8.2.2003 DE C 31/3 Amtsblatt der Europäischen Union - EUR-Lex

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8.2.2003 DE C 31/3 Amtsblatt der Europäischen Union - EUR-Lex
8.2.2003
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 31/3
(Niederlande) in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit
F. W. L. de Groot gegen Staatssecretaris van Financiën vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung von
Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG)
und Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des
Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der
Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2)
hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) unter Mitwirkung des
Kammerpräsidenten M. Wathelet (Berichterstatter) sowie der
Richter C. W. A. Timmermans, D. A. O. Edward, P. Jann und
A. Rosas — Generalanwalt: P. Léger; Kanzler: M.-F. Contet,
Verwaltungsrätin — am 12. Dezember 2002 ein Urteil mit
folgendem Tenor erlassen:
J.-P. Jacqué und E. Karlsson) wegen Nichtigerklärung des
Beschlusses 2001/469/EG des Rates vom 14. Mai 2001 über
den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des
Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten
von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die
Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom
sparende Bürogeräte (ABl. L 172, S. 1), hat der Gerichtshof
(Fünfte Kammer) unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten
M. Wathelet (Berichterstatter) sowie der Richter D. A. O. Edward, A. La Pergola, P. Jann und S. von Bahr — Generalanwalt:
S. Alber; Kanzler: H. A. Rühl, Hauptverwaltungsrat — am
12. Dezember 2002 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:
1.
Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG)
steht einer Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede
stehenden unabhängig davon, ob sie in ein Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen ist, entgegen, wonach ein Steuerpflichtiger bei der Berechnung seiner Einkommensteuer im
Wohnsitzstaat einen Teil des Steuerfreibetrags und seiner
persönlichen steuerlichen Vorteile verliert, weil er in dem
betreffenden Jahr auch Einkünfte in einem anderen Mitgliedstaat erzielt hat, die dort ungeachtet seiner persönlichen und
familiären Situation besteuert wurden.
1.
Der Beschluss 2001/469/EG des Rates vom 14. Mai 2001
über den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft,
des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über
die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom
sparende Bürogeräte wird für nichtig erklärt.
2.
Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Gemeinschaftsrecht enthält kein besonderes Erfordernis
hinsichtlich der Art und Weise, in der der Wohnsitzstaat
die persönliche und familiäre Situation eines Arbeitnehmers
berücksichtigen muss, der in einem bestimmten Steuerjahr
Einkünfte in diesem Staat und in einem anderen Mitgliedstaat
erzielt hat, sofern die Bedingungen, unter denen der Wohnsitzstaat diese Situation berücksichtigt, weder eine unmittelbare
oder mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit noch eine Beschränkung der Ausübung einer durch den
EG-Vertrag verbürgten Grundfreiheit darstellen.
(1 ) ABl. C 275 vom 29.9.2001.
2.
URTEIL DES GERICHTSHOFES
vom 10. Dezember 2002
( 1) ABl. C 372 vom 23.12.2000.
URTEIL DES GERICHTSHOFES
(Fünfte Kammer)
vom 12. Dezember 2002
in der Rechtssache C-491/01 (Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queen’s
Bench Division (Administrative Court) (Vereinigtes
Königreich): The Queen gegen Secretary of State for
Health, ex parte: British American Tobacco (Investments)
Ltd und Imperial Tobacco Ltd (1)
in der Rechtssache C-281/01: Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen
Union ( 1)
(Richtlinie 2001/37/EG — Herstellung, Aufmachung und
Verkauf von Tabakerzeugnissen — Gültigkeit — Rechtsgrundlage — Artikel 95 EG und 133 EG — Auslegung —
Anwendbarkeit auf in der Gemeinschaft verpackte und zur
Ausfuhr in Drittländer bestimmte Tabakerzeugnisse)
(Völkerrechtliche Vereinbarungen — Zuständigkeit der Gemeinschaft — Rechtsgrundlage — Artikel 133 und 175
Absatz 1 EG — Energy Star-Abkommen — Kennzeichnungsprogramme für Strom sparende Bürogeräte)
(2003/C 31/06)
(Verfahrenssprache: Englisch)
(2003/C 31/05)
(Verfahrenssprache: Englisch)
(Vorläufige Übersetzung; die endgültige Übersetzung erscheint in der
Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes.)
(Vorläufige Übersetzung; die endgültige Übersetzung erscheint in der
Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes.)
In der Rechtssache C-281/01, Kommission der Europäischen
Gemeinschaften (Bevollmächtige: H. van Lier und B. Martenczuk) gegen Rat der Europäischen Union (Bevollmächtige:
In der Rechtssache C-491/01 betreffend ein dem Gerichtshof
nach Artikel 234 EG vom High Court of Justice (England & Wales), Queen’s Bench Division (Administrative Court) (Vereinigtes Königreich), in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit

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