EU-Richtlinien und Verordnungen zur Beschränkung
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EU-Richtlinien und Verordnungen zur Beschränkung
EU-Richtlinien und Verordnungen zur Beschränkung gefährlicher Stoffe # 6/2010 Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, wurden folgende EU-Richtlinien und Verordnungen zur Beschränkung gefährlicher Stoffe verabschiedet: 2006/1907/EG REACH-Verordnung 2000/53/EG Altauto-Richtlinie 2002/95/EG RoHS-Richtlinie 2002/96/EG WEEE-Richtlinie RoHS = WEEE = REACH= Restruction of the use of Hazardous Substances Waste Electrical and Electronical Equipment Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals Für die KTR Produkte bestehen aufgrund der REACH-Verordnung keine originären Registrierungs-, Notifizierungs- oder Informationspflichten, weil unsere Produkte weder dazu bestimmt sind, enthaltene Stoffe freizusetzen, noch enthalten unsere Produkte Stoffe mit hohem Gefährdungspotenzial. KTR ist nicht Hersteller von Stoffen im Sinne der Artikel 3 Abs. 1 und Abs. 8 der REACH-Verordnung. Unsere Produkte sind Erzeugnisse gemäß der Definition des Artikels 3 Abs. 3 der REACH-Verordnung. Für KTR sind in erster Linie folgende Richtlinien von Bedeutung: 1. Die sogenannte EU-Altauto-Richtlinie (2000/53/EG) ist gültig für alle Fahrzeuge aus bestehenden Produktpaletten und alle Neuentwicklungen, die nach dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebracht werden, sowie deren Ersatzteile. Diese Richtlinie ist gültig seit dem 1. Juli 2003. 2. Die RoHS-Richtlinie (2002/95/EG) und die WEEERichtlinie sind die EU-Richtlinien für die Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und für Elektronikaltgeräte. Diese Richtlinie ist seit dem 01.06.2006 in Kraft. Zwecks weiterer Informationen schauen Sie auf unsere Homepage www.ktr.com Hier können Sie sich auch unseren Produktkatalog herunterladen. KTR Kupplungstechnik GmbH, Rodder Damm 170, D-48432 Rheine, Germany Tel.: + 49 5971 798-0, Fax: + 49 5971 798-450, e-mail: [email protected] Die zwei genannten Richtlinien schreiben verbindlich vor, dass Blei (Pb), Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg), Chrom (Cr), Brom (Br), PBB (Polybromierte Biphenyle) und PBDE (Polybromierte Diphenylehter) nicht mehr bzw. nur in engen Grenzen zugelassen sind Status der Umsetzung der neuen Richtlinien durch die KTR Für KTR bedeutet dies, dass künftig keine Artikel aus Automatenstahl und Alu-Halbzeug mit unzulässigen Legierungselementen in diese Industriezweige geliefert werden dürfen. Auch die Beschichtungen wurden entsprechend umgestellt. So dürfen Teile nicht mehr Chrom-VI-beschichtet werden (z.B. gelb chromatierte Oberflächen und dacrometbeschichtete Schrauben). KTR hat frühzeitig reagiert und entsprechend die Materialien und Beschichtungsverfahren umgestellt. Alle Serienteile entsprechen bereits diesen Richtlinien.