Diese Verhandlung vor dem Bezirksgericht Steyr

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Diese Verhandlung vor dem Bezirksgericht Steyr
Als Überlebender - Chancenlos vor Gericht
so mein Eindruck vor dem BG Styer
29.2.08 Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Steyr
Rückblick: Die Wohnbau2000 zahlte erst 4 Wochen nach Gerichtsanhängigkeit und dabei nur einen Teil
der Kaution zurück. Die Kürzung und vorangegangene Verweigerung fand keine Begründung. Es war
vom Mieter das Mietverhältnis zum 30.11.07 außerordentlich, wegen Lebensgefahr durch die Gasheizung,
gekündigt worden. Dem ging eine Mietminderung um 50% voraus, weil die erheblichen Mängel der Wohnung nicht abgestellt wurden und das Bewohnen der Räume unzumutbar wurde.
Alternativ hätte ich natürlich sofort die Wohnung verlassen können und ein Hotel einziehen.
Doch wie hätte ich das vorfinanzieren können mit einer kleinen Pension aus Österreich und
aus Deutschland. Es war ein warmer September und somit vorerst kein Problem die
Gastherme bei geöffnetem Fenster zu betreiben. Wie ich das Problem im Winter lösen
will, wußte ich in den ersten 4 Tagen noch nicht, obwohl mir klar war, daß ich unter 2
Jahren wahrscheinlich keinen anderen Wohnraum bekommen würde.
Am 30.10.07 hatte der Richter am Bezirksgericht Dr. Hofstätter in einer Richtersprechstunde mir erklärt,
einer außerordentlichen Kündigung muß vom Vermieter innerhalb von 4 Wochen widersprochen sein, sonst
geriet die gekündigte Partei in Verzug und damit würde die Kündigung rechtskräftig, u.a. soll ich erst
dann klagen, wenn die Kaution nicht gezahlt oder nur unvollständig gezahlt wurde.
Am 18.12.07 hatte der Richter Dr. Wallmüller am Bezirksgericht Linz erklärt der Gerichtsstand ist Steyr,
ich soll Steyr anrufen. Dr. Hofstätter in Steyr meint es ist wurscht wo ich die Klage einbringe, weil in Linz
die Geschäftsführung sitzt. Dr. Wallmüller angerufen, Steyr meint es ist wurscht, das ist falsch, Gerichtsstand
ist dort wo der Bestand der Sache sich zugetragen hat.
Nach Beratung in der Rechtsantragstelle des BG Linz wurde am 27.12.07 die Klage eingebracht, nachdem
eine Fristsetzung erfolglos blieb.
Am 22.1.08 erhalte ich die Ladung vom 17. 1.08
zum 29.2.08 um 10:45 wegen
1281,92 EUR samt Anhang (Schadenersatz / Gewährleistung)
Am 29.1.08 erklärt die Richterin Mag Astrid Floßmann, daß es keine Frist für den Widerspruch zu
einer Mietminderung gibt und über das Versäumnis des Widerspruchs , als eine Anerkennung der Mietminderung, erst im Prozess darüber entschieden wird.
Das Bezirksgericht Steyr
Am 29.2.08 der Gerichtssaal ist verschlossen, kein Aushang über die stattfindende Verhandlung. Das bedeutet auch, daß die Öffentlichkeit gar nicht weiß, welche Verhandlung wann über was stattfindet und ob die
Verhandlung öffentlich ist.
So könnte man die Transparenz der Justiz und die Öffentlichkeit
ausschließen und somit der Justiz die Tore für Willkür öffnen.
Um 10:45 erscheint eine Dame mit Akten und fragt ob ich Herr Neumann sei und ich bejahte.
Ich wußte nicht, ob es sich um die Protokollführerein, eine Schöffin oder die Richterin handelt, sie stellte sich
nicht vor.
Im Saal nahm sie am Richterpult Platz. Mir gegenüber positionierten sich 2 ebenfalls mir fremde Personen, eine bärtiger Mann, wahrscheinlich der Rechtsanwalt Dr. Johann Poulakos und daneben eine
Dame wahrscheinlich Frau Dr. Andrea Stumptner. Es stellte sich niemand vor. Ich hatte noch nichtmal
Zeit mich meiner Straßenoberbekleidung entledigen zu können oder die Akten ordnen. In der Publikumsreihe sitz niemand, obwohl es eine öffentliche Sitzung ist, die Fa. Höber über diesen Termin und meine
Internetseite informiert wurde.
Ohne die Verhandlung zu eröffnen mit Titel und Parteien vorzustellen oder Legitimationen einzuholen
oder Vollmachten der Beklagten zu verlangen, begann die Richterin sofort auf mich einzureden, daß die
Beklagte bereits ca. die Hälfte der Kaution gezahlt hätte , der Anwalt auch schon über 600 ,- Euro kosten
würde, das stehe in keinem Verhältnis und was ich überhaupt noch wolle, es kommen noch mehr Kosten auf
mich zu, ob ich das Verfahren überhaupt aufrecht erhalten will, denn Erfolgsaussichten kann sie nicht erkennen.
Hierzu muß man wissen, daß die Richterin von der Lebensgefahr , in der ich
mich befand, weiß. Sie wußte auch über die geltend gemachte Mietminderung
und über die außerordentliche Kündigung.
.
Dann fragte sie, ob ich die Niederschrift der Beklagten erhalten habe ? Wieso denn ? Sie hätte auch nach
den Urkunden fragen können ? Sie fragte deshalb so hinterhältig, weil, weil sie wußte, daß sie die
Stellungnahme der Beklagten mir nicht zugestellt hatte.
Das ist eine alte faschistische Methode, daß die als Prozeßverlierer
bereits vorverurteilete Partei die erwiderten Schriftsätze des Gegeners
nicht rechtzeitig erhält, damit sie dem Verfahren nicht folgen kann, denn
man bringt die betroffene Partei kann dann dem Verfahren nicht
schlüssig folgen. Es handelt sich also um eine Methode der Enrechtung
Die methodische Entrechtung wird von Thomas Mann als Faschismus bezeichnet. Nachzulesen in seinen ausgewählten Werken
Ich verneinte den Erhalt der Niederschrift und bekam den 6-seitigen Schriftsatz ohne Unterschrift ausgehändigt. Hierzu bat ich um 5 Minuten den Schriftsatz zu lesen, aber schon nach 1 Minute wurde die Verhandlung fortgesetzt, ich konnte dem nur schwer folgen, weil die Richterin u.a. auch öberösterreichischen
Dialekt mit ständigem Finger an der Oberlippe , um die Unverständlichkeit zu erhöhen, fortsetzte.
Es wurde weiterhin über die Kosten des Verfahrens diskutiert, aber mein Klageantrag, die Begründung der
Klage blieben unerwähnt. Es lief also volksgerichtshofähnlich ab und weil ich gar nicht gefragt wurde,
mußte ich einfach unhöflich dazwischen gehen und auf meine Klage verweisen.
Zwischendurch versuchte ich dennoch den Schriftsatz mit einem Auge zu lesen und gleichzeitig dem Prozeßverlauf folgen zu wollen. Das ist nicht einfach im Alter von 66 Jahren gegen 3 promovierte Volljuristen,
die gar nicht auf die Sache eingehen, sondern nur versuchten mich prozessual auszuschalten oder zur
Klagerücknahme bewegen wollten.
Meine Monierung einer Satzpassage der Beklagtenschrift v. 18.2.08 unter 3. auf Seite 3, die nur die
Beklagte hätte beantworten können, weil es in dem Satz einen Objektbezug ohne Nennung des Objektes gab,
es war kein Deutsch in Syntax und der Satz hatte keinen Sinn, hat aber merwürdigerweise sofort die
Richterin anstelle der Beklagten beantwortet, so als hätte sie den Schriftsatz verfaßt, obwohl die Richterin
gar nicht wissen konnte was nicht geschrieben und somit gemeint war. Sie interpretierte den gegenerischen Schriftsatz in einer Weise, die einem normalen Menschen nie einfallen würde. Die Richterin war
befangen.
Das hat mich veranlaßt zu erklären, daß ich es allen Anwesenden nicht zu verdanken habe, daß ich noch
am Leben bin und meine Begündung der Klage zu beachten ist, denn schließlich wollte man mich umbringen.
Ähnlich, als hätte ich eine Lawine losgetreten, verzerrte sich das Gesicht des RA Dr. Poulakos, daß
er Strafanzeige gegen mich erstatten werde, wenn ich noch einmal vom Umbringen sprechen würde, sodaß ich im Unterbewußtsein sofort an Hitler erinnert wurde.
Ich nahm zur Kenntnis, daß das Völkerrecht und Recht auf freie Meinungäußerung nicht für mich gelten
soll - das wäre unter Hitler auch nicht anders gewesen und dieses Rechtsgut scheint nicht die Stärke
des RA Dr. Poulakos zu sein. Ich werde die Tatsache oder das Äußerungsrecht wahrscheinlich in einem
Strafverfahren beweisen müssen.
Was ist denn das richtige Gegenteil von lebenverlängerter Maßnahme ?
Jedenfalls ist Kohlenmonoxid ein tödliches Giftgas. Das wissen heute bereits die 4.Klässler. Man
kann davon ausgehen, daß die 3 Doktoren das auch wissen und vielleicht erinnern sie sich
auch daran, daß schon die Nazis dieses Gas angewandt haben, als die Produktion von Zyklon B
noch nicht ausgereift fortgeschritten war
Wenn man als überlebender Pensionist 3 promovierte Juristen als Gegner hat, die nichts anderes versuchen
als mich zu entrechten, das österreichische europäische und internationale Recht auf den Kopf stellen wollen,
dann wird einem das Leben nicht leicht gemacht und es wird mich gehörig fordern.
So ungefähr habe ich es schon vor der Verhandlung am 19.2.08 an den Verbraucherchutzminister geschrieben
Das ist nicht so schlimm, schlimm ist - es werden noch mehr unschuldig sterben
unter einer solchen Justiz
Eine beispielhafte Bürgernähe und einen machtbesessenen Bürgerhaß mit totaler Entrechtung, das kann
man alles innerhalb des gleichen Territoriums finden .
Ich mußte also zur Kenntnis nehmen, daß mich dieser Ra Dr. Poulakos hinter
Gitter bringen will, weil ich überlebt habe.
Es hat sich außer dem Richter Hofstätter und Ing. Meinolf keine einzige Institution, erstrecht
nicht die Beklagte, dafür eingesetzt meinen Tod zu verhindern, während die zuständigen Stellen
alle von der Lebensgefahr wußten. Es ging dabei nicht nur um mein Ableben, sondern auch das
der Nachmieter.
Wie verzeichnen eine Verwahrlosung der Gesellschaft .
Es wurde vom Vermieter nach der schriftlichen Mitteilung über die Lebensgefahr sogar vom
Kläger verlangt, daß er die Wohnungsmängel einschließlich der Lebensgefahr vermeintlichen
Nachmietern nicht mitteilen soll, wenn er aus dem Vertrag herauskommen will.
Das zeichnet sich für mich nicht anders ab, als nehme man den Tod der Nachmieter in Kauf und
wo da der Unterschied zu dem Wort „umbringen“ liegt, das mögen Germanisten klären.
Dann begann die Richterin auf mich einzureden, daß ich die Klage an die falsche Adresse gerichtet hätte. Die
Wohnbau2000 Steyr sei eine selbständige Firma und nur zufällig sei Herr Rigger der Geschäftsführer beider
Firmen.
Man kann ja so schnell gar nicht reagieren, denn ich wußte, ich hatte bei der Wohnbau2000 in der Weißenwolffstrasse vorgesprochen und erst über diese Internetseite der Wohnbau2000 (Linz) bin ich auf Steyr gekommen. Hier der Beweis:
Es ist unschwer zu erkennen,
daß auf dieser Internetseite
der Wohnbau2000 mit Büro
in Linz und mit Büro in
Steyr eingetragen ist, also
ist das eine Firma und deshalb nennt sich der Herr
Kern auch nur Büroleiter in
Steyr.
An zweiter Stelle
unter
BÜRO STEYR
ist die
Ausschreibung der Wohnung Wokralstrasse 8 zu
erkennen, um die Aktualität
zum Zeitpunkt der Anmietung zu unterstreichen, wenn
man die Seite etwas vergrößert.
Der RA Dr. Poulakos moniert die falsche Bezeichnung der Beklagten und die Richterin empfiehlt mir
der Änderung zuzustimmen.
Ob die Firmen juristisch wirklich getrennt wurden , weiß ich nicht. Mein Mietvertrag wurde nicht geändert.
Sich der Richterin zu widersetzen, das ist auch Unsinn. Also stimmte ich ihr zu, aber ich habe das beklemmende Gefühl, daß irgendein Schlitzohr in 2. Instanz feststellt, die Klage gegen Wohnbau2000 Steyr
ist falsch und sie wird verworfen, weil zum Zeitpunkt der Anmietung bzw. des Zustandekommens des
Vertrages es sich wirklich um ein und die selbe Firma nämlich die Wohnbau2000 gehandelt hat.
Ob das Finanzamt das auch weiß, wie die Abschreibungen der Anteile der Büros bei doppelter Nutzung in Linz , Personalkosten bei Geschäftsführerteilung und auch der Kosten für
die Internetseite korrekt vorgenommen wird, ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens, aber es
stimmt nachdenklich.
Als ich die Aufnahme meiner Anträge erbeten hatte, wurde ich ignoriert und mir erklärt, daß ich für das
Verfahren völlig überfordert sei. Ich sollte von einem Anwalt vertreten sein, der könne dann mit der Beklagten sich absprechen. Erfolgssichten könne sie nicht erkennen.
Auf der anderen Seite konnte also der Richterin das Verfahren nicht teuer genug werden, denn ändern sich
denn mit einem Anwalt die Erfolgaussichten, wenn alles Erforderliche bereits in Schriftsätzen zum Vortrag
gebracht wurde ?
Die Richterin hätte in dieser Verhandlung sofort die richtige Entscheidung terffen können, dazu muß man
sich nur die Gründe der Klageerhebung ansehen.
In den Schriftsätzen der Richterin sind diejenigen Passagen, die rechtsrelevant die Klage begründen , mit
Signalstift rot markiert und damit hatte die Richterin mir bewiesen, daß sie den Inhalt erfaßt hatte, aber
ihr Auftreten beweist eben auch gleichzeitig ihre Befangenheit mit dem Ziel einer Rechtsbeuegung.
Wiederholt drängte ich darauf meine Anträge stellen zu können, davon wurde ein Teil aufgenommen, unverständlich, weil sie wieder mit dem Finger vorm Mund im Dialekt diktierte, also unverständlich.
Darauf intervenierte der RA Dr. Poulakos und verlangte dafür müsse ich eine neue Klage einbringen. Ich
widersprach dem mit der Begründung des vom Gericht aufgenommenen Titels des Verfahrens. Natürlich
kann ich jederzeit die Klage erweitern und erstrecht dann , wenn ein zwischenzeitlich gezahlter Betrag nicht
definiert wurde bzw. später , aber mit erlogenen Zahlen und gefälschtem Kontoauszug
Danach beantragte der RA Dr. Poulakos die Feststellung meiner Prozeßunfähigkeit. Das bedeutet , in
einem Zivilverfahren werden mir die bürgerlichen Rechte als Kläger abgesprochen.
Totgesagte
haben keine Lobby
Das ist eine Nummer schlimmer als die Entrechtung der Juden durch die Nazis. Die Gründe nannte er
nicht. Das wird wohl ein Präzedensfall der Nachkriegsjustiz mit faschistischen Anstrich und erfordert mal
beim Justizministerium diesbezüglich nachzufragen und diese Internetseite in anderen Foren zur Diskussion
zu stellen.
Ich bin ein mündiger Bürger des europäischen Wirtschaftsraum mit deutscher Staatsangehörigkeit mit mehr als 24 -jähriger Fach - und Hochschulbildung, aber für den Rechtsanwalt
Dr. Poulakos bin ich nicht prozeßfähig in einem Zivilverfahren I. Instanz, indem er die
Beklagte vertritt, die durch vorsätzliche Verstöße gegen östereichische Vorschriften Normen
und Gesetze so verstoßen hatte, daß sie mich beinahe umgebracht hätte. !!!!
Kann es nicht eher sein, daß dieser RA nicht die erforderliche Bildung
und Gesinnung hat, um in einem EU-Staat eine anwaltliche Tätigkeit EUrechtskonform ausüben zu können ?
Das wird die Anwaltskammer zu überprüfen haben.
Durch diese anwaltlichen vordemokratischen Interventions-Methoden wurde der Rechtsfall einer Eskalation
zugeführt und eine Vergleichmöglichkeit ausgeschaltet.
Dadurch hat er natürlich auch die
Schonung der Persönlichkeitsrechte
aufgehoben, denn bisher hatte nur
das Gericht die Namen der versagenden Personen, aber dadurch,
daß es sich um eine öffentliche
Verhandlung handelte , ist dieser
Persönlichkeitsschutz entfallen das wäre durch einen Vergleich
verhinderbar gewesen.
Ein Vergleich wäre unter Zahlung möglich gewesen, wenn man sich bei mir
schriftlich entschuldigt hätte, schriftlich zugesichert hätte, daß die Zuluftversorgung in den Aufstellungräumen der Wohnungen Wokralstrsse 2 und 8
vorgenommen wurde bzw. die Heizung in den besagten Wohnungen bis zur
Mangelbeseitigung abgestellt worden sind.
Kohlenmonoxidvergiftung hat man nur einmal, das scheint niemand zu interessieren. Nur Betroffene würden
sich dafür interssieren, wenn sie es noch könnten. Der Tod ist irreversibel.
Es ging weiter vor Gericht, es wurde bestätigt, daß die Beklagten die Gründe der Klageerhebung erhalten
haben, aber eine Erörterung wurde abgewiesen - so wie beim Volksgerichtshof.
Um diese Justizmethode noch so richtig zu unterstreichen , forderte die Richterin eine Blankounterschrift
auf einem leeren Stück Papier, wo das Protokoll später eingefügt werden soll und ich glaubte mich um 70
Jahre zurück versetzt. Eine solche Dreistigkeit hätte ich zwar in Deutschland für möglich gehalten, aber
nicht in Österreich. Natürlich habe ich nicht unterschrieben - der RA Dr. Poulakos unterschrieb natürlich
demonstrativ. Auch seine Unterschriftsleistung halte ich für kriminell, ist im Handwerkerrecht verboten
und im Zivilrecht ordnet sie dem Unterzeichner die Rechtsfolgen zu. Das heißt , wenn ein Anwalt der Richterin eine Blankounterschrift gibt, dann ist der Verdacht gemeinsame Sache zu machen sehr nahe.
BG Steyr sollte erwägen das Verfahren einem anderen Richter zu übertragen.
Eine faschistische Aufplusterung führt nur zur Eskalation des Falles und die hat der RA Dr. Poulakos
damit eingeläutet, daß er den Antrag auf Entzug der Prozeßfähigkeit stellte - das ist das letzte faschistische
Mittel den Gegner mundtod zu machen.
Wenn die österreichische Anwaltschaft solche Exemplare hervor bringt, dann ist ausgeschlossen, daß ich
mir einen Anwalt suche, denn ich müßte zwangsläufig damit rechnen, daß dieser die gleiche Gesinnung hat.
Das Errichten einer lebensfährlichen Anlage mit
Falschbeurkundungen und seine Weiterverbreitung hat in Steyr seinen Rechtsschutz gefunden,
der des Lebens nicht.
nächster Verhandlungstermin unbekannt.
Ab wann kann man sagen, daß jemand über Leichen geht ?
Der Rechtsanwalt Dr. Poulakos vertritt wahrscheinlich die Auffassung, daß man mit Lügen, Falschbeurkundungen und Falschausagen vor Gericht die gegnerische Klage abschmettern kann
und deshalb mußte er den Kläger erstmal ausschalten, damit es keine Interventionen gibt,
indem er ihn einfach , wie zu Nazizeiten, als prozeßunfähig erklären läßt. Deshalb hat der
Antrag dazu gestellt. Dann läßt der Rechtsanwalt Dr. Poulakos seine zu Straftaten angewiesenen Zeugen mit Falschaussagen antanzen. Das hat er damit vorbereitet, daß er in seinem
vorbereitetenden Schriftsatz Zeugen angegeben hat, die in Wirklichkeit am Ort des Geschehens
gar nicht anwesend waren, weil die sich am wenigsten in eine mögliche wahrheitsgemäße
Aussage vergaloppieren können, es werden also professionelle Lügner eingesetzt.
Hier ein kleines Beispiel
Die Firma Tojner bietet eine neu installierte Gasheizung zur Abnahme an, legt aber kein
Abnahmeprotokoll vor, vielleicht kennt man sich. Die Stadtwerke müssen zur Vorführung Gas
zur Verfügung stellen, machen eine Dichheitsprobe, bauen den Gaszähler ein und entlüften
die Leitung. Nun sind Funktionsproben vorgeschrieben wie z.B. die Zündsicherung, dazu
braucht man Strom, der ist aber abgeklemmt und kein Zähler montiert, die Zählertafel verplombt. Dennoch werden die nicht durchgeführten Sicherheitsprüfung zertifiziert und die
Vertreter des Bauherrn Wohnbau2000 segnen das mit Unterschrift auf Blatt 2 links unten
ab. Das in diesem Fall die Frau Putz. als Unterzeichnerin eine Bürokraft der Verwaltung,
die also für Schreibarbeiten zuständig ist. Für die Errichtung einer Gasfeuerstätte sind aber
besondere Befähigungsnachweise und Qualifikationen erforderlich.
Ab hier kommt sich ohnehin jeder Bauausführende mit Qualifikation verscheißert vor, wenn dann
eine völlig ungeeignete Person eine solche Abnahme vornimmt.
Der Abnahmebefund 1. Seite
Abnahmebefund 2. Seite
die grüne und rosa
Schmiererei ist von
mir und der eingefügte rote Kreis zeigt die
Unterschrift von Frau
Putz der
Wohnbau2000, die gerade eine Gasfeuerstätte technisch
abgenommen hat, ohne
die ÖVGW oder Abnahmevorschriften zu
kennen und vor allem
ohne Strom, also ohne
einzuschalten.
So , wie ein Auto
Probe gefahren, drin
gesessen ohne Benzin,
OK, den nehm ich.
Vor Gericht würde es noch blöder ausschauen, wenn dann auch noch sicherheitstechnische Fragen
gestellt werden. Deshalb hat sich der Dr. Poulakos gedacht , er braucht für so einen Dreckjob, einem , der es wagte in dieser Vergasungsanlage dem Tod zu entkommen , die Rückzahlung der Kaution zu vereiteln, einen richtigen Lumpen einen Ausgepufften und einen
Rechtsverdreher einen Juristen als Zeugen. Die müssen von nichts eine Ahnung haben, gleich
gar nicht wirklich dabei gewesen, aber die müssen sich formulieren können.
.
Das ist Blatt 3 der anwaltlichen Niederschrift
das ist die Fortsetzung Blatt 4 auszugsweise
Dabei kam er auf die Wahl des Herrn Kern und Frau
Dr. Stumptner, die beide die Falschausagen dann vor
Gericht vornehmen sollen.
Doch ich bin zwar von gestern , aber nicht deppert
und ich weise eben nach, daß anstelle der Lumpen
und Rechtsverdreher eine Frau Putz. nur als Zeuge
auftreten kann.
Damit macht sich der Anwalt zum Anstifter für Straftaten. Von so einem Anwalt
würde ich selbst im Notfall die Finger lassen, denn ausbaden müssen es die Opfer !
Aber die
Rechtsanwaltskammer könnte ihm eventuell das Handwerk legen.
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