pdf, 2892.91k - Politisches Archiv

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Das Politische Archiv
des Auswärtigen Amts
Jährlich kommen tausende Bände zum Bestand hinzu.
Dies bedarf einer sachkundigen Archivierung und einer
sorgfältigen Lagerung.
www.auswaertiges-amt.de
Herausgeber
Auswärtiges Amt
Referat Öffentlichkeitsarbeit Innland
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Corporate Design & Gestaltung
Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
www.hauer-doerfler.de
Druck
Druck- und Verlagshaus
Zarbock GmbH & Co. KG
Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts
Impressum
Edition Diplomatie
Das Politische Archiv
des Auswärtigen Amts
Ludwig Biewer
unter Mitwirkung der Kolleginnen und Kollegen
im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts
Zwei-Plus-Vier-Vertrag Ratifikationsurkunde der Vereinigten Staaten von Amerika vom 18. Oktober 1990,
unterzeichnet von Präsident George Bush, gegengezeichnet von Außenminister James A Baker III
Edition Diplomatie
Das Politische Archiv | 2
Das Politische Archiv | 3
Inhalt
01
Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts
4
Geschichte6
Aufgaben7
Lesesaal9
Restaurierungswerkstatt12
Ausbildung und Praktika
02
13
Bestände14
Allgemeines16
Akten des Auswärtigen Amts des Deutschen Reiches (1867–1945)
18
Akten der Auslandsvertretungen des Deutschen Reiches (bis 1945)
21
Akten des Auswärtigen Amts der
Bundesrepublik Deutschland (1949/51 ff.)
25
Akten der Auslandsvertretungen der
Bundesrepublik Deutschland (1950 ff.)
30
Archiv des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten
der Deutschen Demokratischen Republik (MfAA)
31
Archiv der Völkerrechtlichen Vereinbarungen
33
Personalaktenarchiv38
Nachlässe41
Sammlungen43
Bauarchiv der ehemaligen Reichsbank
45
03
Akteneditionen des Auswärtigen Amts
46
04
Rechtliche Vorschriften
52
Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD)
54
Bundesarchivgesetz (BArchG)
54
Benutzungsordnung für das Politische Archiv
62
Lesessaalordnung65
05
Z
wei-Plus-Vier-Vertrag Ratifikationsurkunde des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
vom 7. November 1990, unterzeichnet von Außenminister Douglas Hurd
Literatur68
01
DAS
POLITISCHE
ARCHIV
DES
AUSWÄRTIGEN
AMTS
Die Überlieferung im Politischen
Archiv des Auswärtigen Amts setzt
in der Zeit des Norddeutschen
Bundes ein. Sie besteht aus den
Akten des deutschen Auswärtigen
Dienstes sowie den völkerrechtlichen Verträgen Deutschlands.
6 | Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts
Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts | 7
Geschichte
Nach der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 nahm dessen Außenbeziehungen zunächst das preußische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten
wahr, dem der Bundeskanzler in seiner Eigenschaft als preußischer Ministerpräsident und Außenminister vorstand. Zum 1. Januar 1870 wurde aus diesem Ministerium unter dem Namen Auswärtiges Amt ein Bundesorgan, aus dem mit der
Reichsgründung 1871 eine Zentralbehörde des Deutschen Reiches entstand. Bis
zum Ende des Zweiten Weltkriegs hatte das Amt seinen Sitz in der Wilhelmstraße
74–76 in Berlin. 1951 wurde das Auswärtige Amt in Bonn als Bundesministerium
wiederbegründet, seit 1999 befindet sich der 1. Dienstsitz wieder in Berlin.
Am 3. August 1920 nahm im Auswärtige Amt ein „Hauptarchiv“ die Arbeit auf,
das 1924 den Namen „Politisches Archiv“ (PA AA) erhielt. Ein wissenschaftlicher Archivar des Geheimen Staatsarchivs, Dr. Hermann Meyer, war der erste
Archivleiter. Das Auswärtige Amt hatte seit 1870 die zuvor schon entstandenen
preußischen Aktenserien fortgeführt; daher musste eine „Flurbereinigung“ mit
Aufgaben
der preußischen Archivverwaltung durchgeführt werden. Man einigte sich am
Das PA AA ist das „Gedächtnis“ des Auswärtigen Amts. Das Schriftgut und Bild-
15. Dezember 1920, dass alle Akten, die bis zum 31. Dezember 1866 abgeschlos-
material aus Jahrzehnten deutscher Außenpolitik wird hier gesichert, aufbereitet
sen waren, in das Preußische Geheime Staatsarchiv kamen, die Akten, die über
und der wissenschaftlichen Forschung und der interessierten Öffentlichkeit
dieses Grenzjahr hinausgingen, aber im Archiv des Auswärtigen Amts aufbewahrt
zugänglich gemacht. Die Aufgaben der Mitarbeiter sind dabei vielfältig; sie
wurden.
verwahren die völkerrechtlichen Verträge des Deutschen Zollvereins,
Unter den deutschen staatlichen Archive stellt das PA AA eine Besonderheit dar.
des Norddeutschen Bundes, des Deutschen Reiches, der Deutschen
Es verwahrt die Akten nur eines einzigen Ministeriums; alle anderen Reichs- bzw.
Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland
Bundesbehörden gaben ihre Akten an das Reichsarchiv bzw. geben sie an das
Bundesarchiv ab. Ein Grund für die Sonderentwicklung liegt in der Tatsache, dass
Außenpolitik ein langfristiger Prozess ist und das Auswärtige Amt für aktuelle
politische Entscheidungen in seiner Alltagsarbeit immer wieder rasch auf seine
einschließlich der Ressortabkommen;
archivieren die Akten des Auswärtigen Amts und des ehemaligen
Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen
Demokratischen Republik sowie deutscher Auslandsvertretungen;
Altakten zurückgreifen muss. Auch zahlreiche andere Außenministerien unter-
erstellen Findbücher sowie andere Findhilfsmittel;
halten aus diesem Grund eigene Archive, von denen einige auf eine noch längere
erhalten und restaurieren die Archivalien;
Geschichte zurückblicken.
erteilen Auskünfte für amtliche Zwecke und an externe Benutzer;
beraten und betreuen die Benutzer bei der Akteneinsicht
Das PA AA ist heute Teil der Abteilung 1 (Zentralabteilung: Personal und
im Lesesaal des PA AA;
Verwaltung). In der Organisationsstruktur des Auswärtigen Amts trägt es die
binden und siegeln völkerrechtliche Verträge;
Bezeichnung Ref. 117 „Politisches Archiv und Historischer Dienst“.
beraten die amtsinternen Registraturen bei Fragen der Schriftgutverwaltung
und der Aussonderung;
unterstützen das Auswärtige Amt bei historischen Fragen;
8 | Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts
arbeiten an Publikationen zur Geschichte des Auswärtigen Amts,
des Auswärtigen Dienstes und des PA AA mit;
wirken an der allgemeinen Öffentlichkeitsarbit des Auswärtigen Amts,
wie am Tag der Offenen Tür, mit;
fördern das Editionsprojekt „Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepu­
blik Deutschland“ (AAPD) des Instituts für Zeitgeschichte, München/Berlin.
Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts | 9
Lesesaal
Das PA AA verfügt seit 2011 über einen neuen Lesesaal mit 32 Arbeitsplätzen. Er
wird jährlich von mehr als 1 000 Benutzern in Anspruch genommen, von denen
etwa 40 % Ausländer sind. Durchschnittlich zählt man rund zwei Dutzend Benutzer pro Arbeitstag und es werden im Jahr (2011) etwa 48 500 Aktenbände ausge-
Die Aufgaben des PA AA, zu denen die Aufbewahrung der völkerrechtlichen Ver-
liehen. Dabei sind die Ausleihen für die amtliche Benutzung nicht inbegriffen.
einbarungen des Deutschen Reiches und der Bundesrepublik Deutschland sowie
aller Unterlagen zählt, die der Auswärtige Dienst zur Erfüllung seiner Aufgaben
Nachstehende Tabelle veranschaulicht die in den letzten Jahren stetig zunehmen-
benötigt, wurden im Gesetz über den Auswärtigen Dienst der Bundesrepublik
den Benutzungsfrequenz:
Deutschland (GAD) vom 30. August 1990, das am 1. Januar 1991 in Kraft trat
(Bundesgesetzblatt I, 1990, S. 1842–1848), erstmals gesetzlich verankert. Seit 1990
Jahr
BenutzerBenutzerBenutzer Aktenbenutzung Benutzer
ist auch das Archiv des ehemaligen Ministeriums für Auswärtige Angelegenhei-
ten der DDR (MfAA) Teil des PA AA.
2005
679461218
44 002
18,95
(insgesamt)
(Inland)
(Ausland)
(insgesamt)
pro Tag
2006
698490208
42 995
20,59
Das PA AA ist zugleich Historischer Dienst des Auswärtigen Amts.
2007
748518230
42 515
20,65
Dieser ist zuständig für:
2008
822556266
46 386
22,42
2009
810554256
48 308
20,65
2010
913609304
51 736
23,66
2011
48 582
23,55
Beratung der Leitung, der Arbeitseinheiten des Auswärtigen Amts und der
Auslandsvertretungen in allen anfallenden historischen Fragen;
1059
621
Ausarbeitung und Stellungnahmen historisch-politischen Inhalts für die
Referate der Zentrale oder Auslandsvertretungen und andere Behörden;
Ausgestaltung bestimmter Räume des Amts mit Dokumenten zur Geschichte
der deutschen auswärtigen Politik;
Gedenkfeiern im Rahmen der Traditionspflege des Auswärtigen Amts;
Bearbeitung von Anfragen zur Geschichte des Auswärtigen Amts und des
Auswärtigen Dienstes, Vorträge für Ausbildungslehrgänge des mittleren,
gehobenen und höheren Dienstes in der Aus- und Fortbildungsstätte des
Auswärtigen Amts;
Auskünfte in Vertragsangelegenheiten;
Gutachterliche Stellungnahmen für Gerichte und andere Behörden;
Beteiligung an Ausstellungen und Veröffentlichungen des Auswärtigen Amts
und anderer öffentlicher Einrichtungen;
Darüber hinaus erarbeitet und veröffentlicht der Historische Dienst das
„Biographische Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871–1945“.
Im Lesesaal sind die Akten für jedermann offen
438
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Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts | 11
Der Lesesaal ist von Montag bis Donnerstag jeweils von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr,
Die Bestellungen der Akten für die Benutzung erfolgen über ein Computertermi-
am Freitag von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. Er befindet sich im Hauptgebäude
nal. Jeder Benutzer erhält einen eigenen Zugangscode (PIN), mit dem er Zugang
des Auswärtigen Amts in Berlin Mitte und ist über den Eingang Kurstraße 36 zu
zu den Bestellformularen hat. Es gibt am Vor- und Nachmittag je eine Aktenaus-
erreichen. Anmeldungen zum Besuch des PA AA sollten mindestens zwei bis drei
hebung. Die Anzahl der täglich ausgegebenen Akten bzw. Mikrofiches ist limitiert.
Wochen vor dem beabsichtigten Termin vorliegen, damit die Reservierung eines
Arbeitsplatzes im Lesesaal gesichert und bestätigt werden kann.
Archivgut kann in der Regel im Original eingesehen werden. Soweit die Akten
sicherungsverfilmt sind, können sie nur in Kopie oder auf Mikrofiche oder Mik-
Postanschrift:
rofilm benutzt werden. Mikrofichelesegeräte stehen im Lesesaal zur Verfügung.
Auswärtiges Amt
Außerdem steht allen Benutzern eine Freihandbibliothek zur Verfügung. Der
Ref. 117 - Politisches Archiv
Bibliothekskatalog ist elektronisch recherchierbar.
D-11013 Berlin
Benutzer können ihr Notebook oder ihren Tablet-PC mitbringen. Aufnahmen
Besucheradresse:
von Unterlagen des PA AA dürfen im Lesesaal mit einer mitgebrachten Digital-
Kurstraße 36
kamera (ohne Blitzlicht) selbst angefertigt werden. Der Gebrauch von Scannern,
D-10117 Berlin
Mobiltelefonen, Diktiergeräten und anderen technischen Hilfsmitteln ist jedoch
Telefon: +49-30 18-17-2159 (Sekretariat)
nicht gestattet.
+49-30 18-17-2179 (Lesesaal)
Fax: +49-30 18-17-3948
Professionelle fototechnische Arbeiten für Benutzer fertigt ein privates Unter-
E-Mail: [email protected]
nehmen auf eigene Rechnung ohne Haftung des Auswärtigen Amts an. Möglich
Internet: www.auswaertiges-amt.de/archiv (Deutsch)
sind Papierkopien, Digitalisate, Mikroverfilmungen und Rückvergrößerungen
von Mikrofilmen. Von vollständig auf Mikrofiche aufgenommenen Archivalien
www.auswaertiges-amt.de/archive (Englisch)
werden nur Duplikate der Mikrofiches oder Rückvergrößerungen vom MikroBenutzer haben am Eingang ihren Personalausweis oder Pass im Austausch
fiche auf DIN-A-4-Papier abgegeben. Auftragsformulare sowie Preislisten sind bei
gegen eine Besuchskarte zu hinterlegen und eine Personenkontrolle zu absolvie-
der Aufsicht im Lesesaal erhältlich. Versandkosten und eventuelle Bankspesen
ren. Für die Garderobe und kleines Handgepäck stehen Besucherschränke mit
werden gesondert in Rechnung gestellt.
1-Euro-Münzeinwurf zur Verfügung.
Ein großer Teil der Archivbestände aus der Zeit vor 1945 wurde nach dem
Das PA AA ist an gesetzlichen Feiertagen sowie von ca. Mitte Dezember bis Mitte
Zweiten Weltkrieg von den Alliierten auf Mikrofilm aufgenommen; diese Filme
Januar wegen jährlicher Revisionsarbeiten geschlossen. Die genauen Zeiten, in
können beim US-Nationalarchiv erworben werden (www.nara.gov).
denen der Lesesaal geschlossen ist, werden im Internet bekannt gegeben.
Im Vorraum des Lesesaals steht ein Getränkeautomat. Es versteht sich von selbst,
Das PA AA nutzt die Archivsoftware „Augias Archiv“. Diese Software ermöglicht
den Benutzern die schnelle Recherche in den Beständen. Hierfür sind PC-Arbeitsplätze eingerichtet. Dort sind auch Recherchen in elektronischen Findhilfen
und Digitalisaten von Akteneditionen und zeitgenössischen Geschäftsverteilungsplänen möglich. Daneben gibt es selbstverständlich auch die Möglichkeit,
auf herkömmliche Weise mit gedruckten Findbüchern zu arbeiten.
dass Essen und Trinken im Lesesaal selbst nicht gestattet ist.
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Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts | 13
Außerdem werden in der Werkstatt die Personalurkunden (Bestallungs,- Ernennungs-, Jubiläums- und Dankesurkunden) des Auswärtigen Amts gesiegelt.
Ein wichtiges Element der Diplomatie sind die zwischenstaatlichen Verträge
und Vereinbarungen. Heute sind diese nicht unbedingt mehr so kostbar ausgeschmückt, wie das früher der Fall war. Gleichwohl bleiben Verträge immer noch
etwas Besonderes. Sie werden, nachdem die Unterschriften geleistet wurden,
im PA AA aufbewahrt (siehe 2.7), aber schon zuvor werden sie in der Werkstatt
gebunden und gesiegelt. Letzteres – wenn es besonders feierlich zugeht – auch
noch in traditioneller Manier mit Siegellack.
Den Umfang, den dieser Arbeitsbereich hat, verdeutlicht die Tabelle:
Jahr
2002200320042005200620072008200920102011
Urkunden siegeln
1348202117571701126311641834183813981900
Verträge binden
342334438424303418262241192197
Verträge binden und siegeln
141028032000
Ausbildung und Praktika
Seit August 2010 bildet das PA AA, nach einer dreijährigen Unterbrechung, zwei
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste in der Fachrichtung Archiv
aus. Die FaMI-Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und erfolgt im dualen
Handwerkliches Können ist gefragt – Akten in der Restaurierungs­werkstatt
System, sowohl hier im Archiv als auch im Oberstufenzentrum für Bürowirtschaft und Verwaltung.
Restaurierungswerkstatt
In studienbegleitenden Praktika bietet das PA AA die Möglichkeit, unter Anlei-
Neben der Bereitstellung der Akten im Lesesaal zählt die Bestandserhaltung zu
Diese Praktika richten sich an Studenten des Archivwesens, der Informations-,
den wichtigsten Aufgaben eines Archivs. Zum PA AA gehört deshalb auch eine
Geschichts- und Geisteswissenschaften und umfassen einen Zeitraum von sechs
eigene Restaurierungswerkstatt, in der die zuständigen Ersthelfer arbeiten, wenn
Wochen bis höchstens sechs Monate. Die Bewerbung für ein Praktikum sollte
eine Akte beschädigt wurde oder der Zahn der Zeit an ihr genagt hat. Die Tätigkeit
mindestens sechs Monate im Voraus online über die zentrale Bewerbungsstelle
der Werkstattmitarbeiter ist jedoch weit vielfältiger. Im PA AA beobachten sie die
für Praktika im Auswärtigen Amt erfolgen.
tung erfahrener Archivare die vielfältigen Aufgaben des Archivs kennenzulernen.
klimatischen Bedingungen in den Magazinen, binden die zahlreichen Findbücher
für den Lesesaal und leisten die handwerkliche und gestalterische Seite der Aus-
Mehr Informationen zum Bewerbungsverfahren:
stellungen. Sie übernehmen die fachliche Ausarbeitung von Leistungsbeschrei-
www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/AAmt/AusbildungKarriere/AA-Taetigkeit/Praktika/Praktika.html
bungen für Restaurierungsarbeiten, die nach außen vergeben werden sowie die
anschließende Qualitätskontrolle.
02
BESTÄNDE
Im Politischen Archiv des
Auswärtigen Amts lagern
insgesamt ca. 26 Regalkilometer
Akten. Das sind rund 370 000
Ordner mit mehr als 150 Millionen
Blättern.
16 | Bestände
Bestände | 17
Allgemeines
tieren gerettet werden, wobei es zu Verlusten durch Bombeneinwirkung kam,
Im PA AA lagern gut 26 Regalkilometer Archivgut; knapp ein Drittel entfällt auf die
und große Teile der Akten der Kulturabteilung vernichtet. In der Zentrale des
Zeit ab den 1860er Jahren bis 1945. Aufbau (Tektonik) und Lagerung der Bestände
Amts in Berlin sowie in den Ausweichquartieren außerhalb der Hauptstadt fielen
entsprechen weitgehend den Registraturschichten aus der Schriftgutverwaltung
zahlreiche Akten, die nach 1936 entstanden waren und noch im Dienstbetrieb
des Auswärtigen Amts: 1867 bis 1920, 1920 bis 1936, 1936 bis 1945, 1949/1951 bis
verwendet wurden, entweder den Luftangriffen oder der aktiven Vernichtung
1956 und 1956 ff. Seit seiner Gründung ist das Auswärtige Amt in Abteilungen
durch Beamte und Archivare zum Opfer.
von denen insbesondere die Handelspolitische Abteilung betroffen war; bei dem
Brand eines Lastzuges wurden Geheimakten aus der Zeit der Weimarer Republik
gegliedert, deren Anzahl und Zusammensetzung wechselten. Die Abteilungen sind
wiederum in zahlreiche Referate gegliedert. Die Akten sind vor 1945 überwiegend
Bei Kriegsende im Mai 1945 wurden von den West-Alliierten in den Auslage-
auf der Ebene der Abteilungen, nach 1951 in der Regel in Registraturen der Refera-
rungsorten Mitteldeutschlands aufgefundene Akten zu großen Teilen vor dem
te geführt und in dieser Struktur jeweils vom PA AA übernommen worden.
Rückzug auf die vereinbarte Demarkationslinie in die amerikanische Besatzungszone verlagert. Vom Landgrafenschloss in Marburg an der Lahn gelangten sie
Die Archivalien sind entsprechend der jeweiligen Organisation des Auswärtigen
über Hessisch Lichtenau im März 1946 wieder nach Berlin, von wo aus sie wegen
Amts nach Abteilungen, Unterabteilungen oder Referaten, innerhalb dieser
des sich verschärfenden Ost-West-Gegensatzes 1948 in den Flugzeugen der Luft-
Einheiten nach Sachbetreffen und innerhalb dieser chronologisch geordnet. Die
brücke nach Whaddon Hall in Buckinghamshire in England verbracht wurden.
Bestände von 1867 bis 1945 umfassen ca. 8 000 laufende Regalmeter, diejenigen
Dort wurde der Archivbestand zum größten Teil verfilmt.
von 1949 bis zur Gegenwart ca. 13 000 laufende Regalmeter. In die Tektonik führt
eine Beständeübersicht ein.
1956 vereinbarte die Bundesregierung mit den Drei Mächten eine Rückgabe
dieser Akten an das 1951 in Bonn als selbständige oberste Bundesbehörde wieder
Schon kurz nach der Einrichtung des PA AA wurden wegen des Platzmangels
errichtete Auswärtige Amt. Im Januar 1959 kamen die letzten Dokumente aus
größere Aktenbestände, die keinen primär politischen Inhalt hatten, im Reichs-
Whaddon Hall zurück. Im Sommer 1959 war die vorläufige Ordnung des Archivs
archiv in Potsdam deponiert, blieben aber Eigentum des Auswärtigen Amts.
abgeschlossen und das PA AA wieder benutzbar. Bestandteil der Vereinbarung
Ein Teil dieser Akten wurde beim Brand des Reichsarchivs im Frühjahr 1945
war die Verpflichtung, die zurückgegebenen Akten in vollem Umfang der inter-
vernichtet. Die rechtzeitig von dort evakuierten Bestände lagern heute in den
nationalen Forschung zugänglich zu machen.
Abteilungen Berlin des Bundesarchivs. Dabei handelt es sich um Akten des
Auswärtigen Amts aus der Kaiserzeit, und zwar der Handelspolitischen Abteilung
Nach dem Beitritt der fünf neuen Länder zur Bundesrepublik Deutschland am
(II) und der Rechtsabteilung (III) sowie weitere Akten, die 1945 in die Hände der
3. Oktober 1990 beschloss der Deutsche Bundestag am 20. Juni 1991 die Verle-
Sowjetunion geraten waren und nach 1949 von ihr an die DDR gegeben wurden.
gung des Regierungssitzes von Bonn in die Hauptstadt Berlin. Der Umzug weiter
Durch mehrere Bestandsbereinigungen zwischen den Archiven wurden in den
Teile des Auswärtigen Amts in das Haus Werderscher Markt 1, dem ehemaligen
vergangenen Jahren die jeweiligen Bestände vereinheitlicht und auf diese Weise
Gebäude der Reichsbank, erfolgte vom 25. Oktober bis zum 20. Dezember 1999.
deren Benutzung erleichtert.
Im Laufe des folgenden Jahres zog auch das PA AA nach Berlin. Die Akten wurden
im Rahmen des Umzugs revidiert, in säurefreie Schachteln verpackt und befin-
Während des Zweiten Weltkriegs wurden die wertvollen Berliner Archive lange
den sich gut geschützt in den Kellern und klimatisierten ehemaligen Tresoren der
Zeit nicht evakuiert. Erst nach den großflächigen Bombardements auf Berlin seit
Reichsbank. In Bonn wurde der Dienstbetrieb am 29. September 2000 beendet
März 1943, bei denen im November desselben Jahres auch die Dienstgebäude des
und am 2. Oktober 2000 in Berlin wieder aufgenommen. Der Lesesaal öffnete sei-
Auswärtigen Amts in der Wilhelmstraße Treffer erlitten, begann die Auslagerung
ne Türen am 2. Januar 2001 für die Benutzer, deren Zahl seither ständig zunimmt.
der Akten des PA AA nach Osten sowie in Schlösser und Burgen im Harz. Beim
Im Nov./Dez. 2006 konnte die zweite von insgesamt drei Magazinebenen bezogen
Näherrücken der Ostfront mussten die Akten aus den östlichen Ausweichquar-
werden. Seit 2010 wird auch die Ebene C als weiteres Magazin genutzt.
18 | Bestände
Bestände | 19
Akten des Auswärtigen Amts
des Deutschen Reichs (1867–1945)
Kernbestand des PA AA waren bei seiner Gründung die Akten des Zentralbüros
der Politischen Abteilung (Abt. I A), etwa 20 000 Aktenbände der Zeit von 1867
bis 1919. Diese Registraturschicht wurde 1920 geschlossen, weil das Amt nach
der Gründung der Weimarer Republik organisatorisch reformiert und völlig
umstrukturiert wurde. Dies geschah in der nach dem Leiter der Personal- und
Verwaltungsabteilung benannten „Schülerschen Reform“. Sie hob auch die bis
dahin bestehende Unterscheidung zwischen diplomatischer und konsularischer
Laufbahn auf und schuf den einheitlichen Auswärtigen Dienst. Bis 1920 war die
Bearbeitung der politischen Vorgänge von den wirtschafts- und außenhandelspolitischen sowie juristischen Angelegenheiten strikt getrennt gewesen.
Mit der Umorganisation des Auswärtigen Amts traten an die Stelle der bisherigen Sachabteilungen für die Zeit von 1920 bis 1936 neben die Personal- und
Verwaltungsabteilung (I), die Rechtsabteilung (V) und die Kulturabteilung (VI)
zunächst sechs, dann, ab 1922, drei Länderabteilungen (II–IV), in denen alle Angelegenheiten der betreffenden Länder (Politik, Wirtschaft, Kultur usw.) behandelt
wurden. Daneben gab es Sonderreferate: u.a. Wirtschaft-Reparationen (W/Rep),
Völkerbund (Vbd), Abrüstung (II F), und „Deutschland“ zur Beobachtung der
innen­politischen Verhältnisse im Deutschen Reich. Aus dem Referat Etikette (E)
erwuchs die Protokollabteilung (Prot).
Mit der Aufgliederung des Amts in eine Vielzahl von Abteilungen und Sonderreferaten entstanden neue Verbindungsstellen zwischen dem Ministerium und der
Amtsleitung: Das Büro des Reichsministers (Büro RM) und das Büro des Staatssekretärs (Büro StS). Deren Akten dokumentieren, wie die Amtsleitung unterrichtet
wurde; sie spiegeln die wichtigsten auswärtigen Angelegenheiten wider und sind
deshalb von großer Bedeutung. Akten von Delegationen, etwa der Friedensdelegation Paris/Versailles, zum Dawes- und Youngplan und andere kommen noch
hinzu. Schließlich sind noch die Handakten der Abteilungsleiter zu erwähnen.
Die Akten dieser mittleren Registraturschicht (1920–1936) des alten Amts kamen
1938 in das PA AA.
Bei einer erneuten Reorganisation im Mai 1936 wurde unter Beibehaltung der
Büros von Reichsminister (Büro RAM) und Staatssekretär eine Struktur herge-
Telegramm über die geglückte Einschleusung Lenins nach Russland 1917
20 | Bestände
Bestände | 21
stellt, die der vor 1920 glich: Protokollabteilung, Abteilung Personal und Verwal-
schichten, andererseits auf der Grundlage der bestandsbildenden Arbeitseinhei-
tung, Politische Abteilung (Pol.), Handelspolitische Abteilung (HA Pol), Rechtsab-
ten zu Beständen unterschiedlicher Größen zusammengefasst. Die Bestände sind
teilung (R), Kulturpolitische Abteilung (Kult), Nachrichten- und Presseabteilung
jeweils mit dem Kürzel RZ und einer dreistelligen Zahl bezeichnet. Die Tektonik
(P) und schließlich Abteilung Deutschland (D) (später Abt. Inland), in deren Akten
folgt einem einfachen Prinzip, welches den hierarchischen Strukturen und den
u.a. das Schicksal der Juden, die Ausbürgerungen, Umsiedlungen usw. ihren
Sachzusammenhängen im Auswärtigen Amt folgt:
schriftlichen Niederschlag gefunden haben; hier ist auch das einzige bekannte
Exemplar des Protokolls der Wannseekonferenz (20. Januar 1942) überliefert, auf
der die so genannte „Endlösung der Judenfrage“ beschlossen wurde. Die oben
erwähnten Kriegsverluste haben die Registraturschicht seit 1936 am stärksten
betroffen. Genauere Informationen über die Organisation des Auswärtigen
Amts bietet das Biographische Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes
1871–1945, Bd. 1. Paderborn 2000, S. XXI–XXXIII und das Nachschlagewerk Akten
Leitungsebene (Minister, Staatssekretäre, Unterstaatssekretäre –
Archivbestände RZ 101 bis RZ 108);
Politik (Abteilungen und Referate – Archivbestände RZ 201 bis RZ 214;
Handakten – Archivbestände RZ 215 bis RZ 258);
Wirtschaft (Abteilungen und Referate — Archivbestände RZ 301 bis RZ 305;
Handakten – Archivbestände RZ 306 bis RZ 347);
zur deutschen Auswärtigen Politik 1918–1945. Ergänzungsband zu den Serien
Recht (Archivbestände RZ 401 bis RZ 414);
A–E. Gesamtpersonenverzeichnis, Portraitphotos und Daten zur Dienstverwen-
Kultur (Archivbestände RZ 501 bis RZ 515);
dung. Anhänge. Göttingen 1995, S. 547 ff.
Personal und Verwaltung (Archivbestände RZ 601 bis RZ 620);
Presse und Rundfunk (Archivbestände RZ 701 bis RZ 703);
Delegationen, Kommissionen, Vertreter des Auswärtigen Amts
(Archivbestände RZ 801 bis RZ 852).
Eine Beständeübersicht führt in die Benutzung des Schriftguts ein; die Bestände
selbst sind weitgehend durch Findbücher und elektronische Findmittel erschlossen, die den Benutzern im Lesesaal zugänglich sind. Die Akten der Zentrale bis
1945 sind über alle Bestände hinweg mit einer fortlaufenden Zahl versehen,
der ein „R“ vorangestellt ist. Auf diese Weise trägt jeder Aktenband von 1867 bis
1945 eine eigene unverwechselbare Signatur, gleichgültig welchem Bestand er
zugeordnet ist.
Ohne PC und doch ganz exakt – die Journale (Geschäftstage­bücher) des alten Amts
Akten der Auslandsvertre­
tungen des Deutschen Reiches
(bis 1945)
Zu außenpolitischen Themen aus der Zeit zwischen 1870 und 1945 findet man
Neben den Akten der Zentrale werden im PA AA auch Akten der Auslandsvertre-
die dichteste und beste Überlieferung in den Akten der Zentrale. Dorthin wurde
tungen aufbewahrt. Für die wissenschaftliche Benutzung sind sie immer dann
alles berichtet, was im Ausland wichtig war oder den Auslandsvertretungen wich-
von nachrangiger Bedeutung, wenn für den betreffenden Zeitraum auch die weit
tig erschien. Das Schriftgut der Zentrale ist einerseits entlang der Registratur-
klarer strukturierten und wichtigeren Akten der Zentrale erhalten sind. Wo diese
22 | Bestände
Moderner Archiv­
alltag – Recherche mit
Bleistift und Computer
Bestände | 23
24 | Bestände
Bestände | 25
jedoch Lücken aufweisen, bilden die Akten der Auslandsvertretungen insoweit
eine wichtige Ersatzüberlieferung. Sie gelangten in großem Umfang erst 1938 in
das PA AA, als die Vertretungen aufgefordert wurden, ihre Archive abzuliefern.
Weiteren Zugang erhielten diese Bestände in den 1950er Jahren, als nach der
Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen die Altakten der reaktivierten
Vertretungen an das Auswärtige Amt und damit in das PA AA gegeben wurden.
Insgesamt sind die Lücken hier weit größer als bei den Akten der Zentrale.
Die Akten von rund 300 diplomatischen und konsularischen Vertretungen sind
unterschiedlich dicht und gut überliefert. Vielfach haben Auslandsvertretungen
ihre Archive beim Abbruch der diplomatischen Beziehungen vernichtet, um sie
nicht in die gegnerischen Hände fallen zu lassen. Einzelne Reichsvertretungen,
die in neutralen oder besetzten Staaten bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs
bestanden, haben diese Vernichtung erst 1945 vorgenommen. Bei nur teilweise
erhaltenen Beständen sind die Akten häufig bis zu einem bestimmten Grenzjahr
vollständig erhalten. In anderen Fällen dagegen ist die Überlieferung in sich zeitlich lückenhaft. Der Erhaltungszustand erlaubt mitunter nur eine eingeschränkte
Benutzung.
Alle Dokumente erschließen sich über die richtige Archivsignatur
Zu den Akten einiger diplomatischer Vertretungen, die aufgrund des Umfanges
ihrer Überlieferung und ihrer politischen Bedeutung für die Forschung besonderen Wert haben, existieren archivarische Hilfsmittel. Wo neue Verzeichnungen
noch nicht erstellt werden konnten, ermöglichen Verzeichnisse, die auf alten
Abgabelisten beruhen, eine zumindest grobe Orientierung. Für jede vorhandene
Überlieferung einer Auslandsvertretung wurde ein eigener Bestand gebildet. Die
Bestandsbezeichnungen entsprechen dabei den Ortsnamen, das können auch
zeitgenössische, heute ungebräuchlich gewordene geographische Bezeichnungen
Akten des Auswärtigen Amts
der Bundesrepublik
Deutschland (1949/51 ff.)
sein. Ein vorangestelltes „RAV“ verweist darauf, dass es sich um Akten einer Aus-
Schon vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gab es zwei Einrich-
landsvertretungen aus der Zeit des Deutschen Reichs handelt. Da die Akten der
tungen, die als Vorläufer des Auswärtigen Amts angesehen werden können: das
Auslandsvertretungen im PA AA seit jeher durchnumeriert waren, wurden diese
nach der Moskauer Viermächtekonferenz auf Beschluss der vier Ministerpräsi-
Signaturen meist übernommen.
denten der Länder der amerikanischen Besatzungszone am 15. April 1947 gegründete „Büro für Friedensfragen“ in Stuttgart und die ebenfalls 1947 ins Leben
gerufene Hauptabteilung V „Außenhandel“ der Verwaltung für Wirtschaft des
Vereinigten Wirtschaftsgebiets („Bizone“) in Frankfurt am Main, die die Arbeit der
alten Wirtschaftsabteilung des Auswärtigen Amts wieder aufnahm. Ihre Akten
finden sich im Bundesarchiv am Standort Koblenz in den Beständen Z 8 und Z 35.
Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 24. Mai 1949, die zunächst noch nicht souverän war, wurde am 20. November 1949 im Bundeskanzleramt die Unterabteilung A der noch zu errichtenden Abteilung 2 als
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Bestände | 27
„Verbindungsstelle zur Alliierten Hohen Kommission“ ins Leben gerufen. Mit
dem Petersberger Abkommen vom 22. November 1949 wurde der Bundesrepublik die Errichtung von konsularischen und Handelsvertretungen gestattet;
diesem Schritt folgte die Einrichtung des „Organisationsbüros für die konsularischen und wirtschaftlichen Vertretungen“ im Bundeskanzleramt. Aufgrund der
dort ausgearbeiteten Organisationspläne wurde am 1. April 1950 die „Dienststelle
für Auswärtige Angelegenheiten“ im Bundeskanzleramt geschaffen und direkt
dem Bundeskanzler unterstellt. Nach der am 6. März 1951 in Kraft getretenen
Abänderung des Besatzungsstatuts wurde durch Erlass des Bundeskanzlers vom
15. März 1951 das „Auswärtige Amt“ wieder errichtet, auf das die Aufgaben dieser
Dienststelle übergingen.
Das neue Auswärtige Amt ist wie früher in Abteilungen (heute: 10) gegliedert, die
sich jeweils aus mehreren Referaten oder Arbeitseinheiten zusammensetzen. An
dieser Verwaltungsstruktur orientiert sich auch die Struktur der Archivbestände
im PA AA. Im Regelfall enthält jeder Bestand die Akten derjenigen Referate innerhalb der betreffenden Abteilung, die nacheinander für ein bestimmtes Aufgabengebiet zuständig waren. Konstant gibt es seit 1951 folgende Abteilungen:
Zentralabteilung (Archivbestände B 100 bis B 119);
Wirtschaftsabteilung (Archivbestände B 50 bis B 75);
Rechtsabteilung (Archivbestände B 80 bis B 89);
Kulturabteilung (Archivbestände B 90 bis B 98);
Protokoll (Archivbestand B 8).
Die Kulturabteilung umfasst heute auch das Aufgabengebiet Kommunikation,
nachdem 2003 die frühere Auslandsabteilung des Presse- und Informationsamtes
der Bundesregierung dem Auswärtigen Amt angegliedert wurde. Die Zentralabteilung umfasst auch Fachreferate wie den Sprachendienst, die Akademie
Auswärtiger Dienst als interne Aus- und Fortbildungsstätte oder auch das PA AA.
Geändert hat sich dagegen der Zuschnitt der politischen Abteilungen. Wie 1951
bestehen heute die Politischen Abteilungen 2 (Politische Abteilung) und 3 (Länderabteilung). Zwischen 1958 und 1962 bestand allerdings eine eigene Ostabteilung (7), und seit 1981 wurden spezielle politische Abteilungen ausgegliedert:
1981 Abrüstungsabteilung;
1993 Europa-Abteilung;
1995 Abteilung Vereinte Nationen.
Zeugnisse des Registratorenfleißes – Für jeden Ein- und Ausgang ein Eintrag mit spitzer Feder
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Die Akten der politischen Abteilungen befinden sich in den Archivbeständen
Das Geschäftszeichen ist das Aktenzeichen mit den vorangestellten Organisa-
B 10 bis B 46. Schließlich bestehen Leitungs- und Sondereinrichtungen wie das
tionskennzeichen, wie hier im zweiten Fall. Akten, die sich auf einzelne fremde
Ministerbüro, das Büro Staatssekretäre und der Planungsstab (Archivbestände B 1
Staaten beziehen, sind an einem nachgestellten Länderkennzeichen zu erkennen.
bis B 7 und B 9).
Auch diese Kennzeichen haben sich verändert: Ägypten wurde z. B. bis 1958 mit
der Kennzahl 1 bezeichnet, von 1958 bis 1972 mit 90.00, von 1972 bis 1998 mit der
Abkürzung AGY und seitdem nach internationalem Standard mit EGY.
Die Aktenpläne können im Lesesaal des PA AA eingesehen werden.
Die Akten werden im Auswärtigen Amt oft bereits nach wenigen Jahren an
das PA AA abgegeben. Sie gelangen zunächst in ein Zwischenarchiv, auf dessen
Bestände die Arbeitseinheiten des Hauses jederzeit sofortigen Rückgriff haben.
Der jährliche Neuzugang beträgt etwa 4 000 bis 5 000 Kartons. Bis 1973 entspricht
die Lagerung im Zwischenarchiv den Registraturverhältnissen, d. h. die Akten der
Abteilungsregistraturen von 1951 bis 1956 liegen in sich geschlossen im Magazin, ebenfalls die Referatsregistraturen von 1956 bis 1972. Da es auf Dauer nicht
möglich war, über 100 Registraturen der Zentrale und aktuell über 200 Auslandsvertretungen eigene Lagerplätze im Magazin zu reservieren, werden seit 1973 die
Aktenabgaben nur noch in zwei Beständen, Inland und Ausland, mit jeweils fortlaufender Numerus-Currens-Signierung gelagert. Jede Aktenabgabe ist mit einem
Aussonderungsverzeichnis versehen, und diese Verzeichnisse werden gesondert
Farbige Punkte unterscheiden die Aktenbestände in der Monotonie der Archivkästen
in der Ordnung der abgebenden Registraturen aufbewahrt.
Die Akten des neuen Amts wurden zunächst in Abteilungsregistraturen auf der
Es gibt für den Zeitraum von 1949 bis 2010 nicht weniger als 95 Archivbestände.
Grundlage eines nach der Dezimalklassifikation geordneten Einheitsaktenplans
Der vorangestellte Buchstabe „B“ kennzeichnet die Bestände aus der Zeit der
geführt; dieser diente dann auch als Basis der Ordnungs- und Verzeichnungsar-
Bundesrepublik Deutschland.
beiten im PA AA. Seit 1958 werden die Akten auf Referatsebene geführt; seit 1972
besteht wieder ein Einheitsaktenplan nach der Dezimalklassifikation. In der Zwi-
Eine Beständeübersicht führt in die Benutzung des Schriftguts ein. Die Bestände
schenzeit gab es organisationsgebundene Referatsaktenpläne, die verfeinerten
selbst sind entweder durch Findbücher oder durch Abgabelisten erschlossen. Seit
Geschäftsverteilungsplänen gleichen. Für jede dieser drei Registraturschichten
1996 werden die Akten zusammen mit elektronischen Aussonderungsverzeich-
sind die zeitgenössischen Akten- bzw. Geschäftszeichen das wichtigste Hilfsmit-
nissen dem PA AA übergeben. Für diese Akten besteht damit auch die Möglichkeit
tel zur Ermittlung einschlägiger Akten für ein Forschungsthema. Ihre Formen
der Suche in der Software „Augias Archiv“. Im Lesesaal des PA AA können die
sind jeweils verschieden. Grundsatzakten zum Betreff „Zulassung von Konsuln
Benutzer auch die Akten-, Geschäftsverteilungs- und Ordnungspläne einsehen.
und Erteilung des Exequaturs“ finden sich z. B. unter folgenden Akten- bzw.
Geschäftszeichen:
Gemäß § 5 Bundesarchivgesetz steht als Sachakten geführtes Archivgut des
Bundes nach dreißig Jahren jedermann auf Antrag gemäß der Benutzungsord-
von 1951 bis 1958 unter 710-06;
nung (s. u.) des PA AA zur Einsicht offen. Diese Sperrfrist gilt nicht für Verschluss-
von 1958 bis 1972 unter 002-85.01;
sachen, die von den Stellen, die sie angefertigt haben, gesondert deklassifiziert
von 1972 bis in die Gegenwart unter 701.21.
werden müssen. Die Benutzung von Schriftgut, das Geheimhaltungsvorschriften
30 | Bestände
unterliegt, ist nicht zulässig. Die archivgesetzlichen Schutzfristen können auf
Antrag verkürzt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Nähere
Auskunft erteilt das PA AA.
Überlieferung zur Geschichte der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland
wird auch in anderen Archiven verwahrt. Am Dienstort Koblenz des Bundesarchivs befinden sich z. B. die Akten des Bundeskanzleramtes (Bestand B 136),
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(Bestand B 213) und des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
Bestände | 31
Archiv des Ministeriums für
Auswärtige Angelegenheiten
der Deutschen Demokratischen Republik
(Bestand B 145). Die Akten des Deutschen Bundestages werden von dessen Parla-
Dieser Archivteil umfasst die Akten des ehemaligen Ministeriums für Auswärtige
mentsarchiv in Berlin verwahrt.
Angelegenheiten der DDR (MfAA) sowie die völkerrechtlichen Vereinbarungen,
die vom Archiv für Staatsdokumente beim Ministerrat der DDR nach Herstellung
der Deutschen Einheit übernommen wurden.
Akten der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik
Deutschland (1950 ff.)
Für diese Teilbestände gilt grundsätzlich dasselbe, was schon weiter oben über
die Vertretungen der Zeit bis 1945 gesagt wurde. Die Akten der über 700 nach
1950 wieder errichteten, neu errichteten oder bereits geschlossenen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland – als erste wurde die Vertretung
in London als Generalkonsulat wieder eröffnet (16. Juni 1950), – bilden einen
Bestand mit einer eigenen Numerus-Currens-Zählung. Die bei den Vertretungen
massenhaft anfallenden Einzelfallakten werden bereits vor Ort vernichtet, Akten
mit Dauerwert werden nach 10 Jahren dem PA AA angeboten. Unterlagen zu den
zahlreichen Honorarkonsulaten sind in der Regel bei der übergeordneten Vertretung überliefert. Das PA AA übernimmt bis zu 20 % der Akten von Botschaften
und höchstens 5 % der Akten von konsularischen Vertretungen. Die Aussonderungsverzeichnisse der Vertretungen werden nach dem Namensalphabet der
Vertretungen abgelegt.
Die Akten der Auslandsvertretungen ergänzen die Überlieferung der in der Zentrale federführenden Arbeitseinheiten.
Hängeregistraturen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der DDR
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Bestände | 33
Archiv der
Völkerrechtlichen Verträge
Urkunden, aus denen sich Rechte oder Verpflichtungen ergeben, bilden seit dem
frühen Mittelalter den Kern eines jeden Archivs, diente dieses doch ursprünglich lediglich der Rechtssicherung seines Eigentümers. Die völkerrechtlichen
Verträge, die unter anderem die Rechtsgrundlagen für die äußeren Grenzen der
Bundesrepublik Deutschland, ihre Souveränität nach innen und außen, ihre
internationalen Beziehungen auf politischem, kulturellem und wirtschaftlichem
Gebiet bilden, werden verwahrt im PA AA gemäß § 10 des Gesetzes über den
li: Geschwindigkeit zählt – Aktentransport mit dem Elektro­fahrzeug
Auswärtigen Dienst und § 72 Absatz 8 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
re: Genauigkeit ist gefragt – Bei der Einlagerung ins Magazin darf kein Fehler unterlaufen
Bundesministerien. Sie werden in der Regel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
und sind damit heute jedermann zugänglich.
Schriftgutabgaben der DDR-Auslandsvertretungen erfolgten in der Regel an
die zuständigen Länderreferate des Ministeriums, wurden dort in die Akten des
Der Vertragsbestand des PA AA enthält außer den völkerrechtlichen Verträgen
Ministeriums eingefügt und später im Verbund mit den Referatsakten an das
der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik
Archiv abgegeben. Die Schriftgutüberlieferung des Ministeriums für Auswärtige
und des Deutschen Reiches auch einige Verträge aus älterer Zeit, soweit sie vom
Angelegenheiten und der Auslandsvertretungen der DDR von 1949 bis 1990 ist,
Deutschen Reich bei dessen Gründung im Jahr 1871 übernommen wurden, zum
von einigen Sonderbeständen abgesehen, in der Ordnung des Einheitsaktenplans
Beispiel die Revidierte Rheinschifffahrtsakte von 1868 mit ihrem Vorläufer, der
des Ministeriums von 1967 bzw. 1980 abgelegt; sie umfasst etwa 3 100 laufende
Rheinschifffahrtsakte von 1831.
Meter. Das Schriftgut ist mehrheitlich nach dem Pertinenzprinzip geordnet und
wird in weiten Teilen in Lose-Blatt-Form aufbewahrt Aus konservatorischen
Das Vertragsarchiv umfasst folgende Teilbestände:
Gründen erfolgten Sicherungsverfilmungen auf Mikrofiches und die Herstellung
von gelumbeckten Bänden. Inhaltlich sind die Unterlagen bis 1979 durch Karteikarten oder elektronische Findmittel erschlossen. Noch nicht geordnetes und
inhaltlich nicht verzeichnetes Schriftgut aus den Jahren 1980 bis 1990 ist über
ca. 2 000 bilaterale und ca. 350 multilaterale Verträge des Deutschen Reiches
(mit älteren Vorläufern), von denen über 100 noch in Kraft sind;
ca. 19 000 bilaterale Verträge der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich
die zugehörigen Aussonderungsverzeichnisse nachweisbar. Auch dieser Teil des
Vereinbarungen zu Projekten der Entwicklungszusammenarbeit) mit mehr
Archivs ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für Dritte nach Ablauf
als 200 Partnern, worunter auch einige nicht völlig selbständige Gebiete, wie
der Sperrfrist von 30 Jahren zugänglich.
zum Beispiel die britischen Kanalinseln, sowie eine Reihe nicht mehr existierender Staaten fallen;
Zum Bestand MfAA gehört auch eine umfassende Bildsammlung von ca. 18
Regalmetern. Sie beinhaltet Porträtaufnahmen von leitenden Mitarbeitern
ca. 1 450 Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit rund 150 internationalen Organisationen;
des MfAA, Alben von Staats- und Regierungsbesuchen im Ausland sowie von
ca. 1 300 multilaterale Verträge der Bundesrepublik Deutschland;
Akkreditierungen ausländischer Botschafter in der DDR. Dieser Teil ist durch
ca. 3 300 Verträge der Europäischen Union und der Europäischen Gemein-
Karteikarten erschlossen. Einen anderen Schwerpunkt der Überlieferung bilden
schaften, an denen die Bundesrepublik Deutschland kraft ihrer Mitglied-
Fotoaufnahmen, z.B. Gedenktage, Großstädte und Alltagsgeschehen.
schaft beteiligt ist;
34 | Bestände
rund 50 Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR
Bestände | 35
Insgesamt liegen bei Erscheinen dieser Broschüre somit rund 34 550 einzelne
sowie zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einzelnen Bundeslän-
Verträge vor, die das PA AA verwahrt; jährlich kommen zahlreiche neue hinzu.
dern oder inländischen Organisationen (z.B. Goethe-Institut);
Bilaterale Verträge werden normalerweise in den beiden Amtssprachen der
ca. 6 500 Verträge der DDR mit anderen Ländern (bilateral und multilateral);
Vertragspartner ausgefertigt. Wenn davon auszugehen ist, dass die gegenseitige
ca. 600 Liegenschaftsverträge des Deutschen Reichs und der Bundesrepublik
Kenntnis der Sprache des jeweiligen Partners nur gering ist, wird häufig eine wei-
Deutschland hauptsächlich über die Auslandsvertretungen der Bundesrepu­
tere Ausfertigung in einer sogenannten Mittelsprache (im allgemeinen Englisch
blik Deutschland.
oder Französisch) hinzugefügt, die bei unterschiedlicher Auslegung entscheidend
ist. Falls bei multilateralen Übereinkommen Deutsch nicht Vertragssprache ist,
wird bei der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt eine amtliche Übersetzung
des Sprachendienstes des Auswärtigen Amts hinzugefügt. Bei multilateralen
Verträgen war im 19. Jahrhundert eine einzige – französische – Sprachfassung
üblich. Heute verwenden zum Beispiel die Vereinten Nationen für ihre Verträge
in der Regel Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch;
in manchen Fällen ist die Zahl der Vertragssprachen noch größer.
Der Vertragsbestand enthält zahlreiche bedeutende Stücke, die helle wie dunkle
Momente der Geschichte repräsentieren. So findet man aus der Zeit bis 1945 etwa
den Berliner Vertrag (1878);
den Kongo-Vertrag (1885);
den Vertrag von Rapallo (1922);
den Locarno-Pakt (1925);
das Münchner Abkommen (1938);
die deutsch-sowjetischen Verträge von August und September 1939;
dazu auch viele Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsverträge mit
Ländern Asiens, Afrikas und Südamerikas.
Unter den Verträgen der Bundesrepublik finden sich beispielsweise
das Luxemburger Abkommen mit Israel von 1952;
der „Elysée-Vertrag“ von 1963 über die
deutsch-französische Zusammenarbeit;
nicht zuletzt der „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“ von 1990.
Der „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ (ZweiPlus-Vier-Vertrag) ist eine der vertraglichen Grundlagen der deutschen Wiedervereinigung. Im Jahr 2011 wurde er von der UNESCO in das Programm „Memory
V
ersuch der Wiedergutmachung – Konrad Adenauers und Moshe Sharetts Unterschriften unter
dem Luxemburger Abkommen mit Israel von 1952
of the World“ aufgenommen und zählt somit zum Weltdokumentenerbe.
36 | Bestände
Die ganze Welt in
buntem Gewebe –
Vertragsband für
völkerrechtliche
Verträge in der
Restaurierungs­
werkstatt
Bestände | 37
38 | Bestände
Die Archivierung der völkerrechtlichen Vertragsurkunden erfolgt gesondert von
der Archivierung der mit ihnen verbundenen Akten. Die Dokumente werden von
Bestände | 39
P 6Personalakten der Geschäftsstelle für die
Friedensverhandlungen (1919–1923);
den federführenden Referaten über die Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts
P 7 Personalakten der Waffenstillstandskommission (1918–1920);
meist umgehend an das PA AA abgegeben.
P 8 Personalakten der Gemischten Schiedsgerichte (19120–1933);
P 9 Personalakten des Geographischen Dienstes (1941–1945);
Die Vertragswerke setzen sich nicht selten aus einer ganzen Reihe von Einzeldo-
P 10 Sekretierte Personalvorgänge (1903–1945);
kumenten zusammen, wie Unterzeichnungsvollmachten, den Vertragsurschrif-
P 11 Personalfragebögen aus dem Jahr 1944;
ten selbst, eventuell ergänzenden Protokollen oder Notenwechseln, Ratifikati-
P 12personenbezogene Akten von Österreichern im deutschen
onsurkunden samt deren Austauschprotokollen, Bekanntmachungen bis hin
Auswärtigen Dienst (1938–1940);
zu den Registrierungszertifikaten der Vereinten Nationen. Bis alles vorliegt,
P 13 Personalverwaltungsakten der Auslandsvertretungen (1870–1945);
können mehrere Jahre vergehen; die Archivierung erfolgt meist nicht insgesamt,
P 14 Personalakten Neues Amt (seit 1949);
sondern nach und nach. Abgelegt werden die Dokumente heute nach Numerus
P 15Ortskraftakten der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik
Currens, das heißt in laufender Nummernfolge entsprechend dem Zeitpunkt
ihres Eingangs im PA AA. Im Verzeichnis erscheinen sie jedoch zusammengefasst
unter einer (virtuellen) Vertragsnummer. Das elektronische Verzeichnungssystem
Deutschland (seit 1951);
P 16Personalakten des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten
der DDR (1949–1990).
ermöglicht Recherchen unter den verschiedensten Gesichtspunkten: Gegenstand des Vertrags, Unterzeichnungsdatum, Vertragspartner oder selbst nach den
Namen einzelner Unterzeichner. Das PA AA stellt die Unterlagen, die praktisch
vollständig verfilmt und digitalisiert sind, heute meist in elektronischer Kopie zur
Verfügung; Länderabteilungen, Rechtsabteilung und die Übersetzer des Sprachendienstes sind häufige Abnehmer, aber auch private Benutzer. Das PA AA gibt
ferner Auskünfte über die Verhandlungsakten zu den Verträgen und unterstützt
die Rechtsabteilung bei der Klärung von Statusfragen der Verträge.
Personalaktenarchiv
Das Personalaktenarchiv des Auswärtigen Amts verfügt im PA AA über einen
Gesamtumfang von über 1 000 laufenden Metern Akten – das sind ca. 66 000
Aktenbände. Es besteht aus den Personalakten des alten Amts für die Zeit von
etwa 1850 bis 1945 und den Personalakten des neuen Amts für die Zeit ab
1949/1951 mit ca. 30 000 Bänden. Das Personalaktenarchiv gliedert sich in:
P 1 Personalakten Altes Amt (1870–1945);
P 2 Personalakten der männlichen Angestellten (1918–1945);
P 3 Personalakten der weiblichen Angestellten (1918–1945);
P 4 Personalakten der Presseabteilung (1916–1921);
P 5 Personalakten der Außenhandelsstelle (1919–1921);
Die Personal­akten­– alterungsbeständig gelagert
40 | Bestände
Bestände | 41
Das Personalaktenarchiv aus der Zeit vor 1945 stellt einen in sich geschlossenen
Missionschefs. In ihren Akten finden sich nicht nur Personal- und Laufbahnda-
Bestand für alle Bediensteten des alten Auswärtigen Amts dar. Durch den großen
ten, sondern häufig auch Akkreditive und Exequaturen und somit völkerrechtlich
Luftangriff auf Berlin im November 1943 sind zahlreiche Akten der aktiven Be-
wichtige Daten über die Aufnahme diplomatischer und konsularischer Beziehun-
diensteten verloren gegangen. Diese Verluste sind nur zum Teil durch nachträg-
gen, die anderweitig oft nicht mehr zu ermitteln sind. Insbesondere die Personal-
lich ausgefüllte Personalbögen (P 11) ersetzt worden. In Einzelfällen können bei
akten des höheren Dienstes enthalten amts- und behördengeschichtliche Daten
über Errichtung und Besetzung von Auslandsvertretungen sowie von Abteilungen der Zentrale.
Die archivierten Personalakten der Bediensteten des Auswärtigen Amts nach
1949/1951 werden nach der Abgabe aus den Personalregistraturen der Zentrale
und den Kanzleiregistraturen der Auslandsvertretungen (bei Ortskraftakten) in
verschiedenen Beständen (P 14 und P 15) geführt, um jederzeit den schnellen
Rückgriff der Registraturen zu ermöglichen. Die mit Aussonderungslisten abgegebenen Akten werden im PA AA einzeln verzeichnet und nach Namensalphabet
abgelegt.
Die Bewerbungsakten und Prüfungsakten sämtlicher Laufbahnen werden
gesondert abgelegt, sie werden nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen
vernichtet.
Die Benutzung von personenbezogenem Schriftgut des Bundes, also auch von
Personalakten, regelt § 5 Absatz 2 des Bundesarchivgesetzes vom 6. Januar 1988.
Danach können sie erst dreißig Jahre nach dem Tod des Betroffenen von Dritten
Dauerhaft besiegelt – ​Ein Staatsvertrag erhält den letzten Schliff
eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht zu ermitteln, werden Personalakten
110 Jahre nach der Geburt des Betroffenen frei.
Verlust der Hauptakte Personalverwaltungsakten der früheren Auslandsvertretungen (P 13) herangezogen werden, soweit diese den Krieg überdauert haben.
Der alte Personalaktenbestand (P 1) umfasst Vor-, Haupt- und zum Teil auch
historisch wertvolle Prüfungsakten, er bildet einen einmaligen Fundus für die
Verwaltungsgeschichte Preußens und ab 1871 auch des Deutschen Reiches. Sie
Nachlässe
waren nach 1945 keinen so großen Umlagerungen ausgesetzt wie die meisten
Zur Ergänzung der Bestände staatlicher Herkunft werden im PA AA auch
anderen Akten, kamen vielmehr schon 1951 wieder in die Obhut des PA AA. Die
Nachlässe, Erinnerungsaufzeichnungen und Handakten von Amtsangehörigen
Personalakten des alten Amts sind im Aufbau und Inhalt mit den heutigen Per-
gesammelt. Dieser Bestand umfasst mittlerweile schon über 300 Teilbestände.
sonalakten kaum vergleichbar. Sie sind in der Mehrzahl sehr viel umfangreicher
Darunter gibt es eine Reihe von Aufzeichnungen und Sammlungen, die nur we-
(z.B. umfassen Bismarcks Akten 60 Bände); in einzelnen Fällen besitzen sie hohen
nige Blatt umfassen, aber auch große Nachlässe mit mehreren hundert Bänden.
Informationswert. Unter ihnen befinden sich zahlreiche Akten von historisch
Der größte Teil der Nachlässe ist durch Findbücher oder doch zumindest durch
und politisch bedeutsamen Persönlichkeiten der damaligen Zeit – Reichskanzler,
Magazinlisten oder Karteien erschlossen und zugänglich. Erste Informationen
Reichsminister, Staatssekretäre, aber auch bekannte Persönlichkeiten aus Kultur
über die Nachlässe gibt die seit 2002 im Bundesarchiv bearbeitete und fortlaufend
und Wissenschaft. Der Bestand enthält eine hohe Zahl von Akten ehemaliger
ergänzte „Zentrale Datenbank Nachlässe“(www.nachlassdatenbank.de).
42 | Bestände
Aus der Fülle seien einige wichtige
Nachlässe herausgegriffen:
Bestände | 43
Professor Dr. Wilhelm Hausenstein
(1882–1957, Generalkonsul,
Botschafter in Paris 1950–1955);
Dr. Herbert v. Borch (1876–1961,
China-Fachmann und Gesandter
in Peking 1928–1931);
Max v. Brandt (1835–1920,
Gesandter in Peking 1875–1893);
Dr. Ulrich Graf v. BrockdorffRantzau (1869–1928, Staatssekretär
des Auswärtigen Amts bzw. Reichsminister des Auswärtigen 1919,
Botschafter in Moskau 1922–1928);
Bernhard Wilhelm v. Bülow
(1885–1936, Staatssekretär des
Auswärtigen Amts 1930–1936);
Friedrich v. Holstein (1837–1909,
Vortragender Rat in der Politischen
Abt. des Auswärtigen Amts);
Gottlieb v. Jagow (1863–1935,
Staatssekretär des Auswärtigen Amts
1913–1916);
Fritz Kolbe (1900–1971, Konsulatssekretär I. Klasse);
Hellmuth Freiherr Lucius v. Stoedten (1869–1934, Gesandter in
Stockholm 1914–1920 und
Den Haag 1921–1927);
Ago Freiherr v. Maltzan (1877–1927,
Dr. Herbert v. Dirksen (1882–1955,
Staatssekretär des Auswärtigen
Botschafter in Moskau 1929–1933,
Amts 1922–1924, Botschafter in
in Tokyo 1933–1938, in London
Washington 1924–1927);
1938/39);
Georg Ferdinand Duckwitz (1904–
1973, Botschafter in Kopenhagen
1955–1958, Neu Delhi 1958–1961,
Staatssekretär des Auswärtigen Amts
1967–1970);
Professor Dr. Wilhelm Grewe
(1911–2000, Leiter der Politischen
Abt. 1955–1958, Botschafter in
Dr. Adolf Müller (1863–1943,
Gesandter in Bern 1919–1933);
Rudolf Nadolny (1873–1953,
Schwer zu entziffern? – Schriftkenntnis ist unerlässlich für die Recherchen
Botschafter in Ankara 1924–1932
und Moskau 1933/34);
Friedrich Graf v. Pourtalès (1853–
1928, Botschafter in St. Petersburg
1907–1914);
Dr. Johannes Sass (1867–1946,
Sammlungen
Gewöhnlich verwahrt ein Archiv, insbesondere wenn es sich wie beim PA AA um
ein ausschließliches Ressortarchiv handelt, die Überlieferung seines Archivträ-
Washington 1958–1962, bei der
Leiter der Bibliothek und des PA AA
gers. Dass daneben im Laufe der Zeit auch Teilbestände oder Sammlungen ent-
NATO 1962–1971 und in Tokyo
1926–1933);
stehen, die das verwahrte Schriftgut ergänzen, ist ebenso üblich. So sind auch im
1971–1976);
Dr. Hilger van Scherpenberg (1899–
PA AA in der Vergangenheit einzelne Selekte aus den Beständen heraus gebildet
1969, Staatssekretär des Auswärti-
worden. Zudem wurden ergänzende Sammlungen angelegt. Mit den Nachlässen
Botschafter in Ankara 1952–1956,
gen Amts 1958–1961, Botschafter in
und den darin vorhandenen zahlreichen Erinnerungsschriften ist eine derartige
Moskau 1956–1958 und Tokyo
Rom, Quirinal 1961–1964);
Spezialüberlieferung bereits dargestellt worden. Einige andere sollen hier kurz
Dr. Wilhelm Haas (1896–1981,
1958–1961);
Professor Dr. Walter Hallstein
(1901–1982, Staatssekretär des
Auswärtigen Amts 1951–1958);
Dr. Gustav Stresemann (1878–1929,
benannt werden.
Reichsminister des Auswärtigen
1923–1929).
Einen weiteren besonderen Bestand stellen die Asservate dar. Schon zu Beginn
der Aktenführung im Auswärtigen Amt wurden einzelne, besonders wichtige
oder geheime Schriftstücke vor allem aus der Politischen Abteilung IA den Akten
44 | Bestände
Bestände | 45
Diplomaten (schwarz-weiß) ab 1870, aber es gibt auch in geringem Umfang
Gruppenfotos etc. von Mitarbeitern der Auslandsvertretungen, von Staatsbesuchen sowie Fotos von deutschen Vertretungen im Ausland und einige wenige
Fotos von ausländischen Diplomaten, die vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs
in Berlin tätig waren. Ergänzend besteht eine kleine audiovisuelle Sammlung von
etwa 300 Stücken aus der Zeit seit 1930. Es handelt sich um Filme, Schallplatten,
Tonbänder, Videokassetten und DVD (z. T. Belegstücke).
Die möglicherweise eigentümlichsten Sammlungen sind aus dem Ministerium
ntdeckerfreude in den Journalen – Mit Geschick und Sachverstand findet sich jedes
E
einzelne Schriftstück
des Auswärtigen Angelegenheiten der DDR (MfAA) ins PA AA gekommen. Es
handelt sich um 350 zum Zeitpunkt ihrer Entstehung teilweise geheim gehaltene
wissenschaftliche Studien und Diplomarbeiten, die von Archivaren, Studenten
entnommen und als Asservate geführt. Soweit es möglich war, wurden diese
und Wissenschaftlern unter Verwendung von Materialien des ansonsten nicht
Stücke zwar in den 1990er Jahren den ursprünglichen Akten wieder zugeordnet.
frei zugänglich gewesenen Archivs des MfAA sowie von Diplomaten der DDR
Ansonsten sind sie als eigenständiger Bestand „Asservate“ verzeichnet. In dieser
angefertigt wurden. Ebenfalls aus dem Wirkungsbereich der Außenpolitik der
Sammlung befinden sich auch großformatige Anlagen zu Aktenvorgängen. In
Deutschen Demokratischen Republik stammt eine umfangreiche gegenständli-
den entsprechenden Akten gibt es jeweils Verweisungen auf diese Anlagen. Da-
che Überlieferung unterschiedlichster Art (Postsäcke, Stempel, Orden etc.).
neben enthält die Asservatensammlung Dokumente und Gegenstände, die zwar
in irgendeiner Weise mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung stehen, aber nicht
konkreten Akten zugeordnet werden können. Aus konservatorischen Gründen
wurden in zahlreichen Fällen großformatige Karten, Pläne, Zeitungen und Plakate der unterschiedlichsten Art aus den Akten entnommen. Viele wurden inzwischen aufwendig restauriert. Sie bilden eine spezielle Karten- und Plansammlung.
Eine Behörde wie das Auswärtige Amt ist in ihrer Organisationsstruktur kei-
Bauarchiv der
ehemaligen Reichsbank
neswegs starr, sondern sie wechselt ihr Erscheinungsbild immer einmal wieder
Die Grundsteinlegung für den Neubau des Reichsbankgebäudes erfolgte im Jahr
grundlegend; ja fast ständig ist der Aufbau Änderungen unterworfen. Ein Abbild
1934. Aufgrund seiner modernen Bauweise (Stahlkonstruktion) wurde es wäh-
davon liefern die Geschäftsverteilungspläne und Organigramme, die im PA AA in
rend der Bombardements im Zweiten Weltkrieg kaum zerstört. Nach dem Krieg
ihrer zeitlichen Abfolge gesammelt werden. Sie stehen in digitalisierter Form im
nutzten es verschiedene Institutionen. Von 1959 bis 1989/90 war hier der Sitz
Lesesaal und im Internet zur Verfügung.
des Zentralkomitees der SED und seiner Nachfolgepartei. Mit den ersten freien
Wahlen am 18. März 1990 arbeiteten und tagten hier die Parlamentarier der
Die innerbehördliche Kommunikation verläuft über Haus- und Runderlasse, im
Volkskammer. Seit 1999 sind das ehemalige Reichsbankgebäude und anliegende
Auswärtigen Amt kommt als Spezifikum die häufig weltweite Verbreitung solcher
Liegenschaften der 1. Dienstsitz des Auswärtigen Amts.
Zirkulare hinzu. Eine sachliche und chronologische Sammlung aus der Zeit vor
1945 erlaubt den direkten Zugriff auf diese besondere Quelle zur deutschen
Das Bauarchiv der Reichsbank wurde im Jahre 2000 dem Auswärtigen Amt als
Außenpolitik bzw. zur Geschichte des Auswärtigen Amts.
neuem Hauseigentümer übergeben.
Zu den neueren Beständen gehört die Bildersammlung, die erst in den letzten
Insgesamt umfasst der Bestand 92 laufende Meter Schriftgut und 366 Mappen
Jahren ausgebaut wurde. Sie umfasst über 10 500 Einzelfotos sowie zahlreiche
DIN-A-0 mit Bauplänen aus dem Zeitraum 1935 bis 1994. Der Bestand ist mit
Fotoalben. Dieser Bestand besteht hauptsächlich aus Porträtfotos von deutschen
Hilfe von teilweise ausführlichen Verzeichnissen benutzbar.
03
AKTENEDITIONEN
DES
AUSWÄRTIGEN
AMTS
Dokumente und Archive
eröffnen dem Betrachter die
deutsche Geschichte und ihre
Zusammenhänge.
48 | Akteneditionen des Auswärtigen Amts
Schon 1918 fasste der Rat der Volksbeauftragten den Beschluss, sämtliche politi-
Akteneditionen des Auswärtigen Amts | 49
Akten zur deutschen auswärtigen Politik 1918–1945.
schen und militärischen Dokumente zur Geheimpolitik des Kaiserreiches offen
Aus dem Archiv des Auswärtigen Amts. Baden-Baden: Imprimerie nationale/
zu legen. Damit beauftragt wurde der zur USPD (Unabhängigen Sozialdemokra-
Frankfurt am Main/ Baden-Baden: Keppler-Verlag/Göttingen: Vandenhoeck &
tischen Partei) gehörende Politiker Karl Kautsky mit einer ihm zugeordneten
Kommission; vgl.:
Ruprecht 1950 ff.
Serie A: 1918–1925, Band I-XIV;
Serie B: 1925–1933, Band I-XXI;
Die deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch 1914.
Serie C: 1933–1937, Band I-VI;
Vollständige Sammlung der von Karl Kautsky zusammengestellten amtlichen
Serie D: 1937–1941, Band I-XIII;
Aktenstücke..., hrsg. v. Graf Max Montgelas und Walter Schücking, 4 Bände, 2.
Serie E: 1941–1945, Band I-VIII;
Aufl. Berlin 1927.
Ergänzungsband zu den Serien A–E.
Gesamtpersonenverzeichnis, Portraitphotos und Daten zur
Diese Publikation steht auch in digitalisierter Form im Internet zur Verfügung:
www.archive.org/details/diedeutschendoku03germ
Dienstverwendung. Anhänge, Göttingen 1995.
Diese Publikation steht auch in digitalisierter Form im Lesesaal sowie im Internet
(http://digi20.digitale-sammlungen.de) zur Verfügung.
Der Vertrag von Versailles vom 28. Juni 1919 sprach in seinem Artikel 231 dem
Deutschen Reich und seinen Verbündeten die Alleinschuld am Ersten Weltkrieg
Als Ergänzung zu den Akteneditionen des Auswärtigen Amts „Die Große Politik
zu. Diesen Vorwurf wollte das Deutsche Reich widerlegen. Im Auswärtigen Amt
der Europäischen Kabinette 1871–1914“ und „Akten zur deutschen auswärtigen
wurde deshalb parallel zum Archiv 1920 ein Schuldreferat eingerichtet. Ein
Politik 1918–1945“ wird im PA AA ein auf insgesamt 5 Bände ausgelegtes „Biogra-
wesentliches Ergebnis der Bemühungen um die Widerlegung des Schuldvorwurfs
phisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871–1945“ erarbeitet.
war die Herausgabe der deutschen Aktenpublikation zur Vorgeschichte des Ers-
Auf der Grundlage der erstmals vollständig ausgewerteten Personalunterlagen
ten Weltkriegs. Die drei Herausgeber erledigten ihr gewaltiges Arbeitspensum – es
der Behörde und zahlreicher weiterer Quellen bietet es in standardisierter Form
wurden über 15 000 Aktenstücke veröffentlicht – sehr rasch, wozu die archivari-
Informationen jeweils zu Lebensdaten, Herkunft und Familie, Konfession,
schen Vor- und Ordnungsarbeiten im PA AA wesentlich beitrugen:
Ausbildungsgang, Parteizugehörigkeit, zu den einzelnen Stationen der Laufbahn
im Auswärtigen Dienst und zu Tätigkeiten außerhalb dieses Dienstes. Darüber hi-
Die Große Politik der Europäischen Kabinette 1871–1914.
Sammlung der Diplomatischen Akten des Auswärtigen Amts, hrsg. v. Johannes
naus enthalten die Artikel neben Fotos bibliographische Hinweise und Angaben
zum Verbleib des Nachlasses.
Lepsius, Albrecht Mendelssohn-Bartholdy und Friedrich Thimme, 40 Bände,
Berlin 1922–1927 (abgekürzt: GP).
Auswärtiges Amt–Historischer Dienst (Hrsg.):
Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871–1945.
Diese Publikation steht auch in digitalisierter Form im Lesesaal zur Verfügung.
Bd. 1: A–F (Paderborn 2000), Bd. 2 G–K (2005), Bd. 3 L–R (2008), Bd. 4 S (2012),
ein fünfter Band wird die Reihe 2013 abschließen.
Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurde eine große Aktenpublikation herausgegeben, die dessen Vorgeschichte dokumentiert. Hier ging die Initiative freilich
Nach mehrjährigen Vorarbeiten beschloss das Auswärtige Amt 1988, die Tradition
von Seiten der westalliierten Siegermächte aus. Sie bildeten für die Herausgabe
dieser großen Editionen fortzusetzen und die nicht mehr dem Geheimschutz
der Edition eine internationale Historikerkommission aus Briten, Amerikanern
bzw. der dreißigjährigen Sperrfrist unterliegende Aktenüberlieferung im Politi-
und Franzosen, zu denen 1960 Deutsche hinzutraten. Ihre Arbeit wurde während
schen Archiv in einer neuen Editionsreihe unter dem Titel „Akten zur Auswärti-
der ganzen Zeit organisatorisch vom PA AA begleitet. Das Editionsvorhaben
gen Politik der Bundesrepublik Deutschland“ zu veröffentlichen. Um die Auswahl
(abgekürzt: ADAP) fand 1995 seinen Abschluss:
der Aktenstücke in wissenschaftlicher Unabhängigkeit und eine sorgfältige
50 | Akteneditionen des Auswärtigen Amts
Akteneditionen des Auswärtigen Amts | 51
Kommentierung zu gewährleisten, beauftragte das Auswärtige Amt 1989 das
Institut für Zeitgeschichte mit der Durchführung des Editionsvorhabens. Das
Institut errichtete hierzu eine Außenstelle im Auswärtigen Amt. Noch vor Übertragung des Projekts auf das Institut für Zeitgeschichte wurde die neue Reihe mit
zwei Bänden eröffnet, die einen thematisch zusammenhängenden und bis 1989
als streng geheim eingestuften Quellenbestand enthalten – sämtliche verfügbaren Protokolle der Verhandlungen zwischen Bundeskanzler Adenauer und den
drei alliierten Hohen Kommissaren seit der Konstituierung der ersten Bundesregierung im September 1949 bis nach der Unterzeichnung des Deutschlandvertrages im Mai 1952:
Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland. Bände 1
und 2: Adenauer und die Hohen Kommissare,
hrsg. v. Hans-Peter Schwarz in Verb. mit Rainer Pommerin, bearb. v.
Frank-Lothar Kroll und Manfred Nebelin, München 1989 und 1990.
Die Aufarbeitung der Akten aus den Jahren 1949 bis 1962 ist 1995 in Angriff
genommen worden; Jahresbände für 1949/1950, 1951, 1952, 1953 und 1962 sind
bereits erschienen. Hauptaufgabe der Edition ist jedoch die regelmäßige Veröffentlichung von Jahresbänden jeweils nach Ablauf der 30-Jahres-Sperrfrist. So
erschienen rechtzeitig im Jahresrhythmus:
Akten zur auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland,
hrsg. im Auftrag des Auswärtigen Amts vom Institut für Zeitgeschichte,
Haupthrsg.: Hans-Peter Schwarz, München 1994 ff.
Es liegen die Jahrgänge 1963 bis 1981 vor. Diese Reihe wird jährlich fortgesetzt.
Sie wird mit AAPD abgekürzt. Ein Online-Angebot des Verlags der AAPD steht
demnächst zur Verfügung.
Die genannten Akteneditionen dienen den Archivbenutzern oftmals als erster
Einstieg in den Umgang mit amtlichen Dokumenten. Da hier für die Zeit seit
1871 eine Fülle wichtiger Dokumente veröffentlicht und leicht zugänglich ist,
empfiehlt es sich, zur ersten Information über ein außenpolitisches Thema dort
nachzuschlagen.
Karte zum „Hitler-Stalin-Pakt“ vom 23./24. August 1939 – Beglaubigt durch Stalin und v. Ribbentrop
04
RECHTLICHE
VORSCHRIFTEN
im Politischen Archiv
des Auswärtigen Amts
54 | Rechtliche Vorschriften
Rechtliche Vorschriften | 55
Landesarchiv zur Übernahme anzubieten und, wenn es sich um Unterlagen
Gesetz über den
Auswärtigen Dienst (GAD)
von bleibendem Wert im Sinne des § 3 handelt, als Archivgut des Bundes zu
übergeben. Von der Anbietungspflicht ausgenommen sind Unterlagen, deren
Offenbarung gegen das Brief-, Post- oder Fernmeldegeheimnis verstoßen
würde. Rechtsvorschriften des Bundes, durch die anderen Stellen Aufgaben
nach § 1 übertragen sind, bleiben unberührt.
Gesetz über den Auswärtigen Dienst vom 30. August 1990 (BGBl. I S. 1842), zuletzt
geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. November 2011 (BGBl. I S. 2219)
(2)Die gesetzgebenden Körperschaften entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob
Unterlagen anzubieten und zu übergeben sind.
[...]
§ 10 Politisches Archiv
(3)Unterlagen von nachgeordneten Stellen des Bundes, deren örtliche Zustän-
Im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts werden die Urschriften oder beglau-
digkeit sich nicht auf den gesamten Geltungsbereich dieses Gesetzes er-
bigten Abschriften der völkerrechtlichen Vereinbarungen des Deutschen Reiches
streckt, sind mit Zustimmung der zuständigen obersten Bundesbehörde dem
und der Bundesrepublik Deutschland sowie alle Unterlagen aufbewahrt, die der
zuständigen Landesarchiv anzubieten und zu übergeben, wenn die Wahrung
Auswärtige Dienst zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
schutzwürdiger Belange Dritter im Sinne des Absatzes 4 und der §§ 4 und 5
[...]
durch Landesgesetz sichergestellt ist. Die zuständige oberste Bundesbehörde
kann solche Unterlagen dem Bundesarchiv anbieten und übergeben, sofern
hierfür ein begründetes Interesse des Bundes vorliegt.
Bundesarchivgesetz (BArchG)
(4)Anzubieten und zu übergeben sind auch Unterlagen, die
des Gesetzes über das Kreditwesen unterliegen, oder
chivgesetz – BArchG) vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62), zuletzt geändert durch
§ 13 Abs. 2 des Informationsfreiheitsgesetzes vom 5. September 2005 (BGBl. I S.
2722)
> dem § 30 der Abgabenordnung, dem § 35 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, dem § 32 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank oder dem § 9
Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesar
> anderen als den in Nummer 1 genannten Rechtsvorschriften des Bundes
über Geheimhaltung unterliegen.
Das Bundesarchiv hat von der Übergabe an ebenso wie die abgebende Stelle
§1
die schutzwürdigen Belange Betroffener zu berücksichtigen; insbesondere
Das Archivgut des Bundes ist durch das Bundesarchiv auf Dauer zu sichern, nutz-
hat es bei Unterlagen mit personenbezogenen Daten bei der Erfüllung seiner
bar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten.
Aufgaben die Vorschriften über die Verarbeitung und Sicherung dieser Unterlagen zu beachten, die für die abgebende Stelle gelten.
§2
(5)Soweit gleichförmigen Unterlagen, die in großer Zahl anfallen, bleibender
(1)Die Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Bundes, die bundesun-
Wert im Sinne des § 3 zukommt, sind Art und Umfang der dem zuständigen
mittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Archiv zu übergebenden Unterlagen durch Vereinbarung mit den in Absatz 1
Rechts und die sonstigen Stellen des Bundes haben alle Unterlagen, die sie
bezeichneten Stellen vorab im Grundsatz festzulegen. Bei maschinell lesbaren
zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben einschließlich der Wahrung der Si-
Datenträgern ist zusätzlich die Form der Übermittlung der Daten zu verein-
cherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nicht mehr
baren; sie hat den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen.
benötigen, dem Bundesarchiv oder in Fällen des Absatzes 3 dem zuständigen
Werden solche Unterlagen, die dem zuständigen Archiv angeboten worden
56 | Rechtliche Vorschriften
Rechtliche Vorschriften | 57
sind, nicht innerhalb von vier Monaten übernommen, ist die anbietende
ternationalen Arbeiterbewegung, die damit in historischem oder sachlichem
Stelle zu einer weiteren Aufbewahrung der Unterlagen nicht verpflichtet.
Zusammenhang stehen.
(6)Unterlagen, die nach Auffassung der in Absatz 1 genannten Stellen und des
(3)Unterlagen nach § 2 Abs. 9 sind als Stiftungsvermögen der Stiftung zu über-
zuständigen Archivs von offensichtlich geringer Bedeutung sind, brauchen
tragen. Für andere Unterlagen, Materialien und Bibliotheksbestände sind mit
nicht angeboten zu werden.
den Eigentümern gesonderte Vereinbarungen zu schließen.
(7)Rechtsvorschriften über die Verpflichtung zur Vernichtung von Unterlagen
bleiben unberührt.
(4)Die in § 5 Abs. 1 Satz 1 genannte Schutzfrist von 30 Jahren findet auf die
Bestände der Stiftung keine Anwendung. Im Übrigen ist die Benutzung der
Unterlagen der Stiftung unter Beachtung von § 5 Abs. 1 letzter Satz sowie der
(8)Unterlagen im Sinne dieses Gesetzes sind Akten, Schriftstücke, Karten, Pläne
Absätze 2, 5 und 6 in dem Erlass zu regeln.
sowie Träger von Daten-, Bild-, Film-, Ton- und sonstigen Aufzeichnungen, die bei den in Absatz 1 genannten Stellen des Bundes, bei Stellen der
Deutschen Demokratischen Republik, bei Stellen der Besatzungszonen, des
§3
Deutschen Reiches oder des Deutschen Bundes erwachsen oder in deren
Das Bundesarchiv entscheidet im Benehmen mit der anbietenden Stelle, ob
Eigentum übergegangen oder diesen zur Nutzung überlassen worden sind.
den Unterlagen bleibender Wert für die Erforschung oder das Verständnis der
deutschen Geschichte, die Sicherung berechtigter Belange der Bürger oder die
(9)Unterlagen im Sinne dieses Gesetzes sind auch solche der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der mit dieser Partei verbundenen Organisationen
Bereitstellung von Informationen für Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung zukommt.
und juristischen Personen sowie der Massenorganisationen der Deutschen
Demokratischen Republik, soweit sie die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben
betreffen. Dies gilt auch für andere Parteien und mit diesen Parteien verbundene Organisationen und juristische Personen der Deutschen Demokratischen Republik.
(10)Das Bundesarchiv berät die in Absatz 1 bezeichneten Stellen des Bundes bei
der Verwaltung ihrer Unterlagen.
§4
(1)Rechtsansprüche Betroffener auf Vernichtung der sie betreffenden personenbezogenen Angaben bleiben unberührt.
(2)Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft über die im Archivgut zu seiner
Person enthaltenen Daten zu erteilen, soweit das Archivgut durch Namen
der Person erschlossen ist. Anstelle einer Auskunft kann das Bundesarchiv
Akteneinsicht gewähren.
§ 2a
(1)Unter dem Namen „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen
(3)Wird festgestellt, dass personenbezogene Angaben unrichtig sind, so ist
der DDR“ wird im Bundesarchiv eine unselbständige Stiftung des öffentli-
dies in den Unterlagen zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten.
chen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht durch Erlass des Bundesministers
Bestreitet ein Betroffener die Richtigkeit personenbezogener Angaben, so ist
des Innern.
ihm die Möglichkeit einer Gegendarstellung einzuräumen. Das zuständige
Archiv ist verpflichtet, die Gegendarstellung den Unterlagen hinzuzufügen.
(2)Die Stiftung hat die Aufgabe, Unterlagen von Stellen nach § 2 Abs. 9 zu
übernehmen, auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und zu ergänzen. Dies
gilt auch für andere Unterlagen, Materialien und Bibliotheksbestände zur
deutschen Geschichte, insbesondere zur Geschichte der deutschen und in-
Die Gegendarstellung kann auch von Erben des Betroffenen verlangt werden,
wenn sie ein berechtigtes Interesse daran geltend machen.
58 | Rechtliche Vorschriften
Rechtliche Vorschriften | 59
§5
Archivgut bei einer in § 2 Abs. 1 genannten Stelle des Bundes entstanden,
(1)Das Recht, Archivgut des Bundes aus einer mehr als 30 Jahre zurückliegenden
bedarf die Verkürzung oder Verlängerung der Schutzfristen der Einwilligung
Zeit zu nutzen, steht jedermann auf Antrag zu, soweit durch Rechtsvorschrift
dieser Stelle.
nichts anderes bestimmt ist. Weitergehende gesetzliche Rechte und besondere Vereinbarungen zugunsten von Eigentümern privaten Archivguts bleiben
(6) Die Benutzung ist nicht zulässig, soweit
unberührt.
> Grund zu der Annahme besteht, dass das Wohl der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würde, oder
(2)Archivgut des Bundes, das sich auf natürliche Personen bezieht, darf erst 30
> Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Dritter entge-
Todesjahr nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet
> der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet würde, oder
die Schutzfrist 110 Jahre nach der Geburt des Betroffenen.
> ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde, oder
> die Geheimhaltungspflicht nach § 203 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches
Jahre nach dem Tode der Betroffenen durch Dritte benutzt werden. Ist das
genstehen, oder
oder anderen Rechtsvorschriften des Bundes über Geheimhaltung verletzt
(3)Archivgut nach § 2 Abs. 4 darf erst 60 Jahre nach Entstehen benutzt werden.
würde.
Diese Schutzfrist gilt nicht für Unterlagen aus der Zeit vor dem 23. Mai 1949,
deren Benutzung für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Forschungsarbeiten oder zur Wahrnehmung berechtigter Belange erforderlich
ist.
(7)Die Benutzung von Unterlagen, die der Geheimhaltungspflicht nach § 203
Abs. 1 oder 3 des Strafgesetzbuches unterlegen haben, kann eingeschränkt
oder versagt werden, soweit dies zur Wahrung schutzwürdiger Belange Be-
(4)Die Schutzfristen der Absätze 1 bis 3 gelten nicht für solche Unterlagen, die
troffener erforderlich ist. Dies gilt auch für Unterlagen nach Absatz 3 Satz 2.
bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt waren. Gleiches
gilt für Archivgut, soweit es vor der Übergabe an das Bundesarchiv oder die
(8)Bei der Benutzung von Unterlagen, die älter als 30 Jahre sind und noch der
Archive der gesetzgebenden Körperschaften bereits einem Informationszu-
Verfügungsgewalt der in § 2 Abs. 1 bezeichneten Stellen unterliegen, sind die
gang nach dem Informationsfreiheitsgesetz offen gestanden hat.
Absätze 1 bis 7 entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für Unterlagen, die
nach § 2 Abs. 5 und 6 nicht vom Bundesarchiv übernommen werden.
(5)Die Schutzfrist nach Absatz 1 Satz 1 kann verkürzt werden, soweit Absatz 6
dem nicht entgegensteht. Die Schutzfristen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz
2 können verkürzt werden, wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
(9)Die Verknüpfung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn schutzwürdige Belange Betroffener nicht beeinträchtigt werden.
Liegt die Einwilligung des Betroffenen nicht vor, können die Schutzfristen
nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 verkürzt werden, wenn die Benutzung
für ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben oder zur Wahrnehmung
§6
berechtigter Belange unerlässlich ist, die im überwiegenden Interesse einer
Das für Angelegenheiten der Kultur und der Medien zuständige Mitglied der
anderen Person oder Stelle liegen, und eine Beeinträchtigung schutzwürdi-
Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung
ger Belange durch angemessene Maßnahmen, insbesondere durch Vorlage
des Bundesrates nicht bedarf,
anonymisierter Reproduktionen, ausgeschlossen werden kann. Für Personen
> die Benutzung von Archivgut beim Bundesarchiv zu regeln und
der Zeitgeschichte und Amtsträger in Ausübung ihres Amtes können die
> Vorschriften über Gebühren und Auslagen für dessen Benutzung zu erlassen.
Schutzfristen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 verkürzt werden, wenn die
schutzwürdigen Belange des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden.
Die Gebühren sind unter Berücksichtigung des Benutzungszwecks nach dem
Die Schutzfristen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 können um höchstens
Personal- und Sachaufwand, den die Benutzung dem Bundesarchiv verursacht,
30 Jahre verlängert werden, soweit dies im öffentlichen Interesse liegt. Ist das
zu bestimmen.
60 | Rechtliche Vorschriften
§7
Rechtliche Vorschriften | 61
2. § 76 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
Die Bundesregierung kann dem Bundesarchiv andere als in diesem Gesetz oder
„(2) Absatz 1 gilt nicht
in anderen Gesetzen genannte Aufgaben des Bundes übertragen, die in sachli-
1. im Rahmen des § 69 Abs. 1 Nr. 1 für personenbezogene Daten, die im
chem Zusammenhang mit dem Archivwesen des Bundes oder der Erforschung
Zusammenhang mit einer Begutachtung wegen der Einbringung von So-
der deutschen Geschichte stehen.
zialleistungen oder wegen der Ausstellung einer Bescheinigung zugänglich
gemacht worden sind, es sei denn, dass der Betroffene der Offenbarung
widerspricht,
§8
Unterlagen, die dem Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung unterlie-
2. im Rahmen des § 71 Abs. 1 Satz 2.“
3. In § 84 werden der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende
Worte angefügt: „§ 71 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
gende Angaben über Verhältnisse eines anderen oder fremde Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, dürfen auch von anderen als in § 2 Abs. 1 genannten öffentlichen Stellen den zuständigen öffentlichen Archiven zum Zwecke der
Archivierung angeboten und übergeben werden. Auf die Nutzung der Unterlagen
§ 11
sind diejenigen Bestimmungen dieses Gesetzes sinngemäß anzuwenden, die für
Unterlagen, die anderen als den in den §§ 8 und 10 genannten Rechtsvorschriften
Unterlagen im Sinne des § 2 Abs. 4 Nr. 1 gelten.
des Bundes über Geheimhaltung unterliegen, dürfen von anderen als den in § 2
Abs. 1 genannten Stellen öffentlichen Archiven zur Übernahme und Nutzung angeboten und übergeben werden, wenn die schutzwürdigen Belange Betroffener
entsprechend den §§ 2 und 5 dieses Gesetzes berücksichtigt werden.
§9
Amtsträger und für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete in öffentlichen Archiven unterliegen allen für die Bediensteten der abgebenden Stellen
geltenden Geheimhaltungsvorschriften, insbesondere § 30 der Abgabenordnung,
§ 203 Abs. 2 und § 355 des Strafgesetzbuches, § 32 des Gesetzes über die Deutsche
§ 12
Berlin-Klausel (gegenstandslos)
Bundesbank und § 9 des Gesetzes über das Kreditwesen.
§ 13
§ 10
(Inkrafttreten)
Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 1980,
(Das BArchG in seiner ursprünglichen Fassung ist am 15. Januar 1988
BGBl. I S. 1469), zuletzt geändert durch Artikel II § 17 des Gesetzes vom 4. Novem-
in Kraft getreten.)
ber 1982 (BGBl. I S. 1450), wird wie folgt geändert:
1. § 71 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift wird das Wort „Mitteilungspflichten“
b) Dem
Absatz 1 wird folgender Satz 2 angefügt:
durch das Wort „Pflichten“ ersetzt.
„Eine Offenbarung personenbezogener Daten ist zulässig, soweit sie erforderlich ist für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten zur Sicherung und Nutzung
von Archivgut nach den §§ 2 und 5 des Bundesarchivgesetzes oder entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der Länder, die die Schutzfristen dieses
Gesetzes nicht unterschreiten.“
62 | Rechtliche Vorschriften
Benutzungsordnung für das
Politische Archiv
§1 Benutzungsrecht
Rechtliche Vorschriften | 63
Amts verpflichtet, sich auszuweisen und die für die Benutzung erforderlichen
Tatsachen, insbesondere mit der Vorlage von Urkunden, nachzuweisen.
Bei Dissertationsvorhaben ist eine Bestätigung durch den die Arbeit betreuenden Hochschullehrer erwünscht.
Ausländer sollen ein Einführungsschreiben der diplomatischen Vertretung
ihres Heimatstaates in der Bundesrepublik Deutschland beifügen.
Archivgut beim Politischen Archiv des Auswärtigen Amts (§ 10 des Gesetzes über
den Auswärtigen Dienst – GAD – vom 30. August 1990, BGBl I S. 1842–1848) steht
jedermann auf Antrag nach den Vorschriften des Gesetzes über die Sicherung
(2)Die Mitwirkung von Hilfskräften bei der Benutzung ist besonders zu beantra-
und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz – BArchG) vom
gen. Die Namen der Hilfskräfte sind im Benutzungsantrag anzugeben; Absatz
6. Januar 1988, BGBl I S. 62–64 und dieser Benutzungsordnung zur Benutzung
4 gilt entsprechend.
offen.
(3)Über den Benutzungsantrag entscheidet das Auswärtige Amt. Es kann die Genehmigung mit Auflagen erteilen. Die Benutzung kann erst nach schriftlicher
§2 Benutzungsart
Genehmigung erfolgen.
(1) Archivgut wird zur Benutzung
> im Original oder in Kopie vorgelegt
> als Kopie abgegeben,
> oder es werden Auskünfte über seinen Inhalt erteilt.
(4)Der Antragsteller hat sich auf Verlangen des Auswärtigen Amts schriftlich zu
verpflichten,
1. d
ie Vorschriften des Bundesarchivgesetzes und dieser Benutzungsordnung
sowie der gemäß § 7 dieser Benutzungsordnung erlassenen Durchfüh-
Über die Art der Benutzung entscheidet das Auswärtige Amt.
rungsbestimmungen zu befolgen.
(2)Von der Benutzung ausgeschlossen sind grundsätzlich die Originale völkerrechtlicher Verträge, Abkommen und Vereinbarungen.
2. b
ei der Verwertung von Erkenntnissen aus Archivgut Persönlichkeits- und
Urheberrechte sowie schutzbedürftige Belange Dritter zu beachten und bei
Verstößen das Auswärtige Amt von der Haftung freizustellen.
(5)Nichtamtliches Schriftgut (z.B. Nachlässe, Erlebnis- und Erfahrungsberichte,
Von der Benutzung zeitweilig ausgeschlossen sind Archivalien
> die zu amtlichen Zwecken benötigt werden,
Dokumentationen aus Privatbesitz, Bilder) unterliegt Benutzungsbeschrän-
> deren Ordnungs- und Erhaltungszustand eine Vorlage nicht zulässt.
kungen, wenn und soweit diese mit dem vorherigen Eigentümer vereinbart
worden sind.
(3)Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts ist ein Präsensarchiv; eine Ausleihe von Akten nach auswärts erfolgt grundsätzlich nicht.
(6)Sollen aus dem Archivgut gewonnene Erkenntnisse für andere als im Benutzungsantrag genannte Themen oder Zwecke verwendet werden, ist ein neuer
Antrag erforderlich.
§3 Benutzungsvoraussetzungen
(1)Der Benutzungsantrag ist unter genauer Angabe von Thema, Zweck, Zeit-
§4 Sorgfaltspflicht des Benutzers
punkt und voraussichtlicher Dauer der Nachforschung schriftlich beim Aus-
Der Benutzer ist verpflichtet, das Archivgut in den Benutzerräumen zu belassen,
wärtigen Amt zu stellen. Der Antragsteller ist auf Verlangen des Auswärtigen
die innere Ordnung des Archivgutes zu bewahren, es nicht zu beschädigen, zu
verändern oder in seinem Erhaltungszustand zu gefährden.
64 | Rechtliche Vorschriften
§5 Ausschluss von der Benutzung
Verstößt ein Benutzer gröblich gegen Vorschriften des Bundesarchivgesetzes
oder gegen diese Benutzungsordnung oder gegen die gemäß § 7 dieser Benut-
Rechtliche Vorschriften | 65
Lesesaalordnung
zungsordnung erlassenen Durchführungsbestimmungen, wird er von Benutzungen beim Politischen Archiv des Auswärtigen Amts ausgeschlossen.
1.Der Lesesaal des Politischen Archivs ist montags bis donnerstags in der Zeit
von 8.30 bis 16.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 15.00 Uhr geöffnet. An Feiertagen sowie zwischen Mitte Dezember und Mitte Januar bleibt das Politische
§6 Reproduktion und Veröffentlichung von Archivalien
Archiv geschlossen.
(1)die Abgabe von Kopien aus Archivalien erfolgt ausschließlich zum eigenen
Gebrauch des Bestellers. Die Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
2.Auskünfte zu den für das jeweilige Forschungsthema einschlägigen Akten
sowie zu anderen fachlichen Fragen erteilen die Referenten und Sachbearbei-
(2)die Veröffentlichung vollständiger Aktenstücke im Wortlaut bedarf der Zu-
ter des Politischen Archivs nach Anmeldung durch die Lesesaalaufsicht.
stimmung des Auswärtigen Amts.
Technische Auskünfte und Findmittel sind bei der Aufsicht im Lesesaal
erhältlich.
(3)bei wissenschaftlicher und publizistischer Benutzung soll von jeder gedruckten oder in anderer Form vervielfältigten Veröffentlichung, für die Archiva-
3.Bestellungen von Akten erfolgen in der Regel an den dafür vorgesehenen
lien des Politischen Archivs ausgewertet worden sind, dem Auswärtigen Amt
unaufgefordert und kostenfrei ein Belegexemplar überlassen werden.
Terminals.
Die Akten werden von der Lesesaalaufsicht ausgegeben.
Neu eingetroffene Benutzer erhalten die gewünschten Akten möglichst noch
am Ankunftstag.
Im übrigen stehen bis 10.00 Uhr bestellte Akten in der Regel ab 14.00 Uhr, bis
§7 Durchführungsbestimmungen
Zur Durchführung dieser Benutzungsordnung kann das Auswärtige Amt beson-
14.00 Uhr bestellte am folgenden Morgen zur Verfügung.
Die Ausleihe unterbleibt, wenn die gewünschten Archivalien nicht vorlagefä-
dere ergänzende Bestimmungen erlassen.
hig sind (vgl. § 2 Abs. 2 der Benutzungsordnung).
Bei noch nicht endgültig verzeichneten Akten von Auslandsvertretungen
(Botschaften, Gesandtschaften, Konsulaten) aus der Zeit bis 1945 kann sich
§8 Inkrafttreten
die Ausgabe verzögern.
Diese Benutzungsordnung tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.
Vor jeder Bestellung von Akten der Auslandsvertretungen sollte gründlich
geprüft werden, ob entsprechende Akten aus der Zentrale des Auswärtigen
Amts zur Verfügung stehen, weil diese von wesentlich größerer Bedeutung
für die Beurteilung der jeweiligen Vorgänge sind. Entscheidungen werden
Bonn, den 5. Dezember 1990
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts
gez. Dr. Sudhoff
in der Zentrale getroffen, und der ihnen vorausgehende Prozess, etwa die
Abstimmung zwischen verschiedenen Abteilungen des Auswärtigen Amts,
mit anderen Ressorts oder Institutionen wird nur hier sichtbar und nicht in
der weit weniger aussagekräftigen Parallelüberlieferung der Auslandsvertretungen.
66 | Rechtliche Vorschriften
4.Die Zahl der dem einzelnen Benutzer jeweils vorliegenden Aktenbände soll in
Rechtliche Vorschriften | 67
9.Die Benutzung einer mitgebrachten Digitalkamera zur Reproduktion von
der Regel nicht mehr als 20 betragen. Die gleichzeitige Benutzung eines Ak-
Aktenstücken ist nur nach Genehmigung durch die Lesesaalaufsicht gestattet.
tenbandes durch zwei Benutzer sowie die Weitergabe von Bänden an andere
Diese prüft in jedem Einzelfall, ob Art und Erhaltungszustand der Akte die
Benutzer ist nicht zulässig.
gewünschten Aufnahmen zulassen. Die Genehmigung kann mit Auflagen
verbunden werden.
5.Die Akten sind mit Sorgfalt und Schonung zu behandeln. Es sind keinerlei
Die Nutzung eines Scanners ist nicht gestattet.
Eintragungen oder Unterstreichungen vorzunehmen oder Schriftstücke aus
den Bänden herauszulösen. Es wird gebeten, die Aufsicht im Lesesaal auf
beschädigte oder lose Seiten aufmerksam zu machen.
Die Nichtbeachtung der Sorgfaltspflicht führt im Wiederholungsfalle zum
Entzug der Benutzungserlaubnis (vgl. § 5 der Benutzungsordnung).
10.Die im Lesesaal aufgestellte Handbibliothek besteht neben Nachschlagewerken und Akteneditionen vor allem aus den Belegexemplaren derjenigen
Publikationen, für die Akten des Auswärtigen Amts ausgewertet worden sind.
Die Bücher können im Lesesaal eingesehen werden. Die Ausleihe außer Haus
ist nicht möglich.
6.Ausgeliehene Akten sind täglich bei Beendigung der Benutzung der Aufsicht
Es ist darauf zu achten, dass die Bücher jeweils wieder ordnungsgemäß an
zurückzugeben. Sie dürfen nicht auf den Arbeitstischen liegen bleiben.
ihren durch die Signaturen bestimmten Standort zurückgestellt werden.
7.Es wird gebeten, Unterbrechungen und Abschluss der Aktenbenutzung bei
11.Mit Rücksicht auf die anderen Benutzer ist im Lesesaal laute Unterhaltung zu
der Aufsicht bekannt zu geben.
Entliehene Akten können bei Unterbrechung der Benutzung nur nach Vereinbarung mit der Aufsicht bis zu 4 Wochen im Lesesaal aufbewahrt werden.
vermeiden sowie vom Gebrauch von Diktiergeräten abzusehen. Die Nutzung
von Mobiltelefonen sowie Essen und Trinken ist nur im Vorraum gestattet. Es
besteht Rauchverbot.
Nach Ablauf von 4 Wochen werden die Akten unabhängig vom Stand der
Bearbeitung reponiert.
12.Mäntel, Taschen, Koffer u.ä. dürfen nicht in den Lesesaal mitgenommen
werden. Zu ihrer Aufbewahrung stehen Schließfächer zur Verfügung.
8.Die Herstellung von Reproduktionen aus Archivalien ist möglich, soweit der
Zustand der Vorlage sie erlaubt und konservatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Von jedem Benutzer können pro Jahr bis zu 2 000 Kopien bestellt werden.
Die vollständige Reproduktion ganzer Archivalieneinheiten/Aktenbände
bedarf jeweils besonderer Genehmigung.
Die fototechnischen Arbeiten für Benutzer fertigen private Firmen auf eigene
Rechnung ohne Haftung des Auswärtigen Amts an. Auftragsformulare mit
Preisangaben sind im Lesesaal erhältlich (vgl. das Merkblatt „Kopieraufträge“).
Kopieraufträge sind mit den zugehörigen Akten der Lesesaalaufsicht persönlich zu übergeben. Die Übergabe muss mindestens 30 Minuten vor Abschluss
der Benutzung erfolgen, so dass in Anwesenheit des Bestellers ausreichende
Gelegenheit zur Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur des Auftrags
besteht. Bei Nichteinhaltung dieses Verfahrens ist die ausführende Firma
berechtigt, unvollständige oder unverständliche Aufträge zurückzuweisen.
05
LITERATUR
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Amts, des Auswärtigen Dienstes
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Ausstellung des Auswärtigen Amts
wissenschaftlichen Kolloquiums
in der Staatsbibliothek zu Berlin –
zum 90. Gründungstag des Poli-
Preußischer Kulturbesitz – Unter
tischen Archivs des Auswärtigen
den Linden 8, vom 8. bis 30. Okto-
Amts am 3. August 2010. Hrsg.
ber 1997. Berlin 1997
v. Auswärtigen Amt. Redaktion
Holger Berwinkel, Martin Kröger
Ludwig Biewer, Rainer Blasius
(Hrsg.): In den Akten, in der Welt.
unter Mitarbeit von Janne Preuß.
München 2012.
Ein Streifzug durch das Politische
Archiv des Auswärtigen Amts.
Göttingen 2007
D
er „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“ von 1990 – Abschließende Regelung der deutschen Frage in
ihren internationalen Verflechtungen
Das Politische Archiv | 76
Z
wei-Plus-Vier-Vertrag Ratifikationsurkunde der Französischen Republik vom 14. Januar 1991, unterzeichnet
von Staatspräsident François Mitterand, gegengezeichnet von Premierminister Michel Rocard und Außenminister
Roland Dumas
Z
wei-Plus-Vier-Vertrag Ratifikationsurkunde der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 12. März 1991,
unterzeichnet von Präsident Michael Gorbatschow, gegengezeichnet von Außenminister Alexander Bessmertnych
Das Politische Archiv
des Auswärtigen Amts
Jährlich kommen tausende Bände zum Bestand hinzu.
Dies bedarf einer sachkundigen Archivierung und einer
sorgfältigen Lagerung.
www.auswaertiges-amt.de
Herausgeber
Auswärtiges Amt
Referat Öffentlichkeitsarbeit Innland
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Corporate Design & Gestaltung
Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
www.hauer-doerfler.de
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Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts
Impressum
Edition Diplomatie