Ausbildungszeugnisse richtig schreiben

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Ausbildungszeugnisse richtig schreiben
Ausbildungszeugnisse richtig schreiben
Ein Leitfaden zur Erstellung von Ausbildungszeugnissen – auch für vorzeitig
gelöste Ausbildungsverhältnisse
Ausbildungszeugnisse richtig schreiben
Ein Leitfaden zur Erstellung von Ausbildungszeugnissen – auch für vorzeitig
gelöste Ausbildungsverhältnisse
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
Inhalt
Einleitung
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Teil I: Was Sie über Ausbildungszeugnisse wissen sollten
5
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
Wer hat Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis?
Wann muss das Ausbildungszeugnis ausgehändigt werden?
Was ist beim Schreiben eines Ausbildungszeugnisses zu beachten?
Was nicht ins Ausbildungszeugnis darf
Äußere Form des Ausbildungszeugnisses
Arten von Ausbildungszeugnissen
Aufbau eines Ausbildungszeugnisses und Beispiele
Teil II: Wie erstelle ich ein Ausbildungszeugnis?
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9
10
11
12
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2.1 Beurteilungsbogen
2.2 Formulierungsbeispiele für die einzelnen Leistungskriterien
und das Sozialverhalten
2.2.1 Einleitung
2.2.2 Aufgabenbeschreibung für Auszubildende
2.2.3 Ausbildungsbefähigung
2.2.4 Ausbildungsbereitschaft
2.2.5 Fertigkeiten und Kenntnisse
2.2.6 Besondere fachliche Fähigkeiten
2.2.7 Lern- und Arbeitsweise
2.2.8 Arbeits- und Lernerfolg
2.2.9 Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
2.2.10 Sozialverhalten gegenüber Internen
2.2.11 Sozialverhalten gegenüber Externen
2.2.12 Prüfungsergebnis
2.2.13 Art der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
2.2.14 Zeugnisvergabegrund bei einem Zwischenzeugnis
2.2.15 Schlussformel
2.3 Checkliste Ausbildungszeugnis
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Teil III: Wichtige Urteile
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
Einleitung
D
as Ausbildungszeugnis spielt bei der Bewerbung des Auszubildenden
eine wesentliche Rolle. Für sein berufliches Fortkommen ist er daher
darauf angewiesen, ein aussagekräftiges Zeugnis vom Ausbildungsbetrieb zu
erhalten, das vom kundigen Leser auch so verstanden wird, wie es gemeint
war.
Für den Ausbildungsbetrieb wird dagegen das Abfassen eines sorgfältig
geschriebenen und rechtssicheren Zeugnisses schnell zum Problem, wenn
keine eigene Personalabteilung vorhanden ist, die in solchen Dingen geübt ist.
Im Tagesgeschäft fehlt im klein- und mittelständischen Betrieb oft die Zeit
und auch das Know-how, um ein Ausbildungszeugnis richtig zu formulieren.
Vor allem Ausbildungsabbrecher erhalten oft kein oder kein brauchbares Ausbildungszeugnis.
Der Westdeutsche Handwerkskammertag hat daher den vorliegenden Leitfaden im Rahmen des Projektes »Ziellauf – Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen« erstellt, um Ausbildungsbetrieben bei der Formulierung eines ordnungsgemäßen Ausbildungszeugnisses zu unterstützen und Auszubildenden
zu einem aussagekräftigen und eindeutigen Zeugnis zu verhelfen.
Gegenstand des Projekts »Ziellauf – Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen« ist die Initiierung konkreter Aktivitäten zur Prävention von Ausbildungsabbrüchen im Handwerk. Das Projekt wird in Kooperation mit den
Handwerkskammern Düsseldorf und Dortmund durchgeführt, gefördert wird
es aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen.
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
Teil I
Was Sie über Ausbildungszeugnisse wissen sollten
Wir haben die hier zusammengestellten Informationen sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit
hin überprüft. Jede Haftung für Schäden, die sich aus der Verwendung dieser Informationen ergeben,
schließen wir jedoch ausdrücklich aus.
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
1.1 Wer hat Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis?
D
er Auszubildende hat einen gesetzlichen Anspruch auf Ausstellung eines
Zeugnisses, wenn das Ausbildungsverhältnis endet.
AUSZUG AUS DEM BERUFSBILDUNGSGESETZ (BBIG)
§ 8 Zeugnis
(1) Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Hat der Ausbildende die
Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das
Zeugnis unterschreiben.
(2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des
Auszubildenden. Auf Verlangen des Auszubildenden sind auch Angaben
über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.
Dieser Anspruch besteht bei jeder Form der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, also auch im Falle des vorzeitigen Abbruchs bzw. der Kündigung.
Ein Ausbildungszeugnis ist auch dann zu erstellen, wenn der Auszubildende
nach Beendigung der Ausbildung vom selben Betrieb übernommen wird.
Das Zeugnis ist selbst dann zu erstellen, wenn der Auszubildende es nicht
beantragt oder ausdrücklich darauf verzichtet.Vereinbarungen, in denen der
Auszubildende auf ein solches Zeugnis verzichtet, sind gemäß §§ 8, 18 BBiG
unwirksam.
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
Der Auszubildende kann auch vor Ausbildungsende ein Zeugnis (Zwischenzeugnis) verlangen, wenn
❙
der ihn betreuende Ausbilder vor Ausbildungsende wechselt
❙
er sich um eine andere Berufsausbildung oder bereits vor Ausbildungsende anderweitig um eine Stelle (z.B. als Geselle) bewerben möchte
❙
die Ausbildung für längere Zeit unterbrochen wird (Wehrdienst, Erziehungsurlaub).
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
1.2 Wann muss das Ausbildungszeugnis ausgehändigt werden?
D
ie Zeugniserstellung muss so rechtzeitig erfolgen, dass es dem Auszubildenden am Tage der Beendigung der Ausbildung ausgehändigt werden
kann, denn der Auszubildende benötigt das Zeugnis als Bewerbungsunterlage
bei der Arbeitsplatzsuche. Hat der Betrieb dem Auszubildenden das Zeugnis
nicht bis zum letzten Tag des Ausbildungsverhältnisses ausgehändigt, ist er
verpflichtet, dem Auszubildenden das Zeugnis auf Betriebskosten zuzusenden.
Der Betrieb hat kein Zurückbehaltungsrecht für das Zeugnis gegenüber
dem Auszubildenden wegen noch bestehender vertraglicher Ansprüche.
Wird das Zeugnis nicht rechtzeitig oder nicht richtig erteilt, so kann der
Auszubildende beim Arbeitsgericht auf Erteilung des
Zeugnisses bzw. Neuformulierung des Zeugnisses
des Gerichtes klagen.
Entsteht dem Auszubildenden durch die Nichtbzw. Falschausstellung nachweislich ein Schaden, kann er diesen gerichtlich geltend machen.
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
1.3 Was ist beim Schreiben
eines Ausbildungszeugnisses zu beachten?
E
in Zeugnis muss genau und umfassend beschreiben, was der Auszubildende während des Ausbildungsverhältnisses gemacht hat, damit sich der
künftige Arbeitgeber ein klares Bild davon machen kann.
Es ist Sache des Ausbildungsbetriebes, das Zeugnis im einzelnen zu formulieren. Der Auszubildende hat keinen Anspruch auf bestimmte Formulierungen.
Um dem Auszubildenden die weitere berufliche Zukunft nicht unnötig zu
erschweren, soll das Zeugnis von verständigem Wohlwollen für den Auszubildenden getragen sein. Dieses Wohlwollen darf aber nicht dazu führen, dass
das Zeugnis unwahr wird.
Das Zeugnis muss wahr sein und daher alle wesentlichen Tatsachen (bei
einem qualifizierten Zeugnis auch Wertungen) enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Auszubildenden wichtig sind.
Einmalige Vorfälle, die für den Auszubildenden, seine Führung und Leistung nicht typisch sind, dürfen nicht in das Zeugnis aufgenommen werden.
Wortwahl, Satzstellung oder Auslassungen dürfen nicht dazu führen, dass
beim Leser eine falsche Vorstellung entsteht.
Wer ein unrichtiges Zeugnis ausstellt, haftet einem späteren Arbeitgeber für
den Schaden, der daraus entsteht, dass er den Auszubildenden im Vertrauen
auf die Richtigkeit des Zeugnisses eingestellt hat.
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
1.4 Was nicht ins Ausbildungszeugnis darf
K
rankheiten (auch längerfristige) und Schwerbehinderteneigenschaft des
Auszubildenden dürfen im Ausbildungszeugnis grundsätzlich nicht er-
wähnt werden. Straftaten und Strafverfahren dürfen nur im Zeugnis erwähnt
werden, wenn sie mit dem Arbeitsverhältnis direkt in Zusammenhang stehen
und die Straftat durch gerichtliche Entscheidung nachgewiesen ist. Alkoholismus und Drogensucht dürfen im Zeugnis ebenso wenig erwähnt werden wie
Dinge aus dem Privatleben des Auszubildenden.
Der Beendigungsgrund (z.B. Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb)
darf im Ausbildungszeugnis ohne Zustimmung des Auszubildenden grundsätzlich nicht erwähnt werden. Ausnahme: Kündigung durch den Auszubildenden oder wegen Betriebsaufgabe.
Die gewerkschaftliche Tätigkeit des Auszubildenden oder seine Mitarbeit in
der Jugendvertretung darf nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auszubildenden ins Zeugnis aufgenommen werden.
Unterbrechungen der Lehrzeit (Wehrdienst, Erziehungsurlaub) sind dagegen im Zeugnis zu erwähnen.
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
1.5 Äußere Form des Ausbildungszeugnisses
D
as Zeugnis muss fehlerlos und sauber auf dem üblichen Firmenbriefbogen geschrieben werden und ist vom Betriebsinhaber oder seinem Ver-
treter zu unterschreiben. Hat dieser die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, soll auch der Ausbilder mit unterschreiben
und damit eine Mitverantwortung für den Zeugnisinhalt übernehmen. Das
Zeugnis muss ein Ausstellungsdatum tragen
(Erstelldatum, spätestens letzter Tag der Ausbildung).
Insgesamt soll die
äußere Form des Zeugnisses seiner Bedeutung für den weiteren
beruflichen Werdegang des Auszubildenden entsprechen.
Ein handschriftlich oder unsauber geschriebenes
Zeugnis (z. B. Durchstreichungen, Textverbesserungen, Tippfehler, Flecken
oder ähnliches) kann der Auszubildende zurückweisen und ein neues Zeugnis
verlangen.
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
1.6 Arten von Ausbildungszeugnissen
D
er Auszubildende kann zwischen einem einfachen oder einem qualifizierten Ausbildungszeugnis wählen. Er muss daher vor Zeugnisausstel-
lung danach gefragt werden, welche Zeugnisform er haben möchte.Verlangt
der Auszubildende z.B. nur ein einfaches Zeugnis, darf ihm der Betrieb kein
qualifiziertes Zeugnis ausstellen.
1.6.1 Einfaches Ausbildungszeugnis
Ein einfaches Ausbildungszeugnis muss lediglich Angaben enthalten über
❙
Art (betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung)
❙
Dauer (rechtliche, nicht tatsächliche Dauer)
❙
Ziel der Berufsausbildung (Angabe des Ausbildungsberufes)
❙
sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden.
Ein einfaches Zeugnis ist also eine reine Tätigkeitsbeschreibung ohne jegliche
wertende Beurteilung. Bewertungen dürfen auch nicht »verpackt« in der
Tätigkeitsbeschreibung enthalten sein.
1.6.2 Qualifiziertes Ausbildungszeugnis
Ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis enthält zunächst die selben Angaben
wie ein einfaches Zeugnis. Darüber hinaus muss es eine Beurteilung von
❙
Leistung
❙
besondere fachliche Fähigkeiten
❙
Führung (Sozialverhalten)
enthalten.
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
1.7 Aufbau eines Ausbildungszeugnisses und Beispiele
1.7.1 Aufbau eines einfachen Ausbildungszeugnisses
Ein einfaches Ausbildungszeugnis hat folgenden Aufbau:
a) Überschrift
Ausbildungszeugnis, Zwischenzeugnis
b) Einleitung
Anrede,Vorname, Name, Geburtstag des Auszubildenden, Ausbildungsberuf, Ausbildungsbeginn und -ende, Firmenbeschreibung
c) Tätigkeitsbeschreibung
Auflistung der Ausbildungsstationen und -inhalte.
Die Tätigkeitsbeschreibung muss so genau sein, dass ein branchenfremder
Dritter sich ein zutreffendes Bild davon machen kann. Ein bloßer Verweis
auf das Berufsbild oder die Ausbildungsordnung genügt daher nicht.
d) Ort, Datum
e) Unterschrift des Zeugnisausstellers
Name des Ausstellers zusätzlich maschinenschriftlich, Hinweis auf die
Vertretungsmacht (z.B. »i.V«, »i.A«)
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
1.7.2 Beispiel für ein einfaches Ausbildungszeugnis
Willi Beispiel GmbH
Müllerstr. 2
50667 Köln
AUSBILDUNGSZEUGNIS
Überschrift
Frau Erika Mustermann, geb. am 01.01.1982, ist vom 01.09.1999 bis zum
24.06.2002 in unserem Betrieb, einem mittelständischen Handwerksunternehmen
der Baubranche mit 20 Angestellten, zur Bürokauffrau ausgebildet worden.
Einleitung
Im Rahmen dieser Ausbildung sind ihr die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt worden. Frau Mustermann
wurde im Rahmen ihrer Ausbildung mit folgenden Tätigkeiten befasst:
Tätigkeitsbeschreibung
Allgemeine Sekretariatsarbeiten
Korrespondenz
Bearbeitung der Zeiterfassung
Registratur
Bearbeitung von Statistiken
Buchhaltung.
Köln, den 24.06.2002
Ort, Datum
Unterschrift des Betriebsinhabers
Unterschrift
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
1.7.3 Aufbau eines qualifizierten Ausbildungszeugnisses
Ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis hat folgenden Aufbau:
a) Überschrift
Ausbildungszeugnis, Zwischenzeugnis
b) Einleitung
Anrede,Vorname, Name, Geburtstag des Auszubildenden, Ausbildungsberuf, Ausbildungsbeginn und -ende, Firmenbeschreibung
c) Tätigkeitsbeschreibung
Auflistung der Ausbildungsstationen und -inhalte.
Die Tätigkeitsbeschreibung muss so genau sein, dass ein branchenfremder
Dritter sich ein zutreffendes Bild davon machen kann. Ein bloßer Verweis
auf das Berufsbild oder die Ausbildungsordnung genügt daher nicht.
d) Leistungsbeurteilung
Die Leistungsbeurteilung soll ein objektives Gesamtbild der regelmäßigen
Leistung während der gesamten Ausbildungszeit geben. Zu einer ausführlichen Leistungsbeurteilung gehören Angaben über
❙
Ausbildungsbereitschaft (Leistungswille, Engagement, gezeigtes Interesse)
❙
Ausbildungsbefähigung (Auffassungsgabe, Denkvermögen, Belastbarkeit, Kreativität, Geschicklichkeit)
❙
erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse
15
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
❙
Lern- und Arbeitsweise (Fleiß, Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Selbständigkeit)
❙
Arbeitserfolg (Arbeitsmenge und -qualität, Termineinhaltung)
❙
zusammenfassende Leistungsbeurteilung.
Grundsätzlich müssen nicht alle diese Punkte im Ausbildungszeugnis angesprochen werden. Die Leistungsbeurteilung kann auch nur in Form der zusammenfassenden Beurteilung erfolgen.
Je besser aber der Auszubildende ist, desto mehr einzelne Leistungsaspekte
sollte das Zeugnis enthalten. In einem guten / sehr guten Zeugnis sollten alle
Leistungsaspekte angesprochen werden.
Bei einer guten bis sehr guten Gesamtbeurteilung wird erwartet, dass auch
detailliert deutlich gemacht wird, worin sich die überdurchschnittliche Qualifikation gezeigt hat. Nur so wird die gute Beurteilung glaubwürdig.
Enthält das Zeugnis dagegen nur eine gute Gesamtbeurteilung, ohne konkrete und aussagekräftige Aussagen zu den einzelnen Leistungskriterien, wird
dies allgemein dahingehend verstanden, dass es sich um einen weniger guten
Auszubildenden handelt.
Besondere Leistungen des Auszubildenden sollten gesondert erwähnt werden (z.B. Jahrgangsbester, vorzeitige Zulassung, besondere Kenntnisse).
Bei der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung entsprechen folgende Formulierungen bestimmten Noten:
❙
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
❙
zu unserer vollsten Zufriedenheit
❙
stets zu unserer vollen Zufriedenheit
16
1
1–2
2
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
❙
zu unserer vollen Zufriedenheit
❙
stets zu unserer Zufriedenheit
❙
zu unserer Zufriedenheit
4
❙
im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit
5
3
3–4
e) Führung (Sozialverhalten)
Bei der Beurteilung der Führung geht es um das Sozialverhalten des Auszubildenden am Arbeitsplatz, sein Benehmen, sein Verhalten im Umgang
mit anderen Menschen, seine Kooperations- und Anpassungsfähigkeit. Es
geht dabei ausschließlich um das dienstliche Verhalten, außerdienstliches
Verhalten darf nicht erwähnt werden.
Dabei sollte stets das persönliche Verhalten gegenüber Vorgesetzten und
Kollegen angesprochen werden, und zwar in dieser Reihenfolge. Schweigt
das Zeugnis über das Verhalten gegenüber einer dieser Personengruppen,
so könnte dies als Hinweis auf Schwierigkeiten mit Vorgesetzten oder Kollegen gedeutet werden. Die umgekehrte Reihenfolge »gegenüber Arbeitskollegen und Vorgesetzten« könnte zu dem Missverständnis führen, dass
das Verhältnis gegenüber den Vorgesetzten nicht so gut war wie das zu den
Kollegen.
f) Prüfung
Eine Angabe über das Bestehen der Gesellen- / Abschlussprüfung ist nicht
erforderlich, aber allgemein üblich.
g) Beendigungsgrund
Angabe des Beendigungsgrundes erfolgt grundsätzlich nur auf Wunsch
des Auszubildenden. Eine Beendigung aufgrund Kündigung durch den
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
Auszubildenden, wegen Kündigung aus betrieblichen Gründen sollte stets
erwähnt werden, damit nicht beim Leser der falsche und für den Auszubildenden nachteilige Eindruck entsteht, dem Auszubildenden sei wegen seinem untragbaren Verhalten gekündigt worden.
h) Schlussformel
Die sogenannte Schlussformel enthält den Dank für die Zusammenarbeit,
Bedauern über den Fortgang und Wünsche für die berufliche (und private) Zukunft. Eine solche Schlussformel muss das Zeugnis nicht enthalten,
bei einem (sehr) guten Zeugnis wird sie jedoch erwartet – ihr Fehlen
könnte sonst so verstanden werden, dass der Auszubildende doch nicht so
gut war, wie zuvor geschildert.
i) Ort, Datum
j) Unterschrift des Zeugnisausstellers
Name des Ausstellers zusätzlich maschinenschriftlich, Hinweis auf die Vertretungsmacht (z.B. »i.V«, »i.A«)
1.7.4 Beispiele für qualifizierte Ausbildungszeugnisse
Die nachfolgenden Musterzeugnisse liefern Beispiele für Ausbildungszeugnisse. Sie können lediglich als Orientierungshilfe dienen. Ein bloßes Abschreiben
dieser Formulierungsbeispiele ist daher nicht ratsam, da sie dem individuellen Leistungsprofil Ihres Auszubildenden so nicht gerecht werden.
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
Qualifiziertes Ausbildungszeugnis – Note: sehr gut
Willi Beispiel GmbH
Müllerstr. 2
50667 Köln
AUSBILDUNGSZEUGNIS
Frau Erika Mustermann, geb. am 01.01.1978, ist vom 01.09.1999 bis zum
24.01.2002 in unserem Betrieb, einem mittelständischen Handwerksunternehmen
der Baubranche mit 20 Angestellten, zur Bürokauffrau ausgebildet worden.Aufgrund der guten Leistungen in Schule und Betrieb konnte der ursprünglich auf
3 Jahre abgeschlossene Ausbildungsvertrag um ein halbes Jahr verkürzt werden.
Einleitung,
Firmenbeschreibung
Im Rahmen dieser Ausbildung sind ihr sämtliche in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt worden. Frau Mustermann
wurde im Rahmen ihrer Ausbildung mit folgenden Tätigkeiten befasst:
Tätigkeitsbeschreibung
Verkürzung
Allgemeine Sekretariatsarbeiten
Korrespondenz ...
Frau Mustermann hat ihre Berufsausbildung von Anfang an mit starkem Engagement und großem Interesse betrieben.
Dank ihrer sehr guten Auffassungsgabe gelang es ihr jederzeit, sich schnell und
umfassend in neue Sachverhalte einzuarbeiten.
Sie hat sich ein weit überdurchschnittliches Fachwissen angeeignet, das sie auch
hervorragend in die Praxis umsetzen kann.
Frau Mustermann arbeitete mit größter Sorgfalt und Genauigkeit
Ihre Arbeitsergebnisse waren, auch bei gesteigerten Anforderungen, immer von
sehr guter Qualität.
Sie war bereits nach kurzer Zeit in der Lage, die ihr übertragenen Aufgaben vollkommen selbständig auszuführen.
Ihre Leistungen waren stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Frau Mustermann war jederzeit freundlich, aufgeschlossen und flexibel. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen war stets vorbildlich. Ihre hilfsbereite
und zuverlässige Art hat erheblich zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen.
Für unsere Kunden war sie immer eine höfliche und zuvorkommende Ansprechpartnerin.
Frau Mustermann hat die Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer zu Köln
mit der Note sehr gut als Kammerbeste bestanden.
Frau Mustermann verlässt unseren Betrieb mit Ende der Ausbildung, um ein Studium aufzunehmen, wofür wir Verständnis haben.Wir bedauern ihren Weggang
außerordentlich und bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und
wünschen ihr beruflich weiterhin viel Erfolg und privat alles Gute.
Leistungsbeurteilung:
Ausbildungsbereitschaft
Ausbildungsbefähigung
Fertigkeiten und
Kenntnisse
Lern- u. Arbeitsweise
Arbeitsergebnisse
Besondere Fähigkeiten
Gesamtbeurteilung
Führung:
Intern
Extern
Prüfung
Schlussformel
Köln, den 24.01.2002
Unterschrift des Betriebsinhabers
Unterschrift des Ausbilders
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
Qualifiziertes Ausbildungszeugnis – Note: gut
Willi Beispiel GmbH
Müllerstr. 2
50667 Köln
AUSBILDUNGSZEUGNIS
Frau Erika Mustermann, geb. am 01.01.1978, ist vom 01.09.1999 bis zum
24.01.2002 in unserem Betrieb, einem mittelständischen Handwerksunternehmen
der Baubranche mit 20 Angestellten, zur Bürokauffrau ausgebildet worden.Aufgrund der guten Leistungen in Schule und Betrieb konnte der ursprünglich auf
3 Jahre abgeschlossene Ausbildungsvertrag um ein halbes Jahr verkürzt werden.
Einleitung,
Firmenbeschreibung
Im Rahmen dieser Ausbildung sind ihr sämtliche in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt worden. Frau Mustermann
wurde im Rahmen ihrer Ausbildung mit folgenden Tätigkeiten befasst:
Tätigkeitsbeschreibung
Verkürzung
Allgemeine Sekretariatsarbeiten
Korrespondenz
...
Frau Mustermann hat ihre Berufsausbildung von Anfang an mit starkem Engagement und großem Interesse betrieben.
Leistungsbeurteilung:
Ausbildungsbereitschaft
Dank ihrer guten Auffassungsgabe gelang es ihr, sich schnell und umfassend in
neue Sachverhalte einzuarbeiten.
Ausbildungsbefähigung
Sie hat sich ein überdurchschnittliches Fachwissen angeeignet, das sie auch gut in
die Praxis umsetzen kann.
Fertigkeiten und
Kenntnisse
Ihre Arbeitsergebnisse waren stets von guter Qualität.
Frau Mustermann hat die ihr übertragenen Aufgaben mit großer Sorgfalt und
Genauigkeit und stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Arbeitsergebnisse
Lern- u. Arbeitsweise/
Gesamtbeurteilung
Frau Mustermann ist stets freundlich, aufgeschlossen und flexibel. Ihr Verhalten
gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei. Sie hat
durch ihre Hilfsbereitschaft und Zuverlässigkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen.
Das Ausbildungsverhältnis hat mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung geendet.
Führung:
Intern/Extern
Wir freuen uns, dass wir Frau Mustermann als Angestellte in unserem Betrieb
weiterbeschäftigen können und wünschen ihr auch zukünftig viel Erfolg.
Schlussformel
Köln, den 24.01.2002
Unterschrift des Betriebsinhabers
20
Unterschrift des Ausbilders
Prüfung
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
Qualifiziertes Ausbildungszeugnis – Note: befriedigend
Willi Beispiel GmbH
Müllerstr. 2
50667 Köln
AUSBILDUNGSZEUGNIS
Frau Erika Mustermann, geb. am 01.01.1978, ist vom 01.09.1999 bis zum
24.06.2002 in unserem Betrieb, einem mittelständischen Handwerksunternehmen
der Baubranche mit 20 Angestellten, zur Bürokauffrau ausgebildet worden.
Einleitung,
Firmenbeschreibung
Im Rahmen dieser Ausbildung sind ihr sämtliche in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt worden. Frau Mustermann
wurde im Rahmen ihrer Ausbildung mit folgenden Tätigkeiten befasst:
Tätigkeitsbeschreibung
Allgemeine Sekretariatsarbeiten
Korrespondenz
...
Frau Mustermann hat ihre Berufsausbildung von Anfang an mit Engagement und
Interesse betrieben.
Leistungsbeurteilung:
Ausbildungsbereitschaft
Sie hat sich ein solides Fachwissen angeeignet, das sie auch in die Praxis umsetzen
kann.
Fertigkeiten und
Kenntnisse
Ihre Arbeitsergebnisse waren stets brauchbar.
Arbeitsergebnisse
Frau Mustermann hat die ihr übertragenen Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit und stets zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Lern- u. Arbeitsweise/
Gesamtbeurteilung
Frau Mustermann ist stets freundlich, aufgeschlossen und flexibel. Ihr Verhalten
gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war einwandfrei.
Führung:
Intern/Extern
Das Ausbildungsverhältnis hat mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung geendet.
Prüfung
Im Anschluss an ihre Ausbildung wird Frau Mustermann von uns im Rahmen
eines befristeten Arbeitsverhältnisses als Sachbearbeiterin übernommen.
Schlussformel
Köln, den 24.06.2002
Unterschrift des Betriebsinhabers
Unterschrift des Ausbilders
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
Qualifiziertes Ausbildungszeugnis – Note: ausreichend
Willi Beispiel GmbH
Müllerstr. 2
50667 Köln
AUSBILDUNGSZEUGNIS
Frau Erika Mustermann, geb. am 01.01.1978, ist vom 01.09.1999 bis zum
24.06.2002 in unserem Betrieb, einem mittelständischen Handwerksunternehmen
der Baubranche mit 20 Angestellten, zur Bürokauffrau ausgebildet worden.
Einleitung,
Firmenbeschreibung
Im Rahmen dieser Ausbildung sind ihr sämtliche in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt worden. Frau Mustermann
wurde im Rahmen ihrer Ausbildung mit folgenden Tätigkeiten befasst:
Tätigkeitsbeschreibung
Allgemeine Sekretariatsarbeiten
Korrespondenz
...
Frau Mustermann nutzte die ihr gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten und arbeitete sorgfältig.
Leistungsbeurteilung:
Ausbildungsbereitschaft/Lern- und
Arbeitsweise
Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Gesamtbeurteilung
Frau Mustermann ist stets freundlich. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten,
Kollegen und Kunden war einwandfrei.
Führung:
Intern/Extern
Das Ausbildungsverhältnis hat mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung geendet.
Prüfung
Köln, den 24.06.2002
Unterschrift des Betriebsinhabers
22
Unterschrift des Ausbilders
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
Qualifiziertes Ausbildungszeugnis – Note: mangelhaft
Willi Beispiel GmbH
Müllerstr. 2
50667 Köln
AUSBILDUNGSZEUGNIS
Frau Erika Mustermann, geb. am 01.01.1978, ist vom 01.09.1999 bis zum
24.06.2002 in unserem Betrieb, einem mittelständischen Handwerksunternehmen
der Baubranche mit 20 Angestellten, zur Bürokauffrau ausgebildet worden.
Einleitung,
Firmenbeschreibung
Im Rahmen dieser Ausbildung sind ihr sämtliche in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt worden. Frau Mustermann
hat im Rahmen ihrer Ausbildung folgende Tätigkeiten kennengelernt:
Tätigkeitsbeschreibung
Allgemeine Sekretariatsarbeiten
Korrespondenz
....
Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben weitgehend zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war im Wesentlichen
einwandfrei.
Leistungsbeurteilung:
Gesamtbeurteilung
Führung:
Intern/Extern
Köln, den 24.06.2002
Unterschrift des Betriebsinhabers
Unterschrift des Ausbilders
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
Teil II
Wie erstelle ich ein Ausbildungszeugnis?
24
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
E
in dem Auszubildenden gerecht werdendes Zeugnis lässt sich am
schnellsten schreiben, wenn man zunächst anhand des nachstehenden
Beurteilungsbogens ein Leistungsprofil des Auszubildenden erstellt. Die so
gefundene Beurteilung des Auszubildenden muss nun noch in die richtigen
Worte gegossen werden. Hierzu sollten Sie sich an den Formulierungen aus
unserer Zusammenstellung orientieren, die zu der Beurteilung passen. Daraus
stellen Sie dann den Zeugnisentwurf zusammen. Dieses müssen Sie gegebenenfalls so ergänzen, dass Sie auch wirklich den konkreten Auszubildenden
zutreffend beschreiben. Das so erstellte Zeugnis muss anschließend noch so
überarbeitet werden, dass sich das Zeugnis flüssig liest und keine Bandwurmsätze enthält. Mit Hilfe der Checkliste können Sie abschließend prüfen, ob Sie
bei der Erstellung des Zeugnisses an alles gedacht haben.
25
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
2.1 Beurteilungsbogen
LEISTUNG
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
mangelhaft
Ausbildungsbereitschaft
Ausbildungsbefähigung
Engagement
Interesse
Auffassungsgabe
Belastbarkeit
Kreativität
Geschicklichkeit
Flexibilität
Urteilsvermögen
Kenntnisse
Umfang
Anwendung
Lern- und
Fleiß
Arbeitsweise
Sorgfalt
Zuverlässigkeit
Selbständigkeit
Ausdauer
Planung
Sauberkeit
Lern- und
Arbeitsmenge
Arbeitserfolg
Arbeitsqualität
Termintreue
Besondere Fertigkeiten
und Kenntnisse
Zusammenfassende
Leistungsbeurteilung
Grundsätzlich müssen nicht alle diese Punkte im Ausbildungszeugnis angesprochen werden. Die
Leistungsbeurteilung kann auch nur in Form der zusammenfassenden Beurteilung erfolgen.
26
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
FÜHRUNG
(SOZIALVERHALTEN)
Intern
Vorgesetzte
Kollegen
Extern
Kunden
Berufsschule
Überbetriebliche
Ausbildung
Sonstiges
Teamfähigkeit
Kommunikation
Ehrlichkeit
Offenheit
27
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
mangelhaft
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
2.2 Formulierungshilfen für
die einzelnen Leistungskriterien und das Sozialverhalten
W
ir haben im Folgenden einige gebräuchliche Zeugnisformulierungen
als Formulierungshilfe für Sie zusammengestellt. Da das Ausbildungs-
zeugnis eine individuelle Leistungs- und Verhaltensbeurteilung des konkreten
Auszubildenden sein soll, dürfen diese Formulierungen nicht einfach rein
mechanisch übernommen werden. Es ist vielmehr stets zu prüfen, ob die jeweilige Formulierung wirklich dem gezeigten Leistungsprofil und Sozialverhalten des konkreten Auszubildenden gerecht wird. Textbausteine müssen
dann gegebenenfalls entsprechend abgeändert bzw. ergänzt werden.
2.2.1 EINLEITUNG
AUSBILDUNG BEENDET
❙ Herr / Frau [Name], geboren am [Geburtsdatum], hat bei uns vom [Ausbildungsbeginn] bis [Ausbildungsende] den Beruf der [Ausbildungsberuf] erlernt.
❙ Herr / Frau [Name], geboren am [Geburtsdatum], hat bei uns vom [Ausbildungsbeginn] bis [Ausbildungsende] die Ausbildung zum / zur [Ausbildungsberuf] absolviert.
❙ Herr / Frau [Name], geboren am [Geburtsdatum], ist vom [Ausbildungsbeginn] bis
[Ausbildungsende] in unserem Unternehmen zum / zur [Ausbildungsberuf] ausgebildet
worden.
❙ Herr / Frau [Name], geboren am [Geburtsdatum], ist entsprechend dem Berufsbild
und der Ausbildungsordnung vom [Ausbildungsbeginn] bis [Ausbildungsende] zum / zur
[Ausbildungsberuf] ausgebildet worden.
28
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
AUSBILDUNG NOCH NICHT BEENDET
(ZWISCHENZEUGNIS)
❙ Herr / Frau [Name], geboren am [Geburtsdatum], begann bei uns am [Ausbildungsbeginn] eine Ausbildung zum / zur [Ausbildungsberuf].
VERKÜRZUNG
❙ Aufgrund der guten Leistungen in Schule und Betrieb konnte der ursprünglich auf
[Zeitangabe] Jahre abgeschlossene Ausbildungsvertrag um ein halbes Jahr verkürzt
werden.
❙ Die Dauer der Berufsausbildung konnte um [Zeitangabe] verkürzt werden, da Herr /
Frau [Name] die allgemeine Hochschulreife / Fachschulreife / Fachoberschulreife
besitzt.
❙ Die Dauer der Berufsausbildung konnte um [Zeitangabe] verkürzt werden, da Herr /
Frau [Name] bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum [Ausbildungsberuf] verfügt.
2.2.2 AUFGABENBESCHREIBUNG FÜR AUSZUBILDENDE
❙ ... durchlief die Abteilungen [tabellarische Aufzählung]. Dort erwarb er / sie folgende
Fertigkeiten und Kenntnisse in [tabellarische Aufzählung].
❙ ... wurde nach festem Ausbildungsplan mit allen Arbeiten vertraut gemacht. Er /
Sie lernte die Abteilungen [tabellarische Aufzählung] kennen. Dabei erwarb er / sie sich
alle im Berufsbild [Ausbildungsberuf] festgelegten Fertigkeiten und Kenntnisse, so
unter anderem [tabellarische Aufzählung].
29
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
❙ ... lernte im Rahmen seiner Ausbildung alle von der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Tätigkeiten kennen: [tabellarische Aufzählung].
❙ Ihm / Ihr wurde folgende Fertigkeiten und Kenntnisse nach der Ausbildungsordnung vermittelt: [tabellarische Aufzählung].
2.2.3 AUSBILDUNGSBEREITSCHAFT
SEHR GUT
1
❙ ... interessierte sich weit überdurchschnittlich für alle Ausbildungsinhalte und war
stets sehr gut motiviert.
❙ ... hat von Anfang an seine / ihre Berufsausbildung mit außerordentlichem Engagement und stets sehr regem Interesse betrieben.
❙ ... zeichnete sich durch eine jederzeit sehr hohe Arbeits- und Lernbereitschaft
aus.
GUT
❙ ... interessierte sich überdurchschnittlich für alle Ausbildungsinhalte und war
stets gut motiviert.
❙ ... hat von Anfang an seine / ihre Berufsausbildung mit starkem Engagement und
großem Interesse betrieben.
❙ ... zeichnete sich durch konstant hohe Arbeits- und Lernbereitschaft aus.
30
2
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
3
BEFRIEDIGEND
❙ ... interessierte sich für alle Ausbildungsinhalte und war gut motiviert
❙ ... hat seine / ihre Berufsausbildung mit Engagement und Interesse betrieben.
❙ ... zeichnete sich durch hohe Lernbereitschaft aus.
4
AUSREICHEND
❙ ... hat von der ihm / ihr gebotenen Möglichkeit, sich mit allen Ausbildungsinhalten
vertraut zu machen, Gebrauch gemacht.
❙ ... hat seine / ihre Berufsausbildung durchaus mit Engagement betrieben.
5
MANGELHAFT
❙ ... hat von der ihm / ihr gebotenen Möglichkeit, sich mit allen Ausbildungsinhalten
vertraut zu machen, in der Regel Gebrauch gemacht.
❙ ... arbeitete im Allgemeinen motiviert mit.
2.2.4 AUSBILDUNGSBEFÄHIGUNG
1
SEHR GUT
❙ ... zeigte durchgängig eine ausgezeichnete Auffassungsgabe.
❙ ... hat eine sehr gute Auffassungsgabe und jederzeit einen Blick für das Wesentliche.
❙ ... war den Anforderungen und Belastungen, welche sein / ihr Beruf mit sich
bringt, jederzeit sehr gut gewachsen.
31
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
GUT
2
❙ ... zeigte stets eine hohe Auffassungsgabe.
❙ ... hat eine jederzeit gute Auffassungsgabe und einen Blick für das Wesentliche.
❙ ... war den Anforderungen und Belastungen, welche sein / ihr Beruf mit sich
bringt, jederzeit gut gewachsen.
BEFRIEDIGEND
3
❙ ... zeigte eine gute Auffassungsgabe.
❙ ... konnte dank seiner / ihrer Auffassungsgabe die erworbenen Kenntnisse in die
Arbeitsabläufe in unserem Unternehmen einbinden.
❙ ... war den Anforderungen und Belastungen, welche sein / ihr Beruf mit sich
bringt, gut gewachsen.
AUSREICHEND
❙ ... zeigte eine befriedigende Auffassungsgabe.
❙ ... konnte die Arbeitsabläufe in unserem Unternehmen erfassen und seine Kenntnisse einbringen.
❙ ... war den Anforderungen und Belastungen, welche sein / ihr Beruf mit sich
bringt, gewachsen.
32
4
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
5
MANGELHAFT
❙ ... zeigte eine im großen und ganzen befriedigende Auffassungsgabe.
❙ ... ist mit seiner / ihrer Auffassungsgabe in der Lage, Arbeitsabläufe in unserem
Unternehmen zu erkennen.
❙ ... war den Anforderungen und Belastungen, welche sein / ihr Beruf mit sich
bringt, im allgemeinen gewachsen.
2.2.5. FERTIGKEITEN UND KENNTNISSE
1
SEHR GUT
❙ ... hat sich mit sehr gutem Erfolg alle Fertigkeiten und Kenntnisse eines [Berufsbezeichnung] angeeignet. Auch an den abendlichen Weiterbildungsveranstaltungen in
unserem Hause hat er / sie stets mit größtem Interesse teilgenommen.
❙ ... hat sich ein weit über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen erworben, dass
er / sie auch hervorragend in die Praxis umsetzen kann.
❙ ... hat bewiesen, dass er / sie sich dank der weit überdurchschnittlichen Fachkenntnisse kurzfristig in die Arbeitsabläufe der unterschiedlichen Abteilungen einarbeiten und daher in die Arbeitsabläufe effektiv eingebunden werden konnte.
❙ Sein / Ihr Fachwissen und -können liegt weit über dem Durchschnitt.
33
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
GUT
2
❙ ... hat sich mit gutem Erfolg alle Fertigkeiten und Kenntnisse eines [Berufsbezeichnung] angeeignet. Auch an den abendlichen Weiterbildungsveranstaltungen in unse-
rem Hause hat er / sie stets mit großem Interesse teilgenommen.
❙ ... hat sich ein über dem Durchschnitt liegendes Fachwissen erworben, dass er /
sie auch gut in die Praxis umsetzen kann.
❙ ... hat bewiesen, dass er / sie sich dank der überdurchschnittlichen Fachkenntnisse kurzfristig in die Arbeitsabläufe der unterschiedlichen Abteilungen einarbeiten
und daher in die Arbeitsabläufe effektiv eingebunden werden konnte.
❙ Sein / Ihr Fachwissen und -können liegt über dem Durchschnitt.
BEFRIEDIGEND
❙ ... hat sich mit Erfolg alle wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse eines [Berufsbezeichnung] angeeignet.
❙ ... hat sich ein solides Fachwissen erworben, dass er / sie auch in die Praxis
umsetzen kann.
❙ ... hat bewiesen, dass er / sie sich dank der guten Fachkenntnisse in die Arbeitsabläufe der unterschiedlichen Abteilungen einarbeiten und daher in die Arbeitsabläufe eingebunden werden konnte.
❙ Sein / Ihr Fachwissen und -können ist gut.
34
3
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
4
AUSREICHEND
❙ ... hat sich wesentliche Fertigkeiten und Kenntnisse eines / einer [Berufsbezeichnung] angeeignet.
❙ Nach umfassender Einarbeitung zeigte Herr / Frau [Name] erforderliche Grundkenntnisse, die er / sie in Arbeitsabläufen anwenden konnte.
5
MANGELHAFT
❙ ... hat sich einige Fertigkeiten und Kenntnisse eines / einer [Berufsbezeichnung]
angeeignet.
2.2.6 BESONDERE FACHLICHE FÄHIGKEITEN
GERADE DIESER BEREICH IST HÖCHST INDIVIDUELL,
SO DASS DIE FOLGENDEN FORMULIERUNGEN NUR
BEISPIELCHARAKTER HABEN:
❙ In der Endphase der Ausbildung konnte er / sie als vollwertige(r) Mitarbeiter(in)
eingesetzt werden.
❙ ... hat in der Abteilung Buchhaltung Teile der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung auf ein PC-System umgestellt und damit sehr zur Vereinfachung und schnelleren Abwicklung beigetragen.
❙ Schon nach kurzer Einarbeitungszeit arbeitete er / sie wie eine ausgelernte Kraft.
35
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
2.2.7 LERN- UND ARBEITSWEISE
SEHR GUT
1
❙ ... erledigte die ihm / ihr übertragenen Aufgaben stets mit äußerster Sorgfalt und
Genauigkeit.
❙ Die Arbeitsleistung von Herr / Frau [Name] zeichnete sich jederzeit durch höchste
Sorgfalt und Zuverlässigkeit aus.
❙ Seine / Ihre Lern- und Arbeitsweise war stets sehr gut.
GUT
2
❙ ... erledigte die ihm / ihr übertragenen Aufgaben stets mit großer Sorgfalt und
Genauigkeit.
❙ Die Arbeitsleistung von Herr / Frau [Name] zeichnete sich durch jederzeit hohe
Sorgfalt und Zuverlässigkeit aus.
❙ Seine / Ihre Lern- und Arbeitsweise war stets gut.
BEFRIEDIGEND
❙ ... erledigte die ihm / ihr übertragenen Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit.
❙ Die Arbeitsleistung von Herr / Frau [Name] zeichnete sich durch Sorgfalt und
Zuverlässigkeit aus.
❙ Seine / Ihre Lern- und Arbeitsweise war gut.
36
3
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
4
AUSREICHEND
❙ ... erledigte die ihm / ihr übertragenen Aufgaben termingerecht und korrekt.
❙ ... bearbeitete die wesentlichen Aufgaben zuverlässig.
5
MANGELHAFT
❙ ... war stets um eine sorgfältige Arbeitsweise bemüht.
❙ ... bearbeitete seine / ihre Aufgaben in der Regel zuverlässig.
2.2.8 LERN- UND ARBEITSERFOLG
1
SEHR GUT
❙ ... erzielte durch seine / ihre selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
stets sehr gute Arbeitsergebnisse.
❙ Die Lern- und Arbeitsergebnisse waren, auch bei gesteigerten Anforderungen,
stets von sehr guter Qualität.
❙ Arbeitsqualität und -menge waren stets weit überdurchschnittlich.
2
GUT
>>>
❙ ... erzielte durch seine / ihre selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
stets gute Arbeitsergebnisse.
37
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
>>>
GUT
2
❙ Die Lern- und Arbeitsergebnisse waren, auch bei gesteigerten Anforderungen,
stets von guter Qualität.
❙ Arbeitsqualität und -menge waren stets überdurchschnittlich.
BEFRIEDIGEND
3
❙ ... erzielte gute Arbeitsergebnisse.
❙ Die Lern- und Arbeitsergebnisse waren von hoher Qualität.
❙ Arbeitsqualität und -menge waren stets weit überdurchschnittlich.
AUSREICHEND
4
❙ ... erzielte brauchbare Arbeitsergebnisse.
❙ Die Lern- und Arbeitsergebnisse entsprachen der erforderlichen Qualität.
❙ Arbeitsqualität und -menge entsprachen den Anforderungen.
MANGELHAFT
❙ ... erzielte im Allgemeinen brauchbare Arbeitsergebnisse.
❙ Arbeitsqualität und -menge genügten im Allgemeinen den Anforderungen.
38
5
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
2.2.9 ZUSAMMENFASSENDE LEISTUNGSBEURTEILUNG
1
SEHR GUT
❙ ... hat stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gelernt und gearbeitet.
❙ ... hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht stets bestens entsprochen.
❙ Wir waren mit seinen / ihren Leistungen jederzeit außerordentlich zufrieden.
2
GUT
❙ ... hat stets zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und gearbeitet.
❙ ... hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht bestens entsprochen.
❙ Wir waren mit seinen / ihren Leistungen voll und ganz zufrieden.
3
BEFRIEDIGEND
❙ ... hat zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und gearbeitet.
❙ ... hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen.
❙ Wir waren mit seinen / ihren Leistungen voll zufrieden.
4
AUSREICHEND
❙ ... hat zu unserer Zufriedenheit gelernt und gearbeitet.
❙ ... Wir waren mit seiner / ihrer Arbeit zufrieden.
39
>>>
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
>>>
AUSREICHEND
4
MANGELHAFT
5
❙ Wir waren mit seinen / ihren Leistungen zufrieden.
❙ ... war stets bemüht, unseren Anforderungen zu entsprechen.
❙ ... hat weitgehend unseren Erwartungen entsprochen.
2.2.10 SOZIALVERHALTEN GEGENÜBER INTERNEN
SEHR GUT
1
❙ ... verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern und Mitarbeitern aller Abteilungen stets vorbildlich und wurde allgemein wegen seiner / ihrer Hilfsbereitschaft
sehr geschätzt.
❙ ... war wegen seines / ihres kooperativen und freundlichen Wesens bei seinen /
ihren Vorgesetzten, Ausbildern, Mitarbeitern und den anderen Auszubildenden stets
sehr anerkannt und beliebt.
GUT
❙ ... verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern und Mitarbeitern aller Abteilungen stets einwandfrei und wurde wegen seiner Hilfsbereitschaft allgemein
geschätzt.
❙ ... war wegen seines / ihres kooperativen und freundlichen Wesens bei seinen /
ihren Vorgesetzten, Ausbildern, Mitarbeitern und den anderen Auszubildenden sehr
anerkannt und beliebt.
40
2
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
3
BEFRIEDIGEND
❙ ... verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern und Mitarbeitern aller Abteilungen einwandfrei.
❙ ... war wegen seines / ihres kooperativen und freundlichen Wesens bei seinen /
ihren Vorgesetzten, Ausbildern, Mitarbeitern und den anderen Auszubildenden beliebt.
4
AUSREICHEND
❙ Sein / Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern und Mitarbeitern aller Abteilungen war zufriedenstellend.
❙ Seine / Ihre Zusammenarbeit mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Auszubildenden
war zufriedenstellend.
5
MANGELHAFT
❙ Sein / Ihr persönliches Verhalten war im Wesentlichen einwandfrei.
❙ Seine / Ihre Zusammenarbeit mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Auszubildenden
war weitgehend zufriedenstellend.
2.2.11 SOZIALVERHALTEN GEGENÜBER EXTERNEN
1
SEHR GUT
❙ Auch sein / ihr Verhalten gegenüber unseren Kunden war stets vorbildlich.
❙ Unsere Kunden schätzten ihn / sie sehr wegen seiner / ihrer freundlichen und
zuvorkommenden Art.
41
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
GUT
2
❙ Auch sein / ihr Verhalten gegenüber unseren Kunden war stets einwandfrei.
❙ Unsere Kunden schätzten ihn / sie wegen seiner / ihrer freundlichen und zuvorkommenden Art.
BEFRIEDIGEND
3
❙ Auch sein / ihr Verhalten gegenüber unseren Kunden war einwandfrei.
AUSREICHEND
4
❙ Auch sein / ihr Verhalten gegenüber unseren Kunden war zufriedenstellend.
MANGELHAFT
❙ Sein / Ihr Verhalten gegenüber unseren Kunden war insgesamt zufriedenstellend.
2.2.12 PRÜFUNGSERGEBNIS
BESTANDENE PRÜFUNG
❙ ... hat die Gesellenprüfung / Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer
[Bezeichnung] mit der Note ( ) bestanden.
❙ Die Ausbildung endete heute erfolgreich mit der Prüfung, die er / sie vor der
Handwerkskammer [Bezeichnung] abgelegt hat.
BEI ENDGÜLTIGEM NICHTBESTEHEN
❙ ... hat an der Gesellenprüfung / Abschlussprüfung teilgenommen.
42
5
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
BEI ENDGÜLTIGEM NICHTBESTEHEN
HINWEIS:
Nichtbestehen der Gesellenprüfung / Abschlussprüfung kann auch durch eine fehlende Aussage zur Prüfungsleistung signalisiert werden.
2.2.13 ART DER BEENDIGUNG
DES AUSBILDUNGSVERHÄLTNISSES
2.2.13.1 Vorzeitiges Ausbildungsende
KÜNDIGUNG DURCH DEN AUSZUBILDENDEN
❙ Das Ausbildungsverhältnis endete auf Wunsch von Herrn / Frau [Name] am [Austrittstermin].
KÜNDIGUNG DURCH DEN BETRIEB
❙ Das Ausbildungsverhältnis endete am [Datum].
KÜNDIGUNG AUS BETRIEBLICHEN GRÜNDEN
>>>
❙ Das Ausbildungsverhältnis endete am [Datum], da wir unsere Ausbildungsabteilung aus betrieblichen Gründen leider einstellen müssen.
HINWEIS:
Darüber hinausgehende Begründungen der Beendigung, wie sie in den folgenden
Formulierungen zu finden sind, sind nur mit Einverständnis des Auszubildenden
zulässig.
❙ Das Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Probezeit, da Herr / Frau [Name]
eine andere Ausbildung absolvieren möchte.
43
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
>>>
KÜNDIGUNG AUS BETRIEBLICHEN GRÜNDEN
❙ Herr / Frau [Name] verlässt uns auf eigenen Wunsch, da er / sie die Ausbildung
nicht fortsetzen möchte.
❙ Herr / Frau [Name] verlässt uns auf eigenen Wunsch, um die begonnene Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortzusetzen.
2.2.13.2 Ausbildungsende wegen bestandener Prüfung
MIT ÜBERNAHME
❙ Mit dem Bestehen der Gesellenprüfung / Abschlussprüfung haben wir Herrn /
Frau [Name] in ein festes / befristetes Arbeitsverhältnis als [Bezeichnung] übernommen.
❙ Wir freuen uns, Herrn / Frau [Name] nach Abschluss seiner / ihrer Ausbildung in
ein festes Arbeitsverhältnis übernehmen zu können. Er / sie wird ab dem [Datum] in
der Abteilung [Bezeichnung] eingesetzt.
❙ Herr / Frau [Name] wird betriebsbedingt zum [Datum] zunächst in ein befristetes
Arbeitsverhältnis übernommen.
OHNE ÜBERNAHME
HINWEIS:
Falls ein(e) Auszubildende(r) wegen Leistungsmängeln nicht übernommen wird,
kann auf eine Aussage zur Übernahme auch verzichtet werden.
44
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
OHNE ÜBERNAHME
❙ Herr / Frau [Name] verlässt uns mit dem Abschluss seiner / ihrer Berufsausbildung
auf eigenen Wunsch, was wir sehr bedauern. Gerne hätten wir ihn / sie in unserem
Unternehmen weiterbeschäftigt.
❙ Nach Abschluss der Berufsausbildung verlässt Herr / Frau [Name] unser Unternehmen (auf eigenen Wunsch), um sich in einer weiteren Berufsausbildung persönlich
und beruflich weiter zu entwickeln.
❙ Wir bedauern Herrn / Frau [Name] nach der Ausbildung nicht übernehmen zu
können, da in absehbarer Zeit in unserem Hause kein geeigneter Arbeitsplatz zu
besetzen ist.
2.2.14 Zeugnisvergabegrund bei einem Zwischenzeugnis
GRÜNDE
❙ Herr / Frau [Name] erhält dieses Zwischenzeugnis, weil wir derzeit eine Übernahme in ein festes Anstellungsverhältnis noch nicht fest zusagen können.
❙ Dieses Zwischenzeugnis erhält Herr / Frau [Name] auf eigenen Wunsch.
❙ Dieses Zwischenzeugnis wird anlässlich des Beginns des Erziehungsurlaubs /
Wehrdienstes von Herrn / Frau [Name] ausgestellt.
❙ Herr / Frau [Name] erhält dieses Zwischenzeugnis anlässlich des Betriebsüberganges gemäß § 613 a BGB auf [Neuer Inhaber].
45
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
2.2.15 Schlussformulierungen:
Dank und Bedauern, Zukunftswünsche
Im Endzeugnis
SEHR GUT
1
❙ Wir danken ihm / ihr für die vorbildliche Zusammenarbeit während der Ausbildung. Wir wünschen Herrn / Frau [Name] auf seinem / ihrem weiteren Berufs- und
Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
❙ Wir bedauern es sehr, dass uns Herr / Frau [Name] auf eigenen Wunsch verlässt.
Wir respektieren jedoch seine Entscheidung, sich durch die Tätigkeit in einem anderen Unternehmen beruflich weiterentwickeln zu wollen. Für seine berufliche und persönliche Zukunft wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
GUT
❙ Wir danken ihm / ihr für die stets gute Zusammenarbeit während der Ausbildung.
Wir wünschen Herrn / Frau [Name] auf seinem / ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg.
❙ Wir danken ihm / ihr für die stets gute und angenehme Zusammenarbeit während
der Ausbildung und bedauern, dass er / sie unser Unternehmen verlässt. Zugleich
haben wir aber Verständnis dafür, dass er / sie durch die Tätigkeit in einem anderen
Unternehmen seine / ihre berufliche Bildung fortsetzen möchte. Für seine / ihre
berufliche und private Zukunft wünschen wir Herrn / Frau [Name] alles Gute.
46
2
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
3
BEFRIEDIGEND
❙ Wir danken ihm / ihr für die angenehme Zusammenarbeit während der Ausbildungszeit. Wir wünschen Herrn / Frau [Name] für seinen / ihren weiteren Berufs- und
Lebensweg alles Gute.
❙ Wir bedauern den Fortgang von Herrn / Frau [Name] und bedanken uns für seine /
ihre Leistungen in unserem Unternehmen. Für seine / ihre berufliche Zukunft wünschen wir Herrn / Frau [Name] alles Gute.
4
AUSREICHEND
❙ Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit während der Ausbildungszeit. Für die
Zukunft wünschen wir ihm / ihr alles Gute
❙ Wir waren zufrieden und danken ihm / ihr für die Mitarbeit.
5
MANGELHAFT
❙ Wir bedanken uns für die Bemühungen während der Ausbildungszeit. Wir wünschen Herrn / Frau [Name] für seine / ihre Weiterentwicklung in einem anderen
Unternehmen alles Gute.
Im Zwischenzeugnis
1
SEHR GUT
>>>
❙ Wir danken ihm / ihr für die sehr vorbildliche Zusammenarbeit während der bisherigen Ausbildung.
47
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
>>>
SEHR GUT
1
❙ Wir bedauern den bevorstehenden Fortgang von Herrn / Frau [Name] außerordentlich. Für die bisherige sehr gute und angenehme Zusammenarbeit danken wir ihm /
ihr schon heute sehr.
GUT
2
❙ Wir danken ihm / ihr für die vorbildliche Zusammenarbeit während der bisherigen
Ausbildungszeit.
❙ Wir bedauern den bevorstehenden Fortgang von Herrn / Frau [Name] sehr. Für seine / ihre stets gute Mitarbeit bedanken wir uns schon heute.
BEFRIEDIGEND
3
❙ Wir danken ihm / ihr für die angenehme Zusammenarbeit während der bisherigen
Ausbildung.
❙ Wir bedauern den bevorstehenden Fortgang von Herrn / Frau [Name] und danken
ihm / ihr für seine / ihre Mitarbeit.
AUSREICHEND
4
❙ Wir bedanken uns für die bisherige Zusammenarbeit während der Ausbildung.
MANGELHAFT
❙ Wir bedanken uns für die Bemühungen während der Ausbildungszeit.
48
5
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
2.3 Checkliste Ausbildungszeugnis
ÄUSSERE FORM
Ist das Zeugnis auf Firmenbogen geschrieben?
Ist das Zeugnis mit Maschine oder PC geschrieben?
Ist die Rechtschreibung korrekt?
Ist das Zeugnis frei von Korrekturen?
Ist eine Überschrift »Ausbildungszeugnis« vorhanden?
Sind Ausbildungsbeginn und -ende richtig angegeben?
Sind Vorname, Name und Geburtsdatum des Auszubildenden korrekt?
Enthält das Zeugnis ein Ausstellungsdatum
(nicht später als ein bis drei Tage nach Ausbildungsende)?
❙ Hat der Arbeitgeber oder ein Vertretungsberechtigter unterschrieben?
❙ Ist die Vertretungsbefugnis erkennbar (i.A., i.V.)?
❙ Hat der Ausbilder mitunterschrieben?
❙
❙
❙
❙
❙
❙
❙
❙
❍
❍
❍
❍
❍
❍
❍
❍
❍
❍
❍
TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG
❙ Sind alle wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erwähnt und
nach Wichtigkeit gegliedert?
❙ Ist die Tätigkeitsbeschreibung so genau, dass sich ein branchenfremder
Dritter ein zutreffendes Bild davon machen kann?
❍
❍
LEISTUNGSBEURTEILUNG
❙ Werden verschiedene Leistungskriterien einzeln aufgeführt und
bewertet? (bei guten Auszubildenden)
❙ Stimmen die Einzelbeurteilungen mit der Gesamtbewertung überein?
❙ Stimmt die Länge des Zeugnisses mit der Gesamtbeurteilung überein?
(je besser der Auszubildende, desto länger das Zeugnis)
❙ Sind eventuelle besondere Fähigkeiten des Auszubildenden erwähnt?
❙ Ist die Teilnahme an zusätzlichen Seminaren erwähnt?
❙ Ist die Verkürzung der Ausbildungszeit erwähnt?
❙ Ist die Leistungsbeurteilung wahr, aber wohlwollend geschrieben?
49
❍
❍
❍
❍
❍
❍
❍
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
BEURTEILUNG DER FÜHRUNG (SOZIALVERHALTEN)
❙ Wurde das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen
(in dieser Reihenfolge) beurteilt?
❙ Wurde das Verhalten gegenüber Kunden erwähnt?
❙ Wurde richtigerweise nur dienstliches Verhalten bewertet?
❍
❍
❍
PRÜFUNG
❙ Ist das Bestehen der Prüfung erwähnt?
❙ Ist die Prüfungsnote genannt? (bei guten Noten)
❙ Wurde der Hinweis auf eine wiederholte Prüfung unterlassen?
❍
❍
❍
SCHLUSSFORMULIERUNGEN
❙ Wird dem Auszubildenden gedankt und sein Weggang bedauert?
(bei guten Auszubildenden)
❙ Enthält das Zeugnis Wünsche für die berufliche und private Zukunft?
(bei guten Auszubildenden)
❙ Stimmen die Schlussformulierungen mit der Leistungsbewertung überein?
❙ Ist die Übernahme des Auszubildenden erwähnt?
❍
❍
❍
❍
50
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
Teil III
Wichtige Urteile
51
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
Abkürzungen:
ArbG
LAG
BAG
BGH
=
=
=
=
Arbeitsgericht
Landesarbeitsgericht
Bundesarbeitsgericht
Bundesgerichtshof
ABHOLEN DES ZEUGNISSES
Im Grundsatz ist der Arbeitnehmer verpflichtet, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses seine Arbeitspapiere beim Arbeitgeber abzuholen. Erst wenn ihm dies
durch Verschulden des Arbeitgebers nicht gelungen ist, hat der Arbeitgeber die
Papiere auf seine Kosten und seine Gefahr dem Arbeitnehmer zu übersenden.
ArbG Celle Urteil vom 13.7.1972, 1 Ca 302/72
ANREDEFORM
Die Bezeichnung mit »Herr« und »Frau« ist nicht nur ein Gebot der Höflichkeit, sondern entspricht auch der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) und damit der
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Es verstößt nicht nur gegen die Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG), sondern ist auch mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 2 GG) unvereinbar, wenn einer volljährigen, erwachsenen
Arbeitnehmerin im Arbeitsleben von ihrem Arbeitgeber nicht das Recht eingeräumt
wird, ob sie als »Frau« oder »Fräulein« bezeichnet werden will. Nach heutigem Verständnis des allgemeinen Persönlichkeitsschutzes und im Zuge der Gleichberechtigung hat die erwachsene Arbeitnehmerin allein das Recht zu entscheiden, ob sie
als »Frau« oder »Fräulein« tituliert werden möchte. Dies hat der Arbeitgeber auch
bei Abfassung eines Zeugnisses zu respektieren.
LAG Hamm Urteil vom 12.05.1991 – 4 Sa 156/91
52
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
ART DES ZEUGNISSES
Ohne die Bitte des Arbeitnehmers, ihm ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, darf
sich der Zeugnisinhalt nicht auf Führung und Leistung erstrecken.
ArbG Wilhelmshaven Urteil vom 26.9.1971 – Ca 270/71
AUFGABENBESCHREIBUNG
Ein Zeugnis muss die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig und genau beschreiben, dass sich künftige
Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten
bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt.
BAG Urteil vom 12.08.1976 – 3 AZR 720/75
Das Zeugnis soll einerseits dem Arbeitnehmer als Unterlage für eine neue Bewerbung dienen, andererseits einen Dritten, der die Einstellung des Zeugnisinhabers
erwägt, unterrichten. Es muss alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für
den Dritten von Interesse sind. Einmalige Vorfälle oder Umstände, die für den Arbeitnehmer, seine Führung und Leistung nicht charakteristisch sind – seien sie für ihn
vorteilhaft oder nachteilig – gehören nicht in das Zeugnis. Weder Wortwahl noch
Satzstellung noch Auslassungen dürfen dazu führen, dass bei Dritten der Wahrheit
nicht entsprechende Vorstellungen entstehen.
BAG Urteil vom 23.06.1960 – 5 AZR 560/58
BEENDIGUNG PER VERGLEICH
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach fristloser Kündigung des Arbeitnehmers in einem gerichtlichen Vergleich die Auflösung des Arbeitsverhältnisses,
so kann der Arbeitnehmer im Zeugnis die Bestätigung verlangen, dass das Arbeits-
53
EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
verhältnis im beiderseitigen Einvernehmen aufgelöst worden ist. Die einfache Angabe, dass das Arbeitsverhältnis am ... endete, genügt nicht.
LAG Baden-Württemberg Urteil vom 9.5.1968 – 4 Sa 22/23/68
BERICHTIGUNG – NEUAUSFERTIGUNG
Enthält ein Arbeitszeugnis unrichtige Tatsachenbehauptungen oder fehlerhafte Beurteilungen oder aber Unterlassungen, kann der Arbeitnehmer auf Berichtigung des
Zeugnisses klagen.
LAG Hamm Urteil vom 16.3.1989 – 12 (13) Sa 1149/88
Der Arbeitgeber hat eine Zeugnisberichtigung oder -ergänzung durch Ausstellung
eines neuen Zeugnisses vorzunehmen. Dieses ist so abzufassen, als ob es sich um
eine Erstausfertigung handeln würde. Ein über den Inhalt eines Zeugnisses geführter Streit darf aus der neuen Fassung nicht zu entnehmen sein. Eine Bezugnahme
auf das Urteil, das dem Arbeitgeber die Zeugnisberichtigung und -ergänzung aufträgt, ist nicht erlaubt.
LAG Baden-Württemberg Urteil vom 27.10.1966 – 4 Sa 53/66
Da über einen Arbeitnehmer nur eine Beurteilung existieren darf, ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, Zug um Zug gegen Rückgabe des beanstandeten Zeugnisses
ein neues Zeugnis zu erteilen.
LAG Hamm Urteil vom 13.2.1992 – 4 Sa 1077/91
Ein vom Arbeitgeber berichtigtes Zeugnis ist auf das ursprüngliche Ausstellungsdatum zurückzudatieren, wenn die verspätete Ausstellung nicht vom Arbeitnehmer zu vertreten ist.
BAG Urteil vom 9.9.1992 – 5 AZR 509/91
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
DATUM DES ZEUGNISSES
Zeugnisse müssen ein Ausstellungsdatum tragen.
LAG Bremen Urteil vom 23.6.1989 – 4 Sa 320/88
FORM DES ZEUGNISSES
Durch die äußere Form darf nicht der Eindruck erweckt werden, der ausstellende
Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärung. Das
Zeugnis ist auf haltbares Papier von guter Qualität auszustellen. Das Zeugnis muss
sauber und ordentlich geschrieben sein und darf keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Durchstreichungen oder ähnliches enthalten (Rechtschreibung). Der
Arbeitnehmer kann auch beanspruchen, dass das Zeugnis in einheitlicher Maschinenschrift abgefasst wird.
Das Arbeitszeugnis muss mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestattet
sein, aus dem der Name und die Anschrift des Ausstellers erkennbar sind. Ein Zeugnis ist nicht ordnungsgemäß ausgestellt, wenn es nur mit einem der Unterschrift
beigefügten Firmenstempel versehen ist.
Werden im Geschäftszweig des Arbeitgebers für schriftliche Äußerungen üblicherweise Firmenbögen verwendet und verwendet auch der Arbeitgeber solches
Geschäftspapier, so ist ein Zeugnis nur dann ordnungsmäßig, wenn es auf Firmenpapier geschrieben ist.
BAG Urteil vom 03.03.1993 – 5 AZR 182/92
Das Zeugnis ist in der Überschrift als solches zu bezeichnen und nicht in der persönlichen Anredeform, sondern in der 3. Person abzufassen.
LAG Düsseldorf 23.5.1995 – 3 Sa 253/95, BB 1995, S. 2064
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
FORMULIERUNG IST SACHE DES ARBEITGEBERS
Es obliegt dem Arbeitgeber, das Zeugnis zu formulieren. Soweit er die Grundsätze
der Wahrheit und des verständigen Wohlwollens beachtet, ist der Arbeitgeber
sowohl in der Wortwahl als auch Satzstellung frei. Der Arbeitnehmer hat keinen
Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei der Erteilung des endgültigen Zeugnisses exakt die Formulierungen aus einem früher abgegebenen Zwischenzeugnis
übernimmt.
LAG Düsseldorf Urteil vom 02.07.1976 – 9 Sa 727/76
Es ist Sache des Arbeitgebers, das Zeugnis zu formulieren. Dieses Recht verliert
er an das Gericht, wenn er seiner Verpflichtung nicht oder nicht gehörig nachkommt.
LAG München Urteil vom 14.9.1976 – 6 Sa 584/76
Eine bestimmte Formulierung im Arbeitszeugnis ist vom Arbeitnehmer nicht einklagbar, er hat lediglich Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.
LAG Frankfurt Urteil vom 31.03.1993 – 7 Sa 671/92
Die Formulierung von Werturteilen in einem Zeugnis ist Sache des Arbeitgebers.
Sie lässt sich nicht bis in die Einzelheiten regeln und vorschreiben. Ein Beurteilungsspielraum ist unvermeidlich.
BAG Urteil vom 12.8.1976 – 3 AZR 720/75
KRANKHEIT
Eine Krankheit darf im Zeugnis grundsätzlich nicht vermerkt werden, auch dann
nicht, wenn sie den Kündigungsgrund bildet.
LAG Chemnitz Urteil vom 30.01.1996 – 5 Sa 996/95
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
KONKURS/INSOLVENZ
Ein Arbeitnehmer kann auch für die Zeit vor Konkurseröffnung ein Zeugnis über
Führung und Leistung vom Konkursverwalter verlangen, wenn dieser den Betrieb
nach Konkurseröffnung weiterführt.
BAG Urteil vom 30.1.1991 – 5 AZR 32/90
KÜNDIGUNG DURCH ARBEITGEBER
Auch wenn dem Arbeitnehmer zu Recht außerordentlich vom Arbeitgeber gekündigt wurde, so genügt es dennoch, diese Tatsache durch alleinige Angabe des
»krummen« Beendigungszeitpunktes zum Ausdruck zu bringen. Demnach sind in
dem Satz »Das Anstellungsverhältnis endete am 10.6.1985 durch fristlose arbeitgeberseitige Kündigung« die letzten vier Worte zu streichen.
LAG Düsseldorf Urteil vom 22.1.1988 – 2 Sa 1654/87
KÜNDIGUNG DURCH ARBEITNEHMER
Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die Erwähnung des Beendigungssachverhalts, wenn das Arbeitsverhältnis durch seine eigene Kündigung sein Ende
gefunden hat. Der Anspruch ist in diesem Falle darin begründet, dass es sich um
einen Umstand handelt, der dem Arbeitnehmer bei einer neuen Bewerbung günstig sein kann.
LAG Köln Urteil vom 29.11.1990 – 10 Sa 801/90
KÜNDIGUNGSSCHUTZVERFAHREN
Ein wegen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durchgeführtes arbeitsgerichtliches Verfahren darf im Zeugnis nicht erwähnt werden.
LAG München Urteil vom 14.9.1976 – 6 Sa 584/76
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
LEISTUNGSBEURTEILUNG – EINMALIGER FEHLER
Einmalige Fehlleistungen einer Auszubildenden dürfen im Abschlusszeugnis nicht
erwähnt werden. Daher war der Satz »Leider hat Fräulein A ihren Arbeitsbereich
nach Abschluss der Lehrzeit nicht ordnungsgemäß übergeben« zu streichen. Allerdings kann eine Auszubildende, die Fehlleistungen begangen hat, nicht die Erwähnung verlangen, dass die Leistung überdurchschnittlich gewesen sei.
ArbG Oldeslohe Urteil vom 29.10.1974 – 1 Ca 486/74
SCHADENSERSATZ
WEGEN NICHT ORDNUNGSGEMÄSSEM ZEUGNIS
Ein Arbeitgeber, der schuldhaft seine Zeugnispflicht verletzt, schuldet dem Arbeitnehmer Ersatz des dadurch entstehenden Schadens. Der Schadensersatzanspruch
kann sowohl wegen Schlechterfüllung (positive Vertragsverletzung) wie auch wegen
Schuldnerverzug (§ 286 BGB) gegeben sein. In beiden Fällen setzt der Schadensersatzanspruch voraus, dass das Zeugnis nicht gehörig oder verspätet ausgestellt
wurde, dass dem Arbeitnehmer ein Schaden entstanden ist und dass der eingetretene Schaden auf der schuldhaften Verletzung der Zeugnispflicht entstanden ist.
BAG Urteil vom 16.11.1995 – 8 AZR 983/94
SCHLUSSFORMEL
Schlussfloskeln (Dankes-Bedauern-Formel und Zukunftswünsche) stellen keinen
notwendigen Bestandteil des qualifizierten Zeugnisses dar. Sie drücken zwar oft
eine besondere Wertschätzung aus, sind aber nicht einklagbar, weil ihr Fehlen nicht
zum Ausdruck bringt, das Arbeitsverhältnis sei im Streit auseinandergegangen.
Schlussfloskeln sind, da sie ein weites Feld für Verschlüsselungen bieten, abzulehnen. Wird dennoch eine Schlussfloskel verwandt, muss sie mit dem übrigen Zeug-
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
nis in Einklang stehen, denn unterlassene negative Urteile dürfen nicht versteckt
mit der Schlussformel nachgeholt werden.
LAG Hamm Urteil vom 12.05.1991 – 4 Sa 156/91
Ein Zeugnis muss keine Schlussformel enthalten, in der das Bedauern über das
Ausscheiden ausgedrückt wird.
LAG Berlin Urteil vom 10.12.1998, BB 1999, 851
Das Fehlen einer Schlussformel ist kein unzulässiges »Geheimzeichen« im Sinne
der Zeugnissprache.
BAG Urteil vom 20.02.2001, BB 2001,629
VERHALTENSBEURTEILUNG – PRIVATLEBEN
Dinge aus dem Privatleben des Arbeitnehmers gehören nicht in das Zeugnis.
LAG München Urteil vom 14.09.1976 – 6 Sa 584/76
WAHRHEITSGRUNDSATZ
Oberster Grundsatz der Zeugniserteilung: Das Zeugnis muss wahr sein. Es muss
alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind. Das schließt aus, dass der Arbeitgeber einmalige Vorfälle oder Umstände, die für den Arbeitnehmer, seine Führung
und Leistung nicht charakteristisch sind – seien sie für den Arbeitnehmer vorteilhaft oder nachteilig – aufnehmen oder verallgemeinern darf. Der Arbeitgeber darf
und muss daher wahre Tatsachen und Beurteilungen nur insoweit in das Zeugnis
aufnehmen, als ein künftiger Arbeitgeber hieran ein berechtigtes und verständiges
Interesse haben kann.
BAG Urteil vom 23.6.1960 – 5 AZR 560/58
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EIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN
WOHLWOLLENSPFLICHT
Das Dienstzeugnis ist eine gesetzliche Einrichtung zugunsten des Arbeitnehmers
(§ 630 BGB); es soll ihm bei der Bewerbung um eine neue Arbeitsstelle als Ausweis
dienen. Gleichzeitig soll es aber auch eine Unterlage für seine Beurteilung schaffen.
Oberster Grundsatz ist daher, dass der Inhalt des Zeugnisses wahr sein muss. Das
bedeutet zwar nicht, dass sich das Zeugnis über ungünstige Vorkommnisse und Beobachtungen schonungslos aussprechen müsste; das Zeugnis soll von verständigem
Wohlwollen für den Arbeitnehmer getragen sein und ihm sein weiteres Fortkommen
nicht unnötig erschweren. Diese Rücksichtnahme muss aber dort ihre Schranken finden, wo sich das Interesse des künftigen Arbeitgebers an der Zuverlässigkeit der
Grundlagen für die Beurteilung des Arbeitssuchenden ohne weiteres aufdrängt und
das Schweigen des Zeugnisses die Beurteilung des Arbeitnehmers im ganzen wesentlichen Gesamtbild beeinflusst. Keinesfalls darf der Arbeitgeber in dem Wunsche, dem
Arbeitnehmer behilflich zu sein, wahrheitswidrige Angaben in das Zeugnis aufnehmen und ein Urteil abgeben, das nicht seiner Überzeugung entspricht.
BGH Urteil vom 26.11.1963 – VI ZR 221/62
Der Arbeitgeber darf sich bei der Abfassung des Zeugnisses nicht von Unstimmigkeiten, welche anlässlich des Ausscheidens des Arbeitnehmers entstanden sind,
leiten lassen, wenn der Arbeitnehmer sonst ordentlich gearbeitet hat und der Vorgang seine Fähigkeiten und Leistungen nicht kennzeichnet.
LAG Hamm Urteil vom 13.2.1992 – 4 Sa 1077/91
ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Auch bei unberechtigtem fristlosem Ausscheiden des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber an den Arbeitspapieren (u.a. verlangtes Zeugnis) kein Zurückbehaltungsrecht.
ArbG Oberhausen Urteil vom 27.1.1971 – 1 Ca 981/70
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Diese Broschüre ist ein Ergebnis der Initiative
»Ziellauf – Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen im Handwerk«,
die vom Westdeutschen Handwerkskammertag im Rahmen des
Ausbildungskonsens NRW durchgeführt wird.
I M P R E S S U M
Herausgeber:
Westdeutscher Handwerkskammertag
Sternwartstraße 27–29
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Telefon: (02 11) 30 07-700
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Ansprechpartner:
Dipl.-Kfm. Andreas Oehme
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Sylvia Hüls M.A.
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E-Mail: [email protected]
Layout:
Kirsten Gottschalk
Autoren:
Ass. Clemens Urbanek, Handwerkskammer zu Köln
Andreas Oehme
Sylvia Hüls
Best.-Nr. C-IV-001
Die Initiative »Ziellauf – Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen im
Handwerk« wird im Rahmen des Ausbildungskonsens NRW mit
Mitteln des Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und
Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.