Jugendhilfebericht 2015neux - Eifelkreis Bitburg-Prüm
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Jugendhilfebericht 2015neux - Eifelkreis Bitburg-Prüm
2015 Fakten Standpunkte Informationen Amt für Jugend und Familie Tel.: 06561/15-0 Fax: 06561/15-1000 E-Mail [email protected] Anschrift: Trierer Str. 1, 54636 Bitburg Jugendhilfebericht 2015 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG ................................................................................................... 1 2 JUGENDGERICHTSHILFE ............................................................................. 2 3 ELTERNGELD................................................................................................. 4 4 UNTERHALTSVORSCHUSS FÜR ALLEINERZIEHENDE............................. 6 5 BEISTANDSCHAFT ........................................................................................ 8 6 VORMUNDSCHAFTEN UND PFLEGSCHAFTEN ........................................ 10 7 FÖRDERUNG DER ERZIEHUNG IN DER FAMILIE (§§ 16 BIS 21 SGB VIII)................................................................................. 12 7.1 Trennungs- und Scheidungsberatung gem. §§ 17/18 SGB VIII und Familiengerichtshilfe gem. § 50 SGB VIII ..............................................................12 7.2 Betreuter Besuchskontakt......................................................................................14 7.3 Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder ..........................................15 7.4 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen ..................................16 8 HILFEN ZUR ERZIEHUNG, EINGLIEDERUNGSHILFEN UND HILFEN FÜR JUNGE VOLLJÄHRIGE .......................................................... 18 8.1 Überblick und Fallzahlen ........................................................................................18 8.2 Soziale Gruppenarbeit ............................................................................................28 8.3 Erziehungsbeistandschaft......................................................................................30 8.4 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ............................................................32 8.5 Erziehung in der Tagesgruppe...............................................................................34 8.6 Vollzeitpflege...........................................................................................................36 8.7 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform ......................................................38 8.8 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ...............40 8.9 Hilfen für junge Volljährige.....................................................................................44 9 SCHUTZMAßNAHMEN IN FORM DER INOBHUTNAHMEN, SORGERECHTSENTZÜGE UND GEFÄHRDUNGSMITTEILUNGEN.......... 48 Jugendhilfebericht 2015 10 ADOPTIONSVERMITTLUNG ........................................................................ 50 11 KINDERTAGESSTÄTTEN ............................................................................ 52 11.1 Angebotsübersicht .................................................................................................52 11.2 Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege .......................................................................................54 12 KINDERTAGESPFLEGE............................................................................... 58 13 KREISJUGENDPFLEGE............................................................................... 60 14 JUGENDSCHUTZ.......................................................................................... 62 15 KOOPERATIONEN MIT FREIEN TRÄGERN DER JUGENDHILFE............. 64 16 ANHANG ....................................................................................................... 65 16.1 Aus dem Jahresbericht 2014 des Ökumenischen Erziehungshilfeverbund gGmbH.....................................................................................................................65 16.2 Aus dem Jahresbericht 2014 des DRK ..................................................................67 16.3 Aus dem Jahresbericht 2014 des Caritasverbandes Westeifel e. V. ..................70 16.4 Aus dem Jahresbericht 2014 der Lebensberatungsstelle Bitburg .....................79 Jugendhilfebericht 2015 1 Einleitung Mit dem vorliegenden Jugendhilfebericht soll eine detaillierte Entwicklung der Jugendhilfe aufgezeigt werden. Inhaltlich will der Jugendhilfebericht - wie in der Vergangenheit - Einblicke in die vielschichtige Arbeit des Jugendamtes als öffentlicher Träger der Jugendhilfe sowie der Tätigkeit der freien Träger, die diese im Auftrag des Jugendamtes durchführen, vermitteln. Ziel ist es, die Vielfalt der Hilfsangebote und das Arbeitsaufkommen des Jugendamtes zu dokumentieren und seine Entwicklung im zeitlichen Verlauf und unter sich verändernden Rahmenbedingungen aufzuzeigen. Das Leistungsspektrum des Jugendamtes resultiert einerseits aus gesetzlich festgeschriebenen Pflichtaufgaben und Leistungen, die zum Teil ständig weiterentwickelt und ausgewertet werden. Im Berichtsjahr 2014 standen nachfolgende Bereiche besonders im Fokus: • • • • U 3-Ausbau im Bereich der Kindertagesstätten, stationäre Unterbringung von jungen Volljährigen, Gefährdungsmitteilungen nach § 8 a SGB VIII sowie die Inklusionsdebatte und deren Folgen für die Jugendhilfe. Das Budget des Jugendamtes wurde in 2014 nicht überschritten. Gleichwohl gab es unterschiedliche Entwicklungen innerhalb der Produkte. So blieb der Zuschussbedarf für den Bereich Hilfe zur Erziehung und für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Vergleich mit den Vorjahren fast gleich. Eine erhebliche Steigerung gab es jedoch für den Bereich Kindertagesstätten, die dem U 3-Ausbau geschuldet ist. Zum 31.12.2014 haben statistisch 38,75 % der unter Dreijährigen nunmehr einen Platz in einer Einrichtung. Sofern alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, beträgt die Quote der U3-Plätze 45 % in Kindertagesstätten. Zudem können auch Plätze in der Kindertagespflege belegt werden. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass der Ausbaustand vor Ort sehr unterschiedlich ist, teilweise noch Handlungsbedarf besteht. Auch die Ganztagsplätze wurden kontinuierlich weiter ausgebaut. Betrug die Quote der Ganztagsplätze 2007 noch 20 %, so stieg die Quote der Ganztagsplätze zum 31.12.2014 auf ca. 60 %. Seite 1 Jugendhilfebericht 2015 2 Jugendgerichtshilfe Entwicklung der Jugendkriminalität in 2014 In Bearbeitung waren im letzten Jahr 461 Jugendstrafverfahren. Insgesamt wurden 295 Betreuungsfälle im Jugendstrafverfahren abgeschlossen. Davon erledigten sich 150 Anklageverfahren in Gerichtsverhandlungen und gegen 145 Jugendliche und Heranwachsende im Diversionsverfahren (Jugendstrafverfahren ohne Hauptverhandlung). Zusätzlich waren wir für fünf Ordnungswidrigkeitsverfahren (z. B. bei Schulschwänzern) zuständig. In 128 Fällen kam es zu einer Verurteilung. Vor dem Jugendgericht wurden 135 Fälle verhandelt, beim Jugendschöffengericht zwölf und ein Verfahren fand bei der Jugendkammer statt. In zehn Fällen erfolgte eine Einstellung der Verfahren in der Hauptverhandlung. In 16 Jugendstrafverfahren verhängten die Richter Jugendstrafen mit Bewährung. Sechs jugendliche Straftäter mussten eine Strafe in einer Jugendstrafanstalt verbüßen. Diese Jugendstraftäter erhielten Jugendstrafen ohne Bewährung. Zwei Jugendliche bzw. Heranwachsende waren im letzten Jahr in Untersuchungshaft. Weitere strafrechtliche Sanktionen, wie beispielsweise zehn Jugend-/ Freizeitarreste, 15 Soziale Trainingskurse, Geldstrafen (ca. 15.000,00 €) an gemeinnützige Einrichtungen und Arbeitsauflagen (ca. 800 Sozialstunden), erfolgten in Gerichtsverhandlungen. Von den abgeschlossenen Verfahren wurden 145 Fälle im Rahmen der Diversion erledigt, d. h. bei diesen Strafdelikten wurde kein Gerichtsverfahren eingeleitet, sondern die Staatsanwaltschaft stellte diese Verfahren nach Vorschlag der Jugendgerichtshilfe ein. In diesem Zusammenhang leisteten die jungen Straftäter, unter Mithilfe der Jugendgerichtshilfe, ca. 800 gemeinnützige Arbeitsstunden ab oder zahlten von ihrem Lohn kleinere Beträge an gemeinnützige Einrichtungen des Landkreises (ca. 3.000,00 €). Außerdem führten wir in zehn Verfahren einen Täter-Opfer-Ausgleich durch. Hierbei wurden die Jugendlichen direkt mit ihrer Straftat konfrontiert. Sie entschuldigten sich bei den Opfern, zahlten Schmerzensgelder oder leisteten in sonstiger Weise einen Ausgleich. Im letzten Jahr verurteilten die Richter vier Jugendliche zu einer Betreuungsweisung nach dem Jugendgerichtsgesetz. Diese Jugendlichen begleiten und unterstützen wir über einen längeren Zeitraum, vergleichbar mit der Arbeit eines Bewährungshelfers. Mit Hilfe dieser intensiveren Begleitung sollen weitere Straftaten vermieden und neue Perspektiven erarbeitet werden. Die Jugendgerichtshilfe musste im letzten Jahr keine weiteren Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (z. B. Heimunterbringung oder Erziehungsbeistandschaft) einleiten. Seite 2 Jugendhilfebericht 2015 Abgeschlossene Strafverfahren der letzten Jahre: Delikte 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 89 90 82 95 73 93 77 78 Verkehrsvergehen 106 103 126 140 126 91 101 62 Körperverletzung 76 57 63 52 41 21 30 24 2 10 7 1 1 0 2 1 Drogendelikte 32 60 44 53 78 52 49 60 Sachbeschädigung 37 15 22 16 16 13 11 14 Betrug 21 23 11 25 21 12 17 22 Hehlerei 3 2 1 4 4 0 0 0 Hausfriedensbruch 0 5 4 0 1 1 0 2 Beleidigung 3 4 4 10 12 8 3 1 f. Brandstiftung 3 0 1 1 0 3 1 3 Tötungsdelikte 1 0 0 2 2 2 1 0 Sexualdelikte 8 6 4 1 3 5 3 0 19 8 31 13 22 28 33 28 400 383 400 413 400 329 328 295 Diebstahl Raub Sonstiges Gesamt Anmerkungen zur Entwicklung der Jugendkriminalität/Tätergruppen/Täterprofile: Im letzten Jahr waren 74 Prozent der Jugendstraftäter männlichen Geschlechts. 25 Prozent der Jugendverfehlungen wurden gemeinschaftlich begangen. 13 Prozent der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden waren Wiederholungstäter. Hierbei ist anzumerken, dass auch bei den Mehrfachtätern nur bei einem sehr geringen Teil „kriminelle Neigungen“ vorlagen. 38 Prozent der Straffälligen besuchten noch Schulen. 34 Prozent standen in einem festen Ausbildungsverhältnis. 7 Prozent waren in einem festen Beschäftigungsverhältnis und 21 Prozent der erfassten Straftäter waren arbeitslos. Jeder dritte Schulabgänger war demnach ohne ein festes Beschäftigungsverhältnis. Erfreulicherweise ist die Anzahl der schweren Jugendkriminalität in unserem Eifelkreis auf einer der niedrigsten Werte seit Jahren gefallen. Dies erkennt man an der rückläufigen Zahl der verhängten Jugendstrafen zur Bewährung. In den letzten Jahren war die Jugendgerichtshilfe verstärkt kriminalpräventiv an Schulen tätig. Hierbei wurden die Schüler in Unterrichtseinheiten über die Ursachen und Folgen von Straftaten aufgeklärt. Ein besonderes Anliegen war der Dialog mit den Schülern und Lehrern. Seit 2010 führen wir im Eifelkreis soziale Trainingskurse für erstauffällige Drogenkonsumenten (Fred-Kurs = Frühintervention erstauffälliger Drogenkonsumenten) durch. In 2014 nahmen zehn Jugendliche an einer solchen Maßnahme teil. Insgesamt haben bereits 70 Jugendliche bzw. Heranwachsende an diesen sozialen Trainingskursen teilgenommen. Seite 3 Jugendhilfebericht 2015 3 Elterngeld Elterngeld wird für ausfallendes Erwerbseinkommen bis zu einem Höchstbetrag von 1.800,00 € monatlich gezahlt. Mütter und Väter, die in den letzten zwölf Monaten vor Geburt des Kindes nicht gearbeitet haben, erhalten einen Mindestbetrag von 300,00 EUR. Das Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Es wird in einem Kernzeitraum von zwölf Monaten gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate kommen hinzu, wenn sich der jeweils andere Elternteil Zeit für das Kind nimmt und eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt. Die Eltern können das Elterngeld abwechselnd oder gemeinsam beziehen. Im Jahr 2014 haben 192 Männer Elterngeld bezogen. Änderungen beim Elterngeld ab dem 01.01.2013: Beim Elterngeld sind mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs am 18.09.2012 einige Änderungen in Kraft getreten. Diese gelten für Eltern, deren Kinder ab dem 01.01.2013 geboren werden. Bei Beschäftigten wird das Einkommen weiterhin in aller Regel aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes ermittelt. Der steuerpflichtige Bruttolohn wird als Ausgangspunkt der Berechnung wie bisher aus den Lohn- und Gehaltsabrechnungen entnommen. Gewinneinkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb beziehungsweise Land- und Forstwirtschaft werden in der Regel über den Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungsjahres vor der Geburt des Kindes nachgewiesen. Im Kern werden bei der Berechnung des maßgeblichen Nettoeinkommens sowohl bei Beschäftigten als auch bei Selbstständigen die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben in pauschalierter Form vorgenommen. Die für die Berechnung der Abzüge für Steuern und Sozialabgaben erforderlichen Abzugsmerkmale (Lohnsteuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibeträge, Sozialversicherungspflicht) werden bei Beschäftigten aus den Lohn- und Gehaltsabrechnungen und bei Selbstständigen aus dem Steuerbescheid ermittelt. Diese Abzugsmerkmale werden dann einheitlich auf alle zu berücksichtigenden Einkünfte angewendet und gelten ebenfalls für eventuelles Einkommen während des Elterngeldbezuges. Die Zahl der Anträge auf Elterngeld ist in den beiden letzten Jahren deutlich gestiegen. Hierzu wurden allein im vergangenen Jahr insgesamt 5.071.482,12 € an Leistungen ausgezahlt. Inanspruchnahme Jahr Anträge 2009 722 2010 782 Finanzieller Aufwand 2009 2010 2011 4.015.824,60 € 4.048.211,92 € 4.044.320,73 € Seite 4 2011 756 2012 739 2012 3.985.900,78 € 2013 792 2014 892 2013 2014 4.275.465,01 € 5.071.482,12 € Jugendhilfebericht 2015 Elterngeld Plus Mit der Einführung des Elterngeld Plus und der vier zusätzlichen Partnerschaftsbonusmonate zum 01.01.2015 wird das bestehende Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) grundlegend reformiert. Die neuen Regelungen stellen in erster Linie eine Erweiterung der Wahlmöglichkeiten von Eltern dar, wie sie ihr Kind in den ersten Lebensjahren betreuen möchten. Dabei werden Eltern, die sich nach der Geburt eines Kindes für einen schnellen beruflichen Wiedereinstieg entscheiden, stärker finanziell gefördert als bisher. Zudem sollen Eltern belohnt werden, die sich Erwerbs- und Erziehungsarbeit für mindestens vier Lebensmonate ihres Kindes gleichberechtigt teilen. Sie dürfen hierfür länger Elterngeld Plus in Form der neuen Partnerschaftsbonusmonate beziehen. Die neuen Gestaltungsmöglichkeiten des Elterngeld Plus mit dem Partnerschaftsbonus und die Flexibilisierung der elternzeitrechtlichen Regelungen haben das Ziel, Partnerschaftlichkeit zwischen den Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexibler als bisher zu ermöglichen. Das Elterngeld Plus wird als neue, eigenständige Gestaltungskomponente des bisherigen Elterngeldes eingeführt. Jeder Partner kann zukünftig statt eines Elterngeldmonats zwei Elterngeld Plus–Monate in Anspruch nehmen. Damit können vor allem Eltern, die nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten, länger vom Elterngeld profitieren. So können beispielsweise Paare bis zu 14 Monate gleichzeitig Elterngeld beziehen und bis zu dreißig Wochenstunden arbeiten. Alleinerziehende können das Elterngeld Plus in gleichem Maße allein nutzen wie Paare und infolgedessen bis zu 28 Elterngeld Plus-Monate in Anspruch nehmen. Die Neuregelungen des Elterngeld Plus gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015. Betreuungsgeld Zum 1. August 2013 wurde zur Einführung des Betreuungsgeldes das Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz geändert. Danach können Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die ab dem 1. August 2012 geboren sind, Betreuungsgeld beantragen, wenn die Kinder keine öffentlich geförderte Kindertagesstätte besuchen oder nicht durch eine Tagesmutter im Rahmen einer Kindertagespflege betreut werden. Die Zahlung des Betreuungsgeldes setzt mit dem 15. Lebensmonat des Kindes oder dem Ende des Elterngeldbezuges ein. Betreuungsgeld kann deshalb erst in Anspruch genommen werden, wenn beide Elternteile den möglichen Gesamtanspruch auf Elterngeld ausgeschöpft haben. Die Leistung kann für maximal 22 Monate und längstens bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Das Betreuungsgeld beträgt ab dem 1. August 2013 monatlich 100,00 €. Ab dem 1. August 2014 werden monatlich 150,00 € gezahlt. Betreuungsgeld wird (auch bei Mehrlingen) in dieser Höhe für jedes Kind gezahlt, wenn alle Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II), dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, Sozialgeld) und dem Kinderzuschlag nach § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes wird das Betreuungsgeld in voller Höhe angerechnet. In dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 wurden insgesamt 400 Anträge auf Betreuungsgeld gestellt. Hierzu wurden Leistungen in Höhe von insgesamt 32.795 € bewilligt. Inanspruchnahme Jahr Anträge 2013 127 2014 400 Finanzieller Aufwand 2013 11.100,00 € 2014 32.795,16 € Seite 5 Jugendhilfebericht 2015 4 Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende Für Alleinerziehende erfolgt die Kindererziehung oft unter erschwerten Bedingungen. Diese Situation verschärft sich, wenn das Kind nicht wenigstens den Mindestunterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung erleichtert werden. Der Unterhaltsvorschuss bietet übergangsweise Hilfe in einer schwierigen Lebens- und Erziehungssituation, auch bei ungeklärter Vaterschaft. Der ausgefallene Unterhalt soll zumindest zum Teil ausgeglichen werden, ohne den barunterhaltspflichtigen, aber zahlungsunwilligen Elternteil aus der Verantwortung zu entlassen. Daher gehen etwaige Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf das Land über (§ 7 UVG), das diese Ansprüche geltend macht und gegebenenfalls einklagt und vollstreckt. Das bisher bestehende Unterhaltsrecht wurde durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz ab Januar 2008 grundlegend reformiert. In diesem Zusammenhang wurde geregelt, dass minderjährige Kinder jetzt einen absoluten Vorrang vor anderen Unterhaltsberechtigten haben. Darüber hinaus wurde der Begriff des Mindestunterhalts für Kinder eingeführt und somit der bisher maßgebliche Regelbetrag abgelöst. Auch wurde eine neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Die Unterhaltsleistung wird gemäß § 2 Abs. 1 UVG in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhaltes gezahlt. Hiervon wird der Betrag des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes in voller Höhe abgezogen, wenn der alleinstehende Elternteil Anspruch auf das volle Kindergeld hat (§ 2 Abs. 2 UVG). Ferner werden evtl. Unterhaltszahlungen oder eine evtl. Halbwaisenrente des Kindes abgezogen. Danach beträgt die Höhe des Unterhaltsvorschusses ab dem 01.01.2009 117,00 € 158,00 € für Kinder unter 6 Jahren: für Kinder von 6 bis 12 Jahren: 01.01.2010 133,00 € 180,00 € Inanspruchnahme Fallzahlentwicklung lfd. Zahlfälle Reine Rückgriffsfälle Fallzahl gesamt 2007 369 655 1024 2008 377 668 1045 2009 340 713 1053 2010 368 754 1122 2011 379 760 1139 2012 382 757 1139 2013 397 782 1179 2014 359 815 1174 Unterhaltsvorschuss 1400 1200 1000 lfd. Zahlfälle 800 nur Rückgriffsfälle 600 400 Fallzahl_gesamt 200 0 2007 Seite 6 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jugendhilfebericht 2015 Finanzieller Aufwand Einnahmen Ausgaben Eigenbeteiligung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 208.608,91 589.552,82 126.981,30 182.680,08 525.773,34 114.364,42 186.558,53 581.268,89 131.570,12 188.550,54 592.174,86 134.541,44 216.922,53 625.467,05 136.181,50 181.600,03 661.482,39 159.960,79 191.071,00 680.662,94 163.197,31 Unterhaltsvorschuss 800.000,00 700.000,00 600.000,00 500.000,00 Einnahmen 400.000,00 Ausgaben 300.000,00 Eigenbeteiligung 200.000,00 100.000,00 0,00 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Anmerkung: Es besteht eine Drittel-Finanzierung von Bund, Land und Kommune. Seite 7 Jugendhilfebericht 2015 5 Beistandschaft In Zeiten knapper finanzieller Mittel, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich, zieht die Realisierung von Unterhaltsansprüchen verstärkt die Aufmerksamkeit auf sich. Dies lenkt den Blick auf den Arbeitsbereich „Beistandschaft, Beratung und Unterstützung“, dem innerhalb des Jugendamtes zunehmend eine dienstleistungsorientierte Funktion zukommt. Bei dem Angebot nach § 18 SGB VIII (Beratung und Unterstützung) handelt es sich um eine Leistung der Jugendhilfe, bei den Angeboten nach §§ 52 a und 55 SGB VIII (Beistandschaft) um andere Aufgaben der Jugendhilfe. Es sind Pflichtaufgaben, für die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung und eine Gewährleistungsverpflichtung hat (§ 79 SGB VIII). Die Beratung, Unterstützung und Beistandschaft hat das Ziel, zur Sicherstellung der existenziellen Bedürfnisse des Kindes beizutragen. Dies beinhaltet die Klärung der Abstammung und die Sicherung des Unterhalts. Kinder und Jugendliche werden damit von Sozialleistungen unabhängiger. Außerdem beraten und unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes in Fragen des Sorge- und Namensrechts. Sie sind in der Ausübung der Funktion eines Beraters, Unterstützers und eines Beistandes oftmals die erste Anlaufstelle für Menschen, die zum Jugendamt kommen. Diese Schnittstellenfunktion erfordert entsprechende Rahmenbedingungen, fachliche und persönliche Kompetenzen und insbesondere ein neues Selbstverständnis. Der Beistand fungiert hierbei als Anwalt junger Menschen und als Mediator in der Familie. Als Dienstleistungsbehörde beachtet er das Prinzip der Freiwilligkeit. Ein wesentliches Ziel der Kindschaftsrechtsreform ist es, die Beratung und Unterstützungstätigkeit (§§ 18, 52 a SGB VIII) zu verstärken. Der Schwerpunkt der Beratung und Unterstützung gemäß den §§ 18 und 52 a SGB VIII i. V. m. §§ 1712 ff. BGB ist die Klärung der Vaterschaft sowie die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Aufgrund der Komplexität und Schwierigkeit des Unterhaltsrechts ist die Nachfrage zu diesen Leistungsangeboten sehr hoch. Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklungen in den letzten Jahren hat die Beratung und Unterstützung nach den §§ 18 und 52 a SGB VIII nicht nur einen größeren Bedarf ausgelöst, sondern auch ein immer größeres Gewicht erhalten. Nach Ziel und Arbeitsaufwand steht die Beratung und Unterstützung nach § 18 SGB VIII nunmehr gleichwertig neben der Beistandschaft. Auch innerhalb einer bestehenden Beistandschaft gewinnt die methodische Qualität der Beratung immer mehr Bedeutung. Bei einem gut aufgebauten Vertrauensverhältnis kann der Berater, Unterstützer und Beistand bei persönlichen Kontaktaufnahmen zwischen den Elternteilen vermitteln und konfliktentschärfend wirken. Die Wahl zwischen Beratung und Unterstützung einerseits und Beistandschaft andererseits dient der Stärkung der Elternautonomie. Es bleibt dem beauftragenden Elternteil überlassen, welche der möglichen Angebote er/sie wählt, wie viel er/sie dem Jugendamt übertragen oder weiter selbst regeln möchte. Seite 8 Jugendhilfebericht 2015 Die gesetzlichen Aufgaben in diesem Arbeitsbereich stellen sich zusammenfassend wie folgt dar: • • • • • • Beratungs- und Unterstützungsangebot nach § 18 SGB VIII Beratungsangebot nach § 52 a SGB VIII Beistandschaft des Jugendamtes für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nach § 55 SGB VIII i. V. m. § 1712 BGB Beurkundungen von Unterhaltsansprüchen und Vaterschaftsanerkenntnissen (§ 59 SGB VIII) Beurkundung von Sorgeerklärungen (§ 59 SGB VIII) Auskunft aus dem Sorgeregister Statistik (Stand: 31.12.2014): 1. 2. 3. Zahl der Beratungsfälle = Zahl der Beistandschaften = Zahl der Beurkundungen = 161 (nur statistisch erfasste Fälle) 752 264 Aufgrund der Intensivierung der Beratungstätigkeiten einerseits und einer überdurchschnittlich hohen Zahl an Fällen in 2014, in denen die Jugendlichen volljährig geworden sind, wurden die Fallzahlen der Beistandschaften im vergangenen Jahr von 858 auf 752 bis zum 31.12.2014 zurückgeführt. Eine weitere Fallzahlentwicklung der Beistandschaften auf diesem Niveau kann für die kommenden Jahre prognostiziert werden. Seite 9 Jugendhilfebericht 2015 6 Vormundschaften und Pflegschaften Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht verschiedene Tatbestände vor, in welchen das Jugendamt kraft Gesetzes Vormund für Minderjährige wird: • wenn die Mutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes minderjährig und unverheiratet oder volljährig, aber geschäftsunfähig ist, • wenn ein ungeklärter Personenstand eines Kindes gegeben ist (beispielsweise Findelkind), • wenn die Freigabe des Kindes zur Adoption vorliegt, • durch das Gericht zum Vormund oder Pfleger bestellt werden kann, sofern keine geeignete oder zur Übernahme bereite Einzelperson zur Verfügung steht, z. B.: • wenn den Eltern das Sorgerecht vollständig oder teilweise entzogen worden ist, • wenn das Gericht das Ruhen der elterlichen Sorge feststellt, • für minderjährige ausländische Flüchtlinge ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Die Vormundschaft umfasst die gesamte Palette der elterlichen Sorge (Personensorge und Vermögenssorge), die Pflegschaft jeweils einen oder mehrere Teilbereiche der elterlichen Sorge (z. B. gesamte Personensorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge, Vertretung in gerichtlichen Verfahren, Entscheidung über Aussageverweigerungsrecht). In der Funktion des Vormundes oder Pflegers handelt das Jugendamt an Elternstelle als „gesetzlicher Vertreter“ des Kindes oder Jugendlichen. Neues Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: Mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29.06.2011 ist die langjährige Reformdiskussion mit Blick auf die rechtliche und fachliche Entwicklung des Vormundschaftswesens an einen neuen Punkt gebracht worden. Die Kernvorschrift des neuen Gesetzes schreibt den Vormündern und Pflegern nunmehr vor, „die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten“. Diesem Ziel soll der nun vorgeschriebene regelmäßige persönliche Kontakt zwischen Vormund und Kind dienen. Die persönliche Gewähr für die Pflege und Erziehung des Mündels begründet somit eine eigene Verantwortung des Vormunds in Bezug auf das Wohlergehen des Mündels. Zukünftig steht der Vormund persönlich für die Erziehung, Gesundheit und Förderung des Kindes oder Jugendlichen ein. Daraus ergibt sich auch eine gesteigerte strafrechtliche Verantwortung. Somit ist die gesamte Verantwortung der Mitarbeiter in dem Bereich der Vormundschaft mit dem neuen Gesetz deutlich gestiegen. Vormünder nehmen mit ihrem Handeln und ihren Entscheidungen zunehmend Einfluss auf die Entwicklung und Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen. Vormünder sind nunmehr zentral beteiligt an Entscheidungen über die Unterbringung eines Jugendlichen. Vormünder halten die Fäden in der Hand, wenn es um Umgangsentscheidungen geht, die große Bedeutung für Kinder haben. Der Anteil der Kinder- und Jugendlichen, die einen Amtsvormund oder Pfleger haben, ist bundesweit in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Bei uns sind die Fallzahlen in den beiden letzten Jahren - wenn auch moderat - rückläufig. Dabei wurden allein im letzten Jahr 27 Fälle (bei 12 Zugängen) beendet. Inanspruchnahme Fallzahlentwicklung: Stand 31.12. gesetzliche Vormundschaft bestellte Amtspflegschaft bestellte Amtsvormundschaft Gesamtfallzahl Seite 10 2011 12 91 53 156 2012 4 93 53 150 2013 4 85 53 142 2014 4 80 43 127 Jugendhilfebericht 2015 Seite 11 Jugendhilfebericht 2015 7 Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21 SGB VIII) 7.1 Trennungs- und Scheidungsberatung gem. §§ 17/18 SGB VIII und Familiengerichtshilfe gem. § 50 SGB VIII Aufgaben und Inhalte Die Trennungs- und Scheidungsberatung sowie die Beratung und Unterstützung zur Durchführung des Umganges mit dem Kind/den Kindern ist eine Aufgabe und ein Angebot der Jugendhilfe, die immer dann in Anspruch genommen werden kann, wenn Kinder von der Trennung der Eltern betroffen sind, aber auch nach Trennung und/oder Scheidung der Eltern. Ziel dieser Vermittlung ist es primär, die Eltern zur Erarbeitung eines einvernehmlichen Konzeptes zu bewegen. Bezüglich der Fragestellung der Umgangsregelung ist es unerheblich, ob die Eltern verheiratet sind oder waren und auch nicht relevant, ob beide Inhaber der elterlichen Sorge sind oder nur ein Elternteil SorgerechtsinhaberIn ist. Bei Nichteinigkeit der Eltern, wenn auch hier keine Vermittlung erfolgreich verläuft, haben beide Eltern die Möglichkeit, einen Antrag auf Regelung (sowohl Sorgerecht, Teilsorgerecht oder Umgangsregelung) bei Gericht (Familiengericht) zu stellen. Hier besteht unsere Aufgabe neben der Vermittlung darin, dem Gericht eine gutachterliche Stellungnahme zukommen zu lassen, welche dort als ein Instrument der Entscheidungsfindung dient. Dies bedeutet jedoch auch, dass unser Vorschlag nicht mit den Vorstellungen der Eltern oder eines Elterteiles deckungsgleich ist, sollte dies im Sinne des Kindeswohles geboten sein. vgl. § 17 SGB VIII Inanspruchnahme Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist unterschiedlich motiviert. Eine reine Beratung und Vermittlung kann von den Eltern in Anspruch genommen werden, wird aber auch von uns automatisiert angeboten, da wir über Scheidungsanträge vom Familiengericht informiert werden. Die folgende Auflistung bezieht sich sowohl auf Fälle im Rahmen der Familiengerichtshilfe (§ 50 SGB VIII), also Stellungnahmen ans Gericht nach Beratung und Vermittlung bezüglich der elterlichen Sorge bzw. der Umgangsregelung, als auch auf die außergerichtliche Beratung und Vermittlung. vgl. § 50 und §§17/18 SGB VIII Seite 12 Jugendhilfebericht 2015 Beratung und Beratungsangebote: Beratungs- und Vermittlungsgespräche in 2014 bei Fragen bezüglich der elterlichen Sorge und/oder Umgangsregelung ohne weitere gerichtliche Regelung: 2007 2008 2009 20010 2011 2012 2013 2014 83 88 88 89 86 92 85 91 Mitteilungen über Trennung bzw. Scheidung von Eltern und Beratungsangebote ohne Anträge zu Sorge-/ Umgangsrechtsentscheidungen: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 129 98 114 112 98 70 61 62 Familiengerichtshilfe: Beteiligung gemäß § 50 SGB VIII / Stellungnahmen an das Familiengericht (Anträge zu Sorge-/ Umgangsrechtsregelungen): 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 68 78 56 85 72 74 91 81 Betroffene Kinder: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 99 105 69 122 97 98 112 108 Seite 13 Jugendhilfebericht 2015 7.2 Betreuter Besuchskontakt Aufgaben und Inhalte Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Bei der Befugnis, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden. vgl. § 18 SGB VIII Finanzieller Aufwand 2007 2008 2009 2010 Ausgaben 8.008,71 7.862,91 11.832,36 5.408,08 2011 5.727,20 2012 2013 2014 9.673,73 5.947,87 6.137,58 § 18 Betreuter Besuchskontakt 14.000,00 12.000,00 10.000,00 8.000,00 Ausgaben 6.000,00 4.000,00 2.000,00 0,00 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Anmerkungen: Die Hilfe richtet sich an getrennt lebende bzw. geschiedene Eltern und deren Kinder, die eine unterstützende Begleitung für Besuchskontakte zwischen dem Elternteil, bei welchem das Kind nicht lebt, und dem Kind benötigen. Die betreuten Besuchskontakte werden durch freie Träger der Jugendhilfe im Auftrag des Jugendamtes begleitet. Seite 14 Jugendhilfebericht 2015 7.3 Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder Aufgaben und Inhalte Mütter und Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen. Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder der Vater für sie allein zu sorgen hat. Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in der Wohnform betreut werden. vgl. § 19 SGB VIII Finanzieller Aufwand Einnahmen Ausgaben 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 0,00 1.987,10 1.724,65 0,00 246,33 0,00 0,00 0,00 1.069,30 11.984,15 0,00 0,00 0,00 5.208,77 74.103,26 97.484,21 § 19 Unterbringungskosten in Mutter/Vater-KindEinrichtungen 120.000,00 100.000,00 80.000,00 Einnahmen 60.000,00 Ausgaben 40.000,00 20.000,00 0,00 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Seite 15 Jugendhilfebericht 2015 7.4 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Aufgaben und Inhalte Fällt der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll der andere Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützt werden, wenn • • • er wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen, die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten, Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege nicht ausreichen. Fällt ein allein erziehender Elternteil oder fallen beide Elternteile aus gesundheitlichen oder anderen Gründen aus, so soll unter der Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 3 das Kind im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist. vgl. § 20 SGB VIII Finanzieller Aufwand 2007 Einnahmen Ausgaben 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 570,00 6.228,59 1.027,11 2.810,44 1.259,33 0,00 607,65 367,01 20.102,46 47.185,91 50.831,77 27.651,75 54.313,66 37.528,27 80.869,15 89.512,76 § 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen 100.000,00 90.000,00 80.000,00 70.000,00 60.000,00 50.000,00 Einnahmen 40.000,00 Ausgaben 30.000,00 20.000,00 10.000,00 0,00 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Anmerkungen: • Nachrang der Jugendhilfe. • Vorrangig sind Ansprüche z. B. der Krankenkasse, Rentenversicherung etc. Seite 16 2014 Jugendhilfebericht 2015 Seite 17 Jugendhilfebericht 2015 8 Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige 8.1 Überblick und Fallzahlen Aufgaben und Inhalte Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Sie soll bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne des § 13 Abs. 2 einschließen. § 27 SGB VIII Entsprechend den Leitlinien der Hilfen zur Erziehung ist das Jugendamt bemüht, ambulante und teilstationäre Hilfen bedarfsgerecht vor Ort anzubieten, um somit möglichst Fremdunterbringungen zu vermeiden. Wenn Sorgeberechtigte einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen, muss über Art und Umfang der Hilfe innerhalb des Hilfeplanverfahrens entschieden werden. Gemeinsam wird mit den Eltern und dem Kind/Jugendlichen überlegt, welchen besonderen Bedarf das Kind/der Jugendliche hat, welche Defizite es auszugleichen gilt und welche individuellen Besonderheiten zu beachten sind. Im Einzelnen wurden im Jahr 2014 folgende erzieherischen Hilfen durchgeführt: • • • • • • Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform. Seite 18 Jugendhilfebericht 2015 Seite 19 Jugendhilfebericht 2015 Gesamtausgaben aller Hilfen zur Erziehung und § 35a 12.000.000,00 11.000.000,00 10.000.000,00 9.000.000,00 8.000.000,00 7.000.000,00 6.000.000,00 5.000.000,00 4.000.000,00 3.000.000,00 2.000.000,00 1.000.000,00 2006 Seite 20 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jugendhilfebericht 2015 Ausgabendifferenzierung nach Art der Hilfe 4.500.000,00 4.000.000,00 ambulant 3.500.000,00 teilstationär 3.000.000,00 Vollzeitpflege 2.500.000,00 stationär 2.000.000,00 Volljährige 1.500.000,00 Einglied.-hilfe 1.000.000,00 500.000,00 0,00 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Seite 21 Jugendhilfebericht 2015 Gesamteinnahmen aller Hilfen zur Erziehung und § 35a 3.500.000,00 3.000.000,00 2.500.000,00 2.000.000,00 1.500.000,00 1.000.000,00 500.000,00 2006 Seite 22 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jugendhilfebericht 2015 Zuschussbedarf Hilfe zur Erziehung und § 35a 9.000.000,00 8.000.000,00 7.000.000,00 6.000.000,00 5.000.000,00 4.000.000,00 3.000.000,00 2.000.000,00 1.000.000,00 0,00 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Seite 23 Jugendhilfebericht 2015 Fallzahlen 2014 Minderjährige Jan Soziale Gruppenarbeit § 29 SGB VIII Abgänge Gesamt Erziehungsbeistand- Zugänge schaft § 30 SGB VIII Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Summe Ø2014 Ø2013 Ø2012 Ø2011 Ø2010 Ø2009 Ø2008 Ø2007 Zugänge Abgänge Gesamt Sozialpädagogische Familienhilfe Zugänge § 31 SGB VIII Abgänge Gesamt 0 2 0 3 0 0 2 0 0 0 1 0 8 0 2 0 3 0 0 2 0 0 0 1 0 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 3 1 2 3 0 1 0 1 0 2 1 16 5 1 0 4 2 1 0 0 1 0 0 0 14 8 10 11 9 10 9 10 10 10 10 12 13 10 3 9 3 6 5 12 7 7 11 5 7 85 7 6 5 7 9 9 9 7 9 8 3 6 85 0 155 152 156 152 149 145 148 148 146 149 151 152 0 2 0 1 0 0 0 1 3 1 2 0 10 § 32 SGB VIII Abgänge 0 1 1 1 1 0 1 2 4 1 0 0 12 30 31 30 30 29 29 28 27 26 26 28 28 18 15 9 10 9 14 4 11 12 11 7 8 128 22 11 9 6 7 10 13 11 9 6 12 3 119 § 35a SGB VIII Abgänge Gesamt ambulante Integrationshilfe Zugänge § 35a SGB VIII Abgänge Gesamt Seite 24 0 0 23 0 0 23 1 0 24 0 0 24 1 0 25 0 1 24 0 2 22 2 1 23 0 0 23 0 0 23 0 0 23 0 0 0 0 13,2 17,4 16 27,2 22,6 15,4 21,7 157 159,3 156,4 139 98,3 81,8 33,3 33,4 37,2 40 42,3 231,7 222,8 243,6 218,2 211,3 209 174 147 0 0 0 28,5 224 228 228 232 234 238 229 229 232 237 232 237 1 0 23 0 150,3 151,3 Zugänge ambulante Eingliede- Zugänge rungshilfe 0 10,2 Tagesgruppe Gesamt 0 31 33,8 5 4 23,3 22,4 0 0 0 Jugendhilfebericht 2015 Fallzahlen 2014 Minderjährige Vollzeitpflege § 33 SGB VIII Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Summe Ø2014 Ø2013 Ø2012 Ø2011 Ø2010 Ø2009 Ø2008 Ø2007 Dez Zugänge örtlich und sachl. + nur Abgänge sachlich zuständig 1 3 1 3 6 0 7 4 2 1 4 5 37 4 2 2 5 0 0 2 4 1 1 3 2 26 87 88 87 85 91 91 96 96 97 97 6 0 4 1 0 2 0 0 0 0 0 0 13 3 1 1 2 1 1 2 1 1 0 1 1 15 (Leistungsfälle) Gesamt Vollzeitpflege § 33 SGB VIII Zugänge nur örtlich zuständig Abgänge (Erstattungsfälle) Gesamt 58 57 60 59 58 59 57 56 55 55 54 53 Heimerziehung Zugänge 2 2 6 4 3 6 5 3 1 5 3 3 43 § 34 SGB VIII Abgänge 5 3 4 4 2 3 5 3 2 1 4 1 37 Gesamt 98 101 61 60 62 62 63 66 66 66 65 69 68 70 Betreutes Wohnen Zugänge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 § 34 SGB VIII Abgänge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Gesamt stationäre Eingliederungshilfe § 35aSGB VIII 92,8 94,3 92 83,91 68,3 71,1 64,3 62,3 56,8 56,3 51,2 47,83 52,8 53,3 47,3 50,3 64,8 64 70,2 68 60,5 52 56 62,3 0 0 0,8 0 0 1,1 1,5 3,41 3 2,4 1 1 0,5 0 0 0 4,3 4 4,7 2,8 2,3 0 0 0 Zugänge Abgänge Gesamt Heimerziehung /betr. Wohnen Zugänge 0 0 0 0 1 1 1 0 0 1 0 0 4 § 34 SGB VIII Abgänge 0 0 0 0 1 1 0 1 0 0 0 1 4 (Erstattungsfälle) Gesamt 4 4 4 4 4 4 5 4 4 5 5 4 Seite 25 Jugendhilfebericht 2015 Fallzahlen 2014 Junge Volljährige Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Summe Ø2014 Ø2013 Ø2012 Ø2011 Ø2010 Ø2009 Ø2008 Ø2007 Erziehungsbeistandschaft Zugänge 1 1 0 2 2 1 3 0 1 0 0 0 11 § 30 SGB VIII Abgänge 1 2 0 0 0 0 2 0 0 0 2 1 8 Gesamt 5 4 4 6 8 9 10 10 11 11 9 8 Vollzeitpflege - § 33 SGB VIII Zugänge 1 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 1 4 örtlich und sachl. + nur sachlich zuständig Abgänge 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 2 (Leistungsfälle) Gesamt 6 6 7 6 6 6 5 5 6 6 6 7 Vollzeitpflege - § 33 SGB VIII Zugänge 0 0 1 0 0 1 1 0 0 0 0 0 3 4 nur örtlich zuständig (Erstat- Abgänge tungsfälle) 8 4,4 6,4 4,3 4,3 4,1 4,5 1,5 6 5,25 4,6 4,8 5 3,3 3 3,5 6 5,2 5,6 5,3 5,7 8,7 8,7 5 8,7 5,3 4,4 5,3 5,6 3,8 3,6 2,91 1 2,4 2,3 2,3 2,2 6 5,3 4,75 1 0 0 0 0 0 2 1 0 0 0 0 Gesamt 5 5 6 6 6 7 6 5 5 5 5 5 Heimerziehung Zugänge 0 2 0 3 0 1 0 0 2 0 0 0 8 § 34 SGB VIII Abgänge 1 0 1 0 0 0 1 0 1 0 0 0 4 Gesamt 5 7 6 9 9 10 9 9 10 10 10 10 Betreutes Wohnen Zugänge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 § 34 SGB VIII Abgänge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 stationäre Eingliederungshil- Zugänge fe Abgänge § 35aSGB VIII Gesamt Heimerziehung /betr. Wohnen Zugänge 0 1 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 3 § 34 SGB VIII Abgänge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 (Erstattungsfälle-auch Land) Gesamt 5 6 7 7 7 8 8 8 8 7 7 7 Seite 26 0,3 0,5 1 0,8 0 0 0 0 6,3 5 0,2 1,8 3,9 0 0 0 Jugendhilfebericht 2015 Fallzahle ntwicklung 2002 bis 2014 -HzE ohne Erstattungsfälle - 240 220 200 180 ambulant / teilstationäre Hilfen 160 Fremdunterbringung ohne Erstattungsfälle 140 120 100 80 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Seite 27 Jugendhilfebericht 2015 8.2 Soziale Gruppenarbeit Aufgaben und Inhalte Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. vgl. § 29 SGB VIII Finanzieller Aufwand 2007 Einnahmen Ausgaben 2008 184,61 525,00 2009 177,82 225,00 2010 63,31 6.583,89 2011 511,79 8.412,46 2012 1.370,03 4.589,75 2013 1.192,93 4.670,08 2014 631,92 1.052,00 383,72 3.454,92 § 29 Soziale Gruppenarbeit 9.000,00 8.000,00 7.000,00 6.000,00 5.000,00 Einnahmen 4.000,00 Ausgaben 3.000,00 2.000,00 1.000,00 0,00 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Inanspruchnahme Fallzahlentwicklung im Jahr 2014 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe Zugänge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 2 Abgänge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 2 Gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Seite 28 Jugendhilfebericht 2015 Seite 29 Jugendhilfebericht 2015 8.3 Erziehungsbeistandschaft Aufgaben und Inhalte Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern. vgl. § 30 SGB VIII • • Ambulante Hilfe als Gruppen- oder Einzelangebot zur Überwindung von Entwicklungsund Verhaltensproblemen Förderung sozialen Lernens Finanzieller Aufwand Einnahmen Ausgaben 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 47.125,10 37.155,15 27.303,09 31.022,31 43.426,88 37.799,06 26.962,55 21.506,98 178.118,14 145.506,00 254.544,30 300.340,98 193.199,19 203.607,14 110.447,21 118.692,37 § 30 Erziehungsbeistandschaft 350.000,00 300.000,00 250.000,00 200.000,00 Einnahmen 150.000,00 Ausgaben 100.000,00 50.000,00 0,00 2007 Seite 30 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jugendhilfebericht 2015 Inanspruchnahme Fallzahlentwicklung im Jahr 2014 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Summe Dez Zugänge 2 3 1 2 3 0 1 0 1 0 2 1 16 Abgänge 5 1 0 4 2 1 0 0 1 0 0 0 14 Gesamt 8 10 11 9 10 9 10 10 10 10 12 13 Fallzahlvergleich mit den Vorjahren: (Jahresdurchschnitt) Fallzahlentwicklung von 2007 bis 2014 30 25 20 15 10 5 0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Besonderheiten: • • • • Erziehungsbeistandschaften werden durch freie Träger der Jugendhilfe (z. B. Jugendhilfestation, Palais Eifel gGmbH, St. Vinzenzhaus, Ambulanz Seelbach) abgedeckt. Die Dauer der Maßnahme ist abhängig von der persönlichen Mitwirkungsbereitschaft des Kindes/Jugendlichen und von der Problemkonstellation. Abgerechnet wird nach Fachleistungsstunden. Weite Anfahrtswege, da diese Hilfe grundsätzlich vor Ort durchgeführt wird. Seite 31 Jugendhilfebericht 2015 8.4 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) Aufgaben und Inhalte Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. vgl. § 31 SGB VIII In Familien, die Probleme bei der Erziehung ihrer Kinder und Organisation des Alltages haben, wird oft die SPFH eingesetzt, wenn davon auszugehen ist, dass durch eine Hilfe zur Selbsthilfe die Familie wieder als solche funktioniert. Durch die SPFH sollen der Familie unter fachlicher Anleitung soziale Kompetenzen und Erziehungskompetenzen sowie die Fähigkeit, den Alltag zu bewältigen und zu organisieren, vermittelt werden. Finanzieller Aufwand 2007 2008 2009 Einnahmen 102.452,95 121.776,16 Ausgaben 146.347,35 2010 2011 184.210,67 234.441,18 2012 252.460,24 2013 2014 234.133,31 205.604,39 790.585,30 952.681,03 1.414.544,44 1.666.195,56 1.798.694,12 1.629.976,55 1.468.217,66 1.468.971,36 § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe 2.100.000,00 1.800.000,00 1.500.000,00 1.200.000,00 Einnahmen 900.000,00 Ausgaben 600.000,00 300.000,00 0,00 2007 Seite 32 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jugendhilfebericht 2015 Inanspruchnahme Fallzahlentwicklung im Jahr 2014 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Summe Dez Zugänge 10 3 9 3 6 5 12 7 7 11 5 7 85 Abgänge 7 6 5 7 9 9 9 7 9 8 3 6 85 155 152 156 152 149 145 148 148 146 149 151 152 Gesamt Fallzahlvergleich mit den Vorjahren: (Jahresdurchschnitt) Fallzahlentwicklung von 2007 bis 2014 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Besonderheiten: • • • • Erziehungsbeistandschaften werden durch freie Träger der Jugendhilfe (z. B. Jugendhilfestation, Palais Eifel gGmbH, St. Vinzenzhaus, Ambulanz Seelbach) abgedeckt. Die Dauer der Maßnahme ist abhängig von der persönlichen Mitwirkungsbereitschaft des Kindes/Jugendlichen und von der Problemkonstellation. Abgerechnet wird nach Fachleistungsstunden. Weite Anfahrtswege, da diese Hilfe grundsätzlich vor Ort durchgeführt wird. Seite 33 Jugendhilfebericht 2015 8.5 Erziehung in der Tagesgruppe Aufgaben und Inhalte Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie sichern. vgl. § 32 SGB VIII Bei der Erziehung in der Tagesgruppe soll den Kindern/Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden, mit Gleichaltrigen u. a. soziale Kompetenzen unter fachlicher Begleitung zu erwerben. Die Betreuung in einer Tagesgruppe gleicht in der Betreuungsintensität der Heimerziehung, wobei eine Trennung der Betreuten vom familiären Umfeld vermieden wird. Gleichzeitig wird eine intensive Elternarbeit angestrebt, um die Grundlagen für eine gesunde physische und psychische Entwicklung zu erarbeiten und die elterlichen Erziehungskompetenzen zu stärken. Finanzieller Aufwand 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Einnahmen 146.287,66 152.787,03 150.132,14 131.848,39 118.176,29 112.171,06 111.210,65 104.762,03 Ausgaben 894.787,29 808.933,16 804.707,44 733.907,98 796.545,81 764.061,35 761.501,05 674.031,76 § 32 Erziehung in der Tagesgruppe 1.000.000,00 800.000,00 600.000,00 Einnahmen Ausgaben 400.000,00 200.000,00 0,00 2007 Seite 34 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jugendhilfebericht 2015 Inanspruchnahme Fallzahlentwicklung im Jahr 2014 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Summe Dez Zugänge 0 2 0 1 0 0 0 1 3 1 2 0 10 Abgänge 0 1 1 1 1 0 1 2 4 1 0 0 12 Gesamt 30 31 30 30 29 29 28 27 26 26 28 28 Fallzahlvergleich mit den Vorjahren: (Jahresdurchschnitt) Fallzahlentwicklung von 2007 bis 2014 50 45 40 35 30 25 20 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Besonderheiten Tagesheimgruppen werden belegt in: • Bitburg und Prüm (Jugendhilfestation) • Speicher (St. Vinzenzhaus) Seite 35 Jugendhilfebericht 2015 8.6 Vollzeitpflege Aufgaben und Inhalte Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen. vgl. § 33 SGB VIII Unter Vollzeitpflege versteht man konkret die Unterbringung, Versorgung und Betreuung eines Kindes Tag und Nacht außerhalb seines Elternhauses in einer anderen Familie. Die Gründe, warum Kinder in Vollzeitpflege untergebracht werden, sind vielfältig: z. B. labile Familiensituationen, Krankheit von Elternteilen, Randstellungen in sozialen Sicherungssystemen. Diese Fremdunterbringungen müssen nicht immer auf Dauer angelegt sein, sondern können, sofern sich die familiäre Situation wieder stabilisiert, auch übergangsweise genutzt werden. Aus diesem Grund unterscheidet man bei der Vollzeitpflege nochmals in: • Kurzzeit-, Bereitschafts- sowie Übergangspflege (überbrücken von Notsituationen und Klärung von Perspektiven), • Dauerpflege (als langfristig angelegte Hilfe zur Erziehung, oft bis zur Volljährigkeit oder darüber hinaus). Finanzieller Aufwand 2007 Einnahmen Ausgaben Differenz 2008 725.791,01 767.977,61 2009 913.836,69 2010 2011 852.279,20 984.586,16 2012 2013 2014 967.136,38 1.031.100,46 1.081.116,48 1.183.540,89 1.245.468,36 1.333.281,03 1.511.853,33 1.883.523,27 1.766.013,17 2.021.608,04 2.049.287,13 457.749,88 477.490,75 419.444,34 659.574,13 898.937,11 798.876,79 990.507,58 968.170,65 § 33 Vollzeitpflege 2.500.000,00 2.000.000,00 1.500.000,00 Einnahmen Ausgaben 1.000.000,00 500.000,00 0,00 2007 Seite 36 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jugendhilfebericht 2015 Inanspruchnahme Fallzahlentwicklung im Jahr 2014 eigene Fälle (Minderjährige) Jan Zugänge Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe 1 3 1 3 6 0 7 4 2 1 4 5 37 4 2 2 5 0 0 2 4 1 1 3 2 26 87 88 87 85 91 91 96 96 97 97 98 101 Abgänge Gesamt Feb Erstattungsfälle § 86 Abs. 6 (Minderjährige) Jan Zugänge Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe 6 0 4 1 0 2 0 0 0 0 0 0 13 3 1 1 2 1 1 2 1 1 0 1 1 15 58 57 60 59 58 59 57 56 55 55 54 53 Abgänge Gesamt Feb Fallzahlvergleich mit den Vorjahren: (Jahresdurchschnitt) Fallzahlentwicklung von 2007 bis 2014 100 90 80 70 60 Eigene Fälle 50 Erstattungsfälle 40 30 20 10 0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Seite 37 Jugendhilfebericht 2015 8.7 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Aufgaben und Inhalte Hilfen zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform sollen Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie sollen entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten. Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden. vgl. § 34 SGB VIII Heimerziehung ist die einschneidenste Maßnahme der Jugendhilfe. Die Erziehung in einer stationären Einrichtung muss für den individuellen Fall angemessen und erforderlich sein. In der Regel sind vor der Unterbringung andere niedrigschwellige Maßnahmen geprüft worden. Betreute Wohnform wird als mögliche Hilfe zur Verselbständigung, aber auch Jugendlichen zur Ablösung einer bisher erfolgreich verlaufenden Heimerziehung gewährt. Finanzieller Aufwand 2007 Einnahmen 2008 832.956,00 768.961,73 2009 722.144,73 2010 2011 738.776,78 872.197,91 2012 2013 2014 954.208,27 1.405.273,56 1.232.731,94 Ausgaben 2.748.381,19 2.551.446,07 2.658.916,67 2.978.603,45 3.861.641,60 4.196.354,22 3.733.759,72 3.942.245,61 Differenz 1.915.425,19 1.782.484,34 1.936.771,94 2.239.826,67 2.989.443,69 3.242.145,95 2.328.486,16 2.709.513,67 § 34 Heimerziehung 4.500.000,00 4.000.000,00 3.500.000,00 3.000.000,00 2.500.000,00 Einnahmen 2.000.000,00 Ausgaben 1.500.000,00 1.000.000,00 500.000,00 0,00 2007 Seite 38 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jugendhilfebericht 2015 Inanspruchnahme Fallzahlentwicklung im Jahr 2014 Stationär Minderjährige Jan Zugänge Abgänge Gesamt Feb 2 5 61 Mrz 2 3 60 6 4 62 Apr Mai 4 4 62 3 2 63 Jun 6 3 66 Jul Aug 5 5 66 3 3 66 Sep Okt 1 2 65 5 1 69 Nov 3 4 68 Dez 3 1 70 Summe 43 37 Fallzahlvergleich mit den Vorjahren: (Jahresdurchschnitt) Fallzahlentwicklung von 2007 bis 2014 -ohne Erstattungsfälle100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Betreutes Wohnen Zugänge Abgänge Gesamt Jan 0 0 0 Feb 0 0 0 Mrz 0 0 0 Apr 0 0 0 Mai 0 0 0 Jun 0 0 0 Jul 0 0 0 Aug 0 0 0 Sep 0 0 0 Okt 0 0 0 Nov 0 0 0 Dez 0 0 0 Summe Heimerziehung/Betreutes Wohnen Erstattungsfälle Minderjährige Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe Zugänge 0 0 0 0 1 1 1 0 0 1 0 0 4 Abgänge 0 0 0 0 1 1 0 1 0 0 0 1 4 Gesamt 4 4 4 4 4 4 5 4 4 5 5 4 Seite 39 Jugendhilfebericht 2015 8.8 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Aufgaben und Inhalte Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall • • • • in ambulanter Form, in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen, durch geeignete Pflegepersonen und in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet. vgl. § 35a SGB VIII Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn • ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und • daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Finanzieller Aufwand 2007 2008 2009 2010 2011 91.983,28 122.469,29 2012 176.219,44 2014 Einnahmen 100.647,78 80.656,78 79.691,02 Ausgaben 427.616,01 526.441,14 644.926,23 804.439,50 1.029.422,90 1.229.356,62 1.290.192,98 1.315.050,69 Differenz 326.968,23 445.784,36 565.235,21 712.456,22 1.085.166,01 1.113.973,54 1.134.364,48 906.953,61 144.190,61 2013 180.686,21 § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 1.400.000,00 1.200.000,00 1.000.000,00 800.000,00 Einnahmen 600.000,00 Ausgaben 400.000,00 200.000,00 0,00 2007 Seite 40 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jugendhilfebericht 2015 Inanspruchnahme Fallzahlentwicklung im Jahr 2014 Ambulante Eingliederungshilfe Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe Zugänge 18 15 9 10 9 14 4 11 12 11 7 8 128 Abgänge 22 11 9 6 7 10 13 11 9 6 12 3 119 Gesamt 224 228 228 232 234 238 229 229 232 237 232 237 Integrationshilfen an Schulen Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe Zugänge 1 0 0 1 0 1 0 0 2 0 0 0 5 Abgänge 0 0 0 0 0 0 1 2 1 0 0 0 4 Gesamt 23 23 23 24 24 25 24 22 23 23 23 23 Fallzahlvergleich mit den Vorjahren: (Jahresdurchschnitt) Ø 2007 147 Ø 2008 178 Ø 2009 209 Ø 2010 211 Ø 2011 218 Ø 2012 243,6 Ø 2013 222,8 Ø 2014 231,7 Stationäre Eingliederungshilfe Minderjährige Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe Zugänge 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Abgänge 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Gesamt 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Seite 41 Jugendhilfebericht 2015 Stationäre Eingliederungshilfe Volljährige Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe Zugänge 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Abgänge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 Fallzahlvergleich mit den Vorjahren: (Jahresdurchschnitt) Ø 2007 0 Seite 42 Ø 2008 0 Ø 2009 0 Ø 2010 0,75 Ø 2011 1,3 Ø 2012 2,3 Ø 2013 2,9 Ø 2014 3,3 Jugendhilfebericht 2015 Seite 43 Jugendhilfebericht 2015 8.9 Hilfen für junge Volljährige Aufgaben und Inhalte Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. vgl. § 41 SGB VIII Junge Volljährige, die in einer Jugendhilfemaßnahme integriert sind, wurden in der Regel schon als Minderjährige über die Jugendhilfe betreut. Häufig befinden sie sich noch in Ausbildung und können den Alltag nicht alleine strukturieren und bewältigen. Ziel der Maßnahme ist die Befähigung zur Selbständigkeit. Finanzieller Aufwand 2007 2008 2009 2010 2011 2012 30.031,47 2013 2014 67.247,38 59.570,35 Einnahmen 170.259,81 154.393,16 0,00 69.967,03 49.300,69 Ausgaben 330.188,06 392.337,40 266.988,01 481.013,96 392.693,53 400.890,03 661.407,08 964.975,69 Differenz 159.928,25 237.944,24 266.988,01 411.046,93 343.392,84 370.858,56 594.159,70 905.405,34 Anmerkung: Im Rahmen von Doppik waren in 2009 keine Buchungseinnahmestellen gebildet worden. Einnahmen wurden bei den Hilfen für Minderjährigen verbucht. § 41 Hilfe für junge Volljährige 1.200.000,00 1.000.000,00 800.000,00 600.000,00 Einnahmen Ausgaben 400.000,00 200.000,00 0,00 2007 Seite 44 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jugendhilfebericht 2015 Inanspruchnahme Fallzahlentwicklung im Jahr 2014 Eigene Fälle Vollzeitpflege Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe Zugänge 1 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 1 4 Abgänge 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 2 Gesamt 6 6 7 6 6 6 5 5 6 6 6 7 Fallzahlvergleich mit den Vorjahren: (Jahresdurchschnitt) Ø 2007 3,5 Ø 2008 3 Ø 2009 3,3 Ø 2010 5 Ø 2011 4,8 Ø 2012 4,6 Ø 2013 5,3 Ø 2014 6 Erstattungsfälle Vollzeitpflege Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe Zugänge 0 0 1 0 0 1 1 0 0 0 0 0 3 Abgänge 1 0 0 0 0 0 2 1 0 0 0 0 4 Gesamt 5 5 6 6 6 7 6 5 5 5 5 5 Fallzahlvergleich mit den Vorjahren: (Jahresdurchschnitt) Ø 2007 5 Ø 2008 8,7 Ø 2009 8,7 Ø 2010 5,7 Ø 2011 5,3 Ø 2012 5,6 Ø 2013 5,2 Ø 2014 6 Heimfälle Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe Zugänge 0 2 0 3 0 1 0 0 2 0 0 0 8 Abgänge 1 0 1 0 0 0 1 0 1 0 0 0 4 Gesamt 5 7 6 9 9 10 9 9 10 10 10 10 Fallzahlvergleich mit den Vorjahren: (Jahresdurchschnitt) Ø 2007 2,91 Ø 2008 3,6 Ø 2009 3,8 Ø 2010 5,6 Ø 2011 5,3 Ø 2012 4,4 Ø 2013 5,3 Ø 2014 8,7 Seite 45 Jugendhilfebericht 2015 Betreutes Wohnen (eigene Fälle) Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe Zugänge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abgänge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Fallzahlvergleich mit den Vorjahren: (Jahresdurchschnitt) Ø 2007 4,75 Ø 2008 5,3 Ø 2009 6 Ø 2010 2,2 Ø 2011 2,3 Ø 2012 2,3 Ø 2013 2,4 Ø 2014 1 Erstattungsfälle stationär Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe Zugänge 0 1 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 3 Abgänge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 5 6 7 7 7 8 8 8 8 7 7 7 Fallzahlvergleich mit den Vorjahren: (Jahresdurchschnitt) Ø 2010 3,9 Ø 2011 1,8 Ø 2012 0,2 Ø 2013 5 Ø 2014 7,1 Anmerkung: Fälle wurden 2010 erstmals erfasst. Betreutes Wohnen (Erstattungsfälle) Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe Zugänge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abgänge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 Fallzahlvergleich mit den Vorjahren: (Jahresdurchschnitt) Ø 2010 3,9 Ø 2011 1,8 Ø 2012 0,2 Anmerkung: Fälle wurden 2010 erstmals erfasst. Seite 46 Ø 2013 0 Ø 2014 0 Jugendhilfebericht 2015 Erziehungsbeistandschaft Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe Zugänge 1 1 0 2 2 1 3 0 1 0 0 0 11 Abgänge 1 2 0 0 0 0 2 0 0 0 2 1 8 Gesamt 5 4 4 6 8 9 10 10 11 11 9 8 Fallzahlvergleich mit den Vorjahren: (Jahresdurchschnitt) Ø 2007 1,5 Ø 2008 4,5 Ø 2009 4,1 Ø 2010 4,5 Ø 2011 4,3 Ø 2012 6,4 Ø 2013 4,4 Ø 2014 8 Seite 47 Jugendhilfebericht 2015 9 Schutzmaßnahmen in Form der Inobhutnahmen, Sorgerechtsentzüge und Gefährdungsmitteilungen Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII Aufgaben und Inhalte Die Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen beschreibt eine vorläufige Schutzmaßnahme durch die Herausnahme des Kindes bei den Eltern oder dritten Personen, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben oder die psychische Gesundheit des Kindes vorliegt. In einem solchen Falle hat das Jugendamt das Kind/den Jugendlichen vorläufig fremd unterzubringen. Eine Inobhutnahme ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher um Inobhutnahme bittet. Im Grunde dient diese vorläufige Schutzmaßnahe der Klärung der Situation und der Abklärung, ob die Eltern gewillt und/oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden; zudem auch der Klärung, ob hier Hilfen angezeigt sind und angenommen werden. Die Personensorgeberechtigten sind über eine Inobhutnahme unverzüglich zu informieren, widersprechen diese, so ist die Inobhutnahme zu beenden oder bei weiter bestehender Gefahr das Familiengericht anzurufen. In diesem Falle bleibt die Inobhutnahme wirksam bis zu einer Gerichtsentscheidung. vgl. § 42 SGB VIII Inobhutnahmen: 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 24 33 47 27 29 29 37 Sorgerechtsentzüge nach § 1666 BGB Im Falle einer akuten oder auch latenten Kindeswohlgefährdung, welche auch nicht durch öffentliche Hilfen, wie Beratung und konkrete erzieherische Hilfen (Hilfen zur Erziehung), abgestellt werden kann, somit die Frage einer Herausnahme des Kindes im Raume steht, kann bzw. muss das Jugendamt einen Antrag auf Prüfung familiengerichtlicher Maßnahmen oder Entzug / Teilentzug der elterlichen Sorge stellen. In der Folge kann das Gericht Maßnahmen (Annahme von Hilfen) anordnen oder auch die elterliche Sorge entziehen oder in Teilen entziehen. Dies kann dann zu einer Herausnahme des Kindes mit anschließender Unterbringung (Heim oder Pflegefamilie) führen vgl. § 8a SGB VIII und §§ 1666/1666a BGB Anträge auf Entzug/Teilentzug der elterlichen Sorge (Familien): 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 29 27 27 13 22 14 14 2013 14 2014 8 Sorgerechtsentzüge/Teilentzüge (Familien): 2008 21 Seite 48 2009 10 2010 14 2011 11 2012 15 Jugendhilfebericht 2015 Kinderschutz nach § 8a SGB VIII und dem Landeskinderschutzgesetz (LKindSchuG) Durch die Einführung des § 8a in das SGB VIII im Jahre 2005 und das im Jahr 2008 eingeführte LKindSchuG wurden die Aufgaben des Kinderschutzes zwar nicht neu definiert, jedoch wurde eine Strukturvorgabe gegeben, welche die Handlungsweisen eindeutiger geregelt hat. Bei Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung wird hier ein strukturierter Ablauf in Gang gesetzt, wonach eine Überprüfung unverzüglich und im Zusammenspiel mehrerer Fachkräfte erfolgt. Grundsätzlich ist jedem Hinweis auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Als Ergebnis kann hier stehen, dass eine solche nicht vorliegt oder dass eine Hilfe (Hilfe zur Erziehung) geeignet ist, die Gefährdung abzuwenden. In einer eher geringen Anzahl der Fälle ist die Gefährdung so akut, dass eine Intervention (Inobhutnahme) notwendig ist. Seit 2012 werden die von der Meldung betroffenen Kinder (Vorgabe durch der Bundeskinderschutzgesetz aus 2012) in der Erhebung gezählt. Gefährdungsmitteilungen gemäß § 8a SGB VIII an das Jugendamt Anmerkung: - statistische Erfassung erst seit 2010 - Seit 2012 wird die Anzahl der von den Meldungen betroffenen Kinder ermittelt (vorher Fallzahl). 2010 2011 2012 2013 2014 Fallzahl 227 259 274 208 259 Kinder ./. ./. 462 327 430 Das Landeskinderschutzgesetz regelt im Rahmen der Kindergesundheit unter anderem die verbindliche Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) bei Kindern. Wenn diese nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit erfolgen, ergeht eine Mitteilung des Zentrums für Kindervorsorge des Universitätsklinikums Homburg an die Gesundheitsämter. Die dortigen Kollegen nehmen dann mit den Familien Kontakt auf und in der überwiegenden Zahl der Fälle kann so eine Klärung herbeigeführt werden, wonach die anstehende U-Untersuchung auch erfolgt. In Fällen, bei welchen eine solche Vorgehensweise von dort nicht zum Erfolg führt, erfolgt eine Meldung an das Jugendamt, um eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu prüfen und/oder einen Hilfebedarf zu ermitteln. Meldungen des Gesundheitsamtes an das Jugendamt nach dem § 9 LKindSchuG RLP - nicht wahrgenommene Früherkennungsuntersuchungen 2009 2010 2011 2012 2013 2014 32 12 19 6 26 46 Seite 49 Jugendhilfebericht 2015 10 Adoptionsvermittlung Aufgabe Adoption heißt Annahme als Kind. Das Adoptionswesen ist durch das Gesetz über die Annahme als Kind (Adoptionsgesetz) und das Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind (Adoptionsvermittlungsgesetz) geregelt. Die Annahme als Kind darf nur erfolgen, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist. Fremdadoptionen Viele ungewollt kinderlos gebliebene Elternpaare sehen in der Adoption eines Kindes die Möglichkeit, eine vollständige Familie zu werden, aber auch Ehepaare, die bereits ein eigenes Kind haben, entschließen sich mitunter dazu, ein Kind zu adoptieren. Anlaufstelle für Bewerberpaare ist das Jugendamt mit folgenden Zuständigkeiten: • Überprüfung von Bewerberpaaren auf Eignung • Vermittlung von Informationen • Beratung über individuelle Möglichkeiten • Begleitung von Entscheidungen und Entwicklungsprozessen • Erstellen eines Sozialberichts (Persönlichkeit, pädagogische/psychologische Fähigkeiten, Sozialanamnese, Partnerbeziehung, Konfliktlösungsverhalten, Motivation zur Adoption, äußere Verhältnisse etc.) Auslandsadoptionen Seit Ende der 60er Jahre entschließen sich immer mehr Adoptionswillige zur Annahme eines ausländischen Kindes. Im Vordergrund steht auch hier die • Eignungsfeststellung • Erstellung eines Sozialberichts mit beglaubigter Übersetzung • Zusammenarbeit mit Auslandsadoptionsvermittlungsstellen und dem Landesjugendamt • Begleitung der Vermittlungsprozesse • Beratung und Betreuung des Adoptionsverhältnisses • Abschließende Stellungnahme zur Adoption Stiefkindadoptionen Bedingt durch Scheidung, Tod und Wiederheirat und dem Trend der zunehmenden Scheidungsraten folgend steigt auch die Zahl neu zusammengesetzter Familien. Möchte der/die neue Ehepartner/in das Kind aus einer früheren Beziehung adoptieren, so gibt das Jugendamt Stellungnahmen gegenüber dem Familiengericht ab und übernimmt Beratungsaufgaben zur Stiefelternsituation. Verwandtenadoptionen Bezeichnen die Fälle von Adoptionen, in denen bei Verlust der Erziehungsberechtigten - z. B. bei Tod der Eltern – die zurückbleibenden Kinder von Verwandten adoptiert werden. Seite 50 Jugendhilfebericht 2015 Inanspruchnahme Fallzahlentwicklung 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Adoptionen 11 12 9 7 10 8 12 14 Bewerber 10 11 10 9 5 9 8 7 Im Jahr 2014 wurde an einem Wochenende ein Vorbereitungsseminar für Adoptivbewerber durchgeführt. Zudem wurden Fortbildungsveranstaltungen für Adoptiveltern bzw. -bewerber angeboten. Darüber hinaus wurde den Adoptiveltern die Möglichkeit eingeräumt, an den Gesprächskreisen der Pflege- und Adoptiveltern teilzunehmen. Seite 51 Jugendhilfebericht 2015 11 Kindertagesstätten 11.1 Angebotsübersicht Aufgabe und Inhalt Das Kindertagesstättengesetz enthält die grundlegenden Bestimmungen zum Ausbau und zur Gestaltung von Kindertagesstätten. "Kindertagesstätte" ist der Oberbegriff für Kindergärten, Horte, Krippen und andere Tageseinrichtungen für Kinder, wobei das Gesetz sowohl die integrierte Form von altersgemischten Gruppen wie auch deren Trennung in gesonderten Einrichtungen zulässt. Weiter ist im Kindertagesstättengesetz seit 01.08.1993 ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, welcher seit dem 01.08.2010 auch für Zwei- und seit dem 01.08.2013 für Einjährige gilt, statuiert. Angebotsübersicht 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 57 57 57 57 57 56 56 56 167 169 169 174 178 182 189 204 Plätze für Kinder im Kindergartenalter 4107 3973 3894 3733 3622 3582 3347 3359 Angemeldete Kinder im Kindergartenalter 2810 2763 2666 2654 2562 2643 2680 2639 Vormittagsbesuch 2595 2541 2498 2579 2615 2610 2746 2828 Nachmittagsbesuch 1062 1097 1131 1236 1283 1306 1381 1473 Betreuungskräfte 483 503 516 518 562 570 587 638 Ganztagsplätze 825 1014 1240 1499 1661 1809 1905 2049 Ganztagsplätze belegt 684 828 999 1223 1284 1373 1474 1484 78 75 81 77 67 61 41 34 U3-Plätze genehmigt 222 276 366 492 614 671 774 921 U3-Plätze belegt 180 226 314 397 453 513 549 652 Ausländische Kinder 252 311 327 325 348 399 483 457 Aussiedler-Kinder 150 167 186 204 164 183 181 176 Kinder Alleinerziehender 337 330 325 339 338 326 310 322 Behinderte Kinder in Integrationsgruppen 29 36 32 30 28 31 31 46 Kindertagesstätten Gruppen Hortplätze belegt Für den Neubau und die Erweiterung der Kindergärten sind folgende Kreiszuschüsse erforderlich gewesen: Kreiszuschuss Seite 52 2007 2008 2009 2010 2011 0,00 0,00 13.600,00 25.600,00 85.560,00 2012 2013 2014 225.709,70 586.440,00 964.560,77 Jugendhilfebericht 2015 Hinweise zum Diagramm: 1. Endgültige Abrechnung 2014 steht aus. Es sind die gesetzlichen Anteile ausgewiesen unter Zugrundelegung der Personalkostenanforderungen der Träger für 2014 und der gemeindlichen Beteiligung aus 2013 sowie der Einnahmen aus Elternbeiträgen entsprechend 2013. Der Betreuungsbonus zur Betreuung Zweijähriger wurde ebenfalls entsprechend 2013 dem Land angerechnet. 2. Neben den aufgeführten Personalkosten sind im Kalenderjahr 2014 auf der Grundlage der Anforderungen der Träger Kosten für zusätzliches Erziehungspersonal (Französisch-, Aussiedler- und Migrationskräfte) in Höhe von 158.123 € (Kommunen), 628.263 € (Land) und 260.719 € (Eifelkreis) entstanden. Kindergartenplätze und ihre Belegung 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 2010 2011 2012 2013 2014 Plätze 3733 3622 3582 3347 3359 Anmeldungen 2654 2562 2643 2680 2639 Belegung VM 2579 2615 2610 2746 2828 Belegung NM 1236 1283 1306 1381 1473 Seite 53 Jugendhilfebericht 2015 11.2 Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiterentwickeln. vgl. § 22a Abs.1 SGB VIII Zur Qualifizierung der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und als Impulsgeber für Veränderungen ist eine Fachberatung für Einrichtungsträger und für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtiger Bestandteil. Aufgabenbereiche der Kita-Fachberatung Kommunale Kindertageseinrichtungen • Mitgestaltung trägerspezifischer Zielsetzungen gem. KitaG. (z. B. Beratung Träger, Trägervertreter, Sachbearbeiter; Konzeptionsarbeit, Unterstützung in der Erarbeitung von Leitzielen und Qualitätsstandards) • Organisationsund Personalentwicklung sowie Qualifizierung und Weiterentwicklung der pädagogischen Praxis in Kindertageseinrichtungen • • • Sprachförderung / Übergang Kindergarten - Grundschule • Beratung, Begleitung und Vernetzung der Sprachförderkräfte (regionale Arbeitskreise) • Beratung und Information der KitaTräger, Verwaltungsstellen und Kita-Leitungen • Projekt „Übergang vom Kindergarten in die Grundschule“ – Steuerungsgruppe, Absprache und Austausch mit externer Projektleitung Bau- und Ausstattung von Kindertagesstätten Familienbildung und Frühe Hilfen in Kindertagesstätten • Bauberatung der Träger / Trägervertreter sowie des Kitapersonals bez. pädagogischem Raumbedarf. Abstimmung mit Bedarfsplanung und darüber hinaus beteiligten Stellen z. B. Landesjugendamt, Architekt • Stellungnahme zur Eignung von Bau und Ausstattung für die angestrebte Angebotsform und konzeptionell geplante Umsetzung der jeweiligen Kindertagesstätte • Begleitung und Steuerung des Angebotes auf Ebene des Jugendamtes • Regelmäßiger Austausch mit den eingesetzten Fachkräften der FBS • Mitgestaltung von übergreifenden Angeboten Gremienarbeit Beratung, Betreuung und Begleitung von Erziehungsberechtigten bei der Suche nach einem Betreuungsplatz Vernetzung und Kooperation zwischen Kindertagesstätten und Kindertagespflege Leiterinnentreffen Anzahl des Angebotes 2 Seite 54 teilnehmende Einrichtungen von 31 Anzahl % 28 90,32 Jugendhilfebericht 2015 Fachberatungsbesuche in den kommunalen Kindertagesstätten Aufgesuchte Institutionen von 31 Anzahl % 6 19 Beratungstermine mit Kita-Leiterinnen und ggf. Kita-Verantwortlichen Aufgesuchte Institutionen von 16 Anzahl % 5 9 Arbeitsgruppen / Projekte / Themenangebote Anzahl des Angebot Angebotes Arbeitskreis „Ab zwei dabei und die 2 Einjährigen kommen auch“ Arbeitsgruppe kommunaler Kita 2 Betreuungsvertrag teilnehmende Einrichtungen von 31 Anzahl % 10 32 8 26 teilnehmende Einrichtungen von 56 Anzahl % Angebot Weiterbildung „Fachkraft für Frühpädagogik“ 2013 bis 2014 mit der VHS in Prüm Weiterbildung „Fachkraft für Frühpädagogik“ 2014 bis 2015 mit dem DRK Bildungswerk Eifel Mosel Hunsrück 20 36 14 25 Familienbildung und Frühe Hilfen in Kindertagesstätten Koordinierungstreffen Austausch/Information/Fortbildung extern 8 5 Angebot Konsultationsreise Kita Gillenfeld Anzahl des Angebotes 2 teilnehmende Einrichtungen von 56 Anzahl % 10 18 Treffen der Trägervertreter / Sachbearbeiter Teilnehmende Institutionen von 9 Anzahl des Angebotes Anzahl 2 9 Kita plus Säule 1 Angebot Interdisziplinärer Austausch der Beteiligten % 100 Anzahl 2 Bau und Ausstattung von Kindertagesstätten / Ausbau U3 Art Anzahl Ortstermine /-begehungen 18 Besprechungen / Sitzungen 5 Konzeptionsentwicklung Alle kommunalen Kindertagesstätten verfügen über eine schriftlich verfasste Konzeption. Seite 55 Jugendhilfebericht 2015 Förderung von Sprachfördermaßnahmen in Kindergärten vgl. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 20.08.2012 Angebot Arbeitskreistreffen der Sprachförderkräfte Fachnachmittag Wilhelm-Hubert-CüppersSchule Trier Anzahl des Angebotes 2 Teilnehmende Sprachförderkräfte 11 1 16 Maßnahmen der Vorbereitung des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule „Auf der Grundlage der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen und träger- und einrichtungsspezifischen Konzeptionen der Kindertagesstätten sowie den Rahmenplänen und den konzeptionellen Gestaltungsmöglichkeiten der Grundschulen sollen verbindliche Kooperationen zwischen Kindergarten und Grundschule entstehen, um das Ziel eines guten Übergangs in die Schule für die Kinder und ihre Eltern zu sichern.“ vgl. Abschnitt i.9 Landesprogramm Sprachförderung und Maßnahmen des Übergangs, S. 2 Projektstruktur: • Interdisziplinär besetzte Steuerungsgruppe • Gesamtveranstaltung / Fachtag mit allen teilnehmenden Institutionen • Moderierte Regionalgruppentreffen mit Kindergärten und Grundschulen Regionalgruppen Kindergärten von 56 Grundschulen von 27 8 38 (68 %) 19 (70 %) Seite 56 Jugendhilfebericht 2015 Seite 57 Jugendhilfebericht 2015 12 Kindertagespflege Aufgaben und Inhalte Die Förderung in der Kindertagespflege umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson. Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. vgl. § 23 SGB VIII Die Kindertagespflege hat seit 2005 in ihrem Aufgabenzuschnitt eine grundlegende Veränderung erfahren – insbesondere durch eine Reihe von gesetzlichen Neuerungen. Seit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) erhielt die Kindertagespflege den gleichen Förderauftrag wie die institutionellen Angebote der Kindertagesbetreuung. Kinder in Kindertagespflege haben daher in gleicher Weise Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung. Eine weitere Aufwertung erfuhr die Kindertagespflege durch das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) von 2008, das den politischen Willen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder in den ersten drei Lebensjahren dokumentiert und die Kindertagespflege ausdrücklich als zweite, gleichrangige Säule im System der Kindertagesbetreuung ausweist. Für die Kindertagespflege stellt sich vor diesem Hintergrund die Herausforderung, sich weiterzuentwickeln, um diesem gesetzlichen öffentlichen Auftrag auch gerecht zu werden. Aufgaben im Bereich der Kindertagespflege: • • • • • • Überprüfung der Geeignetheit der Tagespflegepersonen, Beratung der Eltern, Beratung und Vernetzung der Tagespflegepersonen, Planung von Fort- und Weiterbildungsangeboten, Kooperation mit den Volkshochschulen Bitburg und Prüm als Fortbildungsinstitutionen zur Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme „Qualifizierung in der Kindertagespflege“ auf Grundlage des DJI Curriculums, Zusammenarbeit mit der Seminarleitung, Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritt. Finanzieller Aufwand 2007 Einnahmen Ausgaben Netto Seite 58 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 19.088,19 50.417,50 70.730,62 104.047,45 112.432,70 91.110,68 114.125,28 79.757,53 168.851,97 294.025,28 391.275,38 474.116,38 556.694,10 536.387,59 555.079,93 644.745,93 149.763,78 243.607,78 320.544,76 370.068,93 444.261,40 445.276,91 440.954,65 564.988,40 Jugendhilfebericht 2015 § 23 Tage spflege 700.000,00 600.000,00 500.000,00 400.000,00 Einnahmen 300.000,00 Ausgaben 200.000,00 100.000,00 0,00 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Inanspruchnahme Fallzahlentwicklung 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Finanzierte Tagespflegeverhältnisse 79 147 189 226 272 275 285 307 Geprüfte Tagespflegepersonen 75 106 119 143 171 181 189 185 Teilnehmerinnen am Qualifizierungsseminar 18 15 13 24 33 7 14 8 217 233 221 259 278 305 271 221 Beratungen / Bedarfsmitteilungen Anmerkungen: Für die Vermittlung von Tagespflegpersonen wurde der DRK-Kreisverband Bitburg-Prüm e. V. beauftragt. Durch dieses Projekt ist eine niedrigschwellige Erreichbarkeit für Eltern gewährleistet. Seite 59 Jugendhilfebericht 2015 13 Kreisjugendpflege Aufgaben und Inhalte Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mit gestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. § 11 Abs. 1 SGB VIII Die Jugendpflege ergreift für Jungen und Mädchen in der Öffentlichkeit Partei, sie ist Veranstaltungspartner und Sprachrohr und sie leistet Übersetzungsarbeit aus der Lebenswelt junger Menschen hinein in die Begriffswelt der Verwaltungen und der Politik. Hauptsächliche Aufgabe ist es, die freien Träger der Jugendhilfe, Jugendliche, junge Erwachsene und sonstige Personen, die sich im Bereich der Jugendarbeit im Eifelkreis engagieren, zu unterstützen und zu fördern. Außerschulische Jugendarbeit Im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe im Eifelkreis Bitburg-Prüm erhalten die Träger der Jugendarbeit Zuschüsse zu Maßnahmen der außerschulischen Jugendarbeit. Insgesamt wurden hier 29.635,83 € ausgegeben, die Zuschussanteile entfielen auf • • • • Lager, Fahrten und Freizeiten Soziale und kulturelle Bildungsmaßnahmen Internationale Jugendbegegnungen Mitarbeiter-/Gruppenleiterschulungen = 23.628,00 €, = 1.361,83 €, = 2.808,00 €, = 1.838,00 €. Die Häuser der Jugend erhielten einen Personalkostenzuschuss in der Gesamthöhe von 15.112,92 €. Hier entfielen auf das • • Haus der Jugend in Bitburg Haus der Jugend in Prüm = 10.000,00 €, = 5.112,92 €. Die Verbandsgemeinde Südeifel erhielt einen Zuschuss zur ehrenamtlichen Jugendpflege in einer Gesamthöhe von 2.600,00 €. Seite 60 Jugendhilfebericht 2015 Projekte und sonstige Maßnahmen Die Aufwendungen für Projektveranstaltungen und sonstige Maßnahmen im Kalenderjahr 2014 sind folgender Tabelle zu entnehmen: Veranstaltung Theaterveranstaltung „Philotes – Spiel um Freundschaft“ Veranstaltung „Mädchen in Aktion“ Veranstalter Regionaler Arbeitskreis Sucht- und Gewaltprävention Bitburg-Prüm Arbeitskreis Mädchen Bitburg-Prüm Betrag 231,50 € Multiplikatorenfortbildung „Psychische Erkrankungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ AG Jugend Prüm 128,00 € Jugendleiterfortbildung (Material); Förderverein Pfadfinder Bollendorf e. V. unter Mitwirkung des Kreisjugendamtes Bitburg-Prüm und des Caritasverbandes Westeifel e. V. Kreisjugendamt Bitburg-Prüm in Kooperation mit dem „Regionalen Arbeitskreis Sucht- und Gewaltprävention BitburgPrüm“ Sitzung des „Regionalen Arbeitskreises Sucht- und Gewaltprävention Bitburg-Prüm“ (Verpflegung) 153,19 € 43,25 € Der Jugendhilfeausschuss hatte beschlossen, sein Sonderprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 zur Weiterführung der externen Begleitung der Jugendhilfeplanung im Bereich Jugendarbeit zu nutzen (jährliches finanzielles Budget: 5.000,00 €). Zur externen Begleitung wurde das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH in den Prozess eingebunden. Grundlage für die weitere Arbeit ist der Abschlussbericht zur externen Begleitung der Jugendhilfeplanung im Bereich der Jugendarbeit im Eifelkreis Bitburg-Prüm aus dem Jahr 2013. Zur Erarbeitung eines Konzeptes für eine dezentrale/sozialräumlich ausgerichtete Jugendarbeit im Eifelkreis Bitburg-Prüm hatte der Jugendhilfeausschuss beschlossen, 2 x 50 % Stellenanteile aus der aufsuchenden Jugendsozialarbeit (Streetwork) ab dem 01.01.2015 bis zum 31.12.2016 in den Bereich der Offenen Jugendarbeit zu verlagern, und zwar in modellhafter Form von: - 0,5 Jugendarbeiter-Stelle in der Verbandsgemeinde Arzfeld und 0,5 Jugendarbeiter-Stelle in der Verbandsgemeinde Südeifel. Auf der Grundlage der Evaluation des Modellprojektes wird ein kreisweiter Umsetzungsvorschlag ab 2017 erfolgen. Im Jahr 2014 sind für das Projekt insgesamt Kosten in Höhe von 5.605,70 € entstanden. Neben den Treffen der eingerichteten Steuerungsgruppe fanden Arbeitsgruppentreffen zur Erarbeitung des neuen Stellenprofils der aufsuchenden Jugendsozialarbeit (Streetwork) statt. Seite 61 Jugendhilfebericht 2015 14 Jugendschutz In unserer Gesellschaft werden junge Menschen stets mit Einflussfaktoren aus der Erwachsenenwelt konfrontiert: mit deren vielfältigen Konsum- und Unterhaltungsangeboten, mit legalen und illegalen Suchtmitteln oder den unterschiedlichen Medienprodukten zu Unterhaltungs-, Kommunikations- und Informationszwecken. Der Jugendschutz stellt diesen Einflussfaktoren wirksame Schutzmechanismen entgegen. Schwerpunkte in 2014 Die Stelle des Jugendschutzbeauftragten ist seit Anfang Mai 2012 mit einem Stellenanteil von 25 % einer Vollzeitkraft wieder besetzt. Zu dessen Aufgabenbereich gehören der gesetzliche und der strukturelle Jugendschutz. Einen Schwerpunkt des Jugendschutzes stellte im Jahr 2014 die einheitliche Umsetzung des gesetzlichen Jugendschutzes in Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden und der Polizei dar. Für die Region Trier wurde hierzu ein Arbeitskreis gebildet. Ziel bei den regelmäßigen Treffen ist die Erarbeitung einer gemeinsamen Arbeitshilfe. Die Arbeitshilfe „Jugendschutz in der Region Trier – eine Anregung zur Zusammenarbeit“ soll als gemeinsame Richtlinie in der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Behörden, vor allem mit den Ordnungsämtern, Anwendung finden und insbesondere die Durchführung von Genehmigungsverfahren und Jugendschutzkontrollen regeln. Die Arbeitshilfe wurde nach einem gemeinsamen Workshop mit den Ordnungsämtern der Region Trier überarbeitet und soll im Jahr 2015 zur Umsetzung kommen. Eine kurze Vorstellung der Arbeitsversion erfolgte bei der Jugendschutzfachtagung in Mainz. Zu einer weiteren Veranstaltung wurden die Ordnungsämter des Eifelkreises eingeladen. Hier wurde der in der Arbeitshilfe enthaltene regional einheitliche Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz vorgestellt. Im „Regionalen Arbeitskreis Sucht- und Gewaltprävention Bitburg-Prüm“ wurde ein Elternbrief erarbeitet und zur Karnevalszeit über die Schulen an alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 10 verteilt. Ziel war es, Eltern und Erziehungsberechtigte über wichtige Bestimmungen des Jugendschutzes zu informieren und Ansprechpartner zu benennen. Auf diese Weise wurden ca. 4.300 Elternbriefe verteilt. Gesetzlicher und struktureller Jugendschutz Im Rahmen des gesetzlichen Jugendschutzes wurden im Jahre 2014 acht Jugendschutzkontrollen durchgeführt, davon • • • • • • eine in einem Lebensmittelmarkt, eine bei einer Disco- bzw. Tanzveranstaltung, zwei auf dem zentralen Bushalteplatz, eine in einer Grünparkanlage, eine in einer Tankstelle mit Getränkeverkauf, zwei in Spielhallen. In drei Fällen wurden Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz abgeschlossen. In vielen anderen Fällen konnte aufgrund der vorangegangenen Zusammenarbeit in Form von Informationsgesprächen zwischen den Veranstaltern, den Ordnungsämtern und dem Seite 62 Jugendhilfebericht 2015 Jugendschutzbeauftragten von einer Jugendschutzkontrolle am Veranstaltungstag abgesehen werden. Den Veranstaltern wurden Informationsmaterial zum Jugendschutz und Jugendschutztafeln zur Verfügung gestellt. Erzieherischer bzw. pädagogischer Jugendschutz Mit der Umsetzung des pädagogischen Jugendschutzes sind seit Sommer 2012 die Jugendhilfestation und die Caritas im Rahmen der Schulsozialarbeit und für den außerschulischen Bereich die Beratungsstellen der Caritas beauftragt. Vom „Regionalen Arbeitskreis Sucht- und Gewaltprävention Bitburg-Prüm“ wurde ein Theaterstück aufgeführt und mit Kreismitteln bezuschusst. In dem Theaterstück „Philotes“ wurden die Themen Freundschaft, Cyberwelt und Online-Spielpartner behandelt. Zielgruppe waren SchülerInnen ab 13 Jahren. Seite 63 Jugendhilfebericht 2015 15 Kooperationen mit freien Trägern der Jugendhilfe Die freien Träger der Jugendhilfe erhielten im Jahre 2014 Zuwendungen in Höhe von 1.029.289,14 € zu den Personalkosten oder zu laufenden Kosten. Im Einzelnen erhielten: 81.290,00 € • Lebensberatungsstelle des Bistums in Bitburg = • Drogenberatungsstelle des Caritasverbandes = 122.381,00 € • Mobile Drogenprävention - Caritasverband - = • Aufsuchende Jugendsozialarbeit - Caritasverband - • Projekt „Begleitetes Wohnen“- Caritasverband - = 41.000,00 € • Kommunaler Jugend-Scout - Caritasverband - = 30.336,04 €2 • Kinderschutzdienst Westeifel - Caritasverband - = 68.700,00 € • Schwangerenberatungsstellen 1. Caritasverband Westeifel 2. Donum Vitae 3. Pro Familia = = = 21.633,00 € 21.240,00 € 10.179,10 € • Familienbildungsstätte 1. DRK 2. Katholische Familienbildungsstätte = = 28.200,00 € 27.600,00 € Schulsozialarbeit 3 1. Jugendhilfestation 2. Caritasverband 3. DRK = 207.350,00 € = 200.163,00 € = 60.000,00 € • 1) 15.217,00 € = 94.000,00 €1 Den Ausgaben bei der aufsuchenden Jugendsozialarbeit stehen Einnahmen von 17.895,00 € gegenüber. Den Ausgaben beim Jugend-Scout stehen Einnahmen von 30.336,04 € gegenüber. 3) Den Ausgaben bei der Schulsozialarbeit stehen Einnahmen von 198.900 € gegenüber. 2) Seite 64 Jugendhilfebericht 2015 16 Anhang 16.1 Aus dem Jahresbericht 2014 des Ökumenischen Erziehungshilfeverbund gGmbH Tätigkeitsbericht Schulsozialarbeit 2014 an den Schulstandorten St. Matthias Bitburg, RS plus Irrel, RS plus Neuerburg, RS plus Bitburg, RS plus Bitburg mit der Außenstelle in Speicher. Seit dem Jahr 2007 führt der Ökumenische Erziehungshilfeverbund im Eifelkreis BitburgPrüm Schulsozialarbeit durch. Viele kleinere Schulstandorte haben in dieser Zeit ihre ehemaligen Hauptschulen schließen müssen (Idenheim, Waxweiler, Daleiden, Mettendorf, Schönecken sowie Speicher in naher Zukunft). Für die verlassenen Immobilien sind noch nicht allerorts Lösungen gefunden worden. Für die ehemaligen (Haupt-) SchülerInnen war die Lösung die neue Schulform „Realschule plus“. Hatten sich die Lehrerkollegien in den Hauptschulen mittlerweile auf ihre Zielgruppe sehr gut einlassen können, so steht das System Realschule nach wie vor vor großen Herausforderungen hinsichtlich der Anzahl der SchülerInnen mit Lernschwierigkeiten und verschiedensten Verhaltensproblematiken. Aber auch die Konzentration der Kinder und Jugendlichen auf wenige Standorte führt eher zur Kritik an der bestehenden Bildungspolitik. Aus den Berichten der Schulsozialarbeit an den Standorten wird ersichtlich, dass gegenüber dem vergangenen Jahr die Einzelfallhilfe noch stärker in den Fokus gerückt ist. Die SchülerInnen wenden sich zunehmend aus eigener Motivation an die Fachkräfte, um persönliche Themen zu besprechen. Es wird deutlich, dass eben manchmal Gesprächspartner aus dem familiären Umfeld nicht zur Verfügung stehen. Das Thema Entfamiliarisierung wird nach unserer Überzeugung eine zunehmende Rolle in der Sozialisation und den Biographien der Kinder spielen. Auch die Lehrer suchen zunehmend den Kontakt zu den Schulsozialarbeitern. Anlässe sind aggressives, oppositionelles Verhalten, motivationslose Haltung bis hin zur Schulverweigerung. Die Themen Jugend- und Medienschutz sind mittlerweile fester Bestandteil in der Projektarbeit der Schulsozialarbeit. Gemeinsam mit Netzwerkpartnern (Polizei, Landesbeauftragten für Datenschutz…) werden relevante Aspekte mit den SchülerInnen herausgearbeitet. Handynutzung, Internet, Social Networks, Datenschutz sind beispielhafte Inhalte, zu denen auch die Eltern zu Gesprächsabenden eingeladen werden. Der Beratungsbedarf zur Berufsorientierung scheint sich bei den SchülerInnen der 9. Klasse zunehmend zu verringern. Immer weniger Entlassschüler des Berufsreifezweigs entscheiden sich für eine Ausbildung. Sie suchen eher den Weg einer weiteren schulischen Qualifizierung, obwohl die Ausbildungsplatzsituation im Eifelkreis als gut zu bezeichnen ist. Qualitätssichernde Maßnahmen für die Schulsozialarbeiterinnen sind die regelmäßigen Teamtreffen und die externen Supervisionen sowie die Fortbildungen zu den aktuellen Themen der Jugendhilfe. Im Jahr 2014 fand eine Inhouse-Fortbildung zum Thema „Systemische Methoden in der Einzelfallarbeit“ statt. Seite 65 Jugendhilfebericht 2015 Inhalte der Schulsozialarbeit und deren prozentuale Verteilung im Jahr 2014 (Durchschnittsangaben): Lfd Nr. Arbeit mit Schülerinnen und Schülern (u. a. Einzelfallhilfe, Projekte) Anteil an der Gesamttätigkeit 1 Einzelgespräche mit Schülern 48,0 % 2 Gespräche und Hilfen zur Berufsvorbereitung 2,0 % 3 Projekte zum Thema Klassenklima 7,0 % 4 Projekte zum Thema Ausgrenzung und Mobbing 1,5 % 5 Projekte Jugend- und Medienschutz 1,0 % 6 Sonstige Aktionen: Orientierungstage, Pausentreff u. a. 2,5 % Kooperation und Netzwerk 7 Eltern (Elternabende, Hausbesuche, Schulgespräche) 17,5 % 8 Lehrer (Lehrergespräche, Konferenzen) 10,5 % 9 Jugendamt u. a. 7,0 % 10 Qualitätssicherung 3,0 % Seite 66 Jugendhilfebericht 2015 16.2 Aus dem Jahresbericht 2014 des DRK Jahresbericht 2014 des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) im Eifelkreis Bitburg-Prüm zur Schulsozialarbeit an der Grundschule Bitburg-Süd und der Bertrada-Grundschule Prüm Grundschule Bitburg-Süd Die Grundschule Bitburg-Süd ist eine städtische Schwerpunktschule, die zurzeit von 171 Schülern besucht wird. Seit 2003 werden hier auch körperlich und lernbehinderte Kinder in Kooperation mit Förderlehrern sowie zusätzlichem Fachpersonal integrativ unterrichtet, damit die Teilnahme am Regelunterricht möglich wird. Gleichzeitig ist die Grundschule Bitburg-Süd eine Ganztagsschule mit verlängerten Unterrichtszeiten bis 16:00 Uhr. Einzelfallhilfe Gesprächsangebote der Schulsozialarbeit wurden in 2014 von insgesamt 121 Schülern, Eltern und Lehrern wahrgenommen! Angebote 2014 Gesprächsangebote mit Kindern 101 (51 Einzelfälle) Elternkontakte 209 (35 Einzelfälle) Hausbesuche 6 Fall- und Klassenbeobachtungen 36 Kooperationen/Netzwerkarbeit 143 Soziale Gruppenarbeit • 24 Sozialtrainingsangebote in 4 Kursen mit je 4 - 8 Einheiten (12 Kinder) • 53 Einheiten zur Lernförderung in 4 Kursen (mit insgesamt 25 Kindern) • 2 Klassenbearbeitungen je 3 Einheiten (29 Kinder) • 3 Begegnungen der Generationen im Mehrgenerationenhaus Bitburg (23 Kinder) • 2 wöchentliche, offene Bastelangebote (je 5 - 12 Kinder) in Kooperation mit DRKProjekten • 1 wöchentliches, offenes Sportangebot (bis zu 20 Kinder) in Kooperation mit DRKProjekten Projekte/Sonstige Angebote • 15 weitere Angebote/Aktivitäten (128 Kinder, 46 Eltern) - 3 Einladungen zum interkulturellen Frauenfrühstück mit Fachreferenten - 6 Familienaktivitäten in Kooperation mit „Wir sind bunt, wir sind Eifel“ - Abschlussfahrt ins Phantasialand (für 4. Klassen) Seite 67 Jugendhilfebericht 2015 - Bau einer Elterninformation - 2 Beteiligungen des Kinderchors an DRK-Veranstaltungen (z. B. „Musik aus aller Welt“) - 2 Begleitungen eines Sozialtrainings der Anerkennungsjahrpraktikantin Netzwerkpartner Jugendamt/ASD, Kinder- und Jugendpsychiatrie Trier, Fachdienststellen, Logopäden und Ergotherapeuten, Ärzte, Übergabe an Schulsozialarbeiter weiterführender Schulen, Lebensberatungsstelle, Polizei, Ordnungsamt, Vereine, Initiative „Starke Kinder“, DRKFamilienbildungsstätte und Mehrgenerationenhaus, Kreissparkasse Bitburg u. a. Zusammenarbeit mit der Grundschule • kollegiale Fallbesprechungen und Begleitungen bei Elterngesprächen • einzelfallbezogene Tagesdokumentationen (in 46 Einzelfällen) • Durchführung des Klassenrats (wöchentlich, 14-tägig) • Motto des Monats in allen Klassen (5) Bertrada-Grundschule Prüm Schülerzahl Einzelfallhilfe Schülerberatungen Elterngespräche Schulleitung/Lehrer/Praktikanten/ kollegiale Beratung Soziale Gruppenarbeit Klassenbeobachtungen Klassenkompetenztraining Streitschlichtung Sozialtraining in Kleingruppen Ferienbetreuung Eltern Sozialraum/ Kooperation Konferenzen/Teams Seite 68 Gesamtschülerzahl: 317 16 Klassen 70 Kinder mit Migrationshintergrund 40 förderbedürftig in Deutsch 13 nahezu ohne Deutschkenntnisse 15 Kinder mit Schwerpunkteinstufung 139 in Kontakt zur Schulsozialarbeiterin 246 Beratungen 128 Beratungen 2 Hausbesuche 386 Beratungen, plus tägliche Tür- und Angelgespräche 32 18 22 15 26 Kinder vom 04. - 08.08. 8 Klassenkonfliktbearbeitungen JA/ASD Fachdienststellen: JHS, SPZ, KSB, KJP, AZT, Schulpsychologe, SPFH, betreuende GS, AG Jugend, AG Stadtwald, Regionalgruppe Kita, Koop. Weiterführende Schulen, DRKKooperationen, Integrationshilfen, Medienberatung, DLR, Praktikanten, Fortbildungen Vereine und Verbände 29 DRK, 16 Schule 71 Helferkonferenzen (incl. JA/Schule) Jugendhilfebericht 2015 Im dritten Jahr der Schulsozialarbeit an Grundschulen zeigt sich, dass der Bedarf an Einzelberatungen von Kindern, Eltern und Lehrern noch weiter angestiegen ist. Häufig sind es Kriseneinsätze. Aus dieser Erfahrung heraus und um dem gesamten Ansatz von Schulsozialarbeit u. a. mit dem Bereich der Prävention gerecht zu werden, wurde es nötig, neben der Einzelberatung neue Konzepte für Klassenkompetenztrainings zu erarbeiten und vermehrt durchzuführen. Außerdem sind Klassenbeobachtungen ein wichtiger Bestandteil, um auch die „stillen“ Kinder zu erleben und ihnen eine Möglichkeit des Gesprächs zu bieten. Es ist zu beobachten, dass in den Klassen, in denen in den vorangegangenen Jahren schon Klassenkompetenztrainings und Klassenbeobachtungen stattfinden konnten, in den Folgezeiten weniger Krisenfälle auftraten und häufig ein besseres Klassenklima herrschte. Da auch eine früh angesetzte Einzelberatung für Kinder und Eltern in den Folgeklassen Früchte zeigte, sind die Einzelgespräche nicht zu vernachlässigen. Für die Lehrer ist das „da sein“ und die fallbezogene Begleitung durch die Schulsozialarbeiterin in jeweils aktuellen Krisen eine wichtige Unterstützung. Sowohl den Kindertagesstätten-Eltern und -Kindern als auch den Kindern und Eltern an der Schwelle zur weiterführenden Schule sind der Austausch, das Nachfragenkönnen und Sorgen und Wünsche besprechen können, ein wichtiges Anliegen. Reicht die Beratung durch die Schulsozialarbeiterin nicht weit genug, so ist häufig die Kontaktherstellung und die Begleitung zu Helfersystemen im Sozialraum, wie beispielsweise dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes, dem Sozialpädiatrischen Zentrum, aber auch zum Haus der Jugend in Prüm, anderen Fachdienststellen und Vereinen von den Eltern sehr gewünscht. Für die Schulsozialarbeit ist sowohl eine Anbindung an die (örtlichen) Arbeitsgruppen Jugend und Stadtwald, ein intensiver Kontakt zur betreuenden Grundschule, zu vielen anderen Kooperationspartnern im Netzwerk als auch die Fortbildung und Qualitätssicherung enorm wichtig. Das heißt, die Schulsozialarbeiterin kann mit einer halben Stelle an einer so großen Schwerpunktschule mit sozialem Brennpunkt und vielen Kindern mit Migrationshintergrund nur punktuell die Krisen lindern und begleiten und Sorgen und Wünsche von Lehrerschaft, Eltern und Kindern erfüllen. Seite 69 Jugendhilfebericht 2015 16.3 Aus dem Jahresbericht 2014 des Caritasverbandes Westeifel e. V. Schulsozialarbeit Im Eifelkreis Bitburg-Prüm wird in Trägerschaft des Caritasverbandes Westeifel e. V. an den Realschulen plus Bitburg, Bleialf sowie an der Kaiser-Lothar-Realschule plus Prüm Schulsozialarbeit angeboten. An der RS plus Bitburg ist eine weitere halbe Stelle über den Träger Ökumenischer Erziehungsverbund eingerichtet. Die Realschulen plus in Bitburg und Prüm sind Schwerpunktschulen in kooperativer Form. Das bedeutet, dass Förderschüler/-innen aus den Bereichen G, L und SE in heterogenen Arbeitsgruppen gemeinsam mit anderen Schüler/-innen unterrichtet werden. Während der Klassenstufen 5 und 6 gibt es eine gemeinsame Orientierungsstufe mit den Gymnasien vor Ort. Ab der Klassenstufe 7 findet eine Differenzierung in Berufsreife-, Sekundar-I-Zweig und Gymnasium statt. Nach wie vor sind Schüler/-innen der RS plus Bitburg und Prüm in verschiedenen Gebäuden untergebracht. In Bleialf wird die Realschule plus in integrativer Form angeboten. Das heißt, die Schüler/-innen verbleiben auch nach der Orientierungsstufe bis zum Ende der Klassenstufe 7 in ihrem Klassenverband. In den Kernfächern (Mathe, Englisch, Deutsch) werden sie in der siebten Klasse leistungsbezogen in Grund- und Erweiterungskursen unterrichtet. Erst ab der achten Klassenstufe findet eine Zuweisung in die abschlussbezogenen Bildungsgänge „Berufsreife“ oder „Qualifizierter Sekundarabschluss I“ statt. Die Hälfte der Schüler/-innen der RS plus Bleialf sind Ganztagsschüler/-innen. Als zusätzliches Angebot des Eifelkreises ist im Februar 2014 das JES-Projekt (Jugendhilfe-Eltern-Schule) in Trägerschaft der Jugendhilfestation Bitburg-Prüm mit einer halben Stelle vor Ort eingerichtet worden. Die enge Zusammenarbeit mit Schule, Elternhaus und außerschulischen Kooperationspartnern ist unentbehrlich. An allen Schulen ist festzustellen, dass es Schüler/-innen mit vielfältigen sozial-emotionalen Störungsbildern gibt. In 2014 wurden zunehmend Schüler/-innen angemeldet, die im Auftrag von Jugendämtern aus NRW, BaWü, Belgien und Trier-Saarburg im Eifelkreis in Kleinsteinrichtungen und Pflegefamilien fremduntergebracht worden sind. Weitere essentielle Arbeitsfelder der Schulsozialarbeit sind Einzelfallhilfe und Krisenintervention. Die Präventionsangebote sind aufgrund der insgesamt höheren Einzelfallzahlen rückläufig. Ohne die außerschulischen Kooperationspartner wären die notwendigen Präventionsangebote nicht abzudecken (z. B. in den Bereichen Sexualpädagogik, Gewalt- und Suchtprävention). Die Schulsozialarbeit des Caritasverbandes beteiligt sich an den Arbeitskreisen „AK Mädchen“, „AG Jugend Prüm“ und „AK Sucht“. In 2014 wurden in diesem Rahmen das 3-DTurnier in Prüm unterstützt, in Bitburg und Prüm die Theatervorführung „Philotes“ ermöglicht und der Mädchenaktionstag durchgeführt. In Kooperation mit der AG Jugend Prüm fanden die easi-Veranstaltungen und der Zertifikationskurs „Medienbildung in der Jugendarbeit“ statt. An allen drei Schulen wurden im Rahmen der „Woche der Kinderrechte“ Projekte initiiert und umgesetzt. Seite 70 Jugendhilfebericht 2015 2014 Statistische Daten Schülerzahl (Stand 31.12.2014) Einzelfallgespräche Elterngespräche Gruppenangebote / Mitarbeit in der Ganztagsschule Konferenzen Schule Caritasverband / AK Kaiser-LotharRealschule plus Prüm Realschule plus Bitburg Realschule plus Bleialf Gesamtschülerzahl: 485 Schüler 71 Schüler im Berufsreifezweig (ab Klasse 7) Gesamtschülerzahl: 929 Schüler 153 Schüler im Berufsreifezweig (ab Klasse 7) 69 Ganztagsschüler 226 Ganztagsschüler Gesamtschülerzahl: 340 Schüler 41 Schüler im Berufsreifezweig (Differenzierung ab Kl. 8) 170 Ganztagsschüler 628 Beratungen (in 302 Fällen) 126 Schülerinnen 176 Schüler 249 Beratungen (in 103 Fällen) 147 persönlich 102 telefonisch 11 Hausbesuche 211 Angebote 220 Schülerinnen 185 Schüler 38 Konferenzen/ Arbeitstreffen Schule 745 Lehrerkontakte 39 Teams/ Arbeitskreise 405 Beratungen (in 136 Fällen) 264 Schülerinnen 141 Schüler 98 Beratungen 51 persönlich 44 telefonisch 3 Hausbesuche 111 Angebote 193 Schülerinnen 291 Schüler 27 Konferenzen 545 Lehrerkontakte 26 Teams/ Arbeits-kreise 591 Beratungen (in 299 Fällen) 123 Schülerinnen 176 Schüler 162 Beratungen (in 67 Fällen) 112 persönlich 50 telefonisch 3 Hausbesuche 208 Angebote ca. 130 Schülerinnen ca. 140 Schüler 48 Konferenzen / Arbeitstreffen Schule 770 Lehrerkontakte 33 Teams/ Arbeitskreise Seite 71 Jugendhilfebericht 2015 Kommunaler Jugendscout im Eifelkreis Bitburg-Prüm Das Projekt „Kommunale Jugendscouts“ wird vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz, vom Europäischen Sozialfonds und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm gefördert. Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm (Jugendamt) hat den Caritasverband Westeifel e. V. mit der Durchführung beauftragt. Die Zielgruppe des Jugendscouts sind Jugendliche und junge erwerbsfähige Erwachsene unter 25 Jahren, deren berufliche und soziale Integration durch Benachteiligungen im sozialen und/oder psychischen Bereich beeinträchtigt ist. Der Übergang von der Schule zur Ausbildung gestaltet sich vor allem für Jugendliche mit keinem oder einem schlechten Schulabschluss schwierig. Häufig fehlt hier die notwendige Ausbildungsreife. Zudem stehen viele dieser Jugendlichen zwischen den Hilfesystemen, so dass sie zunächst an die passenden Hilfs- und Unterstützungsangebote der verschiedenen Institutionen herangeführt werden müssen. Häufig stehen zunächst eine Stabilisierung der Lebensumstände und erste existenzsichernde Maßnahmen am Anfang des Hilfeprozesses. Leider fehlt in den meisten Fällen die familiäre Unterstützung. Die Aufgabe des Jugendscouts besteht darin, die Lebensumstände in den unterschiedlichen Bereichen (Wohnen, Familie, Finanzen, Suchtproblematik, fehlende Motivation, soft skills etc.) dahin gehend zu beeinflussen, dass eine Stabilisierung der Jugendlichen eintritt, die sich dann wiederum positiv auf die Ausbildungsreife und Ausbildungsfähigkeit auswirkt. In diesem komplexen Hilfeprozess arbeiten wir mit den unterschiedlichsten Kooperationspartnern zusammen. Besondere Bedeutung kommt hier dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes zu. Auch im Förderzeitraum 2014/2015 ist laut den Förderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz und des Europäischen Sozialfonds für das Projekt „Jugendscout“ die Durchführung von Theoriemodulen zu drei vorgeschriebenen und einem optionalen Thema verpflichtend und förderungsrelevant. In der praktischen Umsetzung für das Kalenderjahr 2014 wurden die folgenden Module durchgeführt: Berufsorientierung, Bewerbertraining, Grundlagen finanzieller Lebensführung und „Europa und ich“. Alle Module wurden in Kooperation mit Netzwerkpartnern angeboten. Zur zahlenmäßigen Auswertung des Projektes: Im Jahr 2014 hatten insgesamt 78 Jugendliche und junge Erwachsene Kontakt zum Jugendscout, davon waren 43 männliche und 35 weibliche Jugendliche. Dabei geht es in der Einzelfallarbeit selten um eine reine Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder Praktikum. In der Regel sind die Vermittlungshemmnisse der Jugendlichen so groß, dass zunächst andere Probleme im Vordergrund stehen. Diese sind z. B. Obdachlosigkeit bzw. drohende Obdachlosigkeit, fehlende Sozialleistungen oder auch Suchtmittelkonsum, um nur einige zu nennen. Die Zunahme an psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen ist ebenfalls enorm. Der Jugendscout im Eifelkreis betreut zudem das Projekt „Begleitetes Wohnen“, das vom Jugendamt des Eifelkreises Bitburg-Prüm finanziert wird. Dieses Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu Hause innerhalb ihrer Familien leben können. Die ungeklärte Wohnsituation bedeutet in diesen Fällen, dass Ausbildungs- oder Arbeitsplätze gefährdet sind, da ein zuverlässiger Einsatz nicht mehr möglich ist. Im Rahmen dieses Projektes wurden im Jahr 2014 in insgesamt vier Wohnungen drei junge Männer und drei junge Frauen betreut. Hier konnten vier Jugendliche in Ausbildung gebracht werden, bei einem Jugendlichen wurde über die Suchtberatung eine Suchttherapie beantragt und bei einem Jugendlichen eine Reha-Maßnahme. Somit sind beste Voraussetzungen für die Verselbständigung der jungen Menschen gegeben. Weiterhin wurde 2014 stärker der Fokus darauf gelegt, für und mit Klienten mit den oben beschriebenen Problemlagen eigene Wohnungen zu finden. Es wurde ihnen darüber hinaus angeboten, sie entsprechend dem Angebot des Begleiteten Wohnens in ihrer eigenen Wohnung bei der Verselbständigung zu unterstützen. Insgesamt konnten acht Jugendliche in diesem Rahmen im Projekt Begleitetes Wohnen betreut werden. Seite 72 Jugendhilfebericht 2015 Suchtberatung des Caritasverbandes Westeifel im Eifelkreis Der Caritasverband Westeifel e. V. hält in den Dienststellen Bitburg und Prüm ein Beratungsangebot für Suchtkranke, Suchtgefährdete und deren Familien vor. Dabei können die Probleme im Umgang mit stoffgebundenen Suchtmitteln, wie Alkohol, Medikamente oder illegale Drogen, liegen oder in einer Verhaltenssucht, wie z. B. der Spielsucht. Im Jahr 2014 nahmen in Bitburg 297 Personen (219 Männer und 78 Frauen) und in Prüm 83 Personen (52 Männer und 31 Frauen) das Beratungsangebot wahr, die statistisch mit zwei oder mehr Kontakten in die Dokumentation aufgenommen wurden. Hinzu kommen noch die Einmalkontakte mit ca. 120 Personen. Alarmierende Zahlen enthält der Sucht- und Drogenbericht der Bundesregierung, wonach jeder Dritte Deutsche an der Schwelle zum Alkoholismus steht. Die empfohlenen Trinkmengen werden von 9,5 Millionen Menschen überschritten. 1,77 Millionen der Deutschen zwischen 16 und 64 gelten als alkoholabhängig, bei 1,61 Millionen liegt ein Alkoholmissbrauch vor. Im Jahr 2014 wurden in den Beratungsstellen in Bitburg und Prüm190 Klientinnen und Klienten im Hinblick auf eine Alkoholproblematik beraten. Insgesamt zeigt sich in Deutschland nach wie vor ein steigender Trend zur Medikamentenabhängigkeit. Es werden vor allem Schmerzmittel, Antidepressiva und Schlafmittel zu häufig konsumiert. Derzeit stehen etwa 2,31 Millionen Menschen in Abhängigkeit von mindestens einem der genannten Mittel, wobei gemäß einer Studie der Epidemiologischen Suchtsurvey der Uni München hervorgeht, dass hier Menschen über 50 und gerade Frauen besonders häufig oft betroffen sind. Die Anfragen in diesem Bereich an die Beratungsstelle sind jedoch mit zehn Beratungsfällen immer noch sehr gering, da die Medikamentenabhängigkeit sehr häufig als solche nicht erkannt und benannt wird. Die mit Abstand am häufigsten konsumierte Droge (illegal) in Deutschland ist nach wie vor Cannabis. Wie der Drogenbericht der Bundesregierung zeigt, hat jeder vierte Deutsche im Alter zwischen 18 und 64 schon einmal etwas davon konsumiert. Von den 101 Klientinnen und Klienten der Beratungsstellen im Bereich illegaler Drogen sind die meisten Konsumenten von Cannabis, gefolgt von Amphetaminen oder einer Kombination der beiden Substanzen. Hochgerechnet auf die 16- bis 65-jährigen Deutschen zeigten im Jahr 2013 rund 368.000 Menschen ein problematisches und rund 443.000 Menschen ein pathologisches Suchtverhalten für Glücksspiel. Mehr als jeder Dritte hat zusätzlich zur Sucht noch eine psychische Erkrankung. Besonders anfällig für Suchtverhalten sind Menschen, die an Geldspielautomaten spielen. Ihr Risiko für eine Abhängigkeit ist 30-mal höher, als das anderer Glücksspieler. Ebenfalls als kritisch gelten Sportwetten und Casino-Spiele. In unseren Beratungsstellen wurden 2014 insgesamt 37 Personen aus diesem Problemfeld beraten. Neben den genannten Problemfeldern wurden Beratungen im Bereich Essstörungen oder von Verhaltenssüchten (z. B. Kaufsucht) sowie Angehörigenberatungen durchgeführt. Die Beratungen fanden im Einzelgespräch, Paargespräch und in Familiengesprächen statt. Parallel dazu werden drei Gruppenangebote vorgehalten mit unterschiedlichen Schwerpunkten (Motivations– und Infogruppe, Behandlungsgruppe und Nachsorgegruppe). Seite 73 Jugendhilfebericht 2015 Bericht der Fachstelle für Suchtprävention Durch das Präventionsgesetz der großen Koalition in Berlin erhält die Prävention endlich die gesellschaftliche Bedeutung, die wir in der Suchtprävention lange gefordert haben. Durch dieses Gesetz wird auch die Arbeit der Präventionsfachkräfte, wie sie seit vielen Jahren in Rheinland-Pfalz erfolgreich geleistet wird, bestätigt und für die Zukunft zusätzlich legitimiert. Das Wissen um gesunde Lebensweisen, die Befähigung, diese umzusetzen, soll nach diesem Gesetz weiterentwickelt und gestärkt werden. Eigenverantwortung und Eigenkompetenz in allen gesellschaftlichen Schichten und in jedem Lebensalter sind dabei primäres Ziel. So wurden im Jahre 2014 rund 22 Maßnahmen und Projekte angeboten und durchgeführt. Dabei wurden über 1.600 Menschen erreicht. Durch die verschiedenen Maßnahmen konnten ca. 95 Multiplikatoren, wie Eltern, Lehrer, Beschäftigte in der Kinder– und Jugendhilfe, Ausbilder, zu den Themen der Suchtprävention, Gesundheits- und Lebenskompetenzförderung erreicht werden. Wichtige Arbeits– und Vernetzungsfelder der Fachstelle waren in 2014 vor allem die Federführung und Mitarbeit in den verschiedenen Arbeitskreisen und Gremien, wie z. B. • • • • der AK Sucht– und Gewaltprävention Bitburg-Prüm sowie die alljährliche Erstellung des AK Flyers: „Angebote 2014“ Arbeitsgruppe Jugendschutz die AG Jugend Prüm Interregionaler AK der Fachkräfte der Bad Mondorfer Gruppe Schwerpunkte der Fachstelle in 2014 waren z. B. die Aktion beim Beda-Markt am 06.03.2014 mit mobiler Kletterwand und Infostand, eine Kooperation mit dem bebiz Bitburg, sowie die interregionale Multiplikatorenfortbildung der Mondorfer Gruppe zur tiergestützten Pädagogik am 9. Mai bei Welschbillig sowie die beiden ersten Module der Fortbildung in Suchtprävention und soziale Arbeit mit der Natur – Wildnispädagogik als Impuls für die Arbeit mit Familien, Kindern und Jugendlichen im August und Oktober 2014. Das Theaterstück „Philotes“ konnte jeweils in Bitburg und Prüm mit finanzieller Unterstützung seitens der LZG und kommunalen Mitteln des Eifelkreises aufgeführt werden. Zielgruppe zu dem Thema „Digitale Medien, Medienkompetenz, online spielen“ waren SchülerInnen der 8. bis10. Klassen und Auszubildende des bebiz. Weitere Aktivitäten waren z. B.: • • • • Durchführung/Mitgestaltung von Elternabenden zu den Themen: Sucht– und Gewaltprävention/Gesundheitsförderung/Kommunikation/neue Medien, Einsätze der Kletterwand im Eifelkreis mit Auf- und Abbau, Betreuung und Einweisung, Begleitung einer erlebnispädagogischen Maßnahme mit Auszubildenden des bebiz Bitburg in Marienthal/Luxemburg, Zweimalige Durchführung eines Kurses zur Frühintervention bei erstauffälligen Drogenauffälligen in Kooperation mit der aufsuchenden Arbeit. Das ist ein eintägiges Seminar, das jeweils samstags als Ganztagesveranstaltung für erstauffällige Drogenkonsumenten im Alter von 15 – 20 Jahren zu den Themen: „Rechtliche Aspekte des Konsums illegaler Substanzen nach dem BtMG, die Reflektion des eigenen Konsumverhaltens, Aufklärung über Wirkweisen von Substanzen und einige weitere Aspekte“ beim CV Bitburg stattfindet. Seite 74 Jugendhilfebericht 2015 Schwangerenberatungsstelle Die Kath. Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen in Bitburg und Prüm bieten professionelle Beratung nach § 2 SchKG für Schwangere, Frauen, Männer und Familien im Eifelkreis Bitburg-Prüm an. Die Beratungsstellen sind in einem interdisziplinären Team mit Dipl. Sozialpädagogen, Dipl. Sozialarbeiterin und Dipl. Psychologin tätig. Der Stellenumfang in Bitburg beträgt 1,65 Stelle und in Prüm 0,5 Stelle, wobei eine enge Kooperation und Vernetzung erfolgt. Eine gute Erreichbarkeit ist durch die ganztägigen Öffnungszeiten, die Barrierefreiheit, zusätzliche wöchentliche Sprechzeiten vor Ort in Speicher, Sprechzeiten auf den gynäkologischen Stationen in den Krankenhäusern sowie Terminvereinbarungen auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten und an Wochenenden (z. B. Beratung vertrauliche Geburt) gegeben. Müssten die ab 2015 angekündigten Kürzungen der Zuschüsse des Landes RheinlandPfalz umgesetzt werden, würde dies bedauerlicherweise gravierende Einschnitte für Umfang und Art unserer Angebote der Schwangerenberatung bedingen. Die Auswirkungen würden insbesondere die Erreichbarkeit der Beratungsstellen tangieren, aber auch die Qualität der Arbeit würde entweder leiden oder müsste durch andere Einschränkungen kompensiert werden. Im Jahr 2014 nahmen insgesamt 365 Frauen und Männer das Angebot der Schwangerenberatung der Caritas wahr, davon 279 in Bitburg und 86 in Prüm. Erstmals Kontakt zu unseren Beratungsstellen hatten 254 Ratsuchende, während 111 Personen bereits längerfristig betreut wurden. Die meisten Klientinnen, d. h. 176 Frauen, kamen in Verbindung mit Schwangerschaft. Nach Geburt des Kindes nahmen 108 Frauen und Männer Hilfe in Anspruch, dabei kann Beratung bis zum Alter des Kindes von drei Jahren gewährleistet werden. Das Beratungsangebot steht jedem unabhängig von Nationalität und Konfession offen und wird von allen genutzt, wie auch die nachfolgenden statistischen Zahlen dokumentieren. Die Beratung erfolgte in Einzel-, Paar- und Familiengesprächen sowie in Gruppenangeboten. Insgesamt fanden 3.282 Kontakte statt, wobei auch telefonisch oder per Mail Rat vermittelt wurde. So wird auch das Angebot zur Onlineberatung zunehmend von Klientinnen genutzt. Von der Altersstruktur stellt die Gruppe der jungen Frauen, d. h. der 18- bis 24-Jährigen ein Viertel der Ratsuchenden, während die Altersgruppe 25 bis 29 Jahre bereits 29 Prozent ausmacht. Die Anzahl minderjähriger Schwangerer belief sich 2014 auf fünf Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren. Der Anteil lediger und verheirateter Frauen ist mit jeweils 40 Prozent gleich groß. Die Problemlagen schwangerer Frauen, Partner und Familien sind vielfältig und reichen vom Schwangerschaftskonflikt, Fragen zur Existenz- und Wohnraumsicherung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie über Fragen der Schwangerenvorsorge bis hin zu Beziehungsschwierigkeiten und psychologischen Problemen. 25 Prozent haben Schwierigkeiten als Migrantin, sei es durch Flucht und Kriegstraumata, noch unzureichende Sprachkenntnisse oder schlechte öffentliche Verkehrsanbindungen auf dem Land. Nachfrage und Not der Flüchtlinge haben im vergangenen Jahr zugenommen und werden weiter steigen. Neben der Beratung im Gespräch kommt der Vermittlung wirtschaftlicher Hilfen in der Schwangerenberatung ein hoher Stellenwert zu als existentielle Entlastung für Alleinstehende und Familien und zur Unterstützung des Kindeswohls. 2014 wurden in Bitburg und Prüm insgesamt 108.949,94 € Stiftungsmittel für Schwangeren- und Säuglingserstausstattung, Wohnraumsicherung und Unterstützung der Lebensführung an bedürftige schwangere Frauen weitervermittelt. Hinzu kommen Sachleistungen in Form gebrauchter Ausstattung oder als Lebensmittel. Um eine weitergehende Effizienz der geleisteten Hilfen sicherzustellen, ist eine gute Vernetzung und Kooperation mit weiteren Partnern unabdingbar. Intern wird diese durch die direkte Zusammenarbeit mit den weiteren Fachdiensten der Caritas im Haus gewährleistet, wie allgemeine Sozialberatung, Schuldnerberatung, Interventionsstelle bei Gewalt in engen Beziehungen, Kinderschutzdienst, Familienpflege, Migrationsdienst, ambulanter Hospizdienst, Suchtberatung, Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit etc. Extern besteht eine gute Zusammenarbeit im Bereich des Gesundheitswesens (Geburtsstationen und Hebammen) mit Jugendamt und Jugendhilfe, Schulen, Lebensberatung, Familien- und Erwachsenenbildung sowie weiteren Institutionen und Behörden. Ein Hauptaugenmerk liegt im Seite 75 Jugendhilfebericht 2015 Bereich früher Hilfen zur Förderung des Kindeswohls und der Prävention von Vernachlässigung und Gefährdung. Gerade den Schwangerenberatungsstellen kommt durch den frühen Kontakt bereits in der Schwangerschaft und die Kooperation mit weiteren Partnern, insbesondere mit der Familienhebamme des Jugendamtes, eine besondere Funktion zu. Vielfach können Frauen motiviert werden, bereits zu einem frühen Zeitpunkt weitergehende pädagogische Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz in Anspruch zu nehmen. Folgende regelmäßige Angebote für niedrigschwelligen Zugang und zur Vernetzung vor Ort werden intensiv genutzt: Sprechstunde für Alleinerziehende wöchentlich in Bitburg und Prüm Sprechstunde monatlich in den Geburtsstationen in Bitburg und Prüm und Zusammenarbeit bei den Kreißsaalführungen Sprechtag für Schwangere donnerstags vormittags in Speicher und Müttercafe mit Familienhebamme in Speicher monatlich in Zusammenarbeit mit der Kath. FBS Bitburg Gesprächskreis für trauernde Eltern monatlich in Bitburg in Zusammenarbeit mit dem ambulanten Hospizdienst der Caritas Im präventiven Bereich wurden mehrere Informationsveranstaltungen sowie Elternpraktika mit Babysimulatoren für Schüler angeboten. Dabei wurden zwei umfassendere Babybedenkzeitprojekte durch eine Honorarkraft durchgeführt und ein Projekt von einer Mitarbeiterin. Auf Kreisebene erfolgt eine Mitarbeit in dem bestehenden Netzwerk des Eifelkreises BitburgPrüm „Guter Start ins Kinderleben“ unter Federführung des Jugendamtes. Zudem arbeiten unsere Beraterinnen aus Bitburg und Prüm eng zusammen, engagieren sich in verschiedenen Fachgremien und stellen die Beratungsqualität u. a. durch regelmäßige Fortbildungen sicher. So haben sich die Beraterinnen auf unterschiedliche Schwerpunkte spezifiziert, um passgenau den jeweiligen Bedarfen zu entsprechen, z. B. Beratung für Alleinerziehende, Migrantinnen oder im Kontext von Pränataldiagnostik. Seit Mai 2014 besteht ein Rechtsanspruch für Frauen zur Durchführung einer vertraulichen Geburt. Um diesem Beratungsbedarf Rechnung zu tragen, führt derzeit eine Mitarbeiterin eine entsprechende Fortbildung zur Qualifizierung als diesbezügliche Fachkraft durch. Inwieweit dieses umfassende und vielfältige Beratungsangebot für schwangere Frauen und Familien auch in Zukunft in diesem Umfang weitergeführt werden kann, ist fraglich angesichts der einschneidenden Zuschusskürzungen durch das Land Rheinland-Pfalz ab 2015 für die katholischen Schwangerenberatungsstellen in der Westeifel. Seite 76 Jugendhilfebericht 2015 Bericht über die Tätigkeit der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit (AJS) Zur Zielgruppe der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit zählen junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren, die von bestehenden Angeboten der Jugendhilfe nicht mehr erreicht werden bzw. nicht mehr erreicht werden wollen. Konkret sind dies Konsumenten legaler und illegaler Drogen und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen (z. B. von Obdachlosigkeit bedroht). Die Aufsuchende Jugendsozialarbeit wird zum größten Teil aus kommunalen Mitteln (Jugendhilfe) gefördert sowie aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz und Eigenmitteln des Caritasverbandes. Dabei gliedern sich die Angebote der AJS in drei Hauptbereiche: Aufsuchende Arbeit Durch regelmäßige Präsenz (Fokus liegt in den Städten Prüm, Bitburg, Speicher) wird der Kontakt zu Jugendlichen an informellen Treffpunkten gesucht und Vertrauen aufgebaut. Durch die aufsuchende Arbeit begegnen wir den Jugendlichen „als Gäste“ in ihrer Lebenswelt und können so erfahren, welche Themen, Probleme oder Entwicklungen sich gerade im Jugendbereich zeigen. Insgesamt zeigt sich die Lage entspannt, auffällige Formierungen z. B. im rechtsradikalen Lager sind nicht zu erkennen. Einzelfallhilfe Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen benötigen Hilfe, vor allem, wenn schon viele Bemühungen der Jugendhilfe durchlaufen wurden bzw. fehlgeschlagen sind. Wenn die zuständigen Mitarbeiter der AJS eine Vertrauensbasis zum jeweiligen Jugendlichen finden, beginnt ein unter Umständen langer und mühseliger Weg der Beratung und Unterstützung. 2014 konnten bei 100 Fällen intensive Hilfen und bei 44 Fällen kurzfristige Hilfen (unter fünf Beratungsterminen) geleistet werden. Dabei wurden insgesamt 45 weibliche und 55 männliche Jugendliche und junge Erwachsene erreicht. Beraten wurden junge Menschen aus dem gesamten Kreisgebiet, wobei auch hier der Schwerpunkt auf Prüm, Bitburg und Speicher liegt. Die verhältnismäßig hohe Zahl an Kurzberatungen zeigt, dass es auch der AJS nicht immer gelingt, die o. g. Zielgruppe zu binden. Inhalte der Kurzberatungen sind in aller Regel existenzsichernde Fragen in Form von Antragstellung oder Wohnungssuche. Bei den längerfristigen Beratungen geht es primär darum, die Jugendlichen zu stärken (ergänzend durch die u. g. Gruppenangebote), um den Weg in weitere Hilfeformen zu ebnen, wie z. B. Weitervermittlung an Fachdienste, wie Suchtberatung. Die Jugendlichen stehen dem Beratungssystem so fremd entgegen, dass unsere Aufgabe darin besteht, ihnen niedrigschwellig zu begegnen. Die Beratungen beziehen sich in den meisten Fällen auf Suchtproblematik (die von den Jugendlichen noch nicht anerkannt wird) und psychische Beeinträchtigungen (deren Vorhandensein ebenfalls nicht angenommen wird bzw. die auch (noch) nicht diagnostiziert sind). Von der Gesamtzahl der Klienten waren 60 Jugendliche unter 21 Jahren, wobei hier in vielen Fällen äußerst erfolgreich mit dem ASD des Jugendamtes kooperiert wurde. Es waren gute und schnelle Lösungen möglich, die Synergieeffekte für alle Beteiligten, in erster Linie aber für die betroffenen Jugendlichen, freigesetzt haben. Prävention, Projekte und Gremienarbeit Das Projekt „Förderung, Freizeit und Familie“, das Gemeinwesen??? orientierte Arbeit am Stadtwald in Prüm leistet, wurde weitergeführt und weiter ausgebaut. Unter dem Motto „Sonntagskicker“ trafen sich auf Anregung der AJS insgesamt 32 Jugendliche und junge Erwachsene in den Sommer- und Herbstmonaten regelmäßig sonntags am Prümer Kurpark zum gemeinsamen Fußballspielen. Diese Gruppe ist ein loser Zusammenschluss von begeisterten Fußballern, die zum größten Teil unter benachteiligten Bedingungen aufwachsen und als „gefährdet“ einzuschätzen sind. Sie gehören keinem Verein an, die Seite 77 Jugendhilfebericht 2015 Gründung einer Freizeitmannschaft wird aber diskutiert. Einige der Teilnehmer werden darüber hinaus in der Einzelfallhilfe der AJS beraten und unterstützt. Das Beratungsangebot in Speicher wurde aufrechterhalten. Die zuständige Mitarbeiterin ist weiterhin einmal wöchentlich vor Ort. 2014 konnten 14 Jugendliche in Speicher beraten und unterstützt werden. Das Projekt „Klettern statt abhängen“ wurde ebenfalls weitergeführt und ausgebaut. 2014 konnten zehn weitere Jugendliche erfolgreich den Kletter- und Sicherungskurs absolvieren. Die Kletterwand des Arbeitskreises Sucht- und Gewaltprävention wurde bei zwei Veranstaltungen in Bitburg aufgebaut. An beiden Terminen wurde unter Anleitung der Streetworkerin das Sichern von benachteiligten Jugendlichen übernommen. Ebenfalls mitgewirkt wurde beim Auf- und Abbau der Kletterwand. Für alle Beteiligten war dies ein äußerst spannendes und interessantes Projekt und einfach vorbildhaft in Sachen Partizipation. Weiterhin ist die AJS in regionalen Gremien, wie dem Arbeitskreis Sucht- und Gewaltprävention, der AG Jugend Prüm und der AG Stadtwald Prüm vertreten. Als Vertreter der Schnittstelle zwischen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nimmt die AJS regelmäßig an den Treffen der Steuerungsgruppe der Jugendhilfeplanung für den Eifelkreis Bitburg-Prüm teil und beteiligt sich an den Workshops. Seite 78 Jugendhilfebericht 2015 16.4 Aus dem Jahresbericht 2014 der Lebensberatungsstelle Bitburg Die Anzahl der Leistungen, die 2014 von der Lebensberatung Bitburg erbracht wurden, betrug 397. Diese verteilten sich auf 761 Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Außerdem nahmen 399 Erwachsene, Kinder und Jugendliche an weiteren Angeboten der Lebensberatung, wie Elternkursen, offenen Sprechstunden, Weiterbildungen, teil. Mit welchen Beratungsanlässen meldeten sich Kinder/Jugendliche, ihre Eltern und Erwachsene bei uns an? Bei Kindern und Jugendlichen waren die wichtigsten Themen: 1. Probleme bei Trennung und Scheidung der Eltern 2. Probleme mit konsequentem Erziehungsverhalten 3. Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten 4. Probleme durch Partnerkonflikte der Eltern 5. Aggressivität Bei Frauen und Männern waren die wichtigsten Themen: 1. Kommunikationsprobleme 2. kritische Lebensereignisse 3. Probleme im familiären Umfeld 4. Selbstwertproblematik 5. Trennungswunsch / Angst vor Trennung Welche Leistungen aus der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) wurden erbracht? 1. § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung 4 2. § 17/§18 Beratung zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung, Ausübung der Personensorge 70 3. § 17/18 in Verbindung mit § 28 zusätzlich kombiniert mit Erziehungsberatung 104 4. § 28 Erziehungsberatung 101 5. § 41 Beratung junger Volljähriger 10 Familiäre Zusammenhänge: Von den Kindern und Jugendlichen bis unter 18 Jahren (N = 205) lebten: • bei beiden leiblichen oder Adoptiveltern 52 % • bei einem alleinerziehenden Elternteil 36 % • bei einem leiblichen Elternteil mit Stiefelternteil oder Partner 10 % • bei Großeltern, Verwandten oder in Pflegefamilien 1 % • in anderen Wohnsituationen 1 % Das heißt: 48 % aller Kinder und Jugendlichen leben nicht in ihrer Ursprungsfamilie. Beratungsdauer: Die durchschnittliche Beratungsdauer pro abgeschlossenem Fall liegt bei 5,9 Stunden. Finanzierung: Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hat die Lebensberatung 2014 mit insgesamt 72.973,00 € bezuschusst. Das sind 19,7 % der Gesamtkosten. Das Land trägt 22 % der Kosten. Die restlichen 58,3 % werden vom Träger der Einrichtung, vom Bistum Trier finanziert. Seite 79 Jugendhilfebericht 2015 Organisatorisches: Das Beratungsangebot der Lebensberatung steht allen Menschen im Eifelkreis Bitburg-Prüm ohne aufwändige bürokratische oder finanzielle Hürden offen. Die Lebensberatung Bitburg befindet sich in der Josef-Niederprüm-Straße 14. Telefonisch erreichbar ist das Sekretariat der Beratungsstelle von Montag bis Freitag unter Tel. 06561/8987. Zwischen 12 und 13 Uhr sind Anmeldungen und Telefongespräche direkt mit den Beraterinnen und Beratern möglich. Für Online-Beratung per E-Mail ist die Internet-Adresse: www.online.lebensberatung.info eingerichtet. Projekte / Zusatzangebote: Im Herbst/Winter 2014 wurde ein Gruppenangebot für Kinder aus Trennungs- und Scheidungsfamilien im Grundschulalter durchgeführt. Ebenfalls im Herbst 2014 fanden regelmäßige Treffen eines Elterngesprächskreises zum Thema Pubertät statt. Seite 80