merkblatt eheschliessung in thailand - thai
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merkblatt eheschliessung in thailand - thai
SCHWEIZERISCHE BOTSCHAFT, BANGKOK MERKBLATT EHESCHLIESSUNG IN THAILAND Für Schweizer Bürger, die in Thailand die Ehe mit einer/m thailändischen Staatsangehörigen schliessen möchten, ist folgendes Vorgehen vorgesehen : Vorsprache am Schalter dieser Botschaft wobei folgende Dokumente im Original vorgelegt werden müssen: A) für den schweizerischen Partner: ♦ ♦ ♦ ♦ Personenstandsausweis (nicht älter als 30 Tage) Wohnsitzbestätigung für die vergangenen 6 Monate (wird bei Wohnsitz in Thailand durch diese Vertretung ausgestellt) Einkommens- oder Vermögensausweis im Original (Lohnbest., Rentenbest., Bankauszug) zwei Referenzadressen von in der Schweiz wohnhaften Personen Der Personenstandsausweis kann unter Kostenfolge durch diese Vertretung beschafft werden. Die Wohnsitzbestätigung muss direkt bei der Wohnsitzgemeinde angefordert werden (für die vergangenen sechs Monate). B) für den thailändischen Partner: ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ Hausregister (Tabienban) für die vergangenen 6 Monate Geburtsurkunde Zivilstandsnachweis (ledig, geschieden, verwitwet), nicht älter als 6 Monate Auszug aus dem Scheidungsregister (falls geschieden) Todesurkunde des verstorbenen Ehepartners (falls verwitwet) Thailändischer Pass oder thailändische Identitätskarte Urkunden über Namens- bzw. Vornamensänderungen Angabe über Mädchenname der Mutter C) für gemeinsame Kinder ♦ ♦ ♦ ♦ Geburtsurkunde (im Original) Thailändischer Pass Hausregister (Tabienban) Vaterschaftsanerkennung (wenn möglich), ev. Eidesstattliche Erklärung Diese Urkunden müssen im Original bzw. als beglaubigte Kopien eingereicht werden. Die Urkunden in thailändischer Sprache müssen durch ein Übersetzungsbüro in eine Schweizer Amtssprache (D, F oder I) übersetzt werden. Diese Vertretung behält sich das Recht vor, die Beglaubigung dieser Urkunden durch das Thailändische Aussenministerium zu verlangen. Es können zusätzliche Dokumente eingefordert werden. Familiennamen: Die schweizerische Vertretung erteilt vor der Heirat Auskunft über die Auswirkung der Heirat auf den Familiennamen. c:\dokumente und einstellungen\tin\eigene dateien\dc_040227_marinth_d.doc 13.04.2004 Aufgrund der einverlangten Dokumente stellt die Botschaft eine Marriage Application in Englisch aus, die das Brautpaar in die thailändische Sprache übersetzen lassen muss. Für die Heirat beim thailändischen Standesamt (Amphoe) in Bangkok oder in den Provinzen muss die Marriage Application sowie die Übersetzung vom Aussenministerium beglaubigt werden. Adresse: Legalization Division Ministry of Foreign Affairs, Department of Consular Affairs 3rd Floor, Consular Affairs Building 123 Chaeng Wattana Road Thung Song Hong, Laksi BANGKOK 10210 Tel. 66.2/575 1056-58 Zusätzlich zur Marriage Application muss auf dem Standesamt der Schweizer Pass vorgelegt werden. Nach der Eheschliessung ist der Botschaft ein beglaubigter Auszug aus dem Eheregister (Dokument mit Unterschrift der Brautleute) zu übergeben. Dieser Auszug muss beim Standesamt ausdrücklich verlangt werden. (Es handelt sich dabei nicht um die blau umrahmte Heiratsurkunde). Es muss mit einer Frist von 2-3 Monaten gerechnet werden, bis die Ehe im Familienregister der Heimatgemeinde in der Schweiz registriert sein wird. Gebühren (zahlbar in Lokalwährung) Die Gebührenerhebung dieser Vertretung richtet sich nach der Verordnung über die Gebühren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz vom 28.01.2004 sowie der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) vom 27.10.1999. Bei Ausstellung der Marriage Application wird eine Gebühr im Gegenwert von ca. CHF 190.00 einverlangt Einreise bzw. Wohnsitznahme in der Schweiz Ausländische Ehepartner die der Visumpflicht unterstehen, benötigen für die Wohnsitznahme in der Schweiz eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Fremdenpolizei. Das Einreisegesuch (3-fach), zusammen mit 3 Fotos, ist bei dieser Botschaft einzureichen und wird der Fremdenpolizei zum Entscheid unterbreitet (Bearbeitungszeit bis zum Erhalt der Einreisebewilligung zirka 8 Wochen). Die Erteilung eines Einreisevisums zu Besuchszwecken nach der Eheschliessung in Thailand unterliegt den Bestimmungen im Visumbereich. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Botschaft gerne telefonisch zur Verfügung. Schweizerische Botschaft 35 North Wireless Road BANGKOK 10330 Telefon: +66 2 253 01 56 Fax: +66 2 255 44 81 e-mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 09.00 – 11.30 (ausser an öffentlichen Feiertagen)