merkblatt eheschliessung in thailand - thai

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merkblatt eheschliessung in thailand - thai
SCHWEIZERISCHE BOTSCHAFT, BANGKOK
MERKBLATT EHESCHLIESSUNG IN THAILAND
Für Schweizer Bürger, die in Thailand die Ehe mit einer/m thailändischen
Staatsangehörigen schliessen möchten, ist folgendes Vorgehen vorgesehen :
Vorsprache am Schalter dieser Botschaft wobei folgende Dokumente im Original
vorgelegt werden müssen:
A) für den schweizerischen Partner:
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Personenstandsausweis (nicht älter als 30 Tage)
Wohnsitzbestätigung für die vergangenen 6 Monate (wird bei Wohnsitz in
Thailand durch diese Vertretung ausgestellt)
Einkommens- oder Vermögensausweis im Original (Lohnbest., Rentenbest.,
Bankauszug)
zwei Referenzadressen von in der Schweiz wohnhaften Personen
Der Personenstandsausweis kann unter Kostenfolge durch diese Vertretung beschafft
werden. Die Wohnsitzbestätigung muss direkt bei der Wohnsitzgemeinde angefordert
werden (für die vergangenen sechs Monate).
B) für den thailändischen Partner:
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Hausregister (Tabienban) für die vergangenen 6 Monate
Geburtsurkunde
Zivilstandsnachweis (ledig, geschieden, verwitwet), nicht älter als 6 Monate
Auszug aus dem Scheidungsregister (falls geschieden)
Todesurkunde des verstorbenen Ehepartners (falls verwitwet)
Thailändischer Pass oder thailändische Identitätskarte
Urkunden über Namens- bzw. Vornamensänderungen
Angabe über Mädchenname der Mutter
C) für gemeinsame Kinder
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Geburtsurkunde (im Original)
Thailändischer Pass
Hausregister (Tabienban)
Vaterschaftsanerkennung (wenn möglich), ev. Eidesstattliche Erklärung
Diese Urkunden müssen im Original bzw. als beglaubigte Kopien eingereicht werden. Die
Urkunden in thailändischer Sprache müssen durch ein Übersetzungsbüro in eine
Schweizer Amtssprache (D, F oder I) übersetzt werden.
Diese Vertretung behält sich das Recht vor, die Beglaubigung dieser Urkunden durch das
Thailändische Aussenministerium zu verlangen. Es können zusätzliche Dokumente
eingefordert werden.
Familiennamen: Die schweizerische Vertretung erteilt vor der Heirat Auskunft über die
Auswirkung der Heirat auf den Familiennamen.
c:\dokumente und einstellungen\tin\eigene dateien\dc_040227_marinth_d.doc 13.04.2004
Aufgrund der einverlangten Dokumente stellt die Botschaft eine Marriage Application in
Englisch aus, die das Brautpaar in die thailändische Sprache übersetzen lassen muss. Für
die Heirat beim thailändischen Standesamt (Amphoe) in Bangkok oder in den Provinzen
muss die Marriage Application sowie die Übersetzung vom Aussenministerium
beglaubigt werden. Adresse:
Legalization Division
Ministry of Foreign Affairs, Department of Consular Affairs
3rd Floor, Consular Affairs Building
123 Chaeng Wattana Road
Thung Song Hong, Laksi
BANGKOK 10210 Tel. 66.2/575 1056-58
Zusätzlich zur Marriage Application muss auf dem Standesamt der Schweizer Pass
vorgelegt werden.
Nach der Eheschliessung ist der Botschaft ein beglaubigter Auszug aus dem
Eheregister (Dokument mit Unterschrift der Brautleute) zu übergeben. Dieser Auszug
muss beim Standesamt ausdrücklich verlangt werden. (Es handelt sich dabei nicht um
die blau umrahmte Heiratsurkunde).
Es muss mit einer Frist von 2-3 Monaten gerechnet werden, bis die Ehe im
Familienregister der Heimatgemeinde in der Schweiz registriert sein wird.
Gebühren (zahlbar in Lokalwährung)
Die Gebührenerhebung dieser Vertretung richtet sich nach der Verordnung über die
Gebühren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz vom
28.01.2004 sowie der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) vom
27.10.1999.
Bei Ausstellung der Marriage Application wird eine Gebühr im Gegenwert von ca.
CHF 190.00 einverlangt
Einreise bzw. Wohnsitznahme in der Schweiz
Ausländische Ehepartner die der Visumpflicht unterstehen, benötigen für die
Wohnsitznahme in der Schweiz eine Bewilligung der zuständigen kantonalen
Fremdenpolizei. Das Einreisegesuch (3-fach), zusammen mit 3 Fotos, ist bei dieser
Botschaft einzureichen und wird der Fremdenpolizei zum Entscheid unterbreitet
(Bearbeitungszeit bis zum Erhalt der Einreisebewilligung zirka 8 Wochen).
Die Erteilung eines Einreisevisums zu Besuchszwecken nach der Eheschliessung in
Thailand unterliegt den Bestimmungen im Visumbereich.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Botschaft gerne telefonisch zur Verfügung.
Schweizerische Botschaft
35 North Wireless Road
BANGKOK 10330
Telefon:
+66 2 253 01 56
Fax:
+66 2 255 44 81
e-mail:
[email protected]
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 09.00 – 11.30 (ausser an öffentlichen Feiertagen)

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