Amtsblatt KW 28 - Verbandsgemeinde Lauterecken

Transcrição

Amtsblatt KW 28 - Verbandsgemeinde Lauterecken
28. Jahrgang (137)
Mittwoch, den 10. Juli 2013
Ausgabe 28/2013
Berufsausbildung erfolgreich absolviert
Nach einer dreijährigen Ausbildung
wird die neue Fachkraft für Wasserversorgungstechnik Markus Klahr aus
Glanbrücken in ein Arbeitsverhältnis
übernommen.
Seine Ausbildung war zu Teilen bei den
Stadtwerken in Kaiserslautern (SWK), in
der Berufsbildenden Schule Gewerbe
und Technik in Neuwied und bei der Wasserversorgung in Lauterecken. Inhalte
der Prüfung waren Wasserversorgungstechnik, Elektrotechnische Arbeiten, Wirtschafts- und Sozialkunde, Labortechnik
sowie das Bedienen von Betriebseinrichtungen.
Die Zeugnisübergabe der landesweit 29
Auszubildenden in umwelttechnischen
Berufen erfolgte am 02.07.2013 durch
den ADD-Abteilungsleiter Dr. Otmar
Mick in Trier während einer kleinen Feierstunde. Dorthin wurde Markus Klahr von
seinem Ausbilder Herr Bernd Schlemmer
und dem technischen Werkleiter Gerhard
Grub begleitet.
Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger
denn je und ein entscheidender Schritt in
eine erfolgreiche Zukunft. Wir gratulieren
Herrn Klahr recht herzlich zur bestandenen Prüfung und wünschen ihm für sein
weiteres Berufsleben alles Gute.
v.l.n.r. Bernd Schlemmer, Markus Klahr, Gerhard Grub
Verbandsgemeindefußballturnier 2013
Ausrichter:
Verbandsgemeinde Lauterecken
Schulstr. 6a, 67742 Lauterecken
Austragungszeitraum:
12.07. bis 19.07.2013
Teilnehmende Mannschaften:
1. SV „Veldenz“ Lauterecken
2. SpVgg Glanbrücken/St. Julian
3. TV 1860 Grumbach
4. VfR Hundheim-Offenbach 5. SV Medard 6. SG Odenbach/Ginsweiler
7. SG „Perlbachtal“
8. ASV Langweiler-Merzweiler
Austragungsmodus:
Bei unentschiedenem Spielstand nach Ende der regulären Spielzeit erfolgt
Entscheidung im Elfmeterschießen.
Spielzeit:
In allen Spielen 2 x 45 Min.
Turnierpreise:
Sieger Endspiel 250,00 € und Wanderpokal
Verlierer Endspiel 150,00 €
Verlierer Halbfinale je 100,00 €
SpielTermin
1
Sa. 13.07.2013, 19.00 Uhr
2
Fr. 12.07.2013, 19.00 Uhr
3
Fr. 12.07.2013, 19.00 Uhr
4
Fr., 12.07.2013, 19.00 Uhr
Halbfinale
5
Di., 16.07.2013, 19.00 Uhr
6
Mi., 17.07.2013, 19.00 Uhr
Finale
7
Fr., 19.07.2013, 19.00 Uhr
Ansprechpartner:
Lothar Arendt, Tel. 06382 79122
Kreis Kusel
Kreis Kusel
Kreis Kusel
Kreis Kusel
Kreis Bad Kreuznach
Kreis Bad Kreuznach
Kreis Bad Kreuznach
Kreis Bad Kreuznach
Spielort
Ginsweiler
St. Julian
Offenbach-Hundheim
Grumbach
Paarung
SG Odenbach/Ginsweiler - ASV Langweiler-Merzweiler
SpVgg Glanbrücken/St. Julian - SG „Perlbachtal“
VfR Hundheim-Offenbach - SV Medard
TV 1860 Grumbach - SV „Veldenz“ Lauterecken
Lauterecken
Lauterecken
Sieger Spiel 2 - Sieger Spiel 4
Sieger Spiel 1 - Sieger Spiel 3
Lauterecken
Sieger Spiel 5 - Sieger Spiel 6
€
reise: 2,Eintrittsp
rei
Frauen f
Rundschau
- 2 -
Öffnungszeiten
der Verbandsgemeindeverwaltung
Lauterecker Tafel e.V.
Tel. 06382/791-0; Fax: 06382/791-49
Internet: www.vg-lauterecken.de
E-Mail: [email protected]
Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken nicht in der Lage, verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden.
Montag - Freitag ��������������������������������������������������������������������08.30 - 12.00 Uhr
Montag - Mittwoch ����������������������������������������������������������������14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag ����������������������������������������������������������������������������14.00 - 18.00 Uhr
im Bereich des Bürgerbüros
einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-,
-um- und -abmeldungen.
Montag - Freitag���������������������������������������������������������������������07.15 - 12.30 Uhr
Montag - Mittwoch ����������������������������������������������������������������13.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag ����������������������������������������������������������������������������13.30 - 18.00 Uhr
Erreichbarkeit der Verbandsgemeindewerke
Während der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter
Verbandsgemeindewerke wie folgt telefonisch erreichbar:
Verwaltung
Gerhard Grub (techn. Bereich)
Tel. 06382/791-71, 0151/14388 284
Hans L. Altes (kaufm. Bereich)
Tel. 06382/791-74, 0171/1657 533
Techniker Patrick Bauer
Tel. 06382/791-72, 0160/3667 135
Kläranlage Lauterecken
Tel. 06382/8071
Schwimmbad Rüllberg
Tel. 06788/1260
Ausgabe 28/2013
der
Bereitschaftsdienst
Bei Störungen ist der Bereitschaftsdienst unter folgenden Rufnummern zu
erreichen:
Bereich Wasserversorgung:�������������������������������������������������������0175/722 9689
Bereich Abwasserbeseitigung:���������������������������������������������������0175/722 9695
Rufbereitschaft
Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft
Störungsrufnummer Strom: 0800 312 3000
Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000 für nachstehende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lauterecken: Buborn, Deimberg, Glanbrücken,
Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln,
Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim,
Unterjeckenbach und Wiesweiler
Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG
Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach,
Tel. 06301-705-211 - Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden
der Verbandsgemeinde Lauterecken, Adenbach, Cronenberg, Ginsweiler,
Heinzenhausen, Hohenöllen, Lohnweiler, Odenbach, Stadt Lauterecken
Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl,
Tel. 06372-91160 - Fax. 06372-911620 für Ortsgemeinde St. Julian
Bei Störungen im Stromnetz Tel. 0800-797 77 77 (gebührenpflichtig)
Gasversorgung Pfalzgas GmbH
für die Ortsgemeinde Hohenöllen und die Stadt Lauterecken.
Bei Störungen in der Gasversorgung Tel. 0800/1003 448.
Dienst des Bezirksbeamten der Polizei
für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken
Herr Dieter Drumm, Bezirksdienstbeamter, ist als Ansprechpartner für die
Bevölkerung der Verbandsgemeinde Lauterecken montags - freitags zwischen 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung bei der Polizeiinspektion Lauterecken, Tel.-Nr. 06382/911-230, zu erreichen. Nehmen Sie das
Angebot wahr und wenden Sie sich vertrauensvoll an den Kontaktbereichsbeamten.
Finanzamt Kusel-Landstuhl
Telefon 06381/9967-0 (Fax: 06381/9967-21060)
Öffnungszeiten des Service-Centers:
Montag - Mittwoch
08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 13.00 Uhr
Internet:www.finanzamt-kusel-landstuhl.de
E-Mail:[email protected]
Info-Hotline der Finanzämter: 0180-3757400 *
Montag bis Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 13.00
Uhr, * 9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; max. 42 Cent mobil
Der „Jugendtreff“ in Lauterecken
Offen ist immer:
Dienstag - Donnerstag
15.00 bis 21.00 Uhr
Freitag
17.00 bis 22.00 Uhr
Zur Unterstützung bei Bewerbungen:
Montag
15.00 bis 17.00 Uhr
Bei uns könnt ihr im Internet surfen, Air-Hockey, Tischfußball oder Billard spielen, aber auch an der Play-Station zocken. Seid ihr schlecht drauf, könnt ihr im
Anti-Aggressions-Raum euren Frust loswerden. Wer´s lieber ruhiger mag, kann
in den Chill-Out-Raum gehen. Aber auch gute Musik, viele nette Menschen
und gute Gespräche warten auf dich!
Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481
Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln
dienstags von 10.00 - 11.00 Uhr
donnerstags
von 16.00 - 17.00 Uhr
Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im
Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich.
Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken
Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2)
Beratungszeiten: Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr, zusätzlich donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr.
Telefonische Erreichbarkeit in der Regel zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr:
06304/41681-30 oder 41681-31.
Ökumenische Sozialstation
Lauterecken / Wolfstein
Zur Entlastung pflegender Angehöriger bietet die Ökumenische Sozialstation
jeweils dienstags, donnerstags eine Tagesbetreuung für an Demenz erkrankte
Menschen an. Die Betreuung findet in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr in Lauterecken statt. Ab 3. April bietet die Sozialstation mittwochs zusätzlich eine
Tagesbetreuung für nicht an Demenz erkrankte Menschen an.
Anmeldung und weitere Auskünfte sind unter Tel. 06382/8549 möglich.
Krankenpflegeverein Lauterecken e.V.
Ansprechpartner:
Herr Peter Kunert, Wälderbusch 4, 67742 Lauterecken, Tel.: 06382/8460
Herr Hans-Joachim Weinert, Am Horzberg 2 a, 67742 Heinzenhausen,
Tel.: 06382/8625
Beratung nach Absprache.
TelefonSeelsorge
Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs-, Beratungs- und
Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern:
0800 - 111 0 111 und 0800 - 111 0 222
Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter:
www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung.
DRK Kreisverband Kusel e.V.
Schuldner- und Insolvenzberatung
Trierer Str. 72. 66869 Kusel, Tel. 06381/4250361
Tierheim im Landkreis Kusel
Ansprechpartner: Herr Paul Endres
Tel. 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858
Ärztlicher Notfalldienst im Bereich
der Verbandsgemeinde Lauterecken an Wochenenden und Feiertagen
Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112
Bereitschaftsdienstzentrale Glan, in der Glantal-Klinik, 55590 Meisenheim, Hinter der Hofstadt 8, im 1. Stock des Krankenhauses, Tel.-Nr.
01805 - 112080 oder 06753 - 964552, bzw. www.bereitschaftsdienstzentrale-Glan.de.
Dienstzeiten: Freitags ab 18.00 Uhr bis montags 07.00 Uhr, mittwochs von
14.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabend
des Feiertages 20.00 Uhr bis zum Folgewerktag 07.00 Uhr.
Die Bereitschaftsdienstzentrale Glan versorgt die Bereiche der Verbandsgemeinden Wolfstein, Meisenheim und folgende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lauterecken:
Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Glanbrücken, Ginsweiler, Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg,
Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Lauterecken, Lohnweiler,
Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach, Wiesweiler.
Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1,
Telefon-Nr. 06381 - 935 935. Dienstzeiten: Freitags ab 18.00 Uhr bis montags 07.00 Uhr, mittwochs von 14.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhr
sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages 20.00 Uhr bis zum 1.
Werktag 07.00 Uhr.
Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr.
In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten.
Der Notdienst umfasst die Orte, die zu den Verbandsgemeinden Altenglan,
Kusel, Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr gehören,
sowie die Ortsgemeinden Reichenbach-Steegen und aus der Verbandsgemeinde Lauterecken die Ortsgemeinde St. Julian mit allen Ortsteilen.
Apotheken - Notdienst
Der Ansagedienst, sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz, ist über die landesweit gültige Rufnummer Deutsches Festnetz: 01805-258825 plus Postleitzahl des Standortes (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz:
0180-5-258825 plus Postleitzahl (max. 0,42 EUR/Min.) zu erreichen.
Der Notdienstplan kann auch auf der
Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz unter www.
lak-rlp.de abgerufen werden. Zu beachten ist, dass der Notdienst immer
um 08.30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 08.30 Uhr endet, auch an
Sonn- und Feiertagen.
Rundschau
- 3 -
Ausgabe 28/2013
Amtsblatt
der
Verbandsgemeinde Lauterecken
mit den Ortsgemeinden Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler,
Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, St. Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler
und der Stadt Lauterecken.
_______________________________________________________________________________________________________________________________
Mittwoch, 10. Juli 2013
Ausgabe 28/2013
Satzung
der Ortsgemeinde Hoppstädten zur Erhebung
von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau
von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung
wiederkehrende Beiträge) vom 24.06.2013
Bekanntmachung
Am Donnerstag, den 11. Juli 2013, 19:30 Uhr, findet im Gemeindehaus
Cronenberg, Friedhofstraße 1, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Cronenberg statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen
und Schöffen im Jahr 2013
2.Verschiedenes
Klaus Schneider, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung
Am Donnerstag, den 11. Juli 2013, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Hausweiler, Oberdorf 11, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hausweiler statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen
und Schöffen im Jahr 2013
Wolfgang Maurer, Ortsbürgermeister
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung
(GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt
gemacht wird:
§1
Erhebung von Ausbaubeiträgen
(1) Die Ortsgemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen
des KAG und dieser Satzung.
(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die
der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung,
dienen, erhoben.
1.„Erneuerung“
ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften, Anlage in einen dem
regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand.
2.„Erweiterung“
ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertig gestellten Anlage
oder deren Ergänzung durch weitere Teile.
3.„Umbau“
ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage.
4.„Verbesserung“
sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der
Verkehrsbedeutung im Sinne der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit, einer Anlage.
(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung
von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig sind.
(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträge nach §§ 135 a - 135 c BauGB zu erheben sind.
(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn
die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.
§2
Beitragsfähige Verkehrsanlagen
Bekanntmachung
Am Donnerstag, den 11. Juli 2013, 20:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Homberg, Hauptstraße 42, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Homberg statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen
und Schöffen im Jahr 2013
Anita Gräßer, Ortsbürgermeisterin
(1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege und
Plätze sowie selbständige Parkflächen und Grünanlagen sowie für selbständige Fuß- und Radwege.
(2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels
und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme
des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelags.
§3
Ermittlungsgebiete
(1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes Hoppstädten bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung das
Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit).
Rundschau
- 4 -
(2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen
in der Abrechnungseinheit nach Absatz 1 ermittelt.
§4
Gegenstand der Beitragspflicht
Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder
in ähnlicher Weise, nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zuganges zu einer in der
Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben.
§5
Gemeindeanteil
Der Gemeindeanteil beträgt 30 %. Er muss dem Verkehrsaufkommen
entsprechen, das nicht den Beitragspflichtigen zuzurechnen ist.
§6
Beitragsmaßstab
(1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse.
Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 20 v. H.; für die ersten zwei Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 40 v. H..
(2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt:
1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das
Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, gilt als
Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 3 ist insoweit entsprechend anzuwenden.
2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 S. 2 gilt entsprechend.
3. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen:
a) Bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 30 m.
b) Bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit
dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstücke), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 30 m.
c) Grundstücke oder Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der
Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt.
d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umgebungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbständig nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis zu einer Tiefe von
60 m zugrunde gelegt.
Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selbständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche, industrielle oder ähnliche, Nutzung der innerhalb der Tiefenbegrenzung
liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begrenzung nach
a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur
hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.
Wird ein Grundstück jenseits der nach a) und b) angeordneten erhöhten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.
4. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz oder Friedhof, festgesetzt
ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grundstücksteiles vervielfacht mit 0,5.
Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Fläche
des Grundstücks - gegebenenfalls unter Berücksichtigung der nach
Nr. 2 angeordneten Tiefenbegrenzung - vervielfacht mit 0,5.
(3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt:
1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festgesetzte
höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zugrunde gelegt.
2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der
Vollgeschosse, sondern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die
durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist auch eine
Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der baulichen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch
3,5 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide Höhen festgesetzt, so gilt die höchstzulässige Traufhöhe. Soweit der
Bebauungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe der
Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen
werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet.
3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, gelten Nrn. 1 und 2 entsprechend.
4. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt
a) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück bereits
bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl
höher als die in der näheren Umgebung, so ist die tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen,
b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von
zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken,
Ausgabe 28/2013
gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichen
Nutzung, dienen, entsprechend.
5. Ist nach den Nrn. 1 bis 4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar,
so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 3,5 anzusetzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- oder abzurunden
sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen.
6. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzung
festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden (z.B. Sport-, Fest- und Campingplätze,
Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebauung die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in jedem Fall mindestens
jedoch ein Vollgeschoss.
7. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet
werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse oder, soweit
keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl der Garagenoder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein Vollgeschoss.
8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach § 34
Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen die
Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für
a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung
Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind,
b) die unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält.
9. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrechnung
ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die Zahl der
Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen.
10.Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher
Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei der
überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl.
(4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird die
nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete Grundstücksfläche um 20 v. H. erhöht. In sonstigen Baugebieten erhöht sich
die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete
Grundstücksfläche um 20 v. H.. Bei teilweise gewerblich, industriell oder in
ähnlicher Weise, genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke)
in sonstigen Baugebieten, erhöhen sich die Maßstabsdaten um 10 v. H..
(5) Abs. 4 gilt nicht für die Abrechnung selbständiger Grünanlagen.
§7
Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke
(1) Grundstücke, die von einer verschonten Verkehrsanlage erschlossen sind als auch von einer oder mehreren weiteren Verkehrsanlage(n)
der Abrechnungseinheit erschlossen sind, werden nur mit 50 % ihrer
gewichteten Grundstücksfläche angesetzt.
(2) Kommt für eine oder mehrere der Verkehrsanlagen nach Abs. 1 die
Tiefenbegrenzung nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung zur Anwendung, gilt
die Regelung des Abs. 1 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile.
§8
Entstehung des Beitragsanspruches
Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das
abgelaufene Jahr.
§9
Vorausleistungen
(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Ortsgemeinde
Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden.
(2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen.
§ 10
Ablösung des Ausbaubeitrages
Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter
Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste
voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt.
§ 11
Beitragsschuldner
(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des
Grundstückes oder Gewerbetreibender auf dem Grundstück ist.
(2) Mehrere Entgeltschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 12
Veranlagung und Fälligkeit
(1) Die wiederkehrenden Beiträge werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und drei Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
Die Fälligkeit der Vorausleistungen wird durch Beschluss des Ortsgemeinderates festgelegt.
(2) Der Beitragsbescheid enthält:
1. die Bezeichnung des Beitrages,
2. den Namen des Beitragsschuldners,
3. die Bezeichnung des Grundstückes,
Rundschau
- 5 -
Ausgabe 28/2013
4. den zu zahlenden Betrag,
5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteiles und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung,
6. die Festsetzung des Fälligkeitstermines,
7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht
und
8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
(3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge werden durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt.
§ 13
Öffentliche Last
Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last auf
dem Grundstück.
§ 14
In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Hoppstädten über die
Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen vom 14.04.2009 außer Kraft.
67744 Hoppstädten, den 24.06.2013
gez. Denzer
Günter Denzer - Ortsbürgermeister -
Hinweis auf die Voraussetzungen für die
Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß
§ 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht,
1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der
Satzung oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken, unter
Bezeichnung der Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach
Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz
1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Bekanntmachung gemäß
§ 66 Kommunalwahlordnung
Herr Andreas Molter hat sein Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates Offenbach-Hundheim niedergelegt.
Als Nachfolger wurde gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz Herr Martin
Lichter festgestellt und in den Ortsgemeinderat Offenbach-Hundheim
berufen. Herr Martin Lichter hat die Berufung angenommen und wurde
in der öffentlichen Ortsgemeinderatssitzung am 24.06.2013 als Ratsmitglied verpflichtet.
Offenbach-Hundheim, 03.07.2013
Die Gemeindewahlleiterin:
gez. Lißmann
Lißmann, Ortsbürgermeisterin
Bekanntmachung
Am Donnerstag, den 11. Juli 2013, 20:00 Uhr, findet im Gemeindehaus St. Julian, Hauptstraße 38, eine Sitzung des Ortsgemeinderates
St. Julian statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013
Hans-Werner Mensch, Ortsbürgermeister
Aufstellung von Werbeanlagen
Nachdem, insbesondere von Vereinen, des öfteren Transparente im
öffentlichen Verkehrsraum angebracht werden, weist die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken darauf hin, dass die Aufstellung
von Transparenten, so genannte Werbeanlagen, außerhalb von
geschlossenen Ortslagen verboten sind.
Innerorts bedarf es zur Aufstellung der Transparente einer Erlaubnis. Diese ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung – Straßenverkehrsbehörde – zu beantragen. Die Straßenverkehrsbehörde hat das
Recht nicht genehmigte Werbeanlagen zu beseitigen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung von Transparenten im Stadtgebiet Lauterecken gemäß der Satzung der Stadt
Lauterecken eine Sondernutzung darstellt und somit gebührenpflichtig ist.
Lauterecken, den 02.07.2013
Verbandsgemeindeverwaltung
Lauterecken
- Straßenverkehrsbehörde -
Kanufahren auf dem Glan
Der Glan wird intensiv mit Kanus befahren. In den letzten Jahren ist ein
erheblicher Anstieg des Kanutourismus an diesem Gewässer ab Lauterecken flussabwärts zu verzeichnen. Dies kann zunehmend zu Zielkonflikten mit den ökologischen Funktionen des Gewässers führen.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat daher die
Universität Koblenz-Landau beauftragt, die Konfliktsituation und mögliche Lösungsansätze näher zu untersuchen. Dabei galt es auch zu überprüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein naturverträglicher
Kanutourismus am Glan unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen
wie zum Beispiel den Vorgaben zur Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtlinie derzeit und zukünftig zu realisieren ist. Das nunmehr vorliegende Gutachten ist auf der Internetseite der SGD Süd (www.sgdsued.
rlp.de) veröffentlicht.
Im Rahmen eines „Runden Tisches“ am 17.09.2013 um 14:30 Uhr in der
Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken sollen die Ergebnisse des
Gutachtens allen Beteiligten vorgestellt werden, um gemeinsam mit den
betroffenen Akteuren am Glan eine Lösung für einen naturverträglichen
Kanutourismus zu entwickeln.
Deutsche Rentenversicherung
Rheinland-Pfalz
Berufsstarter aufgepasst
Wichtige Post von der Rentenversicherung
Viele Jugendliche in Rheinland-Pfalz starten demnächst ins Berufsleben.
Deshalb bekommen sie in diesen Tagen Post von der Deutschen Rentenversicherung: ihren Sozialversicherungsausweis.
Ob Auszubildender, Minijobber oder Berufseinsteiger - der Sozialversicherungsausweis ist für jeden Arbeitnehmer wichtig. Der Ausweis enthält Angaben zur Person und eine persönliche Versicherungsnummer,
die ein Leben lang gilt. Dem Arbeitgeber ist dieser Ausweis vor Beginn
der Beschäftigung vorzulegen. Das stellt sicher, dass alle Beiträge und
rentenrechtliche Zeiten von Anfang an auf das eigene Versicherungskonto verbucht werden, aus dem später die Rente berechnet wird. Die
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz rät, alle Angaben genau
zu prüfen und den Ausweis sorgfältig aufzubewahren. Denn nur wenn
alles stimmt, stimmt später auch die Rente. Sollte der Ausweis einmal
verloren gehen oder es ändern sich persönliche Daten, veranlasst die
Krankenkasse auf Antrag, dass ein neuer Ausweis ausgestellt wird.
Mehr Tipps finden Berufsstarter auch unter www.rentenblicker.de.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer oder bei der Auskunfts- und Beratungsstelle in Kaiserslautern, Schubertstraße 17 a - persönlich oder über das kostenfreie
Servicetelefon unter 0800 100048 016 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch
feste Termine.
Rundschau
- 6 -
----------------- Impressum -----------------
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche
Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung):
Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde
67742 Lauterecken, Schulstraße 6 a
Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG,
54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240
Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken gegen Entgelt.
Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf
Ausgabe 28/2013
zum Gedenken der vielen Opfer des 1.Weltkrieges errichtet worden sind.
Sie besuchten unter andern die Festung Donaumont, das Beinhaus von
Donaumont, sowie das Dorf Fleury. Das Dorf Fleury ist eines von 7 Dörfern, die im 1. Weltkrieg in der Umgebung von Verdun komplett zerstört
worden sind.
Ende des amtlichen Teils
Sängerchor Glan-Lauter in der
Pro Seniore Residenz Lauterecken
Realschule plus Lauterecken/Wolfstein
in Verdun (Frankreich)
Eine Woche lang war die Realschule plus Lauterecken/Wolfstein zu
Besuch im Collége des Trois Rivières aus Verdun-sur-le-Doubs. 25 deutsche Schülerinnen und Schüler aus den Klassenstufen 6 bis 9 nahmen
an dem Schüleraustausch mit der Partnerstadt von Wolfstein teil.
Am Montag, den 13. Mai fuhren die deutschen Schülerinnen und Schüler
zusammen mit Frau Porcher und Herrn Kummetz nach Verdun. In einem
gemütlichen Kleinbus bewältigten sie die Fahrt mit längeren Staus in ca.
9 Stunden.
Im Collège wurden sie mit Petits Fours und kühlen Getränken vom Schulleiter Herrn Boudias sowie dem Partnerschaftskomitee Rheinland-Pfalz
- Burgund herzlich empfangen. Die Deutschlehrerin Frau Moussinga
teilte nun die Schülerpaare einander zu. Es herrschte große Aufregung,
alle waren gespannt, ihren Partner das erste Mal zu sehen und freuten
sich aufs Kennenlernen.
Anschließend konnten die Jugendlichen mit ihren Familien „nach Hause“
fahren, wo sie den ersten Abend in der Gastfamilie verbrachten.
Das Programm in Verdun war sehr abwechslungsreich. Zweimal wurde
der Unterricht besucht, bei dem die Schülerinnen und Schüler Einblick
ins französische Schulleben sammeln und große Unterschiede feststellen konnten. Der Besuch eines großen, dort ansässigen Autoteilherstellers - Escofier - war sehr interessant und aufschlussreich. Die
Jugendlichen konnten den Weg eines solchen Autoteils, angefangen
von der Idee bis hin zur Konstruktion verfolgen. Anschließend wurde
die deutsch-französische Gruppe mit Gebäck und Getränken versorgt.
Aufgrund des schlechten Wetters musste unsere geplante Kanufahrt auf
der Saône abgesagt werden. Stattdessen wurde von den Sportlehrern
eine Schnitzeljagd veranstaltet, an der die Schülerinnen und Schüler mit
Begeisterung teilgenommen haben.
Bei der Besichtigung der Stadt Chalon sur Saône war der Regen unser
ständiger Begleiter. Trotzdem schaffte die Reiseführerin es, uns die
Stadt und ihre Geschichte, die bis in die Antike reicht, näher zu bringen.
Den Höhepunkt bildete das anschließende Bowlingspiel. Die Schülerinnen und Schüler spielten mit ihren Austauschpartnern in Teams und hatten vor allem Spaß dabei zuzusehen, wie auch die Lehrer sich in dieser
Sportart versuchten. Doch es wurde nicht nur gebowlt, sondern auch
gesungen und gelacht.
Die Stadtbesichtigung in Autun am Freitag sowie das organisierte
Abschlussessen mit kaltem Büfett, zu dem der Partnerschaftsverein
in Verdun am Abend alle Teilnehmer mit Gasteltern einlud, stellte einen
gelungenen Abschluss der Woche dar.
Der Samstag wurde in den Gastfamilien verbracht. Verschiedene Aktivitäten wurden den Schülerinnen und Schülern von ihren Gastfamilien
angeboten, die beispielsweise eine Fahrt in den Freizeitpark, Shopping
oder zelten. Am Sonntagmorgen um 9 Uhr verließ die deutsche Gruppe
Verdun, um die Heimreise anzutreten. Sie wurde von der Schulleitung und
von allen Eltern und Schülern verabschiedet. Tränen flossen auf beiden
Seiten. Aber schon im nächsten Jahr im Mai kommen die französischen
Schülerinnen und Schüler nach Lauterecken und Wolfstein zu Besuch.
Alle Schülerinnen und Schüler sind sehr froh, sich dann wieder zu sehen,
um die geknüpften Freundschaften wieder aufzunehmen und zu pflegen.
Am 22. Juni 2013 trat der Sängerchor Glan-Lauter unter der Leitung von
Herrn Heiner Klein in der Pro Seniore Residenz Lauterecken auf. Der
Chor trat 2012 bereits in der Residenz auf und bereitete damals schon
den Bewohner einen musikalischen Hörgenuss.
Der Sängerchor wurde 2002 gegründet und besteht aus etwa 40 Mitgliedern. Diese stammen aus verschiedenen Orten an Glan und Lauter, u.a.
aus Aschbach, Eschenau, Grumbach, Gumbsweiler, Hausweiler, Hohenöllen, Homberg, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Lauterecken, Medard,
Merzweiler, Nußbach, Oberweiler-Tiefenbach, Sien, Unterjeckenbach
und Wiesweiler. Der Chor trifft sich vierzehntägig in der Realschule Plus
in Lauterecken und das Proben wurde bereits gebührend belohnt. So
trat der Chor im Vatikan auf, in der Frauenkirche sowie im Hamburger
Mariendom. In der Pro Seniore Residenz Lauterecken bereitete der
Sängerchor den Bewohnern eine musikalische Reise von Norden nach
Süden. Die Volkslieder auch in moderner Chorfassung luden auch die
Bewohner zum mitsingen ein. Die musikalische Fahrt begann mit „Muss
I denn“ und „Jetzt kommen die lustigen Tage“. Dem Norden war „La
Paloma“ gewidmet, der hiesigen Heimat das Lied „Pfälzer Wind“. Die
musikalische Reise endete im Süden mit „Südliche Sommernacht“ und
„Capriccio“, das der Chor den Bewohnern und einem Geburtstagskind
unter den Chormitgliedern widmete.
Bewohner und Angehörige waren vom Sängerchor begeistert und der
Chorleiter, Herr Klein, versprach im nächsten Jahr wieder zu kommen.
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 10.06.2013
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013
Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl ist eine Vorschlagsliste aufzustellen. Die Wahl erfolgt für die Geschäftsjahre 2014 - 2018.
Der Ortsgemeinderat beschließt Dietmar Fligg in die Vorschlagsliste für
die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen.
Fahrt zur Festungsanlage nach Verdun in Frankreich
Die beiden 9ten Klassen der Realschule Plus Wolfstein/Lauterecken fuhren am letzten Dienstag nach Verdun.
Im Rahmen des Gl-Unterrichtes hatten sie sich zuvor intensiv mit dem
1. Weltkrieg beschäftigt. In Verdun konnten sie nun Orte besuchen, die
12.07.2013
Ehejubiläum
Goldene Hochzeit
Eheleute Hiltrud und Karl-Heinz Hoffmann, Hauptstraße
35 a, 67744 Cronenberg
Rundschau
- 7 -
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 14.06.2013
Ausgabe 28/2013
Ehejubiläum
Rechnungslegung und örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2009
a) Feststellung des Jahresabschlusses
Der Ortsgemeinderat beschließt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009
b) Entlastungserteilung
Dem Ortsbürgermeister bzw. dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der
Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten
haben, wird Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 erteilt.
Rückzahlung des EU-Zuschusses für den Feldweg hinter dem Friedhof
Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, an der Weiterbetreibung
des Widmungsverfahrens festzuhalten, um der Verkehrsfläche den
Charakter einer öffentlichen Straße verleihen zu können. In dem Zuge
ist man auch bereit, die Rückzahlung der gewährten Fördermittel aus
der Flurbereinigung von rund 8.000,00 EUR für den Ausbau des Wirtschaftsweges in Kauf zu nehmen. Gleichzeitig wird die Bauabteilung der
Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, die Straßenplanung zu erarbeiten und die erforderlichen Kostenermittlungen auszufertigen. In dem
Zusammenhang sind auch die Aufwendungen für die Gewährleistung
der Verkehrssicherheit (Leitplanken, Ausweichplatz/plätze etc.) zu ermitteln. Ebenso ist zu eruieren, inwieweit eine Ausleuchtung der Verkehrsfläche vonnöten ist. Sobald man über konkretes Zahlenmaterial verfügt,
soll die Angelegenheit abschließend im Gemeinderat behandelt werden.
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013
Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl ist eine Vorschlagsliste aufzustellen. Die Wahl erfolgt für die Geschäftsjahre 2014 - 2018.
Der Ortsgemeinderat beschließt Karl-Heinz Scherer in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen.
Neufassung der Friedhofsatzung
Der Ortsgemeinderat beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung.
15.07.2013
Eiserne Hochzeit
Eheleute Maria und Walter Ammann, Auf dem Wichert
3, 67744 Hoppstädten
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 11.06.2013
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013
Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl ist eine Vorschlagsliste aufzustellen. Die Wahl erfolgt für die Geschäftsjahre 2014 - 2018.
Der Ortsgemeinderat beschließt Jutta Reinhardt in die Vorschlagsliste
für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen.
Bau eines Boule-Platzes
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde bereits der Bau eines BoulePlatzes angesprochen. Die Maße des Boule-Platzes sind 15 x 4 m und
die Materialkosten belaufen sich auf ca. 425,00 €. Nach Meinung des
Gemeinderates sind für den Standort dieses Boule-Platzes zwei örtliche Plätze geeignet: Bolzplatz, Denkmal. Nach Beratung beschloss der
Gemeinderat den Bau des Boule-Platzes. Ein Außentermin zur Bestimmung des Standortes des Boule-Platzes wird durch den Gemeinderat
noch wahrgenommen.
Ehejubiläum
12.07.2013
Goldene Hochzeit
Eheleute Hannelore und Günter Mettel, Cronenberger
Straße 11, 67742 Lauterecken
Aus der Stadtratssitzung vom 13.06.2013
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 12.06.2013
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013
Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl ist eine Vorschlagsliste aufzustellen. Die Wahl erfolgt für die Geschäftsjahre 2014 - 2018.
Der Ortsgemeinderat beschließt Bernd Lenhard in die Vorschlagsliste für
die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen.
Instandsetzung Durchlassbauwerk Wirtschaftsweg zu der Gewanne
Germannsdell am Rüllbach
Die Ortsgemeinde beabsichtigt das schadhafte Durchlassbauwerk am Wirtschaftsweg in der Gewanne Germannsdell zu erneuern. Der Durchlass besteht
aus Betonfalzrohren, von denen das unterstromseitige Rohr unterspült und
abgesackt ist. Der Ortsgemeinderat beschließt die Reparatur des schadhaften Durchlassbauwerkes wie vorgeschlagen und die freihändige Vergabe der
Arbeiten an eine von der Verbandsgemeindeverwaltung empfohlene Fachfirma.
Beteiligung an den Investitions- und Ausstattungskosten des Kindergartens Grumbach für die U3-Kinder
Der Ortsgemeinderat beschließt sich an den Kosten für den Ausbau
und Umbau des Kindergartens aus den Jahren 2010 und 2011 sowie
nunmehr der Ausstattung mit Spielgeräten für U3-Kinder zu beteiligen.
Die Gemeinde beteiligt sich mit dem von der Verwaltung berechneten
Betrag. Die evtl. eingehenden Spenden werden dabei in Abzug gebracht.
Die endgültige Abrechnung soll nachdem die Spielgeräte angeschafft
und die Spenden vereinnahmt wurden erfolgen.
Befestigung Zuwegung Grillhütte
Der Ortsgemeinderat beschließt die Zufahrt zur Grillstelle mit einer
Schottertragschicht zu befestigen.
Altersjubiläum
11.07.2013
93. Geburtstag
Herr Herbert Kleemann, Mittelgasse 1, 67744 Hohenöllen
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre
2013/2014
Im Ergebnishaushalt 2013 sind Erträge i.H.v. 2.552.155,— € und Aufwendungen i.H.v. 2.931.910,— € veranschlagt. Somit ergibt sich ein
Jahresfehlbetrag von -379.755,— €. Im Finanzhaushalt 2013 sind Einzahlungen i.H.v. 4.213.480,— € und Auszahlungen i.H.v. 4.504.737,— €
veranschlagt. Im Ergebnishaushalt 2014 sind Erträge i.H.v. 2.550.801,—
€ und Aufwendungen i.H.v. 2.939.178,— € veranschlagt. Somit entsteht
ein Jahresfehlbetrag von -388.377,— €. Im Finanzhaushalt 2014 sind
Einzahlungen i.H.v. 4.383.680,— € und Auszahlungen i.H.v. 4.927.427,—
€ veranschlagt. Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für die Haushaltsjahre
2013 und 2014.
Widmung Sanierungsgebiet
Im Rahmen der Stadtsanierung wurden in der Stadt eine Teilstrecke
der Hauptstraße, die Lautertalstraße zwischen der Hauptstraße und der
Rheingrafenstraße, die Schlossgasse, die Verbindungsstraße zwischen
der Schlossgasse und der Hauptstraße, die Mühlstraße, die Karl-KellerStraße und zwei weitere Verbindungswege bzw. -straßen, Fußwege,
Radwege und Parkplätze erneuert bzw. auch teilweise neu gestaltet. Der
Stadtrat beschließt die Widmung des Teilbereiches des Sanierungsgebietes in der Stadt Lauterecken als Gemeindestraße.
Nachwahl von Ausschussmitgliedern
a) Mitglied des Bau-, Liegenschafts-, Umwelt und Landwirtschaftsausschusses
Herr Dirk Reidenbach wurde zum Mitglied des Bau-, Liegenschafts-,
Umwelt und Landwirtschaftsausschuss gewählt.
b) Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses
Herr Matthias Müller wurde zum Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt.
c) Stellvertreter des Haupt-, Finanz- und Steuerausschusses
Frau Gülseren Yilmaz wurde zum Stellvertreter des Haupt-, Finanz- und
Steuerausschusses gewählt.
d) Stellvertreter des Sanierungsausschusses
Herr Uli Christmann wurde zum Stellvertreter des Sanierungsausschusses gewählt.
Impressum
Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken
Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf
Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240
Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste.
Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Rundschau
- 8 -
e) Stellvertreter Wirtschafts- und Fremdenverkehrsausschuss
Herr Uli Christmann wurde zum Stellvertreter des Wirtschafts- und
Fremdenverkehrsausschusses gewählt.
f) Stellvertreter des Wirtschafts- und Fremdenverkehrsausschusses
Herr Axel Stenzhorn wurde zum Stellvertreter des Wirtschafts- und
Fremdenverkehrsausschusses gewählt.
Bekanntgabe der Eilentscheidung zur energetischen Sanierung der
Straßenbeleuchtungsanlagen (LED-Technik); Förderantrag
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorisicherheit
(BMU) fördert aufgrund der Novellierung der Richtlinie zur Förderung
von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative den Einbau
hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei
der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung mit einem CO2Minderungspotential von mind. 60 %. Der Ortsbürgermeister traf im
Benehmen mit den Ortsbeigeordneten die Eilentscheidung, dass die
Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt wird, den Förderantrag zur
energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlagen (LED-Technik für die Ortsgemeinde beim BMU zu stellen. Der Ortsgemeinderat
nimmt von der Eilentscheidung Kenntnis. Eine Beschlussfassung ist
nicht erforderlich.
Verlängerung des Gaskonzessionsvertrages mit der Pfalzgas GmbH
Der Stadtrat beschließt, für den weiteren Betrieb des Gasversorgungsnetzes in Lauterecken einen Gaskonzessionsvertrag mit der PfalzGas
GmbH, Frankental, abzuschließen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Ablauf
des derzeit gültigen Vertrages und endet 20 Jahre später im Juni 2034
Stadtsanierung, Sanierungsgebiet „Alter Stadtkern“, Teil 1;
Ermittlung der Grundstückswerte zum Zeitpunkt des Abschlusses
der Sanierung durch den Gutachtersausschuss
Der Stadtrat beschließt, beim Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz
in Kusel als Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte um die Ermittlung der Anfangs- und Endwerte der Grundstücke im
Sanierungsgebiet „Alter Stadtkern, Teil 1“ nachzusuchen.
Ausgabe 28/2013
Sanierungsarbeiten Maschinenhalle
Der Ortsbürgermeister informierte über den Stand der Sanierungsmaßnahmen an der Maschinenhalle. Diese wurden begonnen. Die Ertüchtigungsmaßnahmen der Halle sind fertig gestellt und wurden vom Statiker
abgenommen. Der Anbau ist noch fertig zu stellen. Nach Beendigung
aller Maßnahmen wird der Prüfstatiker die kompletten Arbeiten abnehmen. Es wurde weiterhin besprochen, dass die Verschieferung des
Giebels über dem Pultdach noch zusätzlich von der Fa. Keller vorgenommen werden soll.
Beteiligung an den Investitions- und Ausstattungskosten des Kindergartens Grumbach für die U3-Kinder
Der Ortsgemeinderat beschließt sich an den Kosten für den Ausbau
und Umbau des Kindergartens aus den Jahren 2010 und 2011 sowie
nunmehr der Ausstattung mit Spielgeräten für U3-Kinder zu beteiligen.
Die Gemeinde beteiligt sich mit dem von der Verwaltung berechneten
Betrag (1.009,39 Euro). Die evtl. eingehenden Spenden werden dabei in
Abzug gebracht. Die endgültige Abrechnung soll nachdem die Spielgeräte angeschafft und die Spenden vereinnahmt wurden erfolgen.
Vertretung Ortsbürgermeister
Vom 10.07.2013 bis 21.07.2013 übernimmt der 1. Ortsbeigeordnete Ralf
Schneider, Bahnhofstraße 4, Tel.: 06382/1271 die Amtsgeschäfte.
Ev. Kirchengemeinde
Grumbach – Herren-Sulzbach
Sonntag, den 14.07.13: 10 Uhr Grumbach, Gottesdienst, 11 Uhr Deimberg, Gottesdienst
Vertretung Ortsbürgermeister
Vom 15.07.2013 bis 27.07.2013 übernimmt der 1. Ortsbeigeordnete
Frank Michel, Sonnenstraße 4, die Amtsgeschäfte.
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 10.06.2013
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr
2013
Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl ist eine Vorschlagsliste aufzustellen. Die Wahl erfolgt für die Geschäftsjahre 2014 - 2018.
Der Ortsgemeinderat beschließt Annelie Hahn in die Vorschlagsliste für
die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen.
Beteiligung an den Investitions- und Ausstattungskosten des Kindergartens Grumbach für die U3-Kinder
Der Ortsgemeinderat beschließt sich an den Kosten für den Ausbau
und Umbau des Kindergartens aus den Jahren 2010 und 2011 sowie
nunmehr der Ausstattung mit Spielgeräten für U3-Kinder zu beteiligen.
Die Gemeinde beteiligt sich mit dem von der Verwaltung berechneten
Betrag. Die evtl. eingehenden Spenden werden dabei in Abzug gebracht.
Die endgültige Abrechnung soll nachdem die Spielgeräte angeschafft
und die Spenden vereinnahmt wurden erfolgen.
Alter Friedhof: Neugestaltung nach Abriss der Mauer
Nachdem die Mauer kurzfristig abgerissen werden konnte, ist über die
weitere Vorgehensweise zu beraten. Für die Neuerrichtung der Mauer in
einer Höhe von ca. 60 cm unter Einbeziehung der vorhandenen Torpfeiler wurde vom Vorsitzenden ein Angebot eingeholt. Der Ortsgemeinderat
beschließt dass die noch erforderlichen Erdarbeiten von Herbert Kreischer, Merzweiler ausgeführt werden. Die Arbeiten zur Errichtung der
Mauer unter Einbeziehung der vorhandenen Pfeiler sind nach Absprache mit der Ortsgemeinde von der Verwaltung beschränkt auszuschreiben. Die Anbringung der Abdeckung erfolgt in Eigenleistung unter der
Mitarbeit von Willibald Bauer.
Kath. Pfarreiengemeinschaft
Lauterecken - Reipoltskirchen - Wolfstein
Donnerstag, 11.07. Hl. Benedikt von Nursia: 18.00 Uhr Nußbach Amt
Freitag, 12.07.: 18.00 Uhr Wolfstein Heilige Messe
Sonntag, 14.07.2013 15. Sonntag im Jahreskreis
Sonntäglicher Vorabend: Hl. Heinrich II. u. hl. Kunigunde: 18.00 Uhr
Reipoltskirchen III. Sterbeamt f. Volker Presser
Sonntag
09.00 Uhr Lauterecken Amt für die Pfarrgemeinde, 10.30 Uhr Wolfstein
Amt für die Pfarrgemeinde
Montag, 15.07. Sel. Bernhard, hl. Bonaventura: 18.00 Uhr Wolfstein
Heilige Messe in der außerordentlichen Form
Dienstag, 16.07. Gedenktag unserer Lieben Frau a. d. Berge Karmel: 17.30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz, 18.00 Uhr Reipoltskirchen Amt
Mittwoch, 17.07.: 08.30 Uhr Lauterecken Rosenkranz, 09.00 Uhr Lauterecken Amt
Prot. Pfarramt Lauterecken
Sonntag, 14.07.2013: 09.00 Uhr Gottesdienst in Heinzenhausen, 10.00
Uhr Gottesdienst in Lauterecken
Öffnungszeiten Pfarramt
Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ev. Kirchengemeinden Offenbach Wiesweiler - Niedereisenbach - Medard Niederalben
Sonntag, 14.7.2013: Alben: 10.30 Uhr Gottesdienst, Niedereisenbach:
9:30 Uhr Gottesdienst
Kath. Pfarrei St. Peter + Paul,
Offenbach-Hundheim
Samstag, 13.07.13: 19.00 Uhr Vorabendmesse
Aus der Ortsgemeinderatssitzung
vom 19.06.2013
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Jahr 2013
Für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl ist eine Vorschlagsliste aufzustellen. Die Wahl erfolgt für die Geschäftsjahre 2014 - 2018.
Der Ortsgemeinderat beschließt Benjamin Olsowski in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen.
Prot. Kirchengemeinden
St. Julian und Gumbsweiler
Sonntag, 14.7.2013: 9.30 Uhr Gumbsweiler; 10.15 Uhr St. Julian
Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler
Dienstag, 09.07.2013: 18.30 Uhr Treffen der Ehemaligen (Konfirmation
2013)
Sonntag, 14.07.2013: 09.15 Uhr Gottesdienst (Hinzweiler), 10.15 Uhr
Gottesdienst mit Taufe (Hundheim)
Rundschau
- 9 -
Die Präparandenarbeit zur Konfirmation 2015 startet nach den Sommerferien. Der Elternabend zur Anmeldung des neuen Jahrgangs ist am
20.08.2013 um 19.30 Uhr im Jugendheim von Hinzweiler (Hauptstraße
46). Gerne können die Jugendlichen zu diesem Elternabend mitkommen.
Die Einladung wurde inzwischen versandt. Sollte Ihre Tochter oder Ihr
Sohn nicht angeschrieben worden sein, melden Sie sich bitte im Pfarramt.
Kath. Kirchengemeinden St. Antonius von
Padua, Meisenheim und St. Georg Lauschied
Pfarrbüro in Meisenheim, Klenkertor 7
Herr Pfarrer Eck hat folgende Sprechzeiten:
Montag von 9.00-12.00 Uhr und Freitag 10.30-12.00 Uhr
Tel.: 06753/2381
Pfarrbüro in Bad Sobernheim, Herrenstraße 16
Öffnungszeiten: Mo. - Do. von 10-12 Uhr und 14-17 Uhr
Tel.: 06751/2286, Fax: 06751 / 991242
Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied
Sonntag, 14.07.: 10.30 Uhr Hochamt
Freitag, 19.07.: 09.00 Uhr Eucharistiefeier
Ausgabe 28/2013
14:00 Uhr: A-Junioren FC Meisenheim - Wormatia Worms
16:00 Uhr: VfR Kirn - FC Hohl Idar-Oberstein
18:30 Uhr: Dorfmeisterschaften
Herren-Sulzbach/Langweiler – Homberg/Merzweiler/Unterjeckenbach
Sonntag, 21.07.2013:
13:00 Uhr: TuS Gangloff - SG Perlbachtal
15:00 Uhr: FC Meisenheim 2 - SV Oberhausen
17:00 Uhr: SpVgg. Fischbach - ASV Langweiler/Merzweiler
Selbsthilfegruppe Demenz
Die Selbsthilfegruppe Demenz bietet betroffenen Angehörigen die Möglichkeit des gegenseitigen Erfahrungsaustausches.
Die Gruppe trifft sich jeden dritten Dienstag im Monat in den Räumen
der Ökumenischen Sozialstation, Schulstraße 10 (Dienstleistungszentrum) in Lauterecken von 15.00 - 17.00 Uhr.
Das nächste Treffen findet am Dienstag, den 16. Juli statt.
Zudem besteht die Möglichkeit, die erkrankten Betroffenen mitzubringen, wo sich in den Räumen der Betreuungsgruppe geschulten Helferinnen um diese kümmern.
Bei Interesse können Sie sich gerne unter der Telefonnummer
06382/8549 anmelden.
Kath. Pfarrgemeinde
St. Antonius v. Padua, Meisenheim
Samstag, 13.07.: 14.00 Uhr Trauung des Brautpaares Christoph Collet
und Eva Maria Baab mit Taufe des Kindes Leni Collet
Sonntag, 14.07.: 09.00 Uhr Hochamt
SV GinsweilerCronenberg 1932 e.V.
Sportfest
Freitag, 12. Juli
Ab 19:00 Uhr
20:20 Uhr
General Dynamics - Freizeitteam Nußbach
Rote Jäger Roth Team Bodelschwing Zentrum
Samstag, 13. Juli
17:15 Uhr
AH SG Odenbach/Ginsw.-Cr. AH TuS Almersbach- Fluterschen
19:00 Uhr
SG Odenbach/Ginsw.-Cr. I ASV Langweiler/Merzw .I
(Verbandsgemeindepokal)
Sonntag, 14. Juli
11:00 Uhr
12:00 Uhr
F-Jugendspiel: SG Odenb./Ginsw.Cr. TSG Wolfstein/Roßbach.
SG Odenbach/Ginsw.-Cronenb. II - SV Stahlberg
Turnier für aktive Mannschaften
13:45-14:25 Uhr
SV Medard - SG Reiffelb./Schmittw.
14:30-15:20 Uhr
TuS Gangloff - SV Hefersweiler
15:25-15:55 Uhr
SG Reiffelb,/Schmittw. - SV Einöllen
16:00-16:40 Uhr
SV Hefersweiler - TuS Finkenbach
16:45-17:35 Uhr
SV Medard - SV Einöllen
17:40-18:20 Uhr
TuS Finkenbach - TuS Gangloff
Dienstag, 16. Juli
18:45 Uhr
20:00 Uhr
Spiel um Platz 3
Finale
ASV Langweiler/Merzweiler
Sportfest vom 18.07. - 21.08.2013
Donnerstag, 18.07.2013:
18:30 Uhr: D-Junioren JSG Schweinschied - FC Meisenheim 2
20:00 Uhr: B-Junioren ASV - ASV Langweiler/Merzweiler 2
Freitag, 19.07.2013:
ab 21 Uhr: „Schlangenparty“ mit DJ Stilz
Samstag, 20.07.2013:
13:00 Uhr: F-Junioren JSG Perlbachtal - JSG Lauterecken/Einöllen
Snow Hill Volleyballturnier
Am 13.07.2013
Ab 10.00 Uhr
Turnhalle Medard
Inkl. Bar nach dem Turnier
Über Ihren Besuch würden wir uns
sehr freuen!
Bei Anmeldung oder Fragen:
[email protected]
Für Essen und Trinken ist bestens
gesorgt.
Rollende Bühne des Dutzend
Die Mitglieder und Akteure des Arbeitskreises „Rollende Bühne“ treffen
sich am Freitag, dem 12.07.2013 um 20.00 Uhr in Merzweiler im Dorfgemeinschaftshaus. An diesem Abend steht die Planung für das weitere
Programm und die Organisation des angebotenen Ferienprogramms der
Verbandsgemeinde auf dem Plan.
Der nächste Auftritt ist in Buborn am 21.07.13 (Kirmes).
Neue Mitstreiter aus den „zwölf“ Gemeinden sind herzlich willkommen.
Informationen unter 067881332.
Pfälzerwald Verein e.V.
Ortsgruppe Offenbach-Hundheim
Die Pfälzerwald-Hüte in Offenbach-Hundheim ist am Sonntag, den 21.
Juli geöffnet. Geboten wird ein Grillteller mit Folienkartoffeln und Salat.
Um Voranmeldung wird bei Familie Petrowsky unter der Tel.-Nr.
06382/6754 gebeten.
Berühmte Filmmusiken
Am Samstag, 13. Juli, 20 Uhr tritt das Trio Bluebird im Fürstenwärther
Hof in Meisenheim auf (bei Regen im Haus der Begegnung). Die drei
Musiker (Saxofon, Gitarre, Gesang) präsentieren berühmte Filmmusiken in eigenen Arrangements und mit interessanten Informationen über
die jeweiligen Filme, zum Beispiel über „Casablanca“, „Frühstück bei
Tiffany“, „Porgy und Bess“, „Der Pate“. Kartenvorbestellung (10 Euro,
Schüler 5 Euro) über Telefon 06753-2207 wird empfohlen.
Rundschau
- 10 -
Ausgabe 28/2013
stein statt. Eine telefonische Anmeldung ist bis Freitag, 12. Juli unter der
Telefonnummer: 06382 - 8549 möglich. Wird ein Fahrdienst benötigt, so
kann er gegen eine Gebühr von fünf Euro pro Person organisiert werden.
(mhz)
Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz e.V.
Ein Jahr danach!: Rauchmelder müssen in jede Wohnung!
Experten-Telefon der Feuerwehr informiert
Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Rheinland-Pfalz in Koblenz richtet am 12. Juli 2013 ein Expertentelefon zum Thema „Rauchwarnmelder - Pflicht in jeder Wohnung“ ein. Für Fragen zum Thema stehen
an diesem Tag von 10 bis 16 Uhr Experten zur Verfügung, die Ihnen
Auskunft geben können. Zum Expertenteam, am 12. Juli erreichbar
unter der Telefonnummer 0261/9743430, werden gehören: Michael
Klein, Geschäftsführer LFV Rheinland-Pfalz, Wolfgang Tyttlik, Referatsleiter Brandschutzerziehung LFV Rheinland-Pfalz, Andreas Berger,
Geschäftsstellenleiter der Versicherungskammer Bayern in Ludwigshafen, Dipl.-Ing. Daniel Schoonen, von der Abteilung Schadenverhütung
der Provinzial Rheinland-Versicherung, Gerhold Brill, Schadenverhütungsexperte der Sparkassenversicherung und Florian Schulte, Berufsfeuerwehr Koblenz.
In ganz Rheinland-Pfalz musste die Installation von Rauchwarnmeldern
bis zum 12. Juli 2012 in jeder Wohnung, auch in Altbauten vorgenommen werden. Das hat zu großem Informationsbedarf geführt. Wo im
Haus müssen Rauchwarnmelder befestigt werden? Wie funktionieren
sie überhaupt? - nur einige der zahlreichen Frage, die Feuerwehren,
Unternehmen und Behörden in der letzten Zeit erreichen.
Was viele nicht wissen: „Bei den meisten Bränden sind gar nicht die
Flammen die Hauptgefahr, sondern der hochgiftige Brandrauch. Schon
wenige Atemzüge in einem von Brandrauch gefüllten Raum führen zum
Tode“, erklärt der Präsident des LFV, Frank Hachemer: „Rauchmelder
würden hier in fast jedem Fall das Schlimmste verhindern, denn so manche schlafende Bewohner würden noch rechtzeitig geweckt, um zu fliehen und die Feuerwehr zu rufen.“
Schlimme Zahlen untermauern die Erfahrung der Feuerwehren: Bei jährlich rund 200.000 gemeldeten Bränden kommen in Deutschland rund
600 Menschen ums Leben. Etwa 95 Prozent davon sterben an Rauchvergiftung. Fast jedes dritte Brandopfer ist ein Kind. 70 Prozent der
Brandopfer werden nachts zwischen 23 und 7 Uhr im Schlaf überrascht.
Und: Vier Fünftel der Brände entstehen in Privathaushalten, nicht in der
Industrie!
Qualitäts-Heimrauchmelder gibt es im Fachhandel sowie beim Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes.
Für einen Mindestschutz gilt als Faustregel: Ein Rauchmelder im Flur pro
Etage sowie in den Schlafzimmern und im Kinderzimmer! Die handlichen
Geräte lassen sich auch ohne großes handwerkliches Geschick an der
Zimmerdecke montieren. Informationen und Praxisbeispiele gibt es im
Internet unter der Adresse www.rauchmelder-lebensretter.de.
Verkehrsverbund Rhein-Neckar
Vom Verkehrsverbund zum Mobilitätsverbund
VRN wird multimodal
Tipp :
Café Zeitlos der ökumenischen Sozialstation
Das nächste Café Zeitlos der ökumenischen Sozialstation Lauterecken/
Wolfstein findet am Donnerstag, 18. Juli von 14.30 bis 16:30 Uhr im
Pfarrsaal der Prot. Kirchengemeinde Wolfstein, Hauptstraße 29, Wolf-
Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) hat im Rahmen der heutigen
Versammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar
(ZRN) seinen Mitgliedern, den Landkreisen und kreisfreien Städten
sowie den drei Bundesländern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg
und Hessen, sein Konzept eines Mobilitätsverbundes vorgestellt.
Der VRN reagiert damit auf das sich ändernde Mobilitätsverhalten der
Bevölkerung. Der ÖPNV ist zwar ein wichtiges Verkehrsmittel. Das zeigen die nach wie vor steigenden Fahrgastzahlen. Die Wege werden
aber zunehmend mit einem Mix aus Bahn, Bus, Straßenbahn, Fahrrad
oder zu Fuß, mit dem Leihauto oder dem Mitfahrauto zurückgelegt. Das
eigene Auto verliert dabei mehr und mehr an Bedeutung. Auf diese neue
Form der Mobilität, die sogenannte Multimodalität, will der Verkehrsverbund reagieren.
„Der VRN stellt sich der Herausforderung, sich dem veränderten Mobilitätsverhalten der Menschen anzupassen und strategisch neue Angebote
und Dienstleistungen zu entwickeln“, sagte Christian Specht, Erster Bürgermeister der Stadt Mannheim und Vorsitzender des ZRN. „Dabei wollen wir nicht nur vielfältige Mobilität bieten, sondern die Lebensqualität
in der Metropolregion steigern: Durch weniger Lärm, mehr Sicherheit,
Sauberkeit, Umweltfreundlichkeit und einer bisher unbekannten Leichtigkeit bei der Wahl der Verkehrsmittel“, so Specht weiter.
Volkhard Malik, Geschäftsführer der VRN GmbH, ergänzt: “Wenn wir es
nicht tun, machen es Branchenfremde. Dabei ist zu befürchten, dass
das Ziel einer nachhaltigen Mobilität, die Ökologie, Ökonomie und
soziale Gerechtigkeit vereint, aus dem Auge verloren wird. Der Mobilitätsverbund dagegen, in dessen Mittelpunkt der ÖPNV als Teil des
Umweltverbundes steht, ist Garant für ein klimaschonendes Angebot
aus einem Guss für alles, was mit Mobilität zu tun hat.“
Dazu hat der VRN ein Konzept entwickelt, das auf den drei Säulen Information, Kooperation und Dienstleistung basiert.
Rundschau
- 11 -
Ausgabe 28/2013
Dabei baut der VRN auf bereits vorhandene Bausteine und Aktivitäten auf. Dazu zählen z.B. die Kundenzentren der großen Verkehrsunternehmen im Verbundgebiet, das Internet-Angebot mit Fahrplan- und
Tarifauskunft und weiteren Informationen rund um den ÖPNV, Mobilitätszentralen wie z.B. in Kusel, der Kauf von Fahrscheinen via Handy
oder von zu Hause (Online-Ticket) sowie ganz neu auch Touch&Travel,
das Nutzen des öffentlichen Verkehrs mit lediglich zwei Klicks am Smartphone. Auch die langjährige Kooperation mit dem Carsharing-Anbieter
Stadtmobil, bei dem VRN-Jahreskarteninhaber günstigere Konditionen
erhalten, gehört dazu.
Der VRN will aber auf dem Erreichten nicht stehenbleiben: Im Rahmen
des Mobilitätsverbundes sollen weitere Mobilitätszentralen mit Beratung und Empfehlungen zur nachhaltigen Mobilität flächendeckend im
Verbundgebiet folgen. Eine Echtzeitoffensive bei der elektronischen
Fahrplanauskunft wird den Fahrgästen an jeder Haltestelle die aktuellen
Ankunfts- und Abfahrtszeiten von allen Bussen und Bahnen anzeigen.
Ein Fahrradvermietsystem in den Städten Mannheim, Ludwigshafen und
Heidelberg, das jetzt vom VRN ausgeschrieben wird und Anfang 2014
an den Start gehen soll, wird das Rad noch besser mit dem ÖPNV verbinden. Dabei wird auch das Thema „Pedelecs“ berücksichtigt.
Geplant ist ferner, den Zugang zu diesen Verkehrsmitteln zu vereinheitlichen und damit einfacher zu gestalten. Ein Zugangsmedium in Form
einer Chipkarte oder einer App für Mobiltelefone soll der Schlüssel zur
Multimodalität im VRN Verbundgebiet werden. Ein Ausbaukonzept mit
verbessertem Informationssystem für Park+Ride- sowie Bike+RidePlätzen soll zur besseren Auslastung und Anzeige der Verfügbarkeit
dienen. Die Einbindung von Mitfahrzentralen, des Taxigewerbes, Bürgerbusinitiativen oder alternativen Bedienformen, die auch den privaten
Pkw einbeziehen, gehört ebenso dazu wie der Ausbau der vorhandenen
Radroutenplaner der drei Bundesländer zu einem integrierten ÖPNVAuskunftssystem. Ferner soll auch über die aktuelle Verkehrssituation
auf den Straßen und Alternativen informiert werden. Wichtig ist dabei,
die Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen und nicht nur technische Innovationen auszuleben.
Der VRN versteht sich bei der Weiterentwicklung zum Mobilitätsverbund
in erster Linie als zentraler Mobilitätsdienstleister, der über die Möglichkeiten einer multimodalen Mobilität informiert, Angebote koordiniert und
gegebenenfalls auch eigene Dienstleistungen anbietet. Er trägt damit zu
einer verbesserten Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger bei.
Bisher galt: Ein Tarif – Ein Ticket – Ein Fahrplan im ÖPNV. Nun lautet
das Motto: Der Mobilitätsverbund VRN: Ein Angebot aus einem Guss für
alles, was mit Mobilität zu tun hat.
Daueraufgabe Hochwasservorsorge
Das Hochwasser ging dieses Mal für die Rheinanlieger relativ glimpflich aus. Die Situation in Bayern und Ostdeutschland zeigt jedoch, dass
große Hochwasser auch im Sommer auftreten können. Beim nächsten Mal könnte Rheinland-Pfalz von einem Extremhochwasser betroffen sein. Der GStB engagiert sich seit vielen Jahren für einen besseren
Hochwasserschutz. Beim GStB sind die Geschäftsführung der Hochwassernotgemeinschaft Rhein (HWNG) und das Informations- und
Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz (IBH) angesiedelt. Die HWNG mahnt, in der Hochwasservorsorge nicht nachzulassen
und die finanziellen Mittel für die Hochwasservorsorge nicht zu kürzen.
Allerdings sind auch die Betroffenen im verstärkten Maße gefordert,
selbst Vorsorge zu treffen. Das IBH unterstützt die sogenannten Hochwasserpartnerschaften, freiwillige kommunale Zusammenschlüsse, die
auf regionaler Ebene an der umfassenden Verbesserung der Hochwasservorsorge arbeiten.
Ihr Erfolg ist unser Anspruch!
Werben Sie in Ihren
Mitteilungsblättern.
· Anzeigenwerbung
· Sonderbeilagen
· Privat- und
Geschäftsanzeigen
Informieren Sie sich unverbindlich!
Ernst-Walter Ströher
Fon:
Fax:
Mobil:
E-Mail:
B e i lag en hi n w ei s
Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage
"KUlT-Comedian"
der Fa. Delker Optik.
Wir bitten unsere Leser um beachtung!
0 67 86 / 73 41
0 67 86 / 95 00 09
01 70 / 7 61 67 28
[email protected]
Rundschau
- 12 -
Ausgabe 28/2013
Zirkusvorstellung GS Lauterecken
Das vielseitige Duo „Jomamakü“ aus
Landau, dessen Repertoire von Jonglage
bis hin zu Comedy reicht, hat mit Ganztagsschülern der Grundschule Lauterecken an
zwei Tagen ein kleines Unterhaltungsprogramm eingeübt. Am Donnerstagmorgen
begeistern die Akteure nicht nur ihre Mitschüler und Lehrer, sondern auch die Eltern
mit ihrem „Zirkus-RambaZamba“.
Mit schwungvoller Musik eröffneten die kleinen Jongleure die Show. Bunte Tücher und
Ringe ließen sie gekonnt durch die Lüfte
schweben. Chinesische Tellerdreher überzeugten ebenfalls mit großem Geschick.
Bis fast zur Hallendecke ließen sie einen
Teller auf Stöcken drehen, was im Publikum große Begeisterung auslöste. Statt
Tellern und Ringen flogen bei der folgenden
Gruppe Stöcke. Sie jonglierten mit drei Stöcken, warfen von einem Kind zum nächsten
oder schleuderten einen Stock mit dem Fuß
nach oben, um ihn mit den anderen beiden wieder aufzufangen. Hoch her ging es
auch bei den Diabolospielern, die mit dem
alten, chinesischen Spiel überzeugten. Die
Akrobaten bauten kleine Menschenpyramiden, zeigten Handstände und allerhand
anderer Verrenkungen, die neben Applaus
auch bewundernde Blicke erzeugten. Dem
Publikum wurde keine Verschnaufpause
gegönnt, denn direkt im Anschluss präsentierten wahre Balancekünstler mit viel Körperbeherrschung ihr Können. Diese liefen
selbst mit verbundenen Augen über eine
Art Schwebebalken, Rollen und selbst das
Kugellaufen bereitete den Kindern keine
Schwierigkeiten. Das Finale feierten die
Trapezkünstlerinnen, die sich selbst in luftige Höhen begaben und auch nicht davor
zurückschrecken zu viert gleichzeitig auf
dem Trapez zu turnen, oder einen Schulterstand zu wagen. Den – insbesondere für die
kurze Übungszeit - beeindruckenden Leistungen der Schüler folgte noch eine Einlage
des Duo „Jomamakü“. Dem „kleine August“,
der immer schön - schön blöd sei, stand der
Zirkusdirektor Josh gegenüber, der ungestört die „goldene Jonglage“ präsentieren
wollte. In einem humorvollen Streitgespräch
mischt sich jedoch der Clown immer wieder
ein, klaut einen Ball nach dem anderen und
vermasselte so dem Direktor die Nummer.
Dieser rächte sich direkt, indem er während
der Jonglage von August die Bälle gegen
Säbel austauschte. Das Ende wurde noch
einmal richtig gefährlich und feurig, mit Feuerspucken und Schlucken.
Von Sabrina Schreiner
Grundschule St. Julian
Auszeichnung der Schülerinnen und Schüler beim
schulinternen Lese- und Mathewettbewerb der Grundschule St. Julian
Anlässlich der Übergabe des Pavillions durch den Förderverein der Grundschule St. Julian, zeichnete die Schulleiterin Frau Marie-Luise Lang
mit der Vorsitzenden des Fördervereins, Frau Stefanie Fauss die Siegerinnen bzw. Sieger der Klassen 1 bis 4 aus. Es wurden jeweils die drei
Klassenbesten ausgezeichnet.
Seit einigen Jahren führt die Schule diesen internen Wettbewerb durch. Die Sieger erhalten eine schön gestaltete Urkunde seitens der Schule
und vom Förderverein jeweils ein Buchgutschein im Wert von 10,- €.
Es hat sich gezeigt, dass diese Wettbewerbe den Schülerinnen und Schülern als Ansporn für intensives Üben zur Verbesserung ihrer Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik nutzen.
Im Unterrichtsfach Mathematik erhielten einen Preis:
1. Klasse: 1. Preis Nico Schmitt, 2. Preis Klara Theado,
3 Preis Timm Gehres
2. Klasse: 1. Preis Franz Schäfer, 2. Preis Selina Decker,
3. Preis Alia Walker
3. Klasse: 1. Preis Lisa Molter, 2. Preis Leonardo Schunck,
3. Preis Dennis Faryad Marani
4. Klasse: 1. Preis Mark Reidenbach Punktgleich und deshalb zwei
1. Preise Niklas Hahnenwald, 2. Preis Lars Jung.
Lesewettbewerb:
1. Klasse: 1. Preis Emilia Haag, 2. Preis Leni Bambauer,
3. Preis Jonathan Becker
2. Klasse: 1. Preis Selina Decker, 2. Preis Fabian Hülser,
3. Preis Alia Walker
3.Klasse: 1. Preis Dennis Faryad Marani,
2. Preis Sarina Schatto, 3. Preis Leonardo Schunck
4. Klasse: 1. Preis Kristin Roth, 2. Preis Jasmin Becker,
3. Preis Luca Weinig
Einige Eltern sowie das Lehrerkollegium waren bei der Preisverleihung zugegen. Die Kinder haben sich über die Preise sehr gefreut,
was sich in den Gesichtszügen auf dem Bild wiederspiegelt.
Rundschau
- 13 -
Ausgabe 28/2013
Pro Seniore Residenz Lauterecken
Eine besondere Ehrung durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer
Die Residenzleiterin der Pro Seniore
Residenz Lauterecken, Frau Rita Schneider, lädt vierteljährlich die ehrenamtlich
tätigen Mitarbeiter zum Kaffeenachmittag mit Erfahrungsaustausch ein. In diesem Rahmen erfolgte am 26. Juni 2013
die Ehrung der Personen, die im Jahr
2012 über 80 Stunden ehrenamtlich in
der Einrichtung tätig waren.
Verbandsbürgermeister Egbert Jung
überreichte eine von Ministerpräsidentin Malu Dreyer unterzeichnete Urkunde.
Diese besondere Ehrung ging an Frau
Rosel Maino, Frau Magdalene Fritz, Frau
Erika Lenz, Frau Renate Spang, Frau
Rosemarie Busch, Frau Ingrid Böhm und
Herrn Wolfgang Böhm. Herr Böhm ist auch
Leiter der Ehrenamtsbörse der Verbandsgemeinde Lauterecken. Herr Egbert Jung
würdigte das große Engagement und die
sprach allen seine Dankbarkeit aus. Auch
Rita Schneider, Residenzleiterin, verdeutlichte den Ehrenamtlichen, wie wichtig
und von welchem unschätzbaren Wert
ihre Leistungen sind.
Zur Zeit sind achtzehn Personen ehrenamtlich in der Residenz tätig. Sie
betreuen einzelne Bewohner oder engagieren sich in Gruppen indem sie, zum
Beispiel, regelmäßige Spielerunden oder
Gedächtnistraining anbieten, aus der
Tageszeitung vorlesen, Spaziergänge
machen, bei Veranstaltungen der Residenz helfen oder Bewohner besuchen,
die im Krankenhaus sind.
Wenn sich jemand für ein Ehrenamt in der
Residenz interessiert kann sich direkt in
der Residenz melden oder anrufen unter
der Telefonnummer: 06382 - 91309 oder
er wendet sich an Herrn Böhm unter der
Telefonnummer 06788 - 280.
Lauterecken
Die Arbeiten am Brunnen am Obertorplatz schreiten voran.
Wenn die beauftragten Firmen ihre Termine einhalten, kann zum Heimatfest das Wasser sprudeln.
Foto: Heinrich Steinhauer und Günter Lüers
Rundschau
- 14 -
Die Private
Klein- anzeige
erscheint für 23,- Euro in ca. 40.150 pfälzischen Haushalten in
Ausgabe 28/2013
Sagen Sie „
Lauterecken, Otterberg/Otterbach, Kaiserslautern-Süd,
Hochspeyer, Enkenbach, Wolfstein, Bruchmühlbach
Ja
“
–
achtung: Ihre Private Klein-Anzeige jetzt auch im Internet
unter www.azweb.wittich.de/index.php ohne Zusatzkosten!
BeStellSchein
anzeigenSchluSS: freitagS 9.00 uhr Beim verlag
Wichtiger hinWeiS !!!
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen dieses Bestellscheines unbedingt, dass hinter
jedem Wort, hinter jeder Zahl und hinter jedem Satzzeichen ein Kästchen als
Zwischenraum frei bleibt. Bitte deutlich lesbar ausfüllen. Für handgeschriebene
Manuskripte übernimmt der Verlag keine Gewähr. Die Anzeige wird jeweils in
der nächstmöglichen Ausgabe veröffentlicht. Mit eventuell geringfügigen Kürzungen des Textes bin ich einverstanden.
bis hier 23,- Euro
Bei Mehrtext 26,- Euro
zu einer Hochzeitsanzeige
in Ihrem Mitteilungsblatt!
Gestalten und buchen Sie gleich online.
Bei Mehrtext 29,- Euro
Falls Ihre Anzeige unter Chiffre erscheinen soll, kreuzen Sie zutreffendes bitte an:
IchwünscheZusendung
IchholedieOfferten
derOfferten(6,50Euro)
selbstab(4,50Euro)
Es wird keine Rechnung erstellt. Die Anzeige kann per Scheck oder Einzugsermächtigung beglichen werden. Bitte kein Bargeld einsenden. (Bitte Zutreffendes
ankreuzen)
Einzugsermächtigung
Scheckliegtbei
Just d
it!
Katrin Muster & Marco Mustermann
Wir heiraten am 31. Mai 2013 im Standesamt Musterhausen.
Mustergasse 12, Musterhausen, im Mai 2013
Bankverbindung
Kreditinstitut
Bankleitzahl
Kontonummer
Vorname, Name
Straße
Telefon
PLZ
Ort
Datum
Unterschrift
Bitte ausschneiden und einsenden an:
Verlag + Druck Linus Wittich KG • Europaallee 2, 54343 Föhren
Telefon:06502/9147-0•Fax:06502/9147-250
Wählen Sie in Ruhe Ihre
Hochzeitsanzeige aus unserem
Online-Familienkatalog oder
entwerfen Sie diese selbst
ganz bequem online auf
www.wittich.de/hochzeit
Ihre Hochzeitsanzeige online aufgeben
bei LINUS WITTICH –
ein Service von WITTICHonline.
Rundschau
- 15 -
Ausgabe 28/2013
+HU]OLFK:LOONRPPHQ
]XGHQ:HLQXQG
+HLPDWIHVWHQDQGHU0RVHO
:LUIUHXHQXQVDXI6LHLP)HULHQODQG&RFKHP
)RUGHUQ6LHXQVHUHQNRVWHQORVHQ:HLQIHVWXQG9HUDQVWDOWXQJVNDOHQGHUPLWYLHOHQ)UHL]HLW
WLSSVXQG,QIRUPDWLRQHQUXQGXPGDV)HULHQODQG&RFKHPDQ
1DPH
BBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBB
6WUD‰H
BBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBB
3/=2UW
BBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBB
0DLO
BBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBB
20|FKWHQ6LHEHUDNWXHOOH1HXLJNHLWHQLQIRUPLHUWZHUGHQ"*HUQHVHQGHQZLU,KQHQ
XQVHUHQUHJHOPl‰LJHUVFKHLQHQGHQ1HZVOHWWHUSHU0DLO]X
7RXULVW,QIRUPDWLRQ)HULHQODQG&RFKHP(QGHUWSODW]&RFKHP
7HO)D[0DLOLQIR#IHULHQODQGFRFKHPGH
ZZZIHULHQODQGFRFKHPGHZZZFRFKHPGH
%HVXFKHQ6LHXQVDXI)DFHERRNZZZIDFHERRNFRPIHULHQODQGFRFKHP
)RWRV7RXULVW,QIRUPDWLRQ)HULHQODQG&RFKHPKXIQDVL)RWROLDFRP
Rundschau
- 16 -
Ausgabe 28/2013
Die Private
Klein- anzeige
erscheint für 23,- Euro in ca. 40.150 pfälzischen Haushalten in
Lauterecken, Otterberg/Otterbach, Kaiserslautern-Süd,
Hochspeyer, Enkenbach, Wolfstein, Bruchmühlbach
CONTAINERDIENST
Anzeigenschluss: freitags 9.00 Uhr beim Verlag, Tel. 0 65 02 - 91 47 0
UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
ENTSORGUNG ALLER ABFÄLLE I ABBRUCH
Wir suchen eine/n zuverlässige/n
ABFLUSSREINIGUNG I TV-UNTERSUCHUNG
KANALREINIGUNG I ROHRREINIGUNG
ÖL-/FETTABSCHEIDERREINIGUNG
67678 Mehlingen
An der Heide 10
Tel. 06303 804-0
SONDERABFALLWIRTSCHAFT
oder 0800 5888885
VERKAUF VON RECYCLINGSCHOTTER
MUTTERBODEN I KOMPOST
Bad Sobernheim: a. d. B 41,
Einf. Auffahrt Richtg. Idar-Oberstein
Idar-Oberstein: Oberreidenbach,
Einf. Industriegebiet
Rodenbach bei Kaiserslautern:
Richtg. Berghof
Zeitungszusteller/in
für die Verbandsgemeinde Lauterecken in
Lauterecken: Bergstr., Auf Krämel, Schillerstr., uvm.
www.jakob-becker.de
[email protected]
ren
e
e
B
e
f
i
e
R
Ständig mehr als 40 Fernsehsessel vorrätig
Beachten Sie unser Sonderangebot an
Fernsehsesseln mit Motor- und Aufstehhilfen
die polsterecke
michael haenlein
Oberstraße 2 - 55774 Baumholder - Tel. 06783/9999937
Große Auswahl an Komfort-Polstermöbel
Sie sind jede Woche am
Mittwoch für uns tätig.
Wir liefern die Zeitungen an Ihr Haus. Die Bezahlung erfolgt
monatlich, Beilagen werden extra vergütet. Der
Zustellervertrag wird im Rahmen der Minijobs geregelt.
Wir suchen Schüler/-innen, Rentner/-innen sowie
Hausfrauen/-männer. Bewerben können Sie sich per E-Mail:
[email protected] oder Telefon:
06502/9147710 oder 06502/9147719