Abschnitt 3 - Handlungsstrukturen des Jugendamtes
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Abschnitt 3 - Handlungsstrukturen des Jugendamtes
Landkreis Mittelsachsen Jugendhilfeplan - 3. Abschnitt Handlungsstrukturen des Jugendamtes Juni 2012 Inhalt 1 Aufbau des Jugendamtes nach Bundes- und Landesrecht .................................................... 3 1.1 Jugendhilfeausschuss .............................................................................................................. 3 1.2 Verwaltung des Jugendamtes ................................................................................................. 7 2 Die Abteilung Jugend und Familie .......................................................................................... 7 2.1 Abteilungsleitung .................................................................................................................... 8 2.2 Referat 31.1 - Finanzielle Leistungen...................................................................................... 9 2.3. Referat 31.2 - Allgemeiner Sozialer Dienst........................................................................... 10 2.4. Referat 31.3 - Fachdienste .................................................................................................... 12 Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................................................... 14 Begriffserklärungen .............................................................................................................................. 14 Anlagenverzeichnis ............................................................................................................................... 14 Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 2 1 Aufbau des Jugendamtes tes nach Bundes- und Landesrecht Jeder örtliche Träger der öffentlic ntlichen Jugendhilfe hat für die Wahrnehmung der er A Aufgaben nach dem SGB VIII ein Jugendamt zu erricht ichten (§ 69 Abs. 3 SGB VIII, § 1 Abs. 2 LJHG). Das as JJugendamt weist im Vergleich zu anderen Ämtern einer eine Landkreisverwaltung eine besondere Struktur tur auf. Gemäß § 70 Abs. 1 SGB VIII (desgl esgl. § 1 Abs. 3 LJHG) werden die Aufgaben des Juge Jugendamtes durch den Jugendhilfeausschuss und durch ch d die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenomme men. Dieser zweigliedrige Aufbau des Jugendamtes spie spiegelt die besondere Qualität des partnerschaftlic ftlichen Zusammenwirkens der Träger der öffentlichen hen und freien Jugendhilfe wider, welche besonde nders in deren Zusammenwirken im Jugendhilfeausschu schuss deutlich wird. 1.1 Jugendhilfeausschuss Der Jugendhilfeausschuss befasst asst sich anregend und fördernd mit allen Angelegen egenheiten der Jugendhilfe. Er hat im Rahmen der vom om K Kreistag bereitgestellten Mittel und gefassten n Be Beschlüsse sowie der Satzung des Jugendamtes Beschlu chlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe. Nach der Satzung des Jugendamt amtes nimmt der Jugendhilfeausschuss insbesonde ndere folgende Aufgaben wahr: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Erörterung aktueller Proble oblemlagen junger Menschen und ihrer Familien en ssowie Entwicklung von Problemlösungen einsc inschließlich Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Kreisgeb gebiet; Jugendhilfeplanung, insbe sbesondere Grundsatzentscheidungen zu Zielvo ielvorstellungen und Schwerpunkten des Gestalt staltungsprozesses, wobei die anerkannten Träger ger d der freien Jugendhilfe in allen Phasen frühzeit hzeitig zu beteiligen sind; Aufstellung von Grundsätze ätzen, Richtlinien und Kriterien zur Förderung derr fre freien Jugendhilfe; Aufstellung von Grundsätze ätzen für die Anerkennung von Trägern der freien ien Jugendhilfe J im Bereich des örtlichen Trägers ers d der öffentlichen Jugendhilfe sowie Entscheidunge ungen im Einzelfall; Beteiligung bzw. Übertragun agung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfee zu zur Durchführung an anerkannte Träger der freie reien Jugendhilfe nach § 76 SGB VIII; Beschlussfassung über den en Bedarfsplan gemäß § 8 Abs. 1 SächsKitaG sowie wie über dessen Fortschreibung gemäß § 8 Abs. bs. 2 SächsKitaG; Aufstellung der Vorschlagsli gsliste für die Wahl der Jugendschöffen gemäß § 35 JGG. Der Jugendhilfeausschuss hat 15 stimmberechtigte und 9 beratende Mitglieder. Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 3 Stimmberechtigtes Mitglied Stellvertreter Landrat Volker Uhlig (Ausschussvorsitzender) Zweiter Beigeordneter Dieter Steinert CDU/RBV - Kreistagsfraktion Kreisrat Lothar Hofmeister Kreisrat Friedrich Schlosser (stellvertretender Ausschussvorsitzender) Kreisrat Prof. Dr. Karl-Hermann Kandler Kreisrat Michael Albrecht Kreisrätin Kathrin Schneider Kreisrätin Maria Wollmerstädt (B90-Grüne) Kreisrat Ralf Schreiber Kreisrätin Antje Hillinger Die Linke - Kreistagsfraktion Kreisrat Peter Buschmann Kreisrat Volkmar Richter Kreisrätin Petra Steidten Kreisrätin Dr. Ulrike Bretschneider SPD - Kreistagsfraktion Kreisrat Henning Homann Kreisrätin Simone Violka FDP - Kreistagsfraktion Kreisrat André Quaiser Kreisrat Karl-Heinz Mantau Sportjugend des Kreissportbundes Mittelsachsen e. V. Anett Stäbler Michael Matschos Muldentaler Jugendhäuser e. V. Susann Meißner Ines Klein (Gemeinschaftswerk Frankenberg e. V.) Der Paritätische LV Sachsen e. V. Martina Müller Dirk Polster Kreisjugendring Mittelsachsen e. V. Ulrike Worbs-Reichenbach David Kren CVJM Kreisverband Mittweida e. V. Claudia Uhlig Marcus Eick Diakonie Döbeln e. V. Martin Creutz Thomas Franke Beratendes Mitglied Stellvertreter Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Jugend und Familie Heidi Richter (Abteilungsleiterin) Carmen Schauer (stellvertretende Abteilungsleiterin) Amtsgericht Christof Specht (Richter am Amtsgericht Freiberg) Ines Opitz (Richterin am Amtsgericht Döbeln) Agentur für Arbeit Angela Kahnt Elke Weinhold Jobcenter Freiberg-Mittweida Olaf Graf Inga Fischer Sächsische Bildungsagentur Matthias Lessig Heiko Felgener Polizeidirektion Chemnitz/Erzgebirge Michael Wahl (Polizeirevier Freiberg) Claudia Andrä (Polizeirevier Mittweida) Katholische Kirche zur Zeit nicht besetzt Johannes Köst Evangelische Kirche Falk Herrmann Mirjam Postler Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Mittelsachsen Annett Schrenk Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 4 Satzungsgemäß wurde auss d den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusse usses Unterausschuss für Jugendhilfepl lfeplanung gebildet. Ihm gehören an: • Martin Creutz (Diakonie ie D Döbeln e. V.) als Vorsitzender • Ulrike Worbs-Reichenbach bach (Kreisjugendring Mittelsachsen e. V.) als stellvertretende Vorsit orsitzende • Susann Meißner (Muldent dentaler Jugendhäuser e. V.) • Martina Müller (Der Paritä aritätische LV Sachsen e. V.) • Kathrin Schneider (Kreista eistag, CDU-Fraktion) • Falk Herrmann (Evangelisc elische Kirche) und • Heidi Richter (Leiterin der Abteilung Jugend und Familie) ein ständiger Zur Unterstützung seiner Arbeit, eit, insbesondere zur Erfüllung des Auftrages aus us § 80 Abs. 3 SGB VIII, die Träger der freien Jugendhilfe ilfe in i allen Phasen der Jugendhilfeplanung frühzeiti zeitig zu beteiligen, regte der Unterausschuss die Bildung dung von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII an. Es wurden drei Arbeitsgemeinschaften gebildet.. Die Arbeitsgemeinschaften sind ein Forum für die Beratung anstehender Fragen gen der Jugendhilfeplanung, der Fort- und Weiterentwi twicklung sowie der Evaluation der Aufgaben ihres hres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches unter qualitativ tativen und quantitativen Gesichtspunkten. Die Arb Arbeitsgemeinschaften fördern den Informations- und d Fa Fachaustausch zwischen Trägern der freien Jugen ugendhilfe, der Verwaltung und politisch Verantwortlich lichen. Mitglieder der „Arbeitsgeme emeinschaft Hilfen zur Erziehung und angrenzen nzende Leistungen im Landkreis Mittelsachsen“ sind (Stand: März 2012): Mitglied Martina Müller (Vorsitzende) Kathrin Schneider Anja Küttner Daniel Schippan Kerstin Loose Stefan Mühl Gabriela Beyer Katrin Petring Monika Schlesier Carmen Achilles Dirk Weishaupt Carmen Schauer Sylvia Kempe Träger Der Parit aritätische LV Sachsen e. V./ Volkssoli ssolidarität Regionalverband Freiberg e. V./ Mitglied lied im Jugendhilfeausschus chuss und im Unterausschuss für Jugendhilfeplanung ung Kreistag, tag, CDU-Fraktion/ Mitglied im Jugendhilfeausschuss huss und im Unterausschus chuss für Jugendhilfeplanung AWO Kreisverband Kre Freiberg AWO Familienzentrum Fam gGmbH Diakonis onisches Werk Rochlitz e. V. Diakonis onisches Werk Freiberg e. V. Oase e. V. V Mittweida Caritasve asverband für Chemnitz und Umgebung e. V. CJD Chem hemnitz im Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlan hland e. V. vfb Verei erein zur Förderung der beruflichen Bildung Mittwe tweida e. V. Internati nationaler Bund e. V. Verbund Sachsen/Thüringen Abteilun ilung Jugend und Familie, Referatsleiterin Allgemein einer Sozialer Dienst Geschäft häftskreis Soziales und Gesundheit, Jugendhilfeplan lanerin Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 5 Mitglieder der „Arbeitsgemeinschaft Jugendarbeit des Landkreises Mittelsachsen“ sind: Mitglied Träger Susann Meißner Muldentaler Jugendhäuser e. V./ Mitglied im Jugendhilfeausschuss und im Unterausschuss für Jugendhilfeplanung Evangelische Kirche/ Mitglied im Jugendhilfeausschuss und im Unterausschuss für Jugendhilfeplanung Kreisjugendring Mittelsachsen e. V. DKSB Kreisverband Freiberg e. V. Kindervereinigung Leipzig e. V. Regenbogenbus e. V. Treibhaus e. V. Döbeln Verein für soziale Dienste, Jugendarbeit und Beratung e. V. Kreissportbund Mittelsachsen e. V. Stadt Burgstädt Stadt Döbeln Stadt Freiberg Abteilung Jugend und Familie, Referatsleiter Fachdienste Geschäftskreis Soziales und Gesundheit, Jugendhilfeplanerin (Vorsitzende) Falk Herrmann Sabine Hilsbrich Petra Straube Anja Michael Janine Kromm Stephan Conrad Egbert Schubert Michael Jubelt Beate Burgemeister Birgit Hummitzsch Heiko Heese Volkmar Hanke Karin Klotzsche Mitglieder der „Arbeitsgemeinschaft Kindertagesstätten des Landkreises Mittelsachsen“ sind: Mitglied Martin Creutz Christine Höbel Sylvia Franz Kathleen Recknagel Michaela Neubert Thomas Eulenberger Jacqueline Spieler Rita Mittmann Christina Walter Andrea Blümel Jörg Hänel Kerstin Thanheiser Volkmar Hanke Kathrin Kuhnert Sylvia Kempe Träger Diakonisches Werk Döbeln e. V./ Mitglied im Jugendhilfeausschuss und im Unterausschuss für Jugendhilfeplanung Stadt Frankenberg Stadt Freiberg Stadt Oederan Stadt Roßwein Stadt Penig AWO Kinderwelt gGmbH „Kinderland“ e. V. Weißenborn Kinderland am Tharandter Wald e. V. Niederschöna DRK Kreisverband Rochlitz e. V. Ev.-Luth. St.-Aegidien-Kirchgemeinde Frankenberg Kinderhaus Hartha e. V. Abteilung Jugend und Familie, Referatsleiter Fachdienste Abteilung Jugend und Familie, Kita-Fachberaterin Geschäftskreis Soziales und Gesundheit, Jugendhilfeplanerin Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 6 1.2 Verwaltung des Jugendamtes Die Geschäfte der laufenden Verwaltung im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe werden im Auftrag des Landrates von der Leitung der Verwaltung des Jugendamtes geführt (§ 70 Abs. 2 SGB VIII, § 4 Satzung des Jugendamtes im Landkreis Mittelsachsen). Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung gehören alle Verwaltungsgeschäfte, die regelmäßig oder wiederholt anfallen und nach vorgegebenen Regelungen und Grundsätzen zu behandeln sind, sofern ihnen nicht aufgrund ihrer politischen, finanziellen oder strukturellen Auswirkungen eine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Der Jugendhilfeausschuss kann bestimmte Aufgaben als Aufgaben der laufenden Verwaltung ausweisen. 2 Die Abteilung Jugend und Familie Die Verwaltung des Jugendamtes - im Landkreis Mittelsachsen als Abteilung Jugend und Familie bezeichnet - ist in der Organisationsstruktur der Kreisverwaltung dem Geschäftskreis des Zweiten Beigeordneten - Geschäftskreis Soziales und Gesundheit - zugeordnet worden. Die Abteilung Jugend und Familie gliedert sich in drei Referate. Abteilung Jugend und Familie Referat 31.1 - Finanzielle Leistungen Referat 31.2 - Allgemeiner Sozialer Dienst Referat 31.3 - Fachdienste Der Sitz der Abteilung befindet sich am Standort Mittweida des Landratsamtes Mittelsachsen, Am Landratsamt 3 (Haus A) in 09684 Mittweida. Mitarbeiter des Referates Allgemeiner Sozialer Dienst sind auch an den Standorten Döbeln (Mastener Straße 15 in 04720 Döbeln) und Freiberg (Frauensteiner Straße 43/Flachbau in 09599 Freiberg) tätig. An diesen Standorten werden durch den Fachbereich Kindschaftsrecht des Referates Fachdienste zu den allgemeinen Sprechzeiten (s. u.) zusätzlich Außensprechstunden angeboten. Für die Abteilung Jugend und Familie gelten die allgemeinen Sprechzeiten des Landratsamtes, wobei die Mitarbeiter nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung stehen. Montag: nach Terminvereinbarung Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nach Terminvereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr Alle Mitarbeiter sind unter der zentralen Rufnummer 03731 799-0 erreichbar. Außerdem können sie auch per E-Mail kontaktiert werden: [email protected]. Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 7 2.1 Abteilungsleitung Funktion Abteilungsleiterin 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Heidi Richter Carmen Schauer Volkmar Hanke Der Abteilungsleiterin obliegt die Verantwortung für die Steuerung und Kontrolle der Erfüllung der Aufgaben des Jugendamtes nach dem SGB VIII u. a. Gesetze. Sie vertritt das Jugendamt in der Öffentlichkeit und gegenüber Institutionen. Die Abteilungsleiterin stimmt das Zusammenwirken von Verwaltung des Jugendamtes und Jugendhilfeausschuss ab, insbesondere bereitet sie die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses inhaltlich vor. Außerdem ist die Abteilungsleiterin auf Vorschlag des Sächsischen Landkreistages Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss. Im Bereich der Abteilungsleiterin erledigen 5 Mitarbeiter referatsübergreifende Aufgaben innerhalb der Abteilung Jugend und Familie. Aufgaben/Leistungen Sekretariatsdienst Haushaltsplanung, -vollzug und -überwachung EDV-Verfahrensbetreuung, Geschäftsstelle des Unterausschusses für Jugendhilfeplanung Folgende Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe werden außerhalb der Organisationseinheit „Abteilung Jugend und Familie“ im Fachbereich Zentrale Aufgaben, welcher direkt dem 2. Beigeordneten untersteht, von 3 Mitarbeitern wahrgenommen. Aufgaben/Leistungen Jugendhilfeplanung (§ 80 SGB VIII) Bearbeitung rechtlicher Angelegenheiten der Abteilung Jugend und Familie Controlling für die Abteilung Jugend und Familie Kooperationen/Arbeitskreise im Freistaat Sachsen: • • Handlungsstrukturen des Jugendamtes LJA-Arbeitskreis Jugendhilfeplanung Überregionaler Arbeitskreis Kita-Planung Seite 8 2.2 Referat 31.1 - Finanzielle Leistungen Referatsleitung Gabriela Schröter Simone Wiedemann Gabriele Zwinscher Karla Hoyer Cindy Zwinzscher Funktion Referatsleiterin Stellvertreterin und Fachbereichsleiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe Fachbereichsleiterin SächsLErzGG, BEEG Fachbereichsleiterin Unterhaltsvorschuss Fachbereichsleiterin Elternbeiträge, Absenkungsbeträge Kita Im Referat 31.1 sind 5 Mitarbeiter für die finanzielle Bearbeitung der Hilfen zur Erziehung u. a. Leistungen, die vom Referat 31.2 nach SGB VIII gewährt werden, zuständig. Weiterhin werden die Anträge auf Bundeselterngeld und Landeserziehungsgeld von 6 Mitarbeitern, auf Unterhaltsvorschuss von 12 Mitarbeitern sowie auf Übernahme der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung und Erstattung der Absenkungsbeträge von 9 Mitarbeitern bearbeitet. Die territoriale Zuständigkeit der Mitarbeiter der Fachbereiche ist im Internet-Auftritt des Landkreises veröffentlicht worden (www.landkreismittelsachsen.de). Aufgaben/Leistungen Wirtschaftliche Jugendhilfe Finanzierung der ambulanten, teil- und vollstationären Hilfen sowie anderer Leistungen nach SGB VIII Heranziehung zu den Kosten bei teil- und voll-stationären Hilfen Vereinbarungen nach §§ 77 und 78a ff SGB VIII, Finanzierung von Erziehungsberatungsstellen SächsLErzGG, BEEG Beratung zur Inanspruchnahme und Ausgestaltung der Elternzeit Gewährung von Elterngeld bzw. Landeserziehungsgeld Unterhaltsvorschuss Beratung zu und Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen nach UVG Geltendmachung und Beitreibung von Forderungen beim Unterhaltsverpflichteten Elternbeiträge, Absenkungsbeträge für Kindertagesbetreuung Berechnung des Absenkungsbetrages für Alleinerziehende oder Geschwister (§ 15 Abs. 1 Satz 3 SächsKitaG) Berechnung der Übernahme von Elternbeiträgen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII Finanzierung von Tagespflegepersonen und Festsetzung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege nach SGB VIII Abstimmung mit den Gemeinden zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Beitragssatzung (§ 15 Abs. 1 SächsKitaG) Jährliche Erfassung der Betriebskosten (§ 14 Abs. 2 SächsKitaG) Kooperationen/Arbeitskreise im Freistaat Sachsen: • Handlungsstrukturen des Jugendamtes Kommunaler Sozialverband - Elterngeldberatung mit allen sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten Seite 9 2.3 Referat 31.2 - Allgemeiner Sozialer Dienst Referatsleitung Carmen Schauer Thomas Müller Gabriele Heß Eva Müller Funktion Referatsleiterin Stellvertreter und Fachbereichsleiter Freiberg Fachbereichsleiterin Döbeln Fachbereichsleiterin Mittweida Das Referat 31.2 ist mit 33 Mitarbeitern im Wesentlichen in zwei umfangreichen Leistungsbereichen des SGB VIII tätig: „Förderung der Erziehung in der Familie“ (§§ 16 bis 21 SGB VIII) und „Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige“ (§§ 27 bis 41 SGB VIII). Integrierte Bestandteile der Arbeit sind die Bereiche Kinderschutz, Krisenintervention und Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren. Nach dem Territorialprinzip ist jeder Mitarbeiter des Referates für die Beratung und Unterstützung der Familien in bestimmten Gemeinden zuständig. Dabei gibt es gesonderte Zuständigkeiten für die Bereiche „Allgemeiner Sozialer Dienst“, „Pflegekinderdienst“ und „Adoptionsvermittlung“. Entsprechende tabellarische Übersichten sind im Internet-Auftritt des Landkreises veröffentlicht worden (www.landkreis-mittelsachsen.de). Aufgaben/Leistungen Allgemeiner Sozialer Dienst Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (§ 8b SGB VIII) Allgemeine Beratung in Fragen der Erziehung und Entwicklung (§ 16 SGB VIII) Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII) Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes (§ 18 SGB VIII) Unterstützung alleinsorgeberechtigter Mütter und Väter (§ 18 SGB VIII) Gewährung von Hilfen und Unterstützung nach §§ 19 bis 21 SGB VIII Gewährung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff SGB VIII Gewährung und Begleitung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige (§ 35a SGB VIII) Beratungsangebote und Hausbesuche vor und nach der Geburt im Rahmen des Projektes „Präventiv aufsuchende Arbeit des ASD Mittelsachsen“ (Sächsisches Handlungskonzept für präventiven Kinderschutz) Krisenintervention und Schutzmaßnahmen Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren (§ 50 SGB VIII) Rufbereitschaftsdienst Pflegekinderdienst Gewinnung und Schulung von Pflegeeltern, Vermittlung von Pflegeverhältnissen, Begleitung von Pflegeeltern, Pflegekindern und deren Herkunftsfamilien Erteilung der Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 SGB VIII Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 10 Aufgaben/Leistungen Adoptionsvermittlung Auswahl der Adoptiveltern, Beratung und Unterstützung aller Beteiligten vor und nach der Adoption, einschließlich Begleitung von Identitätssuchen Vorbereitung der Adoption und Vermittlung in Adoptionspflege (§ 51 SGB VIII i. V. m. AdVermiG) Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren in Adoptionssachen (§ 50 SGB VIII) Koordinierungsstelle für das „Netzwerk präventiver Kinderschutz Mittelsachsen" Aufbau und Pflege regionaler Kooperationsstrukturen zum präventiven Schutz von Kindern mit Fachkräften inner- und außerhalb der Jugendhilfe (KKG und Sächsisches Handlungskonzept für präventiven Kinderschutz) sowie Familienförderung und Familienbildung Vereinbarungen nach §§ 8a und 72a SGB VIII Kooperationen/Arbeitskreise im Landkreis: • im Freistaat Sachsen: • • • • • • Steuerungsgruppe präventiver Kinderschutz Arbeitskreis Familienbildung Mittelsachsen Arbeitskreis Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung Mittelsachsen Interventionstisch Häusliche Gewalt Psychosoziale Arbeitsgruppe und Unterarbeitsgruppen (PSAG) Örtliche Arbeitsgemeinschaft Betreuung • • • LJA-Arbeitskreis Adoptionsvermittlung/Pflegekinderwesen LJA-Arbeitskreis Hilfen zur Erziehung/präventiver Kinderschutz LJA-Arbeitskreis Familienförderung und -bildung Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 11 2.4 Referat 31.3 - Fachdienste Referatsleitung Volkmar Hanke Christel Arnold Ute Schröder Funktion Referatsleiter Stellvertreterin und Fachbereichsleiterin Jugendgerichtshilfe Fachbereichsleiterin Kindschaftsrecht Die 26 Mitarbeiter des Referates 31.3 erbringen Leistungen aus verschiedenen Bereichen der Kinderund Jugendhilfe: „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ einschließlich „Förderung der freien Jugendhilfe“ (§§ 11 bis 14 und 74 SGB VIII), „Fachberatung Kindertageseinrichtungen und -pflege“ (§§ 22 ff SGB VIII), Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz“ (§ 52 SGB VIII) und „Kindschaftsrecht“ (§§ 18 und 55 bis 59 SGB VIII). Auch die Mitarbeiter der Fachbereiche „Fachberatung Kindertageseinrichtungen und -pflege“, „Jugendgerichtshilfe“ und „Kindschaftsrecht“ arbeiten nach dem Territorialprinzip. Die entsprechenden Übersichten sind im Internet-Auftritt des Landkreises veröffentlicht worden (www.landkreis-mittelsachsen.de). Aufgaben/Leistungen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Fachberatung für Träger der freien Jugendhilfe und deren Fachkräfte zu Projekten und Angeboten nach §§ 11 bis 14 SGB VIII, Vernetzung der Fachkräfte in Arbeitskreisen, Organisation von Fortbildungen für hauptamtliche Fachkräfte Stellungnahmen für Ausnahmen nach § 6 JArbSchG Koordinierungsstelle „Kompetenzentwicklung für Schülerinnen und Schüler“ (ab 01.07.2012) Unterstützung von Vorhaben mit sozialpädagogischen Handlungsansätzen zu Erwerb und Stärkung von Schlüsselkompetenzen, Verbesserung der Lernmotivation sowie Intervention bei Schuldistanz Förderung der Jugendhilfe Förderrechtliches Verfahren für Zuschüsse an Träger der freien Jugendhilfe für Angebote nach §§ 11 bis 14, 16 und 52 SGB VIII sowie für Kleinprojekte nach §§ 11 bis 14 SGB VIII Förderrechtliches Verfahren für Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für Baumaßnahmen und Ausstattung Gewährung von Zuwendungen an Städte und Gemeinden für Kindertageseinrichtungen aus der Investitionspauschale Berechnung und Ausreichung des Landeszuschusses nach § 18 SächsKitaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen Fachberatung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Beratung in Fragen der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (§§ 22 ff SGB VIII) und Fachberatung nach § 21 SächsKitaG Organisation von Fortbildungen für Leiterinnen und Erzieherinnen in Tageseinrichtungen sowie für Tagespflegepersonen (§ 21 Abs. 2 SächsKitaG) Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 SGB VIII) Mitwirkung im Betriebserlaubnisverfahren für Kindertageseinrichtungen Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 12 Aufgaben/Leistungen Jugendgerichtshilfe Beratung und Begleitung straffällig gewordener Jugendlicher und deren Eltern sowie Heranwachsender im Jugendgerichtsverfahren Erstellung des Jugendgerichtshilfeberichts, Mitwirkung an der Hauptverhandlung Kontrolle von Weisungen und Auflagen Durchführung von Diversionsverfahren (§ 52 SGB VIII i. V. m. JGG) Kindschaftsrecht Beratung und Unterstützung Alleinerziehender sowie junger Volljähriger bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (§ 18 SGB VIII) Beratung und Unterstützung nicht verheirateter Mütter bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (§ 52a SGB VIII) Führung von Beistandschaften, Amtspflegschaften und Amtsvormundschaften (§§ 55 f SGB VIII) Auskunft über Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen (§ 58a SGB VIII) Beurkundungen personenstands-, sorge- und unterhaltsrechtlichen Inhalts (§ 59 SGB VIII) Kooperationen/Arbeitskreise im Landkreis: • • • im Freistaat Sachsen: • • • • • Handlungsstrukturen des Jugendamtes Arbeitskreis Schulsozialarbeit Arbeitskreis Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung im Landkreis Mittelsachsen LJA - Gemeinsamer Arbeitskreis Kinder- und Jugendschutz/ Jugendsozialarbeit/Jugend- und Jugendverbandsarbeit LJA-Arbeitskreis Jugendgerichtshilfe LJA-Arbeitskreis Vormundschaften LJA-Arbeitskreis Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege Arbeitskreis der Kita-Fachberater Chemnitz/Westsachsen Seite 13 Abkürzungsverzeichnis AWO ASD AdVermiG BEEG CVJM desgl. DKSB DRK e. V. ev.-luth. FBL i. V. m. JArbSchG JGG LJA LJHG SächsKitaG SächsLErzGG SGB VIII u. a. UVG Arbeiterwohlfahrt Allgemeiner Sozialer Dienst Adoptionsvermittlungsgesetz Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Christlicher Verein junger Menschen desgleichen Deutscher Kinderschutzbund Deutsches Rotes Kreuz eingetragener Verein evangelisch-lutherisch Fachbereichsleiter/ Fachbereichsleiterin in Verbindung mit Jugendarbeitsschutzgesetz Jugendgerichtsgesetz Landesjugendamt Landesjugendhilfegesetz Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Sächsisches Landeserziehungsgeldgesetz Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe und andere Unterhaltsvorschussgesetz Begriffserklärungen Jugendliche Junge Menschen Junge Volljährige Kinder wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII) wer noch nicht 27 Jahre alt ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII) wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII) wer noch nicht 14 Jahre alt ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII) Hinweis: Zur Vereinfachung werden die Formulierungen zumeist in männlicher Form verwendet, wobei die weibliche Form eingeschlossen ist. Bei Formulierungen in weiblicher Form sind auch nur diese gemeint. Anlagenverzeichnis Anlage: Aufgaben/Leistungen der Abteilung Jugend und Familie von A bis Z Handlungsstrukturen des Jugendamtes Seite 14 Anlage Aufgaben/Leistungen der Verwaltung des Jugendamtes von A bis Z Aufgaben/Leistungen A B E F G H I J K L N P R S T U V Adoption Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft Beistandschaft Beurkundungen Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen Elterngeld, Elternzeit Erlaubnis für Kindertagespflegestellen Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte familiengerichtliches Verfahren - Mitwirkung Finanzierung von Hilfen zur Erziehung Förderung von Angeboten freier Träger Förderung von Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen, investiv Fortbildung von Fachkräften Geschäftsstelle des Unterausschusses für Jugendhilfeplanung Hilfen zur Erziehung Inobhutnahme Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit - Fachberatung Jugendarbeitsschutz - Stellungnahmen für Ausnahmen Jugendgerichtshilfe Jugendhilfeplanung Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen - Fachberatung Kompetenzentwicklung für Schülerinnen und Schüler Kostenbeiträge für Hilfen zur Erziehung Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen Netzwerk präventiver Kinderschutz Pflegekinder, Pflegeeltern Rufbereitschaft Sorgeerklärung - Auskunft Sorgeerklärung - Beurkundung Trennung/ Scheidung/ Partnerschaft - Beratung Umgangsrecht Unterhaltsansprüche - Beratung und Unterstützung Unterhaltsvorschuss Vaterschaftsanerkennung - Beurkundung Vaterschaftsfeststellung - Beratung und Unterstützung Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung 31.2 31.3 31.3 31.3 31.1 31.1 31.3 31.2 31.2 31.1 31.3 Information auf Seite 11 13 13 13 9 9 12 10 10 9 12 31.3 12 31.3 31.0 31.2 31.2 31.3 31.3 31.3 31.3 31.3 31.1 31.3 31.2 31.2 31.2 31.3 31.3 31.2 31.2 31.3 31.1 31.3 31.3 12 8 10 10 12 12 13 8 12 12 9 12 11 10 10 13 13 10 10 13 9 13 13 31.1 9 Referat