Leistungsnachweise - Felix-Fechenbach
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Leistungsnachweise - Felix-Fechenbach
FELIX-FECHENBACH-BERUFSKOLLEG des Kreises Lippe in Detmold Leistungsnachweise im Bildungsgang D02 – Berufliches Gymnasium Schuljahr 2012/2013 Die Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz § 48 formuliert. Dazu kommen die spezifischen Vorgaben der APO-BK, Anlage D, insbesondere § 8 ff., sowie die in der Bildungsgangkonferenz bzw. in den Fachkonferenzen beschlossenen Präzisierungen. Die Bestimmungen der Abiturprüfung, sind ebenfalls in der APO-BK Anlage D geregelt. Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte. Im Beruflichen Gymnasium gibt es Fachnoten, die sich aus zwei Beurteilungsbereichen zusammensetzen: • dem Beurteilungsbereich „Klausuren“ • dem Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ Der Beurteilungsbereich „Klausuren“ Klausuren als schriftliche Arbeiten sind in den unterschiedlichen Fächern und Jahrgangsstufen in verschiedener Weise vorgesehen; nicht alle Fächer sind Pflicht-Klausurfächer. Die folgende Übersicht stellt dies dar. Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 12 Jahrgangsstufe 13 Mathematik Profilbildendes Fach - Informatik - Maschinenbautechnik - Elektrotechnik 1. LK 2. LK 1. LK 2. LK Deutsch Englisch Spanisch Weitere Fächer nach Wahl 3. Abiturfach Deutsch Deutsch Englisch Englisch Spanisch Spanisch Weitere Fächer, wenn diese als 3. oder 4. Abiturfach möglich sind 1. LK 2. LK 3. Abiturfach Spanisch In Jahrgangsstufe 11 sind folgende Fächer als weitere Klausurfächer möglich: Gesellschaftslehre mit Geschichte, Wirtschaftslehre, Religionslehre, Physik, Informatik. Die Wahl von weiteren Klausurfächern erfolgt durch Bekanntgabe an den Fachlehrer bzw. die Fachlehrerin. Diese erstellen dann eine Liste und geben sie an die Bildungsgangleitung weiter. Die einmal getätigte Wahl gilt für ein Schulhalbjahr. Um die Anforderungen in den Klausuren bei den verschiedenen Fächern kennenzulernen wird empfohlen im ersten Halbjahr alle Fächer als Klausurfächer zu wählen. Beide Leistungskurse sowie die drei Grundkurse Deutsch, Englisch und Spanisch sind verpflichtende Klausurfächer. Für die Wahl der Klausurfächer in Jahrgangsstufe 12 gelten besondere Regelungen: Soll ein Fach 3. oder 4. Abiturfach werden, muss es ab Klasse 12 Klausurfach sein. Eine entsprechende Wahl ist unbedingt vorzunehmen. Es ist daher empfehlenswert, über die Pflichtklausuren hinaus in mindestens zwei zusätzlichen Grundkursfächern Klausuren zu schreiben. Zu Beginn der Jahrgangsstufe 13 müssen sich die Schülerinnen und Schüler für das dritte und vierte Abiturfach entscheiden. Im 3. Abiturfach müssen in der Jahrgangsstufe 13 Klausuren geschrieben werden. Im 4. Abiturfach entfallen die Klausuren in der Jahrgangsstufe 13. FELIX-FECHENBACH-BERUFSKOLLEG des Kreises Lippe in Detmold Anzahl und Dauer der Klausuren im Beruflichen Gymnasium orientieren sich an den Vorgaben der APOBK Anlage D und sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. 11.1 Anzahl je 1 Klausurfach Dauer bei LK 2 - 3 Dauer bei GK 2 - 3 11.2 2 12.1 2 12.2 2 13.1 2 13.2 1 2-3 2-3 4-5 2-3 4-5 2–3 4-5 3 4-5 3 In einer Woche werden maximal 3 Klausuren geschrieben. An einem Tag darf nur eine Klausur geschrieben werden. Um die angemessene Verteilung der Leistungsüberprüfungen sicherzustellen, wird jeweils zu Beginn des Halbjahrs für jede Stufe ein Klausurplan erstellt und den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Hat ein Schüler aufgrund entschuldigten Fehlens einen Leistungsnachweis versäumt, legt der Lehrer für diesen Schüler einen neuen Termin fest. Dieser Termin kann kurzfristig angesetzt werden und auch ausserhalb des jeweiligen Klassenstundenplanes, z.B. an einem Sonnabend, liegen. Aus unentschuldigten Gründen nicht erbrachte Leistungsnachweise werden mit ungenügend bewertet. Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ Sonstige Leistungen sind alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen und mündlichen Leistungen, mit Ausnahme der Klausuren und der Facharbeit. Beispiele für Unterrichtsleistungen aus diesem Beurteilungsbereich sind: • Schriftliche Übungen • Mündliche Leistungen während des Unterrichts • Protokolle • Materialsammlungen • Referate u. ä. • Praktische Übungen (z.B. in Sport) • ... Pro Schulhalbjahr sind zwei schriftliche Übungen zulässig (in der Jahrgangsstufe 13.2 nur eine). Schriftliche Übungen dauern maximal 45 Minuten. Sie dürfen nur an Tagen geschrieben werden, an denen keine Klausuren stattfinden. Wegen der in diesem Bildungsgang besonders bedeutsamen Selbstständigkeit und Eigensteuerung des Lernprozesses im Hinblick auf die Wissenschaftspropädeutik haben Referate, Ausarbeitungen, ... einen besonderen Stellenwert. Die Abschlussnote zum Ende des Halbjahres bzw. Schuljahres wird gleichwertig aus den Endnoten der beiden Beurteilungsbereiche „Klausuren“ und „Sonstige Leistungen“ gebildet. Bei der Ermittlung der Endnoten bleibt den Lehrern jedoch ein pädagogischer Beurteilungsspielraum, der durch die jeweiligen Noten der beiden Beurteilungsbereiche begrenzt wird. Eine rein rechnerische Bildung der Abschlussnote ist unzulässig. Werden in einem Fach keine Klausuren geschrieben, ist die Endnote im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ auch die Abschlussnote. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Mitte des Halbjahrs von ihren Fachlehrern über Ihren erreichten Leistungsstand unterrichtet. Im Beruflichen Gymnasium erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 11 Noten entsprechend der bekannten Notenstufen 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend), gegebenenfalls unter Anfügung einer Tendenzangabe (plus oder minus). Ab der Jahrgangsstufe 12.1 gilt ein Punktesystem, das zur Berechnung der Gesamtqualifikation und damit der Abiturdurchschnittsnote dient. FELIX-FECHENBACH-BERUFSKOLLEG des Kreises Lippe in Detmold Note Punkte ungenügend 6 0 mangelhaft - 5 + 1 2 3 ausreichend befriedigend - 4 + - 3 + 4 5 6 7 8 9 gut - 2 + 10 11 12 sehr gut - 1 + 13 14 15 Als Defizite werden Kursbewertungen mit weniger als 5 Punkten (Note 4-) bezeichnet. In den Jahrgangsstufen 12 und 13 führen defizitäre Leistungen über eine festgelegte Anzahl hinaus dazu, dass die Jahrgangsstufe wiederholt werden muss bzw. die Zulassung zur Abiturprüfung versagt wird. Die Facharbeit In einem der beiden Leistungskursfächer kann eine Facharbeit (umfangreiche schriftliche Hausarbeit) angefertigt werden. Eine Facharbeit hat einen ähnlichen Stellenwert wie eine Kursabschlussnote in einem Leistungsfach. Die Facharbeit wird mit Punkten bewertet, als eigenständige Leistung neben der Kursabschlussnote ausgewiesen und bei der Berechnung der Zulassung zum Abitur sowie bei der Berechnung der Abiturnote berücksichtigt. Mit der Anfertigung einer Facharbeit wird beispielhaft gelernt, was eine wissenschaftliche Arbeit ist und was beim Schreiben der Arbeit zu beachten ist. Zur Facharbeit gehören die Themen- und Materialsuche, die Arbeitsplanung, das Ordnen der Materialien, die Erstellung des Texts und evtl. die Präsentation der Arbeitsergebnisse. Die Facharbeit soll einen Umfang von 8-12 DIN A 4-Seiten haben. Die Facharbeit ist im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 12 oder im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 13 anzufertigen. Die Leistungskurslehrer informieren die Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs über die inhaltlichen und formalen Anforderungen. Die Termine für die Themenstellung sowie für die Abgabe der Facharbeit werden von der Schulleitung festgelegt.