Diese Verhandlung vor dem Bezirksgericht Steyr
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Diese Verhandlung vor dem Bezirksgericht Steyr
Als Überlebender - Chancenlos vor Gericht so mein Eindruck vor dem BG Styer 29.2.08 Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Steyr Rückblick: Die Wohnbau2000 zahlte erst 4 Wochen nach Gerichtsanhängigkeit und dabei nur einen Teil der Kaution zurück. Die Kürzung und vorangegangene Verweigerung fand keine Begründung. Es war vom Mieter das Mietverhältnis zum 30.11.07 außerordentlich, wegen Lebensgefahr durch die Gasheizung, gekündigt worden. Dem ging eine Mietminderung um 50% voraus, weil die erheblichen Mängel der Wohnung nicht abgestellt wurden und das Bewohnen der Räume unzumutbar wurde. Alternativ hätte ich natürlich sofort die Wohnung verlassen können und ein Hotel einziehen. Doch wie hätte ich das vorfinanzieren können mit einer kleinen Pension aus Österreich und aus Deutschland. Es war ein warmer September und somit vorerst kein Problem die Gastherme bei geöffnetem Fenster zu betreiben. Wie ich das Problem im Winter lösen will, wußte ich in den ersten 4 Tagen noch nicht, obwohl mir klar war, daß ich unter 2 Jahren wahrscheinlich keinen anderen Wohnraum bekommen würde. Am 30.10.07 hatte der Richter am Bezirksgericht Dr. Hofstätter in einer Richtersprechstunde mir erklärt, einer außerordentlichen Kündigung muß vom Vermieter innerhalb von 4 Wochen widersprochen sein, sonst geriet die gekündigte Partei in Verzug und damit würde die Kündigung rechtskräftig, u.a. soll ich erst dann klagen, wenn die Kaution nicht gezahlt oder nur unvollständig gezahlt wurde. Am 18.12.07 hatte der Richter Dr. Wallmüller am Bezirksgericht Linz erklärt der Gerichtsstand ist Steyr, ich soll Steyr anrufen. Dr. Hofstätter in Steyr meint es ist wurscht wo ich die Klage einbringe, weil in Linz die Geschäftsführung sitzt. Dr. Wallmüller angerufen, Steyr meint es ist wurscht, das ist falsch, Gerichtsstand ist dort wo der Bestand der Sache sich zugetragen hat. Nach Beratung in der Rechtsantragstelle des BG Linz wurde am 27.12.07 die Klage eingebracht, nachdem eine Fristsetzung erfolglos blieb. Am 22.1.08 erhalte ich die Ladung vom 17. 1.08 zum 29.2.08 um 10:45 wegen 1281,92 EUR samt Anhang (Schadenersatz / Gewährleistung) Am 29.1.08 erklärt die Richterin Mag Astrid Floßmann, daß es keine Frist für den Widerspruch zu einer Mietminderung gibt und über das Versäumnis des Widerspruchs , als eine Anerkennung der Mietminderung, erst im Prozess darüber entschieden wird. Das Bezirksgericht Steyr Am 29.2.08 der Gerichtssaal ist verschlossen, kein Aushang über die stattfindende Verhandlung. Das bedeutet auch, daß die Öffentlichkeit gar nicht weiß, welche Verhandlung wann über was stattfindet und ob die Verhandlung öffentlich ist. So könnte man die Transparenz der Justiz und die Öffentlichkeit ausschließen und somit der Justiz die Tore für Willkür öffnen. Um 10:45 erscheint eine Dame mit Akten und fragt ob ich Herr Neumann sei und ich bejahte. Ich wußte nicht, ob es sich um die Protokollführerein, eine Schöffin oder die Richterin handelt, sie stellte sich nicht vor. Im Saal nahm sie am Richterpult Platz. Mir gegenüber positionierten sich 2 ebenfalls mir fremde Personen, eine bärtiger Mann, wahrscheinlich der Rechtsanwalt Dr. Johann Poulakos und daneben eine Dame wahrscheinlich Frau Dr. Andrea Stumptner. Es stellte sich niemand vor. Ich hatte noch nichtmal Zeit mich meiner Straßenoberbekleidung entledigen zu können oder die Akten ordnen. In der Publikumsreihe sitz niemand, obwohl es eine öffentliche Sitzung ist, die Fa. Höber über diesen Termin und meine Internetseite informiert wurde. Ohne die Verhandlung zu eröffnen mit Titel und Parteien vorzustellen oder Legitimationen einzuholen oder Vollmachten der Beklagten zu verlangen, begann die Richterin sofort auf mich einzureden, daß die Beklagte bereits ca. die Hälfte der Kaution gezahlt hätte , der Anwalt auch schon über 600 ,- Euro kosten würde, das stehe in keinem Verhältnis und was ich überhaupt noch wolle, es kommen noch mehr Kosten auf mich zu, ob ich das Verfahren überhaupt aufrecht erhalten will, denn Erfolgsaussichten kann sie nicht erkennen. Hierzu muß man wissen, daß die Richterin von der Lebensgefahr , in der ich mich befand, weiß. Sie wußte auch über die geltend gemachte Mietminderung und über die außerordentliche Kündigung. . Dann fragte sie, ob ich die Niederschrift der Beklagten erhalten habe ? Wieso denn ? Sie hätte auch nach den Urkunden fragen können ? Sie fragte deshalb so hinterhältig, weil, weil sie wußte, daß sie die Stellungnahme der Beklagten mir nicht zugestellt hatte. Das ist eine alte faschistische Methode, daß die als Prozeßverlierer bereits vorverurteilete Partei die erwiderten Schriftsätze des Gegeners nicht rechtzeitig erhält, damit sie dem Verfahren nicht folgen kann, denn man bringt die betroffene Partei kann dann dem Verfahren nicht schlüssig folgen. Es handelt sich also um eine Methode der Enrechtung Die methodische Entrechtung wird von Thomas Mann als Faschismus bezeichnet. Nachzulesen in seinen ausgewählten Werken Ich verneinte den Erhalt der Niederschrift und bekam den 6-seitigen Schriftsatz ohne Unterschrift ausgehändigt. Hierzu bat ich um 5 Minuten den Schriftsatz zu lesen, aber schon nach 1 Minute wurde die Verhandlung fortgesetzt, ich konnte dem nur schwer folgen, weil die Richterin u.a. auch öberösterreichischen Dialekt mit ständigem Finger an der Oberlippe , um die Unverständlichkeit zu erhöhen, fortsetzte. Es wurde weiterhin über die Kosten des Verfahrens diskutiert, aber mein Klageantrag, die Begründung der Klage blieben unerwähnt. Es lief also volksgerichtshofähnlich ab und weil ich gar nicht gefragt wurde, mußte ich einfach unhöflich dazwischen gehen und auf meine Klage verweisen. Zwischendurch versuchte ich dennoch den Schriftsatz mit einem Auge zu lesen und gleichzeitig dem Prozeßverlauf folgen zu wollen. Das ist nicht einfach im Alter von 66 Jahren gegen 3 promovierte Volljuristen, die gar nicht auf die Sache eingehen, sondern nur versuchten mich prozessual auszuschalten oder zur Klagerücknahme bewegen wollten. Meine Monierung einer Satzpassage der Beklagtenschrift v. 18.2.08 unter 3. auf Seite 3, die nur die Beklagte hätte beantworten können, weil es in dem Satz einen Objektbezug ohne Nennung des Objektes gab, es war kein Deutsch in Syntax und der Satz hatte keinen Sinn, hat aber merwürdigerweise sofort die Richterin anstelle der Beklagten beantwortet, so als hätte sie den Schriftsatz verfaßt, obwohl die Richterin gar nicht wissen konnte was nicht geschrieben und somit gemeint war. Sie interpretierte den gegenerischen Schriftsatz in einer Weise, die einem normalen Menschen nie einfallen würde. Die Richterin war befangen. Das hat mich veranlaßt zu erklären, daß ich es allen Anwesenden nicht zu verdanken habe, daß ich noch am Leben bin und meine Begündung der Klage zu beachten ist, denn schließlich wollte man mich umbringen. Ähnlich, als hätte ich eine Lawine losgetreten, verzerrte sich das Gesicht des RA Dr. Poulakos, daß er Strafanzeige gegen mich erstatten werde, wenn ich noch einmal vom Umbringen sprechen würde, sodaß ich im Unterbewußtsein sofort an Hitler erinnert wurde. Ich nahm zur Kenntnis, daß das Völkerrecht und Recht auf freie Meinungäußerung nicht für mich gelten soll - das wäre unter Hitler auch nicht anders gewesen und dieses Rechtsgut scheint nicht die Stärke des RA Dr. Poulakos zu sein. Ich werde die Tatsache oder das Äußerungsrecht wahrscheinlich in einem Strafverfahren beweisen müssen. Was ist denn das richtige Gegenteil von lebenverlängerter Maßnahme ? Jedenfalls ist Kohlenmonoxid ein tödliches Giftgas. Das wissen heute bereits die 4.Klässler. Man kann davon ausgehen, daß die 3 Doktoren das auch wissen und vielleicht erinnern sie sich auch daran, daß schon die Nazis dieses Gas angewandt haben, als die Produktion von Zyklon B noch nicht ausgereift fortgeschritten war Wenn man als überlebender Pensionist 3 promovierte Juristen als Gegner hat, die nichts anderes versuchen als mich zu entrechten, das österreichische europäische und internationale Recht auf den Kopf stellen wollen, dann wird einem das Leben nicht leicht gemacht und es wird mich gehörig fordern. So ungefähr habe ich es schon vor der Verhandlung am 19.2.08 an den Verbraucherchutzminister geschrieben Das ist nicht so schlimm, schlimm ist - es werden noch mehr unschuldig sterben unter einer solchen Justiz Eine beispielhafte Bürgernähe und einen machtbesessenen Bürgerhaß mit totaler Entrechtung, das kann man alles innerhalb des gleichen Territoriums finden . Ich mußte also zur Kenntnis nehmen, daß mich dieser Ra Dr. Poulakos hinter Gitter bringen will, weil ich überlebt habe. Es hat sich außer dem Richter Hofstätter und Ing. Meinolf keine einzige Institution, erstrecht nicht die Beklagte, dafür eingesetzt meinen Tod zu verhindern, während die zuständigen Stellen alle von der Lebensgefahr wußten. Es ging dabei nicht nur um mein Ableben, sondern auch das der Nachmieter. Wie verzeichnen eine Verwahrlosung der Gesellschaft . Es wurde vom Vermieter nach der schriftlichen Mitteilung über die Lebensgefahr sogar vom Kläger verlangt, daß er die Wohnungsmängel einschließlich der Lebensgefahr vermeintlichen Nachmietern nicht mitteilen soll, wenn er aus dem Vertrag herauskommen will. Das zeichnet sich für mich nicht anders ab, als nehme man den Tod der Nachmieter in Kauf und wo da der Unterschied zu dem Wort „umbringen“ liegt, das mögen Germanisten klären. Dann begann die Richterin auf mich einzureden, daß ich die Klage an die falsche Adresse gerichtet hätte. Die Wohnbau2000 Steyr sei eine selbständige Firma und nur zufällig sei Herr Rigger der Geschäftsführer beider Firmen. Man kann ja so schnell gar nicht reagieren, denn ich wußte, ich hatte bei der Wohnbau2000 in der Weißenwolffstrasse vorgesprochen und erst über diese Internetseite der Wohnbau2000 (Linz) bin ich auf Steyr gekommen. Hier der Beweis: Es ist unschwer zu erkennen, daß auf dieser Internetseite der Wohnbau2000 mit Büro in Linz und mit Büro in Steyr eingetragen ist, also ist das eine Firma und deshalb nennt sich der Herr Kern auch nur Büroleiter in Steyr. An zweiter Stelle unter BÜRO STEYR ist die Ausschreibung der Wohnung Wokralstrasse 8 zu erkennen, um die Aktualität zum Zeitpunkt der Anmietung zu unterstreichen, wenn man die Seite etwas vergrößert. Der RA Dr. Poulakos moniert die falsche Bezeichnung der Beklagten und die Richterin empfiehlt mir der Änderung zuzustimmen. Ob die Firmen juristisch wirklich getrennt wurden , weiß ich nicht. Mein Mietvertrag wurde nicht geändert. Sich der Richterin zu widersetzen, das ist auch Unsinn. Also stimmte ich ihr zu, aber ich habe das beklemmende Gefühl, daß irgendein Schlitzohr in 2. Instanz feststellt, die Klage gegen Wohnbau2000 Steyr ist falsch und sie wird verworfen, weil zum Zeitpunkt der Anmietung bzw. des Zustandekommens des Vertrages es sich wirklich um ein und die selbe Firma nämlich die Wohnbau2000 gehandelt hat. Ob das Finanzamt das auch weiß, wie die Abschreibungen der Anteile der Büros bei doppelter Nutzung in Linz , Personalkosten bei Geschäftsführerteilung und auch der Kosten für die Internetseite korrekt vorgenommen wird, ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens, aber es stimmt nachdenklich. Als ich die Aufnahme meiner Anträge erbeten hatte, wurde ich ignoriert und mir erklärt, daß ich für das Verfahren völlig überfordert sei. Ich sollte von einem Anwalt vertreten sein, der könne dann mit der Beklagten sich absprechen. Erfolgssichten könne sie nicht erkennen. Auf der anderen Seite konnte also der Richterin das Verfahren nicht teuer genug werden, denn ändern sich denn mit einem Anwalt die Erfolgaussichten, wenn alles Erforderliche bereits in Schriftsätzen zum Vortrag gebracht wurde ? Die Richterin hätte in dieser Verhandlung sofort die richtige Entscheidung terffen können, dazu muß man sich nur die Gründe der Klageerhebung ansehen. In den Schriftsätzen der Richterin sind diejenigen Passagen, die rechtsrelevant die Klage begründen , mit Signalstift rot markiert und damit hatte die Richterin mir bewiesen, daß sie den Inhalt erfaßt hatte, aber ihr Auftreten beweist eben auch gleichzeitig ihre Befangenheit mit dem Ziel einer Rechtsbeuegung. Wiederholt drängte ich darauf meine Anträge stellen zu können, davon wurde ein Teil aufgenommen, unverständlich, weil sie wieder mit dem Finger vorm Mund im Dialekt diktierte, also unverständlich. Darauf intervenierte der RA Dr. Poulakos und verlangte dafür müsse ich eine neue Klage einbringen. Ich widersprach dem mit der Begründung des vom Gericht aufgenommenen Titels des Verfahrens. Natürlich kann ich jederzeit die Klage erweitern und erstrecht dann , wenn ein zwischenzeitlich gezahlter Betrag nicht definiert wurde bzw. später , aber mit erlogenen Zahlen und gefälschtem Kontoauszug Danach beantragte der RA Dr. Poulakos die Feststellung meiner Prozeßunfähigkeit. Das bedeutet , in einem Zivilverfahren werden mir die bürgerlichen Rechte als Kläger abgesprochen. Totgesagte haben keine Lobby Das ist eine Nummer schlimmer als die Entrechtung der Juden durch die Nazis. Die Gründe nannte er nicht. Das wird wohl ein Präzedensfall der Nachkriegsjustiz mit faschistischen Anstrich und erfordert mal beim Justizministerium diesbezüglich nachzufragen und diese Internetseite in anderen Foren zur Diskussion zu stellen. Ich bin ein mündiger Bürger des europäischen Wirtschaftsraum mit deutscher Staatsangehörigkeit mit mehr als 24 -jähriger Fach - und Hochschulbildung, aber für den Rechtsanwalt Dr. Poulakos bin ich nicht prozeßfähig in einem Zivilverfahren I. Instanz, indem er die Beklagte vertritt, die durch vorsätzliche Verstöße gegen östereichische Vorschriften Normen und Gesetze so verstoßen hatte, daß sie mich beinahe umgebracht hätte. !!!! Kann es nicht eher sein, daß dieser RA nicht die erforderliche Bildung und Gesinnung hat, um in einem EU-Staat eine anwaltliche Tätigkeit EUrechtskonform ausüben zu können ? Das wird die Anwaltskammer zu überprüfen haben. Durch diese anwaltlichen vordemokratischen Interventions-Methoden wurde der Rechtsfall einer Eskalation zugeführt und eine Vergleichmöglichkeit ausgeschaltet. Dadurch hat er natürlich auch die Schonung der Persönlichkeitsrechte aufgehoben, denn bisher hatte nur das Gericht die Namen der versagenden Personen, aber dadurch, daß es sich um eine öffentliche Verhandlung handelte , ist dieser Persönlichkeitsschutz entfallen das wäre durch einen Vergleich verhinderbar gewesen. Ein Vergleich wäre unter Zahlung möglich gewesen, wenn man sich bei mir schriftlich entschuldigt hätte, schriftlich zugesichert hätte, daß die Zuluftversorgung in den Aufstellungräumen der Wohnungen Wokralstrsse 2 und 8 vorgenommen wurde bzw. die Heizung in den besagten Wohnungen bis zur Mangelbeseitigung abgestellt worden sind. Kohlenmonoxidvergiftung hat man nur einmal, das scheint niemand zu interessieren. Nur Betroffene würden sich dafür interssieren, wenn sie es noch könnten. Der Tod ist irreversibel. Es ging weiter vor Gericht, es wurde bestätigt, daß die Beklagten die Gründe der Klageerhebung erhalten haben, aber eine Erörterung wurde abgewiesen - so wie beim Volksgerichtshof. Um diese Justizmethode noch so richtig zu unterstreichen , forderte die Richterin eine Blankounterschrift auf einem leeren Stück Papier, wo das Protokoll später eingefügt werden soll und ich glaubte mich um 70 Jahre zurück versetzt. Eine solche Dreistigkeit hätte ich zwar in Deutschland für möglich gehalten, aber nicht in Österreich. Natürlich habe ich nicht unterschrieben - der RA Dr. Poulakos unterschrieb natürlich demonstrativ. Auch seine Unterschriftsleistung halte ich für kriminell, ist im Handwerkerrecht verboten und im Zivilrecht ordnet sie dem Unterzeichner die Rechtsfolgen zu. Das heißt , wenn ein Anwalt der Richterin eine Blankounterschrift gibt, dann ist der Verdacht gemeinsame Sache zu machen sehr nahe. BG Steyr sollte erwägen das Verfahren einem anderen Richter zu übertragen. Eine faschistische Aufplusterung führt nur zur Eskalation des Falles und die hat der RA Dr. Poulakos damit eingeläutet, daß er den Antrag auf Entzug der Prozeßfähigkeit stellte - das ist das letzte faschistische Mittel den Gegner mundtod zu machen. Wenn die österreichische Anwaltschaft solche Exemplare hervor bringt, dann ist ausgeschlossen, daß ich mir einen Anwalt suche, denn ich müßte zwangsläufig damit rechnen, daß dieser die gleiche Gesinnung hat. Das Errichten einer lebensfährlichen Anlage mit Falschbeurkundungen und seine Weiterverbreitung hat in Steyr seinen Rechtsschutz gefunden, der des Lebens nicht. nächster Verhandlungstermin unbekannt. Ab wann kann man sagen, daß jemand über Leichen geht ? Der Rechtsanwalt Dr. Poulakos vertritt wahrscheinlich die Auffassung, daß man mit Lügen, Falschbeurkundungen und Falschausagen vor Gericht die gegnerische Klage abschmettern kann und deshalb mußte er den Kläger erstmal ausschalten, damit es keine Interventionen gibt, indem er ihn einfach , wie zu Nazizeiten, als prozeßunfähig erklären läßt. Deshalb hat der Antrag dazu gestellt. Dann läßt der Rechtsanwalt Dr. Poulakos seine zu Straftaten angewiesenen Zeugen mit Falschaussagen antanzen. Das hat er damit vorbereitet, daß er in seinem vorbereitetenden Schriftsatz Zeugen angegeben hat, die in Wirklichkeit am Ort des Geschehens gar nicht anwesend waren, weil die sich am wenigsten in eine mögliche wahrheitsgemäße Aussage vergaloppieren können, es werden also professionelle Lügner eingesetzt. Hier ein kleines Beispiel Die Firma Tojner bietet eine neu installierte Gasheizung zur Abnahme an, legt aber kein Abnahmeprotokoll vor, vielleicht kennt man sich. Die Stadtwerke müssen zur Vorführung Gas zur Verfügung stellen, machen eine Dichheitsprobe, bauen den Gaszähler ein und entlüften die Leitung. Nun sind Funktionsproben vorgeschrieben wie z.B. die Zündsicherung, dazu braucht man Strom, der ist aber abgeklemmt und kein Zähler montiert, die Zählertafel verplombt. Dennoch werden die nicht durchgeführten Sicherheitsprüfung zertifiziert und die Vertreter des Bauherrn Wohnbau2000 segnen das mit Unterschrift auf Blatt 2 links unten ab. Das in diesem Fall die Frau Putz. als Unterzeichnerin eine Bürokraft der Verwaltung, die also für Schreibarbeiten zuständig ist. Für die Errichtung einer Gasfeuerstätte sind aber besondere Befähigungsnachweise und Qualifikationen erforderlich. Ab hier kommt sich ohnehin jeder Bauausführende mit Qualifikation verscheißert vor, wenn dann eine völlig ungeeignete Person eine solche Abnahme vornimmt. Der Abnahmebefund 1. Seite Abnahmebefund 2. Seite die grüne und rosa Schmiererei ist von mir und der eingefügte rote Kreis zeigt die Unterschrift von Frau Putz der Wohnbau2000, die gerade eine Gasfeuerstätte technisch abgenommen hat, ohne die ÖVGW oder Abnahmevorschriften zu kennen und vor allem ohne Strom, also ohne einzuschalten. So , wie ein Auto Probe gefahren, drin gesessen ohne Benzin, OK, den nehm ich. Vor Gericht würde es noch blöder ausschauen, wenn dann auch noch sicherheitstechnische Fragen gestellt werden. Deshalb hat sich der Dr. Poulakos gedacht , er braucht für so einen Dreckjob, einem , der es wagte in dieser Vergasungsanlage dem Tod zu entkommen , die Rückzahlung der Kaution zu vereiteln, einen richtigen Lumpen einen Ausgepufften und einen Rechtsverdreher einen Juristen als Zeugen. Die müssen von nichts eine Ahnung haben, gleich gar nicht wirklich dabei gewesen, aber die müssen sich formulieren können. . Das ist Blatt 3 der anwaltlichen Niederschrift das ist die Fortsetzung Blatt 4 auszugsweise Dabei kam er auf die Wahl des Herrn Kern und Frau Dr. Stumptner, die beide die Falschausagen dann vor Gericht vornehmen sollen. Doch ich bin zwar von gestern , aber nicht deppert und ich weise eben nach, daß anstelle der Lumpen und Rechtsverdreher eine Frau Putz. nur als Zeuge auftreten kann. Damit macht sich der Anwalt zum Anstifter für Straftaten. Von so einem Anwalt würde ich selbst im Notfall die Finger lassen, denn ausbaden müssen es die Opfer ! Aber die Rechtsanwaltskammer könnte ihm eventuell das Handwerk legen. Zurück zur Ausgangseite