Amtsblatt KW 14 - Verbandsgemeinde Lauterecken

Transcrição

Amtsblatt KW 14 - Verbandsgemeinde Lauterecken
Rundschau
Jahrgang 17
Mittwoch, 6. April 2016
Ausgabe 14/2016
für das Glan- und Lautertal
Mit dem
AMtsblAtt der
www.vg-lw.de
Hinweis für die Mandatsträger
der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Derzeit sind nachfolgende Sitzungen geplant:
Mittwoch, 01.06.2016
19.30 Uhr
Schulträgerausschuss in Wolfstein
Donnerstag, 02.06.2016
19.30 Uhr
Bau- und Umweltausschuss in Wolfstein
Montag, 06.06.2016
19.30 Uhr
Wirtschafts- und Fremdenverkehrsausschuss in Lauterecken
Dienstag, 07.06.2016
19.30 Uhr
Werksausschuss in Lauterecken Schulungsraum Kläranlage
19.00 Uhr Besichtigung Kläranlage
Mittwoch, 08.06.2016
19.30 Uhr
Haupt- und Finanzausschuss in Lauterecken
Mittwoch, 15.06.2016
19.30 Uhr
Verbandsgemeinderat in Wolfstein
22. Erlebnistag „Autofreies Lautertal“
Anmeldung
07.08.2016
02.08.2015
Am Sonntag, dem 7. August 2016 wird um 10.00 Uhr in Olsbrücken der
Startschuss für den 22. Erlebnistag „Autofreies Lautertal“ fallen!
Dann ist es wieder so weit und das Lautertal wird, wie an jedem 1. Sonntag im August, zwischen der Gartenschau in Kaiserslautern und dem Veldenzschloss in Lauterecken zur autofreien Vergnügungsstrecke für die ganze
Familie.
Vereine und Institutionen, die sich auch in diesem Jahr an dem bunten Programm beteiligen möchten, können sich bis zum 25. April 2016 bei der Kreisverwaltung Kusel anmelden.
Das Anmeldeformular kann auf der Internetseite www.pfaelzerbergland.de
auf der Startseite heruntergeladen werden.
Weitere Informationen:
Kreisverwaltung Kusel
Tourismusbüro
Triererstraße 49-51, 66869 Kusel
Tel.: 06381 / 424 - 272
[email protected]
www.pfaelzerbergland.de
Info: Kreisverwaltung Kaiserslautern, Tel.: 0631/7105291
Rundschau
- 2 -
Ausgabe 14/2016
Öffnungszeiten • Bereitschaftsdienste • Informationen
Verbandsgemeindeverwaltung
Lauterecker Tafel e.V.
Tel. 06382/791-0, Fax: 06382/791-990 + 999, E-Mail: [email protected]
Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein nicht in der Lage,
verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden.
Montag - Freitag................................................................. 08.30 - 12.00 Uhr
Montag - Mittwoch............................................................. 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag......................................................................... 14.00 - 18.00 Uhr
Im Bereich des Bürgerbüros
einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen,
Gewerbean-, -um- und -abmeldungen.
Montag - Freitag................................................................. 07.15 - 12.30 Uhr
Montag - Mittwoch............................................................. 13.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag......................................................................... 13.30 - 18.00 Uhr
Verbandsgemeindewerke
Übliche Dienstzeiten
Verwaltung
Fred Wolf (techn. Werkleiter)................ Tel. 06382/791-400; 0151/16339405
Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)......... Tel. 06382/791-406; 0151/16339406
Techniker Patrick Bauer.........................Tel. 06382/791-403; 0160-3667135
Kläranlage Lauterecken.........................................................Tel. 06382/8071
Kläranlage Wolfstein..............................................................Tel. 06304/8010
Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken....................................Tel. 06788/1260
Schwimmbad Wolfstein.........................................................Tel. 06304/7808
Außerhalb der üblichen Dienstzeiten
Bereich Abwasserbeseitigung............................................... . 0175/7229695
Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken
Bereich Wasserversorgung..................................................... 0175/7229689
Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein
Bereich Wasserversorgung................................................... 0151/42244500
Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft
Störungsrufnummer Strom: 0800 312 3000
Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000
für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken,
Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, OffenbachHundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler
Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG
Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301-705211; Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach,
Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach,
Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken,
Stadt Wolfstein
Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl,
Tel. 06372-91160; Fax: 06372-911620 für die Ortsgemeinde St. Julian
Bei Störungen im Stromnetz Tel.: 0800-797 77 77 (gebührenpflichtig)
Pfalzgas
Bereitschaftsdienst bei Störungen:....................................... 0800/100 34 48
Dienst des Bezirksbeamten der Polizei
Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: 06382-911-0,
E-Mail: [email protected] (Polizeiinspektion Lauterecken)
Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von 10.00
Uhr bis 15.00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle:
montags und mittwochs 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 13.00
Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an
die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: 06382-911-0
Treffpunkte für Jugendliche
Schulstr. 12, 67742 Lauterecken, 06382/6561, [email protected]
Dienstag - Donnerstag....................................................15:00 bis 21:00 Uhr
Freitag............................................................................ 17:00 bis 22:00 Uhr
Zur Unterstützung bei Bewerbungen:
Montag............................................................................15:00 bis 17:00 Uhr
Jugendbüro Wolfstein
Rathausplatz 1 (2.OG), 67752 Wolfstein, 06304/254604
od. 0171/4313057, [email protected]
Dienstag - Freitag........................................................... 15:00 bis 19:30 Uhr
Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481
Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln
dienstags..................................................................... von 10.00 - 11.00 Uhr
donnerstags................................................................ von 15.30 - 16.30 Uhr
Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils
im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich.
Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken
Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2)
Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr
Zusätzlich donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr
Weitere Termine nach telef. Vereinbarung...06304/41681-30 oder 41681-31
TelefonSeelsorge
Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungsund Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden
Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen
Rufnummern:
0800 - 111.0 111 und 0800 - 111 0 222
Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter:
www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung.
DRK Kreisverband Kusel e.V.
Schuldner- und Insolvenzberatung
Trierer Straße 72, 66869 Kusel.......................................Tel.: 06381/4250361
Tierheim im Landkreis Kusel
Frau Sander.............................. Tel. 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858
Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.V.
Postfach 1336, 66865 Kusel, www.tierschutz-kusel.de
1. Vors. Christine Fauß............................................................ 0175/4117712
Schatzmeister Jutta Keller.................................................... 0160/94838930
Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel
Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen
Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Tel.Nr.: 06788-280 oder 06304-993066
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel
Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
an Wochenenden und Feiertagen
Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112
Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, 55590 Meisenheim, Tel.-Nr. 06753
- 9644621 (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 11 61 17 (ohne Vorwahl, kostenfrei)
Dienstzeiten BDZ Meisenheim:
Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr, Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen:
vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr.
An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst
im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den
jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes.
Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1,
Telefon-Nr. 06381-935 935:
Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr, Fr. 18:00 Uhr - Mo.
07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum
Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00 12:00 und 17:00 - 19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische
Vorankündigung gebeten.
Freie BDZ-Wahl
Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen.
Apotheken-Notdienst
Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern:
deutsches Festnetz: 01805-258825 + PLZ (0,14€/Min)
Mobilfunknetz: 01805-258825+PLZ (0,42€/Min)
Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de.
Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr.
Impressum
Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf
Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag
(verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht
gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus
Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 06502-9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: [email protected]
Rundschau
- 3 -
Ausgabe 14/2016
Amtsblatt
der
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard,
Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein
_______________________________________________________________________________________________________________________________
Mittwoch, 6. April 2016
Ausgabe 14/2016
Öffentliche Bekanntmachungen
Asc hb ach
Satzung
der Ortsgemeinde Aschbach über die Erhebung
von Hundesteuer vom 27.03.2016
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung
(GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt
gemacht wird:
§1
Steuergegenstand, Entstehung der Steuer
(1) Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.
(2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist.
§2
Steuerschuldner, Haftung
(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer
einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.
(2) Als Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung
genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht
nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der Bundesrepublik bereits steuerlich erfasst ist. Die Steuerpflicht tritt in den Fällen des
Satzes 1 erst ein, sobald die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe
oder zum Anlernen, den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
(3) Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam
gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
§3
Anzeigepflicht
(1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Gemeinde anzumelden.
Bei der Anmeldung sind
1. Rasse
2. Geburtsdatum
3. Herkunft und Anschaffungstag
glaubhaft nachzuweisen.
(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft
wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Abgabe des
Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers
anzugeben. Falls der Erwerber in einer anderen Gemeinde wohnt oder
der Halter in eine andere Gemeinde umzieht, wird diese unterrichtet.
(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hundehaltung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen.
§4
Beginn und Ende der Steuerpflicht
(1) Die Steuerpflicht beginnt mit Anfang des auf die Aufnahme eines
Hundes in einen Haushalt folgenden Monats, frühestens mit dem Monat,
in dem er drei Monate alt wird.
(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der
Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Kann der genaue
Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit
Ablauf des Monats der Abmeldung.
(3) Bei Wohnortwechsel eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht
entsprechend Absatz 1 und endet entsprechend Absatz 2 Satz 1.
§5
Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt jährlich:
a) Für den 1. Hund 45,00 EUR
b) Für den 2. Hund 60,00 EUR
c) Für jeden weiteren Hund 75,00 EUR
(2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.
Die Steuer beträgt jährlich:
a) Für den 1. gefährlichen Hund 450,00 EUR
b) Für den 2. gefährlichen Hund 900,00 EUR
c) Für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.500,00 EUR
(3) Gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder
Vieh hetzen oder reißen,
3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen
angesprungen haben und
4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung
vergleichbare Eigenschaft, entwickelt haben.
(4) Bei Hunden der Rassen
- Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier und
- Staffordshire Bullterrier
sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet.
(5) Bei den folgenden Hunderassen wird die Gefährlichkeit vermutet, solange
nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund durch geeignete
Unterlagen (z.B. tierärztliches Gutachten) nachgewiesen wird, dass dieser
keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufgezeigt hat:
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Napoletano
- Tosa Inu
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit
anderen als den von Absatz 4 erfassten Hunden.
(6) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die
Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag
festzusetzen.
§6
Festsetzung und Fälligkeit
(1) Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer festgesetzt.
(2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit und dann vierteljährlich am
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., mit jeweils einem Viertel des Jahresbetrages fällig.
(3) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer abweichend
von Absatz 2 am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der
Antrag soll spätestens bis zum 30.09. des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.
(4) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche
Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer
durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein
schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rundschau
- 4 -
§7
Steuerbefreiung
(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
1. Hunden, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder
sonst hilfloser, Personen unentbehrlich sind. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis
mit den Merkmalen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“, besitzen,
2. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind.
(2) Nicht besteuerbar ist nach Artikel 105 Absatz 2 a Grundgesetz insbesondere
1. die Hundehaltung durch juristische Personen und Personenvereinigungen,
2. die Hundehaltung durch Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden
handeln,
3. die Haltung von Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus
öffentlichen Mitteln bestritten wird,
4. die Haltung von Hunden, die zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung notwendig sind,
5. die Haltung von Hunden, die von wissenschaftlichen Einrichtungen
ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden,
6. Sanitäts- oder Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder
Zivilschutzeinrichtungen gehalten oder ihnen uneingeschränkt zur
Verfügung gestellt werden.
(3) Hunde, für die nach Absatz 1 Steuerbefreiung gewährt wird, sind bei
der Bemessung der Steuer für zu versteuernde Hunde nicht in Ansatz
zu bringen.
(4) In den Fällen des Absatz 1 Nummer 1 wird Steuerbefreiung nur für
einen Hund gewährt.
§8
Steuerermäßigung
(1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von
1. Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem
nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen,
erforderlich sind, jedoch für höchstens zwei Hunde,
2. Hunden, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten werden.
(2) Werden von einem Hundehalter neben Hunden, für welche die Steuer
nach Absatz 1 ermäßigt wird, voll zu versteuernde Hunde gehalten, so gelten diese für die Bemessung der Steuer als zweite oder weitere Hunde.
§9
Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung
und Steuerermäßigung
(1) Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird wirksam mit Beginn
des auf die Antragstellung folgenden Monats.
(2) Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn
1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet
sind; dies kann von der Vorlage eines entsprechenden Nachweises
abhängig gemacht werden,
2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines
Vergehens gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belangt wurde,
3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes
entsprechende, Unterkunftsräume vorhanden sind,
4. in den Fällen des § 7 Absatz 1 Nummer 2 ordnungsgemäß Bücher
über den Bestand, den Erwerb, die Veräußerung und die Abgänge,
der Hunde geführt und auf Verlangen vorgelegt werden.
§ 10
Überwachung der Anzeigepflicht
(1) Die Gemeinde kann in Abständen von mindestens einem Jahr im
Gemeindegebiet Hundebestandsaufnahmen durchführen.
Dabei können folgende Daten erhoben werden:
1. Name und Anschrift des Hundehalters,
2. Anzahl der gehaltenen Hunde,
3. Herkunft und Anschaffungstag,
4. Geburtsdatum,
5. Rasse
§ 11
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG handelt, wer vorsätzlich oder
leichtfertig
1. als Hundehalter entgegen § 3 Absatz 1 einen Hund nicht oder nicht
rechtzeitig anmeldet,
2. als Hundehalter entgegen § 3 Absatz 2 einen Hund nicht oder nicht
rechtzeitig abmeldet,
3. als Hundehalter entgegen § 3 Absatz 3 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung nicht
rechtzeitig anzeigt,
4. die Auskunftspflicht verletzt, die im Zusammenhang mit der Hundebestandsaufnahme gemäß § 10 Absatz 1 gegeben ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend
Euro geahndet werden.
Ausgabe 14/2016
§ 12
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Hundesteuer
vom 16.11.2011 außer Kraft.
67753 Aschbach, den 27.03.2016
gez. Herbert Mäurer, Ortsbürgermeister
Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht,
1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der
Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung
der Satzung oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken,
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
D e im be r g
Bekanntmachung
Bebauungsplan „Am Weiher/Auf’m obersten Flur“
der Ortsgemeinde Deimberg
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses durch die Gemeinde
gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Deimberg hat in seiner Sitzung am 24. März
2014 den Bebauungsplan „Am Weiher/Auf’m obersten Flur“ in der Planfassung „März 2014“, mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (letztere als Gestaltungssatzung nach § 88
LBauO) und der Begründung mit Umweltbericht als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss hat folgenden Wortlaut:
Der Ortsgemeinderat Deimberg beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
und § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit § 88 Abs. 1 und 6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
(LBauO) den Bebauungsplan „Am Weiher/Auf’m obersten Flur“ der Ortsgemeinde Deimberg in der Planfassung „März 2014“, das ist die in der
Zeit von 5. Dezember 2013 bis einschließlich 10. Januar 2014 gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegte Fassung „September 2013“
mit den vorstehend unter a) beschlossenen Änderungen der Hinweise
ohne Fest-setzungscharakter, mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (letztere als Gestaltungssatzung nach
§ 88 LBauO) und der Begründung als Satzung.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Stimmenthaltungen
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 des BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung ist, soweit eine Genehmigung nicht
erforderlich ist, der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde
ortsüblich bekannt zu machen, was hiermit geschieht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Der Bebauungsplan „Am Weiher/Auf’m obersten Flur“ der Ortsgemeinde Deimberg in der Planfassung „März 2014“ (das ist die am 24.
März 2014 als Satzung beschlossene Planfassung), einschließlich der
Begründung mit Umweltbericht und den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, kann ab heute bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Obergeschoss, Zimmer 217, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Jeder kann über den Inhalt
dieses Bebauungsplanes auch Auskunft verlangen.
Der Bebauungsplan für das Gebiet „Am Weiher/Auf‘m obersten Flur“
umfasst die Grundstücke Flurstück Nr. 79 und 80 sowie die im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Teilflächen der Grundstücke Flurstück
Nr. 71, 77, 53 und 78/2 (= Kreisstraße 62) der Gemarkung Deimberg
sowie in einem weiteren Geltungsbereich für externe Ausgleichsmaßnahmen das Grundstück Flurstück Nr. 271 der Gemarkung Deimberg.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
„Am Weiher/Auf’m obersten Flur“ ist aus dem nachfolgend abgedruckten Auszug aus der Planurkunde zu ersehen.
Rundschau
- 5 -
Ausgabe 14/2016
Rundschau
- 6 -
Gleichzeitig wird auf folgende Vorschriften hingewiesen:
a) § 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung
„Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der
dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber
der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden
Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.“
b) § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom
31. Januar 1994 (GVBl. S. 153, BS 2020-1) in der derzeit gültigen
Fassung:
„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande
gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“
c) § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2, sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung:
“(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen,
wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem
Entschädigungspflichtigen beantragt. ....
(4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von
drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in Abs. 3 Satz 1
bezeichneten Vermögens-nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des
Anspruchs herbeigeführt wird.“
Deimberg, den 23. März 2016
Für die Ortsgemeinde Deimberg:
gez. Heer
Heer, Ortsbürgermeisterin
H e fersweiler
Bekanntmachung
Am Donnerstag, den 7. April 2016, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Talstraße 13, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hefersweiler statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1.Einwohnerfragestunde
2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre
2016/2017
3. Anfragen und Auskünfte
Bernd Degen, Ortsbürgermeister
H i n z weiler
Bekanntmachung
Am Montag, dem 11. April 2016, 20.00 Uhr findet in der Königslandhalle, In der Au 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hinzweiler statt.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1. Neufassung der Hundesteuersatzung
2. Ergänzungssatzung „Obere Brühl in den Rauhen Gärten“
3. Städtebaulicher Vertrag;
Ergänzungssatzung „Obere Brühl in den Rauhen Gärten“
4. Anfragen und Auskünfte
II. Nichtöffentlicher Teil
5. Landschaftsplanerische Leistungen für Ergänzungssatzung „Obere
Brühl in den Rauhen Gärten“;
6. Anfragen und Auskünfte
Gunter Suffel, Ortsbürgermeister
Ausgabe 14/2016
Laut e r e c k e n
Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Lauterecken
vom 17.03.2016
Der Stadtrat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt
gemacht wird:
Inhaltsübersicht:
§1
Allgemeines
§2
Gebührenschuldner
§3
Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
§4
Inkrafttreten
Anlage zur Friedhofsgebührensatzung
I. Reihengrabstätten. 3
II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten.
III.
Ausstellung einer Nutzungsrechtsurkunde
IV. Ausheben und Schließen der Gräber.
V. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen.
VI. Benutzung der Leichenhalle.
VII. Gestellung von Leichenträgern VIII. Lohnabhägige Gebühren
IX. Verwaltungs- und sonstige Gebühren
§1
Allgemeines
Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben
sich aus der Anlage zu dieser Satzung.
§2
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind:
1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und der Antragsteller,
2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
§3
Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit
der Antragstellung.
(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des
Gebührenbescheids fällig.
§4
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 06.12.2001 außer Kraft.
Lauterecken, den 17.03.2016
gez. Steinhauer
Heinrich Steinhauer, Stadtbürgermeister
Anlage zur Friedhofsgebührensatzung
I. Reihengrabstätten
1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2
der Friedhofssatzung für Verstorbene
a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 100,00 €
b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 250,00 €
2. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an
Berechtigte nach Nr. 1 200,00 €
3. Überlassung einer anonymen Urnenreihengrabstätte an Berechtigte
nach Nr. 1 600,00 €
II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten
1. a) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2
der Friedhofssatzung für eine
Wahlgrabstätte 1.000,00 €
b) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte
nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für jede
weitere Grabstätte 200,00 €
2. a) Verleihung des Nutzungsrechts für die
Dauer der Nutzungszeit durch Berechtigte nach
Nr. 1 Buchst. a) an einer Urnenwahlgrabstätte 500,00 €
b) Verleihung des Nutzungsrechts für die
Dauer der Nutzungszeit durch Berechtigte nach
Nr. 1 Buchst. a) für jede weitere Urnengrabstätte 200,00 €
3. Verlängerung des Nutzungsrechts bei
späteren Beisetzungen für jedes volle Jahr
aa) Wahlgrabstätten 30,00 €
bb) Urnenwahlgrabstätten 25,00 €
cc) Anonyme Urnenwahlgrabstätte 25,00 €
III. Ausstellung einer Nutzungsrechtsurkunde
a) für eine Wahlgrabstätte 50,00 €
Rundschau
- 7 -
b) für eine Urnenwahlgrabstätte 50,00 €
IV. Ausheben und Schließen der Gräber
1. Reihengräber für Verstorbene
a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 175,00 €
b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 566,00 €
c) Urnenbeisetzung je Beisetzung 245,00 €
2. Wahlgrabstätten
a) Doppel- und weitere Grabstellen für die
erste Bestattung 566,00 €
b) für jede weitere Bestattung 639,00 €
c) Urnenbeisetzung je Beisetzung 245,00 €
V. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen
1. Das Ausgraben und Umbetten von Leichen werden die der Stadt
Lauterecken entstehenden Auslagen mit einem Zuschlag von 10 v.
H. zu den entstandenen Kosten erhoben.
2. Für die Wiederbestattung des Verstorbenen werden Gebühren nach
IV erhoben.
VI. Benutzung der Leichenhalle
1. Für die Aufbewahrung
a) einer Leiche bis zu 4 Tagen einschl.
Stromkosten 100,00 €
für jeden weiteren Tag 30,00 €
b) einer Urne bis zu 10 Tagen 60,00 €
für jeden weiteren Tag 15,00 €
2. Für die Reinigung
a) der Leichenhalle 80,00 €
b) der Kühlzelle 50,00 €
VII. Gestellung von Leichenträgern
1. Stellung eines Leichenträgers durch die Stadt
Lauterecken 70,00 €
2. Stellung jeder weiterer Leichenträger 70,00 €
VII. Lohnabhängige Gebühren
Die lohnabhängigen Gebühren dieser Satzung über die Erhebung von
Friedhofsgebühren werden den jeweiligen Tarifänderungen des öffentlichen Dienstes angeglichen.
IX. Verwaltungs- und sonstige Gebühren
1. Ausstellung der Berechtigungskarte für Gewerbetreibende
a) Gültigkeitsdauer: 5 Jahre 30,00 €
b) Erneuerung der Berechtigungskarte 20,00 €
2. Für die Genehmigung zur Errichtung von Grabmälern und Gedenkplatten 20,00 €
3. Ausfertigung einer
a) Zweitschrift der Nutzungsrechtsurkunde 10,00 €
b) Umschreibung der Nutzungsrechtsurkunde 10,00 €
4. Abräumgebühr einer Grabstätte durch die
Stadt Lauterecken 500,00 €
Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht,
1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der
Satzung oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken,
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung
nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in
Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ausgabe 14/2016
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1.Einwohnerfragestunde
2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre
2016/2017
3. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Lohnweiler zum 31.12.2010 und Entlastungserteilung
4. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Lohnweiler zum 31.12.2011 und Entlastungserteilung
5. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Lohnweiler zum 31.12.2012 und Entlastungserteilung
6. Sanierung der Grillhütte
7. Sanierung Hangrutsch Wirtschaftsweg Mausbacher Graben
8.Verschiedenes
Walter Scherer, Ortsbürgermeister
O be r w e ile r im Tal
Bekanntmachung
Am Donnerstag, dem 7. April 2016, 19.30 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus, Brückenstraße 2a, eine Sitzung des Ortsgemeinderates
Oberweiler im Tal statt.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1.Einwohnerfragestunde
2. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
3. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal zum 31.12.2012 und Entlastungserteilung
4.Bauflächenmonitoring
5. Feldwegeausbau; Verlängerung Kippstraße
6.Friedhofsangelegenheiten
7.Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil
8.Bauangelegenheit
Harry Kelemen, Ortsbürgermeister
O f f e n bac h -Hun dh e i m
Bekanntmachung
Am Donnerstag, dem 14. April 2016, 19.30 Uhr findet im Sitzungssaal der
Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6a, eine Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Lauterecken statt.
Tagesordnung:
Nichtöffentlicher Teil
1. Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Lauterecken zum
31.12.2011
2. Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Lauterecken zum
31.12.2012
Am Donnerstag, dem 14. April 2016, 20.00 Uhr findet im Gemeindeund Feuerwehrhaus (OT Hundheim), Talstraße 2, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Offenbach-Hundheim statt.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1.
Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
2.Einwohnerfragestunde
3.
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der
Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim zum 31.12.2011 und
Entlastungserteilung
4.
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der
Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim zum 31.12.2012 und
Entlastungserteilung
5.
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der
Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim zum 31.12.2013 und
Entlastungserteilung
6.
Erneuerung der Heizungsleitungen in der Turnhalle
7.Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil
8.Auftragsvergaben;
Neubau eines Multifunktionalen Dorfgemeinschaftshauses (DEProjekt)
a) Fliesenarbeiten
b) Tischlerarbeiten
c) Wärmedämmverbundsystem
9.
Versetzen der Feuerwehrsirene im Ortsteil Offenbach
10.Verschiedenes
Dirk Reidenbach, Vorsitzender
Dr. Roland Alt, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung
L oh nweiler
Bekanntmachung
Am Mittwoch, dem 13. April 2016, 18.00 Uhr findet im Bürgerhaus
Lohnweiler, Rathausstraße 3, eine Sitzung des Ortsgemeinderates
Lohnweiler statt.
Jagdgenossenschaft Langweiler-Merzweiler
Bekanntmachung
Am Donnerstag, dem 07.04.2016 um 19.30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus in Merzweiler die Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Langweiler-Merzweiler statt.
Rundschau
- 8 -
Tagesordnung:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2015
2. Entlastung des Jagdvorstandes
3. Genehmigung des Haushaltsplanes 2016 und Verwendung der
Jagderträge
4. Änderung des Jagdpachtvertrages
5. Verlängerung des Jagdpachtvertrages
6. Verschiedenes
Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab dem 09.03.2016 bis
einen Tag vor der Versammlung in der Wohnung des Jagdvorstehers,
Herrn Berthold Janß, Zeinerhof 2, 67746 Langweiler, zur Einsichtnahme
für die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus. Auf die
Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im
Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossen, die dieser
Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen
sind und im Grundflächenverzeichnis nicht eingetragen sind, werden zur
Versammlung nicht zugelassen.
67746 Langweiler, den 29.02.2016
gez. Janß
Berthold Janß - Jagdvorsteher -
Jagdgenossenschaft Relsberg
Jagdgenossenschaft Relsberg
Bekanntmachung
Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Relsberg findet am Donnerstag, 21.04.2016 um 19.30 Uhr im Gemeinschaftshaus Relsberg statt.
Alle Jagdgenossen sind herzlich eingeladen.
Das Jagdkataster liegt zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen beim
Jagdvorsteher aus.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Jahresbericht des Jagdvorstandes
3. Bekanntgabe des bestätigten bzw. festgesetzten Abschussplans
2016/2017
4. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der
Jagdnutzung 2015/2016
5. Beschlussfassung über die Entlastung des Jagdvorstandes
6. Haushaltsplan 2016/2017
7. Wünsche und Anträge
Über den Verlauf der Versammlung wird eine Niederschrift, die zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen bis 05.05.2016 beim Jagdvorsteher ausgelegt werden wird.
gez. Schäfer, Jagdvorsteher
Gemeindenachrichten
Asc hb ach
Ausgabe 14/2016
Neufassung der Hundesteuersatzung
Aufgrund der freiwilligen Fusion der Verbandsgemeinde Lauterecken
und der Verbandsgemeinde Wolfstein ist eine Novellierung des Ortsrechtes der einzelnen Ortsgemeinden erforderlich. Diese Neufassung
hat nur formellen Charakter, eine Änderung der Steuerhebesätze ist
nicht erfolgt.
Folgende Punkte wurden in der Neufassung geändert:
1. Hundehaltern ist es nicht mehr möglich eine Steuerbefreiung für ein
Jahr zu erlagen, wenn der Hund von einem Tierheim übernommen
wird. Der Grundsatz der Einnahmebeschaffung sieht vor, dass die
Gemeinde alle Möglichkeiten ausschöpfen muss.
2. Bisher war die Hundesteuer jeweils am 01. März des Jahres in einem
Betrag fällig gewesen. Die Neufassung sieht vor, dass die Hundesteuer in vierteljährlichen Raten erhoben wird.
3. In der Neufassung werden zudem die Steuersätze festgelegt. Ursprünglich hat die Ortsgemeinde die Steuersätze jährlich in der
Haushaltssatzung festgesetzt.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung.
Jugendraum Aschbach
Der Ortsgemeinderat beschließt eine Hausordnung für den Jugendraum.
Es soll eine Kontrolle über die „Einhaltung“ der in der Hausordnung aufgeführten Regelungen vorgenommen werden.
R e lsbe r g
Stromabschaltung in Relsberg
Hiermit informieren wir alle Anschlussnutzer gemäß § 17 Abs. 2 Niederspannungs-Anschlussverordnung (NAV), dass die Pfalzwerke Netz AG
infolge dringender Wartungsarbeiten am Freitag, dem 8. April 2016 von
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Gemeinde Relsberg der Strom abgeschaltet werden muss.
Eine Einspeisung aus Eigenerzeugungsanlagen ist dabei nicht möglich.
Eine Einspeisung aus Eigenerzeugungsanlagen ist dabei nicht möglich.
Wir weisen alle Anschlussnutzer ausdrücklich darauf hin, dass während der
Versorgungsunterbrechung die Spannungsfreiheit nicht garantiert wird.
Für Rückfragen steht Ihnen das Netzteam zur Verfügung.
S t . J ulian
„Hochseilgarten“ der Kindertagesstätte
Sankt Julian
Am Dienstag, den 29.03.2016 wurde der angekündigte und über Spenden finanzierte „Hochseilgarten“ der Kindertagesstätte Sankt Julian von
den Auszubildenenden der Fa. GKN Driveline Kaiserslautern montiert.
Ausbildungsleiter der Fa. GKN Udo Strack hat die Auszubildenden
betreut und unterstützt. Die Spenden ind Höhe von insgesamt 7.000,- €
stammen von der Fa. GKN Driveline, der Volksbank Lauterecken, dem
Erlös aus dem Projekt „Dilljer Luft“ sowie von privaten Spendern und
dem Förderverein der Kindertagesstätte. Das Spielgerät ist eine Bereicherung für den Bewegungskindergarten. Die Kinder werden das Spielgerät am kommenden Montag nach den Ferien ausgiebig testen können.
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 29.02.2016
Forstwirtschaftspläne 2016
Der Ortsgemeinderat beschließt die Forstwirtschaftspläne 2016.
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Aschbach zum 31.12.2012 und Entlastungserteilung
Auf Empfehlung der Rechnungsprüfer beschließt der Ortsgemeinderat
die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Ortsgemeinde zum
31.12.2012. Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister
sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2012 zu erteilen. Ebenso
wie beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen.
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Aschbach zum 31.12.2013 und Entlastungserteilung
Auf Empfehlung der Rechnungsprüfer beschließt der Ortsgemeinderat
die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Ortsgemeinde
zum 31.12.2013. Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese
im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung
für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2013 zu
erteilen. Ebenso wie beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie
den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu
erteilen.
----------------- Impressum -----------------
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche
Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung):
Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde
67742 Lauterecken, Schulstraße 6 a
Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG,
54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240
Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt.
Ende des amtlichen Teils
Rundschau
- 9 -
Kirchliche Nachrichten
Ausgabe 14/2016
Kath. Pfarrei St. Peter + Paul
Offenbach-Hundheim
Gottesdienste
Ev. Kirchengemeinde
Grumbach - Herren-Sulzbach
10.04.2016
10.00 Uhr Konfirmation in Grumbach
Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler
Dienstag, 05.04.2016
16.25 Uhr Konfirmandenstunde (Hinzweiler; Jugendheim)
18.00 Uhr Nachtreffen des Konfirmationsjahrgangs 2016 (Jugendheim)
Donnerstag, 07.04.2016
09.30 Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim)
Samstag, 09.04.2016
10.00 - 13.00 Uhr Die „Kirchenmäuse“ laden ein in das Gemeindehaus in
Bosenbach (Felsstraße 4, im Kindergarten) Singen - Geschichten hören
- Spielen - Basteln
Für Kinder von 5-12 Jahren / Unkostenbeitrag: 2 Euro
Thema: „Alle Kinder dieser Erde“
18.00 Uhr Gottesdienst mit Taufe in Hinzweiler
Sonntag, 10.04.2016
10.15 Uhr Gottesdienst in Hundheim
Dienstag, 12.04.2016
16.25 Uhr Konfirmandenstunde (Jugendheim)
Mittwoch, 13.04.2016
14.30 Uhr Frauenkreis in Aschbach (Dorfgemeinschaftshaus)
Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken
Freitag, 08.04.2016 - der 2. Osterwoche - weiß 17:30 Uhr Wolfstein Rosenkranz
18:00 Uhr Wolfstein heilige Messe für Verstorbene Liesel und Alfred
Schwickert
Sonntag, 10.04.2016 - 3. Sonntag der Osterzeit - weiß *** Kommunionjubiläumsfest ***
Sonntäglicher Vorabend, 09.04.2016
18:00 Uhr Lauterecken Amt für die Pfarrgemeinde mit den Erstkommunionjubilaren
Sonntag
09:00 Uhr Reipoltskirchen Amt für die Pfarrgemeinde
10:30 Uhr Wolfstein Amt für die Pfarrgemeinde
Montag, 11.04.2016 - hl. Stanislaus - rot 18:00 Uhr Lauterecken heilige Messe. anschl. stille Anbetung vor dem
ausgesetzten Allerheiligsten (ca. 1⁄2 Stunde)
Dienstag, 12.04.2016 - der 3. Osterwoche - weiß 09:00 Uhr Reipoltskirchen heilige Messe - anschließend Frühstück im
Pfarrhaus
Mittwoch, 13.04.2016 - der 3. Osterwoche - weiß 09:00 Uhr Lauterecken heilige Messe
Prot. Kirchengemeinde Lauterecken
Gottesdienste
Sonntag, 10.04.2016
09.00 Uhr Heinzenhausen
10.00 Uhr Lauterecken
Prot. Kirchengemeinde
Niederkirchen-Heimkirchen
Donnerstag, 07.04.2016
19.30 Uhr Mitgliederversammlung Krankenpflegeverein
Samstag, 09.04.2016
09.30 Uhr Konfirmandenstunde 2017er
Sonntag, 10.04.2016 Gottesdienst
09.00 Uhr Berzweiler
10.00 Uhr Niederkirchen
Dienstag, 12.04.2016
18.00 Uhr Turnen für Frauen
Ev. Kirchengemeinde Offenbach Niedereisenbach - Wiesweiler
Gottesdienstplan der Kirchengemeinden Niederalben
- Niedereisenbach, Offenbach und Medard Wiesweiler
Samstag, 09.04.2016
17:00 Uhr Gottesdienst in Niederalben
Sonntag 10.04.2016
09:15 Uhr Gottesdienst mit Taufe und DNS Chor - Simon in Wiesweiler
11:00 Uhr Konfirmation mit Jugendchor Fri-Frau-Voce in Offenbach
Samstag, 09.04.2016
18.00 Uhr Vorabendmesse
Prot. Kirchengemeinde Rothselberg
Dienstag, 05.04.2016
14:00 Uhr Seniorennachmittag im Bürgerhaus Eßweiler
15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg
Donnerstag, 07.04.2016
14:00 Uhr Seniorennachmittag im Jugendraum Rothselberg
Sonntag, 10.04.2016
10:15 Uhr Gottesdienst Kirche Eßweiler
17:00 Uhr Kirchenkonzert des Frauenchores Kreimbach-Kaulbach in der
Kirche Kreimbach-Kaulbach
18:00 Uhr Chorprobe „Ton in Ton“ im Kindergarten Rothselberg
Dienstag, 12.04.2016
14:00 Uhr Senioren-Stuhlkreisgruppe im Jugendraum Rothselberg
15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg
16:00 Uhr Präparandenunterricht im Jugendraum Rothselberg
Prot. Kirchengemeinden St. Julian
und Gumbsweiler
Sonntag, 10.04.2016
10.15 Uhr Gumbsweiler
Prot. Kirchengemeinde Wolfstein
Donnerstag, 07.04.2016
16.30 Uhr Präparandenstunde (Pfarrsaal)
18.00 Uhr Nachtreffen der Konfirmanden (Pfarrsaal)
Samstag, 09.04.2016
10.00 - 13.00 Uhr Die „Kirchenmäuse“ laden ein in das Gemeindehaus in
Bosenbach (Felsstraße 4, im Kindergarten) Singen - Geschichten hören
- Spielen - Basteln
Für Kinder von 5-12 Jahren/Unkostenbeitrag: 2 Euro
Thema: „Alle Kinder dieser Erde“
Sonntag, 10.04.2016
09.00 Uhr Gottesdienst in Rutsweiler (Zweikirche)
10.00 Uhr Gottesdienst in Wolfstein
Dienstag, 12.04.2016
19.30 Uhr Chorprobe (Pfarrsaal)
Ev. Stadtmission Wolfstein
Mittwoch, 06.04.2016
18.00 Uhr Bibelstunde in Hefersweiler
Donnerstag, 07.04.2016
09.30 Uhr Krabbelmäuse-Treff (Eltern-Kind-Gruppe)
18.00 Uhr Bibelstunde in Wolfstein
Freitag, 08.04.2016
16.00 Uhr Kindertreff (4-12 Jahre)
17.30 Uhr Teentreff (ab 7. Klasse)
Sonntag, 10.04.2016
11.00 Uhr Gottesdienst mit Kinderbetreuung
Kath. Kirchengemeinde St. Antonius v.
Padua Meisenheim u. St. Georg Lauschied
Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied
Samstag, 09.04.2016
18.00 Uhr Hochamt
Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua,
Meisenheim
Samstag, 09.04.2016
18.00 Uhr Dankamt der Kommunionkinder und ihrer Familien
Dienstag, 12.04.2016
20.30 Uhr Kirchenchorprobe
Donnerstag, 14.04.2016
10.30 Uhr Eucharistiefeier im Altenheim; anschließend Krankenkommunion
18.30 Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach)
Termine • Vereine • Veranstaltungen
Veldenz Gymnasium Lauterecken
Am Freitag, den 8. April 2016 präsentieren in der Zeit von 12.00 bis
15.30 Uhr die Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe die
Ergebnisse ihrer zweiwöchigen Betriebspraktika, die zu Jahresbeginn
2016 in ortsnahen Betrieben und Geschäften durchgeführt wurden.
Dazu werden im Foyer der Schule Präsentationsstände aufgebaut und
im Computerraum Präsentationen gezeigt.
Rundschau
- 10 -
Außerdem finden in dieser Zeit Vorträge von Experten statt, um Schüler
und Interessierte umfassend zu informieren:
- Dr. Reinhard Krämer (Bundesagentur für Arbeit) :Gymnasium - was
kommt danach? Entscheidungsfindung, Ausbildungs- und Studienwege.
- Alexander Ehrlich (Bito Lagertechnik GmbH - Kooperationspartner des
VGL): Informationen zu Ausbildungsberufen und dualem Studium bei
BITO, Aufbau des dualen Studiums - Erfahrungsbericht M. Hübsch
- Steffen Bondorf (Technische Universität Kaiserslautern - Fachbereich Informatik): Wieviel Informatik steckt in unserer Welt? Das Informatikstudium an der TU Kaiserslautern
- Anna Engelhardt (Technische Universität Kaiserslautern - Fachbereich Chemie): Perspektive TU YOU im Fachbereich Chemie?! Wie
wir die Welt verändern können - Was denn, wer denn, wie denn?
- Susanne Hahn (IfT Institut für Talententwicklung West GmbH):
18.000 Studiengänge, rund 400 Ausbildungsberufe und du weißt
nicht, wo du anfangen sollst? Verständlich! Wir vermitteln dir auf der
vocatium Messe Westpfalz erste persönliche Kontakte zu Unternehmen und Hochschulen.
KVHS
Ausgabe 14/2016
Landfrauen Cronenberg
Mittwoch, den 13.04.2016, 19.00 Uhr
Programm-Abschluss
Pizzaessen im Pferdestall
Landfrauenverein Eßweiler
Mittwoch, 13.04.2016
14.00 Uhr Angebot auf Kreisebene in Bedesbach
Hilfe bei Problemfüßen - Arbeit der Podologin
s. Info im Landfrauenmagazin
Dienstag, 19.04.2016
19.00 Uhr Angebot auf Kreisebene in Blaubach
Mediterrane und einheimische Kräuter frisch auf den Tisch
- Aufbau einer Kräuterschnecke s. Info im Landfrauenmagazin
Einsatz von Wildfrüchten in der modernen Küche
Referentin: Frau Frohnhöfer
Termin: Dienstag, den 19.04.2016 um 18.30 Uhr - bitte
geänderte Anfangszeit beachten
Ort: DGH Essweiler
Die Kirchenmäuse laden ein:
4.338 - Bewusstheit in der Sprache
Haben Sie manchmal das Gefühl, dass Sie nicht das sagen, was Sie
eigentlich sagen möchten? Oder merken Sie, dass ihr Gegenüber
eigentlich von etwas anderem redet als Sie? Oder haben Sie den
Eindruck, dass Ihnen gar nicht richtig zugehört wird? Fällt Ihnen
manchmal einfach gar nichts Gescheites ein, um zu antworten?
Dann wird Sie dieses Seminar interessieren, denn es kann Ihnen
helfen, Ihre Sprache so zu verwenden,
- dass Sie das sagen, was Sie sagen möchten
- dass Ihr Gesprächspartner Ihnen wirklich zuhört
- dass Sie lernen, Ihre Gedanken sprachlich auszudrücken
Die Sprache ist der hörbare Ausdruck unserer Gedanken und unser
wichtigstes Mittel um uns anderen Mittel mitzuteilen. Dazu gehört
ebenso der körperliche Ausdruck, wenn wir sprechen. In diesem
Tagesseminar lernen Sie beide Aspekte, sowohl das Sprachbewusstsein, als auch Körperbewusstsein. Dazu bitte mitbringen: Isomatte, bequeme Kleidung und kleiner Mittagssnack
Leitung: Christine Lißmann
Termin: Samstag, dem 16.04.2016 von 10.00 - 16.00 Uhr
Ort: Offenbach-Hundheim, Schulstraße 1, Medizinisches Zentrum, Praxis für Naturheilkunde, Feldenkrais und Gesprächsführung
Kursgebühr: 24,50 Euro (bis 12 TN) 20,50 Euro (ab 13 TN)
4.305 - Zumba
Zumba ist ein Tanz-Training, das von lateinamerikanischen Tänzen
inspiriert ist. Die Musik, bestehend aus Salsa, Merengue, Samba
u.a., animiert zu mehr Bewegung und führt zu Stressabbau. Durch
die Bewegung zur Musik werden die Muskeln aktiviert und die Kondition, Beweglichkeit und Koordination wird verbessert. Sie erlernen Abfolgen von Tanzschritten, die ein Mix aus niedrigen und hoch
intensiven Bewegungen sind. Der Kurs eignet sich für alle Altersgruppen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Leitung: Yvonne Limpert
Termine: 8 Abende, 06.04.2016 - 25.05.2016,
jeweils mittwochs von 19.15 - 20.15 Uhr
Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Sporthalle
Kursgebühr: 33,00 € (bis 12 TN) bzw. 27,50 € (ab 13 TN)
4.313 Bauch-Beine-Po in Lauterecken
Sie haben sich vorgenommen, Ihre Konturen zu straffen und Ihre
Kraft zu verbessern? Mehr Kraft bedeutet mehr Energie, mehr
Wohlbefinden und obendrein ein attraktives Äußeres! In den Kursen
geht es nicht um „Bodybuilding“, sondern um die funktionale Kräftigung der Muskulatur. Damit verbessern Sie Ihre Leistungsfähigkeit, erhöhen die Belastbarkeit Ihres Bewegungssystems, formen
Ihre Figur, bauen Körperfettanteile ab und leisten einen wichtigen
Beitrag für Ihre Gesundheit. Lernen Sie gezielte Übungen, um Ihre
Muskulatur im Alltag vor allem im Bereich Bauch, Beine und Po zu
straffen und damit Ihre Figur zu verbessern. Die Übungen, die Sie
hier kennenlernen, können Sie auch prima daheim durchführen. Der
Kurs ist als abwechslungsreiches Intervalltraining konzipiert, die
eingesetzte Musik wird Sie motivieren, durchzuhalten !
Leitung: Yvonne Limpert
Termine: 8 Abende, 06.04.2016 - 25.05.2016,
jeweils mittwochs von 18.00 - 19.00 Uhr
Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Sporthalle
Kursgebühr: 33,00 € (bis 12 TN) bzw. 27,50 € (ab 13 TN)
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage
www.kvhs-kusel.de oder telefonisch unter 06381/917 530-0.
Alle Anmeldungen bitte schriftlich an die KVHS-Geschäftsstelle, Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel.
Am Samstag, 9. April 2016 von 10.00 - 13.00 Uhr im Gemeindesaal
Bosenbach (Felsstr. 4)
Singen - Geschichten hören - Spielen - Basteln…
Für Kinder von 5 - 12 Jahren
Unkostenbeitrag: 2 Euro
Mitbringen: Lunchbox, für den kleinen Hunger zwischendurch.
Es laden ein: Die Kirchengemeinden Hinzweiler, Jettenbach, Rothselberg und Wolfstein.
Nähere Infos bei den Pfarrämtern.
PWV Hinzweiler
Arbeitseinsatz
am Samstag, dem 09.04.2016 ab 09.30 Uhr an der PWV Hütte.
Bitte um zahlreiches Erscheinen.
Für Speisen und Getränke ist gesorgt.
Wanderung
am Sonntag, dem 10.04.2016 nach Offenbach
Abmarsch: 13.30 Uhr Ortsmitte.
Mitgliederversammlung
am Dienstag, dem 12.4.2016 um 19.00 Uhr in der Königslandhalle Hinzweiler.
SV Eintracht Hoppstädten
Einladung
Die Jahreshauptversammlung des SV Eintracht Hoppstädten findet am
Samstag, den 23.04.2016 um 20.00 Uhr im Sportheim statt.
Alle Mitglieder sind hierzu recht herzlich eingeladen.
Landfrauen Kappeln
Mittwoch, 13.04.2016 um 19.30 Uhr im DGH Kappeln
Dia-Schau: Quer durch den Hunsrück
Referentin: Stefanie Nagel
Landfrauen Kappeln
Der Hunsrück in Bildern
Unterhaltsame Dia-Show mit Foto-Quiz
Steffi Nagel aus
Idar-Oberstein zeigt
am Mittwoch, 13.
April
2016
um
19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus
Kappeln im Rahmen
einer unterhaltsamen
kurzweiligen
DiaShow Fotos von den
N a t u r s ch ö n h ei t en
des Hunsrücks. Die
Dias sind auf zahlreichen Wanderungen entstanden und zeigen sowohl die wunderschöne
Landschaft des Hunsrücks als auch einheimische Tiere und Pflanzen.
Auch Wanderbegeisterte und Pilzsammler werden nicht zu kurz kommen. Außerdem darf bei einem kleinen Foto-Quiz mitgeraten werden.
Veranstalter ist der Landfrauenverein Kappeln, der zum Dia-Abend
sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder bei freiem Eintritt herzlich
einlädt.
Rundschau
- 11 -
Schützenverein Kaulbach-Kreimbach e.V.
Mitgliederversammlung
Am Freitag, dem 15. April 2016 um 20.00 Uhr findet die diesjährige
Mitgliederversammlung im Schützenhaus statt.
Dazu laden wir ganz herzlich ein.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes
2. Bericht des Schießleiters
3. Bericht des Kassenwartes
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Neuwahlen
7. Wünsche und Anträge
Wir freuen uns auf euer zahlreiches Erscheinen.
Kirchenkonzert mit 3 Gastchören
in Kreimbach-Kaulbach
Am Sonntag, den 10. April 2016 findet in der Evangelischen Kirche in Kreimbach-Kaulbach ein Konzert des Frauenchors und der
„LauterSingers“ mit drei Gastchören statt. Beginn ist um 17.00
Uhr. Als Gäste wirken der MGV Kreimbach-Kaulbach, der MGV
Wiesenthalerhof und der moderne Chor „Sing2gether“ mit. Zu
hören gibt es Vielfältiges von romantischer bis neuzeitlicher Kirchenmusik, von Stücken aus Mendelssohns „Elias“ über eine
Gospelmesse bis hin zu Sister Act, Michael Jackson und afrikanischem Gesang.
Sie dürfen gespannt sein! Der Eintritt ist frei, um Spenden wird
gebeten.
Der Frauenchor Kreimbach-Kaulbach lädt herzlich ein!
Ausgabe 14/2016
Karten-Vorverkauf für 3. Nordwestpfälzer
Oktoberfest am 24. & 25.09.2016
in Lauterecken startet
Nach dem großartigen Erfolg des 2. Nordwestpfälzer Oktoberfests in
Lauterecken mit ausverkauftem Zelt, freuen sich die Stadt Lauterecken
und die veranstaltende Eventagentur Event Team aus Kaiserslautern, auch
das 3. Nordwestpfälzer Oktoberfest in Lauterecken auszurichten. Dieses
Jahr bereits zwei Wochen vor dem ursprünglichen Termin heißt es dann am
24. und 25.09.2016 in Original bayrischer Tradition:“ O`zapft is!“
Außer dem Datum gibt es einige Neuerungen, bzw. positive Weiterentwicklungen zu vermelden. Es ist dem Veranstalter gelungen, einen
neuen, noch leistungsstärkeren und dennoch qualitätsbewussten
Essenscaterer zu gewinnen, der bereits in den großen Casinos von Las
Vegas Erfahrungen in der Großküchengastronomie gesammelt hat. Des
Weiteren wird das Fest auf zwei Veranstaltungstage verkürzt, jedoch
um einen kompletten Tisch-Block erweitert, so dass nun insgesamt 120
Tische zur Verfügung stehen.
Wie auch bereits in den vergangenen Jahren gab es einen exklusiven
Vorverkauf für alle, die in 2015 einen oder mehrere Tische belegt hatten.
Bisher sind dadurch bereits 43 Tische vergriffen!!
Daher lohnt es sich, so schnell wie möglich zuzuschlagen, bevor die
restlichen und vermeintlich besten Tische vergriffen sind. Neben ganzen
Tischen werden auch Einzelplatzreservierungen sowie normale Eintrittskarten (ohne Sitzplatzberechtigung) online unter www.oktoberfest-lauterecken.de verkauft.
Bewährtes Programm-Highlight ist auch wie bei den letzten beiden
Oktoberfesten die über die regionalen Grenzen hinaus bekannte Stimmungs- und Partyband „Die Habachtaler“, die samstagabends das
oktoberfestlich geschmückte Festzelt zum Beben bringen wird. Sonntags begrüßt Sie ein lokaler Musikverein zum herzhaften Frühschoppen
mit allerlei Leckereien aus der Festzeltküche.
Alle weiteren Infos entnehmen Sie bitte der Veranstaltungs-Homepage
unter www.oktoberfest-lauterecken.de
Männerchor Lauterecken/Heinzenhausen
ASV Langweiler/Merzweiler
A-Junioren:
Samstag, 09.04.2016, 16:30 Uhr in Langweiler
ASV - TuS Waldböckelheim
2. Mannschaft:
Sonntag, 10.04.2016, 13:00 Uhr in Hoppstädten
SG Perlbachtal 2 - ASV 2
1. Mannschaft:
Sonntag, 10.04.2016, 15:00 Uhr in Hoppstädten
SG Perlbachtal - ASV
SG Perlbachtal
Sportplatz Hoppstädten:
Sonntag, 10.04.2016, 15.00 Uhr
SG Perlbachtal : ASV Langweiler/Merzweiler
B-Klasse Birkenfeld Ost
Vorspiel 2. Mannschaft, 13.00 Uhr
SG Perlbachtal II : ASV Langweiler/Merzweiler II
C-Klasse Birkenfeld Ost
PWV Lauterecken
Einladung zur Jahreshauptversammlung
16.04.2016 um 19:00 Uhr in die Pfälzerwald Hütte Lauterecken
1. Begrüßung des 1. Vorsitzenden
2. Bericht des 1. Vorsitzenden
3. Bericht des Kassenwartes und der Kassenprüfer
4. Entlastung der Vorstandschaft
5. Bericht des Wanderwartes
6. Bericht der Wanderjugend
7. Wahl des 2. Vorsitzenden
8. Beitragserhöhung von 14,00 auf 16:00 €
9. Satzungsänderung §2 2.4 Neue Fassung
10.Verschiedenes
Lauterecker Tafel
Mitgliederversammlung
Am Mittwoch, 27. April 2016 beginnt um 19.00 Uhr im Bürgersaal des
Dienstleistungszentrums in der Schulstraße 10 die turnusgemäße Mitgliederversammlung der Lauterecker Tafel statt, die als Verein Bedürftige
in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein und Meisenheim durch
die Ausgabe von Lebensmitteln unterstützt. Neben den üblichen Regularien wie Berichten der Vorstandschaft steht eine Änderung der Satzung auf der Tagesordnung. Anträge sollten bis spätestens eine Woche
vor der Versammlung an den ersten Vorsitzenden, Hans Habermann,
Gartenweg 8, 67746 Merzweiler gerichtet werden.
E-mail: [email protected] (mhz)
Der Männerchor Lauterecken/Heinzenhausen lädt ein für Freitag, dem
8. April und 15. April 2016, 20.00 Uhr im Bürgerhaus Heinzenhausen
zur Chorprobe für die musikalische Mitgestaltung beim Liedernachmittag am Sonntag, 17.04.2016 um 14.00 Uhr in der Königslandhalle in
Hinzweiler.
Alle Chormitglieder sind eingeladen.
Landfrauen Lauterecken
Donnerstag, 07.04.2016 um 19.30 Uhr Bürgersaal DLZ
Kreativkurs
Porzellan selbst gestalten
Ref.: Rosemarie Schreck
Bitte mitbringen: weißes Porzellan (Tassen, Teller usw.), Küchenrolle
PWV Lauterecken
Familienwanderung für Jung und Alt
Am: Sonntag den 17. April 2016
Um: 09.30 Uhr
Treffpunkt: Am Kreuz in Lauterecken
Wanderung: Pfälzer Höhenweg Lauterecken - Wolfstein
Rucksackverpflegung
Strecke: ca. 13 km
Rückfahrt mit dem Zug
Führung: Familie Kriese u. Familie Fritz
Gäste und interessierte Wanderfreunde, auch Nichtmitglieder, sind
immer herzlich willkommen.
Blutspenden in Lauterecken
Blut spenden rettet Leben. Vielleicht auch deins.
Am Dienstag, dem 19.4.2016 von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Janusz-Korczak-Schule, Schulstr. 14, Lauterecken.
Hierzu ergeht herzliche Einladung.
Obst- und Gartenbauverein Lohnweiler e. V.
Schnittkurs und Ehrungen in 2016
Im März führte der Obst- und Gartenbauverein Lohnweiler e. V. wieder
seinen alljährlichen Schnittkurs von Obstbäumen durch. Der Vereinsvorsitzende, Wolfgang Michel, konnte wieder zahlreiche interessierte
Teilnehmer an der Streuobstwiese in Lohnweiler begrüßen. Formatierungseingriffe sind wichtige Maßnahmen, damit Obstbäume hochwertige und regelmäßige Erträge bringen.
Mit dem richtigen Schnitt kann man sowohl das Wachstum als auch die
Fruchtbarkeit eines Baumes nachhaltig beeinflussen. Den Anwesenden
wurden praxisgerecht die richtigen Methoden und Schnittregeln dargelegt. Ebenfalls wurden nützliche Pflegemaßnahmen sowie der fachgerechte Umgang mit den entsprechenden Werkzeugen erläutert.
Rundschau
- 12 -
Bei den Schnittkursen des OGV Lohnweiler e. V. sind auch Nichtmitglieder stets willkommen.
Ausgabe 14/2016
Kreativtreff
Socken stricken - Bummerangferse
Am 06.04.2016 findet ein Strickkurs unter der Leitung von Claudia
Michel statt.
Um 19.00 Uhr werden im Kreativtreff, Hauptstr. 69, Offenbach-Hundheim die Nadeln geschwungen und jeder, der Lust und Zeit hat kann hier
erfahren, wie man eine Bummerangferse strickt.
Die Teilnahme ist kostenlos, mitzubringen sind Wolle und ein passendes
Nadelspiel.
Am besten ist der Schaft schon vorgestrickt. Nähere Infos unter 063828125.
Pfälzerwald Verein e.V.
Ortsgruppe Offenbach-Hundheim
Am Mittwoch, den 13.04.2016 geht die Wanderung des PWV Offenbach-Hundheim rund um Hohenöllen.
Abfahrt mit dem Bus ist an der Haltestelle Süssel um 12:50 Uhr.
Nicht-Mitglieder sind wie immer herzlich willkommen.
Landfrauenverein Offenbach-Hundheim
Hinweis auf unser Programm im April
Der Obst- und Gartenbauverein e. V. verfügt über diverse Gerätschaften
(Hochastschere, Hochastkettensäge, Spritzbehälter, etc.), die sich Vereinsmitglieder nach einer entsprechenden Unterweisung ausleihen können. Im Zuge der diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung vom
26. Februar wurden die Mitglieder Gerhard Michel, Edgar Hübner und
Ludwig Mannweiler (jeweils 60 Jahre Mitgliedschaft) sowie Kurt Brand
und Ludwig Jung (jeweils 50 Jahre Mitgliedschaft) für Ihre langjährige
Vereinstreue geehrt.
„Blues comes to town“
Sonntag, 17. April 2016, 18.00 Uhr
Ehemalige Synagoge Odenbach
Denny Newman und Albert Koch spielen auf
Die beiden virtuosen Musiker werden unter dem Titel „Blues comes to
Town“ ein neues Programm vorstellen mit Blues-Klassikern und eigenen
Songs.
Denny Newman (Gitarre und Gesang), inzwischen in Odenbach zu
Hause, stammt aus Großbritannien und ist ein international bekannter
Künstler, der mit vielen Rockgrößen zusammengearbeitet hat. Unter
anderem schuf er mehrere Songs für die „Manfred Manns Earth Band“.
Auftritte im Fernsehen, wie „Rockpalast“ oder Auftritte bei Rock/und
Bluesfestivals zeugen von großer musikalischer Qualität.
Mit von der Partie ist der sympathische Musiker Albert Koch (Harmonika). In Kaiserslautern geboren und aufgewachsen begeisterte ihn
schon sehr früh das Spiel auf der Mundharmonika. Als Jugendlicher
entwickelte er dann seine Liebe zum Blues. Inzwischen ist er mit seiner
Mundharmonika und seiner Musik international bekannt und europaweit
auf Tourneen unterwegs.
Eintrittspreise: Erwachsene 10 Euro, Jugendliche 8 Euro
Das Konzert wird um 20.00 Uhr wiederholt. Durch beschränkte Sitzplatzkapazität bittet der Förderverein um Kartenreservierung. Tel. 06382993297 (Ursula Woehl) oder 0170-9078934 (Joachim Hübner) oder mit
Email: [email protected] und in „Lena’s Kneipe“ in
Odenbach.
Musikverein Odenbach e.V.
Jahreshauptversammlung
Am 24. März 2016 fand die satzungsgemäße Jahreshauptversammlung
des Musikvereins Odenbach e.V. im Probenlokal in Medard statt. Nach
Begrüßung, Dankesworten und Rückblick, sowie Totenehrung durch
die Vorstände, verlesen des Protokollbuches durch den Schriftführer
sowie Bericht des Kassenwartes, Dirigenten und der Revisoren, wurde
die Entlastung der Vorstandschaft und des Ausschusses beantragt und
beschlossen.
Als neuer Kassenwart wurde Jürgen Herrmann und als neuer Revisor
wurde Tobias Knecht gewählt.
Die Vorstände bedankten sich für den harmonischen Verlauf der Sitzung. Als vorgesehene Termine wurden das Wunnerfest Eschenau,
der Kameradschaftstag, die Kerwen Obermoschel, Odenbach, Medard,
Waldgrehweiler und Callbach, das Sommerferien-Programm der Verbandsgemeinde, Jubiläum Freiwillige Feuerwehr Odenbach, Brunnenfest Löllbach, die St.-Martins-Umzüge Odenbach/Adenbach, den
Volkstrauertag Odenbach/Adenbach, die Weihnachtsmärke Medard,
Odenbach, Kaiserslautern, die Weihnachtsfeier, sowie die musikalische
Rundreise am Heiligen Abend bekannt gegeben. Die meisten Proben im
Jahre 2015 besuchte Axel Knecht, Günter Schnepp und Helmut Schneider (Odenbach).
Nähere Informationen finden Sie unter mv-odenbach.jimdo.com.
Im April bieten wir folgende Kurse an:
Donnerstag, 07.04.16, 20.00 Uhr: Einsatz von Wildfrüchten in der
modernen Küche
Treffpunkt: Gemeinde- und Feuerwehrhaus in Offenbach-Hundheim
Referentin: Beate Fritsch
Bitte Teller und Besteck mitbringen!
Mittwoch, 13.04.16, 14.00 Uhr: Vortrag: Hilfe bei Problemfüßen Arbeit der Padologin
Kreisveranstaltung im Gasthaus Born in Bedesbach
Referentin: Kerstin Maué
Dienstag, 19.04.16, 19.00 Uhr: Vortrag: Mediterrane u. einheimische
Kräuter - Aufbau einer Kräuterschnecke
Kreisveranstaltung im Hotel-Restaurant Reweschnier, Blaubach
Referentin: Tanja Both
Vorherige Anmeldung erforderlich!
Donnerstag, 21.04.16, 20.00 Uhr: Kegelabend
Treffpunkt: Gasthaus Obst.
Landfrauenverein Relsberg
Wir laden ganz herzlichen zu unserem Kurs: Einsatz von Wildfrüchten in der modernen Küche mit Dagmar Frohnhöfer am Dienstag,
12.04.2016, 19.00 Uhr in die Dorfgemeinschaftshalle Relsberg, ein.
Außerdem findet am Dienstag, 10.05.2016 ab 19.00 Uhr ein Vortrag
der Milchwirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft (MILAG) mit Verkostung
in der Dorfgemeinschaftshalle Relsberg statt.
Frau Schappert wird über das Thema: Milch - Mythen und Fakten Wissenswertes über Milchmärchen, Pfiffiges Fingerfood mit Milch
und Käse - referieren.
Zu unseren Veranstaltungen sind wie immer auch Gäste aus Nachbarvereinen und interessierte Mitbürger herzlich willkommen. Für den Vortrag am 10.05.2016 bitten wir um Anmeldung bis 07.05.2016 unter Tel.:
06363 402220.
Über viele Teilnehmer/innen würden wir uns sehr freuen.
RCV Rutsweiler
Bayrischer Frühschoppen
am Sonntag, 17.04.2016 ab 11.00 Uhr
im Bürgerhaus Rutsweiler
Hausgemachter Obazder
Brezeln
Weißwurst
Livemusik: „Die Zwei für alle Fälle“
Ab 12.00 Uhr frisch vom Grill: Haxen und Bayrischer Bauch!
Nur auf Vorbestellung!
Bis 09.04.2016 unter 06304-5423.
Landfrauen St. Julian
Donnerstag, 07.04.2016, 13.30 Uhr
Wir besuchen die Kläranlage in Lauterecken um 13.30 Uhr und lassen
uns die Arbeitsweise der Anlage erklären.
Den Nachmittag lassen wir in Wiesweiler im Glantalstübchen ausklingen. Anmeldung bitte bis 01.04.2016 bei Inge Allmang, Tel.: 7363.
Donnerstag, 14.04.2016, 19.30 Uhr
DGH St. Julian Kochkurs mit Frau Albert
Thema: Marmeladen selbst gemacht.
Bitte Teller und Besteck mitbringen.
Rundschau
- 13 -
Nachwuchsorchester
der Königsland Swingband in Wolfstein
Am Samstag, den 09.04.2016 und am Samstag, den 16.04.2016
jeweils ab 16.00 Uhr finden die Proben für das Nachwuchsorchester der
Königsland Swingband in Wolfstein in unserem Proberaum (alte Schule
am Rathausplatz) statt.
Alle interessierte Nachwuchsmusiker sowie alle Wiedereinsteiger sind
herzlich willkommen!
www.koenigsland-swingband.de
Kontakt: Tina Becker (1. Vorsitzende) 06304-3489915 in unserem Proberaum (alte Schule am Rathausplatz) statt.
Alle interessierte Nachwuchsmusiker sowie alle Wiedereinsteiger sind
herzlich willkommen!
www.koenigsland-swingband.de
Kontakt: Tina Becker (1. Vorsitzende) 06304-3489915.
Musikverein Wolfstein
Einladung
zur Generalversammlung des Musikvereins Wolfstein e.V.
Am Samstag, den 16. April 2016 um 19:00 Uhr im Probenraum in
67752 Wolfstein, Rathausplatz 1.
Tagesordnungspunkte
1) Begrüßung und Bericht der 1. Vorsitzenden
2) Bericht des Spielleiters
3) Bericht des Kassenwarts
4) Bericht der Kassenprüfer
5) Entlastung der Vorstandschaft
6) Neuwahl des Kassenwartes
7) Wünsche und Anträge
8) Sonstiges
Anträge müssen spätestens 4 Tage vor der Versammlung schriftlich bei
der Vorstandschaft eingereicht worden sein.
Wir freuen uns über Ihr zahlreiches Erscheinen.
Infoveranstaltung Ortsumgehung
der B 270 Olsbrücken
Am Donnerstag, dem 07.04.2016 um 19.00 Uhr findet für interessierte
Bürgerinnen und Bürger eine Informationsveranstaltung zum aktuellen
Realisierungsstand der Ortsumgehung der B270 Olsbrücken im Hotel
Reckweilerhof, Reckweilerhof 8, in Wolfstein statt. Der Bundestagsabgeordnete Xaver Jung informiert über das Projekt und steht für Fragen
zur Verfügung.
52. Veranstaltung der SHG Prostatakrebs
Idar-Oberstein-Kirn e.V.
Ausgabe 14/2016
Für die musikalische Umrahmung sorgt das Mittelstufenorchester der
Kreismusikschule Kuseler Musikantenland unter der Leitung von
Christine Rutz. Frau Bonnert aus Rammelsbach wird mit einigen Sitztänzen dafür sorgen, dass auch die anwesenden Gäste in Bewegung
kommen. Die AG Fairer Handel wird mit einem Informations- und Verkaufsangebot anwesend sein. Und ein Büchertisch vom „Verlag am
Birnbach“ bietet die Möglichkeit, religiöse Literatur zu kaufen. Für
Kuchen und Kaffee ist auch gesorgt.
Allgemeine Nachrichten
Energietipp der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz
Frischluft muss rein - aber wie?
In jedem Haus, in dem Menschen wohnen, muss gelüftet werden - das
weiß jeder. Die oft erwähnte „atmende Wand“ gibt es nicht - weder in
gedämmten noch in ungedämmten Gebäuden. Und auch durch Fugen
und Ritze in der Gebäudehülle kommt selbst in Altbauten zu wenig Luft
rein, als dass man auf aktives Lüften verzichten könnte. Feuchtigkeit
und weitere (Schad)Stoffe müssen raus aus dem Haus und Sauerstoff
zum Atmen rein. Daher muss bei der Neubauplanung frühzeitig darüber
nachgedacht werden, wie der Luftwechsel sichergestellt werden soll.
Die Fensterlüftung ist die kostengünstigste Lösung - erfordert aber aktives Mitdenken, wie lange mache ich die Fenster auf und man muss dran
denken, sie auch wieder zu schließen, besonders wenn man das Haus
verlässt. Nach dem Schließen der Fenster wird die Luft jedoch zunehmend wieder schlechter bis zum nächsten Öffnen. Oft sind die Fensterbänke vollgestellt, was das komplette Öffnen umständlich macht.
Der Einbau einer Lüftungsanlage ist zwar teurer, aber sie sorgt automatisch für einen hohen Raumluftkomfort. Eine einfache Abluftanlage
kostet im Einfamilienhaus bis zu viertausend Euro und mit zusätzlicher
Wärmerückgewinnung etwa das Doppelte. Sie verbraucht zusätzlich
Strom, aber mit einer Wärmerückgewinnung spart sie ein Mehrfaches an
Energie wieder ein. Bei regelmäßiger Reinigung bzw. dem Austausch der
notwendigen Filter, hat man dauerhaft eine gleichbleibend gute Luft und
durch den Einbau eines Pollenfilters freuen sich Heuschnupfengeplagte
über eine Entlastung im Frühjahr und Sommer.
Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen anderen Bereichen des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.
Anmeldung unter: (0631) 92881.
Termin: Donnerstag, den 14. April 2016
Die SHG Prostatakrebs Idar-Oberstein-Kirn e.V. lädt zu ihrer 52. Veranstaltung, für Donnerstag, den 14. April 2016, Mitglieder, Patienten und
interessierte Gäste wieder herzlich ein. Das Treffen findet um 18.00 Uhr,
im „Martin-Luther-Haus“, in 55743 Idar-Oberstein-Nahbollenbach, in der
Rechstraße 6, statt.
Als Referent wird der Chefarzt für Urologie und ärztliche Direktor aus
dem Marien-Krankenhaus in Bergisch Gladbach, Herrn Dr. Stefan
Machtens, die Selbsthilfegruppe besuchen. Herr Dr. Machtens wird zum
Thema: „Brachytherapie, beim lokal begrenzten Prostatakarzinom“
sprechen und diese Form der Strahlentherapie vorstellen.
Psychose-Seminar für Interessierte
aus Kaiserslautern, Kusel und Umgebung
Eine Gruppe für Menschen mit Psychose, ihre Angehörigen und
Behandler trifft sich am Donnerstag, 14. April 2016 um 18.30 Uhr in
den Räumen des Arbeits- und Sozialpädagogischen Zentrums (ASZ) in
Kaiserslautern (Pfaffstraße 3). Die regelmäßigen Gruppentreffen finden
jeden zweiten Donnerstag im Monat von 18.30 bis 20.30 Uhr statt. Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht
erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos.
Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Kaiserslautern
Brigitte Reichle, Tel.: 0631/5349-2201
E-Mail: [email protected]
Dekanatsfrauentag des Prot. Dekanates
Kusel
Einladung
Samstag, 23.04.2016, 14.00 Uhr in der Turnhalle in Rammelsbach.
Sie erwartet ein abwechslungsreiches Programm. Die Andacht gestaltet Frau Annekatrin Schwarz, stellvertretende Leiterin der Arbeitsstelle
Bildung und Gesllschaft der Prot.Landeskirche der Pfalz. Das EKHN
(Evangelisches Kabarett Heiterkeit und Niedertracht) mit den Kabarettistinnen Ute Niedermayer und Antonia Jakob präsentieren ihr Programm
„Absurdistan bei Kirchens“.
Nulltoleranzstrategie bei Angriffen
gegenüber kommunalen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern
Der GStB hat eine Grundsatzerklärung zur zunehmenden Gewalt gegenüber Angehörigen des öffentlichen Dienstes unterzeichnet. So wie die
Bürgerinnen und Bürger zu Recht Schutz und Sicherheit vom Staat
erwarten, müssen auch die Menschen, die für diesen Staat in den Verwaltungen arbeiten, vor Übergriffen wirksam geschützt werden. Wenn
Feuerwehrleute, andere Rettungskräfte oder Angestellte z.B. in Bürgeroder Sozialämtern beleidigt, tätlich bedrängt oder sogar verletzt werden,
muss das Prinzip der Nulltoleranz nicht nur beschworen, sondern konsequent angewandt werden.
Rundschau
- 14 -
Ausgabe 14/2016
Gartenarbeiten aller Art
Speziell Baumfällung, auch Wurzelwerkentfernung, jede Lage.
Obstbäume und Sträucher schneiden, Pflasterarbeiten, Mähen,
Säen, Vertikutieren, Rollrasen, Abtransport, Steingartenanlage,
preiswert und professionell. & 06303 - 87617 od. 0176 - 64617164
Öl-/
Wir empfehlen TORO:
Emrich
GmbH
Motoren- und MaschinenReparatur-Werkstätte
Vertretungen mit Kundendienst
Sauerwiesen 26 / Gewerbegebiet
67661 Kaiserslautern (Siegelbach)
Tel.: 06301/ 8082-83 • Fax: 32824
Erfolg
Beruf
Schlosserei · Kleinstahlbau
Balkonkonstruktion · Geländer
Treppen · Türen
Einfahrts- u. Garagentore
Wir b
e
Sie g raten
erne!
Friedhofstr. 6 · Tel. (06385) 870, Fax 5696 · 66879 Fockenberg-Limbach
Teppich BIO-Handwäsche
Zukunft
Zähler und interviewer für
dB-Züge aB/an KuSel
Wir suchen ab April 2016 Zähler und Interviewer zu Tagesrandzeiten auf Honorarbasis für Fahrgasterhebungen
in Zügen der DB. Weitere Infos/Bewerbung kostenlos
auf www.econex.de/jobs. Kennwort: „Projekt 1664“
Wir suchen eine/n zuverlässige/n
Reparaturen, Abhol- und Bringservice
Tel. 06306-9925977 od. 0176-32285289 od. 0631-65034072
www.tip-top-teppich.de Kunst & Teppich Mehrdad
Zeitungszusteller/in
für die Verbandsgemeinde Lauterecken
in Glanbrücken
Rundschau
hAllo!
Ich berate Sie gerne...
für das Glan- und Lautertal
bei Anzeigenwerbung, Sonderbeilagen,
Privat- und Geschäftsanzeigen
Mit dem
AMtsblAtt der
www.vg-lw.de
0 63 03 / 28 44
0 63 03 / 12 83
01 51 / 16 30 54 16
E-Mail: [email protected]
Birkenstraße 27, 67681 Sembach
W E rb unG
Telefon:
Fax:
Mobil:
d ur ch
rudi Anspach
E rf o lG r Eic h
Sie sind jede Woche am
Mittwoch
für uns tätig.
Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus.
Die Bezahlung erfolgt monatlich.
Der Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt.
Wir suchen Schüler/-innen, Rentner/-innen sowie
Hausfrauen/-männer. Bewerben können Sie sich per E-Mail:
[email protected] oder Telefon: 06502 / 9147-713
oder 06502 / 9147-716
Europaallee 2 • 54343 Föhren
Rundschau
- 15 -
DacHDEckEr- MalEr- & MaurErBETrIEB
Toppreis-Aktion: 100 m2 Dachabriss, Entsorgung, Unterspannbahn, Konter-Lattung u. Eindeckung in BRAAS od. Tonziegel, nur 3990 €. Zimmererarbeiten, Malerarbeiten 1 m² nur 12,50 €,
Wärmedämmung, eig. Gerüstbau, Asbestarbeiten, Rohbau- u. Maurerarbeiten, Altbausanierungen, Kellerabdichtungen, Planungs- u. Statikerleistungen - Festpreise
schnell, sauber & günstig! - Wir arbeiten z.Z. in Ihrer Nähe. Meisterdach & Bau GmbH
Tel. 06361-915886 • Fax 06361-459586 • E-Mail: [email protected]
Ausgabe 14/2016
Krankenfahrten
Norbert Krennrich seit 2006
• Strahlentherapie • Dialyse
• Chemotherapie
• ambulante OP
Fragen? Tel. 06363 - 5533 • Mobil: 0179 - 8620167
67700 Niederkirchen • Auf der Schanz 3
DER PLAYOFF SPIELTAG:
vs.
VFL KIRCHHEIM KNIGHTS
10.04.2016 - 17:00 Uhr
ARENA TRIER
Tickets: 0651 9790777
Sandra Köhler
Beratungsstellenleiterin
Hauptstraße 63 · 67759 Nußbach
Tel.: (06364) 175 00 22
www.koehler.aktuell-verein.de
Wir beraten Mitglieder gemäß § 4 Nr. 11 StBerG.
KDK
Krankenfahrten
Dirk Krennrich
•
•
•
•
•
Flughafentransfer
Talstraße 78
Dialysefahrten
67700 Niederkirchen
Bestrahlungsfahrten
Tel. (0 63 63) 99 43 89
Chemofahrten
[email protected]
Personenbeförderung
Mobil 0170
eigene Rollstühle
• Krankenhaus-Einlieferungen
• Ambulante OP's
8 84 76 97
www.krankenfahrten-niederkirchen.de
Gestaltung: agentur-kuehnen.de
Wir erstellen Ihre Steuererklärung!
Rundschau
- 16 -
Ausgabe 14/2016