Füße hochlegen – der Sommer ist da!

Transcrição

Füße hochlegen – der Sommer ist da!
www.fvjus.at
[email protected]
Juli 2008
Pbb. Verlagspostamt 1090 Wien | Nummer 07/08 | ZNr. 02Z033920 S
Zeitung der Fakultätsvertretung Jus
Füße hochlegen –
der Sommer
ist da!
Seite 6–7
Ein echt außerordentlicher Professor
Seite 8
FH goes ÖH
Seite 10–11
Ethik- statt Religionsunterricht
Seite 9
Seite 8
Seite 3
Vorwort
Seite 12|13
Anmeldechaos ade?
Seite 4
Faculty | UG samt Kommentierung online
Seite 14|15
Stimmen aus der Praxis: Mag. Zach von DLA
Seite 5
Soziales | Studienwechsel leicht gemacht
Seite 16
Gewinnspiel: Taekwon-Do
Seite 6|7
Ein echt außerordentlicher Professor
Seite 17
Buchvorstellung Steuertipps
Seite 8
FH goes ÖH
Seite 18|19
WoMentoring
Seite 9
Big Brother / Sitster (:P) ante portas?
Seite 19|20
Neu im Team
Seite 10|11
Ehtik- statt Religionsunterricht
Seite 21|22
Nachgelesen, Gewinnspiel: In Extremo
Seite 11
Neu im Kino
Seite 23
News & Termine
Impressum
Juristl – Zeitung der Fakultätsvertretung Jus | Nr. 07/08 | M., V., H. Verein zur Förderung studentischer Medienvielfalt,
Spitalgasse 2, Hof 1, 1090 Wien | Chefredakteurin Gabi Zach | Anzeigen Alexander Stimmler | Graphische Gestaltung
Seite 12-13
Editorial
Inh alt
Juli 2008
Das mit dem EM-Titel für Österreich müssen
wir wohl noch verschieben, aber dafür können wir einen anderen Sieg auf unserer Seite
verbuchen: Nämlich jenen über ein weiteres
absolviertes Studienjahr. Endlich.
Es ist so weit – gönnen wir uns ein bisschen
hiervon (Festivals, Konzerte – siehe News &
Termine), ein bisschen davon (baden, sonnen) und ganz viel NICHTSTUN. Einfach
ausschlafen, einfach einmal den ganzen Tag
(ohne schlechtem Gewissen) vor dem
Fernseher verbringen. Wenigstens einen Teil
der Bücher lesen, die man das ganze letzte
Jahr über gehortet hat. Jede Gazette von
vorne bis hinten durchlesen – auch wenn
der Inhalt noch so stupid ist.
Bleibt nur noch zu hoffen, dass Dein
Praktikumsplatz einer (der wenigen) ist, der
wirklich Spaß macht und dass die Ferienzeit
nicht zu schnell verfliegt. Einen wunderschönen Sommer wünscht Dir das gesamte Team
der Fakultätsvertretung.Jus – wir freuen uns
auf ein Wiedersehen im Herbst!
Cornelia Zelinka | Layout Andrea Krahofer | Fotos Photocase.com, Redaktion, Valerie Wohlfahrter | MitarbeiterInnen
Alexander Stimmler, Miriam Simsa, Gernot Fritz, Marlene Wedl, Stephan Steinhofer, Eva-Maria Hintringer, Julia Unegg, Steffi
Anker, Mona Zaher, Martin Thenmayer, Steffi Humhal, Urim Bajrami, Mathilde Beranek, Greta Maier, Thomas Fussenegger,
Julian Unger | Herstellung Manz Cross Media | Offenlegung gem. §25 MedienG: Grundlegende Richtung: Information der
Studierenden der rechtswissenschaftlichen Fakultät über aktuelle politische, gesellschaftliche und studienspezifische Themen.
Juristl | Juli 2008
Liebe Grüße
Eure Gabi
Chefreadakteurin
Vo r w o rt
Ende der zweiten Halbzeit ...
Der Sommer kommt mit großen Schritten auf uns zu,
und wie wir alle wissen kommt damit zwar die vorlesungsfreie Zeit auf uns zu. Was aber nicht bedeutet,
dass man sich als Studierender auf die „faule Haut“
legen kann, denn die nächste Prüfungswoche kommt
ja schon bald wieder auf uns zu.
Um dir aber den best möglichen Semestereinstieg zu
ermöglichen, sind wir in den vergangenen Wochen
immer wieder in Kontakt mit der Studienprogrammleitung
und den Instituten um dir ein breites Angebot auf die
Prüfungen vorbereitender Lehrveranstaltungen zu bieten. Das endgültige Angebot findest du Ende Juni auf
unserer Homepage.
Alexander Stimmler
Vorsitzender
[email protected]
Wenn wir schon bei den Lehrveranstaltungen angelangt sind:
Unser Ziel und auch das der Fakultät ist es das kommende Semester endlich mit einem funktionierenden
Anmeldesystem zu starten. Nun wurde uns Anfang
dieses Sommersemesters oft die Frage gestellt, warum
man denn nun überhaupt solche einen Aufwand
betreibe, wenn die alten, von Institut zu Institut variierenden Anmeldesysteme ohne dies eine einigermaßen sicher Methode zur Lehrveranstaltungszuteilung
geboten haben.
Dass die alten Systeme durchaus ihren Zweck erfüllten
wurde von niemandem bestritten. Dennoch war es uns
ein Anliegen für uns Studierende endlich ein einheitliches System zu finden, welches bereits bei der
Auswahl der Lehrveranstaltung verhindert, dass es zu
Überschneidungen kommt. Speziell für die Studierenden
im neuen Studienplan, die im zweiten Abschnitt teilweise 3 PÜs parallel besuchen müssen, hätten die alten
Anmeldesysteme keinen Gefallen getan.
Zugegebener Maßen war der Prototyp des im vergangenen Semester erprobten Anmeldesystems nicht das
Gelbe vom Ei. Probleme traten unter anderem auch im
Zusammenhang mit der gewöhnungsbedürftigen
Benutzeroberfläche und den teilweise unterschiedlich
geordneten Lehrveranstaltungen auf. Einen ausführlichen Aus- und Rückblick findest du im Artikel im
Heftinneren.
Abschließend wünsche ich dir erholsame Ferien.
Juristl | JUlI 2008
Facu lty
UG samt Kommentierung online
Das Universitätsgesetz
auf ug.manz.at
„Herr Kollege, was steht im Paragraphen xy der
Straßenverkehrsordnung? Was das wissen Sie nicht?
Ich fürchte, dann wird es nichts aus ihrem ‚Sehr Gut’,
Sie werden sich wohl mit einem ‚Gut’ begnügen müssen!“ Wer so ein Kommentar bei seiner Prüfung aus
Rechtsgeschichte hört, wird sich im ersten Moment
fragen, ob er nicht im falschen Film gelandet ist. Im
zweiten beginnt die/der StudentIn, so sie/er in ihrem/
seinem Studium schon ein bisschen was gelernt hat,
darüber nachzudenken, was man denn gegen eine
solche Aktion der/s PrüferIn/s machen kann. Nach ein
bisschen Recherche wird unser/e StudentIn dann auf
den § 79 Universitätsgesetz (UG) stoßen, der da lautet
„…Wenn die Durchführung einer negativ beurteilten
Prüfung einen schweren Mangel aufweist, hat das für
die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige
Organ diese Prüfung auf Antrag der oder des
Studierenden mit Bescheid aufzuheben …“.
So wirklich zufriedenstellend ist das aber noch nicht,
denn eine Regelung für positiv absolvierte Prüfungen
findet sich in diesem Paragraphen nicht. Also der
nächste Griff zum Kommentar, und da steht’s: Gegen
positive Prüfungen gibt es kein Rechtsmittel.
Studienrelevante Themen
Das UG regelt viele Dinge, die gerade für uns
Studierende von großer Bedeutung sind, so enthält es
zum Beispiel die Bestimmungen über die Zulassung
zum Studium, außerordentliche Studierende und, ganz
wichtig, die Prüfungsordnung. All diese Bestimmungen
werden zwar von den Satzungen der einzelnen Unis
und den jeweiligen Studienplänen näher ausgeführt,
finden ihre Grundlage jedoch im Universitätsgesetz.
UG online
Was viele Studierende nicht wissen: das UG samt
Kommentierung gibt es auch im Internet. Seit November
2003 kann man auf ug.manz.at durch den, erst kürzlich wieder voll aktualisierten UG-Kommentar, (herausgegeben von unserem Dekan DDr. Heinz Mayer) surfen.
Dieses von Manz und dem Bundesministerium unterstützte Projekt steht, im Gegensatz zur Rechtsdatenbank
(RDB), allen BenutzerInnen kostenlos zur Verfügung.
Hilfreiche
Paragraphenverlinkungen
Der elektronische Kommentar macht die Recherche um
einiges einfacher. So sind beispielsweise Paragraphen­
Juristl | juli 2008
verweise im Text direkte Links zu dem jeweiligen
Paragraphen. Man muss also nicht erst mühsam
suchen, sondern kann leicht zwischen Kommentierung
und Paragraphen hin und her springen. Neben der
Kommentierung finden sich auch die Kommentare zu
der Regierungsvorlage und ein ausführliches
Literaturverzeichnis zu jedem Paragraphen auf der
Seite. Der Kommentar umfasst überdies nicht nur das
Universitätsgesetz selbst, sondern auch universitätsrelevante Paragraphen aus anderen Gesetzen, wie
etwa dem Staatsgrundgesetz, der Bundesverfassung,
dem Universitätsorganisationsgesetz und noch einigen
mehr.
Falls sich trotz oder vielleicht auch gerade wegen der
Kommentierung noch Fragen zum Universitätsrecht
ergeben, hab ich eine gute Nachricht: Die meisten der
AutorInnen sind Lehrende an unserer Fakultät. So
dürfte es nicht allzu schwierig sein, weitere Auskünfte
zu erhalten.
Für die Zukunft gilt also: Wer sich auf der Uni schlecht
behandelt fühlt oder sonst eine Frage hat, muss sich
nicht in irgendwelchen Bibliotheken verkriechen, sondern kann ganz bequem in der Mensa oder von zu
Hause über das Internet zu allen studienrelevanten
Themen recherchieren.
Miriam Simsa
Kuriensprecherin
[email protected]
Deine Rechte findest Du im UG!
Das UG online – einfach und
gratis!
Liebe Grüße
ug.manz.at
PS: Neben dem UG sind für StudentInnen auch die
Satzung der Universität Wien und der jeweilige
Studienplan interessant. Die beiden finden sich, leider
unkommentiert auf www.univie.ac.at/satzung und
www.juridicum.at.
Soz ial es
Studienwechsel leicht gemacht!
Ein Studienwechsel zieht meistens negative Folgen
in Bezug auf die Beihilfen nach sich. Damit Dir die
Bei­hilfen bei einem Studienwechsel nicht verloren
gehen, sind hier die wichtigsten Infos zusammengestellt:
Was ist ein Studienwechsel?
Jede Änderung der Studienrichtung ist ein Studien­
wechsel. Bei kombinationspflichtigen Studienrichtungen
(zB Lehramtsstudien) ist auch die Änderung nur einer
Richtung ein Studienwechsel.
Auch die Rückkehr zu einer ursprünglich betriebenen
Studienrichtung, die von einer anderen Studienrichtung
unterbrochen wurde, ist ein Studienwechsel.
Nicht als Studienwechsel
gelten Studienwechsel, bei welchen die gesamten
Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr
betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie
dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der
besuchten Lehrver­anstaltungen und absolvierten
Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen
gleichwertig sind, die durch ein unabwendbares
Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend
herbeigeführt wurden, die unmittelbar nach
Absolvierung der Reifeprüfung einer höheren Schule
erfolgen, wenn für das während des Besuchs der
höheren Schule betriebene Studium keine Studienbeihilfe
bezogen wurde und die Aufnahme eines Doktorats­
studiums gemäß § 15 Abs. 3 StudFG.
Nicht als Studienwechsel gelten weiters:
• der Umstieg auf einen neuen Studienplan oder
• ein Wechsel des Studienortes.
Wann ist der Wechsel nicht
beihilfenschädlich?
Für die Familienbeihilfe gelten grundsätzlich dieselben
Grundsätze (§ 2 FLAG verweist auf § 17 StudFG) wie
für die Studienbeihilfe, daher gilt alles für beide
Beihilfen, außer es steht explizit dabei.
Damit ein Wechsel nicht beihilfenschädlich ist, darfst
Du nur zweimal wechseln, wobei das vorangegangene
Studium nicht länger als 2 Semester inskribiert worden
sein darf, dh der Studienwechsel muss spätestens in
der Zulassungsfrist des dritten Semesters erfolgen.
Familienbeihilfe: Wechselst Du öfter als zweimal, verlierst Du den Anspruch auf Familienbeihilfe für immer.
Wechselst Du nach dem 3. Semester, gilt dasselbe wie
für die Studienbeihilfe.
Studienbeihilfe: Bei einem Studienwechsel nach dem
3. Semester verlierst Du die Beihilfe und hast nach
einer Wartezeit wieder Anspruch auf Studienbeihilfe.
Die Wartezeit ist so lange, solange du im vorangegangenen Studium studiert hast (siehe Beispiel).
N
Beispiel
Gernot Fritz
Claudia wechselt nach dem dritten Semester Französisch
auf Jus. Sie hat erst nach dem 6. Semester wieder
Sozialsprecher
Anspruch auf Studienbeihilfe.
[email protected]
[email protected]
Weitere wichtige Infos
Du hast nur dann einen Anspruch auf Beihilfe, wenn Du
aus der vorgegangenen Studienrichtung einen günstigen Studienerfolg nachweisen kannst. Liegt der günstige Studienerfolg nicht vor, dann hast Du erst wieder
Anspruch auf die Beihilfen, wenn Du im neuen Studium
einen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hast.
Bei einem Wechsel des Studienortes handelt es sich
nicht um einen Studienwechsel, allerdings musst Du
den Wechsel deiner Stipendienstelle melden und bei
der neuen zuständigen einen neuen Antrag stellen.
Beim Übertritt in einen neuen Studienplan handelt es
sich nicht um einen Studienwechsel. Allerdings kann es
zu Problemen kommen, wenn sich die Anzahl oder
Dauer der Abschnitte ändert. Erkundige Dich vorher bei
uns, damit Du Deine Studienbeihilfe nicht verlierst!
§ 2 Abs 1 lit b FLAG
Studienwechsel
§ 15 StudFG
Anrechnung von
Vorstudienzeiten
§ 17 StudFG
Studienwechsel
Wechselst du die Studienrichtung während eines laufenden Studienbeihilfenbezugs, erlischt der Anspruch
auf Studienbeihilfe. Der Studienwechsel muss der
Studienbeihilfenbehörde gemeldet und für die neue
Studienrichtung ein neuer Antrag gestellt werden.
Bei einem Wechsel musst Du auch die Altersgrenze
beachten. Wechselst Du nach dem 30. Geburtstag
(bzw. 35.) die Studienrichtung, verlierst Du Deinen
Anspruch auf Studienbeihilfe.
Juristl | JUlI 2008
ao. Univ. Prof. (?) Mag. Dr. Adrian Eugen Hollaender
beri ch t
Ein echt außerordentlicher Professor
stephan steinhofer | beratung | [email protected]
Ein in politischen Dingen überaus Kundiger (er
sitzt heute als Abgeordneter im Landtag) hat
mir einmal den wirklichen Sinn von externen
Vortragenden bei Parteiveranstaltungen
erklärt. ExpertInnen sollen ihm zufolge dort
nicht im eigentlichen Sinn über komplizierte
Materien informieren – „das kapieren die
Leute eh nicht.“ – vielmehr erschöpft sich ihre
Aufgabe darin, den einfachen BürgerInnen
(= den WählerInnen) zu zeigen, dass „die
Großkopferten eh auch dafür sind“. Die „kleinen Leute“ können dann beruhigt und sicher
sein, dass jemand, der „gscheiter“ ist als sie
selbst, sich zu diesem wichtigen Thema
Gedanken gemacht und es für gut befunden
hat. Das anstrengende Selbst-Denken ist dann
überflüssig.
Die „Kronen Zeitung“
und ihr Experten
Eine ähnliche Überlegung hat wohl auch der
Herausgeber der „Kronen Zeitung“ angestellt,
als er seine Kampagne gegen den EUReformvertrag von Lissabon konzipierte.
Interviews mit aufgebrachten EU-SkeptikerInnen
von der Straße würden wohl nicht für die maximale publizistische Schlagkraft garantieren, mit
der das Kleinformat schließlich die Ratifizierung
des EU-Vertrages im österreichischen Parlament
torpedieren wollte. Es musste also ein
„Großkopferter“, sprich ein Experte, her. Der
EU-Vertrag schafft Österreichs Eigenstaatlichkeit
ab, führt die Todesstrafe ein und das österreichische Wasser aus – diese und andere waghalsige Behauptungen wollte aber kein seriöser
Verfassungsrechtler stützen.
Die Galionsfigur der
EU-GegnerInnen
Die „Krone“ zauberte als Alternative dann den
eigentlichen Helden dieser Geschichte aus dem
Hut: ao. Univ. Prof. Mag. Dr. Adrian Eugen
Hollaender. Der Sohn des bekannten
Staatsoperndirektors Ioan Holender – Vater und
Juristl | Juli 2008
Sohn schreiben ihren Nachnamen unterschiedlich – durfte fortan als Galionsfigur der EUGegnerInnen in der „Kronen Zeitung“ unter
dem Titel „Alles, was Recht ist!“ eine regelmäßige Kolumne verfassen und entgegen der herrschenden Lehrmeinung lautstark trommeln, dass
der Lissabon-Vertrag eine Gesamtänderung der
österreichischen Bundes­verfassung darstelle –
inklusive der damit verbundenen Pflicht zur
Volksabstimmung nach Art 44 Abs 3 B-VG.
Der umtriebige Hollaender
Auch sonst war und ist Hollaender recht umtriebig: Auf der Website des von ihm im Alleingang
betriebenen „Zentrums für Rechts­forschung“
wird er unter anderem auch als „Vorsitzender
des Grundrechtskonvents im Parlament der
Republik Österreich“ geführt. Das Personal­
verzeichnis der Uni Wien findet unter seinem
Namen ein Seminar mit dem Titel „Politik,
Sozialphilosophie – Menschenrechte“ im WS
2007. Wer tiefer gräbt, findet auch eine geplante
Nationalrats-Kandidatur für die FPÖ im Jahr
1995.
„[…] Nicht der Titel verleiht dem
Menschen Glanz, sondern der Mensch
dem Titel […]“
Machiavelli
Seinen Drang zur Öffentlichkeit lässt der 37jährige allerdings in einem Punkt vermissen: Über
seinen Professorentitel diskutiert der „Ao. Univ.Prof. für Europarecht sowie Internationale
Grund- und Menschenrechte an der staatlichen
Universität Klausenburg“ (Quelle: Zentrum für
Rechtsforschung) sehr ungern.
Doch kein Prof.?
In einer mit „ao. Univ.-Prof. Lohengrin“ betitelten Geschichte des Nachrichtenmagazins
„PROFIL“ vom 9. Mai 2008 wurden massive
Zweifel an seiner Berechtigung zur Führung
dieses Titels angemeldet. Recherchen des
Magazins zufolge bestätigt der Vizedekan der
Juridischen Fakultät der Universität Babes-Bolyai
in Klausenburg/Cluj zwar, dass Hollaender Kurse
an der dortigen Uni gibt – der Vizepräsident des
akademischen Rates der Uni meint auch, sich an
Gespräche „mit einem Herrn Hollaender aus
Wien“ erinnern zu können. Definitive Auskunft
über die rumänischen akademischen Weihen
Hollaenders konnten aber beide befragten
Herren nicht geben. Toader Nicoara, der
Vizerektor der Klausenburger Universität, trug
gegenüber PROFIL dann mit der Feststellung,
dass Hollaender nach rumänischem Recht
„jedenfalls kein Universitätsprofessor, sondern
Lehrbe­auftragter (...) ist“, zur Aufklärung bei.
Kein Kommentar!
Im Interview mit PROFIL mit diesen Zitaten konfrontiert, wollte Hollaender Fragen zu seiner
Habilitationsschrift partout nicht beantworten.
Er stützte sich vielmehr darauf, dass sein rumänischer Professorentitel aufgrund der Tatsache,
dass Rumänien „ja auch EU“ sei, in Österreich
anerkannt werden müsse. Ein Treppenwitz, wenn
man sich die Artikel des Leithammels der EUSkeptikerInnen vor Augen führt.
Professioneller Webauftritt
Als Gegenschlag brachte der in seiner vermeintlichen Professorenwürde tangierte Dr. Hollaender
auf seiner Homepage (mit der prestigeträchtigen
Adresse http://members.chello.at/rechtsforschung) das vom Klausenburger Dekan signierte
Ernennungsschreiben vor. Alles geklärt also, hat
PROFIL einfach schlecht recherchiert?
Keiner mag´s gewesen sein
Na ja: Nach Auskunft der rumänischen Botschaft
in Wien ist der Titel „Universitätsprofessor“
nach rumänischem Recht an einen Lehrstuhl
samt fixer Anstellung gebunden. Hollaender
könne daher kein Professor in Klausenburg sein,
ob ordentlicher oder außerordentlicher. Auch
eine Wortmeldung des Honorarkonsuls von
Rumänien, Mag. Dr. Boris J. Schneider, in einem
an PROFIL gerichteten Leserbrief nagt an der
Glaubwürdigkeit des Anti-EU Theoretikers. Dem
Rektor der Klausenburger Universität sei lediglich bekannt, „dass Herr Dr. Adrian Hollaender
zu einigen Seminarveranstaltungen seitens der
Universität eingeladen wurde“. Dafür gebe es
aber definitiv eine Kooperation der Universität
mit der Wiener Staatsoper.
erdegesetz im Mai 2007, bei der der zweite NRPräsident Spindelegger als Gastgeber fungierte.
Laut dem Pressesprecher des Zweiten
Nationalratspräsidenten beschränkte sich die
Rolle von Herrn Hollaender bei dieser
Veranstaltung allerdings auf die Begrüßung. Das
alleine rechtfertige nicht, dass sich dieser fortan
mit dem oben genannten Titel schmücke. Der
wahrhaft außerordentliche Professor wurde aufgefordert, diese Bezeichnung in Hinkunft zu
vermeiden.
Ein Unglück kommt
selten allein …
Wenn’s halt so schön klingt …
Abgesehen von seinen Troubles mit den Tücken
des Rechts auf höhere universitäre Weihen hat
Krone-Liebling Hollaender aber auch Probleme
mit anderen von ihm geführten Titeln. Seine
oben erwähnte Bezeichnung als „Vorsitzender
des Grundrechtskonvent im Parlament der
Republik Österreich“ stützt er auf eine von ihm
initiierte Veranstaltung zum Grundrechtsbeschw
Übrigens: Auf der Homepage der Rechts­
wissenschaftlichen Fakultät in Klausenburg gibt
es unter dem Punkt „Academic and Ad­­
ministrative Staff“ zwar keinen Prof. Hollaender.
Dafür findet sich an aber ein „Chancellor of the
Students“, der dem „Board of the Professoral
Council“ zugehörig ist. Klingt doch gleich viel
besser als unser schnöder „ÖH-Vorsitzender“,
oder?
BICHLER ZRZAVY Rechtsanwälte GmbH
Wir sind eine renommierte und expandierende Anwaltskanzlei in Wien und suchen
Rechtsanwaltsanwärter/innen
mit starker Affinität zu wirtschaftsrelevanten Rechtsfragen.
Wir sind an langfristiger Zusammenarbeit interessiert und bieten sehr gute Bezahlung, ständige juristische
Auseinandersetzung und laufende Weiterbildung. Ein gutes Arbeitsklima ist uns besonders wichtig, weshalb uns
viel daran liegt, dass unsere Mitarbeiter auch ausreichende Erholung in ihrer Freizeit finden. Ihre persönlichen
Stärken sind Ihr Auftreten, ein professioneller Arbeitsstil, geistige Wendigkeit, Teamfähigkeit, sowie permanente
Lernbereitschaft, die bei uns jede Unterstützung findet.
Richten Sie Ihre Bewerbung bitte an RA Mag Sylvia Unger oder RA Mag Alexander Cabjolsky,
am besten per E-Mail unter: [email protected].
Juristl | JUlI 2008
FH-Studierendenvertretung in ÖH eingegliedert
BE RI CHT
FH goes ÖH
marlene wedl | beratung | [email protected]
Die Unterschiede, Vor- und Nachteile zwischen
Fachhochschulen und Unis sind ein vieldiskutiertes Thema. Seit 5. Dezember 07 haben die
beiden Konkurrenten jedenfalls eine Gemein­
samkeit mehr, denn im November 07 wurde
im Nationalrat beschlossen, dass die Studier­
endenvertretung der FHs in die ÖH eingegliedert wird.
+30.000 Mitglieder
De facto bedeutet das, dass die ÖH um 30.000
Mitglieder wächst und somit einen einzigen
„österreichischen Hochschulraum“, wie Wissen­
schaftsminister Hahn es ausdrückt, bildet.
Außerdem wurde im Zuge der Gesetzes­novelle
die studentische Vertretung auf den FHs in der
Form des Fachhochschulstudiengesetzes – kurz
FHStG - auf eine gesetzliche Basis gestellt. Bis
dato bestand diese nämlich in einem rechtsleeren Raum, war in ihrer Ausgestaltung und ihren
Rechten vom jeweiligen Erhalter, also der jeweiligen FH, abhängig.
Fachhochschulstudiengesetz
Das FHStG sieht vor, dass die Studierenden an
den FHs auf lokaler Ebene Jahrgangssprecher­
Innen und StudiengangssprecherInnen direkt
wählen: Die Studiengangssprecher wählen wiederum ihre FH-Studienvertretung. Von dieser
werden schließlich Delegierte in die ÖH
Bundesvertretung entsandt. Im Gegensatz zu
den Unis sieht das Wahlsystem auf den FHs also
keine Listenwahlen, sondern lediglich Personen­
wahlen vor.
Eigene Satzung
Die jeweilige FH-Studienvertretung erlässt auch
ihre eigene Satzung, in welcher zum Beispiel
festgehalten wird, wie die ÖH-Gelder innerhalb
der jeweiligen FH aufgeteilt werden.
ÖH-Beitrag
Die Eingliederung in die ÖH bedeutet für FHStudierende auch die Verpflichtung zur Leistung
Juristl | Juli 2008
des ÖH-Beitrags, wovon jedoch 85% bei der
jeweiligen lokalen FH-Studierendenvertretung
verbleiben. Die restlichen 15% gehen an die
Bundesvertretung. Dies bedeutet neue Gestalt­
ungsmöglichkeiten und erweiterte Verant­
wortungsbereiche auf der einen Seite, die
Herausforderung, sich dem FHStG entsprechend
zu organisieren, neue Strukturen aufzubauen
und Satzungen zu erlassen auf der anderen.
Reaktionen
Das Meinungsspektrum der FH-Studierenden
selbst ist diesbezüglich bunt. Kritikpunkte sind
vor allem die zwangsweise Eingliederung und
die damit verbundene Verpflichtung zur Leistung
des ÖH-Beitrags. Viele Stimmen, allen voran die
Mitglieder des Vereins zum Aufbau und zur
Förderung einer bundesweiten Studieren­den­
vertretung der Fachhochschulen und Fach­
hochschul-Studiengänge (VFFH) jedoch begrüßen vor allem die gesetzliche Verankerung einer
autonomen FH-Vertretung und die stärkere
öffentliche Wahrnehmung ihrer Interessen in
Form eines österreichweiten Vertretungskörpers.
Forderung erfüllt
Die Eingliederung der FHs entspricht einer langjährigen Forderung der ÖH. Eine höhere Anzahl
an Mitgliedern und eine breitere zu vertretende
Interessenslandschaft sprechen für eine erstarkte
Position der HochschülerInnenschaft. Insofern
ändert sich mit der Integration der FH-Vertretung
in die ÖH auch für uns Uni-Studierende etwas:
Denn vor allem auch wir können von einer
einflussreich(er)en ÖH profitieren!
Bitte lächeln – Sie werden beobachtet!
beri ch t
Big Brother/Sister (:P) ante portas?
stephan steinhofer | beratung | [email protected]
„1984“ So nannte George Orwell seine düstere Zukunftsvision einer Gesellschaft, in der
Überwachung, Bespitzelung und Vernaderung
zum Alltag gehören. Wenn man sich heute die
jüngsten Entwicklungen in der Gesetzgebung
und gelebten Praxis ansieht, kann man nur
nüchtern feststellen, dass sich Orwell geirrt
hat. Und zwar um ungefähr 24 Jahre.
SPG, Vorratsdaten­speicherung, usw
Über die im Nacht- und Nebelverfahren durchgezogene Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz
(SPG), die den Sicherheitsbehörden neue, besonders grundrechtskritische Eingriffskompetenzen
gegeben hat und bei der verfassungsrechtliche
Bedenken zumindest nicht abwegig erscheinen,
wurde schon viel geschrieben und gesagt. Auch
bezüglich der kommenden (in Österreich noch
nicht umgesetzten) Vorratsdatenspeicherung,
die auf einer EG-Richtlinie beruht, sind die
Barrikaden, auf die DatenschützerInnen und
diverse RechtswissenschaftlerInnen ob ihrer
Bedenken gegen den Inhalt der Maßnahmen
gestiegen sind, noch nicht einmal erkaltet.
Etwas zu verbergen?
Aber trotz aller Empörung, die es berechtigterweise zu diesen beiden Themen gab, wurde
wohl außerhalb akademischer und politisch
interessierter Salons in der breiten Öffentlichkeit
kaum mit der Wimper gezuckt. „Die da oben“
werden‘s – auf gut Österreichisch – schon richten, und wer nichts zu verbergen hat, den kann
man auch ruhig überwachen.
Bespitzelung mittels Kameras während der
Arbeitszeit lückenlos überwacht. Ein besonderes
Augenmerk der ÜberwacherInnen galt laut den
Berichten der Einhaltung des Toilettenverbotes
für MitarbeiterInnen während der Arbeitszeit. In
einer tschechischen Filiale gab es von diesem
Verbot aber eine Ausnahme für weibliche
Bedienstete, die ihre Tage hatten – aber nur,
wenn sie diesen Umstand auch kameratauglich
durch ein Stirnband publik machten. Auch
Details über private Telefongespräche – „was
kochen wir heute Abend?“- finden sich in den
Protokollen der von Lidl angeheuerten
Detektive.
Wo ist die Gewerkschaft?
Als diese Praktiken bekannt wurden, gab es ein
gehöriges Rauschen im Blätterwald, und zwar
quer durch ganz Europa. Die Empörung war
groß, ganz besonders auch in der
Gewerkschaftsbewegung, die sich bei Lidl und
vergleichbaren Diskontern seit jeher unterrepräsentiert fühlt. Ob ein Mehr an Betriebsräten und
gewerkschaftlichem Einfluss auch für ein Mehr
an moralischer Integrität in einem Unternehmen
sorgt, darf aber bezweifelt werden. Der Ausblick
von der Stiege 2 des Juridicums gewährt einen
symbolträchtigen Eindruck davon, was die
Kehrseite von zuviel Macht für Gewerkschafter
darstellt.
Keine Pinkelpausen
Vielleicht bekommen VertreterInnen dieser kleingeistigen und demokratiepolitisch verkümmerten
Haltung durch den letzten Paukenschlag in
Deutschland nun den notwendigen Weckruf. Wie
das Magazin „stern“ durch Insiderinformationen
erfahren hat, wurde das Personal einiger Filialen
des Diskonters „Lidl“ durch zentral organisierte
plett verdachtsunabhängiger (Stichwort Vorrats­
datenspeicherung) Überwachung der Be­­
völkerung ist genauso wie auf die eben
geschilderten „Sicherheitsmaßnahmen“ in privaten Betrieben nicht die Schaffung von neuen
Gremien, Datenschutzbeauftragten oder ähnlichen zahnlosen Tintenburgen.
Nichts ist egal!
Das Einzige, was wir der fortschreitenden
Realisierung der Orwell’schen Schreckensvision
entgegenhalten können, ist tatsächliches
Interesse. Es darf uns nicht „wurscht“ sein, was
„die da oben“ machen, und genauso wenig darf
es uns „wurscht“ sein, was der freundliche Herr
aus der technischen Abteilung da für eine
Kamera auf unserem Arbeitsplatz installiert –
auch wenn alles stets natürlich „nur aus
Sicherheitsgründen“ erfolgt.
Grenzen überschritten
Etwas Positives hat die „Spitzelaffäre“ bei Lidl
nämlich gezeigt: Sobald die schleichende
Zunahme von Überwachungsmaßnahmen den
ureigensten Lebensbereich der Menschen
berührt und entsprechende Proteste hervorruft,
gibt es eine Reaktion. In diesem Fall musste sich
die Geschäftsführung von Lidl aufgrund des
öffentlichen Drucks nicht nur entschuldigen,
sondern schlussendlich auch jedem betroffenen
Mitarbeiter eine Sonderzahlung von € 300,–
leisten. Es besteht also Grund zur Hoffnung,
dass Medien und Zivilgesellschaft nun aufgewacht sind und wir George Orwell samt seiner
Visionen noch einige Zeit in der Kiste lassen
können.
Nein, die Antwort auf staatliche Begehrlichkeiten
in Richtung flächendeckender, teilweise komJuristl | JUlI 2008
Gesetzlich verpflichtend – verpflichtend ethisch?
beri ch t
Ethik- statt Religionsunterricht
eva-maria hintringer | beratung | [email protected]
Im Art 14 Abs 5a B-VG werden die Ziele und
Grundwerte der österreichischen Schule verfassungsrechtlich verankert, wobei auf religiösweltanschauliche Bildung erstaunlich viel Wert
gelegt wird: ,, Im partnerschaftlichen Zusammen­
wirken von Schülern, Eltern und Lehrern ist
Kindern und Jugendlichen die bestmögliche
geistige, seelische und körperliche Entwicklung
zu ermöglichen, damit sie zu [...] Menschen
werden, die befähigt sind, an den sozialen, religiösen und moralischen Werten orientiert Ver­
antwortung für sich selbst, Mitmenschen, Um­­
welt und nachfolgende Generationen zu übernehmen. Jeder Jugendliche soll [...] dem politischen, religiösen und weltanschaulichen Den­
ken anderer aufgeschlossen sein sowie be­­fähigt
werden, am Kultur- und Wirtschaftsleben Öster­
reichs, Europas und der Welt teilzunehmen [...].”
Modell
Diese Bestimmung sieht die ÖVP als nicht verwirklicht, die Verfassung erteile den klaren
Auftrag, SchülerInnen auch in religiösen und
moralischen Fragen Orientierung und Bildung zu
bieten. Durch die momentan bestehende
Möglichkeit, sich vom Religionsunterricht abzumelden, würde die Schule diesem Auftrag aber
nicht gerecht werden, weswegen das bisher nur
an manchen Schulen als Schulversuch angebotene Fach “Ethik” in das Regelschulsystem aufgenommen werden soll. Das heißt: Wer sich vom
Religionsunterricht abmeldet oder ohne religiöses Bekenntnis ist, besucht – anstatt wie bisher
eine Freistunde genießen zu können – den
Ethikunterricht. Nach dem Gesetzesentwurf
stellt Ethik also einen „nachrangigen” Pflicht­
gegenstand da, er ist erst verpflichtend, wenn
Religion abgewählt wird.
Der Ausbildung zur/m Ethik-LehrerIn gesteht der
ÖVP-Vorschlag kein eigenständiges Lehramts­
studium zu, Pädagogische Hochschulen und
Universitäten sollen nur eine Zusatzqualifikation
zu bestehenden Fächern anbieten, Religions­
lehrerInnen sollen a priori befähigt sein.
10
Juristl | Juli 2008
Kritik – ReligionslehrerInnen
im Ethikunterricht
Ein Punkt, der jedenfalls zu hinterfragen ist, ist
jener der Ausbildung – insbesondere die prinzipielle Befähigung von ReligionslehrerInnen.
Grund für diesen Vorschlag der ÖVP ist wohl,
dass der Ethikunterricht primär in die Hände
dieser gelegt werden soll. KritikerInnen befürchten deshalb nicht unbedingt nur zu Unrecht, der
Ethikunterricht solle ein versteckter Religions­
unterricht sein.
Prima facie erscheint es nicht widersinnig,
ethisch bereits gebildeten PädagogInnen den
Vorzug zu geben und ReligionslehrerInnen keine
zusätzliche Ausbildung aufzubürden.
In diesem Zusammenhang drängen sich aber
zwei Fragen auf: Zum einen verfügen
PhilosophielehrerInnen wohl über eine ebenso
fundierte ethische Vorbildung, warum also sind
nicht auch sie prädestiniert, dieses Fach zu
unterrichten? Ethik ist bekanntlich nicht nur eine
Teildisziplin der Theologie, sondern auch der
Philosophie.
Zum anderen ist zu überlegen, ob es dem Sinn
und Zweck der beiden Fächer Religion und Ethik
entspricht und zuträglich ist, von denselben
Personen (ohne vorangegangene Schulung)
gelehrt zu werden, ob also durch die personelle
Einheit nicht beiden etwas von ihrem Charakter
genommen wird. Auch wenn eine gemeinsame
Schnittmenge zwingend ist, braucht doch jeder
der Gegenstände ein eigenes Profil und hat eine
andere Basis:, „Ein Ethikunterricht, der nach
Streichung des Begriffs „Gott“ so etwas wie ein
säkularisierter Religionsunterricht ist, wird
genauso wenig taugen wie ein Religionsunterricht,
der zu einem verkappten Ethikunterricht mutiert
und nicht mehr aus seinen ureigensten Quellen
schöpft”, schreibt HR Dr. Christine Mann, Leiterin
des Erzbischöflichen Amtes für Unterricht und
Erziehung in Wien, zutreffend in “Die Presse”
vom 3.5. 2008. Dass eine solche Annäherung
und Profillosigkeit der beiden Fächer ohne
besonderer Schulung der ReligionslehrerInnen
sehr wahrscheinlich ist und somit das in der
Verfassung erklärte Ziel, SchülerInnen auch religiös-weltanschaulich zu bilden, nicht erreicht
werden kann, ist wohl offensichtlich.
Alternative, Ersatz
oder Strafe?
Weitere Einwände gegen den Entwurf betreffen
die Stellung des Ethikunterrichts als „nachrangiges” Fach, das nur dann zum Pflichtgegenstand
avanciert, wenn der Religionsunterricht nicht
besucht wird und deshalb für manche einen
„Strafcharakter” hat. Dazu ist zu sagen, dass der
Ethikunterricht nicht nur das Auffangbecken für
die SchülerInnen darstellt, die sich abgemeldet
haben, sondern zu einem großen Teil auch jene
Jugendliche betrifft, die ohne religiöses
Bekenntnis sind. Der Ethikunterricht kann hier
also gar nichts ersetzen, sondern dient der im
Rahmen der Schulbildung dringend notwendigen Auseinandersetzung mit Werten und
ethischen Fragen. Der Staat kann nicht wollen,
dass junge Menschen in diesem Bereich keinerlei Orientierung oder Anregung finden, nicht
gefördert werden und ihnen die Beschäftigung
mit zentralen Lebensthemen selbst überlassen
wird. Dieselben Argumente müssen aber auch
gleichermaßen für die SchülerInnen zutreffen,
die – aus welchen Gründen auch immer – mit
dem konfessionellen Unterricht nicht zurecht
kommen und sich abmelden. Ethikunterricht ist
also kein Ersatz, sondern eine Notwendigkeit
und dementsprechend keine Strafe, sondern
unverzichtbarer Bestandteil einer den ganzen
Menschen umfassenden Erziehung und Bildung.
An die Kritik der Subsidiarität knüpfen sich
gleich mehrere Forderungen an die religiösethische Erziehung in Österreichs Schulen; sie
reichen von der Einführung des Ethikunterrichts
neben dem Religionsunterricht bis hin zur
Abschaffung des letzteren, Stichwort “Religion
ist Privatsache”.
kultur
Letzteres widerspricht im Bereich Schulbildung
nicht nur der Gesetzeslage (Schulvertrag 1962
für die Katholische Kirche, RelUG für alle anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften),
sondern auch jedem vernünftigen Verständnis
von Allgemeinbildung. Der bereits zitierte Art 14
Abs 5a B-VG fordert, dass jede/r Jugendliche
befähigt sein soll, „am Kultur- und
Wirtschaftsleben Österreichs, Europas und der
Welt teilzunehmen.” Es ist verwunderlich,
warum die Bedeutung des Religionsunterrichts
in der kulturellen Erziehung immer wieder vergessen wird. Beim Lesen mancher Kritiken am
ÖVP-Entwurf entsteht der Eindruck, das Fach
habe an öffentlichen Schulen keine Existenz­
berechtigung und bestehe aus religiöser
Indoktrination, dem Auswendiglernen des
Katechismus und Zwangsgebeten, weswegen
man Jugendliche unbedingt diesem schädlichen
Einfluss entziehen müsse. Tatsächlich ist es aber
doch so, dass der Religionsunterricht in immanentem Zusammenhang mit den anderen allgemeinbildenden Fächern steht und nur alle
gemeinsam zu einer ganzheitlichen Bildung
(soweit das im Rahmen der Schule überhaupt
möglich ist) und dem Verstehen der eigenen
Geschichte und Kultur führen können.
Abschließend ist also festzuhalten, dass die
Einführung des Ethikunterrichts prinzipiell sehr
zu begrüßen ist und für jene SchülerInnen, die
am konfessionellen Unterricht nicht teilnehmen
können, eine nicht zu unterschätzende Lücke
schließen wird. Vorsicht scheint aber bei der
Umsetzung geboten, ideologische Scharmützel
sollen in dieser Diskussion, gerade weil sie so
sehr von der eigenen Weltanschauung durchdrungen ist, nicht im Vordergrund stehen – egal
von welcher Seite sie ausgehen.
Neu im Kino
ab 30. 05. im Gartenbaukino
FUNNY GAMES U.S.
George, Ann und ihr kleiner Sohn Georgie ahnen zunächst nicht, dass ihre idyllischen Sommerferien
bald in einem Alptraum enden. Während Vater und Sohn das Segelboot zu Wasser lassen, bereitet Ann
das Essen vor. Plötzlich steht Peter, der junge, sichtlich wohlerzogene Gast der Nachbarn in der Tür und
bittet um ein paar Eier. Als er sie fallen lässt und neue verlangt, wird Ann stutzig. Bald taucht ein
zweiter junger Mann auf – Paul. Aus dem scheinbar freundlichen Besuch wird ein offen perfider
Machtkampf. Die beiden Eindringlinge fordern die Kleinfamilie zu einer eiskalten Wette auf: Entweder
schaffen es die Drei, sich innerhalb von 12 Stunden zu befreien oder sie sind tot. Ein Spiel mit vollem
Einsatz und unberechenbarem Ausgang …
ab 30. 05. täglich um 22 Uhr im Gartenbaukino
[REC]
Fernsehmoderatorin Angela Vidal und ihr Kameramann Pablo wollen eigentlich nur eine Nacht lang
den Alltag der Männer einer Feuerwache dokumentieren. So denken sie sich nichts weiter, als die
Feuerwehrmänner zu einem Routine-Einsatz in ein altes Mietshaus gerufen werden, wo sie der Polizei
die Tür zu einer Wohnung öffnen sollen.
Doch dann werden sie in der Wohnung von einer blutverschmierten Frau angegriffen, ein Polizist wird
schwer verletzt. Flucht ist unmöglich, denn mittlerweile hat die Polizei das Gebäude weiträumig abgesperrt. Fernsehteam, Beamte, Feuerwehrmänner und Mieter sind gefangen in dem Haus. Dann bricht
die Hölle los...
Mit [REC] ist den spanischen Genrespezialisten Jaume Balagueró und Paco Plaza ein Meisterwerk des
modernen Horrorfilms gelungen, das schon jetzt als Kultklassiker gefeiert wird.
Mit einfachen und extrem effektiven Mitteln erschaffen die beiden ein beunruhigendes Schreck­ens­
szenario, das an Spannung und Schocks kaum zu überbieten ist.
Juristl | JUlI 2008
11
Zweiter Anlauf im Herbst
beri ch t
Anmeldechaos ade?
sven schneider | stv. vorsitzender | [email protected]
Seit letztem Jahr versucht das Rektorat ein universitätsweit einheitliches Anmeldesystem zu
schaffen. Im Wintersemester 2007/08 wurde
das System erstmals in den Studienrichtungen
Philosophie, Bildungswissenschaften und Wirt­
schaftswissenschaften verwendet. Im Sommer­
semester 2008 folgte die Rechtswissen­
schaftliche Fakultät.
Nach dem etwas holprigen Start des An­­
meldesystems soll im Wintersemester alles besser werden. Die Probleme, so wurde uns versichert, sind behoben und jede/r wird sich im
kommenden Semester anmelden können.
Rückblick
Der Ursprung allen Übels dürfte wohl ein
Missverständnis zwischen dem ZID (Zentraler
Informatikdienst) der Universität Wien und der
Studienprogrammleitung gewesen sein. Die
Studienprogrammleitung war der festen
Überzeugung, die Anmeldungen für beide
Studienpläne (alt und neu) problemlos über das
System laufen lassen zu können. Der ZID wiederum war der Meinung, es wäre klar, dass dem
nicht so ist.
Folge des Ganzen war, dass sich die Studierenden
im alten Studienplan zum Teil nicht für ihre PÜ
anmelden konnten, da sie die Voraussetzungen
(welche jedoch nur für den neuen Studienplan
galten) nicht erfüllten. Klar wurde dies am ersten Tag der Anmeldefrist, als Studierende zu
Hunderten bei uns, sowie beim ZID anriefen und
verzweifelt um Hilfe bei der Anmeldung baten.
Eine ad hoc Änderung am laufenden System war
leider nicht möglich, also musste auf andere Art
und Weise Abhilfe geschaffen werden. Als
Notlösung wurden innerhalb von wenigen
Stunden Anmeldemasken auf den Homepages
der Institute gestellt, über welche sich die
StudentInnen des alten Studienplans anmelden
konnten. Dass damit auch die Über­schneid­
ungsfreiheit nicht mehr gewährleistet werden
konnte, war einer der Nebeneffekte des zweiten
(Notlösungs-) Anmeldesystems. Auch die etwas
12
Juristl | Juli 2008
verwirrenden Mailaussendungen nach Anmelde­
schluss waren Folge mehrerer parallel laufender
Systeme.
In drei kurzen Absätzen zusammengefasst klingt
das Problem nicht besonders spektakulär. Die
Wirklichkeit war jedoch eine Mischung aus
Fehlermeldungen, Verzweiflung, langen Tele­
fonaten, Zorn und Nervenzusammenbrüchen.
Daneben traten, wie bei Ersteinführungen von
komplexen Systemen leider oft der Fall, zahlreiche Probleme auf, die vor dem „Live gehen“
nicht erkennbar und für die Betroffenen sehr
unangenehm waren. So wurden zB manche
Strafrecht PÜ 1 vom System nicht als solche
erkannt und folglich war die Anmeldung zur PÜ
2 mangels erfüllter Voraussetzung nicht möglich.
Für ErasmusstudentInnen sah das ganze noch
katastrophaler aus: Ihnen fehlten in jedem Fall
die Voraussetzungen im System.
Das Präferenzensystem
Einige „Probleme“ wiederum hatten gänzlich
andere Ursachen: Viele Studierende reihten in
den Präferenzensystemen nur eine PÜ, zum Teil
offenbar in der Meinung, das System austricksen
zu können und dadurch ganz sicher in diese eine
Pflichtübung eingeteilt zu werden. Entsprechend
verärgert waren manche über die „falsche“
Zuteilung und gaben ihren Ärger wortreich über
das Telefon bekannt. In Zukunft wird dem
dadurch entgegnet, dass das System mindestens
5 Präferenzen (sofern so viel vorhanden)
er­wartet.
Ein für Außenstehende etwas komisches Bild
gab der zweite Zuteilungslauf, den es in manchen Fächern gab. Die zweite Anmeldefrist fing
kurz nach dem ersten Anmeldeschluss an, damit
die Studierenden, welche nicht in einer ihrer
Präferenzen unter gekommen waren, von den
vorhandenen Übungen eine weitere Reihung
vornehmen konnten.
Da für einige PÜs die Zahl der StudentInnen
erhöht wurden, war es möglich, dass genau jene
im zweiten Zuteilungslauf zur Auswahl standen,
welche die/der Userin bereits im ersten angegeben hatte. Dass so etwas ärgert und Un­­
verständnis hervorruft dürfte auch der ZID
erkannt haben. Kommendes Semester wird dies
vom System berücksichtigt, die Zuteilung erfolgt
also bei Erhöhung der Plätze automatisch.
Neues Anmeldesystem
für neuen Studienplan
Parallel zur Einführung des neuenAnmeldesystems
kam ein weiterer kritischer Faktor dazu: Es war
das erste Semester, in dem sich viele Studiernde
des neuen Studienplans für PÜs aus BR, ZGV
und UR anmelden würden. Dies war auch einer
der wichtigsten Gründe das Anmeldesystem zu
vereinheitlichen und in diesem Semester einzuführen. Die im neuen Studienplan vorgesehenen
parallel laufenden PÜs hätten die alten Systeme
organisatorisch ganz einfach überfordert. Eine
überschneidungsfreie Einteilung wäre nur mit
Glück möglich gewesen.
... dreh durch
Das Punktesystem
Zusätzlich zur Vergabe von Präferenzen wurde
eine weitere Möglichkeit geschaffen zu steuern,
welcher Pflichtübung man zugeteilt wird: die
Punktevergabe. Sie soll dafür sorgen, dass eine
gewisse Fairness in der Zuteilung der LVs sichergestellt ist. Es soll nicht mehr reiner Zufall sein,
ob ein/e StudentIn alle ersten Präferenzen oder
(im schlechtesten Fall) alle letzten Präferenzen
zugeteilt bekommt. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass auf jeden Fall ein Platz in einer der LVs
garantiert wird, sofern man im jeweiligen
Abschnitt ist. Die Punktevergabe erhöht lediglich die Wahrscheinlichkeit, der gewünschten LV
zugeteilt zu werden.
Bonuspunkte
Die im Vorfeld besprochene Möglichkeit von
Bonuspunkten wird nicht kommen. Einige der
Probleme seien hier exemplarisch genannt:
Wonach würde gewichtet? Nach Note und/oder
Semesterstunden und va wie viele Punkte würden verteilt? Würden alle LVs gleich behandelt
oder wird eine Abwägung getroffen zwischen
schwerer bzw aufwändiger und leichter LV? Ist
es doch vor allem bei uns am Juridicum der Fall,
das die Semesterwochenstunden nicht den
Aufwand wiederspiegeln.
Berufstätig?
Ein weiteres Diskussionsthema war die
Benachteiligung von berufstätigen Studierenden.
Können doch va sie nicht so viele LV besuchen
wie ein/e VollzeitstudentIn. Bei Bonuspunkten
würde das zu einer weiteren Benachteiligung
führen.
Wir haben übrigens im Vorfeld der Einführung
des Punktesystems sehr emotionale Rück­
meldungen von StudentInnen bekommen. Die
einen meinten, das Punktesystem würde
Berufstätigen einen unfairen Vorteil bieten, da
sie weniger Pflichtübungen besuchen und daher
mehr Punkte zur Vergabe hätten.
Die Anderen wiederum argumentierten in die
entgegengesetzte Richtung: Das Punktesystem
bevorzuge VollzeitstudentInnen, müssten sie
doch nicht so sehr auf einzelne LVs zu bestimmten Zeiten achten und hätten dahingehend mehr
Freiraum um bei einzelnen verpflichtenden LVs
wenige Punkte zu vergeben.
Übrigens:Wer jetzt an das Kästchen „Berufstätig“
im alten Anmeldesystem denkt und meint, dass
hätte doch auch gut geklappt – hat es nicht. Die
Folge dieses kleinen Kästchens war nämlich,
dass PrüfungskandidatInnen einer/s LV-Leiterin/s,
die/der eine Abendlehrveranstaltung speziell für
Arbeitstätige abhielt, plötzlich alle berufstätig
waren. Der (positive) Effekt war also gleich
Null.
Alles daneben?
Auf den ersten Blick kommt man in die
Verlockung zu sagen „Da ist ja alles daneben
gegangen!“. So ganz stimmt das allerdings
auch wieder nicht. In den Fällen, in denen die
Anmeldung möglich war, funktionierte das
System recht gut. Es gab über 27.000 (erfolgreiche) Anmeldevorgänge. Das Punkte- und
Präferenzensystem sorgte dafür, dass ein
Großteil der StudentInnen in einer der ersten 3
Präferenzen unter kam. Der Anteil der
StudentInnen, welche nicht in die ersten drei
Präferenzen eingeteilt wurden, bewegte sich
unter einem Prozent.
Einige werden sich jetzt denken: N,a bis jetzt
war die Angabe von 3 Präferenzen auch ausreichend. Ja. Aber: Es mussten bereits ohne der drei
parallel laufenden (verpflichtenden) PÜs viele
StudentInnen zufällig zugeteilt werden, sobald
die drei Präferenzen „erschöpft“ waren. Ein
Vergleich hinkt hier also genau so wie die
Argumentation „das alte System hat‘s ja auch
getan“. Das alte System hätte es eben nicht
gepackt, es wäre so oder so eine Änderung
notwendig gewesen.
Ausblick
Die Sitzungen im Wochentakt über das letzte
Semester, in denen über die Probleme und deren
Lösung gesprochen wurde, lassen hoffen: Es
könnte diesmal alles klappen.
Um unnötige Fehler, wie sie im vergangenen
Semester aufgetreten sind, zu vermeiden werden über die Sommerferien von uns, zusammen
mit dem ZID, Probeanmeldevorgänge durchgeführt. Wir erwarten dadurch, Euch für die
Anmeldung im September einige Probleme
ersparen zu können. Ob auch wirklich alles so
klappt wie erhofft bleibt abzuwarten, ganz problemfrei wird es höchstwahrscheinlich wieder
nicht – war es aber auch unter dem alten
System nie.
Juristl | JUlI 2008
13
Persönlichkeiten ganz persönlich
int er view
Mag. Petra Zach von DLA
DLA Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH,
Interview mit Mag. Petra Zach, Human
Resource Management.
Der Mythos Großkanzlei. Was steckt wirklich
dahinter? Wie ist eine „große“ Kanzlei aufgebaut? Welche Herausforderungen sind zu bewältigen? Und, vor allen Dingen, wie kann ich dort
einsteigen?!
14
Julia unegg | beratung | [email protected]
stefanie anker | beratung | [email protected]
unsere Mitarbeiter sowie die Gemeinschaft als
Ganzes besonders wichtig. Wir glauben nicht
nur an die Einbindung und aktive Teilnahme
jedes Einzelnen innerhalb unserer Community,
sondern investieren auch verstärkt in die
Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter, sowie
unseres Unternehmens.
Außerdem sind wir uns unserer Funktion als Teil
der Gesellschaft bewusst und auch im Pro Bono
Bereich aktiv. Unsere Tätigkeit geht über die
klassische Verfahrenshilfe hinaus und umfasst
unter anderem sogenannte Corporate Social
Responsibility (CSR) Aktivitäten, bei der Teile der
Kanzlei gemeinnützige Tätigkeiten erfüllen.
DLA Piper ist eine große, international vertretene Kanzlei. Wie ist eine Kanzlei Ihrer Größe
aufgebaut und in welchen Bereichen sind Sie
tätig?
Als sogenannte „Full-Service“ Kanzlei bietet
DLA Piper Beratung in allen Bereichen des
Wirtschaftsrechts an. Derzeit ist DLA Piper in
CEE (Central and Eastern Europe) mit 9 Büros
und über 400 Mitarbeitern (32 Partner und etwa
190 Fee-Earner) in den folgenden Städten vertreten: Wien, Budapest, Prag, Bratislava, Zagreb,
Salzburg, Sarajevo, Sofia und Warschau. Weltweit
sind etwa 8.000 Mitarbeiter, davon 3.700
Juristen in 64 Büros, in 25 Ländern für DLA Piper
tätig. In der Region sind wir in 6 sogenannte
Practice Groups unterteilt: Corporate, M&A;
Finance & Projects; Litigation & Regulatory; Real
Estate; Technology, Media and Commercial,
sowie Employment, Pensions & Benefits.
Was unterscheidet DLA Piper von anderen
Großkanzleien?
Obwohl relativ schnell gewachsen, hat sich DLA
Piper seine familiäre Arbeitskultur in den einzelnen Gruppen erhalten und zeichnet sich durch
ein für Großkanzleien oft unüblich gutes
Betriebsklima aus – was selbst durch Mitar­
beiterInnen, die ihren Berufsweg in einer anderen Kanzlei weitergehen möchten, bestätigt
wird. Als Auszeichnung dafür haben wir das
internationale Label „Investors in People“ (ein
international anerkannter Qualitätsstandard für
Human Resources Management) erhalten.
Unsere JuristInnen profitieren ebenfalls in großem Ausmaß von unserer Einbindung in ein
internationales Netzwerk. So bieten wir etwa
KonzipientInnen ab dem ersten Berufsjahr die
Möglichkeit zu internationalen Weiterbildungsak
tivitäten und Trainings, oder KollegInnen mit
entsprechender Berufserfahrung die Möglichkeit
zu mehrmonatigen Auslandsaufenthalten.
Haben Sie eine Firmenphilosophie?
Zum einen vertreten wir unsere Werte und
Visionen. Wir wollen DIE führende globale FullService Kanzlei sein. Um dieses Ziel zu erreichen
bieten wir unseren Mandanten lokal und international Rechtsberatung auf höchstem Niveau
an. Neben unseren Mandanten sind uns auch
Welche Erwartungen haben Sie an künftige
Mitarbeiter?
Fachlich setzen wir im Regelfall ein abgeschlossenes Studium voraus. Es sei denn, es handelt
sich um eine Bewerbung für eine Studenten­
position. Doktorat und/oder LLM sind ein willkommener Bonus, aber keine Pflicht.
Juristl | Juli 2008
Da unsere Geschäftssprache Englisch ist, sind
sehr gute Englischkenntnisse besonders wichtig,
um seine Position voll ausfüllen zu können.
Beruflich punkten Sie mit erster Berufserfahrung,
die Sie entweder in einer Kanzlei als KonzipientIn,
oder aber auch im Rahmen von Praktika im Ausoder Inland erworben haben.
Vor allem sind wir auf der Suche nach Team­
playern, die gerne anpacken und bereit sind, die
„Extra Mile“ zu gehen. Kollegialität und Team­
spirit sind uns bei unseren Mitarbeitern besonders wichtig!
Welche Möglichkeiten zur Weiterentwicklung
bietet DLA Piper seinen Mitarbeitern an?
Da wir viel Wert auf die Ausbildung unserer
MitarbeiterInnen legen, bieten wir regelmäßig
Schulungen an. Neben den sonst üblichen verpflichtenden AWAK-Seminaren veranstalten wir
weitere Trainingsmaßnahmen auf lokaler und
regionaler, sowie auf internationaler Ebene,
abhängig von der jeweiligen Seniorität und der
Spezialisierung, im Ausmaß von einem bis zu
fünf Tagen.
Schon bei Eintritt in die Kanzlei wird man in eine
bestimmte Practice Group eingegliedert, in der
man sich auf einen bestimmten Fachbereich
spezialisiert. Dies erfolgt einerseits „on-the job“,
wird aber andererseits im Bedarfsfall durch entsprechende interne oder externe Trainings­maß­
nahmen ergänzt. Außerdem gibt es neben den
schon vorher erwähnten Trainingsmaßnahmen
auch die Möglichkeit für mehrere Monate in
einem unserer ausländischen Büros zu arbeiten.
Welche Aufgaben können Studierende bei
Ihnen übernehmen?
Der Tätigkeitsbereich von StudentInnen in
unserer Kanzlei ist außerordentlich vielfältig.
Das Spektrum erstreckt sich von einfachen
Kanzleihilfstätigkeiten bis hin zur qualitativen
juristischen Mitarbeit, die einer Konzipienten­
tätigkeit in nichts nachsteht. Weiters gibt es für
StudentInnen auch die Möglichkeit in einer
unserer sogenannten Corporate Support
Functions, wie etwa Know-How Management
oder Business Development, mitzuarbeiten. Das
Ausmaß der Tätigkeit hängt dabei vorrangig von
der zeitlichen Disponibilität der StudentInnen ab.
rätsel
Ist es bei Ihnen üblich vom studentischen Mit­
arbeiter unmittelbar in das Konzipientendasein
überzugehen?
Häufig beginnen KonzipientInnen ihre Karriere
bei uns auch schon während ihres Studiums,
meist gegen Ende. Auch die Kombination einer
juristischen Mitarbeit auf Teilzeitbasis mit der
Absolvierung des Gerichtsjahres ist möglich.
Durch die stetige Expansion sowie die internationale Einbindung der Kanzlei sind den
Karrierechancen inklusive der Möglichkeit einer
Partnerschaft keine Grenzen gesetzt.
Vielen Dank für das Interview!
Sudoku
8
6
9
5
5
4
3
9
9
7
5
2
2
2
4
3
9
6
1
9
5
4
4
3
7
2
8
6
1
2
5
4
9
1
3
Juristl | JUlI 2008
15
Gewinnspiel
Taekwon-Do
Fitness begeisterte Quizzer und solche die es
noch werden wollen aufgepasst – auf www.
fvjus.at gibt es dieses Mal sportliche Preise:
Gewinne für dich oder ein Familienmitglied
eine Halbjahresmitgliedschaft im Int. TaekwonDo Wien-City Center "Vienna’s First Dojang"
(http://wien.taekwondo-center.at) im Wert
von EUR 420,-.
Alle Gewinnspielteilnehmer erhalten außerdem
eine 1-Monats-Kursmitgliedschaft für drei
Personen oder eine Familie im Wert von 210,Euro. Das traditionelle Taekwon-Do ist eine
Jahrtausende alte koreanische Kampfkunst –
trainiert wird ohne Körperkontakt, Fitness und
Gesundheit stehen im Vordergrund.
Taekwon-Do im Zentralen Dojang Europas,
Dozent für Nahkampf und Selbstverteidigung
Volkshochschule, Stellver­tretender Schulleiter
des Zentralen Dojang der Internationalen
Classic Taekwon-Do Federation in Europa; 2000
Mitglied des Europäischen Demonstrationsteam,
dass verschiedene Länder Europas besuchte
und dabei Spitzendarbietungen des TaekwonDo bot.
2004 Bestellung durch den Classic Taekwon-Do
Verband als leitender Direktor im TaekwonDo Center der Wiener-Innenstadt. Aufbau und
Verbreitung des traditionellen Taekwon-Do in
Wien und Niederösterreich. 2005 Gründung
diverser Taekwon-Do Schwerpunktgruppen für
biographie
Selbstverteidigung- und Eigenschutztraining
im Verband der Wiener Volkshochschulen.
Ausrichter von Int. Taekwon-Do Demonstrationen
Renè G. Perkounig, geb. 1978
beim Vienna Sportfestival, Donauinselfest und
Int. Black Belt Instructor
bei zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen.
Zusammenarbeit, Beratung und Kooperation mit
Sportbiographie: 1992 Beginn der Schulung
dem Ausbildungsleiter der ASE-WEGA CI Robert
im traditionellen Taekwon-Do; 1997 Stellver­
Wagner Basicinstructor Maor Self-Defense.
tretender Trainer und Kursleiter für Selbstver­
16
teidigung und Nahkampf (Landesgendarm
2008
eriekommando Kärnten), Trainer für Kinder
Traditional Taekwon-Do Community. Übernahme
Jugendliche und Erwachsene, Stellvertretender
der europäischen Referatsleitung für die
Kursleiter an der Volkshochschule; 1999 jüngs-
bereiche Fortbildung- Nahkampf-, Eigenschutz
ter Schwarz­gurtträger in Europa, Dozent für
und Selbstverteidigung in der Community;
Juristl | Juli 2008
Mitbegründer
der
internationalen
Buchvorstellung
Int er view
Steuertipps 2008
Wusstest du, dass…
… mit Denkarbeit verbundene Berufe und die
dafür benötigten Utensilien, wie beispielsweise
eine Couch, auf der man seine Denkarbeit vollzieht, von der Steuer absetzbar sind?
… man bei Dienstreisen Visitenkarten sammeln
und ein „Arbeits- Tagebuch“ führen sollte, um
die Reise bzw. Teile davon absetzen zu können?
… auch Rad- Dienstreisen von der Steuer
absetzbar sind und sogar ab 6 km höher vergütet werden?
… man bei der Familienplanung berücksichtigen sollte, dass man als Alleinerzieherin für ein
(vor dem 30. 06. eines Jahres geborenes) Kind
den jährlichen Alleinerzieherabsetzbetrag in
Höhe von € 364,– geltend machen kann?
… man sich immer nach dem 30. 06. des Jahres
scheiden lassen sollte?
… spezielle Dekorationen einer Berufssparte
(Wonderbra, String Tanga, Hüte) absetzbar sind?
… „kalte Hand“ – „im Freien stehen“ bedeutet
und damit gemeint ist, dass es keine Rechnung
gibt?
… es den Beruf Golfball-Taucher gibt?
… im Steuerrecht der Beruf des Zuhälters anerkannt ist, damit der Staat Geld bekommt?
… die Frau den Ehepartner als Hausmann
anstellen kann, um Steuern zu sparen?
Nicht?
Dann empfehlen wir Dir das einfach zu lesende
und sehr verständlich geschriebene Buch mit
leichtem ironischen Unterton von Frau Mag.
Christine Hapala.
In einer kurzen Diskussion haben sie und Dr.
Kurt Palm bewiesen, dass Steuern doch keine
„trockene Materie“ sind.
Liebhaber = ?
Vor allem das Künstlerdasein wurde in diesem
Zwiegespräch behandelt. Unter anderem, ob ein
Verein vorsteuerabzugsfähig ist oder nicht. Das
geht nur, wenn die Liebhabereivermutung widerlegt wird. In diesem Zusammenhang versuchten
mona zaher | beratung | [email protected]
martin thenmayer | generalsekretär | [email protected]
die beiden Vortragenden das Gegenteil vom
„Liebhaber“ herauszufinden, was ihnen aber auch
nach einer lebhaften Diskussion nicht hundertprozentig gelang. Was aber auch meistens in
diesem Zusammenhang zutrifft, ist die Tat­sache,
dass auch ein Verlust Gewinn bringen kann.
Finanzbeamte sind nicht
allwissend
Den Lesern des Buches wird mitgeteilt, dass sie
den Behörden nicht immer Glauben schenken
sollten, da Finanzbeamte direkten Vorgaben
unterliegen und dadurch nicht alle Tatbestände,
die das Gesetz beinhaltet, kennen. Diese und
viele andere interessante Dinge sind in dem
Buch genannt und auch für Nicht-Juristen einfach und verständlich erklärt. Natürlich kann das
Buch einen Steuerberater nicht ersetzen, daher
sollte man jedenfalls zusätzlich einen hinzuziehen, falls Unklarheiten und Unstimmigkeiten mit
den Behörden auftreten.
Mag. Christine Hapala, Dr. Kurt Palm
Die Autorin:
KommRin Maga. Christine Hapala ist Wirt­
schaftstreuhänderin mit eigener Kanzlei, Unter­
nehmensberaterin spezialisiert auf EPU’s und
Kleinbetriebe, sowie Gründungsexpertin. Sie
wurde auch mehrfach ausgezeichnet mit dem
„Urban Award“ für ihre integrative Unter­
nehmenspolitik und der „Mentora“ für ihren
besonderen Einsatz als interkulturelle Mentorin.
2007 wurde ihr der Berufstitel Kommerzialrätin
verliehen – derzeit die einzige Steuerberaterin
Österreichs.
Kurt Palm (* 12. April 1955 in Vöcklabruck) ist
ein österreichischer Autor und Regisseur.
Das Germanistik-Studium an der Universität
Salzburg schloss er 1981 mit einer Dissertation
über Brecht und Österreich ab. Seit 1982 arbeitet Kurt Palm als Regisseur, Autor und Volks­
bildner. 1989 gründete er in Wien die legendäre
Theatergruppe Sparverein Die Unz-Ertrennlichen,
die 1999 wieder aufgelöst wurde. Von 1994 bis
1996 inszenierte er 24 Folgen der von Hermes
Phettberg moderierten Phettbergs Nette Leit
Show. Seit 19. November 1998 ist Palm Mitglied
der Society of Jem Casey in Dublin. Er lebt in
Wien und Oberranna bei Unterranna bzw.
Niederranna und isst vorzugsweise gebratene
Forellen.
Mag. Christine Hapala, Dr. Kurt Palm
Juristl | JUlI 2008
17
Orientierungshilfe & Potentialanalyse
beri ch t
WoMentoring
Mentoring als Orientierungshilfe und Potential­
analyse für Sudentinnen. Was im anglo-amerikanischen Raum in der Karriereplanung Gange
und Gebe ist, ist bei uns beinahe unbekannt.
„Und, was machst Du wenn Du
mit Jus fertig bist?“
Oft sind wir im Laufe unseres Studiums mit dieser Frage konfrontiert, aber nur selten haben wir
auch eine Antwort. Klar, es gibt Ausnahmen,
zum Beispiel die ehrgeizigen Ally Mc Beal wannabes, die schon (fast) immer davon träumen in
einer angesehenen Rechtsanwaltskanzlei Geld
und Karriere zu machen. Aber ein Großteil von
uns hat in Wahrheit keine Ahnung, in welche
Richtung es gehen soll und welche Möglichkeiten
es für Juristen – abgesehen von Richter, Anwalt
und Notar – überhaupt gibt.
Eva Ruprecht vom Club Alpha, einem Frauenclub
in Wien, war eine der Initiatoren des Programms
WoMentoring, welches Frauen dabei unterstützt
herauszufinden worin ihre individuellen Gaben
liegen, welche Branchen für sie interessant sind
und was frau tun kann, um eine positive
Entwicklung ihrer Karriere zu fördern.
Mehr über WoMentoring
Marlene wedl | beratung | [email protected]
stefanie anker | beratung | [email protected]
und Karriereplanung unterstützen, ehrenamtlich
und unentgeltlich.
Gemeinsamer Weg
Bei der Auswahl des jeweiligen Mentors wird
gezielt auf die Bedürfnisse und Ansprüche des
Mentees eingegangen, damit die Effizienz des
Mentoring gewährleistet wird. Mentoring ist
aber nicht misszuverstehen; es handelt sich
dabei weder um Jobvermittlung via Networking
noch um ein Programm zur Selbstfindung.
Vielmehr geht es darum Berufwünsche und
konkretisieren und gemeinsam Wege zu diesem
Ziel gefunden werden.
Ehrenamtlich und ohne
Vorgaben
Bemerkenswert ist insbesondere die Untent­
geltlichkeit – das gesamte Programm basiert auf
Ehrenamtlichkeit. Die Motivation der Mentoren
schöpft sich aus dem Bedürfnis ihre Erfahrungen
an die jungen Mentees weitergeben und ihnen
bei der Orientierung helfen, die jetzt an demselben Punkt stehen, an dem Sie damals
standen.
Es gibt keine Vorgaben für Mentoringbeziehungobligatorisch ist lediglich das Erstgespräch. Hier
werden die Erwartungen festgestellt, die
Bereiche, in denen sich der Mentee Hilfe wünscht
herausgearbeitet und die konkreten Möglich­
keiten des Mentors besprochen. Je nach Einzelfall
wird individuell ein Plan erstellt, wie die
Betreunung aussehen soll. In der Regel nutzt der
Mentor seine Kontakte und organisiert Treffen
und Gespräche mit den entsprechenden Leuten
aus der Praxis, in einer Atmosphäre, die offene
Fragen, Antworten und Feedback erlauben, in
einer Form, wie es in der „Realität“ nicht möglich wäre. Wichtig hierbei ist, dass der Mentee
gut vorbereitet ist, um auch wirklich den maximalen Nutzen aus diesen Treffen ziehen zu
können. Die persönliche Betreuung durch den
Mentor findet durchgehend, im festgesetzten
Umfang, statt.
Interessiert?
Bewerben kannst Du Dich über die homepage
www.womentoring.org bis 30. Juni. Vor­aus­
setzung ist, dass Du den ersten Studienabschnitt
absolviert hast (und eine Frau bist). Es sind übrigens ebenso Studentinnen anderer Studien­
richtungen dazu eingeladen, dieses Programm
richtet sich an alle angehenden Jung­aka­
demikerinnen, egal von welcher Studien­richtung
Wir haben Frau Mag. Ruprecht für Euch zu
Gespräch gebeten, um mehr über WoMentoring
zu erfahren. Außerdem durften wir Herrn Dr.
Martin Zartl, einen der wenigen männlichen
Mentoren, und Frau Mag. Maria Steiner, welche
durch Mentoring Ihren Platz in der juristischen
Karrierewelt gefunden hat, kennenlernen.
Mentor & Mentee
Unter Mentoring versteht man grundsätzlich
eine Förderbeziehung zwischen einem erfahrenen Mentor und einem Mentee. WoMentoring
ist ein spezielles Programm des Club Alpha, in
welchem erfolgreiche Frauen (und auch Männer),
die sich in der Berufswelt bereits etabliert
haben, ein Studienjahr lang Studentinnen
begleiten und bei ihrer beruflichen Orientierung
18
Juristl | Juli 2008
Frau Mag. Ruprecht, Frau Mag. Steiner und Herr Dr. Zartl
du kommst. Wichtig ist außerdem, dass Du einen
gewissen Grad an Engagement und Ernst­
haftigkeit zeigst, schließlich investieren die
MentorInnen viel Zeit in ihre Mentees. Wenn Du
eine bestimmte Person kennst, die Du besonders
gerne als deinen Mentor oder deine Mentorin
hättest, ist es möglich, diese Präferenz im
Rahmen der Bewerbung mitzuteilen. Iin den
meisten Fällen können diese Personen dazu
motiviert werden, Dich ein Jahr lang zu
begleiten.
Person
Mein Name ist Urim Bajrami, ich studiere seit
dem Wintersemester 06/07 und befinde mich
derzeit mitten im 2. Abschnitt des neuen
Studienplans! Nach ewigem Hin und Her
hab‘ ich nun auch endlich den Weg hierher
gefunden! Meine ersten Kontakt zur
Fakultätsvertretung hatte ich durch eines der
Tutorien – die ich übrigens jeder/m weiterempfehlen kann – und seitdem bin ich restlos
begeistert … Nur mit dem Beitreten habe ich
die letzten drei Semester gezögert, da ich die
Befürchtung hatte, dass das Ganze neben
dem Studium doch einige Zeit in Anspruch
nehmen wird, aber mit gutem Zeitmanagement
ist alles machbar, denke, schätze oder hoffe
Greta Maier
[email protected]
Beratung
ich (keine Sorge, so schlimm ist es doch nicht).
Ich habe mich für die FV entschieden, weil ich
mehr über die interne Organisation und
Struktur der Uni erfahren möchte. Außerdem
gehöre ich selbst zu den ersten
„Versuchskaninchen“ des neuen Studienplans
und da trifft es sich ganz gut, meine persönlichen Erfahrungen in die Beratung einfließen
lassen zu können, weil es hier erfahrungsgemäß noch einige Schwierigkeiten mit der
Umstellung sowie der Handhabung gibt. Ich
freue mich, euch mit einem netten und engagierten Team beratend zur Seite zu stehen!
Liebe Grüße, Urim
Mein Name ist Greta Maier, ich bin 20 Jahre
alt, und im zweiten Jahr Studentin an der Uni
Wien. Ich habe jedoch erst mit dem
Wintersemester 07/08 – nach einem Jahr
Soziologie – mit Jus angefangen, ein Studium
das mir wirklich von Herzen gefällt, an einer
Fakultät in der ich mich sehr wohl fühle.
In einer Fakultät dieser Größe verliert man
aber auch schnell den Überblick und kommt
sich gar ein wenig verloren in der Masse vor.
Umso dankbarer war ich von Anfang an, dass
mir die FV immer hilfreich zur Seite gestanden
Pe rson
team
Neu im Team
Urim Bajrami
[email protected]
Beratung
ist – ohne die lobenswerte Beratung und
Unterstützung hätte ich das erste Semester
wohl kaum gemeistert! Ich mag zwar selber
erst am Anfang meines Studiums stehen,
doch möchte ich das Wissen und die
Unterstützung die mir geboten wurde einfach
gern genauso weitergeben. Ich finde, dass die
Arbeit der FV eine sehr wertvolle ist, und
möchte (m)einen Teil dazu beitragen, anderen
Leuten auf ihren Weg durch den doch nicht
ganz unkomplizierten Uni-Alltag zu erleichtern. Liebe Grüße, Greta
Juristl | JUlI 2008
19
Pe rs on
Mathilde Beranek
[email protected]
Beratung
P erson
Mein Name ist Stefanie Humhal. Ich bin 18
Jahre alt, komme ursprünglich aus NÖ, bin
aber nach Wien gezogen und studiere nun
seit dem WS 2007/08 am Juridicum. Obwohl
ich erst am Beginn des Studiums stehe, habe
ich mich Anfang Mai dazu entschlossen, dem
freundlichen Team der Fakultätsvertetung beizutreten. Als „Neuling“ am Juridicum ist es
verständlich, dass manchmal etwas der
Überblick fehlt, also führte auch mich der Weg
Thomas Fussenegger
[email protected]
Beratung
des Studiums kennenzulernen. Steh Euch für
alle Fragen, die sowohl den 1. als auch den 2.
Abschnitt betreffen, zur Verfügung. Nebenbei
erwähnt bin ich auch ein „Wahlfach- & WFK
Junkie“, dh bei Fragen & Anliegen könnt ihr
Euch gern an mich wenden.
Wünsch Euch weiterhin viel Erfolg beim
Studieren ;) Liebe Grüße, M:ona)
Ich studiere seit dem WS 05/06 Jus und kann
mich noch gut erinnern, wie gern ich zur FV
gekommen bin, um mich in allen Bereichen
des Studiums beraten zu lassen.
Das nicht nur aufgrund der kompetenten
Beratung, sondern auch wegen den freundlichen BeraterInnen, die auch all meine Fragen
stets mit einem Lächeln beantwortet haben.
dann des Öfteren zur FV. Dank deren raschen
und zuverlässigen Hilfe, konnte ich mich hier
dann sehr schnell zu Recht finden. Gerne
möchte ich nun etwas dazu beitragen, um
sowohl StudienanfängerInnen als auch allen
anderen Studierenden bei Fragen und
Problemen rund ums Jusstudium zu helfen.
Ich freue mich über euren Besuch in der
Fakultätsvertretung!
Liebe Grüße, Steffi
Da ich erst am Anfang des Studiums stehe,
kann ich mich noch gut an die erstklassige
Hilfe der Fakultätsvertretung vor und während des ersten Semesters erinnern, die mir
mit Sicherheit einen ordentlichen Zeitverlust
wegen Fehlplanung erspart hat (Danke, Ana!).
Nachdem ich nun die ersten Hürden überwunden habe, möchte ich anderen Neulingen
ebenso beratend zur Seite zu stehen. Ich habe
vor dem Studium schon einige Jahre gearbeitet und deshalb verwundern mich die
Eigenheiten der universitären Organi­sations­
struktur immer wieder aufs Neue. Formulare
hier, Fristen da, dem einen muß man emailen,
Pers on
Ich kann mich noch zu gut an meinen
Studienbeginn erinnern, wo ich mich oft sehr
allein & verloren gefühlt hab und mich bei der
FV – anfangs & letztendlich – immer wiedergefunden hab. Somit will ich Euch jetzt auch
behilflich sein, den anfangs schwierigen
Beginn des Studiums gut zu überstehen um
auch die doch vorhandenen positiven Seiten
Mona Zaher
[email protected]
Beratung
Ich habe mich entschlossen auch der FV beizutreten, um diese Hilfe weitergeben zu können und Dir somit den Studienalltag zu
erleichtern. Also hoffentlich bis bald in der
FV!
Liebe Grüße, Mathilde
Pe rson
team
Neu im Team
Steffi Humhal
[email protected]
Beratung
dem anderen ja nicht, – und wenn man was
verwechselt kann es böse enden. Diesen
Mysterien auf den Grund zu gehen und dabei
zu helfen, dass möglichst niemand in die
Bürokratiefalle tappt, ist die andere (nicht
ganz uneigenützige) Motivation für meine
Arbeit in der FV. Die freundlichen Leute und
die sympathische Atmosphäre in der FV tun
ihr übriges, um mir weitere gute Argumente
für die Mitarbeit zu geben, die ich auch Euch
allen nur ans Herz legen kann.
Liebe Grüße, Thomas
Rezensionen
Nachgelesen
Goodbye Privacy
Reiter, Wittmann-Tiwald
Linde Verlag
142 Seiten, 38 Euro
Das Buch beschäftigt sich mit dem Grundrechtsschutz in
der digitalen Welt. Die einzelnen Workshopthemen behandeln gesellschaftliche Risken von öffentlichen Registern,
die Speicherung von Daten auf Vorrat, das Recht auf
Information und die Videoüberwachung. Insgesamt finden sich in dem Tagungsband 18 Beiträge von führenden
internationalen ExpertInnen. Dem Hauptproblem der
Durchsetzbarkeit der Grundrechte auf Datenschutz und
Privatsphäre in der digitalen Welt widmet sich der
Großteil der Beiträge. Ein sehr gutes Buch für jene, die
beim Symposium nicht anwesend waren und für die, die
sich erstmals mit den Problemen des Grundrechtsschutzes
in den digitalen Medien beschäftigen möchten.
10 Jahre Krankenanstaltenfinanzierung in Österreich
Lehner Karl
WU
120 Seiten, 19,80 Euro
Bei diesem Werk handelt es sich um Band 2 der
Schriftenreihe des Forschungsinstituts für Gesundheits­
management und Gesundheitsökonomie. Diese kritische
Betrachtung befasst sich mit dem komplizierten und oft
problematischen Aufbau der Krankenanstaltenfinanzierung.
Die Bestimmungen des Artikels 15a KaKuG behandeln die
Krankenanstaltenplanung, die Ausgestaltung des LKFModells (Landeskrankenanstaltenfonds) und organisato-
rische Modelle sowie neue Steuerungsparameter. Nach
zehn Jahren „neuer leistungsorientierter Krankenanstalte
nfinanzierung“ liegen nun endlich umfassende Daten vor.
Das Buch gibt einen Überblick zum großen Themenkomplex
„Finanzierung und Organisation im Gesundheitswesen“,
zeigt Kritikpunkte, Stärken und Schwächen auf und setzt
sich mit Lösungsansätzen auseinander.
Handbuch des Ziviltechnikerrechts
Pflaum, Karlberger, Wiener, Opetnik, Rindler
LexisNexis ARD Orac
236 Seiten, 48 Euro
Das Handbuch des Ziviltechnikerrechts versucht einen
Überblick über viele im Bauwesen relevante Bereiche und
deren rechtliche Hintergründe zu schaffen. Die Erklärungen
werden immer aus 3 Blickwinkeln (des Juristen, des
Planers und des Bauherrn) betrachtet. Positiv ist anzumerken, dass zusätzlich zu den juristischen Autoren auch ein
Techniker mitgeschrieben hat. Da der Ziviltechnikervertrag
ein Vertrag mit vielen Unbekannten (Leistungsumfang,
Zeitraum, Kreativität etc.) ist, ist es ziemlich schwierig,
allgemein gültige Aussagen zu treffen. Vorteilhaft sind
daher die Praxistipps in vielen Kapiteln. Weiters wird die
Rechtslage rund um Gewährleistung und Schaden­
ersatzpflicht eingehend dargestellt, ein äußerst wichtiger
Punkt in der Praxis. Sehr umfangreiche Musterverträge
runden das Buch ab. Ein sehr gutes Buch für interessierte
Studierende und eine gute Grundlage für die Praxis.
Rechtsenglisch – Rechtswörterbuch für Jedermann
o. Univ. Prof. Dr. Gerhard Köbler, Zentrum integrativer europäischen Legistik, Universität Innsbruck
Manz
485 Seiten, 13 Euro
In einfacher Form beantwortet dieses Lexikon in zweisprachigen Übersichten alle wesentlichen Fragen zur englischen Rechtssprache. Etwa 12.200 wichtige deutsche
Rechtsbegriffe sind aufgelistet und mit zusätzlichen
Bedeutungshinweisen versehen. Im zweiten Teil stehen
rund 18.000 Stichwörter aus dem britischen und amerikanischen Englisch den gängigsten deutschen Übersetzungen
gegenüber. Weiters enthält das Buch einen kurzen syste-
matischen Überblick über das englische und amerikanische Rechtssystem, welcher eine gute erste
Orientierungshilfe darstellt. Da wir alle im Laufe unseres
Studiums den Fremdsprachennachweis ablegen müssen
und auch nach der Unikarriere sicherlich mit der englischen Rechtssprache in Berührung kommen werden, ist
dieses Wörterbuch nicht nur aus Kostengründen empfehlenswert.
Juristl | JUlI 2008
21
Casebook Verwaltungsverfahrensrecht
Metin Akyürek, Daniel Ennöckl, Nicolas Raschauer
Facultas
254 Seiten, 21,40 Euro
Das Casebook Verwaltungsverfahrensrecht fasst in sechs
Abschnitten das breite Spektrum des Verwaltungsverfahr
ensrechts zusammen, nämlich das EGVG, allgemeines
Verwaltungsverfahren, Verwaltungsstrafrecht, Vollstreck­
ungsverfahren, Zustellrecht und das verwaltungsgerichtliches Verfahren. Die Fallbeispiele (mit Lösungen) eignen
sich optimal zur Übung für die schriftliche Diplomprüfung
und erleichtern außerdem den Zugang zur Materie. Das
Erkennen und Verstehen von Problemstellungen steht im
Mittelpunkt und erleichtert dadurch das Verständnis des
Stoffes zur Gänze. Außerdem sind die Querverbindungen
zu anderen Bereichen des Verfassungs-, Verwaltungs- und
Gemeinschaftsrechts sehr praktisch und bieten eine weitere Hilfestellung beim Erlernen des Verwaltungsverfahr­
ensrechts.
Konkursordnung – Praxiskommentar
Erich Feil, Richter in Ruhestand
Linde Verlag
1352 Seiten, 198 Euro
Bereits in der sechsten Auflage erscheint nun der etablierte Kommentar zur Konkursordnung von Erich Feil, der als
Autor zahlreicher Monographien und Kommentare be­­
kannt ist. Die Neuauflage präsentiert den letzten Stand
der Gesetzgebung, zudem wurde die jüngste Rechts­prechung und Literatur eingearbeitet. Im Besonderen
berücksichtigt wurden das Sozialbetrugsgesetz (SozBeG),
das Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG), die
Gerichts­gebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006
(GIN 2006) sowie die Schuldenberatungsnovelle 2007.
Mit dieser sehr ausführlichen und umfassenden
Darstellung steht der/m BenützerIn somit ein aktueller
Praxiskommentar zur Disposition, der nicht nur das
gesamte verfügbare Material abdeckt, sondern sich wie
die vorangegangen Auflagen insbesondere bei der
Gesetzesanwendung auftauchender Rechtsfragen als sehr
hilfreich erweisen wird. Vor allem auch für interessierte
Studierende stellt er ein ideales Nachschlagewerk dar, das
für Recherchen auf diesem Gebiet eine große Stütze und
fast unerlässlich ist.
In Extremo - „Sängerkrieg“
Album VÖ: 09.05.2008
Wären alle Kämpfe zwischen Menschen so friedlich wie der „Sängerkrieg“
von In Extremo, die Welt wäre ein besserer Ort. Bei ihnen ist Streit willkommener Teil des kreativen Prozesses, sein Ziel ist das bestmögliche Lied.
in extremo tourdaten 2008
22
13.06.08
CH - Interlaken - Greenfield Festival
21.06.08
Abenberg - Burg Abenberg/Feuertanz Festival
internationale tourdaten
11.07.08
AT - Wien - Open Air Arena
17.05.08
La Nucia/Spanien - Mediatic Festival
12.07.08
Northeim - Waldbühne
04.07.08
Tolmin/Slowenien - Metal Camp Festival
17.07.08
Singen - Burg Hohentwiel
27.08.08
Sibiu/Rumänien Plata Mare, Festival Medieval
18.07.08
Creuzburg - Burg Creuzburg
“Cetati Transilvane”
31.07.08
Bonn - Museumsmeile
12.09.08
Sankt Petersburg/Russland - SPB - Port
01.08.08
Trier - Amphitheater
13.09.08
Moskau/Russland - DK Gorbunova
02.08.08
Fulda - Schloss
29.08.08
Merseburg - Schloss Merseburg
30.08.08
Klaffenbach - Wasserschloss
05.09.08
Schwerin - Freilichtbühne
06.09.08
Magdeburg - Festung Mark
Juristl | Juli 2008
Wir verlosen zwei Alben – schick einfach eine eMail an [email protected] mit dem Betreff „In Extremo“!
Kalender
News & Termine
endlich ferien
Veranstaltungen
Lehrveranstaltungsfreie Zeit: 1. Juli bis 30. September 2008
Semesterende: 30. September 2008
Prüfungstermine oktober 2008
Anmeldefrist:
24.06. - 03.07.2008 und 26.08. - 11.09.2008
Prüfungswoche:
01.10. - 07.10.2008
Prüfungstermine:
Einführung: 01.10.2008, 8:15
Füm1/RömR: 07.10.2008, 8:15
2. und 3. Abschnitt bei Redaktionsschluss noch nicht gegeben.
N
icht die
Verpass n st!
ri
Anmeldef
18.-19.07.2008
20.07.2008
23.07.2008
23.07.2008
24.07.2008
26.07.2008
01.08.2008
08.-09.08.2008
14.-16.08.2008
17.08.2008
25.08.2008
28.-29.08.2008
16.10.2008
26.10.2008
06.11.2008
15.11.2008
07.12.2008
07.12.2008
09.12.2008
Nuke Festival: VAZ in St. Pölten
Legends of Rock: Burg Clam in Klam
Paul Simon + Special Guests: Schlosspark
Esterhazy in Eisenstadt
Billy Idol: Messeplatz in Klagenfurt
Frequency Kick Off Party: Badeschiff in Wien
Nova Jazz & Blues Night: Wiesen
Söhne Mannheims: Grosses Areal in Klam
Picture on Festival: Open Air Festivalgelände
in Bildein
FM4 Frequency Festival: Hof bei Salzburg
Lovely Days Festival: Wiesen
Stray Cats „Farewell European Tour“:
Arena Open Air in Wien
Two Days a Week: Wiesen
Die Happy: Szene in Wien
August Burns Red: Chelsea in Wien
Schandmaul: Arena in Wien
Tomte: Arena in Wien
Oomph!: Flex in Wien
Farin Urlaub Racing Team „Krachgarten“:
Eventcenter in Hohenems
Farin Urlaub Racing Team „Krachgarten“:
Stadthalle in Graz
Quelle: Volume, Lautstärke zum Lesen
Jetzt im Gartenb
aukino!
Juristl | JUlI 2008
23
JUNG v.MATT/Donau
24
Juristl | juli 2008

Documentos relacionados