Albert-Schweitzer-Familienwerk RLP/SL e.V.

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Albert-Schweitzer-Familienwerk RLP/SL e.V.
Willkommen im:
Albert-Schweitzer-Familienwerk
Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
65582 Diez
[email protected]
20
Jahre
Unsere Angebote
Verwaltung
Beratung
Ambulante Hilfen
Stationäre Hilfen
Geschäftsstelle …
…
Verwaltung
 Geschäftsführung
 Pädagogische Leitung
Buchhaltung
 ambulante Hilfen
Ambulante Hilfen
Maßnahmen nach dem SGB VIII (KJHG)
(Kurzfassung)
Die wohl häufigsten und
somit bekanntesten
Hilfeformen…
Sozialpädagogische Familienhilfe
(„SPFH“) nach §27 i.V.m. §31 SGB VIII
=>Diese Form der Jugendhilfe zielt auf das gesamte
Familiensystem und dient in erster Linie dem Aufbau und
Erhalt eines gut funktionierenden Miteinanders. Stärken,
Ressourcen und Kompetenzen des einzelnen
Familienmitgliedes werden erkannt, berücksichtigt und
unter professioneller Anleitung gestärkt und gefestigt.
Als wesentliches Ziel steht hier im Vordergrund:
Der Erhalt der Familie als Ganzes durch den Ausbau
bereits vorhandener Kompetenzen und Neuerwerb von
Handlungsmöglichkeiten um im lebenspraktischen Alltag
selbständig agieren und (weiter)bestehen zu können
Erziehungsbeistandschaft „EB“ nach
§27 i.V.m.§30 SGB VIII
=>Dieses individuelle Angebot der Jugendhilfe
konzentriert sich vorrangig auf die Bedürfnisse
einzelner Kinder bzw. einzelner Jugendliche um diese
in einer für sie schwierigen Phase des Lebens
dahingehend zu fördern und zu unterstützen, dass
ihnen eine Integration in die Gesellschaft langfristig
gelingt ohne dabei den Bezug zur Familie und des
sozialen Umfeldes außer Acht zulassen, sondern
diese, nach Möglichkeit, unter fachlicher Beratung
mit in die entstehenden Prozesse einzubinden
Weitere Bereiche der ambulanten
Hilfen
 Begleitung junger Erwachsener während der
Verselbständigungsphase nach §27 i.V.m.§§34 und 41 SGB VIII)
 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach §27 i.V.m.§35
SGB VIII
 Betreuungshelfer nach §27 i.V.m. §§30 und 52 SGB VIII (durch
Gerichte - JGG)
 Kinderschutz nach §8a SGB VIII
 Mediation (in z.B. Trennungs-und Scheidungsangelegenheiten)
 Clearings (4-6 Wochen)
 Begleiteter Umgang (nach Maßgabe durch ein Familiengericht oder
auf Wunsch eines Elternteils §18 SGB VIII)=> Grundlage: §1684
BGB
Auftraggeber . . .
. . . Für den Träger sind IMMER Jugendämter, da
diese auch die Kosten übernehmen!
Ambulante Hilfen sind für die Empfänger
(Familien, Eltern, junge Erwachsene,
Jugendliche und Kinder) IMMER kostenfrei, da
es sich hierbei um gesetzlich vorgeschriebene
Leistungen des Staates handelt.
Dienstleister . . .
Voraussetzungen zur Ausübung von fachlich
qualifiziertem und professionellem Handeln:
Dipl. Sozialpädagogen/Innen
Dipl. Sozialarbeiter/Innen
Dipl. Pädagogen
Bachelor (Studiengang Soziale Arbeit)
Erzieher/Innen mit Zusatzausbildung (muss aber
von den JÄ zugelassen werden)
Möglichst einheitlich „systemischer“ Ansatz
Weitere Zusatzqualifikationen sollten für jeden
nicht nur ein „KANN“ sein….. !
Wie kommt ambulante Hilfe zum
Empfänger?
Als Auflage/Empfehlung eines Familiengerichtes
(präventiv – und vereinzelt auch mit
sog.„Kontrollauftrag“ verbunden zum Schutz des
Kindes)Aber auch hier gilt: Ohne Antragstellung „läuft“
nichts! (Ausnahme: Betreuungsweisungen)
Durch die Antragstellung eines jungen Erwachsenen
(ab 18J. bis max. 21J.-im geprüften Einzelfall sind
Verlängerungen möglich)
Durch die Antragsstellung eines oder beider
sorgeberechtigter Elternteile (je nach Wohnort der
Kinder und der Elternbeziehung) beim zuständigen JA
Wesentliche Voraussetzungen. . .
. . . Mitwirkungspflicht (des Antragstellers) !!!
. . . Der Wunsch und die Einsicht nach
Veränderung/Verbesserung der aktuellen Situation
MERKE: Veränderung/Verbesserung lässt sich nicht
erzwingen und Hilfe kann nur auf freiwilliger Basis
erkannt und angenommen werden und somit stattfinden!

Unser Haupthaus …
Vollstationäre
Wohngruppe I
Schaumburger Str. 38
65582 Diez
Hilfeformen
§ 27 SGB VIII
- Hilfe zur Erziehung
in Verbindung mit
§ 34 SGB VIII
- Heimerziehung
Konzept
In der Vollzeitgruppe werden die Kinder und
Jugendlichen das ganze Jahr „rund um die
Uhr“ - Familienersetzend - betreut.
Dies bezieht sich auf das alltägliche Leben und
in einigen Fällen auch auf die Vorbereitung
zur Verselbständigung.
Die Familien sind, je nach Ressourcen und Wille,
aktiv und kontinuierlich eingebunden.
Platzanzahl
Wir können für Kinder und
Jugendliche im Alter
von 3 bis 15 Jahren
(Aufnahmealter)
bis zu 7 Plätze zur
Verfügung stellen.
Aktuell
betreuen wir
7
Kinder und Jugendliche
Im Alter von
7 bis 17 Jahren.
… auch eine schöne Rückseite kann
entzücken
Flexible Vollstationäre
Wohngruppe II
Schaumburgerstrasse 38
65582 Diez
Hilfeformen
§ 27 SGB VIII
- Hilfe zur Erziehung
in Verbindung mit
§ 34 SGB VIII
- Heimerziehung
Konzept
In der Flexiblen Vollzeitgruppe werden die Kinder
und Jugendlichen das ganze Jahr, zwischen 5-7
Tagen pro Woche versorgt und betreut
Dies bezieht sich auf das alltägliche Leben und
in einigen Fällen auch auf die Vorbereitung
zur Verselbständigung.
Die Familien sind aktiv und kontinuierlich
eingebunden.
Platzanzahl
Wir können für Kinder und
Jugendliche im Alter
von 5 bis 12 Jahren
(Aufnahmealter)
bis zu 6 Plätze zur
Verfügung stellen.
Aktuell
betreuen wir
4
Kinder und Jugendliche
Im Alter von
6 bis 17 Jahren.
Freunde finden fällt hier leicht
Inobhutnahmestelle Diez
…
65582 Diez
Hilfeform
§ 42 SGB VIII
Inobhutnahme
von Kindern und Jugendlichen
Konzept
Die Inobhutnahme wird durch das Jugendamt
vorgenommen (oft in Kooperation mit der
Polizei).
Kinder oder Jugendliche werden hierdurch vor einer
akuten Gefährdung geschützt.
In der Inobhutnahmestelle wird ein Kind oder
Jugendliche/r über einen kurzen Zeitraum
besonders intensiv betreut.
Hauptziel ist es der/dem Betroffenen einen
geschützten Rückzugsraum zu bieten, der eine
Perspektivklärung ohne erschwerende Faktoren
ermöglicht.
Platzanzahl
Wir können für Kinder und
Jugendliche im Alter
von 3 bis 17,11 Jahren
(Aufnahmealter)
bis zu 2 (3) Plätze zur
Verfügung stellen.
Aktuell
betreuen wir
2
Kinder und Jugendliche
Im Alter von
15 und 16 Jahren.

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