Befristung, ohne Sachgrund
Transcrição
Befristung, ohne Sachgrund
Befristung, ohne Sachgrund DIE ZEITLICHE BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN GIBT DEM ARBEITGEBER FLEXIBILITÄT. Arbeitsvertrag nur für eine bestimmte Dauer Wird im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis nur für eine bestimmte Dauer bestehen soll, endet es mit Ablauf dieser Frist. Vorteile: • keine Kündigung oder Betriebsratsanhörung notwendig, • kein Kündigungsschutz, keine Begründung, keine Behördenzustimmung erforderlich. Risiken: Das Gesetz stellt zahlreiche Anforderungen an eine Befristung. Werden diese nicht eingehalten, dann ist das Arbeitsverhältnis unbefristet! Formvorschriften Die Befristung muss schriftlich vereinbart sein. Dies erfordert einen von beiden Vertragsparteien (Arbeitgeber und Mitarbeiter) vor Arbeitsantritt eigenhändig unterzeichneten Vertrag. Nicht ausreichend sind Kopie, Stempel, E-Mail, Fax oder Briefwechsel mit je einer Unterschrift. Hinweis: Wollen Sie ein befristetes Arbeits-verhältnis ordentlich kündigen können, so müssen Sie dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbaren. 13.01.2017 http://www.uvf.de Seite 1 / 5 Das allererste Mal Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist nur zulässig, wenn der Mitarbeiter bei diesem Arbeitgeber (der selben juristischen Person) zum allerersten Mal arbeitet. Es muss eine echte Neueinstellung sein. Beispiel: Die kurze Vorbeschäftigung als studentische Aushilfskraft vor 2 Jahren steht einer wirksamen sachgrundlosen Befristung entgegen. Wie viele Jahre tatsächlich 13.01.2017 http://www.uvf.de Seite 2 / 5 vergangen sein müssen, bis es sich um eine „Neueinstellung“ handelt ist bei den Gerichten umstritten. Manchen Gerichten reichen drei Jahre aus, andere fordern, dass tatsächlich niemals ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. DAUER DER BEFRISTUNG • Die Befristung ohne Sachgrund darf maximal 2 Jahre betragen. Beispiel: Der neue Mitarbeiter unterschreibt seinen Arbeitsvertrag am und mit Wirkung zum 1.1.2014 und beginnt sofort danach an zu arbeiten. Dieser Arbeitsvertrag kann mit einer Befristung zum 31.12.2015 geschlossen werden. • Die Befristung ohne Sachgrund darf innerhalb der 2 Jahre insgesamt maximal 3 mal verlängert werden. Beispiel: Der neue Mitarbeiter unterschreibt seinen Arbeitsvertrag am und mit Wirkung zum 1.1.2014. Dieser Arbeitsvertrag wird zunächst für 6 Monate bis zum 30.06.2014 befristet. Danach wird der Arbeitsvertrag noch 3x schriftlich verlängert befristet bis zum 31.12.2014, 30.06.2015 und letztmalig bis zum 31.12.2015. Nun ist keine wirksame Vereinbarung einer sachgrundlose Befristung mehr möglich. Der maximale Zeitraum und die maximale Anzahl der Verlängerungen sind ausgeschöpft. TYPISCHE FEHLER Jeder der folgenden Fehler kann dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters unbefristet ist: • Der Mitarbeiter beginnt seine Arbeit und erst im Laufe des Tages wird der Papierkram erledigt. Hier gilt: Erst der schriftliche Arbeitsvertrag, dann die Arbeitsaufnahme. • Die Befristung des Arbeitsvertrages wird öfter verlängert. Hier gilt: Es sind nur maximal 3 Verlängerungen der Befristung zulässig. • Die Befristung des Arbeitsvertrag ist ausgelaufen, aber der Mitarbeiter arbeitet weiter, ohne dass man den Vertrag angepasst hat. Hier gilt: Die Fristen genau einhalten. Keine tatsächliche Beschäftigung ohne schriftlich befristeten Vertrag. • Im Arbeitsvertrag wird eine Befristung vom 01.04.2014 bis zum 01.04.2016 vereinbart. Hier gilt: Ein Tag ist auch zu viel. Die Befristung ohne Sachgrund darf maximal 2 Jahre betragen. Sonstige Vertragsänderungen 13.01.2017 http://www.uvf.de Seite 3 / 5 Bei der Verlängerung einer Befristung darf der sonstige Vertragsinhalt nicht verändert werden. Will man den Vertragsinhalt anpassen (bspw. bei einer Gehaltserhöhung), so kann dies nur während der laufenden Befristungszeit erfolgen, aber nicht zeitgleich mit der Verlängerungs-vereinbarung. Verlängerung der Befristung Die Verlängerung einer Befristung ist wie eine Einstellung zu behandeln. Der Betriebsrat muss entsprechend angehört werden. Schwangere Eine Schwangerschaft hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Befristung. Das Arbeitsverhältnis endet auch hier mit Ablauf der Befristung. Schwerbehinderte Auch Schwerbehinderte kann man befristet einstellen. Eine Schwerbehinderung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Befristung. 2 Jahre um, was nun? Ist die maximal zulässige Dauer von 2 Jahren (oder die maximale Anzahl von 3 Verlängerungen) erreicht, ist mit diesem Mitarbeiter keine sachgrundlose Befristung mehr möglich. Der Mitarbeiter kann nun • unbefristet übernommen werden, • die Befristung läuft aus und das Arbeitsverhältnis endet oder • der Mitarbeiter kann mit Sachgrund weiter befristet werden. Es ist grundsätzlich möglich, nach einer sachgrundlosen Befristung einen Mitarbeiter mit Sachgrund weiter zu befristen. Der Sachgrund muss natürlich 13.01.2017 http://www.uvf.de Seite 4 / 5 gegeben sein. Umgekehrt ist es nicht möglich, einen Mitarbeiter zunächst mit Sachgrund und danach ohne Sachgrund zu beschäftigen, da es sich dann nicht mehr um eine Neueinstellung handelt. 13.01.2017 http://www.uvf.de Seite 5 / 5