Befristung, ohne Sachgrund

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Befristung, ohne Sachgrund
Befristung, ohne
Sachgrund
DIE ZEITLICHE BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN GIBT
DEM ARBEITGEBER FLEXIBILITÄT.
Arbeitsvertrag nur für eine bestimmte Dauer
Wird im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis nur für eine
bestimmte Dauer bestehen soll, endet es mit Ablauf dieser Frist.
Vorteile:
•
keine Kündigung oder Betriebsratsanhörung notwendig,
•
kein Kündigungsschutz, keine Begründung, keine
Behördenzustimmung erforderlich.
Risiken:
Das Gesetz stellt zahlreiche Anforderungen an eine Befristung. Werden diese
nicht eingehalten, dann ist das Arbeitsverhältnis unbefristet!
Formvorschriften
Die Befristung muss schriftlich vereinbart sein. Dies erfordert einen von beiden
Vertragsparteien (Arbeitgeber und Mitarbeiter) vor Arbeitsantritt eigenhändig
unterzeichneten Vertrag. Nicht ausreichend sind Kopie, Stempel, E-Mail, Fax oder
Briefwechsel mit je einer Unterschrift.
Hinweis: Wollen Sie ein befristetes Arbeits-verhältnis ordentlich kündigen können,
so müssen Sie dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbaren.
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Das allererste Mal
Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist nur zulässig, wenn der Mitarbeiter bei
diesem Arbeitgeber (der selben juristischen Person) zum allerersten Mal arbeitet.
Es muss eine echte Neueinstellung sein.
Beispiel:
Die kurze Vorbeschäftigung als studentische Aushilfskraft vor 2 Jahren steht
einer wirksamen sachgrundlosen Befristung entgegen. Wie viele Jahre tatsächlich
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vergangen sein müssen, bis es sich um eine „Neueinstellung“ handelt ist bei den
Gerichten umstritten. Manchen Gerichten reichen drei Jahre aus, andere fordern,
dass tatsächlich niemals ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
DAUER DER BEFRISTUNG
•
Die Befristung ohne Sachgrund darf maximal 2 Jahre betragen.
Beispiel: Der neue Mitarbeiter unterschreibt seinen Arbeitsvertrag am und
mit Wirkung zum 1.1.2014 und beginnt sofort danach an zu arbeiten. Dieser
Arbeitsvertrag kann mit einer Befristung zum 31.12.2015 geschlossen werden.
•
Die Befristung ohne Sachgrund darf innerhalb der 2 Jahre insgesamt
maximal 3 mal verlängert werden.
Beispiel: Der neue Mitarbeiter unterschreibt seinen Arbeitsvertrag am und mit
Wirkung zum 1.1.2014. Dieser Arbeitsvertrag wird zunächst für 6 Monate bis zum
30.06.2014 befristet. Danach wird der Arbeitsvertrag noch 3x schriftlich verlängert
befristet bis zum 31.12.2014, 30.06.2015 und letztmalig bis zum 31.12.2015. Nun
ist keine wirksame Vereinbarung einer sachgrundlose Befristung mehr möglich.
Der maximale Zeitraum und die maximale Anzahl der Verlängerungen sind
ausgeschöpft.
TYPISCHE FEHLER
Jeder der folgenden Fehler kann dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis des
Mitarbeiters unbefristet ist:
•
Der Mitarbeiter beginnt seine Arbeit und erst im Laufe des
Tages wird der Papierkram erledigt. Hier gilt: Erst der schriftliche
Arbeitsvertrag, dann die Arbeitsaufnahme.
•
Die Befristung des Arbeitsvertrages wird öfter verlängert. Hier gilt: Es
sind nur maximal 3 Verlängerungen der Befristung zulässig.
•
Die Befristung des Arbeitsvertrag ist ausgelaufen, aber der
Mitarbeiter arbeitet weiter, ohne dass man den Vertrag angepasst
hat. Hier gilt: Die Fristen genau einhalten. Keine tatsächliche
Beschäftigung ohne schriftlich befristeten Vertrag.
•
Im Arbeitsvertrag wird eine Befristung vom 01.04.2014 bis zum
01.04.2016 vereinbart. Hier gilt: Ein Tag ist auch zu viel. Die
Befristung ohne Sachgrund darf maximal 2 Jahre betragen.
Sonstige Vertragsänderungen
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Bei der Verlängerung einer Befristung darf der sonstige Vertragsinhalt nicht
verändert werden. Will man den Vertragsinhalt anpassen (bspw. bei einer
Gehaltserhöhung), so kann dies nur während der laufenden Befristungszeit
erfolgen, aber nicht zeitgleich mit der Verlängerungs-vereinbarung.
Verlängerung der Befristung
Die Verlängerung einer Befristung ist wie eine Einstellung zu behandeln. Der
Betriebsrat muss entsprechend angehört werden.
Schwangere
Eine Schwangerschaft hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Befristung.
Das Arbeitsverhältnis endet auch hier mit Ablauf der Befristung.
Schwerbehinderte
Auch Schwerbehinderte kann man befristet einstellen. Eine Schwerbehinderung
hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Befristung.
2 Jahre um, was nun?
Ist die maximal zulässige Dauer von 2 Jahren (oder die maximale Anzahl von
3 Verlängerungen) erreicht, ist mit diesem Mitarbeiter keine sachgrundlose
Befristung mehr möglich. Der Mitarbeiter kann nun
•
unbefristet übernommen werden,
•
die Befristung läuft aus und das Arbeitsverhältnis endet oder
•
der Mitarbeiter kann mit Sachgrund weiter befristet werden.
Es ist grundsätzlich möglich, nach einer sachgrundlosen Befristung einen
Mitarbeiter mit Sachgrund weiter zu befristen. Der Sachgrund muss natürlich
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gegeben sein. Umgekehrt ist es nicht möglich, einen Mitarbeiter zunächst mit
Sachgrund und danach ohne Sachgrund zu beschäftigen, da es sich dann nicht
mehr um eine Neueinstellung handelt.
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