Für Berlin und Brandenburg - Elektro
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Für Berlin und Brandenburg - Elektro
Für Berlin und Brandenburg D 2698, PVSt DPAG Entgelt bezahlt Hüthig & Pflaum Verlag PF 10 28 69 69018 Heidelberg 5/2004 Mai 2004 51. Jahrgang ISSN 0420-9885 INHALT Grußwort Günter Hermann ............................................... 4 Aktuelles ................................................................................. 24 Aus der Region ..................................................................... 6 Aus den Innungen ........................................................... 26 Technik .................................................................................... 10 Der LIV informiert ................................................................ 28 Meinung .................................................................................. 14 Recht/Steuern/Wirtschaft/Politik ................................ 32 Europa...................................................................................... 16 Seminare ................................................................................. 34 E-CHECK .................................................................................. 22 Seminare aus der Region................................................... 36 Fachorgan der Elektro-Innung Berlin und des Landesinnungsverbandes der Elektronischen Handwerke Berlin/Brandenburg (LIV) Redaktion: Constantin Rehlinger (verantwortlich) Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin, Telefon (030) 859558–0, Telefax (030) 859558–88 E-Mail: [email protected] Anzeigenverkauf: Sylvia Luplow, Telefon (089) 12607–299, Fax (089) 12607–310, E-Mail: [email protected] Postanschrift: Postfach 190737, 80607 München Paketanschrift: Lazarettstraße 4, 80636 München Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 32 vom 1. 1. 2004 Vertrieb: Im Weiher 10, 69121 Heidelberg Fax (06221) 489–443 Karen Dittrich, Telefon (06221) 489-603, E-Mail: [email protected] Susanne Kemptner, Telefon (06221) 489-384, E-Mail: [email protected] Erscheinungsweise: 10 Ausgaben im Jahr 2004 (2 Doppelnr. im Januar/Februar und Juli/August) Abonnementsverwaltung: Hüthig & Pflaum Verlag GmbH, Abonnementsservice Justus-von-Liebig-Straße 1, 86899 Landsberg, Telefon (08191) 125–879, E-Mail: [email protected] Einzelheft € 5,50,–, ab Verlag zzgl. Porto Jahresabonnement € 48,–; Vorzugspreis für Meisterschüler/Studenten/Azubis (nur gegen Nachweis) € 24,–; Preise jeweils inkl. MwSt. zzgl. € 14.60 Versandspesen Ausland auf Anfrage. Gesamtherstellung: Westkreuz-Druckerei Ahrens KG Berlin/Bonn, Töpchiner Weg 198/200; 12309 Berlin Telefon (030) 7452047, Telefax (030) 7453066; E-Mail: [email protected]; Internet: www.westkreuz.de Verlag: Hüthig & Pflaum Verlag GmbH & Co., Fachliteratur KG. München/Heidelberg, Lazarettstraße 4, 80636 München, Im Weiher 10, 69121 Heidelberg · Geschäftsführer: Hans-Jürgen Fuhrmann, München; Udo Witych, Heidelberg Internet: http://www.huethig.de · http://www.pflaum.de Herausgeber: Elektro-Innung Berlin Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Mikroverfilmungen und die Einspeisung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Bei allen Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt. Mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnete Artikel liegen außerhalb der Verantwortung der Redaktion. DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 er technik … e Anzeigenleitung stellvertretend: Jutta Landes, Telefon (089) 12607–263, Telefax (089) 12607–310, E-Mail: [email protected] äud b e G r De Anzeigenleitung: Christine Keller (verantwortlich), Telefon (089) 12607–210, E-Mail: [email protected] ABN-InstallationsSchaltgeräte ngen r u s ö L n Sie elde Erlebe Geschäf tsf n. e e für neu iedene Kund fr und zu ABN-Elektrosysteme Nord-Ost GmbH Ludwig-Erhard-Ring 5 · 15827 Dahlewitz bei Berlin Tel.03 37 08/54 6-0 · Fax 03 37 08/5 46 29 www.abn-elektro.de · www.wuensche-sind-machbar.de · E-Mail: [email protected] 3 GRUSSWORT Liebe Kollegen in Berlin und Brandenburg, verehrte Freunde der Elektrohandwerke, auf die Frage an die Kollegen, ob sie Aufträge haben, erhält man derzeit Antworten von „knapp“ bis „gut“. „Nur verdient wird nichts“, lautet meist der Nachsatz. Die Preise sind im Keller. Zirka 30 % der Kollegen gehen auf Montage in die alten Bundesländer. Von einem tragenden bzw. selbsttragenden Aufschwung hier kann keine Rede sein. Der Wettbewerb ist gnadenlos. Zum Beispiel 52 % Abgebot für Unterhaltungsverträge, ohne Kenntnis der Liegenschaft. Wir alle verurteilen dieses Verhalten. Allerdings mit dem Finger auf andere zu zeigen, funktioniert nicht. Jeder muss mit seinem Preis nach oben! Die Bevölkerung nimmt nicht zu, wir werden durchschnittlich älter. Uns muss es gelingen, das Auftragsvolumen von zz. durchschnittlich 4 % auf 8 % pro Kopf zu erhöhen. Wer betrieblich überleben will, muss als Missionar für Energieeinsparungen, Sicherheit, Komfort und Kommunikation tätig sein. Unser Verband bietet durch den E-CHECK den optimalen Türöffner. Sprechen Sie ehrlich in Versammlungen darüber. Überall gibt es gute, nachahmenswerte Beispiele, die man bei seinen Kunden auch anwenden kann. Ab 1. Mai gilt ein verändertes Tarifvertragswerk. Alle Bereiche, wie z. B. Kündigungsfristen, Urlaubstage, Urlaubsgeld, Entgelte, Sonderzahlungen, Arbeitszeiten usw. sind teilweise verändert. Ab 1. September gilt auch ein neuer Ausbildungstarifvertrag. Lesen Sie bitte die Innenseiten im „elektrofachmann“ bzw. das Rundschreiben, welches allen Mitgliedern zugegangen ist. Wer das neue Tarifwerk flexibel einsetzt, genießt die Vorteile der Innungsmitgliedschaft. Nähere Informationen erhalten sie auf den Innungsversammlungen. Oder kommen Sie zur LIV-Jahrestagung am 18. Juni 2004, um 14.00 Uhr, nach Liebenwalde. Sie sind herzlich eingeladen. Neben Tarifen werden wir über die Installation von Brandmeldeanlagen, leistungsorientierte Bezahlung, „home-security“, die neue E-CHECK-Richtlinie und vieles mehr berichten. Ihr Vorsitzender des Landesinnungsverbandes der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg Obermeister der Elektro-Innung Berlin 4 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 Was ist Ihr Antrieb? Einfach starten? Umrichter SINAMICS G110: Der perfekte Einstieg. Der neue Umrichter SINAMICS® G110: Seine einfache Montage und unkomplizierte Bedienung machen den Einstieg in die Welt der drehzahlveränderbaren Antriebe jetzt zum Kinderspiel. Dazu ist dieser kompakte Umrichter ein echtes Multitalent für eine Vielzahl von Antriebsaufgaben bis 3 kW: Pumpen, Lüfter, Förderbänder, Tor- und Schrankenantriebe, Schleifund Poliermaschinen – oder als Antrieb für bewegliche Werbeträger, Fitnessgeräte und vieles mehr. Und mit seinen bis zu vier digitalen, frei parametrierbaren Eingängen bleiben Sie flexibel für ein breites Anwendungsfeld. SINAMICS G110: einfacher Einstieg, viele Möglichkeiten. 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(UVB) von Prof. Dr. Helmut Seitz, Berlin, Februar 2004 • Das primäre Ziel einer Fusion der beiden Länder Berlin und Brandenburg besteht darin, durch Synergie- und Integrationseffekte positive Wachstumsimpulsive zu induzieren, unnötige bürokratische Hemmnisse zu beseitigen und damit die Region im interregionalen und internationalen Standortwettbewerb zu stärken. • Neben einer zügigen Umsetzung der Länderzusammenführung ist es aber auch erforderlich, die notwendige Finanzausstattung der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg nachhaltig zu sichern. • Das gegenwärtige Finanzausgleichssystem beinhaltet eine Reihe von Mechanismen, die dazu führen Fusionen zwischen Flächenländern und Stadtstaaten für die betroffenen Länder finanziell unattraktiv zu machen. Die infolge solcher Länderfusionen entfallenden Einwohnerwertungen der Stadtstaaten könnten weder in Berlin-Brandenburg noch in einer anderen Stadtstaaten-Region in signifikantem Umfang durch Ausgabenerspar- Prozentualer Anteil der Einwohner der Flächenländer die in Großstädten mit mehr als 500 000 Einwohner leben (Stand 2002) 6 Pro-Kopf-Ausgaben im kommunalen Sektor je Einwohner im Jahr 2001 in Prozent der Vergleichswerte auf der gesamten kommunalen Ebene nisse kompensiert werden. Dies impliziert die Forderung nach einer fusionsfreundlichen Ausgestaltung des Finanzausgleichssystems, bzw. der Einführung von kompensatorischen Elementen, die solche Nachteile ausgleichen würden. • Ein vollständiger Verlust der im Finanzausgleich abgegoltenen Sonderlasten von Stadtstaaten würde – auf Basis der Steuerschätzung für das Jahr 2005 – Einnahmeverluste für die Hauptstadtregion BerlinBrandenburg in Höhe von ca. 2,6 Mrd. � zur Folge haben. Diese Einnahmeverluste würden vollständig den anderen Bundesländern und dem Bund zufallen. Hierbei würde der Bund mit einem Mindestausgabenvolumen von 0,42 Mrd. �, die Geberländer im Finanzausgleich mit Ausgabenersparnissen in Höhe von ca. 1,93 Mrd. � und die anderen Nehmerländer im Finanzausgleich mit Mehreinnahmen von ca. 0,53 Mrd. � partizipieren. • Simulationsrechnungen unter Verwendung realistischer Einschätzungen der Wachstumswirkungen einer Länderfusion lassen über einen Zeitraum von 20 Jahren fusionsbedingte Steuermehreinnahmen in Höhe von über 1 Mrd. � erwarten. Diese gesamtgesellschaftliche „Fusionsrendite“ würde zum größten Teil dem Bund und den anderen Bundesländern zufallen, so dass diese einen unmittelbaren Einnahmezuwachs selbst dann hätten, wenn der Region BerlinBrandenburg eine vollständige Kompensation für die Verluste aus dem Finanzausgleich gewährt wird. • Sofern die Einnahmenverluste Berlins im Finanzausgleich nach einer Länderfusion nicht kompensiert werden, hat die Region Berlin-Brandenburg keinen Anreiz, die Länderfusion durchzuführen, was sich auch negativ auf andere Länderneugliederungstendenzen auswirken würde, zumindest in den Fällen, bei denen Stadtstaaten beteiligt DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 AUS DER REGION Zahlungen im Finanzausgleich – einschließlich Umsatzsteuerergänzungsanteile – an die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg im Jahr 2005 in Mio. Euro Der langfristige Finanzierungsbedarf der Hauptstadtregion BerlinBrandenburg in Euro je Einwohner im Jahr 2020 Umrechnung auf die Verhältnisse des Jahres 2002, unter Vernachlässigung von Preissteigerungen und Realwachstum sind. Aus Anreizgesichtspunkten ist es daher wesentlich, dass weder die Region noch die anderen Länder oder der Bund zu fiskalischen Verlierern werden, sondern im Gegenteil, dass alle Beteiligten besser gestellt werden. • Für die Sicherstellung einer ausreichenden Einnahmenbasis des Landes Berlin-Brandenburg ist es erforderlich, nach einer Alternative für die Einwohnerwertung der Stadt Berlin im Finanzausgleich zu suchen, da DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 diese aus (finanz-)verfassungsund maßstäberechtlichen Gründen nach einer Länderfusion wohl kaum – abgesehen von Übergangszeiten – beibehalten werden kann. Hierzu werden im Rahmen der Studie zwei Vorschläge unterbreitet. • Es wird vorgeschlagen, die monetären Verluste aus dem Wegfall der Einwohnerwertung Berlins dauerhaft durch spezielle Zuweisungen des Bundes bzw. Bundesergänzungszuweisungen zu kompensieren. Diese wären seitens des Bundes durch gesparte Bundesergänzungszuweisungen im bisherigen Finanzausgleichssystem und seitens der Länder durch Abgabe von Umsatzsteueranteilen an den Bund zu finanzieren. Die Geberländer werden durch sinkende Zahlungen in den Finanzausgleich und die Nehmerländer durch höhere Zuweisungen aus dem Finanzausgleich kompensiert. Die Kompensationsleistungen des Bundes an das Land BerlinBrandenburg sollen auch die laufenden Zahlungen des Bundes an das Land Berlin zur Finanzierung der spezifischen Hauptstadtlasten umfassen, wobei diese aber deutlich über das gegenwärtige Volumen von rund 50 Mio. � hinausgehen müssen, um die in der Stadt Berlin effektiv anfallenden Kosten zu decken. • Eine Alternative könnte darin bestehen, für Berlin die Einwohnerwertung bei der Anrechnung der Gemeindesteuern im Finanzausgleich in Höhe von 135 % beizubehalten und den sich dann noch ergebenden Restbetrag, der im Vergleich zum ersten Vorschlag deutlich geringer ist, durch die bereits vorgeschlagenen Zahlungen des Bundes auszugleichen. • Bei beiden Vorschlägen fallen die aus den positiven Wachstumseffekten induzierten Steuermehreinnahmen in der Region weiterhin mehrheitlich der Ländergesamtheit und dem Bund zu, so dass alle Beteiligten von dem Projekt der Länderfusion profitieren. • Die Ergebnisse implizieren, dass die möglichen Ausgabenersparnisse durch eine Länderfusion in einer Größenordnung von ca. 350 bis 500 Mio. � liegen würden. Allerdings ist einzuräumen, dass die Studie aufgrund der Überlagerung von Konsolidierungserfordernissen, der langfristigen Anpassung an die Rückführung der Osttransfers und der Fusionseffekte die fusionsbedingten Ausgabenersparnisse nur grob beziffern kann, so dass die angegebenen Werte auch nur als überschlägige Schätzungen betrachtet werden können. • Die wesentliche Ursache für den Umstand, dass die Ausgabenersparnisse infolge einer Fusion nicht ausreichend sind um die Einnahmenausfälle im Finanzausgleich zu kompensieren, ist in der spezifischen Agglomerationsstruktur des Landes Berlin-Brandenburg begründet. Großstädte haben einen höheren Ausgabenbedarf, da sie – im Vergleich zu den kreisangehörigen Räumen – mit einer intensiveren Aufgabenerfül- Effekte einer Fusion der Länder Berlin und Brandenburg auf das Steueraufkommen (nach Finanzausgleich und FehlBEZ) im Jahr 2028 im Vergleich zur Situation ohne Länderfusion in Mio. Euro 7 AUS DER REGION lung und einem breiteren Aufgabenspektrum belastet sind. Dies reflektiert sich auch in den kommunalen Finanzausgleichssystemen aller Flächenländer. Dort werden den Großstädten Finanzbedarf zuerkannt, die in der Regel mehr als 50 % über dem Finanzbedarf kleinerer Städte und Gemeinden bzw. des kreisangehörigen Raumes liegen. • Wenn man in der Bundesrepublik eine Initiative in Richtung einer Länderneugliederung will, dann ist die gegenwärtige Reformdiskussion um die „Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ ideal dazu geeignet, auch die Frage der Anreizstrukturen im Falle von Länderneugliederungen zu diskutieren. Da die Region Berlin-Brandenburg in Bezug auf die Länderfusion wohl am weitesten vorangeschritten ist, könnte dieses Projekt durch eine sach- und bedarfsgerechte Sicherung der Finanzausstattung auch eine wichtige Beispiel- und Vorreiterposition für andere Länderehen übernehmen. • Die Überführung des Landes bzw. der Stadt Berlin in ein Sonderterritorium oder Bundesterritorium nach dem Beispiel von Washington wäre nicht nur mit einer Fusion der beiden Länder inkompatibel, sondern würde dem grundlegenden Ziel einer Länderfusion, den Abbau von administrativen Grenzen innerhalb einer hoch integrierten Region zu betreiben um positive Synergieund Wachstumseffekte freizusetzen, sogar zuwiderlaufen. Hausanschlussbearbeitung bei der Bewag jetzt schneller Im Januar 2004 wurde nach einjähriger Vorbereitungszeit die interne Software für die Hausanschlussbearbeitung bei der Bewag umgestellt. Diese Umstellung wurde notwendig, um kundengerechte kurze Bearbeitungszeiten zu erzielen. Der gesamte Prozess der Hausanschlussbearbeitung wurde dafür überarbeitet. Mit dem neuen Softwaretool auf Basis von SAP R/3 läuft nun der gesamte Hausanschlussprozess über nur noch ein Programm. Wichtiger Vorteil sind die wesentlich kürzeren Bearbeitungszeiten. Eine spezielle Konzeption im Programm ermöglicht eine lückenlose Dokumentation des gesamten Hausanschlussprozesses. Zeitnah werden Informationen zum Hausanschluss in einem zentralen EDV-System allen am Prozess Beteiligten zugänglich gemacht. Lange Bearbeitungswege, aufwändig zu verwaltende Papierberge und langwierige Telefonate zum Stand der Bearbeitung gehören der Vergangenheit an. Das im Softwaretool integrierte komplexe Auskunftssystem über Hausanschlüsse hat zudem eine Verbindung zum Internetportal für Elektrotechniker und Planungsbüros der Bewag. Für jene Installateure und Planungsbüros, die im Installateurportal der Bewag für den personifizierten Bereich angemeldet sind, gibt es dadurch ebenfalls Vorteile: Sie können Daten zum aktuellen Stand der Hausanschlussbearbeitung, z. B. ob die Beauftragung schon erfolgt ist, oder ob der Termin der Ausführung feststeht, direkt über die Rubrik „Anfragenstatus“ abfragen. Neue Anfragen zur Erstellung, Verstärkung, Umlegung oder Demontage von Hausanschlüssen können bequem über das Internetportal gestellt werden. Sie werden direkt an das Hausanschlusstool weitergeleitet. Leider birgt die Einführung solcher Neuerungen auch Hindernisse. Nicht alle Prozesse liefen anfangs „glatt“ und mussten im System angepasst werden. Diese notwendigen Änderungsarbeiten am Softwaretool werden mit höchsten Anstrengungen durchgeführt. Bisweilen kommt es jedoch noch zu Bearbeitungsengpässen. Wir bitten Sie deshalb an dieser Stelle noch um etwas Geduld und hoffen, dass es bald einen reibungslosen Ablauf bei der Hausanschlussbearbeitung gibt und der Kunde einfach nur feststellt, dass beim Anschluss seines Hauses an das Stromverteilungsnetz der Bewag alles reibungslos und schnell klappt. Werden Sie Mitglied in der Unterstützungskasse der Elektro-Innung Berlin Einwohnerzahlen in den Bundesländern im Jahr 2002 (in Mio.) 8 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 AUS DER REGION Tea-Time im Ritz-Carlton Begleiten Sie uns bei einem exklusiven Rundgang durch das im Januar 2004 eröffnete Fünf- Sterne-Hotel Ritz Carlton mitten im Herzen Berlins, dem Potsdamer Platz. Erleben Sie die einzigartige architektonische Meisterleistung, die sich dem Besucher bereits in der Empfangshalle offenbart und überzeugen Sie sich von unseren exklusiv für diese Anforderungen entwickelten und gestalteten Designoberflächen. Wir entführen Sie in regelmäßigen Abständen in die Welt des neuen Luxus-Hotels und führen Sie durch ausgewählte Räumlichkeiten. Anschließend genießen Sie eine einzigartige Tee-Zeremonie in der „Tea Lounge“ des Hauses. „The Ritz-Carlton“, ein Name der für Komfort und Service der Spitzenklasse in der Hotelleriebranche steht. Es will als Hotel und in der Gastronomie in Berlin neue Maßstäbe setzen mit seinen 302 Zimmern und Suiten, seinen stilvollen Restaurants, der großen Wellness-Oase und den 1800 m/ 2 Veranstaltungsräumlichkeiten. Im oberen Teil des Beisheim-Centers befinden sich 14 exklusive Tower Apartments. Die Architektur erinnert an die Art Déco-Hochhäuser der DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 „Zwanziger Jahre“ in New York und Chicago, das Interior ist eine Hommage an das Spät-Empire mit Anleihen bei Preußens Baumeister Karl Friedrich Schinkel. Venedig hat das GourmetRestaurant „Vitrum“ beeinflusst. Die authentische Brasserie und Boulangerie „Desbrosses“ bringt ihre eigene Geschichte mit an die Spree, die wir Ihnen gerne im Hotel erzählen möchten. „The Curtain Club“ heisst die diskrete Bar mit schweren Samtvorhängen. Fordern Sie noch heute unser Informationsmaterial an. In diesem erhalten Sie neben genaueren Informationen auch die Anmeldung für den Eintritt in diese einzigartige Welt eines Hotels der Luxusklasse – faxen Sie diese einfach an die MertenVertriebsniederlassung Berlin oder schicken Sie uns diese per Post an: Merten GmbH & Co. KG, Köpenicker Strasse 73, 10179 Berlin und melden Sie sich für diese außergewöhnliche Führung an. Lassen Sie sich entführen und genießen Sie die außergewöhnliche Atmosphäre – wir kümmern uns dann um den Rest. Erster Termin für den Ausflug in diese Welt ist der 27. Mai 2004. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den jeweiligen Terminen um eine begrenzte Teilnehmerzahl handelt und möglicherweise nicht alle Anmeldungen zum jeweils gewünschten Zeitpunkt berücksichtigt werden können. Bei zu zahlreich eingegangenen Anmeldungen entscheidet das Los. Wir bemühen uns in jedem Fall, Ihre Anmeldung zum gewünschten Zeitpunkt berücksichtigen zu können, ansonsten schlagen wir Ihnen einen Alternativtermin vor. Unterlagenanforderung bei Herrn Tilo Meier unter der Telefonnummer 0160/74 69 820, im Internet auf der Seite http: //www.merten.de oder per Fax 030 278 798 40. Wir freuen uns auf zahlreiches Interesse! Merten – Lösungen für intelligente Gebäude 9 TECHNIK Installationsgeräte: ÜberspannungsSchutzeinrichtungen 3.4.3 1. Warum Überspannungs- Einbauort auftretenden EnerSchutzeinrichtungen (ÜSE)? gien sicher beherrscht werden In Wohngebäuden werden viele und die Isolationsfestigkeit der Verbrauchsmittel mit elektrischer Betriebs- und Verbrauchsmittel Energie versorgt. Geräte und nicht überschritten wird. Systeme moderner Generation Mit welchen Gefährdungen ist stellen dem Nutzer unterschied- zu rechnen? lichste Komfortfunktionen zur – direkter Blitzeinschlag Verfügung. Mit steigender Inte- – Naheinschlag gration der Bauelemente steigt – Ferneinschlag die Empfindlichkeit gegen Über- – Schaltüberspannungen in der spannungen. Weiterhin ist das Kundenanlage (z. B. durch Risiko eines wirtschaftlichen Zu- und Abschalten von VerSchadens durch Zerstörung von brauchsmitteln, Auslösen von Geräten mit hohem AnschafSchutzeinrichtungen) fungswert auf Grund von Über- – Schaltüberspannungen im spannungen gegeben. Versorgungsnetz Hinweise zur Schutzmaßnahme Ein direkter Blitzeinschlag bzw. und zur fachgerechten Schal- ein Naheinschlag haben hohe tungstechnik sind im HEA-Bil- Blitzströme zur Folge. Die hier derdienst 3.2.4 dokumentiert. eingesetzten ÜSE müssen diese großen Energien zerstörungsfrei 2. Blitzströme und ableiten. Ferneinschläge und Überspannungen Schaltüberspannungen haben Bei der Auswahl von ÜSE ist transiente Überspannungen darauf zu achten, dass die am zur Folge. Transiente Überspan- Bild 2: Überspannungskategorien, Anforderungsklassen und Schutzpegel nungen sind Spannungsspitzen, die ein Vielfaches der normalen Betriebsspannung betragen. Sie treten nur für Sekundenbruchteile auf. Die Elektroinstallation und die Verbrauchsmittel können dadurch in ihrer Funktion beeinträchtigt oder gar zerstört werden (Bild 1). Der Überspannungsschutz ist auch vorbeugender Brand- und Personenschutz, da das Risiko von Lichtbogenüberschlägen herabgesetzt wird. Im folgenden werden Aufbau und Funktion sowie bevorzugte Anwendungsschwerpunkte von ÜSE in Wohngebäuden beschrieben. Norm Typ/Bezeichnung Bild 1: Störgrößen in Niederspannungsnetzen 1 Spannungseinbrüche 2 Oberwellen, langsame und schnelle Spannungsänderungen 3 Zeitweilige Spannungserhöhungen 4 Schaltüberspannungen 5 Blitzüberspannungen 10 3. Überspannungskategorien und Anforderungsklassen Entsprechend DIN VDE 0110 nehmen die Anforderungen an die Isolationsfestigkeit vom Hausanschluss zu den Verbrauchsmitteln ab. Daraus ergeben sich die erforderlichen Schutzpegel (Bild 2). Im einschlägigen Normenwerk sind für verschiedene Anwendungsfälle von ÜSE Anforderungsklassen definiert. Die unterschiedlichen Ausführungen von ÜSE sind diesen Klassen zugeordnet. In Verbraucheranlagen werden ÜSE der Anforderungsklassen B, C und D eingesetzt. ÜSE der Anforde- E DIN VDE 0675-6 Anforderungsklasse E DIN VDE 0675-6 class E DIN VDE 0675-6 Type Blitzstrom-Ableiter Kombi-Ableiter B I 1 ÜberspannungsAbleiter für Verteilung, Unterverteilung, feste Installation C II 2 Überspannungsableiter für Steckdose/ Endgerät D III 3 Bild 3: Klassifizierung von Überspannungs-Schutzeinrichtungen in den IEC-, EN- und VDE-Normen DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 TECHNIK Bild 4: Blitzstromableiter Klasse B – einkanalige und dreikanalige Ausführungsbeispiele Bild 5: Blitzstromableiter als Kombi-Anbieter für Klasse B und C – Ausführungsbeispiele rungsklasse A sind ausschließlich in Freileitungsnetzen notwendig. International sind auch andere Bezeichnungen gebräuchlich (Bild 3). 3.1 Anforderungsklasse B ÜSE der Anforderungsklasse B – auch Blitzstromableiter genannt – werden benutzt, um bei anlagenbedingten Erfordernissen das Hauptstromversorgungssystem mit dem Blitzschutz-Potentialausgleich zu verbinden (Bild 4). Sie sind so ausgelegt, dass sie die am Einbauort zu erwartenden Stoßstrombeanspruchungen ohne Zerstörung tragen können. Die Spannungsbegrenzung (Schutzpegel) solcher ÜSE ist für die Spannungsebene 230/400 V auf Werte unter 4 kV ausgelegt. Seit einigen Jahren sind auch spezielle ÜSE der Anforderungsklasse B erhältlich, die über einen niedrigeren Schutzpegel verfügen als herkömmliche ÜSE dieser Art. Hierzu können geeignete ÜSE der Anforderungsklasse C direkt parallel geschaltet werden, so lassen DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 sich unabhängig vom AnlagenBetriebsstrom Schutzschaltungen ohne Entkopplungselemente im Betriebsstrompfad realisieren. Mittlerweile sind nicht nur modulare ÜSE erhältlich, sondern auch solche, die die Anforderungen der Klassen B und C in einem einzigen Gehäuse erfüllen (sog. Kombiableiter, Bild 5). Bei Einbau in Hauptstromversorgungssystemen ist die VDEW-Richtlinie „Überspannungs-Schutzeinrichtungen der Anforderungsklasse B“ zu beachten (Einzelheiten siehe auch BD 3.2.4). Die wichtigsten Anforderungen an die ÜSE hieraus sind: – ÜSE werden bei einem inneren Kurzschluss dauerhaft vom Netz getrennt – Blitzstromtragfähigkeit der ÜSE muss der Beanspruchung an ihrem Einbauort gemäß DIN V VDE 0185-1 (z. Zt. Vornorm) entsprechen. Ist diese nicht bekannt, so muss die Blitzstromtragfähigkeit der Blitzschutzklasse I gemäß DIN VDE 0100-534 (z. Zt. Entwurf) entsprechen. – Es werden ausschließlich ÜSE auf Funkenstreckenbasis eingesetzt. Das Parallelschalten mit Varistoren ist nicht zulässig. – Der Hersteller garantiert die nach TAB erforderliche Kurzschlussfestigkeit der ÜSE. – Überspannungs-Schutzeinrichtungen müssen in Abständen von maximal vier Jahren auf ihren einwandfreien Zustand überprüft werden. Vom VNB kann ein entsprechender Nachweis verlangt werden. Weitere Auswahlkriterien für Blitzstromableiter sind: – Ausschaltvermögen/Netzfolgebegrenzung – Ausführung ausblasend/ gekapselt 3.1.1 Ausschaltvermögen/ Netzfolgestrombegrenzung Derzeit ist der Einsatz von ÜSE Klasse B auf Funkenstreckenbasis üblich. Diese speziellen Funkenstrecken sind in der Lage, extrem energiereiche Blitzstoßströme (Impulsform: 10/350) führen zu können. Weiterhin sind sie in der Lage, den nach Zündung der Funkenstrecke aus dem Transformator kommenden Netzfolgestrom selbsttätig zu begrenzen und zu unterbrechen (Ausschaltvermögen, Netzfolgestrom-Löschvermögen). Die ÜSE müssen ein Netzfolgestrom-Löschvermögen oberhalb des maximal auftretenden Kurzschlussstromes am Einbauort aufweisen. Reine Gasentladungsstrecken (Gasableiter) verfügen über ein für Niederspannungsverbraucheranlagen zu geringes Ausschaltvermögen. Sie sind für den Einsatz an Außenleitern nicht geeignet. 3.1.2 Ausführung ausblasend/gekapselt Bei der Auswahl der Blitzstromableiter ist auf die Einbaugegebenheiten zu achten. In kleineren Wohngebäuden hat man es mit geringen Platzverhältnissen zu tun. Hier eignet sich am besten der Einsatz von gekapselten Blitzstromableitern. Bei größeren Anlagen ist das Auswahlkriterium eher der prospektive Kurzschlussstrom. Ableiter mit sehr hohen Ausschaltvermögen können Ausblasöffnungen haben. Dadurch müssen besondere Montagebedingungen eingehalten werden, die Einbauanleitung der Hersteller ist zu beachten. 3.1.3 Einbaubedingungen Bei Einsatz der ÜSE Klasse B sind die Einbaubedingungen und Sicherheitshinweise der Hersteller bezüglich – Elektromagnetische Beeinflussung – Kurzschlussschutz – Anschlussleitungen – N-PE-Funkenstrecke zu beachten. 11 TECHNIK Bild 6: Anschluss der ÜSE über Stichleitung (links) oder V-förmig (rechts) 3.1.4 Elektromagnetische Beeinflussung Bei der Installation innerhalb des Zählerschrankes gilt es zu berücksichtigen, dass alle blitzstromdurchflossenen Leitungswege kräftige Magnetfelder aussenden. Hierdurch werden in Verdrahtung und Schaltgeräten innerhalb des Zählerschrankes hohe Spannungen induziert. Zudem treten hohe elektrodynamische Kräfte auf. Dabei können störende Beeinflussungen oder gar Zerstörungen nicht ausgeschlossen werden. 3.1.5 Kurzschlussschutz Für den Schutz bei Kurzschluss gibt der Hersteller der ÜSE maximale Werte an. Wenn die Hausanschlusssicherung gleich oder kleiner dieser Werte ist, kann auf den zusätzlichen Kurzschlussschutz der ÜSE verzichtet werden. 3.1.6 Anschlussleitungen Der Anschluss der ÜSE kann über eine Stichleitung oder V-förmig erfolgen (Bild 6). Querschnittsbereiche und Betriebsströme für V-förmige Verdrahtung sind herstellerabhängig. Der V-förmige Anschluss hat bezüglich Schutzpegel und Montage Vorteile. Die Länge der Anschlussleitungen von ÜSE soll so kurz wie möglich (max. 0,5 m) sein (Bild 6). Nur so kann die spannungsbe- 12 grenzende Wirkung der ÜSE für das System zum Tragen kommen. Diese Leitungslängenangabe gilt sowohl für die Verbindungsleitungen der einzelnen ÜSE mit den aktiven Leitern als auch für die Verbindungsleitung des Fußpunktes der ÜSE mit dem in die Anlage weiterführenden Schutzleiter. Sind die 0,5 m nicht einzuhalten, wird ein V-förmiger Anschluss empfohlen. Bei ÜSE Klasse B ist eine zusätzliche Verbindung zur Hauptpotentialausgleichsschiene (mindestens 16 mm2 Cu), die mit der Erdungsanlage des Gebäudes verbunden ist, herzustellen. 3.1.7 N-PE-Funkenstrecke Die Beschaltung von N und PE ist – entsprechend den Netzsystemen – in BD 3.2.4 beschrieben. In 3+1-Schaltung muss die NPE-Funkenstrecke den gesamten Stoßstrom (Summenstoßstrom) führen können. Sie ist als N-PEFunkenstrecke gekennzeichnet. 3.2 Anforderungsklasse C ÜSE der Anforderungsklasse C werden auch „Überspannungsableiter“ genannt. Sie sind mit Metalloxyd-Varistoren aufgebaut. ÜSE der Anforderungsklasse C finden ihren Einsatz immer dort, wo Überspannungs-Schutzmaßnahmen nach DIN VDE 0100 Teil 443 eingesetzt werden. Der Schutzpegel zwischen den akti- ven Leitern und Erde liegt unter 1,5 kV (bei Betriebsspannung 230/400 V). 3.2.1 N-PE-Summenfunkenstrecke Die Beschaltung von N und PE ist – entsprechend den Netzsystemen – in BD 3.2.4 beschrieben. In 3+1-Schaltung muss die N-PE-Funkenstrecke den gesamten Stoßstrom (Summenstoßstrom) führen können. Sie ist als N-PE-Funkenstrecke gekennzeichnet. 3.2.2 Verdrahtung ÜSE der Anforderungsklasse C sind als einpolige Module oder als Komplettsätze für Drehstromsysteme erhältlich. 3.2.3 3+1 in TT-Systemen und in TN-S-Systemen Vierpolige ÜSE Klasse C sind auch in 3+1-Schaltung mit integrierter N-PE-Funkenstrecke erhältlich. Solche ÜSE in 3+1Schaltung können nicht nur in TT-Systemen eingesetzt werden, sondern auch in TN-S-Systemen. Ausführliche Hinweise zur Schaltungstechnik der ÜSE sind u. a. im HEA-Bilderdienst 3.2.4 beschrieben. 3.2.4 Netzfolgestrom Die Varistoren der ÜSE Klasse C begrenzen Überspannungen auf Werte oberhalb der System- spannung. Sie schließen unter normalen Betriebsverhältnissen die Versorgungsspannung nicht kurz: Es fließt kein Netzfolgestrom. Netzrückwirkungen, wie durch „schaltende“ Funkenstrecken angeregt, sind nicht zu erwarten. Nach dem Ableitvorgang sind Varistoren wieder hochohmig. 3.2.5 Absicherung Bei extremer Überlastung können ÜSE einen inneren Kurzschluss bekommen. Für diese Fälle schützen Kurzschlusssicherungen. Über den maximal möglichen Wert der vorzuschaltenden Sicherung geben die Hersteller Auskunft. Praxisüblich ist ein Wert von 125 A. Die Hausanschlusssicherungen bzw. Überstromschutzeinrichtungen vor dem Zähler haben in den meisten Fällen kleinere Werte. Eine separate Vorsicherung für Überspannungsableiter erübrigt sich dann. 3.2.6 Alterung Mit jeder Beanspruchung durch einen Stoßstrom wird das Ansprechverhalten des Varistors verändert. Dieser Vorgang wird mit Alterung bezeichnet. Mit Häufigkeit und Stärke der Beaufschlagungen werden in dauernd unter Spannung stehenden Systemen die Leckströme der Varistoren ansteigen und Werte DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 TECHNIK Bild 7: Überspannungsableiter Klasse C mit steckbarer ÜSE annehmen, die zu einer spürbaren Erwärmung des Varistors führen können. Um nun unzulässige Erwärmungen und die damit verbundene Brandgefahr zu vermeiden, sind ÜSE der Anforderungsklasse C mit einer thermischen Überwachungs- und Abtrennvorrichtung ausgestattet. Diese trennt den Varistor bei unzulässig hoher Erwärmung vom Netz. Die Abtrennung wird durch eine optische Anzeige, einen Fernmeldekontakt oder eine andere Meldeeinrichtung signalisiert. Die ÜSE ist dann auszutauschen. Diese in der ÜSE integrierte Abtrennvorrichtung ersetzt nicht die Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag. 3.2.7 Steckbare ÜSE Seit vielen Jahren haben sich zweiteilige steckbare ÜSE der Anforderungsklasse C bewährt. Diese ermöglichen jederzeit ein Auswechseln der Schutzmodule, ohne Unterbrechung der Energieversorgung (Bild 7). Der zweiteilige Aufbau hat gegenüber einteiligen Varianten auch den Vorteil, dass Wartungsarbeiten, wie z. B. Isolationsmessungen, servicefreundlich möglich sind. Diese Technologie bieten auch einige Hersteller im Bereich der B-Ableiter an. Damit wird die in der VDEW-Richtlinie geforderte Überprüfung erleichtert. DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 3.3 Anforderungsklasse D Der Schutz von einzelnen Geräten und Systemkomponenten macht es erforderlich, direkt am Gerät ÜSE der Anforderungsklasse D zu installieren. Diese begrenzen verbleibende Überspannungen auf Werte unterhalb der Isolationsfestigkeit bzw. unterhalb der Spannungsfestigkeit der zu schützenden Geräte. Weiterhin sind ÜSE der Anforderungsklasse D unabdingbar für den örtlichen Potentialausgleich, wenn weitere Leitungssysteme, wie beispielsweise informationstechnische Netze, in das Schutzkonzept einbezogen werden. Für unterschiedliche Anwendungsfälle sind ÜSE der Anforderungsklasse D erhältlich z. B. als Überspannungsschutz-Steckdose, als Steckdosenleisten oder als Steckdosenadapter mit Überspannungsschutz und als Einbaugeräte für Hutschienenmontage. Weiterhin gibt es Steckdosenleis- Bild 8: Prinzipschaltbild einer ÜSE, Klasse D ten und Steckdosenadapter mit integriertem Überspannungsschutz für 230 V-Netz und Datenkommunikation. Aus Sicherheitsgründen sind nur normenkonforme ÜSE zu verwenden! ÜSE der Anforderungsklasse D nach Stand der Technik sind so aufgebaut, dass zwischen den aktiven Leitern L und N die Spannung mit Varistoren begrenzt wird. Das Schutzelement zwischen Neutralleiter und Schutzleiter ist immer als Gasableiter ausgeführt. Zwischen Außenleiter und Schutzleiter besteht eine Reihenschaltung aus Varistor und Gasableiter. Praktisch ausgeführte Schaltungen verfügen über zwei gleichartige Varistoren zwischen den aktiven Leitern. Von deren Mittelanzapfung ist ein Gasableiter zum Schutzleiter geschaltet. Die Varistoren werden thermisch überwacht. Eine geeignete Signalisierungseinrichtung ist vorhanden. Nur ÜSE der Anforderungsklasse D in dieser prinzipiellen Schaltungsform sind in der Lage, die zu schützenden Geräte gegen unzulässige Überspannungen sowohl zwischen aktiven Leitern und Schutzleiter, als auch zwischen Außenleiter und Neutralleiter zu schützen (Bild 8). Ableiter, die nicht über die beschriebene Technik verfügen, entsprechen nicht der Anforderungsklasse D. Die Anforderungen an ÜSE der Anforderungsklasse D in der festen Installation sind naheliegender Weise auch bei ortsveränderlichen Geräten (Adapter, Steckdosenleisten, u. a.) anzuwenden (Bild 9). Aus Sicherheitsgründen sollten nur Geräte, die diesen Anforderungen genügen, eingesetzt werden. Bild 9: Verschiedene Bauformen von ÜSE, Klasse D – Ausführungsbeispiele 13 MEINUNG „Lieferbeziehungen können Sie nicht geheim halten!“ Immer häufiger findet sich in den Regalen der Baumärkte Elektroinstallationsmaterial. Ein Ärgernis für die Betriebe, die sich an die klassischen Vertriebswege halten. Der elektrofachmann sprach mit Dirk Giersiepen von GIRA über aktuelle Entwicklungen und darüber, welche Rolle Baumärkte für die Industrie spielen. der elektrofachmann: Die deutschen Markenhersteller von Elektroinstallationsmaterial haben sich dem dreistufigen Vertrieb verpflichtet. Dennoch finden wir in Baumärkten immer mehr Artikel von Markenherstellern. Wie passt das zusammen? Dirk Giersiepen: Sie werden verstehen, dass ich nur für GIRA antworten kann und nicht allgemein gültig für deutsche Markenhersteller. Trotzdem bin ich sicher, dass viele Kollegen eine ganz klare Einstellung zum Fachvertriebsweg haben und dem Vertrieb von elektrotechnischen und damit sicherheitsrelevanten Produkten über Do-it-yourself-Kanäle und damit an Jedermann sehr kritisch gegenüberstehen. Trotz aller Aussagen und auch Taten zur Konzentration auf den Fachvertriebsweg, sind unsere Produkte gelegentlich in Baumärkten vorzufinden. In den letzten zwei Jahren – auch hier ein ganz offenes Wort – ist leider eine Häufung dieser Fälle festzustellen. Wie stehen Sie dazu? Ich kann Ihnen versichern, dass GIRA zu keinem Zeitpunkt Baumärkte oder deren Dienstleister beliefert hat. Natürlich spielen 14 hier die genannten Sicherheitsprobleme beim Verkauf an Jedermann eine wichtige Rolle. Vor allem aber sind wir überzeugt, dass GIRA dem Elektrohandwerk nicht als Wettbewerber gegenübertreten will. Die Elektromeister sind unsere einzigen kompetenten Vertriebspartner. Wir werden nicht 100 Schnelldreher an „Hinz und Kunz“ vertreiben und die Vermarktung der übrigen 5000 Systemprodukte vom Fachvertrieb erwarten. Unser Installationssystem ist mittlerweile so stark miteinander verzahnt, dass es nicht aufgeteilt werden darf in Systemprodukte für den Profi und einige Allkanalprodukte. Was wurde bei GIRA unternommen, damit die Vertriebskanäle eingehalten werden? Unsere Überzeugung geht so weit, dass GIRA seit Anfang 1989 bestimmte Artikel auftragsbezogen codiert. Mein Vater hat dieses Instrument damals eingeführt, als die ersten Vertriebsprobleme mit Do-it-yourself-Kanälen aufkamen, um den Weg unserer Produkte im Markt zurückverfolgen zu können. Diese auftragsbezogene Codierung bestimmter Artikel werden wir auch weiterhin – trotz der erheblichen Zusatzkosten – durchführen. Dies, obwohl es keinerlei juristische Möglichkeit gibt, einem Kunden vorzuschreiben, an wen er Produkte weiterverkauft. Dies ist sowohl nach deutschem und erst recht nach europäischem Wettbewerbsrecht völlig ausgeschlossen. Selbst die Verwendung des Herstellerlogos ist ohne besondere Einwilligung des Herstellers ohne weiteres zulässig, so lange es sich auch tatsächlich um die Produkte dieses Herstellers handelt. Können Baumärkte von der Belieferung ausgeschlossen werden oder sind hier Grenzen durch unsere Rechtsordnung gesetzt? Diese Frage muss differenziert beantwortet werden. Grundsätzlich ist man als Anbieter, ob Hersteller, Großhändler oder Elektromeister, frei in der Entscheidung, welche Kunden beliefert werden. Mit zunehmendem Marktanteil kann diese Freiheit jedoch stark eingeschränkt werden. Hier sprechen die Juristen von der Annahme einer marktherrschenden Position eines Anbieters, von der wohl ab etwa ein Drittel Marktanteil ausgegangen wird. Anbieter, die eine solche Marke überschreiten, können vermutlich sogar juristisch gezwungen werden, auch andere Kunden auf Verlangen zu beliefern, damit diese in ihrem Marktzugang nicht diskriminiert werden. Sind die Aussagen der betreffenden Hersteller, mit diesen Lieferungen nichts zu tun zu haben, glaubhaft oder nur vorgeschoben? Namhafte Hersteller, die sagen, dass sie Baumärkte oder deren Dienstleister nicht selbst beliefern, halte ich in den meisten Fällen für absolut glaubhaft. Würde ein Hersteller direkt liefern, aber im Markt das Gegenteil behaupten, bliebe das mit Sicherheit nicht unter dem Teppich. An einer regelmäßigen Lieferbeziehung sind so viele Menschen beteiligt, dass es wohl unmöglich wäre, das auf Dauer geheim zu halten. Betroffene Hersteller behaupten regelmäßig, dass die Belieferung von Baumärkten über Elektrohandwerksbetriebe erfolgt. Ist das realistisch? Den Beweis, dass GIRA-Produkte über einige Elektroinstallationsbetriebe an Baumarktdienstleister weiter verkauft werden, könnte ich antreten. Sie erwarten aber sicher nicht, dass ich hier öffentlich Adressen nenne. Im Falle GIRA liegt das vermutlich auch an unserer auftragsbezogenen Codierung, die den Baumärkten einen direkten Bezug von unseren Produkten beim Großhandel vermutlich zusätzlich erDER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 MEINUNG schwert. Man stelle sich aber in diesen Fällen die logistische Kette einmal vor: GIRA an Großhändler, Großhändler an Elektromeister, Elektromeister an Baumarktdienstleister, Baumarktdienstleister an Baumarkt, Baumarkt an Endkunden! Wirtschaftliche Freude kann bei dieser logistischen Kette jedenfalls nicht aufkommen. Ist der Materialabsatz über den Baumarkt für den Hersteller überhaupt von Bedeutung? Die Umsatzgrößenordnung über Baumärkte mit GIRA-Produkten kann ich nicht einschätzen. Allerdings sind die Elektrostraßen in den Baumärkten nach meinen gelegentlichen Beobachtungen immer besonders leer. Wir würden auf diese vermutlich geringen ungebetenen Umsätze sehr gern verzichten. Der Erklärungsaufwand gegenüber unseren Elektromeistern und die Verärgerung sind mit Sicherheit größer als die auf diese Umsätze entfallenen Deckungsbeiträge es rechtfertigen. Beratung in Baumärkten bisher noch nie erlebt habe. Bitte gehen Sie davon aus, dass ich durchaus regelmäßig persönlich Elektrostraßen der Baumärkte besuche. Mit ein wenig Glück findet man dort einen Ansprechpartner. Die Antworten auf fachliche Fragen sind nach meiner Erfahrung oft unqualifiziert. Was halten Sie davon, dass Baumärkte ihren Kunden die Anmeldung beim EVU, die fachliche Beratung und die Abnahme durch eine Fachfirma anbieten? Von diesen Angeboten durch Baumärkte halte ich sehr wenig, insbesondere auch, weil ich eine kompetente elektrotechnische Kann der Materialabsatz über den Baumarkt eine ernsthafte Konkurrenz für das Elektrohandwerk darstellen? Gewerbliche Kunden sind auf eine offizielle Rechnung angewiesen. Im privaten Bereich ist aber ganz sicher eine Konkurrenzsituation zwischen Do-it-yourself und Schwarzarbeit gegenüber der Be- auftragung des Elektromeisters festzustellen. Die intensivere Bekämpfung der Schwarzarbeit, wie sie sich derzeit abzeichnet, kann hier sehr hilfreich sein. Kann es sein, dass die Baumärkte eine Art Großhandelsfunktion für Kleinst- und Einmannbetriebe übernehmen, weil diese vom Fachgroßhandel nicht mehr bedient werden? Ich bin nicht sicher, ob heute Kleinst- oder Ein-Personenbetriebe, wie Sie sagen, vom Fachgroßhandel nicht mehr bedient werden. Wenn es in den nächsten Jahren eine solche Entwicklung gäbe, würden die Baumärkte hier wohl die Lieferfunktion übernehmen. Serienmäßig mit ABS, Fahrerairbag, ESP, BAS, ASR und SPASS! — Wer tagtäglich im Dschungel der Großstadt unterwegs ist, weiß die Annehmlichkeiten eines Sprinters 211 CDI Kasten 2,8 t zu schätzen. Neben einer Vielzahl technischer Highlights verfügt er zusätzlich über Radio/Kassette, Doppelsitzbank, Trennwand, Holzinnenverkleidung u. v. m. 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Mehr als 70 Berechnungsbeispiele, darunter auch komplexe Musterprojekte, dienen der Veranschaulichung der Sachverhalte. Zahlreiche Themen sind in der 2. Auflage umfangreicher und damit noch verständlicher dargestellt. Andere kamen vollkommen neu dazu, z. B.: TAB 2000, Elektroinstallation auf Baustellen und in Baderäumen, Brandschutz in der Elektroinstallation, Brandmeldeanlagen, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Folgende Software ist dem Buch beigelegt (teilweise in eingeschränkter Funktionalität): NEPLAN, KUBS plus; StriePlan, StrieCad pro, TRABTECH select, SIKOSTART, TX-WIN, DIALux, PROKON; INSTROM. Fortsetzung aus der Aprilausgabe Ismail Kasikci Projektierung von Niederspannungs- und Sicherheitsanlagen Betriebsmittel, Vorschriften, Praxisbeispiele, Softwareanwendungen. 2., neu bearb. u. erw. Aufl. 2003. 721 Seiten. Kart. Mit CD-ROM € 68,– sFr 110,– ISBN 3-8101-0161-3 Ausführliche Informationen und Inhaltsverzeichnis im Internet unter www.online-de.de/shop Fax-Bestellung 0 62 21/ 4 89-6 23 Ja, senden Sie mir: Expl. Kasikci, Projektierung von Niederspannungs- und Sicherheitsanlagen € 68,– sFr 110,– zzgl. Versandkosten ISBN 3-8101-0161-3 Firma Name/Vorname Straße/Postfach PLZ/Ort Ich habe das Recht, diese Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf erfolgt schriftlich oder durch fristgerechte Rücksendung der Ware an den Verlag oder an meine Buchhandlung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware (Datum des Poststempels). Bei einem Warenwert unter 40 Euro liegen die Kosten der Rücksendung beim Rücksender. Entsiegelte Software ist vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Meine Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz elektronisch gespeichert und können für Werbezwecke verwendet werden. Datum/Unterschrift ef Telefon 0 62 21/ 4 89-5 55 HÜTHIG & PFLAUM E-Mail: [email protected] V E R L A G www.online-de.de Postf. 10 28 69, D-69018 Heidelberg 16 3. EU-Dienstleistungsfreiheit und nationales Recht 3.1 Was bedeutet die EUDienstleistungsfreiheit? Nach Art. 50 des EG-Vertrages handelt es sich bei Dienstleistungen um grenzüberschreitende gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche oder freiberufliche Leistungen, die nicht den Vorschriften über den freien Warenund Kapitalverkehr und über die Freizügigkeit der Personen unterliegen. Eine solche Dienstleistungserbringung erfolgt im Rahmen einzelner, grundsätzlich inhaltlich und zeitlich begrenzter Tätigkeiten im Beschäftigungsland. Die Dienstleistungsfreiheit führt dazu, dass die Leistung mit Hilfe eigenen Personals erbracht werden kann, sofern hierzu keine besonderen Regelungen (wie insbesondere den Übergangsregelungen zum Baugewerbe) getroffen sind. Bei bestehender Dienstleistungsfreiheit gelten die einschränkenden Regelungen, insbesondere der bilateralen Abkommen über Werkvertragsarbeitnehmer, nicht. Für alle Dienstleistungserbringer gilt, dass die in Deutschland geltenden Vorschriften, insbesondere die Regelungen des Arbeits-, Steuer-, Gewerbe- und Handwerksrechts, zu beachten sind. 3.2 Können in den Beitrittsstaaten niedergelassene Unternehmen von der Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen? Dürfen diese Unternehmen ihre Mitarbeiter in Deutschland einsetzen? Unternehmensinhaber und sonstige Selbständige können die Dienstleistungsfreiheit für ihren eigenen Einsatz sowie den Einsatz ihres sog. Schlüsselpersonals der deutschen Niederlassungen uneingeschränkt nutzen. Zum Schlüsselpersonal zählen Führungskräfte und Personen mit hohen fachspezifischen Qualifikationen für bestimmte Arbeiten oder Aufgaben und Kenntnissen, die für den Betrieb der inländischen Niederlassung notwendig sind. Der Einsatz von sonstigen aus den Beitrittsstaaten stammenden Mitarbeitern eines Unternehmens mit Sitz in den Beitrittsstaaten im Bezug auf Deutschland (und Österreich) wird durch die Übergangsregelungen im Beitrittsvertrag nur in einigen Dienstleistungssektoren begrenzt. Der EU-Beitrittsvertrag erlaubt Deutschland danach – in Anlehnung an die Anwendung nationaler Regelungen zum Arbeitsmarktzugang, die bis zu sieben Jahre aufrechterhalten werden dürfen – seine nationalen Regelungen für den gleichen Zeitraum auch im Bereich der Dienstleistungsfreiheit, für das Baugewerbe und verwandte Wirtschaftszweige, die Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln sowie der Innendekoration aufrechtzuerhalten; in allen anderen Sektoren – wie DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 EUROPA etwa bei der Tätigkeit von ITSpezialisten oder bei beratenden Dienstleistungen (Consulting) – ist die Dienstleistungserbringung unbeschränkt. In den begrenzten Sektoren können Firmen aus den Beitrittsstaaten ihre ausländischen Mitarbeiter in Deutschland nur im Rahmen der geltenden nationalen Bestimmungen und bilateralen Vereinbarungen einsetzen. Dies sind insbesondere die Abkommen zur Entsendung von Werkvertragsarbeitnehmern. Die Abkommen sehen vor, dass die Unternehmen mit Sitz in den Beitrittsstaaten zur Ausführung von Bauarbeiten usw. in Deutschland als Subunternehmer eines Generalunternehmers mit Sitz in Deutschland tätig werden können. Dabei ist der Einsatz der ausländischen Arbeitnehmer durch Kontingente zahlenmäßig begrenzt. Werden Firmen mit Sitz in den Beitrittsstaaten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung in Wirtschaftsbereichen tätig, für die die Übergangsregelung nicht gilt, können ihre Mitarbeiter im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit ohne arbeitsgenehmigungsrechtliche Einschränkungen vorübergehend entsandt werden. 3.3 In welchen Wirtschaftssektoren gelten Übergangsregelungen zur Dienstleistungserbringung? Der Beitrittsvertrag legt unter Nr. 13 (beispielhaft der Anlage X bei Ungarn und XII bei Polen) fest, dass Deutschland in folgenden Dienstleistungssektoren weiterhin entsandte Arbeitnehmernach deutschen und bilateralen Bestimmungen zulassen kann: In diesen Dienstleistungssektoren ist eine Dienstleistungserbringung mit eigenem Personal aus dem Beitrittsstaat nur im Rahmen des deutschen Arbeitsgenehmigungsrechts und DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 Sektor 2 NACE-Code2, sofern nicht anders angegeben Baugewerbe, einschließlich verwandte Wirtschaftszweige 45.1 bis 4; Im Anhang zur Richtlinie 96/71/ EG aufgeführte Tätigkeiten Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln 74.70 Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln Sonstige Dienstleistungen 74.87 Nur Tätigkeiten von Innendekorateuren NACE: Nomenclature générale des activités économiques dans les Communautés europeénnes der bilateralen Vereinbarungen möglich. Bei den Dienstleistungssektoren im NACE-Code handelt es sich um eine europäische Wirtschaftszweigsystematik (Verordnung (EWG) Nr. 3037/ 90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft). Der NACE-Code wurde vom Statistischen Bundesamt mit dazugehörigen Erläuterungen auch ins Internet gestellt (www.destatis.de). 3.4 Wie wird der Begriff des „Baugewerbes einschließlich verwandter Wirtschaftszweige“ konkretisiert? In den oben genannten Anhängen zum Beitrittsvertrag wird auf Dienstleistungssektoren und zu deren Konkretisierung auf den NACE-Code Bezug genommen, allerdings unter dem Vorbehalt „sofern nicht anders angegeben“. Zum Sektor „Baugewerbe einschließlich verwandter Wirtschaftszweige“ wird auf die „im Anhang zur Richtlinie 96/71/ EG aufgeführten Tätigkeiten“ verwiesen. Daher sind diese Richtlinie und deren Umsetzung in nationales (hier: in deutsches) Recht - und zwar das „Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen“ (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) und die „Verordnung über die Betriebe des Baugewerbes, in denen die ganzjährige Beschäftigung zu fördern ist“ (Baubetriebe-Verordnung) für die Definition des „Baugewerbes einschließlich verwandter Wirtschaftszweige“ maßgeblich. 3.5 Wie wird das Baugewerbe einschließlich verwandter Wirtschaftszweige zu anderen Sektoren im einzelnen abgegrenzt? Folgende Tätigkeiten sind nach dem AEntG, der BaubetriebeVO sowie der einschlägigen Rechtsprechung dem Bausektor zuzuordnen und werden deshalb von den Übergangsregelungen des Beitrittsvertrags erfasst: • Abgrenzung zum Bergbau: Bauarbeiten von Bergbauspezialfirmen, die unter Tage durchgeführt werden, zählen zum Baugewerbe. Unter die BaubetriebeVO fallen u. a. Schachtbau- und Tunnelbauarbeiten (§1 Abs. 2 Nr. 24 BaubetriebeVO); die bergmännische Gewinnung von Steinen und Erden u. ä. dagegen unterfällt der EU-Dienstleistungsfreiheit. • Abgrenzung zum Metallbau: Hier ist zu differenzieren zwischen Metallbau wie etwa den Fassadenbauarbeiten und Fertigbauarbeiten (§ 1 Abs. 2 Nr. 11 und Nr. 12 BaubetriebeVO), die zum Baugewerbe zählen und deshalb den EU-Übergangsregelungen unterliegen, während Aufträge der Metallverarbeitung im weiteren Sinn im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit von Firmen und ihren Arbeitnehmern aus den Beitrittsstaaten erbracht werden können. • Erstellen von Messeeinrichtungen: Soweit dabei Bauarbeiten etwa Fertigbauarbeiten i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 12 BaubetriebeVO erbracht werden sowie etwa bei ortsfesten und auf Dauer vorgesehenen Einbauten in Messehallen, gelten die Übergangsregelungen. Abgrenzungsfragen sollten mit der Bundesagentur für Arbeit geklärt werden. 3.6 Wie werden „Mischtatbestände“ beurteilt? „Mischtatbestände“, also eine Kombination der Dienstleistungsfreiheit unterliegender und genehmigungspflichtiger, den Übergangsregelungen unterliegender Tätigkeiten in einem einzigen Werkvertrag (im einzelnen zu Werkverträgen vgl. den Abschnitt 4) wird es voraussichtlich nur vereinzelt geben, da im Baugewerbe tätige Firmen eher selten ihre Aufträge mit NichtBauarbeiten kombinieren werden. Am ehesten könnte dies beim Zusammentreffen von Metallbauarbeiten und Tätigkeiten sonstiger Metallverarbeitung sowie beim Zusammentreffen von Bauarbeiten und Tätigkeiten der sonstigen Gestaltung von Messeständen vorkommen. Zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens (im einzelnen vgl. den Abschnitt 4) sollen solche „Mischtatbestände“ auch im Interesse der antragstellenden Firmen von vornherein vermieden werden. Die beteiligten Unternehmen sollten bereits in der Vertragsgestaltung die zulassungspflichtigen Tätigkeiten gesondert erfassen und für das Antragsverfahren separieren. Schwieriger zu handhaben sind 17 EUROPA Konstellationen, in denen in Werkverträgen, die als zulassungspflichtig einzuordnen sind, untergeordnete Hilfstätigkeiten enthalten sind, die – isoliert als eigenständige nicht dem Bau zugehörige Dienstleistung betrachtet – der Dienstleistungsfreiheit unterlägen: so etwa die Tätigkeit des Küchenpersonals einer Betriebskantine oder des „Verwaltungspersonals mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen“ (vgl. § 3 Abs. 3 Satz 1 ASAV). In diesen Fällen ist die Hilfstätigkeit als Annex zu der Haupt-Werkvertragstätigkeit anzusehen und zusammen mit dieser nach den Regeln des Werkvertragsverfahrens zu bewerten. Soweit es sich bei dem „Verwaltungspersonal“ um Schlüsselpersonal in den Niederlassungen (vgl. dazu oben unter 3.2.) handelt, wird es jedoch nicht auf die Kontingente angerechnet. 3.7 Was gilt für Feuerfestund Schornsteinbau? Feuerfest- und Schornsteinbau zählen zum „Baugewerbe einschließlich verwandter Wirtschaftszweige“ im oben erläuterten Sinne der Nr. 13 der Anhänge zum Beitrittsvertrag (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 26 BaubetriebeVerordnung). Eine Zulassung dieser Tätigkeiten käme somit nur im Rahmen der Werkvertragsarbeitnehmer-Vereinbarungen in Betracht. Da allerdings in allen Abkommen Feuerfest- und Schornsteinbauertätigkeiten ausdrücklich (z. B. in Art. 2 Abs. 5 Satz 2 der deutsch-polnischen Werkvertragsvereinbarung) ausgeschlossen wurden, ist eine Dienstleistungserbringung in diesen Sektoren in der Übergangszeit nicht zulässig. 3.8 Wie werden die Übergangsregelungen der übrigen Dienstleistungssektoren konkretisiert? 18 Hinsichtlich der Sektoren „Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln“ sowie der „Tätigkeit von Innendekorateuren“ gelten die jeweils genannten NACE-Code-Bezeichnungen. Dienstleistungen in diesen Sektoren unterfallen in der Übergangszeit nicht der EU-Dienstleistungsfreiheit und können daher nur im Rahmen von Werkverträgen erbracht werden. Die Reinigung von Gebäuden und Inventar umfasst u. a. die Innenreinigung von Gebäuden aller Art wie Büro-, Fabrik- und Anstaltsgebäude, Läden und sonstige Geschäftsräume sowie Wohngebäude. Im Einzelfall sollte eine Klärung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen; diese wird ggf. das für die Klassifikation der Wirtschaftszweige zuständige Statistische Bundesamt hinzuziehen. 3.9 Können Unternehmen aus den Beitrittsstaaten bei der Dienstleistungserbringung Drittstaatsangehörige einsetzen? Der Einsatz von ausländischen Mitarbeitern, die nicht Staatsangehörige der Beitrittsstaaten oder anderer EU-Mitgliedsstaaten sind, aber bei einem Unternehmen mit Sitz in den Beitrittsstaaten beschäftigt sind und in Deutschland eingesetzt werden sollen, ist in den von der Übergangsregelung erfassten Wirtschaftssektoren (insbesondere im Baugewerbe) ausgeschlossen. Für den Einsatz in anderen Wirtschaftsbereichen gelten die Kriterien, die der Europäische Ge- richtshof im Fall „Vander Elst“ (Rs. C-43/93, Sammlung 1994 I, S. 3803ff) entwickelt hat. Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung wird insbesondere verlangt, dass die Mitarbeiter zur Stammbelegschaft gehören und dazu vor der (vorübergehenden) Entsendung ins Ausland schon mindestens ein Jahr bei dem Unternehmen beschäftigt sind. Für eine Dienstleistungserbringung in Form der Arbeitnehmerüberlassung dürfen Verleiher dem deutschen Arbeitsmarkt aufgrund der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit während der Übergangszeit weder aus den Beitrittsländern noch aus Drittstaaten Arbeitskräfte zuführen. 3.10 In welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen können Handwerksbetriebe aus den EUBeitrittsstaaten ab dem 1. Mai 2004 in Deutschland tätig werden? Nach dem EU-Beitritt können Handwerksunternehmen aus den Beitrittsstaaten unter den Voraussetzungen des geltenden EU-Rechts und des entsprechenden nationalen Rechts in Deutschland tätig werden. Die Zulassung von Handwerkern aus den EU-Staaten ist im wesentlichen in den EU-Richtlinien zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise geregelt und wurde durch die EWG/EWRHandwerks-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt. Die Regelvoraussetzung für die selbstständige Handwerksausübung ist demnach eine mindestens sechsjährige selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung als Betriebsleiter in dem jeweiligen Handwerk. Diese Zeit kann auf drei Jahre verkürzt werden, wenn eine dreijährige einschlägige staatlich anerkannte Berufsausbildung oder eine fünfjährige Berufserfahrung als abhängig Beschäftigter vorliegt. Als Voraussetzung gilt weiterhin ein mit der deutschen Meisterprüfung als gleichwertig anerkannter Abschluss, zu dem ggf. ergänzend der Nachweis eventuell fehlender Kenntnisse und Fertigkeiten durch einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung erbracht werden kann. Handwerker aus den Beitrittsländern, die die Voraussetzungen nach der EWG/EWR-Handwerks-Verordnung erfüllen, können nach dem Beitritt Niederlassungen in Deutschland gründen, da die Niederlassungsfreiheit sofort uneingeschränkt gilt. Sollen grenzüberschreitend handwerkliche Leistungen ohne Niederlassung in Deutschland angeboten werden, gelten für den Einsatz eigenen Personals (mit Ausnahme des sog. Schlüsselpersonals) in einigen handwerklichen Sektoren (siehe oben Punkt 3. 2.) für bis zu sieben Jahre nach dem Beitritt noch Übergangsregelungen. Über weitergehende Fragen zum Handwerks- und Gewerberecht informieren die zuständigen Gewerbeämter und Handwerkskammern. 3.11 Für welchen Zeitraum können entsandte Arbeitnehmer von der Sozialund Krankenversicherung in Deutschland befreit werden? Grundsätzlich unterliegen in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer den deutschen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der sogenannten Einstrahlung sind Arbeitnehmer, insbesondere Werkvertragsarbeitnehmer, die im Rahmen eines im Ausland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nach Deutschland entsandt werden, unter den Voraussetzungen des § 5 SGB IV DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 EUROPA in Deutschland sozialversicherungsfrei. Damit gelten grundsätzlich die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften des Entsendestaates. Ob die Voraussetzungen der Sozialversicherungsfreiheit vorliegen, ist im konkreten Einzelfall zu prüfen. Informationen insbesondere zur Krankenversicherung gibt die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (Postfach 20 04 64, 53134 Bonn; Internetseite: www.dvka.de.) Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter 2. verwiesen. 3.12 Welche arbeitsrechtlichen Normen – insbesondere hinsichtlich der Lohnhöhe – sind bei der Entsendung durch den Arbeitgeber aus den Beitrittsstaaten für die entsandten Arbeitnehmer einzuhalten? Gilt das Arbeitsrecht seines Heimatstaates oder des Beschäftigungslandes Deutschland? Grundsätzlich ist auf die Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitgebern aus den Beitrittsstaaten und dem entsandten Arbeitnehmer das Arbeitsrecht des Heimatstaates des Unternehmens anzuwenden, sofern nicht die Voraussetzungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) einschlägig sind. Branchenunabhängig – und unabhängig von der Geltung von Übergangsregelungen nach dem Beitrittsvertrag – sind danach die gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen nach § 7 Abs. 1 AEntG (u. a. Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten; bezahlter Mindestjahresurlaub; Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz) einzuhalten. Für die Baubranche und in einigen anderen Wirtschaftsbereichen (etwa im Maler- und Lackiererhandwerk, Elektrohandwerk und Dachdeckerhandwerk) sind DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 darüber hinaus nach § 1 AEntG insbesondere tarifliche Mindestentgelte zu zahlen. Im Übrigen ist hinsichtlich der Lohnhöhe bei arbeitserlaubnispflichtigen Arbeitnehmern zu beachten, dass sie nicht zu ungünstigeren Entlohnungsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden dürfen (§ 285 Abs. 1 Nr. 3 SGB III) - siehe hierzu auch Abschnitt 4.6. Allgemein gilt, dass Unternehmen für die Einhaltung des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts selbst verantwortlich sind und ggf. Rechtsanwälte bzw. Steuerberater zur Beratung hinzuziehen können. 3.13 Besteht für Unternehmen der Bauwirtschaft eine Beitragspflicht zur Urlaubs- und Lohnaus- gleichskasse der Bauwirtschaft? Ausländische Unternehmen, die dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe -VTV- unterliegen, weil sie überwiegend Bauleistungen erbringen, sind verpflichtet, Urlaubskassenbeiträge an die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichkasse der Bauwirtschaft) zu entrichten. Weitere Informationen zur Beitragspflicht und zum Verfahren finden Sie unter www.soka-bau.de. 4. Die Wirkung der Übergangsregelungen zur Dienstleistungsfreiheit auf die Werkvertragsarbeitnehmervereinbarungen 4.1 Gelten die Regierungsvereinbarungen zur Entsendung von Werkvertragsarbeitnehmern fort? MOE-Business.de – das Internetportal zur EU-Erweiterung Kleinen und mittleren Unternehmen aus der Hauptstadtregion steht seit 1. März 2004 ein neuer Internetservice zur Verfügung. Unter www.MOEBusiness.de hat man schnell und übersichtlich Zugang zu den Wirtschaftsinformationen über die neuen Märkte in Mittel- und Osteuropa (MOE). Mit einem Klick auf das jeweilige Land erhalten Unternehmen kostenlos umfangreiche Informationen und kommentierte Links über Standort, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, Politik und Verwaltung, Beratung und Recht und Steuern, Finanzierung, Kontaktbörsen, Veranstaltungen und Messen, Publikatio- nen, Dolmetscher sowie einen aktuellen Veranstaltungskalender für Berlin-Brandenburg. Das Internetportal ist auf Initiative der Investitionsbank Berlin entstanden und wurde von Partner für Berlin Gesellschaft für Hauptstadt-Marketing mbH gemeinsam mit Studierenden der Europäischen Wirtschaftshochschule EAP-ESCP entwickelt und umgesetzt. Das Projekt erhält u. a. Unterstützung von der Handwerkskammer Berlin, der Vereinigung der Unternehmerverbände Berlin-Brandenburg e.V., der Deutsch-Polnischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft und den Botschaften der MOELänder. In den Bereichen, in denen die Bundesrepublik Deutschland eine Übergangsfrist zur Dienstleistungsfreiheit in Anspruch nehmen wird, also insbesondere im Bausektor einschließlich der verwandten Wirtschaftszweige (vgl. oben Abschnitt 3.4. zu Details), ist eine Tätigkeit entsandter Arbeitnehmer grundsätzlich nur auf der Grundlage der bilateralen Werkvertragsvereinbarungen Deutschlands mit Lettland, Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn möglich. Diese Vereinbarungen gelten auch nach dem Beitritt weiter, wobei sie etwa hinsichtlich der Kontingente an den Beitrittsvertrag angepasst (siehe unten 4.2.) werden. Das Zulassungsverfahren für die Beteiligten (Kontingentvergabestellen, Werkvertragsunternehmen, Werkvertragsarbeitnehmer, Bundesagentur für Arbeit, usw. . .) in den noch betroffenen Wirtschaftssektoren wird sich ab dem Beitritt – vorbehaltlich verfahrensmäßiger Änderungen durch das im parlamentarischen Verfahren befindliche Zuwanderungsgesetz – grundsätzlich nicht ändern. Dieses Werkvertragsverfahren wird neben dem Bausektor auch für Dienstleistungstätigkeiten bei der Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln sowie bei der Tätigkeit von Innendekorateuren gelten, soweit für die Erbringung von Werkvertragsleistungen überwiegend qualifiziertes Personal eingesetzt wird (vgl. Art. 3 Abs. 1 Werkertragsvereinbarung mit Polen). Eine textliche Anpassung der Regierungsvereinbarungen zur Entsendung von Werkvertragsarbeitnehmern ist nicht erforderlich. Das Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für ausländische Werkvertragsarbeitnehmer ist im Merkblatt 16 unter http: 19 EUROPA //www.arbeitsagentur.de >> Service A-Z >> Vermittlung >> Arbeitsgenehmigungen ausführlich erläutert. 4.2 Ändert sich die Höhe der Kontingente? Für die Zeit ab dem 1. Mai 2004 werden die Werkvertragsarbeitnehmerkontingente angepasst, da sich der Anwendungsbereich der Vereinbarungen zukünftig nur noch auf bestimmte Wirtschaftssektoren, im Wesentlichen auf den Baubereich und verwandte Bereiche beschränkt. Dazu werden in den zukünftigen Kontingenten alle bisher schon im Baubereich nutzbaren Kontingentteile und Unterkontingente wie etwa die Unterkontingente für den Bausektor, für Arbeiten von Isolierern und Restaurateuren, aber auch die Anteile von Mittelstands- und Grundkontingenten, soweit sie im Baubereich genutzt wurden, zusammengefasst. Die grundsätzliche Berechnungsweise der Höhe der Kontingente für das Werkvertragsverfahren ab dem 1. Mai 2004 ist den Vertragsstaaten bereits mitgeteilt worden. Eine exakte Berechnung unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktentwicklung wird in Kürze folgen. Die bisherigen Kontingente der Beitrittsstaaten gelten bis zum 30. April 2004. Im Abrechungszeitraum Oktober 2003/ September 2004 erfolgte daher für die betroffenen Beitrittsstaaten zunächst die Berechnung der Kontingente bis zum 30. April 2004 auf der Grundlage der bisherigen Jahreskontingente. Ab dem 1. Mai 2004 erhalten diese Beitrittsstaaten die neuen, oben genannten Gesamt-Kontingente für die Zeit bis zum 30. September 2004. Ab dem 1. Oktober 2004 beginnt der folgende ganzjährige Abrechnungszeitraum mit den dann vorzunehmenden Kontingentanpassungen. 20 4.3 Gilt die Quotierung bei Genehmigungen im Baubereich fort? Die Quotierung bei Zulassungen im Baubereich dient dazu, die Anzahl der ausländischen Werkvertragsarbeitnehmer in ein angemessenes Verhältnis zu den beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmern des im Inland ansässigen Generalunternehmens zu setzen. Im einzelnen bedeutet dies, dass max. 15 Werkvertragsarbeitnehmer in Kooperation mit einem Auftraggeber mit bis zu 50 gewerblich Beschäftigten, und bei mehr als 50 Beschäftigten des Generalunternehmers 30 % von deren Zahl als Werkvertragsarbeitnehmer zugelassen werden können. Absolute Höchstzahl sind 300 Werkvertragsarbeitnehmer pro Generalunternehmen. Die Regeln über die Quotierung gelten in den Bereichen fort, in denen sie auch bisher Anwendung fanden. Eine Quotierung findet daher etwa bei Isolierer und Restaurateuren auch zukünftig nicht statt. Nähere Informationen hierzu gibt die Bundesagentur für Arbeit. 4.4 Welche Behörde ist für die Umsetzung und Anwendung der Übergangsvorschriften insbesondere bei der Dienstleistungsfreiheit zuständig? Fragen der Auslegung und Anwendung der Übergangsvorschriften zum Beschäftigungszugang und insbesondere zur Arbeitsgenehmigungspflicht hat wie auch sonst – vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch das neue Zuwanderungsrecht – die fachlich für die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen zuständige Behörde (Bundesagentur für Arbeit) zu entscheiden. Gegen Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit stehen den Unternehmen die üblichen Rechtsbehelfe (Widerspruch, Klage) zur Verfügung. In Zweifelsfällen können Unternehmen und Arbeitnehmer eine schriftliche Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit zu der Frage erhalten, ob eine Tätigkeit unter die Übergangsregelungen fällt und ob weiter Arbeitsgenehmigungspflicht besteht. Für Fragen zu Dienstleistungstätigkeiten, für die nach dem Beitritt keine Übergangsfristen vorgesehen sind, sind die jeweils fachlich zuständigen Stellen (z. B. Gewerbeämter, Handwerkskammern, Ausländerämter) die geeigneten Ansprechpartner. in denen Unternehmen aus den Beitrittsstaaten am zulassungspflichtigen Werkvertragsverfahren teilnehmen, werden nach den bisherigen Regeln Gebühren erhoben. Informationen zur Gebührenhöhe geben die unten im Abschnitt D. genannten Agenturen für Arbeit. Sofern vom Unternehmen vorsorglich ein Werkvertragsverfahren eingeleitet und entsprechende Gebühren vorgeleistet wurden, werden diese von der Bundesagentur für Arbeit erstattet, wenn sich die Tätigkeit im Nachhinein als dienstleistungsfrei erweisen sollte. 4.5 In welchen Fällen stellt die Bundesagentur für Arbeit die Dienstleistungsfreiheit und den Wegfall der Arbeitserlaubnispflicht einer grenzüberschreitenden Tätigkeit fest? Sofern Unternehmen aus den Beitrittsstaaten ab dem Beitritt in denjenigen Sektoren grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen möchten, für die keine Übergangsfristen vorgesehen sind, können sie dies ohne entsprechende Arbeitsgenehmigungen für ihre Arbeitnehmer tun. Die Bundesagentur für Arbeit wird aber auf Wunsch bzw. Antrag der Unternehmen diesen bescheinigen, dass keine Arbeitsgenehmigungspflicht vorliegt, weil die Dienstleistungen und die in diesem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten der ausländischen Arbeitnehmer den Wirtschaftsbereichen zuzuordnen sind, in denen die Dienstleistungsfreiheit zum 1. Mai 2004 unmittelbar eintritt. Diese Entscheidungen, gegen welche die für einen Verwaltungsakt geltenden Rechtsmittel eingelegt werden können, werden gebührenfrei ergehen, soweit tatsächlich Dienstleistungsfreiheit vorliegt. Nur in den Fällen, 4.6 Welcher Tariflohn muss entsandten Werkvertragsarbeitnehmern gezahlt werden? Nach den bilateralen Regierungsvereinbarungen wird die Arbeitserlaubnis für ausländische Werkvertragsarbeitnehmer nur erteilt, soweit die Entlohnung einschließlich des Teils, der wegen der auswärtigen Beschäftigung gezahlt wird (Auslösung), dem Lohn entspricht, welchen die einschlägigen deutschen Tarifverträge für vergleichbare Tätigkeiten vorsehen. Die Berechnungen zum Lohnvergleich werden wie bisher auf den Nettostundenlohn abgestellt. Informationen dazu geben die zuständigen Agenturen für Arbeit (Adressen unter D). 4.7 Welche Gebühren werden zur Genehmigung von Werkverträgen und für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen im Werkvertragsverfahren erhoben? Unternehmen aus den Beitrittsstaaten, die ihre Arbeitnehmer im Rahmen der Übergangsregelungen und damit der Werkvertragsvereinbarungen in Deutschland genehmigungs- und arbeitserlaubnispflichtig einsetDER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 EUROPA zen möchten, müssen Gebühren in der bisherigen Höhe entrichten. Für Tätigkeiten in dienstleistungsfreien Sektoren entfallen solche Gebühren. Allgemeine Informationen zum Werkvertragsverfahren finden sich unter http: //www.arbeitsagentur.de>> Vermittlung >> Arbeitsgenehmigungen >> Links und Dateiliste - Merkblatt 16. 4.8 Welche Zusicherungen und Genehmigungen werden Werkvertragsunternehmen und ihren Arbeitnehmern bis zum Beitritt in den Wirtschaftssektoren erteilt, die ab dem EU-Beitritt der Dienstleistungsfreiheit unterliegen werden? Sofern für Dienstleistungserbringungen von Werkvertragsunternehmen – etwa im Fleischerhandwerk Fleischindustrie – ab dem 1. Mai 2004 keine Übergangsfristen gelten, werden die Werkvertragsgenehmigungen wie auch die Arbeitserlaubnisse nur bis zum 30. April 2004 erteilt. Gleichwohl sollten die Werkvertragsunternehmen vor dem Beitritt auch in den ab Beitritt dienstleistungsfreien Sektoren im Werkvertragsverfahren die kompletten Antrags-Unterlagen einreichen, da ansonsten weder die Voraussetzungen eines Werkvertrages noch die Plausibilitätsprüfung hinsichtlich der Löhne durchgeführt werden können. 4.9 Welche Bedeutung hat § 4 Abs. 3 Satz 1 ASAV ab dem 1. Mai 2004? In allen Dienstleistungssektoren, für die ab dem 1. Mai 2004 Übergangsfristen vereinbart wurden, gelten nach dem Beitritt während der Übergangszeit die Regelungen des nationalen oder bilateralen Rechts fort. Nationale Vorschriften des Arbeitsgenehmigungsrechts wie etwa § 4 Abs. 3 Satz 1 ASAV bleiben deshalb DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 (vorbehaltlich des neuen Zuwanderungsrechts) auch nach dem 1. Mai 2004 in Kraft. Nach dieser Vorschrift kann Ausländern bis zu zwölf Monaten eine Arbeitserlaubnis bei der Entsendung aus dem Ausland erteilt werden, um die von dem Arbeitgeber im Ausland hergestellten Fertig- und Ausbauhäuser sowie Fertig- und Ausbauhallen zu montieren. 4.10 Haben die Kooperationsvereinbarungen mit Polen und Ungarn (insbesondere zur Beschäftigung von Monteuren) weiter Bestand? Deutschland hat mit Polen und Ungarn Vereinbarungen für die Beschäftigung entsandter Arbeitnehmer im Rahmen wirtschaftlicher Kooperation geschlossen. Diese sehen u. a. vor, dass eine Arbeitserlaubnis bis zu einer Dauer von zwölf Monaten für Arbeitnehmer, die Exportanlagen liefern und montieren oder beim Aufbau und bei der Durchführung industrieller Ausstellungen mitwirken, nicht erforderlich ist. Soweit es sich um Tätigkeiten von Monteuren in Wirtschaftssektoren handelt, die der Übergangsregelung unterliegen (insbesondere dem Bausektor), behalten die beiden Vereinbarungen ihre Gültigkeit. Die genannten Vereinbarungen dürften jedoch nur noch eine geringe praktische Bedeutung haben. In den meisten Fällen werden die von der Vereinbarungen erfassten Tätigkeiten ohnehin nicht zu den im Beitrittsvertrag begrenzten Dienstleistungstätigkeiten zählen oder insbesondere nach § 9 Nr. 5 der Arbeitsgenehmigungsordnung (ArGV) arbeitsgenehmigungsfrei sein. Auskunft im Einzelfall erteilen die Agenturen für Arbeit. D. Ansprechpartner und zuständige Stellen Weitergehende Informationen bieten die nachfolgenden Institutionen. Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann nur durch dazu berechtigte Stellen und Personen (insbesondere durch Rechtsanwälte und Steuerberater oder andere) erfolgen. • Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Scharnhorststrasse 34-37, 10115 Berlin; Internetseite: www.bmwa.bund.de. Hier finden Sie Informationen zum Wirtschafts- und Arbeitsrecht. • Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Am Probsthof 78 a, 53121 Bonn; Internetseite: www.bmgs.bund.de. Hier finden Sie Informationen zu Fragen zur sozialen Sicherheit. • Bundesministerium für Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin; Internetseite: www.bmf.bund.de. Hier finden Sie Informationen zu steuerrechtlichen Fragen. • Bundesministerium des Inneren, Alt-Moabit 101D, 10559 Berlin; Internetseite: www.bmi.bund.de. Hier finden Sie u. a. Informationen zum Aufenthaltsrecht. • Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, 10117 Berlin, Internetseite: www.auswaertigesamt.de. Hier finden Sie Informationen zum Visumrecht und Visumverfahren. • Bundesagentur für Arbeit, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg; Internetseite: www.arbeitsagentur.de. Hier finden Sie u. a. Informationen zum Arbeitsgenehmigungsrecht und zum Recht auf Arbeitslosenunterstützung. • Zuständig für Werkvertragsverfahren Agentur für Arbeit in Duisburg, zuständig für Werkvertragsunternehmen aus Lettland und Polen Agentur für Arbeit in Frankfurt, zuständig für Werkvertragsunternehmen aus der Slowakischen Republik, der Tschechischen Republik und Ungarn Agentur für Arbeit in Stuttgart, zuständig für Werkvertragsunternehmen aus Slowenien • Örtliche Agenturen für Arbeit: zuständig für Arbeitsgenehmigungen • Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV), Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zuständig u. a. für die Vermittlung von Saison-/Schaustellergehilfen und Gastarbeitnehmern http:// www.Agentur für Arbeit.de/ hst/international/arbde/ index.html 21 E-CHECK E-CHECK Umsatz auf über 100 Mio. Euro gestiegen „Wir gehören zur Energie- und Elektronikerelite!“ Umfrage bestätigt: E-CHECK nahezu unberührt von schlechter Wirtschaftslage ArGe Medien im ZVEH startet Motivationsaktion „Neue Märkte – neue Berufe – neue Zukunft“ – Innungen erhalten Unterstützung für Öffentlichkeitsarbeit Im Jahr 2003 erwirtschafteten die E-CHECK-Betriebe rund 105 Mio. �. Dieses Ergebnis nannten die Betriebe bei einer Marktbefragung des Instituts für Marketing der Universität München im März 2004. Damit hat sich das Geschäft mit dem Qualitätssiegel E-CHECK im Vergleich zum Jahr 2000 nochmals um rund 50 % verbessert. Aktuell zählen 12 080 Innungsbetriebe zur E-CHECKGruppe. Vom 27. September bis 29. Oktober 2004 finden bundesweit die E-CHECK-Aktionstage mit Partnern aus Industrie, Großhandel und Energiewirtschaft statt. Fast die Hälfte aller Betriebe der Innungen für Elektro- und Informationstechnik in Deutschland macht sich das Prüf- und Qualitätssiegel E-CHECK als Geschäftsmotor zunutze. Das gesamte Umsatzvolumen, bestehend aus dem Umsatz aus Prüfungen (Prüfumsatz) und dem aus Folgeaufträgen (Zusatzumsatz), betrug 2003 im Schnitt 8660 � pro Betrieb. Der durchschnittliche Prüfumsatz erhöhte sich im Vergleich zum Jahr 2000 fast um die Hälfte. „Wir gehen davon aus, dass mit dem E-CHECK seit seinem Start 1996 rund eine halbe Mrd. � erwirtschaftet wurde“, sagte Gerd Köhler, Sprecher der ArGe Medien im ZVEH, auf einer Pressekonferenz am 18. April 2004 auf der Fachmesse light+building in Frankfurt. Trotzdem habe die müde Konjunktur auch Schleifspuren hinterlassen: Der Zusatzumsatz sei pro Betrieb durchschnittlich um 14 % zurückgegangen. „Kein Wunder vor dem Hintergrund der schlappen Investitionsneigung der Wirtschaft im vergangenen Jahr“, so Köhler. Profis machten unverändert besonders mit Zusatzleistungen ihr Hauptgeschäft: Klassische Arbeiten sowie Sicherheits-, Beleuchtungs-, Licht- und Energiespartechnik haben 60 % Anteil am E-CHECK Gesamtumsatz. Der durchschnittlich erzielte Preis pro E-CHECK ist von 77 � in 2000 auf 300 � in 2003 angestiegen, berichteten die Betriebe. Mit dem E-CHECK-Gewerbe werden im Schnitt 580 � erzielt, E-CHECKs für Privathaushalte liegen bei 128 �. Im Durchschnitt führt jeder Betrieb jährlich 19,5 Prüfungen durch. BESUCHEN SIE UNS IM INTERNET: WWW.ELEKTRO-INNUNG-BERLIN.DE 22 Ein prall gefüllter Aktionskoffer soll den Innungen der elektround informationstechnischen Handwerke helfen, in nächster Zeit kräftig die Werbetrommel zu rühren. Damit sollen die neuen zukunftsträchtigen Berufsbilder des Elektrohandwerks in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Vor allem der Nachwuchs wird mit professoinellem Marketing angesprochen. „Wir gehören zur Energie- und Elektronikelite in unserem Land. Dafür stehen die neuen Berufsbilder der elektround informationstechnischen Handwerke“: Mit diesen Worten kündigte Walter Tschischka, Vize-Präsident des Zentralverbandes Elektro- und Informationstechnische Handwerke (ZVEH), den offiziellen Start der Motivationsaktionen für die Innungen an. „Die Betriebe des Elektrohandwerks müssen die Chancen erkennen, die mit den neuen Berufen verbunden sind. Es gilt, jetzt strategisch wichtige Geschäftsfelder zu besetzen und den Nachwuchs dabei mit ins Boot zu nehmen“, so Tschischka am 18. April 2004 vor der Presse auf der Fachmesse light+building in Frankfurt. Die Marketingorganisation der deutschen Elektrohandwerke – die ArGe Medien im ZVEH GbR – wird zum Ende des 2. Quartals Motivationspakete mit dem Slogan „Neue Märkte – neue Berufe – neue Zukunft“ an die Innungen versenden. Sie enthalten Informationen und Marketingmittel, wie die Innungen ihren Mitgliedern die Inhalte der neuen Berufsbilder und der damit verbundenen Chancen nahe bringen können. Und, wie sie den Nachwuchs auf die neuen attraktiven Berufe aufmerksam machen können. „Die Innungen sind jetzt besonders stark gefordert, unser Image beim Nachwuchs und in der Öffentlichkeit auf Zukunft zu trimmen, so Tschischka. Das Motivationspaket für die Innungen umfasst CD-ROMPräsentationen für Innungsveranstaltungen, CD-ROM für Schulen, Unterstützung für die Pressearbeit, Presse-Illustrationen, Vorlagen für Anzeigen und Sonderveröffentlichungen, Schlüsselbänder und die Vorstellung der bundesweiten SMS-Werbung durch die ArGe Medien. Begleitet werden die Aktionen vom Internetauftritt www.e-zubis.de. DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 E-CHECK E-CHECK auf Erfolgskurs Von Gerd Köhler, Sprecher ArGe Medien Gute Nachrichten sind in diesen Tagen rar. Vor allem, wenn es um die Zukunft geht. Da mache ich heute gerne eine Ausnahme: Wir haben sehr gute und brandaktuelle Nachrichten für Sie. Es geht um die Zukunft unserer Elektrobetriebe und im besonderen um die Entwicklungschancen des Prüf- und Qualitätssiegels des deutschen Elektrohandwerks, den E-CHECK. Wir liefern Ihnen heute die Ergebnisse der jüngsten Marktumfrage vom März 2004 und damit die neuesten Trends, denn die letzte Umfrage datiert aus dem Jahr 2000. Der E-CHECK ist für die Betriebe des Elektrohandwerks zu einem unverzichtbaren Umsatzmotor geworden. Der Gesamtumsatz, den die Mitgliedsbetriebe durch den E-CHECK erzielten, ist weiterhin steil steigend. Er hat sich von 71 Mio. � im Jahr 2000 auf 105 Mio. � im Jahr 2003 hochgeschraubt. Damit setzt der E-CHECK seine Erfolgsgeschichte für das deutsche Elektrohandwerk nahezu unberührt von der derzeitigen Konsumflaute fort. Seit der Gründung des E-CHECKs im Jahr 1996 dürfte also ein Gesamtumsatz von rund einer halben Mrd. � erwirtschaftet worden sein. Beim E-CHECK wird in zwei Umsatzarten unterschieden. Erstens gibt es den Prüfumsatz: Das ist der Umsatz, den die Betriebe ausschließlich mit den E-CHECKPrüfungen generieren. Zweitens gibt es den Zusatzumsatz: Er beziffert das Geschäft, das die Betriebe mit denjenigen Aufträgen erzielen, die sie im Zuge einer E-CHECK-Prüfung zusätzlich gewonnen haben. Im Jahr 2003 erhöhte sich der durchschnittliche Prüfumsatz im Vergleich zum DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 Jahr 2000 um fast 50 %. Das Gesamtvolumen von Prüf- und Zusatzumsatz betrug 2003 im Schnitt 8660 � pro Betrieb. Diese beachtlichen Steigerungsraten sind das sicherste Indiz dafür, dass der E-CHECK vom Elektrohandwerk und seinen Kunden vollends akzeptiert ist. Inzwischen macht sich fast die Hälfte aller Innungsbetriebe den E-CHECK als Geschäftsmotor zunutze. Und die Kunden sind immer mehr vom E-CHECK als anerkanntem Prüfsiegel überzeugt. Selbst in Zeiten knapper Kassen vertrauen sie auf den E-CHECK und sind bereit für Sicherheit und Energieeinsparung Geld auszugeben. Trotzdem hat die müde Konjunktur auch Schleifspuren hinterlassen. Der durchschnittliche Zusatzumsatz pro Betrieb hat im Vergleich zum Jahr 2000 um 14 % nachgelassen. Hier macht sich vor allem bemerkbar, dass mehr als die Hälfte der Zusatzumsätze mit gewerblichen Auftraggebern eingefahren werden. Die Zusatzangebote lassen sich also offensichtlich gerade bei Geschäftskunden nicht mehr so leicht anbringen. Dies ist sicherlich eine Folge aus der schwachen Investitionsneigung der Betriebe. Außerdem gehen wir davon aus, dass inzwischen immer mehr Anlagen – dank dem E-CHECK – modernisiert und auf dem neuesten Stand sind. Der Profi-E-CHECKer macht unverändert mit den Folgeaufträgen sein Hauptgeschäft. Der Zusatzumsatz am durchschnittlichen Gesamtumsatz macht 60 % aus. Die meisten Kunden rufen klassische Arbeiten ab. Viele fragen aber auch nach Einrichtungen von Sicherheitstechnik und Personenschutz. Vier von zehn Betrieben konnten im Anschluss an eine E-CHECK-Prüfung Beleuchtungs- und Lichttechnik verkaufen. An vierter Stelle in der Bedarfsskala folgt „Energiespartechnik“. Die Nachfrage nach Personenschutz und Energiespartechnik ist ebenso ein Trend der Zeit wie das steigende Interesse für Gebäudeschutz. Die Kunden wollen sicherer leben und durch Energieeinsparung Ausgabekosten verringern. Wer seine Kunden auf diesen Themenfeldern berät, hat einen Folgeauftrag meist fest in der Tasche. Qualität und Sicherheit haben ihren Preis. Das hat sich bei den E-CHECK-Kunden wohl schon herumgesprochen. Sie sind bereit für den E-CHECK Spitzenpreise zu bezahlen. Der durchschnittlich erzielte Preis pro E-CHECK ist von 77 � im Jahr 2000 auf 300 � im Jahr 2003 angestiegen, berichten die Betriebe. Mit den E-CHECKs für Gewerbebetriebe werden mit durchschnittlich 580 � die höchsten Preise erzielt. E-CHECKs für Privathaushalte sind für Privatpersonen indes nach wie vor bezahlbar. Dafür verlangen die Betriebe durchschnittlich 128 �. Ein moderater Preis für eine ordentliche Leistung! Das markante Umsatzplus, dass die Betriebe auf die Marke ECHECK als funktionierendes Instrument für die Kundenansprache und -gewinnung setzen. Immer mehr Fachbetriebe des deutschen Elektrohandwerks wollen zur starken E-CHECK-Gemeinschaft – auf Neudeutsch würde es heißen: E-CHECK-Community – dazugehören. 1997 waren es gerade mal 5000 Mitgliedsbetriebe. Heute sind es stattliche 12 080. Das ist nahezu die Hälfte aller in den Innungen organisierten Betriebe in Deutschland. Die Innungsmitgliedschaft ist Voraussetzung für die Teilnahme am E-CHECK. Als Marketingmaßnahme scheint der E-CHECK gerade für die kleineren Firmen attraktiv zu sein. Knapp zwei Drittel der E-CHECKBetriebe beschäftigen bis zu fünf Mitarbeiter. 22 % haben bis zu zehn Angestellte. Sie schätzen besonders die Schulungsmaßnahmen und Verkaufstrainings. Die Umfrage hat auch gezeigt, dass der Erfolg des E-CHECK maßgeblich vom Zusammenspiel der Kräfte abhängt. So wünschen sich die Betriebe laut Umfrage für die Zukunft noch mehr Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit in Sachen E-CHECK. Die Mitgliedsbetriebe wünschen sich zudem, da sind sich die meisten einig, dass der E-CHECK als Prüfsiegel – ähnlich dem des TÜVs – gesetzlich vorgeschrieben wäre. Einen kräftigen Schub erhält die Öffentlichkeitsarbeit des E-CHECKs seit zwei Jahren bei dem Sicherheits- und Energiespartagen. Bei diesen Aktionen müssen alle Kräfte wie ein Räderwerk ineinander greifen. Wir hatten das Netzwerk rund um die Aktionen ausgedehnt. Mit im Boot waren die Deutsche Energieagentur dena, die VEG Mitglieder, die Stadtwerke und EVUs sowie die E-CHECK-Partner-Unternehmen. Das Zusammenspiel von überregionaler Werbung – beispielsweise die Schaltung des TV-Spots in der ARD – und der regionalen Unterstützung von den Innungen funktioniert immer besser und ist einer der wichtigsten Bausteine. 23 AKTUELLES Gutes Licht für die Arztpraxis Ein Ergebnis der Reformen im Gesundheitswesen steht fest: Für den niedergelassenen Arzt nimmt der Wettbewerb um den Kunden „Patient“ zu. Wie Beleuchtung und Lichtstimmung die Beziehung zu Praxis und Arzt positiv zu beeinflussen, beschreibt Lichtforum 46 mit zahlreichen Bildbeispielen. Es zeigt, wie gutes Licht in den Praxisräumen das Wohlbefinden der Patienten fördert und zugleich den Anforderungen an die Arbeitsplätze von Arzt und Personal gerecht wird: am Empfangstresen, im Back Office, im Wartezimmer, in den Sprechzimmern sowie in den allgemeinen und speziellen Untersuchungsräumen. Diese Lichtforum-Ausgabe ergänzt Heft 7 „Gutes Licht im Gesundheitswesen“, das die FGL gerade neu aufgelegt hat. Lichtforum 46 (DIN A4, 12 Seiten) ist kostenlos. Bestellung: im Internet unter www.licht.de (dort auch Download der pdf-Datei) oder bei der Fördergemeinschaft Gutes Licht (FGL), Postfach 70 12 61, 60591 Frankfurt am Main, Bestell-Fax: (0 69) 9 89 55–1 98. Innovatives EIB-Gateway von Berker auf Bluetooth-Basis schafft neues Komfortlevel Mit einem neuen EIB-BT-Gateway hat Berker dem Elektrofachhandwerk das Tor zum Einstieg in die komfortable Fernbedienung der Gebäudesystemtechnik instabus EIB weit aufgestoßen. Über die mit minimalem Aufwand installierbare Schnittstelle für den Heimbereich wird die gesamte Gebäudeinstallation von einen handelsüblichen PDA PALM Tungsten T3 aus bedient. Dabei ist die Bedienung auch für einen Laien komplett selbsterklärend. In öffentlichen oder gewerblich 24 genutzten Objekten ist die intelligente Gebäudeautomation mittlerweile fester Bestandteil der Haustechnik. Bei privaten Investoren hingegen ist das Potenzial, auch im gehobenen Wohnungsbau, erst zu einem Bruchteil erschlossen. Akzeptanzprobleme, die vermeintlich in der Bedienbarkeit der Gebäudesystemtechnik begründet liegen, hat Berker mit dem neuen EIBBluetooth-Gateway aus der Welt geschafft: Das Anwendermodul ist in Minutenschnelle montiert und programmiert, die Steuerung der Funktionen durch den Anwender erfolgt absolut einfach über den Touchscreen des handelsüblichen PALM-PDAs. Bedienerfreundlich Das nur lichtschaltergroße Berker BT-Gateway wurde gezielt für den Einsatz im Heimbereich entwickelt: Über das kompakte Anwendermodul können bis zu acht Endgeräte verwaltet werden. Für die Steuerung der Gebäudefunktionen stehen 70 EIB-Objekte zur Verfügung. Die Einrichtung erfolgt dabei über eine Klartext-Menüführung auf dem integrierten Display und lediglich vier Tasten. Auch der Endanwender kann so später seine Bluetooth-Geräte zuordnen und Änderungen problemlos selber vornehmen. Die eigentliche Steuerung der in die EIB-Architektur eingebundenen Funktionen – Lichtszenarien sind ebenso möglich wie Klimatisierung, Heizungssteuerung, Beschattung oder Sicherheitsanwendungen – erfolgt komplett z. B. über den PDA PALM Tungsten T3. Mit allem Komfort, den dieser üblicherweise zur Terminund Adressverwaltung oder als Notizbuch eingesetzte „Taschencomputer“ auch sonst bietet: Auf dem großen Touchscreen ist die verfügbare Gebäudeautomation komplett in logischer Gliederung auf verschiedenen Ebenen dargestellt, die intuitiv geführt angesprochen werden können. Je nach angeschlossenem EIB-Objekt erfolgt dann die Steuerung über grafisch abgebildete Schalter oder Schieberegler bzw. eine numerische Eingabe. Die Aktualität der Einstellungen wird dabei über einen bidirektionalen Datenaustausch zwischen PALM und BT-Gateway gewährleistet, der mit einer Übertragungsrate von bis zu 1 MB/sec bei jeder Benutzung automatisch im Hintergrund abläuft. Für die nötige Datensicherheit und störungsfreie Übertragung des auf dem 2,4 Ghz-ISM-Band arbeitenden BT-Gateways sorgt im Übrigen das so genannte „Frequency hopping“, bei dem rund 1600 mal pro Sekunde die Sendefrequenz gewechselt wird. Gelb und Stark Der „SpeedyTie“ mit dem patentierten Speedy-Click-Verschluss, lässt sich einfach mit einer Hand öffnen und schließen. Mit dem „SpeedyTie“ bietet die HellermannTyton GmbH, Tornesch wieder einmal eine innovative Lösung zur temporären Befestigung oder Bündelung. Während der Montage von schweren Teilen findet der „SpeedyTie“ seine spezielle Anwendung. Die Haltekraft des „SpeedyTie“ beträgt über 880 N (ca. 88 kg). Seine Länge von 750 mm macht ihn zum idealen Helfer in der Gebäudeinstallation, auf Baustellen, im Garten- und Landschaftsbau sowie im Gerüstbau. Durch die auffällige Signalfarbe ist der „SpeedyTie“, auch bei schlechten Witterungsbedingungen, deutlich sichtbar und schnell zu finden. Eine Verarbeitungstemperatur bis -- 40°C macht auch den Wintereinsatz möglich. Der große Hebel des „Speedy-Click“-Verschlusses ermöglicht ein Lösen oder Schließen sogar mit Arbeitshandschuhen. Ein weiteres Plus bei der täglichen Arbeit. Der „SpeedyTie“ wird in kleinen Verpackungseinheiten à 5 Stück in einem Tresendisplay angeboten. Für größere Bedarfe bietet HellermannTyton auch 25 Stück in einer VPE an. HellermannTyton ist führender Anbieter von Produkten zum Bündeln, Befestigen, Schützen, Kennzeichnen und Verarbeiten von Kabeln und Leitungen sowie deren Anschlusskomponenten. Weiterhin entwickelt HellermannTyton für seine Kunden zukunftsweisende Systeme im Bereich der Daten- und Netzwerktechnik. HellermannTyton GmbH Großer Moorweg 45 25436 Tornesch Tel. (0 41 22) 7 01–1 Fax (041 22) 7 01–4 00 E-Mail: [email protected] web: www.hellermanntyton.de DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 AKTUELLES Vom Silizium bis zum Chip – Halbleiterproduktion durchgängig automatisieren „FabFocus“, seine Automatisierungslösung für die Halbleiterindustrie, präsentiert Siemens Automation and Drives (A&D) erstmals vom 1. bis 3. April 2003 auf der Semicon Europa 2003, Neue Messe München. FabFocus richtet sich sowohl an EquipmentLieferanten und Anlagenbauer wie auch an Halbleiterhersteller. Das Siemens-Angebot basiert auf durchgängiger Automatisierungstechnik – vom Wareneingang über den eigentlichen Produktionsprozess bis zum Warenausgang. Es trägt dazu bei, die „Total Cost of Ownership“ einer Halbleiterfabrik zu reduzieren. Mit nahtlos verzahnten Prozessen lassen sich zum Beispiel die Reaktionszeiten auf Marktveränderungen – das heißt die „Time to Market“ – verkürzen, die Lagerlogistik optimieren oder auch die Betriebs- und Wartungskosten der Fabrik verringern. Das neue Siemens-Angebot wird auf der Semicon anhand der drei Segmente einer Halbleiter-Fabrikation gezeigt – Equipment, Facility und IT. Führende Prozess-OEMs und Equipment-Hersteller zeigen ihre auf FabFocus basierenden Lösungen und demonstrieren gemeinsam den Ablauf einer „realen“ Fabrik: So präsentiert SEZ an einem Demomodell eine Nasschemieanlage, Messer Nippon Sanso ein „Prozessgaskabinett mit automatischer Flaschenumschaltung“, Kinetics eine Chemieversorgungsanlage, Centrotherm eine Abgasreinigungsanlage und Christ eine Reinstwasseranlage. Siemens Building Technologies stellt Sicherheits- und Zugangskontrollsysteme sowie Brandmeldeanlagen und Feldgeräte aus. Informationen über Fabriknetze und eine mit dem Prozessleitsystem Simatic PCS 7 ausgerüstete LeitDER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 warte runden die Ausstellung ab. Für die Automatisierung des Reinraums mit Nebengewerken – wie Reinstwasser, Abwasser, Chemikalienversorgung oder auch technische Gase – steht das Siemens-DCS-(Distributed Control System)-System Simatic PCS 7 als Facility-Monitoringund-Control-System (FMCS) im Mittelpunkt der Präsentation. Mit PCS 7 erstellt der Anlagenbauer in kurzer Realisierungszeit eine für den Betreiber zugeschnittene Fabrik übergreifende Lösung. Innerhalb FabFocus ist PCS 7 das „Fenster zum Prozess“, durch das der Produktionsprozess bedient und beobachtet wird. „Totally Integrated Power“, die SiemensLösung für das Power Management und zur Überwachung der bereitgestellten Energiequalität, rundet das Angebot ab. Im Equipment-Segment zeigt Siemens seine Automatisierungstechnik auf SPS-(Speicherprogrammierbare Steuerungen)-Basis – insbesondere das Produktspektrum der fehlersicheren Automatisierungskomponenten „Safety Integrated“. Diese erfüllen die in der Halbleiter-industrie besonders strengen Anforderungen an Sicherheit für Mensch und Umwelt und eignen sich besonders für Bereiche, in denen toxische Gase oder Chemikalien eingesetzt werden. Aufgrund der bei FabFocus einheitlichen Automatisierungsplattform für Equipment und FMCS lassen sich heute Advanced-Process-Control-(APC)-Funktionen für Equipments im FMCS integrieren. Damit lässt sich vorausschauend auf zum Beispiel zu erwartende erhöhte Ablufttemperaturen oder Reinstwasserbedarf reagieren, ohne dass es zu Störungen im Betrieb des Reinraumes kommt. Weitere Informationen im Internet unter: http://www.ad.siemens.com/ semiconductor Druckfrisch: Die neuen Hager und Tehalit Hauptkataloge Termingerecht zur diesjährigen light + building sind die Hager und Tehalit Hauptkataloge für 2004 fertig. Der aktuelle Hager Hauptkatalog empfiehlt sich mit 684 Seiten und 6400 Produkten als Standardwerk der Elektrobranche; der Tehalit Katalog umfasst 512 Seiten mit insgesamt 6700 Produkten. Neben zahlreichen bewährten Produkten präsentieren beide Hersteller wieder viele Produktneuheiten für Wohn- und Zweckbau, die dem Elektrotechniker die Arbeit erleichtern und ihm neue Geschäftsfelder erschließen. Praktisch: Die Neuheiten beider Marken sind jeweils in den ersten Kapiteln der Kataloge übersichtlich zusammengefasst. Die Druckauflagen der Kataloge liegen bei jeweils 100 000 Stück. Der Versand erfolgt im April flächendeckend an 37 000 Elektrotechniker, Elektro-Fachgroßhändler, Planer und Architekten in ganz Deutschland. Neben den beiden Druckexemplaren bietet Hager Tehalit unter www.hager. de/e-katalog elektronische Versionen beider Kataloge, die regelmäßig aktualisiert werden. Kompakte Heizung für die Küche Nur eine warme Küche ist gemütlich: Kein Problem mit dem neuen Küchenspeicher WSP 300 H von AEG Haustechnik, der speziell als integrierbares Gerät für den Einbau unter der Arbeitsplatte konzipiert ist – ganz ohne Lüftungsschlitze und Abdeckgitter. Mit nur 45 cm Breite passt er auch in die kleinste Küche. Mit entsprechendem Zubehör ist er auch freistehend oder unterbaufähig einsatzbereit. Möbelfront- und Sockelhöhe lassen sich genau an die Maße der Einbauküche anpassen. Drei Ausgleichsblenden in 20 und 30 mm Höhe ermöglichen 6 verschiedene Möbelfronthöhen. Die Sockeltiefe ist um bis zu 70 mm verstellbar und mit seinen um bis zu 28 mm höhenverstellbaren Füßen gleicht der WSP 300 H Bodenunebenheiten spielend aus. Der Raumtemperaturregler ist in das Gerät integriert. Das erspart Ihnen umfängliche „Bauarbeiten” in der Küche. 25 AUS DEN INNUNGEN Diverse Kabel und Leitungen ( ca 8 km ) abzugeben. Preis VS. Anfragen erbeten unter 3 93 40 02. ELEKTRO-INNUNG BERLIN 60. Geburtstag am 9. Juni 2004 Peter Drews Heidemühle 2 12625 Waldesruh 60. Geburtstag am 12. Juni 2004 Hans Schulz Elektro-Werkstätte P. Schulz Fuldastraße 6 12043 Berlin-Neukölln 25-jähriges Meisterjubiläum am 19. Juni 2004 Hans-Jürgen Kaiser Badener Straße 63 12623 Berlin-Hellersdorf 25-jähriges Geschäftsjubiläum am 1. Juni 2004 Günter Lamolla Rathenaustraße 8 12459 Berlin/Köpenick ELEKTRO-INNUNG POTSDAM 50. Geburtstag am 17. Juni 2004 Bernd Neumeister Weinmeisterweg 1 14469 Potsdam-Sacrow 50. Geburtstag am 22. Juni 2004 Harald Redel Lessingstraße 36 14513 Teltow ELEKTRO-INNUNG RATHENOW 25-jähriges Meisterjubiläum am 26. Juni 2004 Klaus Schurpfeil Elektro Rathenow GmbH Service u. Anlagenbau Wilhelm-Külz-Straße 10 14712 Rathenow 26 ELEKTROTECHNIKER-INNUNG FINSTERWALDE 50-jähriges Meisterjubiläum am 12. Juni 2004 Manfred Lieske Doberluger Straße 38 04938 Uebigau ELEKTRO-INNUNG FRANKFURT (ODER) 60. Geburtstag am 16. Juni 2004 Gerd-Dieter Schmidt Fuchsweg 8 15236 Frankfurt (Oder) 65. Geburtstag am 17. Juni 2004 Gerhard Huck Karl-Liebknecht-Str. 28 15230 Frankfurt (Oder) ELEKTRO-INNUNG NIEDERLAUSITZ 50. Geburtstag am 19. Juni2004 E.-Welk-Straße 2 03222 Groß-Klessow 60. Geburtstag am 2. Juni 2004 Joachim Wolf Skurumer Straße 6 03149 Forst 65. Geburtstag am 14. Juni 2004 Bruno Geiger Cottbuser Straße 5 03253 Doberlug-Kirchhain 25-jähriges Meisterjubiläum am 8. Juni 2004 Bernd Noack Pfortenplatz 1 03130 Spremberg 25-jähriges Meisterjubiläum am 30. Juni 2004 Jürgen Dittmann Feldweg 6 03058 Gallinchen ALS NEUES MITGLIED BEGRÜSST DIE ELEKTRO-INNUNG NIEDERLAUSITZ: Denis Bracher Ernst-Heilmann-Weg Geb. 358 03044 Cottbus Anlagenservice Ewald Jörg Ewald Fortunastraße 31 03054 Cottbus Elektroinstallation Thomas Voß Ziegelstraße 68 03149 Forst Elektro-Neumann Marko Neumann Hauptstraße 6 03238 Lugau ALS NEUES MITGLIED BEGRÜSST DIE ELEKTROINNUNG OBERHAVEL: Obeta Oskar Böttcher GmbH & Co Ronald Kuschnik Lehnitzstraße 69–83 16515 Oranienburg Frank Baer Hans-Loch-Straße 12 16565 Lehnitz Wenn Handwerk, dann Innung! Gemeinschaftswerbung Berliner Innungen: – Handwerker gesucht? Der Verein „Wenn Handwerk, dann Innung!“ wurde von Berliner Innungen gegründet, um gemeinsam Werbung für das organisierte Handwerk durchzuführen. Ausgangspunkt hierfür war die Erkenntnis, dass Innungen i. d. R. zu klein sind, um kontinuierliche Werbemaßnahmen durchführen zu können. Ziel ist deshalb, durch die Bündelung der gemeinsamen Ressourcen eine beständigere und intensivere Werbewirkung zu erzielen. Aktuelle Werbemaßnahmen: – Flyer „Handwerker gesucht?“ Der Flyer wurde zunächst in einer Auflage von 50 000 Exemplaren hergestellt und ist für den Verbraucher gedacht. Der Flyer verweist auf die Internetadresse www.innung.org unter der alle Innungsbetriebe, der beteiligten Innungen aufgelistet sind. Durch verschiedene Suchkriterien kann z. B. der nächstgelegene Innungsfachbetrieb ausgewählt werden. Darüber hinaus haben die Innungsbetriebe die Möglichkeit, eigene Spezialgebiete anzugben. Verbraucher, die keinen Zugang zum Internet haben, können sich mit ihrer Betriebssuche natürlich auch an die jeweilige Innungsgeschäftsstelle wenden, die mit ihren Telefonnummern im Flyer aufgelistet sind. BESUCHEN SIE UNS IM INTERNET: WWW.ELEKTRO-INNUNG-BERLIN.DE DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 AUS DEN INNUNGEN Finnischer Besuch bei den Firmen Wahl + Co und Fa. Elsys GmbH Im Rahmen eines europäischen Erfahrungsaustausches besuchte am 30. 3. 2004 eine finnische Delegation von 17 Unternehmern Berlin. Am Vormittag referierte der Geschäftsführer der Elektro-Innung Berlin Constantin Rehlinger vor den Gästen über das Deutsche Verbandswesen und über die wirtschaftlichen Verhältnisse in Berlin. Am Nachmittag besuchte die Delegation zwei Innungsmitglieder, die Firma Elsys GmbH und die Firma Wahl +Co. „Herr Ebeling von der Firma Elsys GmbH begrüsste die finnische Delegation in seinem Betrieb. Er zeigte ihnen die Betriebsstätte. Anschließend fuhren alle Teilnehmer zu einer Baustelle und es wurde ausführlich über die neuen Technologien zur Lichtsteuerung gesprochen.“ Der Geschäftsführer Herr Teuscher begrüßte die Damen und Herren und führte sie durch die Räume des Unternehmens. Die Sprachschwierigkeiten wurden dank der Unterstützung eines Dolmetschers schnell überwunden. Mit einer Power-Point-Präsentation stellte Herr Glatzel, Prokurist des Unternehmens die Fa. Wahl + Co vor, sodass die Gäste einen Einblick in die Organisation und Größe des Unternehmens und dem Leistungsspektrum erhielten. Mit Anerkennung und großer Aufmerksamkeit verfolgten die finnischen Geschäftsinhaber und leitenden Angestellten den Ausführungen. Anschließend schlug Herr Teuscher ein Besuch beim Großhändler OBETA vor, der auf großes Interesse bei den Gästen stieß. DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 Herr Wittke, Leiter des ABC-Centers ließ es sich nicht nehmen, die Delegation persönlich durch die Regalreihen zu führen. Die große Auswahl von Installationsmaterial, Leuchten und Werkzeugen weckte großes Interesse und die Neugier bei den Gästen. Nach überwältigen Eindrücken beim Großhandel folgte bei Wahl + Co eine Diskussionsrunde. Bei einem kleinen Imbiss nutzen die Gäste rege die Gelegenheit, Fragen an die Geschäftsleitung der Fa. Wahl + Co zu stellen. Nachgefragt wurden neben der Entwicklung des Unternehmens von der Gründung bis heute vor allem die aktuelle Marktsituation im Handwerk in der Region. Herr Teuscher ging ausführlich auf die Marksituation und die durch die Politik eingeleitenden Reformen ein. Um Aufträge zu bekommen, können Leistungen nur mit sehr geringen Stundensätzen angeboten werden. Skeptisch fragten die Gäste nach, ob davon noch ein Geschäftsführergehalt übrig bleibt. Die möglichen Einflüsse der bevorstehenden EU-Erweiterung auf das Unternehmen wurden ebenfalls angesprochen. Zum Abschluss des Besuches bedankten sich die Unternehmer für die interessante Gesprächsrunde. Anschließend flog die Delegation weiter in die französische Hauptstadt Paris. de-KOMPAKT Sicher installieren in Baderäumen Elektrische Anlagen in Räumen mit Bade- oder Duscheinrichtungen Erläuterungen zur VDE 0100 Teil 701 Von Burkhard Schulze. 2003. 76 Seiten. Kartoniert. Taschenbuchformat. € 7,80 sFr 14,– ISDN 3-8101-0162-1 Seit 01.02.2002 gibt es eine neue DIN VDE 0100701 (VDE 0100 Teil 701) für Räume mit Badewanne und/oder Dusche. Nach einer Übergangsfrist, die am 30.06.2003 endet, wird die bisherige, seit über 25 Jahren geltende Norm ungültig. Das Errichten elektrischer Anlagen in Räumen mit Badewanne oder Dusche wird in diesem Buch ausführlich und vor allem praxisnah erläutert. Es zeigt, wie die Umsetzung der neuen Norm vor Ort erfolgen kann, welche Besonderheiten zu beachten sind und was vermieden werden sollte. Mittlerweile konnten mit der neuen Norm erste Erfahrungen gesammelt werden, die ebenfalls in dieses Buch eingeflossen sind. Fax-Bestellung 0 62 21/ 4 89-6 23 Ja, senden Sie mir: Expl. Schulze, Elektrische Anlagen in Räumen mit Bade- oder Duscheinrichtungen € 7,80 sFr 14,– zzgl. Versandkosten ISBN 3-8101-0162-1 Firma Name/Vorname Straße/Postfach PLZ/Ort Ich habe das Recht, diese Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf erfolgt schriftlich oder durch fristgerechte Rücksendung der Ware an den Verlag oder an meine Buchhandlung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware (Datum des Poststempels). Bei einem Warenwert unter 40 Euro liegen die Kosten der Rücksendung beim Rücksender. Meine Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz elektronisch gespeichert und können für Werbezwecke verwendet werden. Datum/Unterschrift ef Telefon 0 62 21/ 4 89-5 55 HÜTHIG & PFLAUM [email protected] V E R L A G www.online-de.de Postf. 10 28 69, D-69018 Heidelberg 27 DER LIV INFORMIERT Durchbruch bei den Tarifverhandlungen In den letzten Tagen haben Sie per Rundschreiben eine Information über das veränderte Tarifwerk erhalten. Am 12. Februar 2004 gelangte den Tarifträgern der Landesinnungsverbände Berlin/ Brandenburg, Mecklenburg/ Vorpommern, Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen, nach einem Verhandlungsmarathon die Einigung mit der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) sich über ein verändertes, den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasstes Tarifwerk zu einigen. Am 6. April 2004 wurde die Einigung für Berlin und Brandenburg unterschrieben. Es wurden nicht nur Unklarheiten, die sich in der Vergangenheit ergeben hatten, beseitigt, sondern das Tarifwerk erhielt auch eine neue Struktur, insbesondere wurden die Entgeltgruppen wie sie in Berlin und Brandenburg bereits bekannt sind, nunmehr in alle Manteltarifverträge fest aufgenommen. Man einigte sich weiterhin auf Öffnungsklauseln bei den Sonderzahlungen, beim Urlaubsgeld und bei den Lehrlingen, die auf betrieblicher Ebene zu vereinbaren sind. Verbesserungen und Präzisierungen konnten insbesondere auch beim Tarifvertrag zur Regelung der Winterarbeitszeit vorgenommen werden, ferner wurde eine Verkürzung der Kündigungsfristen erreicht. Das überarbeitete Tarifwerk stellt eine Besserstellung von Innungsmitgliedern gegenüber Nichtinnungsmitgliedern dar. In vielen Regelungen, wo der Gesetzgeber es den Tarifparteien überlässt, vom BGB abweichende Vereinbarungen zu treffen, konnten wir uns durchsetzen. 28 Die Regelarbeitszeit konnte um eine Stunde erhöht werden, sie beträgt nunmehr 40 Stunden/ Woche. Beibehalten wurde die Möglichkeit, die Regelarbeitszeit zu verändern, und zwar in einem Korridor von 35 bis 45 Stunden wöchentlich, hier wurde der alte Korridor (30 bis 45 Stunden) auf Druck der Gewerkschaft verringert. Aufgrund der veränderten gesetzlichen Lage einerseits und der Rechtssprechung andererseits, musste bei der Berechnung der Fortzahlung des Entgeltes für die Urlaubstage, die in manchen Betrieben noch vor 1998 bekannte Regelung der Ermittlung der Basiswerte der letzten 13 Wochen wieder aufgenommen werden. Wir einigten uns mit der CGM zwar auf die Durchschnittsberechnung, aber ohne Einbeziehung der in den letzten 13 Wochen gezahlten Zuschläge. Besonders der Tarifvertrag zur Regelung der Winterarbeitszeit fand durch seine Präzisierung eine für alle Innungsbetriebe erfolgreiche Regelung. Bezog sich der Vertrag früher nur auf die Montage im Fernleitungsbau, so sind jetzt alle Tätigkeiten der Elektrohandwerke, wenn sie witterungsbedingt nicht durchführbar sind, mit einbezogen. Gleichzeitig zu den neuen Tarifverträgen wurden auch zwischen dem LIV Elektrotechnische Handwerke Berlin/Brandenburg, der Elektro-Innung Berlin und der CGM neue Entgelte ab dem 1. Mai 2004 (s. Tabelle) vereinbart. Auch die Lehrlingsentgelte wurden verändert; sie betragen ab 1. September 2004 in Berlin und Brandenburg: 1. Lehrjahr (Ausbildungsjahr) 2. Lehrjahr (Ausbildungsjahr) 3. Lehrjahr (Ausbildungsjahr) 4. Lehrjahr (Ausbildungsjahr) 335 € 370 € 420 € 470 €. Zu beachten ist ferner, dass sich auch die Höhe der Sonderzahlung und die Anzahl der Urlaubstage verändert haben. Wir bitten um Beachtung in jedem Einzelfall. Die Tarife werden neu gedruckt; wir denken, dass wir Ihnen die gedruckten Stücke bis Ende Mai 2004 zur Verfügung stellen können. Für Fragen stehen Ihnen jederzeit Frau Schubert, Tel. (0 30) 85 95 58 22 und in dringenden Fällen Herr Rehlinger unter (01 77) 8 59 55 80, zur Verfügung. (reh) Entgelttabelle gültig ab 1.Mai 2004 Stundenlohn Berlin Monatslohn Berlin Stundenlohn Brandenburg Monatslohn Brandenburg E1 � 7,28 � 1.265,85 � 6,53 � 1.135,35 E2 � 7,76 � 1.350,24 � 6,96 � 1.211,04 E3 � 8,25 � 1.434,63 � 7,40 � 1.286,73 E4 � 8,73 � 1.519,02 � 7,83 � 1.362,42 E5 � 9,22 � 1.603,41 � 8,27 � 1.438,11 E6 � 9,70 � 1.687,80 � 8,70 � 1.513,80 E7 � 10,67 � 1.856,58 � 9,57 � 1.665,18 E8 � 11,64 � 2.025,36 � 10,44 � 1.816,56 E9 � 12,61 � 2.194,14 � 11,31 � 1.967,94 E 10 � 13,58 � 2.362,92 � 12,18 � 2.119,32 E 11 � 15,04 � 2.616,09 � 13,49 � 2.346,39 E 12 � 16,49 � 2.869,26 � 14,79 � 2.573,46 Der Monatslohn errechnet sich durch: Stundenlohn multipliziert mit 4,35 Wochen multipliziert mit der wöchentlichen Regelarbeitszeit von 40 Std. Arbeitnehmer, deren Entgelt auf Basis der derzeitigen Entgeltgruppen (Stand 01.01.2003) höher als die neuen Entgelte liegt, haben Bestandsschutz. D.h., sie behalten ihr höheres Entgelt/Stunde bei. Für Neueinstellungen gilt die Entgelttabelle ab 01.05.2004 für alle 12 Entgeltgruppen. BESUCHEN SIE UNS IM INTERNET: WWW.ELEKTRO-INNUNG-BERLIN.DE DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 DER LIV INFORMIERT Neue Internet-Portale der KfW-Bankengruppe Auf den Seiten der KfW-Förderbank unter www.kfw-foerder bank.de finden Sie alle Förderprogramme aus den Bereichen Bauen, Wohnen, Energie sparen, Umweltschutz, Bildung und Infrastruktur sowie Informationen zu den Verbriefungstransaktionen „Promise“ und „Provide“. Unverändert bleibt die Adresse der KfW Mittelstandsbank www.kfw-mittelstandsbank.de. Hier finden sie das komplette Förderprodukt- und Beratungsangebot für Existenzgründer und Mittelstand zusammengefasst. Im bisherigen Angebot der KfW Bankengruppe www.kfw.de finden Sie weiterhin alles zur Bankengruppe (Kennzahlen der Geschäftstätigkeit, Aufgaben und Werte, Organisation, usw.), zu Investor Relations, zu den Analysen unserer volkswirtschaftlichen Abteilung, zur Pressestelle und zu den Stellenangeboten. Die anderen Marken der KfW-Bankengruppe sind unter den neuen Adressen www.kfw-ipex-bank.de (Export- und Projektfinanzierung der KfW Bankengruppe), www.kfw-entwicklungsbank.de (finanzielle Zusammenarbeit) und www.deginvest.de (deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft) zu erreichen. Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen die Berater der KfW-Infocenter. Das Infocenter der KfW Mittelstandsbank ist unter der Servicenummer (0 18 01) 24 11 24 erreichbar und berät Sie zu den Programmen, die von der KfW Mittelstandsbank angeboten werden. Darüber hinaus wird der Bereich gewerblicher Umweltschutz abgedeckt. Umsätze in den elektro- und informationstechnischen Handwerken in Mio Euro1 – ohne MwSt. – mit Veränderungsraten gegenüber dem Vorjahr in % – 2001 % 2002 % 2003 % Umsätze insgesamt 35 649,8 – 0,7 32 634,5 – 8,5 30 420,9 – 6,8 Elektrotechniker-Handwerk (ehemals: Elektroinstallateur-, Elektromechaniker- und FernmeldeanlagenelektronikerHandwerk) 26 214,7 – 0,3 24 499,0 – 6,6 23 395,5 – 4,5 Informationstechniker-Handwerk (ehemals: Radio- und Fernsehtechnikerund BüroinformationselektronikerHandwerk) 7973,5 – 1,9 6797,5 – 14,8 5 778,1 –15,0 Elektromaschinenbauer-Handwerk 1461,6 – 0,7 1338,0 – 8,5 1247,3 – 6,8 1 ohne handwerkliche Nebenbetriebe DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 29 DER LIV INFORMIERT Innungsbetriebe haben jetzt freien Zugang zum Elektroinstallationsportal Voltimum ZVEH und Voltimum unterzeichneten im Rahmen des 5. Obermeister-Tages der elektro- und informationstechnischen Handwerke am 18. Oktober 2003 in Jena eine Kooperationsvereinbarung mit dem gemeinsamen Ziel die Wettbewerbsfähigkeit der Innungsfachbetriebe zu stärken. Die Kooperationsvereinbarung zwischen ZVEH und Voltimum ermöglicht elektrohandwerklichen Innungsbetrieben einen kostenfreien und unkomplizierten Zugang zum Branchenportal Voltimum. Künftig kann der elektrohandwerkliche Nutzer aus den passwortgeschützten Seiten seines Landesverbandes direkt auf Voltimum zugreifen. Unter www.voltimum.de finden Elektroinstallations-Profis umfassende Daten, Informationen und Dokumente zu Produkten führender Hersteller der Elektroinstallationstechnik. Das Voltimum-Portal liefert einen zentralen Zugang zu branchenspezifischen Online-Informationen und -Services der Hersteller und deren Branchenpartnern. Initiatoren sind die Hersteller ABB, Legrand, Nexans, Osram, Philips, Pirelli und Schneider Electric; weiterhin auf dem Portal vertreten sind AEG Haustechnik, BTicino, Busch-Jaeger, Elso, Euromold, Hager, Klauke Textron, Phoenix Contact, Stiebel Eltron, Striebel&John, Tehalit und Zumtobel Staff . Die Möglichkeit einer zentralen Informationsrecherche über das Voltimum-Portal, insbesondere die Recherche nach Produktund Anwendungs-Informationen 30 ohne Veränderung der Inhalte durch Dritte wird vom Handwerk ausdrücklich begrüßt. Produktkataloge führender Hersteller Wenn es um die schnelle Informationsbeschaffung geht, bietet Voltimum eine einzigartige Detailfülle und Informationstiefe. Der Voltimum-Produktkatalog führt übersichtlich durch das vielfältige Angebot und leitet den Fachmann zielsicher zum richtigen Produkt. Zusätzlich zur großen Zahl von Dokumentationen und Downloads im Produktkatalog ermöglicht eine Bibliothek das Herunterladen oder Bestellen unterschiedlichster fachbezogener Publikationen wie zum Beispiel Konformitätserklärungen, Anwenderbroschüren, Fachbücher oder Vorschriftenblätter. Branchen-News Branchen-News der Partnerunternehmen sind ein zweiter Schwerpunkt neben den Produktkatalogen, dem eigentlichen Herzstücks des Voltimum-Portals. Im Herstellerbereich informieren die Partner über neue Produkte, Dokumentationen, Dienstleistungen, laufende Aktionen und Veranstaltungen. Ein E-Mail-Newsletter macht regelmäßig auf Neuigkeiten bei Voltimum aufmerksam. Auch Informationen des ZVEH und der ihm angeschlossenen Landesverbände werden künftig bei Voltimum zu finden sein. Normeninformationsdienst Darüber hinaus steht den Nutzern von Voltimum der Normen- schreibungsdatenbank. Hier sind nahezu alle öffentlichen Bekanntmachungen bundesweit sowie eine Vielzahl von Ausschreibungen privater Bauherren, Architekten und Generalauftragnehmer zu finden; ein Bestand von insgesamt ca. 70 000 Ausschreibungen wird täglich aktualisiert. informationsdienst des Bundestechnologiezentrums für Elektround Informationstechnik (bfe) zur Verfügung. Im Normenbuch Elektroinstallation und Gebäudetechnik sind alle relevanten Vorschriften zusammengestellt; diese werden ständig aktualisiert. Ein sogenannter Aktualisierungsdienst verschafft einen schnellen Überblick über Änderungen von Vorschriften. Bei offenen Fragen hilft eine Hotline zur bfe. Konditionen der Dienste Bei den Dienstleistungen (Normeninformationsdienst, Ausschreibungsdatenbank, Kooperationsbörse) gelten für Innungsbetriebe besonders günstige Konditionen. Diese sind: Ausschreibungsdatenbank Eine weitere Dienstleistung, die in das Branchenportal integriert wurde, ist eine umfassende Ausab 1. 04. 2004 per anno Provider direkt Voltimum Voltimum für Innungsmitglieder Voltimum für Innungen*** Kopien und Vorschriften 99 � 77 � 66 � 29 �/ Mitglied Bauausschreibungen* 420 � 380 � 321,30 � – Kooperationsbörse** 60 � – 45 � 18 �/ Mitglied * Beim Bauausschreibungsdienst von my-Con AG kommt generell noch eine einmalige Setup-Gebühr von 75 � dazu, die nicht rabattfähig ist. Zusätzlich fallen beim Download von Verdingungsunterlagen Gebühren in Höhe von 0,25�/min an. ** Zur Handwerkerkooperationsbörse haben derzeit ausschließlich Innungsbetriebe Zugang. *** Bei der Berechnung der Kosten für eine Innung (Innung bucht für alle Mitglieder) gilt Folgendes: Gesamtzahl der Mitglieder der Innung multipliziert mit dem stark reduzierten Preis pro Nutzer. Der sich ergebende Betrag wird der Innung in Rechnung gestellt. Werden Sie Mitglied in der Unterstützungskasse der Elektro-Innung Berlin DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 DER LIV INFORMIERT Informationen zum neu entwickelten „Unternehmerkapital“ ab 1. 3. 2004 Mit der Programmfamilie „Unternehmerkapital“ bietet die KfW Gründern, jungen Unternehmen sowie etablierten Mittelständlern und Freiberuflern Nachrangfinanzierungen an. Die neue Programmfamilie basiert auf dem bestehenden ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm (EKH) sowie dem bestehenden Programm Kapital für Arbeit und stellt eine Weiterentwicklung der diesen Programmen zu Grunde liegenden Konzepte dar. Die Programmfamilie umfasst drei separate Bausteine: 1. ERP-Kapital für Gründer Das Programm ERP-Kapital für Gründung orientiert sich an dem bestehenden ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm. Gefördert werden Antragsteller, die eine selbständige Existenz gründen oder ihre selbständige Tätigkeit vor nicht mehr als zwei Jahren aufgenommen haben. Die wesentlichen Neuerungen gegenüber dem bisherigen ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm sind: • Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Existenzfestiger, die ihre Geschäftstätigkeit vor maximal zwei Jahren aufgenommen haben. • Der Höchstbetrag liegt bei insgesamt 500 000 � pro Antragsteller. • Der Zinssatz für den Endkreditnehmer wird in den ersten vier Jahren verbilligt. Er beträgt (vorbehaltlich der Entwicklung des Kapitalmarktes): – im 1. Jahr 0% – im 2. Jahr 3% – im 3. Jahr 4% – im 4. Jahr 5% • Das vom Endkreditnehmer zu entrichtende Garantieentgelt beträgt 1,0 % p. a. DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 • Die Laufzeit beträgt 15 Jahre. Davon sind die ersten sieben Jahre tilgungsfrei. 2. ERP-Kapital für Wachstum Das Programm ERP-Kapital für Wachstum bietet Finanzierungen für den Zeitraum nach Abschluss der Gründungsphase an und richtet sich an junge Unternehmer bzw. Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit vor mehr als zwei Jahren, aber höchstens fünf Jahren aufgenommen haben. Es verbindet Elemente des bestehenden Programms Kapital für Arbeit zu einem neuen Finanzierungsangebot. Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung der ERPZinsen und an der Bonität des Endkreditnehmers. Die Endkreditnehmer werden vom durchleitenden Kreditinstitut nach ihren aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen und Zukunftsaussichten in eine von fünf von der KfW vorgegebenen, zusagefähigen Bonitätskategorien („sehr gut“, „gut“, „befriedigend“, „ausreichend“, „noch ausreichend“) eingeordnet. Die KFW behält sich vor, die Zuordnung zu überprüfen und die Bonitätseinschätzung ggf. anzupassen. Den fünf zusagefähigen Bonitätsklassen entspricht jeweils ein eigener, risikoorientierter Zinssatz. Die Programmzinssätze werden rechtzeitig zum Programmstart mitgeteilt. 3. Kapital für Arbeit und Investitionen Der Baustein Kapital für Arbeit und Investitionen stellt eine Weiterentwicklung des bestehenden Programms Kapital für Arbeit dar. Er richtet sich an etablierte, mittelständische Unternehmen, die Herstellung und Vertrieb elektrotechnischer Anlagen Hauptverteiler nach BEWAG-Richtlinien Standverteiler in ISO und Stahlblech bis 1500 A Senatsverteiler Schaltanlagen – Kundenwerkstatt Burri · Schaltanlagen GmbH Dresdener Str. 15, 10999 Berlin (0 30) 614 40 83 � Fax: (0 30) 615 53 31 e-mail: [email protected] GE Power Controls Niederspannungstechnik KOMPETENZ-CENTER bereits seit mehr als fünf Jahren am Markt tätig sind. Der beschäftigungspolitische Ansatz bleibt ein zentrales Element des Programms. Der Fokus liegt auf der Finanzierung von Investitionen, die neue Arbeitsplätze schaffen bzw. Arbeitsplätze sichern. Eine Förderung ist nicht mehr an die Einstellung von Arbeitslosen gebunden. Gefördert werden alle Investitionen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und mit denen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. In beschränktem Umfang (max. 20 % der Investitionskosten) können zusätzlich zu den geförderten Investitionen Betriebsmittel mitfinanziert werden. Programmeinführung ab dem 1. März 2004 Mittel aus dem Programm „Unternehmerkapital“ können ab dem 1. März 2004 bei den Kreditinstituten beantragt werden. Folgende Programme wurden für die neue Programmfamilie weiterentwickelt: • ERP-EigenkapitalhilfeProgramm • Kapital für Arbeit Das ERP-Existenzgründungsprogramm geht in der neuen Programmfamilie auf. Anträge in diesen Programmen können auf Basis der aktuellen Programmbestimmungen noch bis zum 15. 3. 2004 (Antragseingangsdatum KfW) gestellt werden. Informationsangebot Für Vorabfragen zum Produktund Serviceangebot der KfWBankengruppe beantworten Ihnen die Berater im Servicecenter unter der Telefon-Nr. (0 18 01) 24 11 24. Darüberhinaus werden die Bereiche gewerblicher Umweltschutz und Bildungsförderung zu Programmen der KfWMittelstandes abgedeckt. Die Berater des Infocenter der KfW Förderdatenbank sind unter der Sevicenummer (0 18 01) 33 55 77 erreichbar und beraten Sie zu den Förderprogrammen im Bereich Wohnwirtschaft, private Umweltschutzinvestitionen, Infrastruktur und Soziales. Darüber hinaus steht das Beratungszentrum der KfW in Berlin für weitergehende Fragen unter Telefon (0 30) 2 02 64–50 50 zur Verfügung. Sie erreichen die KfW auch per Fax unter (0 69) 7 43 16 43 55 und per E-Mail unter der Adresse [email protected]. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kfw-mittelstandsbank.de. Das Rundschreiben der KfW zum „Unternehmerkapital“ kann auch bei Frau Schulz, Telefon (0 30) 3 10 05–1 19 abgerufen werden. (uvb) 31 RECHT / STEUERN / WIRTSCHAFT / POLITIK Bewirtungskosten – Bei der Rechnung darf die Steuernummer fehlen Seit 1. Januar 2004 muss auf allen Rechnungen die Steuernummer oder die UmsatzsteuerIdentifikationsnummer aufgeführt werden. Bei Kosten- und Lieferantenrechnungen muss geprüft werden, ob die Geschäftspartner dies auch getan haben, denn davon hängt der Vorsteuerabzug ab. Praxis-Tipp: Für Gaststättenrechnungen, die als Nachweis der Bewirtungsaufwendungen vorgelegt werden müssen, gilt dies nicht. Hier muss also nicht auf die Steuer- bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geachtet werden: Dies wird in den neuen Einkommensteuerrichtlinien klargestellt (R 121 Abs. 8 Satz 10 EStR 2003). Fehlt diese Nummer auf den Bewirtungsbelegen, wird der Betriebsausgabenabzug also nicht gefährdet. Aber Achtung! Das betrifft nur Kleinbetragsrechnungen bis 100 €. Ist die Bewirtung teuerer geworden, müssen alle Rechnungskriterien auf der Gaststättenrechnung zu finden sein. Denn dies ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. (FG-Bau) Hinweispflicht auf im Betrieb geltende Tarifverträge: BAG-Urteil vom 24. 10. 2002 – 6 AZR 748/00 § 8 des Tarifvertragsgesetzes verpflichtet schon seit bald 55 Jahren alle Arbeitgeber, die für ihren Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb und auch unabhängig davon, ob der Betrieb überhaupt tarifgebundene d. h. gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter beschäftigt. Flankiert wird diese Arbeitgeberverpflichtung durch das Nachweisgesetz von 1995, wo § 2 Abs. 1 Nr. 10 bestimmt, dass der Arbeitnehmer auf die Tarifverträge, Betriebsoder Dienstanweisungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind vom Arbeitgeber explizit hinzuweisen ist. Fast wortgleich findet sich diese Hinweisverpflichtung bereits schon im Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969 – in § 4 Abs. 1 Nr. 9. 32 Nur geht es dort um den Auszubildenden und sein Berufsausbildungsverhältnis. Speziell zu dieser Gesetzesvorschrift erging nun ein erst jüngst veröffentlichtes Urteil des BAG (6 AZR 743/ 00 vom 24. 10. 2002) siehe DB, H. 49 S. 2656f. Danach haftet der Arbeitgeber dem Auszubildenden auf Schadenersatz, wenn er nicht seiner Hinweispflicht aus § 4 Abs. 1 Nr. 9 BBiG nachkommt. Das gilt auch dann, wenn es der Ausbilder unterlässt, den Auszubildenden auf einen Tarifvertrag hinzuweisen, der erst nach Beginn der Berufsausbildung infolge Allgemeinverbindlicherklärung auf das Ausbildungsverhältnis Anwendung findet. Diesem Urteil lag ein Rechtsstreit zwischen einem Auszubildenden im Bäckerhandwerk und einem Ausbildungsbetrieb zugrunde. Klagegegenstand waren Nacharbeitszuschläge und Ansprüche auf Fahrtkostenerstattung. Nach dem Tarifvertrag stand dem Auszubildenden ursprünglich ein Anspruch auf Vergütung von Nachtarbeit zu. Dieser war jedoch aufgrund der tariflichen Ausschlussfrist erloschen. Da der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden jedoch nicht über den allgemeinverbindlichen Vergütungs-Tarifvertrag unterrichtet hatte, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet gewesen wäre, hat der Auszubildende gegen den Ausbildenden einen Schadenersatzanspruch. Das BAG hat entschieden, dass nach dem Tarifvertragsgesetz ein nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses in Kraft getretener Vergütungs-Tarifvertrag kraft Allgemeinverbindlicherklärung und einer sich daran anschließenden Nachwirkung auf das Ausbil- dungsverhältnis anwendbar war. Das BAG hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Betrieb seiner Nachweispflicht genügt hätte, wenn er einen schriftlichen Hinweis auf den Tarifvertrag, durch welchen der Ausbildungsvertrag modifiziert worden war, erteilt hätte. Eines ausdrücklichen Hinweises auf die Anschlussfristen im Tarifvertrag hätte es hingegen nicht bedurft. Das BAG ist davon ausgegangen, dass der Auszubildende im Falle der ordnungsgemäßen Erfüllung der gesetzlichen Hinweispflicht des Ausbildenden seinen Vergütungsanspruch fristgerecht geltend gemacht hätte. Diese Vermutung ist nur insoweit vom Arbeitgeber widerlegbar, als den Auszubildenden bzw. den Arbeitnehmer an der Verursachung des Schadens ein wesentliches Mitverschulden trifft. Herbert Brichta Referat Tarif- und Sozialpolitik Birmingham statt Berlin Unternehmer aus Berlin und Brandenburg bevorzugen Limited Manchmal muss man einfach in die Ferne schweifen und über den deutschen Tellerrand schauen. Das haben Unternehmer aus der Hauptstadt und dem Land Brandenburg jetzt getan. Sie nutzten das neue EU-Recht zum eigenen Vorteil und gründeten statt einer GmbH eine englische Limited (Ltd.). Was sich zunächst ziemlich kompliziert anhören mag, ist in der Praxis einfacher als gedacht. Außerdem noch kostengünstig und wesentlich schneller auf die Beine gestellt als eine hiesige Kapitalgesellschaft. Marc Stahl aus Berlin geht mit gutem Beispiel voran: Der 35-jährige Physiotherapeut ist jetzt Ltd.-Firmenchef und darf sich ganz offiziell „managing director“ nennen. Firmensitz ist Birmingham in England. Die Steuern werden weiterhin in Deutschland gezahlt. Der persönliche Haftungsausschluss ist ähnlich wie bei der GmbH geregelt. Aber damit hören die Gemeinsamkeiten auch schon auf: Das „mitzubringende“ Grundkapital beträgt bei der Ltd. 1,40 € statt 25 000 € bei der GmbH. Die Gründungsgebühren liegen bei maximal einem Drittel. Das gesamte Procedere der Gründung dauert höchstens eine Woche. Als ehemaliger Steuerfachgehilfe musste Stahl nicht lange DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 RECHT / STEUERN / WIRTSCHAFT / POLITIK überlegen. Bei kleinen Limiteds entfällt sogar der Pflichtbeitrag für die Berufsgenossenschaft. Zudem sinkt der Pflichtbeitrag in der Rentenversicherung drastisch. Frei werdende Mittel kann er jetzt für die private Vorsorge einsetzen. „Das ist für mich die intelligentere Art der Altersvorsorge“, so der 35-jährige. Unweit des Nobelkaufhauses KaDeWe firmiert Joachim Lattke neuerdings ebenfalls als Ltd. Für den Besitzer eines Bad-Studios wäre die Gründung einer GmbH nach eigenen Angaben „zu teuer und kompliziert“ gewesen. Ähnlich argumentiert Björn Pucks aus Holzdorf. Der erst 22-jährige Internet-Dienstleister stand finanziell am Anfang und suchte eine risikoarme Möglichkeit, sich selbständig zu machen. Pucks ist der erste Limited-Gründer seiner Region. Die Euro-Ltd. mit ihrem vergleichsweise einfachen Gesellschaftsrecht ist eine innovative Rechtsform, die jetzt endlich auch für deutsche Unternehmer zur Verfügung steht. Sie bietet entscheidende Vorteile für Existenzgründer, Dienstleister und darüber hinaus auch für bestehende GmbHs, die mit Hilfe der Limited Risiken aus ihrer Stammgesellschaft auslagern wollen. Ein immer wieder gehörtes Argument von Ltd.-Gründern, die auf internationalen Märkten Handel betreiben: „Limiteds sind dort Standard; die braucht man nicht erklären.“ Dabei sollten interessierte Unternehmer aber auf wesentliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern achten. Die Marktforschung Rheinland hat in einer Studie zehn der wichtigsten LimitedAnbieter auf Qualität, Preis und Service untersucht. Zitat: „Go Ahead Limited in Birmingham geht nicht nur als günstigster Anbieter hervor, sondern steht auch im Kundenservice weit vorn. Ob DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 es die Preise für das Registered Office oder die Kosten für den Secretary Service sind – immer stößt man auf Unterschiede von bis zu 600 €. Und immer hat das junge Unternehmen die Nase vorn, wenn es um Kostengünstigkeit geht. Auch inhaltlich gehört es zu den vorbildlichen Angeboten.“ Wer neue Wege geht, dem weht hier und da anfänglich noch Gegenwind um die Nase. „Anfangs waren von Kammern über Amtsgericht bis zum Notar alle skeptisch“, weiß ein Tübinger Unternehmensberater zu berichten. Manche Limiteds stoßen bei Gewerbeämtern gerade in der deutschen Provinz immer noch aus Unkenntnis auf Vorbehalte. Banken, die gegenüber Mittelständlern fast immer zurückhaltend sind, machen bei Limiteds offensichtlich noch weniger Ausnahmen. Vor diesem Hintergrund mag die Aussage vom Gastprofessor am Essener Institut für Ökonomie und Management, Jörg H. Fischer, beruhigen: Der Ex-Investmentbanker sieht keinen Nachteil bei der Bankenfinanzierung im Gegensatz zur klassischen GmbH und AG. „Auf eine Gesellschaftsform gibt es keine Kredite. Entscheidend für ihre Vergabe sind letztendlich Unternehmens und Marktpotentiale. In Zeiten von Basel II entscheidet weniger die Gesellschaftsform als die Bilanz.“ Die Etablierung neuer Rechtsformen auf dem deutschen Markt ist durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes im März 2003 möglich geworden. Darin stellten die Richter fest, dass im Inland auch die in anderen EU-Ländern gebräuchlichen Kapitalgesellschaften wie die niederländische BV, die spanische SL oder eben die englische Ltd. voll rechtsfähig sind. (rm Berlin/Brandenburg) Änderung in der Arbeitnehmerüberlassung Ab Januar 2004 traten einige elementare Veränderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes rechtswirksam in Kraft. Diese sind besonders für einige Mitgliedsbetriebe von Bedeutung, die als so genannte Mischbetriebe am Markt tätig sind. So müssen die Leiharbeitnehmer den vergleichbaren Lohn der Arbeitnehmer des Entleihers erhalten. Verstößt man gegen dieses Prinzip, wird die Erlaubnis zur Ausübung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung entzogen. Von diesem Gleichbehandlungsgrundsatz kann nur abgewichen werden, wenn ein für den Entleiher geltender Tarifvertrag dies zulässt, welcher nach dem 15. November 2002 in Kraft getreten ist und die wesentlichen Arbeitsbedingungen für Leiharbeitsverhältnisse regelt. Auf Grund von Nachfragen einiger Innungsbetriebe, welche die Erlaubnis besitzen, hat der Fachverband mit der Christlichen Gewerkschaft Metall Verhandlungen aufgenommen und einen Nachtrag zu bestehenden Tarifverträgen abgeschlossen. In diesem Nachtrag werden die Leiharbeitsverhältnisse ein- geschlossen. Der Nachtrag ist in der geschlossenen Benutzergruppe bzw. per Fax abrufbar, (03 51) 8 50 66 05 68. Weiterhin benötigen Innungsbetriebe mit weniger als 50 Beschäftigten keine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, die zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassung einen anderen Innungsbetrieb einen Arbeitnehmer bis zur Dauer von 12 Monaten überlassen. Details sind im Tarifvertrag zur Regelung kollegialer Arbeitnehmerüberlassung zu entnehmen. Werden Mitarbeiter an einen Nichtinnungsbetrieb verliehen, ist dies vor der Überlassung schriftlich dem zuständigen Landesarbeitsamt anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: 1. Vor- und Familiennamen, Wohnort und Wohnung, Tag und Ort der Geburt des Leiharbeitnehmers, 2. Art der vom Leiharbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit und etwaige Pflicht zur auswärtigen Leistung, 3. Beginn und Dauer der Überlassung, 4. Firma und Anschrift des Entleihers. Werden Sie Mitglied in der Unterstützungskasse der Elektro-Innung Berlin 33 SEMINARE Seminare, Schulungen, Vorträge des LIV der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg und der Elektro-Innung Berlin ab Mai 2004 Datum / Zeit Thema Ort 14.05.04, 13:00 – 17:30 Uhr 15.05.04, 09:00 – 13:30 Uhr Messen und Prüfen an ortsfesten Anlagen (E-CHECK praktisch) 14. + 15.05.2004 08:30 – 18:00 Uhr Grundseminar Unternehmermodell nach BGV A6 25.05.2004 16:30 – 19:30 Uhr Vortrag ABB/ASJ Vertriebs GmbH 27.07.2004 16:30 – 19:30 Uhr Neue DIN EN 12464 – Beleuchtung von Arbeitsstätten SITECO 31.08.2004 16:30 – 19:30 Uhr Vortrag Firma Maico Ventilatoren 14.09.2004 16:30 – 19:30 Uhr Vortrag Hager Tehalit 28.09.2004 16:30 – 19:30 Uhr Vortrag Firma OSRAM 26.10.2004 16:30 – 19:30 Uhr Vortrag Firma ELSO GmbH 30.11.2004 16:30 – 19:30 Uhr Vortrag Firma A. Jung GmbH Kosten BTZ der HWK Mehringdamm 14 10961 Berlin-Kreuzberg Elektro-Innung Berlin Villa Rathenau Wilhelminenhofstraße 75 12459 Berlin - Treptow-Köp. BTZ der HWK Mehringdamm 14 10961 Berlin-Kreuzberg TGS GmbH Ostendstraße 25 12459 Berlin - Treptow-Köp BTZ der HWK Mehringdamm 14 10961 Berlin-Kreuzberg BTZ der HWK Mehringdamm 14 10961 Berlin-Kreuzberg BTZ der HWK Mehringdamm 14 10961 Berlin-Kreuzberg TGS GmbH Ostendstraße 25 12459 Berlin - Treptow-Köp BTZ der HWK Mehringdamm 14 10961 Berlin-Kreuzberg Nur für Innungsmitglieder 95,00 € 230 € für Mitgl. 355 € für Nichtm. ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne Anmeldungen: FEB Fördergesellschaft Elektrohandwerke Berlin mbH, Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin, Tel. (0 30) 85 95 58–34, Fax (0 30) 85 95 58–55. Beachten Sie bitte auch die aktuellen Seminarausschreibungen in unseren Rundschreiben. Änderungen vorbehalten! Einladung der Elektrotechniker-Innung „Niederlausitz“ Die Elektrotechniker-Innung lädt ein zu einem Vortrag zu „Neuen und geänderten VDE-Bestimmungen mit Festlegungen für das Errichten von Niederspannungsanlagen“. • VDE 0293 Teil 308 • VDE 0298 Teil 4 Kennzeichnung der Adern von Kabeln/Leitungen und flexiblen Leitungen durch Farben Empfohlene Werte für die Strom belastbarkeit von Kabeln und Leitungen Zu folgenden Vorschriften werden Ausführungen gemacht: • VDE 0100 Teil 482 • VDE 0100 Teil 520 • VDE 0100 Teil 701/A1 • VDE 0100 Teil 702 • VDE V 0100 Teil 0705 • VDE 0100 Teil 711 • VDE 0100 Teil 753 34 Feuergefährdete Betriebsstätten Kabel- und Leitungsanlagen (Verlegung) Räume mit Badewanne oder Dusche Schwimmhallen und Schwimmbäder im Freien Elektrische Anlagen in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten Ausstellungen, Shows und Stände Fußboden- und Decken-Flächenheizungen Termin: 11. Mai 2004, 17. bis 20 Uhr Ort: ENVIA-M, Speisesaal, Thiemstraße 136, 03048 Cottbus Referent: Ing. Burkhard Schulze, Bundesbeauftragter für das Normenwesen im ZVEH Kosten: 10 € für Innungsmitglieder 20 € für Nichtmitglieder Anmeldung: Bei der Geschäftsstelle der Elektrotechniker-Innung „Niederlausitz“ Tel. (03 55) 42 46 47 Fax (03 55) 42 46 60 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 SEMINARE Schulung „Messen und Prüfen an ortsfesten Anlagen“ (E-CHECK praktisch) Die Elektro-Innung Berlin lädt ein zu einer Schulung zum Thema „Messen und Prüfen an ortsfesten Anlagen“. Folgende Schulungsinhalte werden vermittelt: 1. Tag: • Einführung • Gesetzliche Grundlagen • Normen und Vorschriften • Elektrotechnische Grundlagen (Spannungsfall, Innenwiderstand, Kurzschlußstrom) • Netzformen und Schutzmaßnahmen • Schmelzsicherungen, Leitungsschutzschalter, Motorschutzschalter, RCD-Schutzeinrichtung (Selektivität, Zuordnungen, Kennlinien) • Prüfungen im TN-Netz nach Norm • Prüfungen im TT-Netz nach Norm • Erdungsmessungen (Sondenmessung, 4-Leiter-Messung, Niederohm PE) • Diskussion offener Fragen 2. Tag: • Vorstellung Messprotokoll, ZVEH-Formular • Vorstellung der Messgeräte • Messpraxis im TN-Netz • Messpraxis im TT-Netz • Messpraxis Erdungsmessungen • Abschlussdiskussion Termin: Freitag, 14. Mai 2004, 13 bis 17.30 Uhr Samstag, 15. Mai 2004, 9 bis 13.30 Uhr Ort: Bildungs- und Technologiezentrum der HWK Berlin, Raum 329 Mehringdamm 14/Ecke Obentrautstraße 10961 Berlin-Kreuzberg Kosten: 95 €, zzgl. MwSt. Diese Schulung ist nur für Innungsmitglieder! Anmeldung: Bei der FEB Fördergesellschaf Elektrohandwerke Berlin mbH Tel. (0 30) 85 95 58–34 Fax (0 30) 85 95 58–55 E-Mail: [email protected] DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 DALI – die Lichtsteuerung für die Zukunft Die Elektro-Innung Berlin lädt in Zusammenarbeit mit der Firma ABB Stotz-Kontakt/Striebel & John Vertriebsgesellschaft mbH alle interessierten Mitgliedsbetriebe und deren Mitarbeiter zu einer Fachinformation ein. DALI, der neue Standard für Lichtsteuersysteme ermöglicht es sehr einfach, Lichtszenen und dynamisches Licht zu realisieren und das bei sehr einfacher Programmierung und Bedienung. Ganz neu ist die Möglichkeit der Verbindung von DALI-Anlagen mit EIB-Anlagen. Sowohl umfangreiche Anlagen-Lichtlösungen als auch interessante Anwendungen im Einzelraumbereich sind nun realisierbar. DALI und EIB, da bleiben keine Wünsche offen. Lassen Sie sich über die auf der light + building gezeigten Innovationen informieren. • DALI, was ist das? • NEU! EIB-DALI-Gateway • DALI in der Praxis • Inszeniertes Licht mit DALI für Architekturbeleuchtung – kostengünstig! • Neue und innovative EIB-Lösungen – die Neuheiten von der light + building 2004 Termin: Dienstag, der 25. Mai 2004, 16.30 bis 19.30 Uhr Ort: AKEI Akademie für Elektro- und Informationstechnik imBildungs- und Technologiezentrum der HWK Berlin, Mehringdamm 14, 10961 Berlin-Kreuzberg Anmeldung: Bei der Elektro-Innung Berlin Tel. (0 30) 85 95 58–34 Fax (0 30) 85 95 58–55 E-Mail: [email protected] Die Veranstaltung ist kostenlos. Seminarauskünfte immer aktuell in der Geschäftsstelle unter (0 30) 85 95 58–34, Frau Genzmehr 35 SEMINARE AUS DER REGION Datum / Zeit Thema Veranstaltungsort VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten an unter Spannung stehenden elektrischen VDE Verband der Elektrotechnik Anlageteilen unter Beachtung der Bismarckstraße 33 DIN VDE 0105 Teil 100 10625 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Messpraktikum – Prüfen und rationelle Fehlersuche in elektrischen Anlagen und an Bismarckstraße 33 elektrischen Geräten 10625 Berlin Obeta – Filiale Cottbus Siemens Gubener Straße 18 Industrielle Steuerung 03042 Cottbus VDE Verband der Elektrotechnik Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Bismarckstraße 33 10625 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Stufen für die Einführung eines ESD-Kontrollprogramms in einer Elektronik-FertiBismarckstraße 33 gung 10625 Berlin Firma Jung – Automatische Beleuchtung / Jalousie-Management / Sonepar Deutschl. GmbH Melde- und Alarmsysteme im Heimbereich Meeraner Str. 23 Workshop: Gewerkeübergreifende Funktion – realisiert durch Funkmanagement 12681 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EfT) Bismarckstraße 33 10625 Berlin Obeta – Filiale Oranienburg Wisi Lehnitzstraße 69 – 83 SAT, DVB-T, BK-digital 16515 Oranienburg VDE Verband der Elektrotechnik Feldbussysteme in der Automatisierungstechnik; Bismarckstraße 33 Einführung in die Kommunikation in verteilten Automatisierungssystemen 10625 Berlin Obeta – ZET Zentrum für Firma Jung Elektrotechnik Neuheiten light & building Wilhelmsaue 33 10713 Berlin Obeta – ABC Abhol- und Hager Tehalit Beratungscenter Zählerplätze Strokower Straße 109 10407 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Potenzialausgleich und Erdung Bismarckstraße 33 10625 Berlin Die intelligente Hausinstallation – Workshop Neu !!! Hager Tehalit Jalousien, Rollläden, Beleuchtung, Heizung steuern; VZ-Berlin Technik für Wohnkomfort und optimale Sicherheit bei gleichzeitig hoher WirtschaftSeestraße 10 lichkeit, einfache Programmierung ohne PC, flexibel veränderbar und zukunftssi14974 Genshagen cher Obeta – Filiale Frankfurt/O. ELSO Goepelstraße 90 IHC 15234 Frankfurt/Oder Siemens Gigaset Solar GmbH Produktübersicht, Leistungsmerkmale, Dect und Wireless Lan, Administration, Lorenzweg 5 Bedienung 12099 Berlin-Tempelhof Beheizte Fußbodenkonstruktionen – veränderte Planung und Ausführung Bär & Ollenroth KG nach neuen europäischen Regelungen; Albertshofer Chaussee Grundprinzipien, typische Fehler und Kniffe beim Errichten 16321 Bernau Brandschutz in elektrischen Anlagen Anwendung der Leitungsrichtlinien LAR/MLAR 10.05.2004 10.05. – 11.05.2004 11.05.2004 16:00 – 18:00 Uhr 11.05.2004 12.05.2004 15:00 – 17:30 Uhr 12.05. – 13.05.2004 12.05.2004 17:00 – 19:00 Uhr 13.05. – 14.05.2004 17.05.2004 17:00 – 19:00 Uhr 18.05.2004 17:00 – 19:00 Uhr 24.05.2004 25.05.2004 15:00 – 19:00 Uhr 25.05.2004 15:00 – 17:00 Uhr 25.05.2004 09:00 – 17:00 Uhr 26.05.2004 16:00 Uhr 36 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 SEMINARE AUS DER REGION Datum / Zeit Thema 26.05.2004 17:00 – 19:00 Uhr Gossen-Metrawatt Meßtechnik 26.05. – 27.05.2004 27.05.2004 16:00 Uhr Die strukturierte Gebäudeverkabelung – ein interessantes Potenzial für den Elektroinstallateur und Planungsbüros der Elektrotechnik; Kupfer und Glas – die Basis für die Nachrichteninfrastruktur Beheizte Fußbodenkonstruktionen – veränderte Planung und Ausführung nach neuen europäischen Regelungen; Grundprinzipien, typische Fehler und Kniffe beim Errichten 02.06.2004 EMV bei Planung, Errichtung und Betrieb von Gebäuden und den technischen Anlagen 03.06.2004 13:00 – 15:00 Uhr Firma Merten EIB easy 03.06. – 04.06.2004 SPS-Programmierung mit STEP 7 – Einführung in die SPS-Technik am Beispiel von Simatic S7 07.06.2004 Die normgerechte Elektroinstallation nach DIN VDE 0100 Die Strombelastbarkeit von Kabeln und Leitungen in elektrischen Anlagen 08.06.2004 Aufgaben- und Verantwortungsbegrenzung alleinarbeitender „Betriebselektriker“ ohne vorgesetzte verantwortliche Elektrofachkraft in größeren Einrichtungen Explosionsschutz – Planen, Errichten und Betreiben von Elektroanlagen im Risikobereich (unter Berücksichtigung der neuen europäischen Ex-Schutzrichtlinie ATEX) 09.06.2004 Echtzeitprüfung von Netzschutzgeräten – Technik und Prüfung moderner digitaler Schutzgeräte Veranstaltungsort Obeta – ABC Abhol- und Beratungscenter Strokower Straße 109 10407 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin Bär & Ollenroth KG Stadtring 2 b 03050 Cottbus VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin Merten GmbH & Co. KG Köpenicker Straße 73 10179 Berlin-Mitte VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin 08.06.2004 und 09.06.2004 09:00 - 16:00 Uhr Grundkurs Softwareprogramm Elcom -Stromlaufpläne erstellen durch Ausfüllen einer Excel-Tabelle (komfortable Erstellung von Kalkulationen, Aufbauplänen und Stromlaufplänen automatisch und manuell, ein- oder allpolig) Hager Tehalit VZ-Berlin Seestraße 10 14974 Genshagen 11.06.2004 Messpraktikum – Prüfung ortsveränderl. elektrischer Betriebs-mittel einschließlich medizinischer Geräte nach BGV A2, GUV 2.10, DIN VDE 0701, 0702, DIN VDE 0751 14.06. – 15.06.2004 Schaltberechtigung für Starkstromanlagen bis 36 kV Teil 2: Training als Voraussetzung für die Erteilung der Schaltberechtigung VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin 14.06.2004 Instandhaltung SF 6– gasisolierter Schaltanlagen 14.06.2004 17:00 – 19:00 Uhr Somfy/Phönix Workshop 15.06.2004 Sicheres Betreiben elektrischer Anlagen DIN VDE 0105-100:200-06 und BGV A2 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin Obeta – ZET Zentrum für Elektrotechnik Wilhelmsaue 33 10713 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin 37 SEMINARE AUS DER REGION Datum / Zeit Thema Veranstaltungsort 16.06.2004 Rechtssicherheit bei der Errichtung von Elektroanlagen 16.06.2004 16:00 – 18:00 Uhr Hager Tehalit Zählerplätze 16.06. – 17.06.2004 Wiederholende Unterweisung für Schaltberechtigte in Starkstromanlagen bis 36 kV 17.06.2004 09:00 – 16:00 Uhr Firma Merten EIB für Einsteiger 17.06.2004 17:00 – 19:00 Uhr OBO Bettermann Produktneuheiten VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin Obeta – Filiale Oranienburg Lehnitzstraße 69 – 83 16515 Oranienburg VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin Merten GmbH & Co. KG Köpenicker Straße 73 10179 Berlin-Mitte Obeta – ZET Zentrum für Elektrotechnik Wilhelmsaue 33 10713 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin Anwendung der Lonworks®-Technologie in der Gebäudeautomation 17.06. – 18.06.2004 Messpraktikum – Prüfung elektrischer Anlagen, Maschinen und Betriebsmittel sowie die Prüfungen von Fehlerstrom-Schutzschaltern nach BGV A2, DIN VDE 0100/Teil 610, DIN VDE 0105, DIN VDE 0113 und DIN VDE 0664 18.06.2004 Die Erteilung einer Schaltberechtigung – Richtlinien für Verantwortliche Schaltberechtigung für Starkstromanlagen bis 36 kV Teil 2: Training als Voraussetzung für die Erteilung der Schaltberechtigung 21.06. – 22.06.2004 Ausbildung zum Sachkundigen für die Prüfung der künstlichen Beleuchtung an Arbeitsplätzen (mit Zertifikat) – BG-Regel 131 24.06.2004 13:00 – 15:00 Uhr Firma Merten Mehrwertinstallation VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin Merten GmbH & Co. KG Köpenicker Straße 73 10179 Berlin-Mitte Nähere Informationen und Anmeldung direkt beim Veranstalter !! Solar GmbH Regionsbüro Berlin Lorenzweg 5 12099 Berlin-Tempelhof Tel. (0 30) 23 08 93-0 Fax (0 30) 23 08 93-99 E-Mail: [email protected] Merten GmbH & Co. KG Köpenicker Straße 73 10179 Berlin Tel. (0 30) 27 87 98 30 Fax (0 30) 27 87 98 40 E-Mail: [email protected] 38 VDE Verband der Elektrotechnik Büro Berlin - Frau Hoppe Bismarckstraße 33, 10625 Berlin Tel. und Fax: (0 30) 34 80 01 80 E-Mail: [email protected] Sonepar Deutschland Region Nord-Ost GmbH Meraner Straße 23, 12681 Berlin Tel. (0 30) 5 49 74-220 Fax (0 30) 5 49 74-234 Obeta Oskar Böttcher GmbH & Co. KG Motzener Straße 40, 12277 Berlin Tel. (0 30) 7 20 94-121 Fax (0 30) 7 20 94-109 E-Mail: [email protected] BÄR & OLLENROTH KG Verkaufsförderung Tel. (03 37 08) 26-0 (Zentrale) Fax (03 37 08) 26-195 (Zentrale) Tel. (03 37 08) 26-212 (Herr Schmidt) Tel. (03 37 08) 26-216 (Herr Timm) Fax (03 37 08) 26-279 E-Mail: [email protected] Hager Tehalit Vertriebs GmbH Vertriebszentrum Berlin Seestraße 10 14974 Genshagen Tel. (0 33 78) 86 58-0 Fax (0 33 78) 86 58-62 E-Mail: [email protected] DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 5 - Specials Die unentbehrlichen Praxishilfen für alle Elektrofachkräfte Praxishilfen 5 für Elektrofachleute 2004. 168 Seiten, Broschiert. € 17,80 sFr 30,40. Vorteilspreis für de-Abonnenten € 15,80 sFr 27,20 ISBN 3-8101-0205-9 Das Special „Praxishilfen 5” enthält die interessantesten Praxisproblemfälle der Jahre 2001 bis 2003 aus der Fachzeitschrift . Zusätzlich bietet das Special zahlreiche bisher nicht veröffentlichte Fachfragen. Durch die Gliederung in folgende elf Themenbereiche: � � � � � � � � � � � Allgemeine Elektroinstallation Beleuchtung Betriebsmittel Elektrische Maschinen Elektroinstallation in Sonderbereichen Erdung/Potentialausgleich/EMV Messen und Prüfen Personen- und Sachschutz Qualifikation und Verantwortung Sanierung und Anpassung der Elektroanlagen Schaltanlagen und Verteiler NEU! und das detaillierte Inhaltsverzeichnis finden Sie rasch eine bestimmte Fragestellung und haben gleich in ähnlich gelagerten Fällen eine „Soforthilfe” zu Hand. Praxishilfen 3 für Elektrofachleute Bussysteme für die Gebäudeinstallation 2001. 168 Seiten, zahlr. Abb. u. Tab. Broschiert. € 14,80 sFr 25,60 Vorteilspreis für de-Abonnenten € 12,80 sFr 22,40 ISBN 3-8101-0154-0 1999. 168 Seiten, zahlr. Abb. u. Tab. Broschiert. € 14,80 sFr 25,60 Vorteilspreis für de-Abonnenten € 12,80 sFr 22,40 ISBN 3-8101-0133-8 Technik, Anwendungen, Marketing 1999. 146 Seiten. Broschiert. € 14,80 sFr 26,50 Vorteilspreis für de-Abonnenten € 12,80 sFr 22,40 ISBN 3-8101-0124-9 Enthält die interessantesten Praxisproblemfälle der Jahre 1999 und 2000 sowie zahlreiche bisher nicht veröffentliche Fachfragen. Eine Auswahl der interessantesten Praxisprobleme der de-Jahrgänge 1997 und 1998. Das Heft erläutert den Einstieg in die „Buswelt” und bietet außerdem viele weiterführende und ergänzende Informationen zu diesem Thema. Firma Fax 0 62 21 /4 89 6 23 Ja, senden Sie mir: � � � � Name/Vorname Straße/Postfach PLZ/Ort E-Mail Ich habe das Recht, diese Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf erfolgt schriftlich oder durch fristgerechte Rücksendung der Ware an den Verlag Hüthig GmbH & Co. KG, Im Weiher 10, 69121 Heidelberg oder an meine Buchhandlung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware (Datum des Poststempels). Bei einem Warenwert unter 40 Euro liegen die Kosten der Rücksendung beim Rücksender. Meine Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz elektronisch gespeichert und können für Werbezwecke verwendet werden. Datum/Unterschrift Expl. de-Special „Praxishilfen 5” ISBN 3-8101-0205-9 Expl. de-Special „Praxishilfen 4” ISBN 3-8101-0154-0 Expl. de-Special „Praxishilfen 3” ISBN 3-8101-0133-8 Expl. de-Special „Bussysteme” � � Fax-Bestellung Praxishilfen 4 für Elektrofachleute ef ISBN 3-8101-0124-9 zum Normalpreis zum Vorteilspreis für de-Aonnenten de-Abo-Auftragsnummer Preise inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten Telefon 0 62 21/4 89-5 55 E-Mail: [email protected] Internet: www.online-de.de HÜTHIG & PFLAUM V E R L A G Postfach 10 28 69 · D-69018 Heidelberg Verlassen Sie sich auf einen Partner, der perfekt zu Ihnen passt. Als zuverlässiger Energiedienstleister haben wir stets den Anspruch, unseren langjährigen Partnern den bestmöglichen Service zu bieten. 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