Füße hochlegen – der Sommer ist da!
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Füße hochlegen – der Sommer ist da!
www.fvjus.at [email protected] Juli 2008 Pbb. Verlagspostamt 1090 Wien | Nummer 07/08 | ZNr. 02Z033920 S Zeitung der Fakultätsvertretung Jus Füße hochlegen – der Sommer ist da! Seite 6–7 Ein echt außerordentlicher Professor Seite 8 FH goes ÖH Seite 10–11 Ethik- statt Religionsunterricht Seite 9 Seite 8 Seite 3 Vorwort Seite 12|13 Anmeldechaos ade? Seite 4 Faculty | UG samt Kommentierung online Seite 14|15 Stimmen aus der Praxis: Mag. Zach von DLA Seite 5 Soziales | Studienwechsel leicht gemacht Seite 16 Gewinnspiel: Taekwon-Do Seite 6|7 Ein echt außerordentlicher Professor Seite 17 Buchvorstellung Steuertipps Seite 8 FH goes ÖH Seite 18|19 WoMentoring Seite 9 Big Brother / Sitster (:P) ante portas? Seite 19|20 Neu im Team Seite 10|11 Ehtik- statt Religionsunterricht Seite 21|22 Nachgelesen, Gewinnspiel: In Extremo Seite 11 Neu im Kino Seite 23 News & Termine Impressum Juristl – Zeitung der Fakultätsvertretung Jus | Nr. 07/08 | M., V., H. Verein zur Förderung studentischer Medienvielfalt, Spitalgasse 2, Hof 1, 1090 Wien | Chefredakteurin Gabi Zach | Anzeigen Alexander Stimmler | Graphische Gestaltung Seite 12-13 Editorial Inh alt Juli 2008 Das mit dem EM-Titel für Österreich müssen wir wohl noch verschieben, aber dafür können wir einen anderen Sieg auf unserer Seite verbuchen: Nämlich jenen über ein weiteres absolviertes Studienjahr. Endlich. Es ist so weit – gönnen wir uns ein bisschen hiervon (Festivals, Konzerte – siehe News & Termine), ein bisschen davon (baden, sonnen) und ganz viel NICHTSTUN. Einfach ausschlafen, einfach einmal den ganzen Tag (ohne schlechtem Gewissen) vor dem Fernseher verbringen. Wenigstens einen Teil der Bücher lesen, die man das ganze letzte Jahr über gehortet hat. Jede Gazette von vorne bis hinten durchlesen – auch wenn der Inhalt noch so stupid ist. Bleibt nur noch zu hoffen, dass Dein Praktikumsplatz einer (der wenigen) ist, der wirklich Spaß macht und dass die Ferienzeit nicht zu schnell verfliegt. Einen wunderschönen Sommer wünscht Dir das gesamte Team der Fakultätsvertretung.Jus – wir freuen uns auf ein Wiedersehen im Herbst! Cornelia Zelinka | Layout Andrea Krahofer | Fotos Photocase.com, Redaktion, Valerie Wohlfahrter | MitarbeiterInnen Alexander Stimmler, Miriam Simsa, Gernot Fritz, Marlene Wedl, Stephan Steinhofer, Eva-Maria Hintringer, Julia Unegg, Steffi Anker, Mona Zaher, Martin Thenmayer, Steffi Humhal, Urim Bajrami, Mathilde Beranek, Greta Maier, Thomas Fussenegger, Julian Unger | Herstellung Manz Cross Media | Offenlegung gem. §25 MedienG: Grundlegende Richtung: Information der Studierenden der rechtswissenschaftlichen Fakultät über aktuelle politische, gesellschaftliche und studienspezifische Themen. Juristl | Juli 2008 Liebe Grüße Eure Gabi Chefreadakteurin Vo r w o rt Ende der zweiten Halbzeit ... Der Sommer kommt mit großen Schritten auf uns zu, und wie wir alle wissen kommt damit zwar die vorlesungsfreie Zeit auf uns zu. Was aber nicht bedeutet, dass man sich als Studierender auf die „faule Haut“ legen kann, denn die nächste Prüfungswoche kommt ja schon bald wieder auf uns zu. Um dir aber den best möglichen Semestereinstieg zu ermöglichen, sind wir in den vergangenen Wochen immer wieder in Kontakt mit der Studienprogrammleitung und den Instituten um dir ein breites Angebot auf die Prüfungen vorbereitender Lehrveranstaltungen zu bieten. Das endgültige Angebot findest du Ende Juni auf unserer Homepage. Alexander Stimmler Vorsitzender [email protected] Wenn wir schon bei den Lehrveranstaltungen angelangt sind: Unser Ziel und auch das der Fakultät ist es das kommende Semester endlich mit einem funktionierenden Anmeldesystem zu starten. Nun wurde uns Anfang dieses Sommersemesters oft die Frage gestellt, warum man denn nun überhaupt solche einen Aufwand betreibe, wenn die alten, von Institut zu Institut variierenden Anmeldesysteme ohne dies eine einigermaßen sicher Methode zur Lehrveranstaltungszuteilung geboten haben. Dass die alten Systeme durchaus ihren Zweck erfüllten wurde von niemandem bestritten. Dennoch war es uns ein Anliegen für uns Studierende endlich ein einheitliches System zu finden, welches bereits bei der Auswahl der Lehrveranstaltung verhindert, dass es zu Überschneidungen kommt. Speziell für die Studierenden im neuen Studienplan, die im zweiten Abschnitt teilweise 3 PÜs parallel besuchen müssen, hätten die alten Anmeldesysteme keinen Gefallen getan. Zugegebener Maßen war der Prototyp des im vergangenen Semester erprobten Anmeldesystems nicht das Gelbe vom Ei. Probleme traten unter anderem auch im Zusammenhang mit der gewöhnungsbedürftigen Benutzeroberfläche und den teilweise unterschiedlich geordneten Lehrveranstaltungen auf. Einen ausführlichen Aus- und Rückblick findest du im Artikel im Heftinneren. Abschließend wünsche ich dir erholsame Ferien. Juristl | JUlI 2008 Facu lty UG samt Kommentierung online Das Universitätsgesetz auf ug.manz.at „Herr Kollege, was steht im Paragraphen xy der Straßenverkehrsordnung? Was das wissen Sie nicht? Ich fürchte, dann wird es nichts aus ihrem ‚Sehr Gut’, Sie werden sich wohl mit einem ‚Gut’ begnügen müssen!“ Wer so ein Kommentar bei seiner Prüfung aus Rechtsgeschichte hört, wird sich im ersten Moment fragen, ob er nicht im falschen Film gelandet ist. Im zweiten beginnt die/der StudentIn, so sie/er in ihrem/ seinem Studium schon ein bisschen was gelernt hat, darüber nachzudenken, was man denn gegen eine solche Aktion der/s PrüferIn/s machen kann. Nach ein bisschen Recherche wird unser/e StudentIn dann auf den § 79 Universitätsgesetz (UG) stoßen, der da lautet „…Wenn die Durchführung einer negativ beurteilten Prüfung einen schweren Mangel aufweist, hat das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ diese Prüfung auf Antrag der oder des Studierenden mit Bescheid aufzuheben …“. So wirklich zufriedenstellend ist das aber noch nicht, denn eine Regelung für positiv absolvierte Prüfungen findet sich in diesem Paragraphen nicht. Also der nächste Griff zum Kommentar, und da steht’s: Gegen positive Prüfungen gibt es kein Rechtsmittel. Studienrelevante Themen Das UG regelt viele Dinge, die gerade für uns Studierende von großer Bedeutung sind, so enthält es zum Beispiel die Bestimmungen über die Zulassung zum Studium, außerordentliche Studierende und, ganz wichtig, die Prüfungsordnung. All diese Bestimmungen werden zwar von den Satzungen der einzelnen Unis und den jeweiligen Studienplänen näher ausgeführt, finden ihre Grundlage jedoch im Universitätsgesetz. UG online Was viele Studierende nicht wissen: das UG samt Kommentierung gibt es auch im Internet. Seit November 2003 kann man auf ug.manz.at durch den, erst kürzlich wieder voll aktualisierten UG-Kommentar, (herausgegeben von unserem Dekan DDr. Heinz Mayer) surfen. Dieses von Manz und dem Bundesministerium unterstützte Projekt steht, im Gegensatz zur Rechtsdatenbank (RDB), allen BenutzerInnen kostenlos zur Verfügung. Hilfreiche Paragraphenverlinkungen Der elektronische Kommentar macht die Recherche um einiges einfacher. So sind beispielsweise Paragraphen Juristl | juli 2008 verweise im Text direkte Links zu dem jeweiligen Paragraphen. Man muss also nicht erst mühsam suchen, sondern kann leicht zwischen Kommentierung und Paragraphen hin und her springen. Neben der Kommentierung finden sich auch die Kommentare zu der Regierungsvorlage und ein ausführliches Literaturverzeichnis zu jedem Paragraphen auf der Seite. Der Kommentar umfasst überdies nicht nur das Universitätsgesetz selbst, sondern auch universitätsrelevante Paragraphen aus anderen Gesetzen, wie etwa dem Staatsgrundgesetz, der Bundesverfassung, dem Universitätsorganisationsgesetz und noch einigen mehr. Falls sich trotz oder vielleicht auch gerade wegen der Kommentierung noch Fragen zum Universitätsrecht ergeben, hab ich eine gute Nachricht: Die meisten der AutorInnen sind Lehrende an unserer Fakultät. So dürfte es nicht allzu schwierig sein, weitere Auskünfte zu erhalten. Für die Zukunft gilt also: Wer sich auf der Uni schlecht behandelt fühlt oder sonst eine Frage hat, muss sich nicht in irgendwelchen Bibliotheken verkriechen, sondern kann ganz bequem in der Mensa oder von zu Hause über das Internet zu allen studienrelevanten Themen recherchieren. Miriam Simsa Kuriensprecherin [email protected] Deine Rechte findest Du im UG! Das UG online – einfach und gratis! Liebe Grüße ug.manz.at PS: Neben dem UG sind für StudentInnen auch die Satzung der Universität Wien und der jeweilige Studienplan interessant. Die beiden finden sich, leider unkommentiert auf www.univie.ac.at/satzung und www.juridicum.at. Soz ial es Studienwechsel leicht gemacht! Ein Studienwechsel zieht meistens negative Folgen in Bezug auf die Beihilfen nach sich. Damit Dir die Beihilfen bei einem Studienwechsel nicht verloren gehen, sind hier die wichtigsten Infos zusammengestellt: Was ist ein Studienwechsel? Jede Änderung der Studienrichtung ist ein Studien wechsel. Bei kombinationspflichtigen Studienrichtungen (zB Lehramtsstudien) ist auch die Änderung nur einer Richtung ein Studienwechsel. Auch die Rückkehr zu einer ursprünglich betriebenen Studienrichtung, die von einer anderen Studienrichtung unterbrochen wurde, ist ein Studienwechsel. Nicht als Studienwechsel gelten Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden, die unmittelbar nach Absolvierung der Reifeprüfung einer höheren Schule erfolgen, wenn für das während des Besuchs der höheren Schule betriebene Studium keine Studienbeihilfe bezogen wurde und die Aufnahme eines Doktorats studiums gemäß § 15 Abs. 3 StudFG. Nicht als Studienwechsel gelten weiters: • der Umstieg auf einen neuen Studienplan oder • ein Wechsel des Studienortes. Wann ist der Wechsel nicht beihilfenschädlich? Für die Familienbeihilfe gelten grundsätzlich dieselben Grundsätze (§ 2 FLAG verweist auf § 17 StudFG) wie für die Studienbeihilfe, daher gilt alles für beide Beihilfen, außer es steht explizit dabei. Damit ein Wechsel nicht beihilfenschädlich ist, darfst Du nur zweimal wechseln, wobei das vorangegangene Studium nicht länger als 2 Semester inskribiert worden sein darf, dh der Studienwechsel muss spätestens in der Zulassungsfrist des dritten Semesters erfolgen. Familienbeihilfe: Wechselst Du öfter als zweimal, verlierst Du den Anspruch auf Familienbeihilfe für immer. Wechselst Du nach dem 3. Semester, gilt dasselbe wie für die Studienbeihilfe. Studienbeihilfe: Bei einem Studienwechsel nach dem 3. Semester verlierst Du die Beihilfe und hast nach einer Wartezeit wieder Anspruch auf Studienbeihilfe. Die Wartezeit ist so lange, solange du im vorangegangenen Studium studiert hast (siehe Beispiel). N Beispiel Gernot Fritz Claudia wechselt nach dem dritten Semester Französisch auf Jus. Sie hat erst nach dem 6. Semester wieder Sozialsprecher Anspruch auf Studienbeihilfe. [email protected] [email protected] Weitere wichtige Infos Du hast nur dann einen Anspruch auf Beihilfe, wenn Du aus der vorgegangenen Studienrichtung einen günstigen Studienerfolg nachweisen kannst. Liegt der günstige Studienerfolg nicht vor, dann hast Du erst wieder Anspruch auf die Beihilfen, wenn Du im neuen Studium einen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hast. Bei einem Wechsel des Studienortes handelt es sich nicht um einen Studienwechsel, allerdings musst Du den Wechsel deiner Stipendienstelle melden und bei der neuen zuständigen einen neuen Antrag stellen. Beim Übertritt in einen neuen Studienplan handelt es sich nicht um einen Studienwechsel. Allerdings kann es zu Problemen kommen, wenn sich die Anzahl oder Dauer der Abschnitte ändert. Erkundige Dich vorher bei uns, damit Du Deine Studienbeihilfe nicht verlierst! § 2 Abs 1 lit b FLAG Studienwechsel § 15 StudFG Anrechnung von Vorstudienzeiten § 17 StudFG Studienwechsel Wechselst du die Studienrichtung während eines laufenden Studienbeihilfenbezugs, erlischt der Anspruch auf Studienbeihilfe. Der Studienwechsel muss der Studienbeihilfenbehörde gemeldet und für die neue Studienrichtung ein neuer Antrag gestellt werden. Bei einem Wechsel musst Du auch die Altersgrenze beachten. Wechselst Du nach dem 30. Geburtstag (bzw. 35.) die Studienrichtung, verlierst Du Deinen Anspruch auf Studienbeihilfe. Juristl | JUlI 2008 ao. Univ. Prof. (?) Mag. Dr. Adrian Eugen Hollaender beri ch t Ein echt außerordentlicher Professor stephan steinhofer | beratung | [email protected] Ein in politischen Dingen überaus Kundiger (er sitzt heute als Abgeordneter im Landtag) hat mir einmal den wirklichen Sinn von externen Vortragenden bei Parteiveranstaltungen erklärt. ExpertInnen sollen ihm zufolge dort nicht im eigentlichen Sinn über komplizierte Materien informieren – „das kapieren die Leute eh nicht.“ – vielmehr erschöpft sich ihre Aufgabe darin, den einfachen BürgerInnen (= den WählerInnen) zu zeigen, dass „die Großkopferten eh auch dafür sind“. Die „kleinen Leute“ können dann beruhigt und sicher sein, dass jemand, der „gscheiter“ ist als sie selbst, sich zu diesem wichtigen Thema Gedanken gemacht und es für gut befunden hat. Das anstrengende Selbst-Denken ist dann überflüssig. Die „Kronen Zeitung“ und ihr Experten Eine ähnliche Überlegung hat wohl auch der Herausgeber der „Kronen Zeitung“ angestellt, als er seine Kampagne gegen den EUReformvertrag von Lissabon konzipierte. Interviews mit aufgebrachten EU-SkeptikerInnen von der Straße würden wohl nicht für die maximale publizistische Schlagkraft garantieren, mit der das Kleinformat schließlich die Ratifizierung des EU-Vertrages im österreichischen Parlament torpedieren wollte. Es musste also ein „Großkopferter“, sprich ein Experte, her. Der EU-Vertrag schafft Österreichs Eigenstaatlichkeit ab, führt die Todesstrafe ein und das österreichische Wasser aus – diese und andere waghalsige Behauptungen wollte aber kein seriöser Verfassungsrechtler stützen. Die Galionsfigur der EU-GegnerInnen Die „Krone“ zauberte als Alternative dann den eigentlichen Helden dieser Geschichte aus dem Hut: ao. Univ. Prof. Mag. Dr. Adrian Eugen Hollaender. Der Sohn des bekannten Staatsoperndirektors Ioan Holender – Vater und Juristl | Juli 2008 Sohn schreiben ihren Nachnamen unterschiedlich – durfte fortan als Galionsfigur der EUGegnerInnen in der „Kronen Zeitung“ unter dem Titel „Alles, was Recht ist!“ eine regelmäßige Kolumne verfassen und entgegen der herrschenden Lehrmeinung lautstark trommeln, dass der Lissabon-Vertrag eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung darstelle – inklusive der damit verbundenen Pflicht zur Volksabstimmung nach Art 44 Abs 3 B-VG. Der umtriebige Hollaender Auch sonst war und ist Hollaender recht umtriebig: Auf der Website des von ihm im Alleingang betriebenen „Zentrums für Rechtsforschung“ wird er unter anderem auch als „Vorsitzender des Grundrechtskonvents im Parlament der Republik Österreich“ geführt. Das Personal verzeichnis der Uni Wien findet unter seinem Namen ein Seminar mit dem Titel „Politik, Sozialphilosophie – Menschenrechte“ im WS 2007. Wer tiefer gräbt, findet auch eine geplante Nationalrats-Kandidatur für die FPÖ im Jahr 1995. „[…] Nicht der Titel verleiht dem Menschen Glanz, sondern der Mensch dem Titel […]“ Machiavelli Seinen Drang zur Öffentlichkeit lässt der 37jährige allerdings in einem Punkt vermissen: Über seinen Professorentitel diskutiert der „Ao. Univ.Prof. für Europarecht sowie Internationale Grund- und Menschenrechte an der staatlichen Universität Klausenburg“ (Quelle: Zentrum für Rechtsforschung) sehr ungern. Doch kein Prof.? In einer mit „ao. Univ.-Prof. Lohengrin“ betitelten Geschichte des Nachrichtenmagazins „PROFIL“ vom 9. Mai 2008 wurden massive Zweifel an seiner Berechtigung zur Führung dieses Titels angemeldet. Recherchen des Magazins zufolge bestätigt der Vizedekan der Juridischen Fakultät der Universität Babes-Bolyai in Klausenburg/Cluj zwar, dass Hollaender Kurse an der dortigen Uni gibt – der Vizepräsident des akademischen Rates der Uni meint auch, sich an Gespräche „mit einem Herrn Hollaender aus Wien“ erinnern zu können. Definitive Auskunft über die rumänischen akademischen Weihen Hollaenders konnten aber beide befragten Herren nicht geben. Toader Nicoara, der Vizerektor der Klausenburger Universität, trug gegenüber PROFIL dann mit der Feststellung, dass Hollaender nach rumänischem Recht „jedenfalls kein Universitätsprofessor, sondern Lehrbeauftragter (...) ist“, zur Aufklärung bei. Kein Kommentar! Im Interview mit PROFIL mit diesen Zitaten konfrontiert, wollte Hollaender Fragen zu seiner Habilitationsschrift partout nicht beantworten. Er stützte sich vielmehr darauf, dass sein rumänischer Professorentitel aufgrund der Tatsache, dass Rumänien „ja auch EU“ sei, in Österreich anerkannt werden müsse. Ein Treppenwitz, wenn man sich die Artikel des Leithammels der EUSkeptikerInnen vor Augen führt. Professioneller Webauftritt Als Gegenschlag brachte der in seiner vermeintlichen Professorenwürde tangierte Dr. Hollaender auf seiner Homepage (mit der prestigeträchtigen Adresse http://members.chello.at/rechtsforschung) das vom Klausenburger Dekan signierte Ernennungsschreiben vor. Alles geklärt also, hat PROFIL einfach schlecht recherchiert? Keiner mag´s gewesen sein Na ja: Nach Auskunft der rumänischen Botschaft in Wien ist der Titel „Universitätsprofessor“ nach rumänischem Recht an einen Lehrstuhl samt fixer Anstellung gebunden. Hollaender könne daher kein Professor in Klausenburg sein, ob ordentlicher oder außerordentlicher. Auch eine Wortmeldung des Honorarkonsuls von Rumänien, Mag. Dr. Boris J. Schneider, in einem an PROFIL gerichteten Leserbrief nagt an der Glaubwürdigkeit des Anti-EU Theoretikers. Dem Rektor der Klausenburger Universität sei lediglich bekannt, „dass Herr Dr. Adrian Hollaender zu einigen Seminarveranstaltungen seitens der Universität eingeladen wurde“. Dafür gebe es aber definitiv eine Kooperation der Universität mit der Wiener Staatsoper. erdegesetz im Mai 2007, bei der der zweite NRPräsident Spindelegger als Gastgeber fungierte. Laut dem Pressesprecher des Zweiten Nationalratspräsidenten beschränkte sich die Rolle von Herrn Hollaender bei dieser Veranstaltung allerdings auf die Begrüßung. Das alleine rechtfertige nicht, dass sich dieser fortan mit dem oben genannten Titel schmücke. Der wahrhaft außerordentliche Professor wurde aufgefordert, diese Bezeichnung in Hinkunft zu vermeiden. Ein Unglück kommt selten allein … Wenn’s halt so schön klingt … Abgesehen von seinen Troubles mit den Tücken des Rechts auf höhere universitäre Weihen hat Krone-Liebling Hollaender aber auch Probleme mit anderen von ihm geführten Titeln. Seine oben erwähnte Bezeichnung als „Vorsitzender des Grundrechtskonvent im Parlament der Republik Österreich“ stützt er auf eine von ihm initiierte Veranstaltung zum Grundrechtsbeschw Übrigens: Auf der Homepage der Rechts wissenschaftlichen Fakultät in Klausenburg gibt es unter dem Punkt „Academic and Ad ministrative Staff“ zwar keinen Prof. Hollaender. Dafür findet sich an aber ein „Chancellor of the Students“, der dem „Board of the Professoral Council“ zugehörig ist. Klingt doch gleich viel besser als unser schnöder „ÖH-Vorsitzender“, oder? BICHLER ZRZAVY Rechtsanwälte GmbH Wir sind eine renommierte und expandierende Anwaltskanzlei in Wien und suchen Rechtsanwaltsanwärter/innen mit starker Affinität zu wirtschaftsrelevanten Rechtsfragen. Wir sind an langfristiger Zusammenarbeit interessiert und bieten sehr gute Bezahlung, ständige juristische Auseinandersetzung und laufende Weiterbildung. Ein gutes Arbeitsklima ist uns besonders wichtig, weshalb uns viel daran liegt, dass unsere Mitarbeiter auch ausreichende Erholung in ihrer Freizeit finden. Ihre persönlichen Stärken sind Ihr Auftreten, ein professioneller Arbeitsstil, geistige Wendigkeit, Teamfähigkeit, sowie permanente Lernbereitschaft, die bei uns jede Unterstützung findet. Richten Sie Ihre Bewerbung bitte an RA Mag Sylvia Unger oder RA Mag Alexander Cabjolsky, am besten per E-Mail unter: [email protected]. Juristl | JUlI 2008 FH-Studierendenvertretung in ÖH eingegliedert BE RI CHT FH goes ÖH marlene wedl | beratung | [email protected] Die Unterschiede, Vor- und Nachteile zwischen Fachhochschulen und Unis sind ein vieldiskutiertes Thema. Seit 5. Dezember 07 haben die beiden Konkurrenten jedenfalls eine Gemein samkeit mehr, denn im November 07 wurde im Nationalrat beschlossen, dass die Studier endenvertretung der FHs in die ÖH eingegliedert wird. +30.000 Mitglieder De facto bedeutet das, dass die ÖH um 30.000 Mitglieder wächst und somit einen einzigen „österreichischen Hochschulraum“, wie Wissen schaftsminister Hahn es ausdrückt, bildet. Außerdem wurde im Zuge der Gesetzesnovelle die studentische Vertretung auf den FHs in der Form des Fachhochschulstudiengesetzes – kurz FHStG - auf eine gesetzliche Basis gestellt. Bis dato bestand diese nämlich in einem rechtsleeren Raum, war in ihrer Ausgestaltung und ihren Rechten vom jeweiligen Erhalter, also der jeweiligen FH, abhängig. Fachhochschulstudiengesetz Das FHStG sieht vor, dass die Studierenden an den FHs auf lokaler Ebene Jahrgangssprecher Innen und StudiengangssprecherInnen direkt wählen: Die Studiengangssprecher wählen wiederum ihre FH-Studienvertretung. Von dieser werden schließlich Delegierte in die ÖH Bundesvertretung entsandt. Im Gegensatz zu den Unis sieht das Wahlsystem auf den FHs also keine Listenwahlen, sondern lediglich Personen wahlen vor. Eigene Satzung Die jeweilige FH-Studienvertretung erlässt auch ihre eigene Satzung, in welcher zum Beispiel festgehalten wird, wie die ÖH-Gelder innerhalb der jeweiligen FH aufgeteilt werden. ÖH-Beitrag Die Eingliederung in die ÖH bedeutet für FHStudierende auch die Verpflichtung zur Leistung Juristl | Juli 2008 des ÖH-Beitrags, wovon jedoch 85% bei der jeweiligen lokalen FH-Studierendenvertretung verbleiben. Die restlichen 15% gehen an die Bundesvertretung. Dies bedeutet neue Gestalt ungsmöglichkeiten und erweiterte Verant wortungsbereiche auf der einen Seite, die Herausforderung, sich dem FHStG entsprechend zu organisieren, neue Strukturen aufzubauen und Satzungen zu erlassen auf der anderen. Reaktionen Das Meinungsspektrum der FH-Studierenden selbst ist diesbezüglich bunt. Kritikpunkte sind vor allem die zwangsweise Eingliederung und die damit verbundene Verpflichtung zur Leistung des ÖH-Beitrags. Viele Stimmen, allen voran die Mitglieder des Vereins zum Aufbau und zur Förderung einer bundesweiten Studierenden vertretung der Fachhochschulen und Fach hochschul-Studiengänge (VFFH) jedoch begrüßen vor allem die gesetzliche Verankerung einer autonomen FH-Vertretung und die stärkere öffentliche Wahrnehmung ihrer Interessen in Form eines österreichweiten Vertretungskörpers. Forderung erfüllt Die Eingliederung der FHs entspricht einer langjährigen Forderung der ÖH. Eine höhere Anzahl an Mitgliedern und eine breitere zu vertretende Interessenslandschaft sprechen für eine erstarkte Position der HochschülerInnenschaft. Insofern ändert sich mit der Integration der FH-Vertretung in die ÖH auch für uns Uni-Studierende etwas: Denn vor allem auch wir können von einer einflussreich(er)en ÖH profitieren! Bitte lächeln – Sie werden beobachtet! beri ch t Big Brother/Sister (:P) ante portas? stephan steinhofer | beratung | [email protected] „1984“ So nannte George Orwell seine düstere Zukunftsvision einer Gesellschaft, in der Überwachung, Bespitzelung und Vernaderung zum Alltag gehören. Wenn man sich heute die jüngsten Entwicklungen in der Gesetzgebung und gelebten Praxis ansieht, kann man nur nüchtern feststellen, dass sich Orwell geirrt hat. Und zwar um ungefähr 24 Jahre. SPG, Vorratsdatenspeicherung, usw Über die im Nacht- und Nebelverfahren durchgezogene Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG), die den Sicherheitsbehörden neue, besonders grundrechtskritische Eingriffskompetenzen gegeben hat und bei der verfassungsrechtliche Bedenken zumindest nicht abwegig erscheinen, wurde schon viel geschrieben und gesagt. Auch bezüglich der kommenden (in Österreich noch nicht umgesetzten) Vorratsdatenspeicherung, die auf einer EG-Richtlinie beruht, sind die Barrikaden, auf die DatenschützerInnen und diverse RechtswissenschaftlerInnen ob ihrer Bedenken gegen den Inhalt der Maßnahmen gestiegen sind, noch nicht einmal erkaltet. Etwas zu verbergen? Aber trotz aller Empörung, die es berechtigterweise zu diesen beiden Themen gab, wurde wohl außerhalb akademischer und politisch interessierter Salons in der breiten Öffentlichkeit kaum mit der Wimper gezuckt. „Die da oben“ werden‘s – auf gut Österreichisch – schon richten, und wer nichts zu verbergen hat, den kann man auch ruhig überwachen. Bespitzelung mittels Kameras während der Arbeitszeit lückenlos überwacht. Ein besonderes Augenmerk der ÜberwacherInnen galt laut den Berichten der Einhaltung des Toilettenverbotes für MitarbeiterInnen während der Arbeitszeit. In einer tschechischen Filiale gab es von diesem Verbot aber eine Ausnahme für weibliche Bedienstete, die ihre Tage hatten – aber nur, wenn sie diesen Umstand auch kameratauglich durch ein Stirnband publik machten. Auch Details über private Telefongespräche – „was kochen wir heute Abend?“- finden sich in den Protokollen der von Lidl angeheuerten Detektive. Wo ist die Gewerkschaft? Als diese Praktiken bekannt wurden, gab es ein gehöriges Rauschen im Blätterwald, und zwar quer durch ganz Europa. Die Empörung war groß, ganz besonders auch in der Gewerkschaftsbewegung, die sich bei Lidl und vergleichbaren Diskontern seit jeher unterrepräsentiert fühlt. Ob ein Mehr an Betriebsräten und gewerkschaftlichem Einfluss auch für ein Mehr an moralischer Integrität in einem Unternehmen sorgt, darf aber bezweifelt werden. Der Ausblick von der Stiege 2 des Juridicums gewährt einen symbolträchtigen Eindruck davon, was die Kehrseite von zuviel Macht für Gewerkschafter darstellt. Keine Pinkelpausen Vielleicht bekommen VertreterInnen dieser kleingeistigen und demokratiepolitisch verkümmerten Haltung durch den letzten Paukenschlag in Deutschland nun den notwendigen Weckruf. Wie das Magazin „stern“ durch Insiderinformationen erfahren hat, wurde das Personal einiger Filialen des Diskonters „Lidl“ durch zentral organisierte plett verdachtsunabhängiger (Stichwort Vorrats datenspeicherung) Überwachung der Be völkerung ist genauso wie auf die eben geschilderten „Sicherheitsmaßnahmen“ in privaten Betrieben nicht die Schaffung von neuen Gremien, Datenschutzbeauftragten oder ähnlichen zahnlosen Tintenburgen. Nichts ist egal! Das Einzige, was wir der fortschreitenden Realisierung der Orwell’schen Schreckensvision entgegenhalten können, ist tatsächliches Interesse. Es darf uns nicht „wurscht“ sein, was „die da oben“ machen, und genauso wenig darf es uns „wurscht“ sein, was der freundliche Herr aus der technischen Abteilung da für eine Kamera auf unserem Arbeitsplatz installiert – auch wenn alles stets natürlich „nur aus Sicherheitsgründen“ erfolgt. Grenzen überschritten Etwas Positives hat die „Spitzelaffäre“ bei Lidl nämlich gezeigt: Sobald die schleichende Zunahme von Überwachungsmaßnahmen den ureigensten Lebensbereich der Menschen berührt und entsprechende Proteste hervorruft, gibt es eine Reaktion. In diesem Fall musste sich die Geschäftsführung von Lidl aufgrund des öffentlichen Drucks nicht nur entschuldigen, sondern schlussendlich auch jedem betroffenen Mitarbeiter eine Sonderzahlung von € 300,– leisten. Es besteht also Grund zur Hoffnung, dass Medien und Zivilgesellschaft nun aufgewacht sind und wir George Orwell samt seiner Visionen noch einige Zeit in der Kiste lassen können. Nein, die Antwort auf staatliche Begehrlichkeiten in Richtung flächendeckender, teilweise komJuristl | JUlI 2008 Gesetzlich verpflichtend – verpflichtend ethisch? beri ch t Ethik- statt Religionsunterricht eva-maria hintringer | beratung | [email protected] Im Art 14 Abs 5a B-VG werden die Ziele und Grundwerte der österreichischen Schule verfassungsrechtlich verankert, wobei auf religiösweltanschauliche Bildung erstaunlich viel Wert gelegt wird: ,, Im partnerschaftlichen Zusammen wirken von Schülern, Eltern und Lehrern ist Kindern und Jugendlichen die bestmögliche geistige, seelische und körperliche Entwicklung zu ermöglichen, damit sie zu [...] Menschen werden, die befähigt sind, an den sozialen, religiösen und moralischen Werten orientiert Ver antwortung für sich selbst, Mitmenschen, Um welt und nachfolgende Generationen zu übernehmen. Jeder Jugendliche soll [...] dem politischen, religiösen und weltanschaulichen Den ken anderer aufgeschlossen sein sowie befähigt werden, am Kultur- und Wirtschaftsleben Öster reichs, Europas und der Welt teilzunehmen [...].” Modell Diese Bestimmung sieht die ÖVP als nicht verwirklicht, die Verfassung erteile den klaren Auftrag, SchülerInnen auch in religiösen und moralischen Fragen Orientierung und Bildung zu bieten. Durch die momentan bestehende Möglichkeit, sich vom Religionsunterricht abzumelden, würde die Schule diesem Auftrag aber nicht gerecht werden, weswegen das bisher nur an manchen Schulen als Schulversuch angebotene Fach “Ethik” in das Regelschulsystem aufgenommen werden soll. Das heißt: Wer sich vom Religionsunterricht abmeldet oder ohne religiöses Bekenntnis ist, besucht – anstatt wie bisher eine Freistunde genießen zu können – den Ethikunterricht. Nach dem Gesetzesentwurf stellt Ethik also einen „nachrangigen” Pflicht gegenstand da, er ist erst verpflichtend, wenn Religion abgewählt wird. Der Ausbildung zur/m Ethik-LehrerIn gesteht der ÖVP-Vorschlag kein eigenständiges Lehramts studium zu, Pädagogische Hochschulen und Universitäten sollen nur eine Zusatzqualifikation zu bestehenden Fächern anbieten, Religions lehrerInnen sollen a priori befähigt sein. 10 Juristl | Juli 2008 Kritik – ReligionslehrerInnen im Ethikunterricht Ein Punkt, der jedenfalls zu hinterfragen ist, ist jener der Ausbildung – insbesondere die prinzipielle Befähigung von ReligionslehrerInnen. Grund für diesen Vorschlag der ÖVP ist wohl, dass der Ethikunterricht primär in die Hände dieser gelegt werden soll. KritikerInnen befürchten deshalb nicht unbedingt nur zu Unrecht, der Ethikunterricht solle ein versteckter Religions unterricht sein. Prima facie erscheint es nicht widersinnig, ethisch bereits gebildeten PädagogInnen den Vorzug zu geben und ReligionslehrerInnen keine zusätzliche Ausbildung aufzubürden. In diesem Zusammenhang drängen sich aber zwei Fragen auf: Zum einen verfügen PhilosophielehrerInnen wohl über eine ebenso fundierte ethische Vorbildung, warum also sind nicht auch sie prädestiniert, dieses Fach zu unterrichten? Ethik ist bekanntlich nicht nur eine Teildisziplin der Theologie, sondern auch der Philosophie. Zum anderen ist zu überlegen, ob es dem Sinn und Zweck der beiden Fächer Religion und Ethik entspricht und zuträglich ist, von denselben Personen (ohne vorangegangene Schulung) gelehrt zu werden, ob also durch die personelle Einheit nicht beiden etwas von ihrem Charakter genommen wird. Auch wenn eine gemeinsame Schnittmenge zwingend ist, braucht doch jeder der Gegenstände ein eigenes Profil und hat eine andere Basis:, „Ein Ethikunterricht, der nach Streichung des Begriffs „Gott“ so etwas wie ein säkularisierter Religionsunterricht ist, wird genauso wenig taugen wie ein Religionsunterricht, der zu einem verkappten Ethikunterricht mutiert und nicht mehr aus seinen ureigensten Quellen schöpft”, schreibt HR Dr. Christine Mann, Leiterin des Erzbischöflichen Amtes für Unterricht und Erziehung in Wien, zutreffend in “Die Presse” vom 3.5. 2008. Dass eine solche Annäherung und Profillosigkeit der beiden Fächer ohne besonderer Schulung der ReligionslehrerInnen sehr wahrscheinlich ist und somit das in der Verfassung erklärte Ziel, SchülerInnen auch religiös-weltanschaulich zu bilden, nicht erreicht werden kann, ist wohl offensichtlich. Alternative, Ersatz oder Strafe? Weitere Einwände gegen den Entwurf betreffen die Stellung des Ethikunterrichts als „nachrangiges” Fach, das nur dann zum Pflichtgegenstand avanciert, wenn der Religionsunterricht nicht besucht wird und deshalb für manche einen „Strafcharakter” hat. Dazu ist zu sagen, dass der Ethikunterricht nicht nur das Auffangbecken für die SchülerInnen darstellt, die sich abgemeldet haben, sondern zu einem großen Teil auch jene Jugendliche betrifft, die ohne religiöses Bekenntnis sind. Der Ethikunterricht kann hier also gar nichts ersetzen, sondern dient der im Rahmen der Schulbildung dringend notwendigen Auseinandersetzung mit Werten und ethischen Fragen. Der Staat kann nicht wollen, dass junge Menschen in diesem Bereich keinerlei Orientierung oder Anregung finden, nicht gefördert werden und ihnen die Beschäftigung mit zentralen Lebensthemen selbst überlassen wird. Dieselben Argumente müssen aber auch gleichermaßen für die SchülerInnen zutreffen, die – aus welchen Gründen auch immer – mit dem konfessionellen Unterricht nicht zurecht kommen und sich abmelden. Ethikunterricht ist also kein Ersatz, sondern eine Notwendigkeit und dementsprechend keine Strafe, sondern unverzichtbarer Bestandteil einer den ganzen Menschen umfassenden Erziehung und Bildung. An die Kritik der Subsidiarität knüpfen sich gleich mehrere Forderungen an die religiösethische Erziehung in Österreichs Schulen; sie reichen von der Einführung des Ethikunterrichts neben dem Religionsunterricht bis hin zur Abschaffung des letzteren, Stichwort “Religion ist Privatsache”. kultur Letzteres widerspricht im Bereich Schulbildung nicht nur der Gesetzeslage (Schulvertrag 1962 für die Katholische Kirche, RelUG für alle anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften), sondern auch jedem vernünftigen Verständnis von Allgemeinbildung. Der bereits zitierte Art 14 Abs 5a B-VG fordert, dass jede/r Jugendliche befähigt sein soll, „am Kultur- und Wirtschaftsleben Österreichs, Europas und der Welt teilzunehmen.” Es ist verwunderlich, warum die Bedeutung des Religionsunterrichts in der kulturellen Erziehung immer wieder vergessen wird. Beim Lesen mancher Kritiken am ÖVP-Entwurf entsteht der Eindruck, das Fach habe an öffentlichen Schulen keine Existenz berechtigung und bestehe aus religiöser Indoktrination, dem Auswendiglernen des Katechismus und Zwangsgebeten, weswegen man Jugendliche unbedingt diesem schädlichen Einfluss entziehen müsse. Tatsächlich ist es aber doch so, dass der Religionsunterricht in immanentem Zusammenhang mit den anderen allgemeinbildenden Fächern steht und nur alle gemeinsam zu einer ganzheitlichen Bildung (soweit das im Rahmen der Schule überhaupt möglich ist) und dem Verstehen der eigenen Geschichte und Kultur führen können. Abschließend ist also festzuhalten, dass die Einführung des Ethikunterrichts prinzipiell sehr zu begrüßen ist und für jene SchülerInnen, die am konfessionellen Unterricht nicht teilnehmen können, eine nicht zu unterschätzende Lücke schließen wird. Vorsicht scheint aber bei der Umsetzung geboten, ideologische Scharmützel sollen in dieser Diskussion, gerade weil sie so sehr von der eigenen Weltanschauung durchdrungen ist, nicht im Vordergrund stehen – egal von welcher Seite sie ausgehen. Neu im Kino ab 30. 05. im Gartenbaukino FUNNY GAMES U.S. George, Ann und ihr kleiner Sohn Georgie ahnen zunächst nicht, dass ihre idyllischen Sommerferien bald in einem Alptraum enden. Während Vater und Sohn das Segelboot zu Wasser lassen, bereitet Ann das Essen vor. Plötzlich steht Peter, der junge, sichtlich wohlerzogene Gast der Nachbarn in der Tür und bittet um ein paar Eier. Als er sie fallen lässt und neue verlangt, wird Ann stutzig. Bald taucht ein zweiter junger Mann auf – Paul. Aus dem scheinbar freundlichen Besuch wird ein offen perfider Machtkampf. Die beiden Eindringlinge fordern die Kleinfamilie zu einer eiskalten Wette auf: Entweder schaffen es die Drei, sich innerhalb von 12 Stunden zu befreien oder sie sind tot. Ein Spiel mit vollem Einsatz und unberechenbarem Ausgang … ab 30. 05. täglich um 22 Uhr im Gartenbaukino [REC] Fernsehmoderatorin Angela Vidal und ihr Kameramann Pablo wollen eigentlich nur eine Nacht lang den Alltag der Männer einer Feuerwache dokumentieren. So denken sie sich nichts weiter, als die Feuerwehrmänner zu einem Routine-Einsatz in ein altes Mietshaus gerufen werden, wo sie der Polizei die Tür zu einer Wohnung öffnen sollen. Doch dann werden sie in der Wohnung von einer blutverschmierten Frau angegriffen, ein Polizist wird schwer verletzt. Flucht ist unmöglich, denn mittlerweile hat die Polizei das Gebäude weiträumig abgesperrt. Fernsehteam, Beamte, Feuerwehrmänner und Mieter sind gefangen in dem Haus. Dann bricht die Hölle los... Mit [REC] ist den spanischen Genrespezialisten Jaume Balagueró und Paco Plaza ein Meisterwerk des modernen Horrorfilms gelungen, das schon jetzt als Kultklassiker gefeiert wird. Mit einfachen und extrem effektiven Mitteln erschaffen die beiden ein beunruhigendes Schreckens szenario, das an Spannung und Schocks kaum zu überbieten ist. Juristl | JUlI 2008 11 Zweiter Anlauf im Herbst beri ch t Anmeldechaos ade? sven schneider | stv. vorsitzender | [email protected] Seit letztem Jahr versucht das Rektorat ein universitätsweit einheitliches Anmeldesystem zu schaffen. Im Wintersemester 2007/08 wurde das System erstmals in den Studienrichtungen Philosophie, Bildungswissenschaften und Wirt schaftswissenschaften verwendet. Im Sommer semester 2008 folgte die Rechtswissen schaftliche Fakultät. Nach dem etwas holprigen Start des An meldesystems soll im Wintersemester alles besser werden. Die Probleme, so wurde uns versichert, sind behoben und jede/r wird sich im kommenden Semester anmelden können. Rückblick Der Ursprung allen Übels dürfte wohl ein Missverständnis zwischen dem ZID (Zentraler Informatikdienst) der Universität Wien und der Studienprogrammleitung gewesen sein. Die Studienprogrammleitung war der festen Überzeugung, die Anmeldungen für beide Studienpläne (alt und neu) problemlos über das System laufen lassen zu können. Der ZID wiederum war der Meinung, es wäre klar, dass dem nicht so ist. Folge des Ganzen war, dass sich die Studierenden im alten Studienplan zum Teil nicht für ihre PÜ anmelden konnten, da sie die Voraussetzungen (welche jedoch nur für den neuen Studienplan galten) nicht erfüllten. Klar wurde dies am ersten Tag der Anmeldefrist, als Studierende zu Hunderten bei uns, sowie beim ZID anriefen und verzweifelt um Hilfe bei der Anmeldung baten. Eine ad hoc Änderung am laufenden System war leider nicht möglich, also musste auf andere Art und Weise Abhilfe geschaffen werden. Als Notlösung wurden innerhalb von wenigen Stunden Anmeldemasken auf den Homepages der Institute gestellt, über welche sich die StudentInnen des alten Studienplans anmelden konnten. Dass damit auch die Überschneid ungsfreiheit nicht mehr gewährleistet werden konnte, war einer der Nebeneffekte des zweiten (Notlösungs-) Anmeldesystems. Auch die etwas 12 Juristl | Juli 2008 verwirrenden Mailaussendungen nach Anmelde schluss waren Folge mehrerer parallel laufender Systeme. In drei kurzen Absätzen zusammengefasst klingt das Problem nicht besonders spektakulär. Die Wirklichkeit war jedoch eine Mischung aus Fehlermeldungen, Verzweiflung, langen Tele fonaten, Zorn und Nervenzusammenbrüchen. Daneben traten, wie bei Ersteinführungen von komplexen Systemen leider oft der Fall, zahlreiche Probleme auf, die vor dem „Live gehen“ nicht erkennbar und für die Betroffenen sehr unangenehm waren. So wurden zB manche Strafrecht PÜ 1 vom System nicht als solche erkannt und folglich war die Anmeldung zur PÜ 2 mangels erfüllter Voraussetzung nicht möglich. Für ErasmusstudentInnen sah das ganze noch katastrophaler aus: Ihnen fehlten in jedem Fall die Voraussetzungen im System. Das Präferenzensystem Einige „Probleme“ wiederum hatten gänzlich andere Ursachen: Viele Studierende reihten in den Präferenzensystemen nur eine PÜ, zum Teil offenbar in der Meinung, das System austricksen zu können und dadurch ganz sicher in diese eine Pflichtübung eingeteilt zu werden. Entsprechend verärgert waren manche über die „falsche“ Zuteilung und gaben ihren Ärger wortreich über das Telefon bekannt. In Zukunft wird dem dadurch entgegnet, dass das System mindestens 5 Präferenzen (sofern so viel vorhanden) erwartet. Ein für Außenstehende etwas komisches Bild gab der zweite Zuteilungslauf, den es in manchen Fächern gab. Die zweite Anmeldefrist fing kurz nach dem ersten Anmeldeschluss an, damit die Studierenden, welche nicht in einer ihrer Präferenzen unter gekommen waren, von den vorhandenen Übungen eine weitere Reihung vornehmen konnten. Da für einige PÜs die Zahl der StudentInnen erhöht wurden, war es möglich, dass genau jene im zweiten Zuteilungslauf zur Auswahl standen, welche die/der Userin bereits im ersten angegeben hatte. Dass so etwas ärgert und Un verständnis hervorruft dürfte auch der ZID erkannt haben. Kommendes Semester wird dies vom System berücksichtigt, die Zuteilung erfolgt also bei Erhöhung der Plätze automatisch. Neues Anmeldesystem für neuen Studienplan Parallel zur Einführung des neuenAnmeldesystems kam ein weiterer kritischer Faktor dazu: Es war das erste Semester, in dem sich viele Studiernde des neuen Studienplans für PÜs aus BR, ZGV und UR anmelden würden. Dies war auch einer der wichtigsten Gründe das Anmeldesystem zu vereinheitlichen und in diesem Semester einzuführen. Die im neuen Studienplan vorgesehenen parallel laufenden PÜs hätten die alten Systeme organisatorisch ganz einfach überfordert. Eine überschneidungsfreie Einteilung wäre nur mit Glück möglich gewesen. ... dreh durch Das Punktesystem Zusätzlich zur Vergabe von Präferenzen wurde eine weitere Möglichkeit geschaffen zu steuern, welcher Pflichtübung man zugeteilt wird: die Punktevergabe. Sie soll dafür sorgen, dass eine gewisse Fairness in der Zuteilung der LVs sichergestellt ist. Es soll nicht mehr reiner Zufall sein, ob ein/e StudentIn alle ersten Präferenzen oder (im schlechtesten Fall) alle letzten Präferenzen zugeteilt bekommt. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass auf jeden Fall ein Platz in einer der LVs garantiert wird, sofern man im jeweiligen Abschnitt ist. Die Punktevergabe erhöht lediglich die Wahrscheinlichkeit, der gewünschten LV zugeteilt zu werden. Bonuspunkte Die im Vorfeld besprochene Möglichkeit von Bonuspunkten wird nicht kommen. Einige der Probleme seien hier exemplarisch genannt: Wonach würde gewichtet? Nach Note und/oder Semesterstunden und va wie viele Punkte würden verteilt? Würden alle LVs gleich behandelt oder wird eine Abwägung getroffen zwischen schwerer bzw aufwändiger und leichter LV? Ist es doch vor allem bei uns am Juridicum der Fall, das die Semesterwochenstunden nicht den Aufwand wiederspiegeln. Berufstätig? Ein weiteres Diskussionsthema war die Benachteiligung von berufstätigen Studierenden. Können doch va sie nicht so viele LV besuchen wie ein/e VollzeitstudentIn. Bei Bonuspunkten würde das zu einer weiteren Benachteiligung führen. Wir haben übrigens im Vorfeld der Einführung des Punktesystems sehr emotionale Rück meldungen von StudentInnen bekommen. Die einen meinten, das Punktesystem würde Berufstätigen einen unfairen Vorteil bieten, da sie weniger Pflichtübungen besuchen und daher mehr Punkte zur Vergabe hätten. Die Anderen wiederum argumentierten in die entgegengesetzte Richtung: Das Punktesystem bevorzuge VollzeitstudentInnen, müssten sie doch nicht so sehr auf einzelne LVs zu bestimmten Zeiten achten und hätten dahingehend mehr Freiraum um bei einzelnen verpflichtenden LVs wenige Punkte zu vergeben. Übrigens:Wer jetzt an das Kästchen „Berufstätig“ im alten Anmeldesystem denkt und meint, dass hätte doch auch gut geklappt – hat es nicht. Die Folge dieses kleinen Kästchens war nämlich, dass PrüfungskandidatInnen einer/s LV-Leiterin/s, die/der eine Abendlehrveranstaltung speziell für Arbeitstätige abhielt, plötzlich alle berufstätig waren. Der (positive) Effekt war also gleich Null. Alles daneben? Auf den ersten Blick kommt man in die Verlockung zu sagen „Da ist ja alles daneben gegangen!“. So ganz stimmt das allerdings auch wieder nicht. In den Fällen, in denen die Anmeldung möglich war, funktionierte das System recht gut. Es gab über 27.000 (erfolgreiche) Anmeldevorgänge. Das Punkte- und Präferenzensystem sorgte dafür, dass ein Großteil der StudentInnen in einer der ersten 3 Präferenzen unter kam. Der Anteil der StudentInnen, welche nicht in die ersten drei Präferenzen eingeteilt wurden, bewegte sich unter einem Prozent. Einige werden sich jetzt denken: N,a bis jetzt war die Angabe von 3 Präferenzen auch ausreichend. Ja. Aber: Es mussten bereits ohne der drei parallel laufenden (verpflichtenden) PÜs viele StudentInnen zufällig zugeteilt werden, sobald die drei Präferenzen „erschöpft“ waren. Ein Vergleich hinkt hier also genau so wie die Argumentation „das alte System hat‘s ja auch getan“. Das alte System hätte es eben nicht gepackt, es wäre so oder so eine Änderung notwendig gewesen. Ausblick Die Sitzungen im Wochentakt über das letzte Semester, in denen über die Probleme und deren Lösung gesprochen wurde, lassen hoffen: Es könnte diesmal alles klappen. Um unnötige Fehler, wie sie im vergangenen Semester aufgetreten sind, zu vermeiden werden über die Sommerferien von uns, zusammen mit dem ZID, Probeanmeldevorgänge durchgeführt. Wir erwarten dadurch, Euch für die Anmeldung im September einige Probleme ersparen zu können. Ob auch wirklich alles so klappt wie erhofft bleibt abzuwarten, ganz problemfrei wird es höchstwahrscheinlich wieder nicht – war es aber auch unter dem alten System nie. Juristl | JUlI 2008 13 Persönlichkeiten ganz persönlich int er view Mag. Petra Zach von DLA DLA Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH, Interview mit Mag. Petra Zach, Human Resource Management. Der Mythos Großkanzlei. Was steckt wirklich dahinter? Wie ist eine „große“ Kanzlei aufgebaut? Welche Herausforderungen sind zu bewältigen? Und, vor allen Dingen, wie kann ich dort einsteigen?! 14 Julia unegg | beratung | [email protected] stefanie anker | beratung | [email protected] unsere Mitarbeiter sowie die Gemeinschaft als Ganzes besonders wichtig. Wir glauben nicht nur an die Einbindung und aktive Teilnahme jedes Einzelnen innerhalb unserer Community, sondern investieren auch verstärkt in die Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter, sowie unseres Unternehmens. Außerdem sind wir uns unserer Funktion als Teil der Gesellschaft bewusst und auch im Pro Bono Bereich aktiv. Unsere Tätigkeit geht über die klassische Verfahrenshilfe hinaus und umfasst unter anderem sogenannte Corporate Social Responsibility (CSR) Aktivitäten, bei der Teile der Kanzlei gemeinnützige Tätigkeiten erfüllen. DLA Piper ist eine große, international vertretene Kanzlei. Wie ist eine Kanzlei Ihrer Größe aufgebaut und in welchen Bereichen sind Sie tätig? Als sogenannte „Full-Service“ Kanzlei bietet DLA Piper Beratung in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts an. Derzeit ist DLA Piper in CEE (Central and Eastern Europe) mit 9 Büros und über 400 Mitarbeitern (32 Partner und etwa 190 Fee-Earner) in den folgenden Städten vertreten: Wien, Budapest, Prag, Bratislava, Zagreb, Salzburg, Sarajevo, Sofia und Warschau. Weltweit sind etwa 8.000 Mitarbeiter, davon 3.700 Juristen in 64 Büros, in 25 Ländern für DLA Piper tätig. In der Region sind wir in 6 sogenannte Practice Groups unterteilt: Corporate, M&A; Finance & Projects; Litigation & Regulatory; Real Estate; Technology, Media and Commercial, sowie Employment, Pensions & Benefits. Was unterscheidet DLA Piper von anderen Großkanzleien? Obwohl relativ schnell gewachsen, hat sich DLA Piper seine familiäre Arbeitskultur in den einzelnen Gruppen erhalten und zeichnet sich durch ein für Großkanzleien oft unüblich gutes Betriebsklima aus – was selbst durch Mitar beiterInnen, die ihren Berufsweg in einer anderen Kanzlei weitergehen möchten, bestätigt wird. Als Auszeichnung dafür haben wir das internationale Label „Investors in People“ (ein international anerkannter Qualitätsstandard für Human Resources Management) erhalten. Unsere JuristInnen profitieren ebenfalls in großem Ausmaß von unserer Einbindung in ein internationales Netzwerk. So bieten wir etwa KonzipientInnen ab dem ersten Berufsjahr die Möglichkeit zu internationalen Weiterbildungsak tivitäten und Trainings, oder KollegInnen mit entsprechender Berufserfahrung die Möglichkeit zu mehrmonatigen Auslandsaufenthalten. Haben Sie eine Firmenphilosophie? Zum einen vertreten wir unsere Werte und Visionen. Wir wollen DIE führende globale FullService Kanzlei sein. Um dieses Ziel zu erreichen bieten wir unseren Mandanten lokal und international Rechtsberatung auf höchstem Niveau an. Neben unseren Mandanten sind uns auch Welche Erwartungen haben Sie an künftige Mitarbeiter? Fachlich setzen wir im Regelfall ein abgeschlossenes Studium voraus. Es sei denn, es handelt sich um eine Bewerbung für eine Studenten position. Doktorat und/oder LLM sind ein willkommener Bonus, aber keine Pflicht. Juristl | Juli 2008 Da unsere Geschäftssprache Englisch ist, sind sehr gute Englischkenntnisse besonders wichtig, um seine Position voll ausfüllen zu können. Beruflich punkten Sie mit erster Berufserfahrung, die Sie entweder in einer Kanzlei als KonzipientIn, oder aber auch im Rahmen von Praktika im Ausoder Inland erworben haben. Vor allem sind wir auf der Suche nach Team playern, die gerne anpacken und bereit sind, die „Extra Mile“ zu gehen. Kollegialität und Team spirit sind uns bei unseren Mitarbeitern besonders wichtig! Welche Möglichkeiten zur Weiterentwicklung bietet DLA Piper seinen Mitarbeitern an? Da wir viel Wert auf die Ausbildung unserer MitarbeiterInnen legen, bieten wir regelmäßig Schulungen an. Neben den sonst üblichen verpflichtenden AWAK-Seminaren veranstalten wir weitere Trainingsmaßnahmen auf lokaler und regionaler, sowie auf internationaler Ebene, abhängig von der jeweiligen Seniorität und der Spezialisierung, im Ausmaß von einem bis zu fünf Tagen. Schon bei Eintritt in die Kanzlei wird man in eine bestimmte Practice Group eingegliedert, in der man sich auf einen bestimmten Fachbereich spezialisiert. Dies erfolgt einerseits „on-the job“, wird aber andererseits im Bedarfsfall durch entsprechende interne oder externe Trainingsmaß nahmen ergänzt. Außerdem gibt es neben den schon vorher erwähnten Trainingsmaßnahmen auch die Möglichkeit für mehrere Monate in einem unserer ausländischen Büros zu arbeiten. Welche Aufgaben können Studierende bei Ihnen übernehmen? Der Tätigkeitsbereich von StudentInnen in unserer Kanzlei ist außerordentlich vielfältig. Das Spektrum erstreckt sich von einfachen Kanzleihilfstätigkeiten bis hin zur qualitativen juristischen Mitarbeit, die einer Konzipienten tätigkeit in nichts nachsteht. Weiters gibt es für StudentInnen auch die Möglichkeit in einer unserer sogenannten Corporate Support Functions, wie etwa Know-How Management oder Business Development, mitzuarbeiten. Das Ausmaß der Tätigkeit hängt dabei vorrangig von der zeitlichen Disponibilität der StudentInnen ab. rätsel Ist es bei Ihnen üblich vom studentischen Mit arbeiter unmittelbar in das Konzipientendasein überzugehen? Häufig beginnen KonzipientInnen ihre Karriere bei uns auch schon während ihres Studiums, meist gegen Ende. Auch die Kombination einer juristischen Mitarbeit auf Teilzeitbasis mit der Absolvierung des Gerichtsjahres ist möglich. Durch die stetige Expansion sowie die internationale Einbindung der Kanzlei sind den Karrierechancen inklusive der Möglichkeit einer Partnerschaft keine Grenzen gesetzt. Vielen Dank für das Interview! Sudoku 8 6 9 5 5 4 3 9 9 7 5 2 2 2 4 3 9 6 1 9 5 4 4 3 7 2 8 6 1 2 5 4 9 1 3 Juristl | JUlI 2008 15 Gewinnspiel Taekwon-Do Fitness begeisterte Quizzer und solche die es noch werden wollen aufgepasst – auf www. fvjus.at gibt es dieses Mal sportliche Preise: Gewinne für dich oder ein Familienmitglied eine Halbjahresmitgliedschaft im Int. TaekwonDo Wien-City Center "Vienna’s First Dojang" (http://wien.taekwondo-center.at) im Wert von EUR 420,-. Alle Gewinnspielteilnehmer erhalten außerdem eine 1-Monats-Kursmitgliedschaft für drei Personen oder eine Familie im Wert von 210,Euro. Das traditionelle Taekwon-Do ist eine Jahrtausende alte koreanische Kampfkunst – trainiert wird ohne Körperkontakt, Fitness und Gesundheit stehen im Vordergrund. Taekwon-Do im Zentralen Dojang Europas, Dozent für Nahkampf und Selbstverteidigung Volkshochschule, Stellvertretender Schulleiter des Zentralen Dojang der Internationalen Classic Taekwon-Do Federation in Europa; 2000 Mitglied des Europäischen Demonstrationsteam, dass verschiedene Länder Europas besuchte und dabei Spitzendarbietungen des TaekwonDo bot. 2004 Bestellung durch den Classic Taekwon-Do Verband als leitender Direktor im TaekwonDo Center der Wiener-Innenstadt. Aufbau und Verbreitung des traditionellen Taekwon-Do in Wien und Niederösterreich. 2005 Gründung diverser Taekwon-Do Schwerpunktgruppen für biographie Selbstverteidigung- und Eigenschutztraining im Verband der Wiener Volkshochschulen. Ausrichter von Int. Taekwon-Do Demonstrationen Renè G. Perkounig, geb. 1978 beim Vienna Sportfestival, Donauinselfest und Int. Black Belt Instructor bei zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen. Zusammenarbeit, Beratung und Kooperation mit Sportbiographie: 1992 Beginn der Schulung dem Ausbildungsleiter der ASE-WEGA CI Robert im traditionellen Taekwon-Do; 1997 Stellver Wagner Basicinstructor Maor Self-Defense. tretender Trainer und Kursleiter für Selbstver 16 teidigung und Nahkampf (Landesgendarm 2008 eriekommando Kärnten), Trainer für Kinder Traditional Taekwon-Do Community. Übernahme Jugendliche und Erwachsene, Stellvertretender der europäischen Referatsleitung für die Kursleiter an der Volkshochschule; 1999 jüngs- bereiche Fortbildung- Nahkampf-, Eigenschutz ter Schwarzgurtträger in Europa, Dozent für und Selbstverteidigung in der Community; Juristl | Juli 2008 Mitbegründer der internationalen Buchvorstellung Int er view Steuertipps 2008 Wusstest du, dass… … mit Denkarbeit verbundene Berufe und die dafür benötigten Utensilien, wie beispielsweise eine Couch, auf der man seine Denkarbeit vollzieht, von der Steuer absetzbar sind? … man bei Dienstreisen Visitenkarten sammeln und ein „Arbeits- Tagebuch“ führen sollte, um die Reise bzw. Teile davon absetzen zu können? … auch Rad- Dienstreisen von der Steuer absetzbar sind und sogar ab 6 km höher vergütet werden? … man bei der Familienplanung berücksichtigen sollte, dass man als Alleinerzieherin für ein (vor dem 30. 06. eines Jahres geborenes) Kind den jährlichen Alleinerzieherabsetzbetrag in Höhe von € 364,– geltend machen kann? … man sich immer nach dem 30. 06. des Jahres scheiden lassen sollte? … spezielle Dekorationen einer Berufssparte (Wonderbra, String Tanga, Hüte) absetzbar sind? … „kalte Hand“ – „im Freien stehen“ bedeutet und damit gemeint ist, dass es keine Rechnung gibt? … es den Beruf Golfball-Taucher gibt? … im Steuerrecht der Beruf des Zuhälters anerkannt ist, damit der Staat Geld bekommt? … die Frau den Ehepartner als Hausmann anstellen kann, um Steuern zu sparen? Nicht? Dann empfehlen wir Dir das einfach zu lesende und sehr verständlich geschriebene Buch mit leichtem ironischen Unterton von Frau Mag. Christine Hapala. In einer kurzen Diskussion haben sie und Dr. Kurt Palm bewiesen, dass Steuern doch keine „trockene Materie“ sind. Liebhaber = ? Vor allem das Künstlerdasein wurde in diesem Zwiegespräch behandelt. Unter anderem, ob ein Verein vorsteuerabzugsfähig ist oder nicht. Das geht nur, wenn die Liebhabereivermutung widerlegt wird. In diesem Zusammenhang versuchten mona zaher | beratung | [email protected] martin thenmayer | generalsekretär | [email protected] die beiden Vortragenden das Gegenteil vom „Liebhaber“ herauszufinden, was ihnen aber auch nach einer lebhaften Diskussion nicht hundertprozentig gelang. Was aber auch meistens in diesem Zusammenhang zutrifft, ist die Tatsache, dass auch ein Verlust Gewinn bringen kann. Finanzbeamte sind nicht allwissend Den Lesern des Buches wird mitgeteilt, dass sie den Behörden nicht immer Glauben schenken sollten, da Finanzbeamte direkten Vorgaben unterliegen und dadurch nicht alle Tatbestände, die das Gesetz beinhaltet, kennen. Diese und viele andere interessante Dinge sind in dem Buch genannt und auch für Nicht-Juristen einfach und verständlich erklärt. Natürlich kann das Buch einen Steuerberater nicht ersetzen, daher sollte man jedenfalls zusätzlich einen hinzuziehen, falls Unklarheiten und Unstimmigkeiten mit den Behörden auftreten. Mag. Christine Hapala, Dr. Kurt Palm Die Autorin: KommRin Maga. Christine Hapala ist Wirt schaftstreuhänderin mit eigener Kanzlei, Unter nehmensberaterin spezialisiert auf EPU’s und Kleinbetriebe, sowie Gründungsexpertin. Sie wurde auch mehrfach ausgezeichnet mit dem „Urban Award“ für ihre integrative Unter nehmenspolitik und der „Mentora“ für ihren besonderen Einsatz als interkulturelle Mentorin. 2007 wurde ihr der Berufstitel Kommerzialrätin verliehen – derzeit die einzige Steuerberaterin Österreichs. Kurt Palm (* 12. April 1955 in Vöcklabruck) ist ein österreichischer Autor und Regisseur. Das Germanistik-Studium an der Universität Salzburg schloss er 1981 mit einer Dissertation über Brecht und Österreich ab. Seit 1982 arbeitet Kurt Palm als Regisseur, Autor und Volks bildner. 1989 gründete er in Wien die legendäre Theatergruppe Sparverein Die Unz-Ertrennlichen, die 1999 wieder aufgelöst wurde. Von 1994 bis 1996 inszenierte er 24 Folgen der von Hermes Phettberg moderierten Phettbergs Nette Leit Show. Seit 19. November 1998 ist Palm Mitglied der Society of Jem Casey in Dublin. Er lebt in Wien und Oberranna bei Unterranna bzw. Niederranna und isst vorzugsweise gebratene Forellen. Mag. Christine Hapala, Dr. Kurt Palm Juristl | JUlI 2008 17 Orientierungshilfe & Potentialanalyse beri ch t WoMentoring Mentoring als Orientierungshilfe und Potential analyse für Sudentinnen. Was im anglo-amerikanischen Raum in der Karriereplanung Gange und Gebe ist, ist bei uns beinahe unbekannt. „Und, was machst Du wenn Du mit Jus fertig bist?“ Oft sind wir im Laufe unseres Studiums mit dieser Frage konfrontiert, aber nur selten haben wir auch eine Antwort. Klar, es gibt Ausnahmen, zum Beispiel die ehrgeizigen Ally Mc Beal wannabes, die schon (fast) immer davon träumen in einer angesehenen Rechtsanwaltskanzlei Geld und Karriere zu machen. Aber ein Großteil von uns hat in Wahrheit keine Ahnung, in welche Richtung es gehen soll und welche Möglichkeiten es für Juristen – abgesehen von Richter, Anwalt und Notar – überhaupt gibt. Eva Ruprecht vom Club Alpha, einem Frauenclub in Wien, war eine der Initiatoren des Programms WoMentoring, welches Frauen dabei unterstützt herauszufinden worin ihre individuellen Gaben liegen, welche Branchen für sie interessant sind und was frau tun kann, um eine positive Entwicklung ihrer Karriere zu fördern. Mehr über WoMentoring Marlene wedl | beratung | [email protected] stefanie anker | beratung | [email protected] und Karriereplanung unterstützen, ehrenamtlich und unentgeltlich. Gemeinsamer Weg Bei der Auswahl des jeweiligen Mentors wird gezielt auf die Bedürfnisse und Ansprüche des Mentees eingegangen, damit die Effizienz des Mentoring gewährleistet wird. Mentoring ist aber nicht misszuverstehen; es handelt sich dabei weder um Jobvermittlung via Networking noch um ein Programm zur Selbstfindung. Vielmehr geht es darum Berufwünsche und konkretisieren und gemeinsam Wege zu diesem Ziel gefunden werden. Ehrenamtlich und ohne Vorgaben Bemerkenswert ist insbesondere die Untent geltlichkeit – das gesamte Programm basiert auf Ehrenamtlichkeit. Die Motivation der Mentoren schöpft sich aus dem Bedürfnis ihre Erfahrungen an die jungen Mentees weitergeben und ihnen bei der Orientierung helfen, die jetzt an demselben Punkt stehen, an dem Sie damals standen. Es gibt keine Vorgaben für Mentoringbeziehungobligatorisch ist lediglich das Erstgespräch. Hier werden die Erwartungen festgestellt, die Bereiche, in denen sich der Mentee Hilfe wünscht herausgearbeitet und die konkreten Möglich keiten des Mentors besprochen. Je nach Einzelfall wird individuell ein Plan erstellt, wie die Betreunung aussehen soll. In der Regel nutzt der Mentor seine Kontakte und organisiert Treffen und Gespräche mit den entsprechenden Leuten aus der Praxis, in einer Atmosphäre, die offene Fragen, Antworten und Feedback erlauben, in einer Form, wie es in der „Realität“ nicht möglich wäre. Wichtig hierbei ist, dass der Mentee gut vorbereitet ist, um auch wirklich den maximalen Nutzen aus diesen Treffen ziehen zu können. Die persönliche Betreuung durch den Mentor findet durchgehend, im festgesetzten Umfang, statt. Interessiert? Bewerben kannst Du Dich über die homepage www.womentoring.org bis 30. Juni. Voraus setzung ist, dass Du den ersten Studienabschnitt absolviert hast (und eine Frau bist). Es sind übrigens ebenso Studentinnen anderer Studien richtungen dazu eingeladen, dieses Programm richtet sich an alle angehenden Jungaka demikerinnen, egal von welcher Studienrichtung Wir haben Frau Mag. Ruprecht für Euch zu Gespräch gebeten, um mehr über WoMentoring zu erfahren. Außerdem durften wir Herrn Dr. Martin Zartl, einen der wenigen männlichen Mentoren, und Frau Mag. Maria Steiner, welche durch Mentoring Ihren Platz in der juristischen Karrierewelt gefunden hat, kennenlernen. Mentor & Mentee Unter Mentoring versteht man grundsätzlich eine Förderbeziehung zwischen einem erfahrenen Mentor und einem Mentee. WoMentoring ist ein spezielles Programm des Club Alpha, in welchem erfolgreiche Frauen (und auch Männer), die sich in der Berufswelt bereits etabliert haben, ein Studienjahr lang Studentinnen begleiten und bei ihrer beruflichen Orientierung 18 Juristl | Juli 2008 Frau Mag. Ruprecht, Frau Mag. Steiner und Herr Dr. Zartl du kommst. Wichtig ist außerdem, dass Du einen gewissen Grad an Engagement und Ernst haftigkeit zeigst, schließlich investieren die MentorInnen viel Zeit in ihre Mentees. Wenn Du eine bestimmte Person kennst, die Du besonders gerne als deinen Mentor oder deine Mentorin hättest, ist es möglich, diese Präferenz im Rahmen der Bewerbung mitzuteilen. Iin den meisten Fällen können diese Personen dazu motiviert werden, Dich ein Jahr lang zu begleiten. Person Mein Name ist Urim Bajrami, ich studiere seit dem Wintersemester 06/07 und befinde mich derzeit mitten im 2. Abschnitt des neuen Studienplans! Nach ewigem Hin und Her hab‘ ich nun auch endlich den Weg hierher gefunden! Meine ersten Kontakt zur Fakultätsvertretung hatte ich durch eines der Tutorien – die ich übrigens jeder/m weiterempfehlen kann – und seitdem bin ich restlos begeistert … Nur mit dem Beitreten habe ich die letzten drei Semester gezögert, da ich die Befürchtung hatte, dass das Ganze neben dem Studium doch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, aber mit gutem Zeitmanagement ist alles machbar, denke, schätze oder hoffe Greta Maier [email protected] Beratung ich (keine Sorge, so schlimm ist es doch nicht). Ich habe mich für die FV entschieden, weil ich mehr über die interne Organisation und Struktur der Uni erfahren möchte. Außerdem gehöre ich selbst zu den ersten „Versuchskaninchen“ des neuen Studienplans und da trifft es sich ganz gut, meine persönlichen Erfahrungen in die Beratung einfließen lassen zu können, weil es hier erfahrungsgemäß noch einige Schwierigkeiten mit der Umstellung sowie der Handhabung gibt. Ich freue mich, euch mit einem netten und engagierten Team beratend zur Seite zu stehen! Liebe Grüße, Urim Mein Name ist Greta Maier, ich bin 20 Jahre alt, und im zweiten Jahr Studentin an der Uni Wien. Ich habe jedoch erst mit dem Wintersemester 07/08 – nach einem Jahr Soziologie – mit Jus angefangen, ein Studium das mir wirklich von Herzen gefällt, an einer Fakultät in der ich mich sehr wohl fühle. In einer Fakultät dieser Größe verliert man aber auch schnell den Überblick und kommt sich gar ein wenig verloren in der Masse vor. Umso dankbarer war ich von Anfang an, dass mir die FV immer hilfreich zur Seite gestanden Pe rson team Neu im Team Urim Bajrami [email protected] Beratung ist – ohne die lobenswerte Beratung und Unterstützung hätte ich das erste Semester wohl kaum gemeistert! Ich mag zwar selber erst am Anfang meines Studiums stehen, doch möchte ich das Wissen und die Unterstützung die mir geboten wurde einfach gern genauso weitergeben. Ich finde, dass die Arbeit der FV eine sehr wertvolle ist, und möchte (m)einen Teil dazu beitragen, anderen Leuten auf ihren Weg durch den doch nicht ganz unkomplizierten Uni-Alltag zu erleichtern. Liebe Grüße, Greta Juristl | JUlI 2008 19 Pe rs on Mathilde Beranek [email protected] Beratung P erson Mein Name ist Stefanie Humhal. Ich bin 18 Jahre alt, komme ursprünglich aus NÖ, bin aber nach Wien gezogen und studiere nun seit dem WS 2007/08 am Juridicum. Obwohl ich erst am Beginn des Studiums stehe, habe ich mich Anfang Mai dazu entschlossen, dem freundlichen Team der Fakultätsvertetung beizutreten. Als „Neuling“ am Juridicum ist es verständlich, dass manchmal etwas der Überblick fehlt, also führte auch mich der Weg Thomas Fussenegger [email protected] Beratung des Studiums kennenzulernen. Steh Euch für alle Fragen, die sowohl den 1. als auch den 2. Abschnitt betreffen, zur Verfügung. Nebenbei erwähnt bin ich auch ein „Wahlfach- & WFK Junkie“, dh bei Fragen & Anliegen könnt ihr Euch gern an mich wenden. Wünsch Euch weiterhin viel Erfolg beim Studieren ;) Liebe Grüße, M:ona) Ich studiere seit dem WS 05/06 Jus und kann mich noch gut erinnern, wie gern ich zur FV gekommen bin, um mich in allen Bereichen des Studiums beraten zu lassen. Das nicht nur aufgrund der kompetenten Beratung, sondern auch wegen den freundlichen BeraterInnen, die auch all meine Fragen stets mit einem Lächeln beantwortet haben. dann des Öfteren zur FV. Dank deren raschen und zuverlässigen Hilfe, konnte ich mich hier dann sehr schnell zu Recht finden. Gerne möchte ich nun etwas dazu beitragen, um sowohl StudienanfängerInnen als auch allen anderen Studierenden bei Fragen und Problemen rund ums Jusstudium zu helfen. Ich freue mich über euren Besuch in der Fakultätsvertretung! Liebe Grüße, Steffi Da ich erst am Anfang des Studiums stehe, kann ich mich noch gut an die erstklassige Hilfe der Fakultätsvertretung vor und während des ersten Semesters erinnern, die mir mit Sicherheit einen ordentlichen Zeitverlust wegen Fehlplanung erspart hat (Danke, Ana!). Nachdem ich nun die ersten Hürden überwunden habe, möchte ich anderen Neulingen ebenso beratend zur Seite zu stehen. Ich habe vor dem Studium schon einige Jahre gearbeitet und deshalb verwundern mich die Eigenheiten der universitären Organisations struktur immer wieder aufs Neue. Formulare hier, Fristen da, dem einen muß man emailen, Pers on Ich kann mich noch zu gut an meinen Studienbeginn erinnern, wo ich mich oft sehr allein & verloren gefühlt hab und mich bei der FV – anfangs & letztendlich – immer wiedergefunden hab. Somit will ich Euch jetzt auch behilflich sein, den anfangs schwierigen Beginn des Studiums gut zu überstehen um auch die doch vorhandenen positiven Seiten Mona Zaher [email protected] Beratung Ich habe mich entschlossen auch der FV beizutreten, um diese Hilfe weitergeben zu können und Dir somit den Studienalltag zu erleichtern. Also hoffentlich bis bald in der FV! Liebe Grüße, Mathilde Pe rson team Neu im Team Steffi Humhal [email protected] Beratung dem anderen ja nicht, – und wenn man was verwechselt kann es böse enden. Diesen Mysterien auf den Grund zu gehen und dabei zu helfen, dass möglichst niemand in die Bürokratiefalle tappt, ist die andere (nicht ganz uneigenützige) Motivation für meine Arbeit in der FV. Die freundlichen Leute und die sympathische Atmosphäre in der FV tun ihr übriges, um mir weitere gute Argumente für die Mitarbeit zu geben, die ich auch Euch allen nur ans Herz legen kann. Liebe Grüße, Thomas Rezensionen Nachgelesen Goodbye Privacy Reiter, Wittmann-Tiwald Linde Verlag 142 Seiten, 38 Euro Das Buch beschäftigt sich mit dem Grundrechtsschutz in der digitalen Welt. Die einzelnen Workshopthemen behandeln gesellschaftliche Risken von öffentlichen Registern, die Speicherung von Daten auf Vorrat, das Recht auf Information und die Videoüberwachung. Insgesamt finden sich in dem Tagungsband 18 Beiträge von führenden internationalen ExpertInnen. Dem Hauptproblem der Durchsetzbarkeit der Grundrechte auf Datenschutz und Privatsphäre in der digitalen Welt widmet sich der Großteil der Beiträge. Ein sehr gutes Buch für jene, die beim Symposium nicht anwesend waren und für die, die sich erstmals mit den Problemen des Grundrechtsschutzes in den digitalen Medien beschäftigen möchten. 10 Jahre Krankenanstaltenfinanzierung in Österreich Lehner Karl WU 120 Seiten, 19,80 Euro Bei diesem Werk handelt es sich um Band 2 der Schriftenreihe des Forschungsinstituts für Gesundheits management und Gesundheitsökonomie. Diese kritische Betrachtung befasst sich mit dem komplizierten und oft problematischen Aufbau der Krankenanstaltenfinanzierung. Die Bestimmungen des Artikels 15a KaKuG behandeln die Krankenanstaltenplanung, die Ausgestaltung des LKFModells (Landeskrankenanstaltenfonds) und organisato- rische Modelle sowie neue Steuerungsparameter. Nach zehn Jahren „neuer leistungsorientierter Krankenanstalte nfinanzierung“ liegen nun endlich umfassende Daten vor. Das Buch gibt einen Überblick zum großen Themenkomplex „Finanzierung und Organisation im Gesundheitswesen“, zeigt Kritikpunkte, Stärken und Schwächen auf und setzt sich mit Lösungsansätzen auseinander. Handbuch des Ziviltechnikerrechts Pflaum, Karlberger, Wiener, Opetnik, Rindler LexisNexis ARD Orac 236 Seiten, 48 Euro Das Handbuch des Ziviltechnikerrechts versucht einen Überblick über viele im Bauwesen relevante Bereiche und deren rechtliche Hintergründe zu schaffen. Die Erklärungen werden immer aus 3 Blickwinkeln (des Juristen, des Planers und des Bauherrn) betrachtet. Positiv ist anzumerken, dass zusätzlich zu den juristischen Autoren auch ein Techniker mitgeschrieben hat. Da der Ziviltechnikervertrag ein Vertrag mit vielen Unbekannten (Leistungsumfang, Zeitraum, Kreativität etc.) ist, ist es ziemlich schwierig, allgemein gültige Aussagen zu treffen. Vorteilhaft sind daher die Praxistipps in vielen Kapiteln. Weiters wird die Rechtslage rund um Gewährleistung und Schaden ersatzpflicht eingehend dargestellt, ein äußerst wichtiger Punkt in der Praxis. Sehr umfangreiche Musterverträge runden das Buch ab. Ein sehr gutes Buch für interessierte Studierende und eine gute Grundlage für die Praxis. Rechtsenglisch – Rechtswörterbuch für Jedermann o. Univ. Prof. Dr. Gerhard Köbler, Zentrum integrativer europäischen Legistik, Universität Innsbruck Manz 485 Seiten, 13 Euro In einfacher Form beantwortet dieses Lexikon in zweisprachigen Übersichten alle wesentlichen Fragen zur englischen Rechtssprache. Etwa 12.200 wichtige deutsche Rechtsbegriffe sind aufgelistet und mit zusätzlichen Bedeutungshinweisen versehen. Im zweiten Teil stehen rund 18.000 Stichwörter aus dem britischen und amerikanischen Englisch den gängigsten deutschen Übersetzungen gegenüber. Weiters enthält das Buch einen kurzen syste- matischen Überblick über das englische und amerikanische Rechtssystem, welcher eine gute erste Orientierungshilfe darstellt. Da wir alle im Laufe unseres Studiums den Fremdsprachennachweis ablegen müssen und auch nach der Unikarriere sicherlich mit der englischen Rechtssprache in Berührung kommen werden, ist dieses Wörterbuch nicht nur aus Kostengründen empfehlenswert. Juristl | JUlI 2008 21 Casebook Verwaltungsverfahrensrecht Metin Akyürek, Daniel Ennöckl, Nicolas Raschauer Facultas 254 Seiten, 21,40 Euro Das Casebook Verwaltungsverfahrensrecht fasst in sechs Abschnitten das breite Spektrum des Verwaltungsverfahr ensrechts zusammen, nämlich das EGVG, allgemeines Verwaltungsverfahren, Verwaltungsstrafrecht, Vollstreck ungsverfahren, Zustellrecht und das verwaltungsgerichtliches Verfahren. Die Fallbeispiele (mit Lösungen) eignen sich optimal zur Übung für die schriftliche Diplomprüfung und erleichtern außerdem den Zugang zur Materie. Das Erkennen und Verstehen von Problemstellungen steht im Mittelpunkt und erleichtert dadurch das Verständnis des Stoffes zur Gänze. Außerdem sind die Querverbindungen zu anderen Bereichen des Verfassungs-, Verwaltungs- und Gemeinschaftsrechts sehr praktisch und bieten eine weitere Hilfestellung beim Erlernen des Verwaltungsverfahr ensrechts. Konkursordnung – Praxiskommentar Erich Feil, Richter in Ruhestand Linde Verlag 1352 Seiten, 198 Euro Bereits in der sechsten Auflage erscheint nun der etablierte Kommentar zur Konkursordnung von Erich Feil, der als Autor zahlreicher Monographien und Kommentare be kannt ist. Die Neuauflage präsentiert den letzten Stand der Gesetzgebung, zudem wurde die jüngste Rechtsprechung und Literatur eingearbeitet. Im Besonderen berücksichtigt wurden das Sozialbetrugsgesetz (SozBeG), das Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG), die Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006 (GIN 2006) sowie die Schuldenberatungsnovelle 2007. Mit dieser sehr ausführlichen und umfassenden Darstellung steht der/m BenützerIn somit ein aktueller Praxiskommentar zur Disposition, der nicht nur das gesamte verfügbare Material abdeckt, sondern sich wie die vorangegangen Auflagen insbesondere bei der Gesetzesanwendung auftauchender Rechtsfragen als sehr hilfreich erweisen wird. Vor allem auch für interessierte Studierende stellt er ein ideales Nachschlagewerk dar, das für Recherchen auf diesem Gebiet eine große Stütze und fast unerlässlich ist. In Extremo - „Sängerkrieg“ Album VÖ: 09.05.2008 Wären alle Kämpfe zwischen Menschen so friedlich wie der „Sängerkrieg“ von In Extremo, die Welt wäre ein besserer Ort. Bei ihnen ist Streit willkommener Teil des kreativen Prozesses, sein Ziel ist das bestmögliche Lied. in extremo tourdaten 2008 22 13.06.08 CH - Interlaken - Greenfield Festival 21.06.08 Abenberg - Burg Abenberg/Feuertanz Festival internationale tourdaten 11.07.08 AT - Wien - Open Air Arena 17.05.08 La Nucia/Spanien - Mediatic Festival 12.07.08 Northeim - Waldbühne 04.07.08 Tolmin/Slowenien - Metal Camp Festival 17.07.08 Singen - Burg Hohentwiel 27.08.08 Sibiu/Rumänien Plata Mare, Festival Medieval 18.07.08 Creuzburg - Burg Creuzburg “Cetati Transilvane” 31.07.08 Bonn - Museumsmeile 12.09.08 Sankt Petersburg/Russland - SPB - Port 01.08.08 Trier - Amphitheater 13.09.08 Moskau/Russland - DK Gorbunova 02.08.08 Fulda - Schloss 29.08.08 Merseburg - Schloss Merseburg 30.08.08 Klaffenbach - Wasserschloss 05.09.08 Schwerin - Freilichtbühne 06.09.08 Magdeburg - Festung Mark Juristl | Juli 2008 Wir verlosen zwei Alben – schick einfach eine eMail an [email protected] mit dem Betreff „In Extremo“! Kalender News & Termine endlich ferien Veranstaltungen Lehrveranstaltungsfreie Zeit: 1. Juli bis 30. September 2008 Semesterende: 30. September 2008 Prüfungstermine oktober 2008 Anmeldefrist: 24.06. - 03.07.2008 und 26.08. - 11.09.2008 Prüfungswoche: 01.10. - 07.10.2008 Prüfungstermine: Einführung: 01.10.2008, 8:15 Füm1/RömR: 07.10.2008, 8:15 2. und 3. Abschnitt bei Redaktionsschluss noch nicht gegeben. N icht die Verpass n st! ri Anmeldef 18.-19.07.2008 20.07.2008 23.07.2008 23.07.2008 24.07.2008 26.07.2008 01.08.2008 08.-09.08.2008 14.-16.08.2008 17.08.2008 25.08.2008 28.-29.08.2008 16.10.2008 26.10.2008 06.11.2008 15.11.2008 07.12.2008 07.12.2008 09.12.2008 Nuke Festival: VAZ in St. Pölten Legends of Rock: Burg Clam in Klam Paul Simon + Special Guests: Schlosspark Esterhazy in Eisenstadt Billy Idol: Messeplatz in Klagenfurt Frequency Kick Off Party: Badeschiff in Wien Nova Jazz & Blues Night: Wiesen Söhne Mannheims: Grosses Areal in Klam Picture on Festival: Open Air Festivalgelände in Bildein FM4 Frequency Festival: Hof bei Salzburg Lovely Days Festival: Wiesen Stray Cats „Farewell European Tour“: Arena Open Air in Wien Two Days a Week: Wiesen Die Happy: Szene in Wien August Burns Red: Chelsea in Wien Schandmaul: Arena in Wien Tomte: Arena in Wien Oomph!: Flex in Wien Farin Urlaub Racing Team „Krachgarten“: Eventcenter in Hohenems Farin Urlaub Racing Team „Krachgarten“: Stadthalle in Graz Quelle: Volume, Lautstärke zum Lesen Jetzt im Gartenb aukino! Juristl | JUlI 2008 23 JUNG v.MATT/Donau 24 Juristl | juli 2008