EU-Richtlinien und Verordnungen zur Beschränkung

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EU-Richtlinien und Verordnungen zur Beschränkung
EU-Richtlinien und Verordnungen
zur Beschränkung gefährlicher Stoffe
# 6/2010
Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt
zu schützen, wurden folgende EU-Richtlinien und
Verordnungen zur Beschränkung gefährlicher
Stoffe verabschiedet:

2006/1907/EG REACH-Verordnung

2000/53/EG Altauto-Richtlinie

2002/95/EG RoHS-Richtlinie

2002/96/EG WEEE-Richtlinie
RoHS =
WEEE =
REACH=
Restruction of the use of Hazardous
Substances
Waste Electrical and Electronical
Equipment
Registration, Evaluation, Authorisation
and Restriction of Chemicals
Für die KTR Produkte bestehen aufgrund der
REACH-Verordnung keine originären Registrierungs-,
Notifizierungs- oder Informationspflichten, weil unsere
Produkte weder dazu bestimmt sind, enthaltene Stoffe
freizusetzen, noch enthalten unsere Produkte Stoffe
mit hohem Gefährdungspotenzial. KTR ist nicht Hersteller von Stoffen im Sinne der Artikel 3 Abs. 1 und
Abs. 8 der REACH-Verordnung. Unsere Produkte sind
Erzeugnisse gemäß der Definition des Artikels 3 Abs.
3 der REACH-Verordnung.
Für KTR sind in erster Linie folgende Richtlinien
von Bedeutung:
1. Die sogenannte EU-Altauto-Richtlinie (2000/53/EG)
ist gültig für alle Fahrzeuge aus bestehenden Produktpaletten und alle Neuentwicklungen, die nach
dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebracht werden, sowie
deren Ersatzteile. Diese Richtlinie ist gültig seit dem
1. Juli 2003.
2. Die RoHS-Richtlinie (2002/95/EG) und die WEEERichtlinie sind die EU-Richtlinien für die Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten und für Elektronikaltgeräte. Diese
Richtlinie ist seit dem 01.06.2006 in Kraft.
Zwecks weiterer Informationen schauen Sie auf unsere Homepage www.ktr.com
Hier können Sie sich auch unseren Produktkatalog herunterladen.
KTR Kupplungstechnik GmbH, Rodder Damm 170, D-48432 Rheine, Germany
Tel.: + 49 5971 798-0, Fax: + 49 5971 798-450, e-mail: [email protected]
Die zwei genannten Richtlinien schreiben verbindlich
vor, dass Blei (Pb), Cadmium (Cd), Quecksilber
(Hg), Chrom (Cr), Brom (Br), PBB (Polybromierte
Biphenyle) und PBDE (Polybromierte Diphenylehter)
nicht mehr bzw. nur in engen Grenzen zugelassen
sind
Status der Umsetzung der neuen Richtlinien
durch die KTR
Für KTR bedeutet dies, dass künftig keine Artikel
aus Automatenstahl und Alu-Halbzeug mit
unzulässigen
Legierungselementen
in
diese
Industriezweige geliefert werden dürfen. Auch die
Beschichtungen wurden entsprechend umgestellt.
So dürfen Teile nicht mehr Chrom-VI-beschichtet
werden (z.B. gelb chromatierte Oberflächen und
dacrometbeschichtete Schrauben).
KTR hat frühzeitig reagiert und entsprechend die
Materialien und Beschichtungsverfahren umgestellt. Alle Serienteile entsprechen bereits diesen Richtlinien.