Der Werkstattrat stellt sich vor

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Der Werkstattrat stellt sich vor
Der Werkstattrat stellt sich vor:
Der Werkstattrat wird von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Werkstatt gewählt. Er ist
ein Gremium, das die Interessen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vertritt.
Die Amtszeit beträgt 4 Jahre, dann finden Neuwahlen statt.
Die rechtliche Grundlage für die Arbeit ist die Werkstätten – Mitwirkungsverordnung
(WMVO), die am 01. Juli 2001 in Kraft getreten ist. Sie enthält verbindliche Aussagen für
die Mitwirkung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Werkstätten für Menschen mit
Behinderung.
Die Anzahl der Mitglieder des Werkstattrates in abhängig von der Größe der Werkstatt. Bei
der letzten Wahl im Jahr 2005 arbeiteten fast 700 Menschen mit Behinderung in den
Werkstätten für behinderte Menschen der Lebenshilfe Detmold e.V. Pro 100 Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen wird ein Mitglied des Werkstattrates gewählt. So setzte sich der
Werkstattrat zunächst aus 7 Mitgliedern zusammen.
Um auch den kleineren Zweigstellen – in denen die Stimmen nicht für eine direkte Wahl
ausreichten - ein Mitbestimmungsrecht zu geben, kamen noch 2 Mitglieder hinzu.
Der Werkstattrat besteht daher nun aus 9 Mitgliedern.
Wenn sich der Werkstattrat zusammengefunden hat, bestimmt er eine Fachkraft, die sie
unterstützen soll. Die so genannte Vertrauensperson. Die Vertrauensperson hilft dem
Werkstattrat bei der Vertretung seiner Interessen und der Planung seiner Aktivitäten.
Die Aufgaben des Werkstattrates:
Der Werkstattrat ist zusammengefasst dafür zuständig, dass die Gesetze und Regeln, die
für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Behinderung gelten, eingehalten werden.
Die Mitglieder sollen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen da sein und ihre Interessen
vertreten.
Der Werkstattrat hat bei vielen Dingen ein Mitwirkungsrecht. Beispielhaft sind aufzuführen
die Werkstattverordnung, die Arbeits- und Pausenzeiten, Entgelt, Neu-, Umbau- und
Erweiterungsmaßnahmen, Urlaub, Gesundheits- und Arbeitsschutz, Essen und Trinken,
Feste, Ausflüge und andere Aktivitäten.
Außerdem ist der Werkstattrat in der Öffentlichkeitsarbeit sehr aktiv und informiert über
seine Arbeit und die Werkstätten im Allgemeinen.
Seit einiger Zeit wirkt der Werkstattrat auch mit, wenn es um die Einstellung neuer
Fachkräfte in den Werkstätten geht. Dafür nimmt das Mitglied, das für die jeweilige
Abteilung zuständig ist, an den Vorstellungsgesprächen teil und sagt seine Meinung. Die
meisten Bewerber hospitieren einen Tag in der Abteilung in der sie später anfangen sollen.
So hat der Werkstattrat die Möglichkeit vor dem Vorstellungsgespräch die Meinung der
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Gruppe einzuholen, in der die Neueinstellung
stattfinden soll. Beim Vorstellungsgespräch kann so der Werkstattrat die Meinung der
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weitergeben.
Termine des Werkstattrates:
Der Werkstattrat trifft sich jeden Mittwoch. Hier werden die aktuellen Themen
besprochen, Informationen ausgetauscht und die Planung für die nächste Zeit
abgesprochen.
In den verschiedenen Standorten und Zweigstellen finden einmal monatlich
Gruppensprechersitzungen statt, in denen verschiedene Themen besprochen werden. In
einigen Gruppen unterstützt die Vertrauensperson den Werkstattrat bei dieser Aufgabe.
Einmal im Monat kommt der Werkstattleiter zu einer Sitzung. Er informiert den
Werkstattrat über aktuelle Geschehnisse im Bereich Personelles, Um- und
Anbaumaßnahmen sowie alle Veränderungen, die die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
betrifft.
Der Werkstattrat seinerseits gibt die Anregungen, Fragen, Wünsche, Beschwerden und
Änderungswünschen, die von den Gruppensprechern und Gruppensprecherinnen an den
Werkstattrat gegeben wurden, an den Werkstattleiter weiter.
Bei aktuellen Themen lädt der Werkstattrat auch andere Fachkräfte zu sich ein. So war im
vergangenen Jahr Frau Beier aus der Beratungsstelle beim Werkstattrat, um über das
persönliche Budget zu berichten.
Ca. 3 - 4 Mal im Jahr lädt der Werkstattrat Herrn Conrad zu einer Sitzung ein, der dann von
aktuellen Themen aus Sicht der Geschäftsführung berichtet. Außerdem unterstützt er den
Werkstattrat, wenn es einmal nicht mehr weitergeht.
2 – Mal im Jahr nimmt die Vorsitzende des Werkstattrates oder deren Vertretung an den
Beiratssitzungen teil. Bei diesen Sitzungen informieren Vorstand und Geschäftsführung
über die aktuellen Themen.

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