Der Werkstattrat stellt sich vor
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Der Werkstattrat stellt sich vor
Der Werkstattrat stellt sich vor: Der Werkstattrat wird von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Werkstatt gewählt. Er ist ein Gremium, das die Interessen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vertritt. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre, dann finden Neuwahlen statt. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit ist die Werkstätten – Mitwirkungsverordnung (WMVO), die am 01. Juli 2001 in Kraft getreten ist. Sie enthält verbindliche Aussagen für die Mitwirkung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Die Anzahl der Mitglieder des Werkstattrates in abhängig von der Größe der Werkstatt. Bei der letzten Wahl im Jahr 2005 arbeiteten fast 700 Menschen mit Behinderung in den Werkstätten für behinderte Menschen der Lebenshilfe Detmold e.V. Pro 100 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wird ein Mitglied des Werkstattrates gewählt. So setzte sich der Werkstattrat zunächst aus 7 Mitgliedern zusammen. Um auch den kleineren Zweigstellen – in denen die Stimmen nicht für eine direkte Wahl ausreichten - ein Mitbestimmungsrecht zu geben, kamen noch 2 Mitglieder hinzu. Der Werkstattrat besteht daher nun aus 9 Mitgliedern. Wenn sich der Werkstattrat zusammengefunden hat, bestimmt er eine Fachkraft, die sie unterstützen soll. Die so genannte Vertrauensperson. Die Vertrauensperson hilft dem Werkstattrat bei der Vertretung seiner Interessen und der Planung seiner Aktivitäten. Die Aufgaben des Werkstattrates: Der Werkstattrat ist zusammengefasst dafür zuständig, dass die Gesetze und Regeln, die für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Behinderung gelten, eingehalten werden. Die Mitglieder sollen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen da sein und ihre Interessen vertreten. Der Werkstattrat hat bei vielen Dingen ein Mitwirkungsrecht. Beispielhaft sind aufzuführen die Werkstattverordnung, die Arbeits- und Pausenzeiten, Entgelt, Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen, Urlaub, Gesundheits- und Arbeitsschutz, Essen und Trinken, Feste, Ausflüge und andere Aktivitäten. Außerdem ist der Werkstattrat in der Öffentlichkeitsarbeit sehr aktiv und informiert über seine Arbeit und die Werkstätten im Allgemeinen. Seit einiger Zeit wirkt der Werkstattrat auch mit, wenn es um die Einstellung neuer Fachkräfte in den Werkstätten geht. Dafür nimmt das Mitglied, das für die jeweilige Abteilung zuständig ist, an den Vorstellungsgesprächen teil und sagt seine Meinung. Die meisten Bewerber hospitieren einen Tag in der Abteilung in der sie später anfangen sollen. So hat der Werkstattrat die Möglichkeit vor dem Vorstellungsgespräch die Meinung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Gruppe einzuholen, in der die Neueinstellung stattfinden soll. Beim Vorstellungsgespräch kann so der Werkstattrat die Meinung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weitergeben. Termine des Werkstattrates: Der Werkstattrat trifft sich jeden Mittwoch. Hier werden die aktuellen Themen besprochen, Informationen ausgetauscht und die Planung für die nächste Zeit abgesprochen. In den verschiedenen Standorten und Zweigstellen finden einmal monatlich Gruppensprechersitzungen statt, in denen verschiedene Themen besprochen werden. In einigen Gruppen unterstützt die Vertrauensperson den Werkstattrat bei dieser Aufgabe. Einmal im Monat kommt der Werkstattleiter zu einer Sitzung. Er informiert den Werkstattrat über aktuelle Geschehnisse im Bereich Personelles, Um- und Anbaumaßnahmen sowie alle Veränderungen, die die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen betrifft. Der Werkstattrat seinerseits gibt die Anregungen, Fragen, Wünsche, Beschwerden und Änderungswünschen, die von den Gruppensprechern und Gruppensprecherinnen an den Werkstattrat gegeben wurden, an den Werkstattleiter weiter. Bei aktuellen Themen lädt der Werkstattrat auch andere Fachkräfte zu sich ein. So war im vergangenen Jahr Frau Beier aus der Beratungsstelle beim Werkstattrat, um über das persönliche Budget zu berichten. Ca. 3 - 4 Mal im Jahr lädt der Werkstattrat Herrn Conrad zu einer Sitzung ein, der dann von aktuellen Themen aus Sicht der Geschäftsführung berichtet. Außerdem unterstützt er den Werkstattrat, wenn es einmal nicht mehr weitergeht. 2 – Mal im Jahr nimmt die Vorsitzende des Werkstattrates oder deren Vertretung an den Beiratssitzungen teil. Bei diesen Sitzungen informieren Vorstand und Geschäftsführung über die aktuellen Themen.