Voraussetzungen für Kurzzeit

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Voraussetzungen für Kurzzeit
Stand: 05.11.2015
Voraussetzungen für Kurzzeit-Schengen Visa
Bitte füllen Sie einen Visumsantrag aus und fügen Sie alle nachstehenden Dokumente bei.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur vollständige Anträge angenommen werden können.
Allgemeine Anforderungen für ALLE Schengen Visa
 Jeder Antragsteller muss persönlich vorstellig werden. Reisebüros oder andere Personen können den
Antragsteller nicht vertreten.
 Jeder Antragsteller muss ein eigenes Visumsantragsformular ausfüllen. Bitte geben Sie alle Namen (keine
Namensabkürzungen) vollständig an und versehen Sie den Antrag mit zwei biometrischen Passfotos nicht älter
als 6 Monate (farbig, frontale Gesichtsaufnahme, weißer Hintergrund).
 Gültiger Reisepass (ggfs. auch alte Pässe). Der derzeitige Pass muss mindestens noch drei Monate über den
geplanten Aufenthalt im Schengengebiet hinaus gültig sein und mindestens zwei leer zusammenhängende Seiten
haben. Vor- und Nachnamen müssen ausgeschrieben sein. Kopien der Biodatenseite und der Seite mit evtl.
Ergänzungen sind dem Antrag beizufügen.
 Es wird empfohlen so früh wie möglich das Visum zu beantragen. Anträge die mehr als 3 Monate vor dem
geplanten Einreisedatum eingereicht werden können nicht bearbeitet werden.
 Anträge sollten innerhalb von 15 Kalendertagen nach Einreichung entschieden werden. In Einzelfällen können
aber auch 30 Kalendertage nötig sein. Sollten noch Unterlagen durch die Botschaft nachgefordert werden, so
kann sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 60 Kalendertage verlängern.
 Der Antragsteller sollte im Besitz einer bestätigte Flugreservierung eines anerkannten Reisebüros sein (bitte
legen Sie keine bezahlten Flugbuchungen vor, da im Falle einer Ablehnung die Botschaft die Kosten dafür nicht
erstatten wird).
 Die Bearbeitungsgebühr beträgt € 60,-- (zahlbar in sri-lankischen Rupie zum offiziellen Wechselkurs der
Botschaft am Tag der Antragstellung). Der Betrag muss passend und in bar entrichtet werden. Für Anträge von
Kindern unter sechs Jahren wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
 Kinder
- müssen ein eigenes Antragsformular ausfüllen
- können mit dem Pass eines Elternteils reisen, wenn sie unter 16 Jahre alt und die vollständigen Namen (keine
Initialen) des Kindes im Pass des Elternteils eingetragen sind
- beide Elternteile müssen den Antrag einreichen, die Geburtsurkunde des Kindes und Kopien der Pässe der
Eltern müssen vorliegen
- sollten die Eltern geschieden sein, so muss das Scheidungsurteil (Decree Nis und Decree Absolute) oder eine
Sorgerechtsentscheidung des zuständigen Bezirksgerichts vorgelegt werden
Zusätzliche vorzulegende Unterlagen für Besuchs- und Touristenvisa
 Falls der Einladende Ihren Aufenthalt im Schengengebiet finanziert: Original der Unterkunftsbescheinigung
ausgestellt von den lokalen (Ausländer)Behörden (A: Elekronische Verpflichtungserklärung DEL-Nr., D:
“Verpflichtungserklärung”; EE: “Viisakutse Füüsilisest Isikust Kutsujale”, H: “Meghívólevél”; LV:
“Ielūgums vīsas pieprasīšanai”) mit Kopie des Passes/Personalausweises oder Aufenthaltstitel,
Gehaltsbescheinigungen und Bankauszüge der letzten drei Monate1
ODER
 Falls der Einladende den Aufenthalt nicht finanziert: Einladungsschreiben
ODER
 Falls Aufenthalt ohne Einladung: Hotelreservierung (falls das Visum erteilt wird, kann die Vorlage eines
Hotelgutscheins verlangt werden)
UND:
 Im gesamten Schengengebiet gültige Reisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts incl. Repatriierung
im Krankheitsfalle, ärztliche Nothilfe und Notaufnahme im Krankenhaus. Mindestdeckungssumme 30.000,--€
1
Im Falle einer deutschen, österreichischen oder ungarischen Verpflichtungserklärung sind Aufenthalts-, Einkommens- und
Banknachweise nicht erforderlich
 Arbeitnehmer: Schreiben des Arbeitgebers mit Datum der Einstellung und Bestätigung der Dauer des
genehmigten bezahlten/unbezahlten Urlaubs, Gehaltsbescheinigungen der letzten drei Monate und Unterlagen
über EPF/ETF-Zahlungen
 Selbständige: Geschäftsregistrierung, Geschäftskontoauszüge der letzten drei Monate
 Schüler/Studenten: Schreiben der Schule/Universität mit Bestätigung der entschuldigten Fehlzeit
 Kontoauszüge (persönliche oder der Familie) der letzten drei Monate und/oder aktuelle Sparbücher zusammen
mit einer Guthabenbestätigung der Bank
 Nachweis über familiäre Bindungen in Sri Lanka wie z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden
der Kinder, Sterbeurkunde des Ehegatten, von der Bereichsverwaltung beglaubigte Meldebescheinigung des
Ortsvorstehers
 Falls der Einladende ein Verwandter ist: Verwandtschaftsnachweis (Geburts-/Heiratsurkunden)
Zusätzlich vorzulegende Unterlagen für Geschäftsvisa
 Nachweis über Geschäftskontakte/Seminare/Workshops (Einladungsschreiben) im Hauptaufenthaltsland des
Schengenbereichs mit Reisezweck und Aufenthaltsdauer
 Originalschreiben mit Kostenübernahmeerklärung, sofern eine Institution/Firma im Schengengebiet für die
Reisekosten und/oder Unterbringung aufkommt
 Im gesamten Schengengebiet gültige Reisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts incl.
Repatriierung im Krankheitsfalle,
ärztliche
Nothilfe
und Notaufnahme
im Krankenhaus.
Mindestdeckungsumme: € 30.000,- Hotelreservierung
 Firmenregistrierung und Formular 48 des “Companies Act” der/s sri-lankischen Firma/Arbeitgebers
 Brief der Firma/des Arbeitgebers mit Datum der Einstellung, Beruf, Gehaltsangaben und Arbeitsvertrag des
Antragstellers, sowie Gehaltsbescheinigungen der vorangegangenen drei Monate und Unterlagen über EPF/ETFZahlungen
 Schreiben der Firma/des Arbeitgebers in Sri Lanka über den Grund und die Dauer des Besuchs
 Kontoauszüge der srilankischen Firma der letzten drei Monate
 Persönliche Kontoauszüge der letzten drei Monate (Giro- oder Sparkonto)
Zusätzlich vorzulegende Unterlagen für Transit- und Flughafentransitvisa
 Der Antragsteller muss bereits im Besitz eines gültigen Visums des Zielstaates sei (bitte eine Kopie der
entsprechenden Seite des Passes beifügen) oder aber einer Bestätigung des Zielstaates, das er das Visum bei
Ankunft erhält oder Visafrei einreisen kann.
Bemerkungen::
Ausgenommen von der Transitvisumpflicht sind Inhaber eines nationalen Aufenthaltsgenehmigung oder nationalen
Visums eines Schengenstaates oder einer Aufenthaltsgenehmigung eines EWR-Staates (Liechtenstein, Großbritannien,
Irland) oder einer Aufenthaltsgenehmigung für Andorra, Japan, Kanada (nur „Permanent Residence Card“), Monaco,
San Marino, Spitzbergen, USA oder Vatikanstaat. Sri-lankische Staatsangehörige mit Diplomaten- oder Dienstpässen,
die über die Beneluxländer, Estland, Frankreich, Spanien, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik oder Ungarn
reisen, und Inhaber eines maledivischen Reisepasses benötigen ebenfalls KEIN Flughafentransit Visum.
Nähere Auskünfte über ein Flughafentransiterfordernis erteilt die Vertretung Ihres Transitlandes.
WICHTIGE INFORMATIONEN:
 Alle Unterlagen müssen dem Antrag in Kopie in DIN A 4-Größe beigefügt werden, sofern sie
nicht ausschließlich für den Visumantrag bestimmt sind. Dem Antrag beigefügt Unterlagen
(Originale und Kopien) werden nicht zurückgegeben.
 Bitte bringen Sie Ihre Originalunterlagen ebenfalls zum Vorsprachetermin mit.
 Urkunden/Dokumenten in singhalesischer oder tamilischer Sprache muss eine offizielle englische
Übersetzung beiliegen.
 Emails werden als antragsbegründende Unterlagen nicht anerkannt.
 Bitte senden Sie keine Unterlagen (Fax, Email oder Post) an die Botschaft, es sei denn Sie sind
ausdrücklich dazu aufgefordert worden. Alle Unterlagen sollen zusammen mit dem Antrag
eingereicht werden.
 Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall zusätzlich zu den genannten Unterlagen weitere
Nachweise zu verlangen.