Leistungsnachweise - Felix-Fechenbach

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Leistungsnachweise - Felix-Fechenbach
FELIX-FECHENBACH-BERUFSKOLLEG
des Kreises Lippe in Detmold
Leistungsnachweise im Bildungsgang D02 – Berufliches Gymnasium
Schuljahr 2012/2013
Die Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz § 48 formuliert. Dazu kommen die
spezifischen Vorgaben der APO-BK, Anlage D, insbesondere § 8 ff., sowie die in der
Bildungsgangkonferenz bzw. in den Fachkonferenzen beschlossenen Präzisierungen.
Die Bestimmungen der Abiturprüfung, sind ebenfalls in der APO-BK Anlage D geregelt.
Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte. Im Beruflichen Gymnasium gibt es Fachnoten,
die sich aus zwei Beurteilungsbereichen zusammensetzen:
•
dem Beurteilungsbereich „Klausuren“
•
dem Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“
Der Beurteilungsbereich „Klausuren“
Klausuren als schriftliche Arbeiten sind in den unterschiedlichen Fächern und Jahrgangsstufen in
verschiedener Weise vorgesehen; nicht alle Fächer sind Pflicht-Klausurfächer. Die folgende Übersicht
stellt dies dar.
Jahrgangsstufe 11
Jahrgangsstufe 12
Jahrgangsstufe 13
Mathematik
Profilbildendes Fach
- Informatik
- Maschinenbautechnik
- Elektrotechnik
1. LK
2. LK
1. LK
2. LK
Deutsch
Englisch
Spanisch
Weitere Fächer nach Wahl
3. Abiturfach
Deutsch
Deutsch
Englisch
Englisch
Spanisch
Spanisch
Weitere Fächer, wenn diese als
3. oder 4. Abiturfach möglich sind
1. LK
2. LK
3. Abiturfach
Spanisch
In Jahrgangsstufe 11 sind folgende Fächer als weitere Klausurfächer möglich:
Gesellschaftslehre mit Geschichte, Wirtschaftslehre, Religionslehre, Physik, Informatik.
Die Wahl von weiteren Klausurfächern erfolgt durch Bekanntgabe an den Fachlehrer bzw. die
Fachlehrerin. Diese erstellen dann eine Liste und geben sie an die Bildungsgangleitung weiter. Die
einmal getätigte Wahl gilt für ein Schulhalbjahr. Um die Anforderungen in den Klausuren bei den
verschiedenen Fächern kennenzulernen wird empfohlen im ersten Halbjahr alle Fächer als
Klausurfächer zu wählen.
Beide Leistungskurse sowie die drei Grundkurse Deutsch, Englisch und Spanisch sind verpflichtende
Klausurfächer.
Für die Wahl der Klausurfächer in Jahrgangsstufe 12 gelten besondere Regelungen: Soll ein Fach 3.
oder 4. Abiturfach werden, muss es ab Klasse 12 Klausurfach sein. Eine entsprechende Wahl ist
unbedingt vorzunehmen. Es ist daher empfehlenswert, über die Pflichtklausuren hinaus in mindestens
zwei zusätzlichen Grundkursfächern Klausuren zu schreiben.
Zu Beginn der Jahrgangsstufe 13 müssen sich die Schülerinnen und Schüler für das dritte und vierte
Abiturfach entscheiden. Im 3. Abiturfach müssen in der Jahrgangsstufe 13 Klausuren geschrieben
werden. Im 4. Abiturfach entfallen die Klausuren in der Jahrgangsstufe 13.
FELIX-FECHENBACH-BERUFSKOLLEG
des Kreises Lippe in Detmold
Anzahl und Dauer der Klausuren im Beruflichen Gymnasium orientieren sich an den Vorgaben der APOBK Anlage D und sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
11.1
Anzahl je
1
Klausurfach
Dauer bei LK 2 - 3
Dauer bei GK 2 - 3
11.2
2
12.1
2
12.2
2
13.1
2
13.2
1
2-3
2-3
4-5
2-3
4-5
2–3
4-5
3
4-5
3
In einer Woche werden maximal 3 Klausuren geschrieben. An einem Tag darf nur eine Klausur
geschrieben werden. Um die angemessene Verteilung der Leistungsüberprüfungen sicherzustellen, wird
jeweils zu Beginn des Halbjahrs für jede Stufe ein Klausurplan erstellt und den Schülerinnen und
Schülern mitgeteilt.
Hat ein Schüler aufgrund entschuldigten Fehlens einen Leistungsnachweis versäumt, legt der Lehrer für
diesen Schüler einen neuen Termin fest. Dieser Termin kann kurzfristig angesetzt werden und auch
ausserhalb des jeweiligen Klassenstundenplanes, z.B. an einem Sonnabend, liegen. Aus
unentschuldigten Gründen nicht erbrachte Leistungsnachweise werden mit ungenügend bewertet.
Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“
Sonstige Leistungen sind alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen und
mündlichen Leistungen, mit Ausnahme der Klausuren und der Facharbeit. Beispiele für
Unterrichtsleistungen aus diesem Beurteilungsbereich sind:
•
Schriftliche Übungen
•
Mündliche Leistungen während des Unterrichts
•
Protokolle
•
Materialsammlungen
•
Referate u. ä.
•
Praktische Übungen (z.B. in Sport)
•
...
Pro Schulhalbjahr sind zwei schriftliche Übungen zulässig (in der Jahrgangsstufe 13.2 nur eine).
Schriftliche Übungen dauern maximal 45 Minuten. Sie dürfen nur an Tagen geschrieben werden, an
denen keine Klausuren stattfinden.
Wegen der in diesem Bildungsgang besonders bedeutsamen Selbstständigkeit und Eigensteuerung des
Lernprozesses im Hinblick auf die Wissenschaftspropädeutik haben Referate, Ausarbeitungen, ... einen
besonderen Stellenwert.
Die Abschlussnote zum Ende des Halbjahres bzw. Schuljahres wird gleichwertig aus den Endnoten der
beiden Beurteilungsbereiche „Klausuren“ und „Sonstige Leistungen“ gebildet. Bei der Ermittlung der
Endnoten bleibt den Lehrern jedoch ein pädagogischer Beurteilungsspielraum, der durch die jeweiligen
Noten der beiden Beurteilungsbereiche begrenzt wird. Eine rein rechnerische Bildung der Abschlussnote
ist unzulässig. Werden in einem Fach keine Klausuren geschrieben, ist die Endnote im
Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ auch die Abschlussnote.
Die Schülerinnen und Schüler werden in der Mitte des Halbjahrs von ihren Fachlehrern über Ihren
erreichten Leistungsstand unterrichtet.
Im Beruflichen Gymnasium erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 11 Noten
entsprechend der bekannten Notenstufen 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend), gegebenenfalls unter
Anfügung einer Tendenzangabe (plus oder minus).
Ab der Jahrgangsstufe 12.1 gilt ein Punktesystem, das zur Berechnung der Gesamtqualifikation und
damit der Abiturdurchschnittsnote dient.
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Note
Punkte
ungenügend
6
0
mangelhaft
- 5 +
1 2 3
ausreichend befriedigend
- 4 +
- 3 +
4 5 6
7 8 9
gut
- 2 +
10 11 12
sehr gut
- 1 +
13 14 15
Als Defizite werden Kursbewertungen mit weniger als 5 Punkten (Note 4-) bezeichnet. In den
Jahrgangsstufen 12 und 13 führen defizitäre Leistungen über eine festgelegte Anzahl hinaus dazu, dass
die Jahrgangsstufe wiederholt werden muss bzw. die Zulassung zur Abiturprüfung versagt wird.
Die Facharbeit
In einem der beiden Leistungskursfächer kann eine Facharbeit (umfangreiche schriftliche Hausarbeit)
angefertigt werden. Eine Facharbeit hat einen ähnlichen Stellenwert wie eine Kursabschlussnote in
einem Leistungsfach. Die Facharbeit wird mit Punkten bewertet, als eigenständige Leistung neben der
Kursabschlussnote ausgewiesen und bei der Berechnung der Zulassung zum Abitur sowie bei der
Berechnung der Abiturnote berücksichtigt. Mit der Anfertigung einer Facharbeit wird beispielhaft gelernt,
was eine wissenschaftliche Arbeit ist und was beim Schreiben der Arbeit zu beachten ist. Zur Facharbeit
gehören die Themen- und Materialsuche, die Arbeitsplanung, das Ordnen der Materialien, die Erstellung
des Texts und evtl. die Präsentation der Arbeitsergebnisse. Die Facharbeit soll einen Umfang von 8-12
DIN A 4-Seiten haben.
Die Facharbeit ist im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 12 oder im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 13
anzufertigen. Die Leistungskurslehrer informieren die Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs über
die inhaltlichen und formalen Anforderungen. Die Termine für die Themenstellung sowie für die Abgabe
der Facharbeit werden von der Schulleitung festgelegt.

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