeordnung mit der Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder: in nichtöffentlicher Sitzung, ohne Aussprache in öffentlicher Sitzung 4 Begründung Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages Es wird auf das in der Mitteilung vom 28. September 2007 dargestellte Ergebnis – DS-Nr. 07/080/2 - der in den Grundschulen der Stadt Pinneberg und in einigen Nachbargemeinden durchgeführten Elternbefragung Bezug genommen. Bei einer Rücklaufquote von 76,83 % votierten die Eltern aus Pinneberg zu 78,24 % für die Errichtung einer Gemeinschaftsschule mit Grundschulzweig am Standort der Carl-Eitz- und der Matthias-Claudius-Schule. Dieses Ergebnis entspricht den von den Leiterinnen der Carl-Eitz-Schule und der Matthias-Claudius-Schule im Gespräch mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe vom 02.05.2007 zum Ausdruck gebrachten Vorstellungen der Schulen über die künftige gemeinsame Entwicklung beider Schulen zu einer Gemeinschaftsschule mit Grundschulzweig (s. auch Beschlussvorlage vom 11.06.2007 mit der DS-Nr. 07/080/1, S. 3). Beide Schulen haben in den bisher geführten Gesprächen stets den Wunsch auf Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe geäußert. Nach den der Verwaltung vorliegenden Erkenntnissen und Informationen auch seitens des Ministeriums für Bildung und Frauen (vgl. u. a. Informationsveranstaltungen vom 12. und 13. September 2007) wird zum jetzigen Zeitpunkt die Errichtung neuer gymnasialer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen noch nicht genehmigt. Insofern hat die Verwaltung Satz 2 des ursprünglichen Beschlussvorschlages zu Ziffer 3 der Beschlussvorlage vom 11.06.2007 – DS-Nr. 07/080/1 – wieder aufgenommen. tp I n t e :// r n w e w tv w er .P s i in o n ne v be o n rg .d e Nach § 43 Abs. 2 des Schulgesetzes entstehen Gemeinschaftsschulen auf Antrag der Schulträger auf der Grundlage eines von den Schulen zu erarbeitenden pädagogischen Konzepts. § 43 Abs. 2 Satz 2 sieht zwar lediglich vor, dass der Schulträger die betroffenen Schulen vor Antragstellung anzuhören hat; es bedarf aber nicht der Zustimmung des Schulträgers zum pädagogischen Konzept. Im Zuge einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Schulen sowie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Antragstellung sollten die Schulen gebeten werden, dem Schulausschuss dieses pädagogische Konzept zur Kenntnis zu geben, um zusätzlich auch die Möglichkeit zu eröffnen, dem Schulausschuss Einzelheiten des Konzepts noch näher zu erläutern oder zu begründen. Wenn auch die Ratsversammlung am 05.07.2007 die Umwandlung der Georg-KerschensteinerSchule in eine Regionalschule mit Grundschulzweig und die Umwandlung der Karl-SörensenSchule in einer Regionalschule beschlossen und die Verwaltung beauftragt hat, die erforderlichen schulaufsichtlichen Genehmigungen einzuholen, so ist zwischenzeitlich aber bekannt geworden, dass Anträge nach § 58 Schulgesetz, die sich auf das Schuljahr 2008/2009 beziehen, spätestens bis zum 30. November 2007 gestellt werden müssen. Nach den Vorstellungen des Ministeriums soll über diese Anträge Anfang 2008 entschieden werden. Zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlages Nach § 58 Abs. 2 Schulgesetz setzt die Genehmigung für die Errichtung einer Schule voraus, „dass unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung des Schulträgers und des Kreises für die Errichtung der Schule ein öffentliches Bedürfnis besteht ...“ Die Verwaltung sieht vor, zum Nachweis des öffentlichen Bedürfnisses erste Daten eines neuen Schulentwicklungsplanes der Antragstellung beizufügen. Für die Region Pinneberg soll ein gemeinsamer Schulentwicklungsplan erstellt werden, der in einen Kreisschulentwicklungsplan „einmündet“. Bis November 2007 sollen nach den Vorstellungen des Kreises die Daten der Schulträger dort eingegangen sein. ht Zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages Verwaltungsseitig ist ferner vorgesehen, dem Antrag auf Genehmigung einer Gemeinschaftsschule mit Grundschulzweig am Standort der Carl-Eitz- und der Matthias-Claudius-Schule das Ergebnis der durchgeführten Elternbefragung beizufügen. Um Beratung und Entscheidung wird gebeten. ........................................... (Bürgermeister)