Remlinger Mitteilungsblatt

Transcrição

Remlinger Mitteilungsblatt
Mitteilungsblatt
Markt Remlingen
Freitag, 3. Juni 2016
Nummer 06
Der evangelische Kindergarten St. Andreas lädt herzlich ein zum
Sommerfest
am 19. Juni, um 14:00 Uhr
beginnen wir mit einem Gottesdienst in der evangelischen Kirche
Kirche.
l
Anschließend findet ein buntes Treiben am Schafhof statt,
mit Spielstraße und leckerem Essen für Groß und Klein.
Wir freuen uns über alle Gäste.
Die Kinder, Team und Elternbeirat des Kindergartens Remlingen
FFotos:Michael
Fot
Fo
oto
tos:
tos:
s:Mi
Mich
chae
hae
aell Roth-Seeliger
Roth
Ro
h-S
-See
See
eellilige
lige
gerr
Verschiedenes
Wir gratulieren − unsere Jubilare
Rufen Sie den Bürgerbus
10. Juni: Gerda Wehr, Hans-Gebhardt-Str. 6, 75 Jahre
11. Juni: Philipp Schnepper, Hintere Gasse 25, 77 Jahre
14. Juni: Elfriede Schwab, Würzburger Str. 10, 86 Jahre
Rufbus
22. Juni: Dr. Gerhard Kneitz, Hans-Gebhardt-Str. 40, 82 Jahre
Mittwochs
in der Zeit von
9:00 – 12:00 Uhr
23. Juni: Elisabeth Cocora, Alte Würzburger Str. 10, 79 Jahre
24. Juni: Kurt Schumacher, Am Karussell 24, 77 Jahre
26. Juni: Mathias Kopp, Am Gänsberg 1, 86 Jahre
27. Juni: Dr. Günter Hellwig, Zehntbergweg 21, 82 Jahre
Burckie Zorn, Untere Gasse 17, 80 Jahre
28. Juni: Mustafa Kurtamet, Lehmgrubenweg 4, 92 Jahre
Harry Hänsel, Am Karussell 2, 89 Jahre
29. Juni: Anna Maria Müller, Hans-Gebhardt-Str. 11, 88 Jahre
Hinweis: Der Markt Remlingen gratuliert allen Einwohnern ab dem
75. Geburtstag. Zum 80., 85. und ab dem 90. Geburtstag jährlich,
gratuliert der Bürgermeister persönlich.
Sollten Sie die Veröffentlichung Ihres Geburtstages nicht wünschen,
teilen Sie dies bitte rechtzeitig vorher der Verwaltungsgemeinschaft
Helmstadt,  09369 9079-13, mit. Diese Meldung gilt dann auch für
die folgenden Jahre.
Liebe Seniorinnen und Senioren, ich möchte Sie bitten, sofern Sie
an Ihrem Ehrentag nicht Zuhause anwesend sind, mir eine Information zukommen zu lassen, damit die Gratulation ggfs. auf einen
anderen Tag verschoben werden kann.
Abfallentsorgung
Restmüll:
2., 16. und 30. Juni
Bioabfall:
9. und 23. Juni
Leichtverpackungen
(LVP, Gelber Sack):
6. und 20. Juni
Blaue Papiertonne:
20. Juni
Fahrten in andere Mitgliedsgemeinden der VGem möglich.
Bitte vergessen Sie nicht:
Melden Sie Ihren Fahrtenwunsch mindestens 15 Minuten vor
dem gewünschten Abfahrtstermin an dem zu vereinbarenden
Haltepunkt an unter
Telefon-Nummer (09369) 90 79 47
Die Gebühr je einfacher Fahrt beträgt wie bisher 0,50 €.
Impressum
Das Mitteilungsblatt des Marktes Remlingen erscheint monatlich
jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren
Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
Herausgeber: MaGeTA-Verlag, Mittlerer Dallenbergweg 19,
97082 Würzburg im Auftrag des Marktes Remlingen
Verantwortlich für den gemeindlichen Teil ist der 1. Bürgermeister
Redaktion: Maria Geyer (v.i.S.d.P.), Tel. 0931 78421-89 ,
Mittl. Dallenbergweg 19, 97082 Würzburg,
Anzeigenannahme:
Gewerbliche Anzeigen: MaGeTA-Verlag, Tel. 0931 78421-89,
Fax 0931/78421-88, E-Mail: [email protected]
Wertstoffhof Aalbachtal Uettingen, In der Au
Öffnungszeiten:
Mittwoch
von 14:00 bis 18:00 Uhr
Samstag
von 09:00 bis 14:00 Uhr
Elektroschrott:
Wertstoffhof Kiesäcker Waldbüttelbrunn
Dienstag
von 09:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
von 09:00 bis 18:00 Uhr
Samstag
von 09:00 bis 14:00 Uhr
Private Kleinanzeigen, Dank- und Familienanzeigen:
VGem Helmstadt, Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13,
E-Mail: [email protected]
Zu veröffentlichende Artikel schicken Sie bitte per Post
(nicht per Fax!) oder per E-Mail als Word-Datei, bzw. Text-Datei
(ohne jegliche Formatierung) an die VGem Helmstadt, Im Kies 8,
97264 Helmstadt, z.Hd. Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13,
E-Mail: [email protected].
Die Redaktion behält sich Kürzungen vor.
Belegexemplare der aktuellen Ausgabe können in der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt abgeholt werden. Auf Wunsch werden
Belegexemplare gegen Gebühr von 3,- Euro zugesandt.
Alle Informationen, Mediadaten und Erscheinungstermine unter
www.mageta-verlag.de
Das nächste Gemeindeblatt erscheint
am 1. Juli 2016.
Redaktionsschluss: 15. Juni 2016
2
Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016
Informationen des Marktes Remlingen
Gemeindliche
Bekanntmachungen
Öffnungszeiten des Rathauses
Tel. 2315, Fax 2515
Dienstag, Donnerstag und Samstag
von 8:30 bis 11:00 Uhr
Bürgermeister-Sprechstunden:
Montag von
Samstag von
19:00 bis 20:00 Uhr
10:00 bis 11:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten wird Ihr Anruf an
die VGem Helmstadt weitergeleitet.
Besuchen Sie uns auch unter:
www.remlingen.de
Aus dem Fundamt
Es wurden 2 Schlüsselbunde gefunden.
Abzuholen im Rathaus.
Öffnungszeiten
der VGem Helmstadt
(Kernzeit)
09369 9079-0 (Vermittlung)
Montag – Freitag:
8:30 bis 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch: 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
13:30 bis 18:00 Uhr
Die Verwaltungsgemeinschaft
ist am Dienstag, 14. Juni vormittags
wegen einer Schulungsveranstaltung
geschlossen.
Parteiverkehr ist nur
nachmittags möglich.
Besuchen Sie uns im Internet unter
www.vgem-helmstadt.de.
Auch dort stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Ihre Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016
3
Informationen des Marktes Remlingen
Sitzung vom 11. Mai 2016
Im Hinblick auf die zusätzlichen Stellplätze ist eine entsprechende Stellplatzablöse-Vereinbarung abzuschließen. Im letzten diesbezüglichen Vergleichsfall des Marktes Remlingen wurde im Jahre 2008 ein Ablösebetrag von 800,00 € pro Stellplatz
festgelegt. Wie dies im nun vorliegenden Fall für die hier notwendige Ablösung von zwei Stellplätzen zu regeln ist, obliegt
der Entscheidung des Marktgemeinderats.
Bauantrag (Genehmigungsfreistellung):
Neubau Einfamilienhaus mit zwei Stellplätzen
auf Fl.Nr. 1281/1, Am Spielberg 4, Remlingen
Der Marktgemeinderat beschließt, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen. Für die erforderliche Stellplatzablöse-Vereinbarung für zwei Stellplätze wird ein
Betrag von 800,00 € pro Stellplatz festgelegt.
Aus dem Gemeinderat
Mit Antragsunterlagen vom 22.04.2016, eingegangen am
25.04.2016, wurde das o.g. Vorhaben im Rahmen der Genehmigungsfreistellung gem. Art. 58 BayBO eingereicht.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hasenknückel“ von Remlingen. Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem
Grundstück Am Spielberg 4 (Fl.Nr. 1281/1) von Remlingen.
In der vorliegenden Planung sind (wie vom Antragsteller durch
die Wahl des Verfahrensweges der Genehmigungsfreistellung
zum Ausdruck gebracht) keine Abweichungen von den Festsetzungen dieses Bebauungsplans ersichtlich (die Dachform
„Walmdach“ entspricht der zwischenzeitlich rechtskräftigen
1. Änderung des Bebauungsplans), sodass das Vorhaben wie
beantragt im Rahmen der Genehmigungsfreistellung behandelt
werden kann.
Der Marktgemeinderat beschließt, den Bauantrag im Rahmen des
§ 58 BauGB (Genehmigungsfreistellungsverfahren) zu behandeln.
Bauantrag: Errichtung einer Fluchttreppe
sowie eines Senkrechtplattformlifts an der Pfarrscheune
auf Fl.Nr. 20 und 21, Am Alten Keller 7, Remlingen
Mit Antragsunterlagen vom 28.04.2016, eingegangen am
04.05.2016, wird die baurechtliche Genehmigung für das o.g.
Vorhaben beantragt.
Geplant ist im Einzelnen, an der östlichen Gebäudeseite der
bestehenden Pfarrscheune einen Anbau zu errichten, der eine
Fluchttreppe und einen Senkrechtplattformlift beinhaltet sowie
den Brandschutz insgesamt zu ertüchtigen, um eine Erhöhung
der Besucherzahl in der Pfarrscheune zu ermöglichen und diesbezüglich die Voraussetzungen im Sinne der Versammlungsstättenverordnung zu schaffen. Weiter sind für die Erhöhung
der Besucherzahl auch zwei zusätzliche Stellplätze erforderlich,
die am auf dem Baugrundstück selbst aus Platzgründen nicht
geschaffen werden können und deshalb abzulösen sind.
Das Vorhaben befindet sich im Altort von Remlingen und ist
gem. § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) zu beurteilen,
wonach Vorhaben zulässig sind, die sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Umgebungsbebauung einfügen. Dies ist im
vorliegenden Fall grundsätzlich gegeben, die Antragsunterlagen einschließlich der Nachbarunterschriften sind vollständig,
die Überprüfung der fachspezifischen Aspekte des Vorhabens,
insbesondere in Bezug auf die Versammlungsstättenverordnung und auf den damit verbundenen Brandschutz obliegt den
Fachbehörden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.
4
Beratung und Beschlussfassung
über die Haushaltssatzung 2016
Jedem Mitglied des Marktgemeinderates wurde rechtzeitig vor
dem Sitzungstermin ein Entwurf des Haushalts 2016 elektronisch zugestellt. Herr Ralf Büttner erläutert schwerpunktmäßig
die wichtigsten Punkte des Verwaltungshaushalts. Die Ansätze
des Vermögenshaushalts wurden einzeln angesprochen und
soweit erforderlich begründet. Auftretende Fragen zu einzelnen Ansätzen wurden vom Vorsitzenden und Herrn Büttner
beantwortet.
Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016.
Beratung und Beschlussfassung
über den Finanzplan und das ihm zugrunde liegende
Investitionsprogramm 2015 – 2019
Der Entwurf des Finanzplans und des Investitionsprogramms
wurde durch Herrn Büttner erläutert. Der Finanzplan ist im
Finanzplanungszeitraum 2015 – 2019 ausgeglichen. Kreditaufnahmen sind im Finanzplanungsjahr 2017 eingeplant.
Der Marktgemeinderat beschließt den Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm 2015 – 2019.
Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan 2016
Die Änderungen im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016
wurden angesprochen und entsprechend eingearbeitet.
Der Marktgemeinderat beschließt den Stellenplan 2016 in der vorgelegten Fassung.
Stromlieferungsvertrag;
Bündelausschreibung für die kommunale
Strombeschaffung in Bayern für die Jahre 2018 – 2020
Der Stromlieferungsvertrag für die gemeindlichen Verbrauchsstellen mit der Firma E.ON Bayern endet am 31.12.2017.
Der Bayerische Gemeindetag bietet in Kooperation mit der
Firma KUBUS (Kommunalberatung und Service) GmbH (Tochterunternehmen des Bayerischen Gemeindetags) für die bayerischen Gemeinden an, an einer gemeinsamen Bündelausschreibung für den Zeitraum 2018 - 2020 teilzunehmen.
Ziel der Bündelausschreibung ist es, günstige Strompreise für
die Gemeinden zu erzielen.
Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016
Informationen des Marktes Remlingen
Vorgehensweise:
1. Der 1. Bürgermeister muss beauftragt werden, mit der
KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung
und Durchführung von Bündelausschreibungen für die
Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes
Beschaffungsportal abzuschließen.
2. Der Markt Remlingen muss die Aufgabe der Ausschreibung
von Lieferleistungen für elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle übertragen.
3. Es muss entschieden werden, ob im Rahmen der Bündelausschreibung 2018 bis 2020
• „Normalstrom“ (Ökostromanteil je nach Stromlieferant
unterschiedlich)
alternativ:
• „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“
Zu 2.
Aufgrund der Bündelbildung ist eine Verfahrensträgerschaft
durch die einzelnen Teilnehmer nicht praktikabel. Träger sämtlicher Bündelausschreibungen ist deshalb der Bayerische Gemeindetag, der sich hierzu ausdrücklich bereit erklärt hat. Die
KUBUS GmbH arbeitet dem Gemeindetag als Dienstleister zu.
Die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen (Ausschreibungsunterlagen/ Zeitplan, insbesondere Tag der elektronischen Auktion und Zuschlagsentscheidung) trifft ein für
jeden Bezirk gebildeter Vergabeausschuss. In diesem sind der/
die jeweilige Bezirksvorsitzende des Gemeindetags sowie der
zuständige Referent und ein fachkundiger Mitarbeiter des Gemeindetags Mitglied. Die Kommune/der Zweckverband wird
über alle Verfahrensschritte informiert. Weitere Entscheidungen sind durch den Teilnehmer nicht zu treffen.
Zu 3.
Die Teilnehmer der Ausschreibung haben die Wahlmöglichkeit,
sich entweder für „Normalstrom“ oder 100 % Ökostrom ohne
und mit Neuanlagenquote zu entscheiden.
alternativ:
• „100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“
beschafft werden soll.
4. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf
Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.
Begründung
Zu 1.
Ziel der Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb
günstigere Strompreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden
gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände wird jeweils in einem
Bündel zusammengefasst. Grundsätzlich werden bezirksweite
Bündel angestrebt. Mit Blick auf die mittelstandsfreundliche
Gestaltung der Bündelausschreibungen kann es notwendig
sein, weitere Ausschreibungsbündel zu definieren.
Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH erbringt die
Leistung in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag.
Dieser hat den Kooperationspartner gemäß einer Empfehlung
des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem
transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren
bundesweit ermittelt. Die KUBUS GmbH ist der derzeit einzige
Anbieter eines elektronischen Ausschreibungsportals für Kommunen mit elektronischer Auktion.
Daher wird auf die Einholung von Vergleichsangeboten für die
Dienstleistung beim Ausschreibungsverfahren verzichtet. Die
Verwaltung fertigt einen entsprechenden Vergabevermerk.
Der Dienstleistungspreis setzt sich wie folgt zusammen:
-Grundpreis: 500,00 €
-zzgl. 10,00 € je Abnahmestellen (ca. 35)
-zzgl. 165,00 € leistungsgemessene Abnahmestellen (ca. 1).
Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016
Normalstrom:
Beim Normalstrom handelt es sich im Fachjargon um „Graustrom“. Zwar fließt in diese Angebote der Strom aus EEG-geförderten Anlagen ein (laut Ausweis für die Kunden im Bundesschnitt für das Jahr 2015 37,7%), im rechtlichen Sinne darf der
EEG-geförderte Strom aber nur ohne dessen konkrete „grüne“
Eigenschaft an der Strombörse vermarktet werden. Vermarktbarer Ökostrom wird deshalb derzeit im Wesentlichen
durch im Ausland stehende erneuerbare Energien-Anlagen
geliefert.
Voraussetzungen der Ausschreibung von
Ökostrom ohne Neuanlagenquote:
Anforderungen an die Lieferung von Strom
aus erneuerbaren Energien
1. Die elektrische Energie muss nachweislich zu 100 % aus
erneuerbaren Energien stammen. Sie muss in Anlagen
erzeugt werden, die ausschließlich erneuerbare Energien
nutzen.
Strom aus erneuerbaren Energien ist
a) Strom, der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich
erneuerbare Energien nutzen, einschließlich aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauches und
der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des
nicht erneuerbaren Anteils am Pumpstrom,
b) der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in
Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger
einsetzen,
c) der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger verbrannt werden, wenn der
Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse
durch die Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird.
5
Informationen des Marktes Remlingen
2. Neuanlagen sind Stromerzeugungsanlagen, die
2. Erneuerbare Energien im Sinne dieses Vertrages sind ausschließlich Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie,
solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß § 2 der Verordnung
über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung – BiomasseV) vom 21. Juni 2001 in ihrer durch
Verordnung vom 1. Januar 2012 geänderten Fassung. Der
aus Biomasse erzeugte Strom gilt als Strom aus erneuerbaren Energien, wenn er in einem Verfahren erzeugt wird,
dass den Anforderungen des § 4 BiomasseV gerecht wird.
3. Die Herkunft des gelieferten Stroms muss auf eindeutig
identifizierbare erneuerbare Energiequellen zurückführbar
sein.
4. Der Auftragnehmer garantiert eine zeitlich bilanzierte
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien, d.h. die
Energiebilanz von erzeugtem und geliefertem Strom muss
innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt ausgeglichen
sein.
Hinweis zu (3) und (4): Die Vermarktung von Ökostrom muss
damit umgehen, dass die Herkunft und Qualität von Strom
nicht eindeutig definierbar ist: Elektronen können keine Eigenschaften transportieren. Fließen erneuerbarer und konventioneller Strom zusammen, lässt sich die Ökostromeigenschaft
nicht mehr zuordnen, der Letztverbraucher bezieht physikalisch sowieso einen Mischstrom. Um den Strom in der Vermarktung differenzieren zu können, werden den Erzeugungsanlagen
deshalb bilanziell die Strommengen zugeordnet, die aus dieser
Anlage über einen bestimmten Zeitraum erzeugt worden sind.
 ohne Neuanlagenquote
Diese Variante der Ökostromausschreibung hat die KUBUS
GmbH auch bei der letzten Strombündelausschreibung angeboten. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Bieterbeteiligung bei dieser Variante der Ökostromausschreibung in
gleicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung
von Normalstrom. Pro Los haben sich durchschnittlich bis zu
15 Bieter an der Ausschreibung beteiligt.
Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser
Variante der Ökostromausschreibung im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten in Höhe
von 0,0 bis 0,3 Cent pro KWh zu rechnen.
 mit Neuanlagenquote
Zusätzliche Anforderungen an die Lieferung
von Strom aus erneuerbaren Energien
1. Die elektrische Energie muss nachweislich zu 100 % aus
erneuerbaren Energien stammen. Sie muss mindestens
zu 50 % in Neuanlagen und kann bis zu 50 % in Altanlagen
erzeugt werden, die ausschließlich erneuerbare Energien
nutzen.
6
• bis zu vier Jahre vor dem 1. Januar 2018 bei Einsatz der
erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw.
• bis zu sechs Jahre vor dem 1. Januar 2018 bei Einsatz der
erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie
in Betrieb genommen werden bzw. wurden.
Als Strom aus einer Neuanlage gilt auch die Ökostrommenge,
die einer nach den genannten Zeitpunkten erstmalig in Betrieb
genommenen Erhöhung des elektrischen Arbeitsvermögens
einer ansonsten älteren Stromerzeugungsanlage zuzurechnen
ist.
Eine Ökostrommenge aus der Mitverbrennung von Biomasse
in einem mehr als 4 Jahre vor dem 1. Januar 2018 in Betrieb
genommenen thermischen Kraftwerk gilt als Strom aus einer
Neuanlage, wenn die öffentlich-rechtliche Änderungsgenehmigung zur Umstellung auf die Mitverbrennung von Biomasse
maximal 4 Jahre vor dem 1. Januar 2018 bestandskräftig geworden ist.
3. Altanlagen sind Stromerzeugungsanlagen, deren Inbetriebnahmezeitpunkt
• 4 Jahre oder länger vor dem 1. Januar 2018 bei Einsatz
der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus
Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw.
• 6 Jahre oder länger vor dem 1. Januar 2018 bei Einsatz
der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie
lag.
4. Zwischen dem Netz, an das die Stromerzeugungsanlage
angebunden ist, und dem Netz an der Entnahmestelle des
Auftraggebers muss eine netztechnische Verbindung bestehen.
5. Der Auftraggeber erwirbt mit dem Strom auch den bei
der Erzeugung erzielten Umweltnutzen. Eine anderweitige
Verwertung oder Übertragung des Umweltnutzens dieser
Strommenge durch den Auftragnehmer oder seine Vorlieferanten oder eine Trennung des Umweltnutzens von der
Stromlieferung sind unzulässig. Dies gilt auch für Herkunftsnachweise oder handelbare Zertifikate (z. B. RECS-Zertifikate) für Strom aus erneuerbaren Energien.
Ebenfalls unzulässig ist eine Doppelvermarktung des
gelieferten Ökostroms über Ökostromgütesiegel und/oder
-zertifikate. Die an den Auftraggeber gelieferte Ökostrommenge und deren Umweltnutzen darf nicht als Teilmenge
durch Ökostromgütesiegel und/oder -zertifikate zertifiziert
werden, die der Bieter oder Dritte zum Nachweis einer Ökostromlieferung gegenüber anderen Auftraggebern/Kunden
verwenden.
Diese Variante der Ökostromausschreibung - jedoch noch ohne
Abs. (4) und (5) - hat die KUBUS GmbH in der Praxis bisher
nur für eine kleine Teilnehmeranzahl von Kommunen durchgeführt. Deren Vorteil: Sie reizt über die Neuanlagenquote ggf.
stärker den Bau weiterer erneuerbarer Energien-Anlagen an.
Erfahrungen der KUBUS GmbH: In der Praxis lag – möglicherweise aufgrund der bisher geringen Strommenge in den Losen
Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016
Informationen des Marktes Remlingen
– nur eine geringe Bieterbeteiligung vor. Nach bisherigen Erfahrungen ist bei dieser Variante im Vergleich zur Ökostromausschreibung ohne Neuanlagenquote mit weiteren Mehrkosten
zu rechnen. Diese können sich zwischen 0,5 und 1 Cent pro
kWh bewegen.
Zu 4.
Die Ausschreibungsverfahren sollen unter Berücksichtigung
der Marktentwicklung durchgeführt werden. Es ist erforderlich, dass die Datenerfassung/Datenergänzung durch die Teilnehmer zügig abgeschlossen wird. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die
leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS zentral
beim Stromlieferanten/Netzbetreiber beschafft.
Die Verwaltung hat im Rahmen der Datenerfassung noch zu
entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder
ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. mehrere Stromlieferanten).
Hinweis:
Abänderungen bei den Ausschreibungskonditionen, z.B. die Zulassung von Haupt- und Nebenangeboten sind nicht möglich.
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag
über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes
Beschaffungsportal abzuschließen.
Der Markt Remlingen überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von
Lieferleistungen für elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden
Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.
Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2018 bis 2020 beschafft werden.
Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.
Gesetzentwürfe zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes im Bereich des Straßenausbau- und Erschließungsbeitragsrechts;
Beschlussfassung über weitere Erhebung
einmaliger Straßenausbaubeiträge
Die Beschlussvorlage mit den Gesetzentwürfen zur Änderung
des Kommunalabgabengesetzes (KAG) im Bereich des Straßenausbau- und Erschließungsbeitragsrechts wurden dem Markt
Remlingen von der VGem seit dem 22.10.2015 zur Kenntnisnahme im Marktgemeinderat bereitgestellt. Nachdem die geplante
Änderung des KAG u.a. auch nicht unerhebliche Auswirkungen
auf die Arbeits-ablauforganisation der VGem haben könnte,
hat sich die Gemeinschaftsversammlung der VGem Helmstadt
bereits in ihrer öffentlichen Sitzung am 17.12.2015 mit dem
Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016
Gesetzentwurf der stärksten Landtagsfraktion auseinandergesetzt, die Vor- und Nachteile der beiden dann ggf. alternativ
möglichen Beitragssysteme abgewogen und beschlossen den
Mitgliedsgemeinden der VGem zu empfehlen, die Erhebung
einmaliger Straßenausbaubeitrag in der derzeitigen Form beizubehalten.
Die wesentlichen Inhalte der geplanten Gesetzesänderungen
und die Stellungnahme der VGem können dem Beschlussbuchauszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung (TOP 5 öT), welcher den Mitgliedern des
Marktgemeinderates mit der Sitzungseinladung elektronisch
übermittelt wurde, entnommen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger steht die komplette Niederschrift über
die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung bereits seit dem
18.12.2015 im Bürgerinformationssystem der VGem Helmstadt
im Internet unter http://buergerinfo.vg-helmstadt.de zur Verfügung.
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang insbesondere
noch einmal, dass der Innenausschussvorsitzende der CSUFraktion, Herr Dr. Florian Herrmann, bei einer am 25.09.2015
in Veitshöchheim zum Thema „Straßenausbaubeiträge“ stattgefundenen Diskussionsveranstaltung deutlich darauf hingewiesen hat, dass die Einführung von sog. „Wiederkehrenden
Beiträgen“ nur für die Gemeinden eine Alternative darstellen solle, welche bisher noch keine gültigen Beitragssatzungen
erlassen haben (s. hierzu auch Pressemitteilung 11/2015 des
Bay. Gemeindetages vom 15.07.2015). Diese Aussage und die
Gesetzentwürfe unterstreichen letztlich auch, dass an einer
generellen Änderung der Finanzierungsform („Beitrag des Bürgers zum Ausbau der Straßen“) von Seiten der Staatsregierung
nichts geändert werden wird. Die Grundstückeigentümer werden also weiterhin, egal in welchem System, zur Zahlung von
einmaligen oder wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen
herangezogen werden.
In Bayern hatten zum Stand 01.03.2015 1.492 von 2.056 Gemeinden (= 72,6 %) eine Straßenausbaubeitragssatzung. In
Unterfranken liegt der Prozentsatz der Gemeinden, die eine
Ausbaubeitragssatzung erlassen haben, sogar über 90 %; dies
lässt u.a. auch Rückschlüsse auf die grundsätzlich schlechtere
finanzielle Leistungsfähigkeit der unterfränkischen Städte und
Gemeinden zu. Lediglich in Oberbayern und Niederbayern ist
der Prozentsatz der Gemeinden, die über keine Beitragssatzungen verfügen, noch sehr hoch.
Ergänzend darf in diesem Zusammenhang dem Marktgemeinderat das Schreiben des Marktes Helmstadt vom
30.09.2015, welches gleichlautend an Herrn Ministerpräsident Seehofer, Herrn Staatsminister Herrmann, Herrn
Staatsminister Söder, Herrn Landtagsabgeordneten Ländner, Herrn Staatssekretär Eck und Herrn Landrat Nuß zur
Kenntnis gegeben werden. Der Markt Helmstadt hat die Adressaten gebeten, die Stimmung in der Bevölkerung aufzunehmen und nach zeitgemäßen sowie bürgerverträglichen
Lösungen für die Finanzierung des in den nächsten Jahren
landesweit anstehenden Sanierungs- und Erneuerungsbedarfes bei den Wasserversorgungs-, Abwasserbeseitigungsanlagen und den Gemeindestraßen zu suchen. Der Markt
Helmstadt bat um die Schaffung eines einheitlichen Systems,
das mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand in jeder
bayerischen Gemeinde angewendet werden kann, welches
die Funktionsfähigkeit der gemeindlichen Anlagen dauerhaft
sicher stellt und vor allen Dingen aus Gründen der Gleichbehandlung und der Nachvollziehbarkeit für die Bürgerinnen
und Bürger auch verbindlich von allen bayerischen Städten
und Gemeinden angewandt wird.
7
Informationen des Marktes Remlingen
Mit Schreiben vom 23.10.2015 teilte Herr Staatsminister Herrmann hierzu mit, dass neben dem bisherigen („Einmaliger Straßenausbaubeitrag“) noch ein weiteres Finanzierungssystem
(„Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag“) eingeführt werden
soll, welches von den Städten und Gemeinden zur Finanzierung
der Sanierungslasten ggf. genutzt könne. Er verwies insbesondere auf das Recht der Gemeinden ihre Angelegenheiten im
Rahmen des Rechts selbst regeln und darüber hinaus ihren Finanzbedarf durch Erhebung von öffentlichen Abgaben decken
zu können bzw. über haushaltsrechtliche Vorgaben zu müssen
(s. Art. 62 Gemeindeordnung).
Auf den Wunsch des Marktes Helmstadt zeitgemäße und bürgerverträgliche Lösungen durch eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Systeme zu entwickeln, wurde nur ausweichend
durch Benennung von Problemstellungen und Schwierigkeiten
geantwortet.
Es bleibt zu befürchten, dass die Einführung eines optional
möglichen Finanzierungssystems auf Grund der generellen
Komplexität des Beitragsrechts und vieler noch ungeklärter
Rechtsfragen wieder einmal zu viel Unzufriedenheit und Unverständnis bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern führen
wird Erfahrungsgemäß bedingt in der Folge eine Vielzahl von
Widersprüchen und Verwaltungsgerichtsprozessen und damit
zu einer langen Phase der Schaffung von Rechtssicherheit.
Der Marktgemeinderat beschließt, die Erhebung einmaliger
Straßenausbaubeiträge in der derzeitigen Form beizubehalten.
KAG-Änderung zum 01.04.2016;
Gedanken des Bay. Gemeindetages zur Neuregelung
der Straßenausbaubeiträge
In der Zeitschrift des Bayerischen Gemeindetages, Ausgabe April 2016, wurde der Artikel „Hektik ist der falsche Weg – Einige
Gedanken zur Neuregelung der Straßenausbaubeiträge“ von
Herrn Dr. Franz Dirnberger, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bay. Gemeindetages veröffentlicht.
Dieser Artikel wurde dem Marktgemeinderat zur vollinhaltlichen Kenntnisnahme mit der Sitzungseinladung übermittelt.
Ablesung der Wasserzähler
Die Jahresablesung der Wasserzähler steht kurz bevor.
Die Ablesekarten werden Ihnen in Kürze zugestellt.
Sie können die Zählerstände auch über das Bürgerservice-Portal
der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt übermitteln:
www.vgem-helmstadt.de
Übermittlungszeiten: 21.06.2016 bis 04.07.2016
Vielen Dank für Ihre Mithilfe
So können Sie den
Zählerstand ablesen
Ihre VGem Helmstadt
Änderung bei der kostenfreien
Ausgabe von Wertmarken für
die Sommerferien
Der VVM hat sein Fahrkartenangebot für die Sommerferien geändert. Ab diesem Jahr gibt es nur noch die Sommerferienkarte
(gültig in den Sommerferien) in zwei verschiedenen Ausführungen: Großwabe und Gesamtnetzgebiet.
Die Sommerferienkarte ist nur noch über die Verkaufsstellen
des VVM, Fahrkartenautomaten und Busfahrer käuflich erhältlich – NICHT mehr über die Gemeindeverwaltungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder und
Jugendliche auch in diesem Jahr die Fahrkarte kostenfrei über
die Gemeinden erhalten.
Berechtigt sind:
- dritte und weitere Kinder einer Familie (nicht Gastkinder)
- Kinder von Arbeitslosengeld II-Empfängern (SGB II) und von
Sozialhilfeempfängern
- arbeitslose Jugendliche (nicht aber Schulabgänger des
abgelaufenen Schuljahres)
- behinderte Kinder und Jugendliche
- Kinder von Asylbewerbern
Bekanntgaben
Es wird über die folgenden Projekte, Ergebnisses und Verfahren
informiert:
- Eingang Zuwendungsauftrag Kapelle Auftakt
- Brunnenstände Stand 05.05.2016
- Sachstand Spielplatz Mühlbergring
- Verkehrsführung für Fußgänger Weberlein (Kreisstraße/Alte
Würzburger Straße)
- Kinder bei Pflegefamilien
Bei Abholung der Sommerferienkarte ist zwingend vorzulegen:
- Der Nachweis über die Berechtigung (z.B. ALG II-Bescheid,
Sozialhilfebescheid, Behindertenausweis, Asylbescheinigung, etc.) UND
- eine Stammkarte des VVM (Falls das Kind noch keine
Stammkarte hat, bitte unbedingt vorher beim VVM beantragen; bereits vorhandene Schülerstammkarten können
verwendet werden. Die Anträge sind online unter: www.
vvm-info.de erhältlich)
Die Fahrkarten für Berechtigte und der Ferienpass sind ab ca.
Mitte Juli in den Rathäusern abholbar.
Bitte die örtlichen Ausgabetermine beachten!
Landratsamt WürzburgKommunale Jugendarbeit
Frau Kuhn / Frau Handke
Tel. 0931/8003-297 /-379
[email protected]
8
Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016
Verschiedenes
Freiwillige Feuerwehr
Remlingen
Mittelschule
Waldbüttelbrunn
Liebe Eltern!
Übungstermine Jugendfeuerwehr
Das Team der Offenen Ganztagesbetreuung der Mittelschule
Waldbüttelbrunn nimmt Ihre Anmeldung ab jetzt für das Schuljahr 2016/17 entgegen.
Do 02. Juni 18:00 Uhr
Die OGB ist ein freiwilliges, kostenfreies Betreuungsangebot für
Kinder der 5. bis einschließlich 7. Klasse nach dem Unterricht.
Wir essen gemeinsam, erledigen die Hausaufgaben und haben
jede Menge Zeit für Spiel und Sport.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Schule oder direkt
bei uns. Sichern Sie Ihren Platz für das kommende Schuljahr
schon jetzt, denn wir planen bereits. Elternbriefe und Anmeldebögen liegen den Klassenleitungen vor. Außerdem erhalten
sie das Formular im Sekretariat und vom Team der OGB in der
Mittelschule Waldbüttelbrunn, Schulstr. 16.
Do 16. Juni 18:00 Uhr
Do 30. Juni 18:00 Uhr
Übungstermine:
Do 23. Juni 19:00 Uhr Übung f. Leistungsprüfung
Weitere Termine zum Vormerken:
So 11.09. Tag der offenen Tür
Sa 24.09. Leistungsprüfung Lösch
Fr. 04.11. Wissenstest der Jugendfeuerwehr
Krabbelgruppe
Holzkirchen / Wüstenzell
V. Maltry.
Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Mittelschule Waldbüttelbrunn
Für alle Kinder von 0-3 Jahren
mit ihren Mamas oder Papas.
Dienstags von 10:00 – 11:30 Uhr
Anzeige
in Wüstenzell Bergstraße,
im alten Rathaus
Bayer. Rotes Kreuz
Nächster Blutspendetermin:
Uettingen:
Mittwoch, 22. Juni von 18.00 bis 20.30 Uhr
in der alten Schule, Würzburger Str. 1
Bitte unbedingt den Spendeabstand von 56 Tagen einhalten!!
Der Blutspendedienst weist darauf hin:
Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspendepass mit. Zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016
9
10
Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016
Veranstaltungen
Tag der offenen
Gartentür 2016
Der „Tag der offenen Gartentür 2016“ in Unterfranken findet
am Sonntag, 26. Juni 2016 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt.
Kontakt:
Bezirksverband für Gartenbau & Landespflege e.V.
Tel. 09321/3009-189
www.bv-gartenbauvereine-ufr.de
Anzeigen
Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016
11
Aus Vereinen und Verbänden
Bezirksjugendwerk der
AWO Unterfranken e.V.
Musikkapelle
Auftakt
Das Jugendwerk der AWO, der eigenständige Kinder- und Jugendverband der Arbeiterwohlfahrt Unterfranken e.V., veranstaltet
dieses Jahr die Umweltfreizeit in Schonungen, bei der den Kindern spielerisch der respektvolle Umgang mit der Umwelt vermittelt wird. Es sind noch einige Plätze frei.
Die Musikkapelle „Auftakt“, Remlingen e. V.
lädt die Bevölkerung zu ihrem
+++ACHTUNG+++Super-Juni-Special!+++ACHTUNG!+++
Jahreskonzert
Der Natur auf der Spur
Noch freie Plätze bei unserer Umweltfreizeit in Schonungen
am Samstag, 04.06.2016 um 19:00 Uhr
Schatzsuche, Natur erforschen, alles ein bisschen genauer unter die Lupe nehmen – daran hast du Spaß?
recht herzlich in die TSV-Turnhalle ein.
Dann bist du auf dieser Freizeit genau richtig und kommst voll auf deine Kosten! Untergebracht sind wir im KjG-Haus in Schonungen und
von dort aus werden wir unsere Umgebung per Fahrrad erkunden .
Freuen Sie sich auf „An der schönen blauen Donau“, „Unter
Donner und Blitz“, „Romeo und Julia“, „Folk Song Suite“ und
„Star Wars“ sowie weitere schöne Stücke.
Alter:
Karten sind im Vorverkauf bei der Bäckerei Kachel und beim
Getränkevertrieb Schwab zum Preis von 7,00 EUR (Erwachsene)
bzw. 3,50 EUR (Kinder bis 12 Jahre) sowie an der Abendkasse
erhältlich.
8-12 Jahre
Termin: 15.08.-21.08.2016
Kosten: 174,00 €
RABATT! ab sofort bis 30.06.16 zum Preis von nur 124,00 €
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
Bezirksjugendwerk der AWO Unterfranken e.V.
Kantstr. 42a - 97074 Würzburg
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Die Musikkapelle „Auftakt“
Tel. 0931/299 38 264 http://www.awo-jw.de – [email protected]
TSV Remlingen
12
Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016
Kirchliche Nachrichten
Das Dufay Ensemble aus Nürnberg
Kirchliche Nachrichten
zu Gast in Remlingen
Pachtverträge der Pfründestiftung
Die evang.-luth. Kirchengemeinde informiert, dass die auslaufenden Pachtverträge der Pfründestiftung durch den Pfründestiftungsverband rechtzeitig gekündigt wurden, deren
Neuverpachtung steht nun an. Selbstverständlich können die
jetzigen Pächter ihre jetzigen Flächen wieder erhalten (Grundsatz der Pächtertreue). Die Verpachtung dieser Flächen findet
am Dienstag, 28.06.2016, um 8.30 Uhr in der Pfarrscheune
statt.
Reformationsjubiläum 2017
Zur Vorbereitung vom Reformationsjubiläum 2017:
„Festival der alten Musik, der mittelalterlichen Künste rund um
Martin Luther, Johann Eberlin von Günzburg und St. Andreas,
Remlingen“. Geplant ist ein Instrumentalkonzert auf alten Instrumenten (aus Elsbeerenholz…), ein Vokalensemble mit alter
Musik, ein MA-Fest rund um die Kirche, Gaukler, ev. Ablassprediger usw.
Hinweis: Die Termine wurden dem Veranstaltungskalender entnommen;
sie können sich möglicherweise kurzfristig ändern
Juni 2016
Kapelle Auftakt:
Jahreskonzert in der Turnhalle
Sa. und So.
11. u. 12. Juni
TSV: Sport und Unterhaltung auf dem
Sportgelände Kastanienallee
So. 19. Juni
Kindergarten: Sommerfest
Kath. Kirche: Johannisfeuer
So. 26. Juni
Kath. Kirche: Pfarrfest
Chor- und Musikfreunde dürfen gespannt sein, denn das Nürnberger Dufay Ensemble – benannt nach dem niederländischen
Komponisten Guillaume Dufay (1400 – 1474) – bringt Werke zu
Gehör, die in ihrer Kombination zunächst sehr ungewöhnlich
erscheinen. Motetten von Heinrich Schütz und Jan Pieterszoon
Sweelinck stammen aus der Zeit der Reformation. Ihnen gegenüber gestellt werden Werke des fränkischen Komponisten Werner Heider (*1930), der Texte des barocken Dichters Andreas
Gryphius in moderne, zeitgenössische Klänge verwandelt.
Inspiriert von den Werken des Frühbarocks sowie von den modernen Tonmalereien Werner Heiders, wird Tilo Heider, professioneller Schlagzeuger aus Nürnberg, mit ungewöhnlichem
Schlagwerk aller Art improvisieren.
Fr. bis So.
Evang. Kirche:
17. bis 19. Juni Beiträge zur Vorbereitung vom
Reformationsjubiläum 2017
Sa. 25. Juni
findet in der Remlinger St. Andreas Kirche
um 19.00 Uhr
ein ganz besonderes Konzert statt.
TERMINE IN KÜRZE
So. 4. Juni
Am Samstag, den 18. Juni
Anzeige
Das Dufay Ensemble Nürnberg, das sich nun seit 20 Jahren vorwiegend in Nürnberg und Umgebung der Musik des 14. bis 16.
Jahrhunderts sowie neuer Musik moderner Komponisten widmet, tritt erstmals in Unterfranken auf. Zustande gekommen
ist der Kontakt durch den Chorleiter des MGV Remlingen Uwe
Ungerer, der dem Dufay Ensemble nun schon genau so lange
angehört, wie er den Männerchor Remlingen dirigiert, nämlich
20 Jahre.
Von Beginn an bis heute arbeiten unter der Leitung von Wolfgang Fulda bei 3 bis 4 Produktionen pro Jahr Sänger, Instrumentalisten und Komponisten überregional zusammen. Zahlreiche
Konzerte, Performances und Rundfunkaufnahmen wurden in
diesem Zeitraum durchgeführt. 2014 erhielt das Dufay Ensemble Nürnberg den Kulturförderpreis „Nürnberg Stipendium“, gefördert wird das Ensemble außerdem durch die Stadt Nürnberg
und den Bezirk Mittelfranken.
Das Publikum darf sich auf ein Konzert abseits abgetretener
Pfade und des Mainstream freuen!
Die Kirchengemeinde Remlingen lädt zu diesem Konzert auf
Spendenbasis ein, als Einstimmung auf das Reformationsjahr
2017, um die besondere Bedeutung von Remlingen in der evangelischen Geschichte würdig zu feiern. Dankbare Spenden aber
sehr willkommen!!!
Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016
13
Arzt & Apotheke
Notruf 112 für Feuerwehr & Rettungsdienst
Seit Februar 2010 gilt die dreistellige NOTRUF-NR. 112 für die
Feuerwehr und den Rettungsdienst. Die Notruf-Nr. 112 hat
folgende Vorteile: gebührenfrei wählbar auch mit Handys
ohne Guthaben und vorwahlfrei sowohl im Festnetz wie auch
in den Mobilfunknetzen.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Notfallpraxis Würzburg, Domerschulstr. 1, Tel. 0931 322833
Öffnungszeiten: Mittwoch: 14-21 Uhr, Freitag: 18-21 Uhr
Samstag/Sonntag/Feiertag: 8-21 Uhr
Vermittlungs- und Beratungszentrale des KVB Tel. 0180 5191212
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern:
kostenfreie bundesweite Bereitschaftsdienstnummer: 116 117
Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst:
Tel. 0700 35070035
Notdienst der Apotheken
Notdienst jeweils von 8:00 Uhr
bis 8:00 Uhr des Folgetages
Tel. 0800 00 22 833
Hinweis: Die Termine können sich kurzfristig ändern;
es wird empfohlen, jeweils vorher anzurufen.
Mi. 01.06. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5,  09391/98190
Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34,  0931/48444
Do. 02.06. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2,  09369/99199
Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22,  09306/3125
Fr. 03.06. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36,  09395/251
Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59,  0931/3043020
Sa. 04.06. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21,  09391/98630
Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg  0931/661030
So. 05.06. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a,  09391/9088844
St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3,  09369/980280
Mo. 06.06. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5,  09394/718
Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg,  0931/409199
Di. 07.06. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A,  09342/1830
Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107,  0931/49414
Mi. 08.06. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1,  09342/914510
Deutschherrn-Apotheke, Neubrunn, Hauptstr. 7,  09307/290
Do. 09.06. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31,  09391/2550
Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6,  09369/2755
Fr. 10.06. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31,  09391/98990
Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19,  09306/1224
Sa. 11.06. Adler-Apotheke, Wertheim, Maingasse 9,  09342/7745
Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34,  0931/48444
So. 12.06. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim,  09342/21999
Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22,  09306/3125
Mo. 13.06. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5,  09391/98190
Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59,  0931/3043020
14
Di. 14.06. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2,  09369/99199
Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg  0931/661030
Mi. 15.06. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36,  09395/251
St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3,  09369/980280
Do. 16.06. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21,  09391/98630
Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg,  0931/409199
Fr. 17.06. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a,  09391/9088844
Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107,  0931/49414
Sa. 18.06. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5,  09394/718
Deutschherrn-Apotheke, Neubrunn, Hauptstr. 7,  09307/290
So. 19.06. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A,  09342/1830
Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6,  09369/2755
Mo. 20.06. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1,  09342/914510
Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19,  09306/1224
Di. 21.06. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31,  09391/2550
Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34,  0931/48444
Mi. 22.06. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31,  09391/98990
Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22,  09306/3125
Do. 23.06. Adler-Apotheke, Wertheim, Maingasse 9,  09342/7745
Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59,  0931/3043020
Fr. 24.06. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim,  09342/21999
Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg  0931/661030
Sa. 25.06. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5,  09391/98190
St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3,  09369/980280
So. 26.06. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2,  09369/99199
Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg,  0931/409199
Mo. 27.06. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36,  09395/251
Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107,  0931/49414
Di. 28.06. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21,  09391/98630
Deutschherrn-Apotheke, Neubrunn, Hauptstr. 7,  09307/290
Mi. 29.06. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a,  09391/9088844
Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6,  09369/2755
Do. 30.06. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5,  09394/718
Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19,  09306/1224
Anzeigen
Dr. Jochen Schmelz
Holzkirchhausenerstr. 47, Helmstadt
Wir machen Urlaub vom 30.05.16 - 10.06.16
Vertretung übernimmt Praxis Dr. Hay
Tel. 09307-1661
-lichen Dank
für die vielen Glückwünsche und Geschenke
zu meiner Konfirmation,
auch im Namen meiner Eltern.
Remlingen, März 2016
Raphaela Heid
Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016
Anzeigen
männlich, alleinstehend, 28 Jahre
sucht zum 1.07.16 oder später, eine kleine
1-2 Zimmer-Wohnung in Uettingen.
bitte unter folgenden
TELEFONNUMMERN anrufen
Tel. Nr.: 09371 / 406174
oder Mobil : 0151 / 46614944
Wochenendgrundstück
in Uettingen (0,1372 Ha)
mit Haus 50 m2 zu verkaufen
Wasser, Gas und Solar
vorhanden
Tel. 0931-41 55 76
Putzhilfe zuverlässig, freundlich
und tierlieb
für ca. 4 Stunden wöchentlich
nach Uettingen gesucht.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
unter 0151 1077 6514
Mitteilungsblatt Markt Remlingen Juni 2016
15
Anzeigen